stehenden Kräfte betrieben worden und nicht unwesentlich vorgeschritten. §. 9: vorbehalten. Von dieser Befugniß die Landgemeinden auszu⸗ Die nothwendigen vorbereitenden Arbeiten für die von dem vorigen Haben die betreffenden Jagdberechtigten der Standortsbezirke nehmen, liegt um so weniger ein Grund vor, als ein großer Theil Storthing beschlossenen Eisenbahnanlagen wurden ohne Aufenthalt in der an sie ergangenen Aufforderung nicht in genügendem Maße der kleineren Städte der Provinz Hessen⸗Nassau sich von Landgemeinden Angriff genommen. entsprochen, so gilt die Vermuthung, daß ein auf den Maße eigentlich nur dem Namen nach unterscheidet. — Viele Landgemeinden „Die Bewilligungen zur Hebung des Vertheidigungswesens find belegenen Grundstücken entstandener Wildschaden von Wild ber⸗ ür das Finanzjahr 1890/91 größer als in den letzten Jahren gewesen; rühre, welches aus ihrem Jagdreviere ausgetreten ist, und haften s ist meine — daß auch das diesjährige Storthing die Be⸗ sie alsdann für den ganzen Schaden gemäß §. 5. zeutung der Forderungen nicht verkennen wird, die auf diesem Gebiete Hierzu beantragten die Abgg. Freiherr von der Reck E— nerden; ex 1“ finan-⸗ und Sack: iellen Druckes hat sich besonders bezüglich der Bewilligungen für das An Stelle der §§. 5 und 9 anzunehmen 8.5 Vertheidigungswesen fühlbar gemacht. Dem, was sonst in der ver⸗ Haben dne ber. üigs⸗ solcher Ee gecitees “ gangenen Zeit gemangelt hat, muß, wenn die finanziellen Kräfte Roth⸗ und Damwild ihren regelmäßigen Aufenthalt haben (Standorts⸗
wieder vorhanden sind, abzuhelfen versucht werden. bezirke), der an sie erga zur Abminder jes Der von mir dem vorigen Storthing vorgelegte, damals aber 1“ (§§. 1 8 I11“ 55 Fcsteae nct Secst nicht behandelte Vorschlag zur Vermehrung der Jahresklassen der allen Schaden verantwortlich, welcher durch das aus ihrem Jagd⸗ Sü der Landwehr wird dem Storthiag in diesem Jahre wieder reviere ausgetretene betreffende Wild entstanden ist. vorgelegt. 3 Gegen dieselben kann alsdann sowohl von den nach §. 2 Er⸗ Gleiches wird auch geschehen mit dem im vorigen Jahre vor⸗ satzpflichtigen, als auch von den Inhabern eigener Jagsbezirke der dhehee wer⸗. betreffend die Beaufsichtigung der Arbeit in Wiedererstattungsanspruch geltend gemacht werden den Fabriken u. s. w. 1 8 b 3 Mehrere hiernach Ersatzpflichtige haften dem Ersatzberechti t ; 2 „ f f 6 8 65 8 g 4 Scd. eaäügee lc Ihre besondere Aufmerksamkeit auf diese EE“ für das Ganze, unter einander nach der Größe Indem ich die Verhandlungen des 40. ordentlichen Storthings Abg. Freiherr von Dobeneck beantragte die Rehe aus⸗
Belgien.
Die beiden Fraktionen der Rechten des Senats und der Repräsentantenkammer waren, wie schon tele⸗ graphisch gemeldet, am Mittwoch nochmals zu einer gemein⸗ samen Berathung der Verfassungs⸗Revisionsfrage versammelt, deren Ergebniß insofern von Bedeutung ist, als die beiden Fraktionen bei Lösung der Frage die Mehrheit bilden. Ueber den Verlauf der Berathung, welche speziell die Er⸗ weiterung des Stimmrechts betraf, wird dem „Hamb. C. berichtet: Die Ansichten der Deputirten gingen sehr weit ausein⸗ ander, die von dem Rechtenführer Woeste beeinflußten Deputirten lehnten unbedingt die Verfassungsrevision ab; die Mehrheit war ihr zugethan, wofern sie erst im Jahre 1892, wo die allgemeinen 11 stattfinden, 9hlge. “
ine Stimmrecht fand nur wenige Anhänger; 1 Se ein dem englischen Wahlsystem nachgebildetes Wahl⸗ gesetz von vielen Seiten empfohlen. Von größter Bedeutung waren die Erklärungen, welche der Minister⸗Präsident Beernaert Namens der Regierung, welche die bedrohliche Lage des Landes nicht mehr leugnet, abgab. Die Verfassungs⸗ revision und die breiteste, auf mäßigem Besitze oder auf einem
Der Großfürst⸗Thronfolger reiste am 4. d. von Bombayj nach Madras. Der Großfürst 1“ vT its elche idend ist, kehrt an Bord der F witsch, welcher leidend ist, ke — Bo . Freg Balleim meshet⸗ EZöö“ Kawalab“ über Athen nach Rußland zurück. Die . E““ Hobeis ö 8— russischen Kriegsschiffe sind nach Colombo abgegangen, um ort Mutter ist auch heute eine leichte Besserung zu kontatvernzehrt, mit dem Zarewitsch zusammenzutreffen. usten hat etwas abgenommen, der Avppetit sich ein wenig. vermehrt, . 5 Schlaf ist zuweilen recht erquicklich. Der 1“ Frantreich. mmer noch zu wünschen übrig. Dr. Mettenheimer. Dr. Müller. “]; ei vie Temps“ meldet, in dem gestrigen Minister⸗ theilte, wie der „Temp det, in ELEEET1 (H.) Oldenburg, 4. Februar. 5 rath mit, den im Finanz⸗Ministerium angeste ten Vo 81 estern bei Berathung der Regierungsvorlage, betreffeng zufolge seien für das Jahr 1892 aus dem neuen 8o abe tenderung des Finkommenstenergesezeagf 1“ 80 Millionen Franrs neuer Einnahmen zu erwarten. Er habe elcher für die Einkommen von 3600 ℳ ab aufwärts der jedoch im Budget für 1892 nur 40 Millionen mehr gus etzt bei 3000 ℳ steuerbaren Jahreseinkommen das Marimum den golleinnahmen eingestellt, sodaß durch diese Mebr⸗ von 2 Proz. erreichende Steuersatz ganz allmählich weiter an⸗ einnahme der aus der Ermäßigung der Stempelsteuer heigen soll, bis er bei 30 000 bis 31 500 ℳ6 steuerbaren und der Steuer auf den Schnellzugsverkehr resultirende Abgang Jahreseinkommens den höchsten Satz von 3 Proz. erreicht —
Mecklenburg⸗Schwerin.
