1891 / 19 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

„Hocherfreut über die Glückwünsche, welche Sie Mir im Namen des Herrenhauses aus Anlaß der glücklichen Entbindung Ibrer Majestät der Kaiserin und Königin in der Adresse vom 20. d. M. dargebracht haben, ist es Mir ein Bedürfniß, für diesen erneuten Beweis Ihrer Anhänglichkeit Meinen wärmsten Dank zu sagen.

Wilhelm.“

Scodann bemerkt der Präsident: Das Herrenhaus hat einen überaus schmerzlichen Verlust erlittten. In der Frühe des 18. d. M. erlag unser Mitglied, der erste Vize⸗Präsident Herr Hans von Rochow auf Plessow seinen Leiden im 68. Lebensjahre. Er gehörte zu den Wenigen, welche dem errenhause seit seiner Begründung angehören. Ein schweres eiden, das ihn im verflossenen Sommer überfiel, schien durch seine kräftige Natur überwunden zu sein; voll Hoffnung und Zuversicht nahm er seine Geschäfte wieder auf, aber bald kehrte das Leiden zurück und nahm einen so bedrohlichen Charakter an, daß er selbst wie seine Freunde den nahen Eintritt eines betrübenden Ausgangs voraussah. Er sah demselben mit vollem Bewußtsein bis zum letzten Augenblick und mit Standhaftigkeit entgegen. Die seines Charakters, die Treue in seinen öffentlichen eerpflich⸗ tungen, die ihn durch sein ganzes Leben auszeichneten, sicherten ihm die Hochachtung in weiten Kreisen. Das Herrenhaus wird ihm ein treues Andenken bewahren.

Seit der letzten Sitzung sind ferner verstorben die Mit⸗ glieder Dr. Ludolf Camphausen, Theodor Graf zu Solms⸗Sonnewalde und Herr von Schutzbar ge⸗ nannt Milchling.

Das Haus ehrt das Andenken derselben in der üblichen Weise. Der Ober⸗Bürgermeister Adickes (Frankfurt a. M.) theilt in einem Schreiben sein Ausscheiden aus dem Herrenhause in Folge seiner Amtsniederlegung in Altona mit.

Neu eingetreten ist das Mitglied Eugen Gans Edler Herr zu Putlitz. 1

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des Antrages des Grafen von Frankenberg wegen Bildung einer Behörde für die Interessen der Wasserwirthschaft.

Graf von Frankenberg weist darauf hin, daß der Antrag das Haus wiederholt beschäftigt habe, aber nie zur Erledigung gekommen sei. Nach den Ausführungen des Finanz⸗Ministers sei die Regierung bereit, dem Antrage Folge zu geben. Die deutsche Landwirthschaft,

deutsche Forstverein und der Centralverein zur Hebung der

s Fluß⸗ und Kanalschiffahrt hätten in der Richtung

8 Antrages ebenfalls Resolutionen gefaßt, ebenso der Verein der Ingenieure und Architekten. Das Haus der Abgeordneten habe eine Resolution des Abg. Schultz⸗Lupitz, betreffend eine Regelung des Wasser⸗ rechts und Errichtung einer dasselbe überwachenden Behörde an⸗ genommen. Der freie Fischfang nach altem römischen Recht habe die Fischerei geschädigt. Die Strombauverwaltungen der größeren Ströme ähmen nur das Interesse der Schiffahrt wahr, aber auch das Interesse der Landwirthschaft und Industrie verlange Berücksichtigung hierbei. Das kleine Baden beschäme Preußen mit seinen guten Ein⸗ richtungen für die Wasserwirthschaft. Er beantrage die Ueberweisung seines Antrages an eine Kommission.

Graf Brühl will gegen eine Kommissionsberathung nichts ein⸗ wenden, würde aber lieber eine Ablehnung des Antrases gleich im Plenum sehen. Es fei nicht wünschenswerth, noch mehr Behörden zu schaffen, zumal eine solche, von der man noch gar nicht wisse, was sie eigentlich thun solle.

Nachdem noch Herr von Wovrsch den Antrag kurz empfohlen, wird derselbe einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt die einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend Abänderungen der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung für die Provinzen Preußen (Ost⸗ und Westpreußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 10. September 1873.

Der Berichterstatter Graf von Rothkirch⸗Trach beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage.

Freiherr von Durant: Er begrüße es mit Genugthuung, daß es unter dem sogen. neuen Kurse möglich geworden sei, diese Vorlage endlich unter Dach zu bringen. Diese Sache zeige besonders und be⸗ leuchte grell die Misére, in welche die evangelische Kirche in Folge ihrer Abhängigkeit von nichtkirchlichen Faktoren gerathen sei. (Zu⸗ stimmung rechts.) Er wünsche nicht, die Stellung des Summus Episcopus zu schmälern (Beifall), sondern sie zu kräftigen. Es gelte, das dringende Erforderniß, Wege zu schaffen für den direkten Ver⸗ kehr zwischen dem Summus Episcopus und seiner Kirche, endlich zu erfüllen. Er bitte, die Vorlage anzunehmen. (Beifall)

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Kommissionsantrage

angenommen.

Schluß 2 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Die dem Reichstage vorgelegte, gestern erwähnte Kaiser⸗ liche Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A zu dem deutsch⸗italienischen und dem deutsch⸗spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage, datirt vom 9. Juli vorigen Jahres und lautet:

Die Zollermäßigungen, welche in dem Tarif A zu dem Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Deutschen Reich und Italien vom 4. Mai 1883 und in dem Tarif A zu dem Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Deutschen Reich und Spanien vom 12. Juli 1883 enthalten sind, finden mit Ausnabme der inzwischen in Wegfall gekommenen Zollermäßigung für Roggen auch Marolko gegenüber Anwendung.

