1890 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

e. In Folge der zu a bis d vorgesehenen Ausdehnung des Ge⸗ schichtsunterrichtes wird der anderweitige Lehrstoff der Geschichte ent⸗

sprechend verringert. f. Die geschichtlichen Lehr⸗ und Hülfsbücher sind durch den

entsprechenden Lehrstoff Seitens geeigneter Schulmänner und Ge⸗

lehrten zu ergänzen. 1 3) * 88 Durchführung des Grundsatzes, daß die Geschichte

und Literatur nicht formell und gedächtnißmäßig, sondern inhaltlich und ethisch erläutert werde, ist mit Nachdruck hinzuwirken.

4) Die Prüfungsordnung für die Kandidaten des höheren Schul⸗ amts ist im Sinne vorstehender Anordnungen zu revidiren.

5) Bei der praktischen Vorbildung der Lehrer (pädagogische Seminare, Probejahr ꝛc.) ist auf vorstehende Anordnungen besondere

Rücksicht zu nehmen.

Se. Majestät der König haben diesen Vorschlägen

ünach di stehende Allerhöchste Ordre vom 30. August 1889 dürc zu ertheilen und mich mit der Ausführung

derselben zu beauftragen geruht:

Auf den Bericht vom 16. dieses Monats will Ich die hierneben zurückfolgenden Vorschläge zur Ausführung Meines Erlasses vom 1. Mai d. J., das Unterrichtswesen betreffend, hiermit genehmigen und den Minister dergeistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten beauftragen, die zur Ausgestaltung des Unterrichtswesens nach Maäßgabe dieser Vorschläge erforderlichen Anordnungen zu tkeffen. 1

Neues Palais, den 30. August 1889. Wilhelm R. 1 von Bismarck. von Boetticher. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler. 1 Graf von Bismarck. Herrfurth. von Schelling. von Verdy. An das Staats⸗Ministerium.

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zu, in noch wirksamerer Verfolgung seiner bisherigen Ziele diejenigen Gesellschaftsklassen, welche zu maßgebendem Einflusse auf unser gesammtes Volksleben berufen sind, nicht nur mit dem dazu nöthigen fruchtbringenden Wissen auszurüsten, sondern ihnen auch durch eine auf dem Grunde des Christen⸗ thums und des deutschen Volksgeistes beruhende Erziehung eine dauernde Richtung des Willens und des Charakters zu geben. Dafür werden vor Allem diejenigen Lehrgegenstände voll auszu⸗ nutzen sein, welche Gefühl und Willen unmittelbar zu bestimmen sams. sind. Neben dieser allen höheren Schulen gemein⸗

Dem höheren Schulwesen fällt hiernach die z

amen Aufgabe sind die den einzelnen Schularten gesteckten Ziele fest in Auge zu behalten. Wird aber hierbei überall als Ergebniß des Unterrichts eine nicht bloß höher gebildete, ondern auch geistig gesammelte und sittlich gefestigte ersaabchert erstrebt, so wird auch alle wissen⸗ schaftliche Arbeit der höheren Schule in den Dienst der Erziehung treten. Dies wird allgemein anerkannt, aber über die zur Erreichung jenes Zieles einzuschlagenden Wege herrschen verschiedene und zum Theil einander widersprechende Ansichten. Es hat sich daher empfohlen, durch gemeinsame Berathung von Männern verschiedener Lebensstellung zu ermitteln, welche von den zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung unseres höheren Schulwesens berechtigt und wie dieselben unter einander auszugleichen, besonders aber, wie sie für die ge⸗ schichtlich berkommenen Schulformen zu verwerthen sind. Se. Majestät der König haben geruht, eine solche Berathung Allergnädigst zu genehmigen. Dieselbe wird zur Zeit vorbereitet. Sobald ihre Er⸗ gebnisse vorliegen, wird erwogen werden, in welcher Weise und in welchem Umfange sie bei der Ausgestaltung des Lehr⸗ plans der höheren Schulen zu verwenden find. Un die dem niederen Schulwesen durch den Aller⸗ höchsten Befehl vom 30. August 1889 zugewiesenen Aufgaben 1 su erfüllen, sind zunächst „Ergänzungen zum Seminar⸗Lese⸗ uche“ ausgearbeitet worden. Dieselben sind so eingerichtet, daß sie in allen Lehrerbildungsanstalten benutzt werden können, gleichviel, welches Lesebuch sonst dem Unterrichte in denselben zu Grunde liegt. b 1) Das beigefügte erste Ergänzungsheft enthält eine fort⸗ laufende Reihe von Lebensbildern der brandenburgisch⸗ preußischen Herrscher von der Thronbesteigung des Großen Kurfürsten bis zu derjenigen unseres jetzt regierenden Kaisers. Die Lesestücke, welche zum größten Theile Meisterwerken der deutschen Geschichtsschreiber entnommen sind, bieten eine kurze Darstellung der Kulturentwickelung in unserem Staate und

