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Ventilation, die nach Koch'schem Vorschlage geregelt ist, Alles sehr einfach, aber ausreichend und gut. Diese Anlage würde ein Provisorium bilden auf ungefähr 15 Jahre — vielleicht auch auf länger; jedenfalls entspricht es vollkommen den Koch'schen Wünschen. Es sind 128 Betten vorge⸗ sehen; das ist wenig, aber genügend, wenn man bedenkt, daß die Charits jetzt schon 1700 Kranke hat und daß unter diesen Kranken viele sich befinden, welche sich im Wege des Austausches für die neu zu gründende Abtheilung verwenden lassen. 88 Die wissenschaftliche Abtheilung soll in dem mit Ibrer Zustim⸗ mung — in dem letzten Etat glaube ich — angekauften Triangel⸗ grundstücke, dem ehemals Köpchen schen Grundstücke, eingerichtet werden. Diefer Triangel, wichen Sie wohl Alle kennen, liegt an der Unter⸗ baume und Schuwmaunstraße und ist gewissermassen eine Art Portier⸗ gebääude zu dem Fnrundstück der Charité. Dieser Triangel ist ein sehr un⸗ schönes heute wodd von Miethern bewohntes, aber doch immer noch baubeständthe Sedäude. Es genügt den Koch’schen Ansprüchen voll⸗ kommen. Wei wenigen Abänderungen in der Substanz des Hausetz st es moöriid dieses ganze Gebäude, welches eigentlich eine große Laterne detet, so zugestalten, daß es dasjenige Licht und diejenige ArbeitorunxN; 8 wührt, die Koch vor Allem verlangt. Dieses Gebäude gefänt a viser alz das schönste Gebäude, welches ich ihm erst nach Ueüeesn Frist in Berlin zurecht machen könnte. Es besteht fast ned 8 Sewtern (Heiterkeit), und es hat den großen Vorzug, weil die Neweepläbe nicht groß zu sein brauchen für die einzelnen Mihretevreer, daß ein jeder einzelne arbeiten kann. Im Allgemelnen n die Fedellung so, daß in der untern EGtage sich verschtedene WMedn *8 MNutzräume befinden, in der Bel⸗Etage die eigentlichen Rüvwe wür den Dlrektor und für den Dirigenten sowie für die Pransnten. dann eine Preppe höher die chemischen Arbeitssäle; im Dah wird ein photographisches Atelter errichtet
Oe wnere Organtsation ist so gedacht, daß an der Spitze der Anstant der Geheime Rath Koch siehen soll, daß unter hm ngtren zwet Abtheilungsdtrigenten, von denen der eine der Krankenabtheilung, der andere der wissenschaftlichen vorstedt, unter letzterer arbeiten 20 Praktikanten, vorgeschrittene, bakte⸗ meleqtsche und chemisch durchgebildete Arbeiter; das Ganze soll so ausgestaltet werden, daß Koch, wie er es so vringend wünscht, mit lebr⸗ amtlicher und Verwaltungsthätigkeit nur, so weit er es wihl, be⸗ lastet wird.
Das Profekt war nach der Guperrevisson auf 887 000 ℳ an einmaligen Kosten veranschlagt, nach neuester Berechnung wird die Gumme etwas höher kommen, vieNeicht bis zu einer balben Millton Mark, aber ich zweiste nicht, daß das Haus mit Dambarkeit den Entschluß des Heren Finanz⸗Ministers begrüßen wird, den Betrag aus den vorhandenen Mitteln sofort dereit zu stehlen und den Be⸗ darf als eine außerordentliche, unvermutbete Ausgade bmn bebandeln. (Uravo!)
Was win den Janfenden Etat detrifst, so wied derselde natärlec⸗h Ihrer Veschlaßfassung vorgelegt werden, und anch Abder diesen Tbeil ist gestern wischen den Kommissaren des Finanz⸗Ministeriums und diesfetts eine volle Verständigung erztent worden. (Bravo!)
Die Dhpeostton Rt so, daß Retzt im Dezemder, wean niedt der Frost zu viele Schwiertakeiten macdt, der Boden vollkommen derge⸗ stelt wird, daß Ine Kied⸗ und Besonschicht Anfgedracht wird. Der Uoden ist r Ref funddmenkirte Gebände medt günsten, weil darunter ein Fluß. an Alfer Spreclauf sich deündet, Ader Kded Neonnt den BVoden gans genan, er dat darüber eine Hedontende Arbeit abgefaht, d fezt wahrscheinkich anch schon dem D;rad übergeben R. und wolche fin üeveaeig- es a peaen. auf Jabrezehnte hinans wicddhe Fingeveihe geden wird. Er hat auch kein Bedenken,
die Baracken, weonn ch Jo men doarf, ader Mchlch, duf Bronshichten
zu bauen, Sdeonfd wie Fon dar Dewnderbosrätdl, welchen Sie duf dem Charitéegkemndühd wel sWen Nrnnen delern daden, dne deßsdevonde Fundamende bant . ODxe Kenkradde sund Abeeen, und d R
dabei mehr diß die Gde des Maderd. Aaef dee NANRRt de
Preises gGehen woerden (Bradd NRx; & R der Aem dearerf Peseden daß abselat Inwandfteres. dans doenos Hh rwende wärd, daß das Matecdat so deerden d R. sd nt und daeerbat si wer mng d Or Ioeedt d zamn edan dos Vanesn derndt.
um den Fend m„nt der Bauaeäbrung tranden T FKroer
Böttcher „acd Par mw entfenden, damit er dert das — de Pasteur und alt⸗he Anlagen desucht ven do er Kderd Bresehne. beachtenertde Geüchteranktde für die Exri—tun der eFersdeßl Abtbeütuan mendreen wird.
