wurf sei wie in der bisherigen Verwaltungspraxis das rinzip ver⸗ folgt, daß die Steuer erst entrichtet werde, wenn die Zedingungen erfüllt seien. Ferner gehörten Besitzungen, welche außerhalb des Landes Käers ct zer eisgeseseäasstagicen, Nest., /he, abe⸗ inlä Grundstücke außerha es Landes, so solle er
der Erbe inländischer lr Lehe Bebns en Intaß Auch bezügli es Zinsfußes weise der Ent⸗
w8- - Bnesn, auf. Während derselbe in vielen Staaten nehme das im vergangenen Jahre erlassene elsaß⸗ lothringische Cebschaftssteueageseß, dem auch die preußische Regierung
0
an die Steuer gebunden sein, möge er seinen Wo
5 % betrage,
gefolgt sei, einen solchen von 4 % in Anspruch.
Mithoff: Erst wenn der Reformplan im Uebrigen Eb“ Einkommensteuer zu einem Haupttheil unseres direkten Steuerspstems geworden sei und die Realsteuern den Kommunen überwiesen sein würden, werde die Erbschaftssteuer ein⸗ geführt werden können. Das fundirte Kapital stärker heranzuziehen als das unfundirte, sei gewiß berechtigt, aber das Einkommen aus fundirtem Kapital mit einem stärkeren Prozentsatz heranzuziehen als das aus unfundirtem, sei praktisch nicht durchführbar. Falls aber später eine Einkommensteuer eingeführt werden sollte, köͤnne man dieselbe noch viel ertragreicher machen, als nach dem vorliegenden Entwurf, denn in den meisten europäischen Staaten, die eine solche Steuer hätten, sei der Ertrag recht hoch, in Frankreich z. B. im Jabre 1884 pro Kopf der Bevölkerung 2,85 ℳ Eine Erbschafts⸗ steuer für Ascendenten und Descendenten könne man aber nicht damit begründen, daß die entfernteren Verwandten bereits steuerpflichtig seien. Diese Erbschaften erschienen als ein zufälliger, unvorhergesehener Vermögenszuwachs, oft geradezu als ein Gewinn. Anders sei es bei Ascendenten und Descendenten, wo die nahe Blutsverwandtschaft von vornherein ein Anrecht gebe. Als Kontrole ür die Einkommensteuer werde die Erbschaftssteuer auch in den Ländern nicht angewendet, wo eine Einkommensteuer auf der jetzt vor⸗ geschlagenen Grundlage bereits bestehe, wie in Sachsen und einigen
füddeutschen Staaten.
Abg. Richter: Zu den vorhandenen technischen Verbesserungen
könne man noch mehrere neue fügen. Die steuerfreie Erbschaftsmasse,
die bisher bei 150 ℳ aufhörte, könne entsprechend den veränderten Geldverhältnissen heraufgesetzt werden, etwa bis 900 ℳ Die Un⸗ annehmlichkeiten, die die Behörden bisher gehabt, ständen in keinem Verhältniß zu der Steuereinnahme. Ferner sei die Steuerfreiheit bei
Erbanfällen zur todten Hand in dem vorliegenden Maße weder wirth⸗ schaftspolitisch noch steuerpolitisch gerechtfertigt. Solche Erbschaften
entzögen sich ja naturgemäß in Zukunft auch dem Verkaufs⸗ stempel. Die Fideikommisse seien bei der Erbschaftssteuer
besonders begünstigt. Ein Fideikommißerbe im Alter von 45 Jahren habe bisher kaum die Hälfte an Steuer zu
zahlen als ein anderer Erbe. Bei höherem Alter werde die Un⸗ gerechtigkeit noch eine größere, da mit der Wahrscheinlichkeit einer
kürzeren Lebensdauer die Steuer für Fideikommißbesitzer sich in wachsendem Maße ermäßige. Auch sozialpolitisch könne eine Be⸗ günstigung und Vermehrung der Fideikommisse nicht wünschenswerth erscheinen. Man erschwere dadurch dem kleinen Manne auf dem
Lande die Möglichkeit des eigenen Besitzes, und doch sei es erwiesen, daß die Sozialdemokratie den ungünstigsten Boden bei Denen finde, die etwas zu verlieren hätten. Als Grund für die Begünstigung der
4
Brennereien im Osten werde der dürftige Sandbo
Der Finanz⸗Minister habe darauf die Auswanderung zurückgeführt.
Das Hauptkontingent der Auswanderung stellten die, welche nichts
besäßen, weil es ihnen schwer falle, Besitz zu erwerben bei dem Ueberwiegen des Großgrundbesitzes, das noch künstlich ver⸗ stärkt werde durch den Fideikommißbesitz. Die Gesetzgebung habe kein Interesse, seine Bildung zu begünstigen, am wenigsten in steuerpolitischer Beziehung. Die Fideikommisse entzögen sich
aber erheblich der Erbschaftssteuer sowie dem Kaufstempel. Allerdings sei die Errichtung eines Fideikommisses mit einer Stempelpflicht von 3 % belastet, ein Betrag, der bei dem ersten Erbgang jedoch wieder ausgeglichen werde. Eine Statistik über den Fideikommißstempel habe das Haus nie erhalten. In zwei Fällen solle aktiven Ministern, welche Fideikommisse gestiftet hätten, der Stempel durch Königliche Ordre erlassen sein. Er bitte um Auskunft, ob wirklich dem Minister Freiherrn von Lucius bei der Bildung eines Fideikommisses im Gnadenwege auf Vorschlag des Staats⸗Ministeriums der Stempel von 3 % erlassen worden sei. Wenn es sich auch nur um eine Million dabei handele, so würde das eine Schenkung von 30 000 ℳ Seitens des Staats⸗Ministeriums an einen Kollegen sein.
