1890 / 263 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

an dem für den Stempel bestimmten Platze ist der Stempel derjenigen Stelle abzudrucken, welche die Erneuerung vor⸗ nimmt, anch wenn das Exemplar von einer andern Stelle ausgestellt gewesen ist. Einer Bezeichnung der erneuernden Stelle oder der Unterschrift des erneuernden

Beamten bedarf es nicht. 33) b. vrf die eite der Karte ist auf den zur

Aufnahme von Marken bestimmten Feldern, oben links be⸗ innend, mit thunlichster Raum rsparniß einzutragen, wie viel Marken in der ersetzten Quittungskarte nachweislich für die einzelnen Lohnklassen und Versicherungsanstalten enthalten waren. Doppelmarken sind hierbei besonders aufzuführen. Diese Uebertragung der in der alten Karte nachgewiesenen Beiträge soll in der aus dem nachfolgenden Beispiel sich er⸗ gebenden Weise geschehen. . Bei Erneuerung der Karte übertragen: A 10 M. II. V. A. Königreich Sachsen. 3 Provinz Brandenburg. 8 Schlesien. 8 (Bezeichnung der übertragenden Stelle)

(Unterschrift).

Dabei bedeuten die Abkürzungen D. M. „Doppelmarken“, V. A. „Versicherungsanstalt“, die römischen Ziffern (I, II, III IV) die Lohnklassen, die arabischen Ziffern die Anzahl von Marken, welche aus der betreffenden Lohnklasse und Ver⸗ sicherungsanstalt beigebracht waren. Dieser Vermerk soll von dem übertragenden Beamten durch seine Unterschrift beglaubigt werden. Eine Entfernung der auf der unbrauchbar ge⸗ wordenen Quittungskarte vorhandenen Marken und deren anderweite Eiklebung in die neue Karte ist unstatthaft.

34) Der Nachweis des Inhalts der zu erneuernden Karte ist Sache des Inhabers. Ist diese Karte ganz oder theilweise noch vorhanden, so ist deren Inhalt, soweit er er⸗ kennbar ist, ohne weitere Prüfung in die neue Karte ein⸗ zutragen. Im Uebrigen bedarf es eines glaubhaften Nach⸗ weises. Zu einem glaubhaften Nachweis ist in der Regel die Vorlegung der Lohnlisten des Arbeitgebers oder eine zuver⸗ lässige Auskunft des Arbeitgebers oder der Mitarbeiter des Versicherten für ausreichend zu erachten.

35) Die erneuerte Karte ist dem Versicherten, seinem Be⸗ auftragten oder Vertreter auszuhändigen. War die ältere Karte, welche durch die neue ersetzt ist, ganz oder theilweise noch vorhanden, so ist dieselbe von der Ausgabestelle . halten und mit dem Vermerk: „nach Erneuerung einbehalten“ oder mit einem ähnlichen Vermerk und dem Stempel der er⸗ neuernden Stelle zu versehen. Die Aushändigung der neuen Karte soll der Regel nach Zug um Zug mit der Uebergabe der alten Karte geschehen.

Rechtsmittel.

36) Nach §. 106 des Gesetzes ist der Versicherte befugt, binnen zwei Wochen nach Aushändigung der neuen Quittungs⸗ karte gegen den Inhalt der Uebertragung Einspruch zu erheben. Von dem Einspruch und dem weiteren Verfahren gilt das, was oben (Ziffer 26 bis über den Einspruch egen den Inhalt der Bescheinigung gesagt ist. Nach Ablauf er Einspruchs⸗ beziehungsweise Rekurs frist, eventuell nach Beendigung des Einspruchs⸗ beie oebecfe Rekursverfahrens ist die alte Karte der für den Bezirk der erneuernden Stelle zuständigen Versicherungsanstalt einzusenden (Ziffer 29).

Besondere Fälle.

37) Eine Erneuerung der Karte findet, abgesehen von den Fällen des §. 105 des Gesetzes, noch statt:

a. wenn die Karte wegen einer unzulässigen Eintragung Seitens einer Behörde angehalten wird (§. 108 Absatz 1 a. a. O.);

b. wenn im Falle des §. 125 die untere Verwaltungs⸗ behörde an Stelle der Vernichtung der irrthümlich beigebrachten Marken die Einziehung der Quittungskarte und die Ueber⸗ tragung des Inhalts derselben auf eine neue Karte anordnet.

Ist die Behörde zur Ausstellung von Karten nicht be⸗ rechtigt, so hat sie wegen Ausstellung der neuen Karte eine zuständige Stelle zu ersuchen.

Wegen des Verfahrens gilt das oben Bemerkte.

Schlußbestimmungen.

Kostenfreiheit.

38) Die Ausstellung, der Umtausch und die Erneuerung der Quittungskarte sowie die Ertheilung der Bescheinigung ersolgen kosten⸗ und gebührenfrei.

