1891 / 11 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

die Minimalgehaltsätze der Kanzlisten im Wesentlichen gleich geblieben; nur da, wo in einzelnen Verwaltungen das Mindest⸗ gehalt 1500 nicht erreicht, ist dieser Betrag nun durchgängig als Mindestgehalt angenommen. Dagegen sind die Maximalgehalte erhöht, und zwar in der ersten Klasse um 500 auf 3800 ℳ, in der zweiten Klasse um 450 auf 2700 ℳ, und in der dritten Klasse ist das Maximalgehalt auf 3200 gestellt.

Diese Art der Behandlung dieser Frage hängt nun zusammen mit dem Vorschlag, welchen die Staatsregierung Ihnen machen wird, das bisherige System des Aufrückens der Beamten zu ersetzen durch das System des Aufrückens nach bestimmten Altersstufen. Meine Herren, bisher avancirten im Gehalt die Beamten in bestimmten Beamtengemeinschaften, wo das Gehalt nach Minimal⸗, Maximal⸗ und Mittelsätzen normirt war. Das Aufrücken in diese Gehaltsklassen hing wesentlich ab von Vakanzen, durch Tod, Pensionirung oder Ver⸗ setzung. Diese Gehaltsgemeinschaften waren aber sehr verschiedener Natur: sie umfaßten viele, einzelne wenige. In Folge dessen hing das Auf⸗ rücken vielfach ab von Zufälligkeiten; ja es blieben dauernd einzelne Beamte in bestimmten Gemeinschaften hinter den Beamten der gleichen Kategorie in andern Gemeinschaften zurück. Man hat sich zwar seit längerer Zeit schon bestrebt, einigermaßen hier auszugleichen durch Vergrößerung der Beamtengemeinschaften, wenn ich so sagen soll; aber man hat doch schließlich nicht viel damit erreichen können, und die Ungleichheit ist vielfach geblieben. Nun lehrt aber die Erfahrung, wie beim Steuerzahlen, daß gleiche Dinge ungleich behandeln am allermeisten Unzufriedenheit und Mißstimmung erregt, und daß fast noch mehr Mißstimmung durch die Ungleichheit entsteht, als durch die absolute Höhe des Gehaltsbezuges.

Meine Herren, wenn man an Stelle dieses Systems das System des Aufrückens nach festen Altersstufen setzt, wie das bereits bei der Eisenbahnverwaltung durchgeführt ist, und bei den Lehrern ja auch durch⸗ geführt werden soll, so ist der tüchtige Beamte, der seine Schuldigkeit thut, sicher, in bestimmten Perioden in einem Gehaltssatz aufgebessert zu werden. Dadurch kommt der betreffende Beamte in die Lage, seine eigene Zukunft berechnen, die vermuthlichen Einnahmen und Ausgaben, die ihm in Zukunft erwachsen, mit einander ver⸗ gleichen und eine viel richtigere und ökonomischere Wirthschaft führen zu können, als wenn er das Alles nicht vorhersehen kann und seine Zukunft mehr oder weniger unsicher ist. Das Gefühl der Sicherheit in der ganzen Lebensstellung, das Gefühl der Beruhigung über die Zukunft muß bei diesem Spstem viel größer werden. (Sehr richtig!) Aber ich sage noch mehr, meine Herren, auch das Gefühl der Würde als Beamter muß hierdurch gestärkt werden (sehr richtig!) gegenüber dem bisherigen System.

Meine Herren, es ist ja allerdings das Bedenken wohl aus⸗ gesprochen, daß durch ein solches System die Disziplin der Beamten geschwächt werden könnte. Die Staatsregierung kann aber dieser Auf⸗ fassung sich nicht anschließen; sie hat das Vertrauen, daß die Disziplin, die Gewissenhaftigkeit, das Ehrgefühl der preußischen Beamten nach der Einführung dieses Systems in keiner Weise wird verändert oder abgeschwächt werden. Gegen wirklich böswillige oder pflichtvergessene Beamte hat man doch disziplinare Mittel genug, aber man soll unter der Nothwendigkeit, in einzelnen Fällen gegen solche Beamte einzuschreiten, nicht das große Ganze unseres gewissen⸗ haften und tüchtigen preußischen Beamtenstandes leiden lassen.

Meine Herren, der Uebergang zu einem solchen System wird nicht viel Mehrausgaben erfordern, auch wohl kaum für die Dauer. Wir nehmen wenigstens an, daß das Verhältniß der dem Dienstalter nach jüngeren und älteren Beamten in der ganzen Monarchie bei der großen Zahl der Beamten auch dauernd sich wesentlich gleich bleiben wird, und daß daher im Großen und Ganzen, wenn auch in einzelnen Ressorts, wesentliche Mehrforderungen an die Mittel des Staats durch ein solches System nicht eintreten werden.

Meine Herren, mit diesem System kann nun zugleich zweckmäßig verbunden werden die allmähliche Erfüllung des anderen allgemeinen Wunsches, den die Staatsregierung theilt und der hier auch oft im Hause ausgesprochen ist, nämlich die Zahl der diätarisch beschäftigten Beamten zu vermindern und die definitiven Stellen zu vermehren. (Bravo! Sehr richtig!)

Meine Herren, wir haben ja gewisse Normalsätze, welche das Verhältniß der etatsmäßigen zu den nicht etatsmäßigen Beamten fest⸗ stellen sollen, in einzelnen Verwaltungen zwei Drittel etatsmäßige Stellen, in anderen drei Viertel. Aber das normalmäßige Verhältniß ist thatsächlich vielfach nicht eingehalten worden und konnte bei dem rasch fort⸗ schreitenden Bedürfnis nach Vermehrung von Arheitskräften auch nicht eingehalten werden. Es wird erwünscht sein, nach und nach nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nicht bloß das normalmäßige Verhältniß der Vergangenheit herzustellen, sondern darüber hinauszugehen und feste Regeln dahin aufzustellen, daß nach einer bestimmten Probedienstzeit oder nach Ablegung des erforderlichen

Examens dann auch in einer bestimmt gegebenen Zeit die definitive

Anstellung bei dauernder Beschäftigung erfolgt. (Sehr gut!) Dies Alles kann aber nur allmählich geschehen, denn es wird sehr erhebliche Mehrmittel erfordern und wir müssen dabei daher die uns zu Gebote stehenden Mittel zu Rathe halten.