Die Budgettommission des Reichstages fuhr eute in der Berathung des Post⸗Etats bei dem Extraordinarium fort; für das Postgebäude in Aachen wurden statt 30 000 25 ,000 ℳ, in Liegnitz 20 000 (statt 25 000 ℳ) bewilligt, für Diedenhofen 75 000 abgesetzt.

Tagesordnung für die 5. Plenarsitzung des Herrenhauses am Donnerstag, den 22. Januar 1891: 1) Mündlicher Bericht der Kommission für kommunale An⸗

gelegenheiten über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Erhöhung des Höchstbetrages der Hundesteuer in den älteren Landes⸗ theilen der Monarchie; vergl. Nr. 6 und 24 der Drucksachen; Berichterstatter: Herr ꝛc. Graf von Pfeil. 2) Mündlicher Be⸗ richt derselben Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 31. März 1882 wegen Abänderung des Pensionsgesetzes vom 21. März 1872 auf unmittelbare Staatsbeamte; vergl. Nr. 7 und 25 der Drucksachen; Berichterstatter: Herr ꝛc. Graf zu Eulenburg. 3) Mündlicher Bericht derselben Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Abänderung und Er⸗ gänzung einiger Bestimmungen wegen der Wahl der Stadt⸗ verordneten; vergl. Nr. 8 und 28 der Drucksachen; Bericht⸗ erstatter: Herr ꝛc. Boetticher.

Die X. Kommission des Herrenhauses für Vor⸗ berathung des Antrages des Grafen von Frankenberg, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Bildung einer Behörde zu erwägen, welcher alle Inter⸗ essen der Wasserwirthschaft in Bezug auf die Landeskultur, auf Abwendung der Hochwasser⸗ gefahren und bessere Ausnutzung für Schiffahrt und Gewerbe unterstellt werden, hat sich konstituirt. Vorsitzender ist der üiee⸗ von Sazfeld ereenhee Stellvertreter des Vorsitzenden Hr. von Woyrsch, Schrift⸗ führer Graf von Keyserling.

In dem Herrenhause ist von dem Geheimen Justiz⸗ Rath, Professor Dr. Dernburg nachstehende Resolution

eingebracht worden:

Das Herrenhaus wolle beschließen: 1 8

nach Beschluß über die Vorlage, betreffend Abänderung des §. 79 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz Nr. 10 der Drucksachen —, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

1) in Berlin und seinen Vororten, sowie in den anderen größeren Städten der Monarchie Amtsgerichtsbezirke für etwa 30 000 Gerichts⸗ eingesessene mit dem Sitze des Amtsgerichts innerhalb des Gerichts⸗ bezirks im Wege der Gesetzgebung einzurichten, 1b 8

2) durch Maßnahmen der Verwaltung und durch die Gesetz⸗ gebung darauf hinzuwirken, daß sich die Amtsgerichte bei der Ver⸗ waltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht auf eine blos formelle Thätigkeit beschränken, sondern innerhalb ihrer Zuständigkeit den Ge⸗ richtseingesessenen unterstützend und fördernd zur Seite stehen.

Dem Herrenhause ist der auch dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des Preußischen Staates verwalteten Eisenbahnen im Betriebs⸗ jahre 1889/90, aus welchem wir in der Dritten Beilage des „R.⸗ u. St.⸗A.“ einzelne Mittheilungen bringen, zugegangen.

Dem Hause der Abgeordneten ist, wie bereits gestern gemeldet, der Entwurf eines Gesetzes zur Aus⸗ führung des §. 9 des Gesetzes, betreffend die Ein⸗ stellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch⸗katholischen Bisthümer und Geistlichen vom 22. April 1875, zugegangen; er hat folgenden Wortlaut:

Artikel 1. Von denjenigen Beträgen, welche auf Grund der gemäß §. 1 des Gesetzes vom 22. April 1875 erfolgten Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln aufgesammelt sind, werden nach Inkrafttreten gegenwärtigen Gesetzes, 1) an das Erz⸗ bisthum Köln 3 267 619 75 4A, 2) an das Erzbis⸗ thum Gnesen⸗Posen 1 954 205 27 ₰, 3) an das Bisthum Kulm 983 565 37 ₰, 4+4) an das Bisthum Ermland 1 037 239 34 ₰, 5) an das Bisthum Breslau 1 482 893 98 ₰, 6) an das Bisthum Hildesheim 681 334 65 ₰, 7) an das Bisthum Osnabrück 325 865 35 ₰, 8) an das Bisthum Pader⸗ born 1 182 364 57 ₰, 9) an das Bisthum Münster 1 535 266 90 ₰, 10) an das Bisthum Trier 2 122 421 91 ₰, 11) an das Bisthum Fulda 823 819 35 ₰, 12) an das Bisthum Limburg 570 416 31 ₰, 13) an das Erzbisthum Prag 33 893 29 ₰, 14) an das Erzbisthum Olmütz 6865 11 ₰, 15) an das Erzbis⸗ thum Freiburg 1561 87 ₰, zusammen 16 009 333 02 herausgezahlt.

