rheben, Clauseln anzulegen und tilgen zu lassen, 1 nn im Interesse der Verlassenschaft vorzunehmen und auszuführen“, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche Erb⸗, An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Montag, den 12. Jannar 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — uund zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 11. November 1890, Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: 1 Dr. Romberg, Gerichts⸗Sekretär.
147496] Aufgebot. Auf den Antrag der Partikulierwittwe Marie Rothe, geb. Siebentritt, in Königsberg, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 127. Juni 1890 zu Königsberg verstorbenen Parti⸗ kuliers Carl Augufl Rothe aus Königsberg aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine den 17. März 1891, Vormittags 10 Uhr, ihre Aasprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben pei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 34, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerbin, die Antragstellerin, ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufge⸗ kommenen Nutzungen duech Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Königsberg, den 18. November 1890. Königliches Amtsgericht. N. 147509] “““ Die am 8 April 1890 zu Berlin versiorbene Frau Therese Pfennig, geb Huber, hat in dem mit ihrem Ehemanne dem Fuhrherrn Carl Pfennig zu Berlin errichteten, am 3. Oktober 1890 publizirten Testa⸗ vom 21. Februar 1872 folgende Personen edacht: 1 Frau Therese Huber, geborene Schlaker, 2) Fräulein Clara Lewzow, h 3) Frau Wittwe Johanne Christiane Feind, geb. Pfennig, 8 4) Frau Wittwe Ernestine Nichter, geb. Pfennig. Berlin, den. 21. November 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheil [47648] Nachdem 8 1) der Johann Adam Sand von Rückers, ge⸗ boren 23./6. 1790, 2) der Bonifax Möller daher, 19./6. 1816, 3) die Margaretha Saud, geboren am 2./4. 1820 zu Oberrad b. Frankfurt a / M. am 22. November 1890 bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte sich nicht gemeldet haben, so werden dieselben ür todt erklärt und wird dabei angeordnet, daß ihr Vermögen ihren nächsten Intestaterben auszuant⸗ worten ist. Hünfeld, den 22. November 1890. Königliches Amtsgericht.
geboren am
Im Namen des Königs! 111“
In Sachen, betreffend die Todeserklärung des Häuslersohnes Josef Heinrich Kutzer aus Wiese gräflich, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neu⸗ stadt O.⸗S., durch den Amtsgerichtsrath Kollibay für Recht:
Der am 11. Mai 1823 zu Wiese gräflich geborene Häuslersohn Josef Heinrich Kutzer aus Wiese gräflich wird für todt erklärt.
Neustadt O.⸗S., den 22. November 1890. Königliches Amtsgericht.
[47511]
Im Namen des Königs!
Verkündet am 17. November 1890.
Sommer, Gerichtsschreiber.
In Sachen betreffend das Generalaufgebot ver⸗ schollener Personen pro Januar 1890 erkennt das Königliche Amtsgericht, X., zu Danzig durch den Amts⸗ gerichts⸗Rarh Pospieszyl für Recht, daß:
1) der Schuhmacher Johann Jacob Kuschinski aus Danzig,
2) der Johann Robert Scheibe aus Glettkau,
3) der Maschinenbauer (Monteur) August Hein⸗
rich Bartz aus Danzig, für todt zu erklären und die Kosten des Verfahrens den Provokanten aufzuerlegen. 1 Pospieszyl.
[47356]
[47504]
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des Nachlasses des am 2. März 1890 zu Schoenwerder verstorbenen Landwirths Gustav Malvin Friedrich Steffenbagen ist beendet. “
Pr. Friedland, den 22. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
[47287] 3
Das Kgl. Amtsgericht München I., Abth. A. für
Civilsachen, hat am 21. November 1890 folgendes Ausschluß⸗Urtheil erlassen. I. Der Lebensversicherungoschein der bayr. Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank Nr. 5946 Fol 121 6. B. III. d. d. München, den 12. Dezember 1859, unter⸗ zeichnet von den Direktoren Brattler und Gottschall, inhaltlich dessen das Leben des Benefiziaten Ludwig Karl August Mayr in Mindelheim auf Ledensdauer für die Summe von 1000 fl. Bankvaluta versichert ist, wird für kraftlos erklärt.
II. Der Antragsteller Ladwig Karl August Mayr, nun Pfarrer in Steinbach, hat die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen.
München, 24. November 1890.
Der Königl. Gerichtsschreiber:
L. S.) (Unterschrift.) [47512] Amtsgericht Hamburg.
In Aufgebotslachen der Firma Ignatz Meumann in Berlin, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. S. Israel und Max Cohen, ist durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 12. November cr. der von der Antragstellerin annoch auszustellende, an die Ordre von M. Fränkel, hier pr. ultimo Novem⸗ ber 1889 gezogene, von Letzterem acceptirte Wechsel, groß ℳ 2311. 05 ₰ für kraftlos erklärt worden,
Hamburg, den 14. November 1890.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung VIII.
Zur Beglaubigung: Dr Romberg, Gerichtsfekretär.
