römischen Soldaten gewandert sind. So steht der Bahnhof in . “ 16“ “ 8 Schwackenreuthe (bei der Bahnlinie Schwackenreuthe — Pfullendorf) auf einer Römerstraße, während der Ort Ursaul (Winterspüren) 2 8
ö1“ zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Meßkirch bildete. Als weitere römische Straßenkreuzungspunkte werden bezeichnet die Orte Singen, Stahringen, Stockach, Meßkirch,
Berlin, Sonnabend, den 15. November 1890.
— 8 2
Arbeitsordnung an die Arbeiter auf Gewerbebetriebe mit mindestens 30 Arbeitern zu beschränken. Absatz 1 wurde nach der Regierungs⸗ vorlage, Absatz 2 mit dem Antrage Hirsch und dem Unter⸗ Amendement Stumm (nach Ablehnung des Antrags Bebel), der ganze .134 e in der veränderten Form genehmigt. §. 134 k, wonach
84 “ deren Inhalt vorschriftswidrig ist, auf Anordnung dder Verwaltungsbehörde durch gesetzmäßige Arbeitsordnungen zu rsetzen sind, wurde angenommen, §. 134, welcher besagt, daß Arbeits⸗ rdnungen welche vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden,
en neuen Bestimmungen der §§. 134 a bis f unterliegen sollen, mit
Nachfrage nach der Extra⸗Ausgabe der „Deutschen Medi⸗ zinischen Wochenschrift“, in welcher der gestern auch von uns mitgetheilte Aufsatz Koch's veröffentlicht wurde, war eine so gewaltige, daß — wie die „Nat.⸗Ztg.“ berichtet — eine Anzahl unaufhörlich gehender Schnellpressen nicht im Stande waren, der Nachfrage zu genügen. Eine einzige kleine, sonst kaum in Betracht kommende Buchhandlung in Berlin hat 1200. Exemplare bestellt, aus dem Auslande laufen die 1.Teneast “ nach Tau ve. ein. “““ werden die 2 nt. Hierauf wurde ein vom Abg. midt⸗ emplare e rtge 8. Areehen, 2Sthamen are geha, zur Diskussion gestellt, welcher lautet: 8 Alas ö“ Gesammtabsaz “ „In Gewerbebetr 5 2— I Sen Egen eshn der ochenschrift in die Hunderttausende gehen. Schon am sge Abtheilungen eines Betriebes können besondere “ 2, war 29 veeee; von Vertretern von kstellen. Fünfe hestellt werden. Nach langerer Debatte, in welcher Zeitungen aus aller Herren Ländern förmlich belagert, und es sich besonders Staats⸗Minister von Berlepsch und Abg. Möller (natl.) entspann sich ein Wettjagen nach dem ersten Exemplar, um gegen den Paragraphen aussprachen, wurde er, ebenso wie die dazu es in die Welt hinaus zu telegraphiren. Eine große englische estellten — Bebel und Hitze, abgelehnt, worauf Absg. seitung machte das höchste Gebot: 10 000 ℳ für die alleinige Schmidt die weiter beantragten §§. 134 i, k, 1, m, welche nur eine eberlassung bei einem Vorsprung von 12 Stunden. Der Konsequenz von §. 134 h sind, zurückzog. Verleger Hr. Thieme aus Leipzig, welcher in Berlin weilte, wies jedoch alle Anerbietungen von der Hand. Die Dar⸗
Pfullendorf, Denkingen, Oberuhldingen, Ueberlingen u. s. w. A weitesten ausgebildet war das Straßennetz in der Provinz Rätien, östlich von einer Linie Singen—Tuttlingen. Die Gesammtlänge des bis jetzt nachgewiesenen römischen Straßennetzes im südlichen Baden beträgt etwa 870 km.
8 ]
Ziffer 3; die Bestimmungen unter a, b und ec desselben fallen weg.
15) Die dem Gesetz beigefügte Tabelle wird durch die untenstehende Tabelle ersetzt.
Artikel 2.
Die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 1873 in der demselben durch Artikel 1 gegebenen Fassung kommen, mit Ausnahme der §§. 2, 4, dritter Absatz, 4a und 43a, auch in den Hohenzollernschen Landen und im Kreise Herzogthum Lauenburg zur Anwendung.
