1890 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

wesenden neigte der bejahenden Ansicht zu. Man ging dabei von der Auffassung aus, daß §. 109 Absatz 2 des Gesetzes nur die Entwerthung der einzelnen Marken bei ihrer Verwendung behandele. Bei der erheblichen Tragweite dieser Frage und der Belästigung, welche eine obligatorische Entwerthung der Beitragsmarken für sämmtliche Arbeitgeber zur Folge haben könnte, habe das Gesetz hierüber die Entscheidung dem Bundesrath vorbehalten und denselben ermächtigt, die Befolgung etwaiger diesbezüg⸗ licher Anordnungen durch Strafe zu erzwingen. Dagegen sei es offenbar nicht die Absicht des Gesetzes gewesen, den Ver⸗ sicherungsanstalten die Befugniß zu versagen bezw. die Ge⸗ währung derselben dem Bundesrath vorzubehalten, zuihrer eigenen und der Versicherten Sicherheit die auf den abgeschlossenen in ihrem Gewahrsam befindlichen Quittungskarten eingeklebten Marken zu perforiren, mit einem Stempel oder anderweiten Zeichen zu versehen, um hierdurch ihre nochmalige Verwendung unmöglich zu machen, sofern nur deren deutliche Erkennbarkeit dga Peine 7. Bei der Besprechung der Frage über die bei den Versicherungsanstalten zu führende Statistik wurden zunächst von einem Vertreter des Reichs⸗Versicherungsamts an der Hand eines vorläufig entworfenen Quittungskartenregisters ddie für die statistischen Arbeiten der Versicherungsanstalten wesentlichsten Punkte erörtert und die Führung einer Statistit in den näher erörterten Grenzen für unentbebrlich erachtet. Dieser Auffassung traten einzelne Vertreter von Versicherungs⸗ anstalten bei. Sie wiesen insbesondere darauf hin, daß auch die Verarbeitung des aus den bei den Versicherungsanstalten durchlaufenden Quittungskarten (§. 107 des Gesetzes) ersicht⸗ lichen Materials für eine zuverlässige Statistik unentbehrlich sei. Aus diesem Grunde sei es aber erforderlich, daß sofort nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf die Beschaffung des statistischen Materials Bedacht genommen werde, weil später das vollständige Material, insbesondere das aus den durchlaufen⸗ den Quittungskarten zu entnehmende, nur mit großer Mühe mwieder zu beschaffen sei. Bei der Mehrzahl der Vertreter der Versicherungsanstalten trat jedoch die Neigung zu Tage, es möchte zur Vermeidung einer üdermäßigen Geschastsbelastung der Versicherungsanstalten zunächst von eingehenden statistischen Arbeiten abgesehen werden. Es erfolgte jedoch keine endgültige Beschlußfassung in dieser Angelegenheit; insbeson⸗ dere bedielten sich die Vertreter des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts eine abschließende Stellungnahme in dieser Sache vor. Zu Punkt 8. Der Antrag der Tagesordnung wurde von dem Antragsteller zurückgezogen, da derselde durch §. 3 des Geschüftsanweisungsentwurfs üder die Art und Form der Rechnungsführung bei den Versicherungsanstalten inzwischen seimne Erledigung gefunden harte. Punkt 9. Meber die Frage, ob eine beim Inkrafttreten des Inwaliden⸗ und Altersversicherungsgesetzes bereits 70 Jahre alte Person Behufs Geltendmachung

sdes Anspruchs auf Altersrente außer den sonstigen

Voraussetzungen (§. 157 des Gesetzes) auch den Nach⸗ weis führen müsse, daß mindestens eine Beitrags⸗ marke für sie werwendet sei, war die Ver⸗ sumnlung gecheiner Ansicht. Von einer Seite wurde geltend gemoacht duß Kruft der uim §. 157 des Gesetzes aus⸗ gefwmochenen Fikticn diese Perfonen zur Zeit des Inkraft⸗ rretens des Gesetzek den Bestinmungen der §§. 15 und 16 des Gesetzes Genüge aaüleiset und der Anspruch derselben nf Alrwersrente mit dem Irkrufttreten des Gesetzes ohne Weiteres perfekt geworden seci. Bon underer Seite murde dagegen her⸗ morgehnben, daß nauch §. 15 Ziffer 2 diese Versicherten minde⸗ Ftens Einen einmaligen Beitruag entrichtet huben müßten. Hier⸗ von Füunne kemesfualls uhgesechen merden. Die Frage wurde zumnüchst uls eine pffene behundelt, umn dem Hinweis, daß das Reichs Verficherungsum uls Renifioneinstanz dieselbe endgültig anffcheibden müine. Bims vahmn müimden die Linzelnen Vorstände nach eigenem pficmgemümen SErmessen zu derselben Stellung zu mehmen haben

Außer der Tugeamhnung murden spdunn, da die Zeit

zu Besprechung grifgerer Frugen schon zu meit wongeschriften mar, nuch folgenne Gegenftunde venanbekt:

190. Die Versunmttung beuntragte, 2& möcine dos Reichs⸗

Perficherungsum fich megen ver womn den Veasicherungs⸗ mnstultemn zu führen den Siegel und megen der Dienst⸗ bezeichnungen der bernmeten Mättglieder des Vor⸗ ftuandes mit der zuftannigen Landes⸗Cenmulbehbrdven in Pemminnung setzen. Dugegen fund der Borfching, ver Borstand ver Persicherungsuntult ge zie ermeibdung einer miß⸗ vrauchlichen Nebernlime de Namens der antult durch Primmunterxehmer versselben in ine Hüm del8⸗ eᷣgiher eintrugen fren, im Huhlit auf mie Beinmmmungen des Mr. . f. Hantelsgetemuce, mich ie Biligung ver Ver⸗ fammtlung.

