Kosten. Uten, daß ste für den foztaldemokratt . b 1 6 1— “ okratischen Kaßdibaten geböre und gar nicht in der Lage se ität 1 1 1 19. Weerer gestimmt dätien währen 1 motratssch 8 d gar der Lage sei, die Majorität zu vertreten. 8 8 1 8 3 8 8 8 bedarf, auch darüber, ob und in welchem Betra ge eine unter⸗ Wablzester dis Sin hebgede ihrer, Reheiter kogtrolirt. Bie Hazupt⸗ lassene daß eine gonmemiffton —— nicht aufkommen Zerschlagen unbrauchbar zu machen. Für Waffen, an deren Läufen Nach den übereinstimmenden Vorschriften Belgiens (Art. 11 d. Zei der Hersteüung von Pulisar. ö 8 rn liegende Partei dem Gegner die ihm in dem Verfahren vor be 82 nGhih en den Mablaufruf, welcher unter dem Liter bescheänkt sein done ege den vnüfe. 8 Heenseh bhre⸗ Referenten oder nach einer Beschußprobe andere Mängel vorgefunden Absatz 1 des Gesetzes von 1888), ¹) lands (Art. 129 bis 132 der taatswerkfkätten. sei es auf Bestell einer Mil nwal tan dem Schiedsgericht erwachsenen Kosten zu erstatten hat. b a Veralecte und Invaliden“ von dan —esnerltat ernannt, und vas Reserat fe 3e S. n;. werden, ist nach Beseitigung der letzteren eine einmalige Wieder⸗ Gun Barrel Proot Act) *2) und Frankreichs (Art. 1 Absatz2 des Dekrets von durch einen Privatunternehmer, findet — Seiten der eianheimis 8 Dem Staatskommissar werden Kosten nicht erstaltet; eben⸗die egchee 83 8 en eh se Pie Kommifsigh bate] gefübet worden. Wenn der Vorsitzende der Fonms ion es accgich holung der Beschußprobe zuläfsig. Läufe oder Verschlußtheile, welche 1868) ³) sind in diesen Ländern aus dem Auslande eingeführte Handfeuer-⸗ Regierung wie von Seiten 22 Staaten regelmäßig nach owenig sind ihm Kosten zur Erstattung aufzuerlegen. Wen durch entie b h 8 destenennecung. erkannt, sei indeß sommen habe, die Ansichten der Kommifsion zu vertreten so sei 8 3 nach der Iu“ 36 1.Srae eeelbaft befunden werden, sind waffen nur dann von der Prüfung befreit, wenn sie die gesetzlich vor⸗ sonderer Vorschrift der Militärverwaltungen eine strenge Prüfung statt. ie Berufung von dem Staatskommissar eingelegt worden. 8 Abehs de veehan. . B F 8 8 4⁴ - gekommen, daß selbst pach ein Mißtrauenspotum, wenn das Haus ihn nicht annehmen wolle durch &G nse Fer 9 er Zerse e unbrauchbar zu machen. geschriebenen Prüfungszeichen ihres Erzeugungslandes tragen. 2 Mit Rücksicht auf diese Prüfung kann auch von einer Nachprüfung d die dem obsiegenden Theile etwa zuzusprechenden Kosten ntzngen noch 8 5. bvh ern enten der gewählte Kandibat Er wundere sich über das Mißtrauen Rickert’s in Mitali §. 4. Wird an einer bereits geprüften Waffe während oder nach — England besteht außerdem die Bestimmung, daß die Prüfungszeichen der Militärwaffen, wenn sie in den Privatverkehr gelangt sünd, solange sin 8 ve sicherungsanstalt zu erst adtei zusprechenden Kosten eeesetafhnn Ss Reserns bebolte. Eüne solche amtliche Wabl⸗ seiner Fraktion. NM gegen ein Mitglied der Herstellung in dem Kaliber oder an dem Verschlusse eine Ver⸗ des auswärtigen Staates, um als den englischen gleichwertbig aner-. Abstand genommen werden, als nicht an denselben en Veränderung von der Veist 9 mhen dei a5 1n wen I Vor anen Heea 8 keeewriter in Anrechnung gebracht werden. Präsident: Es gebe keine Bestimmung der Geschäfts änderung vorgenommen, so ist eine erneute Prüfung erforderlich. kannt zu werden, in ein Register einer der deiden oben genannten des Kalibers oder des Berschlusses vorgenommen wird In diesem Die von einer Partei zu erstattenden außergertchtlichen, nnd er de e eeee TFhatsache amtlich feftstelten sassen, welche verbiete, in einer Sache zu verhand sn 8 2 eschäftsordnung, Pieselbe richtet sich bei Waffen, welche der Regel nach einer zweimaligen Büchsenmacher⸗Innungen eingetragen sein muͤssen. Durch die angeführten Falle unterliegen dieselden der in dem §. 4 vorgeschrbedenen de⸗ sowie die nach §. 14 aöhsaß 8 deß Gesetes einem Zetheilihten hae d Kstiamune ber die Gältigkeit der der den schriftlichen Bericht gemacht dabe nücht E1 Pruüͤfung unterliegen, nach dem Stande der Herstellung, in welchem gesetzlichen Bestimmungen Belgiens, Englands und Frankreichs find die sonderen Prüfung. Ist aber die Veränderung durch eine Milttär⸗ ur Last gelegten gerichtlichen Köosten werden durch Vermitte⸗ 8 de sübaen owzler zu ersuchen, den Ober⸗VBergrath Abg. Dr. Windthorst: Mit ersh r- sei. ü die Wasse sich befindet. deutschen Erzeuger von ʒIeeehen gegenwärtig und so lange es eine verwaltung ausgeführt oder gepraͤft worden 68 entfällt auch hier die sung des Schiedsgerichts in derselben Weise beigetrieben, wie pon ihms 2X g und n Rhehhhen ob pas erwähnte Flugblatt Berichts höre die Thätigkeit des Referenten 1; dus ege §. 5. Bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem dieses Gesetz seinem amtliche Prüfung solcher Waffen auf gesetzlicher Grundlage in Deutsch. Veranlassung zu der Rachprüfung. Werden zu Kriegszwecken de. Gemeindeabgaben. verschiedene ü- der 1 Sn eise es verbreitet set. und ferner über auch im Hause wesentlichen Einfluß auf den Gang . Banb vha te ganzen Umfange nach in Kraft tritt, sind Handfeuerwaffen auf An⸗ land nicht giebt, genöthigt, ihre Erzeugnisse, wenn dieselben nach stimmte Handfeuerwaffen durch einen Privatunternehmer nicht auf 8 Abstimmu ug. Protestes Erhebun ö Nom michs berücksichtigte Punkte des Man müsse Werth darauf legen, daß der von 28* Kominüstic ung. trag der Einsender durch die Orts⸗Polizeibehörde oder eine andere von einem der genannten Länder ausgeführt werden sollen, dorthin, unter Bestellung, sondern auf Vorrath angeferkigt, so. sind dieselben noth⸗ 9 90 dübe E 88 nege 1L. hig. waͤhlte Berschterstatter die Sache verkrete. 8 ssion ge⸗ der Fve. S erenarh Behoͤrde mit einem Vor⸗ Umständen wiederholt, Behufs Vornahme der Prüfung zu senden wendig den allgemeinen Hrüfungsvorscheisten zu unterwersen, da in Bei der Abstimmung stimmt der etwa bestellte Bericht⸗ schwere sich ferner über ein von dem e ber ve 1. c 8 ena ber Kommission könne jedes Mitglied ö welches durch den Bundebsrath bestimmt werden wird, zu ꝗDer Basfaedanaen hats bsetunare e Eüsezersat ) hat vonaefeleees dheens gürle dee Fernaba . 88G Uöberwachung der Prüfung durch — (8 197 ngece .eersin. . v bs. E135 II11““ deenr. diese Möglichkeit kfei e — (ä 8 6. n beenne.eee 9 ön. den S daß in das Geltungsgebiet des Gesetzes eingefübrte SHendeeeces Auch 897 in dcbeha Vegicdungen hat dem Gesetzentwurf die immung der 1v Re Bebensalter enen⸗ Pelches vg egterungs⸗Presibenten von Wege priv. ges r. ee eie p g sei versehen sind, 2) welche aus dem Auslande eingeführt und mit den dem Prüfungszwaag unterliegen, ausle de Gesenaebun Anbe 1 Bebe dergestalt, daß der Jüngere zuerst stimmt Der Vorsitzende Fnps vr ele gesehlich gerechtfertiat erachtet worden sest, ohne daß sein 9. eae 1geesenns. Sn “ p Ab hahe nur zulässig vollständigen, den inländischen gleichwerthigen Prüfungszeichen eines 188 sie niche mit “ inländischen gleich zu achtenden uet essche esseha⸗ 20 - seoeten⸗ ee. aes stimmt in allen Fällen zuletzt. v131“4“ en Sre 1gech ben nep. Ver Reichetag babe wieberbolt ent⸗ nur auf Wahlen, die weiter nicht bestritten e. bezögen sich auswärtigen Staats versehen sind, 3³) welche durch eine Militärver⸗ fremdländischen Probezeichen versehen sind. Welche Stempel schrift einer besonderen Prüfung, nachdem wesentliche Abanderungen Verkündung. hen Aatag 8 M Shenh skutang durch e nen Soglaldemoktaten die Berichterstattung im Hause nur eine Fien. und wo waltung oder im Auftrage einer solchen hergestellt und geprüft worden fremdländischer Probiranstalten den inländischen leich 858 an der Waffe während oder nach der Herstellung derselben vorge⸗ 3 91. n e,hge MNepifabah f. 9 h1a.vaa Aücg desastdecgegi0 von hnn, 2 rledigung be⸗ nd. vn- — Porsche gten ege lsgigne I ; begen 81-. —— e. nommen worden sind, in der Bestimmung der Einztehung einer . er Vorsitzende verkündet den Beschluß oder die Ent⸗ Ob d Wahlbecinfl 8** 8 „Wahlbeeinftussung. bg. mieder: e es dersor als an den Wassen keine Veränderung des Kaliberg oder des Ver⸗ Der österreichische Gesetzvorschlag bat demnach die Zulassung imn gehaltenen oder in den Verkehr gebrachten, weder vorschriftsmäßt 85 Utencgchoe Sitzung durch deJ. oden 8v dv⸗ Snsel egeh 7s Ig. vev. esctukh auf das dunf. für angezeigt, das F— nees Phsec. e schlusses vorgenommen wüeh. Wird eüne solche Veränderung vor⸗ Auslande hergestellter Handfeunerwaffen ebenfalls davon a aftung ge⸗ 8 einer amtlichen Pefungsanstalte geprüften, noch von 8 ehanes schücian oder der Entscheidungssoörmel raths könne von üaer blechen Ab b5 Stellung eineg Ober⸗Verg⸗ Stellvertretung zurüͤck. G 9 angebotene fennngegh so bedürfen Waffen dieser Art der im §. 4 vorgeschrie⸗ macht, daß dieselben die Prüfungszeichen eines auswärtigen Landes befreiten Handfeuerwaffe. - b chätzung der Zahlen nicht die Der Gegenstand wird darauf von der Tagesord benen Prüfung, die unter 3 bezeichneten jedoch nur dann, wenn die tragen, gleich dem englischen Gesetz ahber die Vorschrift noch dadurch Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs findet sich Lagesorbnung ab⸗ Veränderung nicht durch eine Militärverwaltung ausgeführt oder verschärft, daß eine Prüfupg in vder Richtung stattfinden son. ob die noch Folgendes zu bemerken.
