sie sich ausgeben, nicht recipirt werden, sollen sie nach Gut⸗ dünken des Ministers des Innern administrativ nach Sibirien Gouvernement Tobolsk oder Tomsk) transportirt werden nnen. . Wie dasselbe Blatt erfährt, sollen nunmehr die ersten Ver⸗ suche gemacht werden, in den Gymnasien den Unterricht in Handwerken einzuführen, und zwar zunächst in den Gymnasien, wo es Pensionate giebt. Pensionäre und vor⸗ nehmlich solche, die auch an Sonn⸗ und Feier⸗ tagen in der Anstalt verbleiben, sollen in der Tisch⸗ lerei, Drechslerei oder Buchbinderei unterrichtet werden, je nach Wahl der Föglinge Tüchtige Meister sollen hierfür engagirt werden. Die gefertigten Arbeiten verbleiben in den Händen der Zöglinge. Man hofft diese damit sittlich und physisch zu entwickeln und zu kräftigen. Neben diesem päda⸗ gogischen Zweck denkt man aber auch den praktischen zu er⸗ reichen, daß die Knaben überhaupt ein Handwerk lernen. Mitt der Zeit würden kas; auch die externen Gymnasiasten it zugelassen werden. r en in nenm Herbst die Vorarbeiten für den Bau es Kriegshafens bei Treuliebshof ziemlich weit ge⸗ diehen sind, erwartet man zum Frühling den Beginn einer großartigen Bauthätigkeit. Gegen fünftausend russische Erd⸗ rbeiter sollen alsdann in Libau eintreffen. “ Das Departement für Landwirthschaft beim Ministerium des Innern befürwortet, der „Köln. Ztg.“ ufolge, eine Er⸗ mäßigung des Zolles auf landwirthschaftliche Ma⸗ schinen; fast alle landwirthschaftlichen Vereine unterstützen das Gesuch.
8' c. „Nowoje Wremja“ meldet, ist die Frage ange⸗ regt worden, aus den bestehenden drei baltischen Goupernements: Kurland, Livland und Estland
ach Maßgabe der Ansässigkeit der beiden, den
Haupttheil der Bevölkerung bildenden Stämme Letten EFsten zwei Gouvernements zu bilden. — Hemnselben Blatte zufolge hat die orthodoxe Geistlichkeit West⸗ Rußlands um den Erlaß von See ersucht, durch welche der jüdischen Bevölkerung verboten werde, an Sonn⸗ und christlichen Feiertagen Handel zu treiben.
Nach Mittheilungen verschiedener Blätter ist dem Minister⸗ comité der Entwurf eines Gesetzes zugegangen, betreffend die Ueberlassung fiskalischer Hüttenwerke, Berg⸗ werke und Schachte des westlichen Montanbezirks Polen an private Unternehmer.
Italien.
Der Minister⸗Präsident Crispi wurde bei seiner gestrigen Ankunft in Turin von den Spitzen der Behörden und Ver⸗ eine empfangen; die zahlreich herbeigeströmte Menge bereitete ihm enthusiastische Kundgebungen.
Die Serdahg zwischen Italien und England betrefss Abgrenzung der afrikanischen Gebiete sind der „Köln. Ztg.“ zufolge nunmehr wieder aufgenommen worden.
Schweiz. Der Bundesrath hat gestern die Delegation für
Mitgliedern der Versöhnungskonferenz bestimmte Erklärungen über ihre gegenseitigen Konzessionen betreffs der Grundsätze, welche auf Volkszählung, Stimmrecht und Stimmrechtsregister anzuwenden sind, und über ihre Vorschläge betreffs der Wahl⸗ kreiseintheilung zu erlangen, ferner zu versuchen, die Diffe⸗ renzen durch weitere Konzessionen möglichst zu verkleinern und eventuell selber ein Projekt über Wahlkreiseintheilung im Tessin auszuarbeiten und ebenfalls bis spätestens zum 25. No⸗ vember dem Bundesrath einzureichen.
Parlamentarische Nachrichten.
3
Die Arbeiterschutzkommission des Reichstages be⸗ endigte heute die Debatte über §. 125 (Buße wegen Kontrattbruchs) und nahm den §. 125 in folgender Fassung an: „Hat ein Geselle oder Gehülfe rechtswidrig die Arbeit verlassen, so kann der Arbeit⸗ geber als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeits⸗ zeit, höchstens aber für 6 Tage, den Betrag des durchschnittlichen ortsüblichen Tagelohns fordern. Diese Forderung ist an den Nachweis eines S nicht gebunden. Durch die Geltendmachung derselben wird der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und weiterer Schaden⸗ ersatz ausgeschlossen. Ein Arbeitgeber, welcher einem Gesellen oder Gehülfen verbietet, vor rechtmäßiger Beendigung des Arbeits⸗ verhältnisses die Arbeit zu verlassen, ist dem früheren Arbeitgeber für den entstandenen Schaden oder den nach Absatz 1 an die Stelle des Schadenersatzes tretenden Betrag als Selbstschuldner mitverhaftet. In gleicher Weise haftet ein Arbeit⸗ geber, welcher einen Gesellen oder Gehülfen annimmt, von dem er weiß, daß derselbe einem anderen Arbeitgeber noch zur Arbeit ver⸗ pflichtet ist. Dem Gesellen oder Gehülfen stehen im Sinne des vor⸗ stehenden Absatzes die im §. 119 bezeichneten Personen gleich“.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Antrag der Abgg. Dr. Reichensperger und Gen. zu⸗ gegangen: —
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Erwartung auszu⸗ sprechen: daß die Königliche Staatsregierung den Grundsatz zur Geltung bringen werde, daß im linksrheinischen Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu Köln bei staatlich anerkanntem Bedürfnisse katholische Pfarreien kraft rechtlicher Verpflichtung neu zu errichten und die Pfarrstellen überhaupt mit einem standesmäßigen Gehalte auszustatten sind.
