1890 / 309 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

ũ andte Chemie“ 1888 S. 380) soll Cognac nicht mehr als 8. Extrakt binterlassen. Hager giebt den Trockenrückstand ichter Cognacs zu 0,607 bis höchstens 0,608 Prozent an. König be⸗ rechnet ihn im Mittel zu 0,64 Prozent. O. Kasper (⸗Schweizerische Wochenschrift für Pharmacie“ 1888, 26, S. 41) fand 0,236 bis ,322 ent Extrakt. 3

v r. Arzneibuch, II. Ausgabe (die III. Ausgabe sieht davon ab), Hager, Elsner und König schließen die saure Reaktion aus, Kasper hält dieselbe für zulässig, nach Schumacher⸗Kepp („Ehemikerzeitung“ 1889, 13, S. 466) ist die saure Reaktion Regel. Hie im Gesundheitsamt untersuchten, für echt gehaltenen Cognacs reagirten auch sauer. Wiederhold ( „Zeitschrift für analytische Chemie 1864, 3, S. 232) hält die saure Reaktion sogar für ein Kriterium der Echtheit, da die von ihm untersuchten Kunstproben neutral

irten. 1 Die bisher behanderhen Fgesschefben Cognacs bieten hier⸗

keine eren Anhaltspunkte zur Beurtheilung.

8— Es un weiter zur Unterscheidung der echten Cognacs von den sogenannten Faconcognacs verschiedene Verfahren in Vorschlag ge⸗ bracht worden, welche sich größtentheils darauf stützen, daß der echte Cognac keinen Farbzusatz erhalte, sondern seine Färbung der Aufnahme von Extraktivstoffen aus dem Eichenholz des Fasses verdanke, während dr künstlich mit Essenzen dargestellte Cognac durch Zuckercouleur gefärbt werde. Abgesehen davon, daß diese Voraussetzung nicht richtig ist, weil man auch dem besten Cegnac jetzt selbst in seinem Erzeugungsort fast immer etwas Farbe giebt (vergl. „Zeitschrift für landwirthschaftliche Gewerbe 1889, 9, S. 52), haben sich die von verschiedenen Seiten vorge⸗ schlagenen Untersuchungsverfahren bei ihrer Prüfung durch Andere nicht bewährt. Es darf daher auf die Darlegung analytisch⸗chemischer Einzelheiten verzichtet und nur hervorgehoben werden daß jede Me⸗ thode, welche sich bei Unterscheidung von echtem Cognac von nach · gemachtem auf den Nachweis irgend eines Bestandtheils stützt, der im echten nicht vorhanden ist, sich aber im unechten vorfindet, darum keinen Erfolg verspricht, weil der Fabrikant unechter Produkte sofort nach dem Bekanntwerden der Methode den für ihn gefährlichen Be⸗ standtheil durch einen anderen ersetzen kann. So haben auch die im Gesundheitsamt angestellten Untersuchungen dargethan, daß die Be⸗ schaffenheit der im Handel befindlichen, zur Herstellung von Fagon⸗ cognac empfohlenen sogenannten Cognacessenzen eine außerordentlich wechselnde ist. Bei dem heutigen Standpunkt der technischen Erfah⸗ rungen sind noch eine große Anzahl bisher nicht zu diesem Zweck herbeigezogener Materialien zur Verfügung desjenigen, welcher sich die Bereitung eines unechten Produktes zur Aufgabe stellt.

Es giebt zur Zeit somit keine auf chemische Erfahrungen be⸗ gründete Methode, um echten Cognac von einer geschickt angefertigten Nachahmung zu unterscheiden. Es erscheint auch zweifelhaft, ob es in Zukunft dem Chemiker vorbehalten ist, in streitigen

ällen auf Grund seiner Kenntnisse erfolgreich einzugreifen.

ie hierzu nöthigen grundlegenden Untersuchungen erfordern das Studium großer Mengen unzweifelhaft echter Cognacproben verschiedenster Herkunft und verschiedensten Alters. Die Be⸗ schaffung derselben in ausreichender Zahl ist nach dem früher Ge⸗ sagten zur Zeit eine schwere, man kann sagen, kaum mögliche Auf⸗ gabe, selbst dann, wenn man die sehr hohen Kosten nicht in Anschlag bringt, mit denen eine solche Untersuchung norhwendig verknüpft ist.

Rum.

Der Rum (Tafia, Guildive) verdankt seine Entstehung der Gährung von Zuckersaft beziehungsweise Melasse. Verwendet man z seiner Darstellung die Abfälle des Zuckerrohrs oder den Schaum, welcher sich bei der Verarbeitung des Saftes abscheidet, so erhält man ein unter dem Namen Negerrum bekanntes unangenehm sauer und brenzlich schmeckendes Getränk, welches als solches kaum die Grenzen seines Produktionsgebietes überschreitet. Anders ist dies bei den besseren die bekanntermaßen einen sehr bedeutenden andelsartikel ausmachen.

5 Die Ueberführung des Zuckers in Alkohol zum Zweck der Rum⸗ bereitung eschieht ohne Mitwirkung von Hefe durch Selbstgährung. Die Destillation wird so geleitet, daß man ein Produkt von 70 bis 77 Gewichtsprozenten Alkohol erbält.