V

3

I. Es wurbe ur Ersting usgesrchen, vuß vie NMeber⸗

mmliste Dube wurie nwiaeer, Benute Wermeibung lber⸗ . re ie SntttungAlarten anufammein grbierxerxn Piengen

Hiergeger murtoe⸗ Kuterr ruch, vich, rhcben. WPsh mato⸗ vie vege irten, M ie Sehute Wer⸗

Nriinengnpenmt⸗. pens. &ꝗ &, ves. Ge e Hes üere . gleichem Material gearbeieten Süule die Hoöhe von 125 cm

mehrer Purtturgbahrmen on arem weiher vufzu⸗ venmhvern eimn, weor Wer e; Feertler un, ene Werlireunge Meftatistr usiss eeanger atorn, e richwen 2 im vem etervi ed. retiisint, ann⸗e Versethumeunsnit, versse in vensse ighere, a e ummlichen Latng arto- rHiʒesten u men Alun nesmer, ur M. IE Merrs Leliageingeassaleemn h .. Setatess aeeswrerten, nnagatsen, wezeruer zuructsolen Sose,. Se. eee. orri boriagnamn wise vee hiagens, galein

ers, ae s weee, wds, wbeen, in e 8. MPStaM I v uden.

2 1gs2

ung ber SrirAenn ter n pie Ver’icherungs⸗ mnmnfrlten gemüf 11 ve⸗. Wertzes eingechrieben“ erfolgen und

acex& Warthpackeate zu

g vetr hente en ReachnuernvRmmenn, De Reichke⸗

worben 8 Berficherungs⸗

a Inschnift⸗

wenn es sich um die Pensionirung handelt. Die Einholung einer Allerhöchsten Entscheidung zum Zwecke der Zusicherung für den Fall der etwaigen Pensionirung ist unzulässig. 3

Der Minister des Innern hat Betreffs der Berichtigung der Strafregister, dem Wunsche des Justiz⸗Ministers ent⸗ sprechend, Folgendes bestimmt:

1) Biesenigen Standesämter, deren Verwaltung sich nicht mit der Verwaltung der Ortspolizei in einer und derselben Hand be⸗ findet, haben halbjährlich, und zwar bis zum 15. Januar und bis zum 15. Juli jedes Jahres, Listen sämmtlicher in ihren Bezirken während des vorhergegangenen Kalenderhalbjahres 1. Juli bis 31. Dezember, 1. Januar bis 30. Juni verstorbener Personen, welche zur Zeit des Todes strafmündig waren, also das zwölfte Lebensjahr vollendet hatten, an die Orts⸗Polizeibehörden, mithin in der Provinz Hannover, soweit es sich um ländliche Bezirke handelt, an die Kreis⸗Landräthe, zu übersenden. Die Listen müssen hinsichtlich jeder in dieselben auf⸗ genommenen Person enthalten:

a. den Vor⸗ und Familiennamen bei Frauen den Geburts⸗ namen und Namen des Ehemannes,

b. die Vor⸗ und Familiennamen der Eltern,

c. das Lebensalter. 8

d. den Monat und Tag (das Datum) des Todes.

2) Die Orts⸗Polizeibehörden haben durch Vergleichung der über⸗ sandten Listen oder der von ihnen selbst in der Eigenschaft als Standes⸗ beamte geführten Sterberegister mit den ihnen von den Staatsanwalt⸗ schaften zugestellten Mittheilungen über rechtskräftige Bestrafungen halb⸗ jährlich festzustellen, ob und welche der in ihren Bezirken wohnenden bestraften Personen während des verflossenen Kalenderhalbjahres ver⸗ storben sind. Die Verstorbenen sind in eine Nachweisung einzutragen, welche über jede Person alle in dem meinem Erlasse vom 11. Juli v. J. beigefügten Formulare vorgesehenen Angaben zu enthalten hat und bis zum 1. August, bezw. bis zum 1. Februar jedes Jahres Wunmittelbar an die Staatsanwaltschaft desjenigen Landgerichts einzureichen ist, zu dessen Bezirk der Orts⸗Polizeibezirk gehört.

Ist während des betreffenden Halbjahres keine der im Polizei⸗ bezirk wohnenden bestraften Personen mit Tode abgegangen, so hat die Orts⸗Polizeibehörde der Staatsanwaltschaft jedesmal bis zu dem erwähnten Termine Fehlanzeige zu erstatten.

3) Die Direktionen „der Straf⸗ (Gefangenen⸗) Anstalten sowie der Besserungs⸗ (Arbeits⸗, Korrektions-) Häuser haben halbzährlich Nachweisungen der in ihren Anstalten während des verflossenen Kalenderhalbjahres verstorbenen Personen unter Benutzung des erwähnten Formulares aufzustellen und ebenfalls diese Nachweisungen bis zum 1. August und bis zum 1. Februar jedes Jahres unmittelbar an die Staatsanwaltschaften der für den Ort der Anstalt zuständigen Landgerichte einzureichen oder denselben bis zu diesen Terminen Fehlanzeigen zu erstatten.