Wird die Verkündung der Gründe füͤr angemessen ge Rede sein, Die Kontroltrung der Arbeiter durch künstlich gefaltete s0 Stimm gesetzt. geprüft worden ist. Der Bundesrath bestimmt, welche Prüfungs⸗] ausländischen Zeichen den inländischen glesch zu achten sin Sobald Zu §. 1. der österreichische Gesetzentwurf mit der eben bezeichneten Bestimmung Nach dem Entwurf ist der Vesitz einer nicht vorschriftsmäfftg
halten, so erfolgt sie durch Verlesung derfelben oder durch zmeltel beeinträchtige die Wahlfreiheit so, daß sie für Hunderte Die 81 i; mündliche Mittheilung des wesentlichen Inhalts. fch dbeten, se⸗ Bebeuthne. mehr habe. Werde bier keine Unter⸗ füͤr 29 r; des Abg. Schuüͤtte G. Braunschweig) wird zeichen eines auswärtigen Staats als den inländtschen gleichwerthig Die Verkündung kann auf eine spatere Sitzung vertagt proteste ee 1e r. 6,8 Wrffane der Wähler, daß durch Wahl⸗ w ql - er ärt. 8 anzuerkennen sind. 4 Gesetz wird, so muß auch der verbältnißzmähig erhebliche Ausfuhrhandel geprüften oder von der Prüfung befresten Handfeuerwaffe, wenn die⸗ werden, welche in der Regel binnen einer Woche statt⸗ Abg 3 1881ng ctreg 8 Jei röllig erschüttert. 1 “ Es folgt die Berichterstattung üÜber die Wahl des Abg. 8 §. 7. Die näheren Bestimmungen über das Verfahren bet der Heutschlands mit Handseuerwaffen nach Oesterreich eine Behinderung selbe nicht feilgehalten oder in den Verkehr aaag wird, an sich finden soll. Protesten beziehe hich” “ burg: Her größte Theil der Freiherrn von Münch (8. Württemberg). 8 brüfung, über das Gewicht und die Beschaffenheit des bei der erletden, Falls nicht das Reich dem Handel eine Unterstühung nicht strafbar. Feorm und Ausfertigung der Entscheibung und für sich nicht .N. 7 ersten. Vablsang, der sa doch an Die Kommission beantragt: Beschußprobe zu verwendenden Pulverg und Bletes, sowie über die durch Einführung der amtlichen 9 für Handfeuerwasfen zu Unter Handfeuerwaßffen sind nach dem herrschenden Gprachgebrauch §. 94 . . und Militärvereine, die be⸗ — † Knofer gegen die Krieger⸗ Die Wahl zu beanstanden, sowie den Reichskanzler ber 8 Form und das Schlagen der Prüfungszeichen werden durch den Theil werden läßt. Der Ausfuhrhandel Heutschlands (hauptsächlich zu verstehen von einer Person getragene und bediente Waffen, mittels Die Entscheidungen entl alie EVIA1ö1ö“ oft bv.Frvga seie 8 Gelegenhett der Wahiprüfungen schon so Uebersendung des Protestes und der Wahlakten zu e. 1G Hundesrath erlassen. von Guhl) mit Jagde und Luxusgewehren nach Oesterreich⸗-Ungarn') deren aus einem Rohr unter Anwendung eines Sprengstosss ein ꝓ ee - rarren eine gedrängte Darstellung strebungen ders föne⸗ fen. „ keiner Weise gerechtfertigt. Aie Be⸗ zeugeneidliche Vernehmung des Freiherr von Muͤnch’schen Br 1 §. 8. Mie Errichtung der Prüfungsanstalten erfolgt durch die beltef sich an Werth im Jahre Geschoßt geschlendert wird, Gewehre ꝛ«, welche zu vsgsenschaflttchen des Sach und Stre tstandes auf Grundlage der gesammten ür K 8 hen 9 pfelten zunäͤchst in der Hevise: Mit Gott meisters Mack in Mühringen, des Brauereibesi zers Jakob W 8 üte Landesregierungen. Für die Prüfung koöͤnnen Gebübren erhoben 188b auf. 388 000 ℳ Zwecken öder ihres Kunstwerths wegen aufbewahrt werden, können als Verhandlungen unter Hervorhebung der in der Sache gestellten Kaiser und Reich, Fürst und Vaterland, zum zweiten in der in Mühlbeim am Bach, Oberamtes S. esitzers Jafob Wegenast werden. Dieselben dürfen die Kosten der Prüfung nicht übersteigen “ 809 000 8 Vaffen im Sinne dieses Gesetzes nicht angesehen werden Pflege der Kameradschaft und egenseitige „ 1 n 88 8 Vach, Oberam es Sulz, des vormaligen Freiherr Mit Ge⸗ rafe bis . ’ 8 „ 29 18 6 8 gegenseitigen Unterstützung. Politische von Münch’schen Rentamtmanns Anzenbofer in München darübe . 9. Mit Gelptrafe bis zu intausend Mark oder mif eox0., 8079% Zu d 2 und 7 1 München darüber . angniß bis zu sechs Monaten wird bestraft; wer Handfeuerwaffen 1 248 000 Zu hen 68 unf 7. 8 NMur die nothwendigen Vorschriften Üüber die Zahl und Art ber