Sei die Nachricht begründet, so bitte er um Mittheilung der recht⸗
lichen Gründe eines solchen Steuerdispenses. Sei das Staats⸗
Ministerium auf Grund irgend welcher Kabinetsordre zu Steuer⸗ dispensationen aus irgend welchen Gründen befugt, so müsse das
Haus in allen diesen neuen Steuergesetzen ein solches Dis⸗ pensationsrecht absolut ausschließen. Mit dem „gleichen Recht für Alle“ vertrage es sich nicht, daß einzelne sehr wohl⸗ habende Leute von der allgemeinen Steuerpflicht dispensirt werden könnten. Bei der zweiten Berathung werde er darauf zurück⸗ kommen. Der Finanz⸗Minister habe gestern gesagt, es gebe keine offiziöse Presse, die berufen sei, die Regierung zu vertreten und für
welche die Regierung verantwortlich sei, mit Ausnahme des „Reichs⸗ Anzeigers“. Das sei eine offizielle Presse, und die sei allerdings außer dem „Reichs⸗Anzeiger“ nicht vorhanden. Das Charakteristische der offiziösen Presse sei aber, daß sie, obwohl sie die Regierung nicht zu vertreten berufen sei, gleichwohl Nachrichten allein vor andern Zeitungen veröffentlichen könne. Thatsächlich seien, während aus
dem Ressort des Innern und des Unterrichts vor Einbring ung dieser
Vorlagen absolut nichts in die Oeffentlichkeit darüber gelangt sei, aus dem Finanz⸗Ministerium wesentliche Stücke aus der Steuer⸗ reform Monate vorher bekannt geworden. Sogar die einzelnen Stadien der Verhandlungen darüber ließen sich erkennen. Man
habe erfahren, daß der Finanz⸗Minister den Erbschaftssteuersatz auf
1 % festgesetzt, das Staats⸗Ministerium ihn aber auf ½ % herabgesetzt habe, sowie daß der Finanz⸗Minister nicht den Landrath, fondern den Steuer⸗Inspektor als Vorsitzenden der Veranlagungs⸗ kommission haben wolle und das gesammte Ministerium erst gegen seinen Willen den Landrath eingesetzt habe. Danach
sei dann wohl der Text des Gesetzes geändert worden, aber nicht die
Motive, und so sprächen die Motive gegen den Landrath als Vor⸗ sitzenden. (Heiterkeit.) Er wisse zwar nicht, ob gerade Hr. Schweinburg, der bekannte Gönner des Hrn. von Scholz, als eisernes Inventar von dem neuen Finanz⸗Minister mit übernommen sei (Heiterkeit); aber wenn solche Mittheilungen durch einen Miß⸗ brauch des Amtsgeheimnisses in die Presse gekommen seien, hätte man das doch nicht wochenlang geduldet. So könne es nur mit Wissen und Viden des Finanz⸗Ministers selbst geschehen sein. Und es seien nicht nur die Absichten des Finanz⸗Ministers einfach mitgetheilt, sondern in Lobeserhebungen für diese guten und schönen Absichten eingepackt vorgeführt worden, und zwar in einer Form, als ob dies die Stimmung des Publikums selbst sei. Darin liege die Täuschung. Das Gröbste würde sein, wenn man diese Artikel im Ministerivm selbst redigirt hätte; eine feinere Art sei es, wenn man, wie Hr. von Scholz Hrn. Schweinburg, die Journalisten mündlich instruirt, oder durch einen Ministerial⸗Rath hätte instrutren lassen, der ja nicht einmal zum Finanz⸗ Ministerium selbst zu F brauche. (Heiterkeit.) Der Minister ⸗ Präsident habe ein Programm streng innegehalten, an seiner Stellung zur offiziösen Presse habe er nichts auszusetzen. Der Finanz⸗ Minister und der bg. Dr. Sattler hätten der „Freisinnigen Zeitung“ gestern vorgeworfen, sie habe den Finanz⸗Minister als den Minister der neuen Steuern, als „Steuerschlepper“ bezeichnet. Dieser Aus⸗ druck komme in der „Freisinnigen Zeitung“ absolut nicht vor. Aller⸗ dings stehe darin, daß durch den nenen Finanz⸗Minister neben der fermalen Aenderung der Steuergesetze auch eine Vermehrung der Steuerlast im Ganzen kommen werde. Diese Erwartung habe sich aber auf Reden des Herrn Miquel im Reichstage und im Herrenhause gestützt. Noch kurz vor seiner Ernennung zum Finanz⸗Minister habe dieser sich im Reichstage gegen Erhöbenig Fer⸗ indirekten Steuern im 1] — “ . 8 I11X“
Reich und für Er
solle ja auch für Staatsaus Mehrerträgen utend mit einer dem Kreise Hatting Verwendung de Im Kreis Etat
Ueberschuß von 13 854 ℳ jverwendet worden, Vermögen nicht über für ein Kaiser seien 11 100 ℳ im
in Preußen aus⸗
Erbschaftssteuer Eine Ueber⸗ sei durchaus
höhung der direkten Steuern
Mehrertrag der neuen gaben verwendet werden. an die Kommunalverbände ung der Steuerz Regierungsbezirk A r nach der lex Huene
thatsächlich ge zur außerordent⸗
zur Erhöhung Denkmal im Etat vorgesehen ℳ Der Ueberschuß sei Man sammele Proteste der städti⸗ r schlägen des devorsteher stimmten diesem mit den Gemeindev
weisung von
nicht gleichbede Kreistagsmitglied aus chreibe ihm üb
überwiesenen Aussicht ge
den des Kreises das aktive des Mobilmachungsfonds Im folgenden Jahre worden seien 42 802 r Weise wie vorher verwend dazu seien die Gelder nich m Kreistage hätten Die Gemein sse ja, wie es Man sehe daraus, telung aus der
wieder in ähnliche Kapital an, und schen Vertreter i gegenüber den Vor Landraths nichts orstehern als das Mehr an Ansammlung auch Hr. von Bennigsen wörtlich bestätigt. Statistik über die Er werde sich sehr
Kreistags⸗Abgeordnete führe zu einer Verzet (Widerspruch rechts.) e für seinen H nsche, daß dem wendungen aus der lex Huen
im Reichstag
ööö“ annoverschen Kreis edner) wü
Hause endlich die e mitgetheilt werde.
