1891 / 18 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

e.

2

der Arbeitsstuͤcke thunlichst ein⸗

rior“ und „die Todtenwache an der Bahre“ hervorgehoben wirken, daß die Ortsveränderung 8 8 8 2 h geh d hiernach auch die Lage der Gebäude ohne

werden.

geschränkt wird, un t die Entfernung

Die König⸗ am Günstigsten erscheint.

von der Centralanlage so zu

ͤ übmll zt Rücksicht auf Am 4. Januar d. J. ist der rühmlichst bekannte Porträt⸗ Rücksichtn awie es für die Ju. und Abfübrung der Betriebgmittel e

und Genremaler Heinrich Faust verstorben. Die häͤufig benutzten Schiebebühnen sind

liche Gemälde⸗Galerie zu Kassel hatte noch kurz ebenfalls durch Elektromotoren zu betreiben und ist überhaupt durch

vorher zwei Bilder von ihm erworben: „Spätherbst im

Walde“ und „Maria mit dem Jesuskinde und spendenden Engel in einer Landschaft“.

einem blumen⸗ heeepge möglichst einzuschränken.

geeignete Einrichtungen die Handarbeit bei den Verschiebungen der

Es ist anzunehmen, daß für die

Beleuchtung des Bahnhofs 60 Bogenlampen und 200 Glühlampen gebraucht werden; für die Werkstätte ist ebenfalls gemischte Beleuchtung

In Königsbergi. Pr. hielt am Montag im Beremn anzuwenden, die auskömmlich, jedoch nicht verschwenderisch sein soll. Auf

wissenschaftliche Heilkunde der Professor Lichtheim einen Vortrag über den diagnostischen Werth des Koch’schen Heilverfahrens. Der Redner erklärte denselben als unbedingt feststehend; es sei in jedem Fall möglich, die noch verborgenen Anfangsstadien der

Tuberkulose zu erkennen. Er wies an zwei diagnostische Bedeutung der Einspritzung nach. Bei

einer tuberkulösen Rachenhöhle seien die günstigsten Erfolge erreicht worden; weniger sei dies der Fall bei einem tuberkulösen Kehlkopf⸗ leiden, weil hier oft Lungenschwindsucht damit verbunden sei. Der Heilerfolg bei Lungentuberkulose sei im Ganzen sehr erfreulich ge⸗ wesen, außer in Fällen vorgeschrittener Tuberkulose. Professor Schreiber schloß sich dem Vorredner an, betonte aber, daß die Er⸗ fahrungen noch zu kurz seien, um ein endgültiges Urtheil zu gestatten. s wie das „Chem. Tabl.“ mittheilt, verschiedene Personen, welche an Lungenschwindsucht, Tuberkulose oder Lupus erkrankt waren, Aufnahme gefunden um mit

Im Landeskrankenhause zu Altenburg haben,

Beispielen die

Lupus und bei und elektrischen Leitungen im Ma

stattsgebäude mit der

eine wesentliche Vergrößerung der ganzen Anlage ist nicht zu rücksichtigen. Es wird verlangt: 1) Der Lageplan für die Werkstattsanlage nebst den Anschlußgeleisen zum Bahnhof mit der allgemeinen Anordnung der Gebäude, Geleise, Entwässerungsanlagen, der Dampf⸗, Wasser⸗ ßstab 1:1000. 2) Die Grundriß⸗ zeichnungen der Centralanlage und der hauptsächlichsten Werk⸗ Anordnung für die Kraft⸗ und Arbeitsmaschinen sowie für die elektrische Beleuchtung im Maßstabe 1: 100. 3) Der besondere Entwurf für die Holzbearbei⸗ tungswerkstätte im Maßstabe 1:501. Die genaue Ermittelung des Bedarfs an elektrischem Strom für die einzelnen Elektromotoren, für die Beleuchtung und die Centralanlage, die Berechnung des Kraftbedarfs für die Centralanlage sowie des Dampfverbrauchs für die gesammte Werk⸗ statt. 5) Der Erläuterungsbericht für die gewählten Anordnungen. 6) Ermittelung der Kosten für den Betrieb der Centralanlagen. Für die beste Bearbeitung, sofern sie als eine preiswürdige Lösung

Koch'scher Ly delt zu werden. Bei einzelnen Kranken ze 2 1 b 1 Koch'scher Lymphe behandelt zu werden CEEEEA“ der Aufgabe zu erachten ist, wird ein erster Preis von 1200

sich vielfach die günstigsten Fortschritte der Besserung, ja der Di⸗ rektor des Krankenhauses hatte bereits in der vergangenen Woche die Freude, einen an Tuberkulose erkrankten Fabrikarbeiter als geheilt

entlassen zu können.

In Bradford, wurden, wie die „A. C“ meldet, am

(Eintausend 1 mehrere preiswürdige Lösungen mehrere zweite Preise, bestehend

Zweihundert

Ma rk) ausgesetzt. Gehen 110 können ein oder in einem Vereinsandenken oder

in einem technischen Werke, nach dem Ermessen des Preisaus⸗ den betreffenden Verfassern zuerkannt werden. Der Preis⸗

4 in ei ivatversammlung von Vertretern der Aerzte von schusses den 1 8 8 it e 11. 8. M. in einer Peibvwcerf . - 1 n ausschuß ist berechtigt, die ausgesetzte Geldprämie nach Maßgabe der

Yorkshire Abhandlungen über Dr. Ko ch's Heilverfahren verlesen.

Hr. Cadman aus Bradford theilte dabei mit, daß ein Patient, der von ihm nach Berlin gebracht worden,

lassen worden sei und sein phvsisches Befinden sich derart gebessert Preis zuerkannt werden kann, habe, daß er jetzt häufig ausgehen könne, was früher Jahre lang nicht

möglich gewesen sei.