lassen die Treue, die Thätigkeit, die Weisheit und dem ent⸗

1 Feicen auch die Erfolge erkennen, mit welchen die preußischen Könige die Wohlfahrt aller ihrer Unterthanen, vorzugsweise die⸗ jenige der Geringen im Volke, gefördert haben. Urtheile über die Herrscher sind vermieden, dagegen sind die Regenten selbst in Erlassen, Briefen und anderen Kundgebungen redend einge⸗ führt. Da das Ergänzungsheft auch solche Sprachstücke ent⸗ halten soll, welche im Unterricht der Volksschule selbst zur Behandlung kommen, so sind in dasselbe außer den bezeich⸗ nenden Aussprüchen der Hohenzollern, welche an der Spitze des Buches stehen, auch die allgemein bekannten, sogenannten Hohenzollernsprüche und einige Gedichte aufgenommen worden. Ein zweites Ergänzungsheft soll leicht faßliche Belehrungen über die Grundsätze, von deren Beachtung das Volkswohl abhängt, über das Leben in der Familie, im Staate und in der bürgerlichen Gesellschaft, insbesondere auch über das Wesen, die Ehre und den I“ der Arbeit bringen; es soll sich daran die Geschichte von Männern anschließen, welche sich aus engen Verhältnissen emporgearbeitet haben, und Nach⸗ richten über hervorragende Werke der Barmherzigkeit und über deren Urheber und Pfleger geben.

Das erste Ergänzungsheft gelangt jetzt zur Ausgabe. Dasselbe ist mit Beginn des nächsten Halbjahres in den Seminarunterricht einzuführen und in einer der für das Deutsche bestimmten Stunden, welche möglichst dem Seminar⸗

irektor selbst zu übertragen ist, in Klasse 1. (Oberstufe) mit

Zöglingen zu lesen. Bei der Behandlung desselben kommt es darauf an, daß die Seminaristen nicht nur selbst mit dem Stoffe bekannt gemacht und in das Verständniß des⸗ selben eingeführt, sondern daß sie auch dazu angeleitet werden, diese Kenntnisse im Unterricht der Volksschule fruchtbringend zu veScheplcgen. 1 1 b behalte mir vor, je dem Seminar so viele Exemplare des Ergänzungsheftes zu überweisen, daß jeder Lehrer und

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jeder Zögling der beiden oberen Klassen ein Freiexemplar er⸗ ehe kann, und sehe einer Angabe des bezüglichen Bedarfes ür jede Anstalt baldmöglichst entgegen.

2) Die Seminare werden der ihnen im Vorstehenden ge⸗ stellten erweiterten Aufgabe nur genügen können, wenn ihnen Zöglinge zugeführt werden, welchen die vaterländische Geschichte in ihren Hauptthatsachen so geläufig und so sicher bekannt ist, daß der Seminarlehrer nicht mehr genöthigt ist, auf deren Einprägung besondere Zeit und Kraft zu verwenden. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium veranlasse ich daher, bei der Aufnahmeprüfung an den Schullehrer⸗Seminaren hierauf Sein besonderes Augenmerk zu richten.

„Wird dadurch erreicht, daß der Seminarunterricht auf

festen Grundlagen weiter bauen kann, so wird der in je zwei wöchentlichen Stunden zwei Jahre hindurch fortgesetzte Unterricht in der allgemeinen vaterländischen Geschichte, ergänzt durch die hier gegebenen Belehrungen, ein Lehrergeschlecht zu erziehen vermögen, welches weiß, ein wie hohes Gut es an seinem Herrscherhause und an seinem Vaterlander besitzt, und welches befähigt ist, die Millionen der ihm anvertrauten Kin⸗ der mit Liebe und Dankbarkeit gegen König und Vaterland zu erfüllen. 3) Ferner ist dafür Sorge zu tragen, daß auch die schon im Amt stehenden Lehrer an der Lösung der durch König⸗ lichen Befehl der Volksschule gestellten besonderen Aufgabe mitarbeiten können. Ich habe daher Anordnung getroffen, daß kein Schulaufsichtskreis ohne eine Kreislehrerbibliothek bleibe, und daß keine derselben der erforderlichen Hülfsmittel vaterländischen und wirthschaftlichen 8 entbehre; ebenso werde ich jeder Kreislehrerbibliothek und jeder einzelnen Schule ein Exemplar des Ergänzungsheftes zu dem Seminar⸗ Lesebuche zugehen lassen.

1 Damit diese Maßregeln den erhofften Erfolg haben, wird es darauf ankommen, daß das Königliche Provinzial⸗ Schulkollegium bei den zweiten Prüfungen in Gemäßheit der Verfügung vom 15. September 1888 auf die Kenntniß der vaterländischen Geschichte besonderen Nachdruck lege und daß die jetzt in den Vordergrund gestellten Fragen bei den alljähr⸗ lich an den Schullehrer⸗Seminaren stattfindenden— Lehrer⸗ konferenzen zur Erörterung kommen.