Kunst und Wissenschaft.
Zum Studium des Koch'schen Heilverfahrens sind, wie hiesige Blätter melden, etwa fünfzehnhundert auswärtige Aerzte, zum Theil mit Patienten, hier eingetroffen. Unter ihnen befinden sich der Peggh Bardenheuer in Köln, der Ober⸗ arzt des Krankenhauses in Lübeck Dr. Hoffstätter, die württem⸗ bergischen Medizinal⸗Räthe Dr. Rembold und Dr. Burkart, sowie der norwegische Arzt Dr. Holst. Ferner werden in den näch⸗ sten Tagen hier erwartet der vom österreichischen Kriegs⸗ Ministerium delegirte Regiments⸗Arzt Dr. Kowalski aus Wien, der von der ungarischen Regierung entsandte Professor
die Tessiner Konferenzen beauftragt, von den tessinischen
Wetterbericht vom 18. November 1890, Morgens 8 Uhr. — 5 von Braun.
p. m
Saint⸗Leon.
sius =4R
Stationen. Wind. Wetter.
Temperatur in 0 Cel
Bar. auf 0 Gr zu. d. Meeress red. in Milli 50°C.
Mullaghmore
— — 0⁰0
1 wolkig 1 halb bed. 1 bedeckt 1 Nebel 2heiter
Aberdeen. 767 Christiansund 765 Kopenhagen. 773
Stockholm. 770 Haparanda. 770 4 bedeckt t. Peterbb. 765 1 Schnee Moskau... 765 1bedeckt
machen. Gültigkeit.
Cork, Queens⸗
Hamburg .. 773 Swinemünde 774 Neufahrwasser 771. Memel 769
Wilhelm Tell.
toww 770 S 3 (Regen Cherbourg. 773 3 bedeckt Held 771 S 1 Nebel 1771 2 Nebel 2 Nebel“) 1 wolkig Zheiter
1 wolkig
vZ1 Münster.. 772 Karlsruhe.. 774
München 774
Berlin
—
still bedeckt 1 wolkig
still wolkig
still bedeckt
8 NW 4 bedeckt²) 775 1 bedeckt)
8 774 2 wolkig
Wiesbaden. 774 nalisten. Chemnitz Wien. 778 Zwolkig und Liebe. reslau. 773 3 bedeckt
2Nebel 1 heiter
4 halb bed. ¹) Abends, Nachts starker Nebel. ²) Nachts Ende. egen. ³) Nebel.
Uebersicht der Witterung. Ein Minimum, nordostwärts fortschreitend, ist Feli nördlich von den Shetlands erschienen, während der Chs Luftdruck über dem nordwestlichen Frankreich 775 mm Jacoby'schen überschreitet. In Centraleuropa ist der Luftdruck 151 Mah 8 hoch und gleschmäßig vertheilt, und dementsprechend 1 ist daselbst die Luftbewegung schwach und das Wetter theils heiter, theils neblig. Die Temperatur ist in Deutschland durchschnittlich gesunken, liegt indessen fast überall noch über dem Mittelwerth. Die Wahrscheinlichkeit der Fortdauer der bestehenden
Witterung hat zugenommen. Deutsche Seewarte. Die Million.
IIE“ 616632 Triest 768
— 0α—2—2 seoecbessrnohsenee=n.
Anfang 7 Uhr.
Theater⸗Anzeigen.
KRönigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗
haus. 234. Vorstellung. L 8 i Oper in 3 Akten e Rcohe gein — Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.
Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. in Scen Fleht vom Direktor Dr. Otto e. S Anfang Kapellmeister
Donnerstag: Opernhaus. Mit Abonnement. Auf Allerhöchsten Befehl: Theatre- und J. Haßreiter
8
„Reserve⸗Satz“ und den Datumstempel. Schauspielhaus. 243. Vorstellung. Zum 200. Male:
Schiller. Anfang 7 Uhr. Heutsches Theater. Mittwoch;
lorene Paradies.
Donnerstag: Mein Leopold.
Freitag: Das Wintermärchen.
Die nächste Aufführung von Der Pfarrer von Kirchfeld findet am Sonntag statt.
Verliner Theater.
Donnerstag: Kean. reitag: 12. Abonnements⸗Vorstellung. 8
Tessing-Theater. Mittwoch:
Drama in 5 Akten von Hermann Sudermann.
Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Sodoms
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: 8Nullerl.
Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 86. Male:
12 Bildern von Alex. Nathanson. Musik von C. A. Raida. Gredelue. Letzte Woche. Anfang 7 ¼ Uhr.
Friedrich -Wilhelmstädtisches Julius mner. Dirigent: 12. Male: Der 2 Akten von W. Schuspiechans 242. IöhJ Die Ränber. — und R. Gense. Musik von ll i Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr.
1.Snen Hierauf: Mit durchaus neuer
Dr. Lobmeyer, der Direktor des Pester Rochusspitals Dr. Müller und der Pester Arzt Dr. Meisel, zwei Profesforen
pars. Das Nachtlager in Granada. Oper Arrangement vom Baälletmeister J. Gundlach. in 2 Abtheilungen von Hierauf: Coppelia. Ballet in 2 Aufzügen von Ch. Nuitter und A. Musik von Leo Delibes.