5. Februar. Ein heute veröffentlichtes 3
Schwerin, 5. Februa h sind so situirt, daß sie nicht nur kenne Gemeindesteuern zu erheben brauchen, sondern ihr Etat auch sehr oft mit einem erheblichen Ueber⸗ schuß abschließt. Dieser Ueberschuß darf nun zur Deckung des Kreisabgaben⸗Solls nicht verwendet werden, sondern muß nach Lage der verschiedenen Gemeindegesetzgebungen häufig Vermehrung des Kapitalvermögens verzinslich angelegt werden Solche Gemeinden sind also 8 vorhandener Mittel genöthigt von jedem einzelnen Censiten die Kreisabgaben speziell zu erheben. Daß ein solches Verfahren geeignet ist, Unzufriedenheit zu erregen, liegt klar auf der Hand. Aber auch in denjenigen Gemeinden, wo Gemeindesteuern erhoben werden, ist die Erhebung einer weiteren Steuer unter anderer Benennung durchaus unbeliebt. Die Land⸗ gemeinden haben daher wiederholt gebeten, wie die Städte behandelt und von dieser unmotivirten Belästigung befreit zu werden. Es liegt absolut kein Grund vor, den Vertretungen der Landgemeinden nicht auch die Befugniß zu ertheilen, über die Aufhringung ihrer Antheile an den Kreisabgaben selbständig zu beschließen.“
— Der Senioren⸗Konvent des Hauses der Abgeor neten trat heute Vormittag zusam nen und einigte sich dahin,
Der Landtag nahm
snss von 36 Millionen hinreichend gedeckt sei. Das Budget für den von der Mehrheit des Finanzausschusses vorgeschlagenen 1892 wird am 15. d. in der Deputirtenkammer ein⸗
Steuertarif 1 die Steuer bis 4 Proz. bei 2 Die Einnahmen sind um 32 Millionen In b 21 Steuertarif, nach welchem die S gebracht werden. Die Einnah v de ehe ghedie Be hondlnneen vnh 0 Fhengsshn, Zerte
50 000 ℳ Einkommen steigen soll, mit 20 gegen 10. Stimmen n erster Lesung an. Die Besteuerung der inländischen Aktien⸗ esellschaften fand allseitige Zustimmung. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 5. Februar. Wie die „Goth. Ztg.“ hört, hat Se. Hoheit der Herzog dem in den Ruhestand getretenen Staats⸗Minister Dr. von Bonin das bisher von ihm ver⸗ sehene Amt des Bevollmächtigten zum Bundesrath für die Herzogthümer Coburg und Gotha auch fernerhin über⸗ tragen. Behufs Wahrnehmung dieses Amts wird der Staats⸗ Minister von Bonin demnächst seinen ständigen Wohnsitz in erlin nehmen. Anhalt.
Dessau, 5. Februar. Ihre Großherzogliche Hoheit die
Erbprinzessin ist nach dem „Anh. St. A.“ gestern von Karlsruhe hierher zurückgekehrt.
8
Oesterreich⸗Ungarn.
