den Unterbeamten ein Exemplar der besonderen Bestim⸗ mungen über ihr Dienstverhältniß gegen Quittung aus⸗ zuhändigen. Die Annahme im Beamtenverhältniß stehender Personen mittels Vertrages oder durch Annahmeverhandlung findet künftig nicht statt. Die nicht im Beamtenverhältniß stehenden Personen werden nicht vereidigt, haben der Verwaltung keine Kaution zu be⸗ stellen und nicht die Postdienst⸗Uniform zu tragen. Lohn⸗ schreiber und solche Aushelfer, welche mit Postsendungen oder Telegrammen Befassung erhalten, sind durch Handschlag zur Verschwiegenheit und zur getreuen Erfüllung ihrer Ob⸗ liegenheiten zu verpflichten. Außer zur Bestellung von Eilsendungen und Telegrammen sind Aushelfer zum Bestelldienst möglichst nicht heran⸗ zuziehen. Bei der Verwendung im Bestelldienst oder im Be⸗ triebsdienst außerhalb der Diensträume haben die Aushelfer das Armbandanzulegen; auch können sie die Dienstmütze tragen. Die Bezüge der Lohnschreiber, Aushelfer, Telegraphenarbeiter, Scheuerfrauen, Handwerker sind durchweg als Lohn zu be⸗ zeichnen. Den außerhalb des Beamtenverhältnisses stehenden Personen ist beim Abgang auf Wunsch von derjenigen Stelle, von welcher sie angenommen worden sind, ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung wie über ihre Führung u ertheilen. . 1 Ferner ist eine Verfügung des Staatssekretärs des Reichs⸗Postamts vom 12. Dezember über die Mit⸗ wirkung der Postkrankenkassen bei der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung und eine Verfügung vom 11. Dezember ergangen, wonach für die nicht im Beamtenverhältniß stehenden Angehörigen der Postverwaltung Betreffs der In⸗ iditä Altersversicherung folgende Bestimmung ge⸗ ffen ist: teh zu versichern: 1) die Schreibhülfen, 2) die Lohn⸗ chreiber, 3) die Aushelfer, 4) die Telegraphenarbeiter einschließlich er Arbeiter der Stangen⸗Zubereitungsanstalten, 5) die unmittelbar us der Postkasse bezahlten Bauaufseher, Bauwächter und Bau⸗ arbeiter, 6) die Handwerker der reichseigenen Posthaltereien und 7) die unmittelbar aus der Postkasse bezahlten Scheuerfrauen. Voraussetzung des Eintritts der Versicherungspflicht ist, daß der Beschäftigte das 16. Lebensjahr vollendet hat und daß er seine Beschäftigung gegen lt ausübt. 1 der Versicherungspflicht sind jedoch befreit: a. Personen, welche als Lohn ausschließlich freien Unterhalt erhalten, b. selbständige Gewerbetreibende, Soldaten, Beamte, Rentner und sonstige nicht zu den berufsmäßigen Lohnarbeitern gehörende Per⸗ sonen, welche im Postdienst nur gelegentlich zur Befriedigung eines vorübergehenden Bedürfnisses, z. B. zur Aushülfe für die Weihnachts⸗ oder Neujahrszeit, zu einer vereinzelten Stellvertretung ꝛc., oder zwar wiederkehrend aber nur nebenbei beschäftigt werden, e berufsmäßige Lohnarbeiter (Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten), welche im Postdienst nur nebenbei beschäftigt werden, sofern sie auf Grund ihrer Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ver⸗ sicherungspflichtig sind, d. solche bei der Post beschäftigte Ruhe⸗ gehaltsempfänger und Empfänger von Unfallrenten, welche durch eine Be⸗ scheinigung der unteren Verwaltungsbehörde ihre Befreiung nachweisen, e. Scheuerfrauen und sonstige Personen, welche niedere häusliche Dienste von kurzer Dauer, an wechselnden Arbeitsstellen, verrichten, d. h. welche nur an einzelnen Stunden des Tages bei der Post, an anderen Stunden des Tages an anderen Arbeitsstellen be⸗ äftigt sind. ca Stücklohn beschäftigten Eilbesteller und Telegramm⸗ besteller sind hiernach in der Regel nicht versicherungspflichtig. Da⸗ gegen sind Sonntagsaushelfer, welche in regelmäßiger Wiederkehr den ganzen Sonntag beschäftigt sind, und Scheuerfrauen, welche für die Dauer eines vollen Tages von der Postverwaltung angenommen sind, zu versichern. Die Versicherung erfolgt durch die Postverwaltung. Die Beiträge sind von den Postverwaltung und den Versicherten zu gleichen Theilen zu tragen. Jeder Versicherungspflichtige mit einer für ihn ausgestellten Quittungstarte versehen sein.
3 Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, henator der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Bur chard und Bürger⸗ meister der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli, sind von Berlin abgereist.
