Bureauvorsteher und der Gebaltsausbesserungen um 2600 ℳ, von 96 500 ℳ im Vorjahre auf 99 100 ℳ, während die anderen persönlichen Ausgaben trotz der Erhöhung des zu außerordentlichen Remunerationen bestimmten Fonds von 1000 auf 1500 ℳ sich durch den Fortfall der bisherigen Funktionszulage für den Bureauvorsteher in Höhe von 1200 ℳ um 700 ℳ vermindert haben und statt mit 6400 ℳ wie im Vorjahre nur 5700 ℳ in Ansatz gebracht worden sind. Unverändert geblieben sind die Wohnungsgeldzuschüsse mit 14 040 ℳ und die sächlichen Ausgaben mit 22 400 ℳ An Ein⸗ nahmen sind 6556 ℳ, 6 ℳ mehr als im Vorjahre, eingestellt.
Der Etat der Ober⸗Rechnungskammer weist eine Ein⸗ nahme von 940 ℳ, 60 ℳ mehr als im Vorjahr, und eine Ge⸗ sammtausgabe von 846 025 ℳ, 35 432 ℳ mehr als im Vorjahr, auf. Bei den Ausgaben entfallen an Besoldungen, welche sich in Folge der nöthigen Vermehrung der Beamten und der Gehalts⸗ aufbesserungen um 30 800 ℳ erhöht haben, 693 800 ℳ, an Wohnungs⸗ geldzuschüssen 94 976 ℳ, 3732 ℳ mehr, an anderen persönlichen Ausgaben 23 949 ℳ, 600 ℳ weniger, und an anderen sächlichen Ausgaben 33 300 ℳ, 1500 ℳ mehr als im Vorjahr. Außerdem sind für den mit der Ober⸗Rechnungskammer vereinigten Rechnungshof des Deutschen Reichs in dem Reichshaushalts⸗Etat für 1891/92 607 583 ℳ angesetzt.
In dem Etat der Prüfungskommission für höhere Ver⸗ waltungsbeamte, des Disziplinarhofes und des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte sind die Ei nnahm en aus den Prüfungsgebühren wie im Vorjahre auf 7200 ℳ, die Aus⸗ gaben der Prüfungskommission mit 13 600 ℳ gegen 9200 ℳ im laufenden Etatsjahre eingestellt. Es ist diese Mehrausgabe dadurch motivirt, daß in Folge der großen Geschäftslast es nöthig erscheint, die bisherigen 8 stellvertretenden Mitglieder den ordentlichen Mit⸗ gliedern gleich zu stellen und daher den Fonds zur Bewilligung außerordentlicher Remunerationen ganz in Fortfall zu bringen, zu⸗ gleich aber die Geschäftsvergütung des Präsidenten auf den dop⸗ pelten Betrag der Remuneration der Mitglieder, also auf 2400 ℳ zu normiren. Die Ausgaben für den Disziplinarhof und den Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte haben gegen das Vorjahr eine Aenderung nicht erlitten und sind mit 10 770 ℳ
bez. 8400 ℳ eingestellt. ged. nh nnene wxxeer-AvYerrzree e er. eaner Etat des Gesetzsammlungs⸗Amts hat sich gegen das laufende Etatsjahr nicht verändert. Die Einnahmen sind mit 172 830 ℳ, davon 172 800 ℳ aus dem Absatz der Gesetzsammlung, die Ausgaben mit 151 600 ℳ eingestellt, sodaß sich ein Ueberschuß von 21 230 ℳ ergiebt.]
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In dem Etat des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeigers ist die Gesammtsumme der Einnahmen mit 737 000 ℳ, um 31 500 ℳ höher als im Vorjahre, eingestellt. Da⸗ von kommen auf den Debit der Zeitung 134 000 ℳ, 1000 ℳ mehr; auf die Insertionsgebühren 600 000 ℳ, 30 000 ℳ. mehr, und auf sonstige Einnahmen 3000 ℳ, 500 ℳ mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung der voraussichtlichen Einnahme an Insertionsgebühren ist durch die in Folge des Reichsgesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften, eingetretenen außerordentlichen Zuwachs an Inseraten begründet. Die Summe der Betriebskosten ist auf 535 470 ℳ, 33 780 ℳ höher als im laufenden Etatsjahre an⸗ gesetzt, und entfallen dabei auf Besoldungen 44 350 ℳ, 7000 ℳ mehr als in 1890/91. Da die bisherige Besoldung des Direktors der Arbeitslast und der Verantwortlichkeit dieser Stellung nicht entspricht, so sind dafür 300. ℳ mehr in Ansatz ge⸗ bracht worden, außerdem hat der Umfang der Geschäfte es nöthig ge⸗ macht, die Zahl der Expedienten um zwei zu vermehren, und haben sich die Gehälter der Unterbeamten in Folge der Besoldungs⸗ verbesserungen um 400 ℳ erhöht. Der Vermehrung der Expedienten⸗ stellen entsprechend hat sich auch der Wohnungsgeldzuschuß um 1080 ℳ, auf 7020 ℳ erhöht. Da es im Interesse einer weiteren Verbreitung des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ für geboten erachtet worden ist, in größerem Maße als bisher, von berufenen Fachmännern verfaßte, wissenschaftlich gehaltene Artikel in den Spalten dieses Blattes zu veröffentlichen, und zugleich eine anderweite Regelung der Remunerirung der Hülfs⸗ arbeiter in Aussicht genommen ist, so sind die anderen persönlichen Ausgaben mit 50 000 ℳ gegen 46 000 ℳ in 1890/91 eingestellt worden. Die sächlichen und vermischten Ausgaben sind mit 431 100 ℳ, um 21 700 ℳ höher als im laufenden Elatsjahre in⸗Ansatz gebracht worden und ist diese Mehrausgabe durch die am 1. Januar 1890 eingetretene Erhöhung der Satzlöhne und die außerordentliche Ver⸗ mehrung der zu veröffentlichenden Bekanntmachungen, wodurch sich die Ausgaben für Satz, Druck und Papier beträchtlich gesteigert haben, begründet. Der Antheil des Deulschen Reichs an den Betriebs⸗ überschüssen ist auf 100 115 ℳ angesetzt, sodaß sich die Summe der Ausgaben auf 635 585 ℳ stellt, mithin ein Ueberschuß von 101 415 ℳ, 1140 ℳ weniger als im Vorjahre verbleibt.
