1890 / 285 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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die Städte dabei keine gesetzlichen Schranken haben wie bei den Das Gesetz bezieht sich nur auf die stehenden Gew rbe, die bis⸗] behant r. g b 8 8 Schlachthäusern, aus den Viehhöfen erheblichen Gewinn zu erzielen; herige Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen und g haben schon Gesetzentwürfe in dieser Beziehung über weiche allein man sich einen ganzen Tag unterhalten Staatssteuer umgestalten zu müssen, während sie doch im Grunde/ der Grundsteuer sein; denn man habe jetzt aber diese Viehhöfe sind doch so sehr verbunden mit den Schlacht⸗ Wanderlager bleibt völlig unberührt Meine H ichts b hen daher fragen müssen: Ist es nöthig, Ich möchte aber hier wie bei der Einkommensteuer eine Gemeindesteuer sein solle. Würde man die Grund⸗ und Ge⸗- 1 % Gewerbesteuer, während, wenn man die 8 sentlich die gleichen Zwecke, haben eine so went 9e öö I. ec Herren, nichtsdesto⸗ auch bei dieser Gelegenheit diese Frage in Anregung zu bringen? kann. 7; Sie sich nicht in sehr in die Einzelheiten, sehen Sie bäudesteuer zunächst den Gemeinden überweisen, so würden sich die wirklich zur Hälfte den Kommunen gebe, bäusern, verfolgen so wesentlich 8e bei Gel it d eee wir aus der a gemeinen bisherigen Auffassung des Diese Nothwendigkeit trat uns aber sofort entgegen f 1.“ nag. 1 et]Gewerbetreibenden mit Fug und Recht darüber beklagen. Nichts milde geschätzt, 2 % an Grundsteuer übrig blieben. (Zuruf rechts große sanitäre Bedeutung, wie wir das jeden Tag bei Gelegenheit der Gewerbebetriebes und seiner charakteristischen Merkmale schon in den nach Maßgabe der Bestimmungen über die Befrei 1 schon sich das große Ganze an, sagen Sie sich, daß hier ein Werk vorliegt, würde einfacher sein, als in den §. 84 des neuen Einkommensteuer⸗ Viel mehr!) Er zweifle, daß ein solcher Vorschlag des Abg. Broeme Abwehr der von Außen ins Land eindringenden Viehseuchen erleben, Konsequenzen dahin gelangten, haben wir es doch, um Zweifel dFs * vollkernser-berge n. uber die rreiungen. Denn, wenn welches sich auszeichnet vorzugsweise durch Entlastungen, durch Aus⸗ gefches auch eine entsprechende Ueberweisung eines Theils der Ge⸗ die Zustimmung der Majorität finden werde. „Diese werde vielmehr daß wir gesagt haben: sie sind wie Schlachtbaͤuser zu behandeln und seden für j Ftiger gehalten in H. 4 aine Reib 0 ommen berechtigt war, den kleinen Handwerker und ganz kleinen 3 n und daß das gerade denjenigen helfen würde, die, wenn werbesteuer an die Kommunen aufzunehmen. Eine sehr wichtige sagen: so lange wir an der Grund⸗ und Gebäudesteuer nicht rühren, r gesagt haben: bestener frei zu lassen S baft ne Meihe derartiger Kon⸗ Kaufmann freizulassen bis zum Betriebsertrage von 1500 s 1 5, Staat einzugreifen hat, in den sozialen und 88 b Frage sei auch die, wie solle der durch die Entlastung der kleineren wollen wir auch die Gewerbesteuer nicht erlassen. Die Gewerbesteuer sind daher von der Gewer fütenseet Karevalt zu mulhen; die landwirthschaftlichen Betriebe und konnte unmöglich diese Befreiung eingeführt werden bei diesen 8. überhaupt 8 g b“ Fa8 etriebe entstehende Einnahmeausfall gedeckt werden? Die Deckung schon jetzt den Kommunen zu überweisen, sei unmöglich. Es komme eben lichen Verhältn issen am Meisten die Hülfe verdienen, welches die⸗ werde hier gesucht in einer erheblich stärkeren Heranziehung der oberen nur darauf an, daß die Gewerbesteuerreform der künftigen Ueber⸗

Dasselbe mußten wir annehmen bei den Kanalisations⸗ und ihre Nebenbetriebe habe ich schon früher charakterisirt. Das 1 . sie find hervorgegangen nicht aus der Absicht auf geht wie bisher davon aus, daß die unmittelbare 88 1. ö ““ sgi Penigen, pie ii ihren ganten gaverölichen EE ö—“ sich nicht wider, weisung von 1“ 1 vv“ 7S 5 ; 1 1 8 ni eklagen, G 1 1 e ill al önnen, b t bg. v. m eine Barrière dagegen . e er en Bestandtheilen des Grund und Bodens, ohne daß aus ihrer weiteren sie einer besonderen Besteuerung unterworfen werd an sich gefährdet sind, mindestens nicht schlechter behandeln will als ö Vnh Abg. ba Sachhe se Reäsorns Kommunalsteuer sei dieses veraltete System der

Wenn auch hier und da die Gemeinden aus diesen Werken mehr als Verarbeitung wieder ein b efonderes Gewerbe gemacht wird, wie a b 1 en. Sie beruhen iejenigen, die an sich begünstigt sind. Diesen Erfolg 7. b ürde in den Kommunen zu d e uf Konzessionen, dadurch in gewissem Maße nach Maßgabe der Be⸗ 6 Sie unter allen Umständen erreichen, und das ist S.ae Sbbeee ö 1 es man wolle jett die Gewerbe⸗

