1891 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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eingebracht 1 der Nothleidenden auf

handel gegen Freihandel.

Geldern⸗Crispendorf 1 Durchlaucht den regierenden Fürsten ausbrachte, in wel die Versammelten begeistert einstimmten.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das „Fremdenblatt“ bemerkt, mit dem als bevorstehend gemeldeten Besuche Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Franz Ferdinand von Oesterreich⸗ Este am russischen Kaiserhofe solle nicht nur der vom Großfürsten⸗Thronfolger im Herbste vorigen Jahres dem hie⸗ sigen Hofe abgestattete Besuch erwidert werden, sondern es habe schon früher die Absicht bestanden, dem Erzherzoge, der bisher keine Gelegenheit gehabt, mit dem russischen Kaiserhofe in Berührung zu treten, durch eine Reise nach St. Peters⸗ burg den erwünschten Anlaß zu bieten, sich bei den russischen

Najestäten einzuführen. ““

8 Wie dem 5 18.. B.“ zufolge verlautet, wird sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Eugen in Vertretung des Kaisers am 25. Januar nach Berl in be⸗ geben, um der Taufe des jüngsten Sohnes Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin beizu⸗ wohnen. 1“ 1.““

Die Leiche Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Erzherzogin Maria Antonia Immaculata ist hier eingetroffen, nach der Hosburg überführt und dort in der Pfarrkirche aufgebahrt worden. 1 8 Botschasters Sadulla⸗Pascha wird auf Befehl des Sultans nach Konstantinopel übergeführt.

In der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtages wurde das ganze Gesetz über den Landeskulturrath in zweiter Lesung angenommen, was die deutschen Abgeordneten mit Händeklatschen aufnahmen.

Großbritannien und Irland.

Die Führer der unionistischen Vereinigung scheinen allmählich zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß die Home⸗ rulebewegung, obwohl ihr Lauf durch den Parnellstreit ein wenig aufgehalten worden, noch Lebenskraft genug besitze und daß mit dieser Thatsache nach wie vor gerechnet werden müsse. Eine schriftliche Auslassung des Marquis von Hartington betont die Nothwendigkeit, die Anstren⸗ gungen zur Bekämpfung der Homerulebewegung nicht erschlaffen zu lassen. In einem an den ländlichen Verein der liberalen Unionisten in Derbyshire gerichteten Briefe schreibt Lord Hartington u. A.: „Die Führer der englischen Homerule⸗ partei haben sich zu tief mit ihren irischen Bundes⸗ genossen eingelassen und sich zu stark gegen die Aufrechterhaltung des Gesetzes der Reichspartei in Irland verpflichtet, um es ihnen möglich zu machen, aus der unglücklichen Stellung, in der sie sich befinden, sich zurückzuziehen. Homerule wird daher fortgesetzt einen Theil der Politik bilden, welche die gegenwärtigen Führer der Opposition dem Lande aufzudrängen gezwungen sein werden, und es wird nach wie vor nothwendig sein, daß eine Organisation bestehe, innerhalb welcher Männer, ohne auf⸗ zuhören Liberale zu sein, im Stande sein dürften, die funda⸗ mentalen Institutionen dieses Landes aufrechtzuerhalten.“

In einer am 16. d. M. in Dublin abgehaltenen Sitzung des Nationalausschusses wurde eine neue Organi⸗ sation zur Unterstützung der seit 1886 befürworteten irischen Politik beschlossen, welche die Bezeichnung „Irish National Federation“ führen soll. Ein Rath von 61 Mitgliedern, von denen 17 die parlamentarische Partei ernennen soll, soll die Beschlüsse des neuen nationalen Verbandes ausführen.

Mehrere wallisische Abgeordnete beabsichtigen englischen Blättern zufolge, im Unterhause demnächst eine

Bill, betreffend die Anstellung eines Staats⸗Ministers für

Wales und die Bildung eines wallisischen Unterrichts⸗Departe⸗ ments, einzubringen.

Mehrere zu dem englischen Pacific⸗Geschwader gehörende Kriegsschiffe sind nach Chile abgegangen. 1

Frankreich.

Paris, 20. Januar. Der Fürst und die Fürf von Monaco statteten laut Meldung des „W. T. B.“ dem Präsidenten Carnot einen Besuch ab, welchen derselbe mit seiner Gemahlin alsbald erwiderte. 1

Die Deputirtenkammer genehmigte gestern einstimmig den von dem Minister des Innern verlangten Kredit von 2 Millionen Francs für die durch die ungewöhnliche Kälte Heimgesuchten. Der gegenwärtige. Kredit wird nur für die in Folge der Kälte Nothleidenden in den Städten gefordert; demnächst soll ein weiterer Gesetzentwurf werden, betreffend die Unterstützungen dem Lande. Im weiteren Verlaufe der Sitzung interpellirte der Deputirte Bourgeois über die Kündigung der Handelsverträge und verlangte, daß man sämmtliche Handelsverträge und Konventionen kündige, auch diejenigen, welche eine Meist⸗ begünstigungsklausel enthielten. Er empfahl schließlich das System der Reciprocität, Schutzzoll gegen Schutzzoll, Frei⸗ Der Deputirte La Ferronays erklärte es für nöthig, die Zolltarife zu diskutiren, bevor diese Frage entschieden werde. Der Minister Ribot sprach gleichfalls die Meinung aus, der Augenblick, um die all— gemeine wirthschaftliche Politik zu diskutiren, sei noch nicht gekommen. Er theile nicht die Anschauungen des Deputirten Bourgeois, man werde vielmehr nichts unterlassen, um eine Verständigung herbeizuführen. Die Regierung wolle

