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eines dem Verbande angeschlossenen Gutsbezirkes stets zugleich auch der Vorsteher des Verbandes sein soll. Die unter Nr. 6 vorgesehene Bestimmung des Maßstabes für die Vertheilung der Beiträge zu den gemeinsamen Ausgaben auf die Verbandsmitglieder ist von besonderer Wichtigkeit für eine ersprießliche Verwaltung der Verbandsangelegen⸗
8. §. 131.
„in welchen Gemeindeverbände einen Verbands⸗
dens Fülen. diese Wahl regelmäßig auf einen zu den Mit⸗ gliedern der Verbandsvertretung (des Verbandsausschusses) gehörenden Gemeinde⸗ oder Gutsvorsteher, vielleicht auch auf einen Amtsvorsteher fallen. Da die Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher bereits in dieser Eigen⸗ schaft von der staatlichen Aufsichtsbehörde bestätigt werden, und der Amtsvorsteher von einer Staatsbehörde ernannt wird, so erscheint es
ür die Wahl dieser Personen zu dem Amte eines
nicht erforderlich, für hl dieser Per
ers die staatliche Bestätigung vorzuhalten. Der ecil cete diese Bestätigung nur für den Fall vor, wenn der zum Verbandsvorßeher Gewählte nicht zugleich Gemeinde⸗, Guts⸗ er Amtsvorsteher ist. Hiernach bedarf es noch einer Bestimmung der die Zuständigkeit und die Rechtsmittel in den Fällen, in welchen en die Wahl eines Verbandsvorstehers, der einer besonderen Be⸗ tigung nicht bedarf, Einspruch erhoben wird, wodurch die Bestim⸗
mung im zweiten Absatze des §. 131 ihre Erläuterung findet.
8 Zu §. 132. 3 icht der rechtlichen Natur der nach §. 132 zu bildenden etph. ders 5⸗ Bestimmungen der Landgemeindeordnung über die Rechte und die Pflichten des Gemeindevorstehers, sowie über die Geschäfte der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung) bezüglich des Verbandsvorstehers und der Vertretung der Gemeindeverbände
sinngemäße Anwendung g
zegangen worden, daß es sich behufs Erzielung thunlichst is dovat an⸗ Werthellung der Lasten sämmtlicher kommunalen Verbände empfiehlt, die gemeinsamen Ausgaben der Gemeindeverbände nach den gleichen Grundsätzen wie die Gemeindeabgaben zu vertheilen. Hier⸗ durch würde eine e berehnftimeet mit der Art und Weise, wie die Kosten der Unterhaltung des gemeinsamen Schulwesens innerhalb der Schulverbände nach §.42 des Entwurfes des Volksschulgesetzes vertheilt werden sollen, und ferner auch eine wesentliche Gleichartigkeit der Ver⸗ bandsabgaben mit den Kreis⸗ und Provinzialabgaben erzielt werden. Es kommt hinzu, daß die Bestimmungen des Entwurfs der Land⸗ gemeindeordnung über die Aufbringung der Gemeindeabgaben das Ziel einer möglichst gerechten, die Leistungsfähigkeit der Abgabe⸗ pflichtigen thunlichst schonenden “ dieser Abgaben verfolgen und den Gemeinden ausreichende Freiheit der Bewegung in der Regelung ihres Abgabewesens gestatten. Auch den Gemeindeverbänden
den Verbandsausschuß zu entsendenden Vertreter, sowie der jedem Gutsbezirke einzuräumenden Stimmen lediglich der Gesammtbetrag der in den Gemeindebezirken und von den Gutsbesitzern zu entrich⸗ tenden Staatssteuern, jedoch unter Mitberücksichtigung der nach Maß⸗ 5 des Gesetzes vom 27. Juli 1885 fingirt zu veranlagenden Steuer⸗
schen und physischen Personen angenommen worden ist.
Fünfter Titel. Aufsicht des Staates.
Zu §§. 136 bis 141.
des Staates über die Verwaltung der Angelegenheiten der Land⸗ gemeinden und selbständigen Gutsbezirke, die geordnete Mitwirkung des Kreisausschusses und Bezirksausschusses bei derselben, sowie die Rechtskontrole der Verwaltungsgerichte finden sich namentlich in Titel V des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883, sowie im §. 9 des Gesetzes vom 14. April 1856. Bei diesen Bestimmungen wird es im Allgemeinen auch ferner bewenden müssen. Soweit diese Vor⸗ schriften die Bestätigung von Ortsstatuten, Gemeindebeschlüssen und Aehnliches zum Gegenstande haben, sind sie an den auf den Gegen⸗ stand der Aufsicht bezüglichen Stellen des Gesetzentwurfs berücksichtigt. Die übrigen Bestimmungen über die Staatsaufsicht sind — ent⸗ sprechend dem Vorgange der neueren Provinzial⸗, Kreis⸗ und Städte⸗ ordnungen — unter einem besonderen Titel der Landgemeindeordnung zusammengestellt. Diese Bestimmungen finden im Allgemeinen auch
Anwendung.
Sechster Titel.
Ausführungs⸗ und Uebergangsbestimmungen. Zu §. 142.
