Ich rechne, ungefähr am 30. Oktober in Bussisi einzutreffen,
erwarte dort weitere Befehle. —
gez. Langheld,
Lieutenant.
Da Lieutenant Sigl nur mit den nothwendigsten Provisionen rüstet ist, bitte ich gehorsamst, mir dergleichen zurückzulassen. 8 gez. Langheld,
Lieutenant.
8
Usongo, den 17. Oktober 1890.
Ew. Excellennz— G bestätige ich zunächst ganz gehorsamst den Empfang des Schreibens vom 7. d. M. Den Verlauf des Gefechts bei Tinde ersehen Ew. Excellenz aus beifolgendem Berichte des Herrn Lieutenants Sigl, dem ich weiter nichts hinzuzufügen habe, außer etwa, daß ich die nicht genug zu lobende Haltung Sigl's und unserer Leute zu erwähnen hätte.
Nachdem ich innerhalb der vier Tage vom 8. bis 11. September die Wangonis, wo ich sie sah und wohin mich die Uramboleute führten, verjagt hatte, hätte ich nie an einen so intensiven Widerstand gedacht. Mein einziger Trost bei unserem Zurückgehen war, daß wir die Ehre unserer Flagge gewahrt und den Feinden vor unseren Waffen einen ordentlichen Respekt eingeflößt haben. 8
Ew. Excellenz bitte ich ganz gehorsamst, die Sendung von allen verfügbaren Leuten zu beschleunigen, damit die Sache möglichst bald beendet werden kann und ich dann mich wieder mit Ew. Excellenz zu neuen Thaten für Deutschlands Ruhm und Ehre und Fortschritt auf kulturellem Gebiet vereinigen kann 1
Mit der Bitte, Dr. Stuhlmann zu seiner so erfolgreichen Waffen⸗ that von mir grüßen zu wollen, habe ich die Ehre zu sein G
Ew. Excellenz ganz gehorsamster
gez. Langheld, 1““ Lieutenant in der Schutztruppe, kommandirt zur Expedition Sr. Excellenz Dr. Emin Paschas.
Se. Excellenz Dr. Emin Pascha.
nteranlage.
“ 3 — Usongo, den 17. Oktober 1890.
Ich habe die Ehre, Ew. Excellenz zu melden, daß eine gegen die Freunde der Wangonis in Tinde als nothwendig erschiener e, militä⸗
rische Aktion am 12. d. M. stattgefunden hatte, unter gefälliger Mit⸗ wirkung des Herrn Lieutenants Langheld mit seiner Abtheilung, be⸗ stehend aus 21 Mann. Meine Abtheilung war 14 Mann stark.
Außer diesen regulären Truppen stellte Msinginja eine Abtheilung Rugaruga unter Führung seines Sohnes Wumbi, bestehend aus 700 bis 800 Mann, zum größten Theil mit Vorderladern bewaffnet.
Um 6 Uhr Morgens brachen wir von Samuji aus auf, wohin wir in zwei Tagemärschen von Usongo aus den Abend zuvor gelangt waren. Wir erreichten Tinde um ½10 Uhr Vormittags In weiter Entfernung sahen wir auf dem Hinmarsch Leute gegen Tinde laufen, die jedenfalls auf Vorposten standen, um unsere Ankunft rechtzeitig zu melden.
Sobald wir aus der Pori ins Freie traten, wurden Schüsse aus roßer Entfernung auf uns abgegeben aus der Tembe des Teme, welcher eine rothe Flagge gehißt hatte.
Wir formirten zwei Treffen; im ersten die Soldaten aufmarschirt, im zweiten die Rugaruga in breiter Front.
Wir avancirten unter heftigem Feuern der Gegner auf ungefähr 250 Meter Entfernung von der Tembe und ließen von da ab Salven auf dieselbe von den Soldaten abgeben. Sodann gingen wir mit Hurrah zum Sturm über. An die Mauern der Tembe angelangt, ließen wir durch dieselben hindurch aus unmittelbarster Nähe weitere Salven abgeben, da das feindliche Feuer noch immer nicht ver⸗
stummt war. “
Ein Versuch, die Mauern einzureißen, um durch die Bresche ein⸗ zudringen, scheiterte an der Zähigkeit des Materials. So mußte der
Versuch gemacht werden, durch die Thüre einzudringen. Diese war enge und mit fallthürenartig eingehängten, mächtigen Balken ver⸗ schlossen.
3 Herr Lieutenant Langheld, ich und einige Soldaten drangen ein, wurden aber von allen Seiten aus nächster Nähe beschossen, sodaß ein Rückzug angemessen erschien, denn an eine rasche Entfaltung der Soldaten war durch solche Passage nicht zu denken.
In der Tembe war sämmtliches Vieh, Frauen, Kinder einge⸗ ffer. und war ein betäubendes Geschrei, Gewimmer, Gebrüll u hören.
Wieder ins Freie gelangt, ließen wir abermals Salven abgeben
nd ein Feuer in der Thüre und unter das Dach stecken, sodaß es bald lustig brannte. Ein Theil der Feinde suchte durch eine Hinter⸗ thüre zu entfliehen, wurde aber durch wohlgezielte Schüsse nieder⸗ gestre 2¹ Noch immer wurde aus der Tembe geschossen, die rothe Flagge var in den Flammen verbrannt, unsere Soldaten waren auf dem Dache und schossen in die Leute, die in den Höfen dichtgedrängt unter em Vieh standen. Von anderen Dächern wurde auf diese exponirten Soldaten geschossen, jedoch immer schwächer und schwächer wurde das eindliche Feuer; wir waren entschieden die Herren der Situation.
a plötzlich änderte sich dieselbe. Am äußeren Schauplatze waren, wie aus der Erde gestampft, an Tausend Feinde aufgetaucht und beschossen uns heftig und mit Erfolg. Unsere Rugarugas waren, ohne von ihren schußfertigen Waffen Gebrauch zu machen, ausgekniffen, und dies ließ die schon geschlagenen Feinde frischen Muth schöpfen.