Die Kosten der Quittungskarten trägt die Versicherungs⸗ anstalt, in deren Bezirk die mit der Ausstellung und dem Umtausch der Karten betraute Stelle ihren Sitz hat (§. 101 Absatz 3 a. a. O.). Nur in zwei Fällen hat die Ausgabe⸗ stelle für die Ausstellung einer Quittungskarte von den Be⸗ theiligten Kosten zu beanspruchen, welche letzteren auf fünf Pfennig für jede Karte festgesetzt werden, nämlich dann:

a. wenn der Versicherte, bevor seine Karte mit mindestens 30 Marken gefüllt oder die Gültigkeit der Karte gemäß §. 104 des Gesetzes erloschen ist, die Ausstellung einer neuen Quittungskarte gegen Rückgabe der älteren Karte beantragt . 102 Absatz 2 a. a. O.);

b. wenn die Ausstellung der Karte um deswillen, weil der Versicherte selbst die rechtzeitige Beschaffung einer Karte zu Unrecht unterlassen hat, von dem Arbeitgeber beantragt wird . 101 des Gesetzes). Ist dagegen der Arbeitgeber bei einem Antrage auf Ausstellung einer Quittungskarte als frei⸗ 8n eh Geschäftsführer oder als Beauftragter des Versicherten anzusehen, wie dies z. B. dann der Fall ist, wenn Unternehmer ecgereß Betriebe für ihre sämmtlichen Arbeiter die Anschaffung er Quittungskarten übernommen haben, so sind Kosten nicht zu fordern.

m Zweifelsfall hat der Umtausch der Karte kostenfrei zu erfolgen.

1 Deutlichkeit der Eintragungen.

39) Alle Eintragungen sind deutlich und ohne Rasuren mit einer Tinte zu bewirken, welche weder verbleicht, noch verwischt oder abdruckt. Unentbehrliche Korrekturen dürfen nur durch einfaches Durchstreichen bewirkt werden.

Vermeidung von Gängen u. s. w.

40) Bei allen mit er Ausstellung, dem Umtausch und der Erneuerung von Quittungsbüchern zusammenhängenden Geschäften ist darauf zu achten, daß dem Versicherten wiederholte zeitraubende Gänge und sonstige Weiterungen erspart bleiben.

Vorrath von Quittungskarten.

41) Den Ausgabestellen wird von der für ihren Bezirk zu⸗ ständigen Versicherungsanstalt die erforderliche Anzahl von Formularen zu Quittungskarten kostenlos zur Verfügung

estellt werden. Die spätere Ergänzung des Vorraths hat die

usgabestelle bei der Versicherungsanstalt rechtzeitig zu be⸗ antragen; dabei sind die für Quittungskarten von den Be⸗

theiligten erhobenen Beträge (§§. 101 Absatz 1 und 102 Ab⸗ satz 2 a. a. O., vergl. vorstehend unter 38) zu verrechnen. 42) Ergiebt sich bei der Aufrechnung oder Erneuerung von Quittungskarten Grund zu der Annahme, daß von den Der 1 Betheiligten zu Unrecht unterlassen worden sei, Marken in ini 1 1 und vorschriftsmäßiger Beschaffenheit und in zureichender Höhe zu

8

Maßgabe des §. 127 a. a. O. herbeizuführen.

Berlin, den 17. Oktober 1890. ““ Der Minister für Handel 8 Gewerbe. Herrfurth. Freiherr von Berlepsch.

(Stempel der 4 ausstellenden Stelle.)

jede folgende Karte ist mit

7

(Hier ist bei der ersten Quittungskarte der Name derjenigen Anstalt einzutragen, in eit beschäftigt ist i

ser 3 dem Namen der auf der nächstvorhergehenden Karte vermerkten Anstalt zu versehen.)

I.

2 . ZToOblms

ö *.

dexr Ungültigkeit umzukauschen vor dem Schilusse des Jasires 2 9

Zur Vermeicung

Ausgestellt von ε olisetloecwaltung in Witlenbecg 8

deren Bezirk der Versicherte zu die (Bezeichnung der ausstellenden Stelle.)

Versicherungsanstalt

8

Quittungskarte No

Vor⸗ u. Zuname riα

he Schulse

22

§§. 117, Die Behörde hat die

Inhalt der ersteren nach Maßgabe der können, sofern nicht nach

durch die untere Verwaltungsbehörde ihres

hertfünfzig Mark bestraft werden.

„Berichtigung, Aufrechnung Wer in Quittungskarten Eintragungen oder Vermerke macht, welche nach §. 108

niß bis zu sechs Monaten vfen auf Haft erkannt werden.

rrungspflichtige Beschäftigung

zum Einkleben der Marken Selbstversicherung, der freiwilligen

rte nach Einklebung der Marken ltung der Karten seitens der

ef

ugen oder Vermerke in oder an der

, einzubehalten. , der Kontrole marken zu verwenden, rk oder mit G

tt, die Quittungska⸗

Auf die Zurückbeha in abzunehmen und dem Berechtigten auszuhändigen.

öcode in 20 %

,in welchen derartige Eintragungen oder Vermerke

zung müssen die für diese Fälle bestimmten besonderen über die Führung oder die Leistungen des Inhabers,

in welcher eine v

rke eingeklebt werden. Im Falle der sehene Eintragu

7

welche der zulässige zu veranlassen.