Das Wiener „Fremdenblatt“ bespricht die R eise des Erzherzogs Franz Fexdinand von Oesterreich⸗Este und führt aus: Wenn auch die Reise als ein erfreuliches politisches Symptom anzusehen sei, so sei doch kein Grund vorhanden, von einer politischen Mission des Erzherzogs zu sprechen. Die Friedensliebe des Kaisers von Ruß⸗ land sei hier ebenso bekannt, wie derselbe von der Friedlichkeit der Absichten Oesterreich⸗Ungarns über⸗ zeugt sei. Es hätte sich oft in den letzten Jahren bezüglich diplomatischer Fragen zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Ruß⸗ land Verschiedenheit, ja sogar Gegensätzlichkeit der Anschauungen ergeben, stets aber zeigte sich beiderseits das Bestreben, aus denselben nicht einen Gegensatz der beiden Staaten werden zu lassen. Das Interesse Oesterreich⸗Ungarns auf der Balkan⸗Halbinsel sei nur auf die selbständige Ent⸗ wickelung der Balkanstaaten gerichtet. Weder dort noch in St. Petersburg fänden böswillige, der österreichisch⸗ungarischen Politik andere Ziele zuschreibende Gerüchte an maßgebender Stelle Glauben. Das deutsch⸗österreichische Bündniß, die selbst⸗ ose Orientpolitik Oesterreich⸗Ungarns, der feste Wille der Alliirten, den Frieden zu erhalten, bilden ebenso bestimmte, n Rechnung zu ziehende Faktoren, wie die Friedensliebe des aisers von Rußland, der es als seine Aufgabe betrachtet, Rußland und Europa die Wohlthaten des Friedens zu ewahren. Der Besuch Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm n Narwa, die Reise des Erzherzogs Franz Ferdinand und er jüngste Aufenthalt des Großfürsten Nikolaus in Wien Hätten symptomatischen Werth. Der Erzherzog werde aus St. Petersburg das Bild eines Monarchen mit⸗ bringen, dessen gerader Sinn, dessen Offenheit und dessen ggenschaften allgemeine Hochachtung errungen haben. Presse“ hält den Tarifkrieg zwischen Oester⸗ d Ungarn für beendigt, da es zweifellos sei,
ie Forderung Deutschlands auf Gleichstellung
arischen Provenienzen acceptirt werde, dies gegenüber gelten müsse. Eine Reform
der österreichischen Staatsbahnen werde
1— Die in den österreichisch⸗deutschen zverhandlungen seit einigen Tagen eingetretene Unter⸗
ng rübre daher, daß die beiderseitigen Vertreter Redaktionscomité mit der schriftlichen Formuli⸗ der getroffenen Vereinbarungen betraut hätten. Comite werde seine Aufgabe in einigen Tagen haben, worauf dann die Berathungen fortgesetzt
Die Verhandlungen stehen, wie die „Presse“
nicht ungünstig, obwohl noch einige Zeit vergehen bis ein verläßliches Urtheil über das Resultat
g
sicherlich
rische Unterhaus beendete gestern die
des Gesetzes, betreffend die Arbeiter⸗
rkassen, und nahm, wie „W. T. B.“ mittheilt, mit einigen unerheblichen Abänderungen an.
. Großbritannien und Irland. Die Königin wird am 23. März eine Reise nach Forenz antreten, wo Ihre Majestät drei Wochen zu verweilen gedenkt. Lady Crawford hat wiederum die Villa Palmieri zur Verfügung gestellt. “ Der e.; der Universität Dublin hat einstimmig be⸗ schlossen, den Ober⸗Sekretär für Irland Balfour zum Ehren⸗Doktor beider Rechte zu ernennen. Zustin Mo. Carthy empfing am Mittwoch in Leickster eine Deputation, der gegenüber er erklärte, daß am 12. d. M. eine Sitzung der Mehrheit der irischen parlamentarischen Partei stattfinden solle, in welcher volle Angaben über die jüngsten Unterhandlungen gemacht werden würden. Es werde dann wahrscheinlich erklärt werden, daß ein Ausgleich vereinbart worden sei, Kraft dessen die irische Partei in der Lage sein würde, „wieder wie in den guten alten Zeiten zusammenzuwirken und wie Freunde und Brüuder gegen ihren gemeinsamen Feind 7 kämpfen.” 1 Der Führer der liberalen Unionisten, Lord Hartington, gab neulich als Gast des liberalen Union⸗ llubs seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß die Ereignisse ver letzten Monate die Haltung seiner Fraktion gerechtfertigt büutten. Die irischen Parteisehden zeigten, daß die Irländer sich nicht selbst regieren könnten. Lord Hartington glaubt icht daran, daß jemals ein britisches Parlament den Iren
um 1 600 000 Francs.
niedriger angeschlagen wegen der Aufhebung der Abgabe für Eilzugsbeförderung, die Ausgaben dagegen um 40 Millionen höher eingesetzt mit Rücksicht auf die Inkraftsetzung des Gesetzes über die dreijährige Dienstzeit. * In der Zollkommission des Senats hielt, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Jules Ferry bei der Ueber⸗ nahme des Präsidiums eine Ansprache, in welcher er es als die Aufgabe der Kommission bezeichnete, über die ihr vor⸗ gelegten Fragen ohne Voreingenommenheit Wahrheit und Gerechtigkeit zu suchen und danach zu streben, daß ihre Ent⸗ scheidung weder Sieger noch Besiegte schaffe, sondern zu einer billigen Verständigung führe. Eine ökonomische Joli⸗ rung Frankreichs wäre eine verhängnißvolle Utopie. Der Senat werde es verstehen, Klugheit mit Entschiedenheit zu verbinden, und zu handeln, ohne zu erschüttern: die Methode des Umsturzes sei keine Methode. — Die Zollkommission der Deputirtenkammer genehmigte die gegenwärtig in Kraft stehenden, von der Re⸗ zierung vorgeschlagenen Zölle auf Kohlen und lehnte die Erhöhung der Zölle auf Preßkohlen ab. Auf Antrag des Vorsitzenden Méline soll das System der einstweiligen Zu⸗ lassung, anstatt dasselbe in das Ermessen der Regierung zu legen, nur auf Grund eines Gesetzes zur Anwendung kommen, um jede Willkür auszuschließen. ““ Das Konsulats⸗Comité wählte eine Subkommission, welche eine Enquete Behufs Studiums des Konsularsystems anderer Staaten veranstallen soll. Nach einer an das Kolonialamt gelangten Meldung schreiten die Arbeiten der mit der Grenzbestimmung in Gambia betrauten französisch⸗englischen Kommission in Folge Terrainschwierigkeiten nur sehr langsam vor. Wie die Blätter melden, ergaben im Monat Januar d. J. die Einnahmen aus den indirekten Steuern und Monopolen 2 ½ Millionen Francs mehr als im Budget an⸗ gesetzt sind und 13 Millionen mehr als in demselben Monat 1890. Den Voranschlag überstiegen die Registrirungs⸗Ein⸗ nahmen um 2 Millionen Francs, die indirekten Kontributionen
Italien.
