ch Ost⸗Asien und Australie: 1u6“
an 7. Nov. in Colombo. “ 8 Sü 3 35 2 8 t⸗Asien Nov. in Aden. — Osr Asten 12. Nov. von Bremerhaven.
Hohenstaufen“. Bremen 8. Nov. in bene nn Bremen 11. No 2 in Melbourne. Australien 31. Okt in Colombo. Australien 10. Nov. von Genua. Australien 10. Okt. von New⸗York.
13. November. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer erenn. auf der Heimreise von Madeira und der Union⸗Dampfer „Prätoria“ ist auf der Ausreise von den
Canarischen Inseln abgegangen. b
Theater und Musik.
8 Königliche Theater. .
i der Vorstellung der Oper „Carmen“ am Sonntag im Opernhause sind die Damen Rothauser und Weitz sowie die Hern. Ernst, Schmidt und Krolop beschäftigt. In der Vorstellung der Oper „Mignon am Freitag übernahm Frl. Grossi als Gast an
e Stelle des Frl. Leisinger die Partie der Philine. Im Schauspiel⸗ hause geht am Sonntag Shakespeare’s „Sturm“ zum 33. Mal in
S bee fan 8 ufführung des neu einstudirten „Lear“ fand am Donnerstag vor “ Hause statt. Ihre Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin von Grischenland, Se. Hobeit der Erb⸗ rinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗ Meiningen, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria nd Margarethe von Preußen, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Christien und Ihre Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Luise zu Schleswig⸗Holstein, sowie Se. Durchlaucht er Prinz Adolf zu Schaumburg⸗Lippe waren erschienen und folgten dem Gange der Vorstellung mit lebhaftem Interesse. Nach dem vierten Akt wurde Hr. Direktor Barnay in die Hofloge befohlen. Die ohen Herrschaften prachen ihm wiederholt ihre Anerkennung über die glänzende Vorstellung des „Lear“ aus, und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria überreichte ihm als Andenken vor ihrem cheiden von Berlin eine Brillantnadel. 1 Als nächste Novität gelangt im Berliner Theater „Das Schweige⸗ geld“, Schauspiel in 4 Akten von A. Moszkowski und R. Nathanson, zur Aufführung. Die Proben haben bereits begonnen, sodaß die Erstaufführung voraussichtlich Ende der nächsten Woche wird statt⸗
finden können. Thomas⸗Theater.
Gestern Abend ging ein älterer Schwank, „Epidemisch“ von Dr. J. B. von Schweitzer, zum ersten Mal in Scene. Wie bei den ersten zahlreichen Aufführungen des Schwankes in Berlin, welche vor einer langen Reihe von Jahren im Wallner⸗CTheater stattfanden, war der Erfolg des Stückes auch gestern ein unbestrittener, wenn auch die Wirkung desselben natürlich nicht ganz so frisch und ursprüng⸗ lich sein konnte, wie bei dem ersten Erscheinen auf der Bühne.
Der Verfasser wollte mit dem Schwank „Epidemisch“ eine Satire schreiben auf die in jenen Zeitläuften in alle Gesellschafts⸗ klassen eingedrungene Neigung, sich am wilden Börsenspiel zu be⸗ theiligen; er behandelt diesen Trieb wie eine Krankheitserscheinung der Gesellschaft, die ansteckend wirkt. Alle in dem Schwank auf⸗ tretenden Personen werden mit oder gegen ihren Willen in den tollen Wirbel hineingezogen, vom Herrn des Hauses bis auf das Dienstmädchen; der Verfasser verfährt aber sehr milde mit seinen, dem Glücksspiel opfernden Personen. Die des Geldes Bedürftigen, ein armes Dienstmädchen und ein armer Lieutenant, welcher gern ein un⸗ vermögendes Mädchen heirathen möchte, gewinnen bedeutende Summen, und die, welche etwas verlieren, können nach der Lage der Umstände den Verlust leicht verschmerzen.
Die Handlung ist reich an lustigen Situationen und trotz ihrer Anspruchslosigkeit und Harmlosigkeit unterhaltend und erheiternd. Etwas altmodisch aber sehr gemüthlich, das war die Stimmung, die der Schmwank erzeugte; jede Anstößigkeit, jede unschöne Uebertreibung wird vermieden; Alles hält sich in den Grenzen des guten Geschmacks und der wohlgesitteten Behralickeeem
Die Darstellung erfrebver. 187 Frische und Munterkeit; Hr. Kurz als Major von Stu ovitz 16ßte durch seine komische Streit⸗ sucht berzliches Lachen zu erregen; Hr. Bollmann spielte den gutmüthigen, aber leichtherzigen Kuno von Seldeneck mit munterer Laune; den stets gegen das Börsenspiel empörten Major von Romberg, dem doch zuletzt durch einen derben Witz Spielpapiere aufgehängt werden, gab Hr. Jarno sehr verständig und mit Würde; etwas mehr augenfälliger Humor bei der Verlegenheit, wenn er sich selbst zum In⸗ haber solcher Papiere bekennen muß, hätte die Gestalt wirkungs⸗ voller gemacht. Hr. Wellhoff fand in seiner Rolle als Börsen⸗ makler wenig Gelegenheit, in die Handlung wirksam einzugreifen; er erschien stets nur für Augenblicke auf der Bühne. Unter den Damen gefiel besonders Frl. Sieger in der Partie des jugendlichen Portepée⸗Fähnrichs; sie brachte den guten Jungen, welcher nach der Männerwürde strebt, trefflich zur Geltung. Frl. ““ ann spielte die heimlich an der Börse ihr Glück versuchende Majors⸗ frau geschickt und mit warmer Empfindung und übte in ihrem bitteren Gefühl der Reue, welche durch Mißverständnisse einen komischen Beigeschmack erhält, eine recht humoristische Wirkung aus; Frl. Alberti führte die kleine Rolle der Erna recht gefällig durch, so daß die Darstellung ein hübsches Zusammenspiel bot. Der Beifall war sehr lebhaft und veranlaßte die Darsteller nach jedem Aktschluß mehrmals vor der Gardine zu erscheinen.
Sing⸗Akademie.
