ausnahmefog, nicht blos im Zweifel, der Sitz des Betriebes (§. 41 3 8es Gesetzes).
Betriehssitz ist derjenige Ort, an welchem sich der Mittelpunkt (wirthschaftliche Schwerpunkt) des Unternehmens befindet. Der Sitz des Bet kann durch das Vorhandensein von Serie
Ferkaufsstätten. Waarenlagern außerlich erkennbar, oder aus Ein⸗ tragungen in Firmen⸗ oder Gewerberegister zu entnehmen sein. Mit dem Wohnsitz des Unternehmers braucht der Betriebssitz nicht zu⸗
u fallen. 8 . sind die Arbeiter ꝛc., welche außerbalb des Betriebssitzes Arbeiten ausfübren, nicht an dem Orte, wo die Arbeiten stattfinden, an der jeweiligen Arbeitsstätte, sondern an dem Sitze des Betriebes zu versichern. Jedoch kann eine dauernde oder besonders umfangreiche Ausführung von Arbeiten an einem von dem Betriebssitze verschiedenen Orte unter Umständen den Charakter eines selbständigen Betriebes mit einem besonderen geschäftlichen Mittelpunkt annehmen.
Bezüglich der Frage nach dem Sitz eines land⸗ und forstwirth. . schaftlichen Betriebes kommen die Bestimmungen im §. 44 Absaßz 2 unnd 3 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Mai 886 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 132) in Betracht. 1 Für 88 Fei de) “ bestehender W ebe entscheidet der Sitz des Hauptbetr V 1 “ Auslande Herioner beschäftigt, welche als Arbeiter zc. ines inländischen Betriebes anzusehen sind, so erfolgt ihre Versiche⸗ ung gleichfalls am Orte des inländischen Betriebssitzes. Hiernach unterliegt z. B. der Monteur einer inländischen Maschinenfabrik, welcher eine in dieser Fabrik gefertigte Maschine im Auslande auf⸗ stellt, auch für die Zeit seiner Beschäftigung im Auslande den Be⸗ stimmungen des Gesetzes. 1 Wenn dagegen Personen im Inlande beschäftigt werden, welche einem im Auslande belegenen Betriebe angehören so ist stets der Ort der thatsächlichen inländischen Beschäftigung für die Zuständigkeit der Versicherungsanstalt entscheidend.
Secleute sind nach §. 136 des Gesetzes bei derjenigen Versiche⸗ rungsanstalt zu versichern, in deren Bezirk sich der Heimathshafen des Schiffes befindet. Als Heimathshafen (Registerhafen) gilt derjenige Hafen, von welchem aus mit dem Schiffe die Seefahrt betrieben wird 35 des Handelsgesetzbuchs, Bundes⸗Gesetzbl. 1869 Seite 379).
Berlin, den 31. Oktober 1890.
Das Reichs⸗Versicherunggamt. Dr. Bödiker.
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Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 9. Dezember. Hülsen, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 141, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Com⸗ mandeur des Landw. Bezirks Konitz ernannt. Vanselow, Major vom Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 141 versetzt. v. Dewitz, Major aggreg. dem 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, in das Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57 einrangirt. v. Sack, Major und Bats. Commandeur vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, in das Inf. Regt. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Branden⸗ burg.) Nr. 64, v. Prittwitz u. Gaffron, Major vom General⸗ stabe der Kommandantur zu Königsberg i. Pr., als Bats. Comman⸗ deur in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ost⸗ preuß) Nr. 43, v. Plocki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, — versetzt. Prinz zu Stolberg⸗Wernigerode, Sec. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland, im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. à la suite des genannten Regts., unter Vorbehalt der Patentirung, angestellt. Frhr. v. Palm, Rittm. vom 2. Garde⸗Drag. Regt., zum Escadr. Chef ernannt. Frhr. v. Zeblitz⸗Leipe, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Becker, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Großberzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Bran⸗ denburg.) Nr. 24, von dem Kommando zur Dienstleist. bei dem Mi⸗ litär⸗Knaben⸗Erziehungsinst. zu Annaburg entbunden. Keßler, Pr. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, zur Dienstleist. bei dem Militär⸗Knaben⸗ Erziehungsinstitut zu Annaburg, Frhr. v. Ledebur, Hauptm. und Comp. Chef vom Anbhalt. Inf. Reot Nr. 93, bis zum 30. April k. Js. zur Dienstleistung bei dem Bekleidungsamt des IV. Armee⸗ Corps, — kommandirt. Graf Alexander zu Waldeck u. Pyrmont, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, in das 3. Bad. Drag. Regt. Prinz Karl Nr. 22 versetzt. Helm, Sec. Lt. und Feldjäger vom Reitenden Feldjäger⸗Corps, zum Oberjäger ernannt. de Grahl, Sec. Lt. von der Res. des Garde⸗Schutzen⸗Bats., als Sec. Lt. und
Feldjäger in das Reitende Feldjäger⸗Corps versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Göhrde, 6. Dezember. Bachmann, Major z. D., zuletzt in der 2. Ingen. Inspekt., unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der ÜUniform der genannten Inspekt., in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere übergetreten. Neues Palais, 9. Dezember. v. d. Mülbe, v. Bogus⸗ awski, Gen. Lts. von der Armee, in Genehmigung ihrer Abschieds⸗ gesuche, mit Pension zur Disposition gestellt. v. Hobe, Oberst⸗ Lient. z. D., früher im damaligen 1. Schles. Drag. Regt. Nr. 4, der Charakter als Oberst verliehen. Heym, Pr. Lt. und Oberjäger vom Reitenden Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden und zu den Landw. Jägern
2. Aufgebots übergetreten.
Im Sanitäts⸗Corps. Neues Palais, 9. Dezember.
