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Aufgabe schon jetzt nachkommt. Davon ein ander Mal. Aber , kann 04 im Ernst Niemand denken daß die Lehren der Sozialdemskratie in der Schule im Einzelnen espetert und etwa durch autoritäre Aeußerungen oder in fregeri Diskussion widerlegt werden sollen. Wer zu einent klaren Verrständniß von dem Wesen des Staats, ven dem Werden und den Fort⸗ schritten unseres Staats durchgedrungen ist, der wird im Stande sein, das Unzereimte, das Verwerfliche und Gefährliche der sozial⸗ emoktatische Theorie und Praxis zu durchschauen, der wird es als seine Pflicht erkennen, manndaft seinen Platz in den Reihen derer zu bebaupten, welche unsern Staat gegen eindliche Angriffe weie von Außen. so im Innern. vertheidigen. Der Staatsverwaltung zchste Aufgabe bleibt es, durch verständnißvolles Entgegenkommen uf dem Gebiet der öffentlichen Wohlfahrt und Freiheit sich die Eympatbien aller gemäßigten und einsichtsvollen Elemente dauernd
u erhalten. 1 . b 8 88 Ein anderer Klageruf, dem ebenfalls mißverständliche Auf⸗ Grunde liegen, geht dahin, daß unserer gesammten 8 Uldung die Vernichtung drobe. Wir meinen, es sind nicht echte Freunde jener Bildung welche diese Befürchtung laut werden jassen; zum mindesten kann ihnen der Vorwurf nicht er⸗ spart werden, daß sie von dem, was unter „klassischer Bildung“ zu werstehen ist, nur einen recht oberflächlichen Begriff haben. Meine Herren! Der Mann, der das geschrieben, hat Mich ver⸗ stenden, und Ich bin ihm dankbar, daß er in weiteren Kreisen des
Volks diese Ansicht zu verbreiten gesucht hat.
S Sie Mich noch ein Wort sprechen von unsern militärischen
Bildungkadstalten, den Kadettenhäusern. Sie sind hier angeführt worden, um auf sie zu exemplifiziren, und es sind Wünsche laut geworden, ihre Eimichtungen auf die anderen höheren Schulen zu übertragen.
Meine Herren! Das Kadetten⸗Corps ist etwas ganz Eigen⸗
artiges, s hat einen besonderen Zweck, es existirt für sich, steht direkt
unter Mir und berührt uns hier garnicht.
Wenn Ich kurz resümire, so möchte Ich noch, bevor Ich schließe, auf einen anderen Grundsatz Meines Hauses eingehen, der heute von einem hervorragenden Mitgliede citirt ist: Suum cuique, das heißt: Jedem das Seine, und nicht: Allen dasselbe. Und das verfolgen wir auch gerade hier in dieser Versammlung und mit dem, was Sie heute beschlossen haben. Bisher hat der Weg, wenn Ich so sagen soll, von den Thermopylen über Cannae nach Roßbach und
b ae geführt; Ich führe die Jugend von Sedan und Gravelotte
t Leuthen und Roßbach zurück nach Mantinea und nach den Thermepylen. Ich glaube, das ist der richtige Weg, und den müssen
wir imit unserer Jugend wandeln.
uan, Meine Herren, Meinen berzlichsten Dank und Meine vollste Anerkennung für Alles, was Sie bisher gethan haben. Ich habe Meine Gedanken und Meine Befehle für die spätere Entwicke⸗ lung dieser uns Allen am Herzen liegenden Angelegenheit in einer Kabinets⸗Ordre niedergelegt, von der Ich bitten möͤchte, daß die Herren sie jetzt anhören.
Nachdem sich die Versammlung von den Sitzen erhoben hatte, verlas der Geheime Kabinets Rath Wirklicher Geheimer Rath Dr. von Lucanus die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 17. Dezember 1890, deren Wortlaut wir bereits gestern mit⸗ 2 haben und hier des Zusammenhanges wegen wieder⸗
olen:
Es hat Mich mit Frende und Genugthuung erfüllt, Zeuge gewesen zu sein des Ernstes und der Hingebung, mit welcher alle Mitglieder der zur Erörterung der Schulfrage einberufenen Konferenz beigetragen
haben, um diese, für unsere Nation so bochwichtige und Mir besonders am
Herzen liegende Angelegenheit zu fördern. Ich kann es Mir deshalb nicht versagen, allen Mitgliedern Meine volle Anerkennung und Meinen Königlichen Dank auszusprechen. Insbesondere gebührt Ihnen für die ebenso greschickte wie kräftige Leitung der Verhandlungen Mein voller Dank, und Ich freue Mich, es aussprechen zu können, daß die Hoffnungen, welche Ich bei Beginn der Berathungen begte, durch die Ergebnisse derselben ihrer Erfüllung wesentlich näber gerückt sind. Um nun auf Grund des gewonnenen reichen und werthvollen Materials möglichst bald bestimmte Entschließungen zur Durchführung des Reformwerks sassen in können, fordere Ich Sie auf, Mir baldigst Vorschlägt wegen Bildung eines Ausschusses von etwa fünf bis sieben Männern iu unterbreiten, welchen die Aufgabe zu stellen sein wird: 1) dos Material zu sichten und zu prüfen und darüber in mög⸗ 2) eimelne, als besonders tüchtig bekannte Anstalten sowohl Prergecrs als anch der übrigen Bundesstaaten zu besichtigen, um das geworncre Material auch nach der praktischen Seite hbin mu ver⸗
Ichd gche Mich der Hoffnung hin, daß es Ihnen auf Grund dieser Worarbeiten möglich sein wird, cinen Plan für die wichtigen Reiecrmen des höberen Unterrichtswesens, auch im Hinblick auf die
üigen finanficlen Maßnabmen, so zeitig aufzustellen und Mir
— 2 —
den 17. Dezember 1890. Wilhelm E.