Die Altistin Frl. Clara Nittschalk, welche sich hier bereits öfter mit Erfolg hören ließ, gab gestern in Gemeinschaft mit dem jungen Violinvirtuosen Hrn. H. Marteau (aus Paris), der schon vor drei Jahren sich uns als ein 14jähriger Wundertnabe präsentirte, ein Concert, welches zahlreich besucht war. Die bedeutendste und zu⸗ gleich anstrengendste Leistung der Sängerin bestand in der Ausführung einer neuen dramatischen Concert⸗Arie von E. Seyffardt, „Thusnelda“* betitelt, deren Textdichtung (von O. Freudenberg) das tragische Ge⸗ schick der Heldin, ihre Trennung von Armin, ihre Gefangennehmung, ihre Auslieferung als Geisel an Germanikus und ihre Verzweiflung schildert. Der Komponist behandelt diesen Inhalt mit musikalischem Talent; die Arie ist jedoch zu lang und stützt sich meist auf instrnmentale Effekte. Die Ausführung durch Frl. Nittschalk war lobenswerth und wurde mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Die volle und kräftige Stimme der Sängerin, die mit Leichtigkeit einen Umfang von mehr als zwei Oktaven beherrscht und stets mit feuriger dramatisch belebter Ausdrucksweise verbunden ist, kam der Wiedergabe des Werkes sehr zu statten. Der Vortrag der Lieder von Schubert, Brahms, Goldmark und Dreyschock sowie zweier noch ungedruckter sehr gefälliger Lieder von A. Neubert und einer Arie von St. Saëns erfreute sich gleichen Beifalls. Hr. Marteau trug mit tadelloser technischer Sauberkeit und einsichtsvoller Auffassung das Violin⸗Concert (E-moll) von Mendelssohn vor und bewährte die Vorzüge seines Spiels noch in kleineren Stücken von Viardot und Paganini. Reicher Beifall folgte nach jedem Stück. Das Pbilharmonische Orchester, das unter Kogel’s Leitung Beethoven's Coriolan⸗Ouverture vortrug, begleitete auch die Sängerin und den Geiger mit lobenswerthester Decenz und Sicherheit.
—I“ Römischer Hof.
Die Pianistin Frl. Margarethe Will, die ihre Ausbildung 2 der Königlichen Hochschule genossen und schon öfter in hiesigen
encerten mitgewirkt hat, gab gestern ein eigenes Concert. Ihre vmncerhaft sichere Technik und recht lebendige Ausdrucksweise bewährte ie Künstlerin in dem Vortrag der Beethoven schen C-moll-Sonate mit Violine, sowie in einigen Solostücken von Schumann, Bargiel und Chopin und erntete für ihr Spiel reichen und wohl⸗
Sopranistin Frl. Toni Lieber unterstützte das Concert durch den Vortrag einiger Lieder von Schubert, Brahms und Rubinstein. Die Stimme hat mehr Kraft als Wohlklang, auch hat die Ausdrucksweise etwas übertrieben Gefühlvolles. Der Violinvirtuos Hr. Kruse, Führer des wohlrenommirten Streichquartetts, trug noch einige Solo⸗ stücke von Schumann vor. Beide Mitwirkende erfreuten sich, gleich der Concertgeberin, sehr lebhaften Beifalls.
8 Mannigfaltiges.
Ihre Majestät die Kaiserin besuchte am Dienst 5 Uhr Nachmittags, wie das „D. Tgbl.“ meldet, die neuen Ver⸗ kaufsräume der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur in der Leipzigerstraße. In Begleitung Ihrer Majestät befanden sich die Gräfin Keller und der Kammerherr Kabinets⸗Rath von dem Knese⸗ beck. Die Kaiserin, Allerhöchstwelche die neuen glanzvollen Räume zum ersten Male betrat, wurde vom Vorsteher des Verkaufslagers, Hrn. Anderssen, empfangen und durch die zu ebener Erde belegenen Räume ge⸗ leitet, deren reiche Ausstattung den Beifall und die Bewunderung Ihrer Majestät hervorriefen. Die hohe Frau besichtigte dabei zu⸗ gleich mit lebhaftem Interesse die herrlichen Erzeugnisse der Manu⸗ faktur in ihrer geschmackvollen Aufstellung und geruhte, einige der Sachen zum Ankauf auszuwaͤhlen. Nach etwa viertelstündigem Ver⸗ weilen verließ die Kaiserin das Magazin.
Die Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim, Söhne des Prinz⸗Regenten von Braunschweig, statteten am Donnerstag dem Post⸗Museum einen Besuch ab und nahmen während eines fast zweistündigen Aufenthalts die Sammlungen mit lebhaftem Interesse in Augenschein.
Die Fürstengruft des Domes wurde gestern von einer bauverständigen Kommission besucht, welche die Aufgabe hat, die durch den in Aussicht genommenen Neubau des Domes nöthig werdende Ueberführung der Särge vorzubereiten. In der Domgruft sind zur Zeit 88 Särge untergebracht, der letzte der dort beigesetzten ist der des Prinzen Adalbert. Viele der Saͤrge be⸗ finden sich in einem Zustande, der ohne Weiteres eine Ueberführung nicht zuläßt. Die Kommission überzeugte sich von dieser Thatsache, Wund es wird in Folge dessen erst eine gründliche Aus⸗ besserung der Särge vorgenommen werden. Die ältesten Särge sind aus Zinn, welches an vielen Stellen schadhaft ist und neu verlöthet werden muß. Die Holzsärge der älteren Periode sind bereits in den 50er Jahren von neuen eichenen Hüllen umschlossen worden, da sie schon damals gänzlich zu zerfallen drohten. Sie hatten Jahrzehnte leng von dem bei hohem Wasserstand in die Gruft tretenden Wasser zu leiden gehabt, und namentlich das Hochwasser des Jahres 1830 hatte ihnen übel mitgespielt. In Folge dessen sind auch jetzt alle Särge auf Postamente gestellt, da noch immer zu Zeiten mehrere Zoll Wasser in der Gruft steht. Der Sarg der Mutter Friedrich's des Großen ist aus schwarzem Marmor. In Marmorfarkophage sind vor wenigen Jahren bekanntlich auch die Särge eingelassen, welche früher oben in der Halle standen. Die Ueberführung der Särge soll auf dem Wasserwege geschehen, sie sollen während des Baues in einem im Monbijou⸗Garten vorüber⸗ gehend zu errichtenden Gebäude Aufstellung erhalten.
Unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich hat der Pestalozzi⸗Frauen⸗Verein, wie angekündigt, heute in den Parterreräumen des Kultus⸗Ministeriums zum Besten der Lehrer⸗ Wittwen und Waisen, der erwerbsunfähigen Lehrerinnen und Er⸗ zieherinnen sowie des Pestalozzi. Waisenhauses in Eberswalde einen Bazar errichtet, der in reichster Weise ausgestattet ist. Frau Minister von Goßler macht persönlich die Honneurs. Der Bazar ist bis zum 17. November geöffnet.
Der Spediteur Emil Jacob hat der „N. A. Z.“ zufolge dem Kaiser und Kaiserin Friedrich⸗Krankenhause eine Büste des verstorbenen Prinzen Waldemar gestiftet. Das lebens⸗ große Werk ist eine Arbeit des Bildhauers Emil Fuchs. Dem Künstler war eine Werkstatt im Palais eingeräumt und die Bildnisse des Prinzen zur Verfügung gestellt worden. Die Büste, in Gips ausgeführt, hat im Rekonvaleszentensaale des Diphtherie⸗Pavillons ihren Platz erhalten zur Erinnerung daran, daß der jugendliche Prinz der Diphtheritis zum Opfer fiel. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich, welche vor einigen Tagen das Werk sah, war von dieser zarten Aufmerksamkeit aufs Tiefste gerührt und äußerte Ihre An⸗ erkennung über die Arbeit des Künstlers.