Art. 2. Aus den im Art. 1 aufgeführten Summen werden Seitens der betreffenden Diözesanoberen die von Instituten und Per⸗ sonen erhobenen Ansprüche, soweit sie für begründet erachtet werden, nach Maßgabe der den Bisthümern herausgezahlten Mittel befriedigt. Zu diesem Behufe wird in jeder Diözese bezw. in jedem preußischen Diözesanantheile Seitens des Diözesanoberen eine Kommission / bestehend aus drei Geistlichen und zwei zum Richteramte befähigten, aber nicht im unmittelbaren Staatsdienste stehenden Laien, eingesetzt. Dieselbe entscheidet über die erhobenen Ansprüche endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges. 8

Art. 3. Die übrig bleibenden Beträge werden von den Diözesan⸗ oberen für kirchliche Zwecke der Diözesen beziehungsweise der preußischen Diözesanantheile sowie zur Unterstützung von Gemeinden bei Errichtung oder Wiederherstellung kirchlicher Gebäude verwendet.

Art. 4. Ueber die Verwendung der auf Grund dieses Gesetzes herausgezahlten Summen werden die Diözesanoberen dem Minister der geistlichen Angelegenheiten Mittheilung machen.

Art. 5. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten und der Finanz⸗Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Die Begründung lautet:

Der dem Landtage der Monarchie im Frühjahre 1890 Seitens der Staatsregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des §. 9 des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch⸗katholischen Bisthüͤmer und Geistlichen, vom 22. April 1875, Nr. 151 der Drucksachen des Abgeordnetenhauses, hat nicht die Zustimmung der Landesvertretung gefunden. (Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7. Juni 1890.z.) 8

Die Staatsregierung schlägt jetzt vor, den im Absatz 1 des §. 9 des vorgedachten Gesetzes enthaltenen Vorbehalt dadurch zur Erledigung zu bringen, daß die aufgesammelten Staatsmittel zwar, wie früher schon beabsichtigt, zu Gunsten der Diözesen und Diözesanantheile nach Maßgabe des Aufkommens verwendet, aber nicht, wie im vorjährigen Entwurf vorgeschlagen war, in der Form von Renten, sondern in Kapitalien den Diözesen überwiesen werden sollen. Die Bischöfe würden es dagegen übernehmen, über die Ansprüche, welche mit Bezug auf die eingestellten Staatsleistungen und die aufgesammelten Staats⸗ mittel erhoben werden, zu entscheiden.

Die übrig bleibenden Beträge sollen zum Besten der Diözesen und Kirchengemeinden Verwendung finden und hierdurch den recht⸗ lichen Charakter von Diözesanfonds erhalten.

Diesen leitenden Gesichtspunkten entsprechend bestimmt

Artikel 1

die Herauszahlung der einbehaltenen Staatsmittel und zwar in der Weise, daß das Kapital nach Maßgabe der aus den einzelnen Diözesen ein⸗ gekommenen Theile desselben auf die Bisthümer vertheilt wird. Ausweis⸗ lich des neuesten Finalabschlusses der Generalstaatskasse belaufen sich die bei dem Sammelkonto befindlichen Beträge auf 15 938 676 50 ₰. Denselben sind noch 70 656 52 zuzusetzen als Rest einer Schuld des Posenschen Säͤkularisationsfonds an das Sammelkonto, welche dadurch entstanden ist, daß irriger Weise die Zuschüsse für die Seminare in Posen und Gnesen als reine Beduürfnißzuschüsse be⸗ handelt und daher als erspart verrechnet worden sind, während es sich in der That um Dotationsbeträge, welche dem Sammelkonto zustehen, handelt. Hiernach ergiebt sich ein Gesammtbetrag von 16 009 333 2 ₰, welcher in dem Gesetzentwurf Aufnahme gefunden hat und dessen betreffende Theile den Bisthümern herausgezahlt werden sollen.

Die Staatsregierung hält nach wie vor an der Ansicht fest, daß ein Rechtsanspruch auf die aufgesammelten Staatsmittel nicht besteht, und daß es Empfangsberechtigte im juristischen Sinne nicht giebt. Diese Auffassung liegt insbesondere den Bestimmungen

des Artikels 2. des Entwurfs zu Grunde. Nach denselben sollen bischöflicherseits zu bestellende Kommissionen mit Ausschluß des Rechtsweges nach ihrem pflichtmäßigen, billigen Ermessen und unter Berücksichtigung der ob⸗ waltenden Umstände endgültig entscheiden, ob, bezw. inwieweit An⸗ sprüche zu befriedigen sind, welche von irgend einer Seite (von In⸗ stituten und Personen juristischen oder natürlichen —) auf die den Bisthümern herausgezahlten Mittel erhoben werden.

Der verbleibende Rest soll von den Diözesanobern Inhalts

des Artikels 3

für kirchliche Zwecke ihrer Diözesen bezw. preußischen Diözesan⸗

antheile verwendet werden. Einer Aufzählung dieser Zwecke bedarf es

nicht. Vorzugsweise ist auf die Bildung von Fonds für emeritirte oder hülfsbedürftige Geistliche hinzuweisen, ferner auf die Unterstützung von Aspiranten des geistlichen Standes, auf die Gewährung von Mitteln zur Ausbildung von Geistlichen, auf die Deckung der ver⸗ mehrten Kosten der Diözesanverwaltung, auf die Aufbesserung der Gehälter von Domherren, Domvikaren und Beamten der bischöflichen Verwaltung. Besonderer Werth ist auf die Unterstützung armer Gemeinden bei Errichtung und Wiederherstellung kirchlicher Gebäude (Kirchen, Kapellen, Häuser für Geistliche und Kirchendiener) gelegt. Daß letztgedachte Unterstützungen besonders in dem Entwurf erwähnt werden, hat darin seinen Grund, daß ein Zweifel entstehen kann, ob die Unterstützung von Gemeinden ohne Weiteres als ein Diözesan⸗ zweck anzuerkennen sei.