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist vorläufig der 1. April 1892 in Aussicht genommen. Mit diesem Zeitpunkte treten alle entgegenstehenden Gesetzesvorschriften, insbesondere die einschlagenden Bestimmungen des Tit. 7 Thl. II A. L. R., das Gesetz vom 14. April 1856, die §§. 22 bis 45 sowie §. 53 der Kreisordnung und für die östlichen Provinzen die §§. 24 bis 37 des Zuständigkeitsgesetzes außer Kraft. Daneben bedarf es nach dem zum vierten Titel (S. 92) Bemerkten einer ausdrücklichen Bestimmung, durch welche die Vor⸗ schriften der §§. 51, 51a und 55 a Absatz 2 der Kreisordnung auch fernerhin aufrecht erhalten werden.
Die Bestimmung im zweiten Absatze dieses Paragraphen findet ihre Erläuterung durch die besondere Stellung, welche die Volksschule auch soweit sie die Eigenschaft einer Gemeindeanstalt hat, in dem Organismus des Staates einnimmt. Im Einzelnen darf in dieser
ätze der im §. 1 a. a. O. bezeichneten Personengesammtheiten juristi⸗
Die gegenwärtig geltenden Bestimmungen, betreffend die Aufsicht
auf die Verbände nachbarlich belegener Gemeinden und Gutsbezirke
und Gutsbezirke, welche bei Aufrechterbaltung ihrer Selbständigkeit 8
ihre kommunalen Verpflichtungen nicht vollständig zu erfüllen ver⸗ mögen mit benachbarten Gemeinden oder Gutsbezirken, um die Zu⸗ sammenlegung solcher Gemeinden und Gutsbezirke, deren Gehöfte und Feldmarken mit einander derart im Gemenge liegen, daß eine Son⸗ derung der beiderseitigen kommunalen Interessen nicht mehr möglich ist, sowie um die Umwandlung von zersplitterten Gutsbezirken und von den in Gutsbezirken bestehenden Kolonien und Landgemeinden. Eine solche Anordnung ist durch den ersten Absatz des §. 143 getroffen. Wenngleich es zu wünschen ist, daß in Zusammenhang mit dieser Prüfung zugleich auch die Fälle in das Auge gefaßt werden, in welchen eine Verbindung nachbarlich belegener Landgemeinden und Gutsbezirke behufs gemeinsamer Wahrnehmung kommunaler An⸗ gelegenheiten (Titel 4) durch das öffentliche Interesse an die Hand geheben ist, so sieht doch der Entwurf von der Aufnahme einer des⸗ allsigen ausdrücklichen Bestimmung in das Gesetz um deswillen ab, weil diese Verbandsbildung nicht wohl gleichzeitig mit den alsbald zur Ausführung zu bringenden Kommunalbezirksveränderungen in die Wege geleitet werden kann, die letzteren vielmehr der ersteren voran⸗ gehen müssen. Es wird jedoch beabsichtigt, im Wege der Vollziehung die Anweisung zu erlassen, daß dieser Punkt bei der durch den §. 143 des Entwurfes angeordneten Prüfung Berücksichtigung finde. Die Verhältnisse werden vielfach der Art liegen, daß in einer Mehrzahl von Fällen die Frage entsteht, ob es den Vorzag verdient, nachbarlich belegene Gemeindeeinheiten zu einem neuen Gemeinde⸗ oder Guts⸗ bezirke nach § 2 Abs. 3 des Entwurfes zu vereinigen oder sie behufs gemeinsamer Wahrnehmung einzelner zu ihrem Wirkungskreise ge⸗ hörigen Angelegenheiten nach den Bestimmungen im vierten Titel mit einander zu verbinden. Die vollständige kommunale Vereinigung wird außer bei leistungsunfähigen Gemeinden und Gutsbezirken beispielsweise bei der wirklichen Gemengelage vorwiegend in Betracht kommen, während die Bildung eines Gemeindeverbandes den Rück⸗ sichten des öffentlichen Interesses in den Fällen genügt, wo nur ein enger räumlicher Zusammenhang der Gehöfte oder auch einzelner größerer Grundstückskomplexe von leistungsfähigen Landgemeinden und Gutsbezirken vorliegt. In Fällen der letzteren Art wird also von der kommunalen Vereinigung vorerst abgesehen werden können und die Verbandsbildung anzustreben sein. MNiach den Vorschriften im zweiten Absatze des §. 143 soll für die in Rede stehende Prüfung der Verhältnisse der Landgemeinden die Mitwirkung der Selbstverwaltungsbehörden in hervorragendem Maße in Anspruch genommen werden. Weiter ist vorgesehen, daß sich die Ober⸗Präsidenten durch besondere Kommissarien in steter Kenntniß von dem Gange der Verhältnisse zu halten und nöthigen Falles die zur Förderung der Sache geeignet erscheinenden Anordnungen zu treffen
haben. Zu §. 144.
oll durch die Bestimmung im ersten Absatze dieser Paragraphen sal absolute feststehende Art und Weise der Aufbringung der für ihre Zwecke erforderlichen Abgaben auferlegt, dieselben sollen vielmehr nur verpflichtet werden, im Allgemeinen die Grundsätze über die Gemeindeabgaben zu befolgen, wonach es ihnen also insbesondere auch gemäß der Vorschrift des §. 16 des Entwurfs freistehen würde, nach Lage der thatsächlichen Verhältnisse Mehr⸗ und Minderbelastungen einzelner Mitglieder des Verbandes eintreten zu lassen.
Die Bestimmungen des §. 135
folgen im Wesentlichen den Vorschriften der Kreisordnung über die Organe der Amtsverwaltung (§§. 50 ff.) mit der Maßgabe, daß als Grundlage für die Bemessung der Anzahl der von jeder Gemeinde in
Bezug genommen werden.
selbständigen Gutsbezirke
Hinsicht auf den Entwurf des Volksschulgesetzes und dessen Begründung
Zu §.