3 t j i einem Lebensalter derselben Entwurf zu einem Gesetz, nnas ee einem zvornweniger auf das 18fache
betreffend Abänderung des Erbschaftssteuergesetzes. von. 15 Jahre bis zu 25 Jahren auf das 17fache
„ „ 22
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
8 Depeschen.
Pest, 15. November. (W. T. B.) Der Abgeordnete Kaas richtete im Unterhause unter anerkennenden Worten für den Professor Dr. Koch eine Anfrage an die Re⸗ gierung wegen unverzüglicher Entsendung von Aerzten nach Berlin und wünschte zu wissen, ob die Regierung die
5 „ 8 . 8 “ 2 2 2
In dem Gesetz, betreffend die Erbschaftssteuer, vom .6 15“* 14 8 30. Mai 1873 (Gesetz Samml. S. 329) treten folgende Aen⸗ Tbb9, 1“
derungen ein: „ b1“ 65 „ 8 ½2
„ „ 90 22 8 2
1) Dem §. 1 treten die Worte hinzu;,. 28 88ou ““ 1u*
4) Vermögen Verschollener bei vorläufiger Ausfolgung F 8 T 1“ 5 8
Kü Z an die mutymaßlichen Erbberechtigten. E auf
n der heutigen Sitzung ging d des Tiints I. Tit. VII. 88, 121 u. sellen und Gehülfen) über.
tehenden Gesetze und in der lebanf nach der Novelle an: den Anordnungen
verpflichtet,
die ihnen übertrag
ichtungen Folge zu 8 412) lautet:
bunden.“
Gesellen oder Ge Anderes verabrede
Novelle.
Tage vorher erklärte Auftündigung elöst werden.“
wurde mit dem Antrage rist für beide
.123 sprich
ehülfen vor entlassen werden können. von lassungsgrund hinzu: Mitarbeiter in der Fa unmöglich machen. die Fa 1 sung
ülfen vor Ablauf der vertragsmäßigen 52 Arbeit verlassen können. Dr. Gutfleisch will diese Bestimmungen dahin erweitert sehen, daß auch schon der Versuch der Verleitung zu gesetzwidrigen oder unsittlichen Handlungen der Arbeiter durch Arbeit⸗ geber oder ihre Vertreter den Arbeiter zum Verlassen der Arbeit ohne
n soll. Die Kommission stimmte dem
Kündigung ermächti n- ntrage Gutfleisch zu und vertagte sich bis
124 mit
dem
t von
ontag Mittag 1 Uhr.
ff. (Verhältnisse der Ge⸗ §§. 121 — 124 decken sich im be⸗ Die Kommission nahm „Gesellen und Gehülfen sind der Arbeitgeber in Beziehung auf enen Arbeiten und auf die häuslichen Ein⸗ leisten; zu häuslichen Arbeiten sind sie nicht ver⸗ „Das Arbeitsverhältniß zwischen den hülfen und ihren Arbeitgebern kann, wenn nicht ein t ist, durch eine jedem Theile freistehende, vierzehn Dieser el, daß die Kündigungs⸗ Theile gleich sein müsse, angenommen. den Voraussetzungen, unter denen Gesellen und Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung Kleist⸗Retzow fügt als neuen Ent⸗ Thätlichkeiten oder rohe Beleidigungen gegen brik, welche ein gedeihliches Zusammenarbeiten Nach Ablehnung dieses Antrages wurde hat der Novelle unverändert genehmigt. a 24 nennt die Bedingungen, unter welchen Gesellen und Ge⸗ Zeit und ohne Aufkündigung
Aus Wien liegt fo
artigste Werk dem Bestehen überhaupt sei.
feiertsten unseres Beifall.) Auch Professor
unseres der
§. 122
Fachmanns na
Kunst und Wissenschaft.
Die Entdeckung eines Heilmittels gegen Tuber⸗ kulose durch den Geheimen Medizinal⸗Rath Uefeser Dr. Koch macht in der ganzen Welt das größte Aufse
Wetterbericht vom 15. November 1890,
8
Stationen.
orgens 8 Uhr.
Bar. auf 0 Gr. zu. d. Meeressp. red. in Millim
8
8 88 1 0 1 8.52 2
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
aparanda.
t. Petersb. Moskau ...
766 763 755 764 765 762 764 770
.“
Cork, Queens⸗ town... Cherbourg. b Eex.
de Neufahrwasser Memel
768 764 762 761 765 766 767 767
5 W1“ ünster .. Karlsruhe.. Wiesbaden. München .. Cghemnitz..
Berlin..
768 765 768 768 760 768 766 769 768
1 bedeckt 3 bedeckt
3 halb bed. still Nebel SW 2 Dunst S 1 bedeckt SSW I bedeckt still Nebel still Nebel
—2 — EE
769 766 767
—
SO O ONO
1 Dunst 4 heiter 1halb bed.
Oe8SASUA=2
—
Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, Irland lag, ist nordostwärts nach dem norwegischen Meere fortgeschritten, einen Ausläufer füdwärts nach dem Kanal entsendend. Ueber Irland und Umgebung
st der Luftdruck stark gestiegen. auert das trübe,
welches gestern westlich von
In Deutschland
nebelige Wetter bei schwacher süd⸗
icher Luftbewegung fort und dürfte eine Aenderung
ddeer Witterung demnächst nicht zu erwarten sein.