Dr. Emmerling, Assist. Arzt 1. Kl. rom 1. Eroßherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23, der Abschied bewilligt. Militär⸗Justiz⸗Beamte. Verfügung des General⸗Anditeurs der Armee. 5. De⸗ Bielawski, Garnison⸗Auditeur in Swinemünde, als ir. Anditenr zur 5. Dir. vom 1. Jannar 1891 ab versetzt.
ich Württembergisches) Armee⸗Corps. epee⸗Fähnriche e. Ernennungen, d Verseßzungen. Im aktiven Heere. leich en. Lt. und Commandeur der 26. . ꝛgl. Württemberg.), zum Kommandanten von zmleich zum Vorstand des Ober⸗Rekrutirungsraths ernannt. Steiner, Unueroff. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, a t bach, Unmteroff. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, von oser, Unteroff, im Infant, Regt. Kaiser Friedrich König von — Nr. 125, Graf Puückler⸗Limpurg Frhr. v. Groditz, vof. im Feli⸗Art. Kegt, König Karl Nr. 13, — zu Port, Fähnrs⸗ befüörbert. Keller, Ser 2t. im Gren, Regt. Prinz Karl Nr. 123,
2 Zer Regi. Nr. 12 versett.
eurlanbtenstande. 8, Detember. Die Vinze⸗Feltd⸗ Vie⸗Wachtmeister der Reserre: Mayer vom Landw. m Sit, Lt. der Res. des 4. Juf.! Nr., 122, Landw. Bezirk, zum Set, Lt. Nes. des . der f. Regts. Bilhelm ve Hellbronn, zum Set. A.
9½ acker vom Landw. B. f 8. Kaiser Friebrich K Landw. zum
er von k Stuttgart, zum Sett, Karl Nr. 19, Peter vom
Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Sandberger von demsf. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122, Mögling von dems. Landw. Bez., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, Pfeiffer I., Veittinger, Bauer, Pfeiffer II. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Sec,. Lts. der Res. des 2. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Diebold vom Landw. Bez. Heilbronn, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. König Wilhelm Nr. 124, Henning vom Landw. Bezirk Hall, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122, Stadelbauer vom Landw. Bez. Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126, — ernannt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 8. De⸗ zember. Frhr. v. Lupin, Gen. Lt. und Kommandant von Stutt⸗ gart, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disp. gestellt und von der Stelle des Vorstandes des Ober⸗Rekrutirungs⸗ raths enthoben, unter Gewährung eines Patents seiner Charge vom 25. Juni 1889. Miehle, Sec. Lt. im Train⸗Bat. Nr. 13, der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. 8. Dezember. Gleiß, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Assist. Arzt 2. Kl. ernannt. Bihler, Unterarzt im Inf. Regt. König Wilhelm Nr. 124, Dr. Stähle, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, — zu Assist. Aerzten 2. Kl. ernannt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. Dezember. Stelzenmüller, Feldw., zum Kasernen⸗ Insp. ernannt. 8. Dezember. Lindemann, Stabstrompeter im 2. Drag. Regt. Nr. 26, der Titel „Militär⸗Musikdirigent“ verliehen. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 1. Dezember. Stelzenmüller, Kasernen⸗Insp., der Garnison⸗Verwaltung Ulm zugetheilt. Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Kommandirungen. Neues Palais, 9. Dezember. Frhr. v. Erhardt, Korv. Kapitän, zum Kapitän zur See befördert. Credner, Korv. Kapitän, mit dem Zeitpunkt seines Eintreffens in der Heimath zur Dienstleistung bei der Werft in Wilhelmshaven kommandirt. 8
Jagdschloß Göhrde, 6. Dezember. Truppel, Kapitän⸗Lt., zur Vertretung des erkrankten Kapitän⸗Lts. Scheder z ienst⸗ leistung im Reichs⸗Marineamt kommandirt.
Parlamentarische Nachrichten.
Die XIII. Kommission des Reichstages zur Vor⸗ berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, besteht aus folgenden Ab⸗ geordneten: Dr. Barth, Dr. von Bennigsen, Bohtz,
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Dr. Buhl, Graf von Chamaré, Dr. Dohrn, Fried⸗ länder, Fürst von Hatzfeldt⸗Trachenberg, Fein⸗ Reichsgraf von und zu Hoensbroech, Schriftführer; Hoffmann, Schriftführer; Lulssch, Kersting, Klose, von Koscielski, Lerzer, Graf von Mirbach⸗ Oechel⸗ häuser, Goetz von Olenhusen, Graf von Preysing, Reichert, Richter, Schmidt, Schrader, von Staudy, Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, Vorsitzender; Ulrich, Dr. Witte, Stellvertreter des Vorsitzenden.
— Im Herrenhause ist von dem Grafen von Franken⸗ berg folgender Antrag eingebracht worden:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: die Bildung einer Behörde zu erwägen, welcher alle Interessen der Wasserwirthschaft in Bezug auf die Landeskultur, auf Abwendung der Hochwassergefahren und bessere Ausnutzung für Schiffahrt und Gewerbe unterstellt werden.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Antrag der Abgg. Richter und Genossen zugegangen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Auskunft zu ertheilen 1) über die Zahl, den Geldwerth und das Areal der seit 1867 in den einzelnen Provinzen Preußens begründeten oder erweiterten Fideikommißstiftungen; 2) über den Betrag der nach dem Stempelgesetz vom 7. März 1822 bei der Bestätigung der Fideikommißstiftungen aufgekommenen Stempelgebühren; 3) darüber, ob und in welchen einzelnen Fällen sowie auf Grund welcher gesetz⸗ lichen Bestimmungen ein Erlaß der gesetzlich vorgeschriebenen Stempelgebühr von drei Prozent des Werthes der Fideikommiß⸗ stiftungen stattgefunden hat.
