1890 / 293 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Grundlage ins Gefecht geführt habe, vüiggettbeenae u wollenden Erwaͤgung zu unterztehen. F. 8 Meine Herren, wenn gleichwohl, nachhem de verbondeteh Re⸗ gierungen sich entschlossen haben, die pehulptelle Grundlahe des Gesetzes nicht abzuändern, Ihnen eine Reform vorgeschlagen wird, so hängt das wesentlich damtt zusammen, daß das Patentgesetz eine Organisatkon vorsieht, welche den heuttgen Bedurfntssen und namentlich der fortschreitenden Entwickelung unserer Industrte guch auf dem Gebiet der Erfindungen nicht mehr in auereichenden Maße Rechnung träͤgt. Man kann gewiß darüber verschiedener Meinung sein, welche Organisatton des Patentamts die bessere ist, ob die bisherige oder die Organifation, die der Entwurf Ihnen vorschlägt. Das aber ist füͤr mich kein Zweifel, daß Veranlassune vorliegt, die gegenwärtige Sitation zu klären und daß der Wuusch der Industrie nicht un⸗ herechtigt ist, e8 möge eine größere Garantie für die objektliv richtige Behandlung der Patentsachen geschaffen werden. Bisher arbeitete pas Patentamt, abgesehen von der Person des Präsidenten, der staͤndig angestellt ist, lediglich mit nehenamtlich beschäftigten Mitgliedern. Daß eine solche Verwendung im Nebenamt, namentlich nach der Seite der Fechnik hin, auch ihre Vorzüge hat, verkenne ich in keiner Weise. Da⸗ durch, daß diese nebenamtlich beschäftigten Mitglieder in ihrem Hauptberuf m wirtbschaftlichen Leben stehen, ermeitern sie ihre auch für die Thaͤtigkeit im Patentamt zu verwerthende Kenntniß der wirthschaft⸗ lichen Dinge in außerordentlichem Maßen sie haben alle Tage Ge⸗ legenheit, in ihrem Hauptberuf sich mit diesen wirthschaftlichen Dingen zu beschaͤftigen Andererfeits aber ist nicht zu leugnen, daß eine solche nebenamtliche Vermwendung dazu führt, daß eine einheitliche und konstanke Anwendung der Grundfätze über das Patentwesen nicht in dem Mahe sichergeftellt wird, als wenn man die Mit⸗ glieder des Patentamts, welche in erster Linie über die Ertheilung des Patents zu entscheirden haben, dauernd und lebenslänslich zu Mitgliedern des Patentamts ernennt

Hier scheint mir der Entwurf das Richtige getroffen zu haben, indem er diese dauernde etatsmäßtge Berwendung nicht bei allen Ab⸗ theilungen des künftigen Patentamts, fondern nur bei denjenigen Ab⸗ theilungen eintreten lassen will, welche in erster Instanz mit der Prüfung der Anmeldungen und mit der Entscheibung über die Ein⸗ sprüche gegen die Patentertheilung befaßt sind, während er in der Beschwerde⸗Instanz, in den Abtheilungen, welche Üüber bie Angrisfe gegen die Beschlußfassungen der anderen Abtheilungen zu entscheiden haben, die Verwendung nebenamtlich beschäftigter Mitglieder zuläßft. Damit sichert er in der ersten Instanz die Anwendung konstanter Prinzipten und damit schafft er für die zweite Instanz die grösstmögliche Gewähr dafür, daß bei der Prüfung der Beschmwerde Sachverständige mitzu⸗ wirken haben, welche unmittelbar aus dem praktischen Leben kommen Sund die dort täglich erworbene Kenntniß bei ihren Ent⸗ scheidungen nutzbar machen können. Eo ist mir bewußst, daß auch in dieser Beziehung andere Auffassungen in der Industrie bestehen, daß man auch hier theils eine durchweg dauernde Er⸗ nennung der Mitglieder des Patentamts, theils die Beibehaltung der vorübergehenden Verwendung aller Mitalieder im Nebenamt vorsehen möchte. Sie, meine Herren, werden zu würdigen haben, ob die Vor⸗ lage der Regierungen nicht sowohl nach der Seite der Einheitlichkeit wie nach der Seite der Zuführung neuen Bluts zum Patentamt bas Richtige getroffen hat.

Meine Herren, ich übergehe die übrigen kleineren Abaäͤnderungen, welche sich beispielsweise auf die Ausdehnung der Muündlichkeit des Verfahrens, auf die Auslegung der Patentanmeldungen guch außer⸗ halb Berlins bezieben, alles Wünsche, die uns aus der Mitte der Industrie entgegengetragen sind, und denen wir gern Rechnung ge⸗ ragen haben. Ich übergehe die Vorschrift, welche ich glaube ehr zum Nutzen seiner Wüͤrde und seiner Autorität dem Patent⸗ amt eine Beschräͤnkung in den gutachtlichen Aeußerungen, die jetzt un⸗ deschränkt vom Richter gefordert werden koͤnnen, auferlegt,

und ich schließe, indem ich alles Uebrige, was ich auf dem Herzen habe, für die Berathung in der Spezial⸗ diskufston mir auffpare, mit dem Wunsche, daß dieser Entwurf, von dem ich überzeugt din, daß er unsrer Industrie gute Dienste leisten wird, auch bei Ihnen Beifall finden moͤge, und daß er in einer Form verabschiedet wird, wie sie zum Nutzen und Frommen der Industrie nothwendiger Weise dergestellt werden muß.

Meine Herren, wir haben bei dem Entwurfe keine andere Ab⸗ sicht gehabt, als unserer Industrie einen Dienst zu leisten. Thun Sie dasselde und veradschieden Sie den Entwurf in einer Form,

durch welche dieser Zweck erfüllt wird. (Bravo!)