Die Temperatur ist in Deutschland meistens ge⸗ stiegen und liegt jetzt fast überall üͤber dem Mittel⸗ werthe, in Süddeutschland bis zu 6 Grad.
Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ 8
232. Vorstellung. Carmen. in 4 Akt n Bizet. 8 .n 8
aus.
Ludovie Merimée. 8
Text von Henry Meilhac und
8ang. fe. Prosper on Pau 1 Umeister Kahl. A. Pan. 7 ühe
Dirigent:
chauspielhaus. 239. Vorstellung. Der Sturm. auber⸗Komödie in 5 8 en 88 Shakespeare.
kach A. W. v. Schlegel’s W. Taubert. Tanz g E. Graeb. vom Direktor Dr. Otto Devrient.
Musik von In Sckene gesetzt Musikalische
ebersetzung.
direktion: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr.
Montag: Opernhaus.
est⸗Vorstellung.
Auf Allerhöchsten Befehl:
9. Male:
een. Die Wegen hinziehen, auf welchen
Schauspielhaus. 868 Die Qnitzow’s. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 233. Vorstellung: Ein Maskenball. Oper in 4 Aufzügen von Verdi. Deutscher Text von Grünbaum. Tanz von E. Graeb.
Anfang 7 Uhr. 241. Vorstellung.
Schauspielhaus. Egmont.
Trauerspiel in 5 Aufzügen von Goethe. Musik von,
L. van Beethoven. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater.
vexj. 1
ontag: Die Haubenlerche. Dienstag: Hand und Herz. Mittwoch: Das verlorene Paradies.
Sonntag: Hand und
Verliner Theater. Sonntag: Nachm. 3 Uhr: Die Räuber.
Abends 7 ½ Uhr: Kabale und Liebe.
Montag: Maria Stuart.
Dienstag: König Lear.
Tessing-Theater. Sonntag: Sodoms Ende.
Drama in 5 Akten von Hermann Sudermann. Anfang 7 Uhr. Montag: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann. e8.veg. Mittwoch und Donnerstag: Sodoms ude.
Wallner-Theater. Sonntag: Gastspiel von 8* Schweighofer. Letzte Sonntags⸗Aufführung! Zum 41. Male: Der Bauerndoktor. Genrebild mit Gesang in 1 Akt von Ed. Dorn. Hierauf: Zum 41. Male: Pension Schöller. Posse in 3 Akten nach einer W. Jacoby’'schen Idee von Carl Laufs. Ansngn, Uhre . de Tager Dieselbe Vorften
ontag u. folgende Tager eselbe Vorstellung. (Letzte Woche.) .
Victoria-Threater. Sonntag: Zum 83. Male: Die Million. Modernes Ausstattungsstück in 12 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik von C. A. Raida. Ballet von Feegage. Vorletzte Sonntags⸗Vorstellung. Anfang
38
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Sonntag: Zum Der Königsgardist. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, umgearbeitet von F. ell und R. Genée. Musik von Arthur Sullivan. n Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Hierauf: Mit durchaus neuer Ausstattung: Zum 9. Male: Sonne und Erde. Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F. Gaul und J. Haßreiter. Musik von J. Baver. Beallet⸗ Arrangement vom Balletmeister J. Gundlach. Anfang 7 Uhr. —8 “
Montag: Dieselbe Vorstellung. 811““”“ 1 Nesidenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonntag: Zum 16. Male: Familie Monlinard. Schwank in 3 Akten von Albin Valab e gesetzt v il Lessing.
stellung der deuts chen Entdeckung aus der Feder des be⸗ rühmten Gelehrten sollte lness in Deutschland erfolgen.
1 1 folgende Mittheilung des „W. T. B.“ vor: Bei Beginn seiner gestrigen Vorlesung sprach sich Professor Nothnagel in den rühmendsten Worten über die Entdeckung des Koch aus,
medizinischen Koch’'s Name werde einer der ge⸗ dürbrc vras fih n selur hen
illro prach sich in seiner gestrigen Vorlesung über das Heilverfahren Dr. Koch’s in er * kennendsten und lobendsten Weise aus und fügte hinzu: „Eine ungeahnte Perspektive eröffnet sich, alle Zweige der medizinischen Wissenschaften werden von dieser genialen Entdeckung Vor⸗ theile erlangen“. — Die Wiener medizinische Wochenschrift estern in einer besonderen Beilage den Wortlaut des Koch'schen Aufsatzes veröffentlicht. gestern der dringliche Antrag eingebracht auf Entsendung eines Berlin zur genauen Berichterstattung über das Heilverfahren des Professors Koch und auf Bewilligung der nöthigen Geldmittel, um in Wien ein ähnliches Institut zu errichten, wie es in Berlin in Aussicht genommen sei. hieraus werden auf 5 Millionen geschätzt. Im
— Die im Königlichen Kunstgewerbe⸗Musenm statt⸗ F findende Ausstellung der dem General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke zum neunzigsten Geburtstage gewidmeten Adressen und Ehren⸗ geschenke wird mit Ende dieser Woche geschlossen werden und zum letzten Mal morgen, Sonntag, zu besichtigen sein.