Lieutenant 3 S. Graf Monts hat dem „D. Taobl.“ zufolge die letzte Operation, die am Dienstag vom Dr. de Ruyter in seiner Wohnung an ihm vollzogen worden ist, gut überstanden. Er befindet sich den Umständen angemessen wohl.
Sämmtliche Sanitätswachen werden jetzt, wie derB. B.⸗C.“ meldet, mit den nächstgelegenen Polizei⸗Revieren durch Leitung telephonisch verbunden.
Ueber die zukünftige Gestaltung des Lützow⸗Platzes ent⸗ nehmen wir der „Staatsb.⸗Ztg.“ das Folgende: Eine Durchquerung des Platzes durch Verlängerung der Maaßenstraße, welche in gerader Linie auf die neue Albrechtshofer Brücke führen würde, ist nicht vor⸗ gesehen, im Gegentheil wird der ganze Platz, sobald er in das Eigenthum der Stadt übergegangen sein wird, in seiner vollen Ausdehnung mit Gartenanlagen versehen werden. Bekanntlich war ursprünglich beabsichtigt gewesen, die Markthalle V, die dann später auf dem Magdeburger Platz erbaut worden ist, hier zu errichten. Da sich aber die mit den Eigenthümern des Lützow⸗Platzes einge⸗ leiteten Verhandlungen über einen freihändigen Erwerb Seitens der Stadt seinerzeit zerschlugen, mußte hiervon Abstand genommen werden. Der Lützow⸗Platz wird übrigens in Zukunft von allen öffentlichen Plätzen bei einem Umfang von 500 m und einem Flächenraum von ungefähr 15 500 am der weitaus größte im Westen und Südwesten sein, und nach seiner Fertigstellung dem ganzen Stadttheil zu einer besonderen Zierde gereichen.
Das Kolossalrundgemälde im National⸗Panorama wirkt anhaltend zugkraͤftig auf alle gebildeten Kreise. Der Grund ist wohl, abgesehen von der Vollendung der architektonischen Darstellung und der wunderbaren landschaftlichen Scenerie darin zu suchen, daß dieses Bild einen Moment von großer historischer Bedeutung darstellt. Der Sieg, welchen der römische Kaiser Constantin über Maxentius bei Ponte Molle (27. Oktober 312 n. Chr.) Angesichts der ewigen Stadt davontrug, der Sieg, in welchem er mit 40 000 Mann deutscher und gallischer Truppen die altberühmten prätorianischen Garden des römischen Reiches, die Kerntruppen, 170 000 Mann Fußvolk und 18 000 Reiter vernichtete, hat eine weltgeschichtliche Bedeutung. Denn mit Kaiser Constantin's Sieg verband sich die Befreiung des Christenthums und damit der Beginn einer neuen kulturgeschichtlichen Epoche, 8 eines neuen Abschnitts in der Geschichte der Menschheit. An den Sonntagen ist, worauf wir nochmals hinweisen, der Eintritts⸗ preis für das National⸗Panorama jetzt auf 50 ₰ für Erwachsene und 30 ₰ für Kinder ermäßigt.
Im Nordland⸗Panorama, Wilhelmstr. 10, beträgt der Eintrittspreis nächsten Sonntag, den 16. d. M., für alle Ausstellun⸗ gen vor Schluß derselben und dem Wechsel der Gemälde nur 30 ₰.
Eberswalde, 13. November. Die Errichtung eines Kaiser Wilhelm⸗Denkmals in Eberswalde wird dem „T. Tgbl⸗ zu⸗ folge ernstlich in Erwägung gezogen. Es soll dieses Denkmal den Hochseligen Monarchen nicht nur als Kaiser und Kriegsherrn, sondern namentlich auch in seiner Vorliebe für das Waidwerk veranschau⸗ lichen. Wie man sich erinnert, besuchte Kaiser Wilhelm I. alljährlich
8 18 2* 8 sin 12. 8 meisters Wolff, der von den Stadtverord E eine fernere Amtsdauer von 12 Jahren wiedeiesten, Be gestern durch den Hrn. Ober⸗Regierungs⸗Ratzar e wurde, fanden hier eine Reihe Festlichkeiten ston eingefüͤhet ein großartiger Fackelzug mit darauf folgenl luß eft rt 8 Alle Schichten der Bevölkerung — ohne Unters wetteiferten mit einander, dem Stadtoberhaupzfef neuen Amtsperiode ihre Hochachtung und Liebe 184 sei Fackelzug betheiligten sich nahezu sämmtliche Ve⸗ An See allen voran die Schützengilde. . Stabt
Karlsruhe. Wie der „Frkf. Ztg.“ aus getheilt wird, hat Ihre Königliche Hoheit die Grr. Baden das Protektorat über die daselbst in Vorb. deutsche Fäͤcher⸗Ausstellung übernommen.
Lübeck. Der Besitzer des Hauses „am Schrage welchem zu Anfang dieses Jahrhunderts die Eltern de Grafen Moltke wohnten, hatte zum Jahrestage dlg Lübeck (6. November 1806) dem Feldmarschall zwe 8 8 zeichnungen, Ansichten des Hauses, übersaneich
erhielt er, wie der „B. B.⸗C.“ erfährt, darauf folgend¹ o
Zuschrift als Antwort: ℳ Berlin, den 7. November 8 Geehrter Herr!
davon ein einfenstriges Gemach. Dort wohnten die Eltern; 1n dritten Stock wir Kinder. Damals aber befand sich vor dem Hause eine niedrige Terrasse mit Fliesen belegt und mit beschnittenen Lin⸗ denbäumen, an deren zuweilen anhing. Ich danke Ihnen sehr für die freundliche Zusendung. Ergebenst Graf Moltke, Feldmarschall.
Wien, 13. November. (W. T. B.) Wie verlautet, hat de des Koch'schen Heilverfahrens nach Berlin zu entsenden.
