Die mit dieser Obliegenheit betrauten Stellen sind durch Vermittelung des Fürstlichen Landrathsamts und hinsichtlich der Stadtgemeinden der Aufsichtsbehörde über städtische Gemeindeverwaltung dem Vorstande der Versicherungsanstalt mitzutheilen.
Greiz, den 28. Oktober 1890. 1
Fürstlich reuß plauische Landesregierung. .“ Dr. Mortag. 8
8 5 8 8 8—
Die Nummer 30 des E“ welche von heute sgabe gelangt, enthält unter 1 9 —* 1919 88 Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Abände⸗ rung der Instruktion vom 30. August 1887 zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen abändernden Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juni 1887. Vom 15. Oktober 1890. Berlin, den 31. Oktober 1890. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath und vortragenden Rath im Finanz Ministerium Groß den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen, und den Landgerichts⸗Direktor Willenbücher in Beuthen O.⸗S. zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Stettin zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge⸗ nehmigen geruht: .
daß der Ober⸗Staatsanwalt Dalcke zu Königsberg i. Pr. in gleicher Amtseigenschaft an das Ober⸗Landesgericht in Stettin versetzt werde.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Gestüt⸗Roßarzt Julius Gustav Otto Gaber
GC i der eeee-Gesthe Jeftethe⸗
r“ verliehen worden. v“ 1“
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
An der Präparanden⸗Anstalt zu Massow ist der Mädchen⸗ schullehrer Wagner aus Demmin als Zweiter Lehrer an⸗ gestellt worden.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung.
In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 22. d. M. werden die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Land⸗ tages der Monarchie davon in Kenntniß gesetzt, daß Se. Majestät der Kaiser und König Allerhöchstselbst den auf den 12. November d. J. einberufenen Landtag an diesem Tage Mittags um 12 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses eröffnen wollen. Zuvor wird Gottesdienst um 11 ¼ Uhr in der Schloßkapelle für die evangelischen, und um 11 ½ Uhr in der St. Hedwigskirche für die katholischen Mitglieder stattfinden.
— Der Minister des Innern Herrfurth.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Sietz in Baldenburg ist zum Notar, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, und der Rechtsanwalt Martin Ferdinand Sönderop zu Stargard i. P. zum Notar, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, ernannt worden. Ministerium für Handel und Gewerbe. Bei der Geologischen Landes⸗Anstalt und Berg Akademie zu Berlin sind die bisherigen Bezirks⸗Geologen Dr. Bey⸗ schlag und Dr. Keilhack zu Landes Geologen und die bis⸗ herigen Hülfsarbeiter bei der Geologischen Landesaufnahme Dr. Schroeder und Dr. Scheibe zu Bezirks⸗Geologen er⸗ nannt worden. 8
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 31. Oktober.
Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Vormittag die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Chefs des Generalstabes, unternahmen am Nachmittag mit Sr. Majestät dem König der Belgier eine Sypazier⸗ fahrt in die Umgegend von Potsdam und wohnten am Abend mit Allerhöchstihrem Hohen Gast der Gala⸗Oper im König⸗ lichen Opernhause bei.
Heute Vormittag fand ein Vorexerzieren eines kombinirten Bataillons des 1. Garde⸗Regiments z. F. im Lustgarten und daran anschließend ein Vorbeimarsch der Truppen der Garnison Potsdam vor Sr. Majestät dem Kaiser und Sr. Majestät dem König der Belgier statt. “
““ 1
Gestern Nachmittag gegen 6 Uhr fuhren Ihre Majestäten der König Leopold und der Kaiser Wilhelm von nach Berlin zur Tafel bei Ihrer Majestät der
aiserin Friedrich. Abends um 8 ½ Uhr begaben Sich Se. Majestät der König und Se. Majestät der Kaiser sowie die anderen Mitglieder und Fürstlichen Gäste des Allerhöchsten Hofes zu der Festvorstellung im Königlichen Opernhause, wo das Ballet „Der Seeräuber“ gegeben wurde. Der Billet⸗ verkauf war für diese Vorstellung ausgeschlossen gewesen, nur Einladungen waren erfolgt, und zwar an das diplomatische
“
Corps, an den Reichskanzler, an die Generalität, an die Staats⸗Mmister, an die Wirklichen Geheimen Räthe, an die vortragenden Räthe der Reichsämter und Ministerien, an Stabsoffiziere und andere Offiziere der Garnison, ferner an die Spitzen der städtischen Behörden und an zahl⸗ reiche Vertreter von Kunst und Wissenschaft. Es war Gala⸗Uniform bezw. Parade⸗Anzug befohlen worden. Das glänzend erleuchtete Haus machte durch die Uniformen der Militärs und Beamten und durch die gewählten Toiletten der Damenwelt einen festlichen Eindruck. Als die Majestäten die große Mittelloge betraten, erhoben sich die Versammelten von ihren Sitzen, um durch Verbeugen Alleerrhöchstdie⸗ selben zu begrüßen, welche den Gruß durch Verneigen huldvoll erwiderten. Ihre Majestät die Kaiserin war nicht erschienen. Se. Majestät der König Leopold nahm in der Mitte der Loge in der vordersten Reihe Platz, zur Rechten Allerhöchstdesselben Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Leopold und Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Wladimir von Rußland; 8b Linken des Königs Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre König⸗ liche Hoheit die Herzogin von Connaught, Ihre Hoheit die Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Meiningen. Die Vorstellung nahm einen guten Verlauf und endigte um 10 ྠUhr. Beim Verlassen der Loge begrüßten die Majestäten wiederum die festliche Versammlung durch huldvolles Ver⸗ neigen.