Mit Rücksicht auf die nach der Anlage B sich ergehende erheb⸗ liche Anzahl der Fälle, in welchen kommunale Aenderungen für ausführbar und im öffentlichen Interesse für empfehlenswerth zu erachten sind, erscheint es angezeigt, dur zuordnen, daß noch vor dem Inkrafttreten desselben von Amtswegen eine allgemeine Revision der Verhältnisse der Landgemeinden und vorgenommen Bezirksveränderungen (§. 2), welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden und alsbald ausführbar sind, vorzubreiten. handelt es sich insbesondere um die Vereinigung derjenigen Gemeinden
143.
ch das Gesetz selbst an⸗
werde, um diejenigen 1 Schöffen bis
Hierbei
Alsbald nach der Verkündigung des Gesetzes werden die Vor⸗ bereitungen zu den Neuwahlen für die Gemeindevertretungen zu treffen sein, damit die unter Zugrundelegung der neuen Bestimmungen gewählten Gemeindeverordneten baldthunlichst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre amtliche Wirksamkeit beginnen können; es wird jedoch vorzusehen sein, daß bis Gemeindeverordneten im Amte verbleiben. Im J lichst leichten Ueberleitung der Geschäfte der Gemeindeverwaltung in die neue Ordnung wird Zeit des Inkrafttretens im Amte befindlichen Gemeindevorsteher und — zum Ablaufe ihrer Wahlperiode, die besoldeten Ge⸗ meindebeamten aber nach Maßgabe ihres Anstellungsvertrages im Amte verbleiben.
zu diesem Zeitpunkte die bisherigen nteresse einer mög⸗
sich eine Vorschrift empfehlen, daß die zur
1. Steckbriefe und ö 2. Zwangsvollstreckungen, 5 erpachtungen, Verdingungen ꝛc.
3. 4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
fh bgt. Vorladungen u. dergl. 9
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Oeffentlicher Anzeiger.
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5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 5
9. Verschiedene Bekanntmachungen. “
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[45041] Steckbrief.
Gegen die unten beschriebene Arbeiterin Emma Raseck zu Nieder⸗Schönhausen, geboren am 24. Fe⸗ bruar 1868 zu Zettin i./P., welche flüchtig ist, sich verborgen hält, ist in den Akten U. R. II. 222. 90 die Untersuchungshaft wegen wiederholten Meineides verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 12 a. abzuliefern.
Berlin, den 11. November 1890.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I.
Beschreibung: Alter 22 Jahre, Größe 1,64 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Augenbrauen dunkelblond, Nase gewöhnlich, Mund gewöͤhnlich, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichts⸗ farbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kenn⸗ zeichen: zu Zeiten viele Pickel im Gesicht, Ponny⸗ lsut —
[450699) Berichtigung. 1 Der in dem Steckbriefe vom 11. d. Mts. — II b. 2101 — näher bezeichnete herrschaftliche Diener Johann Valentin Duda ist nicht 30, sondern 50 bis 53 Jahre alt. Ratibor, den 14. November 1890. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. [45042]* Steckbriefs⸗Erledigung. er gegen den Kaufmann, Goldarbeiter Carl Schenck wegen Betruges und wiederholter Unter⸗ schlagung unter dem 27. Februar 1882 in den Akten U. R. II. 114. 1882 erlassene Steckbrief wird zurück⸗ genommen. v Berlin, den 12. November 1890. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.
[ĩ45043] Steckbriefs ⸗Erledigung. 6“ Der gegen die Wittwe Anna Antonie Victoria Weber, geb. Backhaus, wegen Diebstahls, Unter⸗ chlagung und Betruges unter dem 9. März 1885 in den Akten U. R. II. 66 1885 ecrlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 12. November 1890. „Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[45055] Zwangsversteigerung. „Im Wege der Zwangsvoll streckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 5 Blatt Nr. 297 auf den Namen des Zimmermeisters Christian Jatzko zu Berlin ein⸗ getragene, in der Müller⸗ und Triftstraße (Nr. 1a) belegene Grundstück am 8. Jannar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße
Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 3 a 54 qm groß, weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, G Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingese en werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Januar 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an oben bezeichneter Ge⸗ richtsstelle verkündet werden. Berlin, den 10. November 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung Nr. 53.
[45067] Zwangsversteigerung.
Im Wege der „Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 11 Blatt Nr. 388 auf den Namen des Dr. jur. Heinrich Becker hier eingetragene, in der verlängerten Eichen⸗ dorffstraße (Nr. 26) belegene Grundstück am 6. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel GC., Erd⸗ geschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist 4 a 31 qm groß, weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda,
lügel D., Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige eee von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des n ten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteige⸗
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rungstermins die Einstellung des Verfahrens her⸗ beizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstäckhe tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. Januar 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden.
Berlin, den 6. November 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53. [45057] Aufgebot.
Wittwe S. H. Köhrmann, geb. Krilling, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des Contrabuchs der Hamburger Sparcasse von 1827, District III, Nr. 62573, lautend auf ein Guthaben von ℳ 2997,03.