London, 12. November. Der Eisenbahnunfall bei Nor⸗ ton Fitzwarren, 3 km von Taunton auf der Großen Westbahn (vergl. Nr. 272 und 273 d. Bl.), gehört zu den schrecklichsten seiner Art. Die Westbahn weiß sich keiner ähnlichen Katastrophe zu er⸗ innern. Die „Köln. Ztg.“ bringt darüber folgenden ausführlichen Bericht: Die Passagiere des verunglückten Zuges gehörten meist der bergwerktreibenden Bevölkerung von Süd⸗Afrika an und waren in vergangener Sonntagnacht auf dem Dampfer „Norham Castle“ vom Kap in Plymouth angekommen. Die Postsendungen wurden sofort mit dem bereitstehenden Post⸗Sonderzug weiter befördert, und von den Passagieren dampften 47 bald nachher mit einem zweiten Sonderzug nach London ab. Gegen halb zwei Uhr erreichte der Zug die Durchgangsstation von Norton Fitzwarren, den Schneidepunkt der Devon⸗ und Somerset⸗Linie, wo tagsüber ein reger Verkehr herrscht. Und hier kam der Zug an der G edächtniß⸗ schwäche des Signalgebers zu Schanden. Er war ein alter Mann, George Rice, dreißig Jahre im Dienst der Bahn, pflichtgetreu und unbescholten, aber bei seinen 65 Jahren nicht mehr auf der Wach⸗ samkeitshöhe eines Signalgebers. Den Postzug hatte er vorher durchgelassen; die Linte war frei; mittlerweile aber war gleichzeitig ein Güterzug auf die Hauptspur verlegt worden, um einem Eilgut⸗ zug Durchlaß zu gewähren, und diesen Güterzug hatte Rice voll⸗ kommen vergessen, als er die Anfrage erhielt, ob der Weg wieder frei sei. Er signalisirte zurüͤck: „Linie klar“, und bald auch rasselte der zweite Personen⸗Sonderzug in rasender Eile mit einer Schnellig⸗ keit von 60 Meilen in der Stunde heran. Lokomotivführer und Heizer des Güterzuges sahen die flammende Esse des Sonderzuges und hatten eben noch Zeit, die Dampfpfeife anzuziehen und dann selbst herab⸗ zuspringen, ehe der Zusammenstoß erfolgte. Dem Führer des Kap⸗ zuges kam der wegversperrende Güterzug erst 30 Scheitte vor Eintritt des Unfalls zu Gesicht; er setzte die Bremsen in Bewegung und steuerte die Maschine um: zu spaät! Der Kapzug fuhr in das aus einer Maschine und dreißig mit Kohlen beladenen Wagen bestehende Hinderniß mit voller Kraft hinein; die Erde erzitterte von dem Stoße. Die Lokomotive bäumte sich, und einen Augenblick schien es, als ob sie über die Güterwagen hinüberspringen wolle. Aber der letztern Gewicht warf jene zurück und zwängte sie in den ersten Personenwagen hinein, wie ein Fernrohr sich ineinander schiebt, und damit war dessen Schicksal besiegelt. An 30 Fuß hoch thürmten sich die Trümmer des ersten und zweiten Personenwagens; wie gewöhnlich brach bei dem ausströmenden Dampf und den verstreuten Kohlen der Esse ein Feuer aus, dessen flackernde Flammen eine fürchterliche Scene beleuchteten. Bald auch erscholl das Gestöhne der Verwundeten, der Eingeklemmten, der Versengten; und unter den Wehrufen wiederholten sich stundenlang die Worte eines Deutschen: „Lieber Gott! Lieber Gott!“, bis seine Stimme in dem Knistern des Feuers erstarb. Als er todt heraus⸗ gezogen worden, erwies er sich als Max Heimann von der Firma Heimann u Co. in Bloemfontein. Er soll verheirathet und Vater von vier Kindern sein; wie zwei Franzosen erzählten, die mit dem Leben davon kamen, hat er sich als Kabinengenosse auf der Fahrt vom Kap ihre besondere Freundschaft erworben. Außer ihm starb von Deutschen noch ein gewisser Cohen aus Neweastle⸗on⸗Tyne, wäh⸗ rend unter den Geretteten sich ein Baron Oppenheim und ein deutscher Arzt Klopstein — der aus Thüringen stammt und in Kimberley praktischer Arzt ist — befand, der sich bei der Pflege der Verwundeten sehr verdient machte. Rühmlichst erwähnt wird auch der Kammerdiener des Barons Oppenheim; er leistete hülfreiche Hand bei der Ausgrabung des todten Heimann. Die Zahl der Todten beläuft sich auf sieben. Von ihnen ward nur einer verstümmelt, ein Kaffer Namens Titus Borgiot, ein aufgeweckter junger Bursche, der als Missionar nach Amerika gehen wollte; ihm ward der Kopf geradezu vom Rumpf getrennt, erst sieben Stunden nach dem Unfall elang es, den Kopf zu entdecken. Die meisten der Passagiere atten große Geldsummen bei sich; bei Heimann fand man eine Menge Papiergeld. Die Getödteten gehörten fast alle zum ersten Abtheil des ersten Wagens. Wie immer kamen Einzelne ohne jedwede Verletzung davon, während neben ihnen Tod und Quetschung wütheten. Hülfe kam bald von allen Seiten herbei, und das Rettungs⸗ und Erlösungswerk begann von oben mit Wassergüssen über die brennenden Wagen und Axtaushauungen, anders war den Einge⸗ schlossenen nicht beizukommen. Die Dunkelheit der Nacht, der plätschernde eiskalte Regen die huschenden Lichter der Laternen, das rothe Leuchten der Signallampen, die schmauchenden Kohlen der ver⸗ streuten Lokomotivesse und die brennenden Wagen, alles vereinte sich mit dem Röcheln und Stöhnen der eingekerkerten Insassen zu einem der gräßlichsten Bilder aus der Eisenbahngeschichte.
London, 12. November. Auf der vorstädtischen Eisen⸗ bahn von Edinburgh rannte gestern Abend nahe der Gorgie⸗ Station ein Personenzug gegen einen stillstehenden Viehzug. Beide Lokomotiven wurden stark beschädigt, die beiden vordersten Personenwagen zertrümmert und die Insassen unter dem Holzwerk 8 ,8 erlust an Menschenleben hat das Unglück zwar nicht ver⸗ ursacht, doch wurden 12 Personen verletzt.
Montreal. Der am 12. d. M. von Liverpool in Montreal S.
kommene Dampfer „Vancouver“ von der Dominion⸗Linie be⸗
richtet, daß er einen furchtbaren Orkan auf der Reise zu bestehen
hatte. Das Seekartenhaus wurde von den Wellen etgeesen und
das ßerdem noch stark beschädigt. Kapitän Lindall und r Q eister wurden über Bord gespült und nk
verdienten Beifall. Die als Concertsängerin bereits bekannte
Eberswalde, wenn er nach Hubertusstock zur Jagd fuhr.
“
. e . Die Zeichnung des Hauses am Schrangen hat mich sehr inte 1 dürt. Ich erinnere mich noch der Eintheilung der Zimmer sehr gonglau. Unten links ein großes Zimmer mit einer Nische. In diesem Rah Dum wurde uns das A⸗B⸗C beigebracht. Oben ist ein zweifenstriges, reckhpts
Zweige mein Vater uns drei ältesten Jungen
oberste Sanitätsrath beschlossen, mehrere Aerzte Behufs Studiums
3 8
Beilage ö11u“ eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1890.
