Der Reichskanzler reist heute Abend um 6 Uhr 15 Minuten von Baden⸗Baden nach Darmstadt zum Besuch
Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen.
Ueber die Reise des Reichskanzlers liegen ferner
noch folgende Mittheilungen des „W. T. B.“ vor: Der Reichskanzler wurde in
Sr. Majestät dem König und alsdann Majestät der Königin empfangen.
ins
henten
Sonntag über.
Der König von Württemberg verlieh dem Reichskanzler das Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone
und dessen Adjutanten Hauptmann Ebmeyer das Ritterkreuz erster Klasse des Friedrichs⸗Ordens.
1“ 3 —
Zur Ausführung des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ Versicherungsgesetzes hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt Vorschriften über die Rechnungsführung der Versicherungs⸗ anstalten zu erlassen, im Einvernehmen mit den Central⸗ Postbehörden den Verkehr der Versicherungsanstalten mit der Post, welcher die Auszahlung der Renten ebenso wie die der Unfallrenten zugewiesen ist, zu regeln und eine Reihe anderer
vorbereitender Maßnahmen zu treffen. Zu diesem Zweck hatte es mittelst Einladungsschreiben vom 20. September unter Mittheilung vollständig ausgearbeiteter Entwürfe die Vorstände der 31 Versicherungsanstalten, sowie die Landes⸗ Centralbehörden der Staaten, in denen sich der Sitz von Ver⸗ sicherungsanstalten befindet, und die Central⸗Postbehörden zu einer Konferenz Berathung für heute und die folgenden Tage eingeladen. Der Einladung entsprechend, fanden sich die Ver⸗ treter der Versicherungsanstalten und Kommissare der vor⸗ genannten Centralbehörden mit Vertretern des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts heute, Morgens 10 Uhr, im Reichstagsgebäude zusammen.
Der Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts Dr. Bödiker⸗ begrüßte die Herren Namens der einladenden Behörde, dankte dem als Vorstandsvorsitzenden der Brandenburgischen Ver⸗ sicherungsanstalt mitanwesenden Präsidenten des Reichstages von Levetzow für die gewährte Gastfreundschaft und
gab der Hoffnung Ausdruck, es möchten die Verhand⸗ lungen so ersprießlich verlaufen, wie die der gleichen Konserenz vom 30. Juni/1. Juli d. J., welche wesent⸗ lich dazu beigetragen habe, die Arbeiten zu fördern. Nach dem Muster des auf jener Konferenz vereinbarten Nor⸗ malstatuts seien bereits für mehrere Versicherungsanstalten die
Statuten vom Reichs⸗Versicherungsamt genehmigt, für andere die Statut⸗Entwürfe vorgeprüft. Auch sonst seien die auf jener Konferenz entwickelten Ideen inzwischen weiter aus⸗ geführt, wie ein Theil der heutigen Vorlagen zeige. „Der Herr Reichskanzler“, so fuhr der Vorsitzende fort, „hat mit Befriedigung von diesem Fortgange der Arbeiten Kenntniß genommen; er hält nach wie vor an dem Stand⸗ punkt fest, daß das Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetz zum 1. Januar 1891 eingeführt werden muß, und dankt den Herren für die bisherigen erfolgreichen Be⸗ mühungen.“
Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen und Erörte⸗ rungen wurde die Berathung der in der unten folgenden Tagesordnung verzeichneten Gegenstände eröffnet.
Punkt 1 ist der im Einvernehmen mit dem Reichs⸗Postamt ausgearbeitete Entwurf einer Geschäftsanweisung für den Verkehr der Versicherungsanstalten (und Renten⸗ empfänger) mit der Post. Derselbe lehnt sich an die für die Berufs⸗ Helfseri cjasten auf dem Gebiete der Unfallversicherungen er⸗ assene Anweisung des Reichs⸗Versicherungsamts vom 7. De⸗ zember 1889 an, unter grundsätzlicher Durchführung einer ge⸗ trennten Behandlung der Alters⸗ und der Invalidenrenten. Das bayerische und das württembergische Ministerium haben für die dortseitigen Postverwaltungen ihr Einverständniß mit den Entwurf zu erkennen gegeben. Der Entwurf nebst den zuge⸗ hörigen Formularen fand mit einigen aus der Mitte der Ver⸗ sammlung angeregten redaktionellen Abänderungen allseitige Zu⸗ stimmung. Bemerkenswerth ist übrigens, daß nach einer Erklärung der anwesenden Vertreter der Reichs⸗Postverwaltung und der bayerischen und der württembergischen Postverwaltung Seitens der Post von der Befugniß des §. 91 Absatz 1, letzter Satz
des Gesetzes, an den Inhaber des Berechtigungsausweises Zahlung zu leisten, nicht Gebrauch gemacht werden wird. Punkt 2 der Tagesordnung, Entwurf einer Geschäfts⸗ anweisung, betreffend die Art und Form der Rechnungs⸗ führung bei den Versicherungsanstalten, führte zu umfassenden Erörterungen. Die Vorlage des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts war auf Grund von Gutachten und Vorschlägen ausge⸗ arbeitet, die von einem anerkannt tüchtigen Rentenversicherungs⸗ techniker und von provinzialständischen Kassenbeamten ein⸗ gezogen worden waren. Der Vorsitzende bezeichnete die Vor⸗ lage als einen in keiner Weise bindenden Vorschlag, ins⸗ besondere würden Vereinfachungsvorschläge mit größtem Dank entgegengenommen werden. Die letzteren wurden denn auch allseitig, namentlich von süddeutscher Seite, laut