fast grundlos gewordenen Wegen und
22. Dezember erhielt ich Briefe von Machemba, die mich veranlaßten, von dem direkten Wege nach Machemba nach Norden zu abzuschwerken und zu dem uns befreundeten Makonde Häuptling Chikambo zu marschiren, der den Wunsch ausgesprochen hatte, die Expedition gegen Machemba, seinen erbitterten Feind, mit 5 — 600 Leuten mitmachen zu dürfen. 1 88
Am 25. Dezember kam ich nach äußerst anstrengenden Märschen durch dichtesten Busch, auf durch den fortwährend strömenden Regen bei sehr mangelhafter Ver⸗ pflegung der Leute bei Chikamo an; hier hörte ich Folgendes:
Machemba hatte sein eigenes Dorf, das einen sehr starken Tage⸗ marsch (10 Stunden für einzelne Leute) von Chikambo entfernt liegt, mit allen seinen Leuten verlassen, war mir entgegen gekommen, hatte 1— 2 Stunden von Chikambo ein Lager bezogen und beabsichtigte, mich, falls ich den Vormarsch nicht antreten würde, anzugreifen.
Unter diesen Umständen, d. b. bei der Nähe des Feindes, war
on einer Unterstützung durch die Chikambo Leute nicht mehr
Ich trat also am 26. Dezember früh allein den Vormarsch egen Machemba an. . b 88 Der Weg führte fortwährend durch ganz dichten Busch, der eine Führung der Karawane erschwert und eine Sicherung derselben durch Seiten⸗Patrouillen absolut ausschließt. Der Busch ist so ungeheuer groß und zusammenhängend, wie ich ihn in Afrika noch nirgends auch nur in annähernd ähnlicher Weise angetroffen habe. Der Busch ist so dicht, daß jede Uebersicht unmöglich ist und selbst einzelne Leute Mühe haben, durchzukommen. Der Marsch der über 600 Köpfe zählenden Karawane war deshalb außerordentlich anstrengend. G zahte Eine Stunde nach dem Abmarsch erhielt ich in dichtestem Busch starkes Feuer von 150 — 200 Gewehren aus einer Entfernung von 25 — 30 Schritt, durch welches acht Leute zum Theil sehr schwer ver⸗ wundet wurden. 1 1 8 1
Unter fortwährendem Feuer marschirte ich langsam vor, kald darauf wurden der Fübrer und ein Sudanesen⸗Schausch, die sich an der Töte befanden, erschossen, und ein anderer Soldat starb an den erhaltenen Verwundungen — Gleich darauf warfen 56 Träger (ein Drittel der gesammten Träger) ihre Lasten fort und liefen fort. Da⸗ durch wurde ich gezwungen, die Reservepatronen zu vertheilen, alles Hartbrod und andere Lebensmittel an die Soldaten auszugeben und einen großen Theil einer Compagnie Lasten tragen zu lassen; auch mußten mehrere Verwundete getragen werden. 8
Alle diese Umstände erhöhten die Schwierigkeiten des Vormarsches um ein Bedeutendes. 8
Um 3 Uhr Nachmittags gelangte ich an einen Bach, an dem sich die Machemba⸗Leute festgesetzt hatten; es entwickelte sich hier ein größeres Gefecht, an dem nach und nach die drei vorderen Compagnien Theil nahmen und den Feind bald nach allen Seiten hin vertrieben. Bis Nachmittags um 4 Uhr ging ich vor und bezog dann in der Nähe dieses Flusses mit allen nur möglichen Sicherheitsmaßregeln ein Lager, da die Truppen durch das ganz langsame Vorrücken und das fortwährende Stocken der Karawane auf das Aeußerste angestrengt waren⸗ Die Machemba⸗ Leute begleiteten die Karawane während des Marsches, neben dem Wege im Busch herlaufend, fortwährend schießend, die Kriegs⸗Goma schlagend und die Europäer beschim pfend.
Ich hatte an diesem Tage drei Todte und sieben Verwundete.
Am 27. Dezember früh trat ich den Vormarsch unter denselben Schwierigkeiten wieder an und sofort begannen in gleicher Weise wie am vorhergehenden Tage die Feindseligkeiten.
Jede Terrainschwierigkeit benutzten die Machemba⸗Leute in äußerst geschickter Weise, schossen sogar mit Salven auf uns, sodaß ich nur Schritt für Schritt vorwärts kommen konnte.
Gegen 2 Uhr Nachmittags erreichte ich eine große offene Wiese, wo ich zum ersten Mal die Leute selbst sehen und sowohl das Maxim⸗gun, das übrigens zum ersten Mal theilweise versagte, wie auch das Schnellfeuergeschüͤtz in Thätigkeit setzen konnte. “
Trotzdem wurde ich von allen Seiten angegriffen und beschossen, sodaß alle 4 Compagnien, bis auf eine Reserve, die Machemba⸗Leute angreifen und mit „Marsch Marsch, Hurrah“ aus ihren Stellungen verdrängen mußten. Die Machemba⸗Leute wichen stets und überall
zurück, um gleich darauf an einer anderen Stelle wieder zu erscheinen.
8 8.
