1890 / 306 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

„Nf.

Friedrich⸗Wilbhelmstädtisches Theater.

Direktor Fritzsche hat für die cche der Weihnachtsfeiertage folgende Anordnung getroffen: Während die gro Operetten⸗Neuheit des Mikado⸗Komponisten Sullipag Die Gondoliere“ Abends mit vollem Ausstattungspomp in Gemngeht, sollen an den achmittagen der beiden Feiertage sowie des folgenden Sonnabends und Sonntags die Balletpantomimen „Die Puppenfee“ und „Sonne und Erde“ zusammen mit der phantastischen Pracht und dem Glanz ihrer Darbietungen für Alt und Jung den weihnachtlichen Zauber

maa. Residenz⸗Theater.

Gestern trat im „Kampf ums Dasein“ Frl. Elise Sauer, eine junge Künstlerin von vielversprechendem Talent, als Lydia Vaillant zum ersten 2 auf 8 Sebreaalt sten Beifall des trotz der

achtszeit sehr zahlreichen Publikums. Belle⸗Alliance⸗Theater.

Am Dienstag geht zum ersten Mal die vieraktige Posse: „Schlag auf Schlag“, nach dem Französischen von L. Herrmann und Franz Wallner, NMusit von Julius Stern, in Scene.

Das neue Chorwerk: „Editha“ von Heinrich Hofmann, das in Magdeburg und Amsterdam sehr gefallen hat, wird nächstens in Berlin zur Aufführung gelangen.

Mannigfaltiges.

Die unter dem Protektorat Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen stehende Victoria⸗National⸗In⸗ validenstiftung, welche die Linderung der Wunden bezweckt, die der Krieg von 1866 geschlagen, bielt gestern Abend unter Vorsitz des Generals von Zvchlinski im Reichstagsgebäude ihre 23. Jahresver⸗

sammlung ab. Dem Bericht zufolge hat die Stiftung im abgelau⸗ fenen Jahre 180 Invaliden aus dem Jahre 1866 und 423 Hiater⸗ bliebene laufend mit 75 565 und 318 Invaliden und 143 Hinterbliebene einmalig mit 19 059 unterstützt. 21 Invaliden erhielten Kur⸗ und Badebeihülfen im Gesammtbetrage von 1987 ℳ, 8 Invaliden neue bezw. in den Stand gesetzte künstliche Glieder mit einem Kostenaufwande von 688 ℳ; es wurden somit insgesammt aus der Centralstiftung unterstützt 1093 Personen bezw. Familien mit 97 299 ℳ; unter Hinzurechnung von 7703 Zuschüssen an Zweigvereine ergiebt sich für die Centralverwaltung der Stiftung eine Gesammtsumme der Aufwendungen von 105 002 gegen 108 327 im Vorjahre und 223 188 in 1876/77, in welchem Jahre die Ausgaben die größte Höbe erreichten. Im Ganzen sind seit 1866 4 202 902 für Unter⸗ stützungen und 4 480 277 mit Einschluß der Verwaltungskosten u. dgl verausgabt worden. Im letzten Jahre betrug die Gesammtausgabe 114 524 Dieser Ausgabe standen 53 377 Einnahme gegenüber. Ibre Majestät die Kaiserin Friedrich zahlte 1500 ℳ, an sonstigen Beiträgen und Geschenken gingen 490 ℳ, an Zinsen 45 089 ℳ, von den Zweigvereinen 1307 ein. Zur Balanzirung von Ein⸗ nahme und Ausgabe mußten dem Vermögen 61 146 entnommen werden, das Vermögen verringerte sich in Folge dessen von 1 162 266 auf 1 101 120 Es erscheint die Hoffnung begründet, daß die der Stiftung noch zur Verfügung stehenden Mittel sich zur dauernden

rfüllung der der Stiftung statutenmäßig zufallenden Aufgaben als ausreichend erweisen werden. Die 104 Zweigvereine, welche noch über 584 9884 (d. h. 5270 weniger als im Vorjahre) ver⸗ ügen, unterstützten im letzten Jahre 568 Invaliden mit 19 421 und 461 Hinterbliebene mit 30 374 ℳ, zusammen somit 1029 Per⸗ sonen mit 49 796 ℳ, und hatten eine Gesammtausgabe von 58 176 ℳ, denen 52 905 Einnahme gegenüberstanden. Der geschäfts⸗

hrende Ausschuß der Stiftung hat im verflossenen Verwaltungsjahre

Wetterbericht vom 20. Dezember, Morgens 8 Uhr.

Montag: Orpheus und

Stationen.

in Celsius

Temperatur —SSe [50 C. = 40 R

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim

756 bedeckt Iffland.

4 755 3 wolkig 753 5 bedeckt 757 3 Nebel 763 2 wolkig 764 4 bedeckt 772 2 bedeckt 781 S 1 halb bed.

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. St. Petersb. Moskau...

Cork, Queens⸗ town. Cherbourg . 1I“” burg.. winemünde Neufahrwasser Memel ... Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden. München . Chemnitz. Berlin...

von Kreutzer.