Wie die „Agenzia Stefani“ aus Rom meldet, hat der König heute die Demission Crispi’s angenommen und den Marchese di Rudini mit der Bildung eines neuen Kabinets beauftragt. Rudini konferirte heute Morgen längere Zeit mit dem König. 8 Graf Herbert Bismarck reiste gestern von Neapel nach Brindisi weiter und hat sich dort in der vergangenen Nacht an Bord eines Dampfers des Norddeutschen Lloyd nach Port Said eingeschifft
Nach den jetzt bekannten Resultaten der Wahlen sind gewählt: 288 Konservative und 156 Kandidaten der Opposition. Von den letzteren sind: 12 Reformisten, 8 liberale Dissidenten, 7 Karlisten, 5 Unabhängige, 2 republikanische Autonomisten von den Antillen, 25 Republikaner in Spanien, 89 Liberale in Spanien und 6 Liberale auf Cuba.
In Barcelona, wo der konservative Kandidat als ge⸗ wählt proklamirt worden ist, veranstaltete am Mittwoch Abend eine Anzahl Anhänger Salmeron's vor dem konservativen Klub eine Kundgebung gegen die Konservativen, wobei einige Ausschreitungen vorfielen. Die Gendarmerie schritt ein. Mehrere Manifestanten wurden verwundet. Die Ruhe konnte erst gegen Mitternacht wieder hergestellt werden. Unter den dortigen Republikanern herrscht dem „W. T. B. zufolge noch immer große Aufregung, sodaß weitere Aus⸗ schreitungen befürchtet werden. Sie behaupten, der von ihnen aufgestellte Kandidat Salmeron habe die Majorität erhalten,
In Haro (Provinz Logrono) drang eine Anzahl Liberaler, welche durch das anmaßende herausfordernde Auf⸗ treten der Karlisten gereizt war, in den dortigen karlistischen Klub ein und zertrümmerte das dort vorgefundene Mobiliar. Auch in Santo Domingo de la Calzada (Logroso) kam es zu Ruhestörungen, wobei einige Personen ver⸗ wundet wurden. Der Gouverneur entsandte Gendarmerie⸗ Mannschaften zur Wiederherstellung der Ruhe. 8
Portugal. Die Macht der Republikaner ist, wie dem „W. T. B.“ aus S wird, für jetzt gänzlich gebrochen und ein weiterer revolutionärer Ausbruch nicht zu gewärtigen. Nachrichten aus Oporto zufolge werden die Kriegsgerichte, welche an Bord der auf der dortigen Rhede befindlichen Kriegs⸗ schiffe eingesetzt sind, ihre Thätigkeit am nächsten Montag be⸗ ginnen. Schweiz. Die Abneigung der gesammten liberalen Partei un vieler gonservativen im Tessin gegen den Ent⸗ wurf der Verfassungskommission macht sich, wie die „N. Zürch. Ztg.“ erfährt, immer deutlicher geltend. Der Verfassungsrath wird wahrscheinlich noch die ganze Woche tagen. Man sei erstaunt über dieses zeitraubende und kostspielige Vorgehen des Verfassungsraths, insbesondere, da es sich blos um eine reduzirte Partialrevision der Verfassung handelt. Es habe sich herausgestellt, daß selbst im Schooße der Kommission einzelne hervorragende Mitglieder ganz entschieden sich gegen eine Ausdehnung des Proportionalsystems auf die Gemeinde⸗ rathswahlen ausgesprochen haben. — In Lugano waren am 4. d. Morgens die Mauern der Stadt mit einem Aufruf be⸗
Miethzinse beruhende Ausdehnung des Stimmrechts seien un⸗ v vnnh Regierung sei entschlossen, hierin die Kabinets⸗ frage zu stellen. Sie hoffe, daß sich die gemäßigteren Mitglieder der Rechten und Linken zu einer Mittelpartei zusammenschließen und die Verfassungsrevision annehmen würden. Die Regierung werde die Initiative ergreifen, auch der Senat müsse umgestaltet werden. Einer Vertagung der Lösung auf das kommende Jahr sei die Regierung geneigt. Da diese Ausführungen ur bei einem Theil der Rechten Billigung fanden, viele Deputirte aber die Uebernahme der Verantwortlichkeit für diese neue Lage ablehnten, so ging die Versammlung ergebnißlos aus⸗ einander. Somit steht es nunmehr fest, daß die Rechte den Janson'schen Antrag auf sofortige Verfassungsrevision ab⸗ lehnt, dagegen wird die Regierung 1892 die Verfassungs⸗ revision selbst beantragen und ein dem englischen Wahlsystem sich annäherndes Wahlgesetz einbringen.
Türkei.
sanktionirt das zwischen der Pforte und der Kommission des Patriarchats vereinbarte Abkommen zur Regelung der Pa⸗ triarchatsfrage. Gleichzeitig sind auch die an die Gou⸗ verneure zu erlassenden Instruktionen vom Sultan ge⸗ nehmigt worden. Der Patriarchatsrath hat von dem der Patriarchen von Phanar betreffenden ministeriellen Teskeré Kenntniß genommen und eine Kommission gewählt, um den Patriarchen in Phanar wieder einzuführen. Rumänien. 8
Bukarest, 5. Februar. Die Einnahmen aus den Sta atsmonopolen in den drei letzten Quartalen des Jahres 1890 stellen sich dem „W. T. B.“ zufolge um 1 900 000 Lei höher als im gleichen Zeitraum des vergangenen
Jahres.