8 Uhr.
Die Eintrittskarten für das Parquet und den burg. I. Rang werden zu dieser Vorstellung nur unter der Moulinard. Bedingung verkauft, daß die Damen in heller Abend⸗ toilette, die Herren in Frack und weißer Binde erscheinen. Meldungen der Abonnenten werden vor⸗ zugsweise berücksichtigt; dieselben haben sich jedoch Lautenburg. Regie? Emil Lessing. 25 den Meldekarten als Abonnenten kenntlich zu Dienst⸗ und Freiplätze
Die Billets tragen die Bezeichnung Dasein.
eutzer. Text vom Freiherrn Anfang 7 Uhr. Phantastisches
Anfang
1 Akt von Octave Feuillet.
behalten ihre
Schauspiel in 5 Aufzügen von
von Richard Gene. 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Die Jour⸗
Kabale in 4 Akten von
Ferron. Anfang 7 ½ Uhr
8
Sodoms Ende.
Donnerstag: 8. in 3 Akten nach einer W.
Posse in einem Moser und Otto Girndt.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Nesidenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗
“ Kesn. 1 11 aünt wank in en von n .
Valabrégue. In Scene gesetzt von Emil Lessing. eee
Vorher: Scylla und Charybdis.
Deutsch von Sigmund .
S “ u““ onnabend: Zum ersten Male: Der Kampf um 3 8
Sittenbild in 5 Alten Zephora, Gierach u. Mm. Bradbury, Daudet. Deutsch von Eugen Zabel.
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Ensemble⸗ Gastspiel von Mitgliedern des Wallner⸗Theaters. Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch Musik von M. Hervé. Anfang
Donnerstag: Mamsell Nitouche. In Vorbereitung: Einer von uns're Leut'.
Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Zum 74. Male: Unsere Don Inaus. Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung
1 8 Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: E. Thomas. Mittwoch: Der Wetter⸗ frosch. Posse mit Gesang in 3 Akten von Rudolf Kneisel und Hermann Hirschel. Musik von Gustav Wallner-Theater. Mittwoch: Gastspiel von Steffens. Anfang 7 ½ ÜUhr. Schweighofer. Uler. Posse dee von Carl Laufs. Vorher: Zum er dritte Kopf. Akt von Franz Wallner. Anfang 7 Uhr.
8 Abonnements⸗Vorstellung. Zum
“ 26. Male: Der Raub der Sabinerinnen. Sonnabend: Zum 1. Male: Novität! Der Sol⸗
datenfreund. Schwank in 5 Akten von G. v.
der Universität Krakau und der Universität ö der öhmit⸗
mehrere Kurärzte aus Meran. An der deutschen und schen Universität in Prag theilten die Professoren Dr. Pribram und Dr. Thomayer mit, daß sie ihre Assistenten nach Berlin entsandt hätten, um den Heilstoff Professor Dr. Koch's für die Vorlesungen zu besorgen.
Im niederösterreichischen Landtage brachten die Abgg. Fuß und Genossen einen Antrag ein,
mann auf Kosten des Landes hierher zu senden.
Der Mährische in Brünn hat an a
Professor Dr. Koch ein Telegramm gesandt, worin er dem⸗ selben seine Bewunderung und seinen Dank ausdrückt. In einer auf den 30. d. M. in Köln anberaumten Ver⸗ sammlung der Vorstände von Krankenkassen und Aufsichtsbehörden des Rheinlands und Westfalens wird die Errichtung von Heilanstalten für Lungen⸗ kranke berathen werden.
Das an der Ecke der Spener⸗ und Lüneburger Straße 8
in Moabit belegene Haus ist seit Kurzem der Zielpunkt außer⸗ ordentlich vieler Besucher geworden; in ihm wird nämlich das Heilmittel des Professor Dr. Koch hergestellt. Schon vor reichlich vier Wochen wurden von den Beauftragten des Professor Dr. Koch zu diesem
Zweck die ausgedehnten Räumlichkeiten gemiethet und gaben
die Miether an, daß in denselben ein hygienisches Institut errichtet werden solle. Trotz der größten Heimlichkeit, mit der alle Vorbereitungen getroffen wurden, ist die Sache doch ruch⸗ bar geworden, und nun kommen aus allen Weltgegenden Be⸗ stellungen und Anfragen dorthin.
Wie ferner nach der „N. A. Z.“ verlautet, läßt Professor
Dr. Koch sein Mittel durch die Neander⸗Apotheke zu Berlin ordi⸗
niren; er nennt dasselbe „Paratolordin“.
Scobald über Professor Dr. Koch's epochemachende Entdeckung eines Heilmittels gegen Tuberkulose die erste authentische von Professor Dr. Koch selbst herrührende Mittheilung am 14. No⸗ vember durch eine Extra⸗Ausgabe der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift“ an die Oeffentlichkeit gelangte, setzte sich auch der Telegraph in Bewegung, um der ganzen ebildeten Menschheit diese wichtige Thatsache be⸗ chleunigt zur Kenntniß zu bringen. Bereits in den rüh⸗ stunden des 14. November ist der Inhalt des Ertrablatts der genannten Wochenschrift, theils in ganzem Wortlaut, theils in umfangreicherem Auszuge mit zusammen 44 212 Worten vom Berliner Haupt⸗Telegraphenamt aus nach vielen d und ausländischen Orten telegraphisch. mitgetheilt gewesen.
