1890 / 273 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

46345 49237 51762 53193 55550 57465 59564 61372 63655 66246 67702² 69965 7111²2 73764 75725 77876 78779 80520 82468 84159 87252 92824 96891

45766 48862 51669 53155 55432 57459 59445 61291 63555 65787 67621 69299 71064 73565 75702

46426 49737 52191 53212 55714 57495 59748 61589 63725 66754 67712 70212 71198 73924 75756 78007 78783 80846 82558 84309 88195 92896 97273

46545 49959 52249 53612 55825 57765 59935 61797 63825 66807 68167 70323 71873 74400 76063 78205 78832 81216 82622 84557 88835 93091 97319

46743 50165 52448 54064

56147

57824 60027 62537 63857 67011 68469 70412 71898 74425 76416 78293 79124 81416 82767 84807 91761 93681 98091

04156 106664 107202 107261 110160 110360 410661 112226 112426 115187 116114 117071 119276 120394 124040 124067 124073 124098 124107 124838 124864 125665 126553 126561

689 7674 15373 22912 32720 42664 51794 66324 7391⁰ 79191 88230 94597 102310 108075 120188 133883 134032 142131 142231 148044 148644

119450

Lit. K

6819 47267 61725 73050 87223

Lit. L

2667 8314 19061 23553 32819 42964 52275 66635 74337 79591 88630 95658 102605 108475

zu M.

12543 54509 62029 76517 87225

107922 113458 121023

124364

47235 51226 52609 54864 56812 58011 60230 62707 64145 67312 68722 70522 71990 74521 76892 783⁵52 79243 81618 83106 85297 92096 95228 101437 107968 114082 122109 124598

47448

51426 52945 54936 57204 58203 60740 63026 64203 67457 68862 70538 72047 74711 77049 78394 79509 81680 83227 85666 92296 95595 10173 109062 114376 122370 124607

2000 per Stück die Nümi.

15825 55131 64396 78644 87227

18280 58239 64996 78742

87228.

18480 58326 65519 80166

18980 58826 65619 80367

zu 1000 per Stück die Num:

2967

8709 19437 25176 33185 43518 52475 70811 75298 79608 88643 95762

102620 108678

121686 122609 134132 136041 142331 142731 149140 150448.

3238 9057 19537 25372 33704 43596 54450 72042 75452 79791 89599 96561 103685 109100 125433 137953 144279

3638 9158 20604 26282 33785 43717 54465 72342 76527 82917 91160 96661 103700 112155 126219 139490 144376

4119 9257

20764

26382 33885 46004 54715 72642 76772 83399 92051 97077 104629 112189 126819 139690 145629

4220 10570 20891 27030 37367 47330 55457 73242 76827 85198 92751 97279

104717 112755 128960 140527 145929

Lit. M zu Mℳ, 500 per Stück die Num.:

2721 7623 12825 20988 33923

2725 8934 13140 22142 36020

2821 9292 14299 24488 37297

Lit. N zu 200

1416

9391 15961 21066 26861 32522 35457 38405 47234 51984 57050 62053 64272 67923 73698 82130

Lit. 0

553 3743 7229

12107 16315

1516

9791 15991 21091 28193 33415 36030 42328 47980 52044 57856 62253 64672 68888 74235 83565

1536 3943 8753 12339 16515

1532

9893 16064 21391 28293 33491 36730 42629 47994 52640 58286 62323 65079 69016 75085 85578

1726 4188 9052 13279 16615

4105 9295 16090 29399 37797

4405 9395 16390 29999 37897

4505

9442 16563 30056 38538

per Stück die Num.:

1621 10571 16164 22992 28593 33915 37011 42757 49367 52940 58760 62453 65377 70098 76057 87019

1936 4495 9249 14433 16800

1832 117 16305 24144 28809 33968 37069 43249 49467 55149 58830 62623 65477 70198 77162

2268 12272 17375 24944 28893 34111 37237 45471 50512 55249 58960 62754 65677 71998 77962

87022.

