1890 / 285 p. 32 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Es geht uns folgender Aufruf zur Veröffentlichung zu: b. . As. Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der rinzessin Friedrich Carl von Preußen stehende Prinzessin Frauen⸗ und Jungfrauen⸗Verein, dessen Zweck Unterstützung nothleidender Invaliden und deren Familien ist, wird am 3., 4, und 5. Dezember, Vormittags von 11—4 Uhr, in Räumen des Abgeordnetenhauses, Leipzigerstraße 75, einen Verkauf abhalten. Die Unterzeichneten ersuchen um gütige Betheiligung und nehmen Gaben dafür bis zum 1. Dezember dankbarst entgegen. Gräfin Clementine Pückler und Frl. Katharine von Colomb, ofdamen Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin dodame Carl, Prinzliches Palais, Wilhelmsplatz. Generalin von Grolmann, Invalidenhaus, Scharnhorststraße. Frau Gene⸗ ralin von Ärnim, Roonstr. 11. Frl. von Bentivegni, Halleschestr. 28. Frau von Brauchitsch, Albrechtstr. 10/11. . Generalin von Blumröder, Invalidenhaus. Freifrau von Canstein, Spenerstr. 47. Frau Assessor Bredoreck, Weimar. Frau Deutsch, Krausnickstr. 13. Frau von Döhn, Kurfürstenstr. 127. Frau Anna Ermeler, Hindersinstr. 9. Frl. Feller, Hallesches Ufer 15. Frau Pr. Fröhlich, Westend, Kastanien⸗Allee 2. Frau Dr. Graff, Köpenicker⸗ straße 63. Frl. Johanna Graff, Krautstr. 26 a Frau Generalin von Gaudy, Schöneberger Ufer 12. Frau Lieutenant Hagemann, Kreuz⸗ bergstr. 10. Frau von Hertzberg, Linkstr. 19. Frl. von Kahle, Brücken⸗Allee 37. Frau von Kotze, Schellingstr. 4. Frau von Krause, Wilhelmstr. 66. Frau Kirchenrath Lasius, Königgrätzerstr. 78. rau Anna Liepmann, Friedrich Wilhelmstr. 1. Frl. Livonius, Fran, üha. 1. Fürstin Metscherskv, Schellingstr. 14. Frau von Münchhausen, Kurfürstenstr. 23. Frau Dr. Nixdorf, Chausseestr. 102. Frau Gräfin Oriola, Bülowstr. 2. Frau von Raumer, Königin Augustastr. 11. Frl. Schönberner, Königgrätzerstr. 91. Frau von Schwarzenberg, Matthäikirchstr. 8Z. Frau Ida Wagner, Admiral⸗ straße 38. Frau Marie Werkmeister, Hornstr. 9.

Die neue Hafenanlage am Urban geht, wie die „Staatsb. Z.“ berichtet, ihrer Ausführung entgegen, nachdem die Verhandlungen mit den Anwohnern wegen Erwerbung des dazu ge⸗ hörigen Gebiets im Großen und Ganzen ihren Abschluß erreicht haben. Der besondere Plan ist von der städtischen Bau⸗Deputation fertig⸗ gestellt und wird die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung beschäftigen. Der Hafen wird zwischen der Admiral⸗ und Bärwald⸗Brücke am linken Ufer des Landwehrkanals zu liegen kommen und besteht aus einem durch die Erweiterung des letzteren gewonnenen Bassin von 75 m Breite und aus etnem 22 m breiten Hafen⸗ kanal, welcher von dem Bassin durch eine Insel, 278 m lang und 44 m breit, getrennt wird. Die Größe des Bassins ist so bemessen, daß etwa 51 Schiffe stäberecht nebeneinander Platz finden, daß, aber auch größere Schiffe bis 50 m Länge stäberecht anlegen und wieder aus⸗ rücken können, ohne das Fahrwasser des Landwehrkanals in einer die durchgehende Schiffahrt belästigenden Weise zu beschränken. In dem Hafenkanal finden 19 Schiffe gleichlaufend zur Ufer⸗ umfassung Gelegenheit zum Anlegen, wobei zwischen den beiden Schiffsreihen noch reichlich Raum für zwei sich begegnende Schiffe übrig bleibt. Dieser Kanal wird auf der Seite des festen Landes

durch eine Ladestraße von 12 m Breeite eingefaßt, die sich in der Nähe der Bärwaldbrücke zu einem ausreichenden Wendeplatz für Fuhr⸗ werke erweitert. Den Zugang zu der Hafenanlage von den sie ein⸗ fassenden Straßen aus bilden drei Rampen, deren eine im Osten von der Admiral⸗Brücke und dem Planufer, die zwei anderen im Süden von den Straßen 6 b und 6c aus zu der tiefer belegenen Ladestraße hinabführen. Die Insel ‚ist mit dem festen Lande durch einen 8 m breiten Damm verbunden, durch welchen ein Durchlaßrohr von 1 m lichter Weite gelegt ist, um ein Stillstehen des Wassers im Hafenkanal zu vermeiden. Die Kosten der gesammten Hafenanlagen einschließlich der sie umgebenden Strecken der Uferstraßen 6a, 6b und 6c, jedoch ausschließlich des Grunderwerbs, werden 1 800 000 betragen.