Lustspiel

757 Hierauf:

75² 755 754 755 759 762 764 757 755 759 758 762 761 759 764 762

755 762 762

heiter bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt Nebel“¹) bedeckt

wolkig bedeckt bedeckt bedeckt²) wolkenlos

E. Wichert.

der Excellenz.

halb bed. bedeckt wolkenlos bedeckt heiter bedeckt

Wien .. Breslau. Ile d'Aix. g“ EII

9Ecgrl S=Sea—-e —hanbeoles—d8debbeheeöneoe

¹) Nachts Schnee. ²) Glatteis, Mittags und Abends Regen. ³) Nebel.

Uebersicht der Witterung.

Ueber Nordwest⸗Europa liegen drei barometrische Minima; eins über Nordwest⸗Deutschland, ein anderes vorm Kanal und ein drittes nördlich von Schottland. Das barometrische Maximum über dem Innern Rußlands hat 771 mm überschritten. In Deutschland ist bei leichten bis mäßigen, meist süd⸗ lichen und südöstlichen Winden das Wetter vor⸗ wiegend trübe, stellenweise ist Niederschlag gefallen. Die starke Erwärmung, welche sich gestern in Frank⸗ reich zeigte, hat sich ostwärts nach Deutschland fort⸗ gepflanzt, in den westlichen Gebietstheilen herrscht vielfach Thauwetter.

Deutsche Seewarte.

111111212“*“ Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Ovpern⸗ haus. 262. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Aufzügen. Musik von C. von Weber. Die Recitative von anenn 112 nnc. In Scene G er⸗Regisseur aff. 3 Kapellmeister Sucher. Anfang 7 dlof Dirigent

Raben.

In Scene Anfang 7 ½ Uhr.

Direktion:

Preisen. Die vertissement von von J.

Haßreiter.

in 2

Schauspielhaus. 273. Vorstellung. Don Carlos, Infant von Spanien. zügen von Schiller. Opernhaus.

Gluck. Text nach dem Französischen von Moline. Ballet von E. Graeb.

Schauspielbaus. 274. Vorstellung. Die Jäger. Ländliches Sittengemälde in 5 Aufzügenv on A. W. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. Nachtlager in Granada. Oper in 2 Abtheilungen Text vom Freiherrn von Hierauf: Das schlecht bewachte Mädchen. Panto⸗ mimisch⸗komisches Ballet in 3 Bildern nach d'Auberval von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel.

Schauspielhaus. 275. Vorstellung. Die Copisten. in 1 Aufzug Graphologie. von A. C. Strahl und E. Lessing. Zum Schluß: Post Testum. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Sonntag:

Montag: Fanst, I. Theil. Dienstag: Die Kinder der Excellenz.

heiterꝛ⸗) Verliner Theater. Sonntag: Nachm. 2 ½ Uhr: Kabale und Liebe.

Abends 7 ½ Uhr: Goldfische.

Montag: Kean.

Dienstag: Goldfische.

Mittwoch: Geschlossen.

: Fzencgess

Victoria-Theater. Sonntag: Zum 22. Male: Mit vollständig neuer Ausstattung. Die Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. compositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeisters C. Severini. esetzt vom Ober⸗Regisseur W. Hock.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. li mittags⸗Vor sellung be Seelsr.

Bayer. Pantomim. Ballet in 4 Bildern von Gaul und Musik von J. Bayer.

Abend⸗Vorstellung: Ausstattung. Die Gondoliere. Burleske Operette 2 Akten von F. Zell und R. Gense.

zwei seiner Mitglieder, den Ehrenbürger Kochhann und den Gebeimen Kommerzien⸗Rath Delbrück, durch Tod verloren, an ihre Stelle sind der General⸗Lieutenant von Sucro und Oberst Pohlmann getreten. Mit der Festsetzung des Etats schloß die Sitzung.