¶ES. Bei dem Etat des Ministeriums der auswärtigen Ange⸗ legenheiten sind die Einnahmen wie im Vorjahr auf 4600 ℳ angesetzt. Die Ausgaben betrugen für das Ministerium 92 600 ℳ, für die Gesandtschaften 365 400 ℳ, für andere persönlichen Ausgaben 1500 ℳ und für sächliche und vermischte Ausgaben 46 200 ℳ, so daß sich die Gesammtsumme der Ausgaben auf 524 500 ℳ beläuft. Gegen das laufende Etatsjahr hat sich nur der Titel „Vermischte Ausgaben“ um 21 500 ℳ erhöht. Der Ansatz für 1891/92 im Be⸗ trage von 46 200 ℳ gründet sich auf den Durchschnitt der wirklichen usgaben in den letzten drei Jahren.
In dem Etat für das Finanz⸗Ministerium sind die Ein⸗ ahmen der Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungsanstalten mit 433 500 ℳ gegen 1 479 415 ℳ im Etatsjahre 1890/91, also um 5 915 ℳ niedriger eingestellt. Es entspricht dieser Ansatz dem urchschnitt der Einnahme in den letzten drei Etatsjahren unter Be⸗
sonstigen verschiedenen
60 766 ℳ, 72 445 ℳ
. Summe der Ein⸗
nahmen um 118 360 ℳ geringer als im Vorjahre, auf 2 694 266 ℳ gegen 2 812 626 ℳ in 1890/91 stellt. Die dauernden Aus⸗ gaben belaufen sich im Ganzen auf 59 236 110 ℳ gegen 71 855 275 ℳ im Vorjahre, haben also um 12 619 165 ℳ abge⸗ nommen. Auf das Ministerium entfallen davon an Besoldungen 793 200 ℳ, 11 000 ℳ mehr als im Vorjahre, welche Mehrausgabe vornehmlich eine Folge der in dem Nachtrags⸗Etat von 1890 vorge⸗ sehenen Aufbesserung der Gehälter ist, an Wohnungsgeldzuschüssen, wie im laufenden Jahre 129 080 ℳ, an anderen persönlichen Aus⸗ gaben 60 050 ℳ, 1050 ℳ weniger als in 1890/91, und an sächlichen nd vermischten Ausgaben wie im Vorjahre 155 500 ℳ Die Aus⸗ aben für das Ministerium stellen sich mithin auf 1 137 830 ℳ gegen 127 880 ℳ im Etatsjahre 1890/91. Für die Ober⸗Präsidenten, egierungs⸗Präsidenten und Regierungen, einschließlich der nisterial-, Militär⸗ und Baukommission, des Dirigenten
und der Mitglieder der Direktion der Verwaltung der direkten Steuern in Berlin sowie für die Bezirksausschüsse ist im Ganzen eine Aus⸗ gabe von 13 438 900 ℳ gegen 13 109 500 ℳ im laufenden Etatsjahr ngesetzt. Die Mehrbeträge sind auch hier in der Hauptsache der ehaltsaufbesserung der Unterbeamten zuzuschreiben. Es entfallen auf Zesoldungen 7 349 430 ℳ, 178 707 ℳ mehr, auf Wohnungsgeldzuschüsse 42000 ℳ, 9900 ℳ mehr, auf andere persönliche Ausgaben 1 953 000 ℳ, 81 600 ℳ mehr, auf sächliche Ausgaben wie im Vor⸗ jahr 2 904 200 ℳ, auf sonstige Ausgaben 13 438 900 ℳ, 329 400 ℳ mmehr. Bei den Rentenbanken stellen sich die Besoldungen in Folge der Kreirung von neuen Stellen Behufs Herstellung des üblichen Verhältnisses zwischen den etatsmäßigen und diätarischen ureaubeamten und der Aufbesserung der Gehälter der Unterbeamten um 13 755 ℳ höher als im laufenden Etatsjahre, euf 237 825 ℳ, die Wohnungs⸗ geldzuschüsse auf 38 904 ℳ, 1512 ℳ höher als im Vorjahre, die anderen persönlichen Ausgaben auf 272 220 ℳ, 9030 ℳ niedriger als in 1890/91 und die sächlichen und vermischten Ausgaben auf 97 378 ℳ, 59 900 ℳ niedriger als im laufenden Etatsjahr; im Ganzen belaufen
sich die Ausgaben für die Rentenbanken auf 646 527 ℳ, gegen 699 990 ℳ im Vorjahre. Bei den Wittwen⸗ und Waisen⸗Ver⸗ pflegungsanstalten stellten sich die Ausgaben auf 5 632 050 ℳ gegen 5 697 353 ℳ in 1890/91. Es haben dabei die Pensionen und sonstigen reglementsmäßigen Ausgaben der allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗ anstalt zu Berlin, für welche 4 255 000 ℳ angesetzt sind, um 73 103 ℳ, und der vertragsmäßige Zuschuß für die Provinz Schleswig⸗Holstein zur allgemeinen Wittwenkasse in Kopenhagen von 185 750 ℳ, dem Anschlage des dänischen Finanz⸗Ministeriums gemäß um 12 900 ℳ abgenommen. Die Pensionen aus der Hof⸗ und Civil⸗ diener⸗Wittwenkasse zu Hannover haben sich von 950 000 ℳ im Vorjahr auf 980 000 ℳ erhöht, dagegen sind, nach dem Durch⸗ schnitt der drei letzten Etatsjahre die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Waisenkasse für die vormals Kurfürst⸗ lichen Civilbeamten der acht Rangklassen zu Kassel um 3000 ℳ niedriger, auf 113 000 ℳ, die Pensionen aus der Civil⸗Wittwen⸗ und Waisengesellschaft zu Kassel, um 4300 ℳ niedriger, auf 172 500 ℳ; die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Waisenkasse ehemaliger nassauischer höherer Civilbeamten, um 1000 ℳ niedriger, auf 3000 ℳ; die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Waisen⸗Versorgungs⸗ anstalt, um 500 ℳ niedriger, auf 6000 ℳ, und die Pensionen aus der Kasse der vormaligen Pensionsanstalt für Wittwen und Waisen der Staatsdiener in Frankfurt a. M., um 500 ℳ niedriger, auf 3500 ℳ angesetzt worden. Auf der gleichen Höhe wie im Vorjahre stehen die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Waisenkasse ehemals niederer nassauischer Beamten mit 12 000 ℳ und die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Weaisenkasse ehemals nassauischer Unterbeamten mit 1300 ℳ Für die Verwaltung des Thier⸗ gartens bei Berlin werden an Besoldungen 17 900 ℳ, 8900 ℳ mehr, an andern persönlichen Ausgaben 1700 ℳ, 700 ℳ mehr, ge⸗ fordert. Erstere Mehrausgabe ist durch den Nachtrag zum Staalts⸗ haushalt für 1890/91, letztere durch Zulagen an die zur Zeit mit besonders schwierigen und verantwortlichen Dienstobliegenheiten be⸗ trauten Beamten veranlaßt worden. Die sächlichen Verwaltungs⸗ und Betriebskosten betragen 125 100 ℳ, 1500 ℳ mehr als im Vor⸗ jahre. Die Ausgaben für die Verwaltung des Thiergortens betragen daher im Ganzen 144 700 ℳ gegen 143 200 ℳ im Vorjahre. Für Wartegelder, Pensionen und Unterstützungen sind im Ganzen 35 424 303 ℳ gegen 33 265 352 ℳ im Vorjahre in Ansatz gebracht worden. Eine Mehrausgabe von 1 600 000 ℳ ist dabei bei den Pensionen für Civil⸗ beamte, welche mit 26 100 000 ℳ eingestellt