8
[47520] Auf den Antrag der Mitglieder des Vorstandes der Sparkasse des Kirchspiels Visselhövede, als: a. des Kaufmanns Georg von Uffel in Vissel⸗ hövede, b. des Hofbesitzers Heinrich Wittboldt in Schwitschen, c. des Hocbesitzers Heinrich Bammann in Drögenbostel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rotenburg i./Hann. durch den Amtsrichter Meyer in der Sitzung vom 8. November 1890 für Recht:
Die von dem Anbauer Johann Claus in Jeddingen ausgestellte Hypothekenurkunde vom 5. Mai 1875 über die im:
1) Grundbuche von Jeddingen Band I. Blatt 4
Abtheilung III. Nr. 1 am 31. Mai 1888,
2) Grundbuche von Jeddingen Band I. Blatt 11
Abtheilung III Nr. 2 am 31. Januar 1889,
3) Grundbuche von Jeddingen Band II. Blatt 35 Abtheilung III. Nr. 4 am 31. Juli 1888,
4) Grundbuche von Jeddingen Band II. Blatt 52 Abtheilung III. Nr. 1 am 6. Juli 1888,
zur Mithaft für die Spar⸗, Leih⸗ und Vorschußkasse
des Kirchspiels Visselhövede eingetragene Hypothek
von 2200 ℳ Darlehnsrest mit 4 ½ % jährlich seit
5. Mai 1875 verzinslich, gegen halbjährige Kün⸗
digung zahlbar, wird für kraftlos erklärt.
[47282]
Durch Ausschlußurtheil vom 11./11. 1890 ist auf den Antrag des Fuhrmanns Heinrich Ickler zu Hom⸗ berg der Hypothekenbrief über die Post Nr. 5 Abth. III. Art. 3 Grundbuchs ron Homberg: 115 ℳ 75 ₰ mit 6 % Zinsen vom 1/4. 1876, 10 ℳ 46 ½ ₰ Kosten und 2 ℳ 90 ₰ Kosten für den Kauf⸗ mann Heinrich Friedrich zu Homberg für kraftlos erklärt und die Löschung der Post 3 Abth. III. Art. 3 Grundbuchs von Homberg (Bd. I.) über 27 Thlr. 5 Sgr. 1 Hlr. und Kosten für Wilhelm Heinrich, Elise Marie Ernestine und Heinrich Wil⸗ helm Wiederhold zu Homberg laut Vertrag vom 8./6. 1846 bezw. Immission vom 9./9. 1851 unter Ausschluß der Ansprüche der Genannten oder ihrer Rechtsnachfolger angeordnet worden.
Homberg, den 15. November 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [47286]
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche des Grundstücks Ankendorf Nr. 11 Abth. III. Nr. 5 für den Bauer Jacob Jaecger eingetragenen 116 Tölr. 20 Sgr. Darlehn aus der Obligation vom 19. Juni 1840 ist für kraftlos erklärt.
Guttstadt, den 19. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
[47399) Die Hypothekenurkunden a. über die auf Blatt 25 Kempezowitz Abthei⸗ lung III. Nr. 2 für Caroline Lischka einge⸗ tragene Darlehnsforderung von 90 ℳ, .über die Darlehnsforderung des Schuhmacher⸗
meisters Josef Auditor zu Pohlsdorf von
600 ℳ, haftend auf dem Grundstück Nr. 8b. Wieschowa unter Abtheilung III. Nr. 3, über die auf Blatt 3 Friedrichswille Abthei⸗ lung III. Nr. 8 für Marie, verwittwete Schwarz, zu Peiskretscham eingetragene Ju⸗ dikatsforderung von 900 ℳ, 1 nach erfolgtem Aufgebot für kraftlos erklärt worden. Tarnowitz, den 21. November 1890. Königliches Amtsgericht
[473555252 In Sachen, betreffend Aufgebot der über die im Grundbuche von Oldendorp Bd. I. Bl. 42 auf d. m Grundbesitz des Landwirths Heye Bronsema zu Oldendorp eingetragenen 550 Thlr. Cour. gebildeten Hypothekenurkunde, ist vom Königlichen Amtsgerichte Weener am 24. November 1890 folgendes Ausschluß⸗ urtheil verkündet: die im Eingange dieses Protokolls naͤher bezeichnete Hypothekenurkunde wird für kraft⸗ los erklärt. G Weener, den 24. November 1890. Königliches Amtsgericht.
47281]
Durch Ausschlußurtheil vom 11/11 1890 ist auf Antrag des Ackermanns Justus Werner Kurzrock zu Welferode die Schuldurkunde vom 10/9 1844 über 242 Thaler 29 Sgr. 5 Heller Darlehn zu Gunsten des Justus Kurzrock aus Welferode für kraftlos er⸗ klärt und die Löschung des der Urkunde entsprechenden Grundbucheintrags in Art. 16 von Welferode Abth. III. Nr. 1 und 2 angeordnet.
Homberg, den 15. November 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [47289] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Ackerbürgers Friedrich Neu⸗ mann zu Freyenstein, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Hering zu Pritzwalk, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meyenburg durch den Amtsrichter Steinhausen da ꝛc. für Recht:
wMegen der Post von 40 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. = 122,26 Mark Darlehn, eingetragen zu 5 % für die minorennen Geschwister Haase zu Niemerlang aus der Obligation vom 27. Januar 1814 eingetragen Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Freyen⸗ stein Band II. Blatt Nr. 105 Seite 409 werden die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen und das über diese Post gebildete Hypothekendokument für kraftlos erklärt und werden die Kosten dem Antragsteller auferlegt. 1
Meyenburg, den 22. November 1890.