Die große Feierlichkeit, welche die Akademie der Künste gestern Abend aus Anlaß des 70. Geburtstages ihres Präsidenten, des Professors Karl Becker, im Festsaale des Englischen Hauses veran⸗ staltet hatte, reihte sich würdig den festlichen Huldigungen an, welche dem Jubilar bereits am vorgestrigen Geburtstage selbst zu Theil geworden waren. Der Saal war mit einem grünen Laubhain geschmückt, in dessen Mitte die Jubelgabe der Akademie, die von Professor Moser in Marmor gemeißelte Büste Becker's, ihre Aufstellung gefunden hatte. Den zur Feier nahezu vollzählig erschienenen Akademikern hatten sich als Ehrengäste der Kurator der Akademie, Staats⸗ Minister Dr. von Goßler, und der Unter⸗Staatssekretär Bark⸗ He⸗ angeschlossen. Nachdem der Jubilar in den festlichen Raum geleitet war, nahm der Vize⸗Prästent der Akademie, Geheime Regierungs⸗Rath Ende das Wort zu einer herzlichen Ansprache, an die sich die feierliche Uebergabe der Jubelgabe schloß. Einstimmig seien die Genossen darüber einig geworden, daß die würdigste Gabe ein Denkstein sei, der die Züge des Präsidenten, der die Ge⸗ nossen zu ernster Arbeit geführt, für ihn und die Seinigen verkörpere. Der Redner endete mit dem Wunsche, „das noch bessere Ori⸗ ginal“ recht lange der Akademie in gleicher Frische wie bisher erhalten zu sehen. Darauf stimmte der hinter dem Hain aufgestellte Nikolai⸗Kirchenchor unter Musik⸗ Direktor Krause's Leitung den von diesem komponirten 23. Psalm an, dessen weihevolle Klänge feierlich den festlichen Raum durchballten. Als die letzten Akkorde verklungen waren, begaben sich die Versammelten zur Tafel. Der Jubilar erhielt den Ehrenplatz zwischen den beiden Vertretern der Regierung; zur andern Seite des Ministers saß Professor Dr. Adolf Menzel, dem Jubilar gegenüber der Geheime Ober Regierungs⸗Rath Dr. Jordan und der Geheime Regierungs⸗Rath Ende. Das erste Hoch, vom Staats⸗Minister Dr. von Goßler ausgebracht, galt dem Protektor der Akademie, Sr. Majestät dem Kaiser. Der Redner erinnerte daran, wie es dem Jubilar beschieden gewesen, die großen Gestalten unseres Königshauses zu schauen, von dem Schöpfer unserer Museen an bis zu unserem jugendfrischen Kaiser, wies darauf hin, wie gerade am Jubeltage Becker's in die Festesfreude der Kanonendonner sich ge⸗ mischt, der Kunde gegeben, daß ein neues Reis dem Herrscherhause entsprossen, und verband mit dem Wunsche des kräftigen Erblühens dieses Reises den brausend aufgenommenen Jubel⸗ und Heilruf für den Kaiser, dem auch die Mendelssohn'sche „Hymne“ galt, die der Chor danach anstimmte. Nach kurzer Pause ertönte sodann, nach Cherubini⸗ scher Komposition in wunderbar wirkendem sechsstimmigem Satz die Hymne zu Ehren des Jubilars, dessen Lob des Weiteren in gebundener Rede zu verkünden dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Jordan beschieden war. In dem humoristischen Loblied pries der Redner den Jubilar als „seltenen Glückes eigenen Bäcker und Schmied’, der bei verständigem Sinn stets das frische Herz sich bewahrt, dem das Loos nie welkender Jugend beschieden“. Nach einer Charakterisirung der einzelnen Glieder der Akademie und ihres Zusammenwirkens ging der Redner auf die geistvolle Erläuterung des Festblattes ein, welches Woldemar Friedrich's Meisterhand in freier Anlehnung an Becker's berühmtes Bild „Karl V. bei Fugger“ entworfen hatte. Da sah man Karl V. (Becker) der in die Flammen blickt, in die Fugger (Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Zöllner, der ständige Sekretär der Akademie) all die Gesuche und Bitten geworfen. Die „Academia“ reicht dem Kaiser Speise und Trank dar, die Muse hält den Lorbeer über seinem Haupt, der Himmel aber hängt voll Geigen

Trauerspiel in 5 Auf⸗ Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr. Montag: Die Gondoliere. 263. Vorstellung. Oper in 3 Akten von Vorstellung: Erde.

urydike. Anfang 7 Uhr.

burg. Sonntag:

264. Vorstellung. Das

in 5 Eugen Zabel. Anfan Montag: Dieselbe

Braun. 7 ½ Uhr.

orstellung.

2 Aufzügen und Anfang 7 Uhr.

von H. A. Bulthaupt.

Lustspiel in 1 Aufzug Nachmittags⸗Kinder⸗Vorstellun

Abend⸗Vorstellung:

Montag: Geschlossen.

Dienstag: Zum Schlag. Posse L. Herrmann und Franz Julius Stern.

Adolph Ernst-Theater. 106. Male: in 4 Akten

Lustspiel in 1 Aufzug von

Die

von

Ferron. Anfang 7 ½ Uhr. Jeder Besucher der heute

gratis. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Direktion: E. Thomas.

Montag u. folg. Donnerstag: halben Preisen. Emanuel Striese: Emil Thomas.

In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.

In den vier Weihnachtsfeiertagen Nachmittags⸗ Die Puppenfee. Sonne und

nesidenz-Theater. Direktion:

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Ensemble⸗ Gastspiel von Mitgliedern des L1“ E. R. ei ermäßigten Preisen. Aschenbrödel. Anfang 3 Uhr. Mamsell Nitouche.

ersten Male: mit Gesang in 4 Akten von Wallner.

Sonntag: Unsere Don Inanus. Gesangsposse Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph

stattfindenden Vor⸗ stellung erhält ein Jubiläums⸗Souvenir⸗Exemplar

16“

Alte Jakobstraße Sonntag: Zum 30. Male: Der Soldatenfreund. Anfang 7 ½ Uhr.

Tage; Der Soldatenfreund. Erste Nachmittags⸗Vorstellung. Der Raub der Sabinerinnen.