Frrankreich seine vollständige Freiheit, betreffend den Zolltarif,

wiedergeben. Die den Handelsverträgen mit Belgien und der Schweiz angeschlossenen Klauseln, namentlich diejenigen betreffend den Durchgangsverkehr und die Handlungsreisenden, sollten aufrecht erhalten werden. Die Regierung werde übrigens vornehmlich darauf bedacht sein, die Handelsbeziehungen mit den Nachbarstaaten Belgien, Schweiz und Spanien zu sichern, sonst würde eine andere Macht an Frankreichs Stelle treten. Frankreich werde diesen Fehler nicht begehen. Die Regierung glaube nicht, daß es nöthig sei, alle Verträge zu kündigen, Frankreich wolle sich nicht inmitten der europäischen Mächte isoliren. Es handle sich nicht darum, Frankreich zu binden, denn die aufrecht erhaltenen Verträge könnten jederzeit gekündigt werden. Die Meistbegünstigung sei in den Verträgen mit Dänemark, Rußland und Oesterreich⸗ Ungarn festgesetzt. Diese Staaten führten nur zollfreie

ohstoffe nach Frankreich ein und Cerealien, welche mit einem Einfuhrzoll belegt seien. Es bestehe also kein Interesse für die Beseitigung der Meistbegünstigungsklausel. Die Verträge mit

China und Mexiko seien für Frankreich vortheilhaft, es wäre

ein großer Verlust, sie zu kündigen. Der Minister schloß mit der Bitte, die Kammer möge das Verhalten der Regierung billigen. (Beifall.) Cassagnac erklärte, die Ausführungen Ribot's vollständig zu billigen. Wenn es sich um das Interesse des Landes handle, gebe es in der Kammer keine Vor⸗ eingenommenheit und keine Opposition. (Zustimmung auf der Rechten.) Der Präsident der Zollkommission Méöline erklärte, die Ansichten der Regierung zu theilen. Die Kammer nahm sodann mit 458 gegen 11 Stimmen eine von der Re⸗ gierung gebilligte Tagesordnung an, in welcher den Er⸗ klärungen des Ministers Ribot in der Erwägung zugestimmt wird, daß Frankreich freie Entschließung bezüglich der Zoll⸗ tarife behalte. b

In einer Besprechung dieser Verhandlung sagt das „Journal des Débats“, es sei nicht möglich, aus derselben präzise Schlüsse zu ziehen; die Wortführer der Protektionisten hätten zwar gegen die Idee protestirt, um Frankreich eine chinesische Mauer aufzuführen, aber man möchte Sicherheit haben, daß diese guten Entschlüsse andauerten und daß die Kammer bei der Berathung des Zolltarifs sich hüte, der Industrie und dem Handel Frankreichs eine Situation zu bereiten, welche man gestern einstimmig verabscheuungswürdig gefunden habe.

Die Zollkommission der Deputirtenkammer lehnte bei Prüfung des Berichts der Unterkommission über die Zölle auf Textilwaaren die Amendements, welche Baum⸗ wolle und unbearbeiteten Flachs mit Zöllen belegen wollten, ab. Dieselben bleiben also zollfrei. Dagegen legte die Kommission Zölle von 10 Fr. 40 Cent. im Maximaltarif, resp. von 8 Fr. im Minimaltarif auf gehechelten Flachs und Werg und von 15 Fr. 60 Cent. resp. 12 Fr. auf gekämmten Flachs, für welche die Regierung Zollfreiheit beantragt hatte.

Rußland und Polen.

Die Suite des Kaisers setzt sich zur Zeit zusammen aus: 70 General⸗Adjutanten (darunter 4 aus der Zeit Kaiser Nikolaus' I. und 60 aus der Zeit Kaiser Alexander's II., während 6 Ernennungen in die jetzige Regierungszeit fallen); 14 General⸗Majors à la suite (von denen 9 aus der vorigen Regierungszeit stammen, während 5 von Sr. Majestät dem Kaisers Alexander III. ernannt worden sind); 1 Contre Admiral à la suite; 67 Flügel⸗Adjutanten (darunter 54 aus der Zeit Kaiser Alexander's II.), im Ganzen 152 Personen, von denen 15 Glieder des Kaiserhauses, zwei Herzoge von Leuchtenberg, ein Prinz von Oldenburg, 18 Fürsten, 12 Grafen, 5 Barone und 99 Edelleute sind.

Die Spezial⸗Session des Militär⸗Conseils wird einem Kaiserlichen Befehl zusolge im Jahre 1891 unter dem Prä⸗ sidium des Generals der Infanterie Grafen Sievers aus folgenden Mitgliedern bestehen: General⸗Adjutant, General der Artillerie Mordwinow, den Generalen der Infanterie Kopjew, Kolpakowskt und Aller, den General⸗Lieutenants Dandeville, Jakimowitsch und Ellis und dem General⸗ Adjutanten, General⸗Lieutenant von Rosenbach.

Italien.

Aus Massovah wird gemeldet, daß von Keren über den Maldifluß nach Saati und Massovah eine Straße von drei Tagereisen Länge gebaut wird. Italienische wie ein⸗ geborene Soldaten arbeiten unter der Oberaufsicht des Oberst Baratieri an der Anlage dieses Weges, welcher voraussichtlich in wenigen Monaten dem Handel eröffnet werden wird. Der Handels⸗ und Landwirthschafts⸗Kommissar der Kolonie, Baron Franchetti, soll am 22. d. M. mit seiner Truppe von Land⸗ leuten in Massovah eintreffen, um in der Umgegend Kerens die Kultivirungs⸗ und Kolonisationsversuche in Angriff zu nehmen.

Portugal.