4) Die Einrichtung tritt mit dem 1. Januar 1891 dergestalt ins Leben, daß die Listen und Nachweisungen zum ersten Male für das Halbjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1890 aufzu⸗ stellen sind. 1 b

Demgemäß sind die Standesämter, die Polizeiverwaltun⸗ gen und die Direktionen der bazeichneten Anstalten, soweit diese ihnen nachgeordnet sind, mit Anweisung versehen, hierbei auch die Polizeiverwaltungen und Anstaltsdirektionen noch besonders darauf aufmerksam gemacht worden, daß in die für die Staatsanwaltschaften bestimmten Nachweisungen nur die seit dem 1. Oktober 1882 bestraften Personen aufzunehmen sind, da die Strafregister Vermerke über die vor dieser Zeit erfolgten Verurtheilungen nicht enthalten.

8

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich rumänischen Hofe, von Bülon, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub

nach Sinara zurückgelehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗

schaft wieder übernommen. Der Regierungs⸗Rath Adler zu Danzig ist an die

Königliche Regierung zu Koblenz versetzt worden. J“

S. M. Kanonenboot „Wolf“, Kommandant Korretten⸗ Kapitän Credner, beabsichtigt am 7. Oktober von Nagasaki nach Kagoshima in See zu gehen.

* In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗

und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Zucker⸗

mengen, welche in der Zeit vom 16. bis 30. September 1890 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht

Hannover, 5. Oktober. Der „Hannoversche Courier“ schreibt: Eine Erinnerungsgabe des X. Armee Corps für den Reichskanzler von Caprivi wird in diesen Tagen durch Line Depmtation überreicht werden. Das Geschenk besteht in Liner Nachbildung des hiesigen Kriegerdenkmals, welche, von Bolth Korlsruhe modellirt, in Bronzeguß bei Gladenbeck aus⸗ gefüchrt ist. Mit dem mamornen Stufenbau die Höhe von nur 4, xm messend, ist das Miniaturmonument, unter ge⸗ nauer Innehaltunz der Verhältnisse, dem Original mit außer⸗

orvbantlicher Treue nachgebilbet und in Mobellirung wie Aus⸗

ührung gleich bewunvernswerh. Das Geschenk sindet Auf⸗ sellung auf einem Untersotz von Ebenholz, der mit einer aus

grveith Der Uauersatz enthült auf einer vergoldeten Platte „Ihrem scheibenden kommandirenden Herrn Weneral von Eupei Verehrung und Dankbarkeit die e, Militüär⸗ und Civilbeamten des 2. Wemee-Cocps“. 8 Bayern. 1 München, 6. Ottober, Se. Königliche Hoheit der Lrünz⸗-Rezent zeiste heute Vormittag mittelst vx. A, vm wieder mach Reichenhall und von dort mit B. mnch Werenetgaben zurücheulehren,

Pres ben, 6. Königliche heit der

Ggriss eo⸗ reutzen ist, dem „Presb, Journ,“

2 anm Been⸗ Abend von Prog hier angefkommen

a imn [ꝗ24 Fgr. Hoheit bie

vere 9 Nvelh⸗ 2* olstein ist heute wmudienburg-Schwerin.

1 2 8— bie

bie Herzogin

(helm sessen,

8

t, Ottober e Kbnial A rie vnd S62 H7 ,9 Bes. Hersos Fliehrich 181

nach den „Meckl. Nachr.“, heute Abend in Rabenstein⸗ feld ein.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Weimar, 6. Oktober. Im November d. J. tritt, der „Th. C.“ zufolge, die fünfte ordentliche evangelische Landes⸗Synode hier zusammen Die Wahl der Wahl⸗ männer zur Wahl der Abgeordneten findet am 15., die der Abgeordneten selbst am 27. Oktober statt. Auch die theologische Fakultät der Universität Jena wählt an diesem Tage ihren Abgeordneten zur Synode.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Neustrelitz, 5. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat, nach den „M. L.“, Ostende verlassen, weilt jetzt in Brüssel und wird in einigen Tagen sich nach Paris begeben.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Coburg, 7. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Margarethe von Preußen sind, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Morgen bei dem Herzog und der Herzogin von Edinburg hierselbst zum Besuch eingetroffen.

Detmold, 7. Oktober. tages vom Sonnabend wird dem „Hannov. Cour.“ berichtet:

In der Fortsetzung der Debatte über das Regentschafts⸗ gesetz brachte zunächst der Abg. Klingenberg einen Fall zur Sprache, der vor einigen Wochen das ganze Land, und besonders die Stadt Lage, in große Aufregung versetzt hatte. Die dortige Gemeinde hatte den Pastor Steinhagen mit außerordentlich großer Majorität zum Pfarrer gewählt, der Fürst hatte diese Wahl nicht bestätigt. Alle Vorstellungen waren bisher ohne Erfolg geblieben. Eine Petition der Gemeinde liegt noch vor. Abg. Klingenberg meint nun, man könne nur schweren Herzens der Regierung Konzessionen machen im Angesicht eines solchen Vorganges, dennoch sei er bei Entgegen⸗ kommen der Regierung zu Zugeständnissen bereit. Abg. Wipper⸗ mann hat einen anderen Gesetzentwurf erwartet, als diesen, der sich in Widerspruch setze mit den Rechten des Landes. Präsident von Lengerke bespricht die Eingabe des Grafen zur Liype⸗ Weißenfels. Petent behauptet, daß der nächste Agnat nach dem gemeinen Recht Regent werden müsse, man dürfe dem Fürsten keine Wahl zugestehen aus sämmtlichen Agnaten, wobei vielletcht die beiden zunächst berechtigten Linien (Biesterfeld und Weißenfeld) über⸗ gangen würden. Ferner legt der Graf klar, weshalb alle Bedenken gegen die Ebenbürtigkeit der erbherrlichen Linien ganz unbe⸗ gründet wären. Präsident v. Lengerke muß anerkennen, daß aus den vorliegenden Briefen unb dingt hervorgehe, daß die beiden Linien noch bis zur Mitte dieses Jahrhundert von Lippe und Schaumburg als ebenbürtig anerkannt seien. Man dürfe sich in der Thronfolgefrage nur durch das Recht, nicht durch andere Gründe leiten lassen; schließlich bestreitet von Lengerke das souveräne Recht des Fürsten, einen Regenten zu ernennen. Minister von Wolf⸗ gramm weist auf das pactum tutorium hin, nach welchem dem Fürsten dieses Recht eingeräumt sei; außerdem sei dem Grafen Simon V. zur Lippe von den Ständen zugestanden, aus den Cognaten (Agnaten waren nicht mehr vorhanden) einen Thronfolger selbst zu ernennen. Den Auslassungen des Grafen zur Lippe⸗Weißenfeld kann sich der Minister nicht anschließen; der Graf wünsche nun, daß eine Anzahl juristischer Autoritäten oder der Bundesrath über die Thron⸗ folge entscheiden müsse. Ein Thronfolgegesetz sei nur einzubringen, wenn ein Ausgleich zwischen drei Prätendenten bestände. Abg. Büxten tadelt die Mißwirthschaft, die in der Forstwirthschaft des Landes herrsche. Abg. Asemissen hat aus dem Studium alles vorhandenen Matersals die feste Ueberzeugung gewongen, daß die Biesterfelder Linien nicht zu umgehen seien. Das habe ihm der verstorbene Archiv⸗Rath Falkmann bestätigt; derselben Ansicht seien die sämmtlichen Juristen des Landes. Es könne und dürfe nur der Regent aus der zunächst erbberechtigten Linie gewählt werden; es müsse der Regent sein, der später Fürst würde. Redner verliest ein Schriftstück, wonach den Sommerfrischlern in den Luft⸗ kurorten des Landes aufgegeben wird, im Walde sich ruhig zu verhalten. Es dürften also um des Wildes halber in dem alten lippeschen Walde keine Lieder mehr gesungen werden; auf dem Hermannsdenkmal, dem deutschen Nationaldenkmal, müsse man sich ganz still verhalten, weil das Wild kein Geräusch vertragen könne. Minister von Wolfgramm brochte ein ärztliches Attest zur Ver⸗ lesung, aus dem die Geisteskrankheit des Prinzen Alexander hervor⸗ geht. Abg Asemissen hält es für das Beste, überhaupt nicht in die Spezialberathung des Gesetzes einzutreten, sondern das ganze Gesetz am Montag einfach abzulehnen.

In der gestrigen Abendsitzung des Landtages stellte, wie „W. T. B.“ meldet, bei Fortsetzung der Berathung über das Regentschaftsgesetz die Linke den An⸗ trag: es möge die Bestimmung der Vorlage, welche dem Fürsten die Befugniß zur Berufung eines Regenten aus der Zahl der successionsberechtigten Agnaten des Fürstlichen

Hauses einräumt, durch die Einrichtung eines vom Land⸗

tage gewählten Regentschaftsraths beschränkt werden Bei der heutigen Spezialdebatte über die Regentschafts⸗ vorlage sprach sich, dem „W. T. B.“ zufolge, der Landtags⸗ Präsident von Lengerke gegen jede Personalunion zwischen ippe⸗Detmold und einem der benachbarten kleinen Fürsten⸗ thümer aus. Die Bevölkerung von Lippe⸗Detmold wünsche, daß der zu erwählende Regent mit seinem ganzen Herzen ihrem Lande angehöre.

Helgoland.

Die erste Nummer des „Helgolander Wochenblatts“, welche in Cuxhaven gedruckt und herausgegeben wird, ist am 6. Oktober erschienen. Sie bringt folgende amtliche Bekannt machung:

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die

Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen fortan in dem „Hel⸗ golanber Wochenblatt“ erfolgen wird. Helgoland, den 1. Oktober 86 8ns Gouverneur Geiseler. Der Kaiserliche Kommissar Dz. Kelch. 8 8

SHesterreich⸗Ungarn.

Wien, 7. Oktober. Ihre Kaiserlichen und Koͤniglichen Hoheiten die Dr;⸗.⸗ rzoge Wilhelm und Rainer statteten gestern Mittag Sr. Majestät dem Khnig von Griechen⸗ land einen Besuch ab. Bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Wales fand, dem „W. T. W.“ zufolge, gestern Nachmittag vor dessen Abreise nach St. Johann ein Déjeuner statt, welchem auch Se. Majestät der König und der Prinz RNikolaus von Griechenland, beiwohnten.