Bis 3 Uhr Nachmittags ging ich ununterbrochen vor, ich hatte bis dahin 4 Todte und 11 Verwundete; unter letzteren befindet sich der Unteroffizier Loepki. 8
Inzwischen hatten sich die Comragnien derart verschossen, — von der 4. Compagnie hatten einzelne Leute nur noch 20 Patronen —, daß ich das eigentliche Dorf Machemba's wohl noch hätte nehmen können, dann aber ganz ohne Patronen gewesen wäre. Das Dorf Machemba's besteht aus etwa 15 bis 20 Hütten, die auf einer größeren Lichtung gelegen sind Letztere ist von einem eine Stunde breiten, ganz undurchdringlichen Busche um⸗ geben. Den schwierigsten Theil des Marsches hatte ich noch vor mir, ich beschloß daher um 3 Uhr Nachmittags, nicht weiter mehr vorzumarschiren, hauptsächlich aus Mangel an Munition und an irgendwelchen Lebensbedürfnissen. Letztere aufzutreiben, muß ich als ganz unmöglich bezeichnen und möchte an dieser Stelle hervorbheben, daß es für Expeditionen in dieses Terrain eine absolute Noth⸗ wendigkeit ist, den für den Lebensunterhalt erforderlichen Proviant mitzuführen oder doch den Nachschub sicherzustellen. b
Außerdem leiteten mich bei meinem Entschluß die Erwägungen, daß Machemba selbst zu fangen in diesem Terrain nahezu eine Un⸗ möglichkeit ist, daß der Werth der Erstürmung seines Dorfs die vor⸗ aussichtlichen Verluste nicht aufgewogen hätte und daß ich keinen Führer mehr hatte. — Ich bin darauf in äußerst anstrengenden Märschen, theilweise Nachtmärschen, nach Lindi zurückmarschirt, wo ich, ohne weitere Verluste gehabt zu haben, trotz des fortwährenden Feuers während des 28. und 29. Dezembers, am 31. Dezember an⸗ gekommen bin. — . 8
Machemba wollte nun unseren Freund Chikambo angreifen und ihn aus seinem Gebiete vertreiben. Nachrichten darüber sind noch nicht eingetroffen. Am 29. Dezember passirte ich das Dorf von Machemba's Schwager, alle Leute liefen weg, als ich Lebensmittel für die Truppen verlangte. Abends wurde ich von den Leuten im Lager beschossen, sogar noch in der Nacht; in Folge dessen wurde das ganze Dorf verbrannt.
Besonders hervorheben muß ich zum Schluß die Ruhe und Be⸗ sonnenheit der europäischen Offiziere und Unteroffiziere und die aus⸗ gezeichnete Haltung aller schwarzen Truppen während der Gefechts⸗ tage und während der ganzen ungewöhnlich anstrengenden Expedition.
(gez) Ramsay,
Chef in der Schutztruppe.
An den Kaiserlichen Reichskommissar für Ost⸗Afrika, Herrn
Major von Wissmann, Hochwohlgeboren, Sansibar.
Von einer Grubenverwaltung des Ruhrbezirks sind in Rundschreiben an ihre Kunden Mittheilungen gemacht worden, welche als ein Zweifel an der Glaubwürdigkeit der amt⸗ lichen Veröffentlichungen des Königlichen Wagen⸗ amts zu Essen über die Anzahl der täglich zur Beladung mit Kohlen und Koks gestellten und der nichtrechtze itig gestellten Wagen aufgefaßt worden sind. Die Grubenverwaltung hat nämlich den Prozentsatz der ihren Zechen an einzelnen Tagen nicht rechtzeitig gestellten Wagen mit dem geringeren Prozentsatz der allen Zechen des Ruhrbezirks an denselben Tagen nicht rechtzeitig gestellten Wagen verglichen, ohne auf diesen Unterschied in den Grundlagen der Vergleichung auf⸗ merksam zu machen, sodaß bei den mit der wirklichen Sach⸗ lage nicht hinreichend Bekannten die Meinung entstehen mußte, aß die in Vergleich gezogenen Angaben der Grubenverwaltung
id die Veröffentlichungen des Wagenamts auf den gleichen Gegenstand Bezug hätten und Letztere als unrichtig bezeichnet
1
1“
Zur Aufklärung über den wirklichen Sach⸗
werden sollten. er , 1 Königliche Eisenbahn⸗Direktion
verhalt hat die
(rechtsrheinische) zu Köln das folgende an die Gelsen⸗
kirchener Bergwerksgesellschaft gerichtete Schreiben veröffentlicht: „Köln, den 26. Januar 1891. die Gelsenkirchener Bergwerks⸗Aktiengesellschaft, Verkaufsabtheilung Zeche Rhein⸗Elbe bei Gelsenkirchen.
In dem an Ibre Abnehmer versandten Rundschreiben vom 17. d. M. sagen Sie, daß die vom Koönigliven Eisen⸗ bahn⸗Wagenamt in Essen veröffentlichten Wagengestellungs⸗ zahlen kein richtiges Bild über den bei vielen Zechen einge⸗ tretenen Ausfall zu geben vermöchten, da in diesen Ziffern auch die zu spät gestellten Wagen, welche nicht mehr beladen werden konnten, eirbegriffen seien. Zum Beweise dieser Behauptung stellen Sie die Prezentsätze der Fehlbeträge für die Zechen Rheinelbe und Alma am 14., 15. und 16. Januar denjenigen Prozentsätze gegenüber, welche das Wagenamt angegeben habe, und kommen zu dem Schluß, daß, während das Wagenamt nur 9 %, 18 ½ % und 30 % Ausfall nachgewiesen habe, den genannten Zechen in der That 42 %, 56 % und 47 % gefehlt hätten.
Wir können nur unser aufrichtiges Bedauern darüber aus⸗ sprechen, daß von einer so bedeutenden Verwaltung, wie von der Ihrigen, die im Ruhrbezirk soast allgemein anerkannte Zuverlässigkeit der Angaben des Wagenamts in Frage gestellt und letzteres dem großen Publikum gegenüber diskreditirt wird. Es ist bei den übrigen Zechenverwaltungen bekannt, daß das Wagenamt in die Gestellungs⸗ ziffern nur diejenigen Wagen aufnimmt. welche rechtzeitig genug zu⸗ geführt sind, um innerhalb der betreffenden Förderfrist beladen zu werden, d. h. in der Regel alle Wagen, welche mindestens zwei bis drei Stunden vor Schluß der Schscht zur Verfügung der Zechen stehen. Dies ist auch bezüglich der am 14. bis 16. d. M. Ihren Zechen Rheinelbe und Alma gestellten Wagen gescheben.