die Anlagen⸗ und Betriebskosten erzielen, so ist doch der eigentliche bisher frei bleiben soll, den Charakter des Gewerbebetriebes 1 1 11 ; Zweck der Wohlfahrtszweck. nicht hat, durch die Grundsteuer getroffen ver 1Z 8 der Bedürfnißfrage eine Garantie schon etwas sehr Erhebliches und Großes; ich glaube, einem seien die größeren Einkommen schon an sich stärker heran⸗ steuer für den ganzen Staat so reguliren, daß sie einen Krvystalli⸗ Ebenso haben wir die Sache behandelt bei den Markthallen, hier frei zu lassen ist. Na ch denselben G ge Kon urrenz bietend. Nach der anderen Seite sind dabei n Ziel gegenüber kann man wohl über einzelne Bedenken hin⸗ gezogen worden, die Aktiengesellschaften sollen doppelt besteuert sationspunkt abgebe, woran sich das Weitere anschließen könne. Der 4 8 enselben Gesichtspunkten sind in so hervorragender Weise ethische Rücksichten j 8 solchen g 89 1 b erd b 5 8 che keinem hier laut gewordenen Standpunkt, er sie haben auch so sehr den Zweck der Förderung der allgemeinen wir auch dahin gekommen, wie bisher den Bergbau zur Gewerbe⸗ daß es ganz unmöglich wäre, sie einf sichten in Betracht zu ziehen, weggehen. Dann wird in der schließlichen allgemeinen Wirkung auf beaften e.g e D i higsecheg hs hh. fen FFah t eess avdehic für ne Ideen des Hauses wie der Re⸗ Wohlfahrt, daß wir nicht wünschten, irgend ein noch so kleines Hinder⸗ steuer nicht heranzuziehen, denn der Bergbau verarbeitet die Kohlen meinen Gewerbesteuer zu bede 8 9 Maßgabe der allge⸗ die Bevölkerung die Ueberzeugung hervortreten, die jetzt schon sehr nicht Schmarotzer am wirktschaftlichen Körper der Nation. Wenn gierung. Das Haus möge gerade dieser Vorlage seine ausdrückliche, niß für diese Entwickelung durch die Auflegung einer Gewerbesteuer und Erze, welche er der Erde entnimmt, seinerseits nicht, er li fert st 8 88 ud ledig ch den Ertrag zu ver⸗ allgemein getheilt wird, daß in dem Ziel, welches diese Reform ver⸗ man von einem gewerblichen Aufschwunge spreche, so weise man mit Henkee Mitwirkung geben, es werde es nicht gereuen. ¹ „er liefer euern. Ich glaubte in dieser Beziehung auch auf Ihr Ein⸗ folgt, und in den schließlichen Ergebnissen ein Akt der Gerechtigkeit. Stolz hin auf die großen Unternehmungen und die Konzentration Abg von Tiedemann⸗Bomst: Seine Freunde und er seien mit

herbeizuführen. ähnlich wie die Mergelgruben nur, ich möchte sagen, Rohprodukte zur verständni ital itsleis ich ei Von Volksbädern und Leihanstalten, Sparkassen aller Art brauche weiteren Verarbeitung an andere Gewerbe, Man würde zu diesem 11“ 88 ug zu diesen Betrieben der sich vollzieht. (Bravo!) de gaptan ecdlcranlus 1cag7, der mebeätzliftung. cg nnae e“ 1nege. büttee Krasten ““ Gast⸗ und z eichtern, dazu hat die Gesetz⸗ Abg. von Eynern: Von dem ungeheuren Enthusiasmus, der bleiben! Er wisse aus eigener Erfahrung, daß die industriellen Kreise, Zustandekommen mitwirken. Der Einwand, daß durch die Normirung

ich wohl kaum zu reden. Die Sparkassen sind ja allerdiegs eine selben Resultat aber auch kommen en aus ei . nicht die mi sehr erhebliche Einnahmequelle für die Gemeinden ob punkt, nämlich aus der bisher noch W de. a e Lebeng nicht . mindeste Veranlassung. (Sehr richtig!) besonders Angesichts dieser Vorlage durch das Land gehe, sei er das liberale Bürgerthum, durchaus bereit seten, neben dem noblesse der Sätze das Großkapital und die Großindustrie ungemein belastet nicht oft in übertriebener Weise, will ich hier nicht untersuchen —, baubetriebes durch die Bergrechtsabgabe, die man ei tli s g 8—— Im Gegentheil, in sehr vielen Fällen ist es ein Unglück für den weit entfernt. Er stehe wie dem Einkommensteuerentwurf so auch oblige auch das richesse oblige für sich gelten zu lassen. aber man würden, sei unzutreffend; die ganz angemessene Degression in aber ihr eigentlicher Zweck ist doch ein ethischer, und die Erträgnisse ine b an eigentlich schon als Wirth und den Schankwirth, solche Betriebe anzufangen, und efäh dem über die Gewerbesteuer äußerst kühl gegenüber. Er betrachte solle die Sache nicht zu weit treiben. Der Ausfall sollte also auf den Sätzen genüge vielmehr vollkommen der Forderung, daß 82 theit der Kommu Gut Außerd 9 eine besondere separate Gewerbesteuer des Bergbaubetriebes an⸗ lich für das ganze Publikum. (Sehr richtig!) Also hie di diesen aber als eine gesunde Grundlage für weitere Berathungen., eine andere Weise gedeckt werden. Was nun die Einzel⸗ Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit beizutragen habe. Wenn man kommen der Gesammt eit d mune 1 ute. Außerdem stehen sehen kann. der Steuerpflicht nach Maßgabe des v at li er die Grenze 8 Die Entlastung der kleinen Gewerbetreibenden um 4 500 000 sei heiten betreffe, so scheine ihm für das Wachsthum der fordere, daß, wie die Stärke⸗ und Zuckerindustrie, auch die landwirth⸗ die Sparkassen nicht im freien gewerblichen Betrieb, sondern sie sind Meine Herren, in §. 5 finden Sie die Frage der Besteuerung der wäre j kei gade des vermuthlichen Ertrages zu ziehen, bei einem Gesammtertrage von 20 Millionen auch keine allzu bedeutende. Steuer ein zu hoher Prozentsatz angenommen zu sein. Mit schaftlichen Brennereien gewerbesteuerpflichtig sein müßten, so ver⸗ den staatlichen Gesetzen und Vorschriften unterworfen, sie haben nicht Genossenschaften entschieden. Sie werder ales g wäre in keiner Weise zu rechtfertigen. Meine Herren, schon aus dem Die Regierung vertrete den fiskalischen Standpunkt, ein Minder⸗ Rücksicht auf die Ueberweisung der Gewerbesteuer an die gesse man dabei die große Vorbelastung des Grundbesitzes durch frei darüber zu entscheiden, welchen Reservefonds le birben wollen h 3 erden gleich sehen, daß §. 5 in ꝗGrunde war es nöthig, hier Ausnahmebestimmungen vorzuschreib erträgniß gegen die bisherige Steuer zu vermeiden, und ziehe deshalb die Kommunen sollte man den Ertrag derselben nicht noch weiter die Grundsteuer. Wenn man die Schulden des Grundbesitzes abziehe, 1*1“*“*“ ch die Aufsichtsbehöed W seinen Vorschriften von dem Grundcharakter ausgeht: soweit die Ge⸗ Wiollten wir nun die Betriebssteuerfrage selbständig b 8 größeren Betriebe schärfer heran. Man hätte aber sehr wohl eine steigern. Die Gewerbesteuer charakterisire sich nach dem Entwurfe so betrage die Belastung durch die Grundsteuer 5 %. Dem gegenüber sondern das ist ihnen ehörde vorgeschrieben. Man nossenschaften, ihrer eigentlichen Bestimmung entsprechend, lediglich die so könnten verschiedene W 3 g behandeln, . Entlastung des Kleingewerbes um 3 500 000 eintreten lassen lediglich als eine unvollkommene Einkommensteuer. Der Be⸗ habe man alle Veranlassung, eine Doppelbesteuerung durch die Heran⸗ kann sie also nicht als freie Gewerbe behandeln. Bedürfnisse der eigenen Mitglieder einerlei worin befriedigen über di Fcer aeg. dene Wege eingeschlagen werden. Man könnte in önnen, ohne die Großbetriebe bis zu 1 % des Nettoertrages griff des Reinertrages sei hier sehr dunkel gelassen; sollen die ziehung zur Gewerbesteuer hier nicht eintreten zu lassen. Bei der Meine Herren, hiervon unterscheiden sich aber andere Betriebe Kreis nicht hinaus b b mcrg gen, iber iesen dieser Beziehung ein eigenes Gesetz vorlegen, man könnte einfach nach zu belasten. Die Geschäftsergebnisse der letzten Jahre könnten für Schuldenzinsen vom Reinertrage abgezogen werden oder nicht? Gewerbesteuer die Schulden abzuziehen, sei so lange unmöglich, als Ce Geameiden gehen, werden sie nicht als eigentliche gewerbliche Unter⸗ dem Spstem der Licenz eine gleiche Abgabe auf alle Betriebe le die Zukunft nicht maßgebend sein; es habe viele Jahre gegeben, in Bedenklich erscheine ihm, daß die Mittelsäͤtze verhältnißmäßig hoch und man eine Kapitalrentensteuer nicht habe. Es werde ja sonst Jeder 1A“ nehmungen angesehen und daher der Gewerbesteuer nicht unterworfen; oder den hier beschrittenen Mittelweg einschla Ich b Ses denen die Industrie kaum eine Verzinsung des Anlagekapitals ab⸗ sehr ungleichmäßig besteuert werden sollen, Es würde viel besser in der Lage sein, die Steuer vollständig zu hinterziehen; er brauche nur zum Bisher schon waren beispielsweise die kommunalen Gasunter⸗ dagegen, wo die Genossenschaften zwar auch die Bedürfnisse ihrer die Vorschläge des Ent ch bezeichne eworfen habe, und solche Jahre würden gewiß auch wiederkommen. sein, die Steuer jedes Einzelnen individuell zu behandeln mit einer Bankier zu gehen und diesem sein Betriebskapital zu geben, es sich nehmungen der Gewerbesteuer unterworfen, und wir haben keinen eigenen Mitglieder befriedigen, darüher ge des Entwurfs hier als einen Mittelweg. Geht In einer Zeit der allgemeinen Steuererleichterung würden jetzt gerade kleinen Depression nach unten. Unter den Steuererleichterungen ver⸗ aber zum Betriebe wieder borgen zu lassen. Bei den Bedenken gegen die 8 bn4 e1.44.r. aber wie wirkliche man einfach davon aus, daß eine Licenzabgabe geleistet die Großbetriebe in verstärktem Maße herangezogen, die Aktiengesell. misse er diejenige der Gastwirthe. Wolle man ethisch auf das Mittelsätze vergesse man, daß die Ungleichheiten in der Vergangenheit nur