Heute früh 9 Uhr brachte die Kapelle des 1. Garde⸗ Regiments zu Fuß Sr. Majestät dem König Leopold eine Morgenmusik dar. Der König hörte dieselbe am Fenster stehend an und sprach nach Beendigung dem Dirigenten der Kapelle seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Um 9 ⅛¼ Uhr traf Se. Majestät der Kaiser im Stadt⸗ schloß ein. Se. Majestät begab Sich darauf mit dem König in einem offenen vierspännigen Wagen mit Spitzenreiter nach dem Offizierkasino des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments, wo die Majestäten von dem Major von Moßner an der Spitze des Offizier⸗Corps empsangen wurden. Die Aller⸗ höchsten Herrschaften verweilten mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich, welcher ebenfalls daselbst eingetroffen war, etwa eine halbe Stunde im Kasino.
8
Der Bundesrath ertheilte in der gestern unter dem Vor⸗ sitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ sekreäärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaus⸗ halts von Elsaß⸗Lothringen für 1890/91, die Zustimmung. Das Rekursgesuch eines Reichsbeamten gegen seine unfreiwillige Versetzung in den Ruhestand beschloß die Versammlung zurück⸗ zuweisen. Endlich wurde über die Bemessung des Ruhegehalts für mehrere Reichsbeamte sowie über die geschäftliche Be⸗ handlung von Eingaben Beschluß gefaßt.
Dem Bundesrath sind neuerdings an Spezial⸗Etats zu dem Reichshaushalt für 1891/92 der Etat für das Reichsamt des Innern, der Etat über den allgemeinen Pensionsfonds und der Etat über den Reichs⸗Invalidenfonds zugegangen.
“
Für das erste Halbjahr (1. April bis 30. September) des laufenden Etatsjahres haben sich die Einnahmen (einschließ⸗ lich der kreditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaft⸗ lichen Verbrauchssteuern, sowie andere Einnahmen im Deutschen Reich wie folgt gestellt.
Es sind zur Anschreibung gelangt:
Zölle 194 488 210 ℳ (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres + 18 854 322 ℳ), Tabacksteuer 4 356 154 ℳ + 309 316 ℳ), Zuckermaterialsteuer — 60 239 917 ℳ — 12 300 750 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker 23 784 063 ℳ (+ 5 142 080 ℳ), Salzsteuer 19 029 762 ℳ (+ 919 022 ℳ), Maischbottich, und Branntweinmaterialstteuer 447 680 ℳ (s— 1 036 191 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 60 420 942 ℳ († 7 425 162 ℳ), Brau⸗ steuer 12 714 966 ℳ (+ 200 206 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 1 605 315 ℳ (+ 104 084 ℳ); Summe 256 607 175 ℳ
+ 19 617 251 ℳ). — Spielkartenstempel 499 925 ℳ 8 2511 ℳ), Wechselstempelsteuer 3 875655 ℳ (+ 245839 9
tempelsteuer für a. Werthpapiere 2 873029 ℳ (s— 2903 713 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 6 621 895 ℳ — 159 214 ℳ), e. Loose zu Privatlotterien 220 253 ℳ — 83 408 ℳ), Staatslotterien 3 297 696 ℳ (+ 196 906 ℳ), zost und Telegraphen⸗ Verwaltung 106 877 793 ℳ
5 119 817 ℳ), Reichs Eisenbahn⸗Verwaltung 28 344 000 ℳ
1 633 000 ℳ). 8
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende September 1890: Zölle 179 753 787 ℳ (+ 21 423 521 ℳ), Tabacksteuer 3 665 296 ℳ (+ 114 543 ℳ), Zuckermaterialsteuer 9 180 650 ℳ (— 2 450 536 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker 26 895 313 ℳ (+ 6 169 445 ℳ), Salzsteuer 18 080 319 ℳ (+ 939 691 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 8 165 962 ℳ — 1 247 914 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Feclas zu derselben 51 976 229 ℳ (+ 7870 143 ℳ),
rausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 12 168 441 ℳ (+ 260 436 ℳ); Summe 309 885 997 ℳ (+ 33 079 329 ℳ⸗). — Spielkartenstempel 524 366 ℳ (— 10 972 ℳPͤͤul.
