1890 / 285 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

§. 5. 8 „, der anderen Seite würde es nicht zweckmäßig sein, dem Reich die eine Modiftkation nicht 8 8 kommt, handelt 2 sich ledi lich 1 . Durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung undes⸗ Bestimmung über die fernere Gestaltung des Zollwesens der I darum, d itpunkt d infüh 8 i11AXA“; 8 2 111“ raths 82. festgestellt, inwieweit die Vorschriften in den §§ 2, 3, 4, während des hiernach vorzusehenden Uebergangszustandes, setzen (Abfat 88 g 8- . festzu 8 w' e 1 t E E 1 1 K g E 8

7, 8 des Gesetzes, bitrFend Ze nesc Sesehehafen. 8 18 Juni 895 . Seeas gs über 3 8 89 der Insel d Reichst ist d chstebende C ö 8 8 18 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. S. ür die Insel und ihre Gewässer zur geltenden Zo arifs zuzuwe en; vielmehr as Fortbestehen Eae ei age ist der nachstehende ntwur 8 . 8 Anwendung gelangen. der daselbst zur Zeit erhobenen Zölle so durchaus von den örtlichen eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Neiche- e nzei er Un onl ren en 1 82 n 2 8 §. 6. 1 Bedürfnissen abhängig, und es sind die Vorschriften über die Erhebung haushalts und des Landeshaushalts von Elfaß⸗ . ehee lebete Betmmc, a wchrn besaher can cher Serdteee de1octe aach ats dieggatreü Bebatzmg unt Borsxalgen sne das aatdzehe che monüeiee Berlin, Mi eichsgesetze wird der Zei mit n r enwärtigen Einrichtungen am besten in Feias. 3 8 er heitraftech, Pre ftaen, durch Falsalice Btrrdnung vrher Za. gennvgaldeg deer Hezermärigen Ghichn agd.n Vemgegzg- haugzolte von biloebetheseaen er des ginanehaltalwfenieg 9n. 2 . erlin, Mittwoch, den 26. November 15 1890. stimmung des Bundesraths festgesetzt. 1 5 den G schlägt der Entwurf vor, von der Einführung des Ab⸗ preußischen Ober⸗Rechnungskammer unter der Benennung Rechnungsher eerwrwwwrvevevemexwneer; —’Ben. Insoweit die Schonung der auf der Insel estehen en ct⸗ und schnitts VI der Reichsverfassung bis auf Weiteres abzusehen. Damit des Deutschen Reichs“nach Maßgabe der im Gefetze vom 19“ Febr 98 of 8 1 Gewohnheiten es erheischt, können auf dem in Absatz 1 bezeichneten] tritt zugleich die Nothwendigkeit ein, die Erhebung eines Aversums (Reichs⸗Gesetzbl. S. 61), betreffend die Kontrole des Reichehaus 8 1 Personalveränderungen. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43,— bef. vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Res. des Wege an Stelle einzelner Vorschriften der einzuführenden Reichsgesetze an Stelle der Zölle und Verbrauchssteuern in derselben Weise vor⸗ und des Landeshaushalls von Elsaß⸗Lothringen für das Iüpn 28 Manitius, Vize⸗Feldw. vom Landw⸗ Bezirk Braunsberg, zum Sec. 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Schmidt. Vize⸗Feldw. vom Uebergangsbestimmungen erlassen werden. Die Geltung solcher Be⸗ zusehen, wie es durch Artikel 38 Absatz 3 der Reichsverfaffung für enthaltenen Vorschriften geführt. Königlich Preußzische Armee. St. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Zacher, Pr. Lt. von der Feld- Landw. Bezitt Aschersleben, zumm Sec. 2r, der Ref des Inf. Regts. stimmungen erstreckt sich nicht über den 31. Dezember 1893. die gegenwärtig vorhandenen Zollausschlüsse geschehen ist. Einer dahin Ebenso hat die preußische Ober⸗Rechnungskammer in B Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wehlau, zum Haupim., Hoth, Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, 1 8 lautet: .“ Fühner ausdrücklichen Vorschrift wird es ungeachtet der Gering⸗ die Rechnungen der Reichsbank für das Jahr 1890 di ezug auf Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Cornelius, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Die Begründung v““ 1“ ügigkeit der in Betracht kommenden Summen schon um deswillen des Bankgefetzes vom 14. März 1875 (Reichs⸗Gesetzb! Euüf7r Neues Palais, 22. November. v. Schweinichen, Oberst und Res. des Westpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 16, Burchard, Sec. Wilbelm IV. (1. Pomm.) Ne. 2, zum Pr. Lt. Klossowsli, Vtze⸗ Feldw. Durch den Artikel XII des deutsch⸗englischen Vertrages vom bedürfen, weil andernfalls eine Inkongruenz in Bezug auf die den Rechnungshof des Deutschen Reichs obliegenden Gesch äft Commandeur des Inf. Regts. von Courbidre (2. Posen.) Nr. 19, unter Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Insterburg, vom Landw. Bezirk Halle, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Pomm. 1. Juli 1890 hat Ihre Majestät die Königin von Großbritannien Bundesstaaten zu überweisenden Beträge sich ergeben würde. zunehmen. ’afte wahr⸗ Stellung à la suite des Regts., mit der Führung der 39. Inf. Menzel, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Inf. Regts. Nr. 49, Zeitz, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. und Irlond die Sobveränetat über die Insel Helgoland nebst deren 8 1““ Brig., v. Brause, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Bezirks, v. Wernsdorff, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg) Nr. 20, Beer, Zubehörungen an Sc. Majestät den Kaiser abgetreten. Nachdem die Von den sonstigen Vergünstigungen, welche der deutsch⸗englische Dem Reichstage ist eine Uebersicht über d Inf. Regts. Freiherr. von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, mit der Füh⸗ Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, v. Zabo⸗ Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Vitterfeld, in dem Vertrage vorbehaltene Zustimmung des britischen Parlaments Vertrag den Helgoländern zusichert, wird bei dem vorliegenden Anlaß Stand der Bauausführungen d der B er den rung des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen) Nr. 19, unter rowski, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks zu Pr. Lts., Koch, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu dieser Abtretung ertheilt worden war, hat am 9. August 1890 der noch die zeitliche Befreiung von der Wehrpflicht (Artikel XII Nr. 3 on Betriebsmittel ng ünd Fßr eschaffung Stellung à la suite desselben, beauftragt. Behm. Major vom Goldap, Otto, Sec. Lt. von der Res. des Hess. Feld⸗Art. Regts. zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Füs.MRegts. Nr. 36, Jordan, britische Gouverneur die Insel dem Kaiserlichen Bevollmaͤchtigten des Abkommens) zu berück chtigen sein, da es hierbei um eine Ein⸗ von etriebsmitteln für 1 die Eisenbahnen in b Inf. Regt. Nr. 138, unter Beauftragung mit den Funktionen des Nr. 11, Schernikau, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Train. Vize⸗Feldw. vom Landw Bezirk. Torgau, zum Sec. Lt. der Res. förmlich übergeben; am folgenden Tage ist durch Se. Majestät den schränkung der Vorschrift im Artikel 57 der Reichsverfassung sich Elsaß⸗Lothringen und für die im Großherzogthum etatsmäß. Stabsoffi,iers, in das Inf. Regt. Freiherr von Sparr BBats. Nr. 8, zu Pr. Lts, Günther, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, Ströver, Vize⸗Feldw. von dem⸗ Kaiser die feierliche Besitzergreifung unter Verkündung der weiterhin handelt. Als Zeitpunkt, bis zu welchem die Wehrpflichtsfreiheit sich Luxemburg belegenen Strecken der Wilhelm⸗ (3. Westfäl) Nr. 16 versetzt. Hof, Major vom Inf. Regt. Nr. 138, 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lötzen, zum Hauptm., Gemlau, selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt der Res. des Inf. Regts. von beigefügten Proklamation volliogen worden. Seitdem wird, nach erstreckt, ist der 10. August 1890 gewählt worden, weil in der an Luxemburg⸗Eisenbahnen am 30. September 1890 zu⸗ zum Bats. Commandeur ernannt. v. Kameke, Major aggreg. dems. Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots deeselben Landw. Bezirks, der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Engelhart, Sec Lt. von der Maßgabe des Kaiserlichen Erlasses und der daran sich knüpfenden diesem Tage verkündeten Proklamation die entsprechende Zusage an die gegangen. Regt., in dieses Regt, einrangirt. v. Rozynski, Major vom Soenke, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots desselben Landw. Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., Bender, sdruck gelangte. 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, als Bats. Commandeur in das Gren. Bezirks, zu Pr. Lts., Rettig, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Wittich (3 Hess.) Nr 83,