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Anträge (Thatbestand), ferner die Entscheidungsgründe und und religisse Fer - die von der Darstellung des Thatbestande b pb TLE11“ Fragen dürften innerhalb der Vereine nicht zum zu veranlassen, ob Mack bezw. die fuüͤr die Wahl des Freiherr 1 — dungsgrunde ußerlich 1 19 Fae ee Ftetsche Ihhtc. 8 Erörterungen gemacht werden. Ein Druck auf die wirkenden Agitatoren mea I ab.deüfreiberrn von Münch ecnbäth oder in den Verkehr bringt, deren Läufe oder Verschlüsfe nicht CA“ she eeigieg. 1b bun eE erlich d 9 el. e Ent Mitglieder bei politischen Abstimmungen würde auch kei 1890 für den . 2a , om 20. Februar mit den vorgeschriebenen oder zugelassenen (6. 6) Prüfungszeichen ver⸗ Der vorllegende Gesetzentwurf beabsschtigt, der deutschen Export⸗ Beschußproben, sowie übet bie Meschaffenheit, in welchet die Waffen
L-II derschehf von dem Vorsitzenden und ꝗGarantie für die Hurchführung bieten, da sa die Wahl bei ne Wähl 1 tg 18”-Jan- dcFleoes des Freiberrn von Maänch den sehen sind Meben der verwirtten Strafe 7- auf die Einzlel 1 der Gewehrlndusteie im Hlinblick auf die in Uel ps Englaub vcgr . der Probe zu unterwerfen sind, haben in dem Geseentwuef selbft den Beiltzern, welche bei benselben mi gewirkt’ haben zu Im Sinne des obigen Wahlspruches zu wirken, sei seden in set⸗ b 8 Fre 8 in Aussicht gestellt haben, des Anzenhoser auch vorsch stbwidrt sell ehaltenen ober in den Nerkel r gebr bie d fsen ich bestehe . b I Denh⸗ schen 19 Fn ftete 4 uafepieg Aufnahme gefunden. Der Erlasf der näheren Pestimmungen über
terschveiben. 8 1““ 1 solcher Vereine berechtigt und verpflichte „ sei seder Porstand arüber, ob der Freiberr von Munch selbst ober durch Mittels⸗ 8 höeeeheg; BöveaIe he Seeöee .nr. Fazgazate zarenrteateiabeat ar eblichen †das Pelsungsverfahren soll vem Manbezrath übertragen werden, weil
unterfe - und verpflichtet, und er (ber Redner) in personen vor der Wahl den Wählern Ge⸗ g.n zu erkennen, ohne Unteeschied, ob sie dem Merurtheilten gehören—ꝗBestimmungen zu Hülfe zu kommen. 47½ 8
G §. 23. seiner Stellung als General⸗Inspektor der thüringischen Krieher⸗ prochen hat, damit sie füͤr Freideren d l. Wa gischenke oder der. oder nicht. Aber guch abgeschen von dieser Rackficht erschelnt vie wünscheng⸗ die sortschr 8 in dens Technik der Handfeuerwaffen, wesche Abende⸗ ei den Ausfertigungen der Entscheidungen find im bepeine werde jederzeit in den Versammilungen bestrebt sein, öffent⸗ 5 die Akten mit den enlstandenen eee Füeemeg. enens § 16. Der 6.,8 testt mit dem Tane der Merkandlgung dlefes werthe Hebung der Gewehrinduftrse hadurch bepinngt, daß dufch die wmamäad i. 1ege ng ansg Fesa mceh danc I.
Eingange die Mitglieber des Schiebsgerichts, welche an der düftlctnde frc. in söneeg Sinne d wirken. Das halte er für seine zurückgelangen zu lassen. v“ Gzesetles in Kraft. Im Uebrigen wird der Zeitpunft, mit welchem behöroliche Prüfung der Handfeuerwassen vem inländischen wie dem Fncag 4. 897- En 88 g - 99 8 1deen h. ht Entscheidung theilgenommen haben nach Maßgabe des S. 15 1 8 eeghe. ges Soldat (AWBelfall.) Keinet der Herren Frei⸗ Abg. Fresberr von Münch: So viel Illustonen der Empfang bet das Gesetz in Kraft tritt, mit Zustimmung bes Bundezraths durch ausländischen Käufer aubreichende Sicherheit für die Ghrte de veees 6 deeshedics, . 88 9 ssoes —he mrneen
namentlich aufzuführen, und der Eitzungstag, an welchem die graphen nennen ton nen Ba1hee en s,hegerwene. 98n dfasa- dnen egse 8 im Reichstage ihm zerstört habe, n un⸗ Kaiserliche Verordnung bestimmt. ÄJ F. - 1See L8 69 setesten er. 8 und den⸗ bsterreichlschen Wesetentwurf 9 190909)
Entscheidung erfolgt ist zu bezeichnen. (obg. Rickertr „Das feblte 8ae n Warteigenossen ausschiieße. rschütterlichen 2 en, für das Recht des armen Mannes und des . 9) ünd gebote 2 - emein aner! bitb, be 9 anbern, 8
o erti 3 NK „Das ch!*) Man nehme Jeden au arbeitenden Volkes einzutre habe er Pteser egrüͤndung⸗ in welchen die amlliche Prüfung der Handfeuerwaffen berettt B“ 5. 3, Sc eeereertennhen enthalten noben dem Siegel des- der echf, wur mit Fenn Mandey lendere auch mii dem Herzen 1.,son. Ceaeh eg en wanefacherda gekreden aegeefacbe, Hegeer Die Gingabrung des Zwanges zur Prafung ver päufe und Wer⸗ bestetzt, die Gewehelndustrte diese, Ginrichtung einen wesentlichin =²⁵⁰ Aaete Phehanslung ver nach einer Heschnftprohe für nntguglich befan⸗ edsgerichts (6. 24) die Schlußformel: 8 estrehungen theilnehmer Natsonalliberale, Konservative, Fret-⸗ würden es ihm nicht verargen, wenn er bas Work 2 schlässe der in den Hanbdelsverkehr gelangenhen Handfeuerwaffen Aufschwung verbankt. Es darf vdie Hoffnung ausgesprochen werben, venen Waffen ist nach vem Borgange ber Aasführungsbestimmungen m.