Me dhen Preiekrden it nan die Sacde ur dir Köräelede SraedkroRpierunh, wen ch se sagen dar;, a Fiekus eredet; ader da id den Bexrif aner Staatsregterang weiter fasse. Arcdh mad der Nicdtung nerer Anreun nd werteret Arnbereldem greser Ieern, so möchte ich dod nocd Eindsen barz afüden. Er detrest Nrdnsaldungen, dee etzt pwar Auberdald des alo den Gedtede. ader Midt d-ne Mitwirkang der Steatederang, im Gande Kad.
Oie eüne brrast das Vorgeben der Stadt Berlin. Dee Sradetgemeinde Berlen bat, mie Sir an den Wertlecdden Blättern missen, vor cüger Irit den Bescluaß eaäaft, wenach in cheem Sceriben un waäͤch vor cimgen Tnagen angeboern MR. wenlc, d8n dat Szartbietitut ur Inzekräornebrankdereen bergedelt d. Gebeimen Nard Koch im Barackeelamnetd zu Moadit deri Bara em Bersügung sürllen mit 1950 Betten u Frezer Remmmadl der Kranken aus dem Pesammten Krarxkrnande, wem cr derrit sei, daese Medrilung mn Adernehmen. Daranf dade ch Peemtmereet nacd dem Berechlage der Den. Kocd, er möcder das Anerdörten zedr dern am⸗ mehmen, nder mäldt im de Srbeacten Frrm. Dem, wem Smamernitat im Arml ziärmmg mwerden väurd. mehl mit Sscherbeit annchmen kdeamn, daemm dum Imhüdernsen de im Stamkimnseer vrrrurcdmender Ardeuer
m emam Prorhertum daxginnen, auferdem bat er so;
unf dem Geodiet der Tuderxkulrie noch zu Wien, daß —
men Vockdeonberaredraer er der nöthsthen Zeir ndhalted mücdn * zumte Drderkelkrane ae m Verfüge üeen 1 ememi dehebh
Geheimen Rath Koch unter meiner Zustimmung dahin; daß die Stadt die 3 Baracken mit 150 Betten wie bisher administrativ und auch unter gewöhnlicher Krankenbehandlung durch eigene Kräfte leiten und verwalten läßt, daß Koch aber die Auswahl der Kranken aus dem gesammten Krankenmaterial hat und daß Koch den Professor Ehrlich einsetzen darf, um unter seiner Oberleitung die wissenschaft⸗ liche Behandlung der Kranken zu dirigiren. Und diese 150 Betten, meine Herren, sollen kostenfrei den Armen der Stadt zur Verfügung gestellt werden. (Bravo!).
Auch auf dem Gebiete der Privatwohlthätigkeit — und ich halte mich verpflichtet, gegenüber Aeußerungen, die ich in der Presse leider gelesen habe, darauf zurückzukommen — ist man nicht etwa müßig gewesen. Von den kleineren Versuchen abgeseben, kann ich ver⸗ sichern, daß mir schon am 17. November Koch einen Brief gezeigt hat, worin ein hiesiger Herr ihm ganz frei eine Million Mark ge⸗ geben hat zur Herstellung eines Krankenhauses für arme Phthisiker unter Koch's Leitung. So wie das Anerbieten gestellt war, war es nicht annehmbar, denn Koch kann die Leitung nicht übernehmen. Aber die Sache war so überaus schlicht, klar und einfach, daß ich Koch dringend gerathen habe, vertrauensvoll seine Vorschläge zu machen. Diese Vorschläge sind nun von dem Herrn acceptirt worden. Gs soll. ungefähr in derselben Weise, wie der Staat beabsichtigt, die Krankenbaracken zu errichten, in der Nähe von Berlin“eine Anstalt errichtet werden zunächst für 50 bis 60 arme Kranke, wo dieselben kostenfret mit dem Koch'schen Mittel, welches gleichfalls kostenfret hergegeben werden wird, behandelt werden können. Pleser Plan kostet über eine Million, schon die Anlagen kosten mehr als eine Million, und das Grundstück wird außerdem noch geschenkt.
Aber ebhe dieses Profekt ins Leben treten kann, ist nach dem Vor⸗ schlage Koch’s in Aussicht genommen worden, ein Interimistikum ein⸗ zusetzen. Es wird wahrscheinlich in der Nähe des Zoologischen Gartens sofort ein Lokal gemiethet werden, wo zunͤchst 30 Kranke auf Kosten des Geschenkgebers kostenfret verpffegt werden können. Auch bier wichl Koch umsonst das Mittel efern und Dr. Cornet wihl kostenfrei die Bebhandlung dieser Kranken Übernehmen. (Bravo!)
Ich schließe ab, meine Herren, indem ich noch darauf hinweise, daß in den Verbardlungen mit Koch die Stadt auch auf Frrichtung eines weuen Krankenbanfes in einem großartigen GHana⸗ tortum zurdgekommen ist, und daß auch diese Gache in Beband⸗ Jung genemmen werden wird, sobald die voerlàufig mehr drängende Einrichtung in Moabit ihren Abschluß gesunden baben wird.