und entsprachen im Wesentlichen dem Wunsche, die Kassenführung der Ver⸗ sicherungsanstalten thunlichst an die bestehenden staatlichen und kommunalen Kassenverwaltungen anzuschließen, soweit dies aber nicht stattfinde, wenigstens in der Anwendung der ver⸗ süh enen herkömmlichen Kassenverwaltungsgrundsätze mög⸗ ichst unbehindert zu sein. Es werde darauf zu sehen sein, daß die Geschäftsanweisung nur das un⸗ umgäng ich Not wendige enthalte, dessen das Reichs⸗Ver⸗ Eee ezw. das Rechnungsbüreau insbesondere zer ung einheitlichen Materials für den Zweck der lufst üng er Rechnungsergebnisse und die Gewinnung 197 rauchbaren Statistik sowie für die Durchführung von baeihen füglich nicht entrathen könne. Von den Vertretern des ee Versicherungsamts wurde das Entgegenkommen desselben wiederholt in Aussicht gestellt, indessen die Befugniß für
Friedrichshafen am Sonnabend Vormittag 10 Uhr in einstündiger Audienz von auch von Ihrer Später stattete der Reichskanzler dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Mitt⸗ zacht in dessen Villa einen Besuch ab. Nach der Rückkehr ns Hotel empfing der Reichskanzler die Besuche Sr. König⸗
ichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, des Kriegs⸗Ministers von Steinheil und mehrerer Hof⸗Cavaliere. Um 2 Uhr folgte derselbe einer Einladung des Königs und der Königin zur Hoftafel. Die Abreise des Reichskanzlers nach Konstanz erfolgte Nachmittags 5 Uhr in Begleitung des Minister⸗Präsi⸗ Freiherrn von Mittnacht. In Baden⸗Baden stieg der
eichskanzler auf besondere Einladung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs im Schlosse ab und verweilte dort den
des Rechnungsbureaus zu erlassen. einer Vereinigung der Kassenverwaltung rungsanstalten mit der
treffenden Bundesstaates bezw. sätzlich nichts im Wege stehe.
Anerkannt wurde, da
Versammlung mit der anweisung im Einzelnen zu betrauen. soll am nächsten Tage vorgenommen werden.
Konferenz mit:
gesetzes).
Absatz 2 a. a.
Rundschreiben R.⸗V.⸗A. II 721 vom 13 September 1890). gleiche vorstehendes Rundschreiben).
Seiten angeregte Frage, ob es zuläfsig sei, die von den Versicherungs⸗ anstalten aufbewahrten einzelnen Quittungskarten vor der Vertheilung der Rente (§. 87 des Gesetzes) zu vernichten (§. 107 des Gesetzes) und dagegen Sammelkarten auszustellen, sowie die Frage der Führung von Versicherungs⸗Conten (vergleiche Rundschreiben R.⸗V.⸗A. II. 497, 770 und 751 vom 27. Juli, 11. und 12. September 1890). VI. Sind die Versicherungsanstalten, auch ohne daß der Bundes⸗ rath gemäß §. 109 Absatz 2 des Gesetzes hierüber Bestimmungen Ertaften “ ihrem Gewahrsam befindlichen Quittungskarten aufgeklebten arken zu entwerthe G Posadowsky⸗Posen)? 1“ 8 8 vela Vhner “ des Reics, Bersicherunggamts über e bei den Versicherungsanstalten zu führend istik (2 SantScenen g zu f e Statistik (Antrag .Erörterung über die allgemeinen Grundsätze fuͤr die Auf⸗ stellung des Etats (Antrag Klein⸗Düsseldorf). 8 IX. Muß eine beim Inkrafttreten des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes bereits 70 Jahre alte versicherungspflichtige Person Behufs Geltendmachung des Anspruchs auf Altersrente außer den sonstigen Voraussetzungen (§. 157 des Gesetzes) auch den Nachweis führen, daß mindestens eine Beitragsmarke für sie verwendet ist? . Wiederholte Berathung des Entwurss einer Anleitung, be⸗ treffend die Beftimmungen über die nach dem Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen. Dabei kommen ins⸗ besondere folgende Fragen in Betracht: 2 Versicherungspflichtigkeit der Hauskinder, welche bei den Eltern ohne Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; 2) Erläuterung des Begriffs des „Gehülfen“ und des „Betriebs⸗ beamten (§. 1 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes); Versicherungspflichtig · keit der Erzieher, Hauslehrer, Hausdamen ꝛc., der Kommunalbeamten CE1“ 8 1 3) Erörterung des §. Ziffer 3 des Gesetzes (unterliegt der Frliffe 1 28g dehtschen ö b Lrterltegt der icht, auch wenn sein regelmäßiger Jahresarbeits oder alt. ℳ tensttn 2 2 “ ersicherungspflichtigkeit von Personen, welche gleichzeitig i mehreren Betrieben ständig ecthafogt Hers⸗ “ 11 Versicherungspflichtigkeit der sogenannten Hofgänger (ad 2 bis 5 Anträge Freiherr von der Goltz⸗Stettin). XI, Ausschluß der mit vorübergehenden Dienstleistungen beschäf⸗ vaten von der Versicherungspflichtigkeit (§. 3 Absatz 3 des esetzes). XII. Erlaß einer Geschäftsanweisung für die Vertrauensmänner und die etwa bestellten Kontrolbeamten (zu XI. und XII.: Anträ Graf Wintzingerode⸗Merseburg). G u““ XIII. Anfragen und Vorschläge aus der Mitte der Versammlung.
Fragen aus der landwirthschaftlichen Unfallversicherung: 1 Beitragserhebung von Viehhaltungs⸗ ꝛc. Baltessich 8 ent⸗ sprechende Bodenbewirthschaftung und von landwirthschaftlichen Neben⸗ betrieben: bei geltendem Grundsteuer⸗Vertheilungsmaßstab. II. Einkommens⸗ und Rentenberechnung bei statutarisch ver⸗ sicherten Unternehmern und deren Ehefrauen.