In 186 gestern Nachmittag stattgehabten Konserenz wischen dem bsterreichischen und vem ungarischen Finanz⸗Minister wurde die Ginberufung einer bsterreichischen und einer ungarischen nssnete⸗ v in der Angelegenpeit der Waluta⸗Regu⸗ lirung bestimmt, Ferner wurde die Konvertirung einzelner

derselben

Ueber die Sitzung des Land⸗

an der Diese Reise, welche auf Kosten von drei Handelskammern

Eisenbahn⸗Papiere für den Fall einer entsprechenden Gestaltung der europäischen Geldverhältnisse beschlossen.

Der deutsche Botschafter Prinz Reuß richtete an den Gründer der freiwilligen Rettungsgesellschaft, Grafen Wilczek, ein sehr verbindliches Schreiben, in welchem er demselben mittheilt, daß Se. Majestät der Deutsche Kaiser Allerhöchstwelchem das segensreiche Wirken der Gesellschaft vielfach zur Kenntniß gelangt sei, 500 zur geeigneten Verwendung zu⸗ habe. Graf Wilczek dankte dem Prinzen Reuß für diese Mittheilung und bat denselben, seinen und der Gesellschaft Dank für die Gabe Sr. Majestät dem Kaiser

Wilhelm zu unterbreiten.

Bei der Stichwahl im 3. Wiener Gemeindebezirke wurde Pater Schnabl (antilib.) mit 2738 Stimmen in den Landtag gewählt. Der Liberale Dr. Grübl erhielt 2490 Stimmen.

Großbritannien und Irland.

London, 7. Oktober. Der Prinz von Wales reiste am Sonnabend zur Jagd auf den Gütern des Grafen Festetics nach Ungarn ab.

Die Königin von Rumänien beabsichtigt, dem „W. T. B.“ zufolge, heute Abend die Rückreise nach Bukarest anzutreten.

Das Parlament tritt am 25. November wieder zu⸗

8 Frankreich.

Paris, 7. Oktober. Den gestrigen Abendblättern zufolge wird, wie „W. T. B.“ meldet, der Finanz⸗Minister Rouvier den durch die Herabsetzung der Grundsteuer entstandenen Aus⸗ fall im Budget nicht, wie ursprünglich verlautete, durch eine Uebertaxe auf Alkohol decken, sondern durch andere Mittel das Gleichgewicht im Budget herzustellen trachten.

Der Deputirte Laur wird bei Eröffnung der Kammer beantragen, daß gegen ihn und gewisse boulangistische Depu⸗ tirte die Untersuchung eingeleitet werde.

Der oberste Kriegsrath soll sich gestern mit mehreren Projekten betrefks Abänderung des Vertheidigungs⸗ systems an der Südostgrenze beschäftigt haben. Wie verlautet, soll der Admiralitätsrath aufgehoben und dafür ein oberster Marinerath eingesetzt werden.

Der Kriegs⸗Minister hat den Gebrauch des Stoß⸗

degens bei Offiziersduellen verboten.

Der Effektivbestand der Expeditionstruppen in

Dahomey soll erheblich verringert werden. Ebenso ver⸗

lautet, daß die meisten dort stationirten Schiffe in ihre Stationen, resp. zu ihren Geschwadern zurückkehren werden. Der Kapitän Trivier, welcher kürzlich allein quer durch Afrika reiste, zeigt, wie „W. T. B.“ aus Bordeaux meldet, in einem Briefe an, daß er am 10. November d. J. von dort abreisen wird, um eine kommerzielle Forschungsreise West⸗ und Ostküste von Afrika anzutreten.

und dem Stadtrath von Paris unternommen wird, hat nicht nur geographische Studien, sondern auch kommerzielle Interessen zum Zweck. Kapitän Trivier geht nach Afrika, um sich über Ein⸗ und Ausfuhr von Waaren, über Hafenabgaben, über Eingangs⸗ und Ausgangszölle und über alle anderen die Einfuhr und Ausfuhr von Waaren belastenden Kosten zu nterrichten. Kapitän Trivier wird außerdem die Reise be⸗ nutzen, um naturwissenschaftliche und geographische Forschungen anzustellen. 8 8

Rußland und Polen.

8 St. Petersburg, 5. Oktober. Wie die „Revaler Ztg.4 erfährt, sollen in der demnächst zu eröffnenden Session des Reichsraths mehrere Vorlagen berathen werden, die die Arbeiterschutz⸗Gesetzgebung weiter auszubauen bestimmt sind. So sollen wesentliche Bestimmungen der auf die Arbeit Minderjähriger in Fabriken bezüglichen Gesetze auch auf die Handlungslehrlinge ausgedehnt werden, so insbesondere die Verpflichtung der Prinzipale, den Lehrlingen, welche den Kursus einer Elementarschule nicht abgemacht haben, die Möglichkeit zum Schulbesuch zu gewähren. Auch wird als wünschenswerth erkannt, die bezüglich der Maximalarbeitszeit der Minderjährigen und jugendlichen Arbeiter in Fabriken geltenden Bestimmungen auch jenen Lehrlingen zu Gute kommen zu lassen, was insbesondere für diejenigen Städte, wie z. B. St. Petersburg, von besonderer Bedeutung wäre,

f 2 die Läden (zumal die mit Lebensmitteln handeln), bis tie

in die Nacht offen gehalten werden. Die Vorlage, betreffend die Entschädigungspflicht der Unternehmer

bei Verletzungen, die die Arbeiter ohne eigene Verschuldung

erleiden, soll in einigen Punkten Veränderung erfahren

haben gegenüber den bekannt gewordenen Bestimmungen.