Der General⸗Lieutenant von Nickisch⸗Rosenegk, à la suite der Armee und Commandeur der 27. Division (2. Königlich Württembergische), ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
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In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗
nd Staats⸗Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der Rübenzucker⸗Fabriken, Zuckerraffinerien und Melasse⸗ Entzuckerungs⸗ nstalten des deutschen Zollgebiets im „Monat November bezw. in der Zeit vom 1. August bis 30. No⸗
0
ember 1890 veröffentlicht. 8
Friedrichsruh, 21. Dezember. Fürst von Bismarck hat Fer am Hanas die Abordnung der Stadt Dortmund empfangen, welche ihm den Ehrenbürgerbrief überreichte. Sprecher der Abordnung war der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ zu Folge Ober⸗Bürgermeister Schmieding. Der Fürst dankte mit ver⸗
bindlichen Worten für die ihm durch die Ueberreichung des Ehrenbürgerbriefes zu Theil gewordene Ehre. Heute empfing der Fürst der „Straßb. Post“ zufolge eine aus den Hrrn. Rechtsanwalt Freiherr von Schottenstein, Professor Ziegler, Maler Herbst und Zeichner Weymann bestehende Abordnung der Stadt Straßburg i. E., welche eine mit mehr als 5000 Unter⸗ schriften bedeckte Adresse überreichten. Die in Düsseldorf tagende Hauptversammlung des Vereins deutscher Eisen⸗ huͤttenleute, an welcher etwa 500 Mitglieder theilnahmen, richtete, wie „W. T. B.“ meldet, nachdem sie die Berichte ihrer aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika zurück⸗ gekehrten Genossen entgegen genommen hatte, ein Telegramm an den Fürsten Bismarck, in welchem demselben als Förderer des Ansehens der deutschen Industrie im Auslande der wärmste Dank der Versammlung ausgesprochen widr. “ [2 Bayern.- BgBBBW1 Wie die „Allg. Ztg.“ seiner Zeit berichtet hatte (siehe
Nr. 301 d. Bl.), stellte in der am 6. d. M. stattgefundenen Plenarsitzung des Generalcomités des Land⸗ wirthschaftlichen Vereins in Bayern der Reichsrath Graf Lerchenfeld⸗Köfering den Antrag auf Anschluß an den im preußischen Landes⸗Oekonomiekollegium zur An⸗ nahme gelangten Antrag des Landesdirektors Freiherrn von Hammerstein, die Beibehaltung der Getreide⸗
men wurde. An die Annahme dieses Antrags und an ben Umfstand, daß der Ehren⸗Präsident des Landwirthschaft⸗ lichen Vereins, Se. Königliche Hoheit der Prinz eheg. einem Theil der Sitzung beiwohnte, sind von verschiedener Seite Folgerungen Betreffs der Stellung des Prinzen zu der Frage der Getreide⸗ und Viehzölle geknüpft worden. Mit Bezug hierauf bemerkt die „Allg. Ztg.“: Die Plenarsitzung des General⸗Comités begann am 6. Dezember Vormittags 10 Uhr und dauerte zunächst bis halb 2 Uhr Nachmittags. Prinz Ludwig verließ die Sitzung um 12 Uhr Mittags und folgte einer Einladung des Offizier⸗Corps des 1. Infanterie⸗ Regiments zu einem Diner, welches zur Erinnerung an die Kämpfe um Orléans abgehalten wurde. Lange bevor der Tag der Plenarsitzung fixirt wurde, ist bereits der 6. Dezember als Tag dieses Erinnerungsdiners bestimmt gewesen und hatte bereits Prinz Ludwig die Einladung des Offizier⸗Corps des 1. Infanterie⸗Régiments angenommen. Die Plenarsitzung des Landwirthschaftlichen Vereins wurde Nachmittags von 4 ½ —88 Uhr fortgesetzt. Dieser Nachmittags⸗ sitzung hat Prinz Ludwig überhaupt gar nicht bei⸗ gewohnt und während dieser Nachmittagssitzung kam der Antrag des Grafen Lerchenfeld auf Anschluß an den Hammerstein'schen Antrag zur Verhandlung und Annahme. Alle Folgerungen also, welche an die Annahme des Antrags in Bezug auf die Stellung des Prinzen Ludwig zu den Getreide⸗ und Viehzöllen geknüpft worden sind, entbehren jeder Grundlage. Bei der Annahme des Lerchenfeld Hammer⸗ stein'schen Antrags waren 26 Mitglieder des General⸗Comités anwesend. 1 Mitglied enthielt sich der Abstimmung, 16 Mit⸗ glieder wünschten die Ueberweisung an eine Kommission und 19 Mitglieder stimmten für die Annahme des Antrags. In der am Freitag Nachmittag abgehaltenen Sitzung des oberstsen Schulraths wurden nach der „Allg. Ztg.“ zunächst die Detailfragen der Absolutorialprüfung, namentlich die Frage, ob und in welcher Form die griechische Sprache Gegen⸗ stand der Prüfung zu bleiben habe, auf das Eingehendste be⸗ sprochen. Der hohe Werth der griechischen Sprache wurde von keiner Seite verkannt, und es wurde schließlich be⸗ schlossen, an Stelle der seitherigen deutsch⸗ griechischen Arbeit im Absolutorium eine griechisch⸗ deutsche in Vorschlag zu bringen. Das Thema für die lateinische Uebersetzung soll nicht zu schwierig und aus dem Ideenkreise der alten Welt gewählt sein. — Nach Durchberathung des Referats des Gymnasial⸗Rektors Dr. Autenrieth über die Frage der Schluß⸗ prüfung wurde die Diskussion und Beschlußfassung über das Referat des Geheimen Raths Dr. von Kerschensteiner zu Ende geführt. Hierbei wurde u. A. die Beseitigung der Nach⸗ prüfungen — unter gewissen Kautelen — und die Aufhebung der Strafart des Hausarrestes befürwortet. Universitäts⸗ Professor Dr. von Christ begann sodann mit dem Vortrag seines Referats über die Grundlinien der Reform. Durch eine im „Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Blatt für das Königreich Bayern“ veröffentlichte Bekanntmachung des Ministeriums des Innern wird bezüglich der Ein fuhr von Zucht⸗ und Nutzvieh aus Oesterreich in die Grenz⸗ bezirke die Zahl der Thiere, welche von einem Wirthschafts⸗ besitzer innerhalb eines Kalenderjahres eingeführt werden dürfen, von 12 auf 18 Stück erhöht, und bestimmt, daß die vorgeschriebene Untersuchung (Nachkontrole) des eingeführten Viehes durch den Bezirks⸗Thierarzt nach Ablauf der Kon⸗ finirungszeit in Wegfall zu kommen habe.