Amt

welcher sie zugehen

skarten

Kreis

Versicher

strafe bis zu einhund

der de vorhanden, so kann statt der Gefängni

Kalenderwoche

die vorgeschriebenen Zusatz len eine höhere Strafe verwirkt ist,

für jede

stattgefunden hat, muß eine Ma

findet diese Bestimmung keine Anwendung. Quittungskarten, welche im Widerspruch mit dieser Vorschrift zurückbehalten werden, sind zeibehörde dem Zuwiderhandelnde

des Inhabers zurückzubehalten.

rch dieses Gesetz nicht vorgese ändigen Behörden und Organe zu Zwecken des Umtausches

d unzulässig. Quittung

sich vorfinden, sind von jeder Behörde, wird mit Geldstrafe bis zu zweitausend Ma⸗

6 welche es unterlassen, im Falle der Selbstversicherung oder der freiwilligen . 8 und 117

marken (Marken der Versicherungsanstalt und Zusatzmarken des Reichs

Die umstehenden Felder sind in der angegebenen Reihenfolge 120, 121) benutzt werden.

.. 108. Die Eintragung eines Urtheil Dem Arbeitgeber sowie Dritten ist untersag

Sind mildernde Umstäng

8. §. 151.

Versicherung (8

g derselben durch neue Karten, in Bestimmung des 8. 105 zu übernehmen ist,

rtsetzung oder der Erneuerung

oppel

Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889. zund

5

Der erstere bleibt dem letzteren für alle Nachtheile, welche diesem aus der Zuwiderhandlung erwachsen,

geboren am Ften FTebcrucr im Jahre 7965 verantwortlich.

(s. 99) zu benutzen; Beschäftigungsortes mit Ordnungs

sowie sonstige du

Quittungskarte sin oder Uebertragung

durch die Ortspoli‚

wider den Willen

zust unzulässig sind,

bestraft.

anderen Gesetz

Ersetz

I

22

——

Aufrechnung der OQmittungskarte.

Zahl der Beitragswochen in Loramasfe .. I II IIIIV

7r 25 Dauer d. bescheinigten Krankheites Dnaak militärisch. Nienftleistungen vom bis einschlieklic. vom s bis einschließlich

19 3 1891 5 4 1882

Naufrechnenden

(Bezeichnung der aufrechnen⸗ den Stelle:)

. Stelle.)

Endzahlen aus der

Bescheinigung Aufrechnung der Quittungskarte Nr. 7 für

die Die nlmaqo Friedexibe Schrulee. geboren am 3. II. 1865 zu Sckrüren ( Aoörde in Mobsalen

Versicherungsanstalt: Zeovine Sackhoen (Name der Anstalt, welche auf der aufgerechneten Karte verzeichnet ist.)

Zahl der Beitragswochen (Wochenmarken) in Lohnklasse.

7

Dauer der bescheinigten Krankheiten

Dauer militärischer Dienstleistungen

vom

bis einschließlich

vom bis einschließlich

1891

1

1897

(Ort und Datum.)

(L. 8.)

Marseburg, den 3. Januar 1592. en und bescheinigenden Stelle.)

(Die golizeivernwaftung.)

verwenden, so hat die Ausgabestelle die Berichtigung nach

7

Zweite Beilage

11“] L11““

„Anzeiger und Königlich Preußischen Staats

Berlin, Freitag, den 31. Oktober

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Buckau⸗Magdeburg fand am Mittwoch eine öffentliche, von mehreren Hunderten besuchte Frauenversammlung statt, zu deren Leiter Hr. Weber berufen wurde. Fr. Blom⸗Hamburg ührte, der „Magdeb. Ztg.“ zufolge, in längerer Rede aus, daß die etzigen Zustände in der Frauenarbeit unhaltbar seien, weshalb sich die Frauen der Gewerkschaftsbewegung, die in den letzten Jahren

6 Aufschwung genommen habe, voll anschließen üc um gegen die Mißstände in den Fabriken anzukämpfen. Gegen olche Fa⸗ brikanten, welche die Schutzgesetzgebung nicht achteten, müsse vor⸗ gegangen werden, und dies wäre nur möglich, wenn die Frauen mit

8— Männern in Bezug auf die Organisation sowie auf Lohn⸗ forderung Hand in Hand gingen. Eine Resolution in diesem Sinne fand Annahme; ferner wurde beschlossen, für den Stadttheil Buckau einen eigenen Arbeiterinnenverein zu gründen.

Wie der „Köln Ztg.“ aus Braunschweig telegraphirt wird, beschlossen die dortigen Sozialdemokraten in einer stürmischen

Versammlung, ein täglich erscheinendes Blatt mit Wochen⸗ ausgabe für die Landbezirke zu gründen. Bebel hatte von der Gründung eines Genossenschaftsblattes abgerathen.