Anordnung des vnm üf 1 8 FPencration feierlichen Au , Verwaltung der Insel unter Aufsicht des Reichskanzlers durch einen iner Vorschrift zur Sicherung des den Helgoländern in Betreff Von den Abgg. Ri 1 Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 versetzt. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, zum Hauptmann, zu Pr. Lts. Merseburg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Erfurt, Gouverneur und einen Kaiserlichen Kommissar wahrgenommen. ihrer Nationalität gewährleisteten Dptionsrechts bedarf es bei Ge⸗ Reichstage 28 he e884 ha; 8 naa sendes Ge⸗ 8. Seydl it, Major aggreg, dem 2. Hanscat. Inf. Regt. Nr. 76. 1 Voß, Ehlers, Sec. Lts. von der Feld⸗Artillerre 1. Auf⸗ zum Sec. Lt. der Refeg des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 188

8 gebots desselben Landw. Bezirks, Heck, Sec. Lt. von der Res. des rommer, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec.

Es erscheint nicht wohl thunlich, die Insel dauernd oder auch nur legenheit der Einführung der Verfassung nicht. Diejenigen Helgoländer, ; 2 2 in das Regt. wieder einrangirt. Bendemann, Major vom Niederrhein. setzes, betreffend die Abänderung und Ergänzung der in Regt. Nr. 39 und beauftragt mit den Funktionen des BFeld⸗Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zu Lt. der Ref. des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Streli