Abschrift einer am heutigen Tage an die Königlichen Re⸗ gierungen erlassenen Verfügung erhält das Königliche Pro⸗ vinzial⸗Schulkollegium mit dem Bemerken, daß sich die in dieser enthaltenen Bestimmungen über den Unter⸗ richt in Volks⸗, Mittel⸗ und höheren Mädchenschulen auch au die entsprechenden Schulen Seines Ressorts, namentlich au die Seminar⸗Uebungsschulen beziehen. 8 8

(Unterschrift.) 1) An

sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schulkollegien.

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntniß⸗ nahme und Nachachtung.

1) Demgemäß wolle die Königliche Regierung zunächst die Einrichtung von Kreislehrerbibliotheken in Ihrem Bezirke, wenn dieselbe noch nicht durchgeführt ist, in Angriff nehmen und mir vor dem 1. Januar k. J. ein Verzeichniß der Bi⸗ bliotheken unter Angabe ihrer Vorsteher einreichen, damit ich diesen die von mir für diesen Zweck ausgesuchten Bücher zugehen lassen kann. Ich bemerke dabei, daß es nicht unbe⸗ dingt nöthig ist, daß jeder Schulaufsichtskreis eine besondere Bibliothek habe, sondern daß die Vereinigung mehrerer Kreise zu einer Bibliothek gestattet ist.

2) In besonderem Berichte hat ferner die Königliche Regierung die Zahl der Ihr unterstellten Schulen nach land⸗ räthlichen Kreisen geordnet anzugeben, damit ich den einzelnen Kreisen die erforderliche Anzahl des Ergänzungsheftes zu⸗ senden lassen kann. Einer Unterscheidung der Schulen nach Geschlecht der Kinder oder Bekenntniß der Lehrer bedarf e⸗ dabei nicht. Die Zahlenangabe genügt.

3) Ehe die unter Abschnitt Cb und c der Vorschläge des Königlichen Staats⸗Ministeriums vorgesehene Ergänzung der Volksschullesebücher in einer den Erfolg sichernden Weise ge⸗ schehen kann, bedarf es einer auf Grund der Beobachtungen und Erfahrungen des ersten Jahres anzustellenden erneuten Prüfung. Ich behalte mir also weitere Verfügung vor, will aber nicht unbemerkt lassen, daß die meisten Lesebücher, insbesondere diejenigen von Engelien und Fechner, Gabriel und Supprian, Hirt (Bock), Schneider (in Schleswig), das bei Du Mont⸗Schauberg in Köln erschienene deutsche Lesebuch für Oberklassen katho⸗ lischer Volksschulen, Verlag von Crüwell in Dortmund, das Lesebuch für hoͤhere Mädchenschulen von Kippenberg schon jetzt reichlich Stoffe enthalten, bei deren Behandlung der Lehrer seine Schüler zu königstreuer und vaterländischer Gesinnung und zu dankbarer Anerkennung der Wohlthaten erziehen kann, welche sie der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung verdanken.

4) Besonderer Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung vefeste ich den Religionsunterricht der Volksschule. Die Vorschrift Nr. 15 der Allgemeinen Verfügung vom 15. Ok⸗ tober 1872 weist demselben für die evangelischen Schulen die Aufgabe zu, die Kinder in das Verständniß der heiligen Schrift und in das Bekenntniß der Gemeinde einzuführen, damit sie befähigt werden, die Sg. s Schrift selbnändig lesen und an dem Leben wie an dem Gottesdienste der Gemeinde lebendigen Antheil nehmen zu können. Wo der Lehrer der Lösung dieser Aufgabe gewissenhaft und mit Verständniß zu⸗ strebt, wird er sich bewußt bleiben müssen, daß er nicht auf äußere, gedächtnißmäßige Aneignung eines möglichst reichen Stoffes, auf Begründung religiös⸗sittlicher Gesinnung sein Augenmerk zu richten habe. Die Königliche Regierung wolle daher bei den Revisionen der Schulen und den aus Anlaß derselben zu ertheilenden Anweisungen ganz besonders darauf achten, daß der Religionsunterricht in diesem Sinne ertheilt werde. Wo den Lehrern die ausreichende katechetische Bildung zur Seite steht, wird in den evangelischen Schulen eine angemessene Behandlung der dem lutherischen Katechismus beigegebenen Haustafel gerade für die gegenwärtigen Verhält⸗ nisse Werth haben. 8

Bezüglich des katholischen Religionsunterrichts wird weitere Verfügung vorbehalten.

5) Für den E.iisunteree in den Volksschulen, den Mittelschulen und den höheren Mädchenschulen bestimme ich:

a. die vaterländische Geschichte ist jedenfalls bis zum Re⸗ gierungsantritt Sr. Majestät Kaiser Wilhelm des Zweiten weiterzuführen;

b. der Unterricht ist sowohl auf der Mittel⸗, als auch auf der Oberstufe zu geben; 1

c. in demselben sind auf der Oberstufe die Verdienste 8 veaceischen Herrscher um das Volkswohl besonders hervor⸗ zuheben;

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8 der d. wo die besonderen Verhältnisse einer Schule Kürzungen 8

nöthig machen, dürfen dieselben nicht auf Kosten der Geschichte der neueren Zeit geschehen, sondern es ist dann ein spätere

In Ausführung dieser grundlegenden Bestimmungen werden besondere Lehrpläne zu erlassen sein für den vater⸗ ländischen Geschichtsunterricht der höheren Mädchenschule und der Mittelschule, der mehrklassigen Volksschule, der Volksschule mit einem oder mit zwei Lehrern. Ich sehe der Einreichung der besonderen Lehrpläne vor dem 1. November d. J. entgegen.

