1890 / 276 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Unter⸗Staatssekretär Wirkliche Geheime Rath Dr. v. Marcard:

ü 8, und zwar aus prinzipiellen Gründen Hurch des Passus würde eine ungeheuere Kom⸗ plikation geschaffen werden. Nachdem im Passus 1 beschlossen worden sei, daß der Erwerb und Verlust des Unterstützungswohnsitzes

bereits nach zurückgelegtem 16. Lebensjahre zu beginnen habe, sei

doch, zumal wenn man die Kranken⸗ und Unfallversicherung in

iehe, i ung genug geschehen.

Bettget eücge e 8 (Berlin) beantragte eine andere assung des Passus 3. Letzterem wurde schließlich mit großer Mehr⸗ eit im Prinzip mit dem Vorbehalt redaktioneller Aenderung,

wobei der Antrag Schmoller zu berücksichtigen sei, zugestimmt.

Der Passus 4: „Der §. 361, Alinea 5 des Strafgesetzbuches tterung, sodaß besser als bisher alle Diejenigen

g getroffen werden können, welche sich

wurde nach längerer

8 8 beschlossen: die Spezialdebatte zu unterbrechen

ng des dringlichen Antrages des Frei⸗ 1“ (Loxten) vorzunehmen. Der Antrag autet: es⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle beschließen, an den derr Meintan für Landwirthschaft die Erklärung abzugeben: Die gegenwärtige Lage der Landwirthschaft im preußischen Staat gestattet nicht eine irgendwie erhebliche Ermäßigung der zur Zeit in Anwendung tehenden Getreidezölle, noch weniger der bestehenden, an sich sehr niedrigen Viehzölle. Auch ein Aufgeben der veterinärpolizeilichen Grenzmaßregeln und eine Erleichterung der Einfuhr von Vieh werere Gefähr . zußland wird eine schwere u dis Maalacte ber Wicde 6 iehausfuhr nach England und Frankreich beseitigen. Eekeee vegedrn 8 bvernlhe, Landwirthschaft der bestehende Schutz erhalten, so ist sie in der Lage, baldigst die vorhandenen Lücken in ihren Viehbeständen wieder zu ergänzen, und es wird dadurch besser und nachhaltiger für eine Ermöhesang e Fleischpreise gesorgt werden, als wenn jetzt die Grenzen für die ieheinfuhr „geöffnet werden, da⸗ durch aber die Gesundheit der Viehbestände gefährdet und der Land⸗ wirthschaft der Muth benommen wird, sich mit aller Kraft der Hebung iehzucht zu widmen.“ 1 5 dit nn eler Landes⸗Direktor Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten äußerte sich ungefähr folgendermaßen: Ehe ich zur Sache selbst übergehe, will ich einer charakteristisch⸗drastischen Be⸗ merkung der fortschrittlichen Presse erwähnen. Eine Berliner fort⸗ schrittliche Zeitung schrieb dieser Tage, indem sie meinen Antrag mit⸗ theilte: Der Antrag ist von dem Landes⸗Direktor von Hannover Freiherrn von Hammerstein, dem Typus des brutalsten Junkerthums, ausgegangen. (Heiterkeit.) Sie sehen, in welch objektiver Weise diese resse einen noch gar nicht motivirten Antrag behandelt. (Beifall.) Peele ich mich zur Sache selbst wende, muß ich bemerken, daß die Presse die Aufhebung der landwirthschaftlichen Zölle, über⸗ haupt eine Aenderung des gesammten wirthschaftlichen Systems aus inneren und äußeren politischen Gründen ankündigt. Fast scheint es, als sei die Presse richtig unterrichtet, als werde ganz besonders aus äußeren politischen Gründen, viel⸗ leicht um ein engeres Bündniß mit Oesterreich⸗Ungarn herzustellen, die Aenderung des bisherigen Wirthschaftssystems beabsichtigt. Es ist möglich, daß die Industrie aus der beabsichtigten Maß⸗ regel Nutzen ziehen wird, allein zweifellos ist, daß die Kosten die deech irnzschuft zu zahlen haben wird. Deshalb haben die Land⸗ wirthe ein eminentes Interesse, ihre Stimme zu erheben und zu ver⸗ langen, daß sie vor Vornahme der beabsichtigten Aenderung gehört werden. Wenn ich mich nun zu dem Inhalte meines An⸗ trages wende, dann 8 ich es als bekannt vorausfetzen, daß vor Ein⸗ führung der landwirthschaftlichen Zölle die Landwirthschaft that⸗ sächlich sich in einer Nothlage befand. Durch die Schutzzölle ist die Kalamität etwas beseitigt, die deutsche Landwirthschaft befindet sic wieder in einer etwas günstigeren Lage. Da dies nun der Fall, Kann man doch nicht die Schutzzölle, sei es nun aus äußeren oder inneren politischen Gründen, wieder aufheben. Als wir die Ein⸗ führung der Schutzzölle verlangten, da forderte die Regierung von uns den Nachweis der Nothwendigkeit. Die Schutzzölle sind nun etwas Bestehendes, und wenn dieselben aufgehoben werden sollen, dann verlangen wir den Nachweis der Nothwendigkeit. Wenn man die landwirthschaftlichen Zölle, nachdem die deutsche Landwirthschaft einigermaßen wieder senesen ist, aufhebt, dann wird man die frühere Krisis nur vergrößern. Einmal ist zu berücksichtigen, daß die Landwirthschaft durch die Kommunalsteuer⸗ und Sozialgesetzgebung ohnehin schwer belastet ist, und andererseits sind die Getreidepreise durch den mäßigen Schutzzoll nicht besonders hohe. Ich bestreite überhaupt, daß die mäßigen Getreidezölle die Getreidepreise in die Höhe getrieben haben. Hieran hat wesentlich der Handel durch das Hervorrufen fortwährender Beunruhigungen Schuld. Wenn man sagt, Retorsionszölle werden den Import von russischem Getreide verhindern, so ist das falsch. Es wird Rußland sehr leicht möglich sein, auf dem Wege über Holland sein Getreide in Deutschland einzuführen. Und daß nach Aufhebung der Getreide⸗ zölle England und Amerika den deutschen Markt mit Getreide überschwemmen werden, ist doch nicht mehr zweifelhaft. Wenn die Industrieprodukte theurer werden, dann findet Niemand darin etwas; wenn aber die landwirthschaftlichen Produkte theurer werden, dann lamentirt alle Welt über die Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel. Wenn man einen neuen Handelsvertrag schließen will, dann darf man sich nicht durch einseitige Gruünde leiten lassen. Unsere Regierung will das Getreide aus Oesterreich⸗Ungarn frei herein lassen, damit letzteres Land der deutschen Industrie seine Thore aufschließe. Ob die deutsche Industrie davon Nutzen haben wird, die doch an der Schutzzollpolitik ein sehr großes Interesse hat, ist doch sehr zweifelhaft. Jedenfalls ist die beabsichtigte Zollgesetz⸗ änderung für die Industrie ein zweischneidiges Schwert. Was den weiteren Theil meines Antrages anlangt, so ist es wahr, daß die Fleischpreise augenblicklich sehr hobe sind. Allein ich bestreite entschieden, daß diese hohen Preise eine Schuld der Vieh⸗ zölle sind. Schuld an den hohen Fleischpreisen sind einmal die schlechten Ernten und andererseits auch die Theuerung des künstlichen Düngers, die beide eine Verminderung des Viehbestandes verursacht haben. Ferner tragen die Viehseuchen der letzten Jahre ebenfalls nicht unwesentlich zu den hohen Fleischpreisen bei. Ich leugne nicht, daß die Grenzsperre für Vieh die hohen Fleischpreise ebenfalls mit veranlaßt hat. Aber eine Aufhebung dieser Grenzsperre, die im Inter⸗ esse von Menschen und Vieh verhängt worden ist, wäre ein offenbares Unglück für die Landwirthschaft. Eine derartige Maßregel kann man doch nicht aufheben, weil die Fleischpreise augenblicklich etwas hohe sind. Es ist hierbei zu erwägen, daß die deutsche Landwirthschaft wiederum sehr lebhaft mit der Viehzucht beschäftigt ist, und daß in ein bis zwei Jahren die Fleischpreise sich bedeutend ermäßigen werden. Eine Aufhebung der Grenzsperre könnte vielleicht augenblicklich eine Ver⸗ billigung der Fleischpreise herbeiführen, auf die Dauer könnte aber durch Wiedereinschleppung der Viehseuchen die Sachlage nur noch verschlim⸗ mert werden. Wenn man über Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel schreit, warum verlangt man dann nicht eine Verbilligung der Kohlenpreise? Man sollte nicht vergessen, daß wir uns im Zeitalter der Lohnerhöhungen befinden, daß durch die unaufhörlichen Strikes die Arbeiter selbst an den hohen⸗ reisen vielfach Schuld sind. Man at mich „den Typus eines brutalen Junkers“ genannt; nun, ich ann Ihnen mittheilen, daß die Bauern in meiner Heimath in der vorliegenden Frage mit mir vollständig übereinstimmen. Ich bin der Ansicht, in der gegenwärtig bewegten Zeit sollte man sich hüten ohne triftige Gründe derartige eränderungen vorzunehmen, die v. bg einen Ansturm auf unsere gesammte Schutzzollpolitik be⸗ ven⸗ Ferse. 82 e. vxh Antrage möglichst einstimmig zuzu⸗ Professor Dr. Schmoller erlin): zweifelhaft erscheint, daß der 8 angenommen werden wird, so bin ich doch genöthigt, meine dissen⸗