Württemberg. 8
Die im Ansang November eingeleiteten Verhandlungen wegen Revision der Lehrpläne der humanistischen Gymnasien sind, wie dem „St. A. f. W.“ mitgetheilt wird, nunmehr zum Abschluß gekommen. Nachdem sich mit den hierauf bezüglichen Vorschlägen sowohl die zur Aeußerung veranlaßten Vorstände der betheiligten Anstalten mit überwie⸗ gender Mehrheit, als die Ministerial⸗Abtheilung für Gelehrten⸗ und Realschulen einverstanden erklärt haben, und nachdem mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät de 8 Königs durch Ministerialerlaß vom 16. Dezember d. J. der Ministerial⸗ Abtheilung der Auftrag ertheilt worden ist, die entsprechenden Anordnungen zu treffen, werden die Verfügungen derselben in der nächsten Zeit den Vorständen der Gymnasien zugehen. Die für die größeren und kleineren Lateinschulen hieraus sich ergebenden Anordnungen werden gleichfalls demnächst getroffen werden. Der „St. A. f. W.“ ist ermächtigt, den wesentlichen Theil dieser Verfügungen zu veröffentlichen. 8
Der Beginn des Unterrichts im Lateinischen wird von Klasse I(Sexta) in die Klasse II (Quinta) verlegt, um den in das Gymnasium im achten Lebensjahre eintretenden Schülern, welchen in der Mehrzahl noch die geistige Reife für das Erlernen des Lateinischen und zugleich die nöthige Sicherheit in den Volksschulfächern, im Lesen, Schreiben, Rechnen, fehlt, einen erweiterten Unterricht in diesen Fächern ertheilen 8 Unterricht im Lateinischen werden in Klasse II bis VI zehn Stunden, in Klasse VII bis X acht Stunden wöchentlich zugetheilt. Hierdurch wird die Gesammtzahl der bisher in den sämmtlichen Klassen wöchentlich auf den Unterricht des Lateinischen verwendeten Stunden von 102 (der Gymnasten in Stuttgart) auf 82 vermindert.
Der Beginn des Griechischen wird von Klasse IV in Klasse V unter Beschränkung der bisherigen in sämmtlichen Klassen zusammen auf das Griechische verwendeten Wochenstunden von 42 auf 40 Stunden verlegt, da der Beginn in IV. Klasse Anforderungen an die Schüler stellt, denen nur die besseren zu genügen im Stande sind. 8
Zum Zweck der Befolgung der richtigen Lehrmethode im Lateini⸗ schen und Griechischen wird neue Anweisung gegeben, insbesondere die Behandlung der Grammatik in ein richtiges Verhältniß zu dem Lesen der Schriftsteller gesetzt und darauf hingewiesen werden, daß die Lehrer den Hauptzweck des Unterrichts in den alten Sprachen, die Schüler in die klassischen ldung.ee. antike Geistesleben ein⸗
ü ets im Auge zu behalten haben. 1 nnfügn. u. der Gesammtzahl der bisher auf die alten Sprachen verwendeten Stunden (nach dem Lehrplan der Gymna⸗ sien in Stuttgart um 22 Stunden) wird es sodann ermöglicht, ohne die Gesammtzahl der für sämmtliche Klassen einer Anstalt in einer Woche vorgeschriebenen Unterrichtsstunden zu erhöhen, den Fächern des Deutschen, des Französischen, des Rechnens und der Mathematik, den Naturwissenschaften (der Naturkunde und Physik) und dem Zeichnen mehr Stunden als bisher zu widmen und auf diese Weise ein ziemlich allgemein anerkanntes Bedürfniß zu befriedigen.
Die Gesammtzahl der bisher in den sämmtlichen Klassen der Gymnasien in einer Woche verwendeten Unterrichtsstunden wird für das Deutsche von 26 auf 28, für das Französische von 16 auf 18, für Rechnen und Mathematik von 37 auf 39. für Naturwissenschaften einschließlich der Naturbeschreibung von 10 auf 16 erhöht und ein obligatorischer Seichenmeteglcht in Klasse IV bis VI mit zusammen
S ingeführt. sieben Sturden 8 “ Unterrichtsfächer wird die Stundenzahl nicht abgeändert, jedoch bei einzelnen derselben wiederholt auf den richtigen Betrieb hingewiesen, inebesondere bezüglich des Unterrichts in der Geschichte die Fortführung derselben bis in die neueste Zeit und die besondere Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte aufs
Selbstverständlich kann die Durchführung der hiernach geänderten Lehrpläne sare mit Beginn des nächsten Schuljahres in Aussicht ge⸗ nommen werden. Bezüglich der Hausaufgaben ist bestimmt, daß durch Aenderung in den Lehrplänen unter keinen Umständen eine Ver⸗ mehrung der Hausaufgaben über die denselben durch die bestehenden Vorschriften gezogenen Grenzen hinaus, deren Einhaltung die Anstalts⸗ vorstände zu überwachen haben, herbeigeführt werden darf.