3 (Becker ist Mi talied des Hee Maler⸗Streichq uartetts), Bild und Er⸗

läuterung riefen stürmischen Beifall hervor, und als der Redner endlich mit dem Wunsche geschlossen, daß auch in des Jubilars Reisch die Sonne nie untergehen möge, ertönte minutenlanger Jubel. Professor Becker dankte mit der 2 eigenen Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit „für die übertriebene Sache, die man mit ihm mache“, und warf dann einige Rückblicke auf seine künstlerische Entwickelung. Der Jubilar faßte seinen Dank zusammen in ein Hoch auf den Kurator der Akademie, Staats Minister Dr von Goßler, der wieder mit einem Hoch auf die Kameradschaft und Treue unter den Berliner Künstlern

antwortete. Professor Eberlein widmete dem „Alten“ einen poetischen

en der „Jungen“, Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Zöllner feierte die Familie, Professor Dr. Joachim sprach den Dank der mustkalischen Sektion aus.

Die „Deutsche Marine⸗Stiftung von 1878‧, welche sich die Aufgabe gestellt hat, den Wittwen und sonstigen Hinterbliebenen der auf dem „Großen Kurfürsten“ Verunglückten Unterstützungen zu gewähren, hielt heute im Haus⸗Ministerium, im Konferenzsaale des „Rothen Kreuzes“, ihre Jahresversammlung ab. Nach dem vom Regierungs⸗Rath Haß vorgelegten Jahresbericht hat die Stiftung im letzten Jahre die Hinterbliebenen von 122 Verunglückten mit Pensionen im Gesammtbetrage von 15 800 bedacht. Die Verwaltung er⸗ forderte 404 Der sich somit ergebenden Gesammtausgabe von 16 204 standen an Einnahme 7094 Zinsen gegenüber. Zur Ausgleichung des Unterschiedes wurden 9000 Effekten für 8861 veräußert. Der Effektenbestand hat sich dadurch auf 195 200 er⸗ mäßigt; außerdem wurden 149 dem 2364 betragenden Baar⸗ bestande entnommen. Für das neue Geschäftsjahr wurden die in der bisherigen Höhe bewilligt, soweit der amtliche

eaele geführt wird, daß die Fortgewährung der Pensionen geboten erscheint.

Das städtische Asyl für nächtliche Obdachlose ist nach der „Voss. Ztg.“ in den letzten kalten Tagen ungewöhnlich stark in Anspruch genommen worden. Unter den während der Nachtzeit dort Schutz Suchenden befindet sich eine ganze Anzahl Personen, welche gern arbeiten und nur durch die herrschende Arbeitsnoth in ihre traurige Lage versetzt worden sind. Für de Armen ist der In⸗ spektor der Anstalt Hr. Bandemer im Einverständniß mit der Ver⸗ waltung gern bereit, Anmeldungen von Arbeitsgelegen⸗ heit hier oder auswärts entgegenzunehmen. Es wird gebeten, he Arbeit für diese Obdachlosen dem genannten Beamten nach⸗ zuweisen.

Die Freigabe der Eisbahnen im Thiergarten, an der Rousseau⸗Insel und auf dem Neuen See ist, wie das „B. Fr.⸗Bl.“ mittheilt, polizeilicherseits gestern erfolgt und die Ausübung des Eissports durch Tausende von Schlittschuhläufern eröffnet worden. Auch auf dem Hamburger Schiffahrtskanal ist die „Victoria⸗Bahn“ von Plötzensee nach Saatwinkel dem Publikum frei⸗ gegeben. Das Eis hat hier eine Durchschnittsstärke von 8 Zoll. Ebenso sind die Eisbahnen der Oberspree, des Rummelsburger und Müggel⸗Sees gestern eröffnet worden unter Beobachtung der Vorsichts⸗ maßregeln, welche das Königliche Polizei⸗Präsidium für Berlin und die Vororte angeordnet hat.

Rom, 19. Dezember. Gestern kam laut Meldung des „W. T. B.“ eine Barke, welche während heftigen Sturms über die Meerenge von Messina setzen wollte, zum Sinken; fünf Personen büßten dabei das Leben ein.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

[48173] 8

National⸗Panorama.

Herwarthstraße Nr. 4, am Königsplatz.

Das alte Rom

mit dem Triumphzuge Kaiser Constantin'’s.

Dirigent:

8 Großartigstes Rundgemälde der Neunzeit!

Sigmund Lauten⸗ Zum 30. Male: Der Kampf ums Dasein. (La lutte pour la vie.) Sittenbild Akten von Alphonse Daudet.

Morgen Sonntag: Eintrittspreis à 50 ₰. Geöffnet von Morgens 9 Uhr bis zur Dunkelheit.

Circus Renz. (Carlstraße.) Sonntag: 2 Vor⸗ stellungen. Um 4 Uhr (1 Kind frei): Aschen⸗ brödel oder: Der gläserne Pantoffel. Großes phantastisches Zaubermärchen in 4 Abtheilungen mit Ballet. Neu arrangirt und inscenirt vom Direktor

Deutsch von

Renz. Abends 7 ½ Uhr: Deutsche Turuer. Große

bedeutend edeuten Neu inscenirt vom

nationale Original⸗Pantomime.