Der zum Gesandten und bevollmächtigten Minister in London ernannte bisherige Legations⸗Sekretär Soveral ist gestern Abend nach England abgereist. Der Minister des Auswärtigen Bocage legte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern dem englischen G sandten Sir G. Petre den Entwurf zu emer neuen afrikanischen Konvention mit Eng⸗

Der eidgenössische Kommissar Oberst Künzli wird, wie „W. T. B.“ aus Bern meldet, nunmehr dem Bu ndesrath morgen, Mittwoch, 21. d. M., mündlich über die Lage im Kanton Dessin berichten. 8

Belgien. ““

Die liberale Vereinigung und die konstitu⸗ tionelle Union des Arrondissements Brüssel veröffentlichten eine Kundgebung, in welcher es heißt, daß die Ein⸗ berufung der zwei Klassen der Miliztruppen die größte Beleidigung für die Bürgerschaft der Hauptstadt sei. Da der Präsident der Repräsentantenkammer sich geweigert habe, die Abgesandten der Vereinigungen zu empfangen, so hielten diese es unter ihrer Würde, sich dahin zu be⸗ geben; sie würden deshalb ihre Adresse bei dem heutigen Um⸗ zuge den für eine Revision der Verfassung eintretenden Mitgliedern der Kammer, die sie auch empfangen wollten, im Hotel de Ville überreichen.

Schweden und Norwegen. Der Reichstag ist gestern eröffnet worden. Thronrede wird das gute Verhältniß zu allen Mächten betont und die günstige Finanzlage hervorgehoben, welche eine

In der

kräftige Entwickelung der Staatseisenbahnbauten und die Förderung anderer wichtiger Staatsbedürfnisse ohne Zuhülf.⸗ nahme einer neuen Anleihe gestatte. An Vorlagen werden angekündigt: eine neue Heeresordnung, ein neues Schiffahrts⸗ gesetz und ein Unfallversicherungsgesetz für Arbeiter.

Der neue Reichstag dürfte im Ganzen 435 Mitglieder zählen, wovon 147 auf die Erste und 228 auf die Zweite Kammer entfallen. In Folge der Zunahme der Bevölkerung hat die Erste Kammer 2 und die Zweite Kammer 6 Ab⸗ geordnete mehr als zu Anfang der vorigen Legislatur⸗ periode. Zur Ersten Kammer haben 16 Neuwahlen statt⸗ gefunden; von den Mitgliedern der Zweiten Kammer sind 139 wiedergewählt worden; 34 sind früher Mitglieder der Ersten oder der Zweiten Kammer gewesen und 55 haben zum ersten Male ein Mandat erhalten. Von den Reichstags⸗Abgeordneten sind, wie „Aftonbladet“ berechnet, 188 (46 in der Ersten und 142 in der Zweiten Kammer) Gegner der Lebensmittelzölle und 187 (101 in der Ersten und 86 in der Zweiten Kammer) Anhänger dieser Zölle

Ueber Neuerungen auf dem Gebiet des Art illerie⸗ und Geschützwesens in Norwegen meldet unser (F) Bericht⸗ erstatter aus Christiania:

In der Festung Akershus werden in diesen Tagen Probe⸗ schießen mit zwei Kanonen vorgenommen, deren Kaliber von resp. 7,6 cm zu 6,5 cm und von 16,7 cem zu 12 ecm verändert und die aus Vorderladern zu Hinterladern gemacht worden sind. Die erstere Kanone, für die Bergartillerie bestimmt, ist mit einem in Bofors angefertigten neuen Kernrohr aus Stahl von 6,5 cm Kaliber ver⸗ sehen worden und hat einen Verschlußmechanismus nach de Bange’s Spstem erhalten. Die 12 cm⸗Kanone, für die Festungs⸗ und Positions⸗ Artillerie bestimmt, ist auf gleiche Weise verändert und mit einem in den Werkstätten zu Nyland gefertigten Stahlrohr versehen worden. Das Einsetzen der Stahlrobre, das Riffeln sowie der Hinterlade⸗ mechanismus sind in den Werkstätten des hiesigen Hauptarsenals ausgeführt. Bewährt sich der Versuch, dann dürften viele ältere Geschütze auf diese Weise verändert werden. Marine⸗Premier⸗ Lieutenant C. Sparre hat vor einiger Zeit eine Mitrailleuse konstruirt, die sich durch große Einfachheit in der Zusammensetzung aus⸗ zeichnen und leicht zu bedienen sein soll. Auch mit dieser neuen Waffe haben während der letzten Tage in Gegenwart des General⸗Feldzeug⸗ meisters und anderer Artillerie⸗Offiziere Schießversuche stattgefunden, die noch nicht beendet sind. Geben die Versuche günstige Ergebnisse, dann sollen mehrere Sparre'sche Mitrailleusen für die Befestigungen von Oscarsborg angeschafft werden. Oberst Hertzberg, Geschütz⸗ Controleur der norwegischen Armee, ist am 14. d. M. im Auftrage des Vertheidigungs⸗Departements nach Essen ab⸗ gereist, um mit der Firma Fried. Krupp wegen einer Lieferung von drei schweren Kanonen für die voll⸗ endeten Kanonenstände in der Hauptbatterie von Oscarsborg zu ver⸗ handeln. Vertheidigungs⸗Departement und Regierung sind darüber einig, daß die von dem letzten Storthing zu schwerem Geschütz für Oscarsborg bewilligten 800 000 Kronen zur Anschaffung von drei 28 cm⸗Kanonen von 40 Kaliber Länge und 43 Tons Gewicht, ver⸗ sehen mit Krupp's Keilmechanismus und montirt in Barbette⸗ Affutagen mit Frontpivot, versehen werden sollen. Zur Deckung in den offenen Kanonenständen sollen Panzerschilde angeschafft werden.

Amerika. .