Der „St⸗A⸗ f. W.“ knüpft hieran folgende Betrachtung: Insoweit als durch diese vielfeitig geforderte, auch von den Ver⸗ tretern der humanistischen Bildung gebilligte Einschränkung der für den Unterricht in den alten Sprachen bestimmten Zeit eine Er⸗ weiterung des Unterrichts in den anderen Fächern ohne Vermehrung der Gesammtzahl der Unterrichtsstunden und ohne die Grund⸗ lagen der humanistischen Bildung zu verlassen, ermöglicht wurde, werden die Aenderungen kaum einem Widerspruch be⸗ gegnen, wie dieselben auch den Wünschen entgegenkommen, welche die naturwissenschastliche Fakultät in Tübingen in einer in den letzten Tagen des November dem Kultus⸗Minister übergebenen Denk⸗ schrift ausgesprochen hat. Andererseits konnte in der gegenwärtigen Bewegung auf dem Gebiet des Unterrichtswesens kein genügender Grund gefunden werden, diese Aenderung in den Lehrplänen der humanistischen Gymnasien auf der Grundlage der in Württemberg bestehenden Scheidung der humanistischen von den realistischen Lehranstalten länger zu verschieben. In dem Kampf für und gegen die humanistischen Gymnesien, welcher zur Zeit in der Tagespresse, wie in Streitschriften, Versammlun⸗ gen, Petitionen und Kundgebungen aller Art geführt wird, finden die Grundlagen der humanistischen Gymnasialbildung, wie sie von sachverständiger Seite lebhaft vertheidigt werden, auch außerhalb⸗ des Kreises der humanistischen Lehrer eine kräftige, nicht zu unter⸗ schätzende Vertretung von Seiten der Presse und der öffentlichen Meinung. Jedenfalls haben die Erörterungen bis jetzt nicht zu einem Ergebniß geführt, welches einen sicheren Anhaltspunkt oder auch nur einen genügenden Anlaß zu einer tiefer greifenden Reform auf diesem Gebiete des Unterrichts abgeben würde. Der Versuch einer grundsätz⸗ lichen Reform der bestehenden Einrichtung der mittleren Lehranstalten würde daher, ganz abgesehen von den sachlichen Bedenken hiergegen, unter allen Umständen als verfrüht zu betrachten sein. Auf eine theilweise Revision der Lehrpläne der humanistischen Gymnasien konnte sich die württembergische Unterrichtsverwaltung zur Zeit um so beruhigter beschränken, als nach den Ergebnissen der Berliner Konferenz von Schulmännern, soweit sie aus den öffentlichen Blättern zu entnehmen sind, eine Annäherung on die in Württemberg be⸗ stehenden Einrichtungen wahrscheinlicher ist, als die weitere Entfernung von denselben. Die Mehrheit der Konferenz hat sich gegen die Be⸗ lastung der preußischen Realschulen mit einem obligatorischen Interricht im Lateinischen und für die grundsätzliche Beibehaltung von nur zwei Arten höherer Schulen, Gymnasien und lateinlosen Realschulen, ausgesprochen. In Württemberg besteht diese Zweitheilung, da ab⸗ vesehen von den zwei mit den preußischen sogenannten Realgymnasien nicht auf eine Linie zu stellenden Realgymnasien in Stuttgart und Ulm der Unterricht in der lateinischen Sprache als obligatorischer Unterrichtsgegenstand keinen Eingang in die Realschulen gefunden hat. Ebenso kennt das württembergische humanistische Gymnasium den lateinischen Aufsatz überhaupt nicht, welchen „als Zielleistung“ die preußische Konferenz beseitigt wissen will. Endlich ist in Württemberg das Klassenlehrersystem die Regel, für welches sich den öffentlichen Blättern zufolge die Kommission gleichfalls aus Anlaß der Behandlung der Maßregeln gegen Ueberbürdung durch Hausaufgaben im Gegensatz zu dem Fachlehrersystem ausgesprochen hat. Was auch im Uebrigen die Ergebnisse der Reformbewegung sein mögen, unter allen Um⸗ ständen wird durch die neuesten Verfügungen so viel er⸗ reicht, daß die dringenden Verbesserungen der Lehrpläne, bezüg⸗ lich welcher eine gewisse Uebereinstimmung erzielt ist, zur Aus⸗ führung kommen und der weitere Verlauf der Reformfrage ab⸗ gewartet werden kann. Indem sodann durch die neuen Verfügungen die Lehrpläne der württembergischen Gymnasien, welche bisher in einzelnen Lehrfächern, namentlich der Mathematik, eine große Mannig⸗ faltigkeit aufweisen, einheitlicher gestaltet und im Wesentlichen den Lehrplänen der Mehrzahl der Gymnasien der anderen deutschen Staaten gleich geordnet werden, wird hiermit auch der bisher von den Lehrern und den betheiligten Eltern lebhaft empfundene Uebel⸗ stand, welcher sich bei der Versetzung von Schülern von der einen in die andere Anstalt aus der Verschiedenheit der Lehrpläne ergeben hat, beseitigt.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Schwerin, 22. Dezember. Se. Königliche Hoheit de Großherzog empfing, wie „W. T. B.“ meldet, gestern in Cannes den niederländischen Admiral Binkes, welcher Höchst⸗ demselben das Ableben des Königs der Niederlande und die er⸗ folgte Thronbesteigung der Königin Wilhelmine anzeigte.
Die „Mecklb. Nachr.“ erklären die von einigen lättern gebrachte Nachricht, „daß der Professor Koch bei Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog in Cannes gewesen und im Befinden des hohen Herrn seitdem eine erfreuliche Besserung eingetreten sei“, in ihrem ersten Theile für eine durchaus unbegründete. Es liegt, schreibt das genannte Blatt, glücklicher Weise für Se. Königliche Hoheit den Groß⸗ herzog gar keine Veranlassung dazu vor, die Heil⸗ methode des Professors Koch bei sich in Anwendung bringen zu lassen. Die falsche Nachricht wird darauf zurück⸗ zuführen sein, daß der brustleidende Großfürst Peter von Rußland, welcher ebenfalls in Cannes weilt, sich dem Koch'schen Heilverfahren unterzogen hat. Es kann aber die Nachricht, daß das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs in der letzten Zeit sich zusehends gebessert habe, als eine richtige vollauf bestätigt werden.
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Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 21. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing der „Th. C.“ zufolge gestern die hier eingetroffene außerordentliche niederländische Gesandtschat, bestehend aus dem Oberschenk Baron von Hardenbro de Bergambracht und dem Kammerherrn de Pabst de Bingerden, welche die Anzeige von der Thronbesteigung der Königin Wilhelmine überbrachte. Nach dem Empfang wurden die Herren zur Großherzoglichen Tafel gezogen. Heute hat die Gesandtschaft Weimar wieder verlassen. 18 Die Landes⸗Synode hat die Vorlage wegen Auf⸗ besserung der Besoldungen der evangelischen Geistlichen sowie die neue Gottesdienstordnung nach eingehender Berathung angenommen und ist darauf vertagt worden.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 21. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Herzog S Edinburg ist laut Meldung des „W. T. B. aus England hier eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn.