3043 4788 9352 14448 171⁰²

47566 51571 52959 54964 57295 58491 60925 63113 64536 67511 69081 70582 72205 75073 77450 78481 79891 81880 83293 86250 92496 95653 101815 109253 114383 122471 124641

9) 3 ½ % ige Pfandbriefe:

8

9533 59689 66505 81308

.“

4319 13825 21181 27330 39056 48339 59966 73442 77139 86935 92951 97479

104829 112989 131193 141003 147164

2438 13021 18168 25087 29447 34259 37269 45871 51156 55349 60482 63070 65681 72139

47986 51661 53112 55238 57406 58788 61129 63123 65387 67611 69146 70939 73465 75314 77577 78682 79926 82091 83589 87080 92664 95731 102697 109754 115184 123097 124663

6131 14256 22512 27930 42519 50120 60226 73542 77918 87244 92953

100338 106512 114956 131293 141503 147864

13469 20299 26061 29547 34381 37811 47080 51256 55749 60582 63470 65777 72439 81475

18055 22056 28925 33323 35090 39258 41770 49224 55900 59694

20992 28725 33146 34881 39187 41496 49002² 55100 58323

20792 27841 32855 34633 38775 41370 46820 52662 57754

Von den gekündigten gerien

Lit. F zu Mℳ. 1000 per Stück die Num.

13184 23132 26570 27900 29384.

113 12971 21359 34268 45089

354 9335 12835

Die den

335 13501 29634 35915 45307

9702 10779 11411 11654 12372 12444 12490 12885

Nummern unserer

Lit. H zu Mℳ 200 per Stück die Num.:

7866 19613 33577 39335

11306 19618 33997

6927 16703 33400 38651

6465 16190 32668 36960 46925

6916 16385 32823 37104 47657

6188 15961 30252 36481 46924

1011 14147 30250 36222 45570

Lit.] zu 100 per Stück die Num.:

4709 8396

12720

900 1765 3799 4038 4664

12983 12998 14122 15582 16399.

Pfandbriefe vorgedruckten Nullen,

006181, 015432 ꝛc. ꝛc. finden in vorstehender Liste keine Berücksichtigung.

Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kann schon von jetzt an geschehen, mußz aber bis längstens 1. Januar 1891 vor sich gehen, an welchem Tage die couponsmäßige Verzinsung aufhört.

Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden.

Der

11790 20464 34042

9015 12834

z. B. 000181

gleiche

Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien I und II vom 1. Januar 1887 und der Serien III VIII vom 1. März 1887 an verrechnet. Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten⸗ und spesenfrei geleistet

bei unserer Kassa

in München, den Filialen

der Bayerischen Notenbank in Augsburg,

Kempten, Ludwigshafen, Nüruberg, Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Notenbank in Lindan, ferner bei der k. Hauptbank in Nürnberg und den k. Filial⸗ banken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei den Bankhäusern

M. A. von Rothschi

& Söhne in Frankfurt a. M., Doertenbach & Comp. in Stuttgart,

A. Böhm in Landshut und Dresdner Bank in Dresden, endlich bei der Subdirektion der Versicherungsanstalten der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Berlin, Lindenstraße 3.

Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ist.

Die unterfertigte Bank in München wird auf Ver⸗ langen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der ver⸗ loosten oder gekündigten um den Tagescours besorgen.

Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen zu haben.

Es.eecec.6ehCcaess9689689s.9692.

Unter den im Reglement festgesetzten Bedingungen übernehmen wir

Werthpapiere aller Art

1.

zur Aufbemwmahrung und YVerwaltung..

9 8 (Offene Depoöts.) In Verbindung damit besorgen wir außer allen mit der Verwaltung Werthpapieren zusammenhängenden Verrichtungen:

den An⸗ und Verkauf von Werthpapieren;

eröffnen wir unseren Deponenten provisions reie laufende 89 8

1 Mit

gewähren wir verzinsliche Vorschüsse;

Rechnungen (Conti⸗Correnti);

übernehmen wir Baareinlagen gegen Zinsvergütung. dieser Einrichtung bieten wir unseren Deponenten neben einer

sachgemäßen Verwaltung und unbedingt sicheren Aufbewahrung der Werthpapiere auch einen provisionsfreien Check⸗ und Conto⸗Corrent⸗ Verkehr (laufende Rechnung), auf welchen wir hiemit aufmerksam machen.

Jedem Besitzer von Werthpapieren ist durch Errichtung eines Offenen Depôts Gelegenheit gegeben, in regelmäßige Bankverbindung zu treten und alle Vortheile auszunützen, die mit einer solchen verbunden sind.

Die Gebühren betragen per Jahr bis zu 10,000 = 5 , für jedes weitere Tausend 50 mehr. Veränderungen, die sich im Laufe der durch Verloosung, Verkauf, Tausch oder Kauf ergeben, unterliegen, ofern der ursprüngliche Depötwerth nicht vermehrt wird, keiner Gebühr.