Ueber die Beschaffenheit der Destillationsapparate sind dem Ge⸗ sundheitsamt Einzelheiten nicht bekannt, wahrscheinlich sind sie aber auch nur einfacherer Art. Vor Allem muß hervorgehoben werden, daß man der Maische Zusätze der verschiedensten Art macht, um dem Hestillat ein bestimmtes Aroma zu geben. Als solche werden Blätter, Rinden, Akazien, Pfirsiche und Ananasfrüchte beziehungsweise Frucht⸗ säfte genannt, die während des Ueberziehens ihre aromatischen Be⸗ standtheile an den Rum abgeben.

In Europa am meisten geschätzt ist der Jamaika⸗Rum, dessen Bouquet angeblich nur durch die Umwandlungsprozesse des Zuckerrohr⸗ saftes erzeugt wird. 1u 1

Außer diesem finden sich noch zahlreiche andere Sorten im Handel vor, die aus Antigua, Barbados und anderen westindischen Inseln, ferner aus Brasilien, Mauritius und Ost⸗Indien herstammen. Manche dieser Handelssorten kommen in ihrer Beschaffenheit dem Arrak nahe.

Der meiste im Verkehr befindliche Rum ist verschnitten. Schon an den Orten seiner Produktion wird er den verschiedenartigsten Behandlungen unterworsen, um ein nach Geschmack und Preis im Verkehr gewünschtes Produkt herzustellen. Die besseren Sorten der Waare werden aus Rum verfertigt, der mit reinem Sprit verschnitten und mit Eichenrindentinktur und Zuckercouleur gefärbt ist; zuweilen setzt man auch einen Spiritus hbinzu, der über Spänen von Blei⸗ stiftholz (Juniperus virginiana und Cedrela oderata) destillirt und so in eigenthümlicher Weise aromatisirt ist.

Die billigste als Faconrum im Handel vorkommende Waare ent⸗ hält sehr oft gar keinen oder nur ganz geringe Mengen echten Rums und ist aus Sprit, Wasser und sogenannten Rumessenzen zusammen⸗ gesetzt, die in verschiedener Weise, z. B. aus ameisensaurem Aethyl⸗ und anderen Estern der Fettsäurereihe, Essigäther, Aethylnitrat, Vanillin u. dergl. hergestellt werden.

Die Bestandtheile des Rums sind selbst nicht in der immerhin unvollkommenen Weise bekannt, wie solches bei dem Cognac der Fall ist. Die Unterscheidung des echten Rums vom unechten glaubte v gn nach denselben Grundsätzen bewerkstelligen zu können, wie beim Cog⸗ . indem man den Rum auf Zuckercouleur peüfte. Nach A. Richker („Zeitschrift für landwirthschaftliche Gewerbe“ 1889, 1, S. 11) wird er jedoch schon in Jamaika mit Couleur gefärbt, nach H. Beckurts („Archiv der Pharmacie“ 1881, 18, S. 342) verschneidet und vermischt man ihn auch noch in anderer Weise.

Ebensowenig giebt die Extraktmenge bei der Beurtheilung An⸗ haltspunkte. Beckurts fand 0,03 bis 4,88 % Extrakt und 77 bis 160 mg Invertzucker in 100 cem Rum. .

Auch die als Kriterium der Unechtheit bezeichnete Anwesenheit freier Ameisensäure wird von den Sachverständigen verschieden gedeutet. E. List („Repertorium für analytische Chemie“ 1883, 3, S. 33) fand bei der Untersuchung von elf echten Rumproben, daß dieselben freie Ameisensäure enthielten, und glaubte auf Grund dieser Er⸗ fahrung behaupten zu dürfen, daß das Vorhandensein dieser Säure in freiem Zustande kein Beweis der Unechtheit des Rums sei. Brunner (Schweizerische Wochenschrift für Phar⸗ macie“ 1889, 27, S. 61) erklärte einen Rum für verfälscht, in welchem er freie Ameisensäure nachgewiesen hatte; derselbe vertrat die Ansicht, daß nicht diese, sondern nur ameisensaures Acthyl in geringen Mengen im echten Rum vorhanden ist. Andere Chemiker hingegen stellten den Satz auf, daß jeder echte Rum 8 Ameisensäure ent⸗ halten müsse, während wieder Andere gegen eine solche Behauptung Wereehrung einlegten (Schumacher⸗Kopp, „Chemiker⸗Zeitung“ 1889,

Zur Unterscheidung des echten Rums von dem künstlichen hat Wiederhold („Zeitschrift für analytische Chemie“ 1864, 3, S. 232)

ein hier nicht näher zu erörterndes Verfahren angegeben, das von .ee,e 1 vne ““ V18 eee 99 is böcachbge

urde. Dem gegenüber leugnen umacher⸗Ko e Brauch⸗ barkeit der Methode von Wiederhold. 86

—— —— ——

Dem Gesundheitsamt selbst hat sich Gelegenheit geboten, einige e .* welche als echt gelten konnten, zu untersuchen. Das rgebniß war folgendes: 1 3

gebniß E reagirten alle sauer, enthielten Ameisensäure und Essigsäure, vielleicht auch geringe Mengen Buttersäure. In allen Proben konnten Fuselöl, ameisensaures, essigsaures und butter⸗ saures Aethyl werden; l.h. geh sind dagegen wahr⸗

einlich nicht darin vorhanden gewesen.