der gerftliher, Umerricts- urt Medizinal⸗
Heme Hielt der Bundesrath eine Plenarsitzung ab⸗
genommenen Thesen zur Berechtigungsfrage sind unter Nr. 2 Feile 3 und 4 die versehentlich eingeschobenen Worte: „und zum Un versitätsstudium der Mathematik und Naturwissen⸗ schasten“ zu streichen. 11“ 28
S. M. Kreuzer „Möwe“, Kommandant Korrvetten⸗ Kapitän von Halfern, ist am 17. Dezember in Alexandrien angekommen und beabsichtigt, am 23. Dezember wieder in See
in gehin.
DOldenburg.
(H) Oldenvurg, 16. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Landtages wurde der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend Uebernahme der Beiträge . zur Wittwenkasse auf die Staatskasse, angenommen. Ferner wurden die Voranschläge der Eisenbahn⸗Betriebskasse und des Erneuerungsfonds für 1891/93 festgestellt und der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Fürstenthums Birkenfeld genehmigt. Das dem Landtage vorgelegte neue Besoldungs⸗Regulativ für die unteren Eisenbahnbeamten fand gleichfalls die Zustimmung des Landtages.
&
8
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 18. Dezember. Zu dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät dem Kaiser und König zu Chren Sr. König⸗ lichen Hoheit des Erbgroßherzogs von Luxemburg in dem „W. T. B.“ zufolge Ihre Kaiserlichen und
öniglichen Hoheiten die Erzherzöge Carl Ludwig, Wil⸗ elm und Rainer, Se. Hoheit der Herzog Paul von Necklenburg⸗Schwerin, die Minister Graf Kälnoky, Freiherr von Prazak, Freiherr von Bauer, Graf Welsers⸗ heimb, Kallay, von Zaleski, Graf Schönborn und Freiherr von Gautsch Einladungen erhalten. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Luxemburg empfing und erwiderte gestern die Besuche der Erzherzöge Carl Ludwig, Rainer und des Prinzen Gustav von Sachsen⸗Weimar.
Die aus dem General Alewyn und dem Rittmeister van der Poll bestehende niederländische Mission ist heute Mittag von Sr. Majestät dem Kaiser und König Behuss Entgegennahme der Notifizirung des niederländischen Thron⸗ wechsels empfangen worden.
Dem „Nemzet“ werd von gut unterrichteter Seite mit⸗ getheilt, die Konferenzen der deutschen und öster⸗ reichisch⸗ungarischen Handelsvertrags⸗Delegirten würden über Weihnachten auf einige Tage nur dann unterbrochen werden, wenn der Ideenaustausch über die jetzt in Verhandlung befindlichen Fragen abgeschlossen und Betreffs derselben ein Uebereinkommen hergestellt sein werde; andernfalls würden die Verhandlungen höchst wahrscheinlich auch in der Weihnachtswoche fortgesetzt werden.
Nach einer Meldung der „Presse“ muß mit Rücksicht auf die österreichisch- deutschen Vertragsverhandlungen der Text des bisherigen österreichisch⸗ungarischen Handelsvertrages einer Revision unterzogen werden. In Folge dessen stehe die Ab⸗ haltung einer österreichisch⸗ungarischen Handels⸗ konferenz bevor. Wie dasselbe Blatt weiter meldet, wird die österreichisch⸗ ungarische Zollkonferenz, beste⸗ hend aus Vertretern des Eisenbahnwesens der beider⸗ seitigen Handels⸗Ministerien, demnächst zusammen⸗ treten, um die auf den österreichisch⸗deutschen Handels⸗ vertrag bezüglichen Fragen des österreichisch⸗ ungarischen Eisenbahnverkehrs zu erörtern und die erforderlichen In⸗ w er-uag für die österreichisch-ungarischen Unterhändler fest⸗ zustellen.
Die Wiener Zeitung veröffentlicht ein Gesetz vom 16. d. M., nach welchem die gesetzlich bis zu 10 Jahren zugelassene Einschränkung und theilweise Uebertragung der österreichisch⸗ungarischen Konsulargerichtsbarkeit in Egypten nach Ablauf der zehnjährigen Frist durch eine Kaiserliche Verordnung auch weiterhin verfügt werden kann.
Die Regierung legte heute dem Abgeordnetenhause den Vertrag mit Deutschland vom 2. Dezember vor über den Anschluß der Vorarlberg'schen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverein und das Uebereinkommen mit Bayern vom 2. Dezember über den Anschluß Mittelbergs an das bayerische System der Bier⸗ und Essigbesteuerung; ferner einen Gesetzentwurf, betreffend die etriebsführung der Albrechtsbahn für Staatsrechnung und die eventuelle Ueber⸗ nahme derselben durch den Staat.
