1890 / 244 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

auch auf die Werke von Iffland, Raupach,

Clauren, Weyrauch,

Salingré ꝛc. Rücksicht genommen werden soll. Den Anfang macht

am Donnerstag, den 16. Oktober, bei der dritten Abonnements⸗Vor⸗

Emil Thomas als Striese in Scene.

8

des Vorstandes Dr.

9 U

Bälesan sten. der Pbilosop

boldt⸗Akademie, auf deren Lehrprogramm hingewiesen worden ist, 11. Oktober, Abends 8.

stellung Angely mit seiner derbhumoristischen „Reise auf gemeinschaft⸗ iche Kostene, dann soll ein Raupach⸗ und später ein JI land⸗Abend olgen. Am Sonnabend und Sonntag geht der neuerdings außer⸗ ordentlich zugkräftige Schwank „Der Raub der Sabinerinnen“ mit

Mannigfaltiges. b Wi f Centralverein und die Hum ael4, in Nr. 241 d Ve. röffnen ihr 13. Studienjahr am Sonnabend, 8828 im Gesangsaal des Französischen Gym⸗ mit einer Ansprache Seitens des Hrn. Sanitäts⸗Raths Seele“. Solche Einzel⸗ Wissenschaftliche ö noch e 2. S bend jedes Wintermonats, wozu onnements⸗ E. sue eachhnitglider zu 2 im Bureau und Inraliden⸗ dank ausgegeben werden. Die 28 Vortragseyklen der Humboldt⸗ Akademie beginnen sämmtlich (bis auf den Halb⸗Cyvklus über neueste e engh an den Abenden der nächsten Woche 7—8 und 8 bis

nasiums, Dorotheenstraße 41, 2 Treppen, Uund dem Vortrage R. Koch: „Naturgeschichte der vorträge veranstaltet der

von Montag, 13. Oktober, ab im Dorotheenstädtischen Real⸗ mnäsium. Georgenstraße 30/31, und ist der erste Vortrag jedes us für Herren und Damen auch ohne Hörerkarte zugänglich. Die Voelesungen behandeln allgemein interessirende Fächer der Natur⸗ die. Kunst⸗ und Literaturgeschichte (deutsche

und ausländische), politische und Kalturgeschichte und Rechtswissen⸗

schaft; alles Nähere im Programm (Bureau Centralhotel, Laden 14).

Das Winter⸗Semester der ebenfalls vom Wissenschaftlichen

Gentralverein begründeten Realkurse für Frauen beginnt am

Montag. 13. Oktoder, Nachmittags, in der Charlottenschule, Steglitzer.

und finden Neuaufnahmen für alle Fächer statt bei der

1s Heiene Lange, Schöneberger Ufer 35 III., 2 ½ 3 ½ Uhr

h I der in der sädtig en Pflege befindlichen wie das la. Fremdenbl.“ berichtet, am 728 Knaben, 2300 Mädchen), davon waren

das Vorjahr 12 weniger), andere

das Vorjahr 6 mehr), und erwerbs⸗

(gegen das Vorjahr 4 mehr), die

e (gegen das Vorsahr 8 weniger) zählten zu den t im Sinne. 3

Kirschbaum trägt, wie der „Staatsb.⸗Ztg.“ mitgetheilt in dem benachdarten Brusendorf (Kreis Teltow) zum zweiten

hn meldet, ist dieser Tage die I ge durch Kauf aus den idt für den Preis von 39 000 assew übergegangen. Dieselde zum Park von Sanssouci rreißen und an deren

einen

4259 wird, rüstet Doms, die am Jahre 1

it

½ 2

1 *

Gelstus 4 0

Usar, guf 0 Ghr

o. b. Meerebsp ter in Millim

üeebemn 8”” GG SIh

Ae hbr

Nemperafur in 0 &

2

9 5 9 4 1

1

8 5

s h b hs 1 Ers 8 g

z 2 1r

19

889 Ads

* 1-

8

18

89

8

FS

. 8

5

Fäüül

EWwwhlwh MZ

91e88— wwAhnshkns 42 1b;. aF

eeee 9-

.