Abg. Goldschmidt; Wenn er auch nicht in allen Punkten mit der Vorlage einverstanden sei, so konne er doch mit seiner Be⸗ friedigung darüͤder nicht zurückhalten, daß die Negterungen an Aende⸗ rungen dieser Patentgesetgedung derangetreten seten. Darüͤder werde wohl kein Zweifel sein, daß das Gesetz vom 25. Mai 1877 seine gute Wirkung gethan habe, und daß eine Reihe deutscher Erfindungen

ins Leben geireten ser nachdem, wie das schon längst in anderen Staaten der Fall gewesen seit, auch endlich dei uns durch ein Reichegesetz das geistige, Eigenthum auf gewerblichem Ge⸗ diete geschüzt werde. Allerdings sei in anderen eusopäischen Staaten die Patentnehmung leichter gemacht, als dei uns. Hort deschränke sich die Prüfung eines Patents von Secten der Beboͤrde lediglich guf die vom Gesetz vorgeschriedenen Er dalte das deutsche Vorprüfungsverf 2

fahren für einen

unserer dang, und er finde noch, daß die Vorlage aller an festhalde und sich mühe, dasselde zu „. Sole ader dieses Vorprüfungsverfahren voößere Andocigät dei den Patentsuchenden dehaupten, so müsse dem⸗ e Gelegendeit zu kontra ikborischer Verdandl gegeden werden. Es müsse dereits dei Ertheilung des Patents an Stelle des wärtigen odministrarwen Werfadrens ein richterkiches Verfahren Platz greifen. Das Anmeldederfahren, für das jetzt von verschiedenen Seiten eine Lanze gehrochen werde, sei seiner Ansicht nach am Platze dei den Gedrauchsmastern. Ecz fei pvatürlich. 8 in einer für uns

nen Gesetzgedung sich im Laufe der Jahre Mängel därten heraus⸗ stellen mässen, welcde vicht allein von den Patentsuchern, die gewohnt seien, die Jur einet eher auf das Patentamt, als auf die Unzalänglüchteit ihrer Er⸗ R führen, sondern selbst empfumden mwürden. .8. B. tenst der Vorlage, diesen wenigftens ise abhelfen iun

ertheilnes Patent

theilwei wohen. Daß ein für ein . seine Wirkung h zuf die mirtels des Verfannena erstr vchr. mit Recht vn Interesse der 6 . ie, aber 2l.

werde Kommisston sein, dieser sänese Ce sei ferner in dem Entmurf das Deszenigen. bereith benutzt habe, als

hieher, ader es fehle Klarheit darüber, ob dieses Rrcht ein per ünisches

die Aenderung in der Zusammensetzung des N. 9 Abtheilungen, den Anmeldeadtheilungen, die bisherigen

den wichtigsten

ee anbigen Mitglieber, welche mitten im gewerblichen Leben ständen,

rehen wolle bdurch Beamte, die 87 Lebenszeit ernannt würden. Die Fn. entspreche hier, wie er zugeben müsse, vielfachen Wünschen, die t in gewerblichen und lechnischen Vereinen kundgegeben hätten. er er füͤrchte, daß diese auf Lebenszeit leicht im Lauf der Jahre die Fähigkeit verlieren könnten, wenn auch nicht die Neuheit einer Erfindung, so doch die Ver⸗ wendbarkeit in der Industrie zu beurtheilen. Bei dieser Bestimmung werde die Frage der Abhängigkeitspatente zu regeln sein. Eine große Streitfrage innerbaib der Industrie bilde und werde noch jedenfalls hier im Hause bilden, ob die Ansechtung ertheilter Patente nach fünf Jahren gegen fünfzehn Jahre —, wie das hisherige Gesetz sage, nicht mehr zulzͤssig sein solle, Ein praßer Theil der Gewerbetreibenden habe sich für Einschränkung der rist ausgesprochen. Aber Männer wie Werner Siemens, die Kom⸗ mission des Industriebezirks von Frankfurt 8. M, besürworteten sie nicht. Auch das in Patentsachen so erfahrene Mitglied des Reichs⸗ zerichts, Bolze, führe eine Reihe von Beispielen an, in welchen Patente nach fünf und zehn Jahren hätten auer Kraft gesetzt oder wesentlich eingeschränkt werden müssen, und wende sich nnealh gegen die beabsichtigte Verkürzung der Frist. Er müsse sich i' seine Person denselben anschließen. Sehr bedguere er, daß die Vorlage Nichts enthalte üͤber eine Ermäßigung der jährlichen Gebühren für den Patentschutz. Deutschland ha babjenige Land, das für den Patentschutz die höchsten Gebühren verlange. Die Höhe der Kosten für ein deutsches Patent sei um so fühlbarer, als oft bedeutende und lebensfähige Erfindungen nicht sosort, sondern erst nach Jahren anerkannt würden, Die Kosten des Patents in den ersten Jahren könnten unter Umständen schon in den ersten Jahren so drückend werden, daß der Erfinder, oft ein gentaler Kopf, sich genöthigt sehe, die Arbeit mühevoller Jahre einem Reicheren zu verkaufen, der seine Vortheile davon ziehe, während der Erfinder vielleicht für immer im Punkel dnschnse In der Einzelberathung werde eine Ermäßigung um so leichter zu erörtern sein, als das Kaiserliche Patentamt 1889 einen Ueberschuß von 1 175 000 ergeben habe und der Etat für 1891/92 einen solchen von 1 300 000 in Aussicht nehme. Als eine Lucke im gheset wie in der Vorlage werde in der. Industrie empfunden, daß eine Be⸗ stimmung fehle, welche den internationalen Patentverkehr regele. (&s werde allseitig gewünscht, daß das Deutsche Reich der internationalen Konvention vom 20. März 1883 beitrete und auch der deutsche Er⸗ finder die Vergünstigungen genieße, welche die Vertragspartei ihren Angehörigen gegenseitig gewähre. Mit dem Beitritt des Reichs zurn Konvention werde auch der neue Absatz im §. 12 des Gesetzes sene Erledigung. enpen. Auf dem so eminent frieblichen Gebiete der ge⸗ werblichen Erfindung erscheine ihm ein Kampsparagraph recht wenig am Platze. Er ltte, die in unser Erwerbsleben so tief ein⸗ greifende Vorlage einer Kommission von 21 Mitaliedern zu überweisen (Beifall kinks.)