Der Budget⸗Ausschuß des Abgeordnetenhauses nahm die Regierungsvorlage, betreffend die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens im Betrage von 500 000 Fl. aus Staatsmitteln für Karlsbad anläßlich der letzten Ueber⸗ schwemmung, an. Der Regierungsvertreter sührte aus, daß der Schaden der Stadtgemeinde Karlsbad sich auf 200 000 Fl., derjenige von Privatpersonen auf über eine Million Fl. be⸗ laufe. Die Stadtgemeinde sei zur Ausführung zahlreicher Bauten binnen 3 bis 4 Monaten, ehe die Saison beginne, ge⸗ nöthigt, damit Karlsbad seiner Aufgabe als Weltkurort auch fernerhin nachkommen könne. Die Abgg. Ruß und Jahn sprachen der Regierung für die rasche Hülfeleistung ihren Dank aus. Sodann gelangte eine Resolution zur Annahme, in welcher die Aufforderung an die Regierung gerichtet wird, denjenigen Kronländern, in welchen durch Elementarereignisse im letzten Jahre eine Nothlage entstanden sei, entsprechende Hülfe zu gewähren und die hierzu nöthigen Mittel zu be⸗
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niederösterreichische Landtag bewilligte gestern nach heftiger Opposition dem Deutschen Schulverein eine Subvention von 2000 Fl.
Die Probenummer des als Beilage der amtlichen Zeitung in Lemberg erscheinenden ruthenischen Journals „Narodna C üßt an leitender Stelle das in der letzten Landtags⸗ session von Abgeordneten Romanczuk entwickelte jung⸗ Programm als den Beginn einer neuen, fur den inneren des Landes und die Zukunft der in Galizien lebenden Ruthenen vielverheißenden Aera. Ferner wird das Programm Romanczuk's und ein Aufruf des
riechisch⸗katholischen Episkopats an das ruthenische
Das ungarische Unterhaus nahm gestern den Gese entwurf, betreffend die vorläusfige Re 8 der beer.
lun belsbeziehungen zu der Türkei un Vuß arien, an.
In den gestern abgedruckten von der Schulkonferenz an⸗
im Oberhause stattfindenden Budgetdebatte die Ange⸗
Ausaleichsaktion im Zuge .
Die „Ungarische Post“ ist Seitens des Kardinals Simor zu der Erklärung ermächtigt, daß zwei in „Magyar Allam“ veröffentliche Briefe des Kar⸗ dinals Rampolla an Simor in frage nur durch die größte Indiskretion in den die Geheimhaltung der Briefe auf den in Folge höherer Anordnung gestellten Antrag des Kardinals Simor ee
be cheeflese babe. b (GSGroßbritannien und Irland.
Wegen Unpäß’ichkeit der Prinzessin Beatrice (Gemahlin des Prinzen Heinrich von Battenberg) hat die Königin die
um einige Tage verschoben. ist seit einiger Zeit leidend.
Einem Reuter'schen Telegramm aus der Kapstadt zu folge wird der Premier⸗Minister der Kapkolonie Ceci Rhodes sich nach London begeben, um mit Lord Salisbury über die englisch⸗portugiesische Streitfrage zu kon featsese seine Abreise ist vorläufig auf den 24. Dezember estgesetzt.
Antiparnelliten, welche in Ballinakill und Castle comer in Irland stattfanden und bei welchen Parne
gelöschtem Kalk schwer an den Augen verletzt wurde, wird olgendes Nähere berichtet: Auf dem Marktplatz von Ballinakill hielten am Dienstag Parnelliten und parnelliten gleichzeitig Versammlungen. Bald entwickelte sich zwischen den gegnerischen Parteien eine Schlägerei, in welcher Davitt eine hervorragende Rolle spielte. Einen schweren Knüttel in der Hand schwingend, bahnte er sich einen Weg zu dem Wagen, der den Parnelliten als Rednerbühne diente. Dort wurde er, nachdem er Parnell mit Schmähungen über⸗ häuft hatte, durch Knüttelhiebe übel zugerichtet und mußte die Flucht ergreifen. Nach seiner Rednerbühne zurückgekehrt, hielt er eine Ansprache, in welcher er in groben Ausdrücken erklärte, daß die Mitglieder der anderen Partei die Ruhestörung begonnen hätten. Später wurde eine antiparnellitische Ver⸗ sammlung in Castlecomer abgehalten, wo sich auch Parnell mit seinen Freunden einfand. Davitt ließ Parnell auffordern, auf seine (Davitt's) Rednerbühne zu kommen und eine An⸗ sprache zu halten, die Davitt beantworten würde. Parnell ließ antworten, er sei nicht da, um zu unterhandeln, sondern um su kämpfen. Parnell und seine Freunde hielten sodann An⸗ prachen an eine Versammlung ihrer Anhänger, welche durch Lärm und Ausschreitungen der Gegenpartei oft unterbrochen wurde. Als die Versammlung vorüber war und Parnell mit seinen Freunden die Rückfahrt antrat, wurden sie, bei der von Davitt geleiteten Versammlung vorbeifahrend, mit Schmutz, Steinen und Düten voll pulverisirten Kalks beworfen. Den vollen Inhalt einer solchen Kalkdüte erhielt Parnell in die Augen, wodurch ihm große Schmerzen verursacht wurden. Halb ohnmächtig wurde er nach einer nahen Bauernhütte ge⸗ führt, wo ein herbeigerufener Arzt den Kalk aus den Augen entfernte und kein Linderungsmittel anwendete, sodaß die an⸗ fängliche Befürchtung, Parnell werde sein Augenlicht ver⸗ lieren, verscheucht wurde. Parnell kam am Dienstag Abend in Kilkenny an. Den neuesten Nachrichten zufolge hat sich sein Zustand gebessert.