Der erste durch Dr. Koch's Methode geheilte Schwind⸗ süchtige in den Vereinigten Staaten ist einem Kabel⸗Telegramm zu⸗

folge ein gewisser John W. Owens. Er wurde am

Bellevue⸗Hospital in New⸗York aufgenommen, zu welcher

Zeit er 114 Pfund wog. Die erste Einspritzung

Lymphe erfolgte am 24 Dezember und die letzte fand am 2. Januar statt. Es stellte sich keine Reaktion ein und der Patient bekundete unverzügliche und anhaltend rasche Besserung, sodaß er am 14. d. M.

schwindsüchtiger

als geheilt ent⸗ Arbeiten mebrere preiswürdig sind,

anlagen der Krafterzeugung für

9. Dezember im

mit Koch'scher

augenscheinlich geheilt entlassen werden konnte. Sein Körpergewicht

betrug vor seiner Entlassung 132 Pfund. Der Verein Deutscher

für das Jahr 1890/91 Preise für die beste Bearbeitung folgender

Preisaufgaben aussesetzt. Erste Aufgabe:

großen Güter⸗ und Rangirbahnhof soll eine Eisenbahn⸗Reparatur⸗ werkstätte angelegt werden, für welche das Gelände in beliebigem

Umfang zur Verfügung steht. Die Werkstätte ist haltung eines Fuhrparks von 300 Lokomotiven, Gepäck⸗ und Postwagen, sowie von 6000 Güterwage die Unterhaltung der Weichen für ein Bahnnetz von bestimmt. Die maschinellen Einrichtungen sollen

motoren betrieben werden, welche den elektrischen Strom von

einer Centralanlage erhalten, die zugleich elektrische Beleuchtung der Werkstatt und des

dienen hat.

wonnen werden, die Aufstellung der Arbeitsmaschinen, 1 gange entsprechend, in den verschiedenen Werkstattsräumen so zu be⸗

Wetterbericht vom 20. Januar, Morgens 8 Uhr.

1“

G&

5

8

5 Bar. auf 0 Gr.

21—2 202

u. d. Meeressp. red. in Millim

WSW 6 Regen S 5 bedeckt SSO 7 bedeckt 764 SSW 1 Nebel 763 stil Schnee 4 bedeckt 1 bedeckt 1 wolkenlos

4 bedeckt

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. aparanda . 765 SO t. Peterbb. 770 SO

Moskau. 1““ 76

Cork, Queens- owm 760 Cherbourg . 767 4 wollig 181388B 763 4 bedeckt vvAA““ 4 bedeckt ns Ibedeckt Swinemünde 765 2 bedeckt Neufahrwasser 764 1 Nebel 765 SO 2 Nebel 770 S 1 bedeckt 767 SW 3 bedeckt —7 —. 769 SS 3 Dunst 8 Wiesbaden. 768 NO 2 bedeckt 10 München 766 W 4 Schnee 12 Chemnitz. 768 S 1 Schnee 1-. Berlin. 766 NW 2 Nebel 8 Wien 764 W 5 bedeckt 9 Breslau 764 W 2 Schnee 8. Ile d'Aix. . 773 98O 3 wolkenlos 5 Triest. 760 ONO A bedeckt —1 Uebersicht der Witterung. Ein tiefes Minimum unter 735 mm, auf den Britischen Inseln und auf der Nordsee stark aus⸗ frischende füdliche bis westliche Winde mit Regen⸗ wetter verursachend, liegt nördlich von Schottland,

gegenüber einem Maximum, über 760 mm, über

Frankreich, dasselbe dürfte für Deutschland rasche nd erhebliche Erwärmung und nachher Thauwetter, nsbesondere für die nördlichen Gebietstheile herbei⸗

In Deutschland ist bei ruhiger und trüber Witterung mit leichten Schneefällen die Temperatur meist gestiegen, indessen liegt dieselbe noch 2 12 Grad unter dem Gefrierpunkte. Im Innern Frank⸗

reichs dagegen hat der Frost noch zugenommen.

G Hamburg 10, Berlin 15, Breslau Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen.

Asnigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 18. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Komische Oper in 4 Akten von Mozart. Text von Beaumarchais. Dirigent: Kapellmeister Kabl. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 19. Vorstellung. Das goldene Vließ. Dramatisches Gedicht in 3 Abtheilungen

n, außerdem für

Durch den elektrischen Betrieb soll die Möglichkeit ge⸗

Neben einem

preiswerthen Arbeiten zu vertheilen,

im Falle von den eingelaufenen von denen jedoch keiner der erste

1 Die zweite Aufgabe betrifft: Beschreibung der zur Zeit bekannten Gattungen von Central⸗

das Kleingewerbe und kritische

Beleuchtung derselben in technischer und wirthschaftlicher Beziehung. Die Lösung dieser Aufgabe soll in einer Abhandlung bestehen, welche nach Erfordern durch Randskizzen bezw. Zeichnungen erläutert ist und sowohl Centralanlagen für ganze Städte, als auch für Stadttheile, Gebäudekomplere und größere Gebäude behandelt. Für die beste Bear⸗ beitung, sofern sie als eine preiswürdige Lösung der Aufgabe zu erachten ist, wird ein Preis von 600 (Sechshundert Mark) ausgesetzt, für eine Veröffentlichung in „Glaser's Annalen“ wird außerdem das übliche Honorar gewährt werden. Die Arbeiten sind, einem essecea August 188 an den Vor⸗ Maschinen⸗ jeure tand des Vereins deutscher Maschinen⸗Ingenieure zu; änden des Hrn. Maschinen⸗Ingenieure hat Geheimen Kommissions⸗Raths Glaser, Berlin SW, Lindenstr. 80, unter Beifügung eines gleichartig gezeichneten verschlossenen Briefumschlages einzuschicken, welcher den Namen und den Wohnort des Verfassers enthält. Der Preisausschuß besteht zur Zeit aus folgenden Herren: Königlicher Eisenbahn⸗Direktor Callam, Eisenbahn⸗Direktor a. D. Franck, Ge⸗

ür die Unter⸗ ] 98 Tas e heimer Admiralitäts⸗Rath Gurlt, Maschinenfabrikant Hoppe, Fabrik⸗

1500 km Länge durch Elektro⸗

auch für die Bahnhofes zu

dem Arbeits. Mücke, schreibt die „Köln. Ztg.“"

von Franz Grillparzer. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Dritte Abtheilung: Medea. Trauerspiel in 4 Aufzügen. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Opernhaus. 19. Vorstellung Doktor und Apotheker. Komische Oper in 2 Akten von Carl Ditters von Dittersdorf. Text nach dem Fran⸗ zösischen von Stephani. Zum Schluß: Solotanz. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 20 Vorstellung Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen von G. E. Lessing. Anfang 7 Uhr.