— Der Plan eines Kaiser Wilhelm⸗Denkmals für die falz wird, wie die „Köln. Ztg.“ hört, jetzt greifbare Gestalt be⸗ ommen. Nachdem alle Förmlichkeiten erfüllt sind und die baverische Regierung die Genehmigung für Sammlungen ertheilt hat, soll dem⸗ nächst der Aufruf erscheinen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Beilage.) 1
—n—q—q⁰qXẽDZBAqCCͤͤͤͤͤé‚U
Circus Renz. (Carlstraße.) Mittwoch, Abenbs 7 Uhr: „Deutsche Turner“. 1 nationale Ori⸗ ginal⸗Pantomime ꝛc. 4 hohe Schulen, zu gleicher Zeit ger. v. d. jungen Damen Frls. Clotilde Hager, Benhe Hager, Oceana Renz u. Vidal. Zum ili 1. Male: Ein mittelalterliches Caroussel, ger. von Familie Damen und Herren mit 30 Pferden. Großes
2 v. Damen u. Herren der Gesellschaft. Agat, Feuer⸗ Lustspiel in pferd, dress. u. vorgef. von Hin. Franz Renz. Auf⸗ Saltomortalesreiter Mr. Alexander
Anfang 7 ½ Uhr. Briatore u. d. Jockeyreiters Mr. Burnell Fillis und
Mr. Bradbury, der Damen Frls. G Zampa, Alphons owie komische bes phonse Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns. Donnerstag: „Deutsche Turner.“
eiEIEUmexMScvSxEIrSCa BaxaExNNrEErmns nn Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Hesse mit Hrn. Karl Braune (Berlin). — Frl. Emma Diering mit rn. Kaufmann Fritz Siefert (Berlin). — Fel. hekla Gebhardt mit Hrn. Bürgerschullehrer Arthur Heinig (Chemnitz— Hohenstein).
Verehelicht: Hr. Otto Beyer mit Frl. Emilie Illgen (Naumburg a. S.). — Hr. Karl Lippe mit Frl. Anna Fahle (Hamburg). — Hr. Alfred Seyffart mit Frl. Rosa Eulitz (Annaberg — Chemnitz) — Hr. Peter von Polheim mit Frl. Martha Schöbel (Berlin). — Hr. Ludwig Grotian mit Frl. Marie Dewerth (Hamburg). — Hr. Paul Bünger mit Frl. Margarethe Lochmann (Magdeburg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Höhne (Berlin). — Hrn. Dr. Maschke (Liebemühl). — Hrn. Oberst von Biebahn (Trier). — Hrn. Felix Seyfert (London S. E.). — Hrn. A. Franke (Meppen). — Hrn. E. Bittmann (Namslau). — Eine Tochter: Hrn. Pastor Wilhelm Poppe (Pfarrhaus Straußeney b. Cudowa). — Hrn Max Schönherr (Chemnitz). — Hrn. H. Paulmann (Schöningen). — Hrn. Freiherrn von Sanden (Tussainen).
Gestorben: Hr. Dr. med. Rudolph Jaensch (Breslau). — Frl. Helene von Gaffron (Währing bei Wien). — Hr. Hauptmann a. D. Schmidt (Hameln). — Hr. Landwirth Karl Rasch (Kragan). — Hr. Rektor Fr. Richter (Berlin). — Hr. Dr.
Gesangsposse
Concert-Haus. Mittwoch:
Concert. I. Komponisten⸗Abend. Ueen e,, Lanfastenafsng sammengestellt aus Werken der drei
Ballet von a. D.: Hrn.
Theater. Singakademie.
ritzsche.
Concert⸗Anzeigen.
Professor Taubert, Hrn. Professor Dorn, Hrn. Professor Radecke, unter persönlicher Leitung des Hrn. Professor R. Radecke.
jur. Otto Seemann (Hannover). — Frl. Olga Waaner (Burkbardtsdorf). — Hr. Dr. med. J. J. N. Schmidekam (Blankenese). — Hr. Rektor a. D. Carl Meyder⸗ Adolf Gregor (Berlin). — Hr. Heinrich Nagel rogramm zu⸗ (Berlin). — Knabe Alexander von Unruh (Roniken).
ofkapellmeister
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: 1 Verlag der Expedition (Scholz). 1
Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: 1 lags- bß b bSGormamm, unter Zltibiezahh Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
rthur Sullivan.
Musik von J. Bayer. Beallet⸗ ttel
n. P wan⸗ Operette in der Altistin Frl. Auguste Hohenschild. S. Gilbert, nabehe von F. Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ Ausstattung: Zum 12. Male: Sonne und Erde. Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Täglich 5. im lichen rv., Ee⸗ (Kommanditgesellschaften auf
aufgehobenem Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F. Gaul wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗
8 Zehn Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage),
Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 10. bis 15 ber 1890
dahin gehend, den Landesausschuß zu beauftragen, einen bewährten Fach⸗
81
eiger und Königlich Preußi
Berlin, Dienstag, den 18. November
Niederlande. Die Königin wird, wie, dem „W. T. B.“ zufolge, nun⸗
ehr endgültig bestimmt, am 20. d. M. im Haag unter großer Feierlichkeit vor den Generalstaaten den Eid als Regentin
eisten und an demselben Tage nach Schloß Het Loo zurück⸗ ehren. Belgien.