Aus den betheiligten gewerblichen Kreisen ist mehrfach der Antrag gestellt worden, daß die Vorschrift im §. 10 des Regulativs für die Branntwein⸗Reinigungsanstalten, wonach alljährlich zweimal, in den Monaten Juni und Dezember, amtliche Bestandesaufnahmen des in diesen Gewerbsanstalten befindlichen, zur Reinigung abgelassenen Branntweins stattzusinden haben, dahin abgeändert werden möge, daß die Bestandesaufnahmen für die Folge nur einmal im Jahre und zwar gegen Ende September oder im Oktober vorzunehmen seien. 8 .
Zur Begründung des Antrages wird angeführt, daß bei den Bestandesaufnahmen im Juni und im Dezember in Betreff des Prozentverhältnisses der ermittelten nicht un⸗ erhebliche Differenzen sich ergäben. Fehlmengen bei den Juni⸗Aufnahmen s stets größer als bei den Dezember⸗Aufnahmen. Dies sinde seine natür⸗
liche Erklärung darin, daß der Fabrik tionsverlust,
8
hauptsächlich wegen der verschiedenen Temperaturverhält⸗
nisse, im ersten Semester wesentlich größer sei als im zweiten. Dementsprechend komme es vor, daß im ersten Semester ein den zulässigen Prozentsatz übersteigendes Manko, für welches die Inhaber der Reinigungsanstalten den ent⸗ sprechenden Steuerbetrag zu entrichten hätten, ohne Ver⸗ schulden derselben festgestellt werde, während im zweiten Semester das zulässige Manko nicht einmal erreicht werde. Würde dagegen der Prozentsatz des Schwundes für das ganze Jahr einheitlich berechnet, so würde in den vorbe⸗ zeichneten Fällen das steuerpflichtige Manko wesentlich ge⸗ ringer werden oder gar gänzlich verschwinden. Ueberdies könne die steuerliche Ermittelung der Bestände im Juni und im Dezember, zu welchen Zeitpunkten die großen Bassins in den Reinigungsanstalten stets befüllt seien, kaum mit der wünschens⸗ werthen Genauigkeit bewirkt werden, während die Feststellung der Bestände gegen Ende September oder im Oktober, wo dieselben in allen Gewerbsanstalten erfahrungsmäßig am geringsten seien, die genauesten Resultate für die Berechnung der Fehlmengen ergeben würde.
Demgemäß sind die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren von dem Finanz Minister ermächtigt worden, in Zukunft in den Brannt⸗ wein⸗Reinigungsanstalten Bestandesaufnahmen in der Regel all⸗ jährlich nur einmal gegen Ende September oder zu Anfang Oktober vornehmen und das Ergebniß derselben der Berechnung der Fehlmengen für den ganzen abgelaufenen Zeitraum von einem Jahre zu Grunde legen zu lassen. Es bleibt den Hauptämtern jedoch unbenommen, in den Branntwein⸗Reini⸗ gungsanstalten zum Zwecke der bloßen Kontrole auch außer⸗ ordentliche Bestandesaufnahmen anzuordnen, insbesondere, wenn die Reinigungsanstalten aus anderen Ursachen außer Betrieb sind. Das Ergebniß solcher außerordentlichen Be⸗ standesaufnahmen ist aber, sofern dabei nicht etwa ein zweifellos fraudulöser Geschäftsbetrieb festgestellt wird, für vie Berechnung der Fehlmengen außer Betracht zu lassen.
„Für das laufende Jahr soll alsbald noch eine zweite Bestandesaufnahme vorgenommen und die Berechnung der Fehlmengen für den Zeitraum von der Aufnahme im De⸗ zember v. J. ab bis zu der neuen Aufnahme auf Grund des Ergebnisses der letzteren bewirkt werden. Das Ergebniß der Aufnahme im Juni d. J. bleibt mithin für die Berechnung der Fehlmengen außer Betracht.
8
Der Königlich großbritannische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe Sir Edward Malet hat Berlin auf kurze Zeit verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Botschafts⸗Rath Le Poer Trench als Geschäftsträger.
Der Ober⸗ Quartiermeister im Großen Generalstabe, General⸗Lieutenant von Holleben hat, einen kurzen Urlaub angetreten.
Der Commandeur der 9. Divift von Köller hat nach beendetem verlassen.
Der General der Kavallerie um der Armee von Alvens⸗ leben ist von Berlin wieder ahgenst.
Versetzt sind die Regierungs Küäthe Baehcker zu Posen, Buchholtz zu Aurich und Johamnesson zu Schleswig an die Königliche Regierung zu Maseburg, bezw. Schleswig und Aurich.