1

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ Borstellung.

Bühne übertragen von Max Kahl⸗

1T; 8

u. A. spenden die Damen Havel⸗

lei Gaben überreicht werden b-- „Aus Berlin und anderen Orten

bergs eine kostbare Altardecke. werden viele Gäste erwartet.

Kosel, 8. Oktober. Premier⸗Lieutenant Black⸗Swinton vom 3. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 62 hat heute als bester Schütze des VI. Armee⸗Corps den „Kaiserpreis“ für 1890 er⸗ halten. Der Kaiserpreis besteht in einem Degen. Die Schles. Ztg.“ fügt dieser Mittheilung hinzu: Dieser Degen war früher sehr Bafac un unterschied sich von anderen Degen durch nichts als durch eine Inschrift auf dem Stichblatt. Die neuerdings verliehenen Ehrendegen zeigen aber auf dunkler, stellenweise blau angelassener Klinge sehr schön ciselirte Verzierungen und die bezügliche Inschrift in Gold. Auch der Korb ist schön verziert und trägt auf dem Knopf ein W mit Kaiserkrone.

Oberammergau. Jahre, wie wir der „Magd. Ztg.“ entnehmen, die Gesammt⸗ einnahme der vestionoggiele auf 700 000 ℳ, also doppelt so viel wie vor 10 Jahren. Gleichwohl sind die „Gagen“ der mit⸗ wirkenden Künstler, deren Zahl sich auf etwa 700 beläuft, verhältniß⸗ mäßig geringe. So erhält der Christusdarsteller Mayr vermuthlich, wie vor 10 Jahren, seine 1000 ℳ, die Cyorführer und Kaiphas je ungefähr 800 ℳ, Petrus und Pilatus gegen 500 ℳ, die Uebrigen im Verhaͤltniß immer weniger, bis herab zum „Gockelhahn“, der im Jahre 1880 baare 40 bekam.

Cloppenburg, 8. Oktober. Der Krammetsvogelfang ist in diesem Jahre so ergiebig, daß der Anfangs gezahlte Preis von 15 das Stuͤck auf 8 herabgegangen ist. Allin in den drei letzten Tagen wurden hier, wie man der „Köln. Ztg.“ mittheilt, 6000 Krammetsvögel gefangen.

Braunschweig, 9. Oktober. Die Leichenfeier des verstorbenen General⸗Intendanten von Rudolphi fand heute unter Betheiligung der Mitglieder des Ministeriums, des Hofstaats, der Staats⸗ und Stadtbehörden, zahlreicher Offistere und eines großen Theiles der hiesigen Einwohner statt. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent ließ sich, wie „W. T. B.“ mittheilt, durch den General⸗ Lieutenant von Wachholtz vertreten.

Aus Innsbruck wird der „Frkf. Ztg.“ berichtet: Am 1. d. M. ging der Sandwirthshof in Passeier durch Kauf von dem letzten Enkel des tirolischen Freiheitshelden, welcher noch den Namen Hofer führt, Hrn. Leopold von Hofer in Wien, an die tirolische Adelsmatrikel über, welche derart das ehrwürdige Andenken an das Jahr 1809 dem Lande Tirol erhält. Der Tiroler Adel hat die Bewirthschaftung des Anwesens einem Enkel des Andreas Hofer mütterlicherseits, dem Postmeister Georg Haller, überlassen, dessen Mutter Gertraud die jüngste Tochter des Andreas Hofer war. Die Kaufsumme ist an und für sich gering und nur durch eine Leibrente erhöht; das Gut umfaßt einen bedeutenden Grundumfang mit dem allbekannten und von jedem Fremden besuchten Sandwirthshause, zwei großen Wirthschafts⸗ und mehreren Nebengebäuden.

London, 7. Oktober. Der Kapitän des gestern im Humber angekommenen Dampfers Quse zeigt, wie die „Köln. Ztg.“ mittheilt, an, daß der Dampfer am Sonntag Abend 70 Meilen von Vlissingen mit einer großen Barke zusammengestoßen Ebe die Boote des Dampfers zu Hülfe eilen konnten, war die Barke mit der ganzen Mannschaft untergegangen. Den Hülferufen nach zu urtheilen, befanden sich einige Frauen an Bord.