Gegenüber der von einem auswärtigen Blatte gebrachten daß die 5 Staaten, welche an h.eh Union theilnehmen, sich darüber verständigt hätten, die auer der Union um ein Jahr zu verlängern, daß dagegen
der Vorschlag Belgiens, die Union für 5 Jahre zu ver⸗
ängern, abgelehnt worden sei, bemerkt das „Journal de ruxell auf Grund der von ihm eingezogenen Infor⸗ nationen, daß Belgien bisher keinen derartigen Vorschlag
t habe. ö d. M. hat in Brüssel eine Besprechung der
Rechten über die Wahlreform stattgefunden. Der „Köln.
“¹ wird darüber berichtet: Nachdem vorige Woche die Regierung die Absicht kundgegeben,
19.
eine umfassende Wahlreform mittels Durchsicht der Verfassung vor⸗
zunehmen, und die meisten klerikalen Abgeordneten sich geneigt gezeigt hatten, die Reform anzubahnen, machte der Rechtenführer Woeste die größten Anstrengungent, um die Parteigenossen von diesem Vorhaben abzubringen. Die Ansichten derselben gingen allgemein auf eine weitgehende Ausbreitung der Wähler⸗ schaft für die Kammern, Provinzen Wund Gemeinden. Die Regierung verfocht den Standpunkt der Revision Behufs Aus⸗ breitung der Wählerschaft für die Kammern und die Nothwendigkeit gleichzeitiger Einführung des Systems der Vertretung der Minder⸗ heiten. Als jedoch die Haltung besprochen wurde, welche die Regie⸗ rung und die Mehrheit am Dienstag zu dem Revisionsantrag von dem liberalen Buls und radikalen Janson einnehmen sollen, be⸗ kämpfte Woeste hartnäckig nicht nur den Antrag, sondern auch die bloße Inbetrachtnahme desselben. Es gelang ihm, die Anwesenden soweit umzustimmen, daß die Inbetrachtnahme wieder fraglich ge⸗ worden ist, trotzdem Jacobs mit der Regierung geht, ebenso wie andere maßgebende Führer. Kerryn de Lettenhove machte den Vor⸗ schlaa, ohne Verfassungsdurchsicht folgende Ausbrei tung der Wähler⸗ schaft für die Kammern vorzunehmen: Wer ein Haus von 200 Fr. Katastraleinkommen bewohne, soll auf Wunsch mit 42 Fr., Betrag des Wahlcensus, besteueri werd en. Der Vorschlag wurde unpraktisch befunden, Kervyn will dense lIben aber dennoch einbringen. Man nimmt an, daß die masgebende klerikale Provinzpresse für eine Revision kämpfen werde. Die Versamm lung verlief sehr erregt.
Die Brüsseler Liberalen haben nunmehr endgültig den früheren Finanz⸗Minister Charles Graux als Kandidaten für die am 24. d. M. stattfindende Abgeordnetenwahl aufgestellt. Der Ausgang dieser Nachwahl kann, wie man der „Magd. Ztg.“ schreibt, von bedeutenden politischen Folgen begleitet sein; deshalb rüsten sich beide Parteien mit allen Kräften zum Wahlkampf. Der liberale Kandidat Graux hat sich mit Entschiedenheit zur Verfassungsänderung im Sinne der erheblichen Erweiterung des Kammerwahlrechts ausgesprochen und dadurch auch die Stimmen des vor⸗ geschrittenen Flügels der liberalen Partei gewonnen. Da auch die Arbeiter für Graux stimmen werden, so erscheint seine Wahl ziemlich gesichert. Die Klerikalen und Unabhän⸗ gigen haben sich vergeblich bemüht, einen irgendwie hervor⸗ agenden Kandidaten zu finden. 1
Schweden und Norwegen.
(F) Stockholm, 15. November. In einer gestern abgehaltenen Staatsrathssitzung kam eine aus der Pro⸗ vinz Blekinge eingegangene, mit zahlreichen Unterschriften be⸗ deckte Petition zur Berathung, in welcher um die Auf⸗ hebung des Kartoffelzolles bis zum Beginn des nächsten Erntejahres gebeten wurde. Wie die „Post⸗ och Inr. Tidn.“ be⸗ richtet, hat der Staatsrath jedoch, in Anbetracht der dies⸗ jährigen Kartoffelernte nicht nur im Inlande, sondern auch in denjenigen fremden Ländern, aus welchen eine beträcht⸗ lichere Einfuhr von Kartoffeln nach Schweden zu erwarten sein kann, erachtet, daß die Petition zur Zeit zu keiner Maß⸗ nahme Veranlassung geben dürfe.
Der bisherige Chargé d'affaires in Madrid, Legations⸗ Rath Arild Huitfeldt ist zum Gesandten am Khniglich spanischen Hofe ernannt worden.
Der frühere Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant Graf J. H. Rosensvärd ist vorgestern im Alter von 74 Jahren auf seiner Besitzung Lang in Wermland gestorben. 8 Dänemark.