Kohnigliches Amtsgericht. 8 8 — ——
b Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. November 1890 ist für Recht erkannt worden: Das Hypotheken⸗Dokument über die im Grund⸗ buche von Sydow Band II. Blatt Nr. 66 in der III. Abtheilung unter Nr. 4 auf Grund des Ueber⸗ gabe⸗Contracts vom 9. Oktober 1846 für die Wittwe Schulze, Anna Louise, geb. Wilke, eingetragenen 146 Thaler 26 Sgr. 3 Pf. wird für kraftlos er⸗ klärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Gastwirth Hermann Eggert zu Sydow auferlegt. Jerichow, 19. 17. November 18D0.
ö11“
111.“
da ꝛc. für Recht:
[47291] m Namen des Königs!
Auf den Antrag des Büdners Friedrich Kohl⸗ morgen und dessen Ehefrau, Dorothee, geb. Jahnke, zu Redlin, vertreten durch den Justizrath Rosenthal zu Pritzwalk, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meyenburg durch den Amtsrichter Steinhausen
Das Hypothekendokument über 900 ℳ Darlehn eingetragen aus der Schuldurkunde vom 4. April 1860 am 5. April 1860 für die unverehelichte Caroline Hinz — alias Hinze — zu Telschow in Abtheilung III. Nr. 3 des den Büdner Friedrich Kohlmorgen’'schen Eheleuten zu Redlin gehörigen Grundstücks Redlin Band I. Blatt Nr. 31 Seite 201. wird für kraftlos erklärt und werden den Antrag⸗ stellern die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Meyenburg, den 22. November 1890.
Königliches Amtsgericht. [47290] 8
Auf den Antrag der Eigenthümer August Klöhn'schen Eheleute und des Arbeiters Gustav Roßbander zu Friedensburg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Alt⸗Damm für Recht:
Der Oberförster Fronhoefer zu Gramenthin oder dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Friedens⸗ burg Band I. Blatt 103 und Band III. Blatt 127 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragenen 40 Thaler, und
die Frau Hauptmann von Katt, Caroline, geb. Massow, zu Stettin oder deren unbekannte Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die ebendort in Abtheilung III. unter Nr. 2 ein⸗ getragenen 60 Thaler ausgeschlossen, und die über die genannten beiden Posten gebildeten Dokumente für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.
Altdamm, den 18. November 1890.
[47505] Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde über die für die Carl Bornemann'schen Eheleute zu Bramstädt aur dem Grundstücke Bramstädt Band II. Blatt Nr. 19 in Abtheilung ItI. Nr. 34 eingetragenen und auf den Rentier Wilhelm Timm zu Bramstädt durch Cession vom 24. August 1879 übergegangenen 500 Thaler ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. 8
Polzin, den 21. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 21. November 1890. Wicke, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des minderjährigen Freistellenbesitzersohnes Karl Bohn in Herrnmotschelnitz, vertreten durch seinen Pfleger, Gemeindevorsteher Karl Froemer daselbst, 2) des Freistelle besitzers Heinrich Heerrnmotschelnitz, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Möhlis in Wohlau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Winzig durch den Amtsrichter Friedberg für Recht:
Der über die auf den Grundstücken Nr. 1 Mönch⸗ motschelnitz und Nr. 2 Herrnmotschelnitz in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 bezw. Nr. 7 zur Gesammthaft eingetragene Hypothek von 6000 ℳ gebildete Hypo⸗ thekenbrief wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten haben die Antragsteller zu tragen.
b Friedberg.
—
[47519]
Bohn in
Im Namen des Köuigs! Verkündet am 15. November 1890.
Reiczug, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der Zweig⸗ Hypothekenurkunde über die Post Abtheilung III. 8 des Grundbuchs Maraggrabowa Nr. 167, erkennt das Königliche Amtsoericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Merten für Recht:
Die Zweig⸗Hvpothekenurkunde über 149 Thaler 29 Sgr. 7 Pf. Vatererbtheil der Maria Martha Koslowski, eingetragen auf dem der Frau Lina bu; gehörigen Platzgrundstück Marggrabowa Tr. 167 Abtheilung III. 8, gebildet aus dem Hypo⸗ thekenschein vom 14. Februar 1843, der Verhandlung vom 10. Oktober 1842, der Erbvergleichsverhandlung vom 9. Dezember 1842, dem Attest des Gerichts Marggrabowa vom 7. August 1854, dem Hypo⸗ thekenbuchs⸗Auszug vom 20, September 1854 und dem Erbvergleich vom 20. Januar 1854 mit Erb⸗ bescheinigung vom 4. Juli 1854 wird für kraftlos erklärt.
Die Frau Lina Pennau hat die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens zu tragen.
Königliches Amtsgericht.