sind, mit Rücksicht auf die nach dem Durchschnitt der letzten drei Etatsjahre zu erwartenden Steigerung und aus demselben Grunde eine Mehrausgabe von 700 000 ℳ, bei den gesetzlichen Wittwen⸗ und Waisengeldern eingestellt worden, so daß sich die letztere Position auf 7 200 000 ℳ stellt. Niedriger an⸗ gesetzt worden sind die Wartegelder für Civilbeamte, um 18 621 ℳ, mit 320 636 ℳ, die Dispositionsgehälter, um 102 428 ℳ, mit 417 667 ℳ, und der Pensions⸗Aussterbefonds, um 20 000 ℳ, mit 800 000 ℳ Gegen das Vorjahr unverändert sind geblieben: die Karenzunterstützungen mit 60 000 ℳ, die Unterstützungen für aus⸗ geschiedene Beamte, wie für die Wittwen und Waisen von solchen mit 222 000 ℳ, der Gnaden⸗Pensionsfonds mit 3000 ℳ und der Fonds zu einmaligen Unterstützungen solcher Personen, welche, ohne die Eigenschaft von Beamten zu haben, im Staatsdienste beschäftigt werden oder gewesen sind, mit 4000 ℳ Die allgemeinen Fonds be⸗ stehen aus dem Dispositionsfonds zu Gnadenbewilligungen in Höhe von 1 500 000 ℳ, dem Fonds zur Ablösung von Passivrenten und anderer Verpflichtungen im Betrage von 100 000 ℳ, dem Fonds zur Verbesserung des Diensteinkommens der in Schleswig⸗Holstein, Han⸗ nover und Hessen⸗Nassau vorhandenen Beamten, welche bei der Umgestaltung der Behörden disponibel geblieben sind, in Höhe von 12 000 ℳ, und dem Fonds für unvorhergesehene Ausgaben von 1 200 000 ℳ Diese Positionen, welche zusammen eine Höhe von 2 812 000 ℳ erreichen, sind gegen das Vorjahr unverändert geblieben, dagegen sind die im vorigen Etat aufgeführten Titel 5 bis 7 in Höhe von 15 000 000 ℳ in Wegfall gekommen. An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden für die Instandsetzung der Bürgersteige am Opernhause zu Berlin und zur Erneuerung mehrerer Thüren und Fenster im Schauspielhause daselbst 8000 ℳ, 2500 ℳ mehr als im Vorjahre verlangt.
Der Etat der Verwaltung der direkten Steuern setzt die Summe der Einnahmen auf 171 166 000 ℳ, 5 419 200 ℳ höher als im Etatsjahr 1890/91 an. Es ist hierbei die Einnahme an Grundsteuer einschließlich der Gebühren für die Erhebung der Steuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗ Nassau und Rheinland, in der früheren Weise nach dem Soll⸗ einkommen für das Jahr 1890/91 mit 40 022 000 ℳ ver⸗ anschlagt Die hiernach gegen den vorigen Etat hervor⸗ tretende Mindereinnahme von 10 000 ℳ ist die Folge des Uebergangs grundsteuerpflichtiger Liegenschaften in die Kate⸗ gorie der gebäudesteuerpflichtigen oder steuerfreien Grundstücke. Die Gebäudesteuer ist, ebenfalls nach Maßgabe der Veranlagung für das Vorjahr, mit 33 613 000 ℳ in Ansatz gebracht worden. Es er⸗ giebt sich danach ein Mehr von 1 238 000 ℳ gegen das Vorjahr. Bei der klassifizirten Einkommensteuer ist unter Berücksichtigung des für das Jahr 1891/92 voraussichtlich eintretenden Mehrbetrages der Abgänge über die Zugänge ein Jahresbetrag von 48 355 000 ℳ be⸗ rechnet worden, sodaß nach Abzug der gesetzmäßig außer Hebung bleibenden Raten im Betrage von 1 380 (00 ℳ, 46 975 00 ℳ zur Erhebung gelangen. Es ergiebt sich daher gegen den vorigen Etat eine Mehreinnahme von 2 611 000 ℳ Die Klassensteuer ist nach demselben Grundsatz wie die klassifizirte Einkommensteuer auf einen Ertrag von 34 588 000 ℳ veranlagt, sodaß nach Abzug des dreimonatlichen Erlasses ein Einnahmesoll von 25 911 600 ℳ, 1 260 000 ℳ mehr als im Vorjahre, verbleibt. An Gewerbesteuer waren im Durchschnitt der drei letzten Etatsjahre überhaupt 20 705 184 ℳ eingegangen und ist daher unter Zurechnung des zu erwartenden Ueberschusses der Zugänge über die Abgänge der Ertrag für 1891/92 mit 21 601 000 ℳ, 482 000 ℳ mehr als im Vorjahre, in Ansatz gebracht worden. Die Eisenbahnabgabe ist mit demjenigen Betrage ausgeworfen worden, welcher von den für das Betriebsjahr 1889 bezw. des Rechnungsjahres 1889/90 verbliebenen Reinerträgen der steuerpflichtigen Eisenbahnen an die Staatskasse abzuführen ist, was die Summe von 272 250 ℳ, 40 850 ℳ weniger als im Vorjahre ergiebt. Die direkten Steuern in den hohen⸗ zollernschen Landen, welche auf 283 000 ℳ angenommen sind, ergeben eine Mehreinnahme von 1000 ℳ Die Ein⸗ nahme an Gebühren besteht aus 91 500 ℳ an Fortschreibungs⸗ gebühren, 343 500 ℳ an Gebühren aus dem Verwaltungszwangsver⸗ fahren und 1 797 000 ℳ an Gebühren, welche bei. den Katasterbureaus der Regierungen, den Katasterämtern und den Bezirksämtern ein⸗ kommen, im Ganzen also aus 2 232 000 ℳ, 83 700 ℳ weniger als im Vorjahre. Für Einnahmen aus den Nebenbeschäftigungen der Katasterbeamten sind 145 750 ℳ, 750 ℳ mehr als im laufenden Jahre, angesetzt. An Strafbeträgen und sonstigen Einnahmen sind nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre 81 000 ℳ, 39 000 ℳ weniger, in Ansatz gebracht worden, dabei sind 30 000 ℳ in Folge anderweitiger Einrichtung der Einziehung der Brand⸗ steuer im Regierungsbezirk Kassel in Abgang gestellt worden. Bei den Ausgaben stellen sich die Besoldungen auf 5 338 621 ℳ, um 321 657 ℳ höher als im laufenden Etatsjahre, der Wohnungsgeld⸗ zuschüsse auf 688 000 ℳ, 18 000 ℳ mehr, und die anderen persön⸗ lichen Ausgaben auf 838 403 ℳ, 64 181 ℳ mehr. Es ist diese Mehrausgabe durch die Schaffung neuer Beamtenstellen in Folge des vermehrten Umfanzs der Geschäfte und die höheren Remunerirungen an Hulfsarbeiter veranlaßt worden. Die sonstigen Kosten der Ver⸗ anlagung und Erhebung sind auf 4 413 000 ℳ, 38 750 ℳ höher als in 1890/91 veranlagt, die sächlichen und vermischten Ausgaben auf 3 280 976 ℳ, 158 312 ℳ mehr als im Vorjahre. Die Summe der dauernden Ausgaben beläuft sich daher auf 14 499 000 ℳ gegen 13 898 100 ℳ im Vorjahre, sodaß sich für das Jahr 1891/92 ein Ueberschuß von 156 667 000 ℳ, 4 818 300 ℳ mehr als in 1890/91,
7 (Fortsetzung folgt.)