Einer besonderen Begründung bedürfen diese Anordnungen nicht. Das deutsche Volk, insbesondere die Bürger des preußischen Staats, genießen das hohe Glück, ein Vaterland, ein Herrscherhaus zu besitzen, auf dessen Geschichte sie stolz sein dürfen. Was zur Zeit Friedrich des Großen gesagt wurde: Die anderen Völker beneideten dem Preußen seinen König, gilt noch heute. Der Fleiß und die hervorragende Begabung vaterländisch gefinnter Geschichtsschreiber haben die deutsche und die pren ische Geschichte nach allen Richtungen durchforscht und in einer Vollkommenheit der Form dar⸗ gestellt, welche man vorher nur bei der Geschichte der alten Völker kannte. Eine Fülle lobensvoller Anschauungen und sittlich tief und nachhaltig anregender Momente tritt uns aus der Erzählung von der fast ein halbes Jahrtausend erfüllenden ununterbrochenen Arbeit der Hohenzollern für ihr Land und Volk entgegen. Es wäre Undank gegen das Herrscher⸗ haus und gegen die großen Männer, welche unter seiner Führung in Krieg und Frieden alle ihre Kräfte für unsern Staat eingesetzt haben; es wäre eine Versündigung gegen das heranwachsende Geschlecht, wenn man versäumen wollte, es mit den Segnungen bekannt zu machen, welche ihm aus seiner Zugehörigkeit zum preußischen Staate er⸗ wachsen; es wäre ein ebenso sarkes Unrecht gegen den Staat selbst, wenn ihm ein vaterlandsloses Geschlecht herangezogen würde. Deshalb sollen sämmtliche preußische Könige in dem Unterricht der preußischen Jugend eine hervorragende Stelle erhalten, und ebenso sollen die ausgezeichneten Männer, welche in den Befreiungskriegen und in den Kämpfen Kaiser Wilhelm des Ersten für König und Vaterland Kraft und Leben ein⸗ gesetzt haben, der Jugend als leuchtende Vorbilder gezeigt

werden. 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. von Goßler. 2) An

sämmtliche Königliche Regierungen und an das König⸗ 8 liche Provinzial⸗Schulkollegium zu Berlin.

Abgereist: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗FAngelegenheiten, Wirtliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bartsch, nach⸗

esel.

Preußen. Berlin, 18. November.

„Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute von 9 ½ Uhr ab die Vorträge des kommandirenden Admirals Freiherrn von der Goltz sowie des Staats⸗ sekretärs des Marineamts Hollmann, arbeiteten von 11 Uhr ab mit dem Chef des Marinekabinets, sowie daran anschließend mit dem Chef des Militärkabinets. Um 12 ½ Uhr nahmen Se. Majestät der Kaiser und König militärische Meldungen im hiesigen Stadtschlosse entgegen.

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Die Feierlichkeiten zur Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria von Preußen mit Sr. Durchlaucht dem Prinzen Adolf zu Schaum⸗ burg⸗Lippe haben gestern Abend um 6 Uhrmit einer Tafel bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten in der Bilder⸗Galerie des Königlichen Schlosses für die Mitglieder und Gäste des Königlichen Hofes und deren nächstes Gefolge begonnen. Nach der Tafel fand im Königlichen Opern⸗ hause Festvorstellung statt, zu welcher Einlaß⸗ karten für Diejenigen ausgegeben waren, welchen nicht das Recht des Eintritts in die große Königliche Hofloge zusteht. Das Haus machte, wie bei solchen Gelegenheiten stets, einen festlichen Eindruck. In der rechten Prosceniumsloge saßen der Reichskanzler, die Botschafter und Gesandten; auf dem Ersten Rang rechts die übrigen zum diplomatischen Corps gehörigen Herren und Damen, auf dem Ersten Rang links Damen der Hofgesellschaff, in der linken Prosceniumsloge die Generalität, darunter Feldmarschall Graf Moltke. In der Orchester⸗Loge sur Linken befanden sich gleichfalls Mitglieder der Generalität, in der Orchester⸗Loge zur Rechten die Staats⸗Minister und der Chef der Admiralität. Das Parquet war von hohen Beamten der Reichs⸗ und Staatsbehörden und einer großen Zahl von Stabsoffizieren der Garnison besetzt. Um 8 ½ Uhr trat unter Ankündigung des Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschalls Grafen zu Eulenburg der Königliche Hof in die große Mittel⸗ loge ein, voran das Hohe Brautpaar, welches die festliche Ver⸗ sammlung durch Verneigen begrüßte. Der Hohe Bräutigam trug die Uniform des Bonner Husaren⸗Regiments, die Hohe Braut ein weißseidenes Kleid. Alsdann traten Se. Majestät der Kaiser und König, Alllrhöchstwelcher die Uniform Seines Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments angelegt e2 mit Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Schaumburg⸗ Lippe an die Brüstung der Loge, huldvoll die Versamm⸗ lung begrüßend, welche sich ehrfurchtsvoll verbeugte. Das Brautpaar nahm den Ehrenplatz in der Mitte ein, rechts von demselben Se. Majestät mit ber Fürstin zu Schaumburg Lippe, links Se. Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg⸗Lippe mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrich von Preußen. Die übrigen Fürstlichkeiten nahmen neben und hinter den Aller⸗ höchsten und Höchsten Personen Platz. Zur Aufführung ge⸗ langte Weber’s „Oberon.“ Während der ersten Pause nahmen die Allerhöchsten und Höchsten Ferrcasten im Longercagg⸗ den 8 ein, in der zweiten Pause hielten Se. Majestät ebendaselbst Cerele ab. Die Vorstellung nahm einen guten⸗ Verlauf und dauerte bis 11 ½ Uhr.