Beutsches Theater. Mittwoch: Die Hauben lerche.

Donnerstag: Die Kinder der Excellenz.

Freitag! Der Pfarrer von Kirchfeld.

Die naöͤchste Aufführung von Des Meeres und der Liebe Wellen findet am Sonntag statt.

Berliner Theater. Mittwoch: In der Mark. b e e stags Neu einstudirt. Minna von Barn⸗

elm.

Freitag: 20. Abonnements⸗Vorstel g. Das Fräulein von Seudery. 8 8

Tesstug-Theater. Mittwoch: Nora. Schauspiel in 3 Aufzügen von Henrik Ibsen. . Donnerstag: Der Traum, ein Leben.

Hictoria-Theater. Mittwoch: Zum 52 Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehn⸗ hardt. Balletcompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeisters C. Severini. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur W. Hock. Anfang 7 ½ ubr.

Walluer-Theater. Mittwoch: Zum 60. Male: Die Sternschnuppe. Schwank in 4 Akten von G. von Moser und Otto Girndt. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag und folg. Tage: Die Sternschnuppe.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Mittwoch: Zum 32. Male: Die Gondoliere. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Deutsch von F. Zell und R. Genée. Musik von A. Sullivan. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapell⸗ meister Federmann. Anfang 7 Uhr. 8

Donnerstag: Die Gondoliere.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch: Zum 12. Male: Der selige Tou⸗ pinel (Feu Tonpinel). Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. Deutsch von Gustav von Moser. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Veorher zum 12. Male: Friquette. Schwank in 1 Akt von Benno Jacobson. In Scene gesetzt

Gastspiel von Mit Zum 5. Male: 3 Akten nach dem Französis

besitzer Mehlis, Königlicher Eisenbahn⸗Bauinspektor Schrey, Geheimer Ober⸗Baurath Stambke und Geheimer Baurath Wichert.

Am 16. Januar starb in Düsseldorf der Nestor der Düsseldorfer Künstler, Historienmaler Professor Heinrich Mücke, im 85. Lebensjahre. Er war geboren am 6. April 1806 zu Breslau und kam 1826 mit Schadow nach Düsseldorf, wurde 1844 Professor und 1849 Lehrer an der hiesigen Kunst⸗Akademie. Mit Professor

ist wiederum einer der wenigen

noch überlebenden Vertreter des Sonnenaufgangs der modernen Kunst

Anfang 7 ½ Uhr. Idolph Erust-Theater. Ferron. Anfang 7 ½ Uhr.

Thomas-Theater.

gesetzt vom Director Thomas.

6. Male: Drei Paar Schuhe.

Mittwoc: Zum —— 2n

137. Male: Unsere Don Inans. in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von

Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Verlobt: Frl. Elisabeth Castendyck mit Hrn. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Mittwoch: Auftreten von Betty Damhofer. Zum 5. Male: Drei Paar Schuhe. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Carl Görlitz. Musik von Carl Millöcker.

Donnerstag: 17. Abonnements⸗Vorstellung. Zum

In Vorbereitung: Der Registrator auf Reisen.

ahingegangen Er hat zwar auf die deutsche Kunst im Allgemeinen keinen so bestimmenden Einfluß ausgeübt, wie andere seiner künstlerischen Zeitgenossen, aber gleichwohl ragte er wesentlich über die Mehrheit seiner Mitstrebenden hervor. Er war in seinem künstlerischen Wesen ein ausgesprochener Vertreter des in schönen Linien stilisirenden Idealis⸗ mus, der das Kolorit nicht als wesentlichen, sondern nur als be⸗ gleitenden Bestandtheil der Malerei betrachtete. Er bewegte sich in den verschiedensten Stoffen, sodaß er die besonderen Gebiete sowohl der Klassiker, wie der Nazarener und der Romantiker betrat, brachte aber dabei sein bedeutendes zeichnerisches Können, den Schwung seines Stils doch immer in einer Weise zur Geltung, welche ihn als einen Klassizisten kennzeichnete. 1844 wurde er Lehrer der Anatomie an der Düsseldorfer Akademie. Der ernste, mit peinlichem Fleiß arbeitende Künstler war der Eerste, welcher unter den Schulern Schadow's sich der Freskomalerei zuwandte, und als Lehrer auf diesem Gebiet hat er für die Düsseldorfer Schule eine besondere Bedeutung gehabt. Mücke trat noch in den letzten Jahren mit kleineren Werken an die Oeffentlichkeit. Von seinen Hauptwerken sind zu nennen die Barbarossafresken im Schlosse Heltorf des Grafen Spee und der Elberfelder Rathhausfries. Das Oelgemälde „Die beilige Katharina“ befindet sich in der Berliner National⸗Galerie, ferner ist noch bervor⸗ zuheben eine „Auferstebung Christi“. Auch als Radirer ist Mücke mit Erfolg aufgetreten. Ein Sohn des Verstorbenen bat sich als durch⸗ aus .“ Maler holländischer Genrestücke einen guten Namen gemacht.

Für das in Braunschweig mit Unterstützung Sr. König⸗ lichen Hobeit des Prinz⸗Regenten zu errichtende braunschweigische vaterländische Museum, zu dessen Begründung sich ein Aus⸗ schuß hervorragender Persönlichkeiten gebildet hat, sind bereits so viele Kunstgegenstände und historisch wichtige Erinnerungsstücke aus Braun⸗ schweigs Vergangenheit eingegangen, daß dem „Braunschweiger Tage⸗ blatt“ zufolge Anfangs des nächsten Monats mit der Aufstellung der Gegenstände in den von der Regierung überwiesenen provisorischen Räumen wird begonneg werden können. Der Prinz⸗Regent hat unter anderen Stücken auchf zahlreiche historische Waffen dem Museum überwiesen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangen Depeschen.

Wien, 20. Januar. (W. T. B. Der Kaiser stattete dem Erzherzog Carl Salvator anläßlich des Ablebens der Erzherzogin Maria Antonia einen Beileidsbesuch ab.

Washington, 20. Januar. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser Wilhelm hat durch die deutsche Gesandtschaft ein Beileids⸗Telegramm an die Familie des verstorbenen Gesandten und Historikers Bancroft gesandt, in welchem Allerhöchstderselbe auf die Freundschaft, welche zwischen Aller⸗ höchstseinem Großvater und Bancroft bestand, hinweist.