Der Inhgher der Urkunde wird aufgefordert, spätestens per auf Montag, den 25. Mai 1891, Nalittags 2 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Hamburg, den 31. Oktober 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: 1 Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
139183. Aufgebot.
Die nachstehend bezeichneten, von der Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungsgesellschaft „Iduna“ zu Halle a./S. ausgefertigten Urkunden sind angeblich verloren gegangen:
I. Der Versicherungsschein der Iduna Nr. 84 754 a. d. d. Halle a./S., den 19. Juli 1877, Inhalts dessen der verstorbene Eisenbahnstationsassistent Heinrich Gottlieb August Schade sein Leben in Höhe von 150 ℳ bei der genannten Gesellschaft zu Gunsten seiner Ehefrau ev. seiner Kinder versichert hat.
II. Der Depositalschein Nr. 16 476 d. d. Halle a/S., den 12. November 1885, Inhalts dessen der König⸗ liche Hoflakai Detlef Benedix Lafrenz und dessen Ehefrau Leopoldine Josepha Clars, geborene Hucklen⸗ broich, zu Berlin die auf das Leben derselben über je 150 ℳ Versicherungssumme nach Tabelle XI. a / b. ausgefertigten Policen Nr. 31 282, 31 297, 40 550, 40 551 d. d. den 10. Mai 1861 bez. 21. Januar 1862 als Unterpfand für ein ihnen von der Iduna laut Schuldschein vom 1. November 1885 gewährtes Darlehn von 300 ℳ bei der Iduna hinterlegt haben.
III. Der Depositalschein Nr. 17 252 d d. Halle a/S., den 5. August 1886, laut welchem die Frau Marie Bühring, geborene Koerner, zu Berlin die auf das Leben ihres Ehemannes, des Kaufmanns Ernst Justus Bühring ebendaselbst, über 3000 ℳ Versicherungs⸗ summe ausgefertigte Police Nr. 111 579 vom 29. April 1873 als Unterpfand für ein ihr gewährtes Darlehn deponirt hat.
IV. Der Depositalschein Nr. 9051 d. d. Halle a/S., den 8. August 1879, Inhalts dessen der Berg⸗ zimmermann Franz Neef zu Alt⸗Staßfurt die auf sein Leben über 300 bezw. 600 ℳ Versicherungs⸗ summe nach Tabelle I. von der Iduna ausgefertigten Fen. Nr. 66 522 bezw. Nr. 77 536 vom 17. August
65 bezw. 23. Oktober 1866 als Sicherheit für ein
1“ “ 5
ihm laut Schuldschein vom 31. Juli 1879 gewährtes S von 150,00 ℳ bei der Iduna hinter⸗ egt hat.
V. Der Depositalschein Nr. 8267 de dato Halle, den 7. Januar 1879. Inhalts dessen der Fabrik⸗ arbeiter Andreas Friedrich August Koitz und dessen Ehefrau Christiane, geborene Ziegler, zu Kottbus die über je 300,00 ℳ Versicherungssumme nach Tabelle XI A. von der „Iduna“ ausgefertigten Polizen Nr. 66 797/8 d. d. den 28. August 1865 als Unterpfand für ein ihnen laut Schuldschein vom 4. Januar 1879 gewährtes Darlehn von 70,00 ℳ bei der Iduna hinterlegt haben.
VI. Der Versicherungsschein Nr. 70 223 d. d. Halle a./S., den 19. Januar 1866, über 100 Thaler Versicherungssumme, zahlbar nach vollendetem 21. Lebensjahre des Versicherten, Reinhold Julius Berthold Meyer in Berlin, geboren am 27. Juli 1865, an den Versicherten oder den legitimirten In⸗ haber der Polize nach dem vorschriftsmäßig geführten Nachweise, daß der Versicherte den 27. Juli 1886, Mittags 12 Uhr erlebt hat.
Auf Antrag:
zu I. der verwittweten Frau Eisenbahnstations⸗ Assistent Bertha Schade zu Kolberg,
zu II. des Königlichen Hof⸗Lakai Detlef Benedix Lafrenz zu Berlin,
zu III. der Frau Marie Bühring, Koerner, zu Berlin,
zu IV. a. des Zimmermanns Franz Neef in Alt⸗
Staßfurt,
b. des Arbeiters Hermann Neef in Leopolds⸗ hall und
c. der verehelichten Bergarbeiter Karl⸗ sohn, Ida, geborene Neef, zu Staß⸗
8 urt,
zu V. der Wittwe Christiane Koitz zu Kottbus,
zu VI. des Bildhauers Reinhold Meyer zu Steglitz, werden die Inhaber der obenbezeichneten Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, kleine Steinstraße 8, Zimmer 31, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die ÜUrkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Halle a./S., den 2. Oktober 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
geborene
[45059] Aufgebot.