Die Soldaten wurden rasch gesammelt, und machten wir einen öchst intensiven Vorstoß unter Hurrah. Viele Feinde fielen und
wichen zurück, um entferntere Deckungen aufzusuchen. Ein Vorstoß unserer Rugarugas wäre jetzt am Platze gewesen und hätte der Sache ein rasches Ende bereitet, aber leider waren dieselben in alle Winde, über alle Berge gegangen, diese Feiglinge! 2 3 Eine relative Ruhe trat ein und so konnten wir konstatiren, daß unsere Mannschaften stark gelitten und daß die Munition nicht mehr genügte, um weiter vorzugehen oder die Tembe zu besetzen. Die Munition wurde gleichmäßig vertheilt, die der Verwundeten ebenfalls und ein vollständig ruhiger, geordneter Rückzug angetreten. Die achdrängenden Feinde mußten immer wieder durch einen Vorstoß unserer Soldaten in einiger Entfernung gehalten werden. Nur der ausgezeichneten Disziplin, sowie der tapferen Haltung der durch die Ruhe des Herrn Lieutenants Langheld und, glaube ich, auch meiner selbst, zur äußersten Leistung angespornten Soldaten ist es zu verdanken, das keine Katastrophe eingetreten. Nachdem noch Herr Lieutnant Langheld mit seiner letzten Patrone den Sohn des Teme von Tinde in kurzer Distanz erschossen hatte, gab der Feind seine Verfolgung in der Pori auf. 2 Die Rugaruga und Träger hatten die Lasten und das mitgebrachte Pulver auf dem Kampfplatze liegen gelassen, jedoch wurde Alles ge⸗ böoorgen, einige wenige, bei uns gebliebene Eingeborene wurden mit dem Revolper in der Hand zum Forttragen gezwungen, und die tapferen Träzer des Herrn Lieutenants Langheld, welche als Soldaten ausgerüstet worden waren, sorgten für die Verwundeten und deren fen. Um 5 Uhr Abends erreichten wir Samuji, wo wir ins ager gingen. „ IZch selbst bekam einen Schuß durch den Helm und wurde meine Kopfhaut von links nach rechts geschnitten. Leichte Verwundung. Mein tapferer, treuer Diener wurde bei dem Sturm auf die Tembe urch eine Schießscharte aus unmittelbarer Nähe durch den Patronen⸗
ürtel in den Unterleib geschossen und starb auf dem Rückzuge in den Händen der Träger. Leider mußte ich seine Leiche auf dem Kampf⸗ Platze zurücklassen, um die Träger zum Schießen freizuhalten. an 98 Sohn Mtinginjas „Wumbi“ mit 25 bis 30 Rugaruga Hlieden an unserer Seite; ersterer benahm sich sehr anständig und tapfer. Er wurde durch einen Pfeilschuß verwundet. „ Von den Rugarugas sind zwei erschossen und neun verwundet 2 theilweise schwer. 8 8 “ 1“ “
Noch in der Nacht vom 12. Oktober schickte ich an Stokes eine Meldung mit der Bitte um Entgegensendung von Munition, denn für die zwei Offiziere und für die 27 kampffähigen Soldaten blieben nur je 5 Patronen, für die 14 Träger nur je 2 Patronen von je 80 mitgebrachten übrig. Am 13. d. M. 6 Uhr Morgens traten wir den Rückmarsch nach Usongo an, nachdem wir für die schwer Verwundeten Kitanden zum Tragen hergerichtet hatten. Glücklicher Weise wurden wir nicht an⸗ gegriffen und so erreichten wir Usongo am 14. Oktober um 11 Uhr Vormittags; die Munition trafen wir am Wege, 2 Stunden vor Usongo. Die Usongo Leute kniffen bei unserer Annäherung aus. Ein trauriges Zeichen des schlechten Gewissens für die beispiellose Feigheit der stelliggemachten Rugarugas. 8 Eine ganz besondere Erwähnung verdient in erster Linie Herr Lieutenant Langheld für seine muthige, umsichtige, persönliche Hal⸗ tung und für die großartige Disziplin in seiner schwarzen Truppe. Ferner verdient noch der Suaheli Askari Wadi Mafta von Lang⸗ held's Abtheilung besonderer Erwähnung für seine Tapferkeit; derselbe erklomm aus eigener Initiative das Dach und schoß von da unter dem Regen der feindlichen Geschosse mit bewunderungswerther Ruhe einen nach dem anderen der im Hofe der Tembe zusammen⸗ gedrängten Feinde. Auch der Sudanese Mabruk Suleman von meiner Abtheilung benahm sich äußerst tapfer und war der erste, der die Thüre der Tembe forcirte. Trotz seiner Verwundung eiferte er noch seine Kameraden an, muthig vorzudringen. An diesen meinen Bericht knüpfe ich nun die ergebenste Bitte, Ew. Excellenz wollen umgehend alle verfügbare Mannschaft nach Usongo dirigiren. Durch vorgesandte Boten könnte ich verständigt werden, wann diese Mannschaften in Samuji eintreffen sollen und würde ich mich mit Herrn Lieutenant Langheld und allen unseren Leuten, 1 Mitrailleuse und 1 Kanone, 4,7 cm, sowie eventuell mit Chef von Bülow's Mannschaften nach dort verfügen, ohne Rugarugas, um die ganze Landschaft um Tinde zu vernichten. So ist die Sache nur halb gemacht. Wenn wir dann noch sofort die Wangonis mit Allem, was drum und dran hängt, ausgerottet haben, dann erst ist wirklich Aussicht vorhanden, das Land durch Friedensarbeit für Deutsch⸗ land nutzbar zu machen und diese Arbeit nicht von jedem nächstbesten Stärkeren unterbrochen zu sehen. In einem Zeitraum von 4 Wochen kann Alles erledigt werden, und würde ich dann selbst mit Mr. Stokes, auch Herrn Lieutenant Langheld an den Nyanza kommen, um Ew. Excellenz für Ihre Unter⸗ stützung zu danken und einen gemeinsamen Arbeitsplan für Inner⸗ Afrika zu besprechen. Ew. Excellenz Entschließungen erwartend, zeichnet gehorsamst 1 gez. A. Sigl, Lieutenant der Stokes'schen Expedition für das Gebiet Uniamwesi. . An den Herrn Chef der Seen⸗Expedition des Kaiserlich Deutschen Reichskommissariates, Excellenz Dr. Emin Pascha, Ritte 16“ in Bussisi.