Der Umbau der Dammmühlengebäude gestaltet sich sehr umfangreich und erstreckt sich namentlich auch auf das Innere. Die Mühlen enthielten bisher im Innern niedrige Räume, die für Lager⸗ und Speicherzwecke ganz geeignet waren, als Bureaus aber unmöglich Verwendung finden können. Man muß daher die ganze innere Anordnung der Räume erneuern, und damit in Verbindung steht auch eine Veränderung der Fenster. Auch die Fagçaden werden, wie die „Voss. Ztg.“ mittheilt, von Grund auf neu verblendet.

Bremen. Die Rettungsstation in Swinemünde telegraphirt: Am 25. November von der auf Westergrund gestrandeten Bark „Naomi“, Kapitän Jonasson, 17 Personen gerettet durch das Rettungsboot der Station Swinemünde „West“. Unter den Geretteten befinden sich die Frau und die Tochter des Kapitäns sowie ein Passagier.

Lille, 25. November. In dem Bahnhofe zu Carvin stieß laut Meldung des „W. T. B.“ ein Personenzug mit einem Güterzug zusammen. Dabei wurden 9 Passagiere verwundet.

Konstantinopel. Ueber das in den japanischen Gewässern untergegangene türkische Kriegsschiff „Ertogrul“ sind, der „Staatsb.⸗Z.“ zufolge, in Konstantinopel neue Nachrichten eingetroffen, welche über das endgültige Ergebniß der von der japanischen Regie⸗ rung am Ort der Katastrophe vorgenommenen Nachforschungen be⸗ richten. Danach sind von Tauchern 150 Leichen, die sich in den ver⸗ sunkenen Theilen der Fregatte vorfanden, an die Oberfläche gebracht und am Lande in einem gemeinsamen Grabe gebettet worden. An Geld haben sich im Ganzen noch 10 000 Fr. gefunden, während in der Schiffskasse nach der Versicherung der türkischen Blätter an dem Tage, an welchem die Fregatte die Anker zur Heimkehr gelichtet hatte, 60 000 Fr. gewesen sein sollen. Außer dem Gelde entdeckten die Taucher nur einige Offiziersdegen und zwei japanische Dolche. Zwei japanische Kriegsschiffe sind mit den Geretteten des „Ertogrul“ auf dem Wege nach Konstantinopel. An der Stätte, an welcher die un⸗ 1e Schiffbrüchigen beerdigt worden sind, soll sich ein Denkmal erheben.

New⸗York, 23. November. Die Seidenfabrik der Firma Bamford Brothers in Paterson, New⸗Jersey, ist, der „A. C.“

zufolge, abgebrannt. Der Schaden wird auf 400 000 Doll. ge⸗ schätzt. Die in der Fabrik beschäftigten Mädchen retteten sich theil⸗ weise durch Sprung aus dem Fenster. Wahrscheinlich ist das Feuer durch einen schadhaften elektrischen Draht entstanden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Posen, 26. November. (W. T. B.) In einer gemein⸗ schaftlichen Sitzung der beiden Domkapitel von Gnesen und Posen wurde, wie der „Dziennik Poznanski“ meldet, beschlossen, die Wahl des Erzbischofs endgültig in die Hand des Papstes zu legen.

Kiel, 26. November. (W. T. B.) Der Wasserstand an der ganzen schleswig⸗holsteinschen Ostküste beträgt sieben bis neun Fuß über Null. Ueber Schäden liegen Berichte vor aus Neustadt, Eckernförde, Kappeln, Schleswig, Flensburg, Sonderburg, Apenrade und Haders⸗ leben. Bei Stein an der Kieler Föhrde erfolgte ein Damm⸗ bruch, wobei ein Menschenleben verloren ging; Schiffe sind mehrfach gesunken. Seit gestern Abend ist das Wasser auf 66 Zoll gefallen. Bei scharfem Ostwind ist erneutes Steigen des Wassers nicht ausgeschlossen.

Schleswig, 26. November. (W. T. B.) Gestern Abend hat das Hochwasser seinen höchsten Stand gehabt; seitdem ist langsames Sinken eingetreten. Am Gottorferdamm fuhr die Pferdebahn durch überfluthete Strecken. Heute früh zeigte sich in der Schleiemünde langsames Steigen, jedoch droht trotz des Nordostwinds keine ernstliche Gefahr. Aus Sonderburg, Flensburg und Apenrade werden ebenfalls Ueber⸗ schwemmungen einzelner Stadttheile gemeldet.

Köln, 26. November. Der Rhein ist während der vergangenen Nacht von 5,24 m auf 5,72 m gestiegen, in Mainz um einen halben Meter, in Koblenz seit gestern 1,34 m. Von allen drei Plätzen wird weiteres Steigen gemeldet.

Bergeborbeck, 26. November. (W. T. B.) Die Pump⸗ stationen der Wasserwerke von Schalke und Mülheim sind in Folge des Hochwassers außer Betrieb.