Die Dotationen, bei denen ich allerdings selbst mitgewirkt habe — ich bekenne mich in dieser Beziehung durchaus schuldig; jeder Mensch muß lernen aus der Erfahrung; ich sage, wir werden diese Ueber⸗ weisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer hoffentlich an der Hand eines organischen Kommunalsteuergesetzes machen zu bestimmten gesetzlichen Zwecken (sehr richtig!), und ich glaube, das Haus wird damit auch durchaus einverstanden sein. Dann fällt diese Gefahr aber von selbst weg. Man konnte gar nicht verlangen, daß Hr. von Huene damals diese schwierige Frage löste. Ich glaube auch nicht. daß das ein einzelner Abgeordneter kann, das bedarf einer so sorgfältigen technischen und finanziellen Berathung, man muß so klar sein über die Gesammtaufgaben, daß ein Abgeordneter, der einen An⸗ trag einbringt, von einem Ueberschuß, der durch die in⸗ direkten Steuern dem preußischen Staate zufloß, einen Theil für die Kreise zu sichern, diese Frage gar nicht lösen konnte, und daher meine ich, daß Hr. von Huene nach den Erfahrungen, die er selbst gemacht hat, damit einverstanden ist, demnächst, wenn diese ganze Frage einmal zur Lösung kommt, für diese Ueberweisung auch eine andere Form zu finden; ich bin überzeugt, wir werden uns dar⸗ über demnächst verständigen. Aber wie man behaupten kann, daß,
Minister in ge⸗ mildern und es günstigerem Ab⸗
dem Finanz⸗ ch im Laufe der Zeit teuerreform einst zu Minister von Pat e der Militärorganisation ürchtung nicht unter⸗ nichts herauskommen Von einer Re⸗ an jetzt weiter entfernt zu sein us nicht einmal den bescheidenen rdnung in Sicherheit
wenn das Mißtrauen, das er Sinne entgegenbringe, si chieden sein sollte, bringen, als es mensteuer im Interess ts dieser Gesetze könn er Session zwei solcher neuen zwesens scheine m ürchte, daß das Ha Besserung der Landg der in dem Entwurf vorh Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Es ist mir sehr angene Vorredners veranlaßt zu w berühren, die ich bisher noch nicht der Staatsausgaben. Herrenhause zitirt. Reden zitirt aus de gaben nothwendig werden und vom wird es gegenwärtig richtig sein, dies Anspannung der direkten Steuern in des ganzen Programms des Hrn. Richter un liegt nach meiner Meinung darin, die Einnahmen hinweggehen, wenn die volle Bilanz ziehen; gaben kommen.
der die Einkom habe. Angesich
werde als eins oder form des Unterrichte als jemals, und er bef
e er die Bef
Steuergesetze.
bringen werde,
hm, durch die Bemerkungen des Herrn auch einmal eine Seite hier zu nämlich die Frage von mir aus dem
berührt habe, Hr. Richter hat Reden Ich halte sie in vollem Maße aufrecht. Er hat m Reichstag, worin ich sagte: wenn neue Aus⸗ Reichstage bewilligt werden, so Mehr zu suchen durch stärkere zelstaaten. Die Schwäche d vieler seiner Freunde daß sie mit großer Leichtigkeit über sie ihnen nicht gefallen, aber nicht wie konnte man nun zur Deckung der Aus⸗ (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren! Es ist uns gestern hier das wonach wesentlich alle Zölle, einerlei fallen sollen, und das Einzige, Kassirung der angeblichen Begün der Zuckersteuer, Reden des Hrn. hrauchsabgaben, obwohl doch noch immer d Wie man nun mit einem kann, das ist mir völlig unklar. dargethan ist, daß die Einnahmen, weder dienen müssen zur willigten Ausgaben oder Schuldentilgung, daß man überhaupt sie thesaurire, wir haben niemals mehr erhoben, allgemeine Staatsverwaltung nothwendig war.
Nun komme ich aber auch noch auf einen zweiten Punkt. Die Welt hat sich nach meinen Erfahrungen in Bezug auf die des Staats merkwürdig umgewandelt. Landtag im Großen und Ganzen sehr zu bewilligen und es wurde jede Ausga Gehen Sie heute in eine Stadtyv sehen Sie auch selbst in diesen Landtag, von allen Seiten gehalten sind, so zu thun pflegt, so werden Sie fin Staatsregierung allen Seiten. dieser Beziehung die Kontrole ausgaben eine sehr wirksame ist. willigt, muß sich bewußt sein, (Sehr richtig! rechts.) Ich ziehen auf die Staatskasse un die Staatskasse doch nun Finanzstande führen kann.
Nun sagt Hr. Richter, ja wenn wir hier eine die von selbst durch die gleichmäßige Veranlagun Erhöhung des Steuersatzes, des Steuersatzes, mehr E ganze gesammte Mehreinnahme den Kommunalv darin gar keine Entlastung. Der Hr. die Kommunalsteuern sind das Lästige meinem Wahlkreise. überlasteten
den angeführt, der sonst die Möglichkeit einer Ernährung der Bevölkerung nicht gewähre. Programm dargelegt, ob Industrie⸗ oder Agrarzölle, was dagegen geboten wird, ist die stigung der Brenner und eine Reform ich aus den übrigen r Erhöhung der Ver⸗
aber auch — denn das muß Richter entnehmen — nicht unte unter Beseitigung der Ausfuhrprämien, ie Materialsteuer dieselben mit 9 Millionen Pfennig einen Tbaler zahlen (Beifalls rechts.) Wenn hier uns die wir besitzen, in Preußen ent⸗ Deckung der vom Landtag selbst be⸗ wie ich nachgewiesen habe, hauptung gerecht sein, dem Volk viel Steuern abnehme, Kapitalien ansammle;
In früheren Zeiten war der wenig geneigt, neue Ausgaben sehr scharf kriti⸗ erordneten⸗Versammlung, lesen Sie die Reden, die genau durch, wie Hr. Richter es den, daß ein fortwährendes An⸗ nach Mehrausgaben Ich finde also nicht, daß in Behufs Verminderung von Staats⸗ Aber Jedermann, der Ausgaben be⸗ daß er auch Einnahmen bewilligt. habe schon gesagt, daß das stete Wechsel⸗ d das ewige Ablehnen aller Rückwechsel, die ziehen muß, unmöglich zu einem guten
bevermehrung
Reform machen, g der Steuer, ohne ja sogar mit erheblichen Ermäßigungen innahmen bringt, und Sie überweisen diese erbänden, so liegt Abg. Richter hat ausgeführt: und Drückende, 400 % werden wenn ich nun diesen Mehrerträgnisse Entlastung? : was wird aber mit den Geldern in den Komm wo er sich an meine lbstverwaltung der Kommunen. ung auffordern, wegen mangel⸗ n Kommunen zustehenden Mittel die Auf⸗ chärfer zu handhaben oder die Kommunen zu binden, daß sie etwas Verständiges thun. daß Hr. Richter trotz aller seiner etwas bureaukratische Ader hat.
sagt Hr. Richter gemacht? Das sagt er nun in einem Athem, Seite stellt in Beziehung auf die Se Das heißt denn doch die Staatsregier hafter Verwendung der de sichtsrechte des Staates s durch gesetzliche Schranken e es schon oft bemerkt, liberalen Gesinnung doch eine (Heiterkeit.)