Gehen wir nun zu einem solchen System über und da komme ich auf den Beginn der Organisation bei den Kanzlisten, von dem ich Ihnen vorher gesprochen habe dann wird es nicht bloß möglich, sondern nothwendig sein, in ver⸗ schiedenen Verwaltungszweigen die Minimalsätze herunterzusetzen. Wenn beispielsweise heute ein Militäranwärter, verheirathet, im 32. Lebens⸗ jahre in Dienst tritt als Kanzlist, noch fünf bis sechs Jahre als Diätar arbeitet und dann angestellt wird, dann ist ein Minimal⸗ gehaltssatz für die etatsmäßige Stelle von 1650 gewiß nicht zu hoch. Wenn aber der Mann nach einer einjährigen Probezeit ange⸗ stellt wird und außerdem Wohnungsgeldzuschuß von dem Augenblick an bekommt, so wird man die Minimalsätze heruntersetzen können und müssen. Daher haben wir uns gescheut, jetzt die Minimalsätze der Kanzlisten in dem Moment, wo wir zu diesem System übergeben wollen, heraufzusetzen. Das hier charakterisirte System ist ja auch in einer Reihe von großen Kommunen längst durchgeführt und wir haben meines Wissens dort überall nur gänstige Erfahrungen gemacht.

Meine Herren, die Vorbereitungen für die Durchführung dieses neuen Systems sind schon weit gediehen, konnten aber doch bei der Kürze der uns zur Disposition stehenden Zeit und der großen Anzahl von Berechnungen und Ermittelungen, die hier angestellt werden müssen, zu welchen ein großer Theil der Behörden des Staats

hat herangezogen werden müssen, noch nicht voll zum Abschluß gebracht werden. Die Staatseisenbahnverwaltung hat das Aufrücken nach Altersklassen innerhalb des Etatsjahres eingeführt und im nächsten Etatsjahre über die Normirung der verschiedenen Altersstufen in den einzelnen Dienstzweigen dem Hause die bezüglichen Mittheilungen zugehen lassen. Ich habe die Absicht, wenn das Haus nicht einen ent schiedenen Widerspruch entgegensetzen sollte, auch schon in dem kommenden Etatsjahr für diejenigen Beamten, deren Gehalts⸗ verhältnisse durch den Nachtrags⸗Etat aufgebessert sind und die also in absehbarer Zeit zu einer gewissen Ruhe in ihren Gehbaltsverhältnissen gekommen sind, dies System bereits durchzuführen. Ob man nicht bei der weiteren Fortführung desselben, namentlich in den höheren Beamtenklassen, Ausnahmen wird machen müssen; ob da nicht besondere Gründe in den einzelnen Dienstzweigen vorliegen, bei dem bisberigen System zu bleiben, das wird die Erfahrung lehren. Die Staatsregierung hat sich vorläufig nur entschlossen, bei den eben bezeichneten Beamtenkategorien, und zwar unmittelbar zur Durchführung des neuen Systems überzugehen.

Meine Herren, unser Ziel muß sein, die Zufriedenheit in unseren Beamtenklassen zu befestigen und wo sie nicht ist, sie wieder herzustellen. Ich hoffe, der Schritt, den wir heute thun, wird wesentlich nach

dieser Richtung günstig wirken. Der Beamte kann sich ja in vielen Dienstzweigen in seinen Bezügen niemals vergleichen mit Personen, welche im Privatdienst angestellt sind, weder in den höheren noch in den unteren Klassen in den unteren noch am Allerersten. Dafür hat er einen gesicherten, festen Gehaltsbezug, eine dauernde Stellung, eine Pension im Falle der Invalidität und die Sicherung der Fürsorge seiner Wittwe und Waisen nach seinem Ableben. Ich glaube, der Vergleich dieser Stellung zu den Männern in Dienstleistungen bei Privatunter⸗ nehmungen kann nur zu Gunsten der festangestellten Beamten aus⸗ fallen, namentlich, wenn das System durchgeführt wird, welches ich vorher bezeichnet habe.

Meine Herren, erhebliche Neuorganisationen finden Sie im Allge⸗ meinen in unserem Etat in Zahlen nicht übersetzt. Wenn ich absehe von den Neuorganisationen des Vermessungswesens bei den General⸗ kommissionen, wo nunmehr derselbe Schritt der Fixirung der Ver⸗ messungsbeamten und der Einziehung der Gebühr für die Staatskasse geschehen soll wie früher bereits bei den Katasterbeamten, wobei zugleich eine erhebliche Vermehrung der etatsmäßigen, gegen⸗ über den nicht etatsmäßigen Stellen vorgesehen ist, wie denn über⸗ haupt schon in diesem Etat in verschiedenen Verwaltungen sehr erhebliche Schritte nach dieser Richtung geschehen sind wenn ich davon absehe, so handelt es sich in Betreff von Neuorganisationen in dies em Etat wesentlich um die im Etat des Handels⸗Ministeriums enthaltene Neuorganisation der Gewerbe⸗Inspektionen. Es ist ja seit langer Zeit das Bedürfniß sowohl bei der Staatsregierung als im Lande, also namentlich auch in der Landesvertretung sehr lebhaft empfunden und zu Tage getreten, daß die Zahl unserer Fabrik⸗Inspektoren zu gering sei und eine Neu⸗ organisation auf diesem Gebiet sowohl in der Vermeh⸗ rung der zur Disposition stehenden Beamten, als in der anderweiten Organisation, d. h. einer Einreihung derselben in den eigentlichen Organismus der preußischen Staatsverwaltung nothwendig sei.

Der Hr. Minister für Handel und Gewerbe wird Ihnen nach dieser Richtung einen durchgreifenden Plan vorlegen. Der erste An⸗ fang dieser Neuorganisation ist in dem vorliegenden Etat enthalten, und es kann sich dieser Plan auch nur nach und nach durchführen lassen, schon weil das geeignete Beamtenpersonal, welches schließlich erforderlich sein wird, nicht unmittelbar zur Disposition steht, da be⸗ kanntlich für diesen ganz neuen Zweig der Staatsverwaltung ganz besondere Eigenschaften und Befähigungen erforderlich sind. Ich werde nachher noch auf die hieran sich anknüpfenden Zahlenfragen näher zurückkommen.

Ich gehe nun hiernach über auf die einzelnen Veränderungen des Etatsentwurfes für 1891/92 gegen den laufenden Etat.