„ 1 „ 2 b⸗ Wien, 22. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Er 1h82.ge g ve Sacenn n 8 8h T. B.“ zu olge gestern nach Frankfurt a. M. abgereist. b Be terne ges meldet bezüglich der zwischen Deuts und Oesterreich⸗Ungarn schwebenden Handelsvertr
und Viehzölle betreffend, welcher Antrag auch an⸗
Neue eingeschärft.
Verhandlungen, die erste Lesung der beiderseitigen Vor⸗
eaagen begonnen werden.
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schläge werde möglicher Weise noch vor den Weihnachtsfeier⸗
Der Handels⸗Minister Marquis de Bacquehem hat einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge der telegraphisch ausgesprochenen Bitte der in Lemberg versammelten Delegirten der galizischen Handelskammer, Experte bezüglich der am Ab⸗ schluß des Handelsvertrages mit Deutschland betheiligten Produktionszweige zu vernehmen, Folge gegeben. Die De⸗ legirten der Handelskammer haben hierauf die zu verneh⸗ menden Experten namhaft gemacht.
Das österreichische Herrenhaus nahm am Sonn⸗ abend die vom Abgeordnetenhause beschlossenen Gesetzentwürfe, betreffend Aushebung des Rekruten⸗Kontingents für das Jahr 1891, Einquartierung der bosnisch herzegowinischen Truppen, das Budget⸗Provisorium, die Veterinär⸗Konvention mit der Schweiz, die Steuerbefreiung der industriellen Unternehmungen im Gebiet von Triest und die Betriebsübernahme der Triester Hafengeleise durch den Staat an. Ferner wurden die Gewährung eines unverzinslichen Staatsdarlehns an Karls⸗ bad, sowie die Handelskonvention mit Egypten und die provi⸗ sorische Regelung der Handelsbeziehungen mit der Türkei und Bulgarien angenommen. Auch dem Vertrage mit Deutschland und Bayern betreffs Einverleibung der Vorarlberg'schen Ge⸗ meinde Mittelberg in das deutsche Zollgebiet wurde zugestimmt. Hierauf erklärte Minister⸗Präsident Graf Taaffe im Auf⸗ trage den Reichsrath für vertagt.
Großbritannien und Irland. Der Königliche Hof ist am Freitag von Windsor na Schloß Osborne auf der Insel Wight becgestaden 3
Unter den Kränzen, welche die Königin am Donnerstag nach Enthüllung des Denkmals Kaiser Friedrich's in Windsor am Sockel niederlegte, war, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, der des Kaisers Wilhelm der bemerkenswertheste; er bestand aus breiten Lorbeerblättern und Beerenbüscheln, umwunden mit einem breiten weißen Seidenbande, darauf in Goldschrift die Worte: Weißenburg, Wörth, Königgrätz, Sedan; auf den zugehörigen Schleifen stand das Monogramm des Kaisers und die Krone.
Der irische Ober⸗Sekretär Balfour hat sich nach Dublin begeben und wird über Weihnachten in Irland bleiben.
In Kilkenny (Irland), wo heute die Unterhaus⸗ wahl stattfindet, herrscht die größte Aufregung unter den Wählern beider Parteien. Die Behörden vermochten nur mit Mühe Ruhestörungen vorzubeugen. Um auf alle Eventuali⸗ täten vorbereitet zu sein, ist die Polizeimannschaft des Wahl⸗ kreises durch Truppen verstärkt worden. Justin MeCarthy, der Führer der Majorität der irischen Partei, ist, be⸗ gleitet von Sexton, in Kilkenny eingetroffen. Parnell und seine Freunde besuchten die Dörfer in der Umrunde von Kilkenny und fanden im Allgemeinen eine günstige Auf⸗ nahme, während Davitt und Tanner als Vertreter der Anti⸗ Parnelliten feindseligen Kundgebungen begegneten. Parnell, der noch immer eine Binde über dem rechten Auge trägt, hielt in Johnstown eine kurze Ansprache, im Verlaufe welcher er wiederholt erklärte, er wolle sich nicht vor dem „Fetisch“ des englischen Liberalismus verbeugen, und die Wähler beschwor, den „Renegaten“ Fe dorthin zu senden, woher er gekommen sei. Die Unbill, welche Parnell zu erleiden hatte, hat ihm viele neue Anhänger verschafft, und die Frauen von Castlecomer, wo die Ausschreitnng stattfand, über⸗ reichten ihm eine Adresse. Die Parnelliten sind übrigens allem Anschein nach entschlossen, einer etwaigen Wiederholung eines Angriffes auf die Person ihres Führers mit Waffen⸗ gewalt entgegenzutreten. Wie aus London verlautet, errichten nämlich die Parnelliten eine mit Revolvern bewaffnete be⸗ sondere Leibwache für Parnell. Healy und Davitt waren die Hauptredner auf den antiparnellitischen Wählermeetings und außerten sich sehr hoffnungslos über das Ergebniß der Wahl. In der Stadt Urtingford fanden sie eine üble Aufnahme und mußten abreisen, ohne öffentlich sprechen zu können.
n der Hauptkirche zu Kilkenny entstanden nach der „Mgdb. Ztg.“ gestern in Folge einer gegen Parnell gerichteten Predigt arge Ruhestörungen. Dem Pfarrer wurde ein Sessel an den Kopf geworfen und der Gottesdienst unterbrochen. Vor der Kirche fanden zwischen Parnelliten und Antiparnelliten Schlägereien statt. Ein Theil des niederen Klerus nimmt Partei für Parnell.