g 889 .. .. Bestandtheile entstehen indeß alle, mit Ausnahme des Fuselöls, auch bei der Darstellung der sogenannten Rumessenz, welche durch Destillation von Alkohol, Stärke, Braunstein und Schwefel⸗ säure gewonnen wird. Der Fabrikant unechten Rums ist also, soweit chemische Verhältnisse in Frage kommen im Stande, ein Kunstprodukt an⸗ zufertigen, welches sich selbst durch eine sorgfältige chemische Untersuchung von dem Naturprodukt nicht unterscheiden läßt. Außerdem wird selbst ein reeller Händler, um dem Geschmack seiner Abnehmer Rechnung zu tragen, oft geradezu darauf hingewiesen, den echten Rum minde tens mit Wasser zu verdünnen und zu verschneiden. Die im Gesundheits⸗ amt untersuchten Rumproben, welche 74 bis 75 Volumprozent Alkohol und †½ bis ½ Volumprozent Ester enthielten, waren wegen des starken Aromas im unveränderten Zustande kaum zu genießen. Ein angestellter Versuch ergab, daß man schon durch Zusatz von 0,1 Volumprozent solcher Ester zu gewöhnlichem Sprit ein Produkt erzielte, welches in Bezug auf sein Aro weitgehendsten Ansprüchen genügte.

8

Der Arrak wird hauptsächlich in Goa und Batavia, dann auch in Ceylon, Siam und einigen anderen tropischen Ländern erzeugt. Zu seiner Darstellung wird Reis vermaischt, die Maische unter Zusatz der verschiedenartigsten Ingredienzien destillirt und nachher ein⸗ bis zwei⸗ mal rektifizirt. Ueber die Beschaffenheit der wahrscheinlich ein⸗ fachen Destillationsapparate kann das Gesundheitsamt auf Grund der ihm zur Verfügung stehenden Materialien Näheres nicht angeben. Die ausländischen Arrakbrenner richten ihre Zusätze zur Reismaische ganz nach Willen und Wunsch ihrer Abnehmer ein. Am Häufigsten kommt wohl der Zusatz von Palmensaft und Arekanüssen vor, oft dient auch Palmensaft allein zur Bereitung des Arraks. Ein Zwischen⸗ produkt zwischen Arrak und Rum erhält man durch Vergährenlassen eines Gemisches von Reismaische und Melasse von indischem Rohr⸗ ucker. 8 Aus diesen Verhältnissen ergiebt sich schon, daß es überhaupt nicht möglich ist, für die Qualität des Arraks allgemein gültige Normen aufzustellen; dies bestätigen sowohl die eigenen Erfahrungen des Gesundheitsamts, als auch der Umstand, daß Angaben über die chemische Natur des Arraks in der Literatur gänzlich fehlen. Ein echter, im Gesundheitsamt untersuchter Arrak war fast farblos, reagirte ehr sauer, enthielt 56,55 Volumprozent = 48,74 Gewichtsprozent Uhr gla 0,0135 freie Ameisensäure, 0,065 freie Essigsäure, 0,102 Fuselöl, sowie ameisensaures und essigsaures Aethyl.

Faßt man das Gesagte zusammen, so ergiebt sich, daß 8s nach dem gegenwärtigen Stande der chemischen Wissenschaft kein Mittel giebt, welches in sicherer Weise eine Unterscheidung des echten Cognacs, Rums oder Arraks von unechten Waaren ermöglicht. 1

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 15. Dezember. v. Zawadzky, Hauptm. und Comp. Chef vom 6. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 52, in das Pomm. Füs. Regt. Nr. 34 versetzt. Haack I., Pr. Lt. vom 6 Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 52, zum Hauptm. und Comp. Chef, Quiring, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. Dame, Hauptm. und Comp. Chef vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, vom 1. Januar k. J. ab auf 6 Monate zur Dienstleistung bei dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabes, John, Hauptm. und Platzmajor in Hanncver. vom 1. Januar k. J. ab auf 6 Monate zur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗Abtheil. des Großen General⸗ stabes, kommandirt.