lsverträge mit unseren

sich Han

sämmtlichen Nachbarstaaten laufen nun ab, und Deutschland, das inmitten großer Staaten liegt, die eine mächtige Industrie haben, ist genöthigt, freiere Handelsverträge mit der Meistbegünstigungsklausel abzuschließen. Selbstverständlich wird das Deutsche Reich vor Abschließung dieser Handelsverträge den Inhalt derselben prüfen. Ebenso wird der Handelsvertrag mit Oesterreich⸗Ungarn vor seinem genau geprüft werden. Wenn die chutzzollgrenze egen ußland, Nord⸗Amerika und die englischen Kolonien ge. aufrecht erhalten wird, dann kann durch die Abschließung von Handelsverträgen mit unseren übrigen Nachbarstaaten auf dem Boden der Freihandelspolitik dem Deutschen Reich im Allgemeinen und der deutschen Landwirthschaft im Besonderen nur Nutzen erwachsen. Ich will hierbei bemerken, daß ich keineswegs enragirter Freihändler bin, ich habe im Gegentheil im Jahre 1879 sehr lebhaft für Ein⸗ führung der Schutzzölle plaidirt. Allein die gesammten Verhältnisse haben sich inzwischen derartig geändert, daß es sich empfiehlt, hinter dem Worte „Viehzölle“ in dem Antrage des Freiherrn von Hammerstein zu sagen: „gegenüber Rußland, Nord⸗Amerika und den englischen Ko⸗ lonien“. Betreffs der Grenzsperre stimme ich dem Freiherrn von Hammerstein bei.

Rittergutsbesitzer von Below⸗Saleske: Er müsse sich ent⸗ schieden gegen den Antrag Schmoller wenden. Freiherr von Hammer⸗ stein habe die Nothwendigkeit der Beibehaltung der landwirthschaft⸗ lichen Zölle so treffend dargelegt, daß es weiterer Worte kaum noch bedürfe. Er wolle nur noch bemerken, daß die deutsche Landwirth⸗ schaft auch lange Zeit uater den schlechten österreichischen und russischen Valutaverhältnissen gelitten habe. Die Landwirthschaft sei kaum nach jahrelanger heftiger Krisis etwas gesundet. Man sollte sich hüten, diese Krisis wieder heraufzubeschwören. Landes⸗Aeltester von Donat (Chmiellowitz bei Oppeln), Gutsbesitzer Limbourg (Bitburg), General⸗Sekretär Kreiß (Königsberg i. Pr.) und General⸗ Sekretär, Oekonomie⸗Rath Boysen (Kiel) äußerten sich im Namen der von ihnen vertretenen Provinzen für den Antrag von Hammerstein. Oekonomie⸗Rath Boysen bemerkte: Seine Heimath habe seit einigen Jahren den englischen Markt verloren; man gebe sich der Hoffnung hin, daß es gelingen werde, sich diesen Markt wieder zu erobern. Dies könne aber nur geschehen, wenn die wirthschaftliche Gesetzgebung keinerlei Aenderung erfahre, ganz besonders, wenn die Grenzsperrmaßregeln aufgehoben werden. Der Vorsitzende, Unter⸗Staats⸗ sekretär Wirkliche Geheime Rath Dr. von Marcard erklärte: Herr Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel und er hätten sich als Mitglieder des Landwirthschaftlichen Ministeriums aus begreif⸗ lichen Gründen nicht an der Debatte betheiligt und würden sich auch der Abstimmung enthalten. Der Antrag des Freiherrn von Hammerstein gelangte hierauf mit allen gegen zwei Stimmen unverändert zur Annahme. Gegen den Antrag stimmten Professor Dr. Schmoller (Berlin) und General⸗Sekretär Stöckel (Insterburg).