Der bisher beim Königkihen Landrathsamt des Kreises Geestemünde beschäftigte Regnrungs⸗Assessor Franck ist der Königlichen Regierung zu Lasen zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen wordn. 8 f
ö
General⸗ Lieutenant aub Berlin wieder
In der Ersten Beilagr zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ vind eine Beka “ des Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die Unfall⸗ versicherung bezw. dir auf Grund der einschlägigen Gesetze errichteten Schiedsgerichte, veröffentlicht. 8
Ferner wird in deselben Beilage eine Anweisung der Minister des Innern und für Handel und Gewerbe, betreffend das Verfahren dei der Ausstellung und dem Um⸗ tausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) von Quittungskarten G 101 ff. des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts⸗ und ltersversicherung, vom 22. Juni 1889, Reichs⸗Gesetdl. S. 97), mitgetheilt.
S. M. Kreuzer „Schwalbe“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Rüdiger, beabsichtigt am 3. November von Sansibar aus nach Bomday in See zu gehen.
Muünster, 29. Oktober. Der Provinzial⸗Landtag berieth in seiner heutigen Sitzung, wie der „Hann. Cour.“ berichtet, über den Antrag des Magistrats zu SIern auf dauernde Bewilligung von 5500 — 6500 ℳ für die dortige Fachschule für Metallindustrie und beschloß gemätz dem Kommissionsantrage, den der Stadt Iserlohn seither von der Provinz gewährten jährlichen Zuschuß von 3500 ℳ für die dortige Fachschule für Metallindustrie von einem Seitens des Provinziglausschusses nach dem eintreten⸗ den Bedürfnisse zu bestimmehden Zeitpunkte ab auf 7000 ℳ zu erhöhen, sofern die Stadt Iserlohn durch Vorlegung eines bezüͤglichen, mit der Königlichen Staatsregierung abzuschließen⸗ den Vertrages den Nachweis führt, daß der Stadt die Schule erhalten bleibt.
Bayern.
München, 31. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat nach „W. T. B.“ anläßlich seines mor⸗ gigen Namenstages dem bayerischen Gesandten in Berlin, Grafen Lerchenfeld den Titel und RNang eines Staats⸗ rathes verliehen.
Tachsen.
Dresden, 30. Oktober. Der Fürst⸗Erzbischo von Prag, Kardinal Graf 122 P-Shin ist dem „Dr. J.“ zu⸗ folge heute von Berlin hier angekommen. 8 - 8 2e ber Freigabe der Einsuhr von ungarischen Schweinen in den Schlacht⸗ und Viehhof zu Leipzig sind, wie das Leio. Tagbl,.“ schreibt, jetzt z Wochen verflossen: es ist aber en absolut keine Veränderung des Preises nefleisch und Speck eingetreten. Aehnliche Mel⸗
dungen liegen aus anderen Städten vor. Hieraus folgt, daß
mindestens hinsichtlich des Schweinefleisches die auf eine Ver⸗ minderung des Preises in Folge der Aufhebung der Sperre gesetzten Hoffnungen als trügerische schon jetzt erkannt worden sind. Württemberg. Stuttgart, 31. Oktober. Im Einvernehmen mit dem
Reichskanzler hat das Ministerium des Innern, wie der „St.⸗A. f. W.“ amtlich meldet, die Erlaubniß zur Einfuhr
„
österreichisch ungarischer Schweine nach Stuttgart
erweitert, daß in die Schlachthäuser lebende Schweine aus Oesterreich⸗ Ungarn überhaupt, also ohne Beschränkung auf einen bestimmten Herkunftsort, zum Zweck alsbaldiger Ab⸗ schlachtung über Friedrichshafen eingeführt werden dürfen. Es sind hierbei aber ebenso wie bei der Einführung italienischer Schweine die schon früher festgesetzten, die Wahrung der veterinärpolizeilichen Rücksichten bezweckenden Bedingungen genau einzuhalten. Dagegen bleiben die Städte Ludwigs⸗
und Ulm dahin dieser beiden Städte
burg, Göppingen, Heilbronn, Cannstatt, Eßlingen,
Reutlingen und Gmünd bei der Einfuhr österreichisch⸗ ungarischer Schweine auch für die Zukunft beschränkt auf den Bezug solcher Thiere, welche aus Steinbruch oder Bielitz — Biala kommen, die daselbst vorgeschriebene Quarantäne überstanden haben und unmittelbar von dort mit der Eisenbahn bis Bregenz und von Bregenz zu Schiff nach Friedrichshafen befördert werden. Dabei kommt die bisher bestandene Zulässigkeit einer in die genannten württembergischen Städte erfolgenden Ueberführung von Schweinen, welche zuvor in die Schlachthäuser von Stuttgart oder Ulm eingeführt worden waren, künftighin in Wegfall, und es können daher in die genannten sieben Städte Schweine aus Steinbruch und Bielitz —-Biala sowie aus Italien nur im Wege direkter Eisenbahnbeförderung von Friedrichshafen aus eingeführt werden. Baden.
Karlsruhe, 30. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin sind, der „Karlsr. Ztg.“ zufolge, gestern von Badenweiler nach Freiburg übergesiedelt.
Hessen.