auf längere Zeit hinaus in isolirter Stellung zu belassen. Ihr wirth⸗ welche nicht etwa schon bis zum Inkrafttreten der Verfassung sich für - 4 8 F schaftliches Gedeihen beruht schon jetzt nahezu ausschließlich auf ihren die britische Nationalität entschieden haben sollten, werden Vorschriften der Strafprozeßordnung. über die Jea n3. Stabsoffiziers, unter Ernennung zum etatsmäß. Stabs⸗ h Lts., Becker, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Giseke, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Beziehungen zum Reichsgebiet. Fast der gesammte, auf 700 000 bis unzweifelhaft zunächst Deutsche; aber sie können, so lange Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Ent⸗ offizier, Hoyer v. Rotenhein, Major vom Inf. Regt. von andw. Bezirks Braunsberg, zum Hauptm., Täubner, Vize⸗Wachtm. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) 800 000 im Jahre u veranschlagende Ein⸗ und Ausfuhrverkehr das Gesetz vom 1. Juni 1870 (Bundes⸗Gesetzblatt S. 355) auf schädigung für unschuldig erlittene Strafen, ein⸗ Courbiere (2. Posen.) Nr. 19 und beauftragt mit den Funktionen von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Li. der Res. des Ostpreuß. Nr. 73, zum Pr. Lt, Frhr. v. Bodenhausen, Vize⸗Wachtm. der Insel findet mit dem Reichsgebiete statt, während beispielsweise der Insel nicht eingeführt ist, die erworbene Nationalität noch nach gebracht worden. e“ des etatsmäßigen Stabsoffiziers, unter Ernennung zum etatsmäß. Train⸗Bats. Nr. 1, befördert. Barnewitz, Sec. Lt. von der Ref. vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum Sec. Lt’ der Res. des Großbritannien neuerdings nur mit etwa einem Prozent an diesem Landesrecht wieder aufgeben. Dies Landesrecht besteht bis auf Der Entwurf lautet: Stabzoffizie, Melms, Major vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58 des Pomm. Train⸗Bats. Nr. 2, als Res. Oifiz. zum Train⸗Bat. Hus. Regts. König Wilhelm 1. (1. Rhein.) Nr. 7, befördert. Verkehr betheiligt war. Auch das helgolander Seebad, dessen Betrieb (bei Weiteres in den früherhin von der Landesregierung erlassenen Vor⸗ . Artikel I. und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, Nr. 17 versetzt. Holland, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Schräpel, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots. des Landw. Mitberücksichtigung der dadurch erwachsenden Vermehrung der Zoll⸗ schriften, in den diese Vorschriften abändernden Bestimmungen des An Stelle der Vorschriften der Strafprozeßordnung §8§. 409 unter Ernennung zum etatsmäß. Stabsoffizier, Dietz, Major vom Landw. Bezirks Stettin, zum Hauptm, Frehse, Schmidt, Bezirks Gera, Hagemann, Sec. Lt. von der Res des 1. Westfäl. einnahmen u. s. w.) dem Gemeinwesen der Insel den weitaus Über⸗ deutsch⸗englischen Vertrages und in den hierzu noch ergehenden landes⸗ Abs. 2 und 410 treten folgende Vorschriften: 8 Feld⸗Art. Regt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10 und beauf⸗ Ifland, Sec. Cts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Feld⸗Art. Regts. Nr. 7, Gieseke, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. wiegenden Theil seines Gesammteinkommens zuführt und ebenso die rechtlichen Ausführungsvorschriften. Dadurch ist den Bewohnern der §. 409. tragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, unter Er⸗ Bezirks, Guettke, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle, Engelmann, Sec Lt. wichtigste Erwerbsquelle der helgolander Einwohnerschaft darstellt, Insel zunächst das Optionsrecht gesichert. Ein reichsrechtlicher Vor⸗ (Abs. 2) Zeugen und Sachverständige sind, sofern deren Beeidi⸗ nennung zum etatsmäß. Stabsoffizier, Frhr. von Reitzenstein, Bezirks Anklam, Weber, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., zaͤhlt unter seinen jährlich etwa 11 000 Besuchern fast nur behalt würde erst bei Einführung des Gesetzes vom 1. Juni 1870 am gung zulässig ist, eidlich zu vernehmen. b Major à la suite des Fuß⸗Art. Regts. von Dieskau (Schles.) desselben Landw. Bezirks, Brennicke, Sec. Lt. von der Jaf. 1. Auf⸗ G uckuck, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsche. Durch die reichsgesetzliche Sicherstellung und die daxraus Platze sein. 1 §. 410. Nr. 6 und erster Art. Offizier vom Platz in Thorn, Frhr. v. Eyß, gebots des Landw. Bezirks Stralsund, v. Wissmann, Sec. Lt. Erfurt, Niemeyer, Sec. Lt. von der Res. des 2. Hannov. Feld⸗ sich ergebende Erleichterung und Vermehrung aller dieser Be⸗ 1u“ II““ Das Gericht verordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens und Major à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10 und Art. Offizier von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm 1V. Art. Regts. Nr. 26, Schencke, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Auf⸗ ziehungen kann deshalb der Wohlstand der Insel nur gefördert Gleichzeitig mit der Reichsverfassung muß, um den Abschnitt V. die Erneuerung der Hauptverhandlung: vom Platz in Magdeburg, zu Oberst⸗Lts. befördert. Graf v. (I1. Pomm.) Nr. 2, Rejewski, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots gebots des Landw Bezirks Sondershausen, Riedel, Sec. Lt. von werden. . 8 . der letzteren in Wirksamkeit treten zu lassen, das Wahlgesetz für den 1) wenn die Wiederaufnahmegründe des §. 399 Nr. 3, 4 oder Schwerin, Major und Commandeur des Kadettenhaufes zu Plön, des Landw. Bezirks Dr. Krone, Bredow, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weißenfels, Nicolai, 1 Andrerseits erfordern auch die maritimen Interessen, welche sich Deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 145) des § 402 Nr. 3, 4 vorliegen; 8 der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Klatte, Rittm. vom der Reserve des Ulanen⸗Regiments Kaiser Alexander III. Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister für das Reich an Helgoland knüpfen, die Herbeiführung eines engern zur Einführung gelangen. Da die Einwohnerzahl Helgolands zur 2) wenn die Wiederaufnahmegründe des §. 