Washington, 20. Januar. (W. T. B.) Nach Mel⸗ dungen von Pine Ridge sind einige entwaffnete Indianer von Weißen getödtet worden, wodurch unter den dortigen Stämmen wieder Beunruhigung eeingetreten ist. Die Waffen werden nur langsam abgeliefert. General Miles schob deshalb seine Abreise auf.

San Francisco, 20. Januar. (R. B.) Der König von Hawaii Kalakaua liegt in Folge eingetretener Urämie hoffnungslos darnieder.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Ensemble⸗ lerinnen Miß Lillie Meers und Frl. Adele, des gliedern des Wallner⸗Theaters. Fillis sowie des berühmten Die Nachbarinnen. Posse in

Voltigeurs Mr. B. 2 Luftgymnastikers Mr. Rodgers. Außerdem: Die Touristen oder: Ein Sommertag am Tegern⸗

chen von Hans Ritter. see. Große Original⸗Pantomime mit Tänzen und

Gruppirungen ꝛec. Neu arrangirt und in Scene

Donnerstag u. folg. Tage: Die Nachbarinnen. gesetzt vom Direktor E. Renz. 88

Donnerstag: Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten.

Gesangsposse

Kaiserl. Oberförster Friedr. von Wachholtz (Haus Schlewecke, Harzburg Pfirt Elsaß Lothr.) Frl. Marie Castendyck mit Hrn. Major Mehl⸗ burger (Haus Schlewecke, Harzburg Düsseldorf).

Alte Jakobstraße 30. Frl. Paula von Marées mit Hrn. Prem.⸗Lt.

Willy von Unger (Berlin). Frl. Hedwig Hart⸗

mann mit Hrn Fritz Mahlow (Werder a. H.)

Frl. Meta Hermenau mit Hrn. Ritterguts⸗

In Scene besitzer Robert Hartung (Dom. Kobbelbude Adl. Gedau) Frl. Ida Jaenecke mit Hrn. Reg.⸗Assessor Karl Marcard (Minden). Frl. Hedwig Sutor mit Hrn. Regierungsrath Rud. Glasewald (Rüdesheim Berlin).

Verehelicht: Hr. Réné von Ruville mit Frl.

von Frl. Nittschalk.

Margarethe von Loeben (Wilda) Hr. Forst⸗ Assessor von Woedtfe mit Frl. Ellen von Natzmer

Concert⸗Anzeigen. (Berlin—-Rittel i. Westpr.). Hr. Paul Rößner

mit Frl. Elisabeth Hermann (Leipzig).

1 1

Concert-Haus. Mittwoch: Karl Meyder⸗ Geboren: Ein Sohn: Hrn. Baurath Richter Concert unter Mitwirkung der Concertsängerin Frl. Nittschalk. Ouv. „Leonore I.“ 1 „König von Jevetot“ von Adam. Arie a. „Odisseus⸗ F. Trauer von Bruch, gesungen von Frl.

ittschalk. Faust⸗Fantasie für die Violine von Sarasate, vorgetragen von Hrn. Sallo⸗Bau. Arie Gestorben: Hr. Realgymnasial⸗Direktor a. D. aus „Wilhelm von Oranien“ von Eckert, gesungen

(Roßla a. Harz) Hrn. Stabsarzt Dr. Land⸗ graf (Berlin). Hrn Hermann Seyd (Elber⸗ feld) Hrn. Ernst Ludwig (Leipzig⸗Gohlis). Eine Tochter: Hrn. Dr. med. Pfund (Otters⸗ berg). Hrn. Ernst Rieffenberg (Hannover).

von Beethoven.

Dr. Bernh. Oblert (Königsberg) Frl. Meta von Kahlden (Breslau) Hr. Major Friedr. von Winterfeld (Potsdam). Hr. Kgl. Ober⸗ Amtmann Alfred Toepffer (Klein Schweinitz).

Singakademie. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Hr. Sanitätsrath Dr. Eduard Michaelis (Berlin). II. (Letzter) Klavier⸗Abend Eug. d'Albert.

Frau Kanzleirath Sophie Barnick (Breslau). Hr. Pfarrer emer. Friedrich Consbruch

wissenschaftlichen Theater. zettel.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12—11 Uhr. 8 ich Vorstellung im Na

äheres die Anschlag⸗

(Elbing). Frau verw. Kammergerichts⸗Assessor Alma Schmidt, geb. Gomansky (Berlin). Frau Helene Tobias, geb. Schneider (Kolberg). Hr. Rentier Emil Dames (Berlin). Frau Luise Ulrich, geb. Kuntz (Berlin) Frl. Auguste von Wllucka (Cabel).

7 Uhr: Zur Eröffaung der

berühmten 4 Gebr. Briatore.

von Sigmund Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Circus Renz. (Carlstraße.) Mittwoch, Abends Berlin: —— ittelalterliches C ssel itt böö 8

mittelalterliches Caroussel, geritten von Damen und er e rei TW Herren mit 24 Pferden. Bal et Concert hippique Deuft der Narddfutschen Bucehenacae unch Bezhegs⸗ mit 8 arab. Schimmelhengsten, dressirt und vorgef. von Hrn. Franz Renz. Coriolan, geritten von Frl. Oceana Renz (Enkelin). Der Czikos mit seinen 4 dressirten Lieblingspferden, dargestellt von Mr. William. Gymnastisches Potpourri von den welt⸗ und die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗ 1 Briat. J. F. Clarke, lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf der phänomenale Reitkünstler. Kandelaber, geritten Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche von Hrn. Ernst Renz (Enkel). Auftreten der Künst⸗ 8

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

8

Verlag der Expedition (Scholz).

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage,

vom 12. bis 17. Januar 1891.

en Staats⸗Anzeiger.

Deutscher Reichstag. 47. Sitzung vom 19. Januar, 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär Dr. von Boetticher.

Zur Berothung steht zunächst der Antrag der sozialdemo⸗ kratischen Partei, wonach in Erwägung, daß nach Artikel 31 der Verfassung ohne Genehmigung des Reichstages kein Mit⸗ glied desselben während der Sitzungsperiode zur Untersuchung gezogen werden kann, in Erwägung, daß der Reichstag zur ersten Session seit dem 6. Mai 1890 versammelt ist, der Reichs⸗ kanzler ersucht werden soll, zu veranlassen, daß der Staats⸗ anwalt in Nürnberg zur Aufhebung derjenigen Untersuchungs⸗ maßnahmen angewiesen werde, welche er unter Nichtbeachtung der Bestimmungen des Artikels 31 gegen den Abg. Grillen⸗ berger eingeleitet hat.