Direktor E. Renz. In beiden Vorstellungen Auftreten der vorzü

lichsten Künstlerinnen und Künstler, sowie Reiten

und Vorführen der bestdressirten Schul⸗ und

Freiheitspferde.

Montag: Komiker⸗Vorstellung. Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Alma Kautzsch mit Hrn. Gym⸗ nasiallehrer Dr phil. Friedrich Schröder (Leipzig⸗ Gohlis). Frl. Luise von Bach mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Nicolaus Frhrn. von der Wenge Grafen von Lambsdorff (Mitau⸗Hannover). rl. Elma Matthias mit Hrn. Kaufmann Theod. chiel (Königsberg). Frl. Emilie Dau mit Hrn. Kammerjunker Harald Eduard von Beck

(Hamburg— auf Stensö, Lolland).

Verehelicht: Hr. Arno Schubert mit Frl. Minna Fiedler (Gablenz b. Ch. —Schonau). Hr. Hermann Baron von Maltzahn mit Miß Maggie Mac Dowell (London).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Königl. Rent⸗ meister Scholtz (Münsterberg). Hrn. Rud. Weichenhau (Breslau). Hrn. Mil.⸗Intend.⸗Ass. Getzel (Magdeburg). Eine Tochter: Hrn.

aboth (Breslau). Hrn. Hauptmann

Schlag auf Musik von

Zum

30.

Zu

sieben

Concert-Haus. Sonntag:

Musik von G. Le dt. Ballet⸗ ser gon vr ail Concert. Anfang 6 Uhr.

Am erster Subscriptions⸗Ball. Bureau des Hauses.

Concert⸗Anzeigen. Carl

See Dienstag und Mittwoch geschlossen. ittwoch, den 31. Dezember (Sylvester), Billets à 3 im

erd. Freiherrn von Lüttwitz (Spandau) Gestorben: Hr. Ernst Wilhelm von Bergen (Bremen). Frau Anna Strecke, geb. Schubert (Landeck). Hr. Prem. Lieut Ernst von Feren⸗ theil und Gruppenberg (Görlitz). Hr. Rentier Aug. Clemens (Berlin). Hr. Oberst z. D. Julius von Colomb (Liegnitz) Hr. Direktor 2. V. Fischer (Halle a. S.). Frau Sophie von Warburg, geb. von Scheve (Neustrelitz) Hr. Juwelier Otto Kraus (Breslau).

Meyder⸗

Fripsche Sonntag: Nach⸗ bedeutend ermäßigten

Pantomimisches Di⸗ „Haßrelter und F. Gaul. Musik Sonne und Erde.

Geöffnet von 12 —11 Uhr. wissenschaftlichen Theater.

ierauf: zettel.

Saen 2. Uhr. 48174]

Zum 2. Male: it neuer

W. S. Gilbert. Deutsch von Musik von A. Sullivan.

Veränder.

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Täglich Vorstellung im Näheres die Anschlag⸗

„Nordland-„ Bllbelagt. 10

Vor Schluß d. Ausstell 1. 2% 8 4 d. Aae ö 30 P .

r. Oberst⸗Lt. a. D. Georg Schillinger (Wiesbaden). Frau Direktor Helene Hoppe, geb. Geyer (Berlin).

Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

zum de

1111“

en Reichs⸗Anz

Erste Beilage

eiger und Königlich Preußi

Berlin, Sonnabend, den 20. Dezember

Dentsches Reich.

Zuckermengen,

welche in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember 1890 innerhalb des deutschen abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurü

Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung gebracht worden sind.

[710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens

90 Proz. kei sogenannte Crystals ꝛc. 712:

Aller übrige harte Zucker,

Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

——-/————-———VFnns

Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.]

bezw. Verwaltungs⸗Bezirke

zur unmittelbaren Ausfuhr

Mit dem Anspruch auf Steuervergütung

Preußen.

ö Westpreußen... Brandenburg. . Pommern. . . .

Sachsen, einschl. der schwarzb. Unter 5 11I1X““ Schleswig⸗Holstein . . . . kbe*“ Rheinland.... .

Provinz

71⁰ kg

712 kg

Aus öffentlichen Niederlagen oder Prbgtätederlapen unter amtlichem Mitverschluß wurden b 1 r gegen Erstattung der Vergü⸗ liche Niederlage oder eine tung in den inländischen Verkehr Privatniederlage unter amt⸗ zurückgebracht

lichem Mitverschluß 8

711 712 710 711 kg kg kg

zur Aufnahme in eine öffent⸗

71²

710 kg

1 0 000

4 295 603 150 225

621 229 216 765 1 489 940 150 000

146 772 80 140 1 060 655

526 049

8 174 733 140 060 749 264 182 488

4 963/12 689 648 25 791 29 760 54 750

270 156 20 783

8 357

400 000

0 ρ‿ 80ο

844 578 1 731 467 950 000 g 5 540 025 1 000 817

1 630 517

6 151 313 744 600 350 000 189 721 1 199 860. he 800 000° m198 400 haa

I

1 463

1 022 992 100 155

535 021

sSlll!

Sa. Preußen

Je] eeeeeö“]; vö““ Mecklenburg.. Braunschweig.