Die (in Nr. 306 d. Bl. unter „Afrika“ mitgetheilte) Nach⸗ richt, daß Lord Salisbury der britisch⸗südafrikanischen Gesellschaft befohlen habe, Massikesse zu räumen, ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus London vom 20. d. M. unbegründet. Lord Salisbury werde vielmehr keinen Schritt thun, bevor nicht ausführliche Depeschen von den eng⸗ lischen Vertretern eingegangen seien.
Im Auslande lebende Engländer pflegten sich, Falls sie in den Ehestand traten, wo es anging, an Bord briti⸗ scher Kriegsschiffe trauen zu lassen, da dies de facto und de jure als gleichbedeutend mit einer Trauung auf britischem Boden betrachtet wurde. Nunmehr hat aber die Admiralität den Flottenbefehlshabern in ausländischen Stationen eine Weisung zugehen lassen, welche nach Ende dieses Jahres Trauungen an Bord britischer Kriegsschiffe verbietet. Ei Grund für dieses Verbot ist nicht angegeben.
Frankreich. “ 1
Paris, 22. Dezember. Der Minister des Auswärtigen Ribot hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, mit den anderen Mit⸗ gliedern des Kabinets über die Dispositionen für die Kün⸗ digung der Handelsverträge ins Einvernehmen gesetzt; die Regierung wird die Frage demnächst der Zollkommission unterbreiten.
In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath theilte der Marine⸗Minister Barbey mit, er habe Betreffs der Havarien des Küsten⸗Wachschiffes „Requin“ eine Enquete angeordnet. Nach Meldungen verschiedener Blätter wies der „Requin“ gelegentlich der im Hafen von Cherbourg vor⸗ genommenen Reparirung zahlreiche Fehler und Schäden auf, welche von dem schlechten Material herrühren, welches die „Compagnie des chantiers de la Gironde“ beim Bau des Schiffes verwendete.
Dem „Echo de Paris“ zufolge hat der Kriegs⸗Minister die Einführung eines neuen Kavallerie⸗Karabiners tenehmigt. Der Karabiner sei 96 cm lang und kürzer und eichter als das Modell von 1874. Die Tragweite betrage 2000 m, das Kaliber 8 mm. Die Kavallerie des VI. und VII. Armee⸗Corps solle zunächst mit der neuen Waffe ausgerüstet werden. Die Waffenfabrik von Saint⸗Etienne sei im Stande, bis zum 1. Oktober 1891 30 000 Stück neue arabiner zu liefern.
Ehrenlegion, des Innern, Algiers und des Krieges unverändert an. Beim Kultus⸗Budget stellte der Senator Angle⸗Beaumanoir die Anfrage an die Regierung, weshalb nicht das Gehalt des Kardinals Lavigerie gestrichen werde, der sich mit Politik beschäftigt habe. Minister Fallières er⸗ widerte unter dem Beifall der Linken, die Worte, die Kardinal Lavigerie gesprochen habe, seien die Worte eines guten Bürgers; er könne sie nur billigen und der Papst werde sie nicht tadeln.
In der Deputirtenkammer wurde vorgestern der Bericht über die belgischen Arbeitsverhältnisse vertheilt. Der Deputirte Philippon brachte ein Amendement zum Zolltarif ein, nach welchem ausländische Erzeugnisse, welche mit französischer Fabrik⸗ oder Handelsmarke versehen sind, nicht eingeführt werden dürfen.
Die Zollkommission genehmigte den Eingangszoll für Nähfäden und Wollenstoffen nach den Vorschlägen der Re⸗ gierung, jedoch mit der Abänderung, daß auf Tücher im Gewicht von 251 bis 400 g per Quadratmeter nach dem Maximaltarif ein Zoll von 270 Fr. und nach dem Minimal⸗ tarif ein solcher von 220 Fr. zu erheben ist, und daß für Tücher von schwererem Gewicht der Zoll im Maximal⸗ wie im Minimaltarif sich um 10 Fr. erhöht.
In einer gestern in Epinal stattgehabten Versammlung zur Vorbereitung der Senatorenwahl wurde Jules Ferry mit 354 von 370 St. als Kandidat aufgestellt. Ferry wohnte der Versammlung bei und hob in seiner Wahlrede hervor, daß Frankreich eine größere Stabilität der Regierung sowie Ordnung und Frieden verlange. Was die auswärtige Politik anbetreffe, so könne und müsse Frankreich, ohne seiner großen Pflichten auf dem Kontinent uneingedenk zu sein und ohne sein Ansehen und seine Macht in Europa zu ver⸗ ringern, sein koloniales Machtgebiet weiter entwickeln und Alles thun, um sich seine Absatzquellen zu sichern. Ferry sprach sich ferner gegen die Trennung der Kirche vom Staate sowie gegen eine Revision der Verfassung aus, der Klerus dürfe nicht beunruhigt werden durch Zänkereien bei Berathung des Kultus⸗Budgets, hätten doch auch die Bischöfe den Militärgesetzen gegenüber ihre Bereitwilligkeit dargethan. Das Schulgesetz sei ein für die Republick durchaus wesentliches und nothwendiges Gesetz, es sei unmöglich, in diesem Punkt irgendwelches Zugeständniß zu machen, selbst nicht, wenn man damit etwa denjenigen Konservativen entgegen kommen wolle, die in die Republik einzutreten wünschten. Ferry forderte schließlich die Wähler auf, ihm Gerechtigkeit zu erweisen gegenüber dem Ostracismus, dessen Opfer er geworden sei. Italien. 8 Käoöönig Humbert hat gestern die Deputationen des Senats und der Kammer empfangen, welche ihm die Ant⸗ wort⸗Adressen auf die Thronrede überreichten. Der König hob in seiner Ansprache hervor: Er habe den dringenden Wunsch, daß die Finanzen ohne Erhöhung der Steuern geregelt würden. Daß der europäische Friede gesichert sei, werde zum Wohle Italiens beitragen, und die Mitwirkung des Parlaments werde der Regierung die Autorität zur weiteren Erhaltung des Friedens verleihen. Er habe das Vertrauen, daß das Parlament im Einverständniß mit der Regierung seine beständig auf das Glück des Vaterlandes gerichteten Bestrebungen unterstützen werde.