Bei der Vergleichung der von Ihnen angegebenen und der aus den täglichen summarischen Veröffentlichungen des Wagenamts sich ergebenden Prozentsätze, verschweigen Sie den für die Beurtheilung maßgebenden Umstand, daß die Zahlen des Wagenamts die Gesammtgestellung des ganzen Ruhrbezirks umfassen und daher unmittelbar gar nicht zum Vergleich mit der Gestellung für einzelne Zechen geeignet sind. Am 14 bis 16. d. M. waren durch die auf dem Bahnbofe Frintrop andauernd vorhandenen Abfuhrschwierigkeiten die Stationen der Strecke Frintropy — Wanne mit beladenen Wagen derart öberfüllt, daß auch die Zuführung der leeren Wagen stockte. Um letztere wenigstens da zu verwenden, wo die Zuführung nicht behindert war, mußte von der gleich⸗ mäßigen Vertheilung des Ausfalls für jene Tage Abstand genommen werden; ein anderes Verfahren wäre widersinnig gewesen Sobald die Betriebsverhältnisse die gleichmäßige Vertheilung des Ausfalls gestatten, wird dieselbe von dem Wagenamt vorgenommen, wie dies die Thatsache beweist, daß in der Zeit vom 1. bis 15. d. M. die Zechen Rbeinelbe und Alma 95,6 % der Verhältnißzahl (797 Wagen) erhalten haben während auf die Gesammtheit der Zechen 94,5 % (9577 von 10 120 Wagen) entfielen.
Daß die ungewöhnlichen Witterungsverhältnisse der letzten Monate auf den Betrieb und die Wagengestellung im Ruhrbezirk überaus un⸗ günstig eingewirkt haben, ist eine allgemein bekannte Thatsache, welche den Zechenverwaltungen entlastend zur Seite steht. Ob es unter diesen Umständen möglich war, die Abnehmer durch theils unrichtige, theils in ihrer Einseitigkeit schiefe Behauptungen noch mehr zu beun⸗ ruhigen, glauben wir mit Recht bezweifeln zu sollen.
Wir baben die Redaktion der „Kölnischen Zeitung“, welche Ihr Cirkular abgedruckt hat, ersucht, von dieser Richti stellung Akt zu nehmen.“ 8
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen. 8
Das Reichsgericht hat in dem Erkenntniß vom 28. Oktober 1889 (abgedruckt in Nr. 1 der besonderen Beilagen zum „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ vom 21. Januar 1890 S. 69) entschieden, daß der Umtausch von Verschreibungen der in Tarifnummer 2 und 3 des Reichs⸗Stempelgesetzes vom 3. Juni 1885 (R⸗G⸗Bl. 1885 S. 179) bezeichneten Art gegen neue, auf einen geringeren Zinsfuß lautende als ein Anschaf⸗ fungsgeschäft im Sinne der Tarifnummer 44 des ge⸗ dachten Gesetzes anzusehen sei und demgemäß dem dort vor⸗ geschriebenen Reichsstempel 1⁄0 vom Tausend unterliege.
Nach dieser Entscheidung, welche auch mit der Vorschrift unter 6 D der vom Bundesrath am 25. September 1885 be⸗ schlossenen allgemeinen Anweisung zur Anwendung des Reichs⸗ Stempelgesetzes (Centralblatt für Abgaben⸗Verwaltung 1885 S. 306) übereinstimmt, ist auch von den Verwaltungsbehörden u verfahren. Die in entgegengesetztem Sinne getroffenen Be⸗ fnelnnen sind ferner nicht mehr als maßgebend anzusehen.
Da es wünschenswerth erschienen ist, den Medizinal⸗ beamten einen größeren Schutz gegen Täuschung Seitens der Atteste verlangenden Privatversonen und eine größere Freiheit in der Darstellung und Beurtheilung der festgestellten Fustände zu gewähren, so hat der Justiz⸗Minister im Einver⸗ nehmen mit dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten die Bestimmung getroffen, daß wenn nach den bisherigen Vorschriften oder nach den Umständen des Falles in der Strafrechtspflege die Unterstützung eines Antrages durch ein Attest eines Medizinal⸗ beamten erforderlich erscheint, in der Regel Seitens der zu⸗ ständigen Justizbehörde dem Antragsteller die Beibringung eines solchen Attestes auf seine Kosten aufzugeben ist. Dem⸗ selben ist zugleich anheimzustellen, sich von dem ihm zu be⸗ zeichnenden Physikus unter Vorzeigung der Verfügung unter⸗ suchen zu lassen und ihm dabei zu bemerken, daß der Physikus
das Attest unmittelbar zu den Akten einsenden werde. Demgemäß werden die Medizinalbeamten fortan, wenn sich derartige Personen unter Vorlegung einer solchen Ver⸗ fügung einer Justizbehörde wegen ihrer Untersuchung und der Ausstellung eines Attestes an sie wenden, letzteres nicht an diese Personen auszuhändigen, sondern der betreffenden Justiz⸗ behörde zu den Akten einzusenden haben. Die direkte Ein⸗ sendung des Attestes, insofern sich dieselbe ohne Schwierig⸗ keiten ermöglichen läßt, ist auch in denjenigen Fällen zu be⸗ wirken, in welchen Privatpersonen die Ausstellung eines Attestes verlangen, ohne bereits im Besitze einer darauf be⸗ züglichen behördlichen Weisung zu sein 3
Der Kaiserliche Botschafter am Königlich großbritannischen Hofe, Staats⸗Minister Graf von Hatzfeldt⸗Wildenbur ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub na London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Chef der Landesaufnahme,
zurückgekehrt.
S. M. Kreuzer⸗Korvette „Carola“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Valette, ist am 30. Januar in Aden eingetroffen und beabsichtigt, am 3. Februar die Heimreise fortzusetzen.