Anlage 5.
Ew. Excellenz erlaube ich mir zunächst ganz gehorsamst mein voraussichtliches Ein⸗ treffen in Bukumbi für den 2. November zu melden, nachdem ich Usongo den 27. d. M. Nachmittags 3 Uhr verlassen habe, um den Verkehr Ew. Excellenz mit mir zu erleichtern und zu beschleunigen.
Die Situation bei meinem Weggange war folgende:
Die Waniamwesis, auf welche die Niederwerfung der Wangonis einen großen Eindruck gemacht hat, wünschen Frieden mit uns. Sogar Ipera und Msalala, die Hauptverbündeten der Wangonis, haben um Frieden gebeten und wollen helfen, die sich wieder bei ihnen sammelnden Wangonis aus dem Lande zu jagen, wenn sie gegen Angriffe der Warambss sicher gestellt werden. urch die unglückliche Affaire bei Tinde am 13. d. M. sind jedoch alle diese Errungen⸗ schaften fraglich gemacht worden. Es kommt noch hinzu, daß die Einnahme von Massansa durch Ew. Excellenz unter den mit ihnen verwandten und befreundeten Arabern sehr böses Blut gemacht hat; besonders da aus böswilliger Absicht wahrscheinlich, die Nachricht verbreitet wird, daß die Araber bei einem freundlichen Besuche des Lagers Ew. Excellenz ergriffen worden seien.
Um eine eventuelle Vereinigung der uns feindlich gesinnten Waniamwesis mit den mißvergnügten Arabern schon im Keime zu ersticken, ist es unbedingt nothwendig, die Tinde⸗Angelegenheit möglichst bald zu erledigen, da bis jetzt die Waniamwesis selbst noch einsehen, daß nur das Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Momente, wie das gänzliche Versagen von Mitinginga’'s Ruga⸗Rugas, die mangel⸗ hafte Ausrüstung an Munition bei einer an sich schon schwachen Ab⸗ theilung und die zufällige Zusammenkunft einer größeren Anzahl Feinde, an unserem Mißgeschick schuld war. Wenn wir jedoch unterlassen, diese Scharte so bald als möglich auszuwetzen, und damit unsere Schwäche eingestehen, so würden meiner Ansicht nach die unabseh⸗ barsten Folgen zu befürchten sein und wahrscheinlich das Leben der Europäer in Usongo in Gefahr kommen.
1 4.8 einzige Maßregel dagegen ist die vollständige Niederwerfung Tindes.
Zu diesem Behufe bitte ich Ew. Excellenz ganz gehorsamst um Unterstützung durch möglichst baldige Uebersendung von mindestens:
5 Sudanese — „ †
9 “ mit je 100 Patronen des 3,7 cm Geschützes,
40 bis 50 freiwilligen Wanguanerträgern, die mit den in Lieutenant Sigl’s Besitz befindlichen Mausergewehren aus⸗ gerüstet, zur Bedeckung der Geschütze und des Gepäcks dienen sollen.
Wir haben dann voraussichtlich disponibel: —
Mann von Ew. Excellenz gesendet, bei mir, vom Chef von Bülow, vom Lieutenant Sigl,
1 — 3,7 ecm Geschütz 1 — 4,7 cm Geschütz
1 Mitrailleuse
zusammen 100 Soldaten mit 3 Geschützen, darüber die Wanguaner⸗Freiwilligen.
Ich glaube, daß diese Macht wohl über genug sein wird, nachdem es uns möglich war, mit nur 35 Mann uns in Besitz des Platzes zu setzen. 8 1
Für die Munition der Wanguaner⸗Freiwilligen, sowie Reserve⸗ munition muß Lieutenant Sigl sorgen, da wir keine entbehren werden können, und habe ich in diesem Sinne mit ihm gesprochen und an ihn geschrieben.
Bei mir haben 16 Mann je 100, die neun besten Schützen je 120 Patronen, darüber 2 Kisten zu 520 = 1 040 Patronen Reserve, für jedes Gewehr also ca. 42 in Reserve.
Am schönsten und von allergrößtem Eindruck auf das Land wäre es allerdings, wenn Ew. Excellenz selbst die Führung dieser Expedition in Ihre bewährten Hände nehmen würden.
An Zeit berechne ich vom Eintreffen der Hülfsmannschaft in
Bukumbi an:
DmMearsch nach Samuji 5 Tage, Angriff auf Tinde
Rückmarsch nach Samuji
ückmarsch nach Bukumbi
Unvorhergesehener Aufenthalt 2ö zusammen 14 Tage.
Diese Zeit wäre auch sonst nicht für unsere Expedition verloren, da inzwischen die Lasten über den See befördert werden können und
den 30. Oktober 1890
In der Hoffnung, von Ew. Excellenz möglichst bald recht ige Nachrichten zu erhalten, oder noch besser, Ew. Excellenz igst in Bukumbi begrüßen zu können, habe ich die Ehre zu sein
Ew. Excellenz ganz gehorsamster
EaE“ 1 Lieutenant.