[47506]
[47651] “ Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Duisburg vom 31. Oktober 1890 sind die Hypothekenurkunden über die im Grundbuche von Duisburg Band 5 Blatt 56 Abtheilung III. Nr. 3, 4 eingetragenen Posten von 500 Thalern Darlehen für den Destillateur Wilhelm Pöttgen zu Duisburg aus der Urkunde vom 20. Juni 1842 und von 493 Thalern 24 Sgr. 5 ₰ Judicatforderung für die Stadt Duisburg nach der Requisition des Prozeß⸗ richters vom 13. Mai 1848 für kraftlos erklärt.
[47508] Im Namen des Königs! Auf den Antrag der Maurerfrau und Eigen⸗ thümerin Caroline Mut chler zu Liliendorf im ehe⸗ lichen Beistande, vertreten durch den Justizrath Höniger und dieser wieder vertreten durch den Justiz⸗ rath Fromm von hier, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Inowrazlaw durch den Amtsrichter Unger in der Sitzung am 22. November 1890 für Recht: Der über die ursprünglich nur auf Kolonie Groß⸗ Slawsk Nr. 23 und 36 und Brudzki Nr. 15 Ab⸗ theilung III. Nr. 7 bezw. 1 conjunctim eingetragene, demnächst aber auf das Grundstück Liliendorf Nr. 44 Abtheilung III. Nr. 12 zur Mithaft übertragene Grundschuld von 2550 ℳ gebildete Grundschuldbrief rücksichtlich des jetzt noch dafür haftenden Grund⸗ stücks Liliendorf Nr. 44 wird für kraftlos erklärt. Inowrazlaw, den 24. November 1890.
In der Fiedler'’schen Aufgebotssache — F. 4/90 — hat das Königliche Amtsgericht zu Neusalz durch das am 24. November 1890 verkündete Ausschluß⸗ urtheil für Recht erkannt: 1) Die Hypothekenurkunde über 200 Thaler oder 600 ℳ, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 28. September 1868 zufolge Verfügung von dem⸗ selben Tage für den Kaufmann Reinhold Franke zu Freystadt in Abtheilung III. Nr. 38 des der Frau Mühlenbesitzer Juliane Fiedler, geb. Pusch, gehörigen Grundstückes Kusser Nr. 7, gebildet aus dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom 28. September 1868 und der Schuldurkunde vom gleichen Tage, wird für kraftlos erklärt; 2) die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last. Neusalz a./O., den 25. November 1890. Königliches Amtsgericht.
[47515] 8 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 21. November cr. sind folgende Ur⸗ kunden für kraftlos erklärt:
Die unterm 21. April 1820 von Johann Jochim Knutzen in Damlos für die Vormünder der Kinder des Schmiedes Johann Jochim Knutzen aus Damlos ausgestellte Obligation über 33 Thlr. 66 bf. Silber, sowie die von Johann Jochim Christian Knutzen in Damlos unterm 25. Juni 1830 zu Gunsten der Kinder erster Ehe des Johann Jochim Christian Knutzen in Damlos ausgestellte Obligation über 22 Thlr. 26 bf. Silber, eingetragen im Schuld⸗ und Pfandprotokoll des vormals Grofßfürstlichen Amts Oldenburg auf dem Folio der Großbödner⸗ stelle der Aussteller, jetzt auf dem Grundbuchartikel des Schmiedes Friedrich Röper in Damlos, Grund⸗ buch von Damlos, Band I. Artikel 1.
Oldenburg i./Holstein, den 21. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
[475171 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Kaufmanns Hermann Bux⸗ baum zu Bochum, vertreten durch den Justizrath Sutro daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Neukamp für Recht:
Die am 16. Februar 1885 ausgesertigte Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuche von Bochum Band II. Blatt 1179 unter Nr. 21 in der Abthei⸗ lung III. auf den Parzellen Flur V. Nr. 2165/271 und 2166/271 der Steuergemeinde Bochum einge⸗ tragenen Post in ursprünglicher Höhe von 6000 ℳ und noch gültig in Höhe von 5000 ℳ, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last gemäß §. 87 C.⸗P.⸗O., §. 89 Ger.⸗Kosten⸗
Verkündet am 18. November 18050. Weber, Rfdr, als Gerichtsschreiber.
[47510) Im Nameu des Königs!
Auf den Antrag des Bäckermeisters Friedrich Steinke in Inowrazlaw und der Frau Kaufmann Henriette Jacobsohn, geb. Mendelsohn, im Beistande ihres Ehemannes, des Kaufmanns Hermann Jacob⸗ sohn zu Berlin, Landsbergerstr. 55. vertreten durch den Justizrath Fromm von hier, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Inowrazlaw durch den Amts⸗ richter Unger in der Sitzung am 22. November 1890 für Recht: u“
Die eingetragenen Gläubiger oder deren Rechts⸗ nachfolger der auf Inowrazlaw Nr. 7. Abthei⸗ lung III. Nr. 21 aus dem rechtskräftigen Erkenntniß des Königlichen Kreisgericis Bromberg vom 7. Februar 1865 durch Verfügung vom 20. Mai 1865 eingetragenen 46 Thlr. 5 Sgr. und 6 % Zinsen seit 3. November 1864, 25 Sgr. Mandatarien⸗ gebühren und Kosten der Eintragung, sowie den ehbendaselbst unter Nr. 24 durch Verfügung vom 19. August 1865 eingetragenen 4 Thlr. 16 Sgr. 4 Pf. Keosten und 10 Sgr. Gebühren, beide Forde⸗ rungen eingetragen für den Garderobenhändler M. (Michaelis) Adam zu Bromberg,
werden mit ihren Ansprüchen auf die gedachte Forderungen ausgeschlossen.