„— Nach einem eingehenden Berichte der „Karlsruher Zeitung“ über die Erforschung der Römerstraßen in der Umgegend des Bodensees hat sich die merkwürdige Erscheinung ergeben, daß sich die heutigen Eisenbahnen mit geringen Ausnahmen auf ddaßrüch
worden. welche das groß⸗
Kopenhagen,
entsprechenden Einrichtungen zur Heilung Tuberkuloser selbst in Angriff nehmen wolle. Charleroi, 15. November. und Derouléède, waren, sind gegen Kaution wieder in Freiheit ges etzt
(W. T. B.). Laguerre welche wegen ihres Duells verhaftet
15. November. (W. T. B.) Der
Jahrhunderts und seit öö Estrup hat heute im Landsthing eine
Wissenschaft (Anhaltender Heringe,
setzung des
verschiedene
Dünger ec. Cement, Erbsen, finanzielle Höhe wie
Im Gemeinderath wurde
sinnahme.
vor vielen Jahrhunderten die
ollvorlage eingebracht, Roheis, Terpentin, Pech, Theer, Steinkohlen, Cokes, gesalzene Salz, Salpeter u. s. w.;
welche Zollfreiheit vorschlägt für
— ferner die Herab⸗ olls für grobe Thonwaaren, Indigo, Leim, anufakturwaaren, Metalle u. 1 w. Eine Er⸗
höhung des Zolls soll eintreten für Früchte, Galanterie⸗ waaren, industrielle Maschinen, Chokaladen⸗ verschiedene Glas⸗ waaren, Gewürze, Pulver, Fußzeug, Taback, Eßwaaren, Käse, Ein neuer Zoll wird vorgeschlagen für Pferde, Mörtel, Mehl,
Ertrag der 09e üein bisher “ eine Biersteuer in der Weise, daß von dem Fabrikat eine Steuer von 10 Kronen per Tonne erhoben 8,9 Die Ein⸗
Ziegeleiprodukte, Spargel, Blumenkohl, Pflanzen und frische Blumen. Der „Vorlage wird in der gleichen geschätzt. Ferner beantragte Estrup
e der Annahme der letzteren Steuer würde für Reis
ago Zollfreiheit, für Sen 8 — Zucker Zollherabsetzung eintreten und die Schiffsabgabe auf⸗ gehoben werden. aufhebung ergebende Einnahme⸗Ausfa Höhe wie die aus der neuen Biersteuer zu erwartende
etroleum, Reismehl, Sagomehl und
Der sich durch diese Herabsetzung resp. Zoll⸗
wird von gleicher
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Vorher: Secylla und Charybdis. Lustspiel in 1 Akt von Octave Feuillet. Deutsch von Sigmund Lautenburg. Regie: Emil Lessing. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Sonnabend, den 22. November: Zum ersten Male: Der Kampf ums Dasein. Drama in 5 Akten [von Alphonse Daudet. Deutsch von Eugen Zabel.
Velle-Alliance-Theater. Sonntag: Ensemble⸗ Gastspiel von Mitgliedern des Wallner⸗Theaters. Letzte Sonntags Aufführung!l Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac Wund A. Millaud. Deutsch von Richard Genée. Musik von M. Hervé. Anfang 7 ½ Uhr.
ontag u. folg. Tage: Mamsell Nitouche.
Adolph Ernst-Theater. Sonntag: Zum 72. Male: Unsere Don Inans. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph
Ferron. Anfang 7 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang 7 ½ Uhr.
Alte Jakobstraße 30.
Direktion: E. Thomas. Sonntag: Zum 12, Male: Letzte Sonntags⸗Aufführung. Der Wetterfrosch. Posse mit Gesang in 3 Akten von Rudolf Kneisel und Hermann Hirschel. Musik von Gustav Steffens. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Zum 3. Male: Epidemisch. Schwank 9 8 von Dr. J. B. von Schweitzer. Anfang
r.
Thomas-Theater.
Concert⸗Anzeigen.
Concert-Haus. Sonntag: Carl Meyder⸗ Concert. Anfang 6 Uhr.
Montag: Concert des Opern⸗Vereins. Dirigent: G. Bloch. Zlatorog. Eine Alpensage von Rudolf Baumbach. Anfang 7 ½ Uhr.
Uürania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Täglich Vorstellung im E Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
841591] Wilhelmstr. 10
Vor Schluß d. Ausstellungen u. c Veränder. d. Gemälde heute nur 30 Pf.