8 8 An Se. Excellenz Dr. Emin
Anlage 6. Bukumbi, den 6. November 1890. Ew. Excellenz melde ich zunächst gehorsamst, daß ich am 4. November hier eingetroffen bin. Der Zustand der von Ew. Excellenz zurückgelassenen Mannschaften und Lasten war sehr gut, und kann ich mich nur lobend über die bisherige Thätigkeit des Feldwebels Hoffmann aus prechen. Um die Post und meine Meldungen möglichst rasch an Excellenz befördern zu können, machte ich von der Erlaubniß des Mr. Stokes, über sein Boot frei zu verfügen, Gebrauch und denke, daß dasselbe morgen von hier abgehen wird. Mr. Dicks traf heute hier ein und theilte mir mit, daß der Bischof sehr krank ist und vorläufig nicht daran denken kann, abzureisen. Sie erwarten in der nächsten Zeit ihr Boot aus Uganda. „Von den Sachen, die Mr. Stokes Ew. Excellenz sendet, habe ich für unseren Gebrauch ein Fläschchen Chlorodyne entnommen. Ew. Excellenz erlaube ich mir, noch einmal ganz gehorsamst zu dem beispiellosen Erfolge unserer Expedition in der Massansa⸗ Affaire zu gratulieren, und sehe diesen Erfolg als gutes Zeichen für die Zukunft an. In der Hoffnung, von Ew. Excellenz bald Nachricht zu erhalten, habe ich die Ehre zu sein EFo. Excellenz ganz gehorsamster gez. Langheld, Lieutenant
An Se. Excellenz Dr. Emin Pascha. 8 8
Anlage 7.
Bericht. 1“
Bukumbi, den 5. November 1890. Am 21. Oktober, nachdem Herr Lieutenant Stuhlmann Bussisi verlassen hatte, ging ich mit meinen Leuten sofort auf die andere Seite; ich quartierte mich in der Mission ein, die Askari und Träger in der Nähe derselben außerhalb. Am 24. Oktober kam das Boot des Herrn Stokes hier an, ich begab mich sofort nach dem Hafen, nahm das den Arabern gehörige Elfenbein an mich und ließ es nach der Mission bringen, wo ich es in der Zeit gemarkt und gewogen habe und sind es 152 Frazila. 4 Ew. Excellenz schrieb mir, das Boot sollte mit Herrn Goetsch nachkommen, doch weigerte sich der Bootsführer; er sagte, er wolle erst einige Tage Ruhe haben und erst Boten nach Herrn Stokes senden. um anzufragen, ob er fahren solle. Jetzt versuchten mehrere Male die englischen Missionare das Boot zu bekommen, um nach Uganda zu fahren; doch ich lehnte dies ab, denn das Boot wäre auf lange Zeit unseren Diensten entzogen ge⸗ wesen. Am 2. d. M. trafen Boten von einer in der Nähe von Massansa lagernden Araber⸗Karawane (Ali bin Sultan gehörig) hier ein und brachten zwei Briefe an Ew. Excellenz. Ich sagte dem Boten, die Karawane soll nach Bukumbi kommen, dieselbe führt viel Hinter⸗ lader und beabsichtige ich dieselben zu konfisziren. Herr Lieutenant Langheld kam am 4. d. M. nach Bukumbi, er befahl Lasten ein⸗ zuschiffen an Bord des Bootes von Herrn Stokes und geht dasselbe am 7. d. M. nach Karägue in See.
Verzeichniß der Lasten folgt mit, ebenso überbringt das Boot alle eingegangenen Briefe und Post aus Bagamoyo. 4 ez. Hoffmann, Feldwebel.
. Excellenz Dr. Em
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 29. Janusr. Werner, Rittm. und Escadr. Chef im Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, auf sechs Monate zur Gestüt⸗Verwalt. kommandirt.
Berlin, 30. Januar. Frhr. v. Hoiningen, gen. Huene, Major und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, unter Entbindung von diesem Verhältniß und von dem Kommando bei der Botschaft in Paris, sowie unter Ueberweisung zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, als aggreg. zum Generalstabe der Armee versetzt. v. Funcke, Rittm. aggreg. dem 1. Garde⸗Ulan. Regt., in seinem Kommando als Militär⸗Attaché von der Gesandtschaft in Bern zur Botschaft in Paris übergetreten. v. Garnier, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, unter Belassung bei dem Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee versetzt.
Berlin, 2. Februar. von Leszeczynski, Gen. der Inf. und kommandirender General des IX. Armee⸗Corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, unter gleichzeitiger Ernennung zum Chef des Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, mit der gesetz⸗ lichen Pension zur Disp. gestellt. Graf von Waldersee, General der Kav. und Chef des Generalstabes der Armee, unter Belassung in dem Verhältniß als General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und à la suite des Königs⸗Ulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13, zum kommandirenden General des IX. Armee⸗Corps ernannt. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 29. Januar. v. Treuenfels, Sec. Lt. von der Reserve des 2. Brandenburg. Ulan. Regts Nr. 11, mit Pension der Abschied bewilligt. 8
Militär⸗Justizbeamte. 8
Durch Allerhöchste Entlassungsurkunde. Berlin, 15. Januar. Bornemann, Eeheimer Justiz⸗Rath, Mitglied des General⸗ Auditoriats, die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst vom 1. April d. J. ab in Gnaden mit Pension ertheilt.
Königlich Bayerische Armee. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
26. Januar. Jordan, charakteris. Stabsveterinär im 2. Train⸗ Bat., um Stabsveterinär, Vogt, Veterinär 2. Kl. im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zum Veterinär 1. Kl., Kefer, Unter⸗Vete⸗ rinär im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Trunk, Unter⸗Veterinär im 2. Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolph von Oesterreich, Kramer, Unter⸗Veterinär im 4. Chev. Regt. König, — zu Veterinären 2. Kl., — befördert. Kriegl⸗ steiner, Veterinär 1. Kl. vom 2. Ulan. Regt. König, zum Remonte⸗ depot Schwaiganger versetzt.
28. Januar. Esch, Rendant vom Invalidenhause, unter Er⸗ nennung zum Garn. Verwalt. Insp., zur Garn. Verwaltung Lindau, Bauernschmitt, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Er⸗ langen, zu jener in Augsburg, Schmid, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Landau, zu jener in Passau, Kamm, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Lindau, zu jener in Erlangen, Ullers⸗ perger, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Augsburg, zu jener in Fürstenfeld, — versetzt. Lohmann, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. Fürstenfeld, zum Rendanten des Invalidenhaufes er⸗ nannt. Die Kasernen⸗Inspektoren auf Probe: Würth⸗ mann, Prem. Lieut. a. D., bei der Garnison⸗Verwaltung Bayreuth, Fries, Milit. Anwärter bei der Garn. Verwalt. München,
für Herrn Dr. Stuhlmann Gelegenheit zum Sammeln und Arbeiten
sich darbietet.