An unsere deutsch⸗evangelischen Glaubensgenossen.
Durch weite Kreise geht in diesen Tagen das lebhafte Gefühl, Volk an einem Wendepunkte seiner Entwickelu en eingedrungen und dur g der letzten Jahr⸗
daß unser deutsches steht. Der Zwiespalt, der in sein Volksleb die wirthschaftliche und gesellschaftliche Entwickelun er mehr vertieft ist, bedroht dasselbe mit den schwersten Mit dankbarer Freude begrüßen alle wahren Freunde des eres geliebten Kaisers, der, in die Fußtapfen des in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I tretend, den Weg tief⸗ greifender sozialer Reformen mit hohem S die Kirche zur Mitarbeit an der Heilung der lebens aufgerufen hat.
zehnte imm Gefahren.
Volkes den Vorgang uns
Stände desselben verbindet.
der Hoffnung, Gut. Dadurch wehrt es je
über seine ungleiche Vertheilung.
schen Beruf. Last, welche die Noth au für das äußere Leben, un
den Allen gemeins so niedrig, da Ganzen entbände. gewiesen hat, der soll, den seinen darin und Kräfte in den freien Dienst am Gemeinwohl
Das Evangelium verkündigt Allen die Eine unverdiente Gnade Gottes in Christo und wehrt damit jeder Selbstüberhebung und Es verbindet Arm und Reich, Hoch und Vorgesetzte und Untergebene durch Nur die Liebe, welche in vermag die Kluft zu überbrücken, durch Lebensverhältnisse die
Geringschätzung Anderer. Niedrig, Arbeitgeber und Arbeiter, das Band der gleichen Liebe mit einander. Jedem den Bruder ehrt, welche die natürliche Ungleichheit der äußeren verschiedenen Stände und Klassen des Volkes in feindliche Lager icht in verletzender Herablassung, sondern in vertrauen⸗ erweckender Theilnahme geht sie den Bedürfnissen der ungünstiger Gestellten nach und lehrt sie ihre wahren Freunde kennen. Das welcher Dienstleistungen zu fordern hat, selbstloser Opfer⸗
scheidet. N.
Evangelium lehrt, daß Jeder, auch verpflichtet ist, in persönlicher Fürsorge und freudigkeit für die Wohlfahrt des Untergebenen einzutreten. aber auch alles Dienen und Gehorchen zur dankbaren Liebeserweisung gegen den Hüter und Pfleger der sozialen Gemein Gedeihen das Wohl des Einzelnen steht und fällt. Das Evangelium fordert von erhaltung des sittlichen Lebens um Gottes und unse t den Grund für die Heiligung eines Familien⸗ r Sinn für alles Große und Edle und n Mark unseres Volkes zehrt, ge⸗ Familienleben weihen durch das Wort Gottes und Alles, was das Leben er Kinderzucht, welche von früh an den Grund heiligen Ordnung in Gehorsam und Hoch und Niedrig mit gleichem Ernst des häuslichen Lebens durch die Sucht reuung und üxpiger Sinnenlust. Schöpfung her
willen. Es legt dami lebens, in dessen Schooß de der Abscheu vor der Unzucht, die a pflanzt und gepflegt w die Sammlung um adelt, es ermahnt zu d legt für die Achtung vor jeder Es straft bei die Verödung und Verstörung nach citler Zerst Das Evangelium erhebt den von der Ruhetag zum Sonntag und weiht denselben durch die Ver Worts zur Vorbereitung auf unser himmlisches Ziel in Es bedrobt mit heiligem Ernste den, der aus uhetag verkümmert;
Gottesfurcht.
des göttlichen Andacht und Gebet. ind Gewinnsucht dem Andern seinen R tauch die Eatheiligung des Sonntags, welche durch wüste Genußsucht Leib und Seele schädigt, st pflichtet insbesondere die höheren Stände, treue Fürsorge mitzuhelfen, daß Alle holung und herzerfrischender Freude. zum Segensquell eines kirchlichen Gemeindelebens, schied der Stände aufhebt in der gemeinsamen Fürsorge für das deihen echter Frömmigkeit in den Häusern und Herzen.
redigt allen Verirrten und Verlorenen die ‚es verheißt allen Kranken und Noth⸗ leidenden, allen Mühseligen und Beladenen Trost und Erquickung. Damit weckt es den Sinn für die Uebung der barmherzigen Liebe, ken pflegt. die sittlich Gefährdeten behütet und die Verirrten auf den rechten Weg zurückzubringen sucht. legt jedem Einzelnen die Pflicht auf, sich in den Dienst solcher seinem Kreise getrieben wird
Eigennutz:
aber es straf
Das Evangelium p suchende Sünderliebe Gottes
welche die Armen und Kran
ß er von der
Es lehrt das
Liebesarbeit zu stellen, wo un — ‚durch willige Opfer an Zeit und Kraft⸗
inne weiter verfolgt und Schäden unseres Volks⸗ Dieser Ruf ergeht auch an uns, die wir im Dienste der inneren Mission hier aus Nord und Süd des Vaterlandes versammelt sind. In der Ueberzeugung, daß nur im Evangelium von Christo, wie es die Kirche bekennt, der Quell aller Heils⸗ und Segens⸗ kräfte ruht, deren unser Volksleben zu seiner Genesung bedarf, wenden wir uns an Euch, unsere evangelischen Brüder und gilt, mit allen Kräften gemeinsam dahin zu wirken, an das Evangelium wieder die Macht werde, welche Lebensanschauung unseres Volkes bestimmt und alle Klassen und Nur so können die drohenden Gefahren beschworen und unserem Volke der gesellschaftliche Friede wieder⸗ gegeben werden.