Inowrazlaw, den 24. November 1890 1 Koönigliches Amtsgericht.
[47650]
Das Königliche Amtsgericht zu Duisburg hat am 22. November 1890 in Sachen Aufgebot Doertelmann nachstehendes Urtheil erlassen:
Die etwaigen Berechtigten des im Grundbuche von Duisburg Band 36 Blatt 2 Abtheilung III. Nr. 1b. für die Wittwe Johann Anton Diekmann, Johanna, geb. Wanning, zu Duisburg und deren Kinder Anton, Elisabeth, Carolina, Johanna, Maria und Hubert, aus der notariellen Obligation vom 27. April 1866 eingetragenen Restdarlehns von 1250 Thalern werden mit ihren Ansprüchen auf die Post aus⸗ geschlossen. 1“ [47645] Im Namen des Königs! 8 Bülow zu Hammer erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Liebenwalde durch den Amtsrichter Zweig für Recht:
Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypotheken⸗ gläubigerin, der verwittweten Amtmann Reiche, geb. Oestereich, zu Liebenwalde werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuche von Hammer Band II. Blatt Nr. 84 in Abtheilung III. sub Nr. 1 verzeichnete Hypothekenpost über 25 — fünf⸗ undzwanzig — Thaler ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Von Rechts Wegen.
Liebenwalde, den 18. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Dnuisburg vom 4. November 1890 sind die Rechts⸗ nachfolger der Eheleute Gärtner und Metzger Johann Ludwigs senior und Elisabeth, geb. Rött⸗ gers, zu Duisburg mit ihren Ansprüchen an den im Grundbuche von Duisburg Band 35 Blatt 40 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 für die genannten Eheleute aus der Obligation vom 23. Oktober 1868 eingetragenen Kaufgelderrückstand von neunhundert (900) Thalern
Königliches Amtsgericht.
8 “
ausgeschlossen.
liche Amtsgericht zu Exin durch den
Bekanntmachung.
für das
MNNieeder⸗Kesseldorf und genannten Gläubiger werden mit ihren Rechten und Ansvprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen.
Zalesie erkennt das Königliche
1 1 Auf den Antrag des Zimmermanns Carl Ludwig
[475133 Im Namen des Königs! Verkündet am 8. November 1890. Hartmann, Assistent, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Zimmermeisters Richard Schulz zu Exin, vertreten durch den Rechtsanwalt
Loewy zu Exin, wegen Aufgebots einer Hyvpotheken⸗
post zum Zwecke der Löschung, erkennt das König⸗
Amtsri Albrecht für Recht: mtörichter Die eingetragenen Gläubiger der im Grundbuche
von Exin Band IV. Blatt 157 in Abtheilung III.
unter Nr. 9 1¹0 haftenden Post von 76 Thalern nebst 5 % Zinsen sowie ein aufgemachtes Bett oder 10 Thaler bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die gedachte Post ausgeschlossen.
Das über dieselbe Post gebildete Hypotheken⸗ dokument wird für krastlos erklärt.
Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Albrecht.
[47288]
—
Im Namen des Königs! 8 Vertündet am 18. November 1890. Seeliger, i. V. Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kaufmanns Hermann Seff zu Löwenberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Geisler daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bunzlau durch den Gerichts⸗Assessor Aegidi für
Recht:
Die Gläubiger der in Abtheilung III. sub Nr. 4
Nauf dem Bauergute Nr. 3 des Grundbuchs von
Neuen eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Hypo⸗ thekenpost von 45 Thalern, ursprünglich eingetragen „Hohlsteiner General⸗Pupillendepositorium, übergegangen guf Constantin Hersel in ie Rechtsnachfolger der vor⸗
später
Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt. Bunzlan, den 18. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
1473544 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Besitzers Martin Warnke zu Amtsgericht zu Konitz durch den Amtsrichter Deittert für Recht:
Die Rechtsnachfolger des Paul Kloskowski werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche des
dem Besitzer Martin Warnke gehörigen Grund⸗
stücks Zalesie Bl. 18 Abtheilung III. Nr. 1 für
Paul Kloskowski auf Grund des obervormundschaft⸗ ich bestätigten Erbrezesses vom 15. Februar 1832 und der Nachtragsverhandlungen vom 20. November 1840 zufolge Verfügung vom 4. Mai 1841 einge⸗ tragenen Post von 22 Thlr. 13 Sar. 8 Pf. aus⸗ geschlossen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 8 “ gez. Deittert. Verkünder: Konitz, den 3. November 1890. Begl. Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
47353 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Wittwe Marianna Piepiorka, xeb. Wielgosz, und deren Kinder Geschwister iepiorka Namens Johann, Peter, Franz Aloysius, ntonie und Theophil, vertreten durch ihren Vor⸗
mund, den Besitzer Johann Wegner, sämmtlich zu
Karszyn, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Konitz durch den Amtsrichter Deittert für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger der auf dem den Antragstellern gehörigen Grundstücke Karschin Bl. 154 für Johann und Franziska Wielgosz in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 1 eingetragenen je 67 Thaler 4 Sgr. 3 Pfg. zu 5 % verzinslichen mütterlichen Erbtheile, sowie die Verpflichtung des Besitzers, die Letztgenannte für den Genuß der Zinsen zu er⸗ ziehen und zu unterhalten, auf Grund des Erb⸗
1 rezesses vom 10. November 1871, sowie der auf
rund des Vertrages vom 10. November 1871 und 6. Februar 1872 zufolge Verfügung vom 23. Fe⸗ bruar 1872 unter Nr. 2 eingetragenen je 12 Thaler 27 Sgr. 9 Pf. väterliches Erbtheil, sowie die Ver⸗ pflichtung des Besitzers, der Letzteren bei ihrer Ver⸗ heirathung Betten zu geben oder 15 Thaler zu zahlen und zu ihrer Hochzeit 5 Thaler zu geben, oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf die bezeichneten Posten
usgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
gez. Deittert. Verkündet
Konitz, den 3. November 1890. Begl.: Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[47283] Im Namen des Königs! Verkündet am 13. November 1890.