(P) Kopenhagen, 16. November. In der gestrigen
itzung des Landsthings legte der Conseils⸗Präsident
Estrup in seiner Eigenschaft als Finanz⸗Minister zwei Gesetzentwürfe vor, betreffend die Zoll⸗ und Schiffs⸗ abgaben und betreffend eine Biersteuer. Der Minister bemerkte bezüglich des ersteren Gesetzentwurfs (dessen Haupt⸗ bestimmungen wir bereits in Nr. 276 unter den nach Schluß eingegangenen Depeschen mitgetheilt haben), daß derselbe durchaus selbständig sei und unabhängig von jedem anderen Gesetzentwurf angenommen werden könne. Eine Beziehung zu dem Biersteuergesetz sei jedoch insofern vorhanden, als im Fall der Annahme des letzteren eine Herabsetzung des Zolles auf verschiedene Gegenstände eintreten werde. Bezüglich der Aufhebung der Schiffsabgaben befinde sich die Regierung in Uebereinstimmung mit der Mehrheit des Ausschusses, den das Landsthing in der vorigen Tagung niedergesetzt hatte, bemerken wolle er, der Minister aber doch, daß es nothwendig werden würde, von den Waaren Abgaben zu erheben, die aus dem eigentlichen Freihafen in das Inland gebracht würden. Der Ge⸗ setzentwurf nehme auch Rücksicht auf die verschiedenen Anträge, die von Gewerbetreibenden im ganzen Lande eingegangen seien. Den Vorschlägen des Landsthingsausschusses könne die Regierung nicht in allen Punkten folgen, da sie zweifellos einen verminderten Verbrauch und geringere Einnahmen herbeiführen würden. Ein höherer Spirituszoll werde auch nicht vorgeschlagen. Die inländische Industrie zu schützen werde beabsichtigt; auf Grund von Anträgen aus Fischerkreisen werde das Garn h Fang⸗
1 aften zollfrei gelassen. Der Minister sei der Aufforde⸗
rung wegen Ermäßigung der Zölle auf große Verbrauchs⸗ artikel gefolgt, statt die Zölle aufzuheben. Auf die Forderung der Zollfreiheit für Thee und Kaffee sei er eingegangen, dagegen sei der Zuckerzoll nur herabgesetzt. Bezüglich der Biersteuer, die 10 Kronen (125 ℳ) für die Tonne bayerisches Bier betragen soll, bemerkte der Minister, daß der Grund, weshalb er keine Erhöhung der Branntweinsteuer beantragt habe, darin zu suchen sei, daß die Anzahl der Freunde des billigen Schnapses eine so große sei, die unbedingt das Uebergewicht über Die⸗ jenigen hätten, die eine beträchtlich erhöhte Branntweinsteuer wünschten. Der Minister habe aus diesem Grunde nicht ge⸗ wagt, eine höhere Branntweinsteuer schon jetzt in Vorschlag zu bringen, aber die Zeit werde kommen, und für die dadurch erzielten Mehreinnahmen werde man leicht eine Verwendung finden. Nach einer dem Zollgesetz beigefügten Ueber⸗ sicht berechnet die Regierung, daß nach Inkraft⸗ treten der höheren Zölle die Einfuhr sich vermindern wird von Thieren (Pferde) um 50 Proz., Galanteriewaaren um 50 Proz., Frucht um 10 Proz., Kunstdünger um 50 Proz., Häute und Felle um 25 Proz., Nahrungsmittel um 10 Proz., Mauersteine um 75 Proz., behauene Steine um 50 Proz., Taback um 15 Proz., Getreide, verarbeitete Waaren, um 25 Proz., Gewürze um 10 Proz., Käse um 30 Proz., Manufakturwaaren ca. 33 Proz. Der höhere Zoll dürfte aber eine gleiche Einnahme wie bisher ergeben. Die Mindereinnahmen würden betragen: Reis (künftig zollfrei) 509 000 Kronen; Sago, Salep, Arrowroot und Tapioka (zollfrei) 93 000 Kronen; Petroleum (2 Oere per Pfund) 807000 Kronen; Zucker (8, 5, 4 und 2 Oere per Pfund) 1 950 000 Kronen; Herabsetzung der entsprechenden inländischen Zuckersteuer 1 083 000 Kronen, Fortfall der Schiffsabgaben 900 000 Kronen, oder zusammen 5 992 000 Kronen. Dagegen würden die Einnahmen aus der Biersteuer (die Produktion dürfte sich von jetzt 600 000 Tonnen auf 500 000 Tonnen bayerisches Bier verringern) zu 5 000 000 Kronen zu veranschlagen sein. Nach Hinzurechnung einer etwas größeren Einnahme aus der Zuckersteuer in Folge größeren Verbrauchs und Abrechnung von erhöhten Controlekosten berechnet die Regierung, daß die Staatskasse nach Durchführung der vorgeschlagenen Zoll⸗ reform eine Mindereinnahme von 3500 Kronen haben werde.
Amerika.
Guatemala. Nach in New⸗York eingegangenen Nach⸗ richten ist der Friede zwischen Guatemala und San Sal⸗ vador in der Stadt Guatemala unterzeichnet worden.
Entwurf 8 eines Gewerbesteuergesetzes.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, für den Umfang derselben mit Ausschluß der Hohenzollern⸗ schen Lande, was folgt:
Gegenstand 8 Besteuerung.
Der Besteuerung nach diesem Gesetze unterliegen die in Preußen betriebenen stehenden Gewerbe. —
Hinsichtlich der Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umher⸗ ziehen und des Wanderlagerbetriebes bewendet es bei den bestehenden Vorschriften mit der Maßgabe, daß im Sinne der §§. 4 und 5 des Gesetzes vom 27. Februar 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 174) Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern als Orte der ersten Gewerbesteuer⸗ Abtheilung, Städte mit mehr als 10 000 bis 50 000 Einwohnern als Orte der zweiten Gewerbesteuer⸗Abtheilung, Städte mit mehr als 2000 bis 10 000 Einwohnern als Orte der dritten und alle übrigen Orte als solche der vierten Gewerbesteuer⸗Abtheilung gelten.