Im Ordinarium sind bei dem Domänen⸗Etat mehr Ueberschüsse vorgesehen von 257 150 ℳ, und zwar aus grundherrlichen Gefällen 96 000 ℳ, ron den Mineralbrunnen 91 000 ℳ, von den Domänen⸗ grundstücken 33 000 Hier haben wir also aus Grundstücks⸗ verpachtungen endlich wieder eine, wenn auch nur sehr kleine Steige⸗ rung. Der Gesammtüberschuß der Domänen ist beziffert auf 22 462 000 und hat bereits im Jahre 1889/90 betragen 22 653 000

Bei den Forsten ist ein Mehrüberschuß von 2 480 000 veran⸗ schlagt, und zwar würde danach der gesammte Ueberschuß 28 486 000 betragen. Im Jahre 1889/90 hat derselbe allerdings bereits betragen 33 674 000 Es stecken aber sehr erhebliche Mehr⸗ ausgaben diesmal in diesem Etat. Eine Mehreinnahme vom Holz ist allein veranschlagt auf 3 Millionen.

Bei den direkten Steuern ist ein Mehrüberschuß von 4 880 300 veranschlagt. Dies entspricht nahezu demjenigen Ueberschuß gegen den Etat für 1890/91, den ich Ihnen vorhin als wahrscheinlich bezeichnet habe, und zwar würden mehr bringen die Gebäudesteuer 1 238 000 ℳ, die Einkommensteuer 2 611 000 ℳ, die Klassensteuer 1 260 000 und die Gewerbesteuer 482 000 ℳ; weniger die Grundsteuer, die ja in

jedem Jahre zurückgeht durch das Freiwerden von Grundstücken ent⸗ weder durch Bebauung oder durch anderweitige Verwendung von der Grundsteuer um 10 000

Die Eisenbahnabgaben würden zurückgehen um 40 850 und die Gebühren um 83 000

Meine Herren, gestatten Sie eine Klammerbemerkung zu diesen Sätzen. Unsere direkten Steuern brachten im Jahre 1880/81 150 Millionen und im Jahre 1891/92 sollen sie bringen rund 156 Millionen. Vergleichen Sie die Veränderungen, welche in der Zwischenzeit in dem ganzen Wohlstande des Landes stattgefunden haben, so werden Sie mir zugeben, daß in der Entwickelung vor Allem zurückgeblieben sind die direkten Steuern (sehr richtig! rechts, Zuruf links), daß der Staat denjenigen Antheil, auf den er gewissermaßen ein Recht hat, um die ja aus dem wachsenden Wohl⸗ stande sich ergebenden wachsenden Ausgaben zu decken, aus der direkten Besteuerung nicht bekommt (Zuruf links), ja, Hr. Richter, es ist so daß die Mehreinnahmen erwachsen sind durch die Betriebs⸗ ver waltungen und durch die indirekten Steuern. (Zuruf links.)

Nun, meine Herren, geht weiter daraus ohne Zweifel hervor daß man über einen Steuerdruck aus direkten Staatssteuern gewiß nicht klagen kann. Denn wenn die Steuer in zehn Jahren

eigentlich kaum nennenswerth gewachsen ist, so kann naturgemäß von einem Druck dieser Steuer gegenüber den veränderten

Verhältnissen im Gesammteinkommen des preußischen Volks garnicht die Rede sein.

Diese Gegenüberstellungen werden aber noch eklatanter, wenn man sie daneben vergleicht mit dem Gesammtbetrag des preußischen Etats. Derselbe betrug 1880/81 799 Millionen und im Jahre 1891/92 1 Milliarde 720 Millionen. Demgegenüber bleibt gerade die direkte Steuer vollständig stabil.

Aus den indirekten Steuern ist eine Mehreinnahme von 4 066 900 vorgesehen, And zwar ist angenommen, daß die Mehr⸗ vergütung für Erhebung von Reichssteuern 1 605 660 betragen würde, daß die Stempelsteuer um 2 900 000 steigen wird, die Erbschafts⸗ steuer um 500 000 ℳ, das Brückengeld und sonstige Abgaben um den Betrag von 150 000 Bei den Bergwerken beträgt der ver⸗ anschlagte Mehrüberschuß 1 849 147 ℳ; aus der eigenen Bergwerks⸗ verwaltung des Staats ist eine Mehreinnahme von 3 060 866 an⸗ genommen und aus den gemeinschaftlich verwalteten Bergwerken eine solche von 72 470 Man nimmt an, daß die Bergwerksabgaben steigen werden um 524 920 Dagegen hat bei der Hüttenverwaltung eine Mindereinnahme, und zwar von 230 778 ℳ, und ebenfalls bei den Salzwerken eine solche von 517 267 veranschlagt werden müssen Im Extraordinarium ist ein Mehrerforderniß von 888 000 enthalten, darunter 755 000 für Ankäufe von Grundstücken, zu welchen die Bergwerksverwaltung gezwungen ist, namentlich wegen drohender Ent⸗ schädigungen. Der Gesammtüberschuß aus Bergwerken stellt sich also auf 19 686 634 gegen 17 837 480 im Vorjahre.

Ich gehe nun zu den Eisenbahnen über. Hier ist im Ordinarium, wie ich schon sagte, ein Mehrüberschuß von 42 374 960 veranschlagt Rechne ich das Extraordinarium dazu, welches die Mehrausgaben hat, so würde sich ein Mehrüberschuß ergeben von 39 695 960 Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß die Eisenbahnverwaltung eine Minder⸗ ausgabe für Zinsen und Tilgung konvertirter Eisenbahnschulden hat von 30 259 887 Dagegen finden Sie einen Betrag von 28 366 000 im Etat der allgemeinen Schuldenverwaltung veraus⸗ gabt und kommen dazu außerdem noch für neue Schuldentilgung für Eisenbahnzwecke 1 717 000 Wenn ich also vorher sagte, daß der Mehrüberschuß der Eisenbahnen das Erxtra⸗ ordinarium eingerechnet 39 695 960 betrug, so muß man diese Ersparniß an Zinsen, welche ja nicht dem ganzen

Etat zu gute kommt, absetzen und ergiebt sich dann ein Ueberschuß

von etwa 12 Millionen. 1

Wenn ich nun vorhin gegen den laufenden Etat den Ueberschuß auf etwa 5 Millionen bezifferte, wenn ich erwäge, daß in der Zwischen⸗ zeit etwa 750 km neue Eisenbahnen hinzugekommen sind, so wird sich daraus wohl die Vorsicht, mit der der Eisenbahn⸗Etat aufgestellt ist, ergeben.