Grund gefunden, sie in Zukunst frei zu lassen. Gewiß ist ja richtig, daß gewerbliche Unternehmun 1 1“

3 vs; 8 EüöEchilg, baß gen mit den gesammten Konsumenten in werden soll ledigli als equiva ; 8 schaften durch die Einkommensteuer, die Großindustrie durch die Volk wirken, dann müsse man nicht die Wirthe belasten, sondern dadurch entstanden seien, daß die großen Betriebe mit in die Klasse der

alle solche auch eigentlichen gewerblichen Betriebe derkommunalen Ver⸗ Verbindung treten, da haben Sie den wirklichen Charakker die ertheilte, obri 1 ertheilt 8 quivalent gewissermaßen für . GT So bereitwillig die Arbeitgeber die 10es Be⸗ für die bessere Ernährung des Volkes sorgen durch die Beseitigung Mittelsteuer eingerechnet worden seien. Das solle ja eben in der Zukunft bände in ihrem Ergebniß die allgemeine Wohlfahrt fördern, das thut von gewerblichen Unternehmungen und müssen daher ch d eee grsts vnzession, dann würde man in der lastung durch die Sozialgesetzgebung übernommen hätten, so bedenklich der Zölle auf die nothwendigen Lebensmittel und durch die Auf⸗ nicht mehr der Fall sein. Die soziale Wirkung der Gesetze dürfe aber auch in gewissem Sinne jeder blühende Gewerbebetrieb; er wird Gewerbesteuer unterworfen werden Sres wühe⸗ 88 er Konsequenz dahin kommen müssen, gleiche Sätze für alle großen und liegen doch jetzt in anderer Weise die Lasten, die auf der für hebung der Viehsperre. (Beifall links.) nicht außer Acht gelassen werden, das gelte auch in Bezug auf die immer die allgemeine Wohlfahrt fördern. Diese Gründe kann man Kleingewerbes, welches lbs lagen des kleinen Betriebe dieser Art einzuführen. den Export arbeitenden Großindustrie lägen. Die Export⸗ General⸗Direktor der direkten Steuern, Wirklicher Geheimer Rath Heranziehung der Gastwirthschaften zu einer Betriebssteuer. Die Be⸗ also nicht als entscheidend anneh Man k. ⸗welches auf sich selbst steht, daß es durch die Gesetz⸗ Aber ich bin überzeugt, es würde ein solches Vorgehen, verminderung unserer Industrie beruhe allerdings auch auf Burghart: Ein großer Theil der Ausstellungen des Vorredners stimmung, daß, Falls der gegenwärtige Ertrag der Gewerbesteuer durch