Die erste Nummer des neuen Organs der Mehrheit der irischen Partei ist am 15. d. in Dublin erschienen. Es ist betitelt „Suppressed United Ireland“, und zwischen den zwei letzterwähnten Worten befindet sich ein Viereck, welches die Worte „William O'Brien's Paper“ enthält. Die Zeitung ist vier Seiten stark und wird für einen halben Penny verkauft. Die erste Nummer enthält außer einigen Leitartikeln Berichte über zahlreiche anti⸗parnellitische Meetings in allen Theilen Irlands; „Freeman's Journal“ (Parnell's Organ) wird be⸗ schuldigt, daß es diese Berichte systematisch unterdrücke. John Dillon hat ein neues Mani fest von New⸗York aus erlassen. Entscheidende Schritte, welche er oder seine Freunde thun wollen, werden darin nicht mitgetheilt, sondern das Schrift⸗ stück beschränkt sich auf eine Wiederlegung der Beschuldigungen Parnell's. Dem irischen Volke komme es zu, sich darüber klar zu werden, ob die Tories nicht, wenn Parnell Leiter der irischen Partei bliebe, bei den nächsten Wahlen den Sieg er⸗ ringen würden, und zwar mit solcher Stimmenmehrheit, daß Irland weitere sieben Jahre unter Zwangsherrschaft bleiben würde. Parnell sei früher stets dagegen gewesen, be⸗ stimmte schriftliche Zusagen von Gladstone zu erhalten. Seien Gladstone und Morley treue Freunde Irlands, so genüge ihr Versprechen. „Ich hoffe noch immer“, so schließt das Manifest, „daß die Unterredung zwischen O'Brien und Parnell die Einigkeit der irischen Partei wieder herstellen wird.“ Die Delegirten Dillon, O’ Brien, O'Connor, Sullivan, Harrington und Gill haben ein Rundschreiben an die Schatzmeister erlassen, welche den Ertrag der für die irische Sache in den amerikanischen Städten veranstalteten Samm⸗ lungen in Händen haben, worin sie dieselben ersuchen, die Gelder, welche für die ausgewiesenen Pächter verwandt werden sollten, an die für den Fonds in Irland ernannten Schatzmeister Dr. Kenny und Webb einzusenden. Trotzdem die Letzteren zu Parnell übergetreten seien, sei doch von ihrer Ehrenhaftigkeit zu erwarten, daß sie die Gelder ihrer Bestimmung gemäß ver⸗ wenden würden. Gleichzeitig hat der Führer der Patrioten⸗ fraktion Me Carthy Dillon gebeten, da die Noth unter den ausgewiesenen Pächtern groß sei, an verläßtich Männer in Irland, die sich weder für die parlamentarische Partei noch für Parnell erklärt hätten, Geld zur Vertheilung zu senden. W. O’Brien setzt sein fast unerklärliches Schwanken fort. Trotzdem ihn Parnell um Amt und Brot ge⸗ bracht hat, kann er nicht von demselben lassen, und die Patrioten sind schon gefaßg darauf, daß er zu Parnell über⸗ treten werde. Justin MeCarthy, der Führer der Majorität der irischen Partei, ist nach Irland abgereist und wird in Dublin, Cork und Kilkenny Reden halten. In Kilkenny sind die Kandidaten für die am nächsten Montag statt⸗ findende Wahl eines Vertreters für Nord⸗Kilkenny im Unterhause an Stelle des verstorbenen Parnelliten Marum nunmehr aufgestellt, und zwar Vincent Scully als Kanbidat ber Parnelliten, Sir J. Pope Hennessyj
als Kandidat der Anti⸗Parnelliten. z8s Wähler⸗
Die nationa 1 schaft ist gethellt, und das Ergebniß der Wahl läßt sich noch
In der vorgestrigen Konferenz des Episkopats wurde dem „Prag. Abdbl.“ zufolge beschlossen, in der heute
Ueber die Zusammenstöße der Parnelliten und
der Wegtaufungs⸗
g 6 on in den Bestt des Blattes gelangt sein können, da die Bischofskonferenz
Uebersiedelung des Hofes von Windsor nach Osborne Auch der Herzog von Cambridge
legenheit der Wegtaufungen nicht zu berühren, da eine
(wie schon telegraphisch gemeldet) durch Bewerfen mit un⸗
9
93
Anti⸗
n. nicht aßsehe den Kandidaten Parnell's stimmen oder
veüüimmung enthalten.
Die Unionisten des Wahlkreises werden ent⸗ sich der
Frankreich. 8 Paris, 18. Dezember. Der „Temps“ theilt mit, die gollkommission habe beschlossen, in Vorschlag zu bringen, 35 weine mit mehr als 9 %⁄0 Grad Alkohol dem Zoll für 89 terworfen werden. 2 geq berichtet, faärden 8 . Ver⸗ iteinem ander Pa ronentascheangebrachten Apparat sechamt, welcher ein schnelleres Laden des Lebel⸗ gemehres ermöglicht und dadurch bewirkt, daß die Zahl der zender Minute ohne Benutzung des Gewehrmagazins ab⸗ zugebenden Schuüsse auf vierzehn gebracht werden kann.
Rußland und Polen.
Der Kaiser und die Kaiserin empfingen gestern in Gatschina den Prinzen Nikolas von Nassau. Der Prinz stattete he 8 dem Minister des Auswärtigen von Giers inen Besuch ab. einergußer den zur Vervollkommnung in der russischen Sprache mit Staatsstipendien in das Innere Rußlands gehenden
innischen Beamten sollen auch E zu emselben Zweck nach Rußland gesandt werden. Die finnischen Lehrer kommen in das St. Petersburger Lehrerseminar.
Wie die „Nordische Telegraphen⸗Agentur“ vernimmt, würde in Nikolajew ein außergewöhnlich großes Panzer⸗ schiff mit 12 480 Tons Deplacement für die Schwarze Meer⸗ Flotte erbaut werden.