— Im weiteren Verlauf ihrer gestrigen Sitzung nahm die Gewerbesteuerkommission des Hauses der Abgeordneten die §§. 13 bis 18 der Vorlage (Steuergesellschaften, Steuersätze, Steuerausschüsse, Ort der Veranlagung, Veranlagungsgrundsätze) ohne wesentliche Debatte unverändert an, ebenso die §§. 19— 21 mit ge⸗ ringen redaktionellen Verbesserungen. In §. 22 wurde auf Antrag des Abgeordneten Dr. Hammacher der erste Satz wie folgt formulirt: „Bei Ausmittelung des Betrages kommen alle Betriebskosten und die Abschreibungen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der Werthverminderung entsprechen, in Abzug von der Einnahme“. Abg. Metzner wollte die Schuldenzinsen nicht in Abzug gebracht wissen. Ein dahin gehender Antrag wurde abgelehnt, da ein gleiches Verfahren bei der Grund⸗ und Gebudesteuer stattfinde. Die §§. 23 und 24 fanden unveränderte Annahme. In ihrer heutigen Sitzung griff die Kommission nochmals auf §. 22 der Vorlage zurück. (Abzüge bei Ausmittelung des Ertrages.) Auf Antrag des Abg. Dr. Hammacher erhielt der erste Satz fol⸗ gende Fassung: „Bei Ausmittelung des Ertrages kommen alle Betriebskosten und die Abschreibungen, welche einer an⸗ gemessenen Berücksichtigung der Werthsminderung entsprechen, in Abzug. Insbesondere kann auch die Werthsminderung derjenigen Gegenstände, welche aus dem Betriebe unter Ersatz (Erneuerung) aus⸗ scheiden, nach Maßgabe ihres Bücherwerths abgeschrieben werden.“ Darauf gelangte §. 59 (Betriebssteuer für Schank⸗ und Gastwirth⸗ schaften) zur Erörterung. Abg. Metzner war gegen die Betriebs⸗ steuer. Eventuell solle man, um nicht vorzugsweise den Genuß der kleinen Leute zu treffen, zusetzen: Klein⸗ handel mit Bier, Wein, Branntwein oder Spiritus.“ Der General⸗Steuerdirektor Burghard betonte, die Regierung sei bei ihrer Gestaltung der Vorlage lediglich von finanziellen Gesichts⸗ punkten ausgegangen. Die großen Erleichterungen für die kleinen gewerblichen Betriebe im Allgemeinen sollten auf die Schankwirth⸗ schaften nicht ausgedehnt werden. Hier solle die Betriebssteuer eine Kompensation bewirken, wenn man nicht gerade dem Schank⸗ gewerbe durch die Steuerermäßigung einen neuen Impuls geben wolle. Der Regierungskommissar erklärte sich gegen die Einfügung von „Bier“ nach dem Antrag Metzner, worauf der Abg. Metzner seinen Antrag auf Wein einschränkte. Der Abg. Schreiber wollte auch die Konsumvereine der Betriebssteuer unterwerfen. Dagegen erklärte der Regierungbzertreter, daß dieselben bereits in der Vorlage einbegriffen seien. Die Abgg. Schnatsmeier und von Tiedemann waren für Erhöhang der Steuersätze. Der Abg. Metzner zog seinen Antrag zurück. 56,. 59 wurde angenommen mit allen gegen eine Stimme.
— Die Volksschul⸗Kommission des Hauses der Abgeorhneten begann heute ihre Verhandlungen. Die Regierung war burch den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Leble9, den Ministerial⸗Direktor Dr. Kügler und die Ge⸗
eimen Ober⸗Regierungs⸗Räthe Dr. Schneider, Dr. Esser und Dr. von Brehm vertreten. Die Kommissionsmit⸗ lieber waren sämmtlich zur Stelle. Zunächst wurde in die
der Mes. des t, Inf. Regts. 5 „t. der
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eneraldiskussion eingetreten, die sich über die ganze Materie des
b Cet es erstreckke und insbesondere die Frage behandelte, inwieweit die
Vorlage eine Ausführung der Verfassung enthalte. Der Minister Dr. von Goßler ergriff das Wort zu längeren Auseinander⸗ setzungen. Seitens der konservativen Partei waren eine Anzahl Abänderungsanträge eingebracht worden. Der §. 6 soll danach lauten: „Die Volksschule hat drei Unterrichtsstufen’. — §. 7 „Ueber die innere Einrichtung der Volksschule, insbesondere die Fahl der Lehrstunden für jede Unterrichtsstufe, die Einrichtung der
nterrichtsstufen als getrennte Klassen und den Lehrplan ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durch die regierung Bestimmung zu treffen“. — §. 13, wonach lich wegen des Religionsbekenntnisses die Aufnahme in die Volksschule seines Wohn⸗ ortes nicht versagt werden darf“, beantragen die Konservativen zu streichen, dafür soll der Anfang des §. 14, wonach bei der Einrichtung von Volksschulen die kon⸗ fessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen 89. als besonderer Paragraph behandelt werden. — Das Recht der Schulaufsichts⸗ behörde in §. 15, die Errichtung einer besonderen Volksschule für den Fall anzuordnen, daß in einem Schulbezirk die Zahl der Schul⸗ kinder sechzig übersteigt, soll nach konservativem Antrage der Be⸗ zirksregierung ertheilt werden.
— Die Einkommensteuer⸗Kommission des Hauses der Abgeordneten setzte heute ihre Berathungen fort bei den §ᷣ§. 18 und 19. §§. 18 und 19 besprechen die Ermäßigung der Steuersätze. Die Berathung derselben wurde als zum Tarif gehörig vorläufig aus⸗ gesetzt. §. 20 dehstene die Kommission mit dem Antrage Peters in nachstehender Fassung: „Die Veranlagung erfolgt in der Regel an dem Orte, wo der Steuerpflichtige zur Zeit der Aufnahme des Personenstandes (§. 21) seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthalt hat. Im Falle eines mehrfachen Wohnsitzes steht dem Steuerpflichtigen die Wahl des Orts der Veranlagung zu. Hat er von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht, und ist die Veranlagung an mehreren Orten erfolgt, so gilt nur die Veranlagung an demjenigen Orte, an welchem die Einschätzung zu dem höchsten Steuerbetrage stattgefunden hat.
reußische Staatsangehörige, welche im Inlande weder Wohnsitz noch Aufenthalt haben, sind an dem letzten Otkte ihres Wohnsitzes oder Aufenthalts in Preußen zu veranlagen. Die Veranlagung der in §. 2 bezeichneten Steuerpflichtigen geschieht an dem Orte, wo der Grundbesitz bezw. die gewerbliche oder Handelsanlage oder die Be⸗ triebsstätte liegt oder der bei der Steuerveranlagung etwa gestellte Vertreter seinen Wohnsitz hat, oder wo sich der Sitz der Kasse be⸗ findet, von welcher die Besoldungen, Pensionen oder Wartegelder aus⸗ gezahlt werden. Die bezüglich des Veranlagungsorts weiter erforderlichen Anordnungen erläßt der Finanz⸗Minister. „Die §§. 21, 22, 23 (Vor⸗ bereitung der Veranlagung), §§. 24, 25 (Steuererklärungen) wurden unverändert angenommen, §. 26 mit dem Antrage des Abg. Freiherrn. von Zedlitz: 1) In der Steuererklärung ist der Gesammt⸗, betrag des Einkommens (§. 10) getrennt nach den im §. 7 vorgesehenen Einkommensquellen anzugeben. 2) Das Einkommen von dem außerhalb des Veranlagungsbezirks belegenen Grundbesitze oder Gewerbebetriebe ist besonders aufzuführen. 3) Schuldenzinsen, Lasten u. s. w., deren Abzug beansprucht wird, sind anzugeben.“ §. 27 lautet: Dem Steuerpflichtigen soll auf seinen Antrag, so weit es sich um ein nur durch Schätzung zu ermittelndes Einkommen handelt, gestattet werden, in die Steuererklärung statt der ziffernmäßigen Angabe des Einkommens diejenigen Nachweisungen aufzunehmen, deren die Veranlagungskommission zur Schätzung desselben bedarf. Der Abg. Schmieding beantragte, statt „soll auf seinen Antrag gestattet werden“ zu setzen: „ist gestattet“. Dieser Antrag gab zu längerer Diskussion Veranlassung. Der Finanz⸗Minister Dr. Miquel, die Abgg. Freiherr von Hammerste in, Freiherr von Zedlitz, Freiherr von Huene, Tannen und Seelig sprachen sich gegen den Antrag aus, weil dadurch die Deklarationspflicht, namentlich ihre erziehliche Wirkung, völlig illusorisch gemacht werden würde. Der Antrag wurde von den Nationalliberalen vertheidigt und schließlich gegen 3 Stimmen ab⸗ gelehnt. §. 27 wurde unter Streichung des Worts „nur“ in der zweiten Zeile nach der Vorlage angenommen.