Danzig, 30. Januar. Der „Danziger Zeitung“ ist nach⸗ stehende Berichtigung zugegangen: Marienwerder, 28. Januar. „Danziger Zeitung“ vom 27. d. M. aus Thorn datirte Meldung, daß bei der dortigen Masseneinfuhr russischer Seuchenfall vorgekommen sei, die „traurigen Erfahrungen“, von denen neulich im Parlament gesprochen wurde, in Thorn also keine Bestätigung gefunden bätten. Von den seit dem 19. Dezember v. J. bis zum 24. d. M. ins Thorner Schlachthaus aus Rußland eingeführten Schweinen waren 65 Stück finnig, 4 Stück trichinenhaltig. Der Regierungs⸗Präsident. Freiherr von Massenbach. Köln, 31. Januar. Die „Köln. Volksztg.“ veröffentlicht eine Einladung mit 1300 Unterschriften aus allen Theilen Deutschlands, in welcher aufgefordert wird, dem „Volks⸗ verein für das katholische Deutschland“ beizutreten. Der Zweck des Vereins ist, die Irrthümer und Umsturz⸗ bestrebungen auf sozialem Gebiet zu bekämpfen.
Bayern.
München, 31. Januar. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗Wittwe Stephanie ist laut Meldung des „W. T. B.“ heute früh zu mehrtägigem Be⸗ suche hier eingetroffen und wurde auf dem Bahnhofe von dem Prinzen Leopold und der Erzherzogin Gisela begrüßt.
Württemberg.
Stuttgart, 30. Januar. Die Kammer der Ab⸗ geordneten nahm in ihrer heutigen Sitzung das Gesetz, betreffkendd Abänderungen und Ergänzungen der Gesetze über die Verwaltung der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körper⸗ schaften, in der Endabstimmung mit 70 gegen 13 Stimmen an.
Sodann wurde, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, ein König⸗ liches Reskript verlesen, wodurch die Stände in An⸗ betracht des Standes der Geschäfte vertagt werden. Die Wiedereinberufung wird erfolgen, wenn die Vorberathungen durch die Kommissionen, insbesondere die Finanzkommission
entsprechend gefördert sein werden.
Mecklenburg⸗Schwerin
Schwerin, 30. Januar. Das heute
Bulletin lautet: 3 Obwohl Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter
die letzte Nacht nur wenig schlafen konnte, ist doch in dem allgemeine
Zustand der hohen Patientin heute kein Rückschritt zu verzeichnen;
die Eßlust hat sich sogar gegen die letzten Tage etwas gehoben. Schwerin, den 30. Januar 1891, Vormittags 9 nbr. Dr. Mettenheimer. Dr. Müller.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Gotha, 30. Januar. Se. Hoheit der Herzog hat den Staatsrath Jacobi und den Justiz⸗Rath Strenge zu ver⸗ antwortlichen Departementschess im Herzoglichen Staats Ministerium ernannt.
Reuß ä. L.
+ Greiz, 30. Januar. Gestern Abend ist Se. Durch
laucht der Fürst aus Berlin hier wieder eingetroffen. Elsaß⸗Lothringen.
Se. Majestät der Kaiser hat durch ein an den Statt⸗ halter Fürsten Hohenlohe gerichtetes Telegramm dem Gemeinderath von Metz für die treuen Segenswünsche zu Allerhöchstseinem Geburtstage in warmen Worten Allerhöchst⸗ seinen Dank aussprechen lassen.
“ —
Oesterreich⸗Ungarn. “
Wien, 31. Januar. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗Wittwe Stephanie begab sich, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend 5 ½ Uhr in die Kapuzinergruft und verweilte längere Zeit in stiller Andacht am Sarge des Kronprinzen Rudolph. Am Nach⸗ mittag überbrachte ein Mitglied der deutschen Botschaft den von Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm gespendeten
nz.
8 die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Kaiserliche Verordnung vom 29. d. M., durch welche die Einschrän⸗ kung der Gerichtsbarkeit der österreich⸗ungarischen Konsulargerichte in Egypten und deren theilweise Uebertragung an die daselbst errichteten neuen Gerichte vor⸗ läufig bis zum 1. Februar 1894 verlängert wird.
Der Handels⸗Minister erklärte dem Präsidenten des niederösterreichischen Gewerbevereins, die Regierung beab⸗ sichtige die Reform des Frachtentarifs der Staats⸗ bahnen, und es seien die Vorarbeiten zu einer solchen bereits ziemlich weit gediehen. Unter thunlichstem Entgegen⸗ kommen für die Bedürfnisse der Industrie und des Handels solle namentlich die Wahrung der Konkurrenzfähigkeit berück sichtigt werden. 8
Großbritannien und Irland.