London, 8. Oktober. Wie die „A. C.“, mittheilt, ist für nächstes Jahr in London eine deutschenationale Ausstellung in Aussicht genommen, welche in Earls Court abgehalten werden soll. Hr. John R. Whitley, der Begründer und Organisator der natio⸗ nalen Ausstellungen in London, ladet gegenwärtig die Deutschen ein, eine deutsch⸗nationale Ausstellung zu organisiren. Die Oberfläche der Ausstellungsräume und Gärten beträgt etwa 10 ha. Die Auslagen deckt die Ausstellungsgesellschaft in Höhe von 60 000 80 000 Pfd. Sterl.

Direktion: Julius Fritzsche.

Othello. Oper in Text von Arrigo Boito.

vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. üister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Maler. ilbrand. (Else: Gaul. J. Haßreiter, K. K.

Puppenfee.

burg.

burg. Anfana 7 ½ Uhr.

Belle-Alliance-Theater.

und 2. Herrmann. Anfang 7 ½ Uhr.

1

Adolph 8 Male:

ang 7 ½ Uhr.

Alte

ghomas-Cheater. Preangn, b0ng.

Str

von Louis Angely,

In Oberammergau belief sich in diesem

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Zum 1. Male: Großvaters Operetten. isc Erinnerungen in 2 Abtheilungen, einem Vorspiel und Prolog, zusammengestellt von Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Kapellmeister Federmann. Hierauf: Zum 50. Male mit durchaus neuer Ausstattung: Die Puppenfee. Pantomimisches Divertissement von Haßreiter und Musik von Jos. Bevyer. Hofballetmeister aus Wien. Dirigent: Hr. Kavellmeister Wolfheim. Anf. 7 Uhr.

Sonntag: Großvaters Operetten.

Emil Pohl.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten

Sonnabend: Zum 29. Male: iser Sittenbild in 4 Aufzügen von ou. In Scene gesetzt von Sigmund Lauten⸗

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Direktion:

Hasemann. Sonnabend: Gastspiel von Mitg des Wallner⸗Theaters. Zum 11. Male: Mein junger Mann. Posse mit Gesang in 4 Akten von Leon Musik von

Sonntag und die folgenden Tage: Mann.

Ernft-Theater. Sonnabend: Zum

Unsere Don Juaus. von Leon Trept⸗

Musik von Franz Roth und Adolph

1 se Vorstellung. Jakobstraße Sonnabend: Zum 14. Male: der ee- e.

Akten Franz und Pau „2, se s mil Thomas,)

Der Naub der Tabineriunen, Lung: Reise auf gemelnschaftliche

von Schönthan.

7.

Die bedeckten Räume werden für den Quadratmeter Bodenfläche mit

4 Pfd. Sterl. und für den Quadratmeter Wandfläche mit 1 Pfd. Sterl. berechnet. Isolirte Plätze werden besonders berechnet. Die unbe⸗ deckten Flächen (in den Gärten u. s. 88 werden mit 2 Pfd. Sterl. für den Quadratmeter vermiethet. aler und Bildhauer haben für den von ihren Erzeugnissen bedeckten Raum keine Spesen zu zahlen. Selbstverständlich dürfen die ausgestellten Gegenstände aus⸗ schließlich nur deutschen Ursprungs sein, aber nach Befinden des deut⸗ schen Comités soll in der Kunstabtheilung die Gastfreundschaft auf das deatsch⸗sprechende Oesterreich ausgedehnt werden. Um der Ausstel⸗ lung ein charakteristischeres und interessanteres Gepräge zu verleihen, wird es den Ausstellern ans Herz selegt, wo es angeht, die Herstellung ihrer Fabrikate an Ort und Stelle zur Anschauung zu bringen. Die kompetentesten Kräfte der verschiedenen deutschen Industriezweige werden sich als Jury konstituiren, um den verdienstvollen Ausstellern Ehrendiplome zu gewähren. Die hervorragendsten Mitglieder der deutschen Kolonie in London werden die erforderlichen Schritte berathen, um einen glänzenden Erfolg für die Londoner Ausstellung herbeizu⸗ 5 und ein Aussichtscomité zu bilden. Einige der zahlreichen