Darmstadt, 30. Oktober. Wie die „Darmst. Ztg.“ hört, ist de Einsfuhr von Schweinen aus Steinbruch
in Ungarn nunmehr unter den bekannten Bedingungen auch
6” C1116““
nach Mainz gestattet worden. 8 Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 31. Oktober. Se. Königliche der Großherzog ist nach einer Mittheilung der „Meckl. Nachr.“ am 27. d. M. von Tatoi nach Athen übergesiedelt. Eine plötzlich in den Bergen eingetretene Kälte beeinflußte das Befinden Sr. Königlichen Hoheit ungünstig und veranlaßte die Rückkehr nach Athen, wo die wärmere Witterung wohlthätig wirkt. — Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst und die Groß⸗ fürstin Wladimir von Rußland, sowie Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin Johann Albrecht treffen heute zu einem mehrwöchigen Aufenthalt hier ein. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. . Weimar, 31. Oktober. Großherzog ist, wie die „Weim. Ztg.“ meldet, gestern Nachmittag von Eutin in Hamburg eingetroffen und wird sich on dort morgen nach Allstedt zur Jagd begeben.
8 Hamburg.
Hamburg, 29. Oktober. Die Zollanschlußkosten, welche bisher dem Hamburger Staate erwachsen sind, werden nach der „Wes. Ztg.“ in einer Zusammenstellung zum Budget für 1891 folgendermasen angegeben. Der Generalkostenanschlag wurde im Jahre 1883 auf 106 Millionen Mark bewilligt. Es traten für neue Hafenanlagen und Expropriationen hinzu rund 7 ¼ Millionen und an Zinsen 8 ¾ Millionen, sodaß sich die Gesammtsumme auf 122 Millionen Mark beziffern würde. Hiervon gehen jedoch 40 Millionen Reichsbeitrag (bezahlt sind bis jetzt 28 Millionen) ab, sodaß für Hamburg eine Gesammtausgabe von 82 Millionen ver⸗ bleiben würde. Thatsächlich hat die Umwälzung jedoch bis
jetzt nahezu 150 Millionen gekostet, indem die verschiedenen,
inzwischen nothwendig gewordenen Kai⸗Anlagen, Speicher⸗ bauten ꝛc. nebenher bewilligt werden mußten, weil sie im Generalkostenanschlage nicht vorgesehen werden konnten.
Der Senat bereitet sich bereits auf den Verkehr mit dem Nord⸗Ostsee⸗Kanal vor. In einer Vorlage an die Bürgerschaft werden 1 ½ Millionen Mark gefordert, um am diesseitigen Hafenufer, beim Johannisbollwerk, Kai⸗Anlagen für die Lösch⸗ und Ladeplätze der auf dem Nord⸗Ostsee⸗Kanal verkehrenden Seeschiffe zu erbauen. Der Senat weist darauf hin, daß sich bereits jetzt mehrere Rhedereigesellschaften für die Ostseehäfen gebildet haben und der Verkehr sich wesentlich
burg ziehen werde.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 31. Oktober. Der „Prag. Ztg.“ zufolge wird sich Se. Majestät der Kaiser und König am 4. November von hier zu einem zweiwöchigen Aufenthalte nach Gödöllö begeben. Se. Königliche Hoheit der Prinz Leopold und Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Gisela von Bayern, welche kommende Woche aus München hier ein⸗ treffen, werden sich gleichfalls nach Gödöllö begeben.
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗ Wittwe Erzherzogin Stephanie ist, nach der „Presse“, aus Abbazia in Laxenburg eingetroffen.
Die land⸗ und forstwirthschaftliche Ausstellung ist, laut einer Meldung des „W. T. B.“, gestern in Anwesenheit von Vertretern der Behörden, der Gelehrtenwelt und vieler Reichsraths⸗Abgeordneten feierlich geschlossen worden. In einer Ansprache hob der Vize⸗Präsident Graf Falkenhayn die reiche Beschickung der Ausstellung durch das Ausland hervor und schloß mit einem dreifachen, begeistert aufgenommenen Hoch auf den Kaiser. 8 .
Im ungarischen Unterhause überreichte, wie wir der „Wien. Ztg.“ entnehmen, vorgestern der Minister⸗Präsident Graf Szapary einen Antrag, betreffend die Wahl einer Regnicolar⸗Deputation zur Modifizirung des Ausgleichs⸗ gesetzes mit Kroatien, welche Modifizirung in Folge der Regelung des Grundentlastungs⸗Zuschlags nothwendig geworden sei.
Se. Königliche Hoheit der
Sodann wurde der Gesetzentwurf über den Vertrag mit Italien bezüglich des literarischen Eigenthums an⸗ genommen. In der gestrigen Sitzung wurde, wie „W. T. B.“ meldet, der von Istoczy eingebrachte Antrag zur Rege⸗ lung der Ratengeschäfte in Mobilien nach einigen Bemerkungen des Handels⸗Ministers mit allen Stimmen gegen diejenige Istoczy's abgelehnt.