Meine Herren, ich bin aber in einem Punkte mit ihm völlig ein⸗ verstanden, und wir werden Gelegenheit haben, beim weiteren Fortgang der Reform vpielleicht ß, wenn der Staat mit 35 Millionen steuer den Kommunalverbänden
in dieser Beziehung Seite an Seite zu nämlich darin, die Hälfte der Grund⸗ und Gebäude
wenn der Stadt Berlin drei Millionen und einige Hunderttausend Mark aus den landwirthschaftlichen Zöllen in diesem Jahre über⸗ wiesen sind, dies keine Erleichterung für die Finanzverwaltung der Stadt Berlin und in Folge dessen für die Steuerzahler ist, das ist mir noch gänzlich unverständlich. (Sehr wahr!)
Meine Herren, dann ist der Hr. Abg. Richter wieder noch ein⸗ mal auf die Frage der offiziösen Presse gekommen. Ich habe ihm schon den Zusammenhang gestern deutlich auseinandergesetzt; er hat selbst auch heute nicht mehr behauptet, daß irgend ein Organ existire, welches direkt oder indirekt von der Staatsregierung unterstützt und berufen wäre, in offizieller Weise, ohne eine äußere formelle Verant⸗ wortlichkeit der Staatsregierung, Mittheilungen in die Presse zu bringen. Aber andererseits braucht ein Minister, wenn er in der gegnerischen Presse seine Ansichten gänzlich entstellt sieht, wenn von vornherein sein ganzes Reformwerk verdächtigt wird mit der Behaup⸗ tung: das ist Alles nur Schein, die Reform ist das Geringste und die Nebensache, die Hauptsache ist, mehr Steuern herauszupressen, — sich nicht zu scheuen, demgegenüber durch Mittheilungen an Lente, die auch vielleicht in die Presse schreiben, ganz offen entgegenzutreten. Warum soll ich das Land nicht aufklären? Ich bin in dieser Beziehung nicht so engherzig und so ängstlich, Sachen, die kein Staatsgeheimniß sind, namentlich wenn ich glaube, daß diese entstellenden Nachrichten ein ganzes Reformwerk von vornherein diskreditiren, unter allen Um⸗
Meine Herren, nun ist der Hr. Abg. Richter nebenbei auch auf die Erbschaftssteuer gekommen (Heiterkeit) und ich möchte auch in dieser Beziehung noch einige Worte hinzufügen. Er sagt: Wenn die Hauptsache fällt, wenn die Besteuerung der Erbfälle in auf⸗ und ab⸗ steigender Linie und zwischen Chegatten vom Hause nicht genehmigt wird, so hat es eigentlich kein Interesse, die andern Punkte zu erledigen. Ich würde auch nicht diese andern Punkte — denn die sind nicht von entscheidender Bedeutung — hier in einer besonderen Novelle zur Er⸗ ledigung zu bringen versucht haben, wenn nicht bei Gelegenheit der Erledigung der Erbschaftssteuer überhaupt. Nun liegt aber diese Vorlage dem Hause vor, und die Belastung des Hauses mit anderen schweren Aufgaben kann die Erledigung dieser, schon von meinem Herrn Kommissarius ausführlich dargelegten Punkte, die Beseitigung von Mängeln, die in der Praxis hervorgetreten sind, die Ausgleichung geradezu von Unzuträglichkeiten und — ich möchte fast sagen Ungerechtigkeiten, die namentlich in Beziehung auf die Be⸗ steuerung der bedingten Schenkungen und auf den heutigen un⸗ angemessenen Prozentsatz bei der Kapitalisirung hervorgetreten sind, die großen Schwierigkeiten, die uns die Erbschaftssteuer, wie sie jetzt formulirt ist, auf dem internationalen Gebiet gemacht hat, — sie können sehr wohl auch geordnet werden, da die Vorlage einmal vor⸗ handen ist, und das wird die Erledigung und den Abschluß der übrigen großen Reformgesetze in keiner Weise hindern. Ich kann also nur wiederholt bitten, daß das Haus diese Fragen, sei es in einer Kommission, sei es hier im Plenum, in Erörterung zieht, auch selbst dann, wenn man im Uebrigen dem Erb⸗ schaftssteuergesetz nicht zustimmt.
Meine Herren, dann hat der Hr. Abg. Richter gemeint, wenn man einmal diese Sache doch verhandeln wolle, dann sei noch eine Reihe anderer wesentlicher Aenderungen in diesem Gesetz nothwendig, und er ist in dieser Beziehung gekommen auf zwei Fragen von größerer Bedeutung. Wenn diese Fragen gelöst werden sollen, dann allerdings würde das Haus sehr eingehend und sehr prinzipiell mit den Dingen sich beschäftigen müssen, — und das kann allerdings gegenwärtig seine Schwierigkeiten haben. Die Frage der todten Hand hier bei dieser Gelegenheit in Erörterung zu bringen, davon würde ich dringend abrathen; ich sage, wir sollen solche großen schwierigen, zu Differenzen führenden Fragen, bei biefer Gelegenheit wenigstens, bei Seite lassen, denn wir verhindern dadurch vielleicht die Erzielung einer durchgängigen Uebereinstimmung in den viel wichtigeren andern Fragen.
Genau so aber ist es mit der Fideikommißfrage. Die Herren können darüber verschiedener Meinung sein, ob Fideikommisse in der Ausdehnung, in der sie jetzt vorhanden sind, berechtigt sind oder nicht. Hat die Gesetzgebung sie aber einmal eingeführt, bestehen sie Kraft Gesetzes, so müssen sie auch nach Maßgabe ihrer inneren Beschaffenheit, die die Gesetzgebung anerkannt hat, in der Erbschaftssteuer behandel werden. Denn daß ein Fideikommißinhaber, der gewisser maßen nur den Nießbrauch hat und über den Grundstock garnicht verfügen kann, anders zu behandeln ist, wie ein freier Eigenthümer, auch in der Erbschaft; daß er nicht dasselbe erbt, was ein freier Eigen⸗ thümer erbt, sondern nur für die Nutzung während der vor⸗ aussichtlichen Dauer seines Lebens zur Erbschaftssteuer herangezogen werden kann, ist durchaus richtig.
Bei dieser Gelegenheit hat der Hr. Abg. Richter an mich eine Frage gerichtet, die ich zur Zeit nicht beantworten kann, nämlich wegen eines im Gnadenwege stattgehabten Erlasses des Fideikommißstempels
Kenntniß, werde aber gelegentlich zu einer anderen Zeit darauf zurück⸗ kommen.