London, 26. November. (W. T. B.) In einem Kohlenbergwerk bei Bolton hat eine Explosion von Kohlen⸗ gasen stattgefunden und wurden acht Bergleute davbei getodtet

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

1

Wetterbericht vom 26. November, Morgens 8 Uhr.

Stationen. Wetter.

Temperatur in 0 Celsius

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim —vbo [5 0GC. = 4033½

Mullaghmore still bedeckt, Aberdeen.. SO 3 halb bed. Christiansund OSO Z wolkig Kopenhagen. 767 NO 7 heiter Stockholm. 774 NO 4 wolkig St. Peterbb. 767 N. 1 Schnee

Mostau.. . 761 NW 1 bedeckt

22 8 80

—₰ 1I 00 2 0”

Cork, Queens- tompmn. .. . 3 wolkig Cherbourg. 761 NO 8 Schnee Slhee 6 4 wolkig I7272 heiter Hamburg .. 763 Schneel) Swinemünde 765 wolkig Neufahrwasser 765 Schnee Memel 768 heiter

IG76760 halb bed.

künster 762 bedeckt Karlsruhe.. 759 wolkig Wiesbaden. 760 heiter München. 755 bedeckt Chemnitz. 761 Schnee Berlin 762 Schnee Wien .. 75 Schnee Breslau.. . 758 bedeckt

Ile d'Aix.. 757 2 halb bed. Priest. 1.— bedeckt

¹) Nachts starke Böen mit Schnee.

Uebersicht der Witterung.

Das Ergebniß der großen Umwandlung der Wetterlage in den letzten Tagen ist folgendes: Ein barometrisches Maximum von über 775 mm über Mittel⸗Schweden und eine Depression von unter 750 mm südlich der Alpengegend, dementsprechend lebhafte nordöstliche Winde mit starker Abkühlung. Das Maximum scheint sich langsam südwärts aus⸗ zubreiten, so daß Fortdauer des Frostwetters mit Aufklaren zu erwarten sein dürfte, um so mehr als

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die Schneedecke über Deutschland zur Erhaltung der Kälte beiträgt. In Deutschland liegt die Temperatur

3 bis 18 Grad unter dem Gefrierpunkt. Die Frost⸗ grenze erstreckt sich von London südwärts über Clermont und von dort über die Alpen nach dem Schwarzen Meere hin. Berlin meldet Minus 12, Königsberg Minus 18 Grade. Schneehöhe: Ham⸗

burg 3, Rügenwaldermünde 5, Swinemünde 8 cm.

Deutsche Seewarte.

1 ——

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗

haus. 240. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry

Meilhac und Ludovic Halsvy, nach einer Novelle

des Prosper Mérimée. Tanz von Paul Taglioni.

1 Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus.é 250. Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt; Der Marquis ven “] Lustspiel in 4 Aufzügen von Heinrich Münden. In Scene gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient.

Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 241. Vorstellu Der olländer. Romantische ;. in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 251. Vorstellung. Der Sturm. Zauber⸗Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare X““ v v1““ ö

Nach A. W. v. Schlegel's Uebersetzung. Musik von W. Taubert. Tanz von E. Graeb. Anfang 7 Uhr.

Sonntag, den 30. November, Mittags 12 Uhr: Matinée des engagirten Königl. Opern⸗Chor⸗Per⸗ sonals, unter gefälliger Mitwirkung des Königlich württemberg. Hofschauspielers Hrn. August Junker⸗ mann, der Königl. Sängerinnen Fr. Herzog, Frl. Hiedlersund Fr. Lammert. der Königl. Schauspielerin Frl. Meyer, des Königl. sächsischen Kammersängers Hrn. Bulß, des Königl. preußischen Kammersängers Hrn. Krolop, des Königl. Sängers Hrn. Rothmühl, des Königl. Schauspielers Hrn. Grube, des Königl. Concertmeisters Hrn. de Ahna und der Königlichen Kaäpelle. Direktion: Königl. Kapellmeister Hr. Wegener, Ober⸗Regisseur der Königl. Oper Hr. Tetzlaff und Königl. Chordirektor Hr. Graefen. Zum Schluß der Matinée: Die Glocke. (Frl. Meyer, Hr. Grube) Preise der Plätze: Fremden⸗ Loge 10 ℳ, Orchester⸗Loge 9 ꝛc.

Meldungen um Billets können am Donnerstag, den 27. November, von 10—12 Uhr, in den Briefkasten des Königlichen Opernhauses gelegt werden.

Die auf Meldungen reservirten Billets müssen am Freitag, den 28. November, Vormittags von 10—1 Uhr, gegen ein Aufgeld von 50 vom Kassenflur des Königl. Opernhauses, Thür Nr. 3, abgeholt werden.

Der Verkauf aller übrigen Billets findet eben⸗ daselbst, und zwar am Sonnabend, den 29. November, Vormittags von 11—1 Uhr, und am Sonntag, den 30. November, von 11 Uhr ab, statt.