Ich gebe Ibnen Rermit zwei schoͤne Bilder der kommnunalen Sund der privaten Weobltbstigkeit und wüpfe daran die Hoff⸗ nung und die Erwartung, daß nach dem Vorgange von Berlin Auch Ändere Gemeinden in derselben bochberzigen Weise im Interesse ibrer leidenden Bürger eintreten werden (Bravo!), und daß die Privattbätigbeit nichts Schsneres thun kann, als wenn sie mit Ührem Ueberschuß unserer leidenden Gesellschaft — und diese leidet um Tdeil durch die ganze Entwickelung unseres Kulturlebens ent⸗ gegenkemmen wird. Ich darf daran erinnern, daß, wie mir Koch ver⸗ ert, von Rechts wegen 1½ der Menschbeit an Tuberkulose stirbt. und daß wir AMe oft noch keine Abnung von der ungebeuren Aus⸗ dehnung daben, welche se in der ganzen Entwickelung unseres Volkes einnimmt. Es tbut alse die Wohltbätigkeit, wenn sie sich der Lungen⸗ e’denden Annimmt, ekwäas, was die Geber selbst gewissermaßen schütt
& Nwädrt diese Betrachtung, meine Herren, neue Ausblicke auf die Tbakeit der Berufsgenossenschaften und aller dersenigen Ver⸗ düehrde, wAcde durch die moderne Gozialgesengebung berufen worden
d. im Interesse ibrer nordleidenden Mitalieder zu sorgen.
Meine Herren, ich din am Schlusse. Ich babe versucht, so rubig,
so dbdietid und so nüchtern als msalich die einschlagenden Fragen,
wche pum eg cinen turbulenken Cbarakter angenommen baben, zu bebauden; id deßse, Sie werden aus meinen Darlegungen erseben,
daß ed keinen Zeitpundt gegeben bat, in dem nicht die Staatsregterung Arvnt dat, diejewnigen Babnen inne zu dalten, welche es mMltch wacden, das Kech’sce Mittel zum Segen der Menschbeit za derwertden und in der vorsichtiästen Weise die Angelegenbeiten zu ʒ Es R ibr vicht ganz gelungen; die Verbältisse Und stärker vemehen aln idr Wihe und ibr Einflaß. Ich kann aber mit dem Be⸗ unvtnih lien ich betrachte als den schönsten Angenblick, den ich deesem Hebden Hause verlebt bade, den jetzigen, und ich kann ver⸗ Kern, daß., wenn ich aus meinem Amt scheide, es kaum eine glück⸗ Uiere Erinnerung für mich geben wird, als das Glück gebabt m daden einem Mann wie Koch die Wege zu ednen. Geine Forscher⸗ Raft und seive Wahrbeitsliebe wird nur erreicht von seiner Meigen⸗ ützeekeit und seiner Liebe zur Menschdeit, und ich glaude, unser Vater⸗ land kaun glüklich sein, einen solchen Sohn sein eigen zu nennen. (Ceddaftes Bravo und Beifallsklatschen)
Damit ist die Interpellatien erledigt
E felat die erste Beratbang der Landgemeindeort für die stebden sstlichen Provdinzen.
Minister des Innern Herrfurtbe
Schen ver nger als zwang Jabren, dei der Eindringung des ersten Entwursfs einer Kreisordnung fuür die Fstlichen Pro⸗ vdinzen, dat die Köntgliche Staatsregierung in der Begründung desselben mit Aerböchster 99enas gung erklärt, se werde nach dem Abschlus dieser Kreibordnung eine Landgemeindeorduung für diese Landes⸗ sbeile folgen lasecn. Die Landgemeindeordnung solle eine Kodisikation der in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zerstreuten Bestim⸗ manden, cine eitgemäße Fortdildung der wichtigsten Gemeindeeinrich⸗ tanern und vor Allem cine, den maßgedenden Interessen entsprechende
der Frage der kommunalen Gestaltung der Gutsdezirke ent⸗
Aach in späterer Irit ist das diermit amtlich konstatirte 3 ng. einer Reform unseres ländlichen Gemeinde⸗ rfassungsrechts somohl von den Wertretern der verschiedenen — derdergededen als auch den der Königlichen Staats⸗ repüerung warderdolt ancrkamnt worden. Diesen Bedürfnissen Abdülfe in versZafen, irnes Wersprriden ciszulösen, ist der Ihnen vergelegte Srancrs cüner Bmndormcindeordrang für dat sieden östlichen Provinzen der Wrumidie berimmt. Duͤrzer Entmurf ist das Ergebrih mühereller und zeitraubender Erdedengen, molche ans meine Weranlafsung in den lesten zmei Jadren nngeurder baben. Durße Erdetrrger. über deren Umfang und
werden muß, theils überhaupt nicht, theils nur in ungenügender Vollständigkeit vorhanden waren.
Aber die Vorgeschichte der Landgemeinden ist eine viel längere; sie greift zurück bis zu dem Anfang dieses Jahrhunderts; das letzte Jahrzehnt desselben soll vollenden, was in dem ersten schon angebahnt und erstrebt wurde. Jetzt, nachdem die Reform der Gesetz⸗ gebung auf dem Gebiete der allgemeinen Landesverwaltung, der Kreis⸗
und Provinzialverwaltung zum Abschluß gelangt ist, erachtet die Staatsregierung den Zeitpunkt für gekommen, um Hand an das
Werk der Landgemeindeordnung zu legen. Man hat nun der Staats
regierung und nicht minder der Landesvertretung, welche der ersteren auf dem von ihr eingeschlagenen Wege gefolgt ist, den Vorwurf ge⸗ macht, sie hätten das Werk am verkehrten Ende angefangen, sie hätten den falschen Weg eingeschlagen; denn man dürfe bei einem Neubau nicht mit den mittleren und oberen Stockwerken beginnen und das andere erst spaͤter einfügen wollen. Diese Auffassung ist un⸗- zutreffend, der Vorwurf unbegrüͤndet. Es handelt sich bier nicht um einen Neubau, sondern um einen Ausbauz es kommt nur darau
an, störende Einbauten zu beseitigen, Licht und Luft in die Räume
hineinzubringen und sie wohnlich auszugestalten, und da kann und soll man da beginnen, wo das Bedürfniß am dringendsten ist; da kann man den Ausbau des oberen und mittleren Stockwerks dem des unteren nachfolgen lassen.