— beide mit dem Range vor dem Kasernen⸗Insp. Reinthaler,
pflichtung der Militäranwärtern für die Stellen der unteren und
Müller, Milit. Arwärter, dieser unter Vorbehalt späterer Regelung der Anciennetätsverhältnisse, bei der Gara. Verwalt Ingolstadt, — zu Kasergen⸗Inspektoren ernannt. 29. Januar. Strehl, Militär⸗Rechnungsk is D 9. 8 . Strehl, Milit skommissar a. D der Titel Rechnungs⸗Rath verliehen. 8 1
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 7. Januar. Frhr. v. Halkett, Sec. Lt. im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, in das 11. Inf. Regt. Nr. 139 versetzt 8 Januar Graf Pl n 8 — 9 1 — s 2 .8 3 r. Gra P aten zu Hallermund, Sec. Lt. im äger⸗Bat. Nr. 13, unker Stellung à la suite seines Truppen⸗
auf ein Jahr beurlaubt.
22. Januar. Bucher, Oberst und etatsmäßiger Stabsofftzier des 6 Inf. Regts. Nr. 105, zum Commandeur des 7. Inf. Regts.
Prinz Georg Nr. 106 ernannt. Franz, Major und Be nz Georg Nr. 106 ernannt. Franz, Major und Bats. Com⸗ mandeur im 6. Inf. Regt. Nr. 105, unter Ernennung zum etats⸗
F
8 222 — 2ᷣ 2 8 4 — 2 2 maäßigen Stabsoffizier dieses Regts, v. Stieglitz, Major und
Bats. Commandeur im 1. (Leib“) ren. Regt. Nr. 100, unter vor⸗ läufiger Belassung in seiner Dienststelluna, Blum stengel, Major à la suite des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von ayecn und Vorstand des Festungsgefängnisses zu Dresden, — zu Oberst⸗ Lts., — befördert. Blohm, überzähl Major im 9. Inf. Regt. Nr. 133, zum Bats. Commandeur im 6. Inf. Regt. Nr. 105 ernannt. Nicolai, Major und Comp. Chef im 9. Inf. Regt. Nr. 133, in die überzähl. Stabsoffizierstelle dieses Regts. versetzt. Freiher von Hausen, Pr. Lt. im 5. Inf. Regt. Prin; Fiedrich August Nr. 104, Jensen, Pr Lt. im 9. Inf. Regt. Nr. 133, — zu Hauptleuten und Comp Chefs, rorläufig ohne Patent, befördert Winkler charakteris. Pr. Lt. im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, zum etatsmäͤß. Pr. Lt. mit Patent vom Tage der Charakterisirung Noack, Sec. Lt. im 9. Infanterie⸗Regiment Nr. 133, zu vorläufig ohne Patent, befördert. Edler v. Querfurth im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitvold von „Pilling, Sec. Lt. im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Krug, Huhle, Sec. Lts. im 10. Inf. Regt. Nr. 134, 6, Sec Lt. im 11. Inf. Regt. Nr. 139, — in das 6. Inf. egt. Nr. 105 versetzt. Fischer, Port. Fähnr. im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz Regent Luitpold von Bavyern, Lindemann, Portepee Fähnrich im 4 Infanterie⸗Regiment Nr. 103, Stob⸗ wasser, Portepee⸗Fähnrich im 7. Infanterie⸗Regiment Prinz Georg Nr. 106, Krüger, Stülpner, Port. Fähnrs. im 9. Inf, Regt. Nr. 133, Friedreich, Port Fähnr. im 10. Inf. Regt. Nr. 34, Loesche, Schultze, Port. Fähnrs. im 11. Inf egt. Nr. 109. — zu Sec. Lts. befördert. v. Carlowitz, Port. Fähnr. im 6. Inf. Regt. Nr. 105, in das 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32 versetzt Frhr. v. Ompteda, charakteris. Pr. L. im 1. Huf. Regt. Ne. 18, zum etatsmäß. Pr. Lt. mit Patent vom Tage der Charakterisirung ernannt. Leavitt, Second⸗Lieutenant im 2. Husaren⸗Regiment Nr. 19, unter Stellung à la suite des Regts., auf ein Jahr beurlaubt. v. der Decken⸗Ringelheim, Port. Fähnr. im Garde⸗Reiter⸗ Regt Zum Sec. Lt., Schmidt, Major und Abtheil. Commandeur 1. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, unter vorläufiger Belassung in seiner Dienststellung, zum Oberst⸗Lt., Heyne, Port. Fähnr. im 2. Feld⸗ Ser Regt. Nr. 28, Höfer, Port. Fähnr. im 3. Feld⸗Art. Regt. kr. 32, — zu außeretatsmäß. Sec. Lts., — befördert. Tittmann charekteris. Port. Fähnr. im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zum etats⸗ mäßigen Port. Fähnr ernannt. Frhr. v. Over, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks II. Dresden, v. Grünenwald charakteris. Major z. D. und zweiter Offizier beim Bezirks⸗Kommando 1. Dresden, — der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen,
Im Beurlaubtenstande. 22. Januar. Bauendahl, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Plauen zu den Offizieren der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. “
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 4. Ja⸗ nuar. Frhr. v. Lützow, Pr. Lt. im 1. Hus. Regt. Nr. 18, unter Gewäbrung der gesetzlichen Pension der erbetene Abschied bewilligt.