8 „Urkundlich unter Siegel und Unterschrift.“ sinnige, Ultramontane, nur nicht die Sozialdemokraten. Bei der Sache ergreife. Er hosfe baß hünes 8s Leen gr ch seglicher Art, Lang⸗ und Kreuzfeuerwaffen, burch eine Beschussprobe] daß auch für die deutsche Schußwaffenfabrikatton die Prüfung von vdem belgtschen Gesetz Artfkel 14 geregelt,
Des Gahlebsgericht üur.. . „ grohen Anzahl der Vereine sei es allerdings möglich, daß hier und da Verletzung des Anstandes und des Herkommene des 8 hss de ng e. mit verstärkter Labung in staatlich eingerichteten öffentlichen Prüfungs⸗ guter Wirkung sein werhe, 1 Unter Aufbauchung ist eine in Folge von Ungleichbeit des Die Vollzichung erfolgt durch den Vorsitzenden 9 vwelchende Meinungen hervortreten. In keinem Falle aber dürfe werde, wenn er seine Vertheldigung selbst führe. Der p A nden b anstalten bezweckt die Förderung der deutschen Gewehrinbustrie. Haß nur durch die Einführung des Prüufungszwangez und die —Matertalt entstandene, rengförmige oder halbringförmige Erweiterung — 1“ . man 19. angeblichee Prinzip der Vereine dafür verantwortlich machen. er habe, um die jüdischem 1N. in Mühretn 8” ehaupte, 6 In Peutschland findet die Erzengung von Handfeuerwaffen und. Erstreckung vetselben auf alle Gattungen von üer,aeee p bem des Lauft zu verstehen Das Schiedsgericht füͤhrt ein Siegel, welches durch die 8 Wle-Peüfipent Graf Ballestremr Er ersuche den Rebner., dortigen Synagoge zwei silberne venchter geschente eangen 2 88 von Pheilen solcher abgesehen von der Herstellung dieser Wasfen —Käufer die Sscherheit für die Güte der Waare e und somit ein 9 5, 4
ir den Sitz des Schie 6 erlchts ss 8 ees e 1 88 die b ser die aflgemeinen Lendenzen der Kriegerverelne, als die die nicht 1060, sondern 1016 ℳ kosteten das er im dn scöte. und Wafsentheile in staaflichen Militärwerkstätten, in einzelnen heeegg Erfolg erzielt werden kann, liegt auf der Hand, 1 Nach Vornahme von Neränberungen vI welche auf de bestiinmt wird gerichts zuständige Landes⸗Central 8 ültigkeit oder Unaülttgkeit der vorliegenden Wahl zu behandeln. sprochen und im Oktober gegeben. Im Januar habe er 99. Ff rößjeren gewerblichen Anlagen (in Guhl, Gömmerba, Zella⸗Mehlts, In der Vorschrift des Prüfungszwanges und der Ausdehnung des⸗ vpie Sicherheit bes Abfeuerns verselben von Einftuß sein kögnen, er⸗
estimmt wird. Abg. Paumhacht Er wolle fuͤr die Gültigkeit der Wahl des] daran gedacht, in seinem Wablkreise zu Jandidir bz Die 1”2- nicht 6 t, Annen, Wilten, Oberndorf (Wuürttemberg), Gaggenau (Baben) selben auf Handfeuerwaffen jeglicher Art folgt der Gesetzentwurf der scheint eine besondere, von ven für die Heestellung ver Waffe vorge⸗
- en. Die Schenkung u. g. a. H), außerdem in einer großsen Zahl kleingewerblicher und] belgischen, englischen und französischen Gesetzgebung und bem öster⸗ Srhee roben unabhaͤngige Pruüfung geboten ls solche
reichtschen Entwurf. Auch in wichtigen Einzelbestimmungen hat sich in ver bezeichneten Richtung wesentliche Verünbderungen si
Geschäftsbetrieb und Beschwerbden Abg. von Reden stimmen sei übr.
— — b8 e übrigens erfolgt, weil er vorber den Hochaltar in der .
§. 25. Abg. Mehnert! Es würde das Relultat der Wahl dacselbe (tech des. Belene zenätt: zaborber den Hacagar in der tashossschen lhbhausdustrfemter Vetriebe statt, Ib Velünde⸗ fe - G er Punkt deg Rach der Chewerbestatistik von 18820 wurden in 1686 Haupt⸗ der Entwurf bei der Uebereinstimmung der Pelichtepenien⸗ an bie rungen in vem Kaliber unt an bem Verschlusse apzusehen *), Als elne
geblieben sein, auch wenn die Anzahl von Stimmen, um di Proteste 1 e cs sich Protestes, daß er Geldgaben an Bettler verthe e, um Stimmen ün es sich este aße 6 8 den an Bettler vertheilt habe, um Stimmen betrieben der Gewehrindustrie 6647 Personen beschäftigt. Nur sechs ausländische Gesetzgebung angeschlossen. So lehnen sich die in den Veränderu im Kaliber wird jeboch gicht bie rhebliche
Die Schiebsgerichte unterliegen der Beauf gen der Beaufsichtigung durch a n hier zunächst handele, nicht für den Abg. von Reben abgege bven zu gewinnen. Wa d Spendung von Frelbier bei seiner Wabl . . 1 „ G 49 1e. 212 e; 4 8 2 1 — - von dlesen Hauptbetrieben beschäftigten zwischen 201 und 1000 Personen. Gesetzentwurf (6. 9 aufgenommenen Bestimmungen über die Art und weiterung des Rohrzs in Folge ber Herstellung von Büchsenzügen Heschußproben, sowie über die Beschaffenheit der vemselben angesehen werben können Die Stärke dieser 7 onderen