Anhalt. . 1111““ ö.

7 023 762 11 060 161

1 737

2 449 564 99 832

2 016 370 798 850

8 211 427

226 659 13 716 29 407

1 523 451 1 456 475 179 992 587 584

414 560[30 712 180

2 152

S O

3 001 754 2 366 643

2 378 030 büx

699 975 8* 779 992 650 000

49 910

641 199 93

Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet.. Hierzu in der Zeit vom 1. August bis 30. November 1890 . . . . .

20 601 542 132 236 606

15 077 445 57 227 694

416 712 35 270 087 2 411 409 [112059284

J001754 49 561 2566 581 9 927

3 585 720 323 745,16 586 378 448 803

245 013

Zusammen. .

152 838 148 72 305 139

2 828 121

147229371 11587474 7. 30019eeeeeeüeen

Ia demselben Zeitraum de Vorjahres ¹)

Berlin, im Dezember 1890.

82 188 293 49 877 271

Kaiserliches Statistisches Amt. Becker.

4 633

3761162755880 5 573 512 ¹) Die Abweichunzen von der vorjährigen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen

391 985] 5 954 049 453 359

304 90

na ist

Schrift mit dem Titel Schweizer Fabrikgesetzes“ hat sich vergangenen Sommer in

„Die

mittelungen mit. . die Arbeit in den Fabriken vom

dem es mit 181 204 gegen 170 857 Stimmen angenon in Kraft getreten ist, hat Urbeiterschutzfrag wie dies häufig

war, am 1. Januar 1878.

wiederholt in den Erörterungen über die 2 Dabei hat sich denn,

daß es in dem politischen Kampf der Feind als Schlagwort gebraucht wird, ohne daß genauere Kenntniß über seinen Inhalt ver⸗ sucht diesem Mangel ab⸗ welche sich mit der Frage geheißen werden.

eine Rolle gespielt. geschieht, herausgestellt, Parteien von Freund und

breitet ist. Die vorliegende Arbeit zuhelfen; sie darf daher von Allen,

des Arbeiterschutzes beschäftigen, willkommen geheißen b

Von dem Schweizer Fabrikgesetz ist namentlich die Bestim⸗ mung über den elfstündigen M4aximalarbeitstag diejenige, welche in Deutschland das größte Interesse und in verschiedenen Kreisen auch den Wunsch nach Nachahmung hervorgerufen hat. daß diese Bestimmung heute ß bringt

Die Schrift legt nun zwar dar,

in Fleisch und Blut der Nation übergegangen sei, inde sie auch reiches Material herbei zum Be Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen dies nach der

keine strenge sein kann. Es 8 fassers in der republikanischen

der Kantone bei Ausführung des Gesetzes,

erschienen.

rath nur die Ausführung zu überwachen hat;

Mangel an einem berufsmäßigen

stand, daß die Beamten nur auf kurze Zeit und so von der Volksstimmung mehr o sind; in der sich hieraus ergebenden Rücksichtnahme auf die überwiegenden Meinungen nderungen schuh für erhebliche Aenderungen erweise: alle diese Umstände bringen es mit sich, daß die Auslegung der Gesetze in de vei als in Deutschland den praktischen Bedürfnissen anpa und daß die Gesetze jeweilig, und zwar in den schiedenen Kantonen verschieden und soweit als nur möglich nach den meist hervortretenden Interessen hin, aus⸗ Dae macht einerseits die Möglichkeit der des elfstündigen Arbeitstags in der Schweiz erklärlich, wie es zugleich auch auf die Schwierigkeit einer Einrichtung in Deutschland hinweist. In dem

tz heißt es bezüglich des Maximalarbeitstags, da ergehende Verlängerung der Arbeitszeit bis zwei

essen; weiter in der Scheu vor Gesetzesä emm

dem Referendum, welches sich als

gelegt werden. Durchführung

ürzlich im Verlag von Julius Springer in Durchführung Der Verfasser der Schweiz aufgehalten, um die Schweizerische Fabrikgesetzgebung eingehend zu studiren. Die vorliegende Abhandlung theilt das Resultat seiner Er⸗ Das Schweizerische Bundesgesetz, 23. März 1877, welches, nach⸗ umen chon

rage

Beamtenstand,

der weni

Die Schweizer Fabrikgesetzgebung.

Von dem Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden

im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Königs Berlin eine

des

weise dessen, daß keine strenge ist und Ansicht des Ver⸗ taatsform, in der Souveränetät während der Bundes⸗ ferner in dem