Prinz Aribert von Anhalt, der Bräutigam der Prinzessin Luise zu Schleswig⸗Holstein, verließ am 29. d. M. Cumderland⸗Lodge in Windsor und trat die Rückreise nach Berlin an. 1 8
Dem, wie schon telegraphisch gemeldet, gestern früh nach längerer Kränklichkeit verstorbenen atheistisch⸗radikalen Ab⸗ geordneten Bradlaugh hat das Unterhaus noch wenige Tage vor seinem Tode eine Genugthuung gewährt. In der Sitzung vom 27. d. M. beantragte nämlich der Abg. Hunter, daß die Resolution des Hauses vom 22. Januar 1880, der zufolge Bradlaugh die Erlaubniß verweigert wurde, den parlamentarischen Eid zu leisten sder ein Gelöbniß an Eidesstatt abzugeben, aus dem Protokoll des Hauses gestrichen werde, „da dieselbe die Rechte sämmtlicher Wähler des Königreichs untergrabe“. Der Generalfiskal beanstandete den Antrag Namens der Re⸗
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Burchard, ist hier eingetroffen. General⸗Lieutenant Schreiber ist von kurzem Urlaub nach Hannover hierher 3
höchsten Tribunalen des
Unwahr ist die in der
Schweine kein
gierung aus dem Grunde, weil der damals vom Hause zum
Schritt seitdem von den Landes gebilligt und bestätigt worden sei, und weil die Beseitigung der Verzeichnung eines michtigen Zwischenfalls in der Parteigeschichte aus dem Protokoll des Hauses keinem nützlichen Zweck dienen würde. Glad⸗
Schutz seiner Würde gethane
stone (der zum ersten Male seit dem Wiederzusammentritt des Parlaments im Hause erschien) trat dagegen für den Antrag kräftig ein, wobei er behauptete, daß das Haus durch seine
Aktion seine Kompetenz überschritten habe, ein Punkt, der vor den Gerichtshöfen niemals angeregt worden sei, und daß die Beibehaltung der Eintragung einen schlimmen und unheilvollen Präzedenzfall schaffen würde. Er hielt es jedoch zur Erzielung einer friedlichen Lösung der An⸗
gelegenheit für angezeigt, daß die Worte, welche erklären, daß
die Aktion des Hauses dazu angethan sei, die Rechte der
Wähler des Landes zu untergraben, aus der Resolution ge⸗ strichen würden.
Der Erste Lord des Schatzamts Smith, der wie die Vorredner sein Bedauern über die Krankheit Bradlaugh's ausdrückte und den von Letzterem als Mitglied des Hauses geleisteten werthvollen Diensten einen Tribut der Achtung zollte, führte aus, daß die Resolution von 1880 durch die damals dem Hause vorliegende Information sowie durch den damaligen Stand des Gesetzes völlig gerecht⸗ fertigt wäre. Gleichwohl wolle die Regierung, in Anbetracht der seitdem erfolgten Abänderung des Gesetzes und der That⸗ sache, daß der Abgeordnete für Northampton sechs Jahre hin⸗ durch ein nützliches Mitglied des Hauses gewesen sei, auf Bei⸗ behaltung der Resolution im Protokoll nicht bestehen und den Antrag genehmigen unter der Bedingung, daß die die Autorität des Hauses anfechtenden Worte gestrichen würden. Hunter änderte seinen Antrag in dieser Weise ab, und in dieser Fassung wurde derselbe vom Hause einstimmig angenommen. In Folgedessen hat der Sekretär des Unterhauses die obenerwähnte Re⸗ solution in dem Parlamentsbericht mit Tinte durchstrichen und die Randbemerkung hinzugefügt: „Ausgestrichen in Folge des Unterhausbeschlusses vom 27. Januar 1891“. Zugleich wurden an die Bibliothekare des British Museums, der Bodleyian Library in Oxford, der Universitäts⸗Bibliotheken in Cambridge, Edinburg und Dublin Schreiben gerichtet, worin sie gebeten wurden, den letztgenannten Unterhausbeschluß in ihren Exem⸗ plaren des Parlamentsberichts zu vermerken.
In der Donnerstagssitzung des Unterhauses fragte John Morley an, welchen Tag die Regierung der Opposition zur Erörterung der Verwaltung Irlands zur Verfügung stellen könne. Smith antwortete, die Regierung gedenke erst die Zehntenvorlage durch alle übrigen Stadien zu fördern. Wenn dies bis Ende nächster Woche möglich sei, würde sie Montag, den 9. Februar, der Opposition zur Einbringung ihres die irische Verwaltung betreffenden Antrages zur Ver⸗ fügung stellen. Morley erklärte sich damit einverstanden.
Der „Dublin Evening Telegraph“ ist zu der Erklärung ermächtigt, daß die Angabe, Parnell wolle an Sonntagen keine Versammlungen mehr in Irland abhalten, unbegründet sei. Für das Meeting in Ennis, welches am nachsten Sonntag (morgen) programmmäßig stattfinden würde, seien schon die Vorbereitungen getroffen.
Die neuerdings aufgetauchten Gerüchte von einem bevor⸗ stehenden Rücktritt Gladstone's von der Parteileitung werden
von. „Daily Chronicle“ und den „Daily News“ dementirt.
Der Gouverneur von Gibraltar, General⸗Lieutenant Sir Leicester Smith ist in London am Krebs gestorben. Nach einem Telegramm der „Times“ aus Sansibar
vom gestrigen Tage find die Bedingungen des Friedens⸗ vertrages zwischen England und Witu in Lamu ver⸗
öffentlich worden. Danach wird eine allgemeine Amnestie gewährt, von der nur diejenigen zwölf Personen ausgenommen sind, welche bei der Ermordung der
Deutschen und den späteren Ausschreitungen als Rädelsführer
thätig gewesen waren. Das gestohlene Eigenthum wird, so⸗ weit es wieder zu erlangen ist, von den Behörden in Witu sofort zurückerstattet. “
Frankreich.
Paris, 31. Januar. Da der Beschluß der betreffenden Kammer⸗Kommission, den Vertrag mit Dahomey an die Regierung zurückzuverweisen, verschieden interpretirt wird, so veranlaßten, wie „W. T. B.“ meldet, mehrere Mit⸗ glieder eine Zusammenberufung der Kommission, um jenen Beschluß genauer zu formuliren. Diese Mitglieder sind der Meinung, jener Beschluß habe nicht die Bedeutung, daß die Kommission den Vertrag für ungenügend halte, sondern daß derselbe nicht wichtig genug sei, um der Genehmigung durch das Parlament unterbreitet zu werden.