In der Deputirtenkammer begründete Pantano am Sonnabend seinen, bereits in Nr. 303 d. Bl. erwähnten, Antrag, betreffend die Einsetzung einer Kom⸗ mission zum Studium aller Zollreformen, welche Angesichts der mit dem Jahre 1892 sich eröffnenden neuen Phase des Zollregimes für nothwendig erachtet würden, um den Abschluß von Uebereinkommen mit anderen Mächten Betreffs des internationalen Verkehrs zu erleichtern. Redner erklärte, er ändere den letzten Absatz seines Antrages, den Handelsvertrag mit Oesterreich⸗Ungarn vor Ablauf dieses Jahres zu kündigen, dahin ab, daß er nicht nur die Kündigung des Handelsvertrags mit Oesterreich⸗Ungarn, son⸗ dern auch der Verträge mit Deutschland, Spanien und der Schweiz beantrage, um jeden Einwand zu beseitigen, als bezwecke er mit seinem Antrage eine politische Anklage. Pantano gab sodann seinem Bedauern Ausdruck, daß man nicht mit Frank⸗ reich Verhandlungen über einen Handelsvertrag anzu⸗ knüpfen vermocht habe. Aus Opportunitätsgründen erscheine ein politisch⸗ökonomisches Uebereinkommen Be⸗ treffs einer europäischen Zollligaga gegen Amerika sowie einer Liga mit Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn gegen Frankreich ausgeschlossen. In der Zollfrage seien eifrige und unparteiische Studien nöthig. Deshalb duüͤrften einstweilen keine Zollübereinkommen getroffen werden. Der erste Handels⸗ vertrag, welcher ablaufe, sei der mit Oesterreich⸗Ungarn. Der Vertrag dürfe nicht erneuert werden, da er für Italien ebenso nachtheilig wie für Oesterreich Ungarn vortheilhaft sei. Der De⸗ putirte Ellena bemerkte dagegen, die Furcht, daß der Handels⸗ vertrag mit Oesterreich⸗Ungarn Verlegenheiten bezüglich anderer Verhandlungen verursachen könnte, sei eine unbe⸗ gründete, denn in dem Vertrage sei Alles ausgeschlossen, was andere Länder, insbesondere Frankreich, in ihren Interessen berüͤhrt hatte. Es sei übrigens Hoffnung vorhanden, daß neue Verhandlungen einen künstigen Vertrag besser gestalten würden. Ellena forderte schließlich die Kammer auf, den Antrag Pantano's abzulehnen. Der Radikale Russi sprach für den Antrag. Die weitere Verhandlung wurde sodann auf heute vertagt.
„Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechenland trafen, von Berlin kommend, am Sonnabend in Brindisi ein und setzten von dort am Sonntag früh an Bord der „Sphacteria“ die Reise nach Korinth fort.
Wegen des Attentats auf den österreichischen Botschafter Grafen Revertera (vgl. Nr. 303 d. Bl.) wurde der Thäter Bonesana zu einer Arreststrafe von drei Monaten und zehn Tagen verurtheilt; der Staatsanwalt hatte achtmonatlichen Arrest beantragt.
Wie man der „Mgdb. Ztg.“ aus Rom meldet, erlitt der Kardinal Mermillod am Sonnabend einen Schl.
Sein Zustand flößte Besorgnisse eirn.
Spanien. Madrid, 20. Dezember. Nachrichten des „W. T. B.“ aus Melilla melden, das spanische Küstenschiff „San Francisco“, mit Petroleum und einer Ladung Bauholz, fei in der Nähe von Alhucemas, an der Küste von Marokko, gestrandet. Mauren hätten das Schiff geplündert, die Mannschaft gefangen genommen und ihnen sämmtliche Effekten sowie ihre Kleider geraubt. Die von dem spanischen Commandeur von Melilla entsandten eingeborenen Truppen
Der Senat nahm, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird,
die Budgets der Just iz, der Staatsdruckerei, der
8
lassen. Die Regierung werde eine Be nische Regierung richten. u“ Pelllss *“*“ Der heutige Tag ist, wie man dem „Hamb. Corr.“ schreibt, für die Industrie Belgiens insofern ein wichtiger, als der erste Theil des vor Jahresfrist erlassenen Gesetzes über die Frauen⸗ und Kinderarbeit heute in Kraft tritt. Nach den Bestim⸗ mungen des Gesetzes dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht be⸗ schäftigt werden. Kinder und junge Leute von weniger als 16 Jahren, wie Mädchen und Frauen von über 16 und we⸗ niger als 21 Jahren dürfen wöchentlich nur sechs Tage und täglich 12 Stunden, 1 ½ Stunden Ruhe eingeschlossen, arbeiten. 8 die Gasindustrie können diese Bestimmungen auf ein ahr vertagt werden. Frauen dürfen erst vier Wochen nach ihrer Entbindung wieder arbeiten. Für Kinder und junge Leute von weniger als 16 Jahren und für Frauen und Mädchen von 16 bis 21 Jahren kann der König deren Beschäftigung bei zu schweren oder ge⸗ fährlichen Arbeiten verbieten; er kann für einige Tagesstunden gestatten oder verbieten ihre Verwendung bei ungesunden Arbeiten. Für Industrien, deren Arbeit keine Unterbrechung gestattet, kann der König Knaben von über 15 Jahren, wie Frauen und Mädchen unter 21 Jahren gestatten, wöchentlich sieben Tage zu arbeiten, doch muß ihnen
Erfüllung ihrer religiösen Pflichten gegeben werden. Serbien. 6
Belgrad, 21. Dezember. Professor Milowanovic ist definitiv zum Direktor der Abtheilung für die politischen An⸗ gelegenheiten des Ministeriums des Aeußern ernannt worden.