Das ungarische Ackerbau⸗Ministerium ist, wie die „Presse“ mittheilt, im Begriff, auf dem Sandboden der un⸗ garischen Tiefebene Weinanpflanzungen und neue An⸗ siedelungen zu begründen. Die Ansiedelung, für welche die Deliblater Sandpußten ausersehen sind, wo die I nicht aufkommt, wird sich ungefähr über 40 Joch erstrecken und wird der Boden mit amerikanischen Reben be⸗ pflanzt werden. Die Regierung beabsichtigt, zur Ansiedelung Leute aus Gegenden heranzuziehen, deren Weingärten von der Reblaus verwüstet wurden. Der Staatssekretär von Fejér ist in Begleitung des Ministerial⸗Sekretärs Freiherrn von Malcomes heute Abend nach Pancsova und von dort nach dem Orte der Ansiedelung abgereist, um die nöthigen Ver⸗ fügungen zu treffen.
Frankreich.
Paris, 31. Oktober. In der gestrigen Sitzung der Delegirtenkammer warf, wie „W. T. B.“ meldet, der Deputirte Pelletan bei der weiteren Berathung des Budgets der Regierung vor, daß sie trotz gegentheiliger Ver⸗ sprechungen neueSteuern schaffen wolle, und forderte Ersparungen und Reformen. Wenn sich die Regierung zu letzteren nicht ver⸗ stehen würde, würde sie die Einigung der Republikaner unmög⸗ lich machen. Der Minister⸗Präsident de Freyecinet erwiderte, alle nur möglichen Ersparungen seien gemacht, eine neuerliche Prüfung des Budgets würde kein praktisches Resultat er⸗ geben und nur die nothwendige Forderung der provisorischen Zwölftel herbeiführen welche die Kammer mit Recht ver⸗ meiden wolle. Der Deputirte Gaillard (vradikal) brachte sodann einen Antrag ein, wonach die Regierung auf⸗ gefordert wird, einen Gesetzentwurf über eine Reform der Steuerveranlagung im demokratischen Sinne vorzu⸗ legen. Déroulode beantragte die Rückverweisung des Budgets an die Budgetkommission. Der Finanz⸗Minister Rouvier bekämpfte die Rückverweisung,, die mit 345 gegen 33 Stimmen abgelehnt wurde. Der Antrag Gaillard wurde mit 356 gegen 41 Stimmen angenommen. Die Rechte enthielt sich der Abstimmung. Hierauf wurde die allgemeine Berathung geschlossen und mit 356 gegen 34 Stimmen die Einzelberathung des Budgets angenommen.
In der Tarifkommission der Kammer setzte der Handels⸗Minister Jules Roche auseinander, wie die Re⸗ gierung das System des doppelten Tarifs anzuwenden beab⸗ sichtige. Die Regierung habe durch dieses System die Unzu⸗ träglichkeiten der Meistbegünstigungsklausel vermeiden wollen, denn sie könnte einen Fehler begehen, wenn sie die Klausel einer Nation bewilligen würde, die nur geringe Vortheile böte. Für die Bewilligung des Minimaltarifs würden zwei Be⸗ dingungen gestellt werden, erstens, daß der Frankreich be⸗ willigte Tarif der beste von allen den anderen Nationen ein⸗ geräumten Tarifen sein müsse, zweitens, daß derselbe ernst⸗ liche Zollherabminderungen enthalte. Die Regierung behalte sich vor, zu bestimmen, ob es sich empfehle, den Minimaltarif für eine beschränkte Zeit oder ohne Termin zu bewilligen. Jeder einzelne Fall würde vor die Kammer gebracht werden. Der Präsident der Kommission Méline bedauerte, daß Cerealien und) Vieh nur in dem Maximaltarif vorkämen, dadurch beraube man sich der Möglichkeit einer Verständigung mit gewissen Ländern, beispielsweise mit Italien. Die Depu⸗ tirten Rozet und Lagosse beantragten Amendements, wonach die Zölle auf Schweine und Schweinefleisch erhöht und Zölle auf Milch, Buchweizen und Futter festgesetzt werden sollen.
In der Kirche Saint Sulpice hielt gestern Vormittag der Erzbischof von Paris anläßlich des bevorstehenden Ein⸗ tritts der einberufenen Seminaristen in den aktiven Heeresdienst einen feierlichen Gottesdienst ab. Zum Schluß desselben richtete der Erzbischof an die Seminaristen eine Ansprache, in welcher er sie ermahnte, ihre militärischen Pflichten würdig und willig zu erfüllen, sich als die besten Soldaten zu zeigen und die militärische Disziplin auf das Eifrigste zu befolgen. Die Kirche werde für sie beten, damit sie diese Prüfung ohne Entmuthigung ertrugen. Sie werde auch jederzeit für die Armee beten, denn die Ehre Frankreichs liege ihr söhr am Herzen.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 29. Oktober. Die erste Plenar⸗ sitzung des Reichsraths wird, dem „Grashdanin“ zufolge, am 4. November stattfinden.