Berlin, Freitag, den 14. November
Begründung zu dem Entwurf eines Einkommensteuergesetzes.
Die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform der direkten Steuern in Preußen ist seit geraumer Zeit von allen Seiten anerkannt. Die Mängel und Schäden des bestehenden Zustandes sowie die Mittel und Wege zu ihrer Abhülfe sind seit einer Reihe von Jahren in den Verhandlungen des Landtages, in der Wissenschaft, in der Presse, in Versammlungen u. s. w. von den verschiedensten Standpunkten aus einer so ausgiebigen öffentlichen Erörterung unterzogen, und die ein⸗ zelnen Stadien, welche die Frage namentlich seit dem Jahre 1883 durchlaufen hat, sind in noch so frischer Erinnerung, daß eine histo⸗ rische Darlegung entbehrlich erscheint. Es wird vielmehr genügen, in thunlichster Bestimmtheit die Stellung anzugeben, welche die gegen⸗ wärtig vorliegenden Entwürfe zu den allseitig diskutirten Reform⸗ fragen einnehmen, und der Begründung des wichtigsten Entwurfes die allgemeinen Bemerkungen vorauszuschicken, welche zur Würdigung des Zusammenhanges der gleichzeitig vorzulegenden Gesetzentwürfe über die Einkommen⸗, Gewerbe⸗ und Erbschaftssteuer und det gesammten zum Grunde liegenden Planes erforderlich sind, um die Landesvertretung in den Stand zu setzen, sich auch ihrerseits darüber schlüfsg machen, ob sie diesem Plane und der beabsichtigten Art und Weise seiner Durchführung ihre Snsa eänang gewähren will. 1
In erster Linie hat die Staatsregierung sich von der Erwägung leiten lassen müssen, die dem Landtage zur verfassungsmäßigen Be⸗ schlußnahme zu unterbreitenden Vorlagen auf ohne Weiteres praktisch erreichbare Ziele zu beschränken. In den gedachten Entwürfen sind nach ihrer Ueberzeugung nur solche Reformvorschläge gemacht, welche ihre innere Berechtigung in sich tragen und um ihrer selbst willen Anerkennung und Zustimmung verdienen, deren sofortige Durch⸗ führung ferner keinen Anstand finden würde und durch deren Erfolge für die Zukunft die Verwirklichung in gleicher Richtung sich be⸗ wegender Verbesserungen der gesammten direkten Besteuerung im Staate wie in den kommunalen Verbindungen gefördert werden wird.
Was die weitere, den Intentionen der Staatsregierung ent⸗ sprechende Entwickelung und Ausbildung der Reform anlangt, so muß betont werden, daß dieselbe unter allen Umständen zugleich von der allgemeinen Finanzlage des Staates abhängig bleiben wird. Eine eingehende Auseinandersetzung über den dermaligen Stand der Finanzen wird dem Landtage im anderen Zusammenhange unterbreitet und ist hier als bekannt vorauszusetzen. — 8
Für die Würdigung der vorliegenden Steuergesetzentwürfe sind daraus nur zwei wesentliche Folgerungen zu ziehen. Zunächst ist mit Befriedigung zu konstatiren, daß in dem gegenwärtigen Stande der Finanzen keine Nöthigung liegt, mit der Reform zugleich die Ver⸗ mehrung der Staatseinnahmen aus den direkten Steuern zu erstreben. Die Staatsregierung legt Werth darauf, daß ihr die Umstände ge⸗ statten, bei ihren Reformvorschlägen sich lediglich von der Absicht einer gerechteren, den gegenwärtigen Verbältnissen angepaßten, insbesondere der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen in höherem Maße entsprechenden Vertheilung der direkten Steuerlast leiten zu lassen. Da das Ziel der Reform nicht die Vermehrung der Staats⸗ einnahmen ist, so bezwecken die Vorschläge lediglich eine gerechtere und zutreffendere Vertheilung der Steuerlast und in Folge dessen eine wirkliche Erleichterung der Ueberlasteten nach Maßzabe der den steuerkraͤftigeren Elementen zufallenden Mehrleistungen. Die ein⸗ zelnen Entwürfe enthalten überdies besondere Bestimmungen, welche diese Stellung gegenüber den finanziellen Ergebnissen der vor⸗ geschlagenen Reform mit jeder wünschenswerthen Garantie zu um⸗ geben geeignet sind. Auf die nähere Erörterung ihres Inhaltes wird demnächst zurückzukommen sein.
Andererseits aber drängt sich bei Prüfung der Finanzlage des Staates von selbst die Ueberzeugung auf, daß dieselbe nicht danach angethan ist, um das Ziel der Reform in eine in rascherem oder langsamerem Tempo sich bewegende Abbröckelung und Verkümmerung der direkten Steuern zu setzen. Nach dem Stande unserer Staats⸗ finanzen kann auf den Gesammtertrag der festen und sicheren Ein⸗ nahmen, insbesondere der direkten Steuern nicht verzichtet, und muß daher schon in finanzieller Hinsicht Anstand genommen werden, solche Maßregeln, welche eine wesentliche auch an sich in dem Verhältnisse zu den indirekten Steuern nicht begründete Verminderung dieses Ertrages zur Folge haben müssen, sofort in Angriff zu nehmen, so lange nicht für einen sicheren Ersatz innerhalb des Bereichs der direk ten Besteuerung selbst Sorge getragen ist.
Diese Ueberzeugung rechtfertigt den Entschluß der Staats⸗ regierung, von der unmittelbaren Verbindung des Entwurfs zur Ein⸗ kommensteuerreform mit einer gleichzeitigen Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer an kommunale Verbände, wie sie in der letzten Session des Landtages angekündigt war, gegenwärtig Abstand zu nehmen.
Die Staatzsregierung hält die wiederholt zugesagte Ueberweisung von Realsteuern an kommunale Verbände zu gesetzlich zu bestimmenden Zwecken als Ziel und wesentlichen Bestandtheil ihres Reformplanes durchaus aufrecht, muß aber die Bestimmung des Zeitpunktes und des Umfanges, in welchem das gesteckte Ziel zu erreichen ist, von dem Gelingen ihrer vorliegenden Vorschläge schon jetzt praktisch durchführ⸗ barer und unaufschiebbarer Reformmaßregeln, sowie von den Ergeb⸗ nissen der letzteren und der ferneren Gestaltung der Finanzlage abhängig machen.