Ubg. Freiherr von Buol: Er sei ebenfalls für Kommisssonsbera⸗ hung. Auch von diesem Gesetzentwurf gelte das Sprichwort; Gut Hing will Weile haben. Die Verbesserung des Patentgesetzes habe schon lange auf der Pagesordnung der öffentlichen Meinung gestanden, und er freue sich, daß die Reichsregierung alle Wünsche gehört und gewürdigt habe. In prinzipieller Beziehung scheine jetzt ziemliche Uebereintimmung darüber zu herrschen, daß der Patentschutz im Sinne des Entwurfs zuläfsig und nützlich sei. Noch bet dem Gesetz⸗ von 1877 seien Wiele entgegengesetzter Ansicht gewesen, diese Stimmen seien zum Schweigen gekommen.“ Selbst die Gegner erkennten an, daß der Schutz der Erfindung berechtigt und sogar Ur das Volks⸗ wohl nothwenbig sei. Das in der Vorlage vorgeschlagene Vor⸗ prüfungsversahren werde von der überwiegenden Mehrheit der Sachverständigen und Interessenten als werthvoll bezeichnet Was die Nebenpunkte betreffe, so hoffe er, daß man in der Kommission zu einer vollen Verstaͤndigung gelangen werde Er begrüße es mit Freuden, daß der Grundsa ausge⸗ sprochen werde, daß, das Patent nicht nur vazu bestimmt sei, daß der Inhaber befugt sei, gewerbsmäßlg den Gegenstand der Er⸗ findung herzustellen, sondern daß das Patent sich auch auf die mittels des Verfahrens hergestellten Erzeugnisse erstrecken solle. Was das Patent⸗ amt betreffe, so begrüße er es, daß hier vollständig getrennte und über einanderstehende Abiheilungen geschaffen würden, daß nicht dieselben Richter und Lechniker in beiden Abtheilungen lhre Ansicht aussprechen köͤnnten, und endlich, daß in allen Anmeldeabtheilungen nur ständige technische Mitglieder angestellt werden koͤnnten. Die Vereinfachung des Zustellungswesens sei ihm besonders angenehm und er boffe, daß dies auf andere Gebiete übertragen werde. Nach §. solle die Nichtigkeitsklage nach Verlauf von füͤnf Jahren, von dem Page der über die Eriheilung des Patents erfolgten Bekanntmachung in bestimmten Fällen unstatthaft sein. Der Vorredner habe mit Unrecht den. Vorwurf erhoben, daß hier unter Umstaͤnden ein Unrecht dauernd gemacht werde. Die Nichtigkeitsklage solle nur da eintreten, wo sie gestüͤt werden könne darauf, daß der Gegenstand nicht patentfähig und keine Erfindung im Hinne des Gesetzes sei. Die Entscheidung darüber, obh etwas neu oder eine Erfindung im Sinne des Fesehe set, unterliege absolut dem sudzektiven Ermessen, und es solle deshald der Patentinhaber da⸗ egen geschͤtzt werden, daß fortdauernd die Nichtigteitsklage auf Hrund solcher wechselnden Urthelle erhoben werde. Die Ausdehnung der Haftpflicht wentastens dinsichtlich einer Entschädigungspflicht in Bezug auf große Fabrlͤssigkeit balte er für gerechtfertigt. Es sei nun unter An⸗ derem auch gewaͤnscht worden, daß nicht das Reichs⸗ gericht mit den Entscheidungen der 88 Instanz betraut werde, sondern daß das Patentamt allein maßgebend sein solle. Er freue sich, daß dem keine Folge gegeben worden sei; denn es müsse die Rechtseindeit gewahrt werden in dem Sinne, daß die Aus⸗ legung aller Reichsgesetze in letzter Instanz vom Reichsgericht aus⸗

d Was die eeen betreffe, so spreche für deren Herab⸗ s nicht mehr zu fürchten sei, daß

berufenen Beamten

e

G allerdings, daß 8 bloß um Reklame zu machen, wie es früher oft geschehen, nachgesucht würden; dagegen spreche, daß ietzt nur wirkliche Erfindungen Gegen⸗ stand der Patentirung sein würden. Moͤge ein Gesetz zu Stande kommen, welches wirklich dem Volkswohlstand dienlich sei. (Beifall

im Centrum) 8 Abg. Hultzsch: Seine und er 4584 den Gesetz⸗ entwurf als einen bedeutsamen Fortschritt auf der Bahn der Schaffung eines wirksamen Rechtsschutzes für das geistige Be⸗ sonders sei anzuerkennen, daß der Entwunf nicht neue Bahnen wandele, sondern nur den Ausdau und die Verbesserung des bestehenden Rechts unter Berücdhsichtigung berechtigter Wuünsche dedeute. Namentlich sei hervorzuheben, daß nicht das reine Anmeldeverfahren vorgeschlagen werde. In der veränderten Organisation des Patentamts liege eine rößere Gewöhr für schnellere und sorgfältigere Vorprüfung und die ö Auslageverfahrens. Die nothwendige Folge der höberen Aufwendungen für das Patentamt dürfte dem gegenüber nicht ins Ge⸗ wicht fallen. Alle noch nicht berücksichtigten Wuͤnsche werde man in der Kommifsion eingedend prüfen. Möge das Ergebniß ein solches sein, welches unsere Patentgesetzgebung auf der Höhe erhalte, mittels deren sie disher als so gut anerkannt sei und sich auch die An⸗ erkennung im Auslande verdient habe. So komme man auch dem Ideal des internattonalen Patentschutzes näher. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Materie brantrage x Aüvxan aus

28 Miugliedern zusammengesetzt werde. (Beifall rechts. du Dr Hammacher: Da es sich hauptsächlich um technische Fragen handele, dürfe die Kommission nicht zu groß sein. Er beantrage daher 21 Mitglieder für dieselbe. Er tdeile nicht den Wunsch, daß die es Gesetz in Zusammenhang gehracht werde mit der Mäglichkeit des Eimirutg des Deutschen Reichs in die inter⸗ naticnale Unian zum Schutze des gewerdlichen Eigenthums, wohl aber werde diese Frage in der Kommission eingehend diskutirt werden. Die Hauptschwierigkeit dagegen liege in der Ungleichartigkeit des Werthes der Patente in den verschiodenen Ländern. Ein auf Grund einer hbloßen Anmeldung 1 Patent habe nicht denselben

ertheiltes Werth, wie ein auf Grund der Vorprüfung ertheiltes. Wolle man 1 den Eintritt Deutschlands in die Union, so könne damit bei dem