Das Extraordinarium des Eisenbahn⸗Etats beträgt 20 486 000 gegen 17 170 000 im Vorjahre. Unter diesen Aus⸗ gaben im Extraordinarium finden sich 15 886 000 zur Erweiterung und zum Umbau von Bahnhöfen; für Er⸗ neuerung des Oberbaues sind im Ordinarium veran⸗ schlagt 46 178 000 ℳ, also höher gegen das Vorjahr um 9 750000

Für die Erneuerung der Betriebsmittel sind veranschlagt 38 646 000 im Ordinarium, um 3 969 000 mehr als im Vor⸗ jahre; endlich für erhebliche Ergänzungen und Erweiterungen von Bahnanlagen 12 483 000 und zwar um 2 724 000 höher als im Vorjahre.

Sie sehen also, meine Herren, es ist in sehr ausgiebiger Weise schon hier für die Erneuerung der Betriebsmittel gesorgt. Es ist ja dies ein Gegenstand langjähriger Diskussionen hier im Hause.

Sie werden außer diesen etatsmäßigen Veranschlagungen der Ein⸗ nahmen und Ausgaben der Eisenbahnen auch noch die üblichen Eisen⸗ bahnanleihen bekommen, und in dieser Anleihe werden sehr bedeutende Beträge für Vermehrung der Betriebsmittel enthalten sein.

Nun ist es ja eine alte Streitfrage, ob die Ausgaben für Ver⸗ mehrung der Betriebsmittel aus dem laufenden Etat aus den Betriebseinnahmen gedeckt werden müssen oder ob es richtig ist, sie durch Anleihen zu decken.

haben konstant die Praxis befolgt, die Ausgaben für Ver⸗ mehrung von Betriebsmitteln als Ausgaben Behufs Vermehrung des Grundkapitals zu betrachten und haben daher, während die Ausgaben für Erneuerung der Betriebsmittel, also die Ergänzung des abge⸗ gangenen Materials, aus den laufenden Mitteln gedeckt wurden, erstere durch Anleihen beschafft.

Meine Herren, man kann darüber verschiedener Meinung sein, aber ich glaube, für uns ist diese ganze Frage eine Doktorfrage. Nach unserem System werden die Ueberschüsse der Eisenbahnen, ob sie im Etat verwendet sind oder nicht, zu Abschreibungen auf die Eisenbahngrundschuld verwendet. Das ist nun reiner rechnungsmäßiger Formalismus, auf den ich nicht das geringste Gewicht lege, wie überhaupt das Gesetz von 1882, das Eisenbahn⸗ garantiegesetz, in vieler Beziehung unsere Finanzverhältnisse nicht grade aufklärt. (Sehr wahr! links.) Meine Herren, aber soviel steht fest, daß die wirklichen Ueberschüsse der Eisenbahnen, die nicht im Etat zur Verwendung kommen, thatsächlich zur Schuldentilgung ver⸗ wendet werden; je geringer diese Ueberschüsse sind, je geringere

Schuldentilgungen finden in dem betreffenden Jahre statt; je höher Ob man also die Schuldentilgung aufschiebt, indem man die Verausgabung 1 für die Vermehrung der Betriebsmittel durch Anleihen deckt, oder ob

diese Ueberschüsse sind, je höher ist die Schuldentilgung.

man diese Schuldentilgung gleich von Anfang an vermindert, indem man die Ausgaben für Vermehrung der Betriebsmittel in jeden einzelnen Jahres⸗Etat bringt, das macht für das Gesammtresultat kaum einen Unterschied, höchstens einen Zinsunterschied. Nur insofern könnte es einen Unterschied machen, als dadurch eine gewisse Ver⸗ dunkelung entstände, als dadurch eine gewisse übertriebene Anschauung von großen Ueberschüssen entsteht, die in dieser Höhe nicht vorhanden wären. Deshalb habe ich diese Sache erwähnt, und ich freue mich, daß der Abg. Richter mir zustimmt. (Große Heiterkeit rechts.)

Nun haben wir aber doch, abgesehen von dieser finanziellen und rechnungsmäßigen Frage, hierbei noch einen anderen sehr wesentlichen wirthschaftlichen Gesichtspunkt zu erörtern, der mehrfach auch hier im Hause hervorgehoben worden ist. Man hat sich vielfach darüber beklagt, daß bei rasch steigendem Bedürfniß an Betriebsmitteln nicht genügend schnell die Deckung durch Ver⸗ mehrung der Betriebsmittel stattfinde, und daß dadurch Zeiten ent⸗ stehen, wo die Betriebsmittel mangeln. Der Herr Minister hat sich dabei ja mit vollem Recht auf zwei Dinge berufen können, einmal

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Die Eisenbahnverwaltung, sowohl 8 Staatseisenbahnverwaltung als früher die Privatbahnverwaltungen,

darauf, daß gegen so plötzlich steigende Bedürfnisse eine momentane

Abhülfe überhaupt nie wird erreicht werden können, und zweitens dar⸗ auf, daß er ja die Vermehrung der Betriebsmittel nur aus Anleihen beschaffen konnte und daher immer darauf verwiesen war, ob ihm solche Anleihen zur Disposition standen, und endlich darauf, daß diese Anleihen ihm nur periodisch zur Disposition gestellt waren. Nun haben wir nach Auskunftsmitteln gesucht, und Sie finden ein solches in diesem Etat. Die Herren, die sich vorzugsweise mit dieser Frage beschäftigt haben, möchte ich bitten dieses Auskunftsmittel, um die verschiedenen Interessen und Gesichtspunkte mit einander zu vereinigen, wohlwollend zu prüfen.