Die Landgemeindeordnungs⸗Kommission des Abgeordnetenhaufes trat heute Vormittag 11 Uhr zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Anwesend waren der Minister des Innern Herr⸗ furth und der Unter⸗Staatssekretär Braunbehrens. Zur Geschäfts⸗ ordnung schlug Abg. Hobrecht vor, mit der Berathung der Verfassung der Gemeinden (§. 6) zu beginnen und die Berathung über Bildung von Korporationen zurückzustellen. Abg. von Rauchhaupt war gegen diese Behandlung und wollte zuerst die §§. 1—5, dann §. 126 berathen wissen. Die Kommission trat diesem Vorschlag bei. Eine General⸗ debatte wurde nicht beliebt. Die §§. 1 und 2, Abs. 1 und 2 fanden unverändert Annahme. Zu Absatz 3 schlug der Abg. von Heyde⸗ brand (kons.) vor, den Widerspruch der Betheiligten durch einen Be⸗ schluß des Kreisausschusses zu ergänzen und gegen diesen Beschluß die Berufung an den Bezirksausschuß und Provinzialrath offen zu lassen. Statt des Wortes „erfordert“ beantragte derselbe Antragsteller: nothwendig macht. Der Minister betonte die Nothwendigkeit der Reform. Dieselbe werde von der Tagesordnung nicht ver⸗ schwinden, auch wenn in dieser Session die Landgemeindeordnung nicht zu Stande komme. Im Einzelnen erklärte sich der Minister gegen eine Beschlußfassung des Kreisausschusses und für eine gutachtliche Anhörung dieser Behörde. Abg. Krause war gegen die Mitwirkung der Selbstverwaltungsbehörden. Man⸗ solle es beim Entwurf belassen. Abg. von Tiedemann (Labischin) trat dem bei, während Abg. Barth (freikonservativ) dem Antrag Heyde⸗ brand zustimmte. Der Minister erklärte sich unter Hinweis auf die §§. 49 bis 51 der Kreisordnung nochmals gegen den Antrag Heydebrand und die Aenderung des Wortes „erfordert“.
Bezirks⸗ einem Kinde
Statistik und Volkswirthschaft.
Vorläufige Volkszählungs⸗Ergebnisse. anzig 119 714 (114 710). ilsit 24 088 (22 422). chöneberg (b. Berlin) 28 287 (gegen 15 904 im Jahre 1885). pandau 44 495 (32 009). emen 124 940. denburg 21 646 (21 438). elefeld 39 675 (34 931). gensburg 37 567 (36 093). rzheim 29 568 (27 204). enburg 31 520 (29 423).
eS9SGe9 —
3 “ Berichtigung.
In dem Artikel „Die Rechnungsergebnisse der Berufs⸗ genossenschaften“ in Nr. 298 des „R. u. St.⸗A.“ war irrthüm⸗ lich gemeldet worden, daß an laufenden Verwaltungskosten auf jeden innerhalb der Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufsgenossenschaft im Jahre 1889 vorgekommenen Unfall 106,01 ℳ entfielen. Dieser Angabe liegt ein Versehen zu Grunde; 106,01 ℳ entfielen auf jeden Unfall innerhalb der Tabacks⸗Berufsgenossenschaft, während auf jeden Unfall innerhalb der Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufsgenossenschaft nur 26,59 ℳ kamen. 8 9
Zur Arbeiterbewegung.
Die „Saarbr. Ztg.“ schreibt: Die Sozlaldemokratie macht zur Zeit wieder größere Anstrengungen, um die Bergleute Rhein⸗ lands, Westfalens und des Saargebiets zu gewinnen. Die sozialdemokratischen Agitatoren hielten. dieser Tage in den betreffenden Distrikten sahlreiche Versammlungen ab, in denen sie für den An⸗ schluß der Bergleute an die betreffenden Bergarbeiterverbände plaidir⸗ ten. Weiter planen sie eine Vereinigung der Bergarbeiter⸗
8 verbände.
Koch'scher Lymphe in
Bis jetzt he. 8 ihnen noch nicht gelungen zu sein, rrain unter den Bergleuten zu gewinnen.