Markenschutz der Anfang gemacht werden. Zum Schutze des Patentes Augländern gegenuüber sehe die Vorlage Retorsionsmaßregeln vor. Retorsionsmaßregeln auf internationalem Boden seien nun aber sehr vorsichtig zu Hanshabende Waffen. Die geringe Anwendung der- selben nach dem Entwurf sei aber nicht bedenklich. Was die Frage einer Präklusivfrist von fünf Jahren betreffe, so sei es ja für den Patenkinhaber von großem Werth zu wissen, daß er fortan im gesicherten gesetzlichen Besitz eines Patentschutzes sich befinde, und man könne nicht den Gegengrund als durchschlagend anerkennen, vdaß das Patent in den ersten fünf Jahren noch nicht ge⸗ nügend im Publikum bekannt geworden sei. Aber immerhin würde es zweckmäßig sein, vor Beendigung der Präklusivfrist noch einmal eine öffentliche Aufforderung des Patentamts erfolgen zu lassen; damit würde einerseits der Sicherung der Rechte des Patentinhabers genützt und andererseits dem Vorwurf die Spitze abgebrochen werden, daß das Pablikum nicht genügend über das Be⸗ stehen des Patents aufgeklärt worden sei Der Staatssekretär habe darauf hingewiesen, das Patentamt solle prüfen:“ 1) ob eine Er⸗-

findung vorliege, 2) ob sie neu sei, 3) ob sie innerlich eine solche sei,

daß sie patentirt werden könne, und 4) ob sie gewerblich ver⸗ werthbar sei. Has Patentamt solle also prüfen, 6 eine neue Er⸗

findung vorliege, die gewerblich verwerthet werden könne. Das sei die einzig obfektive Frage. Der dritte Punkt, in dem zwar etwas Wahres liege, müsse herausbleiben. Das Mitgliev des Patenthofes, welches darüber entscheiden solle, ob der Erfindung wirklich ein geistiger, intellek⸗ tueller Werth zu Grunde liege, werde oft genug in Perlegenheit kommen. Nach den Motiven habe die Tbatigkent des Patentamts die Zu⸗ stimmung des Publikums nicht in vollem Maße gefunden. Da⸗ gegen sei durch eine Vermehrung der Beamten, durch bessere Scheidung der Instanzen u. s. w. Vorsorge zu treffen. Besonders müsse man verhüten, daß dersenige, welcher durch das Patentamt das erhoffte Recht nicht erlange, den Verdacht aussprechen könne, nicht zu seinem Rechte gekommen zu sein, weil der Rechtsweg nicht

mit den nöthigen Schutzmitteln versehen gewesen set. In der Be⸗

schwerdeinstanz könne der Patentsucher nur zugelassen werden, wenn ein Contradicent vorhanden, also ein Einspruch erhoben sei. In den meisten

Fällen sehle aber ein Contradicent, und es müsse deshalb dem Patentsucher

das Recht gegeben werden, seine Zuztehung in der Beschwerdeinstanz zu verlangen Kürzlich habe er in einer Versammlung von a. verständigen vernommen, daß der höchste Werth darauf sei, daß der Patentsucher mit dem ö. direkt verkehren könne, denn ein persönlicher Verkehr vermöge viel mehr, als ein noch so auszebehnter schriftlicher. Die Nichtigkeitsklage koͤnne 19 nach dem bisherigen Gesetz bis an das Reichsgericht gehen. Der Beschwerdeweg gegen die Versagung eines Patenks sen dagegen ein sehr kümmerlicher, Hier seien die Schutzmauern der ordentlichen Rechtspflege zu errichten. Er sei ein groster Freund des Vorprüfungsverfahrens. Bestehe man aber jetzt mit demselben nicht die Probe, so werde man es gegenüber dem Ammeldeverfahren anderer Staaten nicht aufrecht erhalten können. 1

Abg. Münch (Frankfurt)“ Die Regtierung sehe selbst, daß das Vorprüfungsverfahren, wie es jetzt sei, nicht weiter dei behalten werden konne, da sie das Gesetz verschledenen Aenderungen unterziehe,. In jeder Versammlung von Industriellen wolle man zwar das Vorprüsungsverfahren beibehalten, aber nur unter besonderen Kautelen, z. B. durch einen besonderen Gerichtshof. Es empfehle sich mehr eine Heranztehung der Lechniker im Neben⸗ amt als im Hauptamt, denn wenn sie bauptamtlich im Patentamt beschäftigt seien, verlören sie die Fühlung mit den gewerblichen Ver⸗ hältnissen Haß viele Gachen patentirt worden, die unzureichend gewesen seien, gehe daraus hervor, nach zwei Jahren 50 % aller ertheilten Patente wieder von der Mlldfläche verschwunden seien. Die jetzige Vor⸗ prüfung gebe keine Garantie dafür, daß nur zweckmäßtge Nnge pa⸗ tentirt würden. der Nichtigkeitsbeschwerde guf fänf Jahre seien nicht schlagend. Solle dem Patentinhaber guch noch nach Zeit das ganze auf das Patent verwandte Kapital verloren gehen? Ihm seien die fünf Jahre sogar noch zu lang. Ueber die Herabsetzung der Kosten für das Patent scheine allgemeines Einver⸗ ständniß’ zu herrschen; die Ertheilung von Patenten solle doch keine Einkommensquelle für das Reich, keine Steuer sein. Die Retorsionsmaßregeln würden so zu bhalten sein, daß ein Anschluß an die internationale Konvention möglich sei. Wenn man sich vielfach auf die Fneueiekommädson von 1886 berufen habe, so stehe er allen von der Regierung beru⸗ senen Enqueten sehr skeptisch gegenüber. Auf die Patentenquete von 1886 könne man sich auch deshalb schon nicht berufen, weil seitdem mit dem Fortschritt der Industrie die Ansichten der früheren Mit⸗ glieder ganz andere geworden sein könnten.