Meine Herren, dann hat der Hr. Abg. Richter noch über das Minimum des Betrages, welcher in der heutigen Erbschaftssteuer freigelassen ist, sich dahin ausgesprochen, daß es zu gering. Meine Herren, ich würde auch rathen, diese Frage hier bei Seite zu lassen,
überweist, das nicht mehr ir der Weise geschehen darf wie früher.
denn darüber sind sehr ver schiedene Ansichten möglich. Man kann das
† 4
ständen geheim zu halten, und so werde ich auch in Zukunft versahren.
des Freiherrn Lucius von Ballhausen. Ich habe darüber keine
8 Minimum noch nach einer ganz anderen Art und Weise bemessen, als nach der Hoöhe des Erbanfalls. Es sind genug Vorschläge vorhanden, welche das
Minimum z. B. nach den sonstigen Vermögensverhältnissen des Erben ver⸗ schieden bemessen wollen. Ich gebe zu, daß das Minimum, das wir in dem
gegenwärtigen Erbschaftssteuergefetz haben, ursprünglich darauf beruht,
daß der stempelfreie Betrag auf diese Erbschaftsanfälle übertragen ist.
Man kann vielleicht der Meinung sein, daß es in der heutigen Zeit etwas niedrig ist, — das will ich durchaus nicht bestreiten; aber wenn
wir die Frage des geringsten Satzes, der steuerfrei bleiben soll, einmal gründlich behandeln, dann werden wir noch auf ganz andere Fragen
kommen, auf die Frage, ob das Minimum überhaupt in dieser Weise
zu bemessen ist, wie es in dem Gesetz steht.
Ich würde also auch glauben, daß diese Frage hier zur Zeit nicht zur Erledigung kommen kann, und ich empfehle Ihnen im Uebrigen,
dieses Gesetz an eine Kommission zu verweisen, weil ich doch glaube,
aß alle die spezifisch technischen Fragen, die in der Novelle behandelt
sind, sich in der Kommission besser werden erledigen lassen als im
Plenum. (Bravo!)
Abg. von Rauchhaupt: Wenn man ausführe, die vorgeschla⸗ gene Erpschaftssteuer sei so gering, daß sie gar nicht ins Gewicht falle, so könne man doch andererseits nicht sagen, daß sie ein Aequivalent für die zu schwache Heranziehung des fundirten Einkommens sei. Die Erbschaftssteuer könne deshalb nicht als ein Au gleich für die un⸗ bedingt erforderliche stärkere Besteuerung des fundirten Einkommens betrachtet werden; man würde mit ihr nur eine dritte Be⸗ steuerung des Grundbesitzes einführen. Das Kapital könne man leicht verschwinden lassen und der Erbschaftssteuer ent⸗ ziehen, aber der Grundbesitz könne nicht verschwinden. Die Erbschafts⸗ steuer bleibe zudem bei der Kommunalsteuer ganz außer Acht, zu ihr könne man keine Zuschläge erheben. Brauche man aber eine Kon⸗ trole der Einkommensteuer, so könne man diese auch ohne die Erb⸗ schaftssteuer einführen. Wenn man die Legung des Inventars fordere, so komme man ebenso weit. Sehr viele Censiten würden sich scheuen, ihr Vermögen zu niedrig zu deklariren, wenn sie wüßen, daß nach ihrem Tode Inventarlegung gefordert und ihre Hinterziehung bloß⸗ gestellt werden könne. Eine solche Bestimmung würde auch zur ethischen Erziehung der Nation führen. (Sehr richtig! rechts.) Uebrigens müsse ja, wo ein Minorenner existire, schon jetzt In⸗ ventar gelegt werden. Soweit also eine Kontrole nothwendig sei, um eine gewissenhafte Deklaration zu erzielen, sei er bereit, der Staats⸗ regierung entgegen zu kommen. Bei der Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer komme es darauf an, die Grund⸗ und Gebäude⸗ besitzer zu entlasten. Dabei müsse man von dem unglücklichen Rück⸗ vertheilungsmaßstab, wie man ihn jetzt in der lex Huene habe, absehen. Wenn man die Ueberweisung sich so dächte, daß das, was die Kreise nicht brauchten, an die Gemeinden, und zwar nach dem Maßstab von Grund⸗ und Gebäudesteuer vertheilt werden müsse, dann würde man in der Kreisverwaltung die äußerste Sparsamkeit erzielen; und wenn man hinzufügte, daß diese den Gemeinden überwiesenen Summen auf ihre Grund⸗ und Gebändestener angerechnet werden müßten, so würde dafür gesorgt sein, daß möglichst sparsam in den Gemeinden gewirthschaftet werde. Daß die lex Huene für Berlin „so große Er⸗ träge ergebe, sei ganz natürlich. Große Kreise hätten überhaupt den Vortheil, daß die lex Huene den Stenerpflichtigen direkt zu Gute komme, weil Kreis und Gemeinde da zusammen fielen. Die Berliner brächten 3 ½ Millionen Kommnnalsteuer weniger auf. Die Fidei⸗ kommisse seien von der Auffassung aus, daß sie einen Grundbesitz repräsentirten, der ohne Schulden bestehe und deshalb in der Lage sei, allen volkswirthschaftlichen Lagen und Stürmen zu widerstehen, nicht anzufechten. Das Heimstättengesetz, die Landgüterordnung, das Rentengütergesetz bezweckten ja auch nichts Anderes, als mög⸗ lichst schuldenfreien Grundbesitz zu schaffen, damit dieser seine volkswirthschaftlichen Aufgaben möglichst gut erfüllen könne. Ein verschuldeter Großgrundbesitz sei das Unglücklichste, was es gebe. Der Einwand, daß die Fideikommisse die Möglichkeit ver⸗ minderten, Arbeiter seßhaft zu machen, treffe nicht zu, denn die Ab⸗ verkäufe von Fideikommißgütern seien jetzt, sehr erleichtert, und wie jeder Grundbesitzer, sobald er die Nothwendigkeit empfinde, durch Seß⸗