urn⸗ und Gesangvereine werden das nationale Gepräge der Ausstellung durch. Veranstaltung von Schauturnen und Gesangs⸗ vorträgen veranschaulichen. Wie „W. T. B.“ erfährt, ist der Lord⸗ Mayor von London Mitglied des Fat ian Empfangs⸗ Comités geworden. Die Vtcehen Max Müller und Herkomer gehören dem berathenden Comité als Mitglieder an.

Bern. In der Eöö““ vom 7. Oktober wurde. dem „Bund“ zufolge, ein Botschafts⸗ und Beschlußentwurf, betreffend Ertheilurg der Konzession für eine elektrische Eisenbahn von St. Moritz nach Pontresina, genehmigt.

Stockholm. Erzherzog Franz Ferdinand von Oester reich⸗Este hatte sich am 24. September, begleitet von Gra Wurmbrand und Graf Dominik Hardegg, sowie dem schwedischen Ehren⸗Kavalier, Oberst Lieutenant Hammers, nach Bergslapen in Mittelschweden begeben, wo sie 12 Elche zur Strecke brachten Tags darauf traf der Erzherzog mit König Osekar zwischen Holleber und neburg zusammen, der König gab die Jagd⸗Ordres. Et galt, schwere Höhen zu erklimmen, die Jagd aber war auch der Mühe werth, denn 16 Elche lagen, wie das „Chemnitz. Tagebl.“ erfährt. auf der Strecke, wovon der Erzherzog allein 5 erlegt hatte.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Berlin, 10. Oktober. (W. T. B.) Betriebsamts Berlin⸗Schneidemühl: Der Unfall des Zuges Nr. 3 bei Güldenboden (s. u.) beschränkt sich auf die Entgleisung zweier Wagen, wobei Niemand beschädigt worden ist.

König sberg i. Pr., 10. Oktober. (W. T. B.) gestern Abend von Berlin abgegangene, heute Vormittag 9 Uhr 57 Min. hier sällige Courierzug ist erst heute Nach mittag 1 ½ Uhr eingetroffen. Der „Allg. Ztg.“ zufolge hat bei Güldenboden eine Entgleisung stattgefunden.

Coburg, 10. Oktober. (W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Margarethe von Preußen sind heute Mittag über Probstzella nach Berlin abgereist. 8 8

Tipperary, 10. Oktober. (W. T. B.) Die nationa⸗ listischen Abgeordneten William O’'Brien und Dillon, gegen welche gegenwärtig der Prozeß wegen Aufhetzung der Pächter zur Nichtzahlung des Pachtgeldes hierselbst verhandelt wird, ss gestern Abend heimlich nach Amerika abgese gelt. Die von ihnen gestellte Kaution von je tausend Pfund verfällt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)

Mittheilung de

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnbof). Geöffnet von 12—11 Ubr. Täglich Vorstellun⸗ wissenschaftlichen Theater. jettel. Familien⸗Nachrichten.

b

Verlobt: Frl. Frida von Holtzbrinck mit Hrn.

Hauptmann Leonhard von Söranh (Bonn). Frl. Hedwig Kretschmann mit Hrn. Pfarrer H. Vossius (Königsberg-—Klessowen bei Darkehmen). Freiin Margarethe von Lüttwitz mit Hrn. Lieut. Eduard Grafen von Oriola (Warmbrunn). Frl. Frieda Schultze mit Hrn. Pastor Harald

Lorenzen (Greifswalde Heiligenstedten in Holstein). Verehelicht: Hr. Oberarzt Dr. Paul Mertz mit Frl. Valerie Früchel (Kieslingswalde). Hr.

Musikalische

In Dirigent: Hr.