Berlin, 18. Dezember. Hencke, Gen. Major und Abtheil. Chef im Kriegs⸗Ministerium, zum Inspecteur der Gewehr⸗ und Munitionsfabriken ernännt. v. Gößnitz, Oberst⸗Lt. à la suite des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗ Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 und Commandeur der Unteroff. Schule in Ettlingen, unter Ernennung zum Abtheilungs⸗Chef, in das Kriegs⸗Ministerium versetzt. Pagenstecher, Major vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein) Nr. 29, unter Stellung à la suite des Regts, zum Commandeur der Unteroffizier⸗Schule in Ettlingen, v. Detten, Major von demselben Regiment, zum Bataillons⸗ Commandeur, ernannt. Frhr. v. d. Bussche⸗Ippenburg, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Regt., der Charakter als Major verliehen. Krüger⸗Velthusen, Pr. Lt. von demselben Regt., unter vorläufiger Belassung in dem Kommando zur Dienst⸗ leistung bei dem Großen Generalstabe, zum Hauptm. und Comp. Chef, Esch, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt, Bronsart v. Schellendorff II., Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., zum überzähl. Pr. Lt, befördert. v. Rohr, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Köaigin Elisabeth, zum persönlichen Adjutanten des Fürsten zu Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen Durchlaucht ernannt. v. Wilcke, Hauptm. vom 3. Garde⸗ Regt. z. F., unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der Militär⸗Schießschule, als Comp. Chef in das 3. Garde⸗Gren. Regt Königin Elisabeth versetzt. Frhr. v. Lüttwitz, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth, zum überzähligen Pr. Lt. befördert. Rivalier Frhr. v. Meysenbug, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, unter Beförderung zum überzähligen Major, als aggregirt zum 3. Magdeburg. Infanterie⸗Regiment Nr. 66 versetzt. v. Linstow, Hauptmann aggregirt dem Infanterie⸗ Regiment von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, als Comp. Chef in das Iufanterie⸗Regiment Herzog Ferdinand von Braun⸗ schweig (8. Westfäl.) Nr. 57 einrangirt. Frhr. v. Neunkirchen gen. v. Nyvenheim, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Westfäl. Drag.⸗Regts. Nr. 7, zum Commandeur des Schlesw. Holstein. Ulan. Regts Nr. 15 errannt. Arent, Major aggreg. dem Westsäl. Drag. Regt. Nr. 7, als etatsmäß. Stabsoffizier in dieses Regt. ein⸗ rangirt. v. d. Marwitz, Sec. Lt. vom 2. Leib⸗Hus. Regt. Kaiserin Nr. 2, in das 1. Hess. Hus. Regt. Nr. 13, v. Bandemer, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, in das 2. Leib⸗Hus. Regt. Kaiserin Nr. 2, Westphal, Pr. Lt. vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Nr. 99, als aggr. zu diesem Regiment, versetzt. Fellbaum, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom West⸗ fälischen Pionier⸗Bataillon Nr. 7, ein Patent seiner Charge ver⸗ liehen. v. Ravenstein, Pr. Lt. a. D., zuletzt à la suite des jetzigen Drag. Regts. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4 in der Armee, und zwar mit einem Patent vom 20. März 1889 als Pr. Lt. der Res. des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, wiederangestellt und vom 1. Januar k. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. kommandirt. 8

Berlin, 20. Dezember. v. Fesin Port. Fähnr. vom Ulan Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, in das 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11 versetzt. Henkel, Zeug⸗Feldw. von der 1. Art. Depot⸗Insp., Werner, Zeug⸗Feldw. von der Art. Werkstatt in Spandau, zu Zeug⸗Lts. befördert. 1

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 18. Dezember. v. Strantz, Gen. Lt. von der Armee, in Geneh⸗ migung seines Abschiedsgesuches mit Pension, Kleckel, Gen. Major und Inspecteur der Gewehr⸗ und Munitionsfabriken, in Genehmigung

Bülow, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., mit Pension der Ab.

schied bewilligt. Berlin, 20. Dezember. v. 8 in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt Henneke, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Berlin, kommandirt beim Kriegs⸗Ministerium, mit seiner bisherigen Uniform der Abschied be willigt. 3 C1““ der beim Sanitäts⸗Corps im Mona November 1890 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 6. November. Dr. Rohrbeck, Unter⸗Arzt der Res. vom Landw. Bezirk Graudenz, unter Anstellung beim Inf. Regt. Nr. 128, zum Unter Arzt des Friedens⸗ standes ernannt, ““ . 13. November. Dr. Demme, einjährig⸗freiwilliger Arzt von der Unteroff. Schule in Potsdam, wird, unter gleichzeitiger Versetzun zum 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, zum Unter⸗Arzt ernannt, 19. November. Dr. Lattorff, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, zum Unter⸗Arzt ernannt. 8 21. Novem ber. Dr. Matthaei, Unter⸗Arzt vom Oldenburg. nf. Regt. Nr. 91, 8b 26. 11.“ Dr. Fiedler, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5, unter gleichzeitiger ö zum 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, vom 1. Dezember d. J. ab zum Unter⸗Arzt ernannt, sämmtlich mit Wahrnehmung je einer bei den betreffenden Truppentheilen offenen Assist. Arztstelle beauftragt. Dr. Matthisson, Unter⸗Arzt vom Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, vom 1. Dezember d. J. ab zur Kaiserlichen Marine versetzt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 4. Dezember. v. Schilgen, Militär⸗Intend. Rath vom XV. Armee⸗Corps, auf seinen Antrag unter Verleihung des .“ als Geheimer Kriegsrath, mit Pension in den Ruhestand versetzt. bnb e des Kriegs⸗Ministeriums. 1. November. Hachtmann, Lazareth⸗Insp. in Halle a. S., zum Lazareth⸗Verwalt. Insp. ernannt. 8 November. Mittelstädt, Krüger, Lohne, Fahr⸗ land, Strauß, Lazareth⸗Inspektoren auf Probe beim 2. Garn. Lazareth Berlin bezw. in Graudenz, Minden und Posen, zu areth⸗Inspektoren ernannt. 85 11“ Toepel, Büreau⸗Diätar von der Intend. XIV. Armee⸗Corps, zum Intend. Registratur⸗Asfsist, ernaunt(. 26. November. Nell, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Görlit, zur Wahrnehmung der Ober⸗Lazareth⸗Inspektorstelle nach Minden, Guischard, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Bonn, nach Insterburg, Diederich, Lazareth⸗Insp. in Metz, nach Bonn, Johannes, Lazareth⸗Insv. beim 2. Garn. Lazareth Berlin, nach Görlitz, Lin⸗ sert, Lazareth⸗Insp. in Rastatt, nach Ehrenbreitstein, versetzt. 11. Dezember. Grützmacher, Intend. Sekretariats⸗Assist. von der Intend. der 1. Garde⸗Inf. Div., zum Intend. Sekretär, Rottsahl, Bureau⸗Diätar von der Intend. XIV. Armee⸗Corps, zum Intend. Sekretariats⸗Assist, Kuhfittich, Lazareth⸗Verwalt. Inspekt. in Mülhausen i. Els., zum Ober⸗Lazareth⸗Insp., ernannt. 16. Dezember. Neuhaus, Zahlmstr. vom 1. Bat. 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt C1“

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut telegraphischer Meldung aus Duisburg ist die englische 22. Dezember 8,25 Nm. ausgeblieben; Grund: Nebel auf See; ferner blieb 1. englische Post vom 23. d. M. aus; Grund: Zugverspätung.