Es folgte ein Antrag des landwirthschaftlichen Centralvereins der Provinz Sachsen, betreffend die Einnahmequellen der landwirthschaftlichen Centralvereine. Nach langer De⸗ batte gelangte folgender Antrag des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Dr. Thiel zur Annahme: „Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium be⸗ schließt, den Herrn Minister für Landwirthschaft zu ersuchen, nach Anhörung der landwirthschaftlichen Centralvereine in kommissarischer Berathung der Berichte dieser Vereine durch eine Kommission die Frage in geneigte Erwägung zu ziehen und dem Kollegium wieder vorzulegen: ob nicht die Wirksamkeit und vor Allem die finanzielle Selbständigkeit der landwirthschaftlichen Vereine dadurch erheblich gesteigert werden könnte, daß auf gesetzlichem Wege die Möglichkeit geschaffen werde, in denjenigen Provinzen, in welchen hierzu ein Be⸗ dürfniß hervortritt, den landwirthschaftlichen Vereinen eine Organi⸗ sation, ähnlich der der Handelskammern, zu verleihen.“ Die Vrr. handlung wurde hierauf vertagt.

In der heutigen Sitzung wurde die Berathung über die Anträge zum Unterstützungswohnsitzgesetz fortgesetzt. Hr. von Below⸗Saleske empfiehlt die Aenderung des §. 17 dieses Gesetzes dahin, daß, wenn die Ehefrau von ihrem Ehemann verlassen ist und der öffentlichen Armenpflege anheimfällt, die derselben gegebenen Unterstützungen nicht als solche angesehen werden sollen, welche dem Ehemann gewährt werden. Jetzt unterbrechen solche Unter⸗ siln gan den Lauf der Frist, sodaß ein Mann, der seine Familie verlassen hat, in Folge der seinen Angehörigen gewährten Unterstützung keinen neuen ve“ erwerben kann. Justiz⸗Rath Reich⸗Mexyken will auch die Unterstützungen verlassener Kinder unter diese Bestimmung fallen lassen. Die meisten Redner sind mit dem Antrage einverstanden; derselbe wird angenommen, der Antrag Reich aber abgelehnt.

Der §. 29 des Unterstützungswohnsitzgesetzes soll dahin ge⸗ ändert werden: a. Außer Lehrlingen, Gesellen, Dienstboten sind auch sämmtliche Lohnarbeiter, welche in ständiger Arbeit stehen, hier zu vermerken; Träger der Unterstützungspflicht ist im letzteren Falle der Armenverband des Aufenthaltsorts. b. Die Pflicht der Aufenthaltsgemeinde zur armenrechtlichen Unterstützung ist von 6 auf 13 Wochen auszudehnen. c. Wird ein kontraktliches Dienst⸗ resp. Arbeitsverhältniß außer der Zeit gelöst, so wird dadurch die dem Aufenthaltsort aufliegende Verpflichtung nicht aufgehoben; dieselbe dauert vielmehr noch 6 Wochen fort. d. Die jetzige Be⸗ stimmung, betreffend Schwangerschaft, ist zu streichen und sind hülfs⸗ bedürftige Schwangere wie andere Erkrankte zu behandeln.

Herr von Below⸗Saleske weist darauf hin, daß jetzt den Ge⸗ meinden, welchen die nach dem Westen ziehenden Arbeiter angehört haben, die Erstattung solcher vorübergehender Unterstützungen Wund eine Menge Schreiberei zufällt; das soll beseitigt werden und kann beseitigt werden ohne Belastung der Auf⸗ enthaltsgemeinden, wenn diese letzteren die Krankenversicherung überall einführen. Mit den Anträgen erklären sich einver⸗ standen: Präsident des Landeskulturgerichts Glatzel und Graf Arnim, während Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Thiel und Justiz⸗Rath Reich⸗Meyken sich für Streichung des Litt. d aus⸗ sprechen; die Anträge werden angenommen; Litt. d mit 11 gegen 9 Stimmen.

Nach §. 30 des Unterstützungswohnsitz⸗Gesetzes müssen alle Er⸗ stattungsansprüche innerhalb sechs Monaten geltend gemacht werden; die Kommission beantragt, eine sechswöchentliche Frist einzuführen, weil diese Zeit zu lang sei und der erstattungspflichtigen Gemeinde während dieser Zeit zu große Lasten erwachsen können. Hr. von Donat hält sechs Wochen für eine zu kurze Frist und beantragt 13 Wochen. Dieser Antrag wird angenommen.

Damit it die Frage des Unterstützungswohnsitz⸗Gesetzes erledigt.

Es folgt die Frage der ländlichen Fortbildungsschulen in Verbindung mit einer Anregung des Landtags⸗Abgeordneten von Schenckendorf wegen des Handfertigkeits⸗Unterrichts. Eine Kommission hat Grundzüge für diese Schulen entworfen, welche Landes⸗Oekonomie⸗ Rath Havenstein begründet; sie lauten: 3

1) Die ländliche Fortbildungsschule knüpft unmittelbar an die Arbeit der Volksschule an; sie nimmt daher die Zöglinge in der Regel bald nach ihrem Abgange von dieser auf und unterrichtet sie bis zum vollendeten sechszehnten oder siebenzehnten Jahre, ohne dhe⸗ strebsame Jünglinge, welche sich der Schuldisziplin unterwerfen, au wenn sie schon älter sind, von der Theilnahme am Unterricht aus⸗ zuschließen. 2) Die Volksschullehrer des Ortes sind auch, so weit es irgend thunlich ist, die Lehrer an der Fortbildungsschule, - ist es nicht ausgeschlossen, daß Pcaas e.e ein dafür besonders befähigter anderer Fachmann den Unterricht übernehme und wird dies namentlich da zulässig sein, wo es sich um technische Gegenstände Schulen um einen über die Ziele der Volksschule hinaus⸗ Fba Ueterrich⸗ handelt. 3) Lehrgegenstände der länd⸗

lichen Fortbildungsschulen bilden: die Muttersprache, Rechnen und Raumlehre, Naturkunde auf der Grundlage der Anschauung, und, wo es angeht, des Experimentes, Erdbeschreibung und vaterländische Geschichte, Rechnen, Turnen, Zeichnen. Selbstverständlich werden nicht alle diese Gegenstände neben einander betrieben werden können, sondern es wird eine Auswahl aus denselben zu treffen und ein Wechsel