Damit schließt die Diskussion. Die Vorlage r eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.

Schluß 4 ¾ Uhr.

zu legen

langer

8

Haus der Abgeordneten.

Die in der gestrigen Sitzung bei der Berathung der An⸗

träge der Abgg. Conrad und Strutz, betreffend die Ab⸗ änderung des Jagdgesetzes, von dem Minister für Landwirthschast zc. von Heyden abgegebene Erklärung lautete:

Ich habe vorzugsweise an der heutigen Gitzung um deswillen theilgenommen, um jedem Mißverständniß darüber vorzubeugen, als ob die Staatsregierung die Verhandlung, welche das hohe Haus heute beschäftigt, nicht mit vollem Interesse verfolge. Dagegen din ich nicht in der Lage, mich an einer materiellen Diskussion über die beiden zur Sprache stehenden Gesetzentwürfe zu detheiligen. Die Sachlage ist folgende:

Die Staatsregierung hat mit Vorlegung des Jagdordnungs⸗ entwurfs ihrerseits im Jahre 1883 anerkannt, daß auf dem Gebiete des Jagdrechts nicht befriedigende Verhältnisse existiren, daß Lücken vorhanden sind, daß die Angelegenheit einer Verbesserung bedürftig ist. Darauf haben die Verhandlungen in diesem Hause und im Herrenhause klar gestellt, daß sich die Maßnahmen zur Er⸗ zielung eines verbesserten Zustandes in drei Richtungen bewegen: einmal auf dem Gebiete der Vorbeugungsmaßnahmen und erweiterten Voll⸗ machten zur Abstellung übermäßiger Wildstände; auf dem Gebiete der Schätzung eines Wildschadenersatzanspruchs, schließlich in der An⸗ ordnung der Eingatterungspflicht. Letztere kann ich in diesem Augen⸗ blick wohl ausscheiden. Das hohe Haus hat in den Berathungen seiner Kommission vorzugsweise die Wildschadenersatzfrage in den Vordergrund treten lassen. Es ist Ihnen bekannt, daß die Königliche Staatsregierung bisher lediglich das Gebiet der Vorbeugungs⸗ maßregeln in den Vordergrund gestellt und als zweckmäßig betrachtet hat. Bei dieser Sachlage ist die bisherige Stellungnahme der Königlichen Staatsregierung für mich bindend, und ich kann, wie gesagt., in eine materielle Erörterung der Sache in diesem Augenblicke nicht eintreten, da es mir aus nahe⸗ liegenden Gründen nicht möglich war, eine erneute Beschluß⸗ fassung des Staats⸗Ministeriums über die Sie heute beschäftigenden Anträge schon jetzt zu beantragen. Meine persönliche Ansicht hat in diesem Moment deshalb nur ein untergeordnetes Interesse, und will ich mich deshalb auf eine Bemerkung beschränken.

Nach mei rzeugung wird die Vorlegung des Ent⸗

Die angeführten Gründe gegen die Beschränkung durche

wurfs einer Jagdordnung seiner Zeit auf die Tagesordnung gesetzte Frage der Neuregelung unseres Jagdrechts von derselben nicht mehr verschwinden, bic sie in der einen oder anderen Weise gelöst ist, und deshalb ist es mein Wunsch, daß diese Frage baldmöglichst ihrer Lösung entgegengeführt werde. Um dies zu erzielen, ist nach dem Stande der ganzen Verhandlungen meines Erachtens nur der Weg aus⸗ sichtsvoll, daß baldmöglichst in diesem Hause eine Beschlußfassung erzielt wird, und demnächst das Herrenhaus in Beschlußfassung und Stellung⸗ nahme tritt, dann ist die Staateregierung in der Lage, ihrerseits zu erwägen, welcher Weg gangbar ist. Ich möchte aber glauben, daß die bisherigen Berathungen der Kommissionen dieses Hauses nicht vergeblich gewesen sind, wie von einer Seite beklagt wurde. Ich habe den Eindruck, daß im Großen und Ganzen in diesem Hause eine Abklärung. der Ansichten stattgefunden hat, daß die Gegensätze, die vorhanden waren, vermindert worden sind. Meine Herren, ich verkenne nicht, daß auch heute noch erhebliche Gegensätze über die uns beschäftigende Frage existiren. Aber ich follte meinen, wenn von allen an der Gesetzgebung betheiligten Faktoren anerkannt ist, daß der bestehende Zustand ein nicht befriedigender ist, dann muß trotz bestehen bleibender Gegensätze doch eine Besserung zu ermöglichen sein. Es steht fest, daß über eine ganze Reihe von Maßnahmen, durch welche eine Besserung des bestehenden Zustandes erzielt werden kann, ein Einverständniß vorliegt. Ich möchte deshalb glauben, daß es in dieser Sache, wo es sich wirklich nicht um große prinzipielle Gegen⸗ sätze handelt, sondern darum, daß der Landmann, speztell der kleine

Landmann vor Wlldschaden moöglichst geschützt wied, gilt dasjenige in

seinem Interesse zu Stande zu bringen, was erreichbar ist. Stellt.

sich nachher heraus, daß das, was erreicht ist, nicht genug ist, dann,

meine Herren, entwickeln sich die Verhältnisse von selber weiter und

die Sache reift von selbst. Ich glaube, daß es gut ist, vor allen Dingen das jetzt Erreichbare zum Abschluß zu bringen und erkenne

an, daß es wünschenswerth ist, daß diese Frage baldmöglichst von der agesordnung verschwindet. (Bravo!)

Nichtamtliches.

Bayern.

München, 5. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Brinz⸗Regent trifft, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, neuen Hispositionen zusolge heute Abend hier ein.

Bei den gestrigen Gemeindewahlen wurbden laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“ elf Mitglieder der liberalen und neun

der Centrumspartet gewählt. In Folge dessen wird im Gemeinbe⸗Kollegium statt der bisherigen Centrumsmehrheit ine liberale Mehrheit vorhanden sein. 1 ““

Württemberg.