Der Kaufmann Eduard Zahn, Inhaber der Firma Eduard Zahn hier hat das Aufgebot des den E. Zahn Hanau als Empfänger benennenden veF F des Königlichen. Hauptsteueramts Hanau über eine am 8. September 1885 bei dem Hauptsteueramt eingelagerte Kiste, Macis enthaltend, gezeichnet HC 122/131 77,50 kg schwer beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1891, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1I11
Hanau, den 12. November 1890. 1
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
Aufgebot. “ Iaa,eh, astehend bezeichneten Sparkassenbücher und
zwar:
4. Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse
2 1 4, ü 8 I Seri C. I. Nr. 83 574, ausgefertigt für den
ner a. D. Karl Kalus zu Breslau am Postschafzes, ursprünglich über 25 ℳ und nach den durch Zuschreibungen erlittenen Veränderungen am 31. Dezember 1889 einschließlich der Zinsen über 41 ℳ 46 ₰ lautend, 8
2) das Buch C. Nr. 95 497, ausgefertigt für den Musiker Heinrich Scholz zu Breslau am 8. Februar 1889, ursprünglich über 200 ℳ und Ende März 1890 nach verschiedenen Ab⸗ und Zuschreibungen ein⸗ schließlich der Zinsen über 320,45 ℳ lautend,
3) Ser. C. I. Nr. 71 303, ausgefertigt für den Kaufmann Herrmann Lagro zu Breslau am 8. No⸗ vember 1887, ursprünglich über 40 ℳ und Ende Dezember 1888 einschließlich der Zinsen über 41,35 ℳ g C. Nr. 11 305, ausgefertigt für die Wittwe Hedwig Richling zu Kunersdorf, Kr. Oels, am 11. April 1882, ursprünglich über 450 ℳ und am 1. April 1890 nach mehreren Ab⸗ und Zuschreibungen einschließlich der Zinsen noch über 30,83 ℳ lautend, welches nach dem Tode der Wittwe Richling in das Eigenthum der verehelichten Arbeiter Mathilde Waltel, geb. hee zu Breslau, übergegangen ist;
B. das Sparkassenbuch der Breslauer Kreis⸗Spar⸗ kasse Nr 50 377, ausgefertigt für die unverehelichte Caroline Beyer zu Breslau am 23. Juli 1883, ur⸗ sprünglich über 12 ℳ und am 1. Januar 1890 ein⸗ schließlich der Zinsen über 303,18 ℳ lautend, welches im Jahre 1883 (anscheinend von dem damaligen Vormunde Freistellenbesitzer Ernst Haeusler) außer
ours gesetzt ist,
sind angeblich abhanden gekommen und sollen auf den Antrag: 1
zu A. 1 des Postschaffners a. D. Karl Kalus zu
Breslau, — zu A 2 des Sergeanten und Hautboisten im Grenadier⸗Regiment Nr. 11 Heinrich Scholz zu Breslau,
zu A. 3 des Kaufmanns Herrmann Lagro zu Breslau, 8 8
zu A. 4 der verehelichten Arbeiter Mathilde Wal⸗
tel, geb. Richling, zu Breslau,
zu B. der unverehelichten Caroline Beyer zu
ö“
ür kraftlos erklärt werden. Es daher die Inhaber der vorbezeichneten
parkassenbücher hiermit aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 30. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst, am Schweidnitzer⸗Stadtgraben Nr. 4,
Jimmer Nr. 89 im zweiten Stocke anberaumten
Aufgebotstermine anzumelden und die betreffenden Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der letzteren erfolgen wird.
Breslau, den 1. Juli 1890. Königliches Amtsgericht.
[233600) 8
Das K. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 5. Juli 1890 folgendes Aufgebot erlassen:
Auf dem Anwesen des Kaufmanns Heinrich Sauer⸗ mann, Hs. Nr. 5 an der Brunnstraße, findet sich im diesger. Hypothekenbuche für das Hackenviertel Theil III. Seite 85 unter Rubr. III. der Eintrag:
„14. Dezember 1844: 125 Gulden, womit Lederer⸗ meister Leonhard Streicher in Ansehung desjenigen Kapitals gleichen Betrags, welches nach gerichtl. Schuldbrief vom 15. Juli 1843 für die Magistrats⸗ offiziantenswittwe Walburga Beck als Intestaterbin des landesabwesenden Benedikt Beck auf dem An⸗ wesen des Eislieferanten Max Baum an der Feld⸗ straße hypothekarisch versichert war, laut Cession vom 2. November 1843 auf Streicher übergegangen und an ihn bezahlt worden ist, für den Fall Kaution geleistet hat, daß Benedikt Beck oder dessen Erben wieder zum Vorschein kommen Hr
Nachdem die bisherigen Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos ge⸗ blieben sind, und vom Tage der letzten auf diese Forderung sich beziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, wird auf Antrag des Kgl. Advokaten Kraussold Namens des dermaligen Besitzers des belasteten Anwesens Derjenige, welcher auf be⸗ sagte Forderung ein Recht zu haben glaubt, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten und längstens im Aufgebotstermine am Dienstag, den 3. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, im diesger. Geschäfts⸗ zimmer Nr. 19/I (Augustinerstock), unter dem Rechts⸗ nachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung diese Forderung für
erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht
hürde. 8 München, am 9. Juli 1890. Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber: L. S.) Hagenauer.
[45054 1 Aufgebot.
Zur Ermittelung des Lebens oder Todes des am 23. Dezember 1839 in Oelsnitz i. V. geborenen Schlossers 1“ August Grünert, eines Sohnes des am 6. Juli 1875 in Oelsnitz i. V. verstorbener Schlossermeisters Johann Gottfried Grünert ist von dem “ Bruder desselben, von dem Han⸗ delsmanne Karl Friedrich Grünert das Aufgebots⸗ verfahren beantragt worden.
Nach der Versicherung des Antragstellers in Ver⸗ bindung mit den sonst angestellten Erörterungen ist Friedrich August Grünert im Jahre 1863 auf die Wanderschaft gegangen, hat wiederholt die Ab⸗ sicht, nach Amerika auszuwandern, ausgesprochen und hat seit April 1 864 über sein Leben und seinen Aufenthalt keine Nach richt mehr gegeben.