Bei einem günstigen Verlaufe der Regelung dieser Angelegenheit und bei günstigen Ergebnissen insbesondere der beabsichtigten Ein⸗ kommensteuerverbesserung, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden dürfen, wird die Verzögerung in der Verwirklichung der Ueberweisung von Realsteuern voraussichtlich nur eine kurze sein. Unter den gedachten Voraussetzungen läßt sich wohl in Aussicht nehmen, daß nach der ersten Veranlagung der neuen Einkommensteuer über die Hälfte der Grund⸗ und Gebäudesteuer zu diesem Zwecke ver⸗ fügt werden kann, wenn gleichzeitig die Einnahmen aus den Vieh⸗ und Getreidezöllen der Staatskasse verbleiben und damit die jährlichen unsicheren und ungleich vertheilten Zuwendungen an die Kreise in Wegfall kommen. Es ist außerdem zu hoffen, daß die Zwischenzeit auch in anderer Beziehung der zweckmäßigen Ordnung dieses Gegen⸗ standes zu Statten kommen und die Erreichung des erstrebten Zieles auf fruchtbarer und sicherer Grundlage erleichtern wird. Bis jetzt ist abgesehen von der finanziellen Seite die Ueberweisung von Realsteuern an kommunale Verbände auf noch ungelöste Schwierigkeiten gestoßen, sobald man sich der Frage zuwendete, an welche Verbände die Ueber⸗ weisung zu erfolgen hat. Es darf die Hoffnung gehegt werden, daß die Inangriffnahme der gesetzlichen Regelung der ländlichen Gemeinde⸗ verhältnisse und der Volksschullasten den Boden für die in Rede stehende Entscheidung weiter ebnen wird.
Wie schon im Vorstehenden angedeutet, geht die Staatsregierung von der Ueberzeugung aus, daß vor Allem und in allen Fällen an die bestehende Klassen⸗ und Einkommensteuer die bessernde Hand zu legen, und daß, wenn es gelingt, durch die beabsichtigte Umgestaltung der Einkommensteuer eine gleichmäßigere und gerechtere Veranlagung herbei⸗ zuführen, die reformirte Einkommensteuer naturgemäß der Hauptträger unserer direkten Staatsbesteuerung werden muß.
Es darf angenommen werden, daß in der seit den erfolglosen Verhandlungen der 1ehn1868,gr von 1883/84 verflossenen Zeit die fortgesetzte Erörterung der Behufs Verbesserung der Einkommensteuer
indli Mei sverschiedenheiten zu begegnen, wenn sie ihre in henaehee . esetzentwurfe niedergelegten, demnächst noch aus⸗ führlich zu begründenden Vorschläge in der Hauptsache auf folgende Punkte richtet: . 1 ist 1 8. en⸗ und klassifizirte Einkommensteuer ist zu einer ein
d15. zu verschmelzen. Insoweit einzelne Ver⸗ schiedenheiten nach der Höhe des Einkommens durch zwingende Gründe bedingt werden, sind solche zwar zuzulassen, aber thunlichst einzu⸗
süe. Steuertarif ist zu verbessern; die Zwischenräume der ein⸗
S u verkleinern. 8 1 vn e Degression des Steuerfußes wird unter ent⸗ sprechender Ermäßigung der Steuersätze in den unteren Stufen bis zu einem Jahreseinkommen von 9500 Mark hinaufgerückt.
3) Den minder bemittelten Bevölkerun sschichten sind weiter⸗ gehende Erleichterungen zu gewähren. Die chon bisher zugelassene Berücksichtigung besonderer persönlicher Verhältnisse ist wirksamer ge⸗ staltet. Dazu tritt der neue Vorschlag, bei den geringen Einkommen allgemein einen Maßgabe der Zahl unerwachsener Kinder
— .18 und 1 1 zuinlafen s Ce.ie eeasasttter sollen Behufs richtigerer Erfassung des steuerpflichtigen Einkommens durch die Verpflichtung der Steuer⸗ pflichtigen zur Selbstangabe (Deklaration) des steuerpflichtigen Ein⸗ kommens verstärkt, die hierbei nöthigen Rücksichten auf berechtigte Interessen und in der Sache liegende Schwierigkeiten jedoch thunlichst gewahrt werden (§§. 24 bis 30). 8 — 8 5) Das Veranlagungsverfahren selbst und die Rechtsmittel sollen vereinfacht, geeignetere Veranlagungsorgane geschaffen werdan.
6) Die Einheitlichkeit und Unparteilichkeit der Besteuerung soll in letzter Instanz durch Schaffung eines überwiegend mit richterlichen Mitgliedern zu besetzenden Steuergerichtshofes sicher gestellt werden
bis 51).
8 68 liegt 8 der Natur der Dinge, daß eine nach einsichtig fest⸗ gestellten Normen gerecht und ehrlich angelegte Einkommensteuer — wie weit sie auch noch von idealer Vollkommenheit entfernt. bleiben mag — doch im Laufe der Zeit auf dem Gebiete der direkten Be⸗ steuerung eine dominirende Stellung erringen muß.
Nur beiläufig mag bemerkt werden, daß die ganze historische Entwickelung der direkten Steuern in Preußen hierauf unverkennbar inweist. 2 erinnere sich nur des Ursprungs unserer Einkommensteuer aus jener Klassensteuer, welche in vier, höchstens sechs Klassen nach Maßgabe der Stellung des Steuerpflichtigen in der bürgerlichen Ge⸗ fellschaft (Lohnarbeiter, Bauer⸗ und niederer Bürgerstand u. s. w.) erhoben wurde und selbst den reichsten Handelsherrn und den größten Grundbesitzer mit nicht mehr als 48 Thaler treffen sollte. Man nehme hinzu, daß selbst diese Klassensteuer in den damaligen großen und mittleren Städten keinen Eingang fand, daß sie dort durch die Mahl⸗ und Schlachtsteuer ersetzt wurde, so daß — abgesehen von einigen höchst ungleichen, hergebrachten Grundsteuern der Städte — die Gewerbesteuer überhaupt die einzige direkte Staatssteuer darstellte.
Und dann vergegenwärtige man sich, zu welcher Bedeutung schon die jetzige, so reformbedürftige Einkommensteuer im Haushalte des Staates wie der kommunalen Verbände herangewachsen ist.