(oder in mehrstufigen

vorzunehmen sein. werden dürfen, hängt von der Vorbildung der Schüler, der Be⸗ fähigung der Lehrer, den besonderen örtlichen Verhältnissen und von der wöchentlichen Stundenzahl ab. Es ist indeß in jedem Falle Sorge zu tragen, daß die Fortbildungsschule nicht den Charakter einer Fachschule annimmt, sondern die Befestigung, Ergänzung und Erweiterung der Volksschulbildung und die Befestigung der sittlichen Tüchtigkeit als ihre Aufgabe betrachtet. 4) Was die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden angeht, so ist anzustreben, daß deren mindestens vier angesetzt und daß unter diese Zahl nur in den Ge⸗ meinden herabgegangen werde, wo die dies unabweisbar, fordern. 5) Die Wahl der Schul⸗ tage ist der Gemeinde bezw. den Schulvorständen zu über⸗ lassen; wenn dieselben den Sonntag wählen, so sind die Stunden des Hauptgottesdienstes, und wo kirchliche Katechisationen mit der aus der Schule entlassenen Jugend eingeführt sind, auch die für diese bestimmten Stunden vom Unterrichte frei zu 1 6) Die ländlichen Fortbildungsschulen stehen unter der ufsicht der Königlichen Regierung, in der Provinz Hannover der Königlichen Konsistorien des bezüglichen Bezirks bezw. der in ihrem Auftrage handelnden Kreis⸗ und Lokal⸗Schulinspektoren. Diese haben, wo es angeht, zu den Prüfungen und zu Revisionen bewährte Landwirthe des Bezirks und Mitglieder der Vorstände der landwirthschaftlichen Vereine hinzuzuziehen.

Oekonomie⸗Rath Havenstein und Landes⸗Direktor Sar⸗ torius⸗Wiesbaden empfehlen diese Grundzüge mit dem Hinweis darauf, daß eine einheitliche Organisation nicht vorzuschreiben sei, daß die Wirksamkeit der Schulen wesentlich von deren tüchtiger Leitung

rofessor Dr. Maercker⸗Halle sieht in den Fortbildungsschulen

eine Vorbereitung für die Winterschuten, auf welche jetzt die Schüler

meist nicht genügend elementar vorbereitet kommen. Die Fortbildungs⸗

schulen seien jetzt meist an der Langenweile zu Grunde gegangen, weil der Unterricht ebenso wie in der Volksschule betrieben werde. Redner empfahl ein für diese Zwecke im Rheinland eingeführtes Lesebuch vom Schulrath Schumann und Oekonomie⸗Rath Havenstein welches auf die landwirthschaftliche Praxis Rücksicht nehme. *

Handel und Gewerbe.

Berlin, 14. November. (Amtliche Preisfeststellung für Butrer, Käse und Schmalz.) Butter: Hof⸗ und Genossen⸗ schaftsbutter la. 118 120 ℳ, IIa. 113 117 ℳ, IIIa. —, do. abfallende 105 110 ℳ, Land⸗, Preußische 93 98 ℳ, Netzbrücher 87 95 ℳ, Pommersche 93 98 ℳ, Polnische 88 93 ℳ, Bayerische Sennbutter ℳ, do. Landbutter 85 90 ℳ, Schles. 95 100 ℳ, Galizische 75 80 Margarine 40 70 Käse: Schweizer, Emmenthaler 93 98 ℳ, Bayerischer 75 80 ℳ, do. Ost⸗ und West⸗ preußischer, Ia. 72 78 ℳ, do. II a. 65 70 ℳ, olländer 80 90 ℳ, Limburger 42 48 ℳ, Quadratmagerkäse 25 30 Schmalz: Prima Western 17 % Ta. 39,50 ℳ, reines, in Deutsch⸗ land raffinirt 43,00 46,00 ℳ, Berliner Bratenschmalz 46,50 49,50 Fett, in Amerika raffinirt 38,00 ℳ, in Deutschland raffinirt 41,00 43,00 Tendenz: Butter: Preise behauptet. Schmalz: Tendenz fester.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt be⸗ richet die „Schles. Ztg.“: Die Lage des oberschlesischen Roheisen⸗ marktes ist Angesichts der hohen Produktionskosten andauernd eine unbefriedigende. Die Ablieferungen von Roheisen finden ausschließlich auf Grund der bestehenden Abschlüsse statt, und da eine Betriebs⸗ einschränkung der Hohöfen bisher nicht eingetreten ist, so nehmen die Bestände auf den Hütten stetig zu. Nichtsdestoweniger ist die Zufuhr einheimischer Erze eine recht starke. Der Walzeisenmarkt scheint „erfreulicherweise etwas zum Besseren zu wenden. Von der gegenwärtig stattfindenden Berathung einzelner Gruppen des Deutschen Walzwerkverbandes ist der Antrag auf Erhöhung des Grundpreises zu erwarten. Bei den Großhändlern ist das Geschäft in Stabeisen und Blechen ein recht flottes, und weil dieselben, wie auch die kleineren Eisenhändler, ihre Läger bereits vollständig geräumt haben und zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß eine weitere Ermäßigung der Grundpreise nicht in Aussicht steht, so sind sie aus ihrer abwartenden Haltung herausgetreten und haben sich zu neuen Bezügen bezw. Abschlüssen entschlossen, um später nicht noch theurer fortzukommen. Die Bestellungen sind daher gegen die Vorwochen zahlreicher eingegangen und in Folge dessen besonders die größeren Werke reichlich mit Aufträgen versehen, sodaß die Werke, zumal auch der Export nicht unbedeutend ist, bald in die Lage kommen dürften, bei neuen Ordres eine längere Lieferungsfrist zu be⸗ dingen. Auch bei den Eisengießereien ist die augenblickliche Lage eine zuversichtlichere, und liegen namentlich für Handelsguß bedeu⸗ tende Aufträge vor. Den Kessel⸗ und Konstruktionswerkstätten fließen dagegen Aufträge aus dem In⸗ wie Auslande nur spärlich zu; gleich⸗ wohl kann die augenblickliche Beschäftigung noch als volle bezeichnet werden. Auf dem Zinkmartkte hat sich die feste Lage auch weiterhin behauptet. Blei findet bei unveränderten Preisen laufenden

Absatz.