III. Unfallversicherungspflicht von Bienenzüchtereien ꝛc. t IV. Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften. 8 V. Verschiedene Rechtsfragen.
An der Konferenz nehmen Theil:
als Vertreter des Reichs⸗Postamts und de rischin un Mabnttzmbergis chen, Centkal⸗Postbeh zrden: für da eichs⸗Postamt: der Geheime Ober⸗Postra ; für Bayern: der Ober⸗Postrath Seidl; bu““ ür Württemberg: der Regierungs⸗Rath Bauer.
IIX Vertreter der Centralbehörden der Staaten in deren Gebieten sich der Sitz von Versicherungs⸗
anstalten befindet, für des Innern): der Geheime Re⸗
Preußen: a. (Ministerium
CheFultheRath Hövlar b
3 inisterium für Handel und Gewerbe): d
Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke; .“
Bayern: der Regierungs⸗Rath Rasp;
W“ F. Bezeime Regzerungs Rath Vodel; ürttemberg: der Ober Regierungs⸗Rath Schicker;
“B der Ministerial⸗Rath Schentel; r
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Hessen ist bis jetzt noch kein Vertreter angemeldet worden; ecklenburg⸗Schwerin: Ministerial⸗Direktor Schmi 89 8 achsen⸗Weimar: der Regierungs⸗Rath Stier; lden bu. rg: 5 hePeee . e Driver; raunschweig: der Regierungs⸗Assessor Hassel; ck: der Senator Dr ß⸗Lothringen: der Regierungs Rath Weinmann. ls Vertreter der Versicherungsanstalten: preußen: der Landes⸗Rath Burchard; b stpreußen: a. der Landes⸗Direktor Jäckel,
b. 8 E1“ a. 88 Kruse; “ randenburg: a. der Landes⸗Direktor von Levetzow,
b. der Landes⸗Syndikus Gerhardt, 5
c. der Landes⸗Rath Grosse,
d. der komm. Landes⸗Rath, Staatsanwalt Meyer;
Berlin: a der Stadt⸗Syndikus Eberttn,
b. der Magistrats⸗Assessor Mugdan,
c. der Magistrats⸗Assessor Dr. Freund; “
Pommern: a. der Landes⸗Direktor Dr. Freiherr von der Goltz,
b. der Landes⸗Rath Denhard;
Posen: a. der Landes⸗Hauptmann, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner,
b. der Assessor Knobloch;
Schlesien: a der Ober⸗Bergrath Kratz, 16
b der Landes⸗Rath Schober; u“ “
Westfalen: der Landes⸗Hauptmann, Geheime Ober⸗Regierungs⸗
Rath Overweg;
Schleswig⸗Holstein: a. der Landes⸗Direktor von Ahlefeld,
b der Landes⸗Rath von Graba;
Saee a. der Landes⸗Direktor, Geheime Regierungs⸗ Rath Klein,
b. der Landes Rath Klausener,
c. der Landesbank⸗Rath Weber;
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der Versiche⸗ Kassenverwaltung des be⸗ Kommunalverbandes grund⸗ W1 6 Es wurde beschlossen, im vorstehenden Sinne eine Kommission aus der Mitte der Durchberathung der Geschäfts⸗ Die Wahl derselben
Nachstehend theilen wir die Ta gesordnung für die
I. Entwurf einer Geschäftsanweisung, betreffend die Auszahlu durch die Post (§. 91 des Invaliditäts⸗ und —
II. Entwurf einer Geschäftsanweisung, betreffend die Art d Form der Rechnungsführung bei den auf Invaliditäte⸗ und “ errichteten Versicherungsanstalten (§. 130
III. Vertrieb der Beitrags⸗ und Doppel⸗(Zusatz⸗)mark d di Als V Abrechnung aus dem Erlöse derselben (§§. 99, 189) a. 1gs
Aufbewahrung der Quittunaskarten unter Vorführung ver⸗ schiedener Modelle in natürlicher Größe. Hierzu die von mehreren
ß b. der Landes⸗Rath von Werder, c. der Gerichts⸗Assessor Körte; Hannover: a. der Landes⸗Direktor Freiherr von Hammerstein, b. der Senator a. D. Dr. jur. Liebrecht, 5 jt. 6 “ “ 8 essen⸗Nassau: a der Landes⸗Direktor von Hundelshau en, b. der Assessor Schröder; 8 üeen
treten; Königreich Sachsen: der Regierungs⸗Rath Weger; Württemberg: der Ober⸗Regierungs⸗Rath von Bockshammer Baden: der Geheime Regierungs⸗Rath Rasina; Großherzogthum Hessen: der Universitäts⸗Amtmann Dr. Dietz; Mecklenburg: der Ministerial⸗Rath Krefft; 8 8 Thüringen: der Regierungs⸗Rath Elle; Old enburg: der Amts⸗Assessor Düttmann; Braunschweig: der Regierungs⸗Afsessor Hassel; Hansestädte: der Stadtdirektor Gebhard; Elsaß⸗Lothringen: der Kreisdirektor Spiecker.
dessen Präsidenten Dr. Boedicker
Invaliditäts⸗ und Altersversicherungswesen;
der Regierungs⸗Rath Dr. Kaufmann;
der Regierungs⸗Assessor Dr. Invaliditäts⸗ und Altersversicherungswesen;
der Gerichts⸗Assessor Dr. Vogts, als Protokollführer, und
der Geheime expedirende Sekretär Beckmann, als Mathematiker.