In Leipzig wählte eine von etwa 150 Personen besuchte Ver⸗ sammlung der Markthelfer am Mittwoch zwei Vertreter in die Gewerkschafts⸗Kartellkommission. Da in der letzten Zeit mehrfache von Markthelfern angebrachte gewerbliche Klagen vom Gewerbeschiedsgericht zurückgewiesen worden sind mit der Begründung, daß die Markthelfer nicht als Gewerbsgehülfen zu betrachten seien, son⸗ dern der Gesindeordnung unterständen, so beschloß die Versammlung, bei dem Rathe der Stadt Leipzig um Zulassung der gewerblichen

Klagen von Markthelfern vor das Gewerbeschiedsgericht einzukommen. Für eine am gleichen Tage abgehaltene Versammlung der Bau⸗ handwerker war ein Berliner zu einem Vortrage über Zweck und

Nutzen der Organisation verschrieben worden. Der Vortrag dauerte

aber nicht lange, da dem Redner wegen grober Beleidigung der Be⸗ hörden das Wort durch den überwachenden Beamten entzogen wurde.

Hier in Berlin wurde vorgestern, wie die Morgenblätter berichten, in einer von annähernd 2000 Personen besuchten Versammlung aller im graphischen Gewerbe beschäftigten Arbeiter und

Arbeiterinnen folgende Resolution angenommen: Die Versamm⸗

lung hält die Verbesserung ihrer Arbeits⸗ und Lohnverhältnisse für unbedingt nothwendig und fordert als durchgreifendes Mittel die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden und eine den Bedürfnissen der Arbeiter und Arbeiterinnen entsprechende Festsetzung der Lohnsätze. Zur Durchführung dieser Forderungen hält es die Versammlung für nothwendig: 1) da ein erfolgreiches Vor⸗ gehen nur innerhalb geschlossener Organisationen möglich ist, daß alle noch nicht organisirten Arbeiter und Arbeiterinnen sich organisiren oder sich einer schon bestehenden Vereinigung anschließen, 2) daß die an⸗ wesenden Arbeiter und Arbeiterinnen unter ihren Berufsgenossen die Vorbereitungen zur Durchführung obiger Forderungen treffen, damit zu der gegebenen Zeit sämmtliche Arbeiter und Arbeiterinnen für die⸗ selben eintreten können. Die Versammlung der Berliner Bäckergesellen, für welche der Vortrag des Reichstagsabgeordneten Bebel angekündigt war (Vgl. Nr. 257 d. Bl.), fand gleichfalls gestern statt. Bebel wiederholte, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ berichtet, in seiner Rede über das Thema: „Was thut den Bäckereiarbeitern noth“ die be⸗ kannten Klagen der Bäckergesellen, erklärte, er werde in der in nächster Woche zusammentretenden Kommission für Arbeiter⸗

schutz⸗Gesetzgebung beantragen, daß die Bäͤckereibetriebe der gewerbe⸗ polizeilichen Inspektion unterstellt werden. Die Hauptsache sei, daß die Bäckergesellen sich weder auf die Regierung noch auf ihre Arbeitgeber verlassen, sondern sich zu einem festen Verbande zu⸗ sammenschließen. Die Versammlung beschloß eine Resolution, in der sie sich mit den Ausführungen Bebel's einverstanden erklärte und es als Pflicht jedes Bäckergesellen bezeichnete, dem Verbande der Bäckergesellen Deutschlands beizutreten, um die „menschenunwür ige“ Lage der Bäckergesellen aufbessern zu können.

Der „Köln. Ztg.“ wird geschrieben: Wiederholt ist in der Presse von sozialdemokratischen Agitatorenschulen die Rede ge⸗ wesen. Derartige Schulen sind in Berlin in der letzten Zeit eine ganze Anzahl entstanden; denn die sozialdemokratischen Lese⸗ und Diskutirklubs „Herwegh“, „Internationale“ u, s. w. haben keinen andern Zweck, als agitatorisch tüchtige Kräfte heranzubilden; bei andern Vereinen, wie bei dem Agitationsverein „Lassalle“, ist ebenfalls die Heranbildung von agitatorisch geschulten jüngeren Leuten der Hauptzweck. Auch in den Rauchklubs, die in die Hunderte gehen, in den kleineren Fachvereinen ist für den strebsamen jüngeren Genossen massenhaft Gelegenheit ge⸗ geben, sich im Reden und Disputiren zu üben. Jetzt, nach dem Fall

des Sozialistengesetzes, wird die Sozialdemokratie diesen Klubs die

8 größte Aufmerksamkeit widmen und dieselben nach allen Richtungen

hin zu erweitern versuchen. 1

8 Der „Wes.⸗Ztg.“ wird aus Brüssel unter dem 29. d. M. geschrieben: Am Montag, den 10 November, wird als Vorspiel zur Kammereröffnung eine große soztalistische Kundgebung zu Gunsten des allgemeinen Stimmrechts stattfinden. In Charleroi, Mons und Lüttich werden die Sozialisten eine Proklamation an die Behörden erlassen mit der Erklärung, daß dies die letzte Kundgebung vor Ausbruch des allgemeinen Ausstandes sei. Der Sozialistenausschuß wird in 100 000 Exemplaren eine Proklamation verbreiten, welche die Beschwerden der Sozialisten und das Verlangen nach dem allgemeinen Stimmrecht zum

Inhalt hat.