Frankfurt a. M., 13. November. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß.) Die Lage in Weizen neigt sich zur Besserung und die Spekulation beginnt sich wieder für diesen Artikel zu erwärmen; Course bleiben: ab Umgegend 192/10— ½ ℳ, frei hier 196⁄10 ⁄10ð ℳ, kurhessischer und norddeutscher 196⁄10 10 ℳ, frei Station der oberhessischen und Weser⸗Bahn⸗Route Gelnhausen⸗ E“ 19 ⁄10 ½ ℳ, russische Sorten 21 ¾ 22 ½ Roggen weist fortgesetzt geringe inländische Zufuhren auf, Angebot von Rußland schwach und unrentabel, die Berliner Hausse scheint hier Nachahmung zu finden; hiesiger 17 ½ ℳ, russischer 18 sogar 18 ½ gefordert. In Gerste herrscht andauernd mäßiger Verkehr, der Lokal⸗ bedarf findet in dem vorhandenen Angebote leicht Befriedigung; wir lassen Franken (Ochsenfurter Gau), Ried, Wetterauer und Pfälzer von 18 19 ½ ℳ, ungarische, in Regensburg prompt abzuladen, dürfte ab daselbst (verzollt) à⸗ 18 ½ käuflich sein. Hafer spärlich offerirt, indessen bestand keine besonders rege Nachfrage, sodaß die Knappheit des vorhandenen Materials nicht besonders auffiel, die Notiz 14 ½ 15 ¾ bleibt. Raps verlassen 26 27 nominell. Mais (mixed) 13 ½ ¾ ℳ, La Plata 13 ℳ, mit Geruch 12 ½ gut placirbar, soweit die Kondition der Waare den Ansprüchen der Käufer genügte. Spelzspreu (Ersatz für Roggen⸗ stroh) Umsätze bescheiden, cirea 1 pr. Ctr. Chili⸗ salpeter vernachlässigt; per Centner 8⁄10 pr. Februar⸗ März 1891, Tendenz weichend, Antwerpen und Hamburg bleiben an⸗ haltend Verkäufer. Roggenkleie 10 ¼ ℳ, Wetzenkleie 8 ¾ —-9 eher matt. Für Mehl bewegen sich die Offerten in normalen Grenzen; sowohl an den Provinz⸗ wie an den Stapel⸗ märkten ist fortwährend stetige Konsumfrage vorhanden, die keine Ansammlung nennenswerther Lagerüberschüsse gestattet; die Preishaltung blieb daher fest, namentlich Roggenmehl höher. Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 33 34 ℳ, Nr. 1 31 32 ℳ, Nr. 2 27 ¾ 28 ¾ ℳ, Nr. 3 27 28 ℳ, Nr. 4 23 24 ℳ, Nr. 5 18 Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verbande 58 ½ 60 ½ Nord⸗ deutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 27 ¾ 28 ¾ ℳ. Roggenmehl loco hier. Nr. 0 28 ½ 29 ½ ℳ, Nr. 0/1 27 28 Nr. 1 23 ¾ 24 ¾ (Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen.)

Leipzig, 14. November. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. November 4,62 ½ ℳ, per Dezember 4,57 ½ ℳ, per Januar 4,45 ℳ, per Februar 4,40 per März 4,35 ℳ, pr. April 4,32 ½ ℳ, pr. Mai 4,32 ½ ℳ, pr. Jund 4,32 ½ ℳ, pr. Juli 4,32 ½ ℳ, pr. August 4,32 ½ 4,30 Umsatz 80 000 kg. Ruhig.

Welche Fächer dabei vorzugsweise berücksichtigt

ntersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. ees. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloo

ung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

5

Deffentlich er

b. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 9. Verschiedene Bekanntmachungen.

örtlichen Verhältnisse

sehbrigen,

legenen Grundstücke zu 21

pr. September Bd. 78 B 364) im Ganzen 550 Thlr. Conv.⸗Münze

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[44797] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Reisenden Michael Wicky aus Berlin, wegen Unterschlagung unter dem 2. Januar 1890 erlassene und unter dem 6. März 1890 er⸗ neuerte Steckbrief wird zurückgenommen. 8

. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.

Potsdam, den 12. November 1890.

[44796] Steckbriefs⸗Erledigung. 8 Der unterm 14. Juni 1890 hinter den Schlosser⸗ gesellen Georg Johann Bühl, geb. den 24. 10. 1839 zu Gerstungen, erlassene Steckbrief 150 Nr. 18204 de 1890 ist erledigt. 8 Altona, den 12. November 1890. Der Erste Staatsanwalt.

8 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[45005] Bekanntmachung.

Das Verfahren der Zwangsversteigerung des Grundstücks Band 1 Blatt 144 Nr. 10 des Grund⸗ buchs der Rittergüter, des Ritterguts Lustebuhr, wird eingestellt. Die Termine am 10. und 11. De⸗ zemher cr. fallen fort.

Kolberg, den 11. November 1890.

Königliches Amtsgericht.

[132509) SrSeichee Oldenburg,

Die Wittwe Ant. Hogartz in Eggershausen, früher in Altenoythe, Großherzogthum Oldenburg, wohn⸗ haft, hat dem unterzeichneten Amtsgericht vorgestellt und durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht: 8

Es sei ihr der Oldenburgische Staatsschuldschein der konsolidirten 4 % Staatsanleihe des Herzog⸗ thums Oldenburg de 1873 Littr. A. b. Nr. 03564 über 300 bei dem vor etwa 8 Jahren statt⸗ gehabten Brande ihres angeheuerten Wohnhauses abhanden gekommen, nur Talon und 5 Zinsscheine seien gerettet worden. Sie bäte deshalb um Amorti⸗ sation des erwähnten Schuldscheines.

Zu dem Ende werden die unbekannten Inhaber aufgefordert, den erwähnten Schuldschein spätestens in dem auf Donnerstag, den 14. Mai 1891, Vorm. 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte im Original vorzulegen, widrigenfalls derselbe für ungültig wirkungslos h. werden 1

Harbers.