7. Januar. v. Wittern, Pr. Lt. a. D., die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform ertheilt.
22. Januar. Frhr. v. Bülow, Oberst und Commandeur des
7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, in Genehmigung seines Ab⸗ schiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension, sowie unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Gen. Major mit der Erlaubnis zum Tragen der Gen. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, zur Disp. gestellt. v. Döring, Oberst⸗Lt. 3. D., unter ortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der Uniform des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, mit den vorgeschriebenen Abzeichen der erbetene Abschied bewilligt. Beurlaubtenstande. 22. Januar. Bierling, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Plauen, Ludwig, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dlauen, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform,
tho, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Leipzig, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Windisch, Hauptm. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1. Dresden, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, — der Abschied bewilligt
Im Sanitäts⸗Corps. 22. Januar. Die Assist. Aerz
1. Kl. der Res: Dr. Gleich des Landw. Bezirks Bautzen, — Hempel des Landw. Bezirks II. Dresden, Krönig Dr. Schmidt Gießen, Dr. Michael des Landw. Bezirks Plauen, Dr. Rößler des Landw. Bezirks Zwickau, Dr. Geßler, Dr. Küster, Dr. Schmiedt I, Dr. Fritzsche, Dr. Thümmler, Stübing, Dr. Barth, Dr. Nagel, Klien des Landw. Bezirks I. Leipzig, Dr. Brink des Landw. Bezirks I. Chemnitz, Mäcke des Landw. Bezirks II. Chemniz, Dr. Jäger des Landw. Bezirks Meißen, Dr. Schwendler des Landw. Bezirks I. Dresden Dr. Klinkhardt, Dr. Hennig, Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Leipzig, Dr. Lohe, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Döbeln, — zu Stabsärzten, Dr. Pfitzmann, Unter⸗Arzt des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, Pr. Bach, Dr. Nützenadel, Dr. Hösemann Schmidt, Unter⸗Aerzte der Res. des Landw. Bezirks I. Leipzig, Dr. Müller, Unter⸗Arzt der Res. des Landw. Bezirks Döbeln, — zu Assist. Aerzten 2. Kl., — befördert. v
Haus der Abgeordneten. 224. Sitzung vom 3. Februar 1891. Dder Sitzung wohnen der Minister des Innern Herr⸗ furth und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel bei.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aus⸗ dehnung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 31. März 1882 wegen Abänderung des Pensions⸗ gesetzes vom 27. März 1872 auf mittelbare Staats⸗ beamte. 1 Abg. Dr. Ostrop richtet an die Regierung die Frage, wie weit die Angelegenheit der Aenderung des Stadtreglements von 1867 ge⸗ diehen sei. Bis jetzt seien die Kommunen verpflichtet, alle etats⸗ mäßigen unteren Beamtenstellen mit Militäranwärtern zu besetzen. Eine Aenderung dieser Bestimmung sei wünschenswerth.
Minister des Innern Herrfurth:
Die soeben von dem Herrn Vorredner angeregte Frage der Ver⸗ städtischen Kommunen zur Verwendung von
Subalternbeamten beschäftigt bereits seit längerer Zeit die
Königliche Staatsregierung, und finden eingehende Erwägungen
bierüber zwischen den betheiligten Ressorts statt. Die Sache ist eine verhältnismäßig schwierige. Zunächst möchte ich darauf binweisen daß in formeller Beziehung eine Remedur nicht anders, als vrch Abänderung des bestehenden Gesetzes im Wege der Gese gebun möglich sein wird. e“ 1 Sodann hat die Sache aber auch ihre materiellen Schwierig⸗ keiten darin, daß in derselben Weise, wie dies für die Staatsbeamten gescheben ist, auch für die Kommunal beamten die verschiedenen Kategorien von einander gesondert werden müssen, in welchen entweder a ussch li eß⸗ lich Militäranwärter zu verwenden sind oder in welchen dieselben vorzugsmw eise oder zu einer gewissen Quote Verwendung finden sollen, und endlich diejenigen Kategorien festzustellen, in Betreff bre. Besetzung den Kommunen vollständig freie Hand gelassen wer⸗ den karn. Die Sache ist in Berathung; ich kann aber eine bestimmte Zeit, bis zu welcher diese Frage gelöst werden wird, für heute “ nicht bestimmen. 8 Der Gesetzentwurf gelangte darauf zur Annahme Ebenso wurden in dritter Berathung die Gesetz⸗ entwürfe, betreffend die Erhöhung des Höchstbetrac 08 der Hundesteuer in den älteren Landestheilen der Monarchie, die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen wegen der Wahl der Stadtverord⸗ 1 betreffend die Vereinigung der Insel Helgoland mit d ßischen Mo ““ er preußischen Monarchie ohne Darauf wird die zweite Berathung des Entwurfs des BAX“ für 1891/92 fortgesetzt Beim a es Finanz⸗Ministeriums z bei dem Gehalt des Ministers, ,. “ Abg. Dr. Arendt seine Freude über die Aufkündigung des
es 8
Notenausgaberechts an die Breslauer Bank aus und giebt der Hoff⸗ nung Ausdruck, daß auf diesem Wege werde fortgegangen werden damit Deutschland zu einem einheitlichen Banknotenwesen gelange.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Die Politik der preußischen Staatsregierung ist nach wie vor auf die allmähliche, schrittweise Erreichung der Unifika⸗ tion der Notenausgaben gerichtet. Von diesem Standpunkt aus hat sie auch keine Veranlassung nehmen können, das Privilegium en Notenausgabe derjenigen Banken, bei welchen dasselbe fe. eine 8 stimmte Frist gebunden war, ibrerseits zu verlängern, beziehungsweise die Verlängerung derselben beim Bundesrath zu beantragen
Was die Frankfurter Bank betrifft, so liegen in ieser Beziebung allerdings besondere Verhältnisse vor. Einmal ist das privilegium nicht an einen bestimmten Termin, zu welchem es abläuft, edanden sondern es bedarf dazu einer einjährigen Kündigung, und sodann sind dabei auch besondere kontraktliche Verhältnisse zu berücksichtigen welche zwischen der Bank und dem Senat der vormaligen Frelen Stadt Frankfurt abgeschlossen sind, nach welchen bei Kündigung des Privilegiums der Notenausgabe der Staat der Frankfurter Bank eine Million Gulden auszuzahlen hat, und endlich steht die Frank⸗ furter Bank in direktem Konkurrenzverhältniß mit den füddeutschen Banken, da sie ja ihr Hauptgeschäftsgebiet in Süddeutschland hat Nichtsdestoweniger ist auch der Frankfurter Bank schon von hier aus mitgetheilt, daß die Verlängerung des Notenprivilegiums über eine mäßige Frist von einigen Jahren — ich war auf die Frage nicht vor⸗ bereitet, ich glaube das Jahr 1894 oder 1895 — nicht von ihr er⸗ wartet werden dürfe, sodaß also von da an in Preußen Privat⸗ banken, welche das Recht der Notenausgabe besitzen, nicht mehr existiren. Unter diesem Gesichtspunkt ist dann zu hoffen, daß es gelingen wird, in ähnlicher Weise die Unifikation des Notenausgabe⸗Privi⸗ legiums nach und nach in ganz Deutschland durchzuführen (Bravo!) um das Ziel zu erreichen, welches man sich bei der Gesetzgebung über die Reichsbank allseitig vorgesetzt hat. (Bravo!) 8 8
Der Titel wird bewilligt.