Vereinigte Staaten. Die zur Berathung des Ein⸗ wanderungs⸗ und Naturalisationswesens nieder⸗ gesetzten Ausschüsse des Senats und des Repräsentantenhauses haben ihre gemeinsamen Berathungen nunmehr beendigt, und der Vorsitzende des letzteren Ausschusses, William D. Owen von Indiana, erhielt den Auftrag, auf Grund der Ergebnisse dieser Berathungen eine Vorlage zu entwerfen. Die „A. C.“ weiß über dieselbe schon jetzt Folgendes zu berichten:

Die Vorlage soll nicht sowohl die bestehenden Gesetze abschaffen, als die Afte von 1882 und das Gesetz von 1885 über den Abschluß von Arbeits⸗ kontrakten im Auslande verschärfen. Ausgeschlossen sollen nach der neuen Bill Idioten, Irrsinnige, völlig Mittellose und solche Per⸗ sonen sein, die wahrscheinlich der Gemeinde zur Last fallen würden; ferner solche, die an ekelhaften, gefährlichen und ansteckenden Krankheiten leiden, und solche, die wegen schändlicher Verbrechen verurtheilt sind, die von sittilicher Verderbtheit zeugen. Auch Polygamisten, deren Fahrt von Anderen bezahlt worden ist, dürfen nicht landen. Der § 3 der Bill verbietet Acbeitgebern und Anderen, zur Ein⸗ wanderung durch Annoncen in ausländischen Zeitungen zu ermuntern. Die Hauptermuthigung zur Einwanderung geht nach der Ansicht des gemeinsamen Ausschusses von den Dampfschiffs Gesellschaften aus. Die Bill versucht dem dadurch abzuhelfen, daß sie diese An⸗ preisungen, außer durch Cirkulare und gewöhnliche Annoncen, welche Fahrgeld, Fahrzeit u s. w. angeben, verbietet. Ein Einwanderer, welcher innerhalb eines Jahres nach erfolgter Landung der Gemeinde zur Last fällt, kann in das Land, woher er gekommen ist, zurückgeschickt werden. Nach den bisherigen gesetz⸗ lichen Vorschriften konnte die Einwanderungsbehörde Niemand zurück⸗ schicken, sobald er einmal gelandet war. Die Bill ordnet endlich die Gründung eines Central⸗Einwanderungsbureaus in Washington an. In den Motiven zu der Bill heißt es: „Einwanderungsgesetze haben nicht den Zweck, die Einwanderung zu beschränken, sondern die wünschens⸗ werthen Einwanderer von den nicht wünschenswerthen zu sondern und nur Denjenigen die Landung zu gestatten, welche gewisse körperliche und sittliche Eigenschaften haben. Man „muß zugeben, daß die jetzigen Gesetze den Verhältnissen nicht genügen und daß

einmal, wenn auch in ferner Zukunft, ein Zeitpunkt eintreten kann,

wo das Land übervölkert sein wird. Das Gebiet der Vereinigten Staaten vermag eine sieben Mal so große Zahl Einwohner wie die jetzige zu ernahren, und erst nach fünfzig Jahren braucht man zu be⸗ fürchten, daß die Einwanderung wünschenswerther Ausländer eine Laft bildet. Zu allen Zeiten aber sollte nicht begehrenswerthen Ein⸗ wanderern die Landung in den Vereinigten Staaten verboten sein. Aus Pine Ridge wird amtlich gemeldet, daß General⸗ Miles in seinen Unterhandlungen mit den Indianern Folgendes vereinbart hat: Die feindseligen Indianer verlassen ihr gegenwärtiges Lager und schlagen ihre Zelte westlich vom White Clay Bach, weniger als eine halbe Meile von der Agentur, auf. Sie liefern ihre Waffen den Häuptlingen aus, welche sie den Agenten übergeben werden. Die afhes sollen verkauft und das Erträgniß den Eigenthümern derselben be⸗ händigt werden.

verhaften, welche sich weigern,

gelingt, sollen sie Diejenigen zu benehmen, und den Agenten

sich als gute Indianer übergeben.

die Häuptlinge stattzugeben versprachen. Der General, der mit diesem Ergebniß zufrieden ist, hatte den Häuptlingen eine mehrtägige Frist (seit dem 15. d. M.) zur Einlösung ihrer

Versprechungen bewilligt und als Beweis seines Wohlwollens mehrere tausend Pfund Mehl und mehrere hundert Pfund

Kaffee und Zucker ins Indianerlager gesandt. Er

hat die Beschwerden

und eine getreue Beobachtung dieser Verträge künftighin verbürgt. Die Häuptlinge kehrten befriedigt mit der ihnen zu Theil gewordenen freundlichen Behandlung nach

ihrem Lager zurück. Der Aufstand unter den Sioux⸗Indianern Einige kleine Banden

dürften noch zu schaffen geben, aber die große Mehrheit der

darf jetzt als beendigt betrachtet werden. Sioux haben ihren Kriegsputz abgelegt und ihre Zelte in der

Nähe der freundlichen Indianer am White Clay⸗Bach auf⸗

geschlagen. In einem gestern in Pine Ridge ausgegebenen Tages⸗ befehl hat General Miles dem „W. T. B.“ zufolge an⸗

gezeigt, daß die Feindseligkeiten mit den Indianern in

befriedigender Weise beendet seien.

Der dem Kongreß vom Präsidenten übermittelte Bericht der Kommission für die Welt⸗Ausstellung in Chicago

besagt: die Ausstellung werde am 1. Mai 1893 eröffnet und Oktobe desselben Jahres geschlossen werden.

2 Asten.

China. Nach einer Meldung der „Times“ aus Peking vom gestrigen Tage soll der neue Hafen von Chungking nach erfolgter Auswechselung der Ratifikationen demnächst für der

Verkehr eröffnet werden.