aftmachung der Arbeiter eine gesunde und stetige Arbeiterbevölkerung zu gewinnen, für eine solche sorge, werde der Fideitommißbesitzer zerst recht dafür sorgen. Bei dem Bestrehen des Abg. Richter, über divergirende Anschauungen künflig nur sachlich zu diskutiren, denke er, es werde sich eine Einigung über diese Frage leicht ermöglichen lassen. Abg. Richter: Der Finanz⸗Minister habe gemeint, er (Redner) biete einen Pfennig und verlange dafür einen Thaler Steuererlaß, und habe dabei auf den Antrag exempliftzirt, den er im Reichstage eingebracht habe. Dieser Antrag stelle aber 40 Millionen aus den Brenner⸗ privilegien und 20 Millionen Zuckerausfuhrprämien zur Verfügung. Dazu böten die Ueberschüsse im Reiche wie in Preußen Geld zu Steuererlassen. Endlich werde eine theilweise Aufhebung der Zölle bei manchen Artikeln eine Mehreinnahme mit sich bringen. Sein Verlangen sei also keineswegs ein leichtfertiges Vor⸗ ohne Rücksicht auf die Finanzverhältnisse. Gegen Niemanden sei auch der Vorwurf ungerechtfertigter als gegen ihn, daß er sich nicht bei Bewilligung von Ausgaben der Verant⸗ wortlichkeit in Bezug auf die Einnahmen bewußt sei. Jeder Haushaltsetat sei in der Hauptfache nur der Finanzplan löhs Ausführung bestehender Gesetze. Allerdings biete er auch einen freien Spielraum bei neuen Forderungen, die gestrichen ehn könnten. Ein Haupttheil seiner parlamentarischen Thätigkeit hase darin bestanden, den Ausgabe⸗Etat möglichst niedrig zu halten. Er vnbe auf das Aeußerste dagegen protestirt, daß Millionen nach rika wanderten. Er sei gegen die Mehrforderungen für kirchliche
Gesellschaften eingetreten und erkläre sich schon jetzt gegen die Forde⸗
an daaftgn Milionen für den Dombau in Berlin. Bei der
Beamtenbesoldungsfrage sei er in der Kommission fast e
aufgetreten als der Fiskus und habe betont, der rich
müsse so gezogen werden, daß aus den Hesoedigsgs
verbesserungen nicht die Sö 888 Steuererhöhung r
im Reiche und Preußen hervortrete. abe auch zu Denen ge⸗ hört, 8 die Klausel eingeführt hätten, daß jede Uusgabe üar näheren Prüfung erst in die Kommission gehen müsse. Weit dhen Jahre sei er aber in diesem Bestreben nach sparsamer Mirtcschaf ohnmächtiger geworden in Folge des Systems, Steuern auf zu bewilligen, und er mache dem Finanz⸗Minister zum Vorwurf, 8 er diesem Spstem gedient habe. Dieses Bewilligen auf S ruinire das Ausgabe⸗Bewilligungsrecht. Deshalb sti gerade die Quotisirung der direkten Steuern eine finanzpolitisch wichtige und für die Sparsamkeit entscheidende Frage. Der Finanz⸗Minister Ffein er (Redner) besitze eine bureaukratische Ader. Nichts sei willkür icher, als seine Aeußerung in Bezug auf die Verwendung in den Fes n mit der Absicht zu verbinden, die Kreise gewissermaßen unter 1 or⸗ mundschaft zu stellen. Er wolle die Verwendung nicht einmal in einem Gesetzentwurf festlegen. Das gebe eine Schablone, bis . manche Kreise passe, für manche gar nicht. Der Fehler 8 er Ueberweisung liege in der Verquickung von Finanzen 8 8— Körperschaften. Die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäude⸗ 88 Gewerbesteuer sei nur rationell, wenn man den Kommunen 65 liche, diese Steuern ihrerseits beweglich zu machen. An eine 11 Ueberweisung denke er nicht. — Die 3 ½ Millionen aus der ex Huene machten für Berlin nicht viel aus. Sie bedeuteten nur 18 oder ½% der Steuereinnahmen. Nach Maßgabe der Einkommensteuer müßte Berlin das Drei⸗ bis Vierfache bekommen. Bezüglich der offiztösen Presse sage der Finanz⸗Minister: Warum solle er das Land nicht aufklären? Gewiß! Aber er möge dazu den „Reichs⸗Anzeiger nehmen, dazu sei dieser ja da! Und wenn er wegen seiner technischen Einrichtung nicht genüge, so möge ein zweites Organ geschaffen fsefen Man müsse nur stets wissen, daß die betreffenden Aeußerungen 40 che der Regierung seien. Herrn Schweinburg müsse jedes Berliner Blatt
vierteljährlich 100 ℳ für seine Nachrichten zahlen, nicht um die Weisheit dieses Mannes zu erfahren, der aus Ungarn eingewandert sei, und, wie er (Redner) höre, das, was sein Blatt schreibe, weder zu erfassen noch zu redigiren verstehe; er treibe nur einen sehr lukrativen Handel mit amtlichen Nachrichten. Bei den Nach⸗ richten in der „Kölnischen Zeitung“ des Herrn Schmits, in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ des Hrn. Pindter und der „Post“ des Hrn. Kayßler lege doch auch Niemand Werth auf die Namen dieser mehr oder weniger unbekannten Politiker; diese Mit⸗ theilungen würden doch nur geschätzt, weil sie von der Regierung kämen. So täusche man nur die öffentliche Meinung. In den ver⸗ schiedensten Artikeln würden die Gesetzentwürfe der Regierung gelobt, aber schließlich folge die Enttäuschung, wie man es hier bezüglich der Erbschaftssteuer erlebe. Also auch ungünstige Rückschläge für die
Regierung ließen sich vermeiden, wenn man sich auf das bescheidene Maß in der Benutzung der Presse beschränke, wie es der Minister⸗ Präsident bei seinem Regierungsantritt in Aussicht gestellt habe.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren, ich möchte, um diese Frage über die offiziöse Presse zu Ende zu bringen, nur noch zwei Worte erwidern. Wenn Hr. Abg. Richter, statt von vornherein zu sagen: das ist keine Reform, sondern eine Steuervermehrung! — zu mir gekommen wäre und hätte mich gefragt: wollen Sie mehr Einnahmen für den Staat aus dieser Reform erzielen, ist das Ihr Zweck oder, da doch wahr⸗ scheinlich aus der Reform der Einkommensteuer mit Nothwendigkeit mehr Einnahmen herbeigeführt werden, wie wollen Sie die dem Lande wieder zu Gute kommen lassen? — so würde ich Hrn. Richter eine ganz offene und bündige Antwort gegeben haben, und dann hätte Hr. Richter alle diese Angriffe vermeiden können. Wenn nun ein anderer Redacteur zu mir kommt und sagt: ich lese in der „Freisinnigen Zeitung“, daß diese ganze Reform nur eine Schein⸗ reform sein soll, daß der eigentliche Zweck ist, dem Lande mehr Steuern abzunehmen, — so habe ich nicht den geringsten Grund, den Mann nicht aufzuklären und ihm zu antworten: das, was in der „Freisinnigen Zeitung“ steht, ist unrichtig. Und so werde ich weiter verfahren; ich mache dabei gar keinen Unterschied zwischen irgend