In thatsächlicher Hinsicht ist noch zu bemerken, daß die vor Erlaß des Gesetzes vom 22. April 1875 bereits fällig gewesenen, aber durch Verwaltungsanordnung einbehaltenen Bezüge (— namentlich die betreffenden Kompetenzen des damaligen Bischofs von Ermland und die in den §§. 13 Absatz 1, 18 Absatz 3 Gesetzes vom 11. Mai 1873, Gesetz⸗Samml. Seite 191 erwähnten betreffenden Staats⸗ mittel —), bei denen es sich um rechtliche Verpflichtung oder Do⸗ tation handelt, in den bei dem Sammelkonto befindlichen Beträgen mitenthalten sind.

In rechtlicher Hinsicht bleibt zu erwähnen, daß der Fürst⸗Erz⸗ bischof von Prag und der Fürst⸗Erzbischof von Olmütz die ihnen nach dem Entwurf zugewiesenen Rechte zufolge des §. 138 II. 11 Allg. Landrechts durch ihre inländischen Vertreter ausüben und daß die Be⸗ stimmungen der Gesetze vom 20. Juni 1875 (Sexee⸗ S. 241) und vom 7. Juni 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 149) eine Aenderung durch dieses Gesetz nicht erleiden.

In dem Hause der Abgeordneten ist von den Abgg. Motty und Genossen folgende Interpellation ein⸗ gebracht worden:

„Die Unterzeichneten erlauben sich an die Königliche Staats⸗ regierung die Anfrage zu richten:

DOb und welche Maßregeln neben den bis jetzt getroffenen dieselbe Angesichts der durch falsche Vorspiegelungen gewissenloser Agenten hervorgerufenen und im Frühjahr allem Anschein nach in vermehrtem Maße drohenden Massenauswanderung nach Brasilien zu ergreifen gedenkt.

Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Berathung des Volksschulgesetzes nahm in ihrer gestrigen Sitzung die §§. 46 und 47 der Regierungsvorlage (Regelung des Uebergangs des Schulvermögens auf die bürger⸗ lichen Gemeinden) unverändert an. § 38 erhielt nach Annahme des Antrages Brüel folgende Fassung: „Das seither für Volksschul⸗ zwecke bestimmt gewesene oder dafür benutzte Vermögen der bürgerlichen Gemeinden und Gutsbezirke, sowie das in den §§. 45 bis 47 bezeichnete Vermögen bleibt auch ferner seiner Bestimmung erhalten.“ Zu §. 51 (Verpflichtungen Dritter aus besonderen Rechtstiteln) lag der Antrag des Abg. Wessel und Genossen vor, dem Absatz 1 (die auf be⸗ sonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter zur Schul⸗ unterhaltung oder zu Leistungen für Schulzwecke bleiben bestehen) folgende Bestimmungen hinzuzufügen: „Zu diesen Verpflichtungen gehören auch die Leistungen des Fiskus im Umfange des §. 45 Nr. 4 und 5 der Schulordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845, jedoch mit der Maßgabe, daß diese Leistungen für die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu errichteten Schul⸗ stellen ohne Entschädigung der Domänendöͤrfer in Fortfall kommen.“ Mit Rücksicht auf die schwierigen Rechtsverhältnisse, welche bei der Beurtheilung dieses Antrages in Betracht kommen, und auf seine große finanzielle Tragweite, beschloß die Kommission auf Vorschlag des Vorsitzenden, die Berathung dieses Antrages auszusetzen und eine Subkommission unter Hinzuziehung von Kommissarien aus dem und dem landwirthschaftlichen Ministerium mit der Vor⸗ erathung des Antrages zu betrauen. Im Uebrigen wurde §. 51 an⸗ genommen.

Die Wildschadenkommission des Hauses der Ab⸗ geordneten fuhr heute in der Berathung des §. 5 in zweiter Lesung sort. Derselbe lautet: Ist der Schaden durch Wild der in §. 1 ge⸗ nannten Arten entstanden, welches nicht in dem Jagdbezirk, in welchem der Schaden erfolgt ist, seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, so sind die Entschädigungspflichtigen, ebenso wie die Inhaber eigener Jagd⸗ bezirke, berechtigt. Ersatz von demjenigen zu verlangen, aus dessen Wildstand dasselbe ausgetreten ist. Mehrere hiernach Ersatz⸗ pflichtige haften dem Ersatzberechtigten gegenüber Jeder fuüͤr das Ganze, unter einander nach der Größe ihrer Jagd⸗ bezirke. Freiherr von Wackerbarth beantragte, die Inhaber eigener Jagdbezirke von der Forderung des Ersatzes auszuschließen, weil sie sich selbst schützen könnten. Ferner beantragte derselbe, den Regreß⸗ anspruch stets in der Höhe der Hälfte des Schadens festzusetzen und statt „Jagdbezirk“ zu sagen „Forstbezirk“. 5 wurde mit diesen Anträgen genehmigt. Die §§. 6—12 blieben unbeanstandet. In §. 12a (Schutz der Obst⸗-, Baum⸗, Gemüse⸗, Blumen⸗ und Baum⸗ schulanlagen) wurde §. 65 des Wildschaden⸗Entwurfs aus der Landtags⸗ session von 1883/84 angenommen. Die §§. 13 und 14 wurden nach der ersten Lesung genehmigt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Norddeutscher Lloyd in Bremen

Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer) New⸗York⸗ und Baltimore⸗Linien: Bestimmung.