399 Nr. 1 2 oder Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, unter Entbindung von seinem von Rußland (Westpreußisches) Nr. 1, zu Premier⸗Lieutenants, (1. Brandenburg.) Nr. 3, zu Pr. Lts., Baerecke, Vize⸗Wachtm. Anschlusses an das Bundesgehiet. Angesichts der weniger als ein Bildung eines eigenen Wahlkreises nicht ausreicht, so ist die Insel des §. 402 Nr. 1, 2 vorliegen und nach Lage der Sache anzunehmen Kommando als Adjut. bei der 20. Kav. Brig., als Peters, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stralsund, zum Sec. Lt. vom Landw Bezirk Naumburg, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Quadratkilometer betragenden Größe der Insel nebst Zubehörungen an einen der bereits bestehenden Wahlkreise anzuschließen. Die Be⸗ ist, daß die in diesen Bestimmungen bezeichnete Handlung auf die Escadr. Chef in das Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Alt⸗ der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. „Gren. Regts. Nr. 89, Feld⸗Art. Regts. Ne. 4, Dippe, Vizewachtm. von demselben Landw. und Angesichts der auf etwas mehr als 2000 sich belaufenden Ein⸗] stimmung hierüber läßt sich indeß erst dann treffen, wenn ffeststeht, Entscheidung Einfluß geübt hat; märk.) Nr. 16 versetzt. von Cleve, Pr. Lt. vom 2. Brandendurg. Dietrich, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Köslin, zum Sec. Lt. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschles. Train⸗Bats. Nr. 5, wohnerzahl kann auch von andern Erwägungen abgesehen die welchem Verwaltungsbezirk das Gebict der Insel künftig angehören 3) wenn im Fall des §. 399 Nr. 5 auf Grund der neuen That-. Ulan. Regt. Nr. J11, als Adjut, zur 20. Kav. Brig. kommandirt. der Res. des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Vöpfer, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bildung eines neuen eigenen Staatsverbandes im Bundesgebiet wird. Demnach erscheint es zweckmäßig, die Zutheilung zu einem sachen oder neuen Beweise anzunehmen ist daß der Verurtheilte der v. Borgstede, Sec. Lt. vom 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, v. Kameke, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Bezirts Altenburg, Grau, Sec. Lt. von der Feld⸗Artillerie nicht in Frage kommen; es ist mithin erforderlich, daß Helgoland Wahlkreise dem Bundesrath vorzubehalten. ihm zur Last gelegten That nicht schuldig ist, oder daß ein Umstand zum Pr. Lt. befördert. v. Veltheim, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Freiherr von Derfflinger 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gera, zu Pr. Lis, einem Bundesstaat einverleibt werde. 1 1— 1 §. 5. durch welchen die Anwendung eines schwereren Strafgesetzes begründet Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, in das Westfäl. Drag Regt. Nr. 7, (Neumärk.) Nr. 3, Steltner, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk befördert. Richter, Fricke, Luther, Sec. Lts. von der Res. des Von Alters her ist die Insel als ein Theil der unter dem Die örtliche Lage Helgolands unmittelbar vor der Mündung der ist, in Wegfall kommt. 1 Frhr. v. Solemacher⸗Antweiler, Pr. Lt. vom Westfäl. Drag. Naugard, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Katser Hannov. Train⸗Bat. Nr. 10, als Res. Offiziere zum Train⸗Bat. Namen Friesland zusammengefaßten Gebiete der deutschen Nordsee⸗ dJade mit dem Reichs⸗Kriegshafen Wilhelmshaven und vor den Mün⸗ Andernfalls wird der Antrag auf Wiederaufnahme des Ver⸗ Regt. Nr. 7, in das Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, ver⸗ Alexander II. von Rußland (I. Brandenburg.) Nr., 3, Guse, Vize⸗ Nr. 16, Münch, Weißflog, Wiedemann I, Wiedemann Ib. küste angesehen worden. Die ersten beglaubigten Daten der helgolander dungen der Weser und der Elbe mit den Haupt⸗Handelsseehäfen fahrens obne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen. In setzt. Detring, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Sec. Lts. von der Reserve des Magadeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, als Geschichte lassen keinen Zweifel über diese Zusammengehörigkeit, welche Deutschlands, Bremen und Hamburg, nöthigt zu einer eingehenden gleicher Weise wird im Fall der Nr. 3 des vorigen Absatzes der ÄAn⸗ der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, bisher à la suite der Marine und 2. Leib⸗Hus. Regts. Kasserin Nr. 2, Butschke, Vize⸗Wachtm. Ref. ffiziere zum Großherzoglich Hess. Train⸗Bat. Nr. 25, versetzt. in politischer Beziehung dahin führte, daß der mannigfache Wechsel, Prüfung der Frage, inwieweit die Hafenanlagen der Insel, die Be⸗ trag verworfen, wenn zwar ein die Anwendung eines schwereren Straf⸗ kommandirt beim Reichs⸗Marine⸗Amt, bis Ende Dezember d. J. vom Landw. Bezirt Schneidemühl, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Bake, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks dem die Geschicke Schleswig⸗Holsteins ausgesetzt waren, sich auch auf feuerung, die Bezeichnung der Gewäͤsser, eventuell auch die Beauf⸗ gesetzes begründender Umstand für in Wegfall kommend anzunehmen bei dem Reichs⸗Marine⸗Amt als kommandirt belassen. v. Kaehne, Regts. Freiherr v. Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, Modrow I., Sec. Görlitz, Anton, Koch, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des WG erstreckt. Nachdem die Insel seit dem fünfzehnten Jahr⸗ sichtizung des Lootsenwesens, bereits im Frieden der Aufsicht ist, jedoch, ungeachtet der Anwendung eines anderen Strafgesetzes, die Sec Lt., bisher im 1. See⸗Bat, im 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 Lr. von der Res. des 1. Pomm. Feld⸗Art. Regrs. Nr. 2, Landw. Bezirks Glogau, Hoffmann, Sec. Lt. von der Res. des undert im Besitz der Herzöge von Schleswig⸗Holstein, und zwar und Einwirkung derjenigen Behörden unterstellt werden müssen, erkannte Strafe zulässig und angemessen erscheint. angestellt. v. Kleist, Pr. Lt. von der Res. des Ulan. Regts. Graf Schroeder, Sec. Lt. von der Felr⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Drag. Regts. von Bredow (I. Schles.) Nr. 4, zu Pr. Lts., Rukser,