Meine Herren, wenn wir einen erheblichen Betrag der müßte ja liegen zwischen 15 und 20 Millionen für Vermehrung von Be⸗ triebsmitteln in den Etat aufgenommen hätten, so würden wir den Etat nicht haben balanziren können, und dann würden wir die An⸗ leihe Behufs Ergänzung des Etats gleich haben machen müssen, die wir ja gerade haben vermeiden wollen. In Folge dessen haben wir einen Vermerk in den Etat aufgenommen, welcher den Minister für die öffentlichen Arbeiten ermächtigen soll, für den Fall, daß plötzlich in Felge einer Steigerung des Verkehrs das Bedürfniß für Ver⸗ mehrung der Betriebsmittel hervortreten follte, aus den vermuth⸗ lichen Ueberschüssen des laufenden Etats einen Betrag bis zu 20 Millionen Mark zu entnehmen. Meine Herren, wir haben ja bis dahin stets solche Ueberschüsse in dem Etat gehabt; man kann schon etwa bis gegen den Herbst voraussehen, daß man solche Ueberschüsse haben wird. Diese Ueber⸗ schüsse entstehen ja gerade vorzugsweise in den Jahren, wo ein starkes Bedürfniß nach Vermehrung der Betriebsmittel vorhanden ist, bilden also nur die Contrebalance gegen die nothwendigen Mehrausgaben. In solchen Jahren soll der Minister ermächtigt sein, bis zum Be⸗ trage von 20 Millionen Mark aus diesen Ueberschüssen des laufenden Jahres unmittelbar die Vermehrung der Betriebsmittel eintreten zu lassen. Ich glaube, daß alle verschiedenen Rücksichten hierdurch ihre Befriedigung finden; namentlich wird dadurch auch der Industrie nach meiner Meinung ein sehr wesentlicher Vortheil insofern geschaffen, als nicht auf einmal plötzlich nach einer längeren Periode eine starke Nachfrage nach Vermehrung von Betriebsmitteln entsteht, sondern diese Produktion sich auf die einzelnen Jahre besser vertheilt. Das wird zugleich für die Eisenbahnverwaltung vortheilhaft sein, weil sie ver⸗ muthlich dann billiger die Betriebsmittel beschaffen kann, als in dem anderen Falle. Ich hoffe also, daß die Herren diesem Vermerk Gnade widerfahren lassen. .

Meine Herren, über die Veränderung im Kapitel der öffentlichen Schuld habe ich mich schon geäußert und brauche darauf eingehend nicht zurückzukommen. Ich habe auch schon erwähnt, daß die gesammte verbriefte Schuld am 1. April 1891 5 843 000 000 betragen würde. Ich habe schon hervorgehoben bei einer früheren Gelegenheit, daß wir auf diese Schuld im Jahre 1889/90 thatsächlich 3 Prozent getilgt

haben, also eine starke Tilgung, daß wir aber durchschnittlich in den

Jahren 1880 bis 1890 an Schulden nicht mehr getilgt haben als 1,54 Prozent. Würde im laufenden Etat der Ueberschuß nicht mehr als 33 Millionen betragen, dann würden wir eine Schuldentilgung von über 1,65 Prozent haben. Also auch hier kommen wir schon wieder in das Gebiet sehr gemäßigter Schuldentilgung, wenn wir dabei berücksichtigen, daß von dem Zuwachs an Zinsen und Ver⸗ wendung derselben für Schuldentilgung, wie bei kommunalen Anleihen beispielsweise, nicht die Rede ist. An ausstehenden Krediten diese Zahl möchte ich Ihnen doch auch mittheilen, denn sie ist für manche übermäßigen Bestrebungen für Neuverwendungen, welche nur durch Anleihen gedeckt werden, immer nützlich zu wissen laufen noch für Eisenbahnzwecke 440 792 285 und außerdem für andere Zwecke 195 349 083 ℳ. Meine Herren, das hat ja an und für sich nicht das geringste Bedenken, denn diese Kredite vertheilen sich auf eine lange Reihe von Jahren. Aber es giebt doch zu erwägen, wenn man unter dem Gesichtspunkt, daß wir ja nur Anlehen zu rentablen Zwecken, namentlich zu Eisenbahnbauten machen, sehr unbedenklich bei Bewilligung und Anforderung solcher neuen Anlagen ist. Nicht alle Kredite sind für unmittelbar rentable Zwecke bewilligt; Wasser⸗ bauten, Kanalbauten, ob in Preußen oder in Holstein, bringen eben für uns keine direkte Rente, diese neuen Unternehmungen bringen uns neben den Zinsen der Anlagekapitalien oft bedeutende Vermehrungen von Betriebskosten. Es ist auch nicht immer sicher, daß die Anlehen für Eisenbahnen und die Zinsen derselben unter allen Umständen durch die Betriebseinnahmen gedeckt werden. Wir sind mit Recht davon ausgegangen, daß sie dienen sol en zur Landesmelioration, zur Erhöhung der Wohlfahrt und des Wohlstandes der Bevölkerung.

Nun kann die Staats⸗Finanzverwaltung ja hierbei weniger dann bedenklich sein, wenn man Sekundärbahnen baut, die die Betriebs⸗ kosten nicht ganz aufbringen, wenn die Landeswohlfahrt und der Wohlstand steigt und die Staatskasse daran partizipirt. Diese Frage steckt aber wieder in der Frage der besseren Organisation der direkten Steuern. Wenn aber der Wohlstand steigt, und die Staatskasse hat die Ausgaben, aber nicht die Einnahmen, so ist das für den Finanz⸗ Minister eine sehr bedenkliche Sache. (Heiterkeit,)

Meine Herren, bei der allgemeinen Finanzverwaltung haben wir einen Mehrbedarf von 23 744 440 Es ist eine Mehreinnahme aus dem Ertrag der Zölle und Tabacksteuer von 17 728 560 und aus den Reichs⸗Stempelabgaben von 2 338 900 veranschlagt, da⸗ gegen eine Mindereinnahme in Betreff des Antheils von der Ver⸗ brauchsabgabe von Branntwein von 217 600 ℳ, und außerdem eine solche beim vormaligen Staatsschatz von 859 060 ℳ; dagegen ist alle diese Veranschlagungen beruhen ja auf Reichs⸗Etat ein höherer Matrikularbeitrag von 32 857 456 veranschlagt. Die Ueberweisungen an die Kreise sind zu 10 Millionen Mark höher angenommen, als im Vor⸗ jahre, das würden also insgesammt 35 Millionen sein und etwa dem angenommenen Betrage des laufenden Jahres entsprechen. Ich glaube, daß wir nun doch einmal der Wirklichkeit nahe gekommen sind, indem wir sonst immer diese Ueberweisungen viel zu niedrig angesehen haben.