Stuttgart, 4 Peenndes Gestern trat, wie der „Schw. Merk.“ berichtet, die Finanzkommission der Kammer der Abgeordneten hier zusammen, um die mit dem unftigen Haupt⸗Finanz gemn. umfangreichen Geschäfte in vorberathender Weise in Angriff zu nehmen. zundchst handelt es sich um den Beschluß der Fmmanzkommission ber den ihr zugewiesenen Antrag der Abgg. Dr. Göz, Schall

und Genossen wegen Einführung einer ergänzenden allge⸗

meinen Personal Einkommensteuer und Aufhebung der bisherigen Beschränkung der Kommunalbesteuerung hin⸗ sichtlich des Kapital⸗ und Berufseinkommens, worauf zur Wahl der Reserenten für die verfassungsmäßige Prüfung der Steuer⸗ verwendung von den zwei Jahren 1887/88 und 1888/89 auf

Grund der von der Regierung übergebenen gedruckten Rech nungsergebnisse als Vorarbeit für den pro 1891/93 auf ustellenden neuen Haupt⸗Finanz⸗Etat geschritten werden dürfte.

Baden.

Karlsruhe, 4. Dezember. Der Geburtstag Ihrer niglichen Hoheit der Großherzogin wurde der „Karlsr. Zig.“ zusolge im ganzen Lande festlich begangen.

Durch Verfügung Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ Herzogs vom 21. v. M. tritt das Gesetz vom 26. Juntd. J., betreffend die Versicherung der Rindviehbestände, mit

dem 1. Januar 1891 in Krast. 1 8 8

Mecklenburg⸗Schwerin.

Schwerin, 4. Dezember. lichen Hoheit des Großherzogs bessert sich nach den den „Meckl. Nachr.“ zufolge aus Cannes eingetroffenen Nach⸗ tichten langsam aber sichtlich. Die Kräfte nehmen zu, doch

zinderte die kalte Witterung die Bewegung im Freien.

Der Afrikareisende Oscar Borchert wurde heute von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie

.

empfangen und erhielt später eine Einladung zum Thee.

Oldenburg.

(N) Oldenburg, 4. Dezember. Nach dem dem Land⸗ age Seitens der Staatsregierung vorgelegten Voranschlage es Landeskulturfonds für das Herzogthum Oldenburg ür 1891/93, welcher sich in Einnahme und Ausgabe auf je 341 025 beziffert, sind für Kanalbauten und Unter⸗ haltungskosten der fertigen Kanäle und Kanalstrecken 899 800 ausgeworfen, ferner zur Vorbereitung der un⸗ kultivirten Flächen des Landeskulturfonds Behufs deren leberführung zur Kultur ꝛc. 40 000 ℳ, zur Erwerbung von Grundstücken Zwecks Meliorationen ꝛc. 18000 ℳ; zur Anlage, weiteren Entwickelung und Unterstützung von Ansiedelungen und Kolonien ꝛc. 15000 ℳ; zur Förderung von Drainagen 9000 ℳ, von Verkoppelungen 3000 ℳ, der Obst⸗ kultur 1800 ℳ, zu Waldkulturen 6000 ℳ, zur Förderung

von Bezirks⸗Thierschauen durch Prämien ꝛc. 15 349

Zur Förderung von Kleimeliorationen durch Transport von Klei aus den Marschen per Schienengeleis und Ueberbringung

esselben über die betreffenden Meliorationsflächen sollen ährlich etwa 100 000 aufgewendet werden, letztere Aus⸗ gabe aus den zu gleichen Beträgen veranschlagten Einnahmen aus verkauftem und transportirtem Klei. Die 899 800 zu Kanalbauten sollen angeliehen werden und die Lencgegcuss zur Verzinsung und Tilgung der Anleihen einen Zuschu

05 000 leisten.ʒ 6

Anhalt.

Dessau, 4. Dezember. Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg bra gestern, wie der „Anh. St.⸗A.“ meldet, zum Besuch am hiesigen Hofe ein.

Das Befinden Sr. Wnig⸗

von

Schwarzburg⸗Rudolstadt. . Rudolstadt, 4. Dezember. In der vorgestrigen Sit

des Landtages wurde, wie wir der „Schwzb.⸗Rud. Lds.⸗L tg ie

entnehmen, von der Regierung ein Gesetzentwurf, betreffend Festsetzung der Alterszulagen der Volksschullehrer, eingebracht und sodann mit der Berathung des Etats be⸗ onnen. Die von dem Ausschuß beantragten nur gering⸗ ügigen Aenderungen wurden meistens angenommen und schließlich der Etat mit einer Summe von 2 542 950 in Einnahme und in Ausgabe genehmigt. Ein Antrag des Ministeriums, betreffend die Gewährung von Pensionen an Personen, welche widerruflich im Staatsdienst beschäftigt werden, und an deren Hinterbliebene, wurde dem Rechts⸗ ausschuß überwiesen.

Schwarzburg⸗Sondershausen.

Sondershausen, 4. Dezember. Se. Durchlaucht der Fürst und Ihre Hoheit die Fürstin haben sich, dem „Reg.⸗ u. Nachr.⸗Bl.“ zufolge, gestern zum Besuch nach Dessau begeben.

Lippe. V

(W) Detmold, 4. Dezember. In den letzten Sitzungen des Landtages wurde bei der zweiten Berathung des Etats die Regierung unter Anderem auch um eine Abänderung des Gewerbesteuergesetzes, dem Vorgehen Preußens ent⸗ sprechend, ersucht. Bei der Position „Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer“ brachte der Abg. Asemissen den Antrag ein, die Regierung möge dem Landtage eine Vorlage für ein neues Gesetz machen, nach der Richtung, daß eine Entlastung des geringen Einkommens und eine er⸗ höhte Belastung des größeren Einkommens, ebenso eine schärfere Heranziehung des fundirten Einkommens gegen⸗ über dem Einkommen aus der Arbeit stattfinde, daß ferner auch die Familienverhältnisse bei dem höheren Einkommen Berücksichtigung finden, daß endlich bei einem Ein⸗ kommen über 3000 die Einschätzung nach Selbst eingabe des Steuerzahlers unter Rächprüung durch die Steuerbehörde geschehe. Nach längerer Debatte, in welcher der Abg. von Lengerke zu bedenken gegeben hatte, daß viele vom Antragsteller berührten Fragen, z. B. ob fundirtes Vermögen höher zu besteuern sei wie das unfundirte, auch in Preußen noch sehr bestritten seien, und daß man doch erst abwarten solle, was dort beschlossen werde, der Antrag wurde an eine Kommission verwiesen.