- . von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Posen,

speziell der Inhaber des Gottorper Antheils sich befunden hatte, ging welche im Falle eines Krieges die Vertheidigung der vor⸗ Artikel II reuß 8 und kommandirt zur Dienstleistung bei Bezirks Anklam, Israöl, Sec. Lt. ikel II. zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8 un 18.8ng g des Landw. Bezirks Stralsund, Wintzek, Sec. Lt. von der Res. zum Hauptm., Heyn, Platz, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗

sie, zufolge der Kapitulation vom 9. August 1714, gleichzeitig mit genannten Einfahrten zu übernehmen haben. Die Insel bildet Die Vorschrift der Strafprozeßordnun 411 ; Re b j eere, und zwar als überzähl. Pr. Lt., unter

lettgenannten Antheil, auf die Könige von Dänemark gleichsam einen vorgeschobenen Posten und wird für den Kriegs⸗ Nannes G u 1 Ulan. Regt. orars zu Dohna des Feld⸗Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, Berndne gebots desselben Landw. Bezirts, Ziehe, Sec, Lt, don der Inf. rst durch die am 5. September 1807 erfolgte Ueber⸗ beobachtungs⸗ und Kriegssignaldienst von besonderer Wichtigkeit sein, Wenn der Verurtheilte, gegen welchen die erkannte oder um⸗ (Ostpreuß) Nr. 8, wiederangestelt. Teschner, Sec. Lt. von Sec. Lt. von der Res. des Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. 29, 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kosten, Loeffel, Sec. Lt. von ds an den Kommandanten eines britischen Geschwaders da jedes auf die Jade, Weser oder Elbe zulaufende Schiff bei gewandelte Strafe ganz oder theilweise vollstreckt ist, im Wieder⸗ 8. Ostpreuß Inf. Regt. Nr. 45, in das Niederrhein. Füs. Regt. Schlieper, Sec. Lt. von der Feld⸗Artillerie 1. Auf⸗ der Res. des Füs. Regt. von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, zu Pr. Lts., durch den „am 14. Januar 1814 zwischen Dänemark und einigermaßen hellem Wetter, welches in der Regel einer ungehin⸗ aufnahmeverfahren freigesprochen wird, so ist der durch die Straf⸗ Nr. 39, idikata, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. von Peucker gebots des Landw. Bezirks Gnesen, zu Pr. Lts., befördert. von Kupke, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Großbritannien abgeschlossenen Friedensvertrag ist das Schicksal der derten Navigirung innerhalb dieser Gewässer zur Voraussetzung dienen vollstreckung entstandene Vermögensschaden nach Maßgabe der nach⸗ 3 (Schlef.) Nr. 6, in das 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., versetzt. Hirsch⸗ Wenckstern, Sec. Lt. a. D. im Landw. Bezirk Stettin, zuletzt im Rawitsch, zum Hauptm, Drost, Sec. Lt. von der Res. Insel in andere Bahnen gelenkt worden. Das Bewußtsein der dürfte, von der Insel leicht beobachtet werden kann; auch bietet sie stehenden Vorschriften zu ersetzen. berger, Major a. D., zusetzt Hauptm. und Comp. Chef im Pomm. Füs. Regt. Nr. 54, in der Armee, und zwar als Sec. Li. mit des Feld⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Stammeszugehörigkeit hat sich jedoch auch in diesem Jahrhundert er⸗ den zum Vorpostendienst ausgesandten Fahrzeugen ꝛc. einen 1. 2 Niederschles Inf. Regt. Nr. 47, mit seiner Pension und der einem Patent vom 8. Juli 1883 bei der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Nr. 18, Geier, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots halten und ist beispielsweise dadurch äußerlich hervorgetreten, daß die Schutz, und Stü punkt. Ein Uebergang in Feindeshand Berechtigt zum Schadensersatz sind der reigesprochene, sowie Erlaubniß zum Jerneren Tragen der Uniform des gedachten Regts. wiederangestellt. Sommerfeld, Scec. Lt. von der Res. des Ost-⸗ des Landwehr⸗Bezirks Liegnitz;, zu Premier⸗Lieutenants, seit 1807 für Schleswig⸗Holstein auf dem Gebiet des Privatrechts könnte die Aktionsfreiheit der deutschen Flotte um deswillen wesentlich nach seinem Tode dessen Ehegatte und dessen Fne he- in auf⸗ und zur Disp. gestellt und vom 1. Dezember d. J. ab dem General⸗ preuß. Train⸗Bats. Nr. 1, Roepke, Dobberstein, Dudy, Gam radt, Pr. Lt. von der Res. des Ostpreuß. Train⸗Bats. Nr. 1, und des Kirchenrechtz ergangenen Gesetze und Verordnungen lange beeinträchtigen, weil die Insel dann dem Feinde sowohl für die absteigender Linie und seine Geschwister, sofern diese Personen nach Kommando des IV. Armee⸗Corps Behufs Verwendung in der bei dem Pampe, Sec. Lts. von der Res. des Niederschl. Train⸗Bats. Nr. 5, zum Rittm., Kantelberg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Görlitz, Zeit hindurch, zum Theil bis in die Gegenwart hinein, auf Helgoland Blokade als auch für den Angriff auf die deutsche Nordseeküste viele Vorschrift des bürgerlichen Rechts von ihm zu unterstützen gewesen Stabe desselben etatsmäß. inaktiven Stabsoffizierstelle zugetheilt. als Res. Offiziere zum Train Bat. Nr. 17, versetzt. v. Roden, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Sattig, unbeanstandet zur Anwendung gelangt sind. strategische Vortheile bieten würde. Es werden daher militärische wären. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18. Novem ber. Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Küstrin, zum Sec. Lt. der Res. Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des CEs stellt somit einen folgerichtigen Abschluß der geschichtlichen Maßnahmen zum Schutz der Insel gegen einen feindlichen Handstreich § 2. 88 Billich Vize⸗Feldw vom Landw. Bezirk Bernau, zum Sec. Lt. der des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, Kelch, 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, v. Friderici⸗Steinmann, gen. Entwickelung dar, wenn Helgoland nunmehr mit demjenigen Bundes⸗ zu treffen sein. Welche Ausdehnung diesen Maßnahmen zu Insoweit der Angeklagte seine Verurtheilung durch Vorsatz oder Res. des Garde⸗Füs. Regts. Offenberg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Nes. von Mellentin, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Liegnitz, zum staat vereinigt wird, welchem die in Sprache, Sitte und Vergangen⸗ geben ist, läßt sich im Einzelnen noch nicht übersehen. grobes Verschulden herbeigeführt hatte, ist ein Anspruch auf Ent⸗ Bezirk Dortmund, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Garde⸗Regts. z. F., des 1. Hess. Hus. Regts. Nr. 13, Igel, Sec. Lt. von der Inf. Sec, Lt. der Res. des Ostpreuß. Drag. Regts. Nr. 10, Gaul, Vize⸗ heit gleichartigen Gebietstheile angehören. Demgemäß liegt es in der Jedenfalls aber ist es schon jetzt erforderlich, die gesetzliche schädigung ausgeschlossen. Selle I., Sec. Lt. von der Res. des 3. Garde⸗Regts. z. F., 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Krossen, Schuesling, Genz, Feldw. vom Landw. Bezirk Ostrowo, zum Sec. Lt. der Res. des

Absicht Sr. Majestät des Kaisers, die vermöge der deutsch⸗englischen—Grundlage für ein derartiges Vorgehen zu sichern und dadurch §. 3. Lenz Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 3. Garde⸗Landw. Regts.,, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Sorau, Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Fahle, Vize⸗Feldw.

Vereinbarung überkommenen Souveränetätsrechte auf die Krone zugleich die Möglichkeit auszuschließen, daß etwa in Friedenszeiten Zum Schadensersatz verpflichtet ist die Staatskasse des Bundes⸗ 1.. Pr. Lts., Willgerodt, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Koeber, Sec. Lt, von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks vom Landw. Bezirk Posen, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Niederschles.