Vorstehende Eintheilung findet auch Anwendung, wo in anderen Gesetzen auf die bisherigen Gewerbesteuer⸗Abtheilungen Bezug ge⸗ nommen ist.
Die Einwohnerzahl bestimmt sich nach dem Ergebniß der zuletzt vorangegangenen Volkszählung.
.
Gewerbliche Unternehmen, welche außerhalb Preußens ihren Sitz haben, aber in Preußen durch Errichtung einer Zweigniederlassung, Fabrikations⸗-, Ein⸗ oder Verkaufsstätte oder in sonstiger Weise einen stehenden Betrieb unterhalten, sind nach Maßgabe dieses Betriebs der Gewerbesteuer in Preußen unterworfen. Dieselben sind verpflichtet, auf Erfordern bei der Steuerverwaltung einen in Preußen wohnhaften Vertreter ihrer gesammten inländischen Be⸗ triebe zu bestellen, welcher für die Erfüllung aller dem Inhaber des Unternehmens obliegenden Verpflichtungen solidarisch haftet.
Unterhält ein solches Unternehmen in Preußen an mehreren Orten stehende Betriebe, ohne daß diese einer inländischen Geschäfts⸗ leitung untergeordnet sind, so ist dasselbe verpflichtet, bei der Steuer⸗ verwaltung einen Vertreter seiner gesammten inländischen Betriebe zu bestellen. 8 Befreiungen.
Von der Gewerbesteuer sind befreit:
1) das Deutsche Reich und der Preußische Staat;
) die Reichsbank; “ 8
3) die landschaftlichen Kreditverbände, lichen und die ausschließlich auf Gegenseitigkeit
die öffent⸗ eruhenden Versiche⸗
4) die wegen folgender von ihnen betriebenen erblichen Unternehmungen: 18 a. der zu gemeinnützigen Zwecken dienenden Geld⸗ und Kredit⸗ anstalten, als Sparkassen, Landeskreditkassen, Landeskultur⸗Renten⸗ banken, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Hülfs⸗ und Darlehnskassen u. b w.; b. der Kanalisations⸗ und Wasserwerke, letzterer jedoch nur soweit sich der Betrieb auf den Bezirk der unternehmenden Gemeinde be⸗ änkt; der Schlachthäuser und Viehböfe; d. der 8 der Volksbäder; 1 8
8 . Anstalten zur Beleihung von Pfandstücken.
Der Finanz⸗Minister ist ermächtigt, auch für andere im öffent⸗ lichen Interesse unternommene gewerbliche Betriebe der Kommunal⸗ verbände Ficperibe gett zu gewähren, insbesondere wenn dieselben
rtraglos sind. beas Ermächtigung erstreckt sich auch auf Unternehmungen anderer Korporationen, Vereine und Personen, welche nur wohlthätige oder gemeinnützige Zwecke unter Ausschluß eines Gewinnes fuͤr d Unternehmer verfolgen (z. B. öffentliche Volksküchen, Kaffeeschänken, Volksbibliotheken und dergl.) und findet zugleich in Beneff der Be⸗ triebssteuer (§. 59 ff.) Anwen
jrungeanstalten;
Konsum⸗
§. 4.
Der Gewerbesteuer unterliegen nicht: 1
1) die Land⸗ und Forstwirthschaft, die Biehzucht, die Jagd, die Fischzucht, der Obst⸗ und Weinbau, der Gartenbau — mit Aus⸗ nahme der Kunst⸗ und Handelsgärtnerei — einschließlich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnisse in rohem Zustande oder nach einer Verarbeitung, welche herkömmlich in dem Bereich des betreffenden Erwerbszweiges liegt. 1 b 1“
Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung auf diejenigen, welche gewerbsweise Vieh von erkauftem Futter unterhalten, um es zum Verkauf zu mästen oder mit der Milch zu handeln, sowie auf diejenigen, welche die Milch einer Heerde, das Obst eines Gartens, den Fischfang in geschlossenen Gewässern und ähnliche Nutzungen abgesondert zum Gewerbebetriebe pachten;
2) die landwirthschaftlichen Branntweinbrennereien (§. 41 Ia des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Juni 1887 — R.⸗G.⸗Bl. S. 253); 1
3) der Bergbau; 8 1
4) die Ausbeutung von Torfstichen, von Sand⸗, Kies⸗, Lehm Mergel⸗, Thon⸗ und dergleichen Gruben, von Stein⸗, Schiefer⸗, Kalk⸗, Kreide⸗ und dergleichen Brüchen, einschließlich des der selbst⸗ gewonnenen Erzeugnisse, sofern nicht eine weitere Bearbeitung behufs Darstellung einer Handelswaare hinzutritt;
5) aller Handel außerpreußischer Gewerbtreibender auf und Jahrmärkten; sowie der Handel derselben mit Verzehrungsg ständen des Wochenmarktverkehrs auf Wochenmärkten; . 85
6) der Betrieb der Eisenbahnen, welche der Eisenbahngbgh nach Maßgabe der Gesetze vom 30. Mai 1853 (Gesetz⸗Samtnt. S. 449) und vom 16. März 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 465) unterlsegekt ge.