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Ausgangspunkt für die Geschichtserzählung zu wählen.

9..

8 Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat unter dem 5 November an die Königlichen Alsgeng

; Lü8 ie Königlichen Regierungs⸗Präsidenten je ein Exemplar der 8 Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des aisers und Königs vom 13. Oktober d. J. in usführung des (im amtlichen Theile veröffentlichten) Allerhöchsten Erlasses vom 1. Mai 1889 an alle Königlichen Regierungen und Provinzial⸗Schulkollegien von ihm erlassenen, gleichfalls m amtlichen Theile veröffentlichten, allgemeinen Ver⸗ ügung vom 18. Oktober d. J., betreffend die weitere Aus⸗ estaltung des Schulwesens, und je ein Exemplar des zugehörigen ersten Ergänzungsheftes zum Seminar⸗ Lesebuch übersandt. Den Provinzial⸗Schulkollegien st gleichfalls die erforderliche Anzahl von Exemplaren der vorgedachten allgemeinen Verfügung nebst der gleichen Anzahl Exemplare des ersten Ergänzungshefts zum Seminar⸗Lesebuch behufs Ueberweisung an die Lehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Seminare zugegangen. Weitere Exemplare für die der Aufsicht der Provinzial⸗Schulkollegien unterstehenden Taubstummen⸗ und Blindenanstalten werden demnächst folgen. Von dem Er⸗ gänzungsheft zum Seminar⸗Lesebuch sind 48 000 Exemplare hergestellt worden. Wir kommen auf dasselbe zurück.

em Bundesrath ist eine Denkschrift vorgelegt worden, welche den Beitritt Belgiens, Serbiens und Griechen⸗ lands zu den auf der Berner Konferenz vom 15. Mai 1886 zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich, Italien, Oesterreich, Ungarn und der Schweiz getroffenen Vereinbarungen über die zollsichere Einrichtung von Eisenbahnwagen betrifft.

Heute traten die vereinigten Ausschüsse für das See⸗ wesen und für Rechnungswesen zu einer Sitzung zu⸗

Dem Vernehmen nach wird dem Land tage der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Kirchengemeinde⸗ nd Synodalordnung für die Pro vinzen Preußen (Ost⸗ nd Westpreußen), Brandenburg, Pomm ern, Posen, Schlesien nd Sachsen vom 10. September 1873, zugehen, wonach ie von der letzten General⸗Synode vorgenommenen Aende⸗ ungen des gedachten Gesetzes die staatliche Sanction rhalten sollen. Diese Aenderungen betreffen die Besugniß des Patrons zur Ernennung eines Aeltesten oder zum per⸗ sönlichen Eintritt in den Gemeindekirchenrath und die Rechts⸗ gültigkeit von Beschlüssen der kirchlichen Gemeinde⸗ und Synodalorgane. v“ 8b

Aus Anlaß der morgen stattfindenden Vermählungs⸗

feier ist für die Garnison angeordnet worden, daß die

militärischen Gebäude flaggen und die Schloß⸗ und Neue

Vache in der Zeit von 3—9 Uhr Nachmittags den Parade⸗ nzug anzulegen haben.

Eine Deputation des Husaren⸗Regiments König Wilhelm IJ. (1. Rheinisches) Nr. 7, bestehend aus dem Commandeur, Oberst Synold von Schüz, dem Major von Wallenberg, etatsmäßigen Stabsoffizier, dem Major und Escadrons⸗Chef von Mühlberg, dem Premier⸗Lieutenant von Weise und den Second Lieutenants von der Osten und von Vultejus ist zu den Vermählungsfeierlichkeiten hier eingetroffen, ebenso eine Deputation des Westfälischen Jäger⸗ Bataillons Nr. 7, bestehend aus dem Oberst⸗Lieutenant von Bojanowski, Commandeur des Bataillons, dem Haupt⸗ en. von Bodelschwingh und dem Premier⸗Lieutenant

oedicker.