6 Norddeutscher Lloyd in Bremen. (Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer. New⸗York⸗ und Baltimore⸗Linien: Bestimmung.

Bremen Bremen

8₰ 22. Dez. von Southampton. 8

= New⸗York

·8

O

17. Dez. von New⸗York. 19. Dez. in New⸗York.

22. Dez. in New⸗York.

20. Dez. von Southampton.

13. Dez. von Baltimore. 18. Dez. von Baltimore. Baltimore 23. Dez. in Baltimore. Baltimore 22. Dez. Dover passirt.

Brasil⸗ und La Plata⸗Linien:

„Stuttgart“. [Antwerp., Bremen] 22. Dez. in Antwerpen. 22. Dez. St. Cruz passirt.

v S 12. Dez. von Buenos Aires.

New⸗York New⸗York

Bremen

„Hermann. Bremen

„Nürnberg“... „Salier“. Amerika

„Hannover“.

„Baltimore“

„Straßburg“ „Mame . „München“ „Dresden“. „Darmstadt“. „Graf Bismarck“ „Kronpr. Fr. Wilh.“ E5II „Weser 8

„Ohio“

„Braunschweig“ „Sachsen* 8

„Preußen“

Vigo, Antwerpen, 8 Bremen 21. Dez. St. Vincent passirt. La Plata 1. Dez. in Montevideo. Antwerp., Bremen] 20. Dez. von Rio. La Plata 2. Dez. in Montevideo. La Plata 13. Dez. in Montevideo. La Plata 15. Dez. in Rio. Brasilien 20. Dez. in Bahia. Brasilien 15. Dez. in Rio. Rio, La Plata 16. Dez. St. Vincent passirt. Rio, La Plata 19. Dez. von Vigo. Corunña, Vigo, Rio, 22. Dez. von Bremerhaven. La Plata 8 L und Australien: 23. Dez. von Genua. 20. Dez. in Hongkong. 21. Dez. in Singapore. 14“ Ost⸗Asien 22. Dez. in Genua. „Habsburg-. . Bremen 19. Dez. in Colombo. „Kaiser Wilh. II.“ Bremen 23. Dez. in Colombo. I“ Australien 15. Dez. in Adelaide. „Hohenzollern“. Australien 20. Dez. in Aden. „Karlsruhe’. . Australien 24. Nov. in Adelaide. Hamburg, 23. Dezember. (W. T. B.) Der Postdamp 8 „Russia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Hacketfahrt, Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morg in New⸗York eingetroffen. 1 hn London, 22. Dezember. Die Great Castern⸗Eisenbarhn will, laut Mittheilung der „A. C.“, demnächst die Reise 18 nn 1 nach Berlin um eine volle Stunde verkürzen. Der vh att über Harwich nach Hoek van Holland geben; die Einzelheiten der Route sind bereits festgesetzt. Castle⸗ London, 23. Dezember. (W. T. B.) Der mmreise Dampfer „Hawarden Castle“ ist 18—9 auf der eeea 1 in Plymouth eingetroffen. Der Castle⸗Dampfer Sr9 89 hat gestern auf der Ausreise die Canarischen Ir passirt.

—— ——— ———ö——V

seines Abschiedsgesuches, mit Pension, zur Disp. gestellt. 8 L . 8

von

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242

nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei un

ite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi chen Staats⸗Anzeiger 2

309.

Privilegium . b

Ausfertigung auf den nhaber nder Anleihescheine der 8 Betrage von 1150 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat der Stadt Hirschberg in Schlesien im Einverständniß mit den Stadtverordneten daselbst beschlossen hat, die zur Deckung der Ausgaben für Ausbesserung bereits entstandener Hoch⸗ wasserschäden und für Anlagen zur Verhütung solcher, ferner die zur Ausführung einer Wasserleitung, zum Bau eines Krankenhauses und eines öffentlichen Schlachthauses, zur Leistung einer Beihülfe für den Bau der Eisenbahn von Hirschberg nach Petersdorf sowie zur Ver⸗ besserung und Erweiterung verschiedener Gemeinde⸗Einrichtungen erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 150 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 150 000 ℳ, in Buchstaben: Einer Million und Einhundert und fünfzig Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:

450 000 zu 1000

500 000 zu 500

200 000 zu 1000

zusammen 1 150 000

anli 1 einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach den festgestellten Tilgungs⸗ plänen mittelst Verloosung oder freihändigen Ankaufs jährlich vom 1. April 1893 ab für den Theilbetrag von 1 047 000 mit wenigstens einem, und für den Theilbetrag von 103 000 mit wenigstens zwei drei viertel Prozent des Kapitals, in beiden Fällen unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung er⸗ theilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 8. Dezember 1890.

(L. S.) Wilhelm R. Herrfurth. Miquel.