deen c⸗ in der gestrigen Nr. 299 d. Bl. nach dem „Hamb. Corr.“ wiedergegebene Mäͤttheilung, es sei unrichtig, daß die Bremer Cigarrenfabrikanten Hamburger Arbeiter einstellten, findet in der „Hamb. Börsenh.“ Bestätigung. „Das Blatt schreibt: Die kürzlich von Bremen aus an auswärtige gemeldete Nachricht, daß mehrere Hundert der strikenden amburger Cigarren⸗ arbeiter in Bremer Fabriken Beschäftigung gefunden hätten und daß man in Bremer Fabrikantenkreisen hoffe, es werde bei dieser Gelegen⸗ heit gelingen, einen Theil des Lundenkreises der Hamburger Fabriken für Bremen zu gewinnen, hat den Hamburger „Verein der Cigarrenfabrikanten“ veranlaßt, sich durch seinen Vorstand nach Bremen zu wenden und Erkundigungen einzuziehen. Es sind darauf von bedeutendsten Bremer Fabrikanten Erklärungen ein⸗ gegangen, daß an dieser von Bremen aus verbreiteten In⸗ sinuation kein wahres Wort sei. Ein Schreiben nimmt an, jene Nachricht sei von den Sozialdemokraten selbst verbreitet. Es seien nicht zehn Arbeiter aus Hamburg in Bremer Fabriken engagirt worden. Sie dürfen überzeugt sein, heißt es in dem Briefe, daß die hiesigen größeren Fabrikanten keine Arbeiter von dort annehmen, wenn der Strike auch noch drei Monate dauert, darin sind wir Alle einig; aber wir bitten auch, fest auszuhalten und nicht nach⸗ zugeben, dann wird wenigstens für die nächste Zeit dem Striken ein Ende gemacht. Wir sind dabei, für Bremen und Umgegend auch einen Verein zu gründen, um diesen sozialdemokratischen Wühlereien fest entgegentreten zu können. — Diese Gesinnungen, be⸗ merkt das angezogene Blatt hierzu, und die Art, wie sie Ausdruck finden, werden nicht nur die von dem Strike betroffenen Taback⸗ und Cigarrenfabrikanten, sondern Jeden, der die Strikebewegung verfolgt hat, mit großer Befriedigung erfüllen und überall die durch jene falschen Bremer Notizen verbreitete Meinung, als seien die Arbeit⸗ geber wieder einmal unter sich uneinig, zerstreuen.
Der „Köln. Ztg.“ wird über den nunmehr beendeten Ausstand der Taschen⸗ und Federmesserschleifer (vgl. Nr. 298 d. Bl.) geschrieben: Dieser Ausstand war einer der größten und aus⸗ gedehntesten, die je unsere heimische Industrie heimgesucht haben. Nicht nur, daß weit über 1000 Familien, abgesehen von den Einzel⸗ stehenden, durch den Ausstand arbeits⸗ und verdienstlos gemacht wurden, beherrschte derselbe einen Zeitraum von reichlich vier Monaten; am 7. August d. J. wurde Seitens des Fabrikanten⸗ vereins keine Arbeit mehr ausgegeben, und am 9. Dezember, wurde Ausstand und Sperre endlich aufgehoben. Es dürfte nicht uninteressant sein, nunmehr auch die finanziellen Opfer, die der Aus⸗ stand auf Seiten der Schleifer gefordert, wenigstens annähernd kennen zu lernen. Man kann annehmen, daß in jeder Ausstandswoche wenigstens 100 Schleifer (der Verein hat annähend 600 Mitglieder) die Unterstützung der Vereinskasse in Anspruch nahmen, und daß jede Unterstützung im Durchschnitt mit wenigstens 20 ℳ berechnet werden kann; in Wirklichkeit schwanken die Unterstützungen zwischen 12 bis 30 ℳ und mehr. Diese Durchschnittsberechnung ergiebt 2000 ℳ Unter⸗ stůtzung für die Woche und für die Zeit der gesammten Ausstandsdauer 36 000 ℳ; und das ist das Allermindeste. Hierzu kommen dann noch die Schulden, die manche Familie sich hat aufbürden müssen, um das Nöthigste bestreiten zu können, und ferner kommt noch hinzu der ungeheure Schaden, der den Fabrikanten dadurch erwachsen ist, daß sie eingehende oder vorliegende Aufträge nicht ausführen konnten, und schließlich ist noch hinzuzurechnen der den ausständischen Schleifern entgangene Arbeitsverdienst. Das in dem hartnäckigen Lohnkampf Errungene steht mit diesen schweren Opfern in keinem Verhältniß.
In Leipzig fand am Mittwoch eine von der Tarifkommission einberufene Versammlung der Tischlergehülfen statt, in der die twa 80 erschienenen Werkstellen⸗Delegirten und Bezirksvertrauens⸗ männer, wie die „Leipz. Ztg.“ mittheilt, über Lohn⸗ und Arbeits⸗ verhältnisse sowie den Stand der Organisation in den von ihnen vertretenen Werkstellen und Bezirken Bericht erstatteten. Nach diesem beläuft sich die tägliche Arbeitszeit auf 9—12 Stunden, während der Stundenlohn zwischen 25 ₰ und 40 ₰ schwankt. Für Ueberstunden wird in einzelnen Geschäften gar kein Zuschlag, in andern ein solcher in verschiedener Höhe bis zu 50 % des Stunden⸗ lohns gewährt. Der Stand der Organisation, namentlich die Betheiligung am Unterstützungsfonds wurde als dürftig bezeichnet. Da die mangelhaften und unvollständigen mündlichen Mittheilungen der Werkstellenvertreter ein übersichtliches Bild der Lage nicht ge⸗ währten, wurde beschlossen, abermalige statistische Erhebungen, dies mal durch Ausgabe von Fragebogen, zu veranstalten.
In Braunschweig beschloß der „Köln. Ztg.“ zufolge eine große sozialdemokratische Versammlung, auf den 21. De⸗ zember nach Lutter a. B. einen Parteitag für das Herzog⸗ hum Braunschweig und die angrenzenden Bezirke einzuberufen. Namentlich soll die Agitation auf dem Lande organisirt werden. „Wie der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ aus Detmold berichtet wird, ist für den morgigen Sonntag nach Lage eine allgemeine Ziegler⸗ versammlung einberufen, welche über die Begründung eines Lippeschen Zieglerbundes berathen soll. Nach dem ver⸗ öffentlichten Programm soll der Verein die vierzehnstündige Arbeitszeit durchzuführen versuchen, Stellen vermitteln, das Hülfskassenwesen regeln, auf Abschaffung der Akkordarbeit hinwirken u. a. m. Beachtenswerth ist es, daß der Verein „in keiner Hinsicht in den Dienst einer politischen Partei gestellt werden soll“. Die Mitglieder sollen sich verpflichten, sich weder der Sozialdemokratie anzus chließen, noch ihr Vorschub zu leisten, und andernfalls ausgeschlossen werden. Die Meister da⸗ gegen sollen sich verpflichten, keine sozialistischen Schriften auf ihren Betrieben zu dulden, und kein Mitglied soll in Wirthschaften ver⸗ kehren, wo sozialistische Versammlungen abgehalten werden.