Die „Now. Wr.“ erfährt, daß im Ministerium der Kom⸗ munikationen eine besondere Kommission niedergesetzt wird, die sich mit der Reorganisation der Wasserstraßen resp. Kanalsysteme der Beresina, des Dnjepr, von Wyschne⸗ wolotschok und Tichwin zu beschäftigen haben wird, um ihre Pro⸗ ekte dann dem Reichsrath vorzulegen. Demselben Blattzufolge

erden in sämmtlichen russischen Kadetten⸗Corps vom be⸗ gonnenen neuen Lehrjahr an allmählich Handarbeiten einge⸗ führt. Die Kadetten der älteren Klassen werden das Tischler⸗, Drechsler⸗ und Schnitzerhandwerk erlernen, die der jüngeren Klassen Cartonnage⸗Arbeiten. Ferner soll auch ein prak⸗

tischer Kursus der Gartenbaukunst (in den Sommermonaten) eingeführt werden. b“

8 .“ Italien. om, 6. Oktober. Die englisch⸗italienischen Verhandlungen über die veetr ce Angelegen⸗ heiten wurden heute in Neapel wieder aufgenommen.

Die Cholera⸗Epidemie, welche in Massovah aus⸗ gebrochen war, ist Dank den weisen und sehr strengen Maß⸗ regeln der Regierung erloschen. Am 28. v. M. hat der Sanitätsrath die Epidemie in der italienisch⸗afrika⸗ nischen Kolonie als erloschen erklärt. Auch die poli⸗ tischen Nachrichten, die der „Pol. Corr.“ von dort vorliegen, sind gut. Die Ruhe ist nach wie vor eine ungestörte, und der italienische Minister⸗Resident bei dem Negus Menelik, Graf Salimbeni ist (wie schon telegraphisch gemeldet) in Autoto, der Residenz des Kaisers ron Aethiopien, glücklich angelangt. Graf Salimbeni hat also nicht nur ganz Abessynien und Schoa von Massovah aus über Adua und durch das Innere bereist, ohne

geringsten Gefahr zu begegnen, sondern wurde überall

Ehren empfangen, als Freund und Beschützer be⸗

mit 5 Es ist zum ersten Mal, daß eine ähnliche unter diesen Bedingungen in Aethiepien gemacht

Aussicht stehen.“

wurde. Wenn. man bedenkt, welchen

die Engländer, die

begegneten, als sie nur bis Adua gelangen

Schwierigkeiten Egypter und selbst die Italiener wollten,

und wie groß die Feindseligkeit der Eingeborenen gewesen ist, dann wird man auch erxnhesjen können, welcher Erfolg errungen worden ist, damit eine Reise, wie jene des Grafen Salimbeni,

möglich werde.

Es ist zweifellos, daß das Ansehen der

Italiener und Menelik's in ganz Aethiopien ein sehr großes

ist, in der Kolonie aber vollständige Ruhe herrscht. Portugal. 1

85 8 8

Lissabon, 6. Oktober. Wie verlautet, ist es Martens

Ferraro nicht gelungen, ein neues Kabinet zu bilden. Der König hat in Folge dessen, wie „W. T. B.“ meldet, den General Abreu e Souza (einen gemäßigten Progressisten) mit der Bildung eines Versöhnungs⸗Ministeriums beauftragt. 8

Der „Pol. Corr.“ wird über die Lage in Portugal ge⸗ schrieben: „Die spanisch⸗portugiesischen Republikaner mit ihrer Schwärmerei für die iberische Republik suchen gegenwärtig im Inlande wie im Auslande den Glauben hervorzurufen, daß das letzte Stündlein der auf der iberischen Halb⸗ insel bestehenden Dynastien geschlagen habe und die Aus⸗ rufung der Republik unter endgiltiger Hinwegräumung der Spanien von Portugal trennenden Grenzscheide nur noch eine Frage kurzbemessener Frist sei. Genaue Kenner der Verhältnisse, die sich von der in Madrid und Lissabon herrschenden, künstlich angefachten und genährten Aufregung nicht beirren lassen, legen dem republikanischen Lärm aber keinerlei Bedeutung bei. Die südliche Lebhaftigkeit des Volks⸗ temperaments ergeht sich ebenso leicht in maßlosen Ueber⸗ treibungen nach der einen wie nach der anderen Seite; im Grunde ist die spanische wie auch die portugiesische Nation ebenso monarchisch als konservativ gesinnt; auf beiden Seiten nimmt man gern den Mund recht voll, aber von großen Worten zu entsprechenden Thaten ist der Weg nirgends weiter als jenseits der Pyrenäen. Die spanischen Republikaner haben den Zeitpunkt, wo Portugal durch Großbritannien in eine mißliche Lage gedrängt worden ist, für passend erachtet, mit den Lissaboner Gesinnungsgenossen offener als sonst zu liebäugeln und von der republikanischen Presse beider Nationen wird das Thema der iberischen Republik bis zum Ueberdruß behandelt. Das Papier ist geduldig, die Wirklichkeit aber weit weniger, und sowohl Spanier als Portugiesen wissen aus der Geschichte der Vergangenheit, daß getrennter Haushalt ihren Neigungen und Interessen besser zusagt als ein gemein⸗ schaftlicher. Die iberische Union findet daher in der großen Masse des Volks weder Verständniß noch Freund⸗ schaft. Die spanische Bevölkerung ist mit den georo⸗ neten, regelmäßigen Verhältnissen, in denen sie unter der Regentschaftsführung der Königin Christine lebt, zufrieden, und die nereadeies che wünscht nichts sehnlicher, als daß es der Regierung des Königs Carlos gelingen möchte, den Handel mit England sobald und gründlich wie möglich aus der Welt zu schaffen. Spanien hat vor Portugal den Vor⸗ theil, daß es in dem konservativen Staatsmann Canovas del Castillo einen leitenden Minister besitzt, der sich durch den Phrasenlärm einiger ehrgeiziger Straßenpolitiker nicht irre machen läßt Wenn der neue portugiesische Premier mit kühlem Blut und klarem Blick ans Werk geht, so dürften die scheinbar hochgethürmten Schwierigkeiten einen bescheideneren Umfang annehmen und eine Rückkehr normaler Zustände in

Schweiz.