Die Häuptlinge sollen sich bestreben, die jüngeren Männer zu beherrschen, und wenn ihnen dies nicht

General Miles verlangte ferner die Ausliefe⸗ rung der Mörder des Lieutenants Casey, welchem Gesuche

der Indianer bezüglich der Verletzung der mit ihnen geschlossenen Verträge in Erwägung gezogen

dahin beantwortet, A. 1. J jedem dritten Sonntag durch die sortgesetzten Bemüͤhungen der Ver⸗

arbeit der Reichsdruckerei gab der Staatssekcetär des

ZJZapan. Das japanische Parlament hat beschlossen, das neue Handelsgesetzbuch nicht vor dem Jahre 1893 in Kraft treten zu lassen. 1

Afrika.

Sansibar. Englischen Zeitungen wird aus Sansibar gemeldet, daß Näheres über den Tod des Sultans von Witu dort nicht bekannt sei. Man nehme an, daß er eines natürlichen Todes gestorben sei. Sein früher in Lissabon ge⸗ fangen gewesener Bruder soll sich zum Sultan proklamirt haben. Tippu⸗Tip soll seine sämmtlichen Elfenbeinvorräthe in Unianyembe zurückgelassen haben, weil es ihm in Folge der Ernte nicht möglich geworden sei, eine ausreichende Anzahl von Trägern zu beschaffen. Tippu⸗Tip, der zur Zeit nur über einige unerfahrene Sklaven verfügen soll, wird täglich in Sansibar erwartet. 1X“““ Auftralien. 8

Aus Apia in San Francisco eingetroffenen Nachrichten zufolge ist am 30. Dezember v. J. der für Samoa ernannte Oberrichter von Cederkrantz daselbst eingetroffen und an der Landungsstelle von den Konsuln Deutschlands, Groß⸗ britanniens und der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika empfangen worden. Eine Ehrenwache von Samoanern geleitete den Oberrichter nach der Wohnung des Königs Malietoa.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (48.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und von Oehlschläger beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang einer Kaiserlichen Verordnung über die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A des deutsch⸗italienischen und des deutsch⸗ spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages mit.

Bei der Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats und zwar bei Kap. 7. Tit. 1 „Zur Unterstützung und Förderung des Germanischen National⸗Mu⸗ seums in Nürnberg“ 48 000 wünschte

der Abg. Grillenberger eine Aufbesserung der Ge⸗ hälter der Museumsdiener, die gegenwärtig nur 50 bis 60 monatlich erhielten und auf Trinkgelder hätten gänzlich ver⸗ zichten müssen. Allerdings könne das Reich als solches hier nicht eingreifen, wohl aber sei es wünschenswerth, wenn hier die bayerische Regierung vorginge.

Der Titel wird sodann bewilligt.

Bei Titel 9a „Zur Förderung der Hochseefischerei“ 200 000 wünscht Abg. Witte Auskunft über die Ver⸗ Hlmise des Emdener Fischereivereins, ob dieser Verein lebens⸗ fähig sei und wie er die Unterstützung des Reichs verwende.

Staatssekretär Dr. von Boetticher erwiderte, daß der Emdener Fischere verein sehr wohl entwickelungsfähig sei und daß die Unterstützung des Reichs bisher mit Rücksicht auf die schlechten Preise im Fischereigewerbe sehr wohl angebracht

gewesen sei. Der Titel wird bewilligt. (Schluß des Blattes.

8 In der heutigen (4.) Sitzung des Herrenhauses,

welcher der Minister für Handel und Gewerbe von

Berlepsch und der Minister für Landwirthschaft ꝛc.

von Heyden beiwohnten, theilte Präsident Herzog

von Ratibor zunächst mit, daß er Namens des

Herrenhauses Sr. Majestät dem Kaiser und König die Glückwünsche des Herrenhauses anläßlich der Entbindung

Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin schriftlich ausge⸗

sprochen habe, und verlas das darauf eingegangene Dank⸗

schreiben Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

Das Haus ehrte darauf das Andenken des am 18. d. M. verstorbenen Ersten Vize⸗Präsidenten von Rochow sowie der gleichfalls seit der letzten Sitzung verstorbenen Mitglieder Dr. Ludolf Camphausen, Graf zu Solms⸗Sonne⸗ walde und von Schutzbar genannt Milchling durch Erheben von den Sitzen.

8 Der Ober⸗Bürgermeister Adickes hat sein Ausscheiden us dem Herrenhause in Folge der Niederlegung seines Amts i Altona angezeigt.

Neu in das Herrenhaus berufen ist Herr Gustav Gans

Edler zu Putlitz.

Auf der Tagesordnung stand als erster Gegenstand die

Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behand⸗

lung des Antrags des Grafen von Frankenberg wegen Bildung einer Behörde für die Interessen der Wasserwirthschaft. 8 Graf von Frankenberg begründete den Antrag und empfahl die Ueberweisung desselben an eine Kommission. Graf Brühl war mit einer Kommissionsberathung ein⸗ verstanden, sprach sich aber entschieden gegen die Schaffung euer Behörden aus, deren es genug gebe, zumal einer solchen, von der man noch gar nicht wisse, was sie eigentlich thun 8 Am Besten sei es, den Antrag gleich im Plenum zu erathen.

Geheimer Regierungs⸗Rath von Woyrsch sprach sich für en Antrag aus, welcher einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen wurde.

Bei Schluß des Blattes wandte sich das Haus zur ein⸗ naligen Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗ ordnung für die Provinzen Preußen (Ost⸗ und West⸗ preußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und

chsen vom 10. September 1873.