Bremen 17. Jan. von New⸗York. New⸗York 16. Jan. in New⸗Pork. New⸗York 13. Jan. von Southampton. New⸗York 16. Jan. Lizard passirt New⸗York 20. Jan. von Southampton.

Bremen 7. Jan. von Baltimore.

8 2 52 . cea (Pa. Lach 13. Jan. Lizard passirt. Baltimore 15. Jan. von Bremerhaven. Brasil⸗ und La Plata⸗Linten: Bremen 20. Jan. in Bremerhaven. Bremen 19. Jan. in Bremerhaven.

Vi 8 G“ 19. Jan. Las Palmas passirt.

„Darmstadt“ Vigo, Antwerp.,] 11. Jan. von Buenos Aires.

Bremen

„Graf Bismarck“ v Jan. von Bahia. „Kronpr. Fr. Wilh.“ [Antwerp., Bremen] 5. Jan. von Buenos Aires bbbb5 La Plata 2. Jan. in Montevideo. E 1 La Plata . Jan. in Montevideo. 6 3 La Plata . Jan. in Rio. „Leipzig“. Brasilien „Jan. in Bahia. „Geras .. Rio, La Plata . Jan. Sta. Cruz passirt. „Frankfurt“.. Rio, La Plata [ 20. Jan. von Villagarcia. Linien nach Ost⸗Asien Australien:

Bremen .Jan. von Genua. Bremen . Jan. in Longkong. Ost⸗Asien . Jan. in Singapore. Ost⸗Asien . Jan. von Genua. Bremen . Jan. in Bremerhaven. Bremen . Jan. von Adelaide. Australien . Jan. in Adelaide. Australien .Jan. in Aden.

Bremen . Dez. von Melbourne.

Lah „Fulda“. „Spree“ „Werra“ „America“

„Stuttgart“. „Hermann“

„Straßburg“ „München“

„Dresden“

„Sachsen“ „Preußen“ „Bayern“ „Neckarux. „Habsburg“. „CIbe. „Hobenoneen „Hohenstaufen“ „Karlsruhe“.

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Zweite Beilage 8⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin,

——

Mittwoch, den 21. Januar

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 8. Januar. Riebes, Major und Chef der 6. Comp. des Invalidenhauses zu Berlin, zum Chef der Gren. Comp. bei dem⸗ selben Invalidenhause ernannt. v. Hartwig, Major vom In⸗ validenhause zu Berlin, die erledigte Comp. Cbefstelle bei demselben Invalidenhause, v. Scharfenort, Hauptm. vom Invalidenhause zu Karlshafen, unter Versetzung zum Invalidenhause in Berlin, die bei demselben erledigte Hauptmannsstelle, verliehen.

Berlin, 14. Januar. Pfliegner, Zeug⸗Pr. Lt. von der Pulverfabrik in Spandau, zum Zeug⸗Hauptm., Dieterich, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Magdeburg, zum Zeug⸗Pr. Lt., Siegis⸗

„Zeug-⸗Feldw. vom Art. Depot in Breslau, zum Zeug⸗Lt., befördert.

Berlin, 18. Januar. v. Graba, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Inf. Regts. von Voigts Rhetz (3 Hannov.) Nr. 79, mit der Führung des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41 unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Paris, Major vom Inf. Regt. Nr. 140, unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiz., in das Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hann.) Nr. 79, Heusch, Major vom Inf. Regt. Nr. 130, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 140, versetzt. Siemens, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 130, in dieses Regt. einrangirt. Clüver, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rbein.) Nr. 25, unter Beförderung zum überzähligen Major, als aggreg. zum Inf Regt. Nr. 130 versetzt. Barth I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Dühmig, Sec. Lt. vom 3. Bad. Inf. Regt. Nr. 111, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25 versetzt. v. L'oeillot de Mars, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffit des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm) Nr. 14, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 131,

Stellung à la suite desselben, beauftragt. Mangold, Major

Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60,

unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiz., in das Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm) Nr. 14 ver⸗ v. Wartenberg, Major vom Inf. Regt. Markgraf