Bern, 6. Oktober. Bei der gestrigen Volksabstim⸗

mung im Kanton Tessin wurde, wie „W. T. B.“ meldet,

mit großer Mehrheit beschlossen, daß die Revision der

Verfassung nicht durch den Großen Rath, sondern durch n besonderen Verfassungsrath vorzunehmen sei.

Niederlande.

Haag, 6. Oktober. Nach einer Meldung der amtlichen Zeitung hat sich der Zustand des Königs wenig verändert. Das Nierenleiden ist in den letzten 8 Tagen stärker aufgetreten und nöthigt den König, das Bett zu hüten; die Ernährungs⸗ verhältnisse und der Kräftezustand sind befriedigend.

Belgien. ““

Brüssel, 7. Oktober. Der Minister des Ackerbaues und der öffentlichen Arbeiten de Bruyn, welcher sich gestern zur Einweihung der Wasserbauten nach Mecheln begeben hatte und von den Lokalbehörden begleitet war, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, von einem Theil der Be⸗ völkerung mit heftigem Pfeifen und Zischen empfangen. Im Laufe des Abends kam es zu einigen Ruhestörungen; die Gendarmerie mußte wiederholt von der Waffe machen, wobei mehrere Personen verwundet und einige verhaftet wurden.

Rumänien.

Bukarest, 7. Oktober. Der König und der Prinz Ferdinand reisen morgen zu den Manövern nach Pitesti ab und kehren am 18. Oktober nach Sinaja zurück, woselbst auch am 19. Oktober die Königin eintrifft.

Serbien.

Belgrad, 7. Oktober. Die Könige Alexander und Milan werden, dem „W. T. B.“ zufolge, heute aus dem Militärlager nach dem hiesigen Konak übersiedeln.

Schweden und Norwegen.

() Christianig, 2. Oktober. Die Zolleinnahmen in den drei ersten Monaten des laufenden Finanshe be⸗ trugen 5 302 024 Kronen gegen 5 478 286 Kronen in der gleichen Zeit des Finanzjahres 1889/90.

Durch Königliche Resolution vom 30. v. M. ist die Ein⸗ suhr von Lumpen aller Art aus Spanien verboten worden.

Dänemark.

Kopenhagen, 6. Oktober. Im Folkething ist Högsbro mit 43 Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt worden. Im Landsthing wurde Liebe mit 46 Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt; die Opposition im Landsthing enthielt sich dabei der Abstimmung. 6 Amerika. 8 Vereinigte Staaten. New⸗York, 5. Oktober. Das neue Tarifgesetz trat heute um Mitternacht in Kraft. Das Zollamt blieb bis zu dieser Stunde geöffnet, um die Ein⸗ fhr von Waaren unter dem alten Zolltarif zu ermöglichen. er Cunarddampfer „Etruria“ lief 50 Sekunden vor Mitter⸗ sodaß die an Bord befind⸗

nacht in den Hafen ein,

lichen Waaren noch zu den alten Zollsätzen ver⸗

theiligung.

steuert werden konnten. Mr. Reed, der Präsi⸗ dent des Repräsentantenhauses, hielt vorgestern in New⸗Haven eine Rede, worin er, nach der „A. C.“, sagte, daß MeoKinley's Tarifvorlage jetzt Geschichte geworden sei und hoffentlich lange genug in Kraft bleiben würde, um die Vortheile zu sichern, die sie sicherlich im Gefolge haben werde. Der Erfolg der Bill, chloß er, hängt von der Wachsamkeit der Wähler ab. Wir dürfen nicht schlummern, während der Feind bereit ist, an jedem Punkte Vortheile zu erlangen.

Unterm 6. Oktober meldet „W. T. B.“: Die deutschen Bürger der Vereinigten Staaten feierten heute in ver⸗ schiedenen Städten den 200. Jahrestag der Landung der ersten deutschen Einwanderer.

Afrika.

Egypten. Kairo, 3. Oktober. Einer Drahtmeldung des „R. B.“ aus Suakim zufolge fiel gestern der briten⸗ freundliche Scheich Saleh mit 150 Mann in Abu Hamed ein, wo ein Treffen mit den Derwischen stattfand, in welchem mehrere der letzteren getödtet wurden. Der Scheich und seine Gefolgschaft kehrten alsbdann nach dem Norden urück. 1 Maroceco. Nach in Madrid eingetroffenen Meldungen aus Tanger hat sich das Leberleiden des Sultans ver⸗ schlimmert. 8

Kunst und Wissenschaft.