Nun ist neuerdings, frellich nur von vereinzelten Stimmen und in Widerspruch mit den Kundgebungen fast aller Parteten, auch das Bedürfniß eines solchen Ausbaues in Abrede zu stellen versucht worden; 8
allein die von mir erwähnten Erhebungen haben durch die überzeugende 8
Kraft der Thatsachen demselben eine neue Bestäfigung gegeben
Das Beduürfniß ist ein dretfachesr das Bedürfnißt einer Kodi fikation der zur Zeit geltenden Bestimmungen des ländlichen Gemeindeverfassungsrechts, das Bedürfniß einer Ergänzung und vor Allem das Bedürfniß elner Abänderung derselben.
Auf das Bedürfniß der Kodifikation lege ich nur ein geringeres Gewicht, obwohl die Vortheile deßselben keineswegs zu unterschätzen sind. Wenn, wie dies bei unserem ländlichen Gemeindeverfassungs. rechte der Fall ist, die maßgebenden Beftimmungen in einer großen Reihe von Gesetzesverordnungen und Ministerialreskripten zerstreut sind, wenn sie zum Theil nur subsidiäre Geltung haben, wenn sie durch Ortsobservanzen und Ortsstatute durchlöchert und verändert werden, so ist eine klare und übersichtliche Zusammenstellung derselben nicht nur füe die Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte
sondern auch nicht minder für die Gemeinden und ihre Angehörigen
von einem hohen Werth.
Viel erheblicher ist schon das Bebürfniß einer Ergänzung dieser Vorschriften, welche sich als unvollständig und für eine ersprieß⸗ Uiche Verwaltung der Gemeinden unzureichend ergeben haben. Für eine Reihe von Materien, für den Erwerb und Verlust des Gemeinde⸗ rechts, füͤr die Abgrenzung der Besugnisse des Gemeindevorstebers, der Gemeindeversammlung und Gemeindevertretung, vor Allem für die Aufbringung und Vertheilung, Ausschreibung und Beitreibung der Gemeindeabgaben fehlen oft die unentbehrlichsten Bestimmungen.
Man entgegnet wohl, dieses Bedürfniß könne nicht ein so drin⸗ gendes sein; denn, um mit dem Herrn Abgeordneten von Meper zu reden: Es gebt auch so. Nein, meine Herren, es gebt eben nicht, sondern es bleibt stebenz die befruchtenden Wässer eines regen kommunalen Lebens stagntren in den Landgemeinden des Ostens und sind in Gefahr zu versumpfen. 1
Nun will ich aber zugeben, daß, wenn nur das Beduüͤrfniß einer Ergänzung oder einer Kodifikation des bestehenden Rechtes vorläge, man vielleicht zweifelhaft sein könnte, ob wan Hand an ein Werk lenen sollte, welches so große Schwierigkeiten bietet. Mllein zu diesem 1 Bedürfniß der Ergänzung und der Kodifikation tritt noch das Be⸗- düͤrfniß einer durchgreifenden Aenderung wichtiger Bestim⸗ mungen dieses ländlichen Gemeindeverfassungerechts. Dieses Bedürfniß wird bedingt durch die Entwickelung der soztalen and wirtbschaftlichen Verbältnisse, es wird begründet namentlich durch die Aufgaben, welche auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts den Gemeinden gestellt worden sind und künftig in Uimmmer größerem Umfange gestellt werden müssen. 3 Allerdings — und ich möchte hier zunächst den einen Punkt berausgreifen, welcher innerhalb und außerhalb dieses Hauses voraus⸗ sichtlich zu den eingehendsten Debatten führen wird: die Frage der kommunalen Gestaltung der Gutsbezirke, allerdings sage ich: es liegt nach der Auffassung der Königlichen Staatsregierung ein Bedürfniß zu einer so radikalen Aenderung nicht vor, wie dieselbe von einer Seite mit der Forderung verlangt wird: fort mit allen Gutsbezirken! Was an Gutsbezirken besteht, ist wertb, daß es zu Grunde geht.
Als ich vor zwei Jahren zum ersten Male von dieser Stelle aus üͤber die Vorbereitungen zu einer Landgemeindrordnung Mittheilung machen konnte, habe ich meine persönliche Ansicht bereits dahin aus⸗ gesprochen, daß eine solche vollständige Beseitigung der Gutsbezirke nicht im öffentlichen Interesse, nicht nothwendig und nicht nützlich sei, daß eine solche Maßnahme mit den schwersten Be⸗ denken in sozialer, wirthschaftlicher und politischer Beziehung verbunden sei, daß eine derartige Vereinigung von sämmtlichen Gutsbezirken mit Landgemeinden eine Zwangskopulation enthalten würde, welche zu Tausenden und Abertausenden unerquicklicher Ehen führen müßte, in welchen kein Theil etwas sehnlicher wünsche, als baldigste Scheidung. Meine Herren, die inzwischen stattgehabten Erhebungen haben ein Resultat ergeben, welches mich einen Schritt weiter gehen läßt. Ich kann jetzt sagen: Die Beseitigung des Rechtsinstituts der Gutsbezirke, die Beseitigung der Mehrzahl der be⸗ stehenden Gutsbezirke ist nicht nur im öffentlichen Interesse nicht noͤthig und nicht nützlich, ja sie ist überhaupt nicht einmal aus⸗ führbar. Man sagt, es ginge wohl, wenn man nur wolle. Denn where is a will, there is a way. Meine Herren, die Thatsachen sind stärker als die Theorien. Es ginge wohl, sagen Sie, aber es geht nicht. Diejenigen Leeeee welche auf der ECinheit des Besitzes beruhen, nach ihrer Lage gesonderte kommanale Interessen haben, nach ihrem Ertrage und ihrem Umfange leistungsfähig sind, haben bisher die ihnen auf dem Gedäüete des zffentlichen Rechts gestellten Aufgaben vollständig und genam in derselben Weise erftlt, wie leistungsfähige Landgemeinden. Sie börten in der Haftbarlat ihres . Me für die Aufbringung der im öffertlichen Zurcken erforderlichen Ausgaben,
1 (Schlaß in ter Zuciten Bellage.)