Der an Montenegro überlassene Dampfer „Ja⸗ rosslaw“ ist gestern mit einer Ladung von 100 000 Pud Mais für die nothleidenden Montenegriner und mit Proben verschiedener russischer Waaren, welche in Montenegro Absatz finden sollen, von Odessa abgegangen.
Der bisherige britische Militär⸗Agent, Oberst I8 Herbert verläßt, wie der „Grashdanin“ berichtet, St. Peters⸗ burg, da er zum Chef der Miliztruppen in Canada ernannt ist. Demselben Blatt zufolge soll der St. Petersburger Hafen⸗ Kommandant, Contre⸗Admiral W. P. Werchowskoi zum Chef der Hauptverwaltung der Schiffsbauten ernannt werden, an Stelle des Vize⸗Admirals W. J. Popow, welcher Chef der Technischen Abtheilung wird.
In Sachen der Sibirischen Ersenbahn erfährt die „Now. Wr.“, daß die ad hoc bei der Kaiserlich russischen Technischen Gesellschaft eingesetzte Kommission am 1. (13.) De⸗ zember ihre Arbeit beendet und dieselbe dem Conseil der Ge⸗ sellschaft Behufs Uebermittelung an die Regierung vorgelegt hat. Was die Richtung der Bahn betrifft, so hat die Kommission sich mit der von der Regierung befuͤrworteten, sogenannten nördlichen Richtung, vollkommen einverstanden erklärt. Die⸗ selbe geht von Slatoust über Tscheljabinsk, Kurgan, Ischim, Omsk, Kolymek, Kolywan, Tomsk, Atschinsk, Krassnojarsk, Nishne⸗Udinsk, Irkutsk, Werchne⸗Udinsk, Ssretensk und durch das Ussuri⸗Gebiet nach Wladiwostok. Auch mit den sibirischen Wasserstraßen in üftmersn enc mit dem Bahnprojekt hat sich die Kommission beschäftigt. Darnach müßten diejenigen Wasserstraßen, welche die Bahn durchschneiden würde, nach Möglichkeit gleichzeitig mit dem Bau der Bahn regulirt werden, ganz einerlei ob sie als Zufuhrstraßen beim Bau und später bei der Exploitation der Bahn dienen würden, oder aber ob sie mit der Eisenbahn zusammen eine gemischte Fahrstraße zu bilden hätten. Ferner wären in dem letzteren Fall: 1) bei den Bahnhöfen große Waarenmagazine zu er⸗ auen zur Lagerung der während des Stillstandes der Navi⸗ gation anzuführenden Eisenbahnfrachten; 2) ein regelmäßiger Schiffsverkehr auf diesen Wasserstraßen im Anschluß an den Bahnverkehr zu organisiren; 3) an geeigneten Punkten Winter⸗ häfen anzulegen. Außerdem erklärte die Kommission für wünschenswerth, Sibirien in topographischer, geographischer, politischer und anderer Hinsicht möglichst genau und umfassend erforschen zu lassen.
Die neue Hypothekenordnungs⸗Vorlage, an welcher seit vielen Jahren gearbeitet wird, soll noch in dieser Session des Reichsraths zum endlichen Abschluß kommen.
Italien.
Die Deputirtenkammer hat in der gestrigen Sitzung die (ihrem wesentlichen Inhalt nach bereits mitgetheilte) Adr esse an den König in Beantwortung der Thronrede mit sehr großer Majorität angenommen. Im Laufe der Debatte griffen die den Radikalen angehörenden Deputirten Imbriani, Tucchi und Barzilai die Politik des Kabinets namentlich bezüglich der Allianzen heftig an. Der Minister⸗Präsident Crispi wies die Angriffe zurück und erklärte: Die Regierung habe die feste Absicht, den Allianzen treu zu bleiben, weil diese, weit entfernt davon, einen offensiven Charakter zu besitzen, es verhinderten, daß von anderer Seite offensiv gegen Italien vorgegangen werde. Die Stellung Italiens in Arika sei eine beneidens⸗ werthe und werde auch in Europa beneidet. Mit der Zeit werde man die Früchte dieser Politik erkennen. Uebrigens, versicherte Crispi, habe die Regierung keinerlei allzuweit aus⸗ greifende Ziele; habe sie doch den General Orero verhindert, nach Kassala zu marschiren. Was die Stellung des Papstes angehe, so sichere das Garantiegesetz die Ausübung der geist⸗ lichen Gewalt des Papstes zu, aber es gebe in Italien nur einen Souverän, den König Humbert.
Die „Agenzia Stefani“ erklärt, in Bestätigung der Mit⸗ theilungen des Minister⸗Präsidenten, die Gerüchte, daß die italienischen Truppen gegen Kassala vorrückten und sich in einer kritischen Lage befänden, sowie daß die Derwische feindliche Bewegungen unternommen hätten, für völlig un⸗
8
Der Bundesrath hat auf Anregung und im Ein⸗ vernehmen mit dem Bundeskommissar Künzli be⸗ schlossen, daß vom 8. Januar ab in Bellinzona eine Unteroffizierschule eingerichtet werden solle, welche dem Kommissar zur Verfügung steht. Die Instruktionen für den Kommissar werden dahin ab⸗ geändert, daß derselbe die Wahlen in den Verfassungs⸗ rath nicht zu leiten, sondern nur in allgemeiner Weise deren regelrechten und ruhigen Verlauf hu überwachen und darauf 8 beharren hat, daß die im Auslande oder in anderen antonen ständig sich aufhaltenden Tessiner Bürger von der Theilnahme an den Wahlen ausgeschlossen bleiben. Der ummissar kehet am b. oder 6. Januar nach dem Tessin zurück.
e Wahlen sind auf den 11. Januar angesetzt.]