Preußen zu übertragen. Einrichtungen geschaffen werden, welche die der Insel gegen einen staats, dessen Gericht das aufgehobene Uͤrtheil gesprochen hatte, und, Anklam, zum Sec. Lt. der Res. des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Kalau, Spitzner, Sek. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Inf. Regts. Nr. 47, Heinen, VizeWachtm. vom Landw. Bezirk

Der gegenwärtige Entwurf zieht die aus Vorstehendem sich er⸗ feindlichen Angriff beiwohnende natürliche Stärke zu schädigen geeignet wenn das Reichsgericht in erster und letzter Instanz erkannt hatte, die Regts. Nr. 2, Sternberg, Reinhard, Sec. Ltz. von der Res. Bez. Kottbus, zu Pr. Lts., v. Jacobs, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bez. Görlitz, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Scharn⸗

gebenden reichsverfassungsmäßigen Konsequenzen, indem er im wären. Aus diesen Gründen sieht der Entwurf vor, daß die für die Reichskasse. Die Staats⸗ beziehungsweise Reichskasse hat den Rück⸗ des Königin Augusta Garde⸗Gren. Regts. Nr. 4, zu Pr. Lts., Friebe, Potsdam, zum Sec. Lt. der Res. des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142,befördert. horst (1. Hannov.) Nr. 10, Berthold, Vize⸗Wachtm. von dem⸗

8 b §. 1 Reichs⸗Kriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven geltenden Bestimmungen griff an den Schuldigen. Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Freistadt, zum Sec. Lt. der Res. Reinert, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Posen. Feld⸗ zunächst bestimmt, daß die Insel dem Bundesgebiet hinzutritt. Es des Reichsgesetzes vom 19. Juni 1883 durch Kaiserliche Verordnung §. 4. des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, Skrodzki, Brandenburg a. H., Henneberg, Sec. Lt. von der Res. des Art. Regts. Nr. 20, Gebauer, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk unterliegt keinem Bedenken, diese Vereinigung ohne gleichzeitige In⸗ unter Zustimmung des Bundesraths auf die Insel Helgoland und Der Klage auf Ersatz des Schadens muß die Entscheidung der Vize⸗Feldw vom Landw. Bezirk I. Münster, Braunmüller 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, v. Rohr, Sec. Lt. von der Liegnitz, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Holtzen⸗ kraftsetzung der Reichsverfassung herbeizuführen. In dieser Beziehung deren Gewässer ausgedehnt werden können. betheiligten obersten Justizverwaltungsbehörde vorhergehen. Zu dem Edler von Braunmühl, Snethlage, Vize⸗Feldw. vom Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2, zu Pr. Lts., Fink, dorff (1. Rhein.) Nr. , Brosig, Vize⸗Feldw. vom Landw. bildet das Gesetz vom 9. Juni 1871 über die Vereinigung Elsaß⸗ §. 6. Zweck hat der Berechtigte binnen einer Frist von sechs Monaten seit Landw. Bezirk Koblenz, zu Sec. Lts. der Reserve Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Ruppin, zum Sec. Lt. der Res. Bezirk Wohlau, zum Sec. Lt. der Res. des Schles. Füs. Regts. Lothringens mit dem Reichsgebiet (Reichs⸗Gesetzbl. S. 212) einen Die besondere Gestaltung der helgoländer Rechtsverhältnisse und dem Tage der Rechtskraft des freisprechenden Urtheils bei der Staats⸗ des Königin Augusta Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 4, des Jaf. Regts. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 38, Nerlich, Vize Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Vorgang. 4 1 die im deutsch⸗englischen Vertrag gegebene Zusicherung, daß die auf anwaltschaft des Gerichts, bei welchem das freisprechende Urtheil er⸗ Wurmbach, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 4. Garde⸗Gren. Landw. Nr. 64, Thomas, Wodrig, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Winterfeldt „(2. Oberschles.)

Zur Einverleibung der Insel in den preußischen Staat bedarf der Insel heimischen Sitten und Gebräuche nach Möglichkeit fort⸗ gangen ist, die Gewährung des Schadensersatzes in Antrag zu bringen. Regts., zum Pr. Lt, Bumiller, Vize Wachtm. vom Landw. des Landw. Bezirts Prenzlau, zu Hauptleuten, v. Sydow, Sec. Nr. 23, Rother, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 18 Breslau, es eines preußischen Landesgesetzes. Das Reich sanktionirt eine dahin bestehen sollen, werden zu einer vorsichtigen Prüfung der Frage Der Antrag muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, oder zu Bezirt I Berlin zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Kür. Regts., Lt. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, gehende Verfügung und die damit verbundene Erweiterung des preu⸗ nöthigen, mit welchem Zeitpunkt die sonstigen Reichs⸗ Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt werden; er soll den Betrag von Prittwitz u. Gaffron, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. (1. Pomm.) Nr. 2, v. Zanthier, Beermann, Frhr. v. Wol⸗ v. Walther⸗Croneck, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. ßischen Staatsgebiets durch die im §. 1 Absatz 2 ausgesprochene Zu⸗ gesetze auf Helgoland eingeführt werden können. Solche Gesetze, der Entschädigungssumme und die den Anspruch begründenden That⸗ Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde⸗Ulan. Regts., v. Berg, zogen, Priefer, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, zum Pr. Lt., v. Rönne, Ueber⸗ stimmung. 6 von deren Geltung die Durchführung grundlegender Vorschriften sachen und Beweise angeben. Sec. Lt. von der Reserve des 1. Garde⸗Ulan. Regts., zum Pr. Lt., Bezirks Teltow, zu Pr. Lts., Schultz, Vize⸗Feldwebel von dem⸗ schaer Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Breslau, zu See. Lts.

ö der Reichsverfassung abhängt, werden voraussichtlich gleichzeitig Gegen die Entscheidung des Chefs der Justizverwaltung findet v. Treskow Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Bernau, zum selben Landw. Bezirt, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von der Res. des Schles. Füs. Regts. Nr. 38, Schmidt, Vize⸗Feldw.