Es wird daher der Schlosser Friedrich August Grünert hierdurch aufgefordert, in dem auf den 26. Juni 1891, Nachmittags 3 Uhr, hiermit anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten zu er⸗ schenen widrigenfalls derselbe auf Antrag würde ür todt erklärt und dessen hier befindliches Ver⸗ mögen den sich legitimirenden Erben würde aus⸗ gehändigt werden. 1 Oelsnitz i. B., den 12, November 18900.
Königliches Ffäss erscht. Dr. Rötzsch
[45062) Ausfertigung. Aufgebot.
Martin Schmid, geboren 17. Dezember 1834 zu Dillingen als Sohn der ledigen Genovefa Stegmann und des Soldaten Martin Schmid dahier, ist im Jahre 1866 nach Amerika ausgewandert und hat seit dem 29. April 1874 keine Kunde über sein Leben gegeben. Da somit seit mehr als 10 Jahren von seiner Großjährigkeit an gerechnet keine Kunde über ihn einkam, so ergeht auf Antrag seiner illegitimen Schwester Johanna Joas, Wagnersfrau in Augs⸗ burg, die Aufforderung:
a. an den Verschollenen spätestens in dem auf Freitag, 11. September 1891, Vormittags 11 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine per⸗ sönlich oder schriftlich sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde.
b. an die Erbbetheiligten, Termine wahrzunehmen,
c. an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber zu machen. 1
Dillingen, 7. November 1890. 1
Königliches Amtsgericht.
Z1 gez. Wimmer.
Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift wird hiermit bestätigt.
Dillingen, 11. November 1890.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. S.) Dusch, Kgl. Sekretär.
ihre Interessen im
[450641 Aufgebot. —
Der Gütler Simon Hirtlreiter von Zimmerwald hat den Antrag gestellt, seinen am 4. November 1855 gebornen Bruder Franz Seraf Hirtlreiter von Taubenbach, welcher vor 18 Jahren als Zimmer⸗ geselle in die Fremde gewandert und über dessen Leben seit dieser Zeit keine Nachricht vorhanden sei, durch Richterspruch für todt zu erklären.
Demgemäß ergeht die öffentliche Aufforderung
1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termin, welcher hiermit auf Montag, den 31. August 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt wird, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermin wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ ect ng
„823 folg. C. P. O. art. 103 folg. Ausf. G. zur C. P. O. Simbach, 12. November 1890. Königliches Amtsgericht. (L. 8)
Hebberling. 8 Zur Beglaubigunn;: Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Simbach. (L s8.) Strauß, K. Sekretär.
[45066] Aufgebot.
Auf Antrag der Wittwe Anna Margarethe Roth, geb. Lückert, in Völkershausen und der verehel. Anna Dorothea Träger, verw. gew. Noldan, geb. Fischer, hier, ist das Aufgebotsverfahren zum Zweck der ec der beiden Nachgenannten eingeleitet worden:
a. Katharine Elisabeth Lückert, geboren den
8. April 1847 zu Völkershausen,
b. Peter Lückert, geboren den 7. Juni 1851
daselbst.
Sie sind in den Jahren 1865 bis 1867 nach Amerika ausgewandert und seit länger als 10 Jahren verschollen.
Katharine Elisabeth und Peter Lückert aus Völkershausen werden geladen, Dienstag, den 30. Dezember 1890, früh 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht persönlich oder durch einen gerichtlich legitimirten Bevollmächtigten oder sonst auf unzweifelhafte Weise sich zu melden, und über ihr Vermögen selbst zu verfügen, widrigenfalls sie auf Antrag der Erbinteressenten durch Ausschluß⸗ urtheil für todt erklärt werden und die Ausantwortung ihres Nachlasses an ihre Vertrags⸗, Testaments⸗ oder Intestaterben oder die sonst dazu befugten Personen ohne Kaution erfolgen wird.
Zugleich werden die Erben der obengenannten Verschollenen geladen, im Aufgebotstermine sich gehörig zu legitimiren und ihre Erbansprüche auf den Nachlaß der Verschollenen anzugeben, widrigen⸗ falls sie zu gewärtigen haben, daß ohne Rücksicht auf die Entbliebenen der Nachlaß in Gemäßheit des zu erlassenden Ausschlußurtheils Denen, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich begründeten An⸗ spruch angemeldet und bescheinigt haben, aus⸗ geantwortet werden wird.
Das Ausschlußurtheil wird auf Antrag an dem⸗ selben Tage verkündet werden.
Vacha, den 5. November 1890.
r. Krug.
[45061] Bekanntmachung. Das K. Amtsgericht Aibling erließ unterm 9. ds. Mts. folgendes Aufgebot: Auf Antrag des Gastwirths Kaspar Hartl in Bruckmühl vom 7. I. Mts. ergeht an Josef Niedermaier, Bauers⸗ sohn von Noderwichs, vermißt seit dem russischen Feldzug 1813, die Aufforderung: im Aufgebotstermine, nämlich am Mittwoch, den 14. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, perfönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt wird 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde gehen können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen.
Augusta Beha, Beide ledig von Pfaffenweiler, in den fürsorglichen Besitz des Vermögens desselben eingewiesen werden. Villingen, 11. November 1890. Gr. Amtsgericht. gz. Krimmer. Dies veröffentlicht der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: 8 4 (L. S.) J. V.: Henn.
[45056] Amtsgericht Hamburg.