Die Vorkehrungen zur beschleunigten telegraphischen Ver⸗ breitung der Thronrede vom 12. November haben sich in jeder Hinsicht bewährt. Obgleich die Thronrede, deren Ver⸗ kündigung bekanntlich um 12 Uhr Mittags begann, von dem Berliner Haupttelegraphenamt zum größten Theil in vollstüändigem Wortlaut nach einer Anzahl von Orten des In⸗ und Auslandes mit zusammen nicht weniger als 89 514 Taxwörtern telegraphisch zu übermitteln war, ist es ermöglicht worden, diese Leistung schon vor 2 Uhr Nachmittags ganz zu beendigen, ohne daß der gewöhn⸗ liche, an sich schon erhebliche, Tages⸗ und Börsenverkehr irgend wie einer Verzögerung unterworfen war. Zur Bewältigung dieses regelmäßigen telegraphischen Verkehrs wurden, wie in früheren gleichen Fällen, vorhandene Parallel⸗ und geeignete Seitenlinien benutzt.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ veröffentlichen wir den heute dem Sn der Abgeordneten zugegangenen Entwurf eines

ewerbesteuergesetzes. 1—

„Ferner wird in der Zweiten, Dritten, Vierten und

ünften Beilage der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffentliche Volksschule, nebst Begründung veröffentlicht.

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1 Der Bevollmäͤchtigte zum ““ Großherzoglich hessische Staats⸗Minister Finger ist von hier wieder abgereist. Der Regierungs⸗Assessor von der Schulenburg zu Potsdam ist an das Königliche Ober⸗Präsidium zu Magde⸗ burg veseth worden. Der Regierungs⸗Assessor Chales de Beaulieu zu Magdeburg ist an die Königliche Regierung zu Stralsund

Das Kreuzer⸗Geschwader, b M. Schiffen „Leipzig“, „Alexandrine“ und „Sophie“, Geschwader⸗Chef Contre⸗Admiral Valois, ist am 17. November in Wellington (Neu⸗Seeland) eingetroffkre.

8 Königsberg i. Pr., 18. November. Die Provinzial⸗ Synode nahm gestern, wie „W. T. B.“ berichtet den Antrag an, den Unterrichts⸗Minister zu ersuchen, bei der bevorstehen⸗ den Reform der höheren Schulen dafür Sorge 6 tragen, daß der Religionsunterricht namentlich in der oberst

en Stufe

der Gymnasien und Realschulen in keiner Weise benachtheiligt werde, sondern demselben die bisher zugewiesene Stellung überhaupt, wie insbesondere auch bei Zuerkennung der Reife, unverkümmert erhalten bleibe.

Posen, 18. November. Bei den gestrigen Stadt⸗ verordnetenwahlen der dritten Abtheilung be⸗ haupteten, wie telegraphisch gemeldet wird, die Kartellparteien, die Freisinnigen und die Polen je ein Mandat; ein Mandat verloren die Freisinnigen, um welches Stichwahl zwischen Kartell und Polen stattzufinden hat. 1

Die Provinzial⸗Synode ist heute geschlossen worden.

Breslau, 17. November. Bei der heutigen Stadt⸗ verordnetenwahl in der zweiten Abtheilung wurden nach einer Meldung des „W. T. B.“ 7 Kandidaten der Frei⸗ sinnigen, 5 von der freien Vereinigung und ein Kandidat des Centrums, Dr. Porsch, gewählt.

Hechingen, 16. November. Nach einem im „Amts⸗ blatt“ veröffentlichten Erlaß hat der Finanz⸗Minister auf Verwendung der hiesigen Regierung für den Bereich der Hohenzollern’schen Lande genehmigt, daß Brennereien, so⸗ fern sie in einem Betriebsjahr nicht mehr als 100 1 reinen Alkohols erzeugen, von der Führung des Brennereiregisters entbunden werden, daß ferner erwähnten Brennereien die Reicheittge Benutzung zweier Brennblasen von dem Ober⸗

evisor widerruflich unter der Voraussetzung gestattet werden kann, daß der Rauminhalt beider Brennblasen zusammen nicht mehr als 200 l1, bezw. bei ausschließlicher Verarbeitung von Weintrebern o Weinhefen nicht mehr als 300 1 beträgt. Beagyern. 8

Nürnberg, 17. November. Bei den heutigen Ge⸗ meindewahlen wurden laut Meldung des „W. T. B.“ die Kandidaten der deutschfreisinnigen Partei gegen die Sozialdemokraten gewählt. XX“

Sachsen. 88 Dresden, 17. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich August und die Prinzessin Mathilde sind, wie das „Dr. J.“ meldet, in der vergangenen Nacht nach Sibyllenort gereist. ““