Die Budget⸗Kommission des Reichstages setzte heute Mittag die Berathung des Etats der Reichs⸗Post⸗ und Tele⸗ graphen⸗Verwaltung beim Abschnitt „fortdauernde Ausgaben“

ort. Auf Anfraße des Referenten Scipio, welcher sich der Abg. Hahn anschloß, machte der Vertreter des Reichs⸗Schatzamts ie Mittheilung, daß die durch die Resolution des Reichstages vom Juli v. J. angeregten Erwägungen über die Einführung fester Altersstufen bei den Besoldungen der Reichsbeamten noch nicht zum Abschluß gelangt seien. Eine Anfrage des Abg. Dr. Lingens über die Sonntagsruhe der Postbeamten, welcher sich der Abg. Hahn anschloß und welche von dem Abg. Singer auf das Personal der Reichsdruckerei ausgedehnt wurde, wurde daß die Wohlthat der Sonntagsruhe an

waltung bis zum Schlusse des Etatsjahres 1889,90 für 98810 % des gesammten Personals erreicht sei und daß für über 99 % des Per⸗ onals jeden Sonntag die Möglichkeit der Theilnahme am Gottes⸗ dienst gewährt sei; in Folge dessen seien die Vertretungs⸗ kosten um 3,9 % gestiegen. In Bezug auf die Segea ge. e

Schatzamts Freiherr von Maltzahn die Versicherung, daß sowohl seinerseits wie Seitens der übrigen Reichsämter unaus⸗ gesetzt dahin gewirkt werde, die Thätigkeit der Reichsdruckerei an Sonntagen nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Außerdem wurde in einer Erörterung, an welcher sich besonders die Abgg. Dr. Hartmann, Dr. Hammacher und Singer betheiligten, fest⸗ gestellt, daß sich die Lohnarbeiter der Reichsdruckerei allen an sie ge⸗ stellten Anforderungen auf Ueberstunden und Sonntagsarbeit zwar unbedingt zu fügen hätten, daß sie aber selbstverständlich für solche Leistungen besondere Vergütungen erhielten. Die Besoldungen der Centralverwaltung und Betriebsverwaltung wur⸗ den nach kurzen Erörterungen zu einzelnen Titeln ohne Abstrich be⸗ willigt, ebenso die folgenden Titel bis zu den sächlichen und vermischten Ausgaben Tit. 64. Der Staatssekretär im Reichs⸗ Postamt Dr. von Stephan gab die Erklärung ab, daß alsbald der Entwurf eines Telegraphengesetzes dem Bundesrath und wahrscheinlich noch in dieser Session dem Reichstage zugehen werde.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Sperrgelberfonds, ist heute dem Hause der Ab⸗ geordneten zugegangen.

Der Budgetkommission des Hauses der Ab⸗ geordneten sind durch den gestrigen Beschluß des Hauses folgende Theile des Staatshaushalts⸗Etats für 1891/92 über⸗ wiesen worden:

1) Verwaltung der direkten Steuern: Einnahme und dauernde Ausgaben. 2) Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 3) Eisenbahnverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 4) Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen: Einnahme und dauernde Ausgaben. 5) Finanz Ministerium: Einnahme und dauernde Ausgaben. 6) Bauverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 7) Ministerium für Handel und Gewerbe: Einnahme und dauernde Ausgaben. 8) Justizverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 9) Ministerium des Innern: Einnahme und dauernde Ausgaben. 10) Landwirthschaftliche Verwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 11) Ministerium der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten: Einnahme und dauernde Ausgaben. 12) Die sämmtlichen einmaligen und außerordentlichen Ausgaben. 13) Allgemeine Bemerkungen Seite 24/26 des Haupt⸗Etats mit der Nachweisung Band II2 Nr. 23 der Anlagen. 14) Das Etatsgesetz.

In dem Hause der Abgeordneten ist von dem Abg. von Bülow (Wandsbeck) der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffkend die Gültigkeit der Jagd⸗ scheine im ganzen preußischen Jagdgebiet, einge⸗ bracht worden:

Der §. 2 des Gesetzes vom 9. März 1868 (Gesetz⸗Samml. S. 207) findet auch auf die seitdem mit Unserer Monarchie ver⸗ einigten oder noch zu vereinigenden Landestheile Anwendung.

In der Begründung heißt es:

Der vorstehende Antrag bezweckt die Beseitigung des Uebelstandes, daß ein im Kreise Herzogthum Lauenburg ausgestellter Jagdschein nur in dem genannten Kreise, nicht aber in dem übrigen Staatsgebiet gilt, während dagegen jeder andere in Preußen ausgestellte Jagdschein für den gesammten Umfang der Monarchie mit alleiniger Ausnahme des Kreises Herzozthum Lauenburg Gültigkeit hat

Ein ähnliches Mißverhältniß waltete nach den im Jahre 1866 stattgehabten Erweiterungen des Staatsgebieis zwischen mehreren ein⸗ zelnen Theilen der Monarchie ob. Zur Beseitigung desselben erging für den damaligen Umfang der Monarchie das Gesetz vom 9. März 1868 (Gesetz Samml. S. 207), dessen §. 2 lautet:

„Die in den altländischen Provinzen und die in den neu⸗ erworbenen Landestheilen vorschriftsmäßig ausgestellten Jagdscheine h w (§. 1) sind für den Umfang des ganzen Staatsgebiets

Bei der Einverleibung des Herzogthums Lauenburg hat eine Ausdehnung dieser Bestimmung auf das neu erworbene Gebiet nicht stattgefunden. Um dem dadurch ven Neuem hervorgetretenen un⸗ billigen und mit der Absicht des Gesetzes vom 9 März 1868 in Widerspruch stehenden Verhältnisse zu begegnen, dürfte es daher an⸗ gezeigt sein, die gestörte Rechtsgleichheit durch die Annahme des vor⸗ geschlagenen Gesetzesparagraphen wiederherzustellen.