einer politischen Partei. Was ich offen sagen kann, was kein Staats⸗ geheimniß ist — viele Dinge darf und kann man ja nicht mittheilen —, werde ich, wenn von mir offen und objektiv eine Aufklärung erfordert wird, ganz ohne Bedenken Jedem sagen, und was den Hrn. Schweinburg betrifft, so kann ich bestimmt versichern, daß derselbe von mir über⸗ haupt keine Mittheilungen empfangen hat (hört! hört!), wie denn überhaupt in der Presse sehr viele Dinge ge⸗ standen haben, von denen ich selbst nichts wußte, ganz un⸗ richtige Sachen, auch in befreundeten Blättern; das ist ja klar, bei einer so großen Reform, die durch alle Ministerien geht, daß da nicht Alles unbedingt verschlossen bleiben kann: der Eine hört dies, der Andere jenes; das läßt sich gar nicht vermeiden. Jede Mitwirkung und Unterstützung Seitens unabhängiger Blätter für offiziöse Mit⸗ theilungen zu erklären, das ist doch wohl nicht zutreffend. (Heiterkeit und sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, jetzt werde ich diesen Punkt verlassen. Besser werde ich vielleicht mit Hrn. Richter mich verständigen über die all⸗ gemeinen Grundsätze, die er entwickelt hat. Es hat mir durchaus fern gelegen, dem Hrn. Abg. Richter vorzuwerfen, daß er auf Aus⸗ gabenvermehrung drängt oder früher gedrängt habe. Im Gegentheil, ich muß ihm durchaus das Zeugniß in dieser Beziehung geben, daß, wie er selbst sagt, er einer der Fiskalischsten gewesen ist. Das habe ich nicht jetzt oder in den letzteren Jahren, sondern das habe ich schon vor langen Jahren beobachtet. Aber Ausgaben sind nöthig, nützlich oder vermeidbar, und ich sage: diejenigen Summen, die wachsenden Aus⸗ gaben, die man einfach unterlassen kann, ohne dem Lande großen Schaden zu thun, sind in dem Verhältniß zu den beiden anderen Kategorien außerordentlich gering. Wir haben eine Menge Ausgaben sowohl im Reich wie in Preußen, die man sehr gern zu vermindern trachten würde, wo man aber immer sagen muß, es ist unmöglich, wir können in unseren Ausgaben beispielsweise für die Landes⸗ vertheidigung nichts Wesentliches ändern. Ebenso sind eine ganze Menge Ausgaben, die zwar nicht absolut nothwendig sind, die aber doch so wesentliche Verbesserungen der bestehenden Zustände enthalten, die von allen Seiten gefordert werden, da wird man sich auch auf die Dauer nicht sträuben können. Ich komme auf die Frage der Beamtengehalte. Beamtengehalte sind hauptsächlich ver⸗ langt worden hier aus dem Hause, und zwar, wie ich glaube, von allen Seiten, und auch im Reichstage ist dasselbe geschehen. Wenn nun die Staatsregierung selbst anerkennen muß: es ist richtig, die Gehalte der unteren Beamten sind zu niedrig, — wenn das Haus fortwährend von der Regierung verlangt, endlich diese berechtigten Forderungen zu erfüllen, so wird die Regierung sich dem doch nicht entziehen können. (Sehr richtig!)
Aber ich gehe noch weiter, ich sage: es liegt in der Natur der Sache, der ganzen Entwickelung unser sozialen Verhältnisse, daß die Ausgaben des Staates wachsen. Man kann das nicht ändern. In jeder Gemeinde ist genau dasselbe der Fall. Hr. Richter hat selbst vorhin diesen Satz unwillkürlich bestätigt, indem er sagte: was sind drei Millionen für die Stadt Berlin! im neuen Jahre sind die Aus⸗ gaben schon wieder auf über drei Millionen gestiegen. Ganz richtig. Das geht aber mit jeder Gemeinde so. Sehen Sie sich die Finanzgeschichte jeder Gemeinde an: ob man will oder nicht will, die Ausgaben wachsen. Ist denn das in dem Privatleben des Einzelnen anders? Ueberall sehen wir genau dasselbe und zwar in allen Kreisen. Man kommt nicht darüber hinweg. Unser nächster Staatshaushalt⸗Etat in Preußen wird dafür die allerstärksten Belege bringen — ich bin überzeugt, nicht das, was an Ausgaben darin steht, wird bemängelt werden, sondern was nicht drin steht; es wird sich finden, wieviel dringende Bedürfnisse wir unbefriedigt lassen müssen,
und ich in meiner Eigenschaft als Finanz⸗Minister mache darin täglich die allerbedenklichsten Erfahrungen; ich muß sehr häufig Ausgaben, die die andern Ressorts fordern, traurigen Herzens zurückweisen, weil die Mittel nicht da sind — deshalb sage ich, diese ganze Frage der Ein⸗ nahmevermehrung wird man auch mit den permanent steigenden täglichen Ausgaben in eine nothwendige Verbindung bringen müssen.
Hr. Richter meint, wir hätten Steuern auf Vorrath bewilligt. Wenn wir die Branntweinsteuer im Reiche nicht bekommen hätten, wenn uns im Reiche die 100 Millionen fehlten, so würden die Aus⸗ gaben im Reich genau dieselben sein, Hr. Richter hat sie ja auch be⸗ willigt, und die Ausgaben würde Preußen zu leisten gehabt haben zu ⁄l, und anstatt daß wir jetzt einen Ueberschuß haben, würden wir um ⁄ von 100 Millionen mehr Ausgaben gehabt haben durch die Ma⸗ trikularumlagen. Da kann man doch nicht von Bewilligung von
Steuern auf Vorrath sprechen. Der nächste Reichshaushalts⸗Etat
wird schon deutlich genug zeigen, wie sich die Ueberweisungen aus dem Reiche gegenüber Preußen stellen. Das Nähere kann ich in dieser Beziehung noch nicht angeben, sonst würde Hr. Richter dielleicht be⸗ dauern, daß ich so offen über diese Dinge spreche. (Zuruf des Abg. Richter.) — Wenn Hr. Schweinburg das weiß, von mir weiß er das jedenfalls nicht.
Meine Herren, in dem laufenden Jahr haben wir auch noch Ueberschüsse. Sie werden sich aber schon viel geringer gestalten wie im vorigen Etat. Das können Sie sich selbst — wenn im Uebrigen alles unverändert geblieben wäre — daraus herleiten, daß wir im laufenden Etat 18 Millionen Gehaltserhöhungen bewilligt haben und 24 Millionen Mehrausgaben für Kreise.