1 omen. 2an kann wohl von der gebung geradezu gegen seine wichtigeren Konkurrenten benachtheiligt auch lo isch richtig 1Iu 8 G wenn es einer Vermehrung des inländischen Bedarfͤs. Aber durch werde sich bei näherer Erörterung als unbegründet erweisen. das neue Gesetz nicht aufkomme, eine Erhöhung der Steuersätze eintreten Theorie ausgehen, daß die Gemeinden solche gewerblichen Betriebe sei, durchaus begründet sein. 8 Land 8 g gewesen sein mochte, keine Billigung weder i ddie einander überstürzenden Bestellungen für die Eisenbahnen Das Haus könne einer bis auf die nothwendige Grenze entgegen⸗ solle, mache einen kleinlichen Eindruck. Unsere Finanzlage sei nicht so, daß einzurichten haben, welche ihrer Natur nach einen monopolistischen Meine Herren, die Gewerbesteuer ist . ande noch hier im Hause gefunden haben; man würde doch eine i ein großer Theil des ausländischen Marktes verloren gegangen, kommenden Haltung der Regierung bei allen Verbesserungsvorschlaͤgen man verlangen müsse, daß auch bei der Gewerbesteuer Charakter haben, welche keineswegs von der Speknlation und der und 8 n 8 er i tnun nach Klassen eingetheilt schwere Ungerechtigkeit darin finden, einen Kolonialwaarenhändler der Eöimm internationalen Wettkampf wiedergewonnen werden unbedingt versichert sein. Die Regierung sei nicht voreingenommen der bisherige Betrag genau bis auf 100000 aufkomme. momentanen Entscheidung eines Einzel b 3 Je.ar nach vier Klassen, die sehr geräaumige Zwischenräume unter⸗ nebenbei auch eine Flasche Rum verkauft leich zu behandeln mit müsse., Dasn komme, daß eine ausgesprochene Abneigung des deut⸗ und halte nicht unter allen Umständen an einmal gefaßten Beschlüssen Der Abg. Broemel habe gemeint, mit der Beseitigung der Lebensmite 8 . g eines Einzelnen nach Maßgabe des Marktes einander haben, deren Veranlagung daher leicht sein wird. Nur ein 8 1 . 9 zu behandeln mit schen Kapitals zur Betheiligung an einheimischen industriellen fest. Dieses Gesetz mit seiner nothwendigen Folge einer stärkeren und Fleischvertheuerung durch Aufhebung der Zölle würde eine abhängen, welche eine regelmäßige und leicht zu kontrolirende Verwaltung der ersten Klasse soll das System der Mittelsä lass Safthat, beispielsweise dem hiesigen Kaiserhof. Ich Unternehmungen bestehe. Im anderen Falle könnten noch sehr be⸗ Heranziebung der Großbetriebe sei durchaus nicht von Gedanken bessere Politik getrieben werden, als mit der Betriebssteuer. Dem zulassen. Man kann sehr w ohl dazu kommen, daß diese Betricbe natun. es soll hier tobetda kfster ma d 8 e te verlassen werden, war von vornherein überzeugt, daß ein solcher Vorschlag keine Zu deutende Kohlenbergwerke erschlossen werden; denn die Produktion geleitet, die man als einen beständigen Angriff auf das Kapital oder gegenüber verweise er auf folgende Zahlen. Vor 20 Jahren habe gemäß einen integrirenden Theil der Gemeindeverwaltung bilden, uns dir GCh wnach dem Ertrag des einzelnen Betriebes stimmung im Hause gefunden haben würde. In Folge dessen ware wachse in keinem Verhältnisse zum Bedarf. Das Kapital, habe als ein Blindlingsdreinschlagen auf die Großbetriebe bezeichnet habe. in seiner Gegend Prima⸗Rindvieh 29 pro Centner gekostet, das ich stehe meinestheil 7 Fan . 8 euer erhoben werden. Ein Hauptfehler der bis⸗ wir genöthigt, die Betriebssteuer in Verbi ; der alte Harkort gesagt, gleiche einer Maus, die sich beim kleinsten Der Regierung liege nichts ferner, als solchen Bestrebungen, sie Pfund Rindfleisch 40 ₰; in den 70Oer Jahren seien die Preise 35 ehe meinestheils garnicht auf dem Standpunkt, daß eine solche herigen Gewerbesteuer war, daß dieselbe der gewaltigen Ent. Gewerbest 8 89 1“ indung mit der allgemeinen Geräusch sofort verkrieche. Die übergroßen Anlagen in fremden möchten kommen, woher sie wollten, sich anzuschließen. Die bezw. 50 ₰, in den folgenden Jahren 27 bezw. 50 ge⸗ gen Ent⸗ ewerbesteuer in doppelter Beziehung zu bringen: einmal diese Be⸗ Werthpapieren bedeuteten die Auswanderung des einheimischen Kapitals. Regierung sei vollkommen mit der Aeußerung einverstanden, daß wesen. Seit einem Jahre seien die Viehpreise auf 35 ℳ, die Fleisch⸗

wie wir sie heute vor uns sehen, nicht möglicherweise wickel iebe in kei 9t ; ch s; elung der Großbetriebe in keiner Weise gefolgt ist. Es sind unter triebe wie alle anderen gewerblichen Betriebe der allgemeinen Ge⸗ Wenn der Abg Graf Kanitz in seinem Kreise für das Gegentheil wirken auch die Arbeit des Einzelnen nicht bloß Nutzen für ihn selbst, preise auf 80 gestiegen; jetzt, nachdem ein Rückgang der Vieh⸗

auch zur Kommunalisirung der Trambahnbetriebe führen kann aus den Betri

h 5 en großen Betrieben, unter der Kl. d i ja ei ü 19 b b e mah 9 üen b

ähnlichen Gründen, aus denen der Staat die Eisenbahnen ver⸗ als 50 000 Ertrag und mehr v Million i 8 liegt ja eine Berücksichtigung der 1 holh wergee er 2 E“ P 8 hreen. güch dar 6 81 Cörbe Ch6.. vie ö e. veehe eingegefeae et e en dt Sleishhreises lichwoßl saf 81 und An⸗ verschiedenen Größe und des verschiedenen Betriebsertrages daneben sachen wolle er nicht weiter erläutern, aber bekannt seien ihm die schied zwischen großen und kleinen Betrieben. Die Regierung schlage Lebensmittel vertheuerten! (Lachen links.) Der Zoll komme nur

solchen Entwickelung innerhalb der Kommunalverwalt t Betri ung entgegen⸗ Umfang des Betriebsertrages und des Anlagekapitals, daß zweckmäßige Licenzsteuer zu behandeln, sondern die Höhe der Zuschlagssteuern wieder ändern, vermöge vorläufig keine Regierung, keine Katheder⸗ der Großbetriebe auf das Empfindlichste selbst gefühlt und anerkannt sich diese Verhältnisse nur klar machen, dann werde man sehen, was

zutreten, aber rein gewerbliche Betriebe, die ebenso gut durch Privat Mittelsätze hier übe 8 . - rhaupt nicht genommen werden können; daher hat in Verbindun zu bringen mit der V weisheit. Gegenüber den vielfachen Angriffen, die gerade d ei 6 1b lesen? b1.