Ka⸗ .Brandenburg.) Nr. 60, zum Bats. Commandeur ernannt. Küntzel, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 137, in das Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60 einrangirt. v. Loefen, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, unter Beförderung zum überzähl. Major, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 137 versetzt. Vollrath, Hauptmann vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, zum Comp. Chef ernannt. Handt, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Prem. Lt. befördert. v. Strantz, Oberst und Commandeur des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit Belassung seiner bisherigen Uniform, zu den Offizieren von der Armee versetzt. v. Stuckrad, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Nassau. Inf. Regts. Nr. 88, mit der Führung des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Groll, Königl. Württemberg. Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. König Wilhelm (6. Würt⸗ temberg.) Nr. 124, Behufs Verwendung als etatsmäß. Stabsoffizier zum 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88 kommandirt. Frhr. v. Tschammer u. Osten, Major vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, unter Stellung zur Disp. mit Pens., zum Commandeur des Landw. Bezirks Frank⸗ furt a. M. ernannt. v. Bothmer, Major aggreg. dem 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, als Bats. Commandeur in dieses Regt. ein⸗ rangirt. Völsing, Hauptm, und Comp, Chef vom 3 Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib⸗Regt.) Nr. 117, in das 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr 53, Weise, Hauptm. vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, als Comp.“Chef in das 3. Großherzogl. Hess Inf. Regt. (Leib⸗Regt.) Nr. 117, v. Pfeil I., Pr. Lt. vom 1. Bad. Leib⸗Gren. Regt. Nr. 109, in das 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81. versetzt. Clößner, Pr. Lt. vom 2. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, v. Trossel. Pr. Lt. vom Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, zu überzähl. Hauptleuten befördert. v. Naso, Oberst, beauftragt mit der Führung der 35. Kav. Brig., unter Belassung à la suite des Kriegs⸗ Ministeriums, zum Commandeur der 11. Kav. Brig., v. Kaisen⸗ berg, Oberst und Commandeur des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Commandeur der 35. Kav. Brig., Lange, Oberst⸗Lt. à la suite des Thüring. Ulan. egts. Nr. 6 und Direktor der Offiz. Reitschule im Militär⸗Reit⸗ Institut, zum Commandeur des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, ernannt. v. Homeyer, Major und Direktor der Kavallerie⸗Unter⸗ offizier⸗Schule im Militär⸗Reit⸗Institut, unter Belassung à la suite des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors der Offizier⸗Reitschule im gen. In⸗ stitut beauftragt. Brinckmann, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Leib⸗Drag. Regts.) Nr. 24, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Kav. Unteroff. Schule im Militär⸗Reit⸗Institut ernannt. Baron v. Ardenne, Major vom Kriegs⸗Ministerium, als etatsmäß. Stabs⸗ offiz. in das 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt.) Nr. 24 versetzt; derselbe verbleibt jedoch bis zum 15. Febr. d. J. noch als kommandirt in seiner bisherigen Dienststellung. Wagener, Rittm. und Escadr. Chef vom Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, auf 3 Monate zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium komman⸗ dirt. Ritter und Edler v. Oetinger, Rittm. vom 1. Bad. Leib⸗Drag Regt. Nr. 20, als aggreg. zum Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Heyden, Sec. Lt. vom 1. Bad. Leib⸗Drag. Regt. Nr. 20, zum Pr. Lt. befördert. Wundt, Königl. Württem⸗ berg. Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. König Karl (1. Königl. Württemberg.) Nr. 13, Behufs Verwendung als Batterie⸗Chef, zum Nassauischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 27 kommandirt. Freise, Pr. Lt. vom Nassauischen Feld⸗Art. Regt. Nr. 27, zum überzähligen Hauptmann befördert. Stypmann, Sec. Lt. vom Holstein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 33 versetzt. v. Greiff, Königl. Württemberg. Oberst à la snite des 8. Königl. Würt⸗ temberg. Inf. Regts. Nr. 126, Behufs Rückkehr nach Württemberg, von der Stellung als etatsmäß Stabsoffizier des Füs. Regts. General⸗ Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73 ent⸗ bunden. v. Nerée, Oberst⸗Lt. à la suite des 4. Thring. Inf. Regts. Nr. 72 und Direktor der Kriegsschule in Anklam, als etats⸗ mäßiger Stabsoffizier in das Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr 73 versetzt. Tauscher, Major vom 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Kriegs⸗ schule in Anklam ernannt. Barbenéès, Major aggreg. dem 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, als Bats. Commandeur in das 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118 einrangirt. Brinkmann, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, vom 28. Januar d. J. ab, Behufs Vertretung eines Lehrers, zur Kriegsschule in Potsdam kom⸗ mandirt. Block, Pr. Lt. von demselben Regt., zum überzähl. Hauptmann, Edler v. d. Planitz, Portepee⸗Fähnrich vom 1. Garde⸗Regiment z. F., zum Second⸗Lieutenant, befördert. Frhr. v. Ledebur, Port. Fähnr. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., dieser

mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Oertzen, v. Witz⸗ leben, Port. Fähnrs. von demselben Regt., v. Livonius, Port. Fähnr. vom Garde⸗Füs. Regt., dieser mit einem Patent vom 8. Fe⸗ bruar 1890, v. Bülow, Port. Fähnr. von demselben Regt., dieser unter Versetzung in das Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, Frhr. Quadt⸗Wykradt⸗Hüchtenbruck, Port. Fähnr. vom Garde⸗Füs. Regt, v. Zitzewitz, Port. Fähnr von demselben Regt., dieser unter Versetzung in das 4. Garde⸗Regt. z. F., v. Schlebrügge, Port. Fähnrich vom Garde⸗Füs. Regt., zu Sec. Lts., v. Schelling, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. z. F., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, v. Kleist, v. Loeper, Port. Fähnrs. von demselben Regt., v. Rheinbaben, Port. Fähnr. vom 3. Garde⸗ Gren. Regt. Königin Elisabeth, dieser mit einem Patent vom 8. Fe⸗ bruar 1890, v. Köckritz, v. Breitenbauch, Frhr. v. Hammer⸗ stein⸗Loxten, Port. Fähnrs. vom Königin Augusta Garde⸗Gren. Regt. Nr. 4, v. Erckert, Frhr. v. Maltzahn, Port. Fähnrs. vom 1. Garde⸗Drag. Regt. Königin von Großbritannien u. Irland, Graf v. Kageneck, Port. Fähnr. vom Leibgarde⸗Hus. Regt., zu Sec. Lts., Graf v. Zedlitz u. Trützschler, Port. Fähnr. vom 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt, v. Köppen, Port. Fähnr. vom 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt. zu außeretatsmäß. Sec. Lts., be⸗ fördert. Graf zu Eulenburg, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., Graf v. Arnim⸗Boitzenburg, Sec. Lt. vom Regt, der Gardes du Corps, Graf v. Kalnein, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., Graf Reventlow, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Kalben, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗ Regt. zu Fuß, vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienst⸗ leistung bei dem Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16 kommandirt. v. Willich, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., à la suite des Regts. gestellt. v. Zawadzky, charakteris. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, von Bujak, Unteroff. vom Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, zu Port. Fähnrs. befördert. Die Port. Fähnrs.: Hübner, Reich vom Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß.); Nr. 41, Dirlam vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Bertram, Pieper, Böhmker vom Gre⸗ nadier⸗Regt. König Friedrich II. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, Pauly vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Pachaly vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗ Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, v. Keller vom Ostpreuß. Drag.