Arrangirt von

Hierauf:

rrSol. ictorien

von Schickfus⸗Neudorff (auf Rankau). Hr. Landgerichts- Rath Paul Mächtig mit 5 Elfriede Krämer (Breslau). Hr. Georg Freiherr von Friesen⸗Leysser mit Frl. Gabriele von Heyden (Groß⸗Voldekow). Hr. Pastor Emil Schneider mit Frl. Anna Giese (Magdeburg). Hr. Land⸗ rath Konrad von Sydow mit Frl. Margarethe von Weiß (Rostin). Hr. Prem.⸗Lieut. Richard Reimer mit Frl. Lucy Siemens (Berlin). Hr. Albrecht Gottwald mit Frl. Emilie Dottmer (Uelzen). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗ Assessor Mahrenholz (Schleswig). Hen. Karl Kern (Hamm i. 88). Hrn. Amtsgerichtsrath Börner (Meppen). Eine Tochter: Hrn. Apotheker Alwin Gloe (Kiel). Hrn. Hugo Hennig (Dresden). Hrn. Karl Möller (Kiel.) Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Hugo Willig mann (Bretzlau.) Hr. Prof. Dr. Wilhelm Hessse (Chemnitz). Hr,. Rittergutsbesitzer Maximilian von Ruediger (Kalübbe bei Neu brandenburgh Hr. Sanitäts⸗Rath Dr. Gott lieb Emil Muettrich (Königsberg i. Pr.). Frau Guttbesitzer Anna Fuhrmann, geb. Rathsmam (Frankenberg). Hr. Sec.⸗Lieut. Wilhelm 88 Hedemann (Sondershausen). Hrn,. Amtmann Mau Sohn Adolf (Hagenow). Hr. Königl. Pomainen⸗Rath a. D. C. ösche (Hameln).

W. Mitgliedern

Th. Leprez.

Mein junger

Gesangeposse Couplets von

30. Schwank in

Anfang

Concert⸗Anzeigen, Contert- Haus, Sonnabinh: Kein Gesellschaftt⸗ Abenbs t Uhrn: Gesellschafts⸗Concert,

Sonnatend, Anfang 7 ½ Uhr,

7

r. Sanitäts⸗Rath Dr. Eduard Wiehen (Hildes⸗ bi⸗ Hr. Johann Ganschow (Schwerin).

Rebacteur: Dr. H. Klee. Herlin:

Merlag der Eypedition (Scholz).

Prucdk per Norddeutschen Buchpruckerel und Verlage mstalt, Werlin 1n Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen teinschllehlich Börsen⸗Beilage)

wirkung von Marl., Phil⸗ K gel),

I“”n Näheres die Ans⸗ lag-

Ernst von Schickfus⸗Neudorff mit Frl. Elfriede

6 88

en Reichs⸗An

28

ge

8 8

zeiger und Königlich Preußi chen Staats⸗Anzeiger.

1890.

Deutsches Reich.

Zusammenstellung gegenwärtigen Wortlauts

..“

esetzes,

8 des

betreffend die Krankenversicherung der vom 15. Juni 1883 19

mit demjenigen, welcher sich aus dem die Abänderung dieses Gesetzes

Arbeiter,

betreffenden Gesetzentwurf ergiebt.

betreffend

die Krankenversicherung der Arbeiter. [Vom 15. Juni 1883. 7

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach er⸗ folgter Zustimmung des Bundesrathe und des Reichstages, was folgt:

A. Versicherungszwang.

5. 1. ersonen, welche gegen Gehalt oder Lohn be⸗ chäftigt sind: 1) in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs⸗ aanstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn⸗ und Binnendampfschifffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten, 2) im Handwerk und in sonstigen stehenden Ge⸗ werbebetrieben,

3) in Betrieben, durch elementare Kraft (Wind, Dampf, Gas, heiße Luft ꝛc.) bewegte Trieb⸗ werke zur Verwendung kommen, sofern diese Verwendung nicht ausschließlich in vorüber⸗ gehender Benutzung einer nicht zur Betriebs⸗

anlage gehörenden Kraftmaschine besteht, sind mit Ausnahme der im §. 2 unter Ziffer 2 bis 6 aufgeführten Personen, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, nach Maß⸗ gabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versicherr. 8 Betriebsbeamte unterliegen der Versicherungs⸗ pflicht nur, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechszweidrittel Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt.