Den Inhabern von permanent reservirten Plätzen, sowie den Abonnenten bleiben ihre Billets reservirt, obald sie dies ebenfalls durch Einwerfen einer Meldekarte in den Briefkasten des Königl. Opern⸗ hauses erklärt haben, und müssen dieselben auf Grund dieser Meldekarten dann auch am Freitag, den 28. November, Vormittags von 10—1 Uhr (mit 50 Aufgeld), an oben genannter Stelle gegen Vor⸗ zeigung der letzten Abonnementsquittung abgeholt werden.

Die Billets tragen die Bezeichnung „Reserve⸗Satz mit dem Datumstempel“.

Beutsches Theater. Donnerstag: Die Hanben⸗ lerche.

Freitag: Romeo und Iulia.

Sonnabend: Mein Leopold.

Die nächste Aufführung von Faust I. Theil findet am Montag statt.

Verliner Theater. Donnerstag: König Lear. Freitag: 13. Abonnements⸗Vorstellung. Das

Schweigegeld. Sonnabend: Kean.

Tessing-Theater. Donnerstag: Sodoms Ende.

Drama in 5 Akten von Hermann Sudermann. Anfang 7 Uhr. Freitag: Der Fall Clémenceau. Sonnabend: Zum ersten Male: Baskolnikow. Schauspiel in 4 Akten. Nach F. M. Dostojewski von Eugen Zabel und Ernst Koppel.

Wallner-Theater. Donnerstag: Gastspiel von Felix Schweighof⸗⸗. Zum 51. Male: Pension Schöller. Posse in 3 Akten nach einer W. Jacoby'schen Idee von Carl Laufs. Vorher: Zum 4. Male: In Hemdsärmeln. Schwank in 1 Akt von A. Günther. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Donnerstag: geschlossen. Freitag: Die sieben Raben. Mit vollständig

neuer Ausstatt g an Dekoration d Kostümen. 8. ““ b“ 3 4 2

Friedrich-Wilhelmflädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsch. Donnerstag: Zum 20. Male: Der Köuigsgardist. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, umgearbeitet von F. Zell und R. Genée. Musik von Arthur Sullivan. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Hierauf: Mit durchaus neuer Ausstattung: Zum 20. Male: Sonne und Erde. Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F. Gaul und J. Haßreiter. Musik von J. Bayer. Ballet⸗ Arrangement vom Balletmeister J. Gundlach. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung. Bei bedeutend ermäßigten Preisen. Die Puppenfee. Hierauf: Die Jagd.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Zum 6. Male: Der Kampf ums Dasein. (La lutte pour la vie.) Sittenbild in 5 Akten von Alphonse Daudet. Deutsch von Eugen Zabel. Anfang 7 Uhr. v

Freitag: Dieselbe Vorstellung. 8

Belle-Allianre-Theater. Donnerstag: Ensemble⸗ Gastspiel von Mitgliedern des Wallner⸗Theaters. Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch ven se ens Genée. Musik von M. Hervé. Anfang

r. Freitag und Sonnabend: Mamsell Nitouche.

Adolph Ernst-Theater. Donnerstag: Zum 82. Male: Unsere Don Inaus. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr. 8

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: E. Thomas. Donnerstag: Der Sol⸗ datenfreund. Schwank in 5 Akten von G. v. Moser und Otto Girndt. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Der Soldaten⸗ freund.

Concert⸗Anzeigen.

Concert-Haus. Donnerstag: Carl Mevyder⸗

Concert. Gesellschafts⸗Abend II. Theil unter Birzgtion des Königlichen Hofmusikdirektors Hrn. 8 e.

Singakademie. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Concert der Sopranistin Meta Neumann unter gef. Mitwirkung des Baritonisten Hrn. Ernst Wolff.

Circus MRenz. (Carlstraße.) Donnerstag, Abends

7 Uhr: „Deutsche Turner“. Große nationale Original⸗Pantomime ꝛc. Außerdem wird aus dem reichhaltigen Programm besonders hervorgehoben: Ein mittelalterliches Caroussel, geritten von Damen und Herren mit 30 Pferden. Horaz und Merkur, Fuchshengste, zusammen vorgeführt von Hrn. Ernst Renz (Enkel). Schulpferd Trepido, geritten von Frl. Oceana Renz. Mr. J. F. Clarke, phäno⸗ menaler Reitkünstler. Die berühmte Familie Briatore, als Akrobaten. Voltige à la Richard von Mr. Burnell Fillis. Miß Zelia Zampa, ameri kanische Luftkünstlerin. Auftreten der Künstlerinne Frls. Zephora, Lillie Meers und Mm. Bradbury Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns. 1 b Freitag: Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Sophie Schaeper mit Hrn. Reg.⸗ Referendar Albrecht Koch (Sülldorf Hannover). Frl. Anna Kürwitz mit Hr. Karl Wunderlich (Rotterdam—-Amsterdam). Frl. Elly Runge mit Hrn. Dr. phil. Hugo Oeltjen (San Francisco Hamburg) Frl. Klara Kernkamp mit Hrn. Dr. med. Ernst Durlach (Antwerpen Ganders⸗ heim). Frl. Margarethe Witte mit Hrn. Land⸗ wirth Fritz Schobbert (Quedlinburg) Frl. Bertha Hiller mit Hrn. Kaufmann Otto John (Bobrau b. Oels— Berlin). 8