2 1 gegen das sei. Daß man mit dem Mißstande so lange ausgekommen sei, an diesen Redensarten sei. (Beifall rechts.) 2 unkenehme Sbh werden künnen, von der Gewerbesteuer frei zu hier individualifirt werden müfsen und konnie auch nach der Zahl der 1h. S Seyf le. L der allgemeinen Ge⸗ Kapital und die Träger desselben, nicht von Seiten der Sozial⸗ erkläre sich einmal aus dem glücklichen Griff der damaligen Gesetz⸗ Abg. Pleß: Namens des Centrums könne er erklären, daß lassen, heißt, diese Gemeindebetriebe, wenn ich so sagen soll, künstlich Betriebe und namentlich an der Hand der Deklaration, die wi W . 8 y 131“ vnan an wfer. Kgirg, zabensn, üfanheretunqgis Saasseden dacs rcer zaiceeg 1“

„die wir ver⸗ enn Ihnen die Sätze in den obersten Klassen vielleicht zu habe er geglaubt, doch auch einmal die Bedeutung betonen zu müfsen, regierung zugewiesen, sondern den Bemebetreibenden selbst guf dem geneigt sck, auf die von der Regierung gegeben. Geundlagz zu treten

egenüber dem Privatunternehmen an 1 ün⸗ 1““ g Pahe liche G 9 t Gemeinden geradezu ein langen und ja auch in der Einkommensteuer erhalten, individualisirt niedrig erscheinen mit 100 pro maximo, so wollen Sie nicht ver⸗ welche eine vertrauensvolle Stimmung des Kapitals für die Ent⸗ Verwaltungswege anvertraut habe. Es sei eine schwere Lage ge⸗ und die Sache zu einem guten Ende zu führen. (Beifall.) Die Regie⸗ atürliche Grenze ihrer Betriebe, die ich bezeichnet habe, hin⸗] werden. gessen, daß diese Betriebe neben der, wenn ich so sagen darf, Zu⸗ wickelung des Landes habe. Wenn man ernstlich eine Erleichterung gewesen, so lange die Vorschriften eines Gesetzes aus dem Jahre rung glaube, die Gewerbesteuer nicht entbehren zu können, gebe aber

3 2 der Kommunen wolle, hätte der Staat eine Reihe von Betrieben 1820 auf das gegenwärtige gewerbliche Leben anzuwenden, die Garantie, daß der Steuerertrag nicht erhöht werden solle. Die

auszugehen. Wenn beispielsweise die Stadt Berli⸗ 2 ini 1 ; 28 8 s Berlin als Unternehmerin in der Meine Herren! Ich will aber auch noch einen zweiten Grund schlagssteuer die allgemeine Gewerbesteuer zu zahlen haben. Es han⸗ der Kommunalbesteuerung allein vorbehalten können. Bei der Veran⸗ die in sehr vielen Fällen jetzt, wo die Novelle vorliege, durch die Entlastung verringerten Erträgnisse durch schärfere Heran⸗

Gasproduktion und im Gasabsatz konkurrirt mit einer Privatgesell⸗ dafür anführen Im t ä . . 1 großen Ganzen soll die Gewerbesteuer nach der delt sich nicht darum, einen großen mächtigen Gasthof nur mit 100 3 Fer b E11“ 2 3 17g.8. 714,834 dveh. eir 1 Hof n agung werd eine Theilung zwischen Geschäftsvermögen und Personen. könne man es ja sagen wie die Faust aufs Auge gepaßt hätten, und ziehung der größeren Betriebe zu decken, sei vollständig gerechtfertigt. schaft, wenn die Stadt Berlin aus diesem Gasunternehmen sehr Auffassung der Staatsregierung als eine staatliche Objektssteuer nicht zu besteuern, sondern derselbe hat daneben nach Maßgabe des Ge⸗ dusses eren lassch. - Geschtabenn n ü1 fehr dabei habe die Regierung doch einen gewissen Anstand aufrecht er⸗ Auch die Besteuerung der Konsumvereine, wenn sie offene Geschäfte Anspruchnahme von halten müssen. Sie habe doch dem Publikum nicht sagen können, hielten, scheine ihm gerechtfertigt, da es unmöglich sei, daß die kleineren

große Einnahmen erzielt, wenn sie bisher schon steuerpflichtig war, wesentlich weiter entwickelt werden. Aber ein Grund sammtertrages seine b gge 28 8 Betriebes d leicht vermindert werden könne durch gesteigerte en. 1 8 2 6 echtf⸗ 2 glid 8 so haben wir keine Veranlassung finden können, die Konkurrenzbedin⸗ ist doch nicht vorhanden, das System der Mittelsätze, tragen. hb vresen Gesichtspunkt 49 Kredit auf das Personalvermögen. Die Einschätzung 8 großen B. de wie mangelhaft 198 Gesetzesvorschriften seien. Sie habe sich Betriebe nicht 5 Konsumvereine geschäͤdigt wasben. 15 gungen der Stadt Berlin gegenüber der Privat⸗Gaszanstalt durch lches d 8 2 190 n sich diese Sätze durch⸗ triebe in Klasse I solle zu einem Drittel durch vom Finanz⸗Minister da ungefähr in der Lage eines verschämten Armen befunden, der Abg. von Rauchhaupt: Da die Beseitigung aller Zuschlags⸗ Iloffun ur welche mehr oder weniger eine Kontingentirung enthält, sehen. ernannte Personen, zu zwei Dritteln durch Mitglieder des Provinzial⸗ gewisse Rücksichten aufrecht erhalten müsse und sehe, wie traurig seine steuern und die Einführung einer einheitlichen Einkommenstener noch Freilassung der Stadt Berlin von der Gewerbesteuer zu alteriren. noch auf die größeren Betriebe auszudehnen, weil gerade auf dem Nun glaube ich auch hier, wie bei der allgemeinen Gewerbesteuer ausschusses geschehen; während die übrigen Klassen ihre Einschätzungs⸗ innere Lage sei. Ferner habe der Mißstand solange nur aufrecht erhalten in weiter Zukunft liege, werde die Grund⸗ und Gebäudesteuer noch Ich glaube, Sie werden mir darin Recht geben, daß, mag man nun Gebiet der Großbetriebe die gewaltigsten Veränderungen und Ent⸗ daß das, was wir hier thun vielleicht kein endgültiger Abschl ist. organe mehr selbst wählten, beliebe man also für die erste Klasse werden können, weil die größeren Gewerbetreibenden bis vor nicht längere Zeit dem Staat verbleiben. Gerade deshalb aber sei seine auch eine wirthschaftliche Auffassung in dieser Frage haben, welche wickelungen vor sich gegangen sind und vorgeh d D W 8 1 2. sch kr. eine rein bureaukratische Abschätzung. Von einer erhöhten Heran⸗ langer Zeit gar nicht sich bewußt gewesen seien, wie eminent sie be⸗ alte Forderung einer Kapitalrentensteuer angebracht. Die Bedenken man will, der Staat wenigstens sich nur nach den Gründ b; ch gegange nd vorgehen werden. Da war enn wir an die Frage der Kommunalbesteuerung, die im innigsten ziehung der Gast⸗ und Schankwirthschaften hätte auch nicht dem günstigt und die kleinen Betriebe ungerecht bedrückt würden. Darüber gegen die Ertragssteuern als Staatssteuern verhehle sich seine Partei gsten nur nach den Gründen der allge⸗ also diese halbe Kontingentirung, wenn ich so sagen kann, die in dem Zusammenhang mit diesem ersten Schritt der Reform steht, wie ich Staate, sondern den Kommunen Vortheil erwachsen sollen. habe lange ein Schleier gelegen, erst in neuerer Zeit sei zahlen⸗ keineswegs. So lange man die Grund⸗ und Gebäudesteuer ohne Abzug b mäßig festgestellt, daß die kleinen Gewerbetreibenden 4 % und noch der Schuldenzinsen habe, könne man hier nicht ein System einführen,