Wie der „Bund“ hahen. hat die Regierung der
Depeschen
Feenttnischen Republik dem Bundesrath die Mit⸗ eeilung zukommen lassen, daß sie beschlossen habe, aus
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Ersparnißgründen den seit einigen Jahren bei der schweizerischen Eidgenossenschaft errichteien Gesandtschafts⸗ posten wieder eingehen zu lassen.
Der Ständerath hat gestern einstimmig und en bloc die mit Oesterreich⸗Ungarn vereinbarte Viehseuchen⸗ Konvention angenommen und sich mit 24 gegen 10 Stimmen für eine Revision der Bundesverfassung ausgesprochen, um zukünftige durch Unterschriften aus dem Volke angeregte Bundesrevisionen zu erleichtern. Ferner bewilligte der Ständerath die Konzession für die Jungfraubahn, jedoch mit der Bedingung, daß der Bundesrath die Detailpläne erst genehmige, wenn durch Versuche nachgewiesen sei, daß der
au und Betrieb der Bahn für Leben und Gesundheit der Menschen keine ausnahmsweisen Gefahren bieten.
Belgien.
Die Königin hat der „Köln. Ztg.“ zufolge eine Ab⸗ ordnung der belgischen Frauen empfangen und eine Adresse in einer Prachtkassette entgegengenommen. In ihrer Antwort wies die Königin auf die patriotische, milde Rolle der Frauen hin und dankte dafür, daß die Frauen ihr den hohen Betrag (60 000 F für die vom König gestiftete Unterstützungskasse für Opfer der Arbeit überwiesen und ihr so Gelegenheit geboten hütren die Linderung, welche den Frauen als Aufgabe gestellt sei, zu erfüllen.
Die parlamentarische Linke hielt gestern eine Sitzung zur Berathung über die Frage der Verfassungsrevision ab. Die „Gazette de Bruxelles“ glaubt zu wissen, daß in der Ver⸗ sammlung vollkommene Uebereinstimmung darüber geherrscht habe, daß man für eine Revision der Verfassung sanien und eine große Erweiterung des Stimmrechts ordern wolle. Ueber Wesen und Umfang der Revision habe man sich jedoch nicht einigen können. Der eine Theil wünsche das allgemeine Stimmrecht, der andere mache das Stimmrecht von einer gewissen Befähigung abhängigg.
Rumänien. 8 “
Bukarest, 18. Dezember. In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wies bei der Adreßdebatte der Minister des Auswärtigen, wie „W. T. B.“ meldet, die Verfassungsmäßigkeit des Kabinets nach, be⸗ kämpfte das von den Radikalen beantragte allgemeine Stimmrecht und meinte, die große Anzahl der ge⸗ wählten oppositionellen Kammermitglieder sei ein Beweis dafür, daß Wahlfreiheit gesacssct habe. Die einzige Pro⸗ paganda der Regierung habe in der Verbesserung der Administration der Finanzen, insbesondere in der Verringerung der Staatsschuld, bestanden.
Serbien.
Belgrad, 17. Dezember. Von unterrichteter Seite wird dem „W. T. B.“ zufolge bestätigt, daß die Königin Natalie vor der Beschlußfassung der Skupschtina allerdings erwogen habe, Behufs Anerkennung ihrer Ansprüche den Prozeßweg zu betreten.
Bulgarien.
Sofia, 17. Dezember. Die Sobranje berieth das neue Reglement für den Tabackbau und den Taback⸗ handel, wonach die bisherige 40 prozentige Verbrauchssteuer auf 90 Proz. erhöht werden soll. In dem Budget des nächsten Jahres, das sich auf 80 Millionen beläuft, wird in Folge der Genehmigung einiger indirekten Steuern nahezu das Gleich⸗ gewicht erreicht sein. 6
Amerika.
Vereinigte Staaten. Die Bill, nach welcher die Zahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses auf 356 festgesetzt wird, ist von dem Hause angenommen worden. Im Senat erstattete Sherman im Namen des Comités der auswärtigen Angelegenheiten Bericht über eine Bill, nach welcher der Mac Kinley⸗Tarif Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und anderen Regierungen weder ver⸗ hindern noch abschwächen soll.
Das Kriegs⸗Departement hat keine Nachricht über einen (gestern unter den nach Schluß d. Bl. eingegangenen des „W. T. B.“ gemeldeten) bei Rapid⸗ City stattgehabten Kampf erhalten. In eise Kreisen Washington's wird dem Gerücht kein lauben bei⸗
emessen. Dagegen bestätigt eine amtliche Depesche den
od des Indianerhäuptlings Sitting Bull. Der Kampf, in welchem er fiel, fand am Montag bei Tagesanbruch statt. Vier Polizisten wurden getödtet und drei verwundet. Die Indianer verloren 8 Mann, unter ihnen Sitting Bull und seinen Sohn Crowfoot. Die Truppen haben das Lager Sitting Bull's besetzt. Die Weiber und Kinder der Indianer sind noch dort, die Männer aber sind geflohen. Präsident Harrison erklärte, daß Sitting Bull stets ein Hauptaufrührer gewesen sei. Jetzt würde der Frieden hoffentlich ohne weiteres Blutvergießen hergestellt werden. Inzwischen lauten die in Chicago eingetroffenen Meldungen uͤber die Haltung der Indianer wieder beunruhigender. General Brooke meldete auf dem Drahtwege, daß die eingegangenen Be⸗ richte entschieden feindliche Absichten 8 Seiten der Indianer in Badlands bekundeten. Die ausgesandten Kundschafter hätten den Schein der durch Indianer auf dem Kriegspfade verursachten Waldbrände deutlich gesehen. Man fürchte, daß der Zusammenstoß zwischen den Indianern und An⸗ siedlern in Hermosa am French Creek in Süd⸗Dakota die Waagschale zu Gunsten des Krieges geneigt habe. Die Indianer in der Cherry Creek⸗Agentur seien hocherregt und setzten den Geistertanz fort. Oberst Corbin vom Generalstabe des Generals Miles sagt, er fürchte, daß, nachdem Blut ver⸗ gossen worden, die Wirren sich vergrößern würden, denn wenn ein Indianer wisse, daß Genossen seines Stammes den Kürzeren gejogen haben, würde er ohne Rücksicht auf seine friedlichen Neigungen seine Kameraden rächen.