Verehelicht: Hr. Prem.⸗Lieut. Karl Hans von Brixen, gen. von Hahn, mit Frl. Helene Brügelmann (Düsseldorf). Hr. Maurermeister Johannes Wyrwol mit Frl. Ella Lauterbach (Breslau). Hr. Hauptmann Hans Frhr. von Salmuth mit Frl. Klara Colsmann (Langenberg, Rheinland). Hr. Rendant Oskar Grosche mit Frl. Emma Weber (Prausnitz). 8

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Heilmann (Magdeburg). Hrn. Dr. Adolf Feld (Berlin). Hrn. Rittmeister a. D. Georg von Oertzen (Salow). Hrn. Otto Retzlaff (Kattowitz O.⸗S.). Hrn. Reinhold Grimm (Leipzig) Hrn. Karl Apel (Leipzig). Hrn. Georg Langewisch

Hrn. Rittergutspächter Dr. Mittag (Uhrsleben). Hrn. Rob. Wichmann (Königsberg). Hrn.

Hrn. Ernst Reinhardt (Ochtmersleben). Gestorben: Hr. Rittmeister a. D. Albert von Steffens⸗Drimborn (Düsseldorf). Hr. thekenbesitzer Emil Lunitz (New⸗York). Hr. Major Maximilian von Hake (Prenzlau). Frau verw. Gutsbesitzer Friederike Fuhrmann, geb.

sowie des Violinvirtuosen Herrn Carl Markees.

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12 11 Uhr. Täglich Vorstellung im nes Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.

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Neu eröffnet.

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Lehne (Alt⸗Tornow). Hr. Direktor Dr. Franz Lindig (Schwerin). Hr. Paul Wegert (Port⸗ land, Oregon N.⸗A.). Hr. Gutsbesitzer Wilhelm Böckelmann (Westerhüsen). Frl. Ida Aegidi (Czychen). Hr. Rechnungs⸗Rath a. D. Friedrich

Groß (Potsdam). Hrn. Justiz⸗Rath Schön⸗-⸗ dörffer Tochter Minna (Königsberg). Frau

verw. Gutsbesitzer Lydia Oberüber (ECilsit).

Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ 1

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32 G Sechs Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage).

(Berlin). Hrn. Bernhard von Pressenthin gen. von Rautter (Rauttersfelde) Eine Tochter:

Lieutenant Egbert von Simon (Riesenburg).

Berlin, Mittwoch, den 26. November

1890.

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 136 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 97) hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 22. November 1890 über die Einziehung der von den Rhedern für Seeleute zu entrichtenden Beiträge besondere Bestimmungen getroffen, welche nachstehend ver⸗ öffentlicht werden. ö

Berlin, den 24. November 1890.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

W sen, betreffend die Einziehung der von den Rhedern für die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung der Seeleute zu entrichtenden Beiträge.

(§. 136 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, Reichs⸗Gesetzblatt Seite 97.)

Vom 22. November 1890.

Allgemeine Bestimmungen.

1) Für Schiffer und sonstige Seeleute, welche nicht angemustert werden, sowie für diejenigen Seeleute, welche, ohne angemustert zu sein, auf Seeschiffen beschäftigt werden, erfolgt die Entrichtung der Beiträge zur Invaliditäts⸗ und Altersversicherung durch Verwendung von Quittungskarten und Marken nach den Vorschriften des Gesetzes vom 22. Juni 1889 (Reichs Gesetzbl. S. 97).

Dasselbe gilt für die freiwillige Fortsetzung des Ver⸗ sicherungsverhältnisses Seitens der Seeleute.

2) Für angemusterte Seeleute bedarf es der Aus⸗ stellung von Quittungskarten und der Verwendung von Bei⸗ tragsmarken nicht. Die Einziehung der Beiträge und der Nachweis über Dauer und Höhe der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung erfolgt unter Benutzung der Seefahrtsbücher und besonderer Ausweise nach Maßgabe der nachfolgenden Be⸗ stimmungen.

Einzahlung der Beiträge durch die Rheder.

3) Die Beiträge der angemusterten Seeleute werden von den Rhedern nach Maßgabe der Zahl der auf dem Schiffe beschäftigt gewesenen Personen und nach der Dauer der Be⸗ schäftigung für diejenigen Lohnklassen entrichtet, zu welchen die einzelnen Klassen der Seeleute nach den Vorschriften des §. 22 Absatz 2 Ziffer 2 a. a. O. gehören. Waren Rheder und Ver⸗ sicherte darüber einverstanden, daß die Versicherung in einer höheren Lohnklasse erfolgen solle (§. 22 Absatz 2 im Eingang a. a. O.), so sind die Beiträge der Rheder nach diesen höheren Lohnklassen zu bemessen.