Die Nothwendigkeit dieser Entwickelung begreift sich. Vor⸗ nehmlich deshalb, weil in unseren jetzigen sozialen Zuständen, welche ohnehin zu einem immer stärkeren Hervortreten des Einkommens aus persönlichen Leistungen führen, das Verlangen einer thunlichsten Ueber⸗ einstimmung der Steuerlast mit der Leistungsfähigkeit ihres Trägers zu immer unbestritteneren Herrschaft gelangt ist, immer entschiedenere Anforderungen stellt und immer weniger durch Verweisung auf der Ver⸗ gangenheit angehörigen Zustände oder auf verwickelte, nicht ganz evidente ökonomische Zusammenhänge sich beschwichtigen läßt. Offenbar ist die allgemeine Einkommensteuer in höherem Maße geeignet, diesen Anforderungen entgegenzukommen als die einzelnen Objektsteuern selbst in ihrer Verbindung untereinander. Entschließt man sich eine schon eingebürgerte und zu bedeutender Entwickelung gelangte Einkommen⸗ steuer mit aller Sorgfalt zu reformiren, verwendet man dann von Jahr zu Jahr eine höchst umfangreiche Mühe und Arbeit darauf, sie nach Möglichkeit richtig zu veranlagen, so würde es fehlerhaft sein, dieser Steuer alsdann nur die untergeordnete Bestimmung zuzuweisen, als Ergänzung zu den weiter auszubildenden Objektsteuern zu dienen; man wird sich vielmehr dahin schlüssig machen müssen, sie zu einem wesentlichen Träger der direkten Besteuerung zu gestalten. 1
Für Preußen kann die Entscheidung über die der Einkommen⸗ steuer im Verbältniß zu den Ertragssteuern anzuweisende Stellung um so weniger zweifelhaft sein, als bereits die Entschließung fest⸗ steht, die wichtigsten Ertragssteuern — Grund⸗ und Gebäudesteuern — mindestens zu einem beträchtlichen Theil den kommunalen Verbänden zu überweisen. Es erscheint deshalb entbehrlich, noch eingehender bei den großen . 8. auf welche die weitere Aus⸗ bildung der Ertragssteuern stoßen würde. ““
3 Nar in Kürze mag auf die allseitig anerkannte Mißlichkeit des Unternehmens einer anderweiten Regelung der Grundsteuer hingedeutet werden, die ungeachtet des enormen Kostenaufwandes, welchen sie bei der Ausdehnung auf das Ee- X“ erfordert, nur ein höchst
eifelhaftes Ergebniß hoffen ließe. G 4 8 fcch b füglich 8 he anders sein, als daß die Ausgestaltung der Ertragssteuern mit immer größeren Schwierigkeiten zu kämpfen hat, je mannigfaltiger sich bei der fortschreitenden Entwickelung des wirth⸗ schaftlichen Lebens die Ausnutzung einer und derselben Güterquelle gestaltet, deren durchschnittlichen Ertrag diese Steuergattung ersassen oll, je vielseitiger ferner die Theilung des Ertrages vermöge der seneee Benutzung und Mitarbeit fremden Kapitals auftritt, und je unübersehbarer sich überhaupt die Erwerbsverhältnisse darstellen, deren Grundlage die Ertragssteuer in einer bestimmten Güterquelle zu treffen unternimmt. 1 11“
Nicht unerwähnt mag bleiben, daß allerdings in neuerer Zei theoretische Versuche hervorgetreten sind, die Ertragssteuern als Glieder in die Einkommensteuer einzufügen oder wenigstens beide Steuerarten sich möglichst ähnlich zu machen, namentlich auch in engeren oder weiteren Grenzen den Schuldenabzug bei den Ertrags⸗ steuern zu ermöglichen. Es kann dahin gestellt bleiben, ob unter allen Umständen solche Versuche aussichtslos bleiben werden.
Jedenfalls kann ein Staat von der Größe Preußens sich auf dieselben nicht einlassen, schon wegen der Künstlichkeit der Einrichtung, ie wendig voraussetzen. 8 8 ;8 mit der vorstehend dargelegten Auffassung hat die Staatsregierung sich für verpflichtet erachtet, auch die als unaufschiebbar erkannte Reform der Preußischen Gewerbesteuer sofort in Angriff zu nehmen, jedoch auch diese Reform nicht zu einer Ver⸗ mehrung der Staatseinnahmen zu benutzen. Die bestehende, in der auptsache noch jetzt auf dem Gesetze vom 30. Mai 1820 beruhende “ ist den gänzlich veränderten gewerblichen und wirth⸗ schaftlichen Verhältnissen gegenüber vollständig veraltet. 8 1
Seit geraumer Zeit wird mit wachsender Schärfe der Vorwurf gegen sie erhoben, daß sie die Betriebe durchweg ungleich belaste, und insbesondere die schwachen, wenig leistungsfähigen Betriebe zu hart treffe, dagegen die großen gewinnreichen Betriebe mit einer unverhältniß⸗
Steuer belege. G 1 1 mäbig gergeen, nicht hesteeen. daß diese Klagen in Wirklichkeit
einzuschlagenden Wege zu einer wesentlichen Klärung der damals weit auseinander gehenden Anfichten geführt hat. ng der damals wei Die Staatsregierung giebt sich der Hoffnung hin, keinen unüber⸗
g ind. Die Staatsregierung hat sich deshalb der Aufgabe vei edeär hen dürfen, die von ihr erstrebte gerechtere Vertheilung der
“ in Betreff der Gewerbesteuer zu sofortiger erwirklichung zu bringen.
Die Schwierigkeit der Aufgabe, befriedigende Vorschläge zu der nothwendigen gänzlichen Umgestaltung der Gewerbe⸗ steuer zu machen, hat hiervon nicht abhalten dürfen.
Die Auseinandersetzung und Rechtfertigung der dem Landtage zu diesem Zweck unterbreiteten Vorschläge ist dem bezüglichen besonderen Geseßentwurfe vorzubehalten. 1 1
An dieser Stelle bleibt nur zu konstatiren, daß die vorgeschlagene Reform der Gewerbesteuer, wenn sie die Zustimmung der Landes⸗ vertretung findet, unbestreitbar zu einer bedeutenden Entlastung der kleinen Gewerbebetriebe, insbesondere des Handwerks und der nicht handwerksmäßigen Fertigung von Waaren, sowie des Kleinhandels führen wird; daß zwar die bisherige unverhältnißmäßige Begünstigung der Großbetriebe ein Ende nehmen wird, gleichwohl aber eine Ueber⸗ lastung der letzteren nicht zu besorgen ist, da eine Steigerung der bisherigen höchst mäßigen Gesammteinnahme auch bei der reformirten Gewerbesteuer, wie schon hervorgehoben, nicht beabsichtigt wird.
In diesem Umfange die Gewerbesteuer nach ihrer Umgestaltung auch ferner noch aufrecht zu erhalten, ist schon durch den Stand der Finanzen geboten und dürfte — mindestens so lange eine Belastung des Grundbesitzes durch Grund⸗ und Bebäudesteuer des Staates fort⸗ besteht — einem ernstlichen Widerspruch umsoweniger begegnen, als die Gewerbesteuer alljährlich nach Maßgabe des Ertrags und des Anlage⸗ und Betriebskapitals neu veranlagt wird und daher den wechselnden Verhältnissen gerecht werden kann, überdies aber die größten Betriebe nur mit einem Prozent des Ertrages treffen soll.