Asien.
Japan. Nach einer der „Pol. Corresp.“ aus Tokio zu⸗ gegangenen, von Anfang November datirten brieflichen Mit⸗ theilung ist der gewesene Minister⸗Präsident Graf Ito Hiro⸗ bumi von dem Kaiser von Japan zum Präsidenten des Oberhauses, dessen Funktionsdauer verfassungsmäßig siehen
ahre währt, ernannt worden. In den politischen Kreisen apans wird dieses Faktum als ein epahch für die fort⸗ 7 Festigung er gegenwärtigen Regierung betrachtet, a Graf Ito, der bekanntlich Urheber der Verfassung ist, allgemein als die berufenste Persönlichkeit zur Uebernahme der Regierung galt, für den Fall, daß das Kabinet Jamagata den Uebergang zum Konstitutionalismus nicht durchzuführen in der Lage wäre.
Parlamentarische Nachrichten.
der Arbeiterschutzgesetz⸗Kommission des Reichstages eingesetzte Re daktions⸗Kommission, Dr. Gut⸗ fleisch (freif.), Vr. Hartmann (kons.), Letocha (Centrum), hat ihre Arbeiten beendet und stellt eine Reihe Abänderungsantraͤge zur zweiten Lesung des macg im Plenum, die neben vielen
Die von
rein formellen Aenderungen auch einige wichtigere bringen. Am wich⸗ figften ist die Deklaration des Art. 134. Die Redaktions⸗Kommission schlägt folgende Fassung vor: „Den Unternehmern von Fabriken, in denen regelmäßig mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ist untersagt, für den Fall der rechtswidrigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter als Schadensersatz die Verwirkung des rückständigen Lohnes über den Be⸗ trag des durchschnittlichen Wochenlohnes hinaus auszubedingen. Auf die Arbeitgeber und Arbeiter in solchen a finden die Bestimmungen des §. 125 Abs. 1 (die für Ge⸗ ellen und Gehülfen normirte Entschädigung) keine Anwen⸗ dung.“ Dazu wird bemerkt: Die Redaktions⸗Kommission nimmt als Absicht der Gesammtkommission an: I. Für alle ge⸗ werblichen Arbeiter, beim Handwerk und in kleinen großen Fabriken sollen Lohneinbehaltungen zur Siche⸗ rung des Schadensersatzes für Vertragsbruch einen durchschnitktlichen Wochenlohn nicht übersteigen dürfen. II. Eine gesetzliche Fixirung der Entschädigung für Vertragsbruch, wie sie durch § 125 Absatz 1 fakultativ eingeführt ist, soll für alle gewerblichen Arbeiter mit Ausnahme der Arbeiter in Föeei mit 20 ober mehr Arbeitern gelten. III In Fabriken der letzteren Art soll es den Arbeitgebern überlassen sein, durch Vertrag eine feste Ent⸗ schädigung für Vertragsbruch auszubedingen. Diese Ent⸗ schädigung soll a Höchstens in der Verwirkung des rückstän⸗ digen durchschnittlichen Stundenlohns bestehen dürfen, b. nichtals Strafe angesehenwerden, daher nicht den Beschrän⸗ kungen des Abs. 2 §. 137. und Abs. 2 §. 13 a. c. unterliegen; andererseits bei c der Beschränkung unterliegen, daß über die Verwendung des Betrags in der Arbeitsordnung Bestimmung getroffen wird. Ob die Ausbedingung der Verwirkung desrückständigen Lohnes auch in der Arbeitsordnung stattfinden könne, ist in den Beschlüssen der Gesammtkommissionnicht aus⸗ gedrückt. Die Redaktions⸗Kommission enthält sich der Beschlußfassung. Zu der Aushändigung der Löhne an die Minderjährigen schlägt die Kommission folgende Fassung vor: (§. 107 Abs. 1 Satz 4). „Die Aushändigung erfolgt an den Vater oder Vor⸗ mund, sofern diese es verlangen, oder der Arbeiter das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, andernfalls gu den Arbeiter selbst.⸗ Dazu kann durch statutarische Bestimmußzg einer Gemeinde bestimmt werden, daß die Gewerbtreibenden den Eltern oder Vormündern innerhalb gewisser Fristen Mittheilung vom der Zahlung dieser Löhne machen. — Die grundlegenchte. Bestimmung über die Sonntagsruhe soll also lauten: „Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat für jeden Sonn⸗ und Festtag mindestens 24, für zwei auf einander folgende Sonn⸗ und Festtage 36, für das Weihnachts⸗, Oster⸗ und Pfingstfest 48 Stunden zu dauern.“ Für Betriebe mit regelmäßiger Tag⸗ und Nachtschicht, sg⸗ fern sie unter §. 105 d fallen oder der Bundesrath es für ein unab⸗ weisliches Bedürfniß erachtet, hat die Rubezeit, die im Allgemeinen von 12 Uhr Nachts zu rechnen ist, frühestens 6 Uhr Abends des vor⸗ hergehenden, spätestens 6 Uhr Morgens des Festtages zu beginen.