7) die Ausübung eines amtlichen Berufs, der Kunst, einer wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehenden öö insbesondere auch des Berufes als Arzt und als Rechtsz. anwalt. 2
§. 5. . Der Gewerbesteuer 8 ferner nicht unterworfen, Vereine, welche nur den eigenen Bedarf der Mitglieder an Geld, Lebens⸗ mitteln und anderen Gegenständen zu beschaffen bezwecken (Kredit⸗, und dergleichen Vereine und eingetragene Genossen⸗ schaften), sofern sie ihren Verkehr statutgemäß und t sächlich auf die Mitglieder beschränken und den erzielten Ueber⸗ schuß nur an die Mitglieder nach Verhältniß ihrer mit dem Verein gemachten, dem Zwecke desselben entsprechenden Geschäfte (Darlehne, Waarenbezüge u. s. w.) vertheilen und sofern für den Fall der Auf⸗ lösung des Vereins die Verwendung des aus dem Geschäftsgewinn an⸗ gesammelten Vereinsvermögens zu einem gleichen oder sonstigen ge⸗ meinnützigen Zwecke sestgesetzt ist. 8 A Konsumvereine mit offenem Laden unterliegen der Besteuerung.
Molkereigenossenschaften, Winzervereine und andere Vereinigungen
zur Bearbeitung und Verwerthung der selbstgewonnenen Erzengmisse
der Theilnehmer unterliegen der Gewerbesteuer nur unter denfelbem
Voraussetzungen, unter welchen auch der gleiche Geschäftshetrieh des
einzelnen Mitgliedes 88. 58. seiner selbstgewonnenen Erzeuguisse
der Gewerbesteuer unterworfen ist. — Steuerklassen.
Die Besteuerung erfolgt in vier Gewerbesteuerklassen. Fs n⸗
In Klasse I sind diejenigen Betriebe zu besteuern, deren jährlicher Ertrag 50 000 ℳ oder mehr, oder bei denen der Werth des Anlage⸗ und Betriebskapitals 1 000 000 ℳ oder mehr beträgt.
Die Gewerbesteuerklasse II umfaßt die Betriebe mit einem jähr⸗ lichen Ertrage von 20 000 bis ausschließlich 50 000 ℳ, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapital im Werthe von 150 000 bis aus⸗ schließlich 1 000 000 ℳ 2
Zur Gewerbesteuerklasse III gehören die Betriebe mit einem jähr⸗ lichen Ertrage von 4000 bis ausschließlich 20 000 ℳ, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapital im Werthe von 30 000 bis ausschließlich 150 000 ℳ
Zur Gewerbesteuerklasse IV gehören die Betriebe mit einem jähr⸗ lichen Ertrage von 1500 bis ausschließlich 4000 ℳ, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapitale von 3000 bis ausschließlich 30 000 ℳ
Betriebe, hei denen weder der jährliche Ertrag 1500 ℳ noch das Anlage⸗ und Betriebskapital 3000 ℳ erreicht, bleiben von der Ge⸗ werbesteuer befreit. 8
Auf die Betriebssteuer (§§. 59 ff. dieses Gesetzes) findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Betriebe, deren Zugehörigkeit zu einer der Stener⸗ klassen 1, II, III lediglich durch die Höhe des Anlage⸗ und Betriebskapitals bedingt ist, sind auf Antrag des Steuerpflichtigen in die dem Ertrage entsprechende Steuerklasse zu versetzen, wenn der erzielte Ertrag nachweislich zwei Jahre lang die Höhe von 30 000 ℳ in Klasse I, 15 000 ℳ in Klasse II und von 3000 ℳ in Klasse III
nicht erreicht hat. Veranlagung in Klasse I. 8
S. B. EEEE“ Die Steuer ist in Klasse I von jedem Gewerbedetrie
Einem vom Hundert des jährlichen Ertrages mit der Maßgade zu entrichten, daß bei einem Ertrage von 50 000 bis 54 800 ℳ (aus⸗ schließlich) die Steuer = 524 ℳ beträgt, und für die höheren, in Stufen von je 4800 ℳ steigenden Erträge die Steuersätze in Stufen von je 48 ℳ steigen. Für Erträge unter 50 000 ℳ können geringere Steuersätze als 524 ℳ, jedoch nicht unter 300 ℳ unter Beachtung der Vorschrift im letzten 8. 14 angesetzt werden.
§. 1
Veranlagungsbezirke für die Klasse I sind die cinzelnen Provinzen und die Stabt Mebrhe Die Veranlagung erfolgt durch den für teden Veranlagungsbezirk zu bildenden Steueransschuß, dessen Mitglieder⸗ zahl vom Finanz⸗Minister zu bestimmen ist. Zwei Drittel derselben werden für drei Jahre von dem Provinzialausschuß, in Berlin vom Magistrat und der Stadtverordneten⸗Versammlung in schaftlicher Sitzung aus den Gewerbetreibenden des Bezirkd Ein Drittel der Mitglieder und den Vorsitzenden des Ausschusses ernennt der Finanz⸗Minister.
Der Vorsitzende und die ernannten Mitglieder Ausschüssen Provinzen angehören.
Veranlagung 8 ese II bis IV.
Veranlagungöbezirke bilden
ür Klasse II die Regierungsberirke. r Klassen III und V die Kreise.
Die Ciad Birse bildet für tede Klasse einen Veranlagungt⸗
bezirk. 8. 12 G mung des Finanz⸗Mimisters können innerhalb der Pegnne⸗ I. des Regterungsdezirks füör Klasse N und des
f b MI und IV, sowie innerhalb E. eeises sa. dh 2b Veranlagvngsbezirke gebildet wer gleicher Weise können für die Klassen III und IV mehrere e .
i lagungsbezirk vereinigt werden. ““ Steuergesellschaften.
18. te Steuerpflichkigen des Veranlaguvgädenirks werden in zeder