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. November. Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing, der „Th. C.“ zufolge, gestern eine Abordnung von Vertretern der Gemeinden in den Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld. Diese sind seit dem 15. No⸗ vember 1815 mit dem Großherzogthum vereinigt. Die Ab⸗ ordnung erfolgte, um dem Großherzog eine Adresse zu über⸗ reichen, in der anläßlich dieses Gedenktages dem Dank der Bevölkerung für die Segnungen, der sie sich Seitens des Groß⸗ hehee cen Hauses und der Regierung zu erfreuen heset abe, und der Treue und Liebe, mit der se an dem Fürsten⸗ hause hänge, Ausdruck gegeben wird. Se. Königliche Hoheit der Großherzog gab bei dem Empfang der Abordnung seiner Be⸗ friedigung über die dargebrachte Huldigung herzlichen Ausdruck. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog hat sich gestern zum Besuch Sr. Durchlaucht des Prinzen Heinrich VII. Reuß nach Trebschen bei Züllichau begeben,. Der längerer Zeit versammelte Rechnungsausschuß des Landtages wird seine Thätigkeit Ende des Monats be⸗ ließen. 8 Bei den Wahlen zum Gemeinderath in der Stadt Apolda haben die Sozialdemokraten den Sieg davon⸗ getragen.

Oldenburg.

(H) Oldenburg, 17. November. Dem Landtage ist der Entwurf eines Gesetzes für das Herzogthum Oldenburg, betreffend Abänderung des Einkommensteuer⸗Gesetzes, vor⸗ gelegt, welches am 1. Mai 1891 in Wirksamkeit treten soll. Nach demselben sollen fortan inländische Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie inländische eingetragene Genossenschaften, welche nicht die ihrem Zwecke entsprechende Thätigkeit statutenmäßig und that⸗ sächlich auf den Kreis ihrer Mitglieder beschränken, der Einkommensteuer unterworfen werden, und die nach dem Gesetze von 1864 nicht schon allgemein steuerpflich⸗ tigen auswärtigen juristischen Personen, Korporationen, Stiftungen und Gesellschaften auch dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie im Herzogthum belegene Grundstücke oder Handels⸗ oder gewerbliche Anlagen nur in Folge Pachtung oder eines sonstigen, nicht auf Eigenthum be⸗ ruhenden Rechtsverhältnisses bewirthschaften oder betreiben und daraus ein Einkommen von jährlich wenigstens 150 beziehen. Der Artikel 2 des Gesetzentwurfs setzt den neuen Steuertarif für das Gesammteinkommen der Steuerpflichtigen fest, nach welchem letztere zur Stufe 1 (bis ausschließlich 225 ℳ) mit 1 Jahressteuer, zur Stufe 41 (von 31 500 bis ausschließ⸗ lich 33 000 89 mit 945 Jahressteuer und für jede 1500 Einkommen mehr zu einer nächst höheren Stufe mit einer ferneren Jahressteuer von je 45 veranlagt werden sollen. Die untersten 16 Stufen des bisherigen Tarifs sind unverändert beibehalten und dieser Tarif lediglich dahin geändert, daß für die Einkommen von jährlich 3600 ab aufwärts der jetzt bei 3000 steuer⸗ barem Jahreseinkommen das Maximum von 2 Proz. erreichende vgran has ganz allmählich und mit immer kleiner werdenden Schritten weiter ansteigt, bis er bei 30 000 31 500 steuer⸗ baren Jahreseinkommens, als demjenigen Betrag, welcher in den Fürstenthümern Lübeck und Birkenfeld annähernd als Höchst⸗ einkommen erscheint, im Herzogthum aber zur Zeit auch nur von einigen zwanzig Steuerpflichtigen überstiegen wird, den höchsten Satz von 3 Proz. erreicht. Diese allmähliche Steigerung, welche beispielsweise bei einem steuerbaren Einkommen von 5100 nur 2 Proz, von 8500 nur 2,30 Proz., bei 13 200 nur 2,50 Proz., bei 21 750 2,76 Proz., bei 30 750 2,93 Proz. beträgt, erscheint, wie die dem Gesetzentwurf beigegebenen Motive bemerken, durch die allgemeine höhere Leistungsfähigkeit der höheren Ein⸗ kommensteuerklassen gerechtsertigt sowie durch den ver⸗ hältnißmäßig geringeren Druck der indirekten, besonders der auf die unentbehrlichen Lebensbedürfnisse gelegten Abgaben, 9 die sich größerer Einnahmen Erfreuenden motivirt,