Beim Finanz⸗Ministerium ergiebt sich aus dem bereits angeführten

runde der Uebertragung der 15 Millionen Gehaltsverbesserung im Ordinarium ein Minderbedarf von 12 500 000 oder, wird das Extraordinarium mit eingerechnet, von 12 498 307 dabei. Wir aben die Fonds für die Pensionen und die Fonds für die Wittwen⸗ nd Waisengelder um insgesammt 2 300 000 erhöhen müssen

'se Erhöhung ergiebt sich nicht bloß aus der fortschreitenden Ver⸗

rung der Beamtenzahl und würde noch viel stärker aus diesem (de sein, wenn wir allmählich zu einer größeren Anzahl von festen

etatsmäßigen Stellen übergingen, sondern ist bedingt auch zu einem erheblichen Theil durch die Erhöhung der Beamtengehälter.

Die Bauverwaltung fordert im Ordinario 549 526 mehr, da⸗ gegen im Extraordinario 3 379 000 ℳ; für Regulirung von Wasser⸗ straßen und Förderung der Binnenschiffahrt 8 437 000 ℳ, für die Seehäfen 3 000 000 ℳ, für Straßen⸗ und Brückenbauten u. s. w. 2 182 000 ℳ; endlich ist 1 Million für Erweiterung der Geschäfts⸗ räume des Ministeriums, insbesondere behufs Ankaufs eines angren⸗ zenden Grundstücks in der Leipzigerstraße, vorgesehen.

Beim Handel und Gewerbe erscheint im Ordinario ein Mehr⸗ bedarf von 509 000 ℳ, im Extraordinario ein Minderbedarf von 160 000 Sie finden hier nun etatisirt den Anfang der Neuorgani⸗ sation für die Gewerbe⸗Inspektionen. Es wird dadurch eine Mehraus⸗ gabe verursacht von 256 708 ℳ, dagegen aber auch eine Mehreinnahme an Gebühren für Kesselrevisionen von 136 000 Es ist nämlich die Absicht, daß bei allen Regierungen Gewerbe⸗Räthe angestellt werden sollen nach Maßgabe des Bedürfnisses. Diese Gewerbe⸗Räthe sollen Mitglieder der Regierungen werden und demnächst, wenn die Ueber⸗ gangsperiode überwunden ist, wo man solche Beamte noch nicht zur Verfügung hat, sollen auch dieselben Anforderungen an Vorbildung und Staatsprüfung an dieselben gestellt werden, wie an die übrigen Regierungsbeamten. Unter diesen sollen nun fungiren für kleinere Bezirke Gewerbe⸗Inspektoren, und diese Gewerbe⸗Inspektoren würden dann in denjenigen Regierungsbezirken, wo fortschreitend diese ganze Organi⸗ sation in vollem Maße durchgeführt ist, zugleich die Kesselrevisionen an Stelle der Kesselrevisionsvereine übernehmen, eine Beschäftigung, die ja mit ihrer Hauptaufgabe durchaus übereinstimmt. Es sind hier die daraus resultirenden Einnahmen vorläufig für die Regierungs⸗ bezirke Arnsberg und Düsseldorf veranschlagt. Außerdem finden Sie eine Mehrausgabe von 223 000 behufs der Remunerationen der Vorsitzenden der Schiedsgerichte bei der Unfall⸗ und Invaliden⸗ versicherung, endlich eine Mehrausgabe von 144 812 für gewerb⸗ lichen Unterricht. Außerdem sind noch im Extraordinarium für den gleichen Zweck 47 000 eingesetzt, 100 000 sind im Extraordinarium für ein Kunstgewerbemnseum in Düsseldorf veranschlagt.

Die Justizverwaltung schließt ab im Ordinarium mit einer Mehrausgabe von 471 000 Es befinden sich unter den Mehr⸗ ausgaben namentlich zahlreiche Personalvermehrungen bei den Land⸗ gerichten und bei den Amtsgerichten. Im Extraordinarium sollen 3 039 000 für neue Geschäfts⸗ und Gefängnißbauten verwendet werden.

Das Ministerium des Innern hat einen 3 585 859 und zwar

Mehrbedarf von für die landräthlichen Behörden eine Mehrausgabe von 511 229 Es besteht die Absicht, die Dienstaufwands⸗Entschädigung bei den landräthlichen Behörden zu erhöhen, außerdem Ersatz zu geben für die Besoldung von Hülfsbeamten. Man hat dabei namentlich die sehr bedeu⸗ tenden Mehrarbeiten und in Folge dessen Mehrausgaben für Bureau⸗ kosten in Folge der neuen sozialpolitischen Gesetze im Auge. Wenn bisher schon die Dienstaufwandsentschädigung vielfach nicht ausreichte, so würde das in Zukunft in noch höherem Maße der Fall sein.

Die Polizeiverwaltang in Berlin erfordert eine Meh rausgabe von 89 000 ℳ, die Polizeiverwaltung in den Provinzen von 447 000 und die Landgendarmerie von 396 000

Meine Herren, unter den erxtraordinären Ausgaben der Land⸗ wirthschaft finden Sie eine Ausgabe von 300 000 ℳ, mit welchem Betrage der Versuch gemacht werden soll, bei Hochfluthen das Fluß⸗ bett zu erweitern, d. h. die Hochfluthen einzuleiten in bedeichte Niederungen. Es würden so gewissermaßen Reservoirs entstehen. Außerdem aber würde diesen Niederungen fruchtbares Hochfluthwasser zugeführt werden. Natürlich müssen die Einrichtungen getroffen werden, daß das Wasser, nachdem die Hochfluth sich verlaufen hat⸗ in vollem Maße wieder abgelassen werden kann. Es ist dies ein Versuch, man hat in dieser Beziehung auch schon bestimmte Nie⸗ derungen in Aussicht; ob er gelingen wird, wird die Erfahrung lehren.

Endlich erfordert das Kultus⸗Ministerium einen Betrag von 1 325 285 mehr, und zwar für Geistliche, namentlich für kirchliche zweite Seminare, von denen eins in Soest errichtet werden soll, 66 506 ℳ, für die Universitäten rund 226 000 ℳ, für höhere Lehr⸗ anstalten 145 000 ℳ, für den Elementarunterricht 615 000 ℳ, für Kunst und Wissenschaft 97 000 ℳ, endlich für ein hier in Berlin einzurichtendes Institut für Infektionskrankheiten einen Betrag von 165 000 Meine Herren, dieses Iastitut soll hauptsächlich dazu dienen, weitere wissenschaftliche Forschungen nach der bahnbrechenden neuen Methode des Hrn. Geheimen Raths Dr. Koch eintreten zu lassen. Ich kann bei dieser Gelegenheit erwähnen, daß wahrscheinlich schon sehr bald Beschaffenheit und Zusammensetzung des von Hrn. Geheimem Rath Koch erfundenen Heilmittels publizirt werden wird; wenigstens die Staatsregierung würde dabei nicht das geringste Bedenken haben, daß diese wissenschaftliche Entdeckung jedenfalls nicht zu einer Einnahmequelle für den preußischen Staat gemacht werden darf, sondern der gesammten Menschheit zugute kommen muß. (Bravo!)