Lübeck.

Lübeck, 4. Dezember. Der Senator Dr. Behn ist nach der „Magd. Ztg.“ 8 die Jahre 1891/92 vom Senat zum Bürgermeister gewählt worden, 8 88

Deutsche Kolonien. 8

Nachdem Freiherr von Soden vom 5. bis 7. No⸗ vember Bagamoyo und Darees⸗Salaam besichtigt, wurde, wie der „Nat.⸗Ztg.“ aus Sansibar geschrieben wird, letzterer Ort definitiv zum Sitz des Gouvernements bestimmt. Mit dem Bau der Regierungsgebäude wird sofort begonnen; die Ruinen des alten Sultanatspalastes werden zu diesem Zwech benutzt. Ein deutsch⸗englisches Konsortium erhielt vom Sultan⸗ die Genehmigung zur Gründung einer Gesellschaft, die die Erbauung eines Docks, von Hafenbauten und die Austrocknun der im Süden der Stadt gelegenen Lagune bezweckt. Au 11. Terrain werden neue Stadttheile angelegt werden.

Oesterreich⸗Ungarn.

Wien, 5. Dezember. Se. Durchlaucht der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolf zu Schaum⸗ bdurg⸗Lippe sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von hier nach Venedig abgereist.

Das Wiener Kabinet hat der „Polit. Korresp.“ zufolge in Belgrad mündlich die Erklärung abgeben lassen, Oesterreich⸗Ungarn könne vor Beendigung der gegen⸗ wärtigen handelspolitischen Berathungen mit Deutschland wegen der dadurch bedingten völligen In⸗ anspruchnahme aller betheiligten Faktoren nicht in handels⸗ politische Verhandlungen mit Serbien eintreten.

Im Abgeordnetenhause wurde gestern der Präsideent Smolka beim Eintreten von der Versammlung lebhaft be⸗

rüßt und dankte für den warmen Empfang. Dem sind olgende Vorlagen zugegangen: über die Handels⸗ und Schiffahrtskonvention mit Egypten, über das Rekrutirungs⸗ kontingent pro 1891, über das Gesetz, betreffend die Einquartirung der bosnisch⸗herzegowinischen Truppen, über die für die Aus⸗ aben gelegentlich der Ueberschwemmungen im September dieses

ahres zu gewährende Indemnität. Hierauf legte der Finanz⸗ Minister Dr. von Dunajewski dem Hause das Budget mit einem Exposé vor, wobei er die Erwartung aussprach, daß selbst bei einer minder günstigen Entwickelung der Ver⸗ hältnisse von dem Betrage von 10 625 650 Fl, welche zur Tilgung der Staatsschuld 1891 erforderlich sem würden, sicher 4 Millionen aus den laufenden Staats⸗ einnahmen bestritten werden könnten, somit höchstens 6 625 650 Fl. an Tilgungsrente auszugeben sein würden. Hierdurch gestalte sich das Totalergebniß für 1891, verglichen mit dem fuͤr 1890, um 4 593 635 Fl. günstiger. Der Finanz⸗ Minister gab sodann der Hoffnung Ausdruck, auf diesem Wege unter Voraussetzung günstiger Verhältnisse eine e - Entlastung des Staatsbudgets von Schuldaufnahmen und eine allmähliche Basirung desselben auf die laufenden Staatseinnahmen zu erzielen.

Das Gesammterforderniß ist mit schlagt; gegenüber dem mit dem Finanzgesetze für 1890 dewt Se- sammtkredite von 546 303 035 Fl. ergiebt sich ein ziffermäßiges Mehr⸗ erforderniß von 18 170 913 Fl. Beim Aufwand für die Beitragsleistang zu den gemeinsamen Angelegenheiten ergiebt sich gegenüder der Bei⸗ tragsleistung zum gemeinsamen Aufwande für 1881 don 99 757 000 Fl. ein Mehranspruch von 2 460 000 Fl. Das Erforderniß des Ministeriums. des Innern beziffert sich um 655 000 Fl. bdöder als im Vorjahre. Das Ministerium für Landesvertheidigung erscheint mit einem um rund 547 000 Fl. erhödten Aufwande eingestellt. Der Voranschlag des Ministeriums für Kultus und Unterricht weist ein Mehterforderniß von rund 806 000 Fl. auf. Im Etat des Finanz⸗Ministeriums ergiebt sich ein Mehrerforderniß vdon rund 555 600 Fl. Das Mehrerfordernis von 12 290 000 Fl. beim Handels⸗Ministerium wird mit dem Erforderniß der vom Staate für fremde Rechnung betriebenen Bahnen und den Anschaffu zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung der Telegravden. und Teleddon - seitungen begründet. Für den nächsten in Wien abzudaltenden Post. kongreß ist ein Betrag von 200 000 Fl. eingestellt. Diese ansprüche werden indessen nicht nur auesgeglichen, sondern dnsde⸗