Unsere 4 % Pfandbriefe und andere verloosbare Pfandbriefe, Loose und Obligationen, die uns als Offenes Depot übergeben sind, versichern wir gegen Cursverlust.

usere Reglements

versenden wir unnentgektlich und

stehen solche auch bei sämmtlichen Filialen und Agenturen unserer und der Bayerischen Notenbank gratis zur Verfügung.

41885

die Eröffnung bereit sei.

immer dringender hervorgetreten.

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Neutschen Reichs-Anzeigers— . und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

ö

mber,

Abends.

Berlin, den 12. November 1890.

Der heute, Mittags 12 Uhr, erfolgten feierlichen Er⸗ öffnung beider Häuser des preußischen Landtages ging um 11 Uhr ein Gottesdienst in der Schloßkapelle für die evangelischen, um 11 ½ Uhr ein solcher in der St. Hedwigskirche für die katholischen Mitglieder des Landtages vorher. Se. Majestät der Kaiser und König und die hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses wohnten dem Gottesdienst in der Schloß⸗ kapelle bei und nahmen mit Ihrem Gefolge rechts vom Altar Platz. Den Allerhöchsten Herrschaften gegenüber hatten die zur Theilnahme an der eingeladenen Generale, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Räthe erster Klasse und die vortragenden Räthe in den Ministerien Platz genommen. Die dem Altar gegenüber befindlichen Sitze nahmen die Staats⸗Minister, die rechts und links von diesen befindlichen die Mitglieder des Herrenhauses bezw. des Hauses der Ab⸗ geordneten ein. Nach dem einleitenden Gesange und der Liturgie hielt der Konsistorial⸗Rath Dryander die Predigt, welcher er die Worte der Heiligen Schrift: Römer 1, 16: „Ich schäme mich des Evangeliums an Christo nicht; denn es ist eine Kraft Gottes, die da selig macht Alle, die daran glauben“ zu Grunde legte.

Nach beendigtem Gottesdienst begaben Sich Se. Majestät in Begleitung der Prinzen des Königlichen Hauses nach G Sammetkammer, die Minister nach dem Marine⸗ Salon.

Im Weißen Saale versammelten sich unterdessen die Mit⸗ glieder beider Häuser des Landtages und die übrigen Eingeladenen. Erstere nahmen in der Mitte des Saales, dem Throne gegen⸗ über, Letztere unter den Arkaden nach der Lustgartenseite und Hcden Nischen unter der Tribüne auf der Kapellenseite Auf⸗

ellung. G

Für die Mitglieder des diplomatischen Corps war eine Loge auf der nach der Schloßkapelle zu belegenen Tribüne reservirt worden.

Sobald die Aufstellung im Weißen Saale vollendet war, erschienen die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums unter Vor⸗ antritt des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Reichs⸗ kanzlers von Caprivi, und ordneten sich links vom Throne.

Der Präsident des Staats⸗Ministeriums machte hierauf Sr. Majesit dem Kaiser und König Meldung, daß Alles für Allerhöchstdieselben erschienen darauf in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen im Weißen Saale und nahmen, mit dreimaligem lebhaften, von dem Herzog von Ratibor ausgebrachten Hoch, von der Ver⸗ sammlung empfangen, vor dem Throne Stellung, während Königlichen Hoheiten die Prinzen zur Rechten desselben Sich aufstellten.

Se. Majestät geruhten darauf, aus der Hand des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, der, sich verneigend,

vor den Thron getreten war, die Thronrede entgegenzunehmen

und sodann, das Haupt mit dem Helm bedeckt, wie folgt, zu verlesen:

Erlauchte, edle und geehrte Herren vo beiden Häusern des Landtages!

Früher als in den vergangenen Jahren habe Ich den Landtag der Monarchie um Meinen Thron ver⸗ ammelt, damit die eingehende Berathung wichtiger Gesetzentwürfe auf dem Gebiete der Finanz⸗, Schul⸗ ind Gemeindeverwaltung ohne Zögerung begonnen und

der endgültige Abschluß dieser bedeutungsvollen Reformen,

ie Ich zuversichtlich erwarte, zum Wohle des Vater⸗ andes gesichert werde. Seit Jahren ist das Bedürfniß einer durchgreifenden Verbesserung des Systems der direkten Staatssteuern Behufs einer plan⸗ mäßigen Durchführung dieses zur Befestigung der inanziellen Grundlagen der Staatsverwaltung sowie im nteresse einer gerechteren Vertheilung der Staatslasten

Zleichmäßig gebotenen Werks werden Ihnen alsbald die

gesammten direkten Steuern berührende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, deren innerer Zusammenhang Ihnen

die Beschlußfassung wesentlich erleichtern wird. Der Gesetzentwurf über die Einkommensteuer

oll die bestehende Klassensteuer und die klassisizirte Ein⸗ kommensteuer zu einer einheitlichen Steuer vereinigen, die Steuersätze zweckmäßiger gestalten und durch Ein⸗

führung der Deklarationspflicht, sowie durch die ander⸗

weite Organisation der Einschätzungsbehörden und des Verfahrens eine sichere und der Wirklichkeit mehr ent⸗

sprechende Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens herbeiführen.