„Der deutsche General⸗Konsul in Sansibar hat wie „W. T. B.“ mittheilt, einer Weisung des Auswärtige
dem es bei den jüngsten Vorgängen in Witu zu entrinnen 11““ 2 eneral⸗Konsuls hat Meuschel im G Eerahs h sch esentlichen Folgendes zur Ansiedlung von Küntzel verlangt worden, Schreiben des englischen Konsuls in Da Küntzel diesem Verlangen nicht ohne Weiteres mit den Arbeiten Sultan die Deutschen nach Witu unterbringen. den Versuch unternahmen, gewaltsam aus Witu auszubrechen, wurde ein Theil derselben innerhalb, die Uebrigen außerhalb der Stadt getödtet. Darüber, wer mit der Anwendung von e begonner, hee oct. Meuschel 8 Auskunft zu geben. r Sultan lie errn Toeppen herbeirufen, der abe nach dem Blutbad in Witu d h — u6
Lamu nachkam,
führen und
Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Paris Sr gekehrt und hat die Geschäͤfte der Botschaft wieder übernommen.
„Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Aller⸗ eeg. hge 9 Fern “ von ist vom Urlaub na erlin zurückgekehrt und hat die Geschäft der Gesandtschaft wieder übernommen. 3 e
Der Hanseatische Gesandte Dr. Krüger ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
„Der Inspecteur der 2. Kapvallerie⸗Inspektion, General⸗ Lieutenant von Rosenberg ist von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.
Der General⸗Lieutenant von Bartenwerffer, Com⸗
mandeur der 34. Division, hat nach beendetem Urlaub Berlin wieder verlassen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St.⸗A.“ wird ein Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Guben im Betrage von 650 000 ℳ veröffentlicht.
„Breslau, 4. Oktober. Der Königliche Regierungs Präsident zu Breslau hat, der Schweidnitzer „Täglichen Rundschau“ zufolge, nachstehende Verfügung an die König⸗ lichen Landräthe gerichtet:
Mit dem am 1. Oktober d. J.
erfolgenden Außerkrafttreten d Gesetzes gegen die 1 ß fttreten des
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie vom 21. Oktober 1878 erlischt auch die Rechts⸗ beständigkeit der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Ver⸗ bote von Druckschriften. Denn es tritt mit diesem Zeitpunkte der §. 1 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 187 wieder in Kraft, welcher verordnet: „Die Freiheit der Presse unter liegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch das gegenwärtig Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind.“ Mit dieser Bestimmung würde die weitere Aufrechterhaltung der erwähnten Verbote un⸗ vereinbar sein. Nach dem 1. Oktober d. J. wird hiernach ein Ein⸗ schreiten gegen ehemals verbotene Druckschriften, wie der Minister des Innern im Einverständniß mit dem Justiz⸗Minister hier⸗ her 18 — unter den gesetzlichen oraussetzungen und ohne Rücksicht au 8 frühere Verbot stattfinden können. Dagegen b es . Bedenken, daß die auf Grund der mehrerwähnten Verbote ausge⸗ führten Beschlagnahmen als ihrer Zeit gesetzmäßig vollzogen von der erst vom 1. Oktober d. J. an eintretenden Unwirksamkeit der Ver⸗ bote nicht berührt werden, und daß daher die Freigabe der in Be⸗ schlag genommenen Exemplare von Druckschriften nicht gefordert E“ 1eneödeseh doggassebcnges einer polizeilichen e gnahme von Drucksachen enthält d d die Presse vom 7. Mai 1874. dalt der § 23 des Gesetzes über
Bayern.
München, 6. Oktober. Se. Köni liche Hoheit der Prinz⸗Regent gab am Sonnabend Mliche Aoheit, der Auftrag, dem General der Infanterie und lebenslänglichen Reichsrath Ritter von Maillinger aus Anlaß dessen 70. Geburtstages einen prachtvollen Blumenstrauß, verbunden mit den besten Glückwünschen, zu überreichen. Am Abend traf der Prinz⸗Regent wieder in München ein. — Wie „W. T. B.“ meldet, hat Se. Königliche Hoheit den KPeng af dh General
Lieutenant von Safferlin - ernannt. ff g zum der Infanterie
armstadt, 6. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog h 8 Großherzoglichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria
dasselbe aufrechterhalten, eveniuell auch übe das Nothwendige hinaus zweckmäßige Vorschriüber imn Iabfannt
Sachsen⸗Anhalt: a. der Landes⸗Direktor Graf von Wintzin⸗ gerode, ¹
“
und Alix sind gest 5 49 heher x sind gestern Abend aus Rußland hierher zurück⸗
“
Bayerns acht Versicherungsanstalten werden durch den Vertreter der Landes⸗Centralbehörde, Regierungs⸗Rath Rasp ver⸗
. 2
ertreter des Reichs⸗Versicherungsamts außer
3 der Geheime Regi 2 „Dirig IV. Herstellung der Quittungskarten und Beitragsmarken (ver⸗ das rhterungs⸗Rath, Haebel. Abtheilungs⸗Dirigent für
Gerstel, Beide Referenten für das
Amts entsprechend, den deutschen Reichsangehörigen Meus chel, Nach telegraphischer Mittheilung des
Seitens des Sultans ist vor Ertheilung der Erlaubniß daß er ein vorlege. sondern begann, ließ der . dort Als Küntzel und Genossen am zweiten Tage
allgemeinen
8— thums ist, dem „W. T. B.“ zufolge, auf den 20. d. M. ein⸗
Redner “ liegenden Form nicht 2 . auch einer veränderten Fassung ihre Zustimmung nicht zu versagen. An seine Kollegen richtete er die Bitte, Entgegenkommen zu zeigen.
es auch als eine Lücke im — Regierung über den Geisteszustand des Prinzen Alexander vorhanden sei. Wenn es nun auch der Wunsch des Landtages gewesen sei, eine
ggewählt werden könne.