Das Evangelium allein bietet im Frieden des „die an unvergänglichen Gütern reich macht, das höchste der Ueberschätzung des irdischen Gutes, dem rastlosen Jagen nach Gewinn wie der grollenden Unzufriedenheit 8 1 Das Evangelium lehrt den irdischen Besitz schätzen als ein von Gott anvertrautes Gut, mit dessen Größe die Schwere der Verantwortung wächst. Darum darf dasselbe nie gemehrt werden auf Kosten des Wohles und der berechtigten Ansprüche Anderer, darum soll es nicht in Wollüsten verzehrt, sondern gebraucht werden zur Ehre Gottes und im Dienste der Liebe. Das Evangelium straft den prahlerischen Luxus und die träge Genußsucht nicht weniger, wie die neidische Begehrlichkeit und die muthlose Verkommenheit.
Das Evangelium verleiht Allen den gleichen höchsten Beruf der Gotteskindschaft und adelt dadurch jeden von Gott verliehenen irdi⸗ In seinem Lichte wird jede Berufsarbeit aus einer ferlegt, zu einem Segen für das innere wie d jede treue Erfüllung der Berufspflicht zum Gottesdienst. Kein irdischer Beruf ist so hoch, daß er berechtigte, amen höchsten Beruf gering zu achten, und keiner Mitverantwortung für das Wohl des Wem aber Gott keinen besonderen Beruf zu⸗ suchen, seine Mittel, Gaben zu stellen.
Mitbürger. daß der Glaube die gesammte
Gewissens und in
schaft, mit deren
Mann und Weib die gleiche Rein⸗ res ewigen Heiles
statt sie zu erquicken. durch gutes Beispiel und ihn nutzen lernen zu w Es erhebt den Tag des Herrn das jeden Unter⸗
mit seinen Gaben und Gütern o und wie sie in
mitzuhelfen an dem Bau des Reiches Gottes auf Erden.
In diesem Sinne die Kraft des Ev Lebensführung zu bewähren, haben wir heute aufs Neue vor Gottes Wir haben uns die Hände gereicht, in vereinter
Angesicht gelobt. damit All en, dami 2
Arbeit nach immer neuen Mitteln und Wegen zu such die unser Volk lieb haben, sich um das freudige Bekenntniß zu dieser im Evangelium wurzelnden Welt⸗ und Lebensans Wir sind der frohen Zuversicht, daß die Kirche und Amt in erneutem Eifer durch die Predigt des lauteren Gotteswortes und durch treue Seelsorge damit vorangehen werde. herzlich und dringend, daß Jeder, der dies Bekenntniß theilt, mit uns einem Kreise durch Wort und Werk. Gaben und Güter ausgetheilt, je höher auf welche er Einen im öffent⸗
für dasselbe eintrete in reicher Gott das Maß seiner und einflußreicher die Stelle ist, lichen Leben mitzuhelfen,
pflichtang,
kunft sind unsere Fürsprecher, Volk das Licht des lauteren E bleibt unsere Zuversicht. und zu unseres Volkes Heil! Nürnberg, den 16. September 1890. Der 26. Kongreß für innere Mission. D. Weiß
Exemplare dieser Ansprache ist der Mission Jedem zu übersenden bereit, der sich an Berlin W., Genthinerstraße 38) mit einer Zeile wendet.“
. allen Ständen rungen des Evangeliums entsprechende Lebensgestaltung ermöglicht werde, daß alle Hindernisse der wahren Volkswohlfahrt beseitigt und jeder segensreichen Ordnung die Wege gebahnt werden.
An alle unsere Glaubensgenos uns die Hände und helft u mittel für alle Schäden un
angeliums in unserer gesammten
chauung sammeln. ihr geistliches
Aber wir bitten
sen aber ergeht die Bitte:
ns, das Evangelium als das einzige t seres Volkslebens zu erproben! Die unseres Volkes hat uns getrieben, die drohenden Gefahren der Zu⸗ und unser Gott, der dem deutschen liums hat aufgehen lassen, ist und segne auch dieses Wort zu seiner Ehre
Central⸗Ausschuß für innere ihn (Adr
der durch die Tilgung ersparten Zinsen sowie der Ueber⸗ der Parteiorgane ausdrücdlich der Parteileitung übertragen. Daraus sschüsse des Wasserwerks und der Gasanstalt, soweit solche die Ver⸗ ergiebt sich von selbst, daß Beschwerden der Parteigenofsen
“““ Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi 1.