Die „Now. Wr.“ erfährt, daß binnen Kurzem im Reichs⸗ rath die Frage von der Bildung von bäuerlichen Fa⸗ milien⸗Landstücken zur Verhandlung gelangen soll. Diese Frage ist vom Ober⸗Prokurator des Hl. Synods, Wirklichen Geheimen Rath K. P. Pobedonosszew angeregt worden. Es handelt sich darum, daß den Eigenthümern von Bauernhöfen gestattet werde, ihr Land sozusagen sequestriren zu lassen in Bezug auf Haftpflicht für Schulden und auf Erbtheilung nach dem Tode des Eigenthümers. Dabei leistet derselbe aber nicht Verzicht auf sein Recht, Kredit zu beanspruchen, das Land zu verkaufen und zu vererben. Jedoch ist diese Operation an die einschränkende Bedingung geknüpft, daß die freiwillige Seque⸗ strirung nicht über eine gewisse Norm hinausgehen darf. Andererseits ist sie auch keine unwiderrufliche. Man hofft auf diese Weise der allzugroßen Zersplitterung des Bauernlandes eine Schranke zu ziehen, ebenso wie dem vorzubeugen, daß es gewaltsam (im Wege richterlichen Erkenntnisses) in fremde
ände übergehe. 8 8 Zur eebeganisatinn des kirchlichen Steuer⸗ und des Prästandenwesens in den baltischen Gouvernements erfährt die „Now. Wr.“, daß das betreffende Projekt des Ministeriums des Innern dem Reichsrath bereits im Novem⸗ ber vorgelegt werden soll. Durch dasselbe wird u. A. eine gleichmäßige Besteuerung aller Guts⸗ und Pastoratsländereien W den Bau des Libauer Kriegshafens wird dem „Kronstädter Boten“ geschrieben: 1
Nachdem im Sommer mit dem Bau des Kriegshafens begonnen worden, nehmen die Arbeiten ihren Fortgang und sind bereits die An⸗ lagen für Molen, Kanäle ꝛc. bezeichnet. Die Zahl der Arbeiter, die gegenwärtig beschäftigt werden, beläuft sich auf 800, doch soll im nächsten Frühjahre diese Anzahl bedeutend zu⸗ nehmen und dann mit den Arbeiten in größerem Maßstabe vorgegangen werden. Gegenwärtig ist man damit beschäftigt,
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interimistische Molen für einen provisorischen Hafen anzu- legen, s sgee die bei den Bauarbeiten verwandten Dampfboote, Baggermaschinen und Arbeitsfahrzeuge untergebracht werden können. Die für den Ausbau des Hafens bestimmte Frist ist auf 15 Jahre berechnet und dieser Zeitraum in drei Abschnitte von je fünf Jahren getheilt, während welcher das Marine⸗Ministerium für jedes Jahr⸗ fünft die Summe von 13 ½ Millionen Rubel assignirt, von denen die Unternehmer der Arbeiten, die Hrrn Maximowitsch und Bo⸗ reischa, die durch die Erbauung des St. Petersburger See⸗ kanals, des Hafens von Mariupol ꝛc. sich des besten Rufes erfreuen, je 9 ½ Mill. Rubel erhalten. Nach Ablauf der festgesetzten Frist von 15 Jahren soll der Hafen vollendet und im Stande sein, den für den Großen Ozean bestimmten Theil der russischen Flotte aufzunehmen. Die Bedeutung Kronstadts, fügt das Blatt hinzu, wird dadurch viel verlieren und müssen sich die Seeleute bereit halten, nach Verlauf
der angegebenen Frist eine neue Heimath aufzusu
Italien.
Nach einer der „Pol. Corr.“ aus Rom zugehenden Mel dung wurde der Sektions⸗Chef im italienischen Ministerium des Aeußern und Sekretär des Minister⸗Präsidenten, Herr Mayor, zum Botschafts⸗Rath bei der italienischen Botschaft in Konstantinopel ernannt. Herr Mayor war die rechte Hand Crispi's. Wie des Weiteren aus der italienischen Hauptstadt gemeldet wird, soll die Ernennung einer Anzahl neuer Senatoren, welche sämmtlich der bisherigen De⸗ putirtenkammer entnommen sind, unmittelbar bevorstehen. Unter diesen künftigen Senatoren werden genannt die Herren: Basteris, Geymet, Chiaves, Taverna, De Mari, Righi, Maurogonato, Gerardi, Gangilano, Giannone, Di Bausiina, Morra u. A. 1 8
Der „Frkf. Ztg.“ wird der Tod Berti's, des Chefs der öffentlichen Sicherheit im Ministerium des Innern, ge⸗
meldet.
Spanien.
Die allgemeinen Wahlen werden, wie man der „Köln. Zta.“ schreibt, im Februar, ldie Eröffnung der Cortes oll im März stattfinden.
Schweiz.