1 8 Bekanntmachung. Folgende Personen haben das Aufgebotsverfahren beantragt: 1) der Fabrikant Carl Müller zu Rixdorf (Berlin) als gesetzlicher Vertreter seiner Tochter Marie Müller, bezüglich des Antheilscheins zur Herzoglich

Braunschweigischen Prämien⸗Anleihe Serie 2088

r. 48,

2) der Bäckermeister Othmar Schürmaier zu Freiburg im Breisgau bezüglich des Antheilscheins zur Braunschweigischen Prämien⸗Anleihe vom 1. März 1869 Serie 4637 Nr. 34 über 20 Thlr.,

3) der Gärtner Friß Bode und dessen Ehefrau, Marie, geb. Einwald, beide hieselbst, hinsichtlich des Kaufbriefs vom 1. November 1877, laut dessen an dem den genannten Bode’schen Eheleuten eigenthüm⸗ lich gehörigen, Nr. 21 Blatt VII des Feldrisses Hagen in der Todtentwete belegenen Grundstücke zu 37 a 90 4m (Grundbuch Bd. 67B 400) 1800 nebst 5 % Zinsen für die Ehefrau des Cigarrenmachers Franz Stute, Caroline Juliane Marie, geb. Engel⸗ brecht, und den Bäckermeister August Hillebrecht als Vormund der minderjährigen Kinder des Gärtners August Heinrich Theodor Engelbrecht, Namens: a. Franz Emil Hermann, b. Anna Wilhelmine Christiane Helene und c. Carl Friedrich Wilhelm, Geschwister Engelbrecht, zur Hypothek haften,

4) der Gärtner Friedrich Balke hieselbst bezüglich des Kaufbriefs vom 22. April 1869, laut dessen an dem dem ꝛc. Balke eigenthümlich gehörigen, Nr. 24 Blatt 5 des Feldrisses Hagen auf der Wendenmasch belegenen Grundstücke zu 23 a 92 qam (Grundbuch Bd. 57, 337) 100 Thlr. = 300 nebst 4 % Zinsen für die Wittwe des Gärtners Johann August Conrad Lange, Johanne Dorothee Leonore, geb. Lüdde, zur Hypothek haften,

5) der frühere Kaufmann, jetzige Rentner Theodor Peters hier bezüglich des Kaufbriefs vom 5. Sep⸗ tember 1878, laut dessen für den ꝛc. Peters an dem ihm eigenthümlich gehörigen, Nr. 92a Blatt III. des Feldrisses Hagen an der Schleinitzstraße hieselbst belegenen Grundstücke zu 3 a 16,5 qm sammt Wohn⸗ hause Nr. 4406 (Grundbuch Bd. 69 B 562) 5600 nebst 5 % Minlen zur 3. Hypothek haften,

6) der Major a. D. Hermann Hollandt hieselbst hinsichtlich des Kaufbriefs vom 18. September 1873, laut dessen und des Veränderungsvermerks vom 5. Januar 1882 für ihn an dem No. ass. 2371 am Egydienmarkte hieselbst belegenen Hause (Grundbuch Bd. 79 B 172) 33 000 nebst 5 % Zinsen zur 1. Hypothek haften, und

7) die unverehelichte Minna Bode zu Helmstedt und die unverehelichte Minna Busch daher, z. Zt. in Halle a. S., bezüglich der Obligationen vom 30. Juli 1818 und vom 20. Juni 1833, laut deren an / dem den genannten Antragstellerinnen eigenthümlich r. 78 Blatt II des Feldrisses Altewiek interm Hopfengarten in der Altewieksweide be⸗ a2 81 qm (Grundbuch

= 565 Thlr. 7 ½ Sgr. = 1695 75 in Posten von resp. 200 Thlr., 150 Thlr. und 200 Thlr. für den Destillateur Johann Ludwig Brendecke von hier zur Hypothek haften.

Mit dem Bemerken, daß der Betrag der vorstehend sub Nr. 7 gedachten Forderung nebst 88 80

insen gerichtlich hinterlegt ist, werden die unbe⸗ Inhaber der Urkunden qu., beziehungsweise ad 3 und 4 und Alle, welche auf die fragliche Hypo⸗ thek Anspruch machen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember d. Js., Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, angesetzten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen unter dem Rechtsnachtheile, daß a. die zu 1 und 2 genannten Urkunden absolut, b. die ad 3 und 4 bezeichneten Hypotheken⸗ urkunden den Eigenthümern der fraglichen gegenüber unter Löschung der othek, c. 8” 5 und 6 bezeichneten Kaufbriefe den Eigenthümern der verpfändeten Grundstücke für kratths ektärt werden und ür kraftlos erklärt werden un 1 3 d. daß die ad 7 gedachte Hypothek im Nicht⸗ anmeldungsfalle gelöscht, bei erfolgender An⸗ meldung aber der hinterlegte Betrag dem sich Legitimirenden, nachdem derselbe seine Ein⸗ tragung im Grundbuche bewirkt haben wird, gegen Löschung der Hypothek ausgeantwortet wird, und daß der nach dem Ausschluß sich Meldende und Legitimirende seinen Anspruch auf die gerichtlich hinterlegte Summe zu beschränken hat. 1 8 Braunschweig, den 9. Mai 1890. KSHKerzogliches Amtsgericht. I. Hartwieg.

8

128119209 Aufgebot. Der von der städtischen Bank zu Breslau unter dem 26. April 1889 auf den Namen der Frau Julie Karkowsky hier ausgestellte Pfandschein Nr. 2682 über die gegen ein Darlehn von ursprüng⸗ lich 10 600 Mark sjetzt noch 10 400 Mark) erfolgte Verpfändung von Werthyapieren, nämlich: 10 000 Mark 6procentiger Rumänischer Staatsanleihe und 10 000 Mark 5procentiger Rumänischer amortisabler Rente, ist angeblich verloren gegangen und soll auf

Antrag der verwittweten Hausbesitzer Julie Kar⸗

kowsky, früher verwittwet gewesene Schneider, geb. Oeder, zu Breslau. für kraftlos erklärt werden. Der unbekannte Inhaber dieses Pfandscheines wird daher aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche auf den⸗ selben bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den 30. Januar 1891, Vormittags 11 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 im II. Stock anberaumten Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die letztere für kraftlos erklärt werden wird.

Breslau, den 1. Juli 1890. Königliches Amtsgericht

8 5 eMllhelege ce Hee 8

8

usfertigung. Aufgebot.

Auf den Antrag der Dienstmagd Maria Meier in Thundorf betr. Kraftloserklärung des auf die minder⸗ jährige Gütlerstochter Maria Meier von Pavels⸗ bach lautenden zu Verlust gegangenen Sparkassabuchs der Distriktssparkassa Neumarkt O/Pf. vom 2. No⸗ vember 1885 Hauptbuchfolium 1105 über eine Gesammteinlage von 160 wird der derzeitige In⸗ haber dieses Buches hiemit aufgefordert, spätestens in dem hiergerichts auf Montag, den 22 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten K. Amtsgerichte anzumelden und die obengenannte Schuldurkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt wird.

Neumarkt O./Pfalz, den 7. November 1890.