Berlin, Dienstag, den 13. Januar
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Königreich Preußen. gabe der jedesmaligen Tilgungsmittel zur Einlösung kommen, “ wird alljährlich im Monat „ und zwar zuerst im 11““ Privilegium ““ .189. durch eine Ausloosung bestimmt, welche unter Zu⸗ wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden iehung eines Notars vorgenommen werden soll. Schuldverschreibungen der Stadt Harburg im Betrage 5) Die Ergebnisse der Ausloosung, — die Buchstaben, Nummern von 3 000 000 ℳ ““ der ehe, — werden 1 8 jedesmal sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Rück⸗ üe e Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. zahlungstage in dem „Deutschen Reichs, und Preußischen achdem die städtischen Kollegien der Stadt Harburg darum Staats⸗Auzeiger“, dem „Amtsblatt“ der Königlichen Regierung zu nachgesucht haben, daß der Stadtgemeinde Harburg zur Bestreitung Lüneburg, den „Harburger Anzeigen und Nachrichten“ und einer der außerordentlicher Arsgaben für die Anlage einer Wasserleitung, für in der Provinz Hannover am Meisten verbreiteten Zeitungen bekannt den Bau eines öffentlichen Schlachthauses, für die Einrichtung einer Gas⸗ gemacht, und es sollen nach Verlauf von sechs Monaten jedesmal an anstalt, für eine Straßen⸗Kanalisation, für den Neubau des Rathhauses, dem auf die Ausloosung folgenden die in den betreffenden sowie für sonstige gemeinnützige Einrichtungen die Aufnahme einer Anleihe Schuldverschreibungen verbrieften Kapitale im vollen Nennwerth mit im Gesammtbetrage von 3 000 000 ℳ gegen auf jeden Inhaber lautende, den laufenden Zinsen von unserer Kämmereikasse an den Inhaber der mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreibungen gestattet werden Schuldverschreibungen zurückgezahlt werden. möge, so wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 6) Mit dem Rückzahlungstermine treten die Schuldverschreibungen 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Jahlungs⸗ außer Verzinsung. Bei der Rückzahlung sind die nicht fällig ge⸗ verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, sowie des Artikels I der wordenen Zinsscheine sammt Anweisungen mit den Schuldverschrei⸗ Königlichen Verordnung vom 17. September 1867, betreffend die bungen einzuliefern, widrigenfalls die Beträge jener Zinsscheine an Einführung des vorgenannten Gesetzes in den neuen Landestheilen, den Kapitalien gekürzt werden. E““ Harburg durch gegenwärtiges Privilegium die Be⸗ 7) Sofern und soweit in einem oder dem anderen Jahre die gniß ertheilen: “ 8 8 Tilgung mittelst Ankaufs von Schuldverschreibungen bewirkt werden auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens sollte, werden darüber in gleicher Weise Vgeniee Pekeneeme hungen der Gläubiger unkündbare, nach dem anliegenden Muster erfolgen, wie solche im Falle der Verloosung unter Nr. 5 vor⸗ auszufertigende Schuldscheine im Gesammtbetrage von gesehen sind. 3 000 000 ℳ, in Buchstaben: . 8) Mit der Schuldverschreibung werden Zinsscheine für 20 Fällig⸗ “ „Drei Millionen Mark keitstermine und Zinsscheinanweisungen ausgegeben. in folgenden bschnitten: 9) Gegen Ruͤcklieferung der Anweisungen werden nach Einlösung 300 Stück über je 2000 ℳ der jedesmal ausgegebenen Zinsscheine neue Zinsscheine und eine neue 700 Stück über je 1000 ℳ Anweisung ausgegeben werden. 1“ Ei i e 500 ℳ PSnc 99 Sö und die neue Anweisung auch über je gegen Vorzeigu er e e in E Fesse I8. E Se weeieit e vesrzzahe und S 11.“*“] vom 1. Januar des auf die Ausgabe folgenden Ka enderjahrs an Geschieht dies, so verliert dadurch die bereits ausgegebene An⸗ jährlich mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs weisung ihre Wirksamkeit. Es muß jedoch in diesem Fald über den der Zinsen von den zurückgezahlten Schuldbeträgen, sowie mit den Empfang der Zinsscheine und der Anweisung eine besondere öffentlich Ueberschüssen der Wasserleitung und der Gasanstalt, soweit diese die beglaubigte Quittung ausgestellt werden. 2 und die jährlichen Tilgungsraten der zu ihrer Anlage ver⸗ Sind aber schon vor der Beibringung der Schuldverschreibung wandten Beträge übersteigen, mittelst Ausloosung oder Ankaufs zu die neuen Zinsscheine und die neue Anweisung gegen Einlieferung der tilgen sind. Jede Ausgabe von Schuldscheinen ist zuvor, nach Maß⸗ früheren Anweisung verabfolgt, so findet die Ausgabe von neuen gabe des §. 128 Nr. 3 der Hannoverschen revidirten Städteordnung Zinsscheinen und einer neuen Anweisung auf die Schuldverschreibung vom 24. Juni 1858 und des §. 16 Abs. 3 des Zuständigkeitsgesetzes für dies Mal nicht statt. vom 1. August 1883 vom Bezirksausschusse zu genehmigen. Auch die Wird das Kapital gekündigt oder von der Kämmereikasse ein⸗ Ertheilung der Genehmigung in denausgegebenen Schuldscheinen ist gelöst, so verliert die Anweisung, welche zu der Schuldverschreibung nachrichtlich zu erwähnen. 1 1 ausgefertigt ist, ihre Wirksamkeit, auch wenn sie mit der Schuld⸗ W Ertheilung des Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen verschreibung nicht eingeliefert sein sollte. Wirkung, daß ein jeder Inhaber der Schuldverschreibungen die daraus 10) Zinsen von Schuldverschreibungen, deren Erhebung bis zum sich ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem letzten Dezember des vierten auf den in dem betreffenden Zinsscheine Nachweise des Eigenthums verpflichtet zu sein. 1 bestimmten Zahlungstag folgenden Kalenderjahres nicht erfolgt ist 1 Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der (§§. 3 und 5 des Hannoverschen Gesetzes vom 22. September 1850, Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der die Verjährung persönlicher Klagen und die Einführung kurzer Ver⸗ b“ eine Gewährleistung Seitens des Staates sebenngericges für dieselben betreffend) verfallen zum Vortheile unserer nmen. G Kämmerei⸗Kasse. G Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Harburg, den beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1 Der Magistrat. Gegeben Berlin im Schloß, den 29. Dezember 1890. . II. 8.) Wilhelm R. SGProvinz Hannover. Regierungsbezirk Lüneburg. Herrfurth. Miquel. 1. Zinsschein über ℳ J
Regierungsbezirk Lüneburg.
Der Wortführer.
zur
Schuldverschreibung der Stadt Harburg
Buchstabe ... Buchstabe Nr E1““ i 8
X“ . .. Mark Reichswährung. e 1“ Schuldverschreibung 8
Budfab2 vr. Herburg “ “ Zinsen zu. .Prozent aus unserer Kämmerettaffe
Provinz Hannover.