meinen Wohlfahrt hier entscheiden kann und nicht seinerseits ein ein⸗ System der Mittelsätze liegt, in keiner Weise angeb ; 8* irarr kti 1 gebracht. Bei den so oft betont habe, kommen, dann werden wir nothwendig die Frage Abg. vom Heede: Namens seiner (der nationalliberalen) Fraktion 8 Istem seitiges System der Beförderung solcher kommunaler Betriebe in der Mittelsätzen dagegen ich habe soeben gesprochen von der halben zu entscheiden haben: soll diese Betriebsabgabe eine Staatssteuer I 1111““ F G ö“ d v“ benbevbnbbbe ee Heühene 991ꝙ n

Form der Gewerbesteuer erlauben darf. Kontingentirung bleibt das Gesammtkontingent, welches die bleiben oder soll sie Kommunalsteuer werden? und es werden gewerbe theile seine Partei nicht. Allerdings bestehe in gewissen Wie könnten da die Großbetriebe widersprechen, wenn das beseitigt steuer⸗ und Gewerbesteuergesetz in weite Ferne zu rücken. Wenn man

Meine Herren, wenn wir hiernach verfuhren bei den Kommunen, Steuergemeinschaft aufbringen muß, gleich, obwohl die Betriebe sich dann allerdings für diese Steuer erhebliche Aenderungen, auch in der Kreisen der rheinisch⸗westfälischen Industrie zur Zeit eine ge⸗ werde? Die Vorstellungen des Abg. Broemel über die Ertrags⸗ bei der Einkommensteuer das in den Aktien und hier das in ge⸗ gegen⸗ steuern stimmten vielfach mit den Ansichten der Regierung überein. werblichen Betrieben steckende Kapital fasse, so bleibe nur noch das

so war es wohl von selbst gegeben daß wir auch bei anderen Kor⸗ vergrö Betri g 3 8 v 1 1 V größern und der Betriebsertrag der Mitglieder der Steuergemein⸗] Konstruktion, vielleicht vorzunehmen sein. Aber diese Frage mußte wisse Verstimmung. Aber diesen vereinzelten Stimmen für .

porationen, sogar bei Vereinen, nach den elben Gru . k zri; 1““ über müsse er konstatiren, daß das Großgewerbe von Rhein-⸗ Die Einkommensteuer entspreche unbedingt dem jetzt in der öffent⸗ Hypothekenkapital und das Kapital aus Werthpapieren für eine

8 schaft sich vermehrt. Das Kontingent steigt nur durch das Hinzutreten gegenwärtig gelöst werden aus dem von mir angegebenen Grunde, land rma Prestkeanf Lasten tragen lichen Meinung herrschenden Prinzip der Besteuerung nach der Rentenbesteuerung. Vorläufig aber bleibe nichts übrig, als den

fahren gedenken. Wir haben es aber nicht für möglich gehalten, hier 1 i ist i ; a 8 1 8 Goß sei 1. , ganz neuer Betriebe. Dieses System ist für die geringeren Gewerbe⸗ weil wir sonst Ungleichheiten in der Besteuerung dieser Betriebe hervor werde, di 1 Bei 8 8 k ge b 3 er vorgelegte 8 cce 1 5 ena. 98¾ 1 8 e, die im Interesse des Ganzen erforderlich seien. (Beifall.) Es Leistungsfähigkeit, und der Gesetzgeber könne in Steuersachen Steuerrahmen in der vorgelegten Gestalt zu acceptiren, und seine so scharfe Grenzen im Gesetz selbst aufzustellen, welche es ermöglichten, das betriebe zweckmäßig, eingebürgert, populär, erleichtert die Veran⸗ gerufen hätten, und so viel Betriebe nach unten freigelassen worden seien auch e restitheneg nenwsefaggerihsei⸗ Verhältnisse nicht nicht ohne Zustimmung der öffentlichen Meinung vorgehen. Die Jartei sei bereit, es zu thun. (Beifall.) 8 . danach angethan, daß das Kapital dadurch veranlaßt werden könne, Ertragssteuer könne die Leistungsfähigkeit des Einzelnen nicht berück⸗ Die Diskussion wird geschlossen und der Gesetzentwurf an eine

Ermessen des Finanz⸗Ministers in der Beurtheilung des einzelnen lagun . ichti ; 1 1

gen in hohem Grade; aber es ist nicht richtig und auch nicht wären, daß das gar nicht zu verantworten sein würde 1 18,g In . 8 . alls gänzlich treichen. ie fi 3 die Ermzchti⸗ E1“ 2r ; ; 1 I Aus wand d iner einhei mischen sichtigen, weil sie nicht die Personen, sondern die Sache treffe. Die Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. 8 Falls gänzlich zu streichen. Sie finden daher in §. 3 die Ermächti⸗ nothwendig für die Betriebe der Klasse I, die ganz großen Betriebe, Meine Herren, ich hoffe, wenn Sie alle diese Erwägungen an⸗ h ass gta s ., ahenevesaern ih miche. 9 (Sehr de )) Eine Regierung wolle zunächst die Ertragssteuer nicht weiter ausbilden, (Schluß 4 Uhr.)

gung, die Unternehmungen anderer Korporationen Vereine und Per⸗“] wie ich sie bezeichnet habe stellen, wenn man auch if jer zei s 3 S b Eesscas 1 3 . gewiß manche Zweifel und Bedenken in Be⸗ änzlich veraltete und ungerecht wirkende Gewerbesteuer solle hier zeit⸗ sondern sie allmählich aus dem System der Staatssteuern auslösen. sonen, welche nur wohlthätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen Meine Herren, wenn wir diese Individualisirung des Betriebs⸗ ziehung auf die ganze Konstruktion dieser Separatsteuer aufzustellen 1eeg umgestaltet werden, üh wenn man unbekümmert um die Daß man bet diesem „allmaͤhlich⸗ oder, wie der Finang⸗Minister finanzielle Lage des Staates diese allein auf die reinen Personalsteuern sage, „dereinst“ nicht an das jenseitige Leben denke, könne man Auf der Tagesordnung der am Sonnabend, den