Zu den Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter.

Bei der Zeche Zollverein in Katernberg sind nach dem neuesten „Jahresbericht der Handelskammer für den Kreis Essen“ im vergangenen Jahre zu den bestehenden 528 Wohn⸗ nungen durch Neubau 72 Wohnungen mit je †¼ Morgen Land hinzu⸗ gekommen, welche von den Grubenarbeitern zu sehr niedrigen Miethen bewohnt werden. Im Laufe dieses Jahres werden 3 Kolonien je eine Konsumanstalt erhalten, deren Ueberschüsse d n ich nfang ihrer Entnahme zu gute kommen sollen.

Literatur.

Reichsgesetz, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt bethei⸗ ligter Personen. Vom 13. Juli 1887. Erläutert vog Dr. W. Zeller, Großherzoglich hessischer Regierungs⸗Rath. Berlin 1890. J. J. Heine's Verlag. Das vorliegende Buch bezweckt, ein Hülfsmittel zur leichteren Handhabung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Sceleute ꝛc., zu bieten. Demzufolge ist der Gesetzestext mit kurzen erläuternden Bemerkungen verfehen, welche unter Berücksichtigung der Motive ꝛc. Sinn und Zusammenbang der Vorschriften klarstellen. Ein alphabetisches Sachregister erhöht die Brauchbarkeit des Buches, welches der Beachtung aller an der Unfall⸗ versicherung der Seeleute Betheiligten, dtefsndere der Rheder, empfohlen sei.

b- von Emil Engelmann für das deutsche Haus be⸗ sorgte Umdichtung der „Odyssee“ Homer’s (Verlag von Paul Neff in Stuttgart) ist um zwei weitere Lieferungen (2 und 3) fort⸗ geschritten, sodaß nunmehr 7 Gesänge von dem Epos vorliegen. Der

Bearbeiter zeigt sich auch diesem nicht eben dankbaren Unternehmen gewachsen; die Verse sind leicht flüssig und, weil der modernen Aus⸗ drucksweise sich anschließend, schnell verständlich. Dabei entfernt sich die Uebersetzung keineswegs allzuweit vom Original und wahrt auch mit Glück meist den naiven Ton, den Johann Heinrich Voß in seiner berühmten Uebersetzung so unnachahmlich getroffen hat. Wie schon bei der ersten Anzeige der Bearbeitung bemerkt wurde, hat dieselbe als Hauptzweck im Auge, das alte herrliche Epos der Familie zu⸗ gänglich, es zu einem Familien⸗ und Volksbuch zu machen, und das ist Engelmann bestens gelungen. Die Bearbeitung kann in der That der Jugend unbedenklich in die Hand gegeben werden, denn alle die⸗ jenigen Stellen, welche irgendwie bei jüngeren Lesern Anstoß erregen tönnten, sind ausgeschieden oder gemildert. Dem Einwurf der Ver⸗ stümmelung kann man auf der anderen Seite den großen Gewinn gegenüberstellen, der namentlich der weiblichen Jugend dadurch zu Theil wird, daß sie z. B. die wundervolle Erzählung von der Be⸗ gegnung des Odysseus mit Nausikag und andere hochpoetische Episoden nunmehr in ihrem Homer selbst lesen kann. Gerade die Gestaltung des 6. und 7. Gesanges, in welchen Nausikaa, das Prototyp einer edlen griechischen Jungfrau, auftritt, konnte als Pruͤfstein für die gaoze Art der Bearbeitung dienen, und man muß sagen, da

Engelmann seine Aufgabe mit vielem Takt und Zartgefühl gelöst Einen schönen äußeren Schmuck des Werks bilden die zahlreichen künstlerischen Beigaben, unter welchen die herrlichen Odyssee⸗Landschaften mit Staffage, von Preller, oben anstehen. In 10 Lieferungen zu 60 wird die ganze Ausgabe vollständig werden.

Von dem gleichfalls von Paul Neff in Stuttgart verlegten Werke „Germania's Sagenborn“, Mären und Sagen, für das deutsche Haus bearbeitet von Emil Engelmann, sind die Lieferungen 8 und 9 ausgegeben worden. Sie führen die „Dietrichs⸗ sage“ weiter und sind wie die früheren reich und geschmackvoll illustrirt. Diese anziehende Sammlung in Prosa nacherzählter deutscher Sagen soll im Ganzen ca. 12 Lieferungen zum Preise von 60 ₰) umfassen.