4) Die Entrichtung der Beiträge (Ziffer 3) erfolgt nach⸗ träglich binnen sechs Wochen nach Ablauf eines jeden Kalender⸗ jahres. Innerhalb dieser sechs Wochen hat der Rheder eine Aufstellung über die von ihm zu entrichtenden Beiträge, nach den einzelnen in dem verflossenen Kalenderjahre zurückgelegten oder begonnenen, bei Ablauf des Jahres aber noch nicht voll⸗ endeten Reisen geordnet, nach dem Muster A an die Ver⸗ sicherungsanstalt des Heimathhafens einzureichen und bei der⸗ selben die hiernach zu entrichtenden Beträge einzuzahlen.

War im Einverständniß zwischen dem Rheder und dem Versicherten eine höhere als die für die betreffende Klasse von

Seeleuten in Betracht kommende Lohnklasse bei der Versiche⸗ rung zu Grunde zu legen, so hat der Rheder dies bei der Aufstellung und Einzahlung zu berücksichtigen.

Auf Antrag des Rheders kann die Versicherungsanstalt die Frist erstrecken.

5) Zur Kontrole der Aufstellungen dienen, unbeschadet der Vorschriften des §. 126 a. a. O., die Musterrollen und Musterungsprotokolle der Seemannsämter.

Die Seemannsämter im Inlande haben über jede vor

ihnen stattfindende Abmusterung die Musterungsprotokolle in

Urschrift oder beglaubigter Abschrift an die Versicherungs⸗

anstalt ihres Bezirks einzusenden. Letztere hat, wenn der Heimathhafen nicht in ihrem Bezirk

liegt, diese Urkunden beziehungsweise Abschriften an die Ver⸗

1 sicherungsanstalt des Heimathhafens zu übermitteln.

Für Abmusterungen im Auslande haben die Seemanns⸗ ämter des Heimathhafens die an sie zurückgelangenden Muster⸗ rollen oder Abschriften der in Betracht kommenden Theile derselben an die Versicherungsanstalt ihres Bezirks einzusenden.

6) Rheder, welche es unterlassen, die Aufstellungen Ziffer 4) rechtzeitig einzureichen oder die nach denselben ge⸗ chuldeten Beträge rechtzeitig einzuzahlen, können von dem

zorstand der Versicherungsanstalt mit Ordnungsstrafe bis zu

dreihundert Mark belegt werden.

Hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auf⸗ stellungen finden die Vorschriften des §. 142 a. a. O., hinsicht⸗ lich der Beschwerde sowie der Beitreibung der Beiträge und Strafen dagegen die Vorschriften der §§. 145 beziehungsweise

137 a. a. O. entsprechende Anwendung. Die Strafen fließen

in die Kasse der Versicherungsanstalt.

Antheilige Einbehaltung der Beiträge von der

Heuer.

7) Die Rheder sind befugt, bei der Zahlung der Heuer (des Lohnes) den von ihnen beschäftigten Personen die Hälfte der Beiträge in Abzug zu bringen. Die Abzüge dürfen sich höchstens auf die für die beiden letzten Lohnzahlungsperioden

zu entrichtenden Beiträge erstrecken.

Ueber den auf Grund dieser Bestimmung von der Heuer

(dem Lohn) einbehaltenen Betrag hat der Schiffer oder der Rheder dem Seemann auf dessen Antrag eine Bescheinigung

auszustellen. Aus derselben muß ersichtlich sein, für welche

Feitdauer und Lohnklasse und in welcher Höhe die Heuer (der Lohn) einbehalten worden ist. Auf Antrag des Seemanns kann diese Be

scheinigung in das Seefahrtsbuch unter den

Abmusterungsvermerk eingetragen werden.] [ent Zcdn

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Ausweis der Versicherung durch das Seefahrtsbuch.

8) Für Seeleute, welche sich im Besitz eines Seefahrts⸗ buchs befinden, erfolgt der Ausweis über die Versicherung durch das Seefahrtsbuch.

In das Seefahrtsbuch ist bei der Bezeichnung des In⸗ habers (Seite 3) handschriftlich der Name derjenigen Ver⸗ sicherungsanstalt einzutragen, in deren Bezirk der Inhaber nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die erste versicherungs⸗ pflichtige Beschäftigung gehabt hat. War diese Beschäftigung ein Dienst als Seemann, so ist der Name derjenigen Ver⸗ sicherungsanstalt einzutragen, zu welcher der Heimathhafen des betreffenden Fahrzeuges gehört. Die Eintragung erfolgt durch dasjenige Seemannsamt im Inlande, welchem das Seefahrts⸗ buch zur Eintragung einer An⸗ oder Abmusterung zuerst vor⸗ gelegt wird.

Die für die erste versicherungspflichtige Beschäftigung des Inhabers zuständige Versicherungsanstalt ist in jedes neu ausgestellte Seefahrtsbuch sowie in jede Quittungskarte des Inhabers einzutragen.

Ausweis der Versicherung durch besondere

Bescheinigungen.

9) Bei Seeleuten, welche kein Seefahrts buch besitzen,

erfolgt der Ausweis über die Versicherung durch besondere

Bescheinigungen. Dieselben werden bei der Abmusterung aus⸗

gestellt.