[41592] 1 National⸗Panorama. Herwarthstraße Nr. 4, am Königsplatz.
Das alte Rom
mit dem Triumphzuge Kaiser Constantin's. Großartigstes Rundgemälde der Nenzeit! Morgen Sonntag:
Eintrittspreis à Person 50 ₰. 8 9 Uhr bis zur Dunkelheit.
befhits Nenz. (Carlstraße.) Sonntag: 2 große orstellungen, um 4 und 7 ½ Uhr. Um 4 Uhr Nachm. (1 Kind frei): Mazeppa’'s Verbannung. Sen. historische Pantomime in 4 Abtheilungen mit Ballet ꝛc. — Abends 7 Uhr: „Deutsche Turner’“, Große nationale Original⸗ Pantomime ꝛc. Außerdem in beiden Vorstellungen: Auftreten der ersten Künst⸗ lerinnen und Künstler, sowie Reiten und Vorführen der bestdressirten Schul⸗ und Freiheitspferde ꝛc. Montag: „Deutsche Turner.“
---¹.“];;
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Ida Matthies mit Hrn. Klemens Bock von Wülfingen (Hannover). — Frl. Luise Littel mit Hrn. Kaiserl. Amtsrichter Dr. jur. Hans Tidick (Straßburg i. E. — Königsberg i. Pr.). — Frl. Hedwig Geißler mit Hrn. Major Julius Feben. von Salmouth (Arnsberg — Kassel). —
rl. Klara Wendland mit Hrn. Otto Wunderlich (Mestin— Zunkertroyl). — Frl. Emma Reinich mit Hrn. Paul Gäbert (Forst i. L. — Potsdam). — Frl. Katharine Rechtern mit Hrn. Kaiserl. Lieutenant z. See Mießner (Wilhelmshaven). — — Frl. Blanche von Brodowska mit Hrn. Arthur Moll (Hamburg-Kassel). — Frl. Therese Rölcke mit Hrn. Lehrer Karl Ziestmann (Weißensee). — 88 Margarethe Schubert mit Hrn. Betriebs⸗ Ingenieur Ernst Konrad Schmidt (Königshütte E1’“ — Ida Iser⸗ mann mi rn. Oekonomen Hermann Irma (Nordhausen — Roßlau). 8
Verehelicht: Hr. Leopold von Lücken mit Frl. Carlotta Lehne (Mainz). — Hr. Sec. Lieutenant Rudolf von Lieres und Wilkau mit Frl. Elisa⸗ beth von Dazur (Breslau). — Hr. Ernst Roeder mit Frl. Adelaide Milanollo (Dresden). — Hr. Prem. Lieut. Petrus von Goerschen mit Frl. Elly Lüdecke (Charlottenburg). — Hr. Ober⸗Post⸗ sekretär Rud. Klose mit Frl. Helene Hauckold
(Beuthen O⸗S.).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Gustav Ahrens (Berlin). — Hrn. D. Köhn (Oschersleben). — Hrn. Vogel (Henneberg). — Hrn. C. Volkmar Bartels (Magdeburg — Buckau). — Hrn. Prem. Lieut. Paul von Dewitz (Stargard i. Pomm.). —
*Eine Tochter: Hrn Reg⸗Med.⸗Rath Dr. Trost (Aachen). — Hrn. Förster Schmidt (Forsthaus Goseplack). — Hrn. Richard Bertling (Dresden). — Hrn. Georg Müller (Berlin).
G Fer Hr. Alphonse de Mellet (Berlin). — Hr.
eh. Justizrath Ernst Gottlieb Krantz (Tilsit). — Frau Gutsbesitzer Christiane Lauschner, geb. Laufer (Lurwigehof). — Frau Dr. Mathilde Habicht, geb. von Trützschler⸗Falkenstein (Gern⸗ rode). — Hr. Kal Justizrath a. D. Theodor Neumann (Berlin). — Frau Luise Haase, geb. Freymack (Labischin).
Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
wird die in dem auswärtigen Staate erweislich gezahlte Ab⸗
2) Im §. 4 treten dem ersten Absatz folgende Worte inzu: zwils Beurkundung von Schenkungen im Sinne dieser Be⸗
immung sind alle Schriftstücke über solche Geschäfte anzu⸗
ehen, bei welchen die Absicht auf Bereicherung des einen Theils gerichtet war, auch wenn das Geschäft in der Form ines lästigen Vertrags abgeschlossen ist. Bei Beurtheilung er Frage, ob die Absicht der Bereicherung des eines Theils anzunehmen ist, sind auch solche Umstände in Betracht zu jieehen, welche aus der Urkunde nicht ersichtlich sind. Der zweite und dritte Absatz erhalten solgende Fassung: Der erforderliche Werthstempel bestimmt sich nach den Vorschriften des anliegenden Tarifs und der §§. 6 bis 23 owie des §. 25, erster Absatz, dieses Gesetzes, indem an Stelle er Verhältnisse des Erblassers und des Erwerbers des Anfalls ie Verhältnisse des Gebers, beziehungsweise des Beschenkten
erücksichtigt werden. 1
Im Uebrigen finden auf diese Werthstempelabgabe die Bestimmungen wegen des Urkundenstempels Anwendung. In denjenigen Fällen, in welchen die Versteuerung der Schenkung über die für die Verwendung des Urkundenstempels sonst vor⸗ geschriebene Frist hinaus ausgesetzt bleibt (§S§. 20 bis 23 und §. 25, rster Absatz), muß die Urkunde voör Ablauf dieser Frist der von dem Finanz⸗Minister zu bestimmenden Steuerbehörde vorgelegt werden, welche die erforderlichen Anordnungen wegen päterer Verwendung des Stempels zu treffen hat und welcher hierfür auf Verlangen Sicherheit zu bestellen ist.
3) Hinter §. 4 tritt fo'gender Paragraph hinzu:
Versteuerung lästiger Verträge, durch welche Immobilien allein oder im Zusammenhang mit anderem Vermögen an Verwandte absteigender Linie übertragen werden, bewendet es bei den Vorschriften des Gesetzes vom 22. Juli 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 754), der Tarif⸗ nummer 55 zur Verordnung vom 19. Juli 1867 (Gesetz⸗
Samml. S. 1191) und der Tarifnummer 54 zur Verord⸗
nung vom 7. August 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1277) mit der Maßgabe, daß die Verträge in Bezug auf die Ab⸗ findungen, Alimente und Erziehungsgelder, welche der Erwerber
an andere Nachkommen des Uebertragenden zu entrichten hat, und denjenigen Theil des Erwerbspreises, welcher ihm auf seinen künftigen Erbtheil angewiesen wird, als Schenkungs⸗ urkunden nach §. 4 zu behandeln sind, und daß in denjenigen
Fällen, in welchen hiernach ein Schenkungsstempel zu ver⸗ wenden ist, der Rezeßstempel in Wegfall kommt.
4) An Stelle der §§. 9 und 10 treten folgende Para⸗ graphen:
9. 9.
Grundstücke und Grundgerechtigkeiten, welche außerhalb Landes liegen, gehören nicht zur steuerpflichtigen Masse. Von dem Anfall inländischer Grundstücke oder Grundgerechtigkeiten oder deren Nutzungen ist die Erbschaftssteuer zu erheben, ohne Unterschied, ob der Erblasser Inländer oder Ausländer war und ob derselbe seinen Wohnsitz im Inlande hatte oder nicht.
§. 10.
Anderes als das im §. 9 bezeichnete Vermögen ist der Erbschaftssteuer unterworfen, wenn der Erblasser bei seinem Ableben seinen Wohnsitz in Preußen hatte oder die vorläufige Ausfolgung des Nachlasses (§. 1 Ziffer 4) von einem preu⸗ ßischen Gericht verfügt ist, das anßerhalb Preußens belegene
Vermögen indessen nur dann, wenn davon in dem auswärtigen
Staate keine, oder eine geringere Abgabe, als nach den Vor⸗ schriften dieses Gesetzes zu entrichten ist. Im letzteren Fall
8
Wegen
gabe auf die diesseitige Steuer angerechnet. . 10 a.
In Bezug auf den Nagat von Personen, welche in olchen Staaten ihren Wohnsitz gehabt haben oder Angehörige solcher Staaten gewesen sind, in welchen die Erbschaftssteuer nach anderen, als den im §. 10 angegebenen Grundsätzen erhoben wird, kann der Finanz⸗Minister zum Zweck der Aus⸗ Hrcchun und thunlichster Vermeidung von Doppelbesteuerungen
bweichungen von der Vorschrift des §. 10 in der Art nordnen,
1) daß die Erhebung der preußischen Erbschaftssteuer
für das nicht in Grundstücken oder Frnesastsgsagr keiten bestehende Vermögen, unabhängig von dem
Wohnsitz des Erblassers, zu erfolgen hat, sofern der⸗ selbe preußischer Staatsangehöriger war;
2) daß die Erhebung der preußischen Erbschaftssteuer für das nicht in Grundstücken oder Grundgerechtig⸗ keiten bestehende Vermögen, unabhängig von dem Wohnsitz und der Staatsangehörigkest des Erblassers, ierfalgen hat, falls das Vermögen in Preußen sich befindet.
§. 10 b.
In denjenigen Fällen, in welchen bei Genehmigung vo Schenkungen und letztwilligen Zuwendungen an b und andere juristische Personen diese die Verpflichtung über⸗ nehmen, einen Theil des Empfangenen oder des Werths der⸗ elben an Angehörige des Schenkgebers oder Erblassers heraus⸗ ugeben, Se. letztere das auf diese Weise ihnen ufließende o zu versteuern, als ob es ihnen von dem Eehe ufie oder Erblasser selbst zugewandt worden wäre.