Der hiesige Rechtsanwalt Dr. Otto Meier hat den Erlaß eines Aufgebots zwecks Todeserklärung nachstehend verzeichneter verschollener beantragt:
1) Der am 23. Mai 1831 zu Finkenwärder ge⸗ borene Karsten Fock ist im Oktober 1851 als Knecht auf dem Finkenwärder Fischer⸗Ewer des verstorbenen Schiffers Johann Siebert Fock auf der Höhe von Helgoland beim Herablassen eines Segels über Bord gefallen und vor den Augen des Schiffers und des damaligen Kochs späteren Seefischers Andreas Niebers ertrunken.
Nächste Verwandte sind Geschwister: 1) Hinrich Fock, 2) Peter Fock, 3) Wwe. Anna Rübcke, 4) Catharine, des Johann Gröhn Ehefrau.
Dieselben haben dem Antragsteller Vollmacht ertheilt.
Der am 10. Februar 1840 zu Moorburg ge⸗
borene Johann Ernst Meyer oder Meier hat
als Matrose im Jahre 1860 oder 1872 zuletzt aus Amerika geschrieben, und ist seitdem ver⸗ schollen.
Nächste Intestaterben sind Mutterbruderkinder: 1) Lena, verehelichte Joh. Kohrs, in Lauenbruch, 2) Metta, verehelichte Hinr. Blohm, Finken⸗
wärder,
3) Marga, verwittwete Knees, in Altona,
4) Gesa, verehelichte Rathjen, in Altona,
5) Marie, verehelichte Nibb, in Altona,
6) Hinr. Meier auf Finkenwärder.
Gesa Rathjen, geb. Meier, hat, im Beistande L““ dem Antragsteller Vollmacht ertheilt.
Der am 8. April 1837 hier geborene Heinrich
Wilhelm Burmester hat vor etwa 20 Jahren
aus Peru Nachricht von sich gegeben, und ist
seitdem gänzlich verschollen.
Intestaterben sind Geschwister und Geschwister⸗ kinder, als:
) Adele, verwittwete Kehrhahn,
2) Adolph, in Rio,
3) Agathe, verehelichte Söderberg, in Malmö, 4) der verstorbenen Helene Kehrhahn, geb.
Burmester, Kinder:
a. Andreas in Berlin,
b. Adolph in Montevideo,
c Friedrich, d. Agathe,
e. Edmond Kehrhahn. .“
Adele, verwittwete Kehrhahn, als Schwester, und Georg Kehrhahn, als väterlicher Vormund, haben dem Antragsteller Vollmacht ertheilt. Der am 5. Juli 1841 hier geborene Johann Anton Ludwig Porath ist am 7. Januar 1857 als Schiffsjunge des Hamburger Schiffs „Emma“, Kapitän Friederichsen, auf der Reise nach Rio de Janeiro von der Marsraae über Bord ge⸗ fallen und ertrunken.
Das Erbschaftsamt, in Verwaltung seines Vermögens, hat dem Antragsteller Vollmacht ertheilt.
Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen: I. daß die nachbenannten
1) Karsten Fock,
9 Johann Ernst Meyer oder Meier,
3) Heinrich Wilhelm Burmester,
4) Johann Anton Ludwig Porath,
hiermit aufgefordert werden, sich spätestens in
dem auf Sonnabend, den 30. Mai 1891,
2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗
termin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗
straße Nr. 10, Zimmer Nr. 56, zu melden unter dem Rechtsnachtheil, daß dieselben werden für todt erklärt werden;
daß alle unbekannten Erben und Gläubiger der
genannten Verschollenen hiermit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden — und zwar
Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗
stellungsbevollmächtigten — unter dem Rechts⸗
nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens.
Hamburg, den 5. November 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
8 Zur Beglaubigung:
omberg Dr., Gerichts⸗Sekretär. E
[45063]
Der Uhrmacher Georg Bernhard Friedrich Stier, geb. am 5. Juli 1831 su Neustieten in Mecklenburg. soweit bekannt, zuletzt in St. Louis, Missouri, auf⸗ hältlich, seit mehr als 30 Jahren aber verschollen, wird biermit edictaliter unter dem Präjudiz citirt, daß, wenn er sich a dato edictalium binnen zwei Jahren nicht melden, oder den Ort seines Auf⸗ enthalts nicht bekannt machen würde, sein Vermoͤgen seinen nächsten Verwandten für anheimgefallen erklärt werden soll.
Wismar, 11. November 1890. 1 Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amts ericht.
F [45058] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Eberhard Ludwig Ferdinand Niederheitmann, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Berthold, und Henriette, geschiedene Nieder⸗ heitmann, verwittwete Peters, geb. des Arts, ver⸗
Aibling, 12. November 1890. b Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts: (L. 8.) uthel, K. Sekretär.