Hier in Berlin erklärte eine Versammlung der arbeits⸗ losen Maler und Anstreicher in einer von dem „Berl. Volksbl.“ mitgetheilten Resolution, daß nur durch eine Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit und einen gesetzlich geregelten Normalarbeitstag, gemäß den Anträgen der sozial⸗ demokratischen Reichstagsfraktion, die Arbeitslosigkeit etwas be⸗ schränkt werden könne. Um eine Verkürzung der Arbeitszeit in ihrem Gewerbe einigermaßen durchzuführen, erklärt die Ver⸗ sammlung ferner, sich der bestehenden Fachorganisation anzu⸗ schließen, wie auch bei den Wahlen nur für sozialdemokratische Kan⸗ didaten einzutreten. — Das „Berl. Volksbl.“ theilt ferner eine Uebersicht der sozialistischen Presse Deutschlands mit. An täglich er⸗ scheinenden Zeitungen werden 29 in ebensoviel Städten genannt; ferner werden 15 Blätter, die dreimal wöfchentlich, sechs Blätter, die zweimal und 12 Blätter, die einmal wöchentlich erscheinen, aufgeführt; hinzu kommt noch eine wissenschaftliche Revue, zwei Witzblätter und ein illustrirtes Unterhaltungsblatt.
Kunst und Wissenschaft. Das Koch’sche Heilverfahren.
Wie der „N. A. Z.“ mitgetheilt wird, steht Dr. Cornet im Begriff, in Charlottenburg, und zwar in dem bekannten Hippodrom, Berlinerstraße 149, ein Sanatorium von über 100 Betten einzurichten, um in demselben tuberkulose Kranke nach Koch'schem Verfahren zu behandeln.
„In der gestrigen Sitzung des Ober⸗Medizinal⸗Ausschusses in München gedachte der Minister des Innern der epoche machenden Erfindung des Professors Koch, welche hoffentlich der leidenden Menschheit zum Heile dienen werde. Das liebenswürdige Entgegenkommen des preußischen Kultus Ministers von Goßler und des Professors Koch hätte es
möglich gemacht, die Koch'sche Lymphe rasch allen größeren
dahn. Spitälern zugänglich zu machen.
rofessor Schrötter in Wien theilte gestern in der Gesell schaft der Aerzte mit, er habe bei vorsichtiger Behandlung mit 20 Fällen keine bedrohlichen Er⸗
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scheinungen, wohl aber immer eine entschiedene Gewichts⸗ abnahme konstatirt. Der Einfluß des Koch'schen Mittels auf tuberkulöse Prozesse sei zweifellos. — In der Klinik des Professors Nothnagel ist gestern ein mit Koch'scher Lymphe behandelter Patient gestorben.
Am Donnerstag fand in Zürich zu Ehren des Professors Koch ein Kommers stalt⸗ an welchem a8) gegen 300 Professoren, Studenten und Aerzte betheiligten. Professor Krönlein hielt die Festrede, in der er Koch als den ersten Forscher der Wissenschaft feierte. An Koch wurde ein Glückwunschtelegramm abgesandt.
Aus Brüssel wird dem „Hann. Cour.“ gemeldet, Dr. Dever habe daselbst am 11. d. M. konstatirt, daß bei einem Kranken mit cavernöser Tuberkulose fünf Tage nach der Impfung mit Koch'scher Lymphe die Caverne trocken, der Husten gerin war, und der Auswurf ganz aufgehört hatte.
— Der Bildhauer Böhm, welcher, wie seiner Zeit mitgetheilt, im Auftrage der Königin Viktoria eine Statue des Kaisers Friedrich für die St. Georgskapelle im Schlosse zu Windsor angefertigt hat, ist, laut Meldung des „W. T. B.“ aus London, gestern Abend gestorben. — ““
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Dem landwirthschaftlichen Verein zu Frankfurt a. M. ist vom Minister des Innern die Erlaubniß ertheilt worden, bei Gelegenheit der im April und September nächsten Jahres daselbst abzuhaltenden beiden Pferdemärkte je eine öffentliche Verloosung von Equipagen, Pferden, Pferdegeschirren ꝛc. zu veranstalten und die für jede der beiden Lotterien in Aussicht genommenen 40 000 Loose zu je 3 ℳ im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Polizei⸗Präsident von Berlin erläßt folgende Bekanntmachung:
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Ermächtigung des Bundesraths durch Erlaß des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 7. d. M. die Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Oesterreich⸗ Ungarn in die öffentliche Schlachtanstalt hierselbst unter der Bedingung widerruflich gestattet ist, daß die Thiere a. an der Grenze mit Ursprungs⸗ und Gesundheitszeugniß sowie mit Bescheinigungen darüber versehen sein müssen, daß am Herkunftsort und in einem Umkreise von mindestens 20 km um denselben innerhalb der letzten drei Monate ein Lungenseuchefall nicht aufgetreten ist, b. beim Eintritt in das deutsche Gebiet durch beamtete Thierärzte untersucht und gesund befunden worden sind, c. direkt und ohne Um⸗ ladung in plombirten Wagen bis zu ihrem Bestimmungsorte mit der Eisenbahn übergeführt und dort auf einer für anderes Vieh nicht zu benutzenden Rampe ausgeladen werden, d. daselbst nur in einem unter ständiger Kontrole beamteter Thierärzte stehenden öffentlichen Schlacht⸗ hause alsbald geschlachtet, bis dahin aber von anderem Vieh getrennt gehalten und aus dem Schlachthause lebend nicht entfernt werden, e. wenn unter ihnen bei der grenzamtlichen Untersuchung eine Seuche öb- wird, sämmtlich von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden.
“ Oesterreich⸗Ungarn.
Der Königlich ungarische Handels⸗Minister hat mit Verfügung vom 26. November 1890 die siebentägige Quarantäne für Provenienzen von der sprischen Küste auf das Gebiet von Mersina bis Selefke (einschließlich) ausgedehnt.