Bei dem Kapitel „Ober⸗Präsidenten“ wünscht 2 Abg Bödicker möglichst gleiche Gehälter für die Kanzlisten bei den Lokal⸗, Provinzial⸗ und Centralbehörden. 89
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Lehnert meint, daß die Ansprüche an die Person der Kanzlisten bei den Provinzialbehörden höher seien als bei den Lokalbehörden; vielleicht würde es möglich 8 durch Gewährung von Alterszulagen den Kanzlisten bei den Lok. J. ö 5 zu bülfe zu kommen. 8
g. Dr. Sattler erkennt de ißstankd erschi denen Besosldung der “ mais be8 ven 88 Regierung gegenwärtig mit einer Neugestaltung der Verhältnisse der Unterbeamten und Subalternbeamten beschäftigt sei von eine besonderen Antrag absehen. “ 8 Das Kapitel wird bewilligt. dem 1 „Rentenbanken“ entwickelt „Sombart den Segen einer selbständigen seß ä lichen Bevölkerung und “ Shaee dieser Richtung bringen könnten, und regt den Hedanken an, di Rentenbanken für die letzteren nutzbar zu macen. dte Finanz⸗Minister Dr. Miquel: — Meine Herren! Die von dem Herrn Vorredner angeregten und früher schon vielfach von ihm erörterten Fragen sind gewiß von hoher Bedeutung. Es finden gerade gegenwärtig Erwägungen in der Rich⸗ tung der Wänsche des Herrn Vorredners innerhalb der Staatsregierung statt. Insbesondere ist der Herr Minister der Landwirthschaft mit
mir in Verbindung getreten zur Erörterung der Frage, ob es möglich sein wird, das Gesetz über die Rentenbanken auf diejenigen Renten auszudehnen, welche auf Grund des im vorigen Jahre ver⸗ abschiedeten Gesetzes wegen der Rentengüter bestehen. Der Herr Vorredner hat ganz Recht, wenn er sagt: schon bei der Berathung des Gesetzes über die Bildung der Rentengüter wurde in beiden Häusern des Landtages gerade von Männern der Praxis, die die Verhältnisse auf dem Lande genau kennen, vielfach geäußert, daß durch die bloße Schaffung einer neuen Rechtsform in Bezug auf die Hingabe von Grundeigenthum an Andere noch keineswezs das gewünschte Ziel er⸗ reicht werde, daß es vielmehr dazu noch einer Reihe anderer wirth⸗ schaftlicher Maßregeln bedürfe, und daß deshalb die Staatsregierung sich vor wie nach gerade mit dieser Frage zu beschäftigen habe. Meine Herren, wir haben hier zwei wesentlich wirthschaftliche Fragen m lösen. Ich sehe von der Rentenbildung, die direkt durch die Initiative des Staats auf staatlichen Besitzungen geschieht, ab; da liegen ganz besondere Verhältnisse vor, da wird man der Vermittlung der Rentenbanken überhaupt nicht bedürfen. Wenn wir aber wünschen, daß in größerem Maße auch von Privatgrund⸗ besitzern an die Bildung von solchen Rentengütern herangetreten wird, so wird allerdings sofort die Frage aufstoßen: Wird nicht in sehr vielen Fällen nur unter der Voraussetzung zur Bildung eines Rentenguts geschritten werden, wenn die Möglichkeit gegeben ist, nicht
nur immer einfach die Rente zu beziehen, sondern diese Rente in
Kapital zu verwandeln? In sehr vielen Fällen wird Intereße daran baben, sein Betriebskavpital zu vermehren, um auf dem ihm verbliebenen, unter seiner Bewirthschaftung stehenden Gut eine intensivere Wirthschaft zu führen und aus anderen Gründen statt der Rente Kapital zu erhalten. Da entsteht nun natürlich die ganz einfache Frage: wird es möglich sein, auch für diesen Zweck die bestehenden Rentenbanken in Thätigkeit zu setzen, und unter welch Bedingungen? 1““ 8 “ 1— 11nen gegenwärtig, und es I ⁰, 3 dtag vielleicht noch in dieser Session, oder in der ch mit Fragen dieser Art befaßt erden wird. Ich habe 2 heben wollen, daß die Staats⸗ regierung die Bedeutung die vollem Maße anerkennt und mit der Lösung derselben . Neben diesem eben bezei aber noch ein zweites heran. Lage desjenigen Grundbesitzers, der⸗Ren Frage betrifft die Lage desjenigen, der das Rentengut irbt. wird vielfach nicht in der Lage sein, mit eigenem Kapital, welches er sich etwa erspart oder ererbt hat, die Gebäude, Wohn⸗ und Wirth⸗ schaftsgebäude herzustellen, Feld⸗ und Viehinventar sich anzuschaffen und bis zur nächsten Ernte ohne Einnahme zu leben, es wird ein solcher Rentengutskäufer sehr vielfach in der Nothwendigkeit sein, in dieser Beziehung Vorschüsse zu empfangen. Man wird der Frage also näher treten müssen, ob man auch in dieser Beziehung vee thun kann, und zwar ohne die Staatsfinanzen dabei in Gefährdung zu bringen, unter den Voraussetzungen einer vollen Sicherheit und einer geregelten Rückzahlung solcher Vorschüsse.