Die in der Session von 1883/84 dem Landtage unterhreitete Vorlage umfaßte neben der Einkommensteuer auch eine hauptsächlich nach dem Vorgange süddeutscher Bundesstaaten eingerichtete Kapital⸗ rentensteuer.
Wenn letztere im jeßigen Reformprojekte keinen Plat gefunden hat, so ist dabei nicht blos die in den damaligen Verhandlungen gemachte Erfahrung in Betracht gezogen, wie schwer die geplante Heranziehung einer einzelnen Gattung des sogenannten mobilen Kapitales (Leihkapitalien und Aktienbesitz) zu einer besonderen Steuer sich in befriedigender Weise konstruiren und die Sonderung gegen das gewerblich genutzte, gleichartige Kapital sie durchführen läßt.
Nach den obigen Auseinandersetzungen liegt es aber überhaupt nicht in dem Reformplane, eine neue Ertragsteuer zu schaffen, wodurch von selbst die beabsichtigte Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer in Wegfall kommen, auch eine andere Behandlung der Gewerbe⸗ steuerreform angezeigt sein würde. Die Staatsregierung übersieht keineswegs, daß allerdings gerade auf die Einführung einer Kapital⸗ rentensteuer die Wünsche vielfach gerichtet waren und sie muß sich selbstverständlich vorbehalten, auch ihrerseits eine veränderte Stellung in dieser Beziehung einzunehmen und auf das frühere Projekt in veränderter Gestalt zurückzukommen, falls die Durchführung des gegenwärtigen Planes auf unbesiegliche Hindernisse stoßen sollte. 1
Soweit die Forderung einer besonderen Kapitalrentenstener darauf sich stützt, daß nach vielfachen Wahrnehmungen das Einkommen aus Kapitalbesitz vorwiegend sich der Besteuerung entziehe, soll dieser An⸗ laß durch die Verbesserung der Einkommensteuerveranlagung und zu⸗ gleich durch die Rückwirkungen der Erbschaftsstenererhebung beseitigt werden.
Andererseits wird die Kapitalrentensteuer meist als äquivalente Belastung des sogenannten mobilen Kapitals gegenüber der Belastung des Grundbesitzes gefordert. In dieser Hinsicht bezweckt der Reform⸗ plan, durch die Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer und Gewinnung einer sicheren Grundlage für die demnächstige Reform der Kommunalbesteuerung Abhülfe zu schaffen.
Im Uebrigen wurzelt das Verlangen nach einer Kapitalrenten⸗ steuer in der allgemein verbreiteten und unbestreitbaren Anschauung, daß das fundirte Einkommen stärker als das unfundirte zu den Staats⸗
lasten herangezogen werden sollte. Auch diesen Anlaß beabsichtigt der
Reformplan zu beseitigen, indem er freilich einen anderen Weg ein⸗ schlägt, und das erstrebte Ziel einer angemessenen Mehrbelastung des fundixten Einkommens durch Erweiterung der Erbschaftssteuer zu erreichen sucht.
In dem Gesammteinkommen des einzelnen Steuerpflichtigen sind Einkommenstheile, welchen die größere Leistungsfähigeeit übertragbaren Besitzes beiwohnt, mit persönlichem Arbeitsverdienst vielfach so un⸗ trennbar mit einander verbunden, daß jeder Versuch einer Sonderung zum Zwecke einer verschiedenen Bemessung des Steuerfußes der Ein⸗ kommensteuer auf mehr oder weniger willkürliche Annahmen gegründet werden und deshalb zu unvollkommenen Ergebnissen führen müßte.
Ein geeigneter Weg zur besonderen Erfassung dieser Art des Ein⸗ kommens ist die Besteuerung der Quelle desselben gelegentlich des Ueberganges auf den Erben; die einmalige Erhebung der Abgabe nach einem angemessenen e des ererbten Vermögens ist für den Pflichtigen in der Regel weniger lästig, für die Steuerverwaltung minder kostspielig, als die jährliche Veranlagung und Hebung einer Einkommensquote. B 6 b
ur Ausführung dieses Gedankens bedarf es einer Reform der in 1.8. -e me bece des Gesetzes vom 30. Mai 1873 in be⸗ schränktem Umfange bereits bestehenden Erbschaftssteuer, welche die Mehrzahl der Erbanfälle bisher nicht umfaßt. Nach dem Vorgange anderer Großstaaten ist dieselbe in maßvoller Weise unter Freilassung der kleineren Erbschaften auf die an Afzendenten, Destendenten und Ebegatten gelangenden Erbfälle auszudehnen. Wegen aller weiteren Modalitäten der Umgestaltung ist auf den besonderen Entwurf, be⸗ treffend Abänderung des Erbsch ftssteuergesetzes, und die demselben
igegebene Begründung zu verweisen.
8 8 dieser Stelle zu betonen, daß nach der empfohlenen Umgestaltung die Erbschaftssteuer eine allgemeine Besteuerung des fundirten Einkommens an seiner Quelle darstellen und damit zugleich in den jetzt fehlenden organischen Zusammenbang mit dem Sypsteme der direkten Staatssteuern gebracht sein wird.
Für eine solche Reform spricht überdies eine andere Erwägung. Es ist von hervorragender Wichtigkeit, den gehbofften Erfolg der Ein⸗ kommensteuerresorm nach Möglichkeit sicher zu stellen und diesem Behufe diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche die Wahrscheinlich⸗ keit einer zutreffenden Erfassung der Einkom mensquellen zu verstärken geeignet sind, ohne andererseits überwiegende Bedenken hervorzurufen.
Die allgemeine Erbschaftssteuer bietet ein werthvolles anderweit nicht zu ersetzendes Kontrolmittel dar, indem die dadurch bevingte Offenlegung aller Erbfälle nicht nur unmittelbar die Erkenntniß der Besitz- und Einkommensverhältnisse des Erden erleichtert, jondern auch, wie die Erfahrung in andern Ländern lehrt, auf den Steuer. pflichtigen selbst einen wirksamen Antrieh zur Gewissenhaftigkeit bei Abgabe der Einkommensdeklaration ausüht. Die mit dieser Aus⸗ dehnung der Erbschaftssteuer verbundene Feststellung der Erbmasse wird sich andererseits nach Einführung der Deklarationspflicht zur Einkommensteuer leichter dnrchführen lassen und bei den Betheiligten
eeres Widerstreben hervorrufen. vaht.8 ihrem Betrage nach zur Zeit nicht bestimmbaren Mehr⸗ erträge, welche aus der Umgestaltaog der Einkommensteuer und der Erbschaftssteuer erwartet werden, sollen nach der Absicht der Staats⸗ regierung dazu dienen, die Steuerreform nach dem oben entwickelten Plane durch fernere Entlastung der insbesondere der Kommunalverbände mittelst Ueberweisung von Grund⸗ und Ge⸗
bändesteuer weiterzuführen. 1 “