Hiermit kann ich wohl meine Bemerkungen schließen.

Meine Herren, ich glaube, der Etat, wenn er auch nicht überreich ist an Mitteln, wenn, wie ich zugeben muß, auch manche nützlichen Unternehmungen und Maßregeln haben für dies Jahr zurückgestellt werden müssen, enthält doch wiederum eine sehr große Reihe von Ausgaben zur Förderung der Landeskultur, zur Verbesseru ng der Wasserstraßen, der Eisenbahnen, der Verkehrsmittel aller Art, zur Förderung von Kunst, Wissenschaft und Unterricht. Im Großen und Ganzen wird man das Urtheil wohl unterschreiben können, daß auch dieser Etat trotz der großen Mehrausgaben, welche das Reich fordert, ein sehr günstiges Bild von den soliden Grundlagen unserer preußischen Finanzverwaltung bietet. Ich bin überzeugt, wenn wir Alle mit offenen Augen die Veränderungen in der gesammten Wirth⸗ schaft des Volks und in den Anforderungen, die an den Staat herantreten, verfolgen, wenn wir die alten bewährten Grundsätze der preußischen Finanzverwaltung in vollem Maße auf⸗ recht erhalten, wenn wir eine Richtung nicht aufkommen lassen und hier ist die Stelle, wo eine solche Richtung vorzugsweise bekämpft werden müßte —, welche Alles vom Staate fordert, aber nicht ge⸗ neigt ist, dem Staate allzuviel zu geben und für den Staat auch Opfer zu bringen (sehr richtig!), daß wir dann diesen günstigen Stand unseres Finanzwesens auch für alle Zeiten behaupten werden. (Leb⸗ haftes Bravo!)

Schluß 3 Uhr. Montag, 19. Januar,

Nächste Sa teht: die erste Berathung des

11 Uhr; auf der Tagesordnung

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Gesetzentwurfs, betreffend des Staatshaushalts⸗ Etats für das Jahr vom 1. April 1891/,92.

Preußischer Staatshaushalts⸗Etat 8 für das Jahr 1891/92.

Der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung weist an Ein⸗ nahmen insgesammt 237 976 777 auf, 19 128 128 mehr als im laufenden Etatsjahre. Von der Gesammtsumme entfallen 117 963 950 ℳ, 17 728 160 mehr, als für 1890,91 angesetzt war, auf den Antheil des preußischen Staates an dem Ertrage der Zölle und der Tabacksteuer. Von dem Mehr gegen das Vorjahr kommen 17 587 330 auf die Zölle, 140 830 auf die Tabacksteuer. Der Antheil an dem Ertrage der Reichs⸗Stempelabgaben ist, dem Entwurf für den Reichshaushalts⸗Etat für 1890/91 entsprechend, auf 15 713780 ℳ, 2 338 940 höher als im Vorjahre, angenommen; der Erlös für Ver⸗ schreibungen konsolidirter Anleihe, welche Behufs baarer Einlösung von Schuldverschreibungen der Anleihe von 1868 A ausgegeben werden, auf 3 395 010 ℳ, 131 835 mehr als im Vorjahre; die Privatrenten⸗ Ablösungskapitalien, nach dem Durchschnitt der Einnahmen in den Jahren 1887/88 bis 1889/90 auf 60 918 ℳ, gegen 47 077 in 1890/91 und die Zinsen, welche den wie im Vorjahre auf 26 000000 angesetzten Hinterlegungsgeldern gutzuschreiben sind, auf 650 000 ℳ, 20 000 mehr als im laufenden Etatsjahre. Diesen eine Mehr⸗ einnahme von im Ganzen 20 232 776 aufweisenden Posten stehen mit einer Mindereinnahme von 1 104 648 gegen das Jahr 1890/91 gegenüber: der Antheil an dem Ertrage der Verbrauchsabgabe für Branntwein und des Zuschlags zu denselben mit einer Einnahme von 66 589 880 (— 217 600 ℳ); die Einnahmen des vor⸗ maligen Staatsschatzss mit 3 423 000 (— 859 060 ℳ); die Zinsen von Staatsaktivkapitalien mit 2 051 900 (s— 6700 ℳ) nach dem Stande vom 1. November 1890 waren an Effekten und Forderungen des Fonds überhaupt 56 875 964,64 gegen 56 881 924,03 ℳ, welche für den Etat für 1890/91 nachgewiesen waren, vorhanden —; die Rückzahlungen auf die früher bewilliaten Darlehne sowie auf früher in den Hohenzollernschen Landen gewährte Vorschüsse mit 260 900,79 (— 21 113,01 ℳ) und die Zinsen und sonstigen Erträge aus den Beständen des vormaligen Hinterlegungs⸗ fonds mit 700 (— 175 ℳ). Gegen das Vorjahr haben sich nicht verändert: die Rente von der Reichsbank in Höhe von 1 865 730 ℳ, die sonstigen vermischten Einnahmen bei der Verwaltung der hinter⸗ legten Gelder mit 999,20 sowie die Hinterlegungsgelder selbst in Höhe von 26 000 000 ℳ. Die dauernden Ausgaben be⸗ laufen sich an Matrikularbeiträgen auf 188 611473 gegen 155 754 017 im Vorjahre; an Apanagen, wie in 1890,91 auf 144 018,72 ℳ, an Renten und Entschädigungen an Fürsten und Standesherren auf 1 783 025,78 (3,48 mehr als im laufenden Etatsjahre); an Rente für das Militär⸗Waisenhaus zu Potsdam und das Soldatenkinderhaus zu Stralsund auf 392 976 ℳ, 3011 weniger als im Vorjahre in Folge anderweiter Festsetzung der in der Rente für das Militär⸗Waisenhaus zu Potsdam mitenthaltenen Geld⸗ entschädigung für Feuerungsmaterial; an sonstigen Renten und Ent⸗ schädigungen für aufgehobene Zölle und andere Berechtigungen auf 217 216,52 ℳ, 3819,82 weniger, da die Rente der Stadt Elbing vom 1. Januar 1892 ab in Wegfall kommt; für die Gewährung von Provinzialfkonds für Zwecke der Selbstverwaltung einschließlich der Mittel zur Durchführung der Kreisordnung sind wie im Vorjahre 37 559 110,70 angesetzt; an Beiträgen zu den Kosten der Amts⸗ verwaltung in den östlichen Provinzen und Schleswig⸗Holstein 884 785 ℳ, 4440 mehr für die Provinz Schleswig⸗Holstein; und an Zuschuß zu den Verwaltungskosten der Herzogthümer Waldeck und Pyrmont wie im laufenden Etatsjahre 310 000 ℳ; an Zuschuß zur Tilgung der ständischen Schulden der Nieder⸗Lausitz 7360,98 wie in 1890/91; an Beihülfe für die Stadt Königsberg i. Pr. zur Verzinsung und Tilgung der städtischen Kriegsschuld 90 000 ℳ; desgl. für die Stadt Elbing 7500 ℳ, 2500 weniger wie im Vorjahre, in Folge Wegfalls vom 1. Januar 1892 ab; an Zuschuß für das Theater 8 Kassel 7500 ℳ, 2500 weniger als im Vorjahre; zu Rückzahlungen von hinterlegten Geldern 26 000 000 ℳ; zu Auszahlungen von Zinsen hinterlegter Gelder 500 000 ℳ, beides wie in 1890 91; an Zinsen, welche den Hinterlegungsbetheiligten gutzuschreiben sind, 650 000 ℳ, 20 000 mehr als im Vorjahre; an Rechnungsvergütungen für die Verwaltung der hinterlegten Gelder 999,30 ℳ, 0,66 weniger als im Vorjahr und an Ueber⸗ weisungen an die Kommunalverbände auf Grund des Gesetzes vom 14. Mai 1885 35 000 000 ℳ, 10 000 00 mehr als im laufenden Etat. Der hier eingestellte Betrag ist nach der durchschnittlichen Einfuhr von Getreide und Vieh in dem Etatsjahre 1887/88 bis 1889/90 berechnet worden und entspricht dem Antheile Preußens an dem Ertrage der Zölle u s. w. Die Summe der dauernden Ausgaben beträgt mithin 292 216 166 ℳ, 42 872 568 mehr als im Vor⸗ jahre. An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben ist zur Deckung des bestehenden Vorschusses für die für Rechnung der Stadt Sahl geleisteten Ausgaben fur Grunderwerb zum Bau der Bahnstrecke