Abg. Singer: Seine Partei habe diesmal für den Antrag auf Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Parteigenossen eine andere Form als früher gewählt, um prinzipiell die Frage zu ent⸗ scheiden, ob die Immunität der Reichstags⸗Abgeordneten, welche der Art. 31 der Verfassung gewähre, von den Gerichten gewährt werden solle oder ob es im Belieben der Stgatsanwalte liege, diesen Art. 31 zu verletzen. Ihr Antrag wolle daher nicht nur die Einstellung des Verfahrens gegen den Abg. Grillenberger, sondern der Reichstag soll aussprechen, daß dieses Verfahren dem Art. 31 widerspreche. Das sei nothwendig, um dem nachgerade zum Unfug gewordenen Vor⸗ gehen der Staatsanwalte ein Ende zu machen. Gegen den Abg Grillenberger seien vom Staatsanwalt in Nürnberg zwei Unter⸗ suchungen wegen Beleidigung eingeleitet; der Abg. Grillenberger habe unter Protest auf Grund des Art. 31 die Aaklageschrift zurückgeschickt. In zwei anderen Fällen habe der Abg. Grillenberger durch Be⸗ schwerde die Einstellung der Untersuchung erwirkt, auf Be⸗ schwerde des Staatsanwalts dagegen habe das Ober⸗Landes⸗ gericht in München merkwürdiger Weise entschieden, daß die Immunität der Abgeordneten während einer Vertagung des Reichstages nicht bestehe. Auf Grund dieser Entscheidung habe der Staatsanwalt in Nürnberg die Untersuchung fortgesetzt, und als der Abg. Grillenberger die Anklageschrift zurückgeschickt habe, habe ihm ein junger Rechts⸗ praktikant mitgetheilt, daß er zum Offizialvertheidiger Grillenberger's ernannt sei. Die Schwurgerichtsverhandlung gegen ihn sei auf den 7. Februar angesetzt Mit diesen Dingen müsse sich der Reichstag beschäftigen. An anderen Gerichten sei der Respekt vor dem Artikel 31. größer. Strafverfahren gegen den Abg. Stadthagen in Berlin und gegen den Abg. Kunert in Breslau seien eingestellt worden, sobald die Gerichte erfahren hätten, daß es sich um Reichstags⸗Abgeordnete handle. Auch die preußische Regierung habe die Auffassung, daß die Vertagung die Immunität nicht unterbreche, denn er (Redner) sei selbst zur Zeit des Staats⸗Ministers von Puttkamer während der Vertagung in Berlin geblieben, obne wegen Bannbruchs angeklagt zu werden. Staatsrechtslehrer, nicht etwa sozia⸗ listische oder oppositionelle, sondern konservative wie Laband, Dr. Ernst Meyer, Thudichum u A., hielten die Immunität auch während der Vertagung aufrecht. Dasselbe habe 1871 Lasker feugestellt, ohne Widerspruch Seitens der Regierung zu finden. Als 1882 vom Kopenhagener Sozialistenkongreß zurück⸗ kehrende sozialdemokratische Reichstags⸗Abgeordnete in Kiel verhaftet

worden seien, habe seine Partei die Erklärung beantragt, daß dies dem Art. 31 widerspreche, sowie die Bestrafung der betreffenden Beamten. Die Geschäftsordnungs⸗Kommission habe darüber einen umfangreichen Bericht erstattet, welcher jedoch nicht mehr zur Ver⸗ handlung im Plenum gekommen sei. Als der Antrag 1884/85 wiederholt worden sei, habe die Geschäftsordnungs⸗Kommission be⸗ antragt, zu erklären, daß jene Verhaftungen gegen den Art. 31 verstießen, und dieser Antrag sei am 8. Mai 1885 vom Hause angenommen worden. Der Reichstag vertrete also die Ansicht, daß die Immunität auch während der Ver⸗ tagung fortdauere. Wenn auch die Regierung sich damals die erdenklichte Mühe gegeben habe, den entgegengesetzten Stand⸗ punkt zu vertreten, so sei doch aus der Debatte hervorgegangen, daß die Parteien des Hauses diesem Standpunkt nicht huldigten. Das sei keine Parteifrage. Was heute seiner Partei passire, könne morgen den Konservativen passiren, z. B. wern sie im Abgeordnetenhause bei der Landgemeindeordnung nicht nachgäben oder hier den österreichischen Handelsvertrag ablehnten. Die Sozialdemokraten würden ihnen dann den Schutz des Art. 31 mit Freuden zu Theil werden lassen. Es handle sich um die Wahrung der Privilegien der Abgeordneten, der ganze Reichstag werde geschädigt. Während die Gerichte Hüter der Gesetze sein sollten, seien es gerade die Staalsanwalte, welche die Verfassung verletzten. (Präsident von Levetzow bittet den Redner, die Staatsanwalke und Gerichte nicht in dieser Weise anzugreifen.) Er bitte, die Stellung des Reichstages zu schützen; es handle sich nicht um die einzelnen Mitglieder, sondern um die Würde und Achtung, welche der Reichstag für sich in Anspruch nehmen könne. Möge der Reichstag die Gelegenheit benutzen, zu erklären, daß die Einleitung jener Strafverfahren ungesetzlich sei. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Dr. Hartmann: Einer prinzipiellen Entscheidung der Frage bedürfe es nicht, da dieselbe der Reichstag schon gegeben habe. Am 8. Mai 1885 habe der Reichstag die Frage der Fortdauer der Immunität bejaht, soweit sie streitig gewesen sei. Sie sei niemals streitig gewesen, wenn der Reichstag selbst die Vertagung beschlossen habe, sondern nur, wenn durch Se. Majestät den Kaiser unter Zustimmung des Reichstages die Vertagung verfügt worden sei. 1885 hätten zwar nicht alle Parteien des Hauses die Auffassung der Ge⸗ schäftsordnungs⸗Kommission vertheidigt, sie hätten nicht alle gesprochen, aber widersprochen habe Niemand. Der Reichstag habe also entschieden. Die Regierung habe aber den entgegen⸗ gesetzten Standpunkt eingenommen. Für seine Partei sei es keine Streitfrage mehr, aber für alle Welt draußen sei die Frage offen. Eine authentische Interpretation des Gesetzes könne nur durch beide gesetzgebende Faktoren erfolgen. Der Reichstagsbeschluß sei kein Gesetz. Der Abg. Singer könne also den Staatsanwalten keine Nichtachtung des Gesetzes vorwerfen. Die Ansicht der Staatsanwälte sei noch dazu durch jene Entscheidung des Ober⸗Landesgerichts München gedeckt. Wenn also der Abg. Singer von einem Unfug der Staats⸗ anwalte spreche, so müsse er (Redner) das als ungehörig bezeichnen. (Vize⸗