Beispiele sind aufgeführt in gleicher Weise zu behandeln. Aus ertra rchfü . ü ie hi 8 h 4 1 ges durchführen wollten für die gesammten Betriebe, die hier vermag, so werden Sie doch im Großen und Ganzen finden, daß hier 1 1 fnis Regi iterke inige Jahre 5 1““ LCT zur Besteuerung kommen, so würde das die Veranlagung in hohem das praktisch Brauchbare, gegenwärtig Erreichbare und gegenwärtig Feschänken Eöö sp eccg 1“ 95 nüchen Feterath vüke ö h 9 d. e— 8 8 2 8üe aus re einnütziger ervorgehen, die auch that- Grade er weren, während die Erfahrung gelehrt hat, daß di w 8 6 . Vorst i vzung des Hause er Aht . sch fahrung gelehrt hat, daß dieses System, Noth endige vorgeschlagen ist. danken näher treten, die Gewerbesteuer nicht nach ihrem Er⸗ andergehende Vorstellungen in C z ’“ 8 Gegenstände; 1) Verlesung der Interpellation der Abe

sächlich gemeinnützige Absichten verfolgen, die zu befördern Aufgabe des nach Mittelsä veranlagen d ige r e ich 8 3 Mancher werde das nicht bis zum Ende erleben. g ch Mittelsätzen zu veranlagen durch die Steuerpflichtigen selber, Meine Herren, die Gewerbesteuer das habe ich schon ge⸗ trage, sondern nach dem Anlagekapital zu bemessen. Auch andere M * ö . die Regierung jeen geordneten Dr. Graf (Elberfeld) und Genossen, betreffend

Staats ist, resultiren allerdi f in ich 1 1 . 1 8 e en. bzu - S 1 s 6 . . 17 G hg in der Peenia anm bietet und so sagt in ihrem Gesammtaufkommen einschließlich des Aufkommens 8 Hedentene tezen sich gegen 6g. 679,9 E1 vhzußc von in dieser Beziehung auf das Unbrsaneemste denkene Uhne die Förderung und weitere Nutzbarmachung des Koch'schen lichen Unternehmers eintreten, wenn sie wieder zu gleic 88 flichtzaön, onden ift, daß gewiß nur gegen den Willen der Steuer⸗ aus der Betriebssteuer soll durch die Reform selbst nicht erhöht nicht verzichten, so angebracht auch sonst ihre Ueberweisung an die vorgreifen zu wollen, könne er aber sagen, daß das erfolglos sein Heilverfahrens. 2) Erste Berathung des Entwurfs einer 3 G 2 b 3 gleichen Zwecken pflichtigen hier hätte eine Aenderung eintreten können. Wenn das werden, sie soll aber auch nicht vermindert werden aus den Kommunen sein möge. Weshalb die landwirthschaftlichen Brannt⸗ werde. Nehme man an, ein großer Gewerbetreibender hinterlasse sein Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen de erwendet werden sollen, so kann man eigentlich nicht sagen, daß System der Gewerbesteuer vom Jahre 1820 sich so lange gehalten allgemeinen Gründen, die uns überhaupt zur zeitlichen Aufrecht⸗ 1 weinbrennereien freigelassen würden, während man Zucker⸗ und Stärke⸗ Gewerbe einem oder zwei männlichen Erben und verpflichte seine Monarchie.

1 übrigen weiblichen Erben, noch ein Kapital von 5 oder 10 Millionen

solche Unternehmungen einen auf Gewinn gerichteten gewerbli 2 . S z 8 briken best vermö icht ei Als einen glücklichen gerichteten gewerblichen hat, trotz der schreienden Mängel, die daraus nach der weiter ver erhaltung einer Gewerbesteuer als einer Staatssteuer führen, aus Besffehe brsirert, wermige e nüc beuufchen. mle füinen glücklichen auf mindestens 10 Jahre im Geschaͤft stehen zu lassen als Schuld

Charakter haben; aber wo die Grenze ist, ist doch schwer zu sagen. änderten Entwickelung h ü h Zins 1 . g hervorgetreten sind, so ist das wohl wesentlich Gründen finanzieller Natur.⸗ Wir haben daher eine Bestimmung V ästi it 5 Werd d ewer

8 8 . 1 8 8 WE1“ 9 werbe. Einmal werde dad d lästigende Deklarationspflicht, mit 5 % Zinsen. erde es da in den Kreisen der Gewerbetreibenden

Ich glaube nicht, daß es der Kommission gelingen wird, hier be⸗ dem System der Mittelsätze zu verdanken. aufgenommen, daß, wenn nach der Probeveranlagung nicht was ja ] und der Veean aaünstbebzebe G hegrrite Vepfüich etwa Anklang finden, wenn man bei diesem Geschäft 250 000 oder Statistik und Volkswirthschaft.

stimmte gesetzliche Definitionen zu geben. Wir erleben jeden Tag Meine Herren, das sind die Gründe gewesen, warun i ich i ä d . bziehe? M. l i ei . . , 9 i wir diese sehr leicht m . theilt, eine Erklärung zu fordern, welcher der vier Klassen der 500 000 vorweg abziehe an müsse bei einem solchen Gesetz sich K 1 8 s. Pör kecht möglic ist, denn deartige veeöäööö Sreeee,necnig sich rechne; iann aber bleibe der Vorzug Ulinee immer in Fuͤhlung mit den Anschauungen der Gewerbetreibenden. Zur Arbeiterbewegung. 1

daß unter dem Deckmantel der sogenannten Gemeinnützigkeit ganz Mittelsätze beibehalten haben, und es wird sich in der Pre äß zi haben, axis inner⸗ haupt naturgemäß ziemlich unsicher das in Aussicht genommene - 1 . 1 8 1 ächti 8 sif . jebe B 3 3 3 1 1 1 90 lten, selbst halten. Ferner sei die Konkurrenz ein so mächtiger Faktor Wie der „Rh. Westf. Ztg.“ aus Dortmund geschrieben wird, he att⸗ 1I. Unternehmungen und Spekulationen halb der einzelnen Steuergemeinschaften nun so gestalten, daß die Soll gleich dem Aufkommenssoll der gegenwärtigen Gewerbesteuer 1 EE11“ E11ö1“ Fencie ees geeist wallten 8 Gewerbeleben, daß man es nicht verstehen 8; ö sprach in der vom vorigen mmen werden. (Sehr richtig.) schwierige Frage des Betriebsertrages, der Nichtberücksichtigung indi⸗ sich herausstellen würde, man dann die Sätze entsprechend erhöht; nicht den Handel mehr als die Fübeigracn heranziehen könne; dadurch kapital außer Rücksicht bleiben solle. Wenn z. B. ein geoßer In. Sonnabend (vergl. Nr. 284 d. Bl.) der Bergmann Bunte schließlich dustrieller, der nicht in Preußen wohne, ein bedeutendes Geschäft noch über den in Aussicht genommenen Internationalen Berg⸗