“
[45060]
Nr. 15160. Leander Beha, Landwirth von Pfaffenweiler, welcher im Jahre 1865 nach Amerika ausgewandert ist und seitdem keine Nachricht mehr von sich gegeben hat, wird aufgefordert, binnen sapresfeit entweder dahier zu erscheinen oder
achricht von sich anher gelangen zu lassen, andern⸗ falls er für verschollen erklärt nnd seine muthmaß⸗
lichen Erben, die Antragstellerinnen Katharina und
“
treten durch die Rechtsanwälte Dres. Ankoine⸗Fei ib dr Otto Hübener, wird ein Aufgebot 8 erlassen: daß Alle, welche an das bisherige Gesammtgut der durch Urtheil des hiesigen Landgerichts vom 13. Oktober cr. vom Bande geschiedenen Antrag⸗ steller oder an jeden Einzelnen von ihnen Forde⸗ rungen irgend welcher Art zu haben vermeinen, biemit alstardet werden, solche Forde⸗ rungen spätestens in dem auf Sonna d, 3. Januar 1891, 2 Uhr Nachmitta 5 anberaumten Aufgebotstermin im ön Gericht, Dammthorstraße 10. Zimmer Nr. 56. anzumelden — und zwar A. rtige unter Be⸗
Personen
[4510²]
mletzt in Freide
stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten
— bei Strafe des Ausschlusses. ctis
Hamburg, den 5. November 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung:
Romberg Dr. Gerichts⸗Sekretäar.
[451052 Verschollenheitsverfahren.
Großh. Amtsgericht hier hat heute verfügt: Christian Wölfle von Oefingen wird für ver schollen erklärt und hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 8
Donaueschingen, den 10. November 1890.
Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts. (L. S.) Gäßler.
[451066 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Frau Kommerzienra Hahne, Helene, geb. Schäfer, in Annen, durch den Rechtsanwalt Fautsch in Witten, erken das Königliche Amtsgericht in Witten in der Sitzung vom 8. November 1890 durch den Amtzz richter Schmid für Recht:
Der über ein Kux des in tausend Kuxe einge⸗ theilten Steinkohlenbergwerks Ringeltaube, in der Gemeinde Annen⸗Wullen, eingetragen im Gewerken buche Band I. pag. 34 auf den Namen des 8 direktors Kommerzienrath Carl H ausgefertigte Kuxschein Nr. 2 (zwei los erklärt.
Die Kosten des Ver stellerin auferlegt.
[45107]
Der unter dem 11. November 1889 von G. C.
Ehrichsen in Leipzig über 359 ℳ ausgestellte, von
C. Aug. Beyer daselbst acceptirte und bei diese am 14. Februar 1890 zahlbare Wechsel, verseh mit dem Blankogiro Franz Oehler in Leipzig, ist durch Urtheil vom 12. November dieses Jahres fü
kraftlos erklärt worden.
Leipzig, am 13. November 1890. Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung II. Steinberger.
Bekauntmachung. 8 1 Durch das heute verkündete Ausschlußurtheil sind
die Hypothekenurkunden:
a. vom 29. Januar 1878 über die im Grundbuch von Attendorn Band XII. Blatt 64 Abtbl. III.
Nr. 9 für Carl Meurer zu Wipperfürth ein getragene Judikatforderung von 896,90 ℳ
und 9,50 ℳ Kosten.
. vom 6. Dezember 1845 über die im Grund buch von Heggen Band V. Blatt 35 Abthl. III. Nr. 3a. für den Rendanten Hüppe zu Atten
dorn eingetragenen, an den Vikar Müller da selbst abgetretenen und der Theresia Klewes
ingefallenen rückständigen Kaufgelder von
80 Thaler. 8 . vom 27. 1886 über den im Grundbuch 55 bflden b 89 2. ve 51 Abthl. III.
r. r Joh. e zu Helden eingetragenen Restkaufpreis von 4200 ℳ
vom 25. Mai 1867 und 28. Januar 1870 über die im Grundbuch von Helden Abthl. III. Nr. 3 und 8.
a. für den Gottfried Lappe zu Wermels⸗ kirchen eingetragene Kapitalforderung von 8 85 Thaler. §5. für den Fr. Bovet zu Lüdenscheid ein⸗ getragene Judikatforderung von 32 Thaler
22 Sgr. nebst 3 Thaler 17 Sgr. Kosten. vom 1. März 1842 über die im Grundbuch
von Helden⸗Obervpeischede Band I. Blatt 24
Abthl. III. Nr. 2 für die Kinder des Nicklas Jüngermann eingetragene Kaution von 76 Thaler 20 Sgr. 4 ₰
für kraftlos erklärt.
Attendorn, den 7. November 1890. Königliches Amtsgericht.
[45080] Oeffentliche Zustellung. “ Die verehelichte Arbeiter Friederike geb. Götze, zu Halle a S. vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Keil daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Arbeiter, demnächstigen Füfilter Mar Kühne aus Halle a./S., zur Zeit in undekannter Abwesenheit, wegen böswilligen Verlafsens, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen 8 zu Halle a./S. auf den 18. Februar 1. — mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinem dei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anmalt zm de⸗ -. e —2 der 2e wird dieser Auszug der Klage bekannt Halle a./S., den 10. November 1890 Heinrichs A
als Gerictsschecer da Araecen
[4508820⁄. Oeffeutliche Iusde in Friedrichswalde, Klägers und B.
gegen Anua verehel. Rosetto ged. F. jeßt, undekannden
Beklagte und Ber 1 Füedeide 8
ofetde
wevgen ladet der Kläger die anderwert
eingelegte Berufung mit dem 8 die zwischen den en -e.⸗nr GEh⸗ dem
Bande nach zu scheiden. vor den Js. Senat 8. Ienl. Sönch. Oban. LandeAgericht? Dresden auf
Dienstag, den 30. 1890. 8 Vormitt. +₰
mit der Aufforderung, einen der letzterem Gevbäht Nechteanwalt zu 88 — * der öFentlichen 8. verd dens macht. Heraden. am 14. Negemben 18.
Der 89, 1wdn S enedengeäcen Henkel.
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