8

räsident Graf Ballestrem: Der Herr Präsident hat diesen Ausdruck

bereits gerügtv.) Dann bitte er (Redner) um Entschuldigung. Die Aus⸗ egung des Art. 31 Seitens des Abg. Singer theile seine Partei, könne aber dem Antrag, wie er vorliege, nicht zustimmen. Sie könne dem nwalt in Nürnberg keinen Vorwurf machen für ein Ver⸗

alten, welches ein deutsches Ober⸗Landesgericht gebilligt habe. Wolle der Abg. Singer, daß die Ansicht des Reichstages Gesetz werde, so möge er die betreffenden Anträge stellen. Beim Reichstage werde er damit Glück haben, ob auch bei der Regierung, werde sich zeigen. Das Petitum des Antrages sei auch ganz undurchführbar. Die Untersuchungsmaßnahmen, die polizeilichen Ermittelungen, ie Vernehmungen des Beschuldigten könnten doch nicht rückgängig gemacht werden. Der Staattanwalt könne und dürfe doch die Akten⸗ blätter nicht herausreißen. Niemand könne die Gerichte zur eigenen

Zurückziehung gerichtlicher Entscheidungen zwingen; nur ein Ober⸗ gericht könne sie aufheben, aber nicht der Justiz⸗Minister. Einem

8..

solchen Beschlusse des Reichstages würde gar keine Folge gegeben werden, und das Ansehen des Reichstages könnte dadurch nur ver⸗ lieren. Daß der Abg. Grillenberger während der Session vom gericht⸗ lichen Verfahren verschont bleibe, wolle seine (des Redners) Partei ihm nicht vorenthalten. Einen Antrag in der hergebrachten Form, auf Einstellung des Verfahrens würde sie annehmen, dem vorliegenden könne sie nicht zustimmen. (Beifall rechts.)

Bayerischer Bundesbevollmächtigter Graf von Lerchenfeld: Er habe den sehr erschöpfenden Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners eigentlich wenig beizufügen. Der Abg. Hartmann habe den Rechtsstand so richtig und erschöpfend definirt, daß seine (des Redners) Aeußerungen zur Sache sehr karze sein könnten. Wenn der Reichs⸗ tag den Antrag stellen sollte auf Einstellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Geillenberger für die Dauer der Sitzungsperiode, so würde hiergegen von Seiten der bayerischen Regierung nichts zu erinnern sein; wenn es sich aber um die Aufhebung der bereits vorgenommenen Untersuchungshandlungen, insbesondere um die Zu⸗ rücknahme der öffentlichen Klage handle, so müsse er dies Verlangen als gänzlich unstatthaft, als unmöglich, demselben nachzukommen, bezeichnen. Das Nähere habe, wie gesagt, der Herr Vorredner bereits treffend ausgeführt. zurückzuweisen, welcher von Seite der Antragsteller gegen das Vor⸗ geben der Staatsanwaltschaft erheben worden sei. Der König⸗ liche Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht in Nürnberg habe sich auf den Standpunkt gestellt, welcher im Reichstage von dem Reichskanzler und von dem Vertreter der preußischen Regierung ein⸗ genommen worden sei. Der Staatsanwmalt habe sich sonach der Auf⸗ fassung angeschlossen, welche dahin gehe, daß, so lange der Reichstag auf Grund der Artikel 12 und 26 der Reichsverfassung vertagt sei, die Sitzungsperiode im Sinne des Artikel 31 der Reichsverfassung unterbrochen sei. Dieser Standpunkt der Staatsanwaltschaft sei dann durch das Urtheil des Ober⸗-Landesgerichts München als ein berech⸗ tigter anerkannt worden. Man möge den Antrag auf Einstellung des Verfabrens für die Dauer der Sitzungsperiode stellen, dann werde dagegen nichts einzuwenden sein, aber wie der Antrag hier gestellt sei, werde demselben nicht stattgegeben werden können.

Abg. Freiherr von Unruhe⸗Bomst: Der Bundesrath habe sich zwar gegen die vom Reichstage beliebte Interpretation des Art. 31 der Verfassung ausgesprochen, andererseits aber sei in der Folge seines Wissens in den meisten Staaten, wo derartige Fälle vorgekommen seien, den Beschlüssen des Reichstages gemäß von den Staatsanwälten verfahren worden. In Preußen wenigstens sei dies geschehen und er habe neulich als Referent auch auf Hessen exemplifiziren können. Er beantrage nunmehr, der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Einstellung des gegen den Abg. Grillen⸗ berger beim Königlich bayerischen Landgericht zu Nürnberg wegen Brleidigung u. s. w. anhängigen Strafverfahrens während der Dauer der gegenwärtigen Sitzungsperiode zu veranlassen.