in dem Um⸗ gewählt werden ger abhängig Nothwendigkeit steter und Inter⸗

und vor

r Schweiz sich 8

betreffend

ver⸗ irgend

Fabrik⸗ eine Wochen

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von den Lokalbehörden, darüber hinaus von der Kantons⸗ regierung gestattet werden kann. Bei dieser Befugniß der Kantonalsregierungen und unter den oben gedachten allgemei⸗ nen Verhältnissen ist es begreiflich, daß diejenigen Kantone, welche gegen das Gesetz gestimmt hatten, der urchführung des Gesetzes wenig entgegenkamen und von ihrem Recht der Ver⸗ längerung der Arbeitszeit oft einen sehr umfassenden Gebrauch machten. Hier hat der Bundesrath una lässig versucht, Remedur eintreten zu lassen. Aber es herrscht immer noch große Willkür und Ungleichheit in den Ueberzeitbewilligungen, es fehlt sowohl an einer festen Maximalgrenze der zulässigen Ueberzeit, als an bestimmten Grundsätzen für die Gestattung der Ueberzeit. Im ersten Inspektionsbezirk beträgt die be⸗ willigte Ueberzeit weit weniger Stunden für den Arbeiter und das Jahr, als im dritten Inspektionsbezirk. Was ferner die Nachtarbeit anbetrifft, so ist sie nur ausnahmsweise zulässig; wenn sie länger als zwei Wochen dauern soll, die Kantonsregierung die Erlaubniß ertheilen, darüber hinaus der Bundesrath. Die Arbeit an Sonntagen ist, Nothfälle vorbehalten, untersagt, außer in solchen Etablisse⸗ ments, welche ihrer Natur nach ununterbrochenen Betrieb er⸗ fordern und deshalb die bundesräthliche Bewilligung erlangt haben. Die Gesammtzahl der Fabriken, welche am 31. Dezember 1889 im Besitze einer bundesräthlichen Be⸗ willigung für Nacht⸗ und Sonntagsarbeit waren, betrug 165, also 4,2 Proz. aller dem Fabrikgesetz unterworfenen An⸗ lagen. Die Vorschriften über das Verbot der Nacht⸗ und Seetan haben sich als zweckmäßig erwiesen; sie werden durchweg beachtet. 8..ee. und Nachtarbeit ist Frauenspersonen und jungen Leuten unter 18 Jahren untersagt. Frauens⸗ personen, welche ein Hauswesen zu versorgen haben, sind eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, wenn diese nicht mindestens 1 ½ Stunde beträgt. Diese Vorschrift ist aber nach der praktischen Handhabung keine absolut zwingende, sondern tritt nur auf Antrag der betreffenden Frauenspersonen in Kraft. Besondere Be⸗ schränkungen für verheirathete Frauen oder weitere Be⸗ schränkungen des elfstündigen Arbeitstages für weibliche und jugendliche Arbeiter giebt es nicht. Bemerkenswerth ist ins⸗ besondere, daß auch für jugendliche Arbeiter keine kürzere Arbeitszeit und nicht einmal Vor⸗ oder Nachmittagspausen vorgeschrieben sind. Für die schweizer Industrie ergiebt sich hieraus der Vortheil, daß sie innerhalb des elfstündigen Arbeitstages alle Arbeitskräfte Füetn beschäftigen darf. Wöchnerinnen dürfen erst sechs Wochen nach ihrer Niederkunft wieder in Fabriken beschäftigt werden; im Ganzen werden sie vor und nach der Niederkunft zusammen 85 Wochen aus⸗ geschlossen. In den Fabriken werden demgemä nach Vorschrift des Bundesraths Wöchnerinnen⸗Listen geführt. Die Zahl der in Fabriken beschäftigten Kinder und jungen Leute hat in den letzten acht Facreh de- abgenommen; doch ist dies nicht uf das Fabrikgesetz, sondern auf die geringere Werthschätzung

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der Kinderarbeit zurückzuführen; dagegen ist die Frauenbe⸗

schästigung immer umfangreicher geworden.

enn auch Anfangs der Ausschluß von Kindern unter 14 aus Fabriken heftig bekämpft wurde, so ist doch diese Bestimmung ebenso wie die vorgenannten über Nacht⸗ und Sonntagsarbeit und über die Beschäftigung weiblicher und jugendlicher Arbeiter im Großen und Ganzen genau durch⸗ geführt worden. Kinder unter 14 Jahren werden nur noch in Tabacksfabriken und Stickereien angetroffen. Desgleichen ist die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage einer Fabrikordnung und insbesondere die vorherige Anhörung der Arbeiter bei Erlaß einer Fabrikordnung, wenn auch mit Widerstreben, durchgeführt worden. Arbeiterausschüsse oder Aeltestenräthe sind in der Schweiz bisher nicht vorhanden, ihre Einführung wird aber von einzelnen großen Maschinenfabriken des Kantons Zürich neuerdings geplant. Die Kantonsregierungen und Fabrikinspektoren prüfen die Fabrikordnungen und schlagen alle Aenderungen vor, welche ihnen nicht nur vom gesetzlichen Standpunkt aus nothwendig, sondern auch im Hinblick auf Billigkeit und Zweckmäßigkeit wünschenswerth erscheinen, und in den meisten Fällen fügen sich die Fabrikbesitzer diesen Wünschen. 8