Die General⸗Zoll⸗Kommission nahm für wissen⸗ schaftliche Apparate und Werkzeuge Zollfreiheit an, sowie auch die von der Regierung vorgeschlagenen Zollsätze für Brillen, ferner für Kämme, Billardbälle, Klavier⸗ tasten, Cigarrentaschen ꝛc.; sie setzte den Zoll auf Pfeifen und Pfeifenrohre aus fremden oder einheimischen Hölzern, die mit Bernstein oder mit Bernstein⸗Imitation ausgestattet sind, mit oder ohne Garnitur, auf 100 resp. 150 Fr., für mit Horn, Kaut⸗ schuck, Elfenbein und Knochen garnirte Pfeifen auf 55 resp. 45 Fr., für ganz aus Holz hergestellte Pfeifen auf 30 resp. 20 Fr. fest. Ein Zoll von 150 resp. 190 Fr. wurde ange⸗ nommen für Erzeugnisse der Kunsttischlerei aus Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt und Celluloid. Für Fächer wurde die Tarifirung nach dem Gewicht und ein Zoll von 3 resp. 6 Fr. für solche von Holz und Stoff oder Federn, von 15 resp. 20 Fr. für nicht montirte Fächer von Elfenbein, Perlmutter oder Federn, von 25 resp.; Fr. für dergleichen montirte Fächer angenommen. Für Bürstenwaaren wurden die Sätze der Regierungsvorlage genehmigt. Die Kommission des Obersten Kolonialrathes be⸗ schloß in Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kolonialgesellschaften, daß die großen Gesell⸗ schaften von der Bevormundung der benachbarten kolonialen Behörden befreit und der Staatsgewalt des Mutterstaates, die dort durch einen Regierungs⸗Kommissar vertreten wird, direkt unterstellt werden sollen. Die Kommission beschloß ferner,
ß die Gesellschaften zu ermächtigen wären, zum Schutze im
unern eine Polizeimacht zu unterhalten.
Auf die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung bestätigte heute der Appellhof das Urtheil des Zuchtpolizei⸗ gerichts, durch welches die Frau Ducquercy und der Jour⸗ nalist Grégoire zu zwei bezw. vier Monaten Gefängniß wegen Begünstigung der Flucht Padlewski's verurtheilt sind, da beide Angeklagten anerkannt hatten, daß der von ihnen den Behörden Entzogene in der That Padlewski sei. “
Rußland und Polen.
Für den 6. Februar (25. Januar a. St.) ist ein Hof⸗ ball zu Ehren des in St. Petersburg erwarteten Erzherzogs Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este angesagt.
An der neuen Ausgabe des Civil⸗Gesetzbuchs arbeitet eine besondere Kommission schon seit längerer Zeit sehr eifri. Dem Plan entsprechend, ist die Arbeit in fünf große Gruppen getheilt und, wie der „Grashdanin“ erfährt, werden in jeder einzelnen Gruppe die ein⸗ zelnen Abschnitte sozusagen monographisch, d. h. in ein⸗ zelnen Gesetzesprojekten bearbeitet, von denen viele schon fertiggestellt sind, wie denn auch von Zeit zu Zeit über diese Einzelprojekte Mittheilungen in die Presse gedrungen sind. Die fünf Hauptabschnitte aber sind folgende: 1) Allgemeiner Theil; 2) Sachenrecht; 3) Obligationenrecht; 4) Familien⸗ und 5) Erbrecht. Für Abschnitt 2 sind schon drei, für Ab⸗ schnitt 4 schon zwölf Projekte ausgearbeitet u. s. w.
Die Entscheidung über den Bau der Sibirischen Bahn, die, wie verlautete, im Dezember vom Ministercomité erfolgen sollte, ist, wie der „Rev. Ztg.“ aus St. Petersburg geschrieben wird, auf weiterhin verschoben worden. Die süd⸗ liche Richtung der Bahn scheint jetzt noch mehr gesichert zu sein. Es gewinnt außerordentlich an Wahrscheinlichkeit, daß nicht wie ursprünglich in Aussicht genommen, an beiden Enden, d. h. von Slatoust einerseits und von Wladiwostok aus andererseits, die Bahn in Angriff genommen werden wird, sondern nur vom letztgenannten Punkt aus; es handelt sich also fürs Erste um eine Amur⸗Eisenbahn. Es steht jedoch zu hoffen, daß sehr bald auch von der europäischen Seite aus der gigantische Bau begonnen werden wird. — Der Bau der Ussuri⸗Bahn von Wladiwostok nach Chabarowka soll, den „Nowosti“ zufolge, im kommenden Frühjahr in Angriff ge⸗ nommen werden.
Italien. 1
Ein aus Tripolis in Rom eingelaufenes Telegramm vom gestrigen Tage meldet: es seien mehrere Gruppen fran⸗ zösischer Soldaten aus ihren Garnisonen in Tunis bis zu den türkischen Dörfern Nezen, Nelout und Ethouamet vorgedrungen, hätten sich dort gelagert, die Ort⸗ schaften in Besitz genommen und erklärt, daß hier die Grenze sei zwischen der Regentschaft Tunis und dem Vilajet Tripolis. Der Abgeordnete Sant' Onofrio hat in der Deputirtenkammer eine Interpellation an den Minister⸗Präsidenten Crispi eingebracht, welche diese Gerüchte über Störungen des status quo in Tripolis zum Gegenstande hat. Die Begründung der Interpellation wurde auf heute vertagt.
Wie der „Capitan Fracassa“ meldet, wird der Minister⸗ Präsident Crispi am Montag dem in Rom eingetroffenen Grafen Herbert Bismarck zu Ehren ein Diner geben, zu welchem sämmtliche Minister Einladungen erhalten haben.
Bei dem nächsten Konsistorium wird der Papst die Ernennung eines Weihbischofs zum lateinischen Patriarchen in Jerusalem ankündigen und einen Bischof für den Posten eines apostolischen Delegirten in Persien bestellen. — Der Kardinal Christofori ist gestorben.