die für ihre Sitze zuständigen Landes⸗Centralbehörde bi gen Landes⸗Centralbehörden oder die worden wäre. Vonr 1 ürselbe 8 enbe dro hörbo . dre. nden Unterschriften der 58 Wähler elc betreffe - seiner 2 Fßser von denselben zu bestimmenden anderen Behörden. Wallensen für Baerer gestimmte vaben d her süs ägr, welche in T- gedbe. 8 sei vor seiner Wahl keln Freibier versprochen worden, In 10⁄81 —Hauptbetrieben befanden sich keine Gehülfen. Von den [die Zahl der Auf Beschwerden über eine das Prozeßverfahren vor dem Hand geschrieben, ein U „sesen 14 von derselben nach der Wahl sei Freibter gegeben worden, aber nur zu dem Sappe erkeseg vesfndes Waff . 8e7n 1 1 Schiedsgericht leitende Verfi⸗ — 56 G — G Pand geschrieben, ein instand, der Go in der Kommission zu denken vierten Theil des Betrages, der von den Protesterheb be Kleinmeistern befassen sich indessen vlele regelmäßig nur mit der Re⸗ Waffen vor Vornahme der Beschußprobe dem englischen Regle⸗ robe hat si naturgemäß nach der mehr ober minder fortge 5 0 eitende † erfügung entscheidet das Reichs⸗ gegeben habe. Der Abg. Rickert habe keine Veranlassung, sich gegen hauptet werde. Er lege Werth darauf vr erhebern. de⸗ 8 paratur von Gewehren und höchstens gelegentlich mit der Herstellung ment an. 1 erstellung der Waffe zu richten. icherungsamt. 8 M““ 11.“ die Aaitation in Kriegervereinen zu wenden. Er (der Rebner) napc diese Anfuübrung d.; Prc sftorhebenes. 8 99 b hopen. 9 that⸗ von Gewehrthellen. Die Gewehrindustrte kann mithin in Peutsch⸗ Für die Behandlung, der aus dem Auslande eingeführten Hand Zu §5. 5. Geschäftssprache. könne ihm einen Fall nennen, wo gerade durch eine solche Agitation Die Kommifsion sei in ihrem Antra je vv niebi 8 9 Fe esen habe. land im Verhältniß zu anderen Ländern gegenwärtig als eine umfang⸗ schußwaffen ist der Grundsatz des englischen Gesetzes und det öster⸗ Die Vorschrift dieses Paragtaphen ist bestimmt, ben 1 §. 26. ein üer Abgeordneter gewählt set. Jeder gediente Soldat es muüßteen die Erhebungen viel weiter aegedehn! vw. I reiche nicht bezeichnet werden Der Werth der Ausfuhr Deutschlands reichischen Entwurfe insofern angenommen worden, als auslaͤndische Uebergang für die beim Erlaß viesetz Gesetzes bereits her In Betreff der Geschäfissprache vor demn Schiedsgericht aber habe ebenso wie jeder andere Bürger das Recht, sich von Denen ein einziger Fall sei genannt worden, in weeies bs⸗ b Ww. büüe an Jagde und Luxuggewehren und Theilen von solchen bezifferte sich— Pruüfunggzeichen nur bann anerkannt werden, wenn dieselben als den in der Herstellung begriffenen Handschußwaffen zu vermitteln. finden die Be⸗ immungen in den §§. 186 ff. des Gerichts⸗ zu trennen, die ihre Pflicht gegen König und Vaterland hintansetzen für den Fall seiner Wahl⸗ Freibier versprochen vge⸗ sein afafden nach der deutschen Ausfuhrstatisti gg 1,c g.s leicheherftoig 9 vnn. 88 9 e. - Dis 8 2 — F-ev-ee. vI.,“ heees Ütns vechastunasgeseen entsprechende Anwendung. Eöeceten welche phö egehe nn ’ e Fenesen “ Punkte in dem Protest Nehtes 58 gegen ige sel so weit gegangen, daß ein Abgeorpneter, ö““ 178 060 88 1 11.. S een 1 Pie XXXX“ n in deutscher Sprache abgefaßt sind, werden nicht be⸗ no ni 1 8 lär ge nlie in em Prote er die wuüͤrttembergische Kammer ziere, gomnastische Exerzitien zu 944 000 2 Prüfung der⸗ Gleichwerthigkeit her außlänvischen Prüfungtzelt en oll 8 cht be⸗ noch nicht für aufgekläͤrt und wolle desbalb dem Antrage Rickert nicht seinem Nachtheil an ihm vorzunehmen in Aussicht gestellt habe. Den . ..1 Nerchape, Hundeararß ersglaen e ; Wag die zu Kriegszwecken angefertigten Heeseeeelle⸗ an⸗ stimmten Hans jenerwaffen hat die befondere Militär⸗ 4% bieles
htig widersprechen. Die 14 Unterschriften von einer Hand koͤnnten sehr eine Fall, in 8 Freibier versprochen worden sei, habe auf das 8 . ...6718589 „ rindustrte hat zur Zelt noch mit Hemm⸗ betrifft, so ist vie Vorschrift bes französischen Gesetzes (Astikel 260 9, kommissionen mit der in 1 vom
Geschäftsbericht. wohl autorisirt sein. R. 8- ag. 8 8 — un §. N. an Abg. 18 8 Gegen das mechanische geosanmenblen von “ aenfta eh ,K.. nhebhug 1 His abeimblb⸗ . In nicht Maßse k welcher solche von bem eigenen Staat angefertigte und im Eigen⸗ vorgenommenen ben 80 S S en, ede en —g . 4 de b b 89 — en habe e 1 be aämpfen. 0 1 9 ach welcher von b gefe nd im E e. 1 .