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Zweite Beilage
Berlin, Montag, den 1. Dezember
Anzeiger und Königlich Preußische
(Schluß der Rede des Staats⸗Ministers von Goßler aus der Ersten Beilage.)
sie bleten durch Intelligenz und Gemeinsinn dieser Besitzer die vollausreichende Garantle, daß das auch in der Zukunft der Fall sein werde. Solche Gutsbezirke in Gemelnden umzuwandeln, heißt Scheingebilde schaffen; sie mit Landgemeinden zu vereinigen, würde haͤufig zu Mißbildungen führen, die schlimmer sind, als viejenigen, welche ietzt beseitigt werden.
Solche Gutsbezirke auf dem in der Landgemeindeordnung vom 11. März 1850 vorgeschlagenen Wege zu beseitigen, ist nicht ausführbar. Pieser Weg würde da nicht zum Ziele führen, ohne eine schwere Schaädigung, nicht nur der Interessen der Betheiligten, sondern auch der Interessen des Staates. (Gehr richtig) Aber, meine Herren, aus diefer Unmöglichkeit einer Beseitigung aller Gutsbezirke, aus der Mothwenvigkeit der Aufrechterhaltung des Rechtsinstituts der Guts⸗ bezirke solgt nun keinezwegs, daß auch ein feder einzelne Bezirk. ein noli me tangere set. Im Gegentheil, dielenigen Gutsbezirke, denen eins der von mir bezeichneten Kriterien: die Leistungs⸗ fähigkett, die Einhest des Besithes, die GSonderung der kom⸗ munalen Interessen fehlt, haben ihre innere Existenzberechti⸗ gung verloren; ihre Beseitigung ist angezeigt und auch wünschenswerth. Pie Juht solcher Gutebezirke ist keineswegs gering, das haben die Erhebungen ergeben, deren Resultate Sie in der Anlage B der Be⸗ gründung aufgeführt finden ich werde mir gestatten, Ihnen die Hauptresultate pieser Ziffern, nach Hunderten abgerundet, kurz vor⸗ zuführen
Wag zunächst die Frage der Leistungsfé higkeit anlangt, so haben von den 1 600 Gutsbeztrken in den östlichen Provinzen über 600 einen Umfang von weniger als 7 Hektaren, über 800 zwischen 7b und 12 5 Hektaren, nahe an 2000 zwar einen etwas größeren Um⸗ sang, aber einen so geringen Ertrag, daßf die von ihnen zu entrichtende Grund⸗ und Gebäudesteuer elnen Jahresbetrag von 225 ℳ, die Minkmalgrenze der Grosigrundbesitzer nach den Vorschriften der Kreis⸗ ordnung, nicht erreicht. Nun will ich keineswegs behaupten, daß alle diese 3400 Gutsbezirke leistungsfählg seien. Eine Besitzung von 100 Hektaren guten Rüben⸗ oder Weizenbodens kann nicht nur relatib viel prästattonsfähiger sein, als ein Gutsbezirk von 6 bis 8fachem Um⸗ sang, der aus fliegendem Sand und magerem Kieferboden besteht, sondern er kann auch absolut prästattonsfähiger sein für die Aufgaben, welche auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes ihm gestellt sind. Daß aber unter diesen klelnen und klelnsten Gutsbezirken sich eine große Reibe von Zwerge und Mißbildungen findet, deren Prästationsfähig⸗ keit absolut in Abrede zu stellen ist, wird wohl nicht bestritten werden können.
Für diejenigen Gutsbezirke, denen die Einheit der Besitzer abhanden gekommen ist, bin ich ganz bestimmte Ziffern anzugeben nicht in der Lage; denn diese Forderung darf nicht im strengsten Wortsinn aufgefaßt werden. Die Grenzen sind hier flüssig. Wenn in einem großen Gutsbezirke auch einmal eine einzelne Mühle, Schänke oder Schmiede in den Privatbesitz des Müllers, Schänkwirths oder Schmiedes gekommen ist, so hat damit dieser Bezirk das Kriterium der Einheit des Besitzers noch nicht verloren, es sind damit ins⸗ besondere die Vorbedingungen für die Bildung einer Gemeinde noch nicht gegeben. Aber, meine Herren, wenn mehr als 1300 Gutsbezirke vorhanden sind, deren Einwohnerzahl 300 übersteigt, wenn mehr als 1500 Gutsbezirke vorhanden sind, welche vollständige Kolonien haben, so werden Sie nicht in Abrede stellen können, daß bei einer großen Zahl derselben jenes Kriterium der Einheit des Besitzes verloren gegangen ist, daß ihre Umwandlung in Landgemeinden, die Abtrennung der Kolonien und die Vereinigung mit Landgemeinden angezeigt und erwünscht ist.
Noch weit größer ist die Zahl derjenigen Gutsbezirke, welche im Gemenge mit Landgemeinden liegen. Es ist das bei beinahe dem dritten Theil der Gesammtzahl, bei nahezu 5000 der Fall. Auch hier liegt keineswegs überall, ja nicht einmal in der Mehrzahl der Fälle eine vollständige Gleichartigkeit und Identität der kommunalen Interessen vor. Aber es ist doch die Zahl der Fälle nicht gering, bei denen ein solches wirthschaftliches Durcheinander besteht, daß eine Sonderung der kommunalen Interessen nicht möglich ist, daß keine
andere Abhülfe zu schaffen ist, als durch die vollständige Ver⸗
einigung dieser im Gemenge liegenden Gutsbezirke und Gemeinden.