In dem Kapitel über „Kündigung und Lohnzahlun wird (pag. 87) auf den sog. Décompte, d. h. auf die Be⸗ fugniß des Fabrikbesitzers, am Zahltage den letzten Wochen⸗ lohn zurückzubehalten, hingewiesen. Dieser Décompte muß aber in der Fabrikordnung 5ee.e oder auf besonderer Verabredung beruhen. „In der gesetzlichen Zulassung des Décompte liegt, wie es in der Schrift heißt, eine Garantie dafür, daß der Arbeiter den Pflichten, welche ihm die Fabrik⸗ ordnung als Arbeitsvertrag auferlegt, nachkommt und nicht ohne die vorgeschriebene Kündigung austritt.“ Er hat sich zwat nicht als Mittel gegen größere Massenstrikes, wohl aber als wirksames Vorbeugungsmittel gegen kleinere Arbeits⸗ einstellungen und Kontraktbruch einzelner Arbeiter erwiesen. Die Arbeitgeber legen auf Beibehaltung dieses gesetzlichen Schutzmittels großen Werth, während dessen Beseitigung eine der Forderungen der Arbeiterpartei bei der Revision des ist. Manche Arbeitgeber lassen sich auch zum Schutz gegen Schädigungen und Veruntreuungen Kautionen leisten. Mangelhaft sind die Bestimmungen des Schweizer Gesetzes zur Bekämpfung des Trucksystems. Letzteres kommt häufig noch in der Uhrenindustrie und in den Zündholzfabriken des Kantons Bern vor. Auch kennt die Schweiz kein Verbot der Beschlagnahme des Arbeitslohns.

Zürwderhanblungen gegen die Bestimmungen des Gesetzes oder die schriftlichen Anweisungen der Aufsichtsbehörden werden mit Bußen von 5 500 Franken durch die Gerichte belegt, im Wiederholungsfalle mit Gefängnißstrafe bis auf drei Monate. Die gerichtlichen Bestrafungen fallen aber meist sehr milde aus, eine Verurtheilung zu Gefängniß ist noch nicht erfolgt. In einzelnen Kantonen, z. B. Zürich, ist den Verwaltungsbehörden das Recht der vorläufigen Straffestsetzung durch die Kantonal⸗ gesetzzebung eingeräumt worden, und diese Strafmandate haben sich wirksamer erwiesen als das gerichtliche Straf⸗

verfahren. 8

Als eine Folge der Beschlüsse der Berliner Arbeiterschutz⸗ Konferenz ist die Festsetzung der Arbeitszeit der Beamten, Angestellten und Arbeiter beim Betrieb der Eisenbahn⸗ und anderen Transportanstalten auf zwölf Stunden täglich zu be⸗ eichnen; das Gesetz ist am 27. Juni 1890 erlassen worden. ür das Maschinen⸗ und Zugpersonal ist eine un⸗ unterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden festgesetzt. Den Beamten, Angestellten und Arbeitern sollen mindestens 52 Tage im Jahre, wovon 17 auf einen Sonntag fallen sollen, freigegeben werden. 2 Sonntagen ist der Güterdienst untersagt. Vorbehalten bleibt die Beförderung von Gütern und Vieh in Eilfracht.

Neben dem Fabrikgesetz hat auch noch die kantonale Gesetzgebung für Erweiterung des Arbeiterschutzes gesorgt, namentlich für Arbeiterinnen in Konfektionsgeschäften. In⸗ zwischen ist durch Volksabstimmung auch die Einführung einer Unfall⸗ und Krankenversicherung gutgeheißen worden. 1

Gegen die weitergehenden Forderungen der Arbeiter, z. B. Einführung eines zehnstündigen Arbeitstages, erblickt der Verfasser in der Einrichtung des Referendum ein Vor⸗ beugemittel, weil sich gegen alle übertriebenen Forderungen die Stimmung nicht nur der Fabrikbesitzer und Handwerker, sondern auch der zur Hälfte landwirthschafttreibenden Bevölkerung richtet. Im Uebrigen wird konstatirt, daß das Fabrikgeses tro seiner Mängel und Lücken, nachtheilige Wirkungen für die Industrie nicht ergeben hat: weder die Produktion hat abgenommen, noch ein Steigen der Kosten stattgefunden. Auf der anderen Seite schätzen die Arbeiter den Werth des Gesetzes je länger je mehr. Ihre Vereine überwachen die genaue Durchführung des Gesetzes. Alle politischen Parteien halten mindestens das in dem jetzigen Gesetz gewährte Maß des Arbeiterschutzes für nothwendig und heilsam. Die Abschaffung des Gesetzes wird von keiner Partei verlangt, der gegenwärtige Kampf dreht sich nur um seine Verschärfung. 1]

ie Schrift hat lediglich den Zweck einer Orientirung. Sie beweist aber auch indirekt, daß der Widerstand gegen den vernünftigen und berechtigten Arbeiterschutz allmählich von selbst aufhört und die sich daran knüpfenden Prophezeiungen erheblich nachtheiliger Wirkungen nicht immer in Erfüllung

gehen.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. ““ Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlaubten⸗ stande. Berlin, 15. Dezember. Spener, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Potsdam, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde.Regts. zu Fuß, Enke, Diestel, Ohneßeit, Sec. Lts. von der Res. des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, Delbrück, Seec. Lt. vom 1 Aufgebot des 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., zu Pr. Lts., Pochhammer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bernau, zum