Damit schließt die Diskussion. Das Schlußwort erhält

Abg. Singer: Er sei der Rechten dankbar, daß sie sachlich den Wünschen seiner Partei entgegenkommen wolle, könne aber den Antrag Unruhe nicht gcceptiren; denn derselbe gehe der prinzipiellen Entscheidung der Frage aus dem Wege und lasse Alles beim Alten. Seine (des Redners) Partei aber sei es müde, zu diesen Anträgen fortwährend gezwungen zu werden, während es doch auf der Hand liege, daß die Immunität der Abgeordneten auch während der Vertagung gelte. Seine Partei wolle es abwarten, ob die bayerischen Gerichte dem deutschen Volke das Schauspiel bereiten würden, einen Abgeordneten aus seiner Thätigkeit heraus vor die Schranke zu schleppen! Es sei wirklich sehr liebenswürdig von dem Bundesbevollmächtigten für Bayern, zuzusichern, daß eventuell dem Antrage auf Strafeinstellung Folge gegeben werden würde. Er (Redner) denke, seine Partei könne das nach der Verfassung einfach erzwingen. Bedeutsamer sei die Erklärung, daß die bayerische Regierung einem Beschluß des Reichstages im Sinne des Antrages nicht nachkommen würde. Er hätte gewünscht, diese Erklärung wäre unterblieben, denn er glaube, viele Herren, namentlich vom Centrum, die sonst für den Antrag gestimmt hätten, würden sich mit der baverischen Regie⸗ rung nicht in einen Streit einlassen wollen. Dem Abg. Hartmann erwidere er, seine (des Redners) Partei verlange gar nicht, daß sich der Reichstag in die Beschlüsse und Handlungen der Gerichte einmische, sondern nur, daß er wie 1885 erkläre: die Einleitung und Weiter⸗ führung des Verfahrens gegen den Abg. Grillenberger widerspreche dem Art 31 der Verfassung. Gerade nach der Entscheidung des Ober⸗ Landesgerichts in München habe der Reichstag doppelte Verpflichtung, seine Auffassung in nicht mißzuverstehender Weise zu wiederholen. Den Weg der authentischen Interpretation oder der Gesetzgebung zu be⸗ treten, halte er nicht für richtig. Der Reichzstag sei selbst der be⸗ rufenste und sachverständigste Interpret seiner Privilegien. Wolle der Reichstag den Antrag nicht annehmen, so könne seine Partei es nicht hindern. Jede Körperschaft werde so bebandelt, wie sie es verdiene. Zur Vermehrung des Ansehens des Reichstages werde das nicht bei⸗ rragen. (Beifall bei den Sezialdemokraten.)

Bayerischer Bundesbevollmächtigter Graf von Lerchenfeld: Nur einige Worte der Entgegnung. Der Herr Vorredner habe ge⸗ sagt, er (Redner) habe sich dahin ausgesprochen, daß die bayerische Re⸗ gierung, soweit es sich um Einstellung des Verfahrens für die Dauer der Sitzungsperiode handele, diese Einstellung in Aussicht stellen könne. Das habe er nicht gesagt, sondern er habe gesagt, daß gegen einen Antrag auf Einstellung eine Erinnerung nicht erhoben werde. Was dann die weitere Bemerkung des Herrn Vorredners betreffe, er habe gesagt, die baverische Regierung lehne die Aufhebung der bereits vor⸗ genommenen Untersuchungshandlungen, insbesondere die Zurücknahme der erhobenen öffentlichen Klage ab, so habe er nur gesagt, daß diesem Verlangen nicht entsprochen werden könne, da es gesetzlich unstatthaft sei. Was dann der Abg. Singer ausgeführt habe über das Ansehen des Reichstages, und daß es durch den Antrag, welcher von der anderen (rechten) Seite gestellt sei, nicht gewahrt werde, so müsse er (Redner, dem widersprechen. Zum Reichsgesetz sei erforderlich die Uebereinstimmung zwischen Bundesrath und Reichs⸗ tag. So lange diese nicht vorliege, sei gesetzlich eine aut Hentische Interpretation des Art. 31 nicht gegeben, und es könne also von einer Gesetzesverletzung, wenn eine dem Reichstag gegentheilige An⸗ sicht von den Staatsanwälten angewendet werde, oder wenn die Ge⸗ richte demnach erkennten, nicht gesprochen werden Abg. Träger: Er werde für den Antrag Singer stimmen, obwohl er zugebe, daß der Tenor des Antrages Singer unausführbar sei. (Heiterkeit rechts.) Er möchte aber dem Verdacht entgehen, als widerspreche er dem dem Antrage zu Grunde liegenden Gedanken. Es wäre ihm am Liebsten, wenn zunächst über die Einstellung des Strafverfahrens abgestimmt und der prinzipielle Theil des An⸗ trages der Geschäftsordnungs⸗Kommission überwiesen würde, um ie Sache ein für alle Mal zu erledigen. Es sei zweifellos illegal vom Staatsanwalt verfahren worden. Der Abg. Hartmann, mit dem er (Redner) in Manchem einverstanden sei, habe gemeint, daß zur authentischen Interpretation der Verfassung zwei Faktoren nöthig seien, Reichstag und Bundesrath. Es gebe aber noch einen dritten Faktor, den er für höher halte, den Faktor der Vernunft, und diese zwinge mit logischer Nothwendigkeit zu schließen, daß, wenn die Immunität der Abgeordneten während der Sitzungsperiode gelte, diese Immunität auch bei einer Vertagung weiter bestebe. Es sollte eine generelle Verfügung erlassen werden, daß die betreffenden Behörden die Verfassung zu respektiren hätten.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Mir scheint doch, daß der Herr Vorredner nicht ganz konsequent handelt, wenn er für einen Antrag stimmt, von dem er zugiebt, daß das, was in diesem Antrage gefordert wird, unausführbar ist. Ich bin vielmehr der Meinung, daß es von seinem Standpunkt aus konse⸗ quent wäre, dem Antrage durch ein Amendement eine Fassung zu geben, wodurch eine Möglichkeit der Ausführung dieses Antrages gegeben ist. -

Meine Herren, die verbündeten Regierungen haben bisher mit der Frage sich nicht beschäftigt, und der Herr Reichskanzler ins⸗ besondere hat keine Veranlassung gehabt, sich damit zu be⸗ schäftigen, denn Anträge auf eine Remedur der gerichtlichen Maß⸗ nahmen, die entgegen der Auffassung des Herrn Antragstellers getroffen worden sind, sind bisher beim Herrn Reichskanzler noch nicht eingegangen. Nun liegt die Sache meines Erachtens einfach so: es

1

öhat sich durch die Praxis der staatsanwaltlichen ichen 12 2 . hat s 1 r staats en und geri en Sodann könne er nicht umhin, den Tadel