r Regt. Nr. 10, Eggers vom Ulan. Regt. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) n

Nr. 8, zu Sec. Lts, Crüger, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, dieser mit einem Pa⸗ tent vom 8. Februar 1890, Modrow, Port. Fähnr. von dem⸗ selben Regt, zu außeretatsmäß. Sec. Lts, befördert. Lieder⸗ wald, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Brauns⸗ berg, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Bolschwing, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ost⸗ preuß) Nr. 43, à la suite des Regts. gestellt. Ernst, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Mellin, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 129, zum Port. Fähnr., befördert. Die Port. Fähnrs.: v. Puttkamer vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Bauer von dems. Regt., Grell, Kornstaedt vom Inf. Regt. Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Graf v. Schwerin vom 2. Ulan. Regt. Nr. 9, dieser unter Versetzung in das Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, v. Borcke, von Bre dow vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, Spalding, Tummeley, v. Puttkamer vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, Rust, Staege⸗ mann, vom Inf. Regt. Nr. 129, zu Secc. Lts., Fehling, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, zum außeretatsmäßigen Sec. Lt., befördert. v. Maltzan, Frhr. zu Wartenberg u. Penzlin, Sec. Lt. vom 2 Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, ein Patent seiner Charge verliehen. Protz, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗ offizier vom Landw. Bezirk Dramburg, der Charakter als Major verliehen. v. Wedell, Pr. Lt. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, à la suite des Regts. gestellt. v. Grote, Pr. Lt. à la suite des⸗ selben Regts., unter Belassung in dem Kommando als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, in das Regt. wieder einrangirt. Frhr. Prinz v. Buchau, Unteroff. vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Port. Fähnr. befördert. Die Port. Fähnrs.: Steffen vom Leib⸗Gre⸗ nadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, König, Krause, v. Minckwitz vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, Dallmer vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Rathenow vom 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2, Bruch vom Inf. Regt. Graf Tauentzien von Witten⸗ berg (3 Brandenburg.) Nr. 20, dieser mit einem Patent vom 8. Fe⸗ bruar 1890, v. Pawlikowski von demselben Regiment, zu Sec. Lts., Herrmann, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. General⸗ Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, zum außeretatsmäßigen Sec. Lt., v. Wrochem, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, zum Hauptm. und Comp. Chef, Fromme, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. Die Port Faähnrs.: v. Rozanski vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, Meyrick, Haupt vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2 Magdeburg.) Nr. 24v, diese beiden unter Versetzung in das Anhaltische Inf. Regt. Nr. 93, v. Stechow vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magde⸗ burg) Nr. 27, v. Schenck vom Magdeburgischen Hus. Regt. Nr. 10, Gaillard vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Walliser von demselben Regt., Schwarz, v. Schrader vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, v. d. Dollen vom 7. Thüring. Inf. Regt. Rr. 96, zu Sec. Lts., v. Restorff vom Magdeburg. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Stritter, Ruprecht, Graßhoff von demselben Regt., Neumeister vom Thüring. Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Sacksofsky von demselben Regt., zu außeretatsmäßigen Sec. Lts., befördert. v. Mach, Sec. Lt. vom 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 98, ein Patent seiner Charge verliehen. Lotsch, Hauptm. vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, zum Comp. Chef ernannt. Scheppe, Pr. Lt. à la suite desselben Regts., unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, in das Regt. wiedereinrangirt. Becker, Port. Fähnr. vom 3. Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 50, zum Sec. Lt., Dorn, Pr. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, zum Hauptm. und Comp. Chef, Schroeder I., Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Freudenthal, Port. Fähnr. von demselben Regt., dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Heyking, Portep.e ⸗Fähnrich vom Grenadier⸗Regiment König Wil⸗ helm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Grote, v. Meier, v. Hahn, Port. Fähnrs. von demselben Regt., Buchholtz, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Courbieère (2. Posen.) Nr. 19, Spangenberg, Port. Fähnr. von demselben Regt., dieser unter Versetzung in das 3. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 50, zu Sec. Lts., Luchs, Unteroff. vom Inf. Regt. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, zum Port. Fähnr., Graf v. Stosch, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, Koeppel, Josephi, Mansfeld, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Fabé, Port. Fähnr. vom demselben Regt., dieser unter Versetzung in das

3. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 50, Graf v. d. Recke⸗Volmerstein Graf Schack v. Wittenau, Port. Fähnrs. vom Ulan. Regt. Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1, zu Sec. Lts., Peiker, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art Regt. von Pod⸗ bielski (Niederschl.) Nr. 5, Winterfeldt, Port. Fähnr. vom Posen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, zu außeretatsmäß. Sec. Lts., v. Cramon, Second⸗Lieutenant vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, zum Premier⸗Lieutenant, vorläufig ohne Patent, Arretz, charakteris. Port. Fähnr. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, zum Port. Fähnr., befördert. Dahms, Vize⸗ Wachtm. vom Ulan. Regt. von Katzler (Sches.) Nr. 2, zum Port. Fähnr. ernannt. Eitner, Pört. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Unger, Port. Fähnr vom Feld⸗Art. Regt. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, zu außeretatsmäßigen Sec. Lts., befördert. Die Port. Fähnrs.: Gebhard, Rauch, Severin vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, von Wedell, von Lucadou, Graf Poninski vom Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles) Nr. 11, Schiller, Cleve vom 4. Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 51, Graf v. Schweinitz u. Krain Frhr. v. Kauder vom Leib⸗Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Hoffmann v. Waldau vom Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, Döllner vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschl.) Nr. 23, Kaschke, Wodarz vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, Frhr. v. Reitzenstein vom Ulan Regt. von Katzler (Schles.) Nr 2, zu Sec. Lts., befördert. Schauwecker, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Glatz, der Charakter als Oberst Lt. verliehen. v. Brandt, Major vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. ge⸗ stellt und gleichzeitig zum Commandeur des Landw. Bezirks Ratibor ernannt. v. Garnier, Major von demselben Regt, zum Bats. Commandeur ernannt. v. Heydebreck, Major aggreg. demselben Regt, in das Regt. einrangirt. v. Bastineller, Unteroff. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, zum Port. Fähnr. befördert. Die Port. Fähnrs.: v. Mengden, Schulze, v. Gillhaussen vom Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westf.) Nr. 13, von Stockhausen vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, v. Hirschfeld, Graf Praschma Frhr. v. Bilkau vom Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, Lenz, Junckerstorff, Melchior vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, v. Choltitz vom 2. Westsäl. Hus. Regt. Nr. 11, zu Sec. Lts., Figge, Kujath. Port. Fähnrs. vom 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, zu außer⸗ etatsmäß. Sec. Lts., befördert. Friederichs, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Soest, Scheer, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Bochum, der Charakter als Oberst Lt., v. Lattorf, Hauptm. z.

und Mitglied des Bekleidungsamtes des VII. Armee⸗Corps, der Charakter als Major, verlichen. Gravenstein, Unteroff. vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, zum Port. Fähnr., Cremer, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. von Holtzendorff (1. Rhein) Nr. 8, unter gleichzeitiger Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 99, zum Sec. Lt., Zeddies, Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 23, zum außeretatsmäß. Sec. Lt, befördert. Die Port. Fähnrs.: v. Seelstrang, v. Struve vom Füs. Regt. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, Stoltz vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, Richter vom Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Roth vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Runge vom Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein) Nr. 8, dieser unter Versetzung in das Thüring Ulan. Regt. Nr. 6, Widen⸗ mann vom Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, Stockmayer, Thiem vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, Frhr. v. Welck vom Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, zu Sec. Lts., befoördert. Scharf v. Gauerstedt, Engel, Unteroffe. vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, zu Port. Fähnrs. befördert. Die Port. Fähnrs.: Jürries vom 1. H.

7 3 . 3 anseat. Inf. Regt. Nr. 75, dieser mit einem Patent vom 8 1890,

n

8 Februar Masius von demselben Regt., v. Maltitz vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, von Plessen vom 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, v. Graevenitz vom 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, dieser mit einem Patent vom 8 Februar 1890, v. Lowtzow, v. Stammer von demselben Regt., Schleising vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Leonhardi, von Buchwaldt Haering vom Füs. Regt. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, v. Gyldenfeldt, v. Plänckner vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr. 31, Aberg vom Hus. Regt. Kaiser Franz Joseph ron Oester⸗ reich König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein) Nr. 16. zu Sec. Lts., Wachs, Port. Fähnr. vom Schlesw. Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Kinitz, Röhrig, Thimey, Port. Fähnrs von demselben Reszt, Schalburg, Port. Fähnr. vom Holstein Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, zu außeretatsmäß. Sec. Lts, befördert. Seyfert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, ein Patent seiner Charge verliehen. Die Port. Fähnrs.: v. Borell du Vernay, Landwehr, Steffani vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhbelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, v. Consbruch vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Frhr. v. d. Bussche⸗Haddenhausen, Hesse von dems. Regt, Funck vom 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, v. Krosigk, v. Alten vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Frhr. v. Kap-herr vom Königs⸗Ulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, v. d. Marwitz, Purgold vom Inf. Regt. von Voigts⸗Rbetz (3. Hannov.) Nr. 79, Klostermann vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 130, Schwerdt⸗ feger, von der Heyden vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, Kühnert von demselben Regt., dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 131, Prziborowski vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 99, v. Aster vom Braun-. schweig. Inf. Regt. Nr. 92, v. uc- Husaren⸗Regiment Nr. 17, zu Sec. Lts., Kolbe, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, zum außeretatsmäßigen Second⸗Lieutenant, befördert. Moser, Sec. Lt. vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, à la suite des Regts gestellt. Leyd- hecker, Port.⸗Fähnr. vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, zum Sec. Lt., v. Stwolinski, Sec. Lt. vom 1 Hess. Inf. Regt. Nr. 81, zum Pr. Lt., Pfanne, Mannkopf, Port. Fähnrs. von demselben Regt., v. Randow, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, Claus, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83, zu Sec. Lts., Ritter, Unteroff. vom 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, zum charakteris. Port. Fähnr., v. Trott zu Solz, Port. Fähnr. vom 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), v. Schultz, Port. Fähnr. vom Hus. Regt Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, v. Götz u. Schwanenfließ, Port. Fähnr. vom Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, Kolb, Port. Fähnr. vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, zu Sec. Lts., Phaland, Unteroff. von demselben Regt., zum Port. Fähnr., Dau, de Rain⸗ ville, Busse, Port. Fähnrs. vom 2. Großherzoglich Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, Kahlenberg, Baither, ‚Port. Fähnrs. vom 4. Großherzl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, Frhr. Waitz v. Eschen, Lungershausen, Port. Fähnrs. vom 2. Großherzogl.

Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt.) Nr. 24, Letzterer unter Vor⸗

Lucius vom Braunschweig.