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesezes gelten auch Tantiémen und Naturalbezüge. er Werth der letzteren ist nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen. 8

Durch statutarische Iea mun einer Gemeinde für ihren Bezirk, oder eines weiteren Kommunal⸗ verbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben, kann die Anwendung der Vorschriften des §. 1 er⸗ streckt werden: .

1) auf diejenigen im §. 1 bezeichneten Personen, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorüber⸗ gehende oder durch den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist,

2) auf Handlungs⸗Gehülfen und ⸗Lehrlinge, Ge⸗

hülfen und Lehrlinge in Apotheken, 1

3) auf Personen, welche in anderen als den im §. b bezeichneten Transportgewerben beschäftigt werden,

4) auf Personen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden, .5) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rech⸗ nung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung

oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt

werden (Hausindustrie), 8

EWW““ 4**

1“

Forstwirthschaft

bech auf die in der Land⸗ und beschäftigten Arbeiter.

Die auf Grund dieser Vorschrift ergehenden;

statutarischen Bestimmungen müssen neben genauer Bezeichnung derienigen Klassen han Pfesäneg⸗ auf welche die Anwendung der Vorschriften des §. 1 erstreckt werden soll, Bestimmungen über die Ver⸗ Fenh zur An⸗ und Abmeldung, sowie über die Hieflictun⸗ zur Einzahlung der Beiträge ent⸗

Sie bedürfen der Genehmigung der höheren Ver⸗ waltungsbehörde und sind in der für Bekannt⸗ machungen der Gemeindebehörden vorgeschriebenen

üblichen Form zu veröͤffentlichen⸗ 5 6.

in denen Dampfkessel oder Wasser,

betreffend

die Krankenversicherung der Arbeiter,

wom 15. Juni 18888

und Entwurf eines Gesetzes

. über

die Abänderung des Gesetzes, betreffen d die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichs⸗ tages, was folgt:

A. Versicherungszwang.

5. 1 ersonen, welche gegen Gehalt oder Lohn be⸗ schaͤftigt sind:

1) in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs⸗ anstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn⸗ und Binnendampfschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten, im Handwerk und Gewerbebetrieben, in dem Geschäftsbetriebe der An⸗ wälte, Notare und Gerichtsvoll⸗ zieher,

3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft ꝛc.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sofern diese Verwendung nicht ausschließlich in vorübergehender Be⸗ nutzung einer nicht zur Betriebsanlage ge⸗

bhörenden Kraftmaschine besteht, sind mit Ausnahme der Gehülfen und Lehr⸗ linge in Apotheken, sowie der im §. 2 unter Ziffer 2 bis 6 aufgeführten Personen, sofern nicht die Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, nach Maßgabe der eheschehihes dieses Gesetzes gegen Krankheit zu ver⸗

ern.

Betriebsbeamte, Handlungs⸗Gehülfen und „Lehrlinge, sowie die unter 2a fallenden Personen unterliegen der Versicherungspflicht nur, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt seche oehettte Mark für den Arbeitstag nicht über⸗

eigt.. 1

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses 8 gelten auch Tantiéèmen und Naturalbezüge. er Werth der letzteren ist nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen. 3 88. 9.

§. 2.

Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk, oder eines weiteren Kommunal⸗ verbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben, kann die Anwendung der Vorschriften des §. 1 er⸗ streckt werden: b

1) auf diejenigen im §. 1 bezeichneten Personen, deren Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den

in onstigen stehenden

Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als

einer Woche beschränkt ist, . 2) auf die in Reichs⸗, Staats⸗ und Kom⸗ munalbetrieben beschäftigten Personen, auf welche die Anwendung des §. 1 nicht durch anderweite reichsgesetzliche Vor⸗ schriften erstreckt ist, ö

3) auf diejenigen Familienangehörigen ines Gewerbetreibenden, deren Be⸗ chäftigung in dem Gewerbebetriebe nicht 1 Arbeitsvertrages statt⸗ indet, b 1

4) auf Personen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden,

5) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der S Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie), und zwar auch für den Fall, daß sie die Rohr und Hülfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten,

6) auf die in der Land⸗ und Forstwirthschaft be⸗

schäftigten Arbeiter und Betriebsbeamte, auf

letztere, soweit ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechszweidrittel Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt.

Die auf Grund dieser Vorschrift ergehenden statutarischen Bestimmungen müssen neben genauer Bezeichnung derjenigen Klaffen von Personen, auf welche die Anwendung der Vorschriften des §. 1 erstreckt werden soll, Bestimmungen über die Ver⸗ pflichtung zur An⸗ und Ahmeldung sowie über die Verpflichtung zur Einzahlung der Beiträge ent⸗ halten. .

Sie bedürfen der Genehmigung der höheren Ver⸗ waltungsbehörde und sind in der für Bekannt⸗

machungen der Gemeindeh behcg vorgeschriebenen

oder üblichen Form zu vers entlich

Berlin, Freitag, den 10. Oktober

Auf Beamte, welche in Betriebsverwaltungen des Reichs, eines Bundesstaates oder eines Kommunal⸗ verbandes mit festem Gehalt angestellt sind, finden die Bestimmungen der §§. 1, 2 dieses Gesetzes keine Anwendung. Es1116

Auf ihren Antrag find von der Versicherungs⸗ pflicht zu befreien Personen, welche im Krankheits⸗ falle mindestens für dreizehn Wochen auf Ver⸗ pflegung in der Familie des Arbeitgebers oder auf

ortzahlung des Gehaltes oder des Lohnes An⸗ pruch haben.. 8

W

B. Gemeinde⸗Krankenversicherung.

einer Orts⸗Krankenkasse (§. 8 einer Betriebs⸗(Fabrik⸗) Kran einer Bau⸗Krankenkasse (§. 69),

eeiner Innungs⸗Krankenkasse (§. 73),

einer Knappschaftskasse (§. 29) eeiner eingeschriebenen oder au Fcüthtehr Vorschriften errichteten Hülfskasse

(§. V angehören, tritt die Gemeinde⸗Krankenversicherung ein.

Personen der in §§. 1, 2, 3 bezeichneten Art, welche der Versicherungspflicht nicht unterliegen, sowie Dienstboten sind berechtigt, der Gemeinde⸗ Krankenversicherung der Gemeinde, in deren Bezirk sie beschäftigt sind, beizutreten. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung beim Gemeindevorstande, gewährt aber keinen Anspruch auf Unterstützung im Falle einer bereits zur Zeit dieser Erklärung eingetretenen- Erkrankung. Beigetretene welche die Rhen seehsscehe (§. 5) an zwei auf einander folgenden Zahlungsterminen nicht geleistet haben, scheiden damit aus der Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung aus. 1“

J.FsF , . 2

44

31

11

E131““

Denjenigen Personen, für welche die Gemeinde⸗ Krankenversicherung eintritt, ist 22 der in deren Bezirk sie beschäftigt sind, im Falle einer Krankheit oder durch Krankheit herbeigeführten Er⸗ werbsunfähigkeit Krankenunterstützung zu gewähren. Von denselben hat die Gemeinde Krankenversiche⸗ rungsbeiträge (§. 9) zu erheben. 11““

11u1.“]

21 y

die Aufsichtsbehörde egpeültig.

enkasse (§. 59),

86

8 1“

d,2. Für ersoman. ; 81 1. 5* chäftigt E si riust, daß * 88 Ir + an

8 Absatz 1 unverändert.

3

a

§. 3 a.