Regierungsbezirk Liegnitz. (Stadtwappen.) 8 3 5 Anleiheschein

der Stadt Hirschberg i/Schl. . te Ausgabe. W Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 1““ (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz vom 8E8ö6“ Seite .. laufende Nr. ..

Auf Grund der Beschlüsse der städtischen Behörden zu Hirschberg in Schlesien vom 26./29. November 1889, 8./12. März und 23. September/3. Oktober 1890, sowie des Beschlusses des Bezirks⸗ ausschusses zu Liegnitz vom 11. Januar 1890 bekennt sich der Magistrat von Hirschberg i. Schl. Namens der Stadtgemeinde durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver⸗ schreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche an die Kämmerei⸗Kasse baar gezahlt worden und mit drei und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 150 000 erfolgt nach Maßgabe der festgestellten Tilgungspläne mittelst Verloosung oder freihändigen Ankaufs der Anleihescheine in den Jahren 1893 bis spätestens 1937 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher für den Theilbetrag von 1 047 000 mit wenigstens einem und für den Theiibetrag von 103 000 mit wenigstens zwei drei viertel Prozent des Kapitals jährlich, in beiden Fällen unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird.

Die Ausloosung geschieht in dem Monat Februar jeden Jahres. Der Stadtgemeinde Hirschberg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindlichen Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz, einer in Breslau erscheinenden Zeitung und in mindestens einem Hirschberger Lokalblatte. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Liegnitz ein anderes Blatt bestimmt.

. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, mit drei und ein halb Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Kämmerei⸗Kasse zu Hirschberg i. Schl. und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

ie gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt⸗ gemeinde. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und folgende .gvityroeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 eichs⸗Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach §. 20 des Aus⸗ füͤhrungsgese des zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März . Ges.⸗Sammlung Seite 281). Zinsscheine können weder auf⸗ ecgtren, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, elcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen merläbrungsfrist bei dem Magistrat zu Hirschberg i. Schl. an⸗ 5 5 und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung * nleihescheins, oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf nic Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin

Provinz Schlesien. 8

Ges ““

Berlin, Mittwoch, den

tadt Hirschberg in Schlesien im

24. Dezember

ANHféü- WxEr

1 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für weitere zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe Zinsscheine erfolgt bei der Kämmereikasse in Hirschberg i. Schl. gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des An⸗ leihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde FGcheng i. Schl. mit ihrem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen sowie mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Hirschberg i. Schl., den ..

1 8 (Stadtsiegel.)

(Eigenhändige Unterschrift des Bürgermeisters bezw. seines Stell⸗ vertreters und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.)

Eingetragen

BVlatk. .. Nr. G der Kontrole: Ausgefertigt:

1 N.

88

Provinz Schlesien. Regierungsbeiirk Liegnitz. Zins svbvbein Reihe u dem Anleihescheine der Stadt Hirschberg in Schlesien. ... te Ausgube, Buchstahe . . . . .Nr. über .. .. Mark zu drei und ein halb Prozent Zinsen über. Mark. Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe

die dreiundeinhalbprozentigen Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom biz mi Mark .. Pfennige bei der Kämmereikasse zu Hirschberg in

Hirschberg in Schlesien, den Der Magistrat. Trockenstempel.) 1 N. N Eingetragen unter Nr. der Kontrole

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗ hoben wird.

Anmerkung. Die Namensgunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Liegnitz. 11“; zu dem Anleihescheine der Stadt Hirschberg i. Schl.

w....9te Ausgabe, Buchstabe .. 915G Über . . . Mark

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die .. te Reihe von Zinsscheinen für die. Fahre vom bis..... bei der Kämmereikasse zu Hirschberg i. Schl., sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch erhoben wird. ö“

Hirschberg i. Schl., den ..

X“ Der Magistrat. (Trockenstempel.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

.. .ter Zinsschein.

.ter Zinsschein.

Anweisung.

Die Urania⸗Sänulen und ihre gemeinnützige Bedeutung. 8 (Weihnachten 1890.)

Schon lange geht das Streben hervorragender Geister dahin, das Verständniß der Naturerscheinungen immer weiteren Kreisen zugänglicher zu machen und die Leistungen der Wissenschaft und Technik zu Gunsten dieses Verständnisses sowie überhaupt im Interesse der Arbeit und des Verkehrs der großen Mehrzahl der Menschen immer umfassender und eindringlicher zu verwerthen.

Aus diesen Bestrebungen ist in den 8 Jahren die Gesellschaft „Urania“ zu Berlin hervorgegangen, ferner nach einer anderen Seite hin die Deutsche Central⸗Uhren⸗Gesellschaft und die Aufstellung sogenannter „Wetter⸗Säulen“ in vielen Städten Deutschlands.

Die Gesellschaft „Urania“ ist mit ihren Schaustellungen und Vorträgen sehr bald zu einem Mittelpunkt dieser und ähnlicher Be⸗ strebungen geworden.

Die Bemühungen der Deutschen Central⸗Uhren⸗Ge⸗ sellschaft um die Sicherung öffentlicher und privater Zeit⸗ angaben haben mit entgegenkommendster Unterstützung von Setten des Reichs⸗Postamts, auf Grund ihrer sinn⸗ reichen und vielartigen Einrichtungen immer mehr Wurzel ge⸗ faßt, aber doch nur geringe äußere Erfolge errungen. Die Leistungen der Wetter⸗Säulen aber sind in Folge der Planlosigkeit und entsprechenden Unvollkommenheit ihrer Aeelea sowohl für die Meteorologie selber als für das öffentliche Verständniß der Wetter⸗ erscheinungen noch ganz unfruchtbar geblieben.