Es steht anzunehmen, daß die Einverleibung der Insel in den mit der letzteren in Wirksamkeit treten können. Auch für eine binnen einer Frist von sechs Monaten seit Zustellung der Entscheidung Sec. Lt. der Res des Garde⸗Kür, Regts, v. Beckedorff, Sec. Winterfeld (2. Oberschles.) Nr. 23, Borchardt, Sec. Lt. von der von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Fnf. preußischen Staat binnen Kurzem vollzogen werden kann. Bis dies Reihe anderer Reichsgesetze wird dies in Aussicht zu nehmen sein. der Rechtsweg statt. 8 Lt, von der Res. des 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., Bohnstedt, Sec. Res. des Kür. Regts. Kaiser Nikolaus I. von Rußland (Branden⸗ 1. Aufgebots, Foerster, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. geschehen, wird die gegenwärtige Verfassung, deren Grundsätze durch Hinsichtlich mancher Rechtsverhältnisse jedoch wird es in Frage Für die in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Fristen sind die Lt. vom Garde⸗Landw. Train 1. Aufgebots, zu Pr. Lts., Krueger, burg.) Nr. 6, Jasper, Pufahl, Marcuse, von Mani⸗ Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. König die Eigenschaft Helgolands als eines außerhalb des engeren britischen] kommen, ob nicht im Interesse der Schonung bestehender Einrichtungen Bestimmungen der Civilprozeßordnung über Nothfristen maßgebend. Pr. Lt. von der Res. des 2. Garde⸗ Feld⸗Art. Regts., zum Hauptm., kowsky, Becker, Koner, Fritsch, Sec. Lts. von der Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, Oettin ger. Vize⸗Wachtm. von Staatsverbandes stehenden Gebiets bedingt wurden, in der durch den und Anschauungen die Einführung des Reichsrechts noch hinauszu⸗ 85. Stercken, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts., Meyer, Sec. Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirts II. Berlin, zu demselben Landw Bezirk. zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Reg Kaiserlichen Erlaß vom 9. August 1890 modifizirten Form in Geltung schieben sein möchte. Noch andere, der Reichsgesetzgebung unter⸗ Für die Verhandlung und Entscheidung über den Anspruch ist Lt. von der Garde⸗Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots, Frhr. v. Rhein⸗ Pr. Lts., Maywald, Vize⸗ Feldwebel von demselben Landw. von Katzler (Schles.) Nr. 2, Doms, Vihe · Wachtm. vom Landw bleiben müssen, da vor dem Anschluß der Insel an das Gebiet eines liegende Materien dürften zwar bald zu regeln sein, aber die Civilkammer des Landgerichts, von welchem oder in dessen Bezirk hbaben, Sec. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., Bezirk, zum Sec. Lt, der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Reimer, Bezirk Ratibor, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Köni Bundesstaats die zur Handhabung der Reichsverfassung erforderlichen es werden dabei Abweichungen von den Vorschriften der gel⸗ das aufgehobene Strafurtheil gesprochen war, ausschließlich zuständig. zu Pr Lts. Neff, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Saarlouis, Vtze⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, Hoffmann, Vize⸗Feldw. bee. Einrichtungen mangeln. Zugleich mit diesem Anschluß aber wird auch tenden Reichsgesetze zur Erwägung gelangen. Eine ausreichende . 6. zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., Kleine, Leib⸗Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Landw. Bezirk Gleiwitz, zum Sec. Lt. der Landw. Juf. 1. Auf die Reichsverfassung in Kraft zu treten haben. Bestimmung darüber, welche Abweichungen und auf eine Vor der endgültigen Festsetzung des Betrages der zu gewähren⸗ Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, Hastedt, Vize⸗Wachtm. Nr. 8, Bischoff, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum gebots, Greiner, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Beutben,

Es bedarf jedoch einer Einschränkung der in letzterer enthaltenen wie lange Dauer hinaus dieselben nothwendig sein werden, läßt sich den Entschädigung bildet der Entschädigungsanspruch keinen Gegen⸗ vom Landw. Bezirk Lüneburg, zu Sec Lts. der Res. des Sec. Lt. der Reserve der Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗ zum Sec. Lt. der Res. des 3. Oberschles. Inf. Regts Vorschriften zunächst aus dem Grunde, weil gemäß Artikel XII Nr. 5 zur Zeit nicht treffen. Vielmehr steht diese Regelung mit der Ge⸗ stand des Arrestes, der Beschlagnahme oder Pfändung. 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts. Grotfeld, Sec. Lt. von der In⸗ Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Bernhardi, Vize⸗Feldw. von dem⸗ Nr. 62, Francke, Sec. Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots des deutsch⸗englischen Vertrages die Verpflichtung besteht, den zur Zeit staltung der landesrechtlichen Institutionen der Insel in untrennbarem Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Berechtigte nicht uͤber den fanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wehlau, zum Pr. Lt., selben Landw. Bezirt, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Füs. des Landwehr⸗Bezirks Gla 8„, zum Pr. Lt., —, bhefoördert. auf der Insel geltenden Zolltarif bis zum 1. Januar 1910 nicht zu Zusammenhang, und es bedarf somit eines gleichartigen Vorgehens Entschädigungsanspruch verfügen. Dahms, Vize⸗Feldw. von demfelben Lantw. Bezirk, zum Sec. Lt. Regts. Nr. 36, Machens, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Baedeker, Sec. Lt. von der? es. des Gren. Regts. König Friedrich erhöhen. der Reichs⸗ und der Landesorgane, für welches die Voraussetzungen 9. 7. der Ref des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Lackner, Bezirk, zumm Sec, Lt. der Res. des 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, Larisch, Sec. Lt. von der Inf.

Gegenwärtig werden, zufolge der von dem britischen Gouverneur jetzt noch fehlen. Die demnächst als nothwendig sich ergebenden Ab⸗ Die vorstehenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung, Vize·Feldw vom Landw. Bezirk Insterburg, Talke, Vize⸗Feldw. Prinz, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rvbnik, a von mit Genehmigung der Regierung erlassenen Verordnungen (Ordinances) weichungen bei Gelegenheit der Einführung jedes einzelnen wenn die Wiederaufnahme zur Anwendung eines milderen Straf⸗ vom Landw. Bezirk Rastenburg, zu Sec. Lis. der Res. des Gren. Res. des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leibgarde⸗) Regts. Nr. 115, der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirls Ratthoc. 1 Kamn⸗ 8 folgende Zölle auf der Insel erhoben: Reichsgesetzes durch einen besonderen Akt der Reichsgesetz⸗ gesetzes oder bei einer Gesammtstrafe zu einer theilweisen Freisprechung Regts. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Stoeckel, Walther, Vize. Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Feiim 8 G eiße,