K. bayr. Amtsgerichts. 6 (L. S.) Pfrang, K. A.⸗R. Zur Beglaubigung: Die Kgl. Gerichtsschreiberei. (L. S.) Kastner. [449421 Aufgebot.

Der Bierhändler Mathies Pollmanns, in Düssel⸗ dorf wohnend, Linienstraße 19, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches der Sparkasse zu Düsseldorf Nr. 31378, lautend auf Mathies Pollmanns, Fuhr⸗ knecht, über eine Einlage von 513,01 ℳ, wovon 149 von dem unbekannten Inhaber des Buches erhoben worden sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 8. Jannar 1891, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an dessen Amtestelle im Justizgebäude am Königs⸗ platz hierselbst, Saal 9, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

üsseldorf, den 11. November 1890. Königliches Amtsgericht. VI. Becker.

güe7sgl Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Königsberg i./Pr. I. Nr. 96 278 über 337 10 ₰, ausgefertigt für Wilhelmine Schimmelpfennig, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der Eigenthümerin, Wittwe Wilhelmine Schimmel⸗ pfennig, geb. Dieck, zum Zweck der neuen Aus⸗ fertigung amortisirt werden.

Es wird daher der Inhaber des Buchs aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermin, den 10. April 1891, Mittags 12 ÜUhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 63) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.

Königsberg i./Pr., den 9. September 1890.

Königliches Amtsgericht. XI.

[22886] Aufgebot. Auf Antrag des Söldners Georg Bock von Pulling, welcher in den Jahren 1885 bis 1887 Ortsführer der Ortsgemeinde Kreuzbach war, wird der unbe⸗ kannte Inhaber des von der Distriktssparkasse Kötz⸗ ting unterm 18. April 1880 für die Ortsgemeinde Kreuzbach ausgestellten Sparkassebuches Tagebuch Nr. 59, Hauptbuchfolium 427, lautend auf 128 ℳ,

welches zu Verlust gegangen ist und nicht mehr auf⸗ gefunden werden kann, und woraus die Zinsen seit

. Juni

Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Dortmund, den 18. Juli 1890. Koͤnigliches Amtsgericht

1886 unerhoben sind, aufgefordert, seine Rechte spätestens am Aufgebotstermine Donnerstag, den 12. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des unterfertigten Gerichtes anzu⸗ melden und das Sparkassebuch vorzulegen, widrigen⸗ falls dasselbe für kraftlos erklärt wird.

Köützting, den 3. Juli 1890. 8

Kgl. Amtsgericht Kötzting. (L. S.) 88 tter b ur Beglaubigung: berichtigt, daß es am Schlusse zu heißen hat: Kötzting, den 10. Juli 1890. 8 NDer Inhaber der Post bezw. dessen unbekannte Der Kgl. Gerichtsschreiber. (L. 8.) Sternbauer. Rechtsnachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Februar 1891, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 25, anberaumten Aufgebotstermine ihre An⸗ sprüche an der Post anzumelden, widrigenfalls die Post gelöscht werden wird.“ Krotoschin, den 8. November 1890. Königliches Amtsgericht.

[44821] Aufgebot.

Im Grundbuche des dem Stellenbesitzer Fabian zum Erlaß des Ausschlußurtheils werden auf den Nawrath zu Binkowitz gehörigen Grundstücks Binko⸗ 8. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr, Zimmer witz Nr. 96 stehen in Abthlg. III. Nr. 14 Nr. 18, anberaumt. 220 Thaler (= 660 ℳ) rückständige Kaufgelder aus

Der unbekannte Inhaber der vorstehend bezeichneten dem Vertrage vom 3. Januar 1852 für den Schul⸗ Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem Auf⸗ rektor Franz Dreist zu Binkowitz laut Verfügung gebotstermine seine Ansprüche und Rechte auf die⸗ vom 10. April 1852 eingetragen, welche von dem selbe bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden Grundstück Blatt 178 Biakowitz zufolge Verfügung und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe vom 24. Juli 1888 dorthin übertragen sind. zum Zwecke der Amortisation für kraftlos erklärt. Die Post ist angeblich getilgt und soll im Grund⸗ werden wird. .“ buch gelöscht werden.

Ortelsburg, den 8. November 1890. Auf den Antrag des Grundstückseigenthümers Kohnigliches Amtsgericht. werden deshalb die Rechtsnachfolger des verstorbenen Kwasniewski. Hypothekengläubigers Schulrektors Franz Dre st, .““ 8 e unter ihnen auch der seinem Aufenthalt nach un⸗ [44826] Aufgebot. bekannte Sohn desselben, Ernst Dreist, beziehungs⸗

Johann Süß, Bauer in Hartmannsreuth, hat als weise dessen Rechtsnachfolger, aufgefordert, ihre An⸗ Bevollmächtigter der Katharina Stemplinger, sprüche und Rechte auf die Post spätestens im Auf⸗ Bauerstochter von Meßnerschlag, zur Zeit Häuslers⸗ gebotstermine den 28. Februar 1891, Vorm. mitbesitzerin in Kriegell, die Kraftloserklärung des 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ auf diese Katharina Stemplinger u. auf 50 Fl. melden, widrigenfalls sie mit den Ansprüchen auf gleich 85,71 gemachte, durch nichterhobene und die Post werden ausgeschlossen werden. I1““ kapitalisirte Zinsen bis zum 31. Dezember 1888 auf Ratibor, den 7. November 1890. 8 112,67 erhöhte Einlage lautenden, glaubhaft zu Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. Verlust gegangenen, Sparkassabuches vom 15. März —— 9 1852 der Distriktssparkassa Wegscheid beantragt. Es wird hiemit als Aufgebotstermin die diesgericht⸗ liche öffentliche Sitzung vom Freitag, den 22. Mai 1891, Vormitt. 10 Uhr, bestimmt, und der Inhaber der vorbezeichneten Urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8

Wegscheid, den 31. Oktober 1890.

Kgl. Amtsgericht Wegscheid.

[44935] 8

Das Aufgebot vom 18. Oktober 1890 des Wirths Michael Paluszkiewicz zu Baschkow, vertreten durch sden Rechtsanwalt Seyda zu Krotoschin, wird dahin

[44803] Aufgebot.

Auf Antrag des Käthners Johann Kalinowski aus Klein⸗Leschienen, vertreten durch den Rechtsanwalt Leidreiter in Willenberg, ergeht hiermit das Auf⸗ gebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassen⸗ buchs der Kreis⸗Sparkasse Ortelsburg Nr. 2483 über 24,76 ℳ, auf Regine Krause aus Kl.⸗Leschienen, ausgestellt zum Zwecke der Amortisation.