Aus dieser Sachlage ist der Plan des Unternehmens der Urania⸗Saäulen hervorgegangen.

Es sollen zweckmäßig und geschmackvoll eingerichtete Säulen her⸗ gestellt werden, welche der Sicherung der öffentlichen Zeitangaben und der möglichst zuverlässigen Kenntniß der Wetterzustände dienen und leichzeitig der Gesellschaft „Urania“, welche die wissenschaftliche Aufficht über alle diese Leistungen auf sich nimmt, erweiterte Ge⸗ legenheit zur Verbreitung naturwissenschaftlicher Bekanntmachungen und Anregungen, einschließlich allgemein wichtiger statistischer Mit⸗ theilungen, bieten werden. b Die Geldmittel für die Herstellung und für den Betrieb aller dieser Einrichtungen sollen aber die Urania⸗Säulen dadurch erwerben, daß sie zugleich zu geschäftlichen Ankündigungen dienen, welche ihrer⸗ seits wieder dadurch gewinnreicher werden, daß die Säulen durch ihre

argekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. diesen Anleihescheine sind Halblährige Zinsscheine bis zum

1890.

angaben sowie sonstiger nützlicher Unterweisung das Publikum in besonderer Weise anziehen. b

Gemäß diesem Plane ist das neue Unternehmen in eine feste Verbindung zu der Gesellschaft „Urania“ und der Deutschen Central⸗Uhren⸗Gesellschaft getreten und hat sich auch die Mitwirkung hervorragender Fachmänner der Wetterkunde gesichert.

Auf Grund dieser Abmachungen hat das Unternehmen zunäch bei dem Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstad die Konzession zur unentgeltlichen Errichtung einer größeren Anzahl von Urania⸗Säulen in Berlin nachgesucht, und hat der Magistrat beschlossen, dieses Gesuch demnächst der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung zur Annahme zu empfehlen. 8

„Mitt Benutzung aller Vortheile, welche gegenwärtig die elektrischen Leitungsnetze für die Zwecke der Zeitübertragung bieten, werden die Uhren in den Urania⸗Säulen an je zwei Zifferblättern die Zei stets auf die halbe Minute richtig angeben. Eine dritte Seite der Säule wird die jeweilige Lichtgestalt des Mondes (Mondphase) und das Datum erkennen lassen, endlich die vierte Seite an einem große Zifferblatte den jeweiligen Barometerstand.

„Mitt Benutzung der Betriebskräfte, die in den Säulen vorhande sein werden, soll sodann an geeigneter Stelle derselben, in bishe noch nirgends an den Wetter⸗Säulen durchgeführter Weise, eine so stark Luftströmung im Gange erhalten werden, daß die Angaben einer selbstthätigen fortlaufenden Aufzeichnung der Temperatur, des Druckes und der Feuchtigkeit der Luft von den groben Störungen, denen sie in den bisherigen Wetter⸗Säulen ausnahmslos ausgesetzt waren, völlig frei sein und wissenschaftlichen Werth erlangen werden.

Besondere Stellen der Ankündigungsflächen lehrung über alle diese Einrichtungen, der Darstellung der jüngst⸗ vergangenen sowie der Vorausbestimmung der zu erwartenden Wetter zustände und anderen einschlägigen, theils dauernden, theils von Tag zu Tage erneuten Mittheilungen, z. B. auch den Angaben über Sonnen⸗ und Mond⸗Aufgang und „Untergang, gewidmet sein.

Das neue Unternehmen wird auch die bisherige in Hamburg do mizilirte Gesellschaft für meteorologische und Annoncen⸗Uhren⸗Säulen,