Findet die Abmusterung im Auslande statt, so ist zunächst nur eine vorläufige, die letzte Reise betreffende Bescheinigung auszustellen. Die Ausstellung erfolgt durch den Schiffer; die Unterschrift desselben ist vom abmusternden Seemannsamt zu beglaubigen. Aus der Bescheinigung muß sich der Name und der Heimathhafen des Fahrzeugs, Name, Geburtsort und Ge⸗ burtszeit des Seemanns, sowie die Dauer seiner Dienstzeit und die Klasse von Seeleuten, welcher er während seiner Dienstzeit angehörte Heizer ꝛc.), ergeben (siehe Muster B); sie muß außerdem für den Fall, daß die Versicherung in einer Lohnklasse verabredet worden war, die Bezeichnung

ieser Lohnklasse enthalten.

Findet die Abmusterung im Inlande statt, so ist die Be⸗ scheinigung von dem abmusternden Seemannsamt, und zwar sowohl über diese letzte Reise, wie über diejenigen Reisen, für welche beglaubigte vorläufige Bescheinigungen vorgelegt werden (Absatz 2), auszustellen. Die letzteren sind demnächst einzu⸗ behalten oder mittelst Durchschneidens unbrauchbar zu machen.

Nachweisungen für die Versicherungsanstalten.

10) Auf Grund des Seefahrtsbuchs (Ziffer 8) und der Bescheinigungen (Ziffer 9) haben die Seemannsämter im Inlande von Zeit zu Zeit bei der Abmusterung eine Nach⸗ weisung darüber auszustellen, wie viel Beitragswochen, ge⸗ trennt nach den einzelnen Lohnklassen und nach den Ver⸗ sicherungsanstalten, zu welchen die Heimathhäfen der betref⸗ fenden Fahrzeuge gehörten, dem Inhaber seit der letzten der⸗ artigen Nachweisung anzurechnen sind (Muster C). Diese Nachweisungen sind für jeden Seemann mit fortlaufenden Nummern zu versehen. In jeder Nachweisung ist die für den Inhaber in Betracht kommende erste Versicherungsanstalt an⸗ zugeben. In das Seefahrtsbuch ist unter dem Abmusterungs⸗ vermerk einzutragen, welche Nummer die bei der Abmusterung ausgestellte Nachweisung führt. Ebenso ist die Nummer der Nachweisung auf denjenigen Bescheinigungen (Ziffer 9) zu vermerken, welche in derselben berücksichtigt worden sind.

Auf Antrag des Seemanns sind derartige Nachweisungen bei jeder Abmusterung im Inlande, von Amtswegen aber nur dann auszustellen, wenn sich aus dem Seefahrtsbuch ergiebt, daß seit Ausstellung der letzten Nachweisung mehr als vier volle Kalenderjahre verflossen sind, oder wenn sich der Ver⸗ sicherte nich. im Besitz eines Seefahrtsbuchs befindet (Ziffer 9).

Für jede einzelne Abmusterungsverhandlung, bei welcher derartige Nachweisungen auszustellen sind, erhöhen sich die nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Fe⸗ bruar 1873 („Centralblatt für das Deutsche Reich“ S. 62) von den Seemannsämtern im Inlande zu erhebenden Kosten um ein Drittel des dort bezeichneten Betrages. Diesen Mehr⸗ betrag hat, wenn die Nachweisung von Amtswegen ausgestellt werden mußte, die Rhederei, anderenfalls der Seemann zu entrichten.

11) Die Nachweisungen (Ziffer 10) werden auf Karten von der für die Quittungskarten vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit ausgestellt. Dabei ist die Dauer der nachgewiesenen, als Beitragszeit anzurechnenden Krankheiten und militärischen Dienstleistungen anzugeben (§§. 17 und 103 des Gesetzes). Die Vorschriften der §§. 108 Absatz 1 und 151 a. a. O. finden auf diese Nachweisungen entsprechende Anwendung. Die Kosten der Karte trägt die Versicherungsanstalt des Aus⸗ stellungsbezirks.

12) Die Nachweisung (Ziffer 10) ist von dem Seemannsamt an die Versicherungsanstalt seines Bezirks einzusenden; letztere hat die Nachweisung der für den Versicherten in Betracht kommenden ersten Versicherungsanstalt zur Aufbewahrung zu übermitteln.

Dem Seemann ist Gelegenheit zu geben, von der Nach⸗ weisung Kenntniß zu nehmen; auf seinen Antrag ist ihm Ab⸗ schrift derselben zu ertheilen.

Gegen den Inhalt der Nachweisung stehen dem Ver⸗ sicherten die im §. 106 a. a. O. bezeichneten Rechtsmittel zu.

E“ von Quittungskarten.

13) Seeleute, welche Quittungskarten besitzen, können die⸗ selben bei einer Anmusterung im Inlande bei dem Seemanns⸗ amt hinterlegen. Das Seemannsamt hat für den rechtzeitigen Umtausch der hinterlegten Quittungskarten (§. 104 a. a. O.) von Amtswegen Sorge zu tragen und die über den Inhalt der umgetauschten Quittungskarten ausgestellten Bescheinigungen (§. 103 Absatz 2 a. a. O.) in Verwahrung zu nehmen.