Mecklenburg⸗Schwerin. 1 Schwerin, 5. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog beabsichtigte, den „Meckl. Nachr.“ zufolge, gestern früh von Neapel aus die Reise nach Konstantinopel fort⸗ zusetzen. Das Befinden Sr. Königlichen Hoheit ist viel besser.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 6. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute von der Wartburg nach Heinrichau in Schlesien abgereist.
Oldenburg. “
(H.) Oldenburg, 3. Oktober. Das Großherzog⸗ liche Hoflager ist heute von Güldenstein nach Eutin verlegt worden.
Am 29. September hat die Neuwahl der Abgeord⸗ neten zu dem im November d. J. zusammentretenden ordent⸗ lichen Landtage des Großherzogthums stattgefunden. Nur im 1. Wahlkreise (Stadt und Amt Oldenburg) sind die Ab⸗ geordneten des letzten Landtages sämmtlich wiedergewählt worden; für die übrigen 8 Wahlkreise treten verschiedene neue Abgeordnete ein. Im Ganzen gehörten von den jetzt ge⸗ wählten 22 dem letzten Landtage an, 11 sind neu gewählt. Unter den neuen Abgeordneten befinden sich 3 Verwaltungs⸗ beamte, 1 Justizbeamter, 1 Lehrer, 12 Industrielle und 16 Landwirthe.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 6. Oktober. Der Landtag des Herzog⸗
berufen worden. Sachsen⸗Altenburg. X Altenburg, 4. Oktober. Am 3. d. M. sind Ihre Majestät die Königin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Mary von Hannover zum Besuch auf Schloß Fröhliche Wiederkunft eingetroffen und wurden bei Ankunft auf dem Bahnhof in Neustadt a. Orla von Sr. Hoheit dem Herzog begrüßt. Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 4. Oktober. Se. Durchlaucht der
Fürst hat sich, wie das „Reg.⸗ u. Nachr.⸗Bl.“ meldet, gestern von hier zu einer Massagekur nach Wiesbaden begeben.
Lippe.
Detmold, 5. Oktober. Ueber den Verlauf der gestrigen Berathung des Regentschaftsgesetzes im Landtage be⸗ richtet der „Hann. Cour.“:
In der allgemeinen Debatte über das Gesetz sprach als erster Redner der Abg. Schemmel (kons.), der das Gesetz mit Freuden begrüßte, aber nicht glaubt, daß dasselbe in der vor⸗ liegenden Form angenommen werden könne. Die Vorlage bringe wenigstens einiges Licht in das Dunkel der Zukunft. Mit den Hauptbestimmungen der Vorlage stimme er überein, er er⸗ kenne zunächst das Recht des Fürsten an, den Regenten zu ernennen. richtete zum Schluß seiner Rede die dringende Regierung, dieses Gesetz in der vor⸗ ihr letztes Wort sein zu lassen, sondern
Abg. Asemissen will nicht in die Berathung des Spezialgesetzes über die Regentschaftsfrage eingehen, ehe nicht eine bestimmte Erklärung der Regierung abgegeben wird, daß eine dauernde Geisteskrankheit des Prinzen Alexander vorliegt. Kabinets⸗ Minister von Wolfgramm: Bei der Vorlage habe die Regierung zwei Punkte im Auge gehabt: 1) das Wohl des Landes und 2) das monarchische Gefühl. Der Zustand des Prinzen Alexander sei ein derartiger, daß er leider die Regierung niemals werde übernehmen können; nach ärztlichen Attesten sei der Zustand seit 18 Jahren noch immer derselbe. Es sei daher Pflicht der Regierung, für eine Regentschaft zu sorgen, der Landtag habe ja auch wiederholt diesen Wunsch ausgesprochen. Landtags Präsident von Lengerke sieht Gesetze an, daß keine formelle Erklärung der
generellere Vorlage zu erhalten, so halte er es doch für bedenklich, jetzt,
wo nach langem Zaudern von der Regierung ein Gesetz geboten würde,
dieses vollständig zurückzuweisen. Man müsse daher die gebotene Hand
annehmen und das in das Gesetz hineinzubringen suchen, was man für
nothwendig halte. Redner ist der Ansicht, daß auch hier ein interimistisches Gesetz, wie in Braunschweig, geschaffen werden solle, nämlich ein solches für die Zeit, wo kein Regent vorhanden und die Thronfolgefrage noch nicht erledigt sei. Die Befürchtung der Regierung, der Bundesrath würde dann den Vertreter Lippes nicht anerkennen, könne er nicht theilen, Braunschweig sei ein
ganzes Jahr ohne Regenten gewesen und der Bevollmächtigte sei dennoch anerkannt.