Den Antrag des vorigen Landtages auf eine Revision des Einkommensteuergesetzes im Sinne der Entlastung der und der entsprechend höheren Belastung der größeren Ein⸗ kommen betreffend, so hat die Staatsregierung die Entlastung der geringen Einkommen in zwechmäßiger und wirksamerer Weise,

als durch gesetzliche Freilassung bezw. Ermäßigung der niedrig⸗ en ee durch eine Aufhebung des Volks⸗ chulgeldes und Uebernahme desselben auf die Staatskasse herbeizuführen geglaubt, und ist ein entsprechendes Gesetz für das Herzogthum auch bereits am 5. März 1888 publizirt, während ähnliche Gesetze für die Fürstenthümer jetzt ebenfalls in Aussicht enommen sind. Durch diese Maßregel vac gerade den Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern im Allgemeinen mehr Erleichterung erwachsen, als durch den theilweisen oder gänzlichen Erlaß der Einkommensteuer, zu welchem überdies wie in den Motiven weiter ausgeführt wird auch das jetzt bestehende Einkommensteuergese Handhaben bietet, von denen in der Praxis denn au bisher in ausgiebiger Weise Gebrauch gemacht ist, un deren weiterer Gebrauch den Schätzungsausschüssen auch noch besonders empfohlen werden kann und soll. Diesen, den einzelnen Steuerpflichtigen je nach seinen besonderen Verhältnissen zu veranlagen oder freizulassen gestattenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber würde ein Gesetz, welches die allgemeine gänzliche beg sämmtlicher Steuer pflichtigen bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen ge⸗ bieten würde, zu recht bedenklichen Ergebnissen führen, indem es insbesondere neben den wirklich Zahlungsunfähigen auch viele steuerfrei machen würde, die, wie z. B. ganze Reihe der bei Dritten in Kost und Wohnung stehenden und deshalb durch die allgemeine Vertheuerung des Lebensunterhalts wenig getroffenen Pflichtigen, sehr wohl und ohne jeglichen Druck zu den Staats⸗ und Kommunal⸗ lasten zu ihrem Theil beizutragen im Stande sind. Dazu kommt, daß auch finanziell solche allgemeine in höhere Ein⸗ kommenstufen aufsteigende Freilassung, besonders in der Weiter⸗ wirkung auf die Gemeindesteuerlast, nicht unbedenklich erscheint, und daß sie ferner auch nachtheilige, eintretenden Falls wohl 8 nur durch entsprechende Aenderung der Gemeindeordnung zu beseitigende politische Konsequenzen in Betreff des durch ununterbrochene Mittragung der Gemeindelasten bedingten Gemeindebürgerrechts nach sich ziehen würde.

In dem begleitenden Schreiben an den Landtag wird be⸗ merkt, daß die Staatsregierung weiterer Erwägung vorbehalten müsse, ob demnächst eine weitere durchgreifende vision des Einkommensteuergesetzes nothwendig erscheine; zur Zeit erachte sie es bedenklich, damit vorzugehen, da manche grundsätzlichen Fragen noch nicht wissenschaftlich genügend abgeklärt seien, zumal auch sich noch nicht übersehen lasse, wie sich die Sache in Preußen, wo die Dinge in vollem Fluß seien, gestalten werde, es aber doch wünschenswerth erscheine, bei definitiver Umgestaltung unseres jetzigen Gesetzes mit der Einkommensteuerges⸗ des größten und benachbarten Bundesstaats, wie so⸗ weit die Verschiedenartigkeit der zu beachtenden Verhältnisse es gestatte, in thunlichster Uebereinstimmung zu bleiben.

Dessau, 17. November. Hoheiten der zog und die Herzogin sowie r⸗ Durchlaucht der Prinz Eduard sind gestern von Berlin hier wieder eingetroffen.

Reuß ä. L. 3 5 Seen 89 ver 8 Seen es .,s hre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin erlin abgereist. Im Gefolge befinden sich e Hofdame Fräulein von Stietencron, Hofmarschall Freiherr von Titzenhofer und der persönliche Adjutant Rittmeister von Müller.

Reuß j. L.

Gera, 17. November. Gestern fand hier in Gegenwart

Sr. Durchlaucht des Fürsten die feierliche Weihe der dem

hiesigen Landwehr⸗Bataillon verliehenen Fahne statt. Nachdem

durch den Kirchen⸗Rath Barth die b

schlug, wie die „Ger. Ztg.“ mittheilt, Se. D

ersten Nagel ein; ihm folgte Se. Durchlaucht der Erbpri

sämmtliche Offiziere nach Rang und Dienstalter. Das

rückte dann wieder auf den Platz, nahm die in die Hand,

und unter präsentirtem Gewehr nahm der

] das Wort, die Mannschaften Treue und ehorsam ermahnend. Hierauf eneg er die

reichte sie dem Oberst⸗Lieutenant von Petersdorff.

dem Fahnenträger übergab. Nunmehr rückte das Lie

nach der Bahnhofstraße und vöv Flügel der Dienst⸗

mannschaften Aufstellung. präsentirt

schritten der Fürst und der Erbpri die ab. Als sie vor die Mitte . -, E Schiller ein dreifaches Hoch auf Se. Durchlaucht welches die zahlreiche Menge judelnd einstimmte. Gewehr über genommen, wurde nochme 8 Durchlaucht brachte ein dreifaches Hurrad auf Se. Maje den Kaiser aus, das jubelnd aufgenommen murde. dann nahmen die hohen Herrschaften am rechten stellung und es ersolgte ein Parademarsch in 2 Heute sind Ihre D der Erbprinz und die Erbprinzessin nebst Töchtern nat Potsdam zuru

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