Behörden herausgestellt, daß über die Interpretation des Artikels 31

der Verfassung eine Meinungsverschiedenheit besteht. Der Herr Antrag⸗ steller, seine politischen Freunde und, wie ich überzeugt bin, auch Viele innerhalb und außerhalb dieses Hausfes sind der Meinung, daß das Privilegium des Art. 31 der Verfassung auch während einer Ver⸗ tagung des Reichstages zu Recht besteht. Diejenigen Organe der Staatsanwaltschaft und diejenigen Gerichte, welche im Gegensatz zu dieser Auffassung eine amtliche Thätigkeit entfaltet haben, sind aber eben entgegengesetzter Meinung und haben angenommen, daß es zu⸗ lässig sei, während einer längeren Vertagung des Reichstages auch gegen einen Reichstags⸗Abgeordneten ungeachtet der Vorschrift des Art. 31 gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Ich bin nun weiter der Meinung, daß wir zur Klarstellung dieser Meinungsdifferenzen gar nicht nöthig haben, ein Gesetz zu erlassen. Der Meinung aber bin ich mit dem Hen. Ober⸗Staats⸗

daß nicht die einseitige Interpretation des Reichstages genügt, um der Auffassung, von der der Hr. Abg. Singer geleitet wird, zum Ausdruck zu verhelfen, sondern daß ebenso der Bundes ath, der ja auch der Verfassung zugestimmt hat, ein vollständig berechtigter Faktor zum Mitreden in dieser Frage ist.

Wäre der Hr. Abg. Singer dazu übergegangen, eine Resolution zu beantragen, die dahin ginge, die verbündeten Regierungen auf⸗ zufordern, daß sie dieser seiner Rechtsauffassung zum Ausdruck ver⸗ helfen, so würde dagegen gar nichts zu erinnern gewesen sein, ebenso wenig wie selbstverständlich nichts dagegen zu erinnern ist und das hat mein bayerischer Herr Kollege bereits betont —, daß das ge⸗ richtliche Verfahren, wie in allen ähnlichen Fällen auch hier suspendirt wird. Aber ein Antrag, wie er hier vorliegt, den Beschluß zu fassen, daß die bis jetzt getroffenen gerichtlichen Maßregeln aufgehoben werden sollen, der ist meines Erachtens und da stimme ich mit dem Hrn. Abg. Träger überein undurchführbar. Die Maßregeln, die ergriffen worden sind, sind theils staatsanwaltliche und theils gerichtliche, und keine Macht dieser Welt ist befugt, in diesen Rechtsgang dahin einzugreifen, daß das, was bisher in dem Rechtsgange geschehen ist, pro nihilo erachtet wird; das ist unmöglich.

Also ich würde es für Recht halten, wenn die Herren erstens mal

beantragen würden: das gerichtliche Verfahren soll während der Dauer er Reichstagssitzungen suspendirt werden, und zweitens, wenn Sie die Wiederkehr solcher Interpretationen, die Sie für unrichtig halten, abschneiden wollen, daß Sie dann eine Resolution machen, welche nachher von dem Bundesrath in Berathung genommen wird und vielleicht auch da Zustimmung findet ich weiß das nicht; denn bisher ist in dem Bundesrath über diese Sache noch nicht gesprochen worden.

Dem Hrn. Abg. Träger möchte ich aber nun noch zum Schluß sagen: Wenn er als dritten Faktor für die Feststellung einer Interpretation einer Gesetzesstelle auch noch die Vernunft anruft, so bin ich zwar ganz mit ihm einverstanden, daß man nie unvernünftig interpretiren soll. Aber die Vernunft als solche ist kein als ver⸗ fassungsmäßig anerkannter Faktor. (Große Heiterkeit.) Es kommt hier nur auf den Bundesrath und auf den Reichztag an. Ich glaube, ich bin mehr im Recht, wenn ich ihn an die Vernunft verweise, die darin liegt, nicht Anträge anzunehmen, die man für absolut undurch⸗ führbar hält. (Bravo! und Heiterkeit rechts.)

Abg. von Buol: Ueber eine so wichtige Frage, die eine authentische Interpretation der Verfassung in sich schließe, könne man nicht kurzer Hand hinweggehen. Es empfehle sich deshalb, die An⸗ gelegenheit, soweit sie hier unentschieden bleibe, an die Geschäfts⸗ ordnungs⸗Kommission zu verweisen, weil einmal der Reichskanzler bis jetzt zu der Sache noch keine Stellung genommen habe und dann auch weil in kurzer Zeit eine oberlandesgerichtliche Entscheidung ergehen werde.

Abg. Dr. Hartmann: Dem Antrage auf Ueberweisung des An⸗ trages von Unrube⸗Bomst an die Geschäftsordnungs⸗Kommission möchte er entgegentreten. In Betreff des sozialdemokratischen An⸗ trages werde aber die Geschäftsordnungs⸗Kommission sehr wohl eine Form finden können, die diesmal dem Bundesrath Gelegenheit zu einer bestimmten Stellungnahme gebe. Er verstehe nicht, wie der Ahbg. Träger behaupten könne, die ganze Angelegenheit be⸗ dürfe keiner weiteren Erörterung; denn die beiden gesetzgebenden Faktoren sowohl als auch die Gerichte seien über dieselbe verschiedener Meinung. Der Abg. Träger habe selbst zugestanden, daß der Antrag Auer etwas Unausführ bares fordere. Wer sorge nun besser für die Wahrung der Würde des Reichstages: Derjenige, der etwas Unaus⸗ führbares zurückweise, oder Derjenige, der Unausführbares verlange, und sich der Gefahr aussetze, daß dieses später abgelehnt werde? Die Ueberweisung des Antrages Auer an die Geschäftsordnungs⸗ kommission sei deshalb unbedingt erforderlich.

Abg. Dr. von Marquardsen: Das Verfahren gegen den an⸗ geklagten Reichstags⸗Abgeordneten Grillenberger dürfe man allerdings nicht fortgehen lassen, aber die prinzipielle Frage könne erst mit Hülfe der Geschäftsordnungskommission entschieden werden, auch wenn die schließliche Entscheidung nicht anders ausfalle, als die bisherige Praxis in der Sache.

Abg. Munckel: Er bitte, beide Anträge, sowohl den des Abg. Freihern von Unruhe⸗Bomst als den des Abg. Auer, zuerst an die Geschäftsordnungskommission zu verweisen. Die Kommission habe bis zum 7. Februar genügend Zeit, die Sache zu erledigen und hier Bericht erstatten zu lassen. Wenn der Reichstag heute sogleich die