Bern, 30. Oktober. 85 Tessin herrscht nunmehr vollständige Ruhe. Der Bundes⸗Kommissar Künzli hat daher das 42. Bataillon entlassen. Ueber die am Montag in Lugano stattgehabten Vorgänge wird der Kommissar heute einen ausführlichen Bericht an die Bundesregierung ein⸗ senden. Auch in Freiburg ist die Ruhe vollständig wieder⸗ hergestellt, seitdem zwei Compagnien regulärer Truppen dort eingerückt sind.
Der Platz⸗Kommandant Oberst Bühlmann telegraphirte, der „Frkf. Ztg.“ zufolge, dem luzernischen Militärdirektor: Die über unkorrektes Verhalten der luzerner Truppen anläßlich des Kravalles in Lugano erschienenen Zeitungs berichte seien durchaus unwahr. Die Truppe habe im Gegentheil eine korrekte und musterhafte Haltung beobachtet. Bühlmann ist radikaler Bernischer Abgeordneter im Nationalrath. Der Kom missär und der Regiments⸗Chef in Bellinzona entließen am Donnerstag die luzernische Interventionstruppe mit einem Tagesbefehl, worin ihnen Anerkennung über ihre musterhafte Haltung während des ganzen Dienstes, speziell anläßlich des Luganoer Krawalls, ausgesprochen wird.
Nach dem nunmehr vorliegenden Gesammtergebniß der Nationalrathswahlen werden die Liberalen in dieser gesetzgebenden Körperschaft auf fernere drei Jahre die Mehr⸗ heit haben. Von den 24 Neugewählten gehören 12 der liberalen Richtung an. 1
Niederlande.
Der Kommissionsbericht der Kammer über das Budget der auswärtigen Angelegenheiten hebt hervor, daß die Haltung des Ministeriums in Betreff der Eingangszölle im Congo⸗Staate fast allgemeine Billigung gefunden habe, ohne daß darum der humanitäre Zweck der Antisklaverei⸗Akte verkannt würde, welcher gewisse Opfer rechtfertigte.
In Luxemburg hat, der „Frkf. Ztg.“ zufolge, am 29. d. M. eine außergewöhnliche Staatsrathssitzung statt gefunden. Bezüglich der Regentschaft wird wie im Vor jahre vorgegangen. Zuerst erwartet man eine Kundgebung des Herzogs von Nassau, dann proklamirt die Kammer, die Dienstag zu einer ordentlichen Session zusammentritt, die Regentschaft und ladet den Herzog zur Eidesleistung ein. Ob der Herzog hierher kommt, ist noch nicht bestimmt. „W. T. B.“, meldet aus Luxemburg, daß der Staats⸗Minister Eyschen am Donnerstag Mittag von dort nach Schloß Hohenburg in Bayern abgereist ist, um daselbst mit dem Herzog zu kon⸗ feriren.
Belgien.
Der „Indsépendance belge“ zufolge stände eine Minister⸗ krise bevor. Der Minister des Innern Devolder scheidet, wie verlautet, aus dem Kabinet aus.
In dem Umstande, daß die niederländische Regie⸗ rung sich bereit erklärt hat, die Berathungen der Congo⸗ Kommission mit einigen Delegirten zu beschicken, erblickt die „Indép. belge“ ein Anzeichen dafür, daß die niederländische Regierung doch noch zu einem Entgegenkommen hinsichtlich der Congozölle sich werde bewegen lassen. In schroffem Wider⸗ spruch hierzu steht dagegen eine dem „Hamb. Corr.“ von seinem Brüsseler Mitarbeiter zugehende Notiz, welche besagt: „Nach den hier aus dem Haag eingegangenen Berichten denkt die niederländische Regierung garnicht daran, die Zu⸗ lassung der Congozölle zu gestatten, auch wenn die inter⸗ nationale Zollkommission in Brüssel tagt und von allen Mächten beschickt wird. England hat schon seinen Vertreter Sir John Kirk, welcher auf der Brüsseler Konferenz eine große Rolle gespielt hat, ernannt. Inzwischen hat Holland einen neuen Vorschlag gemacht. Die belgische Regierung soll alle Unterzeichner der Berliner und Brüsseler General⸗ akte veranlassen, gemeinsam dem Congostaate den Betrag der Einfuhrzölle zu entrichten und ihn zur Erhebung eines beson⸗ deren Zolles von 25 Francs für jedes Hektoliter Alkohol zu ermächtigen. Ob alle Mächte den sie treffenden Betrag entrichten werden, ob Deutschland dieser Alkoholbesteuerung zustimmen wird, ist erst noch abzuwarten. Die Congoregierung ist von dem Antrage nicht erbaut, da die Geld bewilligenden Mächte auch dessen richtige Verwendung prüfen würden und man in Brüssel keinerlei Emmischung in congostaatliche An⸗ gelegenheiten zulassen wird. Der Antrag hat wenig Aussicht auf Annahme.“
Noch herrscht unter den Brüsseler Liberalen bitterer Streit als Nachklang der Gemeindewahlen, und schon wieder muß die Neuwahl eines Brüsseler Deputirten erfolgen. Brüssel wird in Folge des liberalen Parteihaders in der