Die Hinterlegung sowie die Rückgabe von Quittungs⸗ karten und der über deren Inhalt ausgestellten Bescheinigungen ist vom Seemannsamt im Seefahrtsbuch auf Seite 4 zu ver⸗ merken.

Schlußbestimmung.

14) Sofern Versicherungsanstalten beschließen sollten, die

aus der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung der Seeleute

I“ 1111“ 8

Reisen bestanden aus:

ihnen erwachsenden Lasten gemeinsam zu tragen (§. 65 a. a. O.), und zu dem Zweck eine gemeinschaftliche 5hhanched⸗

Abrechnungsstelle) einzurichten, so tritt die letztere in den ällen der Ziffern 4, 5 und 111 an die Stelle der Ver⸗ icherungsanstalt des Heimathhafens und der Versicherungs⸗

anstalt für den Bezirk des Seemannsamts. Auch sind alsdann in den nach Ziffer 10 auszustellenden Nachweisungen die Ver⸗ sicherungsanstalten der Heimathhäfen nicht aufzuführen.

8 11“ (zu Ziffer 4).

8

Nachweisung

über die Beitragswochen zur Invaliditäts⸗ und Altersversicherung für die im Jahre 1891 beschäftigt gewesenen angemusterten Seeleute an

Bord des Schiffes „Martha“, Heimathhafen Elsfleth, Rheder Gebrüder Ahlers zu Elsfleth.

Die volle Mannschaft hat während der unten aufgeführten 1 Obersteuermann,

1 Untersteuermann,

1 Zimmermann,

1 Koch,

8 Matrosen,

4 Leichtmatrosen,

2 Jungen. Davon fehlten während Wochen 1 Matrose, .„. WWochen 2 Leichtmatrosen. 8 6 waren an Bord beschäftigt während .. .. Wochen ein zweiter Zimmermann. In Lohnklasse II

I1

Vom 1. Januar bis 10. August Reise Cardiff —Singapore Rangoon— Bremerhaven. 64 128 352 Vom 18. September bis 31. Dezember Reise Bremerhaven—Shields San⸗Franciso 30 60 165 Zusammen 94 188 517

II 1“ Zusammenstellun

g der von der Rhederei Gebrüder Ahlers zu Elsfleth für die auf ihren

Schiffen im Jahre 1891 beschäftigt gewesenen angemusterten Seeleute zur Invaliditäts⸗ und Altersversicherung zu leistenden Beiträge In der Lohnklasse I II II IV Schiff „Martha“, Beitragswochen 94 108. 517 „Bertha“, 3 . . 56 336 „Adolph“, 8 w. 90 312 „Rudolph“, 111“ 82 410 „Castor“, 11 72 224 „Pollux“, 68 212

.“ Insgesammt 408 642 2011 190 eitrag für 408 Wochen in der ersten Lohnklasse à 14 = 57.12 642 zweiten.. 128.40

dritten 482.64

„vierten 59

Insgesammt 725.66

Vorstehender Betrag ist heute durch die Bremer Bank in Bremen mittels Reichsbank⸗Uebertrag an die Oldenburgische Versicherungs⸗ anstalt für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung zu Oldenburg

entrichtet. Elsfleth, den 2. Februar 1892.

Vorläufige Bescheinigung.

James Thomson aus Glasgow, geboren 26. Mai 1852, hat auf dem Segelschiffe „Maria“, Heimathhafen Bremen, vom 3. Juli 1890 bis zum 6. Oktober 1891 66 Wochen als Matrose gedient.

Melbourne, den 6. Oktober 1891.

F. Petersen, Schiffer.

Die vorstehende Unterschrift wird beglaubigt. Melbourne, den 6. Oktober 1891. 8 Das Seemannsamt.

(Unterschrift.)

8 Muster C

1 Gu Ziffer 10). Nachweisung Nr. 8. Dem Friedrich Martin Huber, geboren zu Mannheim, den

24. Mai 1861, erste Versicherungsanstalt: Baden, sind seit der Bescheinigung Nr. 7 vom 30. November 1895 folgende Beitragswochen als Seemann anzurechnen: in Lohnklasse I. III beöööö—“] 14 M* 25 1166“ 19 J8 ** 32 Insgesammt 90 Außerdem hat derselbe nachgewiesen: a. mit Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheiten: vom 3. III. 1896 bis 18. III. 1896,

Das Seemannsamt. (Unterschrift.)

Haus der Abgeordneten. 7. Sitzung vom 25. November 1890.

Der Sitzung wohnt der Finanz⸗Minister Dr. Miquel bei.

Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abände⸗ rungen des Erbschaftssteuer⸗Gesetzes.

Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Rathien Gegenüber der viel angefochtenen Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf Ascendenten, Descendenten und Ehegatten wolle er nur auf einige wesentliche Verbesserungen des Entwurfs in anderer Beziehung

hinweisen. Bei bedingten Schenkungen habe das Reichsgericht immer entschieden, daß die Glener sofort zu entrichten sei. 88

dem Ent⸗