“ Schweiz. .“ 8 8 Mittheilungen der „N. Zürch. Ztg.“ aus Lu folge soll die vorberathende Kommission des fassungsraths im Kanton Tessin mit großer Mehrheit beschlossen haben, in den von einer Unterkommission redaktionell noch festzustellenden Verfassungsentwurf wesentlich folgende Grundsätze aufzunehmen: 1) Wahl des Großen Rathes im Verhältniß von einem Deputirten auf jetau send niedergelassene Tessiner und Schweizer Bürger unter Ausschluß aller dauernd im Auslande wohnenden Tessiner und unter Anwendung des Proportionalwahlsystems. 2) Wahl der erstinstanzlichen Be⸗ zirksrichter unmittelbar durch das Volk; wahrscheinlich mit be⸗ schränkter Stimmabgabe. 3) Wahl des Regierungsraths wie bisher durch den Großen Rath, aber mit der Bestimmung, daß in demselben auch die Minderheit, d. h. die Oppositions⸗ partei vertreten sein muß. Man hält es allgemein für un⸗ zweifelhaft, daß diese Grundsätze sämmtlich auch von einer großen Mehrheit des Verfassungsraths werden angenommen werden, und zwar ohne längere Debatte, da selbst Respini denselben nicht abhold sein soll. Wie demselben Blatt dagegen aus Bellinzona gemeldet wird, erscheint es immer gewisser, daß die Verfassungsrevision, wenn sie mit den andern Wünschen auch die Frage des Stimmrechts der Ausgewanderten berühre, vom Volke werde verworfen werden. Die Mitglieder der Kommission schienen davon überzeugt zu sein, und es sei daher nicht ganz unwahr⸗ schfinbich, daß sie ihre Anträge unter diesem Eindruck noch ab⸗ ändern.
Die von der Tessiner Anklagekammer gegen den ehe⸗ maligen Staatskassirer Scazziga jetzt formulirte An⸗ klage lautet nach der „Köln. Ztg.“ auf Diebstahl von 313 400 Fr. an Werthpapieren, Unterschlagung von 78 062 Fr. mittels Nachschlüssel und von 36 000 Fr. aus der kleineren Kasse und auf Betrug zum Schaden der Tessiner Kantonalbank.
Türkei.
Die Leiche des Botschafters Saadullah Pascha traf gestern früh in Konstantinopel ein und wurde in feier⸗ lichem Huge unter militärischen Ehrenbezeugungen nach der Sofien⸗Moschee und sodann nach dem Mausoleum des Sultans Mahmud überführt, wo die Beisetzung erfolgte.
STerbien.
Belgrad, 30. Januar. Wie dem „W. T. B.“ zufolge verlautet, finden zwischen der Regentschaft und den Ministern Besprechungen statt Behufs Beseitigung der Meinungsverschiedenheiten, welche zu der Demission des Kabinets geführt haben. v 11““
Bulgarien Sofia, 30. Januar. Die „Agence Balcanique“ be⸗ zeichnet die Meldung mehrerer Blätter von einer Konzen⸗ trirung bulgarischer Truppen an der serbischen Grenze als durchaus erfunden. Es habe überhaupt keinerlei Truppenbewegung stattgefunden.
“ Schweden und Norwegen.
(FP) Stockholm, 28. Januar. Der König hat in einem heute abgehaltenen kombinirten fchwedisch nor⸗ wegischen Staatsrath den Beschluß gefaßt, dem schwe⸗ dischen Reichstage und dem norwegischen Storthing Vor⸗ schläge betreffend gewisse Veränderungen der Reichsakt be⸗
züglich der Behandlung der diplomatischen Ange⸗ legenheiten der vereinigten Reiche vorzulegen. Amerika.
Vereinigte Staaten. Der Oberste Gerichtshof hat in Sachen des englisch⸗canadischen Appells gegen die Beschlagnahme des canadischen Robbenfängers „W. P. Sayward“ nach Anhörung der Sachverwalter aller Parteien sich seine Entscheidung vorbehalten, die nicht vor März erfolgen dürfte.
Die Regierung läßt ein riesiges Fort bei Sandy Hook bauen, das in einem Jahre vollendet sein soll.
Einem Kabeltelegramm aus New⸗York vom 28. d. zufolge herrsche unter den Ansiedlern in St. Hilaire, Minnesota große Bestürzung, weil die Indianer in der Nachbarschaft die Kriegstänze wieder aufgenommen hätten. Die Weißen hätten sich zum gegenseitigen Schutz zusammengeschaart und die Regierung um Waffen, Munition und Truppen gebeten. Die Panik dehne sich längs der ganzen Grenze der Rothsee⸗ Reservation aus. Es sei bereits ein Offizier abgesandt, um sich über die dortigen Zustände zu informiren.
Chile. Ein in New⸗York eingetroffenes Telegramm des „W. T. B.“ aus Valparaiso vom 28. d. sagt, das auf⸗ ständische Geschwader sei an allen Punkten, wo es an gegriffen habe, geschlagen worden. “
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist folgender Antrag der Abgg. Dr. Bamberger und Richter zur zweiten Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1891/1892 — Etat für das Auswärtige Amt — zugegangen:
Der Reichstag wolle beschließen: im ordentlichen Etat — malige Ausgaben
1) Kapitel 2 Titel 2. Beihülfe zur Förderung der auf Er⸗ schließung Central⸗Afrikas u. s. w. gerichteten wissenschaftlichen Be⸗ strebungen
für den Fall der Annahme zu
„150 000 ℳ“;
2) Titel 3. Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im südwestafrikanischen Schutzgebiete
für den Fall der Annahme zu setzen: statt: ,268 500 ℳ“.
— Die Wahlprüfungs⸗Kommission des Reichs tages beantragt, die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen der Abgg. Graf von Saldern⸗Ahlimb 6. Pots dam) und Zangemeister im 2. Wahlkreis des Herzogthums Sachsen⸗Coburg⸗Gotha auszusetzen.