Jaekel, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Gemeindevorstehers, Kossäthen Johann Friedrich Hartmann zu Bergen hat das Königliche Amtsgericht zu Reppen durch den Amts⸗ richter Weigelt für Recht erkannt:
Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Hypotheke n⸗ gläubigers Ferdinand Knetsch zu Wildenhagen sowie dieser selbst werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 1200 ℳ Darlehn aus der Schuldurkunde vom 26. August 1872, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 5 auf dem im Grundbuche von Bergen Band I. Nr. 10 verzeichneten Grund⸗
stücke, ausgeschlossen.
147529] DSDeffentliche Zustellung und Ladung Nachstehender Auszug: 8 Zum Kgl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer, Klageschrift für Luise Leichtweis, ohne Gewerbe, zu Erlenbrunn wohnhaft, Ehefrau von Adam Zwipf, Schuster von da, sie Klägerin im Armenrechte, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Trier in Zweibrücken, gegen ihren genannten Ehemann Adam Zwipf, Schuster, früher in Erlenbrunn wohnhaft gewesen, nunmehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Beklagten, wegen Ehescheidung: der Be⸗ klagte wird hiermit in die von dem Herrn Präsi⸗ denten zu bestimmende Sitzung der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Zweibrüͤcken vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. die
Klägerin wird vorgetragen und beantragt werden:
„Gefalle es der Civilkammer des Kgl. Landgerichts, die Ehescheidung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.“ Wird hiermit dem obengenannten Adam Zwipf, da dessen Wohn⸗ und Aufenthaltsort unbe⸗ kannt ist, mit dem Beifügen zugestellt, daß durch Verfügung des Vorsitzenden der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Zweibrücken vom 22. November 1890 zur mündlichen Verhandlung der Sache die öffentliche Sitzung der genannten Civilkammer vom dreizehnten Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt und zugleich entschieden wurde, daß der Sühneversuch zwischen den Parteien wegen der Ab⸗ wesenbeit des Beklagten ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort nicht erforderlich ist. Zweibrücken, den 25. November 1890. K. Landgerichtsschreiberei. Berdel, K. Sekretär.
[47656] Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinist Friedrich Greinke zu Beckhausen bei Buer, vertreten durch Rechtsanwalt Jungeblodt zu Dorsten, klagt gegen die Ehefrau Maschinisten Friedrich Greinke, Berta, geborene David, früher zu Buer, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihr die Kosten aufzuerlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Münster auf den 28. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen
Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Münster, den 24. November 1890. Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47524] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schlossers Julius Nitschke, Marie, geb. Ernst, zu Braunschweig, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Breithaupt das., klagt gegen deren genannten Ehemann, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe dem Bande nach so⸗ wie Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 9. Februar 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 25. November 1890.
1 A. Rautmann, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[47526] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Auguste Block, geb. Brümmer, zu Tempelburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Timm zu Köslin, klagt gegen ihren Che⸗ jann, den Arbeiter August Block, aus Tempelburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Trennung der Ehe mit dem Antrage, zu erkennen: Die Ehe der Parteien wird getrennt, und der Beklagte für den allein schuldigen Theil erklärt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köslin auf den 26. Februar 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. 1 Mahlke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47528] Oeffemntliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Flügel, Auguste, geb. Henning, zu Pottangow, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kochann zu Stolp, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter August Flügel, zuletzt in Gr. Wunneschin wohnhaft, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Parteien bestehende Ehe zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp i. Pomm. auf den 24. Februar 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stolp, den 16. November 1890.
Erdmann,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47527] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Toll, Emilie, geborene Dietrich, zu Prenzlau, verteten durch Rechtsanwalt Meißner hier, klagt gegen den Arbeiter Karl Toll, zuletzt hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den chuldigen Theil zu erklären, und ladet den
eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 12. März 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird 8 Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 64. 90.