In der gestrigen Sitzung der Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung der Landgemeindeordnung wurden zunächst die §§. 13 und 14 berathen.
§. 13 lautet; „Die Vertheilung der auf das Einkommen ge⸗ legten direkten Gemeindeabgaben darf nach keinem anderen Maß⸗ stabe als nach dem Verhältniß der von den Gemeinde⸗Angehörigen zu entrichtenden Staatseinkommensteuer und zwar nur durch Zuschläge zur letzteren erfolgen. Den Gemeinden verbleibt die Befugniß, die Erhebung besonderer direkter Gemeindeabgaben nach dem Gesetze, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben, zu be⸗ Friehes Sonstige direkte Gemeindeabgaben können nur entweder als Zuschläge zu den Staatssteuern (Grund⸗, Gebäudesteuer und Steuer vom Betriebe stehender Gewerbe) oder als besondere Gemeindeabgaben vom Grundbesitz und vom Betriebe aller oder einzelner stehender Gewerbe erhoben werden.“
§. 14 hat folgende Fassung: „Zuschläge zur Staatseinkommen⸗ steuer und besondere direkte Gemeindeabgaben nach dem Gesetze vom 27. Juli 1885 dürfen nicht ohne gleichzeitige Heranziehung der Grund⸗ und Gebäudesteuer oder Einführung besonderer direkter Ab⸗ gaben vom Grundbesitz, und Zuschläge zur Grund⸗ und Gebãudesteuer oder besondere direkte Gemeindeabgaben vom Grundbesitz dürfen nicht ohne gleichzeitige Heranziehung der Staatseinkommensteuer erhoben werden. Die Heranziehung der einzelnen Steuergattungen nach ver⸗ schiedenen Prozentsätzen ist zulässig. Die Grund⸗ und Gebäudesteuer sowie die beiden obersten Klassen der Steuer vom Betriebe stehender Gewerbe sind jedoch bei der Gemeindebesteuerung mindestens mit der Hälfte und höchstens mit dem vollen Betrage desjenigen Prozentsatzes heranzuziehen, mit welchem die Staatseinkommensteuer belastet wird. Im Uebrigen kann die Gewerbesteuer von der Heranziehung ganz freigelassen, darf aber keinesfalls mit einem höheren Prozentsatze als die Grund⸗ und Gebäudesteuer herangezogen werden. Im Falle der Erhebung besonderer Gemeindeabgaben vom Grund⸗ besitz ist deren Prozentverhältniß zur Staats⸗Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer der Vertheilung der Gemeindeabgaben nach den vorstehenden Bestimmungen zu Grunde zu legen. Ausgeschlossen von der Heran⸗ ziehung bleibt die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen.“
§. 13 wurde unverändert, §. 14 mit dem Antrage von Heyde⸗ brand, den Passus zu streichen, wonach die Gewerbesteuer freigelassen werden dürfe, und dadurch zu ersetzen, daß die Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer nicht höher als die Gewerbesteuer herangezogen werden dürfe, angenommen. §. 15 heißt nach der Vorlage: „Gemeindeabgabe⸗ pflichtige mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ können, soweit die Deckung des Bedarfs der Gemeinde ohne deren Belastung gesichert ist, von der Heranziehung zu den Gemeindeabgaben ganz frei⸗ gelassen oder dazu mit einem geringeren Prozentsatze als Personen mit einem höheren Einkommen herangezogen werden. Die Freilassung der Gemeindeangehörigen von Femee muß erfolgen, wenn dieselben im Wege der öffentlichen enpflege eine fort⸗ laufende Unterstützung erhalten. Soweit hiernach eine Heranziehung von Personen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ stattfindet, erfolgt deren Veranlagung zu den auf das Einkommen gelegten direkten Gemeindeabgaben auf Grund nachstehender fingirter Steuersätze: bei einem Jahreseinkommen bis einschließlich 420 ℳ beträgt die Jahressteuer 25 % des ermittelten steuer⸗ pflichtigen Einkommens bis zum Höchstbetrage von 8 ℳ Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 420 ℳ bis einschließlich 660 ℳ beträgt die Jahressteuer ²½ % des ermittelten steuerpflichtigen Einkommens bis zum Höchstbetrage von 2,40 ℳ. hei einem Jahreb⸗ einkommen von mehr als 660 ℳ bts einschließlich 900 ℳ deträgt die Jahressteuer 1⅛ % des ermittelten steuerpflichtigen Finkomment bis zum Höchstbetrage von 4 ℳ: Abg. don Strombdeg schlug vor, hinter „können“ im ersten Satz einzuschälten: „unter Genehmigung des Kreisausschusses“, Adg. von Heydzdraund beantragte, die Worte: „soweit die Deckung g ie zu §. 15 wurde mit diesen beiden Ankfrägen gapedmi unverändert. Derselbe gestattet eine Medr⸗ oder Mind bestimmter Thelle des Bezirds oder bestimmter Aassen don Gen Angebhörigen, je nach dem Interesse an den ha tresenden Einrichtungen. §. 17 (Erhebung indtrehter wird angenommen mit der Mietbssteuer und Kreise
ist die Genehmigung der Erhebung von Iesömagen