Aehnlich liegen die Verhältnisse bei den Landgemeinden. Unter den 24 400 Landgemeinden in den östlichen Provinzen haben über 1500 weniger als 50 Einwohner, über 3000 zwischen 50 und 100, noch etwas mehr, nahezu 3200 zwischen 100 und 150 Einwohner. Auch hier muß wiederum gesagt werden: nicht alle diese 7800 Land⸗ gemeinden sind leistungsunfähig. Eine Landgemeinde mit etwa sechs bis acht Bauernhöfen, mit einer Anzahl von Kossäthen und Tagelöhnern kann viel prästationsfähiger sein als eine Gemeinde mit sechs⸗ bis achtfacher Seelenzahl, deren Einwohner einer fluktuirenden Fabrikarbeiter bevölke⸗ rung angehören. Aber daß auch eine große Anzahl dieser Gemeinden absolut nicht mehr lebensfähig, absolut ungeeignet ist, den ihnen auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts gestellten Aufgaben zu genügen, das, glaube ich, bedarf keines Beweises.
Außer den mit Gutsbezirken im Gemenge liegenden Gemeinden sind ferner noch über 1300 Landgemeinden vorhanden, welche mit anderen Land- und Stadtgemeinden in Gemenge liegen, und von diesen gilt dasselbe, was ich vorhin desüglich der Gutsbezirke ausge⸗ führt habe.
Nun, meine Herren, bevor zur Beseltigung dieser Zwerg⸗ und Mißbildungen die Klinke der Gesehzgebung in die Hand genommen werden konnte, habe ich mwich für verpstichtet erochtet, die Frage einer eingehenden Erörterung zu unterziehen, vb und huwieweit mit Huülfe der zur Zelt in Geltung stehenden Gesetzgehung es möglich sein würde, diesen Mihständen Abhülfe zu schoffen. Als ich im Februar dieses Jahres hierüber äbere Andeutungen machte, ist dies irriger Weise ausgelegt worden als oeb ein Aufgeben oder Histiren der Vorbereitungen für eine vandgeuetadeerduung dedeute. Daß diese
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Auffassung irrig war, dafür haben Sie den Beweis jetzt in der Hand. Aber, meine Herren, die auf diese Weise erzielten Resultate sind auch keineswegs zu unterschätzen. Da, wo eine umsichtige und energlsche Initiative der Kreis⸗ und Bezirksbehörden dem richtigen Verständniß der eigenen Interessen Seitens der Betheiligten begegnet ist, da sind solche erfreuliche Ergebnisse erztelt worden. Im Laufe der letzten beiden Jahre, namentlich seit dem Erlaß meiner Eirkularverfügung vom 23. Oktober vorigen Jahres sind über 250 leistunghunfähige Gutsbezirke und Landgemeinden unter Zustimmung ver Betheiligten mit anderen Gemeinden vereinigt worben. Bei mehr als fünfzig find die Verhandlungen dem Abschluß nahe. Meine Hetren, viese Zahl ist nicht zu unterschätzen, sie ist doppelt so groß altz biejenigen Bezirks⸗ veränderungen gleicher Art, welche in den letzten zwanzig Jahren vorher erzielt worden sind.
Immerhin hat sich ergeben, daß alermhsag die bestehenden Vor⸗ schriften nicht genügen, um Abhülfe zu schaßten gegen Eigensinn, gegen Eigennutz und gegen jene via inerfiae, beten Motto: „Es geht auch so“ — ich vorhin zitirt habe. (Hestertett.) Dea Grund bavon liegt in der maßgebenden Bestimmung des §. 1 bes Gesetzes vom 14. April 1856. Hier ist bestimmt, daß nur Theil⸗ som Gutsbezirken und Ge⸗ meinden, nicht aber volle Landgemelgben mns Gatsbenrke, gegen den Widerspruch der Betheiligten miteinaater verzigigt werhen können. Die Zustimmung derselben ist bie Borberiachmatz jebee verattigen Ver⸗ einigung der Bezirke.
Meine Herren, hier muß Abhülfe geschatfen werbea, bag wird so allaemein anerkannt, daß selbst diejenigen, welche svuft nichts von einer
Landgemeindeordnung wissen wollen, eflären: viele Beftimmung kann und darf nicht länger bestehen, hier muß ein anberweites Gisttz werden. Diese Bestimmung wird nun abzeänbert in bem
2 des vorliegenden Entwurfs. Darin wirh bestimmt, daß nicht nur bei Theilen von Gemeinde⸗ ah Eutobezirken, sondern auch bei ganzen Landgemelnden und Gutebezirken die Vereinigung verfügt werben kann auch gegen den Widerspruch Betheiligter, sofern ein öffentliches Interesse es erforbert, Während bisher in ledem solchen Falle, wo es sich um zwangsweise Vereinigungen von Theilen der Gutsbezirke bandelt, die Königliche Genehmigung erfor⸗ derlich war, soll hierüber in Zukunft der Kreizausschuß Beschluß fassen. Wo dagegen die Vereinigung ganzer Landgemeinden und Guts⸗ bezirke, die Umbildung von Landgemeinden und Gutsbezirken in Frage kommt, also die Auflösung und Neubildung von Korpo⸗ rationen, da ist landesherrliche Genehmigung vorgesehen, welche eingestellt werden soll nach Anhörung der Betheiligten und nach gutachtlicher Anhörung des Kreisausschusset.
Aber, meine Herren, es genügt nicht, daß solche gesetzlichen Vor⸗ schriften, welche es ermöglichen, die Beseitigung von Zwerg⸗ und Miß⸗ bildungen herbeizuführen, erlassen werden, sie müssen auch zur Anwendung kommen, und dafür bietet der H. 143 der Aus⸗ führungsbestimmungen eine Gewähr.