5) Im §. 11, erster Absatz, treten an Stelle der Worte: 1 nach §§. 9 und 10 ie Worte: nach §§. 9, 10 und 10 a.
des Werths der einjährigen Nutzung beziehungsweise Leistung
8 üngesec §. 16 erhält der ersts Satz folgende Fassung:
ei auf bestimmte Zeit eingeschränkten Nutzungen oder Leistungen ist der Kapitalwerth der gesammten Nutzungen beziehungsweise Leistungen für den Zeitpunkt des Anfalls unter Zugrundelegung eines vierprozentigen Zinsfußes nach der beigefügten Hülfstabelle zu ermitteln. 8) §. 17 erhält folgende Fassung: der einjährige Betrag der Nutzung eines Geldkapitals ist, wenn er nicht anderweitig feststeht, zu vier vom Hundert an⸗
vne. §. 29 zweiter Satz fallen die eingeklammerten
Worte: G Pfarrern, Bürgermeistern u. s. w.
10) Im §. 30 erhalten die Anfangsworte folgende
assung:
k Jeder, t.
”n1) Der zweite Absatz des §. 38 wird durch folgenden
Paragraphen ersetzt: §. 38a.
Besitzrechte des überlebenden Ehegatten.
Für den dem überlebenden Ehegatten nach Gesetz oder Verfügung des Erblassers zufallenden Besitz und Genuß des Nachlasses und die damit etwa verbundene Befugniß zur Ver⸗ fügung über die Nachlaßbestandtheile selbst ist eine Erbschafts⸗ steuer nicht zu entrichten, falls Nachkommen aus der Ehe vor⸗ handen sind, und soweit der überlebende Ehegatte die Ausübung der ihm zugefallenen Rechte nicht über die Zeit des Vorhanden⸗ seins solcher Nachkommen fortsetzt. Die Versteuerung des Nachlasses hat erst zu erfolgen, wenn die Besitzrechte des über⸗ lebenden Ehegatten aufhören oder derselbe vorher freiwillig mit den Nachkommen oder einigen derselben abtheilt, und zwar nach Maßgabe des alsdann vorhandenen Vermögens.
Stirbt einer der Nachkommen während der Dauer des im ersten Satze dieses Paragraphen bezeichneten Verhältnisses, so wird die Steuer für die Weitererwerbung des demselben zustehenden Antheils an der Gemeinschaft ebenfalls erst bei deren Auflösung und nach Maßgabe des alsdann vorhandenen Vermögens erhoben. .
Fas 12) Im §. 40 erhalten die Anfangsworte folgende assung:
Die Bestimmungen in den §§. 11 und 12 des Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Rechtswegs, vom 24. Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 241) finden auch u. s. w.
13) Hinter §. 43 tritt folgender Paragraph hinzu:
Wer es ünterläßt, Schenkungsurkunden, deren Versteuerung über die fuͤr die Verwendung des Urkundenstempels sonst vorge⸗ schriebene Frist hinaus ausgesetzt bleiben soll (§. 4, dritter Absatz), vor Ablauf dieser Frist der Steuerbehörde vorzulegen, oder die von der Steuerbehörde getroffenen Anordnungen wegen nachträglicher Versteuerung der vorgelegten Urkunden unbefolgt läßt, ver⸗ fällt in die Strafe des Vierfachen des später zu verwendenden Stempels, oder, falls dieser noch nicht feststeht, eine Geld⸗ strafe bis zu 3000 ℳ An die Stelle dieser Strafe tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 150 ℳ, wenn aus den Umständen hervorgeht, daß eine Hinterziehung der Abgabe nicht erfolgen konnte oder nicht beabsichtigt war. -
14) In dem Tarif erhalten die Absätze A. und B. folgende
Fassung: A. mit einem halben vom Hundert des Betrages, wenn
er gelangt 8 a. 8 Ehegatten, soweit nicht die Bestimmung des §. 38a, erster Absatz des Gesetzes, zur Anwendung kommt, an Verwandte absteigender Linie (Deszendenten), sofern dieselben aus gültigen Ehen abstammen oder legitimirt sind. Auch uneheliche Kinder haben von dem Nachlaß ihrer Mutter und deren “ aufsteigender Linie (Aszendenten) diese Steuer zu bezahlen. ses mit 8. vom Hundert des Betrages, wenn er gelangt: . a. an Verwandte aussteigender Linie (Aszendenten). b. an Personen, welche u. s. w. (wie bisher unter 4). Die bisherigen Absätze B, C und D erhalten die Be⸗ eichnungen C, D und E. fei vie Absätze 1 und 2 der Befreiungen erhalten folgende Fassung: 8 ung; jeder Anfall an Personen der unter A und Ba be⸗ eeichneten Art, insoweit derselbe in Möbeln, Haus⸗ rath, Kleidung und Wäsche besteht. Auf Schmuck und Geschmeide, bI Kunstgegenstände erstreckt ich diese Befreiung nicht. sc sün a ung Personen der unter A und Betrag von