Bulgarien. Sofia, 5. Februar. Die Handelsvertragsver⸗ handlungen zwischen der bulgarischen Regierung und den serbischen Vertretern sind dem „W. T. B.“ zufolge wieder aufgenommen worden. u“ Der diesseitige diplomatische Agent in Konstantinopel Vulkowitsch ist mit Urlaub hier eingetroffen. Schweden und Norwegen. 8 (P) Stockholm, 3. Februar. Der Bewilligungs⸗ ausschuß des Reichstages beschloß gestern mit 10 gegen 9 Stimmen, sobald als möglich im Plenum des Ausschusses die Anträge wegen Aufhebung oder Herabsetzung der Lebens⸗ mittelzölle in Berathung zu nehmen. Die Minderheit stimmte für vorläufige Aussetzung. Die von dem König bei der heutigen 11 Er⸗ öff S ings in Christi a am 3. Februar öffnung des Storthings in Christiani - verlesene (in Nr. 31 d. Bl. telegraphisch bereits erwähnte) Thronrede hat folgenden Wortlaut: 8 „Gute Herren und norwegische Männer!
Das Verhältniß der vereinigten Reiche zu den fremden Mächten
ist fortgesetzt unverändert, wie ich mich bei der Eröffnung des letzten Storthings äußerte. 1 1““ Als die Verhandlungen, betreffend die Formen für die Behand⸗ lung der diplomatischen Sachen im Jahre 1886 abgebrochen werden mußten, sprach ich die Hoffnung aus, daß die Angelegenheit in einer nicht zu fernen Zukunft mit Erfolg würde wieder aufgenommen werden können. Dieser Zeitpunkt ist nach meiner Auffassung jetzt eingetreten, und freut es mich, Ihnen, gute Herren und norwegische Männer, heute mittheilen zu können daß ein in meinem Auftrage durch Verhandlungen zwischen den Staatsräthen beider Reiche aus⸗ gearbeiteter Entwurf zu einer Verärderung des §. 5 der Reichsakte vor wenigen Tagen von mir gutgeheißen worden ist. Bezüglich dieser wichtigen Angelegenheit werden die Nationalversammlungen beider Reiche gleichzeitig Mittheilung erhalten. In Verbindung hier⸗ mit werden auch dem Storthing und dem Reichstage Entwürfe zu den damit zusammenhängenden Veränderungen der Grundgesetze jedes Reichs vorgelegt werden. 1 89
Die Ernte des vergangenen Jahres war durchgängig größer als eine Durchschnittsernte. Auch die übrigen Erwerbszweige, haben bis auf einige Ausnahmen, in dem vergangenen Jahre einen befriedigenden Ertrag gegeben. 1 1““ 1 u1“
Die Einnahmen der Staatskasse fließen fortgesetzt reichlich ein.
Wegen Verwendung des von dem vorigen Storthing nicht dispo⸗ nirten Theiles des Ueberschusses der Staatskasse aus dem vorigen Finanzjahre sowie wegen des im gegenwärtigen Finanzjahre zu er⸗ wartenden Ueberschusses werden dem Storthing Vorschläge gemacht werden. .
Die günstige finanzielle Lage erlaubt mir, auf dem u weiter zu gehen, der durch meinen vorjährigen Zolltarifentwurf 4 treten wurde, indem ich auch in diesem Jahre mich in den Stan gesetzt sehe, eine Herabsetzung der Zollabgaben für einen größeren Verbrauchsartikel vorzuschlagen. 1 “
Den billigen Forderungen der Volksschullehrer, für ihr Alter ein bescheidenes Auskommen gesichert zu sehen, wird durch einen Gesetz⸗ entwurf wegen Pensionen für diese Klasse von Beamten zu entsprechen esucht. “
3 Bei der Durchführung des neuen Strafprozeßgesetzes hat es sich als nothwendig erwiesen, die Bestimmungen desselben in mehreren Punkten zu verändern. Ein hierauf bezüglicher Entwurf wird Ihnen vorgelegt werden. 8 “ 1
Die Verzögerung in der Erledigung der Höchstengerichtssachen, die eine Folge der großen Anzahl aus früheren Sessionen übrig⸗ gebliebener Sachen ist, hat meine Aufmerksamkeit erregen müssen.
Maßnahme zu beseitigen, ist ausgearbeitet. 1
Ein von Delegirten der drei nordischen Reiche ausgearbeiteter Entwurf zu einem neuen See⸗Gesetz ist unter Bearbeitung und wird Ihnen binnen kurzer Zeit vorgelegt werden.
die Ordnung ihrer Landfrage überlassen werde.
klebt, der zur Steuerverweigerung auffordert.
—
seit Sie sich zuletzt trennten, mit Aufbietung aller zur Verfügung ö“ ö“ 8 8
Ein am 5. d. M. in Konstantinopel erschienenes IJradéà.
von Handub durch egyptische Truppen
Ein Vorschlag, den entstandenen Uebelstand durch eine vorläufige
Die Untersuchungen wegen beabsichtigter Eisenbahnanlagen sind,
Himmels über Ihre Arbeit und verbleibe Ihnen, gute Herren und norwegische Männer, mit aller Königlichen Huld und Gnade wohl⸗ gewogen.“ —
Amerika.
Vereinigte Staaten. Zwischen der Unions⸗ Regierung und der Republik Brasilien ist, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Abkommen zum Abschluß gekommen, wonach die nordamerikanische Union die freie Einfuhr von Zucker, Melasse, Kaffee und Fellen gestattet, während Brasilien ver⸗ schiedene amerikanische Erzeugnisse frei zuläßt und für andere Artikel eine Zollermäßigung von 25 Proz. zugesteht.
Der Kongreß hat die neulich erwähnte Vorlage ge⸗ nehmigt, welche die Frist, innerhalb welcher der Präsident die Nachfolger für verstorbene oder krank gewordene Departe⸗ ments⸗Chefs zu ernennen hat, von 10 auf 20 Tage ausgedehnt.