Unter dem bescheidenen Titel „Die Vorfahren der Säuge⸗ thiere in Europa“ von Albert Gaudry. Aus dem Französischen übersetzt von William Marschall ist in der Verlagsbuchhand⸗ lung von J. J. Weber, Leipzig, 1891 ein Werk erschienen, welches für die junge Wissenschaft der Paläontologie von grundlegender und epochemachender Bedeutung sein dürfte. In einer Zeit, da die be⸗ schreibenden Naturwissenschaften, deren Kreis sich täglich erweitert, einen Aufschwung genommen, der alle denkenden Menschen in Er⸗ staunen setzen muß; wo dank dem zwiefachen Einfluß der Geographie und Geologie und der Reisen kühner Forscher uns ein großes Stück Erde erschlossen, um über die Rassen des Menschengeschlechts, über die Thiere und Pflanzen, über alle Erscheinungen der Natur

ein Urtheil fällen und im Geschichtsbuch unseres Planeten zurückblättern

zu können bis auf Seiten, welche vor Erschaffung der Menschen ge⸗ schrieben wurden, erscheint vorliegende Arbeit als ein Versuch einer Anweisung, den Gedanken der Unendlichkeit der Zeit zu fassen, dem ersten Auftreten organischen Lebens zuzuschauen“, zu zeigen, wie ganze Reihen von Geschlechtern hintereinander erscheinen und wieder ver⸗ schwinden, zu erweisen, wie in der Geschichte unseres Weltkörpers eine Reihe von Epochen erkennbar, deren jede durch ihre eigene Fauna gekennzeichnet wird. Hatte es vor noch etwa 30 Jahren den Anschein, als ob in historischer Zeit natürliche Rassen nicht mehr vorkämen, war man in Anbetracht des Umstandes, daß die egyptischen Thier⸗ mumien keine Verschiedenheiten von den entsprechenden Arten der Jetzt⸗ zeit erkennen ließen, zu dem Schlusse gelangt, daß die Arten unveränderlich seien: so legt Verfasser gründlich und einleuchtend dar, daß die heutige Epoche auf eine viel entlegenere Zeit zurückgreift, als die egyptischer Mumien, daß die heutige Fauna nur ein Glied der Diluvialfauna ist, welche beinabe schon alle modernen Säugethierformen ent⸗ hält, und veranschaulicht durch 40 in den Text gedruckte Abbildungen, daß man die Sängethiere der Jetztzeit nur durch die Gegenwart einer gewissen Anzahl ihrer großen Vorfahren unterscheiden kann, welche in historischer Zeit ausgerottet oder verdrängt wurden. Der erste Theil des Werkes bringt „Geschichtliches über die Fortschritte der Paläonto⸗ logte“, der zweite „Entwickelung und Darwinismuse, der dritte den „pbylogenetischen Zusammenhang der Säugethiere in den gcologischen Zeitaltern“, der vierte die Wunder zu „Pikermi“ und der fünfte verbreitet sich ‚über das Licht, welches die Geologie auf einige Punkte in der Geschichte des alten Athens zu werfen im Stande ist“.

Katechismus der Logik von Friedrich Kirchner. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 36 in den Text ge⸗ druckten Abbildungen. VIII und 245 Seiten. In Original⸗Leinenband. Preis 2 Mark 50 Pf. Verlag von J. J. Weber in Leipig. Der vorliegende „Katechismus der Logik“ verfolgt ein doppeltes Ziel: zu⸗ nächst möchte er denjenigen, welche diese Disciplin zu lernen oder zu lehren haben also Studenten, Examinanden und Gymnasiallehrern —, ein brauchbares Hülfsbuch sein; sodann aber auch den Gebildeten überhaupt ein zuverlässiger und zugleich interessanter Führer in diese fälschlich für ungenießbar geltende Wissenschaft. Zu dem Zwecke ver⸗ bindet er eine verständliche Darstellung mit wissenschaftlicher Gründ⸗ lichkeit. Die schwierigen Fragen werden nicht umgangen, sondern möglichst eingehend beantwortet; vom logischen Formalismus der Schule ist nur das Nothwendigste aufgenommen, aber durch Beispiele, Figuren und Uebungsaufgaben belebt worden. Die katechetische Ent⸗ wickelung wird vielen, nicht nur beim Repetiren, sondern auch beim Durchdenken des Stoffes nützlich sein. Möchte das Büchlein recht Vielen nicht bloß zum Verständniß der Logik, sondern, was mehr ist, zu einer logischen Lebensführung behülflich sein!

Katechismus des Bankwesens von Dr. E. Gleisberg, Lehrer an der öffentlichen Handelslehranstalt zu Dresden. Mit vier Checkformularen und einer Uebersicht über die deutschen Notenbanken. VIII und 139 Seiten. In Original⸗Leinenband. Preis 2 Mark. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. Dieser Katechismus bringt das Bankwesen, wie es sich namentlich im Deutschen Reiche entwickelt hat, in seinen Grundzügen zu volksthümlicher Darstellung. Im ersten Theil sind die Handels⸗, Hypotheken⸗ Noten⸗ und Volksbanken, sowie deren Geschäfte, das Geldwechsel⸗, Depositen⸗, Diskont⸗, Rimessen⸗, Arbitragen⸗, Lombard⸗, Kontokorrent⸗, Giro⸗, Inkasso⸗, Effekten⸗ und Gründergeschäft eingehend behandelt, während sich der zweite Theil mit den deutschen Notenbanken, insbesondere der Reichsbank und deren Einrichtungen und Geschäften befaßt. Das mit einem Verzeichniß der bei der Reichsbank beleihbaren Effekten ausgestattete Büchlein ist dem Handelsstande, 18 allen vehen 3 sich über Bank⸗

ad Börsenwe unterrichten wollen, zu empfehlen. 1 b 88 Börseaeezsen 73⸗ der 8 ö Reclam jun. 8 Leipzig her egebenen Universal⸗Bibliothet ist soeben eine neue, nach zuverlässigsten Quellen verfaßte Biographie von Giacomo Mexyerbeer erschienen. Ihr Titel lautet: „Musiker⸗ Zwölfter Band: Meyerbeer“. Verfaßt ist