Auf ihren Antrag sind von der Ver sicherungspflicht zu befreien:

1) ö6e welche in Folge von Ver⸗ Henng;—, Gebrechen, chronischen Krank⸗ heiten oder Alter nur theilweise oder nur zeitweise erwerbsfähig sind, wenn der unterstützungspflichtige Armenverband der Befreiung zustimmt,

2) Personen, welchen gegen ihren Arbeit⸗ S für den Fall der Erkrankung ein

echtsanspruch auf eine den Bestimmun⸗ gen des §. 6 entsprechende oder gleich⸗ werthige Unterstützung zusteht, sofern die Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers zur Erfüllung des Anspruchs gelicher⸗ ist.

Wird der Antrag auf efreiung von der Verwaltung der Gemein de⸗Kranken⸗ versicherurgs oder von dem Vorstande der Krankenkasse, welcher der Antragsteller angehören würde, aPI so ent⸗ scheidet auf Anrufen des Antragstellers

In dem Falle zu 2 gilt die eingeräumte Befreiung nur für die Dauer des Arbeits⸗ vertrages. Sie erlischt vor Beendigung des Arbeitsvertrages: 1 .

a. wenn sie von der Aufsichtsbehörde wegen nicht genügender Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers von Amtswegen oder auf Antrag eines Betheiligten aufge⸗ hoben wird,

b. wenn der Arbeitgeber die befreite Person zur Krankenversicherung an⸗ meldet. Die Anmeldung ist ohne recht⸗ liche Wirkung, wenn die befreite Person zur Zeit derselben bereits erkrankt war.

Insoweit im Erkankungsfalle der gegen den Arbeitgeber bestehende Anspruch nicht erfüllt wird, ist auf Antrag der befreiten

erson von der Gemeinde⸗Krankenver⸗ icherung oder von der Krankenkasse, welcher sie im Nichtbefreiungsfalle an⸗ gehört haben würde, die b oder TI Krankenunterstützung zu en. ie zu dem Ende E-e e.

ufwendungen sind von dem Arbeitgeber zu erstatten.

§. 3 b.

uf den Antrag des Arbeitgebers sind der Versicherungspflicht zu befreien rlinge, welchen durch den Arbeitgeber die während der Dauer des Lehrver⸗ eintretenden Erkrankungs⸗ Anspruch auf freie Kur und legung in einem Krankenhause ge⸗

e Bestimmungen des §. 34i Absatz 2, finden entsprechende Anwendung.

1, B. Gemeinde⸗Krankenversicherung.

gasslos 88 S8uge S 88Z8SSAI 32—8 2.

4, .4. 5 alle versicerungs plhtigen Personen, welche Für alle verfichernng dfichncen Personen, mwelche

nicht

8 einer Dehs.eenkgcass 48 I“ G. 2 einer Betrie abrik⸗) Krankenkasse (§. einer Bau⸗Krankenkasse (§. 69),

einer Innungs⸗Krankenkafse (§. 73),.

einer Knappschaftskasse (§. 74)

Grund landes.

angehören, tritt, vorbehaltlich mungdes §. 75, die Gemeinde⸗ Personen der in 865. 1, 2. 3

Art. welche der Versicherungspflicht —e sowie Diensthoten sind berechtigt. Krankenversicherung der tinde, in deren Bezirk sie beschä find, mmn. Durch tatntarische Bestimmung (§. 2) kann auch anderen nichtversicherungspilichtigen Per⸗ sonen die gleiche Berechtigung einge⸗ räumt werden. 2

Der Beitritt der Berechtigten

durch schriftliche oder E“ Gemeindevorstande, gewährt aber keimen Anspruch auf Unterstützung im Falle einer hereits zur Jeit dieser E eingetretenen Erkrankung. Die Gemeinde i berechtigt, nichtversiche⸗ rungspflichtige Personen, welche sich zum Beitritt melden, einer ärztlichen Unter⸗ suchung unterziechen zu lassen, und, menn

er Bestin ein.

diese eine hexeits bestehende Kraukheit

ergiebt, von der Versichernng zuräckau⸗ weisen. S dir Wer⸗

Freimillig Beigete zeiche

n

Ver e bade S . .ee

alb des

wechselnden Orteng Andenzd ““