1) Auf Wein; und zwar für jeden Anker oder vierzig ganze oder gebung estzustellen, würde schon wegen der damit ver⸗ geführt hat und die nunmehr erkannte Strafe geringer ist, als die be⸗ Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Rastenburg, zum Sec. Lt. der Res. der Res. des Inf. Regts. Nr. 128, Janensch, Sec. Lt. von der d. Studnitz, Sec. Lt. von der Res. des Leih⸗Kür. RA achtzig halbe Flaschen 10 oder 14 ℳ, je nachdem die Flasche einen bundenen äußeren Schwierigkeiten und auch um deswillen reits vollstreckte. 16“ des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ost- Res. des Feld⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Blo 8 Lt. von 8 Res. des Werth bis zu 3 oder von mehr als 3 hat, nicht angezeigt sein, weil für manche der in Betracht kommenden Ver⸗ Artikel IV. e. Nr. 43. Totenhöfer, Vize⸗Wachtm. von demselben Nr. 3, Küster, Otto, See. Lts. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Ulan. Regts. von Katzler (Schles.) Nr. 4 8. r s 8

2) auf Bier; und zwar für jeden Anker „baherischen“ (deutschen) hältnisse eine allmähliche Annäherung an die reichsgesetzlichen Bestim⸗ Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Frait.. kandw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Kür. Regts. Graf General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, Haeckermann, von der Inf. 1. Aufgebots des 1““ 8 Ie . b 0Sn⸗ . Bieres 2,80 ℳ, für vierzig ganze oder achtzig halbe Flaschen Porter mungen und somit ein mehrmaliges Vorgehen der Reichsorgane räth⸗ Die Vorschriften der Artikel 1 und II finden auf jedes bereits gel (Ostpreuß.) Nr. 3, v. Tyszka, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Sec. Lt. von der Res. des 1. Pomm. Feld⸗Art. Regts. Nr. 2, Angerer, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Reg g;8 C 1 oder Ale 3,60 ℳ6, lich erscheinen kann. Der Entwurf (Absatz 2) sieht deshalb eine anhängige Wiederaufnahmeverfahren, in welchem die Erneuerung der Zezirk Lötzen, zum Sec. Lt. der Res. desselben Regts., Bieler, Sec. Lt. von der Res. des Westpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 16, schles.) Nr. 21, Hagen, 8 dt. ven mer es. 89. Bls. rt.

3) auf Spiritus; und zwar, wenn der Alkoholgehalt bis zu Uebergangsfrist vor, innerhalb deren die im Interesse Hauptverhandlung noch nicht angeordnet ist, Anwendung. de Ball, Moldzio, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Krameyer, Sec. Lt. von der Res. des 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Regts. von Scharnhorst (1. 8 Mueg 3 Lin Hr. Behirks Kosc⸗ vierzig Grad beträgt, 25 für den Anker, bei einem Mehrgehalt der Schonung der bestehenden Verhältnisse erforderlichen Ab⸗ Die Vorschriften des Artikels III finden auch auf die vor dem Landw. Bezirts Braunzberg, zu Hauptleuten, Reimer, Vize⸗ Nr. 22, Schrader 1, Sec. Lt. von der Res. des Schleswig. Pr. Lt. von der . e 8 des Lan 8. Scee eojeh⸗ von je zehn Graden Alkohol weitere 6,50 ℳ, weichungen von einzelnen Bestimmungen der Reichsgesetze Inkrafttreten dieses Gesetzes Verurtheilten Anwendung, jedoch nur, Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, vopitzsch, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. zum Rütu 88 iölvon der Fet 8 13. 4) auf Petroleum und andere, aus Mineralien gewonnene Brenn⸗ im Verordnungswege zeitweilig geregelt werden sollen. Vor wenn sie unter Anwendung der Vorschriften des Artikels 1 dieses Inf Regts Nr. 128, Eilsberger, Vize⸗Feldw. von demselben 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Berlin, zu Pr. ⸗Lts., befördert. Train⸗T ats. * wüe Hün⸗r ens Ler, 8 1 8 en. öle; und zwar für jedes Kilogramm 0,06 Ablauf der so kurz als thunlich bemessenen Frist wird Gesetzes im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Hupe, Sec. Lt. von der Res. des 3. Tbüring. Inf. Regts. Nr. 71 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Münster, Wilbelmi, Sec 1.

Weitere Zölle bestehen auf der Insel nicht. sich beurtheilen lassen, welche der Abweichungen auf längere Zeit hin⸗ Artikel V. Friedrich III (1 Ostpreuß.) Nr. 1, Prützmann, Vize⸗Feldw. von als Res. Offiz. z. Eisenbahn⸗Re t. Nr. 1. Simundt, Pr. Lt. von der Res. des Seg Füs. Regts. Nr. nee

Um der erwähnten Vertragsbestimmung gerecht zu werden, er⸗ aus aufrecht zu erhalten sind, und diese Aufrechterhaltung wird als⸗ Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text der Strafprozeß⸗ demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von der Res. des Niederschles. rain⸗Bats. Nr. 5, Hartmann, Lt. von der Inf. ; Aufgebots des 8 ndw. 8. N . scheint es als das Einfachste und Richtigste, daß die Insel zunächst, dann durch einen erneuten Akt der Reichsgesetzgebung auszusprechen ordnung, wie er sich aus den in den Artikeln I und II festgestellten Graf Dönhoff (7 Ostpreuß.) Nr. 44, Zarniko, Vize⸗Feldw. von Sec. Lt. von der Res. des Ostpreuß. Train⸗Bats. Nr. 1, als Res. Münster, Flgen, Sec. Lt. von der Res. 8. 5 e. außerhalb der gemeinschaftlichen deutschen Zollgrenze verbleibt. Auf 1 sein. Für diejenigen Vors⸗hriften der Reichsgesetze, hinsichtlich deren! Aenderungen ergiebt, durch das Reichs⸗Gesetzblatt bekannt zu machen. ends Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Offize. zum Train⸗Bat. Nr. 17, versetzt. Meyer, Vize⸗Feldw. ʒx; 63. Hess.) Nr. 83, Heilmann, Sec. Lt. von der Res.

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