empfängt Inhaber dieses an halbjährlichen
6“
über 1 Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn der Betrag nicht inner⸗ Ma Reichswährung.. halb vier Jahren nach dem Ablauf des Kalenderjahres seiner Fällig⸗ Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom keit erhoben wird. 29. Dezember 1890 und ausgegeben mit der Genehmigung des Harburg, den
Bezirksausschusses vom Der Magistrat. Der Wortführer
Magistrat und Bürgervorsteher⸗Kollegium der Stadt Harburg insschein⸗Anweisun beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Schuld⸗ 3 1c zur b verschreibung von der Stadt Harburg ein derselben dargeliehenes Schuldverschreibung der Stadt Harburg Kapital von . . Mark Reichwährung zu fordern hat. 1 Buchstabe Nr. über. ℳ Reichswährung. „Die Zinsen auf dieses Kapital sollen vom heutigen Tage an mit ährlich.. Prozent in halbjährlichen Terminen am... gegen Nach Ablauf der in den vorstehenden Zinsscheinen bemerkten Einlieferung der fälligen Zinsscheine von der Kämmereikasse der Stadt zwanzig Zinszahlungstermine bis zum werden, gegen Harburg gezahlt werden. b 1 Rücklieferung dieser Anweisung, neue Zinsscheine auf fernere zehn Das Kapital ist auf Seiten des Gläubigers unkündbar, kann Jahre und eine neue Anweisung ausgegeben, insofern solche nicht gegen aber von der Stadt zu jeder Zeit nach voraufgegangener sechsmonat’ Vorzeigung der Schuldverschreibung abgefordert sind. licher Kündigung zurückgezahlt werden. v1161618116 4 1b Die Rückzahlung des Kapitals im Uebrigen, sowie die Zahlung Der Magistrat. Der Wortführer. der Zinsen erfolgt nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Be⸗ “ “ b 1 8 Sicherheit für das Kapital und die Zinsen haften die ] 8 1 e5 8 ; 8 3 Nr. 24 des v Be . “ Einnahmen und das gesammte Vermögen der Stadt zum Tnagblatt E11“ EWfheft bheile Ann f Fällig bis zum . 111“ vn. unterirdischen Fernsprechlinien in Hamburg. — Die wirthschastlichen in⸗Anweisung ausgegeben. Die Kraftloserkläruns der Schuld, und Verkehrsverbältnisse Brastliens (Schluß) — II. Kleine Mit⸗ “ flad 88 und der Anweisungen, in Feene et theilungen: Der französische Post⸗Etat für 1891 vor der Deputirten⸗ 25 Janugt 1877 Getelpsczehöchuung, sar das Deutsche Reich kammer. — Post⸗Sparkasse in der Kolonie Victoria im Jahre 1889. 18 In Gemäßheit der §§. 71 1 74 6 Hannoverschen revidirten —. Ein Riesenbuch. — III. Literatur des Verkehrswesens: Hand⸗ Stävkeord 24. Juni 1812 ; bibliothek der stenographischen Wissenschaft. Begründet und geleitet Steädteordnung vom 24. Juni 1858 ist diese Schuldverschreibung von von Paul Mitzschke. Erster Band: A. Junge. Die Vor eschichte dem Vorsitzenden des Magistrats und dem Wortführer des Bürger. der Stenographie in Deutschland wähtend des 17; und 18. Jahr⸗ vorsteher⸗Kollegiums eigenhändig vollzogen. Die Zinsscheine und An⸗ hunderts 88 Leipzig 1890. Verla von J H. Rob lsky weisungen sollen dagegen mit faecsimilirten Unterschriften des VV“ zig 8 9 .“ öee gistrats⸗Vorsitzenden und des Wortführers, sowie mit der eigen⸗ 8 e ““ des e Revisors versehen werden. Harburg, den 8 zͤwi 3 8 Der Magistrat. Der Wortführer “ “ “ 1 Zur Arbeiterbewegung.
Bestimmungen In einer sozialdemokratischen Versammlung in Berlin waren
betreffend die Anleihe der Stadt Harburg. jüngst Beschwerden über die Leitung des „Vorwärts“ laut geworden.
1) Falls nicht die Tilgung der ganzen Anleihe oder des noch Hierauf antwortet nun der Parteivorstand in einer so zu sagen vorhandenen Restes durch Kündigung Seitens der Stadt auf einmal offiziellen, vom „Vorwärts“ veröffentlichten Erklärung, in welcher er erfolgt, werden zur allmählichen Tilgung der Anleihe, von dem auf den Parteigenossen vorhält, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie die Aufnahme der Anleihe folgenden Jahre an, jährlich mindestens sich uͤber den „Vorwärts“ beschwert fühlen. Es heißt da: „In unserer des Gesammtbetrages der Anleihe unter Hinzurechnung in Halle beschlossenen Parteiorganisation ist nach §. 15 die Kontrole
insung mit 3 ½ % und die Tilgung mit 1 % der betre enden Anlage⸗- über das offizielle Parteiorgan zunächst bei der Partei⸗ Fnsanc, mäf an, G 8 4 8 leitung (Vorstand und Controleuren) anzubringen sind. Sind 2) Die vollständige Tilgung der Anleihe wird durch die vor⸗ die Beschwerdeführer durch die von jenen getroffene Ent⸗ bemerkten Tilgungsmittel im Verlanf von längstens 45 Jahren scheidung nicht zufriedengestellt, so bleibt ihnen die Berufung an den beschafft. Parteitag offen. Das ist der Instanzenweg, den jeder Parteigenosse, 3) Die Tilgung geschieht durch Ankauf oder Ausloosung der der auf Disziplin hält und dem die Ehre der Partei am Herzen liegt,
Schuldverschreibungen. inne zu halten verpflichtet ist. Es entspricht nicht den Gepflogen⸗ 8 4) Die Reihenfolge, in welcher dieselben, sofern und in⸗ heiten der Partei, wenn Seitens einzelner Parteigenossen unter Bei⸗ soweit die Tilgung nicht durch Ankauf geschieht, nach Maß setzung des durch die Parteiorganisation vorgeschriebenen Instanzen⸗
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ganges Anklagen und Beschwerden in öffentlichen Versammlungen erhoben und erörtert werden. Ein solches Verfahren ist doppelt zu verurtheilen, wenn, wie in dem vorliegenden Falle, die Versammlung zu ganz andern Zwecken einberufen wurde und man nicht einmal für nöth
hielt, die Angegriffenen von den beabsichtigten Anklagen zu unter⸗ richten. Wir sprechen die Erwartung aus und sind überzeugt, daß alle einsichtigen Genossen mit uns derselben Ansicht sind, daß aͤhnliche Vorgänge sich nicht wiederholen dürfen, und daß, wer glaubt, Be⸗ schwerden und Anklagen gegen die Organe der Partei vorbringen zu müssen, sich nach den Bestimmungen der Parteiorganisation richtet.“
In Berlin wollen die Sozialdemokraten Versammlungen von Arbeitslosen veranstalten, deren erste am Dienstag stattfinden soll. Die „Magd. Ztg.“ bemerkt treffend dazu: „Hoffentlich werden die Agitatoren den Arbeitslosen sagen, daß die von sozialdemokratischer Seite inscenirten planlosen Strikes und andere Brandschatzungen den Nothstand verschärft haben“.
In Magdeburg fand am Montag eine Versammlung von Arbeitslosen statt, welche von etwa 1000 Personen besucht war. Die Anwesenden wurden von dem Redner Kohlmann mit sozialdemskratischen Lehrsätzen traktirt und der Sozialdemo⸗ kratie beizutreten aufgeforder. Es wurden schließlich zwei Resolutionen angenommen. In der einen erklärte sich die Versammlung mit den Ausführungen einverstanden, und die An⸗ wesenden verpflichteten sich, den Arbeitervereinen und den gewerkschaft⸗ lichen Organisationen beizutreten. In der zweiten Resolution erklärte die Versammlung, daß sie es unter ihrer Würde halte, zu petitioniren.
In einer sozialdemokratischen Versammlung in Neuhaldens⸗
leben erklärte der Sprecher Albrecht aus Halberstadt auf Befragen Seitens eines Predigers, daß zwar nach dem sozialdemokratischen Pro⸗ gramm die Religion Privatsache, daß aber die Religion der Sozial⸗ demokraten „Atheismus und Gottesleugnung' sei! Niach einer Meldung der „Breslauer Ztg.“ aus Ober⸗Schlesien ist der Strike der Belegschaft des Schmiederschachts beendet; die ganze Belegschaft ist heute ohne jegliche Lohnerhöhung wieder angefahren.