In diesen Ausführungsbestimmungen ist vorgesehen worden, daß schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine amtliche Prü⸗ fung nach der Richtung hin stattfinden soll, daß diejenigen Bezirks⸗ veränderungen, welche im öffentlichen Interesse noth⸗ wendig und sofort ausführbar sind, auch sofort zur Aus⸗ führung gebracht werden. Hierbei ist insbesondere Bedacht zu nehmen auf die Beseitigung leistungsunfähiger Gutsbezirke oder im Gemenge liegender Gutsbezirke und Gemeinden und derjenigen Gutsbezirke,
denen das Kriterium der Einheit des Besitzes abhanden gekommen ist. Theil zunächst eine kleine pekanäüre Einafhe erleidet. Und, meimnt
Denn es heißt ausdrücklich in dem Paragraphen: „Insbesondere kommt hierbei in Betracht die Vereinigung der⸗ jenigen Gemeinden und Gutsbezirke, welche bei Aufrechterhaltung
ihrer Selbständigkeit ihre kommunalen Verpflichtungen nicht voll⸗
ständig zu erfüllen vermögen, mit benachbarten Gemeinden, ferner
die Zusammenlegung solcher Gemeinden und Gutsbezirke, deren
Gehöfte und Feldmarken mit einander derart im Gemenge liegen,
daß eine Sonderung der beiderseitigen kommunalen Interessen nicht
mehr möglich ist, sowie die Umwandlung von zersplitterten Sats⸗ bezirken und von den in Gutsbezirken stehenden Kolonien in Land⸗ gemeinden.“
Diese Prüfung soll besorgt werden darch den Kreibunkschuß. welcher die Betheiligten zu hören hat. Soweit es fich um Ver⸗ änderungen handelt, welche sich nur auf Thrilt unn Gutöbezirken und Gemeinden erstrecken, soll der Kreisausschuß sofort seinerseit dir Ver⸗ änderung vornehmen. Soweit die Vereinigung gunzer Gemeinden und Gutsbezirke oder die Umwandlung von Gurtbezirken in Gemrinden in Betracht kommt, soll der Kreisausschuß vie Verhandlungen dem Bezirksausschuß vorlegen, welcher für jeden Kreik den vemnächst der landesherrlichen Genehmigung zu unterbreitender Mluan nufzustellen dat.
Meine Herren, es haben nun auch Ermittelumger darüber stuttgefunden, in wieviel Fällen voraussichtlich eine derartige Beitrksveranderung, bei der ganze Gemeinden und Gutsbezirke betheiligt urd um bffntlichen Interesse nothwendig und sofort ausführbar erschemt. Dim Erxgemifir derselben sind in der Anlage B enthalten. Danach wimd Phm besondere Schwierigkeiten die im öffentlichen Interesse erforderiftee Vereinigung von ungefähr 1000 leistungsunfähigen Gutabezirten
und 2400 leistungsunfähigen Gemeinden mit anderen Land
gemeinden, ferner die Vereinigung von über 500 Gutsbezirken, welche mit Landgemeinden, und von über 500 Landgemeinden, welche mit Städten im Gemenge liegen, vorgenommen werden bönnen. Endlich wird bei etwa 140 Gutsbezirken die Umwandlung in Landgemeinden im öffentlichen Interesse erforderlich und ohne Schwierigkeiten für ausführbar gehalten.
Meine Herren, ich bemerke von vorn herein; für die Richtigkeit dieser Zuhlen kann ich nicht einstehen, nicht enwa deshalbd, weil irrthümlich unrichtige Zahlen aus Versehen untergelaufen vären, — es ist leider in Anlage N Spalte 10 dei einegen wensgen ZaNen 38⸗
schehen, deren Berichtigung ich mir für spöter vordedalt:s. — netr. Ad kann für die Richtigkeit dieser Zahlen aus dem Grunde ncht einsteden,
weil es, überhaupt nicht gez ählte Jahl en, sondesn gs hähes.
Zahlen sind, sie beruͤhen aul dem Urthelle der daadrärde. eeeesvaase
Präsidenten und Ober⸗Präsideuten darber, was im öffentlichen In⸗ teresse erforderlich und was ohne Schwierigkelten augführbar ist. Immer⸗ hin, glaube ich, werden diese Zahlen einen zutreffenden Anhalt bieten können, schon aus dem Grunde, weil nach dem Gesetz der großen Zahlen die Fehlerquellen sich zu kompensiren pflegen, Sollte dies aber nicht ganz zutreffend sein, so glaube ich nach einzelnen Wahrnehmungen, vie ich gemacht habe, mich zur Annahme hinneigen zu sollen, vdaß biese Zahlen eher zu, niedrig als zu hoch sind. (Abg. Rickert⸗ Sehr richtig!) Jedenfalls, meine Herren, bas ist ganz zweifellos, wirt durch eine solche erste amtliche Prüfung keineswegs die Gesammtzahl ber leistungsfähigen Landgemeinden und Gutsbezleke beseitigt werden können; namentlich aber wird bei den im Gemenge liegenden Landgemeinden und Gutsbeürken eine große Zahl, voraussichtlich bvie Mehrzahl, vorhanden sein, bei denen die Verhältnisse sich so gestalten, baß zwar hinsichtlich Aner etnzel⸗ nen kommunalen Aufgabe nicht nur eine Gleichartigkett, sondern ne volle Identitaͤt der Jateressen vorliegt, daß aber biese Gleich⸗
artigkeit bei den übrigen lommunalen Aufgaben nicht vorhanden ist
daß im Uebrigen vie Interessen vitparater Natur sind, mit Anoanber im Widerspruch steben. Hier soll Abhulfe geschaffen werden durch die Vorschriften, welche im Titel IV über bie Hearftelang nachbar⸗ licher Verbänbt aus mehreren Gatsbezirker vns TLans⸗ gemeinden zum Zwech gemeinsamer Erfüllung kaomman⸗ naler Aufgaben gegeben warden sint, 1
Für die Pilbaag vieser Werbaͤnde sind bie Beschen Seunbface maßgebend, wie für bie zur valtänbigen kommnaalen Vaaahaseʒac ns Gutsbezirken und Semeaben.