Es ist daher bedenklich, daß man hier bloß die vidueller Verhältnisse, des Nichtschuldenab ürde ei 8 ie S iti

4 zugs, welche in der Gewerbe⸗ daß dagegen, Falls sie in einer abgerundeten Weise das b würde ein Ausgleich der Belastung der Industrie durch die Sozialpolitik d 8 ne, ein b 1 Kic G 2 Firma entscheiden läßt; man muß in dem einzelnen Falle in das steuer überhaupt liegen in der Praxis gemildert wird durch den Pehass der Gewerbesteuer überschreitet auch 8 F eerrmöglicht werden. Die Einführung des Gesetzes brauche nicht bis in Preußen gründe, seinen Sohn an die Spitze setze, das Betriebs⸗ arbeiter⸗Kongreß in Belgien und erzielte die Annahme folgen⸗ Wesen der Unternehmung eindringen, und das wird man durch gesetz. Umstand, daß innerhalb der Mitt⸗ lsätze weniger das inviduell gs. 1893 hinausgeschoben zu werden, sondern konne gleichzeitig mit dem bapiiat vin Lener Meanlon aa und nun eine ganz der Resolution: .Die Anwesenden baschliehen, den Internatzonalen - . elfätze weniger das inviduelle, ge⸗ dieser Steuer Platz greifen wird. Einkommensteuergesetz erfolgen. Er beantrage, den d7 argtar an vernichtende Konkurrenz mache, so könne der Staat möglicher Weise Bergarbeiter⸗Kongreß zu beschicken und geben das Versprechen, auch

liche Bestimmungen allein nicht erreichen. Die Absichten der Staats⸗ wissermaßen absolute Verhalten des einzelnen Steuerpflichtigen zur Schon hierin liegt, daß, da wir diese Gewerbesteuer wesentlich eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen. (Beifall.) das Gewerbe ganz steuerfrei lassen müssen, weil mit 5 % Zinsen für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen zu wollen. Ferner Damit würden erklären die Versammelten, daß sie für die Durchführung der auf dem

regierung aber in dieser Beziehung in Betreff der demnächstigen Entscheidun ä ißmäßi 1 Betriebskapital der ganze Ertrag absorbirt sei g kommt, sondern die verhältnißmäßige Steuerkraft als eine Objektssteuer behandeln, es daher nicht die Absicht d Abg. Broemel; Von den bisher behandelten Steuergesetzent, vom Betriebs apital der g. Ertrag absorbirt sei. 1 die lelten, Handhabung des Gesetzes glaube i ü 8 ; . b 8 8 1 S ü i de twurf s leugb Zor⸗ die Gewerbetreibenden niemals einverstanden sein. Der Abg. Broemel Kongreß gefaßten Beschlüsse mit allen Mitteln eintreten wollen.“ bes glaube ich doch genügend bezeichnet zu haben. der Betriebe innerhalb der einzelnen Steuergemeinschaften, und ich Staatsregierung sein konnte, gerade diese Objektssteuer, während wir ““ vn kane eende es eda sent efsne a thesfhe auch frage: warum sich die Regierung nicht damit begnügt habe, die In Alfona beschloß gestern phischer Meldung des

Meine Herren, wir haben auch im Uebri s 1 5 gen eine Definition des brauche nicht auszuführen, wie sehr dadurch das Ganze erleichtert im Begriff sind, das Nebeneinanderlaufen der Objektssteuern und der d s Miillli 1 hen Gew 2 . ꝛsche Laus 9 3 ause ählende T

u di V die Entlastung 4 ½ Millionen, die den kleinen Gewerbetreibenden erlassen werden Wolff'schen Bureaus zufolge eine nach Tausenden zählende Ver⸗

verlich heses, werde, „Zu dicgen Vorzügen gehöre die Entlastung ann aus anderen Taschen zu nehmen, anstatt die Großbetriebe zu sammlung von Cigarrenarbeitern, über die Fabriken, in

gewerblichen Betriebes nicht aufgestellt; wir sind da dem System der wird, und wie dadurch auch, viell icht in Anlehnu L 3 g an die Leistungs⸗ allgemeinen Personalsteuern zu vermindern, noch weiter erheblich i heblichen Reihe kleiner Gewerbebetriebe und die Vereinfachung

deutschen Gewerbeordnung gefolgt. Im einzelnen all wird man ähigkeit, ei e. 1r 1 8 zali 1 ; . z ; . eg.s it sei ab Ent⸗ erhöhen. Die Berichtigung der jetzigen Ungerechtigkeiten durch dieses denen Arbeiter gemaßregelt worden sind, die Sperre zu verhängen 5 F rd man sich fähigkeit, eine richtigere Vertheilung der Steuerlasten ermöglicht wird. in ihrem Sollaufkommen zu entwickeln und zu erhöhen. Das ist 8 des ganzen Steuersystems. S. e Flch nücst die. 182 Eböh ergebe Saeun im Gesammtresultat 4 ½ Millionen; an sich dergestalt, daß Fns die Hausarbeiter den angefeuchteten Taback un⸗

unschwierig, wie die bisherige Erfahrung auch 8 8 1 gezeigt hat, darüber Meine Herren, ich will, um Sie nicht zu lange zu ermüden, nur also der Gesammtauffassung der Staatsregierung vollständig konsequent. scheidung über den Gesetzentwurf ge eren 1 ensatorische ET“ üssh 8

17e denn nun ein gewerblicher Betrieb ist. Ihn noch ein paar Worte sagen über die Betriebssteuer. Die Frage der Meine Herren, ich bin überzeugt, daß über 16 159 hacbf ehge- Cas dee Feinen sleue g seesen nse hehehn 8 e 8eb; bhenein gtagilchen Feenrbeitet e L--XSI * —2

ierig u selbständigen Besteuerung der auf Konzession beruhenden Gastwirth⸗ dieser hier vorgeschlagenen Steuern die größten Meinungsverschieden⸗ sei, daß sie zu einer Staatssteuer wenig geeignet sei. Man irgendwo anders hernehmen und das an Gewerbesteuer ge Die Fabrikanten haben die in anderen größeren Städten ansgfstgen

dürfniß nicht geboten worden. schaften, Kleinhandel mit Branntwein und Schänken ist hier vielfach heiten möglich und natürlich sind. Es stecken einzelne Fragen darin, komme hier also in das Dilemma, eine Steuer zunächst als! wolle „so würde das eine n. Ungerechtigkeit gegenüber 1 Fabrikanten von der Sachlage in Kenntniß gesetzt.