— Der „Neumärkischen Zeitung“ zufolge find gestern von dem Reichstags⸗Wahlvorstande der Ortschaft Rohr beck (Wahlkreis Friedeberg⸗Arnswalde) vier Mitglieder wegen Wahlfälschung, begangen bei der letzten Reichstags⸗ wahl, durch die Strafkammer in Landsberg a. W. zu Ge fängnißstrafen verurtheilt worden und zwar von zwei Wochen bis zu drei Monaten.
— Die „Germania“ schreibt über das Befinden des Abg. Windthorst: Die Wunden heilen nicht nur normal, sondern rasch, das Allgemeinbefinden ist gut, und Anfangs nächster Woche glaubt der Arzt die Wiederaufnahme der parlamentarischen Thätigkeit gestatten zu dürfen.
— Die Volksschulgesetz⸗Kommission des Hauses der Abgeordneten berieth gestern zunäͤchst die §§. 78 und 79 der Vorloge (Geschäftskreis des Schulvorstandes), welche mit redaktionellen Aende⸗ rungen angenommen wurden. Die im §. 80 ausgesprochenen Be⸗ fugnisse des Schulvorstandes wurden auf Antrag der freien Ver⸗ einigung dahin erweitert, daß der Vorsitzende berechtigt sein solle, jederzeit die Schulen zu besuchen. Die §§. 81 und 82 blieben un⸗ verändert. Damit war der zweite Abschnitt erledigt. Zum dritten Abschnitt (Schulpflicht und Bestrafung der Schulversäumnisse) machten die Vertreter des Centrums geltend: daß das Privatschul⸗ wesen im Gesetz ausgeschlossen sei, sei unangenehm empfunden worden. Ausländische Schulen zu besuchen müsse gestattet sein; es könne den Eltern nicht verdacht werden, wenn sie prüfen wollten, ob sie ihre Kinder den Volksschulen anvertrauen dürften. Auch dagegen sei Verwahrung einzulegen, daß der Staat sich berechtigt halte, den Religionsunterricht zu erzwingen. Die §§. 83 und 84 passirten unver⸗ ändert. Zu §. 85 (Ende der Schulpflicht) lag ein Antrag der schleswig⸗ holsteinischen Mitglieder Francke und Hansen vor, folgenden Absatz einzufügen: „In der Provinz Schleswig⸗Holstein kann, soweit bisher ein späteres Lebensjahr (als das 14.) als Ende der Schulpflicht üblich war, auf Antrag des betreffenden Schulvorstandes es hierbei belassen werden“. Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag des Abg. Riedesel Freiherrn zu Eisenbach, dahin lautend, daß Kinder, welche vor Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Schule auf⸗ genommen worden seien, gleichzeitig mit ihrer Altersklasse zur Entlassung kommen sollten. Dagegen fanden die Anträge der freien Vereinigung und des Abg. Dr. Brüel Annahme. Der erstere ziebt dem Absatz 2 folgende Fassung: „Der Schulvorstand trifft darüͤber Bestimmung, ob die Entlassung aus der öffentlichen Volksschule einmal oder zwei⸗
setzen: statt: „200 000 ℳ“
„292 300 ℳ“
folgender Absatz 3 angefügt: „Findet nur einmalige Entlassung statt, so müssen doch Kinder, welche im Laufe eines Schulhalbjahres das 14. Lebensjahr vollenden, mit Schluß dieses Halbjahres auf Antrag
der Eltern oder deren Stellvertreter aus der Schule entlassen werden“. 8
— Die Einkommenstener⸗Kommission des Hauses
Freiherrn von Huene (Centrum), dem Gesetzentwurf folgenden §. 798 einzufügen: „Bis zu anderweiter, in Folge der Ueberweisung von
Urwahlbezirke getheilt sind, wird — unter Abänderung der betreffenden Bestimpungen des §. 10 der Verordnung vom 30. Mai 1849 — für jeden Urwahlbezirk eine besondere Abtheilungsliste gebildet.“
Die Frage, ob diese Fassung eine Verfassungsänderung enthalte oder bedinge, wurde von der Kommission mit 16 gegen 10 Stimmen verneint. In ihrer gestrigen Sitzung berieth die Kommission
halten hat: „Für die Feststellung der nach dem Maßstabe der Be⸗ steuerung geregelten Wahlstimme und sonstigen Berechtigungen in den öffentlichen Verbänden treten an die Stelle der bisherigen Klassen⸗ steuersaͤtze die in den §§. 17 und 77 vorgesehenen entsprechenden Steuersätze, Falls aber die Veranlagung in Gemäßbeit des §. 78 nicht stattgefunden hat, die den betreffenden Klassensteuerstufen entsprechenden Einkommensbezüge. Behufs Bildung der Urwähler⸗ abtheilungen für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten, der Wählerabtheilungen für Gemeindevertreterwahlen und in sonstigen Fällen, wo auf die Wahlberechtigungen in öffentlichen Verbänden die Summe der veranlagten Beträge der Klassen⸗ und klassifizirten Ein⸗ kommensteuer einwirkt, tritt an deren Stelle die Summe der nach §§. 17 und 77 veranlagten entsprechenden Steuerbeträge. Falls eine Veranlagung in Gemäßheit des § 78 nicht stattgefunden hat, ist für jede nicht veranlagte Person ein Steuerbetrag von 3 ℳ an
Stelle der bisherigen Klassensteuer zum Ansatz zu bringen.“ Abg.
mal im Jahre stattfinden soll“. Auf Antrag des Abg. Dr. Brüel wurde 1n
der Abgeordneten beschloß vorzestern Abend auf Antrag des Aabg
Grund⸗ und Gebäudesteuer an kommunale Verbände etwa erforderlich 8 werdender Abänderung der Vorschriften über die Wahlen zum Hause— der Abgeordneten wird bestimmt: In Gemeinden, welche in mehrere
den §. 79 der Vorlage, welcher in erster Lesung folgende Fassung er- 8 1