Die Ausdehnung der Erbschaftssteuer durch eine mäßige Belastung der Erbfälle der Verwandten in auf⸗ und absteigender Linie und der Ehegatten unter Frei⸗ lassung der kleinen Erbschaften wird die zutreffende Be⸗ steuerung des Einkommens wesentlich erleichtern und zugleich eine verhältnißmäßig stärkere Heranziehung des fundirten Vermögens bewirken.

Die im Wesentlichen noch auf dem Gesetze vom

30. Mai 1820 beruhende den heutigen wirthschaftlichen

Verhältnissen nicht mehr entsprechende Besteuerung der gewerblichen Betriebe soll durch einen Gesetzentwurf über die Gewerbesteuer, welcher den Betriebsertrag selbst ohne Rücksicht auf die Betriebsarten und örtlichen Ein⸗ theilungen zu erfassen bestimmt ist, einer völligen Um⸗ gestaltung zugeführt werden. Eine Erhöhung des Gesammt⸗ aufkommens aus der Gewerbesteuer einschließlich der be⸗ sonderen Besteuerung der Schankgewerbe ist dabei nicht beabsichtigt.

Das Ziel dieser Gesetzentwürfe ist eine gerechtere und gleichmäßigere Veranlagung der direkten Steuern und im Zusammenhange damit eine verhältnißmäßige Ent⸗ lastung der kleineren und mittleren Einkommen und gewerb⸗ lichen Betriebe.

Der Stand der Staatsfinanzen erfordert eine un⸗ mittelbare Vermehrung der Staatseinnahmen nicht. Ebenso wenig gestatten aber die auf allen Gebieten wachsenden Anforderungen an die Hülfsmittel des Staats eine Ver⸗ minderung der festen und sicheren Einnahmen desselben.

Die Ergebnisse des letzten abgeschlossenen Rechnungs⸗ jahres sind zwar wesentlich günstiger, als bei dem Vor⸗ anschlage angenommen war, sodaß erhebliche Ueberschüsse zur Verringerung der Staatsschulden verwendet werden konnten. Auch im laufenden Jahre darf nach den bis⸗ herigen Erfahrungen ein, wenn auch nicht in gleichem Maße, befriedigender Rechnungsabschluß erwartet werden. Die Gestaltung des Staatshaushalts⸗Etats für das nächste Jahr, welcher gegenwärtig wegen der noch ausstehenden Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats Ihnen noch nicht vorgelegt werden kann, wird jedoch die Unthunlichkeit eines Verzichts auf die bisherigen Staatseinnahmen ohne

entsprechenden Ersatz darthun.

Der nach dem Abschluß der ersten Veranlagung der direkten Steuern auf der neuen Grundlage auf⸗ kommende Mehrertrag soll indeß schon jetzt durch eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift ausschließlich zu weiteren Entlastungen insbesondere der Kommunalverbände mittelst Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer bestimmt werden, soweit darüber der Staatshaushalts⸗Etat nicht anderweitig Verfügung trifft.

Ich hoffe, daß hierdurch das Gelingen einer Re⸗ form wesentlich gefördert werden wird, welche berechtigten Klagen abzuhelfen und die Zufriedenheit der Bevölkerung zu befestigen geeignet ist.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffent⸗ liche Volksschule, welcher Ihnen in Ausführung der Vorschriften der Verfassung vorgelegt werden wird, soll der Volksschule auf dem Boden der Gemeindeverfassungen eine sichere Grundlage gewähren, eine gerechte Verthei⸗ lung der Volksschullasten herbeiführen, die durch die Gesetzgebung der letzten Jahre angebahnte Unentgeltlich⸗ keit des Volksschulunterrichts zum Abschluß bringen und dem Lehrerstande den Bezug eines festen, den örtlichen Verhältnissen angemessenen Diensteinkommens gewähr⸗ leisten. Zur Erleichterung des Uebergangs in die neuen Verhältnisse wird Ihnen vorgeschlagen, die Beiträge des Staates zu dem Diensteinkommen, den Alterszulagen

und den Pensionen der

olksschullehrer zu erhöhen,

auch sollen besondere Mittel bereit gestellt werden, um die Gemeinden bei der Aufbringung der Schulbaukosten zu unterstützen.