Shhevenercgen sen Reicgedte Penang ane 8— fsübean 1 N E1“ beactust haben n .gs 895 I. Malzfätst. 8l 8* nn geps onoegen. der für Fg ane e dt 1., ar. anctansesche whaten heteacht 59 detselben befinvliche möasen 7„ 2 Prhsang Fe2. inb- ., BAalsches Gesetz 24. 1888
v 4 A 8 zu de. em«⸗ über die A l der S . A. Ueben ꝙ e, ve er aber nicht im besten Einvernehmen e Einfll 1 Prüfungsvorschriften die Einsuhr dem Entwurf dahin auggevehnt, vaß überhaupt alle von einer Mflitär⸗ elben zu bestimmenden Zeitpunkte und nach einem von dem baupt aeeagn, 8 “ vb Folg der Beeinftussung über⸗ FFcheden sei, köͤnne man keine Veranlassung nehmen, seine 8ee dehch vase 1n Ursens obhe süngs⸗ 2 ehlta⸗ wesentlich verwaltung, auch einer remb ländischen, ober im Auftrage einer solchen Des asrrstta royauz rsgleront:
enn irgendwo ein Krieger⸗ Vahl für ungültig zu erklären. Er habe nur ein einziges Wahl⸗ 1 eechcern Lat. hergestellten und w Handfeuerwaffen von der Prüfung in einer “
in amtlichen Prüfungs⸗ öffentlichen AV68 befreit sets sollen (öͤsterreichtscher Gesetz⸗ 59 La gpreuves anzqneflen devront Stra wamisen les
ßbilligen, der 8ee Mebhnert Versprechungen von Spenden Abstand zu nehmen. Er babe seinen anstalten besteht auf gesetzlicher Grundlage in Belgien, England und entwurf §. 7), ³) Bezüglich dieser Waßfen begiant ein Interesse fur ten Oef . tzer Beizzentmurs
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi er 4 Unf Höchsteig gen Unterschrift habe aber keine genaue Angabe über einen solchen † 2 Waͤblern e 1 — — . 4 Hahe - und 8 eeriehen. Insiegel. Vorsihender Lnes Kriegervereins überschreite öäee Eö nuege egcsnp, wasserhg, vnefhe -e. seche Franerane⸗ re dt Jangen Lest t helgtes get 5. B 5 1 8. v 3. HGegeben Berlin, den 1. Dezember 1890. wenn er seine Stellung dazu benutz seinem Sinne ee 1 ls 8 - 4bdb A. en. rei Läͤndern ist die Prüfung eine obligatorische. In Belgien be⸗ 1X1“ . 1 verelne 1. aag. G Nieme Z . Audehnen, erheb en Bewe er Wahrhe ür ihre zew it ei vom König ernannten erbeamten und Eicle 10. 8 von Feu en, . von Boetticher. ge-; Ä “ Wablagitation zu treiben, Behauptungen zeugeneiblich anzutreten hätten. Er habe seine früheren F wee ecda. se, anch, fezestanban des Hets gewählten Verwaltungs⸗ Nul ne peut vendre, exposer en vente, ni avofr dana aes im Jalande erzeugten ist, baum übtzer die mnacßh EIA1“ Rest eü Febeten. elnen solchen Antrag zu unterschreiben. Nach⸗ kommission. Die Beschußprobe der Waffen ist je nach der Art der⸗ magaeins, boutiques on atéliers aucune arme ou partie Tarme jeder pel, Ne Talibersesgachmʒg man die Sozialdemokraten erst Jahre 58 Beit g daß em 88 g ogelehnt worden sei, bitte er einen der Herren aus dem selben eine ein⸗, zweie, unter Umständen dreimalige. Die neueste aujette à l'bpreuve, qui n'ait 6té gprouvtes et mar 1 vIA 88 N. 8-Necce anf Beiträge zahlen lasse Hause, diesen Antrag einbringen zu wollen. “ gesetzliche Grundlage bildet dag Geset vom 24. Mai 1888 (lol que comporte non degrbs q'achtrement, 8. Deutscher Reichstag. 1 Kriegervereinen herauswerfe. Ie. I -NS. 8 HZ Er verstehe den Redner so, daß er den An portant réglementation de la situation du banc d'epreuves des arretts c aigg pris en erkeution de Tarticle 9, 52 4 34. Sitzung vom 3. Deze r. 180 enau dieselben Pflichte rf PsP 82 - A Rheine ; à fen établi à 1lege) „Moniteur belge“ von 1888 Nr. 160. présente lo0l. bung vom 3. Dezember 1890. K eselben Pflichten erfüllen, und es sei ein Unrecht von dem Abg. Freiherr von Münch: Der Herr Zweite Vize⸗Präsident T 2 Gesetz 21 den König erlassenen e e wn 22 8. hstil, 10 U “ r e tombent pas sous a ppliecation 2 Farti armes
selben vorzuschreibenden Formular einen Geschäftsberi⸗ 1 schäf - verein für die Wabhl eines 8 Kandidaten in Thaͤtigkeit comité gehabt und dessen Mitglieder auödrücklich geheten, von allen Pie Prüpeng der Handfeuerwaffen
zureichen. gesett sei, würde er das entschieden m.
Me⸗ ö 3 8 1 ür dg. Mehnert, zu sagen; wir gedienten Soldaten daben ein Recht, babe ihm gesagt, daß es nicht zuläffig sei, selbst einen solchen Antrag bestimmungen sind unter dem 6. März 1889 in de 1869 Nr. 69 veröffentlicht worden. In England liegt à feu importhes de l'tranger, qui portent le poinçon d' un banec
8 B 3 v 9 % — P4,— ꝙ ane C 8 6 F-. ““ Staatssekretär des Innern Dr. 598 9 Menschen. 56 pflichtvergessen ihr Wortzu unterschreiben. belge“ von ement Boetticher. König und Vaterland gebrochen haben. Si - Abg. Be ach: — ständniß 28 Prüfr äft i 3 An Stelle des aus dem Amt geschiedenen Schriftführers Belang ais Republitaner nie ein Hehl 13. 8 re . Ze. au mhacht Pat sei iin Mihverständniß. Er habe Hen. das Prüfungsgeschäft in den Händen der Büchsenmacher. d'epreuves ofhieiollement regeonnu par le gouvern i ; . Dr. Bör ; 8 - . — k. nie e gemacht. (Hört, hört! snec gesagt, daß es nicht üblich sei, in eigener Sache eine S b — v“ Värklin wird guf Antrag des Abg. von Marceuesen ehn)e Das selelbr politischen Rect idr enaecscder Sernerenn wetn. eee „in eigener Sache einen 8 von London und Birmingham, der Staat überwacht indefsen rrovenance, 1 der Abg. Schneider (Hamm) durch Akklamation zum aber daß sie im Deutschen Reich irgend etwas gethan hätten, was er dh Mi 1 “ wafehrenie Pefaceshnsiafen enfahtedne dn. dehe 298 gaesaan “ v Sh..n 8 z geeignei ware, die Mednert che Lescheneenns e ehteenen 2 Der Antrag von Münch wird genügend unterstützt. der gesetzlich bestimmten Klassen entfällt, eine ein⸗ bey e 4 1322. d.