Abg. Schnitger glaubte nicht, daß beim Ableben des Fürsten das Land in Verlegenheit kommen würde, wenn noch kein Regent ernannt wäre. Es sei ja das Kabinets⸗ Ministerium, die Regierung u. s. w. vorhanden. Auch wegen des Regenten brauche man sich keine Sorge zu machen, man könne es in Lippe ja einmal mit einer republikanischen Verfassung versuchen. Der lippesche Landtag sei keine Volks⸗, sondern nur eine Klassenvertretung; wenn man die Stimme des Landes höre, würde man finden, daß die Wähler seiner Ansicht wären. Da jetzt überall die sosiale Bewegung im Gang sei, könne man ja auch einen sozialistischen Staat gründen, um damit einen Versuch zu machen. Abg. Schemmel will es unterlassen, auf diese Rede zu antworten, da er sich sonst in seinen Worten nicht mäßigen könne, und sich dadurch ein Tadelsvotum vom Präsidenten zuziehen würde. Kabinets⸗Minister von Wolfgramm will auf die einzelnen Punkte bei der Spezialberathung zurückkommen. In Braunschweig sei nur ein Regentschaftsrath gewählt, weil kein Regent da war, in Lippe seien aber Agnaten, aus denen der Regent 1 Der Name des in Aussicht genommenen Riegenten sei nicht aus Mangel an Vertrauen nicht genannt, sondern weil man die Diskussion von einem Gebiete fern halten wolle, auf dem sehr große Meinungsverschiedenheiten beständen. Auch Graf Ernst zur Lippe⸗Biesterfeld sandte ein Protestschreiben an den Landtag ein, in welchem er Verwahrung einlegt gegen §. 3 der Regentschaftsvorlage, betreffend die Wahl des Regenten durch den Fürsten Wolde⸗ mar aus den Agnaten des Fürstlichen Hauses. Der Graf setzt voraus, er sei als nächster Agnat ohne Weiteres berechtigt und berufen, eintretenden Falls die Regentschaft im Lande zu übernehmen. Bremen. Bremen, 5. Oktober. Eine heute im Börsensaale tagende, zahlreich besuchte Versammlung zur Förderung des Rhein⸗Weser⸗Elbe⸗Kanals beschloß, dem „W. T. B.“ Sgb e, durch eine Abordnung von Sr. Majestät dem Kaiser oie Unterstützung der Staatsregierung zur Vornahme
von Vorarbeiten fur den genannten Kanal zu erbitten und die
Erlaubniß nachzusuchen, daß diese Vorarbeiten auf Kosten der Petenten vorgenommen werden.
Desterreich⸗Ungarn.
Wien, 6. Oktober. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗Wittwe Stephanie ist, wie die „Wien. Ztg.“ meldet, am 2. d. M. zu längerem Aufent⸗ alt in Abbazia eingetroffen. — Se. Königliche Hoheit der
rinz von Wales ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, gestern Abend inkognito hier angekommen. — Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten der Erzherzog Carl Lud⸗ wig und Gemahlin statteten am Sonnabend Sr. Majestät dem König von Griechenland und dem Prinzen Nikolaus im Hotel einen einstündigen Besuch ab. Wie die „Pol. Corr.“ erfährt, hat der serbische Gesandte Simic am 2. d. M. im Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern die Antwortsnote, betreffend die end⸗ gültige Lösung der Differenz bezüglich der Schweine⸗ Einfuhr in Ungarn, übergeben. Die serbische Regierung hat die vom ungarischen Kabinet aufgestellten Bedingungen acceptirt und wird demnach am 10. d. M. der vertragsmäßige ustand hergestellt werden, bis dahin aber sollen noch jene inschränkungen Platz greifen, welche mit Rücksicht auf die chje in Steinbruch als zweckmäßig betrachtet werden. Bei dem am Sonnabend abgehaltenen zweiten Wahlgange Behufs Wahl eines Landtags⸗Abgeordneten im dritten Wiener Bezirk wurde keine absolute Majorität erzielt. Pater Schnabl erhielt 2433, der Liberale Gruehl 2378 St. Die Stichwahl soll am Montag stattfinden. Nach vollkommen authentischen Informationen entbehrt, wie „W. T. B.“ berichtet, die Meldung eines hiesigen Blattes von dem bevorstehenden Rücktritt des Reichs⸗Kriegs⸗ Ministers Freiherrn von Bauer jeder Begründung; die daran geknüpften Kombinationen seien einfach aus der Luft gegriffene Erfindungen. 3 Der Finanzausschuß des ungarischen Abgeord⸗ netenhauses beschloß, nach der „Wiener Ztg.“, die Verhand⸗ lung des Budget⸗Präliminars für 1891 am 7. d. M. zu be⸗ ginnen.
Frankreich.
Paris, 6. Oktober. Der Präsident Carnot ist gestern Nachmittag mit seiner Familie aus Fontainebleau hier wieder eingetroffen.
Bei der gestrigen Deputirtenwahl in Rambouillet erhielt, wie „W. T. B.“ meldet, Graf Caramann (konstitutioneller Republikaner) 5843 Stimmen; Viau (Republikaner) erhielt 5747 Stimmen und Jouvencel (radikaler Republikaner) 2345 Stimmen. Es ist somit Stichwahl er⸗ orderlich.
I gestern hier abgehaltenen Versammlung von 1200 Wählern wurde beschlossen, den boulangistischen Depu⸗ tirten Laur aufzuforden, sein Mandat niederzulegen.