Im Nachstehenden bringen wir einen Auszug aus dem Statut für das Archäologische Institut, betreffend die damit verbundenen Reisestipendien:

§. 19. Um die archäologischen Studien zu beleben und die anschauliche Kenntniß des klassischen Alterthums möglichst zu ver⸗ breiten, insbesondere um für das Institut für archäologische Corre⸗ spondenz leitende Kräfte und für die vaterländischen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf jährliche Reisestipendien, ein jedes im Belauf von dreitausend Mark, verbunden, welche den nachstehenden Bestim⸗ mungen gemäß vergeben werden sollen.

§. 20. Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber entweder an einer Universität des Deutschen Reichs, beziehentlich an der Akademie zu Münster die philosophische Doctorwürde erlangt oder das Examen pro facultate docendi bestanden und in demselben für den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Eymnastalklasse die Befähigung nachgewiesen hät. Der Bewerber hat ferner nachzuweisen, daß zwischen dem Tage, an welchem er promovirt worden oder das Oberlehrer⸗ Examen absolvirt hat, eventuell wo beides stattgefunden kat, dem späteren von beiden, und dem Tage, an welchem das nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würde (§. 26), häöchstens ein drei⸗ jähriger Zwischenraum liegt.

Für das fünfte der jährlich zu vergebenden Stipendien, welches in erster „Reihe bestimmt ist, die Erforschung der christlichen Alterthümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird er⸗ fordert, daß der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Uni⸗ versität des Deutschen Reichs den Kursus der protestantischen oder der katholischen Theologie absolvirt, das heißt nach Ablauf mindestens des akademischen Trienniums in ordnungsmäßiger Weise die Erx⸗ matrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipen⸗ dium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritfen hat. §. 21. Der Bewerber hat ferner die gutachtliche Aeußerung der philosophischen, resp. theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen Reichs, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner bei einer solchen Faraltät angestellter Professoren der einschlagenden wissenschaftlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Befähigung zu erwirken und seinem Gesuch auch, er schon literarische Leistungen aufzuweisen hat, womöglich dieselben mit

einzusenden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Rom

kurz zu bezeichnen. Daß unter den Reisezielen in der mit einbegriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung. b Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese

Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen ist bier eine übersicktliche Darstellung der bisherigen Reiseergebnisse in das Gesuch aufzunehmen, und wird, falls der Stipendiat bereits in Rom oder Athen sich auf⸗ gehalten hat oder noch aufhält, über seine und seine Be⸗ fähigung das Gutachten des Sekretariats des Instituts erfordert. . 22. Die Gesuche um Ertheilung des Stipendiums sind in jedem Jabre vor dem 1. Februar desselben an die tral⸗ Direktion des archäologischen Instituts nach Berlin einzufenden, welche die Wahl nach vorgenommener Prüfung der Qualkskntian des Bewerbers in der Gesammtsitzung vornimmt ꝛc. Bei gleicher wissen⸗ schaftlicher Tüchtigkeit wird die Central.Direktion denz Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlichen phile Eflbung sich bereits einen gewissen Grad kunstgeschichtlicher Keuntntsse und ee 28 zu eigen gemacht haben und melche dem archäologischen Institute oder den deuts Leürasstalten 8 Museen dereimst nützlich zu werden „8§ 23. Die Stipendien können nicht kumulirt, nuch für en längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden; zmläffug ist n.

die Wiedergewährung eines Stipendiums für ein zmeites Zaür. Die Wiedergewährung des im §. 20 i fünsten Stinen⸗ diums auf ein zweites Jahr kann auch erfolgen, wenn der Stipendint bei eintretender Fälligkeit des zweiten Stipendiums das 3-. Lebeng⸗ jahr 8 öeeeee haben sollte.

.24. Dispensation von den in den §§. 20 21, 23 aufgefrilem Vorschriften ertheilt in besonderen Fällen das Asscasrrge ige Ame 1 Anhörung der Centraldirektion. 5

§. 22. Die schli⸗ßliche 8 eenn den Empfängern amen in dem „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht merden. 26. Das Stipendium wird jäbrlich fällig, und der ganze Jahr eIntnz! seinem gehörig legititmirten Kasse gegen

ausgezabft. 28. Der Stipendiat ist ver Laene oder Athen verweilt, an den des I. § mäßigen Antbeil zu nehmen müührrnü

die Zwecke des Instituis nach Mäöglichkeitt zm förgenmn Beendigung derselben über deren Ergekniß einen ummnef en an die Centraldirektion cinzusendem. Der „Vogtländische Alterthamsfarsschan Pevei mcbgbeelesben ehse 8 . assen. as im Vereinsnurstandes aum Pframm Dietrich herankgegebene brüingt am erster Stellm der eines Vortrages, den der EvxmnuaffülEüran und Calhd min. Heinrich Berihold Amerdach im der dem n Aug v. J. gehalten hat. Der Boantnag vun den smimten Frrgee in 15. Jahrbundert, rämlich der maütkuttem undd guffelllschetüüchmm Uhüree drückung des deutschen Banerrsttardes, din in de Frerssem Pruermtdergn imn folgenden Jahrhundent geführt zat. Di Üetten anddrem Bretkünhn und ein bisher ungedrucktes an aus dem ffrenfsäürurm Krregee richtiger ein gereimtes uf dem malüin cacsssüerm Miristtr Grafen Brühl. Der Jad 2 an Eilh wan de erktraee die Sammlungen und die T mfriiiat Meiennx, in demm

und die M. itugrechtertithen ee.