Der Aufgebotstermin und die öffentliche Sitzung

Ausfertigung.

Aufgebot.

Die Nachforschungen nach den rechtmäßigen In⸗ habern der nachbezeichneten im Hypothekenbuche ein⸗ getragenen Forderungen sind fruchtlos geblieben und sind vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlung an gerechnet dreißig Jahre verstrichen, nämlich:

1) 150 Fl. ein mit vier vom Hundert verzinsliches 8 9 Kapital an die minderjährige in Amerika befindliche

1 L1. 8 Elisabetha dtt,. ae eeett. ein⸗ “] 16] 9 8 etragen im H. B. für Roschlaub Bd. I. S. 183. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Wegscheid. seit 12. März 1849 auf fs Anwesen Hs. Nr. Der K. Sekretär: Dirsch. Pl. Nr. 569 u. ff. des Oekonomen Jakob Rattels dasee dog, ve 8 9 . ei ünf vom Hundert verzinsliche f1574305 Aufgebot. V

Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte deflcenng A . ist behufs Kraftloserklärung des von der Firma eingetragen im Hyp. B. für Unteroberndorf, Bd. III. Fischer & Sohn in Dresden und Bernsbach aus. S 1352 seit 25. Juli 1832 auf dem in der Steuer I1“ Ph Fee ha Hoster en gemeinde Unteroberndorf gelegenen Grundstücke Pl

2 8 92 2 1 peaaur an die grma Sfaglrs Pohl in epig am Te 140, des, Brnzac 10. ober 1888 als Zahlung gegebenen am 22. Auf Antran voras 5 desselben Monats zahlbaren, letztgenannter Firma mn lefn Prfagobseste e... bnere 8 aber abhanden gekom menen Wechsels über 103 faßten Beschlüsse werden daher diejenigen, welche au 29 auf Antrag dieser letzteren Firma das Auf⸗ die Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur gebotsverfahren zu eröffnen beschlossen und als Auf⸗ Anmeldung innerhalb sechs Monaten unter dem Teewehagn 1nr g8 H 1890, Vor⸗ Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle mittag der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen

Es ergeht daher hiermit an den Inhaber des vor⸗ 8 8 1 * bezeichneten Wechsels die Aufforderung, in dem an⸗ 82 erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht

beraumten Aufgebotstermine persönlich oder durch 8 einen gehörig legitimirten Vertreter allhier zu er⸗ 8e 289 u,ff. 88 K & 13888 scheinen und seine Ansprüche und Rechte spätestens des dud. Gef . C. P. O. O. u. §.

in diesem Termine anzumelden, auch den Wechsel 8*

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftsloserklärung der

Wachseturkunde ers geg nfe90 Zugleich wird die Verbindung obiger Aufgebote ge⸗ eönig Sächs. Amtsgericht mäß §. 836 der R. C. P. O. angeordnet Schü⸗ eg. 8 Königliches Amtsgericht. G gez. Henfling. Für die Richtigkeit der Ausfertigung 1“ Scheßlitz, am achten Juli Eintausendachthundert und neunzig. Der K. Sekretär am K. Amtsgerichte Scheßzlitz. (L. S.) Reger.

[22344]

der 5. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr.

Aufgebot.

10909] Der Kaufmann Oskar Böttcher in Chemnitz hat das Aufgebot eines von R. H. Bennewitz in Wald⸗ heim am 10. Januar 1890 auf Ernst Josef Böttger in Waldheim gezogenen, von diesem acceptirten, am

Aufgebot. Schenkwirth Johann Bernard Bußmann, gt. Heitkamp, Krspls. Coesfeld, als Vormund der minderjährigen Geschwister Gerhard Heinrich, Maria Bernardine Christine Elisabeth, Bernard Heimann, Bernard August, Bernardine Josephine und Anna Maria Bernardine Pieper, Krspls. Coesfeld. hat das Aufgebot des der Maria Catharina Borgert, Ehefrau Fabrikarbeiters Heinrich Otto zustehenden Sechtstheils an den Grundstücken Flur 6 Nr. 502, 725/503, 726/504, 727,505, 728/505, 538, 542. 543, 547, 453, 546, 250/2 der Gemeinde Krspls. Coesfeld beantragt. 8 Es werden daher alle Diejenigen unbekannten Betheiligten, welche Eigenthumsrechte auf den ge⸗ dachten Antheil an den vorbezeichneten Grundstücken geltend zu machen haben, aufgefordert, ihre An⸗ 8IE in g-2 8* den vh- e

b 1891, Vormittags r, vor dem unter⸗ s8 dgselb⸗, ns zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine fälligen ⸗Wechsels d. d. Dortmund, den 3. 18 ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie damit

ch

1890 über 250 ℳ, welcher ausgestellt ist von werden ausgeschlossen werden.

3 1. Oktober 1890. Remmert an eigene Ordre, acceplirt von Hch. Berger Coesfeld, den 3 in Dortmund, und von Hch. Remmert weitergegeben Königliches Amtsgerich ist an J. W. Schreiber und von diesem dann an EEE“ die Dortmunder Exportbier. Brauerei „Phönix“ zu Dortmund übertragen und übersandt ist, beantragt. Der Wechsel ist angeblich verloren. buches für die Gemeinde Edingen, haben: Der unbekannte Inhaber desselben wird daher 1) die Wittwe Adam Helfen. Maria, geb. aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März Sauber, zu Steinheim i. L. die ü Nr. 58 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ der Flur 14, beim Weirich, Weide, qm, sowie

10. April 1890 fällig gewesenen Wechsels, an ei ene [45065] Ordre über 100 ℳ, welcher sich in einem am 8. März Der 1890 bei dem Kaiserlichen Postamt 1 Chemnitz auf⸗ egebenen und darnach in Schwabmünchen unter⸗ . Geldbriefe befunden haben soll, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. November 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Waldheim, den 29. April 1899. 8

Königliches Amtsgericht. J. V.: Dr. Reppchen, H.⸗R.

[24533] Aufgebot. Der Vorstand der Dortmunder Erxportbier⸗ Brauerei „Phönix“ zu Dortmund, vertreten durch

[44933]1 Oeffentliche Ladung. In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund⸗

e Gerichte, Zimmer Nr. 21, anberaumten Nr. 59 Flur 14 daselbst, Acker, 5 à 41 Am, dezw. ufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den! 5 a 40 qam, als deren Eigenthümer der Adam

Als Aufgebotstermin wird bestimmt Donnerstag,