Das Amendement zur Marinebudgetvorlage, welches 700 000 Doll, für die Herstellung einer Flotten⸗ station am Flusse Pearl, Hawaii, auswirft, hat Aussicht auf Annahme, da die Kommission, welcher es vom Senat zur Begutachtung überwiesen wurde, einen günstigen Bericht darüber erstattet hat.
Afrika.
Egypten. Seit der am 28. v. M. erfolgten Besetzung hat im östlichen Sudan völlige Ruhe geherrscht. Am 3. d. M. wurde Tamai von freundlich gesinnten Araberstämmen ohne Wider⸗ stand besetzt. Die loyalen Scheichs haben die Regierung ersucht, Tokar zu besetzen, durch welche Maßregel der östliche 11 gegen die Einfälle der Mahdisten sichergestellt werden würde.
8 Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (59.) Sitzung des Reichstages, welcher der Reichskanzler von Caprivi und die Staats⸗ sekretäre Dr. von Bötticher, Freiherr von Marschall und Hollmann beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang der Ergänzung zu dem dem Reichstage vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗ stellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1891/92 mit.
Darauf wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellungsdes Reichshaushalts⸗ Etats für das Etatsjahr 1891/92 fortgesetzt und zwar in der gestern abgebrochenen Debatte über Kapitel 2 Titel 6 der Einmaligen Ausgaben des Spezial⸗Etats des Auswär⸗ tigen Amts: „Für Maßregeln zur Unterdrückung des Sklavenhandels und zum Schutze der deutschen Interessen in Ost⸗Afrika“ in Verbindung mit der Fort⸗ setzung der Berathung des ersten Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffkend die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗ Ost⸗Afrika.
Abg. Dr. Windthorst erklärte Namens der Mehrzahl seiner politischen Freunde, der Forderung von weiteren 2 ½ Millionen zur Unterdrückung des Sklavenhandels und zum Schutze der deutschen Interessen in Ost⸗Afrika zustimmen zu wollen. Deutschland könne jetzt in Ost⸗Afrika nicht mehr zurück, sonst würde er die Hand davon lassen. Zu den Kolonialschwärmern gehöre im Centrum Niemand. Dieses stehe der Kolonialfrage erst seit der Zeit freundlicher gegenüber, als es sich um die Unterdrückung des Sklaven⸗ handels und der Sklavenjagden gehandelt habe. Das deutsch⸗ englische Abkommen könne er billigen, hätte aber eine Verhandlung desselben im Reichstage ge⸗ wünscht. Lieber wäre es ihm, wenn statt der Zuschüsse des Reichs die Verwaltungskosten der ostafrikanischen Kolonie durch diese selbst gedeckt werden könnten. Angesichts der immer steigenden Ausgaben des Reichs sei Sparsamkeit durch⸗ aus nothwendig. Auf eine Anfrage des Redners wegen der freien Ausübung der Missionsthätigkeit in den Schutzgebieten gab der Reichskanzler von Caprivi die Erklärung ab, daß die Reichsregierung geneigt sei, gemäß den Vorschriften der Congoakte in dem ganzen Schutzgebiete auch in denjenigen Theilen desselben, auf welche sich ihre Geltung bicher Prk erstrecke, diese Angelegenheit zu behandeln.
ravo. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. von Helldorff.
— In der heutigen (27.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister von Heyden beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Antrages des Abg. Conrad (Pleß) auf Annahme des Entwurfs eines Wildschaden⸗ gesetzes fortgesetzt, und zwar bei §. 5, mit dem die Dis⸗ kussion über 8. 9 verbunden wurde. §. 5 lautet in der Fassung der Kommission:
Ist der Schaden durch Wild der im §. 1 genannten Arten entstanden, welches nicht in dem Jagdbezirke, in welchem der Schaden erfolgt ist, seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, so sind die Entschädigungspflichtigen, ebenso wie die Inhaber eigener Jagd⸗ bezirke, berechtigt, Ersatz von demjenigen zu verlangen, aus dessen Wildstande dasselbe ausgetreten ist.
Mehrere hiernach Ersatzpflichtige haften dem Ersatzberechtigten
zunehmen, da ein Regreß bei Schaden durch Rehe absolut un⸗ durchführbar sei und zu zahllosen kaum zu entscheidenden Prozessen führen müßte.
Abg. Brandenburg bezeichnete das Gesetz ohne den §. 5 in der gegenwärtigen Fassung als ziemlich wirkungslos.
Abg. von Kröcher erklärte sich gegen den Kommissions⸗ vorschlag wie gegen die Abänderungsanträge. Das Gesetz werde nur eine Prozeßwuth im Lande hervorrufen und zur Vernichtung des Wildstandes führen.
Abg. von Schalscha beantragte, in dem Antrage von der Reck Zeile 2 statt „Schwarz⸗, Roth⸗ und Damwild“ zu sagen: „die in §. 1 benannten Wildarten“.
Ab. Dasbach vertheidigte die Kommissionsfassung.
Abg. Graf Strachwitz erklärte, für dieselbe nur stimmen zu können, wenn die Rehe ausgenommen werden.
Abg. Francke (Tondern) meinte, daß man nur durch Statuirung einer allgemeinen Regreßpflicht einen wirksamen Schutz gegen Wildschaden schaffen könne.
Abg. Dr. Ritter bezeichnete die in §. 5 ausgesprochene Ersatzpflicht als eine Ungerechtigkeit und als ein Ausnahme⸗ gesetz gegen den Großgrundbesitz.
Abg. Freiherr von der Reck begründete seinen Antrag, während der Abg. Dr. Enneccerus für den Kommissions⸗ beschluß eintrat.