Im Saarkohlen⸗Revier fand am Sonntag eine vom Arbeiter⸗Rechtsschutzverein einberufene allgemeine Arbeiterversammlung statt, die wegen aufreizender Ausdrücke Seitens des Vorsitzenden, Maurerpoliers Roll, der Auflösung durch den anwesenden Polizei⸗ kommissar verfiel. Die Versammlung hatte, wie die „Saarbr. Ztg.“ bemerkt, nur den Zweck, einmal wieder recht tüchtig auf Kapital und Arbeitgeber zu schelten.
Fürsorge für entlassene Strafgefangene. “ Der „Verein zur Besserung der entlassenen Straf⸗ gefangenen“ hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den Gefängnißverwaltungen und den Chefs derselben, den Ministern des Innern üUnd der Justiz, mitzutheilen, daß er von jetzt ab sich auch der Aufgabe unterziehen will, die Guthaben der Entlassenen zu verwalten, sobald diese Guthaben den Betrag von über 20 ℳ ausmachen oder den Gefängnißverwaltungen auch bei einem geringeren Betrage eine Fürsorge bezüglich der Verwendung des Guthabens geboten erscheint. Im abgelaufenen Jahre sind 2766 Strafentlassene durch das Ar⸗ beitsnachweisebureau des Vereins in Arbeit gebracht worden. Nur 373 blieben von diesen in Berlin, für 2393 Strafentlassene wurde die Arbeitsgelegenheit außerhalb gefunden. In landwirth⸗ schaftlichen Betrieben haben 1413 Strafentlassene Unterkunft ge⸗ funden. 829 Entlassene fanden Beschäftigung als Erd⸗ und Ziegelarbeiter, 186 im Fabrikbetrieb, 172 im Handwerks⸗ betrieb, 131 als Kutscher, Gärtner, Hrusghenee u. dergl., 55 endlich als Buchhalter, Verkäufer, Aufseher, Schreiber u. dgl., ins⸗ gesammt hatten 3423 Strafentlassene die Vermittelung des Bureaus nachgesucht und konnten somit 80,8 % berücksichtigt werden. Die Kosten der Fürsorge sind allerdings wieder recht bedeutende gewesen. Allein für Eisenbahnfahrkarten wurden 7045, für Naturalverpflegung 1588 ℳ, für Werkzeug 288 ℳ, für Beschaffung von Schlafstellen 1080 ℳ und an baaren Unterstützungen 1080 ℳ verausgabt. Speise⸗ marken wurden 10 100 vertheilt.
Die Handweberei im Eulengebirge.
Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Schweidnitz hat, wie wir einer Mittheilung der „Tgl. Rdsch. f. St. u. L.“ entnehmen, in der Erwägung, daß der Jndustriezweig der Handweberei der Konkurrenz mit der mechanischen Weberei nicht gewachsen ist und auch durch künstliche Mittel schwerlich auf die Dauer existenzfähig zu erhalten sein wird, es als wünschenswerth bezeichnet, den im hiesigen Kreise ansässigen Handwebern die Ueberführung ihrer Söhne zu einem anderen Erwerbszweige zu erleichtern und demgemäß beschlossen, bis auf Weiteres aus dem Dispositionsfonds bis zum Gesammtbetrage von jährlich 300 ℳ denjenigen Handwebern, welche das Weberhandwerk als Hauptgewerbe betreiben und ihre Söhne ein Handwerk erlernen lassen, während der Dauer der jeweiligen Lehrzeit der Letzteren postnumerando zahlbare Beihülfen von je 20 ℳ pro Jahr zu bewilligen.
ck. Die Bewegung der Gewerbe im Königreich Bayern während des Jahres 1889.
Im Königreich Bayern betrug für das Jahr 1889 die Zahl der Gewerbeanmeldungen 53 178, jene der Niederlegungen 46 615, wonach sich ein Ueberschuß von 6563 Anmeldungen ergiebt, welche sich im Jahre 1888 auf 6970 bezifferte. In den zehn Jahren 1879 bis 1888 wurden im Ganzen 459 049 Gewerbe angemeldet, 400 689 niedergelegt; durchschnittlich treffen daher auf ein Jahr 45 905 angemeldete und 40 069 niedergelegte Gewerbe. Diese Durch⸗ schnittszahl wurde im Jahre 1889 sowohl von den angemeldeten wie auch von den niedergelegten Gewerben übertroffen.
Die im Jahre 1889 erfolgten Gewerbeanmeldungen vertheilten sich nach der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Bureaus“ auf die einzelnen Regierungsbezirke wie folgt: mit 12 913 oder 24,3 % auf Oberbayern, mit 4452 oder 8,4 % auf Niederbayern, mit 7036 oder 13,2 % auf die Pfalz, mit 3730 oder 7,0 % auf die Oberpfalz, mit 5097 oder 9,6 % auf Ober⸗ franken, mit 7950 oder 14,9 % auf Mittelfranken, mit 6099 oder 11,5 % auf Unterfranken und mit 5901 oder 11,1 -% auf Schwaben; die Niederlegungen mit 10 523 oder 22,6 % auf Oberbayern, mit 3982 oder 8,5 % auf Niederbayern, mit 5971 oder 12,8 % auf die Pfalz, mit 3481 oder 7,5 % auf die Oberpfalz, mit 4741 oder 10,2 % auf Oberfranken, mit 6998 oder 15,0 % auf Mittelfranken, mit 5613 oder 12,0 % auf Unterfranken und mit 5306 oder 11,4 % auf Schwaben. Einen Ueberschuß der Anmeldungen über die Nieder⸗ legungen batten demnach alle Regierungsbezirke. Derselbe belief sich für Oberbayern auf 2390 oder 36,4 %, für Niederbayern auf 470 oder 7,2 %, für die Pfalz auf 1065 oder 16,2 %, für die Oberpfalz auf 249 oder 3,8 %, für Oberfranken auf 356 oder 5,4 %, für Mittelfranken auf 952 oder 14,5 %, für Unterfranken auf 486 oder 7,4 % und für Schwaben auf 595 oder 9,1 %.
Von den Gewerbegruppen war an den Anmeldungen und Nieder⸗ legungen insbesondere das Handelsgewerbe mit 40,2 bezw. 37,3 % an⸗ theilig, nächstdem die Industrie der Bekleidung und Reinigung mit 16,5 bezw. 15,9 %.
An Gesuchen um Verleihung von Gast. und Schankwirthschafts⸗ konzessionen wurden im Jahre 1889 4802 gestellt und 4156 genehmigt
8 8 8 . 8 8