EI“ Adolph Kohut in Berlin aus Anlaß des

äkul es des großen Tonschöpfers am 5. September des Sätölargehurtstngcde⸗ mit großer Sachkenntniß. anziehender Wärme

3 Jahres. 1 8 2 nagh en aeobher Weise ausgearbeitete Schrift enthält viel Neues und Interessantes sowohl über den Komponisten von „Robert der Teufel“,

Hugenotten“ und „Afrikanerin“, als auch über dessen Opern und sonstige etalischen Schöpfungen; sie behandelt die erste Jugendzeit, Erziehung und Bilvung, die Jugendwerke, die Studienreisen „nach Paris und Italien, die italienischen Opern, den Aufenthalt in Ferlin, die Ueber⸗

siedelung nach Paris, die Meisterwerke, wie die Schöpfungen der letzten Periode, den Tod, die Leichenfeierlichkeit und den letzten Willen des Meisters, die erste Aufführung der „Afrikanerin“ in Paris und den Tondichter und Menschen, hebt ferner die Vorzüge, wie die Schwächen, die Licht⸗ wie die Schattenseiten hervor und versucht klarzustellen, „daß der Komponist nicht nur für seine Zeit, sondern für alle Zeiten gelebt hat, und doß seine Bedeutung keine künstliche, vorübergehende und durch zufällige Nebenumstände in die Höhe geschraubte, sondern eine in der Musik⸗ und Kulturgeschichte für immer feststehende

„Theodor Körner.“ Sein Leben und seine Dichtungen. Säkularschrift auf Grund der besten und zuverlässigsten Quellen. Mit zahlreichen ungedruckten Gedichten und Briefen von und an Theodor Körner, Christian Gottfried, Minna und Emma Körner und einer ungedruckten handschriftlichen Abhandlung Chr. G. Körner’'s: „Ideen über Freimaurerei“ ec. Von Dr. Adolph Kohut. Berlin, Verlag von A. Slottko, 1891. In ansprechendem Gewande, mit dem wohlgetroffenen Porträt und einem Namens⸗ und Gedichts⸗ Faecsimile Theodor Körner'’s geschmückt, dem Geheimen Hofrath Pro⸗ fessor Joseph Kürschner in Stuttgart zugeeignet, erscheint hier eine Schrift, welche zum ersten Male das Leben und die Dichtungen Theodor Körner’s auf Grund der besten und zuverlässigsten Quellen schildert und in umfassender Weise das Facit seines kurzen Erdendaseins und Wirkens zieht. Alles, was in Büchern, Zeitungen und Tagebuch- Blättern, zumeist zerstreut und schwer zugänglich, über Theodor Körner und seine Familie zu finden war, hat der Verfasser mit anerkennenswerther Sorgfalt gesammelt, gesichtet und nach bestem Wissen und Gewissen benutzt. Dabei war es ihm verstattet, aus dem reichen Schatz der Handschriften der Königlichen Bibliotheken zu Berlin und Dresden zu schöpfen und die ihm zur Ver-⸗ fügung gestellten Handschriften zu verwerthen, sodaß es ihm möglich war, diese vollständigste und erschöpfendste Lebens⸗ beschreibung des gefeierten und begeisterten Helden und Sängers des deutschen Freiheitskampfes zu schaffen. Dem Berufe des Biographen und Literaturhistorikers getbeu, hat Verfasser im ganzen Werke sich bemüht, überall Licht und Schatten gleichmäßig zu vertheilen, und wenn mitunter seine Vorliebe für den edlen Jüng⸗ ling in fast überschwänglichen Ausdrücken hervorbricht, so wird sicher⸗ lich wohl Niemand ihm dies mißdeuten. Gehört boch Körner un⸗ wandelbar zu den auserwähltesten Lieblingen unserer Nation, wofür die ihm errichteten Denkmäler aus Erz und Marmor und die nach ihm benannten Straßen in so vielen Städten unseres Reichs ein redendes Zeugniß geben; ist doch sein Leben und Wirken und Heldentod von den berufensten Dichtern unseres Volkes, selbst den⸗ jenigen des Auslands, schwungvoll und mit innigster Sympathie be⸗ sungen worden. Hoffen wir, daß die aus Anlaß des Säkulargeburts⸗ tages Körner's (23. September 1891) hervorgegangene Schrift dazu beitrage, die Aufmerksamkeit der deutschen Leserwelt auf den Menschen, Dichter und Helden Körner und seine Werke aufs Neue hn lenken und sein erhabenes Bild in allen deutschen Herzen neu zu eleben zur Stärkung hingebender Vaterlandsliebe.