Darauf wurde die Diskussion geschlossen.
Abg. von Schalscha zog seinen Antrag zurück. Der Antrag des Abg. Freiherrn von Dobeneck wurde mit 148 gegen 139 Stimmen abgelehnt, ebenso der Antrag von der Reck. Zur Annahme gelangten die unveränderten §§. 5 und 9 der Kommission. 8
§. 6 lautet:
Wird auf Grund der §§. 2 und 3 Ersatz für Wildschaden ge⸗ ordert, so ist der Anspruch bei der für das geschädigte Grundstück zuständigen Orts⸗Polizeibehörde anzumelden. Dieselbe hat eine gütliche Einigung unter den Betheiligten zu versuchen.
Der Erhebung der gerichtlichen Klage muß, sofern eine güt⸗ liche Einigung nicht erzielt wird, ein Vorbescheid der Orts⸗Polizei⸗ behörde über den Schadensersatzanspruch des Beschädigten (§§. 2 und 3) vorangehen.
Der Vergleich oder der Bescheid ist im Verwaltungs⸗Zwangs⸗ verfahren vollstreckbar, falls nicht gegen letzteren binnen 11 Tagen nach Zustellung desselben an die Betheiligten Widerspruch bei der Polizeibehörde erhoben wird. Die hierbei lediglich in Ansatz zu bringenden baaren Auslagen sind im Vorverfahren wie im dem⸗ nächstigen Civilprozeß nach den für Prozeßkosten geltenden Regeln zu behandeln.
Die endgültige Schätzung des Schadens kann ausgesetzt werden, bis die Wirkung der Beschädigungen mit Sicherheit fest⸗ zustellen ist.
Hierzu beantragte Abg. Rintelen:
1) In §. 6 in Absatz 1 und 2 statt „Ortspolizeibehörde“ und in Absatz 3 statt „Polizeibehörde“ zu setzen „Gemeindevorsteher“.
2) In § 6 in Absatz 2 statt des Wortes „muß“ das Wort „kann“ zu setzen, und hinter den Worten „erzielt wird“ einzuschalten „und die Parteien es beantragen“.
Abg. Rintelen begründete diesen Antrag.
(Schluß des Blattes.)
— Die Budgetkommission des Reichstages hat die im Etat der Verwaltung des Reichsheeres ein⸗ gestellte Summe von 600 000 ℳ für den Neubau und für Ausstattungsergänzungen für die Schießschulen auf dem Artillerie⸗Schießplatz bei Jüterbog abgelehnt und die für den Neubau eines Traindepots in Danzig geforderte Summe von 150 000 ℳ gestrichen.
— Von den Abgg. Bachem (Mülheim), Fritzen, Wenders und Gen. ist dem Hause der Abgeordneten nachstehender Antrag auf Abänderung des Gesetzes vom 25. Mai 1873 eingebracht worden:
Der §. 9b des Gesetzes vom 25. Mai 1873 wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, erhält als Absatz 3 folgenden Zusatz:
In denjenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeinde⸗ vertreterwahlen die Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrich⸗ tenden direkten Staatssteuern in ÄAbtheilungen getheilt werden, verlieren ortsstatutarische Bestimmungen, welche das Wahlrecht an einen höheren Klassensteuersatz als den der 2. Steuerstufe (6 ℳ) knspfen ihre Gültigkeit; der Erlaß solcher Ortsstatuten ist ferne nicht zulässig. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft.
— Die Abgg. Riesch und Genossen haben in dem Hause der Abgeordneten nachstehenden Antrag, betreffend die Uebertragung der Befugnisse der Städte zur Aufbringung ihrer Antheile an den Kreisabgaben nach §. 11 Absatz 2 des Gesetzes über die Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau vom 7. Juni 1885 auch auf die Landgemeinden, eingebracht:
3 Einziger Paragraph.
Der Absatz 2 des §. 11 des Hesetzes vom 7. Juni 1885 (Gesetz⸗ Samml. S. 197) findet auch auf die Landgemeinden Anwendung. Urkundlich ꝛc. Die Begründung dazu lautet:
„Der Antrag bezweckt die Beseitigung eines von den Land⸗ gemeinden der Provinz häufig empfundenen Uebelstandes. — Nach §. 11 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Juni 1885 wird das Kreisabgaben⸗Soll unter Anwendung des nach den Grundsätzen des §. 10 Absatz 1, 2 und 3 dieses Gesetzes vom Kreistage beschlossenen Ver⸗ theilungsmaßstabes für die einzelnen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke im Ganzen berechnet und denselben zur Unterrertheilung auf die einzelnen Steuerpflichtigen nach demselben Maßstabe zur Ein⸗ ziehung sowie zur Abführung im Ganzen an die Kreis⸗Kommunal⸗ kasse überwiesen. — Nach Absatz 2 des angezogenen §. 11
nach der Geschäftslage für erwünscht zu erachten, daß am 9. d. M keine Plenarsitzung stattfinde, um den Parteien Zeit zu geben, sich mit dem Bericht der Kommission zur Vorberathung des Einkommensteuer⸗ Gesetzentwurfs vertraut zu machen und über die Vorlage Beschluß zu fassen. Mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Materie werde es sich empfehlen, die zweite Berathung dieser Vorlage erst vom 16. d. M. ab beginnen zu lassen. 8
— Die Volksschulgesetz⸗Kommission des Hauses der Abgeordneten begann gestern mit der Berathung des §. 110 (An⸗ stellung de: Lehrer). Von verschiedenen Seiten wurde das Prinzip des Gesetzentwurfs, alle bisherigen Rechte zur Berufung und Wahl von Lehrern durch das zur Präsentation zu ersetzen, be⸗ kämpft; sowohl in den Städten als auch auf dem Lande werde dies unangenehm empfunden, was auch aus der großen Zahl von Petitionen hervorgehe. Die Regierungs⸗ vorlage wolle neue Ordnungen an Stelle bestehender Rechte schaffen. Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler wies auf Art. 24 der Verfassung hin, welcher lautet: „Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.“ Dem Mitwirkungsrecht der Gemeinden und Gutsbezirke sei im Ent⸗ wurf ein weitgehender Spielraum gewährt. — Die Abstimmung über §. 110 und mehrere zu demselben gestellten Anträge wurde vertagt.