Die nach der Session der Generalräthe an den Minister des Innern eingesandten üblichen Berichte konstatiren, der „Fr. C.“ zufolge, sämmtlich, daß die departementalen Ver⸗ sammlungen inmitten der vollständigsten Ruhe getagt und be⸗ rathen haben. Die allgemeine Beschwichtigung und Beruhigung der Geister, die sichim Lande kundgiebt, haben ihre Rückwirkung in den Generalräthen gehabt. Diese hielten sich sorgfältig innerhalb der geschäftlichen Ragen, und nirgends hat die Opposition politische Zwischenfälle erhoben, ausgenommen in zwei oder drei Fällen, wie z. B. im Generalrath des Sarthe⸗Departe⸗ ments. Es ist das erste Mal seit 1870, daß solches in dieser Allgemeinheit hat konstatirt werden können. b
Verschiedenen Blättern zufolge hätte, wie telegraphisch be⸗ richtet wird, der Marine⸗Minister eine Anordnung er⸗ lassen, jedes Schiff mit Demolirungs werkzeugen, wie sie bei den Genie⸗Truppen gebräuchlich sind, zu versehen; die Schiffe des Mittelmeer⸗Geschwaders sollen unverweilt mit diesem Material, welches das Kriegs⸗Ministerium überläßt, ausgerüstet werden. 1“
Im Lager von Chalons haben, nach dem „Avenir militaire“, in diesem Jahre die größeren Artillerie⸗Uebungen zum ersten Mal unter Verwendung des rauchlosen Pulvers stattgefunden. Eine größere Zahl von Generalen und Stabs⸗ offizieren der Artillerie hat denselben beigewohnt; auch General Billot, Armee⸗Inspecteur, hat die Uebungen in Augen⸗ schein genommen. 1
Durch Erlaß des Kriegs⸗Ministers vom 18. August d. J. ist, wie das „Bulletin officiel du ministère de la guerre“ meldet, angeordnet worden, daß von den 184 922 für diensttauglicherkannten Wehrpflichtigen der Jahresklasse 1889, welche sich aus 50 866 für ein Jahr und aus 134 056 für drei Jahre Auszuhebenden zu⸗ sammensetzen, den Marinetruppen 11400 Mann und der Landarmee 122 656 Mann überwiesen werden sollen. Die Bedienungsmannschaft der Flotte bedarf eines Ersatzes aus dieser Quelle nicht, da sich ihr eine genügende Anzahl von Freiwilligen zur Verfügung gestellt hat. Unter den Ma⸗ rinetruppen werden nur solche Plichtigen eingestellt, welche drei Jahre zu dienen haben. Von den 11 400 Mann erhält die Marine⸗ Infanterie 9000, die Marine⸗Artillerie 2400 Mann. Zu den oben genannten, zu längerer als einjähriger Dienstzeit für das Land⸗
eer zur Verfügung stehenden 122 656 Mann kommen aber noch —— tellte früherer Jahre, sodaß am 1. November für das Landheer, einschließlich der für ein Jahr 18 193 473 Mann zu Gebote stehen. Dazu die 11 400 in die Marinetruppen Einzureihenden gerechnet, ergiebt eine Ein⸗ stellung am 1. November von 204 873 Mann. Am 2. d. M. fand, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, in Belfort unter der Oberleitung des Gouverneurs eine Uebung zur Besetzung der Außenforts statt. Der Befehl wurde dem Commandeur des 151. Infanterie⸗ Regiments um 12 Uhr Nittags übergeben. In einer halben Stunde war das Regiment nach den Forts befördert, die es besetzte, um 2 Uhr war das Regiment wieder in der Kaserne. Dieser Versuch war der erste seiner Art, und er bewies, wie man aus Belfort meldet, daß man kaum einer Stunde bedarf, um die vorgeschobenen Forts von Belfort im Fall eines plötzlichen Angriffs in Vertheidigungs⸗ ustand zu versetzen. b Fn E“ räfekt hat, nach der „K. Z.“, einen aus hohen Beamten, Senatoren, Deputirten, Kaufleuten und Fabrikanten bestehenden Ausschuß mit der Prüfung des lanes, Paris zu einem Seehafen umzuwandeln, be⸗ auftragt. Der Leiter der öffentlichen Bauten von Paris Alphaud führt den Vorsitz. 1 Zahlreiche algerische Eingeborene, welche sich heim⸗ lich in Tanger einschiffen wollten, um nach Mekka zu pilgern, wurden, wie telegraphisch gemeldet wird, in Oran
verhaftet.
Nach einem Telegramm des Admirals Cuverville an den Marine⸗Minister ist mit dem König von Dahomey Frieden geschlossen und die Blokade aufgehoben wor⸗ den. Die Vereinbarung ist unter der Genehmi⸗ gung der französischen Regierung unterzeichnet und bestimmt, daß der Besitz von Kotonu und das Protektorat über Porto Novo in Zukunft respektirt werden würden. Alle früheren Verträge bleiben in Kraft. Den gestrigen Morgenblättern zufolge hätte der Admiral ursprünglich als dritten Punkt in dem Friedensvertrage mit dem König von Dahomey die Einsetzung eines französischen Resi⸗ denten in Whyda und die Errichtung einer franzö⸗ sischen Ga ien daselbst verlangt; der König habe dies jedoch abgelehnt.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 5. Oktober. Die Rückkehr des Finanz⸗Ministers Wyschnegradski hierher wird am 19. d. M. erwartet. .— In Wladiwostock soll, dem „W. T. B.“ zufolge, ein neues Linien⸗Bataillon formirt werden. Dem Inspektor der französischen Waffenfabriken General Gras ist der Stanislaus⸗Orden 1. Klasse verliehen worden. Mehrere andere Offiziere der französischen Artillerie⸗Verwaltung wurden ebenfalls durch Ordens⸗
verleihungen ausgezeichnet. Italien.
Rom, 5. Oktober. Der Minister⸗Präsident Crispi empfing, wie dem „W. T. B.“ aus Neapel gemeldet wird, anläßlich seines gestrigen Geburtstages unter anderen auch ein sehr herzliches Glückwunschtelegramm vom deutschen Reichskanzler von Caprivi.
Neuerdings beschäftigt sich die Regierung wieder sehr eifrig mit dem Plan der Errichtung eines Bodenkredit⸗
nstituts, dessen Kapital nunmehr nicht 30, sondern
Millionen betragen soll und von dessen Wirksamkeit man in Zukunft sehr große Vortheile, speziell für den kleinen Grundbesitz, erhofft. Ueberhaupt scheint es, der „Pol. Corr.“ zufolge, als ob in den wirthschaftlichen Verhältnissen Italiens eine erhebliche Besserung Platz gegriffen habe, denn sowohl die Erträgnisse der indirekten Steuern als auch die Zölle zeigen eine merkliche Steigerung.