eder 8 a bezeichneten Art, welcher den 1000 ℳ nicht erreicht, und jeder sonstige Anfall, welcher den Betrag von 150 ℳ nicht erreicht, mit Ausnahme des Falls, daß lediglich in Folge des Abzugs der einem Anderen zustehenden Nutzung (§. 25 des Gesetzes) der Werth der Substanz unter den Betrag von 1000, beziehungsweise 150 ℳ sich vermindert. Bei Beurtheilung der Frage, ob ein Anfall an Personen der unter und Na bezeichneten Art den Betrag von 1000 ℳ erreiche, bleiben die nach Ziffer 1 von der Steuer befreiten Gegenstände
dem ein Anfall der im §. 1 bezeichneten Art
6) Im §. 14 erhält der letzte Satz des i. b sgn. h tzte Satz des ersten Absatzes
außer Berechnung. Der Feperige bsatz; 2 der Befreiungen erhält die
Für die genannten Gebietstheile treten:
a. an Stelle des §. 4, dritter Absatz, solgende Worte:
Der Finanz⸗Minister trifft nähere Bestimmungen über die Art der Entrichtung dieser Abgabe. Für dieselbe haftet jeder Aussteller sowie jeder spätere Inhaber oder Vorzeiger der Urkunde. 1
b. an Stelle des §. 43a folgende Worte:
Jeder Aussteller einer steuerpflichtigen Schenkungsurkunde,
welcher die von dem Finanz⸗Minister in Bezug auf die Ent⸗ richtung der Steuer erlassenen und gehörig bekannt gemachten Bestimmungen oder die von der zuständigen Steuerbehörde in dieser Hinsicht getroffenen und ihm besonders mitgetheilten Anordnungen unbefolgt läßt, verfällt wegen Hinterziehung der Abgabe in die Strafe des Vierfachen derselben, oder, falls ihr Betrag noch nicht feststeht, eine Geldstrafe bis zu 3000 ℳ An die Stelle dieser Strafe tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 150 ℳ, wenn aus den Umständen hervorgeht, daß eine Hinter⸗ iehung der Abgabe nicht erfolgen konnte oder nicht beab⸗ sichtgt war. Die Strafe kann gegen jeden Inhaber der Urkunde ver⸗ folgt werden, auf welcher sich kein Vermerk über die Entrich⸗ tung der Steuer findet, vorbehaltlich seines Rückgriffs gegen den Aussteller. Kann er indeß nachweisen, daß er erst nach dem Tode des Ausstellers in den Besitz der Urkunde gelangt ist, so kann die Strafe von ihm nicht eingezogen werden.
Für die hohenzollernschen Lande tritt an Stelle des §. 4a folgende Vorschrift: 1
Wegen Versteuerung von Auflassungen an Deszendenten des Veräußerers bewendet es bei der Vorschrift des Artikels 2 §. 5 des Gesetzes vom 22. Juni 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 235) mit der Maßgabe, daß die Verträge in Bezug auf die Ab⸗ findungen, Alimente und Erziehungsgelder, welche der Er⸗ werber an andere Nachkommen des Uebertragenden zu ent⸗ richten hat, und denjenigen Theil des Erwerbspreises, welcher ihm auf seinen künftigen Erbtheil angewiesen wird, Schenkungsurkunden nach §. 4 zu behandeln sind.
Artikel 3. 3 1
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft.
Mit demselben Tage treten die im Kreise Herzogthum Lauenburg bisher geltenden Bestimmungen über die Versteue⸗ rung von Erbschaften und I außer Wirksamkeit.
rtikel 4.
Auf die der Staatskasse zufließende Einnahme an Erb⸗ schaftssteuer für Anfälle an die unter A und Ba des Tarifs erwähnten Personen finden die Bestimmungen der §§. 84 und 85 des Einkommensteuergesetzes vom An⸗
wendung. Artikel 5. 8 1
Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
erselbe wird ermächtigt, den Text des Gesetzes vom
30. Mai 1873 mit den aus dem gegenwärtigen Gesetz sich ergebenden Aenderungen, unter Weglassung der bestimmungen (§S. 13 em. 81 und unter — der Thalerwährung in Reichswährung mit einer fort S der Paragraphen durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen.
Tabelle über den gegenwärtigen Kapitalwerth einer Rente oder J im Werthe von 1 ℳ auf eine bestimmte Anzahl von behufs Berechnung der eü- zu entrichtenden euer.
(Zu 8 16 des Gesetes
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