Der im Texte gewählte Wortlaut will zugleich verhüten, daß bei etwa später noch eintretenden Gebietserweiterungen derselbe Uebel⸗ stand sich wiederholen kann, eine Vorsicht, welche mit Rücksicht auf die bevorstehende Erwerbung von Helgoland nicht ohne praktische Be⸗ deutung ist.

Von den Abgg. Korsch, Dr. Arendt und Bödiker und Genossen ist dem Hause der Abgeordneten nach⸗ stehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Verbot des Privathandels mit Staatslotterieloosen, zuge⸗ gangen:

Wer ohne staatliche Ermächtigung gewerbsmäßig Loose oder Loosabschnitte der Königlich Preußischen Staatslotterie, oder Urkunden, durch welche Antheile an solchen Loosen oder Loosabschnitten zum Eigenthum übertragen werden, feilbietet oder veräußert oder zeitweise an einen Anderen überläßt, wird mit einer Geldstrafe von einhundert bis eintausendfünfhundert Mark bestraft

Dieselbe Strafe trifft Denjenigen, welcher ein solches Geschäft als Mittelsperson befördert.

Die Volksschul⸗Kommission des Hauses der Ab⸗ geordneten fuhr gestern Abend in der Berathung der Vorlage fort. Sie stimmte dem §. 37 (Aufbringung der Kosten) zu. Bei §. 38 (Beseitigung des Schulgeldes) wurde die Frage der nicht der allgemeinen Schulpflicht dienenden Volksschulen behandelt. Die Abgg. Ludowieg und Dr. Brüel traten dafür ein, daß die Anzahl der gehobenen Schulen, Seyffardt (Magdeburg) der der sog. Bürgerschulen in den Provinzen Sachsen und Hannover gesetzlich fixict werde. Da der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler erklärte, einen Entwurf über die Organisation von Mittelschulen (die oben erwähnten Schulen kämen hier in Betracht) vorlegen zu wollen, so verzichtete die Kommission darauf, diese Frage hier zu erledigen. §. 39 (Aufbringung der Kosten u. s. w.) wurde angenommen, ebenso §. 40 (Tragung der Schullasten in den Gutsbezirken durch den Besitzer des Guts). §. 42 fand im Sinne der Konservativen und des Centrums Erledigung. §§. 43, 44 (Leistungen Dritter, Stiftungen, kirchliche Interessenten) blieben unbeanstandet. In §. 45 (Uebergang des Schulvermögens auf die bürgerlichen Gemeinden) wurde der zweite Absatz gestrichen, der den Uebergang des lediglich für Volksschulen bestimmten Vermögens der Kirchen und Kirchen⸗ gemeinden in denjenigen Fällen, in denen die betreffende Schule eine dftensnc ist und der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dient, regelt.

Dem Abg. Windthorstist an seinem 80. Geburtstage von einem Comité deutscher Katholiken die Summe von 46 647 zur Bestreitung der Kosten der Marienkirche in Hannover überreicht worden. Von dem Kardinal Staats⸗ sekreäär Rampolla traf nach der „Germania“ folgendes Schreiben an den Abg. Windthorst zum Geburtstage ein: „Hoher und edler Herr! Dein demnächst wiederkehrendes Ge⸗ burtsfest wird nicht allein von Deinen Angehörigen und politischen Freunden, sondern zugleich von allen Katholiken Deutschlands mit ge⸗ meinsamem Jubel gefeiert werden. Hast Du doch stets, wo es galt, die Interessen unserer heiligen Religion zu vertheidigen, Seelenstärke und Geisteskraft, Eifer und Festigkeit in einem solchen Maße bewährt, daß Du mit vollem Rechte Dir Aller Zuneigung und Liebe ge⸗ wonnen hast. An dieser Freude nehme auch ich innigen Antheil und ergreife gerne die Gelegenheit, Dir bei diesem freudigen Anlasse von Herzen Glück zu wünschen und Dir auszusprechen, wie warme Gebete

ich zu Gott dem Herrn emporsende, daß er Dich noch recht lange in

Gesundheit und in Deiner vollen Kraft erhalten wolle, zum Nutzen der Kirche und der Gesellschaft. Mit ganz besonderer Freude aber er⸗ füllt es mich, daß ich Dir einen erneuten Beweis des ganz besonderen Wohlwollens melden darf, das Se. Heiligkeit der Papst Dir immer⸗ dar widmet. Es bhat mich nämlich der Oberhirt der Kirche beauftragt, Dir in Seinem Namen Seine Glück⸗ wünsche auszusprechen und Dir Mittheilung davon zu machen, daß Se. Heiligkeit Dir zum Unterpfande aller Gaben des Himmels den apostolischen Segen in aller Liebe ertheilt. Indem ich diesem Auftrage Sr. Heiligkeit mit Freuden Folge leiste, spreche ich Dir zu⸗ leich meine ganz besondere Zuneigung und Hochachtung für Deine Person aus, flehe die Fülle des göttlichen Segens über Dich herab und zeichne hoher und edler Herr in vollkommener Ergebenheit M. Kardinal Rampolla. Rom, 12. Januar 1891.“

Aus der Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Das Ober⸗Verwaltungsgericht, Erster 20. Dezember v. J. erkannt, daß es für die Pflicht des Gutsbesitzers in der Mark Brandenburg, zu den Gemeinde⸗Abgaben von den früher zum Gute ein⸗ gezogenen, sogen. wüsten Hufen beizutragen, entscheidend ist, ob diese Gru dstücke nach den Katastern vom Jahre 1624, nicht jedoch, ob sie noch in den Jahren 1740 oder 1756 mit bäuerlichen Wirthen besetzt waren; die letzteren beiden Jahre sind nur für die Pflicht zur Wiederbesetzung der Stellen, nicht für die Beitragspflicht maßgebend.