Kunst und Wissenschaft.
“ des Königlichen Kunstgewerbe⸗Museums zu Berlin. Unter den Hülfsmitteln, welche der Staat der Kunst⸗ industrie für ihre Arbeiten und Entwürfe zur Verfügung stellt, hat sich die Ornamentstich⸗Sammlung des Kunst⸗ gewerbe⸗Museums zu Berlin wachsende Beachtung Seitens der Faächkreise erworben.
Neben den kunstgewerblichen Sammlungen, welche die ausgeführten Vorbilder älterer Zeit vor Augen führen, und im Anschluß an die Fachbibliotheken, in denen die heutigen literarischen Hülfsmittel, Abbildungen und Vorlagewerke zur Verfügung stehen, hat man neuerdings an mehreren Orten als besondere Gruppe auch die älteren ornamentalen Vorlagen gesammelt, nach welchen während der Blüthezeiten des Kunst⸗ gewerbes vom 15. bis 18, Jahrhundert in den Werkstätten und Ateliers gearbeitet wurde. Da diese Vorlagen seit der Erfindung des Kupferstichs bis zur Entdeckung der mannigfachen modernen Reproduktionsarten vorwiegend durch den Kupferstich hergestellt wurden, so hat man sich ge⸗ wöhnt, die Gattung unter dem Namen „Ornamentstich“ zusammenzufassen. Aus dieser zu engen Bezeichnung läßt sich jedoch nicht erkennen, daß die „Ornamentstich⸗Sammlung“ thatsächlich die Vorbilder für das ganze Gebiet der dekorativen Künste im weitesten Umfange und in den verschiedensten Dar stellungsweisen enthält.
Hier findet der Tischler, der Schlosser, der Goldschmied,
der Bronzearbeiter die Gegenstände seines Faches; die Maler und die Bildhauer lernen die Dekorationen und die Details für das Aeußere und das Innere der Gebäude von der Renaissance bis zu den letzten Ausläufern der barocken Stilarten kennen; für die Stickerei und die Spitzenfabrikation dient die reiche Literatur der Stick⸗- und Spitzen⸗Musterbücher, für den Graveur und den Kalligraphen die umfangreiche Gruppe der Schreibvorlagen. Vor Allem wird auch den erfindenden Zeichnern und Architekten vielfache Anregung geboten durch die zahlreichen architektonischen Werke, welche im Geiste der älteren Kunst meist das Ganze des Bauwerks vom Grundriß bis in alle Details umfassen. 8 Für den Architekten und insbesondere den Kunstgärtner sind auch die noch wenig bekannten alteren Muster für Garten⸗ anlagen von erheblichem Werthe; Vorbilder für gelegentliche Fest⸗ und Trauer⸗Dekorationen endlich bieten die zahlreichen Werke, welche oft in glänzender Ausstattung herausgegeben wurden, um die Erinnerung an bedeutende Feierlichkeiten fest⸗ zuhalten. Unter den Ländern, welche diese mannigfache Literatur hervorgebracht haben, nimmt Deutschland für das 16. und nach dem dreißigjährigen Kriege wieder für das 18. Jahr⸗ hundert eine achtbare Stellung ein. Italien, die Niederlande und England haben besonders für einzelne Gebiete Bedeu⸗ tendes hervorgebracht. Ihre höchste Blüthe dagegen haben diese Vorbilderwerke in Frankreich erreicht, seit unter Ludwig XIV. Hof und Staat die Kunstindustrie und auch den kunstindustriellen Verlag unter Schutz nahmen.
In der Ornamentstich⸗Sammlung zu Berlin, welche seit einigen Jahren mit der Bibliothek des Kunstgewerbe⸗Museums verbunden ist, sind neben den übrigen Ländern gerahe diese seltenen französischen Kupferwerke und Stiche sehr ergiebig vertreten, weil den Hauptstamm der Sammlung die vor etwa zehn Jahren erworbene Sammlung eines französischen Archi⸗ tekten bildet. 8 . 1 .
Die Sammlung ist in einem besonderen Studiensaale wochentäglich von 10—3 Uhr Vormittags und von 4—10 Uhr Nachmittags der allgemeinen Benutzung zugänglich, und der Besuch derselben hat sich neuerdings in erfreulicher Weise ge⸗ oben.
Ein vollständiger Katalog der Sammlung wird in einigen Monaten erscheinen, schon jetzt ist durch einen vor⸗ läufigen handschriftlich hergestellten Katalogß und ein zur Vertheilung an die Besucher gelangendes kurzes Verzeichniß der Hauptwerke die Benutzung der Sammlung erleichtert. Auch sind für die interessirten Kreise während der beiden
gegenüber jeder für das Ganze, unter einander nach der Größe ihrer Forstbezirke. 1 1
bleibt den Städten die Beschlußnahme darüber, wie ihre Antheile an den Kreikabgaben aufgebracht werden sollen,
letzten Jahre vier Reihen von Vorträgen „zur Einführung in die Ornamentstich⸗Sammlung“ gehalten worden, denen sich “ v“ v * 5