Die Verbänbe sallen zie Rachte von 22qàb aʒaleen. e sollen deshalb nur gebilsar werses lönnen mit BSencdims⸗ gung nach zuvoriher Anbärung der Betheligten uas iu vrirung des Bebürfnisies zuet, ies Rszisautschuß Fht biese Babanbde sall über die Frage, in welcher Pacse die vngxerbetee, wahrzunehmen sicd, in Statat aufgesteadlt werxsen, ddias ver Kreizausschuh in betäragen aas, soitrn eisg Bersinbaemng ür er wird, seinerscits fettrlsepen Fac. Die iun getissamen neüen, ürdene⸗ lichen Auszgaben salern urn Paickher Weise wis vdüe üragen Seneee abgaben aufgebratt weraer
Meine Herren, nufh jrer Mig sell 1ι Berbmaüsaumng ensger können gegen den Witersprach der Betheiligten mnte de. Voraussetzung, vaß ein öffentliches Irteresse varlizgrn Wee Verbände sind krine Saaxnapemearaer, se id Zenekrernan. Sie sind vorgesehen unäcst nur sir wünen ünü f86 Eier heʒe-znc; kommunale Zwecke, bezbglich berez iuie Gemeünsunken nefeLas, aun⸗ liegt. Es gilt dies namentlich fr die Aregabhen i e Seüieate vee Armenpflege, Es ist eine eigerciümnlasee Srschennunmg, ech dn. wo wir Gesammtarmenverbäinde brben, mdlfhe im emrene liegende Landgemeinden und Eutsbeürke umfnssen — & ist is ve. Fall in Schlesien, wo sie bestehen auf Srunct eüner Berorvnang Jahre 1747, in Neuvorpommern, mwo sie keszien anf Srunt en schwedischen Gesetzgebung — diese Geslammaamenvexvünde Fis en vortrefflich bewährt halen und von den Bercheiligten untd ern ee⸗ hörden uneingeschränkues Lek erbelten, inch mcder nnf de men Setre eine Neubildung sclcher Sesammäamenünde uf e ees Unterstützungswohmfitzgesches vnd es Ausceemgeses, m
8. März 1871 nur in überuns besthrürktem Dmfunge ftettgeiumner cnt
Ich glanbe, es ist diese Erschriumng drech üen, if Hri der ersten Bildung solcher Seammnrmenverhünde, emn mnerbam Arme vorhanden sind, nofbmendügermeise der rim ter der neer
Herren, es wird dabei nicht bedacht, daß die Ansglrichung in ve Mege sehr bald einzutreten pflegt. und daß cine solche Verzinigumg fürr beide Theile auf die Dauer große Vortheile hut.
Daß ein Bedürfniß, und Fwar ein dringendes Bevürfniß, fütr die Bildung solcher Gesammtarmenverbände vorliegt, das löst stch. glaube ich, fast ziffermäßig nachmweisen durch die Tvaffatet, daf die große Mehrzahl der bei den Bezirksausschüsten, namentlin, aber er dem Bundesamt für das Heimathwesen zur Sutschetuung griangender Armenstreitsachen aus den Ostproninzen sich varauf vezieh; mib m
Armer der Gemeinde pder dem mit verielber in Gemenge megender Gutsbezirk angehört, pder Ib xr — mnd was ist nat vder Fandgte
Fall — in Folge eines sehr simurtich auggenachten unt konjeanent durchgeführten Ab⸗ und Zuschtenungsivitem Sanvermer gamnerber ü
Dasselbe Bedurfnif zur Bildung selcher Werüande ir n den Gebiete der Armenpflege liegt vor a den Peeitt e Scnibrm ar dem Gebiet des Wepemescent Mrmn⸗ Perrm ber i nner der Punkte, mo sich vie Bnengemkanenthenm t e ümrzmnr * Schulgesetzet und nuc mt rn emme en nümmrreerüsen
berührt. In Dtein ketam Perrtem mnggieümm css em nüe
Kymmunalverxranca muenrrm Fercken rnümmemm e r m benutzen sen wererm us Schnüdenbünan s Dereenecfüaʒneee beztrke und in dam Angnunf der Wegkaremamg, 8. . ur n Per vit, Srchstn vorkiegt, ist dusfelde vurgeftden. Anf de marm Srmm ütaiti Rt nach dem Gefete taltadende Bildung dam Sedmburnnünmm and VBorrinschätzungsbezinken die entsperchende Stundinan un In nr. sündige Bildung solcher kommunalen Ieeikderkünm. müct. . m Titel *½ vorgesehen sind.
Ich habe mich für verpflichtet erachtet. Naere Nauß mr. etemäter. nalen Gestaltung der Gutsbezirke, der Bereicaums v e mnn Mißbildungen und der Verbandsbdilduns wmuur. Muneahenanem. hnesasete. zu unterzieben, einmal, weil des edensandd un veüeeeniht mviess. auch der wichtigste Punkt der gasaan Nmavenemeschnnereenan n vPechehee aber, weil die bezüglichen Beskcohneteren n eeesnt. Zeätesetne Gründen, wegen der Orlpnomweet s eedns d. weneleehhnn. nohe in Nmn Trteln 1 und 4 und d. dn Reseeneeeenelfehresnrwenet Bessresfhen
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