haben, in sich aufnehmen und natürlich dafür Sorge tragen, daß auch deren Einrichtungen stufenweise vervollkommnet, beziehungsweise all⸗ mählich durch diejenigen der UNrania⸗Säulen ersetzt werden. 9 Mit allen oben dargelegten Einrichtungen denkt die Gesellschaft für Urania⸗Säulen in allen bedeutenderen Städten Deutschlands und später auch im Auslande vorzugehen, und zwar vorwiegend in der Weise, daß den Städten durch die Aufstellung von Urania⸗Säulen keine Kosten erwachsen sollen. Außer der Aufstellung der Säulen beabsichtigt sodann die Häusern, sowohl in Läden, Geschäftsräumen und Wohnungen, als auch besonders in allen öffentlichen Gebäuden jeder Art unter An⸗ wendung aller Fortschritte und Errungenschaften, welche die Technik auf diesem Gebiete jetzt zu verzeichnen hat. Zur Erreichung dieser Ziele würde in erster Linie eine Benutzung der vorhandenen elektrischen Leitungen zur Richtighaltung sogenannter Telephon⸗ Uhren dienen. Wenn alsdann zur einheitlichen Regelung des Zeitdienstes von einem Centralpunkt aus jeden Tag in früher Morgenstunde in alle dort einmündenden Linien ein Stromimpuls gesandt wird, der in allen Endpunkten dieser Linien die daselbst aufgestellten Uhren auf einen Bruchtheil einer Sekunde genau einstellt; wenn ferner von allen diesen veue auf gleiche Weise selbstthätig wieder in alle von dort ausge geschickt wird, der die an den Endpunkten dieser Linien befindlichen Uhren ebenfalls richtig stellt, so kann man durch mehrfach verzweigte Anwendung dieses Spiels erreichen, daß in allen Orten, in welchen dann Filialen der neuen Gesellschaft bestehen, die daselbst befindlichen Orts⸗Normal⸗Uhren die richtige Zeit erhalten. Mit Hülfe solcher Einrichtungen wird voraussichtlich auch die Frage der einheitlichen Verkehrszeit und der Ortszeiten eine alle Interessen befriedigende Löfung erhalten können. 8 Diese ganze Signalgebung kann vollständig automatisch ohne jegliche Beihülfe von Menschenhand derartig geschehen, daß die ein⸗ zelnen Telegraphenlinien nur Bruchtheile einer Sekunde in Anspruch genommen und somit in ihrer eigentlichen Bestimmung durchaus nicht beeinträchtigt werden. Die auf diese Weise richtig gestellte Orts⸗Normal⸗ Uhr übermittelt nun unter Benutzung des Telephonnetzes die richtige Neit an alle bei Fernsprech⸗Theilnehmern aufgestellten sogenannten elephon⸗Uhren. Letztere bieten somit ihren Abonnenten eine stets bis auf wenige Sekunden genaue Zeit dar. Um aber nicht nur den Fernsprech⸗ Theilnehmern, sondern auch dem großen Publikum richtige Zeitangaben sichern zu können, wird eine Einrichtung getroffen, die es ermöglicht, von jeder einzelnen Telephon⸗Uhr aus eine beliebig große Anzahl Uhren jeder Größe, von der kleinsten Standuhr bis zur größten Hof⸗ oder Thurmuhr hinauf, nicht nor richtig, sondern auch stets aufgezogen zu erhalten. Zu diesem Zweck wird eine größere Anzahl solcher Uhren vermittels dünner, überall leicht und bequem zu verlegender Leitungen an einen Gruppen⸗Betriebsapparat angeschlossen. Dieser Gruppen⸗Apparat wird stündlich von der Telephon⸗Uhr in Betrieb gesetzt und erzeugt unter Benutzung der Wasserleitung in dem Leitungsnetz eine Luftverdünnung, die durch Vermittelung geeigneter Vorrichtungen eine Richtigstellung und Aufziehung aller Anschlußuhren bher⸗ vorbringt. Von den Telephon⸗Uhren aus findet übrigens auch die Richtig⸗ haltung der Urania⸗Säulen⸗Uhren statt, die mit einer eben⸗ falls automatisch wirkenden Aufziehvorrichtung versehen sind, sodaß auch bei ihnen eine Abhängigkeit von der Zuverlässigkeit der Be⸗ dienung entfällt. Diese Uhren sind zum Ueberfluß noch mit einer Vor⸗ richtung versehen, welche binnen wenigen Sekunden eine selbstthätige Verhüllung der Zifferblätter bewirkt, falls durch außerordentliche Umstände ein Ueberschreiten der zulässigen Fehlergrenze oder gar ein Stehenbleiben eintreten sollte. Mit dieser Verhünung ist zugleich eine selbstthätige Meldung an die beaufsichtigende Centrale verbunden, die som in wenigen Sekunden von dem Unfalle verständigt ist und eine so⸗ ortige Abhülfe treffen kann. Es wird möglich sein, diese der Zeitvermittelung dienenden Einrichtungen auch noch anderen Zwecken dienstbar zu machen. An jeder Uhr befinden sich eine Anzahl von Knöpfen, die in geeigneter Weise vor unbeabsichtigter oder unbefugter Berührung ge⸗ schützt, beim Niederdrücken ein selbstthätiges Signal zur Herbeirufung der Feuerwehr⸗, beziehungsweise der Sanitätshülfe u. s. w. nach der Central⸗Station der Gesellschaft geben. Es ist somit jeder Besitzer einer dieser Uhren in der Lage, in dringenden Fällen Feuer⸗ wehr oder Sanitätswache durch bloßes Niederdrücken eines Knopfes auf eine bisher unerreichbare schnelle Weise (im Allgemeinen im Verlauf einer Minute) davon zu verständigen, daß ihre Hülfe an einem ganz genau bestimmten Ort nothwendig ist. Der naheliegende Eindruck, als ob die Gesammtheit der obigen Einrichtungen mit ihrer hochentwickelten Selbstthätigkeit den Inter⸗ essen der Uhrmacher Abbruch thun könnte, wird sofort weichen, wenn man bedenkt, daß die Möglichkeit pöllig selbstthätigen Betriebes doch immer nur für einen kleinen Theil der vorhandenen Uhren ein⸗ treten wird, und daß daher jene Einschränkun auch nur einen verhältnißmäßig geringen Theil der bisherigen Heneenenhentum der Uhrmacher treffen, dafür aber die übrigbleibenden Obliegenheiten derselben erleichtern und überhaupt der gesammten Uhrmacherkunst einen großen Aufschwung bringen wird. ach bereits vorliegenden

sozusagen idealeren Leistungen im Gebiete der Zeit⸗ und Wetter⸗

verwandten Erfahrungen steigert nämlich jede

erbesserung der Zu⸗

8

werden der Be-

welche in zahlreichen anderen Städten bereits Verbreitung gefunden b

neue Gesellschaft auch die Darbietung genauer Zeitangaben in den

enden Linien ein Strom

9