Bei einem heute in Genua zu Ehren des Marine⸗ Ministers Brin von der Munizipalität gegebenen Banket kon⸗ statirten die Redner die großen Fortschritte der heimischen Industrie und deren Emanzipation vom Auslande bei dem Bau und der Ausrüstung der Schiffe.
Die „Agenzia Stefani“ erklärt die Meldungen von Kämpfen zwischen Rasman Pascha und Sebhat sowie von Gefahren an den Grenzen der italienischen Besitzungen in Afrika für unbegründet. 7f
Spanien.
Madrid, 5. Oktober. In Saragossa wurde heute der katholische Kongreß eröffnet; derselbe wird vier Sitzungen abhalten und unter Anderem die Lage des Papst⸗ thums berathen.
Poertunaococo“
Lissabon, 5. Oktober. Es herrschen hier dem „W. T. B.“ zufolge widersprechende Gerüchte über das Resultat der Ver⸗ handlungen Seitens Martens Ferraro betreffs Bildung
des Kabinets. Indessen wird versichert, derselbe werde dem König morgen die Liste des neuen Kabinets überreichen.
Schweiz.
Zu der gestrigen Volksabstim⸗ mung im Kanton Tessin über die Verfassungs⸗ Revision hatte der eidgenössische Kommissar, Oberst⸗ Divisionär ünzli folgende Proklamation an das Tessiner Volk erlassen:
„Tessiner! Die Abstimmung vom nächsten Sonntag wird eine mebhr als gewöhnliche Bedeutung haben, die Eidgenossenschaft, ja ganz Europa, sieht auf Euch. Ihr werdet als Söhne eines freien Landes beweisen, daß Ihr den Willen habt und im Stande seid, die Ordnung aufrecht zu erhalten, und Jeder wird trotz der großen der Gemüther die Meinung Anderer respektiren, die mit der seinigen nicht überein⸗ stimmt. Ihr werdet als freie Bürger, stolz auf Eure Rechte, Euch durch keine unrichtigen Mittel beeinflussen lassen. Ihr werdet zur Urne schreiten, um Eure Stimme so abzugeben, wie Ihr es für die Wohl⸗ fahrt Eures Landes als geboten erachtet. Ihr werdet frei, nach eigener Ueberzeugung, stimmen. Ich erwarte zuversichtlich, daß weder von kantonalen, noch von Gemeindebehörden der Versuch gemacht werde, einen Druck auf Eure Stimmgabe zu üben. Die Abstimmung soll den Volkswillen rein zum Ausdruck bringen. Ich bin überzeugt, daß jede Partei zu viel auf ihre Ehre hält, als daß sie sich erniedrigen würde, gesetzwidrige Handlungen zu begehen oder zu begünstigen. Ver⸗ werfliche Mittel, die angewendet werden könnten, um den Volks⸗ willen zu fälschen, wie Bestechungen durch Geld, Geschenke, Ver⸗ sprechungen von Vortheilen irgend welcher Art, Vertheilang bereits aus⸗ gefüllter Wahlzettel in den Stimmlokalen, Ausstellung von Etimmrechts⸗ certifikaten für abwesende Bürger, die nicht persönlich an der Ab⸗ stimmung theilnehmen können und, Ausübung des Stimmrechts auf den Namen eines anderen Bürgers, alle solche Handlungen sind nach dem Gesetz strafbar, und sie werden von den Behörden, ohne Ansehen der Partei oder der Person, auf das Strengste geahndet werden.
Wie aber immer die Tessiner Abstimmung ausfallen möge, so werden Ruhe und Frieden in Eurem Kanton nur wieder einkehren, wenn die Parteien, unbeschadet der politischen Anschauungen, sich zur gemeinsamen Arbeit die Hand reichen, wenn die Interessen des Kantons Föd he Eidgenossenschaft höher gehalten werden, als diejenigen der
arteien.
Gott schütze und schirme den Kanton Tessin und die schweizerische Eidgenossenschaft.“
Nach den bisher vorliegenden telegraphischen Meldungen aus Bellinzona und Bern zu urtheilen, scheint die Abstimmung sich ohne Nuheths vollzogen zu haben. Wie „W. T. B.* meldet, wurde die Revision der Kantonalverfassung mit 11 928 gegen 11 834 Stimmen angenommen.
Der scheinbare Widerspruch zwischen der Meldung, Eng⸗ land habe die Auslieferung Castioni's verweigert, und der späteren Notiz, der Bundesrath habe noch kein endgültige Auslieferungsbegehren gestellt, löst sich dahin, daß der eng⸗ lische Richter auf Begehren des eidgenössischen Untersuchungs⸗ richters Professor Schneide angegangen worden ist, Castion festzunehmen und auszuls’ en. Der „Bund“ schreibt:
„Der englische Richte’ tehnte es ab, darauf einzutreten. Da wandte sich das schweizerische vonsulat in London an den Bundesrath mit der Anfrage, ob es beim englischen Ministerium das betreffend Begehren stellen solle. Nun wird der Bundesrath in dieser Richtun die geeigneten Schritte thun. Unterdessen scheint der englische Richter aber von sich aus sich eines andern besonnen zu haben und Veranstaltunge
Bern, 6. Oktober.
zu treffen, um Castioni zu überwachen. Castioni beklagt sich in Folg dessen in einem zweiten Brief an den Buadesrath, daß sein Haus 1
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