Suhl Grimmenthal die Summe von 364 664 eingestellt worden, da die Erstattung derselben erst vom Jahre 1929 ab in Frage kommen kann und es unthunlich erscheint, diesen Vorschuß bei der Eisenbahnverwaltung auf so weit hinaus fortzuführen. Das Vorschuß⸗ conto soll dadurch entlastet und die Forderung dem Fonds des ehe⸗ maligen Staatsschatzes überwiesen werden.

In dem Etat für das Burcau des Staats⸗Ministeriums ist die Einnahme aus verschiedenen Quellen auf 4220 ℳ, 25 mehr als im Vorjahre, angesetzt worden. Bei den Ausgaben be⸗ tragen die Besoldungen 161 800 ℳ, die Wohnungsgeldzuschüsse 17 400 Erstere haben sich gegen das Vorjahr um 4450 in Folge der Umwandlung der bisherigen Funktionszulage der Central⸗Bureau⸗ vorsteher in dem Ministerium in pensionsfähiges Diensteinkommen und der Aufbesserung der Besoldungen der Unterbeamten erhöht. Die anderen persönlichen Ausgaben betragen 14 400 ℳ, 1050 weniger als im Vorjahre, die sächlichen und vermischten Ausgaben wie im Vorjahre 115 550 ℳ, sodaß sich die Gesammtsumme der Ausgaben 309 150 gegen 305 750 im Etatsjahre 1890/91 stellt.

Der Etat der Staats⸗Archive setzt die Summe der Ein⸗ mnahmen, darunter 4340 ℳ, 600 mehr als im Vorjahre, für Erlöse aus archivalischen Publikationen und Zuschüssen zu den Autor⸗ honoraren, auf 5185 ℳ, 290 höher als in 1890/91 an. Bei den dauernden Ausgaben, welche sich insgesammt auf 347 818 ℳ, 7123 mehr als im Vorjahre belaufen, entfallen auf Besoldungen 202 185 ℳ, 2055 mehr als in 1890/91, auf Wohnungsgeld⸗ zuschüsse 32 328 ℳ, auf andere persönliche Ausgaben 33 520 und auf sächliche und vermischte Ausgaben 79 785 ℳ, 5068 mehr als im laufenden Etatsjahre. Unter einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben ist die dritte Rate für den Umbau des Staats⸗ Archiv⸗ und Bibliothekgebäudes in Hannover mit 120 000 ℳ, 80 000 weniger als im Vorjahre, eingestellt.

Der Etat der General⸗Ordenskommission nimmt die Ein⸗ nahmen auf 15 630 ℳ, 190 höber als im Vorjahre an, darunter 15 550 für zurückgekommene alte Ordenszeichen. Die Ausgaben belaufen sich auf 197 060 ℳ, 750 mehr als im Vorjahre, davon entfallen auf Besoldungen 40 800 ℳ, in Folge der Gehaltsaufbesserungen hat sich dieser Posten gegen den laufenden Etat um 1050 ver⸗ mehrt, auf Wohnungsgeldzuschüsse 8160 ℳ, auf andere persönliche Ausgaben 3900 und auf andere sächliche und vermischte Ausgaben darunter 130 000 für Anschaffung und Unterhaltung der Ordens⸗ zeichen, auf 144 200 ℳ, 300 weniger als im Vorjahre, da, nach⸗ dem die Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Klasse aus der Zeit der Befreiungskriege ausgestorben sind, der Ehrensold für diese in Wegfall gekommen ist.

Im Etat des Geheimen Civil⸗Kabinets beträgt die Summe der

Ausgaben 141 240 gegen 139 340 im Vorjahre. Erhö haben sich die Besoldun in Folge des Mehransatzes de