Sprung, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47525] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Eigenthümer August Miers, Marie, geb. Kiehl, zu Schlawe, vertreten durch den Rechtsanwalt Müller zu Schlawe, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August Miers, in Amerika, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be⸗ stehende Band der Ebe zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des
königlichen Landgerichts Stolp i./ Pom. auf den
zuͤgelassenen Anwalt zu bestellen.
bekannt gemacht. Stolp, den 18. November 1890.
Burke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [47498] Oeffentliche Zustellung.
Straßburg i. /E. wohnend, anwalt Clauß hierselbst,
gehülfen Emanuel Levy, Sohn der
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗
den 22. Jannar 1891, Vormittags 9 Uhr. 5 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Straßburg i./ E., 25. November 1890. Schönbrod, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[47647] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 34349. Die Fahrradhandlung Wilhelm Printz zu Karlsruhe, vertreten durch Rechtsanwalt Gutman von da, klagt gegen den Architekten Hugo Becker von Karlsruhe, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, mit der Behauptung, der Be⸗ klagte habe laut Miethvertrag vom 21. Juni 1890 ein Fahrrad von der Klägerin in der Weise ge⸗ miethet, daß, sobald der auf 361 ℳ bestimmte, in Theilzahlungen zu entrichtende Miethzins bezahlt sei, der Beklagte Eigenthümer des Velozipeds werde, und die klagende Firma berechtigt sei, die Zahlung des ganzen Kaufpreises zu begehren, wenn der Be⸗ klagte die vereinbarten Zahlungszieler nicht pünktlich einhalte, der Beklagte sich auch für alle aus dem Miethvertrage entstehenden Streitigkeiten dem Ge⸗ richtsstand des Großh. Amtsgerichts Karlsruhe unter⸗ wirft, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 361 ℳ nebst 5 % Zins vom Klagzustellungstage an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Karlsruhe auf Freitag, den 9. Januar 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Karlsruhe, 25. November 1890. 1 Wirth, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[47499) SDeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Max Koch zu Braunschweig — vertreten durch den Rechtsanwalt Huch hier — klagt gegen den Kaufmann W. Hammer, zuletzt hieselbst,
jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen käuflich ge⸗
lieferter Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 39 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Herzogliche Amts⸗ gericht zu Wolfenbüttel auf den 14. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wolfenbüttel, den 25. November 1890. Wendt, geprüft. Aspir., als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.
[47502] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
In Sachen des Rechtsanwaltes Kleinknecht in Göppingen, Klägers, gegen den Kaufmann Johann Georg Funk, früher in Regensburg, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem durch diesgerichtliche Verfügung vom 24. d. Mts. die öffentliche Zustellung bewilligt wurde, der Beklagte Johann Georg Funk zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag
„den Beklagten zur Zahlung von 84 ℳ Deser⸗ viten und Auslagen kostenfällig zu verurtheilen, sowie das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären“ in die öffentliche Sitzung des Prozeßgerichtes des Kgl. Amtsgerichtes Regensburg I. vom Donnerstag, den 29. Januar 1891, Vormittags 9 Uhr, — Civilsitzungssaal — hiemit geladen.
Regensburg, 25. November 1890.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Regesburg I. 8 Se geschäftsleit. Kgl. Sekretär:
Hencky. [47497] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Gerhard & Hey zu Berlin, Prenzlauer⸗ straße 20, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gerstenberg hier, Niederwallstr. 24, klagt gegen den Kaufmann J. Drübin aus Moskau, zur Zeit un⸗
2328 bekannten Aufenthalts, Abth. 7 C. 1 700, wegen
der von der Klägerin verauslagten Fracht, Spesen ꝛc. mit dem Antrage, darin zu willigen, daß von dem in der Arrestsache Strauß / Drübin 44 G. 170/89 durch den Gerichtsvollzieher Malinowski bei der Königlichen vereinigten Konsistorial⸗, Militär⸗ und Baukasse zu Berlin unter Kassenzeichen I S. 3354/90 hinterlegten Auktionserlös von 314,38 ℳ der Betrag von 188,85 ℳ an die Klägerin ausgezahlt werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I. zu Berlin, Jüdenstr. 60 I., Feume 83 a, auf den 23. Februar 1891, ormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 21. November 1890.
(L. S.) Joachim, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 7.
[47655] Oeffentliche Zustellung.