(F) Kopenhagen, 11. Dezember. Das Ministerium des Innern hat unterm gestrigen Tage bezüglich der Ausfuhr von Schweinen nach Deutschland eine Reihe von Maßnahmen vor⸗ geschrieben, von denen hier folgende erwähnt werden sollen:
„Bevor ein Schiff zum Transport von Schweinen nach Deutsch⸗ land benutzt werden darf, soll die Veterinär⸗Polizei in dem Hafen, wo die Reise begonnen wird, die Erlaubniß dazu ertheilt haben. Jedes Schwein, das zu Schiff von hier nach Deutschland ausgeführt werden soll, soll vor der Einladung auf Kosten des Absenders von dem dazu von dem betreffenden Polizeimeister unter Vorbehalt der Approbation des Ministeriums des Innern be⸗ stellten Thierarzt untersucht werden. Anmeldungen zur Untersuchung von Schweinen soll die Rhederei wenigstens vier Stunden vor der zur Einladung bestimmten Zeit machen. Bleiben untersuchte Schweine mehr als 24 Stunden am Lande oder im Schiffe stehen, dann sollen die Schweine einer Nachuntersuchung unterworfen werden. Die Unter⸗ suchung der Schweine soll am Lande und bei Tageslicht stattfinden. Die ver⸗ schiedenen Schweinepflocke sollen so weit möglich so abgesondert von einander gehalten werden, daß keine Uebertragung eines möglicher⸗ weise vorhandenen Ansteckungsstoffs von dem einen Pflock zu dem anderen stattfinden kann Es folgt dann eine eingehende In⸗ struktion für den Thierarzt, worauf er bei der Untersuchung der Schweine seine Aufmerksamkeit zu richten hat. In allen Fällen, wo krankhafte Erscheinungen zufolge ihrer Beschaffenheit das Vor⸗ handensein einer ansteckenden Krankheit vermuthen lassen oder wo auch nur zu befürchten ist, daß sie in Deutschland die Vermuthung wegen Vorhandenseins einer solchen erregen könnten, namentlich von Maul⸗ oder Klauenseuche mit brandartiger Rose, akuter Schweinediphtheritis (Schweinepest) oder chronischer Schweinediphtheritis (kaseöser Darm⸗ entzündung), hat der Thierarzt für das betreffende Thier ein Gesund⸗ heitsattest zu verweigern. Die Verladung der Schweine geschieht unter Aufsicht der Polizei. — Mit den dänischen Staatsbahnen dürfen Schweine nach Deutschland nur versandt werden, wenn sie vor der Absendung von einem autorisirten Thierarzt untersucht und von ihm zur Ausfuhr zugelassen worden sind. Wenn Schweine nicht innerhalb 24 Stunden nach der Untersuchung abgesendet worden sind, muß diese wiederholt werden. Die Untersuchung muß auf der⸗ jenigen Eisenbahnstation stattfinden, von welcher die direkte Absendung nach Deutschland erfolgen soll. Wenn Schweine mit den Staats⸗ bahnen nach Korsör versandt werden, um von dort mit den Schiffen der Staatsbahnen nach Kiel weiterbefördert zu werden, dann ist die Beförderung unter der Bedingung als direkte Expedition zu betrachten, daß der Frachtbrief von der Absendungs⸗ Station den Vermerk enthält: „Weitere Versendung von Korsör nach Kiel mit den Schiffen der Staatsbahnen“ Mit Privatbahnen, die Anschluß an die dänischen Staatsbahnen haben, können Schwein direkt nach Deutschland abgesandt werden, wenn die Verwaltungen der Privatbahnen sich den für die Staatsbahnen geltenden Regeln bezüglich der Schweine⸗Ausfuhr nach Deutschland unterwerfen. Das von dem autorisirten Thierarzt ausgefertigte Gesundheitsattest ist mit den Thieren mitzusenden und dem Vorsteher der Staats⸗ bahnstation einzuhändigen, wo der Anschlus zwischen den Bahnen stattfindet. Ueber die Grenze nach Deutschland dürfen Schweine auf keine andere Weise aus Dänemark defördert werden, als mit den dänischen Staatsbahnen, es sei denn, daß die Schweine deutlich gekennzeichnet und don einem Gesundheitsattest begleitet sind, in welchem ein autorisirter Thierarzt descheinigt, daß die Schweine von ihm untersucht und zur Ausfuhr nach Deutschland zugelassen worden sind.“
Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 10. d. M. ist das unterm 29. Oktoder 188? erlassene Einfuhrverbot von lebenden Schweinen oder rohen Tdeilen davon aus Schweden aufgehoben worden; bezüglich der Einfuhr lehender Schweine aus Schweden bleibt jedoch die Verordnung vom 22. Oktoder 1886 in Kraft, nach welcher die Tdtere dei der Anbunft hier im Lande einer Gesundbeitsnachbesichtigung unterworfen werden m⸗ imn. 8
8 Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 12. Dezember gestellt 10 348 nicht recht⸗ zeitig gestellt 608 Wagen, weil die in Folge des Hochthüössers einge⸗ tretenen Verkehrsstockungen noch nicht gehoben werden konnten.
In Oberschlesien sind am 11. d. M. gestellt 4572, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Subhastations⸗Resultate.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand zur Ver⸗ steigerung das im Grundbuch von Charlottenburg Band 10 Nr. 409 eingetragene, zur Nachlaßmasse des verstorbenen Rentiers Herold gehörige, in der Wichmannstraße 10 belegene, mit 8150 ℳ Nutzungswerth veranlagte Grundstück. Das geringste Gebot wurde auf 538 ℳ festgesetzt. Für das Meistgebot von 169 000 ℳ wurde die Handelsgefellschaft A. Werkmeister zu Berlin durch sofortigen Zuschlag Ersteherin. 1 .
Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück von Niederbarnim Band 82 Nr. 3423, in der Straße 53 a belegen, dem Klempnermeister Oscar Rojahn gehörig, und die Termine am 11. Dezember d. J. 282
Berlin, 12. Dezember. (Amtliche Preisfeststellung für Butrer, Käse und Scwmalz.) Butter: Hof⸗ und Genoffen⸗ schaftsbutter Ia. 113 — 115 ℳ, IIa. 110 — 112 ℳ, IIIa. dgi do. abfallende 105 — 109 ℳ, Land⸗, Preußische 90 — 95 ℳ, Netzbrücher 93 — 98 %, Pommersche 93 — 98 ℳ, Poln. 92 — 95 ℳ, Bayer. Senn⸗ butter 105 — 110 ℳ, do. Landbutter 88 — 90 ℳ, Schles. 93——98 ℳ, Galizische 75 — 80 ℳ — Margarine 40 — 70 ℳ — Käse: Schweizer, Emmenthaler 93 — 98 ℳ, Bayerischer 75 — 80 ℳ, do. Ost⸗ und West⸗ preußischer, Ia. 72 — 78 ℳ, do. II a. 65 — 70 ℳ, Holländer 80 — 90 ℳ, Limburger 42 — 48 ℳ, Quadratmagerkäse 20 — 26 ℳ — Schmalz: Prima Western 17 % Ta. 39,00 ℳ, reines, in Deutsch⸗ land raffinirt 42,50 — 45,50 ℳ, Berliner Bratenschmalz 45,00 — 49,00 ℳ Fett, in Amerika raffinirt 37,50 ℳ, in Deutschland raffinirt 40,50 — 42,50 ℳ — Tendenz: Butter: In der Erwartung eines leb⸗ haften Festgeschäfts konnten sich Preise behaupten. — Schmalz: Tendenz fest. 8
— Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“: In der Lage des oberschlesischen Eisen⸗ marktes ist eine Aenderung gegen die Vorwochen nicht eingetreten. Auch die Produktion blieb die nämliche, da die Hohofenwerke zu einer Vergrößerung des Betriebes leider noch keine Veranlassung haben. Um eine weitere Erhöhung der auf einzelnen Werken bis auf 180 000 Ctr. angewachsenen Roheisenbestände zu verhüten, wird an der in neuerer Zeit geübten Praxis, neben nur geringen Quantitäten reichhaltiger ausländischer Erze größere Mengen von geringbhaltigen ober⸗ schlesischen Brauneisenerzen zu verarbeiten, festgehalten, ein Umstand, der in seinen Erfolgen noch dadurch unterstützt wird, daß kürzlich ein Hohofen im Revier ausgeblasen wurde und daß die Walzwerke bei dem gegen⸗ wärtigen Ueberfluß an Roheisen verhältnißmäßig mehr Roheisen als Alteisen⸗Material verwenden. Hierdurch wird allerdings das Letztere sehr gedrückt und bleibt zu weichenden Preisen angeboten. Es kostet best⸗ sortirtes Packeteisen 49 — 50 ℳ, Schmelzeisen 34 — 35 ℳ, gute Dreh⸗ spähne 87 — 80 ℳ pro Tonne franco Walzwerk. — Die Walzwerke sind ziemlich gut beschäftigt, und kommt das fertige Produkt schlank zur Verladung. Die vor einigen Wochen gestellten billigen Offerten von Seiten der rheinisch⸗westfälischen Feinblechfabrikanten haben die Händler zu großen Bestellungen veranlaßt; da aber die Preise bedeutend unter den Selbstkosten sich bewegten, so war eine Andauer der⸗ selben selbstredend ausgeschlossen. Es lag diesen Werken nur daran, sich Arbeit zu sichern, worauf sie die Preise wieder um 5 — 10 ℳ pro Tonne heraufsetzten, immerhin noch ungenügend, um die Selbstkosten zu decken, geschweige einen Nutzen zu erzielen, und daher ist es auch zweifellos, daß die Abgabe zu diesen Preisen nicht lange wird statt⸗ haben können. In Stahlfabrikaten für Eisenbahnbedarf sind die oberschlesischen Werke gut beschäftigt. — Der Zinkmarkt ver⸗ harrt in ruhiger Tendenz bei unveränderten Preisen. In Blei und Bleifabrikaten hat sich die Situation ebenfalls nicht verändert.
München. 13. Dezember. (W. T. B.) Die Direktion der baverischen Vereinsbank wird pro 1890 auch für das ver⸗ größerte Kapital voraussichtlich eine Dividende von 8 %, wie im vorigen Jahre, vertheilen.
Leipzig, 12. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin handel. La Plata. Grundmrster B. pr. Dezember 4,30 ℳ, pr. Januar 4,30 ℳ, pr. Februar 4,30 ℳ, pr. März 4,30 . pr. April 4,30 ℳ, pr. Mai 4,30 ℳ, pr. Juni 4,30 ℳ, pr. Juli 4,30 ℳ, pr. August 4,30 ℳ, pr. September 4 30 ℳ, pr. Oktober 4,30 ℳ, pr. November 4,30 ℳ Umsatz 185 000 kg. Rubig.
Wien, 12. Dezember. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Oesterreichischen Waffenfabriks⸗Gesellschaft nehmigte den Geschäftsbericht, nahm die Anträge bezüglich Ver⸗ wendung des Reingewinnes von 1 386 013 Fl. an und setzte die Dividende auf 35 Fl. (8 Fl. höher als im Vorjahre) fest. Der Januar⸗Coupon wird daher mit Rücksicht auf die bereits gezahlten 5 Fl. mit 30 Fl. ei gelöst. Wie aus dem Geschäftsbericht hervor⸗ geht, ist durch Bestellungen verschiedener Regierungen jahrelange Be⸗ schäftigung der Fabrik gesichert.
— 12. Dezember. (W. T. B) Wie die „Presse“ meldet, hat die Donau⸗Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft mit dem beu⸗ tigen Tage die Güteraufnahme auf der gesammten Donan und deren Nebenflüssen eingestellt. Bei Beginn der nächsten Schiffahrts⸗ campagne wird bereits die neuorganisirte Direkrtion der Gesellschaft in Funktion sein.
Wien, 13. Dezember. (W. T. B.) in der Woche vom bis 9. Dezember: einnahme 48 329 Fl.
Ausweis der österrei rischen Staatsbahn in der Woche vom 3. dis 9. Dezembe 98 143 Fl., Mehrei 45 691 Fl.
London, 12.8 ber. (W. T. B.) Wollauktion. Wolte fest iu höchsten Auktionspreisen. Schluß morgen.
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— 13 Dezember. (W. T. B.) Der „Times“ zufolge erdielten die leitenden Finanzkreise Londons aus New⸗York die Mitthei daß gegenwärtig keine dringende Nothwendigkeit vorhanden sei. mehr Goldd aus Europa zu importiren; in Folge der zum Theil erfolgten Feresere des WVertrauens unter jenen Häusern. welche st keine Vechsel auf Furopa kaufen wollten, seien die Rie test leichter verkäuflich.
Manchester, 12. Dezember. 7. ZDr Water Taylor 9 ¼, 20r Water Clapton S½. 32r Mock Brooke 8 ¾, 40 r M. Wilkinson 10 ½, . 9 ¼, 40rx Doudle Weston 9 ¾, 60r
Ausweis der 714 315 Fl.
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Glasgow, 12. Dezember. (W. T. B.) Die Vorrärde vdon
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Die Bankfirma Cast Taidas in Mickhigan kat uhe Zahlungen eingesteht; ebenso das Bankdaus Pec⸗ Martun and JFompany in Rew⸗Vork. Die de k verden auf 300 000 Del schätt
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