Meine Herren, wie nun aber auch gerade dem Reiche gegenüber das Verhältniß Preußens in einem schwankenden Finanzzustand sich befindet, das möchte ich Ihnen kurz an einer Tabelle mittheilen oder zeigen. In den Jahren 1879 bis 1881 hatte Preußen stets mehr an Immatrikularumlagen zu tragen, als es vom Reich empfing, und zwar in den ersten Jahren — ich will nur mit runden Zahlen dienen — 38 Millionen, 15 Millionen, 11 Millionen, dann fiel es auf 1 ¼½ Millionen im Jahre 1881; seit der Zeit sind die Ueberweisungen mit wenigen Rückschlägen durchgängig gestiegen, sie haben aber ge⸗ schwankt von 6 auf 23, auf 7, auf 11, auf 5, auf 41, schließlich sind sie auf 80 Millionen im letzten Jahre gestiegen.
Nun, meine Herren, wenn Sie sich den nächsten Reichshaushalts⸗ Etat ansehen, dann werden Sie schon finden, wenn die Zölle in derselben Höhe blieben, daß von einer solchen Ueberweisung in Zu⸗ kunft nicht mehr die Rede sein kann. Wenn wir die Schuldentilgung im Reich beginnen sollten, was doch auch möglich wäre, so werden die Ausgaben des Reichs um diesen Betrag steigen. Außerdem existiren auf vielen anderen Gebieten Ausgaben im, Reich, die eher einen steigenden als rückwärtsgehenden Charakter haben, Nun ver⸗ lange ich von einem Finanzmann, wie es der Abg. Richter ist, daß er nicht bloß, wie er auch mit Recht sagte, das eine Jahr im Auge hat, nicht allein rückwärts sehen kann, sondern die zukünftige muthmaßliche Entwickelung bei seinem ganzen finanziellen Plane auch in Betracht zieht. Das muß ein vorsichtiger Finanzpolitiker thun; sonst würde er die allerbedenklichsten Täuschungen erleben.
Meine Herren, wir sind wieder sehr weit von der Erbschaftssteuer abgekommen (Heiterkeit), und ich will die dort angeregten Fragen hier, um die Geduld des Hauses nicht allzu sehr in Anspruch zu nehmen, nicht weiter berühren; ich will nur noch eins sagen: allerdings war ein wesentliches Moment für den Vorschlag in Betreff der Erbschaftssteuer die sehr bedeutende Kontrole in der Sicherheit der Deklaration, und ich kann immer nur wiederholen: bei den ganzen Berathungen des Ge⸗ setzes halten Sie doch den Gedanken fest: je schärfer die Kontrolen sind, desto gleichmäßiger und gerechter die Steuerveranlagung, und Denjenigen, welcher kontrolirt werden m uß, braucht man nicht zu schonen, denn er verdient es, kontrolirt zu werden. Die Kontrolen sind aber für Leute, die wirklich das Richtige thun wollen, den vollen Betrag ihres Einkommens dem Staat offen sagen, nach meiner Meinung in keiner Weise so lästig, daß man solche Kontrolen aufgeben könnte.
Wenn nun Hr. von Rauchhaupt unter Ablehnung des Vor⸗ schlages der Staatsregierung im Uebrigen den Gedanken anregt, in dem Einkommensteuergesetz eine generelle Inventarisirung der Erb⸗ schaften vorzusehen, um dadurch eine solche Kontrole zu gewinnen, so ist das gewiß ein sehr erwähnenswerther Vorschlag, und die Staats⸗ regierung wird ganz gewiß geneigt sein, diesen Vorschlag in Betracht zu ziehen. Ich muß zugeben, daß dann ein wesentlicher Theil des⸗ jenigen, was die Staatsregierung hier mit der Vorlegung der Erb⸗ schaftssteuer erreichen wollte, erreicht wird. Meine Herren, im Uebrigen wird das ja wohl zweifellos sein, daß die Soz ialfragen in einer Kommission zur Erörterung gelangen, und ich gehe daher auf diese speziellen Punkte nicht weiter ein (Bravo !)
Abg. Rickert: Die Quotisirung der Steuer sei früher selbst von der nationalliberalen Partei einschließlich des Hrn. Miquel gefordert worden; man habe den ee d- und den Salzzoll je nach dem Bedarf variabel halten wollen. Von einem Gesetz der wachsenden Staatsausgaben zu sprechen, sei unrichtig. Selbst Professor Schmoller habe dieses in seinen Aufsätzen über „die Epochen der preußischen Finanzpolitik“ geleugnet. Was dieser in Bezug auf Preußen darin ausführe, sei ükerhaupt von großem Interesse. Im Jahre 1865 habe danach Preußen nach einem beispiellosen ge⸗ werblichen Aufschwunge genau dieselbe Summe an Steuern pro Kopf der Bevölkerung gehabt, als in den Jahren 1820 — 1830. Und doch werde Niemand behaupten wollen, daß Preußen damals seine staat⸗ lichen Aufgaben nicht erfüllt habe. Wie Prof. Schmoller glaube auch er, daß die Machtstellung Preußens, abgesehen von seiner Wehr⸗ verfassung, in seiner geringen Schuldenlast, in dem mäßigen Steuerdruck und in dem humanen Steuersystem liege. Heute aber zeige sich, daß kein Land in der Welt in den letzten zehn Jahren eine so kolossale Steigerung der indirekten Steuern, namentlich was die Lebens⸗ mittelzölle betreffe, aufzuweisen habe, als Deutschland. Eine Steigerung nun auch noch bei den direkten Steuern eintreten zu lassen sei vollends unmöglich.
Die Diskussion wird geschlossen und der Gesetzentwurf an die für Berathung des Einkommensteuergesetzes ein⸗ gesetzte Kommission verwiesen.
(Schluß 1 ¾ Uhr.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffkend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich, zugegangen.
Der Entwurf lautet:
Die Insel Helgoland nebst Zubehörungen tritt dem Bundesgebiet hinzu. — nDas Reich ertheilt seine Zustimmung dazu, daß die Insel dem preußischen Staat einverleibt wird.
Mj 8 der Einverleibung in den preußischen Staat tritt die Witsdem daec den en Reichs, mit Ausnahme des Abschnitts VI
über das Zoll⸗ und Handelswesen, auf der Insel in Geltung. Zu lbeenn, gen des Ren trägt Preußen für das Gebiet der Insel durch Zahlung eines Aversums nach Maßgabe des Artikels 38 Absatz 3 der Reichsverfassung bei.
Die von der Insel herstammenden Personen und ihre vor dem 11. August 1890 geborenen Kinder sind von der Wehrpflicht befreit.
Das Wahlgesetz für den Deutschen Reichstag tritt mit dem in b bezeichneten Tage gleichfalls auf der Insel in Kraft. Durch 9
zeschluß des Bundesraths wird Insel nem Wahlkreise zu⸗ gelheilt.