-N A üdteg ASMereteechsen eee hs gretge 28 das Allerentschiedenste⸗ gung 3 ertigen, be⸗ ür Darauf Uüsh über Kommissionsantrag angenommen, der zweimal 9 Die gesepliche Grdlgs⸗ 2—8 h-— b E ee,s dne and proper G eratt d lebe 1 Re 8 Abg. Mehnert: Der Abg. Auer habe seine üd ntrag von Künch da gegen abgelehnt. “ Proof et, vom 3. Juli 6 un ie der⸗ 2 “ — Fümnmahimen für das Etatsjahr 1889/90 der als habe er gesagt, die Frserteneran he. ea. a ambpuhe Schluß gegen 4 uhr 8 111“ maseen 8 e- -u- verae eer 1229 Rec M Rommston überwiesen. deshalb fern, weil sie vater andsvergessen seien. Er habe nur ges 4 1 ö. necsürmar Aicsahen cbsrig — „ — . * 8 8 delch W kebelesgen. Man könne es den Kriegervereinen für ihre Mitglieder nicht Ter (ondas Gazett, vom 3. Fenee 198” n — 8 9.Eenn Zezi der Wahl des Abg. von Reden (9. Hannover) wenn sie Diejenigen, die leichtsinnigen s den Fahne eves ivee üh z8 die Prüfangzanstalt zu Et. Ettenne mht der doet ge ees April 1888 beantragt die Wahlprüfungskommission die Z.en emnane und ihre dem Köͤnig (gelobte 1en dasga h nn Fnenan . Parlamentarische Nachrichten. kammer in Verbindung gebracht. Der Direktor wird vom Minister the Prorisions of this Act: — — demokratchen Wadioroiestes die Crhehung don emäielnnäen., üen negs ddarbgtrcten mü mcht, Die Freu wahe dan esehes, betressend die Prutung der aͤufe e seeehes en in dee Len. A ech eä “ 2. enn2., 2 PS;z 8 z 1. .b — Frs ni nicht mehr bewa t, we f sei Rop „ G 1 „ 8 p 9 9 8 W ogene affen riegs⸗, agd⸗ u 8 4 cAanUsn i0 7 gbe. Kcert; Diese Wabl, welche die Kommission nur mit schreibe. Deshalb v nicht. Eb“ saicf s 88* enerwaffen, lautet: Be q1ö1. gn 888 2 ne. — Uhen ZeStimmen für Fültig eeklärt habc. gebe zu den erhed. Freue dem König gebrochen bätien, in den Kriegervereinen dieben.] oder in d Hanenerwaffen jeder Art dürfen nur dann feilgehalte ment d'administration pablique sur Tépreurve des armes & fea bases tegranre eenhlis 8 get edfet — Fstranger. vcsern Fiedenken ünlsß. In dem Wahldretest des Arbeitermahl. (Beifall rechts. b n. och v den Berkehr gehracht werden, wenn ihre Läufe und Verschlüsse vqeatinea vom 22. April 1838., Mit Hezichung anf die Süns. Nen va ne münn dan se penen dedkeme wacn, n düen Ben axa8 venrese ae ethede vns 8— bene Eo“ ees eee e Ne 8 2*₰ ““ h üegn Prüfungsanstalten FEheis encen sind üech “ vg. A.“ Artikel 8 à IrAdlas ue P. le 82 an 1 be Peververehn me 8 .2 ickert. nen Theilen ’ ift 1 üfungszeichen versehen sind. G und 15 des Kaiserlichen Dekrets vom 14. Dezember . 4 Hmeln. dahe bei Skrafe des Aasschlasses beschlossen, . a e. vümnn vi- Dafür 4,2— auch der größere Theil des a8 88 2 Die Prüfung besteht in einer Beschußprobe mit ver⸗ Unter dem e. März 1886 hat die österreichische Regierung den aten don Feden sa timmen. Em solcher Beschluß sei obsolut ge⸗ Die W it ist der Kommissionsantrag beseitigt. stärkter Ladung. Die Prüfung findet bei Terzerolen und Revolvern gesetzebenden Faktoren einen Gesetzentwurf, betreffend die 8 Fkan Der Krlegerverein un Kössing. Kreis Springe babe über, di Wahl des Abg. von Henk (2. Stettin) heantragt Lynmal statt. Auch bet anderen Handfeuerwaffen kann, wenn dieselben völigatorische Erproßung aller Handfeuerwashen. arilegta Leben — Messs Melleder darc füaftlich neiamaengealtetr Stimmachte Kontroie die Konrmiffion für gültit. zu erklären. Berichienstatter; eeee nicht erhalten haben, die Prüfung auf Antrag des diesen “ eüb““ Present dscrat u 8ee⸗ — tellung der Kri ürften der amtlichen Unterfuchung. Die Frage der der Abg. Dohrn. Derselbe ist nicht anwesend; der Vorsitzende usenders auf eine einmalige Beschußprobe beschränkt werden. Im Abgeordnetenhauses unter dem 31. Januar 1888 Bericht erstattet. 1 beane- - zur Rn ¹ eeen e zu den politischen werde nicht eher der Kommission, Abg. Schmieder, hat nch bereit erklärt, das Uehrigen findet eine zweimalige Beschußprobe statt, die erste mit vor. Hierauf wurde der Entwurf in der von dem Ausschuß vor⸗ de guerre fabriquaas Daar 1e emmgüs tische Wahlan 8. L-.. dieselben darauf i sich in poli⸗ Referat zu übernehmen. 1 8geen Läufen, die zweite (Endprobe) nach Fertigstellung der Läufe geschlagenen Fassung durch beide Häuser des österreichischen mannfactures imprialas. lasdneis sunt een nderes Mittele ans das 8 einzumischen. Man habde dagegen kein Abg. Rickert: Er bitte, mit Rüchsicht auf die Abwesenheit des 8— et. der Vereinigung hei Mehrläufen und der Anbringung Reichsraths angenommen. Die Publikation des Gesetzes steht de ces gtablissemeants. v““ — vkenehc e. 8 FW l Fen um so Prüu statt, so ist decsels⸗ an den Waffen in dem sonst für die inbringung eines Gesetzentwurfs gleichen Inhalts bei den s. v 8“ “ Abg. ü enen Zustande vorzunehmen. . — gebenden Faktoren Ungarns in Aussicht genommen. Eine Anst
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on zur Minorität 1 zweite Probe vorgeschrie