Bulgarien.
Sofia, 20, Dezember. In der Sobranje wurde heute über die Pensionen von Militärpersonen verhandelt. Ein Antrag ging dahin, die dazu nothwendigen Geld⸗ mittel möchten im Budget vorgesehen werden, während nach einem anderen, von der Regierung unter⸗ stützten Antrage zur Bildung eines Pensionsfonds vier Prozent von den Offiziersgehältern zurückbehalten werden sollten. Die Angelegenheit wurde, da die Anschauungen der Deputirten weit auseinandergingen und ein Theil derselben den Sitzungssaal verließ, schließlich fallen gelassen. Wie ver⸗ lautet, wird die Sobranje in der nächsten Woche das Budget verhandeln, worauf die Session am 28. d. M. geschlossen werden wird
Dänemark.
(F) Kopenhagen, 20. Dezember. Das Folkething verhandelte gestern in zweiter Lesung über den Antrag des Kriegs⸗Ministers, betreffend die Anlage eines Versuchs⸗ Schießplatzes für die Artillerie in Jütland. Nach längerer Debatte, in dessen Verlauf der Kriegs⸗Minister wiederholt die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser An⸗ lage hervorhob, lehnte das Thing mit 59 gegen 16 Stimmen den Uebergang des Antrages zur dritten Lesung ab. — Im 1“ kam am Donnerstag der Gesetzentwurf, betreffend den Schutz der Schriftsteller, Künstler und Photo⸗ graphen gegen Nachdruck und Vervielfältigung zur ersten Lesung. Professor Goos begrüßt den Gesetzentwurf als einen großen Fortschritt auf der Bahn der Entwickelung. Es sei wichtig, daß die Verfasser auch gegen die Uebersetzung ihrer Werke geschützt würden. Viele Buchhündler und Zeitungs⸗ herausgeber würden wohl Bedenken gegen diese Bestimmung haben, aber es sei nur ein Akt der Gerechtigkeit den fremden Ver⸗ fassern gegenüber. Das Konsistorium habe letztere Auffassung ge⸗ theilt, trotzdem es klar sei, daß die dänische Lesewelt darunter leiden werde, da ja in weit höherem Grade z. B. aus dem Deutschen ins Dänische als umgekehrt übersetzt werde. Für Dänemark sei der Gesetzentwurf eine Bedingung, um der Berner Konvention beitreten zu können. Mehrere andere Redner sprachen dann gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs. Kultus⸗Minister Scavenius suchte die Ein⸗ wendungen zu widerlegen. Daß durch die Ueberse ung ein Raub gegen die fremden Verfasser begangen werde, se klar. Dänemark könne nicht darauf warten, bis Schweden und Norwegen in gleichem Sinne vorgehen würden; beide Staaten seien übrigens gefragt worden, ob sie nicht gemein⸗ schaftlichen Bestimmungen für alle drei nordischen Reiche bei⸗ treten wollten, worauf jedoch ablehnende Antworten ein⸗ gegangen seien. Für die dänischen Verfasser sei der Gesetz⸗ entwurf jedenfalls ein Vortheil, denn obwohl dänische Ver⸗ fasser weniger übersetzt würden als andere, so werde es ihnen
künftig doch ökonomischen Nutzen bringen, wenn ihre Werke übersetzt würden. Daß der überhandnehmenden Uebersetzungs⸗ literatur eine Schranke gesetzt werde, sei kaum als ein Schaden zu betrachten. Der Gesetzentwurf wurde schließlich zur zweiten
vehehs zugelassen und an einen besonderen Ausschuß ver⸗ wiesen.
Amerika. 1 Vereinigte Staaten. Dem „New York Herald“
eine Botschaft über die Behrings⸗See⸗Angelegenhei zusenden, worin er den Vorschlag, dieselbe einem Schiedsgerich zu unterbreiten, nicht empfiehlt.
m Repräsentantenhause brachte der Vertreter von New⸗York, Cummings, am Freitag eine Resolution ein d- 6 St
as Haus habe mit tiefem Bedauern und Gefü⸗ e ⸗ setzens von der Verfolgung der Juden in “ 8 Barbarei vergangener Zeitalter wiederspiegele, die Humanität schädige und der Civilisation Einhalt thue, gehört. Dieses Bedauern werde erhöht durch die Thatsache, daß die Verfolgung sich in einem Lande volziche. 8G 1 “ 8 Vereinigten Staaten war und no , welches die Leibeigenen befreite ülflos ist die LSüchan ver Licen baenöfehite
ie Resolution verfügt schließlich, daß eine Abschrift der⸗ selben dem Staatssekretär Blaine übersandt werde, gn er dieselbe dem Gesandten der Vereinigten Staaten in St. Peters⸗ burg übermitteln könne mit der Weisung, sie dem Czaren zu überreichen. Von einem Beschluß des Hauses über Annahme oder Nichtannahme der Resolution ist noch Nichts bekannt. „ Aus Rapid City vom 18. Dezember wird gemeldet: Ungefähr 40 Indianer griffen heute einen Transport⸗ zug an, als derselbe über den Spring Street⸗Bach beim Cheyenne⸗Fluß setzte. Es wurden 100 Schüsse abgefeuert und hnen ch vecn esd Wells kam mit einer Ab⸗
eilung Reiterei zur Hülfe, worauf die Indi G f Indianer die Flucht
hätten die Mauren veranlaßt, die Gefangenen wieder frei zu
alle 14 Tage ein Ruhetag und wöchentlich einmal Zeit zur
zufolge würde Präsident Harrison dem Kongreß demnächstt
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