Diefe beiden Fragen werden uns in der nächsten Zeit zweifellos beschäftigen mäüͤfsen, und ich hoffe allerdings, wenn wir sie in richtiger Weise lösen, daß dann das Gesetz wegen Bildung von Rentengütern nicht einfach auf dem Papier steren bleibt, sondern in hohem Grade dazu beitragen kann, den kleinen und mittleren Besitz mehr zu ver⸗ breiten in dazu geeigneten Gegenden, als es bisher der Fall ist und die Landbevölkerung seßhafter zu machen, als sie heute üt. (Bravo!)
Frhr. von Zedlitz begrüßt diese Erklärung mit Genug⸗
3, und wünscht möglichst in dieser Session den Gesetzentwnrf
cht zu sehen. —
—. Das Kapitel wird bewilligt, ebenso der Rest des Etats „Finanz⸗Ministerium“.
Bei dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung und zwar bei Titel 3, „Einnahmen des vormaligen Staat X Sgg
g. Fr. Verwendung g Erlzs⸗ I ften Grundstücken 88 vgie, “ E “ die Einstellung in den Etat zur Deckung laufender Aus
en.
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Lehnert hin, daß auf der anderen Seite aus den Vermehrung des staatlichen Grundeigenthu Forsten, den Bergwerken, den Eisenbahnen u. s. w.
8 Abg. Rickert kann die Forderung des Abg. Francke nicht gu heißen; es könne dadurch nach außen der Schein entstehen, als ob man den Erlös aus verkauften Grundstücken benutze, um den Etat in Balance zu halten; der Abg. Francke bätte erst den Nachweis führen müssen, das thatsächlich auf diese Weise eine Verminderung des Staatsvermögens eingetreten sei; eine solche Bilanz würde abe sicher zu Gunsten des Wachsthums des Staatsvermögens ausfallen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren, wenn sich Jemand daran abmühen will, eine Vermögensbilanz des Staats aufzustellen, so habe ich dagegen nichts zu erinnern. Ich bin auch fest überzeugt, er bleibt dabei liegen. (Heiterkeit.) Es ist faktisch nicht ausführbar, meine Herren, auch nur für ein einzelnes Jahr eine wirklich zutreffende Bilanz über Vermehrung oder Verminderung des Staatsvermögens an Mobilien, Immobilien und anderen Vermögensstücken aller Art vollständig klar zu stellen. Ich glaube aber mit dem Hrn. Abg. Rickert: wenn man sich den Etat ansieht in allen verschiedenen Dienstzweigen, so wird man finden, daß G eine Verminderung der Vermögensbestände des preußischen Staats durch die Etats, wie sie in den letzten Jahren aufgestellt sind, gewiß nicht eingetreten ist. Also, glaube ich, verliert dadurch die ganze Be⸗ merkung des Hrn. Abg. Francke schon an praktischer Bedeutung.
Namentlich aber habe ich das Wort ergriffen, um der Ansicht des Hrn. Francke entgegenzutreten, als wenn wir eigentlich nicht gesetz⸗ lich verfahren wären. Der Hr. Abg. Francke war meines Wissens bei der Berathung des Gesetzes von 1871 noch nicht im Landtag; er kann sich also nicht genau erinnern, welche Motive damals zu Grunde gelegt wurden. Dem Wort⸗ laute des Gesetzes wird hier jedenfalls vollständig entsprochen; denn daß nach diesem Gesetz die Verwendung der Einnahmen des vor⸗ maligen Staatsschatzes zu laufenden Ausgaben zulässig ist, wird der Hr. Abg. Francke mir nicht bestreiten. Aber auch dem Sinn des Gesetzes wird vollständig entsprechend gehandelt, wenn prinzipaliter — wenn ich so sagen darf — die Einnahmen des Staatsschatzes die laufenden Ausgaben decken. Damals war lediglich der Zweck vor⸗ handen — und derselbe wurde gerade aus der Landesvertretung her⸗ aus geltend gemacht — daß entweder zu laufenden Ausgaben oder zur Schuldentilgung die Einnahmen des Staatsschatzes verwendet würden, und daß alle anderen Zwecke ausgeschlossen werden sollten. Das ist allein die Tendenz des Gesetzes. Ich glaube also, wir han⸗ deln hierbei dem Geiste und dem Wortlaut des Gesetzes von 1871 ntsprechend.
Ebensowenig kann ich aber dem Herrn Abg. Francke darin Recht geben, daß, wenn auch eine Ausgabe, welche zum Zweck der Vermeh⸗ ung des Staatsvermögens gemacht, aus den laufenden Mitteln des Staats bestritten würde, es dennoch nicht zulässig sei, das auf diese Weise erworbene Eigenthum wieder zu laufenden Ausgaben des Staats zu verwenden. Denn, wenn sein Grundsatz richtig wäre, dann würden unsere sämmtlichen Kommunen in ganz Deutschland unwirthschaftlich handeln. Keine einzige Kommune scheut sich, wenn sie aus laufenden Mitteln eine Straße hergestellt hat und nun die Einnahmen ihr beim Anbau an der Straße wieder zuwachsen, diese Einnahmen unter die laufenden Einnahmen ihres Etats zu stellen, und auch mit vollem Recht. Denn was die laufenden Mittel geschaffen haben, das muß auch den laufenden Bedürfnissen wieder zu Gute kommen. Wenn nun bei der Stadt Frankfurt die Sache gerade so liegt, wie wir eben voraussehen, so kann hieraus nicht der mindeste Vorwurf erwachsen. Nun kommt aber.endlich hinzu, worauf der Herr Regierungskommissar schon hingewiesen hat, daß die ganze Frage doch nur eine praktische wird, wenn man ohne die Verwendung der Einnahmen des Staats⸗ schatzes nicht genöthigt ist, in einem einzelnen Jahre eine Anleihe zu
machen. Denn das ist ja ganz klar, wenn wir diese Einnahme nicht
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