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beim Cisagcß neteb durch die günstigen Betriebsergebaisse bedeufend überwogen. Pas Erforderniß ünftgen dan⸗Aüinisteriams erscheiut um 812000 fll. böher, der Voranschlag des Justiz⸗ Ministeriums um 198 000 Fl. höher präliminirt als im Vorfahr. Der Pensions⸗Etat ist um 294 000 Fl. höber eingestellt als im Vorjahr. Der Voranschlag der Subventionen und Dotationen weist ein Minder⸗ erforderniß von 244 000 Fl. auf, welches mit 197 000 Fl. auf die Sub⸗ ventionen an Grundentlastungsfonds, mit 47 100 Fl. auf die Subpentionen an Verkehrsanstalten entfällt. Die Subventlon für die Nordwest⸗ bahn ist um 103 000 Fl. niedriger, jene für die Lemberg⸗Czernowitzer Bahn um 764 000 Fl. höher präliminirt, Im Etat der Staats⸗ schuld erscheint ein Mindererfordermß von 417 000 Fl. eingestellt, hiervon entfallen auf die durch das niedrigere Agio sich ergebende Verminderung des Münzverlustes 890 000 Fl. Die gesammten Staats⸗Einnahmen sind mit 566 759 572 Fl. gegen 548 820 006 Fl. im Jahre 1890, also um 17 939 566 Fl. böber angesetzt. Die Einnahmen des Finanz⸗Ministeriums erscheinen um 4 434 938 Fl. höher, wovon auf die direkten Steuern 1 096 000 Fl. entfallen. Die Gebäudesteuer ist um 421 000 Fl. höher, die Erwerbsteuer um 53 000 Fl., die Einkommensteuer um 259 000 Fl. höher präliminirt. Die Bedeckung des Zollgefälles wird mit einem um 1 560 000 Fl. erhöhten Betrage veranschlagt. Von den indirekten Abgaben ist die Verzehrungesteuer mit einem Mehr⸗ ertrage von 1 957 400 Fl. eingestellt. Beim Tabackgefälle wird das Erträgniß um 511 40) Fl. höher prältminirt. Die Bedeckung des Erfordernisses für das Handels⸗Ministerium ist um effektiv 6 249 974 Fl. höher eingestellt. Die Ein⸗ nahmen des Ackerbau⸗Ministert me sind um 853 751 Fl. höher als im Vorjahr. Das Fsases z erzaennt für 1891 wird mit 564 473 948 Fl., die Gesammtbedeckung mit 566 759 572 Fl. ver⸗ anschlagt, es resultirt somit ein Ueberschuß von 2 285 624 Fl. Der im Vorjahre prälsminirt gewesene Ueberschuß von 2 b16 971 Fl. ist durch den in mehreren Ländern aufgetretenen Nothstand und damit verbunden gewesene Unterstützungskredite auf den Betrag von 1 691 971 Fl. herabgemindert worden. E. ist somit die diesjährige Bilanz um 593 653 Fl⸗ agstsg

Fast sämmtliche hiesige Blätter, selbst diejenigen der Oppo⸗ sition, betonen das günstige und erfreuliche Resultat des bsterreichischen Budgets für 1891. Das „Frem⸗ denblatt“ führt aus, das mit Arbeit, Mühe und Opfern er⸗ kaufte Gleichgewi t bes österreichischen Budgets würde jeßt ein dauerndes sein. Der Finanz⸗Minister von Dunajewski könne mit fredigun⸗ auf die erzielten Erfolge blicken. Die „Presse“ bemerkt, die üear.⸗ Dunajewski’s gewährten die schönsten Erwartungen für die großen wirthschaftlichen Auf⸗ gaben der nächsten Zukunft, besonders betreffs der Regelung der Valuta. Die „Neue Freie Presse⸗ meint, es werde Dunajewski trotz seiner finanziellen Erfolge nicht ge⸗ lingen, die bisherige Reichsraths⸗Majorität neu zu beleben. Das „Neue Wiener Tagblatt“ konstatirt, das Gesammt⸗ ergebniß des Budgets sei ein hocherfleuliches. Alle Parteien hätten Grund, dies hervorzuheben.

Dem ungarischen Unterhause legte gestern der Handels⸗Minister den Handels⸗ und Schiffahrisvertrag mit Egypten vor,

Der „Nemzet“ erfährt kompetenterseits, der Kultus⸗ Minister werde am 21. d. M. eine Konferenz betreffs der katholischen Autonomie veranstalten, zu der mehrere Bischöfe und Abgeordnete Einladungen erhalten haben.

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Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Unterhaussitzung begründete der Obersekretär Balfour eine mvrerrg 5000 Pfd. St. zur Abhülfe des Nothstandes in Best⸗Irland. Er erklärte, die Regierung wolle, da die Kartoffelernte dort zum größten v mißrathen sei, die Beschaffung der Kartoffel⸗

der

saat erleichtern und Nothstande durch Nothleidenden beim Eisenbahnbau und anderen

Bauten abhelfen. Die Hülfsaktion würde unter Kontrole der Regierung und nicht unter derjenigen der Lokalbehörden statt⸗ finden. Der Kredit wurde nach vierstündiger Debatte ge⸗ nehmigt. Nach mehrstündiger Diskussion wurde sodamm auach

der Antragangenommen, zu der Einzelberathang der Zehnten⸗ bill überzugehen, und die weitere Berathung der Bill bis zum 22. Januar vertagt.

In der gestrigen Versammlung der irischen Depu⸗ tirten wurde ein Comité ernannt, welches mit Gladstone und anderen liberalen; einen Memungsanstamnsch dor über pflegen soll, ob in der künstigen Homerule Borlage einem irischen Parlament die Komtrale der irrschen Polähei und die Lösung der irischen Frage eingerümmt werden mürde Gladstone hat das Commtes hente Bormittag zu empfangen; Parnell, der zu den Mitgläedern des Enmtes gehört, wird der Unterredung jedoch micht bemmahmen. glaubt, wenn die Ansichten

ebilligt würden, werde will 1 falls

des Ministers B. H. Smith semen Foeunden gunße WBesung niß ein Es sei wahrschemmlich, das er, dem Ruth der Marzue folgend, um die Leitmng des Mmerhauses minder⸗

legen werde. . 88 Mercunn“ mill itt. 4 zomistischer Parlamemskundidat rer

Paris, 5. Dezember. gestrige Ministervath dauerte, mie T. B.“* meldet mur eine halbe Stunde, die Minister Ridot, Fallieres und Barbey ontfernten sich Dann, um dem Trauergottesdienst für den Kbhmug der Niederlande deizumohnen. Der Früsidem Carnot war Die veputirtenkammer fotzte in ihror gestrigan

die Berathung üder die Frage der Abstufung des der I Mohrore Doputirte schlugen vor, Frage der Budgetkommission zu über⸗ weisemn, ab der Finanz⸗ Minister Rouvier und der Minister⸗ nt de Freyrinet deantragton, die üderhaupt zu . die Angelagenheit an dine Spezia bonmmission zu verwe und die Budgeiderathung sort⸗ —₰ sellden dieselden die Lertrauenssvage.

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