Eine Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, Ersten Senats, vom 13. Dezember v. J., betrifft die Anlage von Kom⸗ munal⸗Begräbnißplätzen. Zu derselben ist zwar nach dem §. 764 des 11. Titels im II. Theil des Allgemeinen Land⸗ rechts die Genehmigung der Staatsbehörden erforderlich, aber nicht mehr in deren früherer Eigenschaft als „geistliche Oberen“, sondern nur in der als „Polizeivorgesetzte des Orts“. Ueber die Anträge hat sonach die Orts⸗ und nicht die Landes⸗Polizei⸗ . ausschließlich nach polizeilichen Gesichtspunkten zu

efinden.

Ein Forstbeamter, welcher in Wahrung fiskalischer Ver⸗ mögensrechte und ohne besonderen Auftrag seiner vorgesetzten Behörde den ruhigen Besitz eines Angrenzers hier durch Wegräumung einerStauanlage aus dem gemeinschaftlichen Grenz⸗ graben gewaltsam stört, macht unberechtigt Gebrauch von der Selbsthülfe und überschreitet seine Amtsbefugnisse. Deshalb ist in dem wider den Beamten gerichteten Besitzstörungs⸗Prozesse der erhobene Konflikt durch Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗

gerichts, Ersten Senats, vom 3. Dezember v. J. verworfen.

Nach einem Endurtheile des Ober⸗Verwaltungsgerichts, Ersten Senats, vom 22. November 1890 sind im Geltungs⸗ bereiche der östlichen Landgemeindeordnung die Land⸗ gemeinden, Falls sie überhaupt Zuschläge zur Ge⸗ werbesteuer erheben, zwar ohne Weiteres befugt, zu diesen auch Aktiengesellschaften heranzuziehen; ihr Besteuerungsrecht erstreckt sich indeß nur auf den innerhalb der Gemeinde stattfindenden Gewerbebetrieb. Falls der staatlich veranlagte einheitliche Betrieb der Aktiengesellschaft über mehrere Kommunalbezirke sich ausdehnt, können sie daher nicht deren gesammte Gewerbesteuer mit Zuschlägen belasten, sondern nur denjenigen Theil der letzteren, welcher dem in der Gemeinde sich vollziehenden Theile des Betriebes entsprechen würde. Zu der hiernach erforderlichen besonderen Einschätzung des Prinzipalsteuersatzes erscheint der Gemeindevorstand nicht ohne einen bezüglichen, vom Kreisausschusse zu bestätigenden Gemeindebeschluß ermächtigt.

Nach einem Endurtheile des Ober⸗Verwaltungsgerichts, Erster Senat vom 17. Dezember v. J. macht sich ein Lehrer einer Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse dann schuldig, wenn er ein Schulkind lediglich zur Erzwingung eines freiwillig nicht abgelegten Geständnisses über eine nicht bereits anderweit thatsächlich festgestellte Verfehlung züchtigt. Denn die Handhabung der Schulzucht bezweckt die Bestrafung des Kindes für festgestellte Verfehlungen und dessen Besserung, nicht die Ermittelung jener durch Erzwingung des Geständ⸗ nisses; sie erweist sich, wenn lediglich zu diesem Zwecke geübt, als eine willkürliche und darum strafrechtlich verfolgbare.

Senat, hat am

Nr. 2 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts vom 15. Januar hat folgenden Inhalt: Unfall⸗ verhütungsvorschriften der Hamburgischen landwirthschaftlichen Be⸗ rufsgenossenschaft Rundschreiben an die Vorstände der ausschließlich vom Reichs⸗Versicherungsamt ressortirenden gewerblichen und land⸗ wirthschaftlichen Berufsgenossenschaften, betreffend die Bestrebungen des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke.

Nr. 2 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts (Invaliditäts⸗ und Altersversicherung) vom 15. Januar enrhält die Verordnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund des Javaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten, vom 1. Dezember 1890, die Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang des Reichs⸗Versicherungsamts in den Angelegenheiten der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung (§. 133 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. Juni 1889), vom 20. Dezember 1890, und die Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers und Beschluß des Bundesraths vom 27. November 1890.

Kunst und Wissenschaft.

ist soeben die Radirung F. Bötticher’s nach dem von A. von Werner gemalten Porträt Sr. Majestät des Kaisers, welches Allerhöchstdenselben in ruhiger Haltung und echt Königlicher Würde wiedergiebt, erschienen. Das Blatt ist für den Handel bestimmt und geradezu wohlfeil zu nennen, ob⸗ gleich es mit großer Sorgfalt und unter persönlicher Leitung des Meisters vom Radirer ausgeführt worden ist. Es giebt das Original in Ausdruck, Haltung und Farbentönung getreu

wieder.

Das neueste Werk des Münchener Maler⸗Radirers Wilhelm Rohr: „Die Cisterzienser“ (Stahl'sche Verlags⸗ handlung) stellt in 14 Blättern das intime Leben dieser von der Welt abgeschiedenen, zu Stams, zwischen Landeck und

Innsbruck, in ihrem Kloster lebenden Brüder dar, die, von der

thätigen Liebe und Seelsorge gewidmet haben.

Hinfälligkeit alles Irdischen überzeugt, sich ganz der werk⸗ 8 1 Als besonders gelungen muß die „Abendandacht der Brüder“, „der Pater

auf dem Wege zur Seelsorge“, „ein Novize am Grabe seines

Im Kunstverlage von Amsler und Ruthardt hierselbst * 8

*18½ *