Um dem Bedirfnisse einer gesetzlichen Regelung der Landgemeinde⸗Verfassungen, welches vorzugsweise in den östlichen Provinzen der. Monarchie hervorgetreten ist, Abhülfe zu schaffen, wird Ihnen der Entwurf einer Landgemeinde-Ordnung für diese Landestheile vor⸗ gelegt werden. Derselbe soll einerseits die zur Zeit geltenden gesetzlichen Vorschriften, welche sich in mehr⸗ facher Hinsicht als unzureichend erwiesen haben, in an⸗ gemessener Weise ergänzen und übersichtlich zusammen⸗ stellen. Andererseits ist aber dieser Entwurf dazu be⸗ stimmt, diejenigen Aenderungen auf dem Gebiete des ländlichen Gemeinde⸗Verfassungsrechts, welche durch die Entwickelung der wirthschaftlichen und sozialen Verhält⸗ nisse bedingt werden;/ unter thunlichster Schonung des bestehenden Rechtszustandes und unter Aufrechthaltung bewährter Einrichtungen herbeizuführen und in den Ge⸗ meinden ein reges kommunales Leben zu fördern. Hier⸗ durch werden zugleich die Erfüllung der den Gemeinden obliegenden öffentlich⸗rechtlichen Aufgaben gesichert, die Vertheilung der Gemeindelasten angemessen geregelt und für dieselben leistungsfähige Träger geschaffen werden.

Im Anschluß an den Volksschulgesetzentwurf ist eine Regelung der Verhältnisse der mittleren Schulen in Aussicht genommen, bei welchen namentlich die Pensionsansprüche der Lehrer der festen Grundlage seit⸗ her entbehren.

Die Neuregelung der Zahlung der Wittwen⸗ und Waisengelder, wie sie der Volksschulgesetzentwurf vor⸗ sieht, führt zu einer Schließung der nach den Gesetzen von 1869 und 1881 eingerichteten Wittwen⸗ und Waisen⸗Kassen für Elementarlehrer. Hierüber wird Ihnen eine besondere Vorlage zugehen.

Nachdem eine gemeinsame Regelung der Wegebau⸗ verhältnisse in den sämmtlichen alten Provinzen als nicht den Verhältnissen entsprechend erkannt worden, empfiehlt es sich, mit der den Bedürfnissen der Gegen⸗ wart entsprechenden Neuordnung des Wegewesens je nach dem hervortretenden Bedürfnisse provinzweise vorzugehen. Zunächst ist in der Provinz Sachsen das Bedürfniß zur Neuregelung des vielfach veralteten, unzweckmäßigen Wegerechts hervorgetreten, und liegt es in der Absicht, Ihnen den Entwurf einer Wegeordnung für diese Pro⸗ vinz nach Begutachtung durch den Provinzial⸗Landtag vorzulegen.

Auch in diesem Jahre wird Ihnen ein Gesetz⸗ entwurf zum Zweck der Erweiterung, sowie Vervoll⸗ ständigung und besseren Ausrüstung des Staats⸗ eisenbahnnetzes dem wachsenden Verkehrsbedürfniß entsprechend zugehen.

Die Entwickelung der Arbeiterverhältnisse, welche gegenwärtig Gegenstand der Berathungen des Reichs⸗ tages bildet, nimmt fortgesetzt die volle Aufmerksamkeit Meiner Regierung in Anspruch. Um die Gewerbe⸗ verwaltung in den Stand zu setzen, den an sie gestellten erhöhten Anforderungen auf diesem Gebiete zu ent⸗ sprechen, hat sich eine erhebliche Vermehrung der Auf⸗ sichtsbeamten in Verbindung mit einer Neuregelung der Gewerbe⸗Inspektion als nothwendig erwiesen. Mit der Durchführung dieser Maßregel, welche mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, soll im bevorstehenden Rechnungsjahre begonnen werden. Die dazu erforder⸗ lichen Mittel werden in den Etat eingestellt werden.

Durch die Vorlegung des Entwurfs einer Städte⸗ ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden und von⸗ Gesetzentwürfen wegen Erhöhung des Höchstbetrags der Hun 1 er und wegen der Abänderung einiger