Russische Wanderbilder. Von Dr. Alfred Char⸗ pentier. Zweite Auflage. Oldenburg und Leipzig. Schulze'sche Hof⸗Buchhandlung und Hof⸗Buchdruckerei. A. Schwartz. Der Verfasser hat Gelegenheit gehabt, einen großen Theil des europäischen Rußlands während eines längeren Zeitraums in bevorzugter Stellung kennen zu lernen. Auf der Grundlage eines eingehenden Studiums der russischen und ausländischen Quellen über die wirthschaftlichen Verhältnisse des Zarenreichs und der Auskünfte sachkundiger Männer ist er beflissen gewesen, sich durch eigene Anschauung ein Bild von der gegen⸗ wärtigen Lage und der Zukunft Rußlands zu bilden. Die Ergebnisse seiner Beobachtungen hat er in den vorliegenden Skizzen niedergelegt. Der Leser findet eine fesselnde Darstellung dessen, was man in Ruß⸗ land täglich sieht und hört, und wird so in die Lage versetzt, einen Einblick in das innerste Wesen des russischen Volkes zu thun. Wie die erste Auflage eine anerkennende und beifällige Aufnahme gefunden haf wird es auch an einer solchen dieser zweiten sicherlich nicht ehlen.

Aus der Kalender⸗ und Almanachliteratur liegen uns diesmal zwei reizende Neuheiten vor: ein „Reuter⸗Almanach“ Preis 2 und ein „Reuter⸗Abreiß⸗Kalender“ Preis 1 ℳ, Verlag von Felix Bagel in Düsseldorf. Beiden liegt die glückliche Idee zu Grunde, jeden Tag mit einer Sentenz aus Fritz Reuter's Werken zu schmücken, sodaß uns jeden Morgen gleichsam als Leitgedanken für den Tag auf jedem Blatt einer jener heiteren, lebenswarmen Aussprüche des Dichters entgegenlacht. Die Ausstattung des Reuter⸗Almanachs, auf ff. Chamoispapier gedruckt und hochelegant in Calico mit geschmackvoller Deckelpressung und Goldschnitt gebunden, ist musterhaft, das Büchlein verdient einen Ehrenplatz auf dem Tisch einer jeden Dame. Im wohlthuenden Gegensatz zu der schreiend bunten Ausstattung der meisten anderen Nctta;ne wirkt dieser Reuter⸗Abreiß⸗Kalender in seiner künstlerischen Vornehmheit außerordentlich ruhig und würdig. Für das Boudoir der Dame sowohl wie für die Schreibstube des Gelehrten, des Beamten, des Kaufmannes bildet dieser Reuter⸗Abreiß⸗Kalender einen Schmuck!

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wa gestellung zu 10 t für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 30. d. M. rechtzeitig gestellt 10 512, nicht rechtzeitig gestellt 47 Wagen. In Oberschlesien sind am 29. d. M. rechtzeitig gestellt 4304, nicht rechtzeitig gestellt 18 Wagen wegen eines Eisenbahn⸗ betriebs⸗Unfalls bei Rudzinitz

SBWem oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt be⸗ richtet die „Schles. Ztg.“”: Der Hohofenbetrieb der oberschlesischen Werke hat seit dem letzten Bericht keine Veränderung erfahren, aber auch der Konsum des erblasenen Roheisens ist nicht in bessere Bahnen eingelenkt. Die Lage des Roheisens zeigt sich nach wie vor in Bezug auf den Absatz und die Herstellungskosten schwach. Von ein⸗ zelnen Werken wird zwar trotz des erhöhten Zolles ein namhaftes Quantum Puddelroheisen, bis 60 000 Ctr. pro Monat, an die be⸗ nachbarten russischen Walzwerke versandt, doch ruht im Uebrigen der Export in Roheisen vollständig; dasselbe kann der hohen Kohlenpreise wegen nicht einmal bis nach Breslau konkurrtren. In den Rohbeisenpreisen hat sich eine Aenderung nicht vollzogen. Der Walzeisenmarkt scheint sich etwas beleben zu wollen Die Werke sind, wenn auch nur theilweis, durch den zu niedrigen Hie. Merke sen geförderten Export in der Berichtswoche gut beschäftigt gewesen; die seitherigen Bestellungen der inländischen Händler sind auf sofortige Lieferung in Auftrag gegeben, ein Beweis, daß die Läger, namentlich in den Provinzstädten, ziemlich geräumt find. Der Grundpreis von 145 pr. To. franko Empfangsstation wird sehr leicht erzielt, und sind darauf hin größere Abschlüsse zu Stande gekommen. Die Blechstrecken sind vornehmlich für den Export sehr stark beschäftigt, und mußten einzelne Werke sich bereits längere Lieferungstermine ausbedingen. Der Betrieb der Eisen⸗ gießereien geht in Handelsguß ziemlich stark, auf Gleiwitzer Hütte sogar sehr stark; nur für Bau⸗ und Röhrenguß liegen werig Be⸗ stellungen vor. Die Maschinen⸗ und Kesselfabriken sind auch weiterhin noch genügend beschäftigt und arbeiten zum großen