Die Anna Maria, geborene Werner, ohne Gewerbe in Mainz wohnhaft, Wittwe des allda wohnhaft ge⸗ wesenen und verlebten Müllers Johann Philipp Krug, handelnd als Rechtsinhaberin von den Ehe⸗ leuten Christian Georg Nicolaus Krug in Mainz, durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Mayer in Mainz
vertret klagt g. n de
v ““
Andrea Diehl,
3. Februar 1891, Vormittags 10¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem - Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klage
Der Kaufmann Marcus Groß, Kühngasse 5 in vertreten durch Rechts⸗ klagt gegen den G 1 ittwe Henriette Levy, früher in Straßburg i./E., Lange⸗ straße 84 wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von 286,52 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. August 1886 für unbefugt ein⸗ gezogene Geschäftsausstände und gelieferte Waaren,
gericht zu Straßburg i./ E., Civilsitzungssaal, auf
(machermeister, und dessen Ehefrau, Margaretha, geborene Windhaus, ohne Gewerbe, Beide früher in Mainz, dermalen unbekannten Wohn⸗ und Aufent. haltsorts, wegen Resiliation des vor dem Gr. Notar, Justizrath Dr. Bruch in Mainz am 21. Januar 1889 zwischen den Eheleuten Georg Nicolaus Krug, Fouragehändler, und Elisabetha, geb. Wagner, Beide in Mainz, und den Beklagten bezüglich des an diese um den Kaufpreis von 92 000 ℳ verkauften, in der Stadt Mainz belegenen Immöbels, nämlich Flur V. neu Nr. 372 — 290 m Hofraithe, Neu⸗ stadt, Bingerstraße Nr. 2, neben Horn Johann Adam und Gemeinde Mainz — abgeschlossenen Kaufvertrags, mit dem Antrage: die Klage begründet zu erklären, und demgemäß den Akt vor Gr. Notar Dr. Bruch in Mainz vom 21. Januar 1889 wegen Nichtzahlung des Kaufpreises für aufgelöst und die Klägerin als Eigenthümerin des nachbezeichneten Immöbels: „Stadt Mainz, Flur V, Nr. 372 Klasse 56 R. E. 342 Fl. 290 m Hofraithe, Binger⸗ straße Nr. 2 neben Herrn Johann Adam und der Ge⸗ meinde Mainz“ zu erklären, die Beklagten unter Solidariät zu verurtheilen: 1) dieses Immöbel der Klägerin zur freien Ver⸗ fügung zu stellen, frei von allen Lasten, womit dasselbe in der Zwischenzeit etwa beschwert worden sein könnte, 2) die Zinsen des Betrags von 25 000 ℳ zu 5 % vom 1. April 1890 an bis zum Tage der Räumung zu bezahlen, 8 3) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch die Ueberschreibung des Immöbels auf den Namen der Klägerin zu verfügen und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären., alle Rechte und weitere Anträge, namentlich Entschädigungsansprüche wegen etwaigen Minderwerths ausdrücklich vorbehalten, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 13. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt ꝛu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Haustaedt, Gerichts⸗Assessor, i. V. des Gerichtsschreibers Großh. Landgerichts.
[47501] K. Württ. Amtsgericht Marbach. Oeffentliche Zustellung. u. Rechtsanwalt Rosengart in Heilbronn als Proceß⸗ und Incasso⸗Bevollmächtigter des Emil Löwenthal, Handelsmanns in Thalheim, klagt im Urkunden⸗ prozeß gegen den mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesenden Jakob Kübler, Bauer in Gagernberg, Gemeindebezirk Schmidhausen, aus einem Kauf mit dem Antrage, durch ein für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil zu erkennen, Beklagter habe an den Kläger die Summe von 90 ℳ nebst 5 % Ver⸗ zugszinsen seit 12. November 1890 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Marbach auf Mittwoch, den 28. Januar 1891, Nachmit⸗ tags 4 ½ Uhr. Den 24. November 1890. 8 Gerichtsschreiber Lungbein
[46668] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Tagelöhners Josef Simon, Mar geb. Schwarze, zu Dortmund, Töllnerstr. 25, für sich und als Vormünderin ihres Ehemannes, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Kohn zu Dortmund, klagt gegen den Otto Hein, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Beseitigung eines Arrestes, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ fällig zu verurtheilen, darin zu willigen, daß der im Grundbuche von Brenkhausen Vol. VII. Fol. 91 Abth. III. Nr. 3 bei der Abfindungsforderung der Maria Schwarze eingetragene Arrest in Höhe von 74 ℳ 78 ₰ gelöscht werde, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dortmund, Zimmer 23, auf den 14. Jannar 1891, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
1 „Kautsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[47658] Die Ehefrau des Wirths Hubert Glasmacher, Marie, geb. Schneider, zu Bonn, vertreten durch den Rechtsanwalt Jansenius zu Bonn, klagt gegen ihren Ehemann wegen Eütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 5. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. (L. S.) Vobis, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. csnceg ie efrau des Schneiders Karl Herdin Christine, geborene Funk, zu Düsseldorf hat ”.-s ihren vorgenannten daselbst wohnenden Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst auf den 14. Ja⸗ nuar 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Düsseldorf, den 24. November 1890. 1 Steinhaeuser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47530]
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königliche gerichts, I. Civilkammer, zu Koblenz 88 8* No⸗ vember 1890 wurde die zwischen den Eheleuten Samuel Bermann, Kaufmann, und Sofie, geb. Vogel, Beide zu Koblenz wohnend, bestandene eheliche Errungenschaftsgemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar eyer zu Koblenz verwiesen. 8
Breuer, „ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47531]
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königli ’ gerichts I. Civilkammer zu Koblenz n. eg Land. 1890 wurde die zwischen den Eheleuten Paul Kuhn,
Mühlenbauer, und Regine, geb. Klein, beide zu
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