hege, der Bojsen⸗Claussen'sche Antrag werde zu einer befriedi⸗ genden Lösung der langjährigen Verhandlungen über die Zoll⸗ reform führen, was gleich lebhaft von den Fraktionen wie von der Regierung gewünscht werde. Ueber die Einzelheiten wolle er sich noch nicht äußern, sondern erst, wenn er das Ganze übersehen könne, eine definitive Stellung zu den finanziellen Resultaten einnehmen. Es liege aller Grund vor, dem dänischen Zucker einen Schutz zu gewähren, besonders da die Prämien sür den ausländischen Zucker immer höher würden. Es würde im allerhöchsten Grade unrecht sein, wenn man den Schutz des dänischen Zuckers verringern wollte; mit Rücksicht auf den Umfang der Produktion und im Interesse der Landwirthschaft würde es sich sogar vertheidigen lassen, mit dem Schutze noch weiter zu gehen. Amerika.
Chile. In New⸗York eingetroffene Telegramme aus Lima vom 6. d. M. bringen Nachrichten aus Valparaiso, welche bis zum 23. Januar reichen. Darnach halten sich diejenigen Mitglieder des Kongresses, welche nicht verhaftet wurden, verborgen. Valparaiso. sei seit dem 16. Januar durch Blanco Encalada und O'Higgins blockirt, welche drei der chilenischen Schiffsgesellschaft gehörige Dampfer und den neuen aus Europa ankommenden Kreuzer „Almirante Lynch“ weggenommen und, wie man glaubt, sich auch des „Abtao“ bemächtigt hätten. Auf diese Weise in den Besitz von Munition gelangt, hätten die Aufständischen die Brücken im Süden von Valparaiso zer⸗ stört, um der Stadt die Zufuhr von Getreide und Kohlen ab⸗ zuschneiden. Alle in Santiago befindlichen Diplomaten mit Ausnahme des englischen Minister⸗Residenten Kennedy hätten sich geweigert, das Recht der Aufständischen, die Küste zu blockiren, anzuerkennen. Die Regierung, welche über 28 000 Mann verfüge, rechne bestimmt auf ihren endlichen Erfolg und hätte eine Anleihe bei den Banken machen wollen, diese seien jedoch nicht darauf eingegangen. Die Gefängnisse von Valparaiso seien überfüllt; täglich erwarte man einen Angriff auf die Stadt. Auch Jquique sei noch blockirt; die der Re⸗ gierung dort zur Verfügung stehenden Truppen betrügen 1000 Mann, dennoch sei die Uebergabe der Stadt wegen Mangels an Lebensmitteln wahrscheinlich. Zur Wiedergewinnung von Laserena sollen Truppen abgegangen sein.
Asien. “
China. Aus Shanghai eingetroffenen Meldungen zu⸗ folge hat Li⸗Hung⸗Chang, der General⸗Gouverneur der Provinz Petchili, an die Regierung in Peking berichtet, daß die Einwohner von Shue⸗Chang schwer unter den Folgen einer verheerenden Ueberschwemmung gelitten haben, durch welche in zehn Distrikten von Wen⸗Chuan Tempel, Brücken und Stadtmauern zerstört worden sind. Die Zahl der hierbei ums Leben gekommenen Menschen wird auf etwa 1000 geschätzt. Unter der armen Bevölkerung herrscht große Noth, da die Lebensmittelpreise plötzlich gewaltig gestiegen sind.
Afrika.
Tripolis. Nach einer Nühng der „Riforma“ aus Tripolis sind dort Nachrichten aus Gabes eingetroffen, denen zufolge die französischen Streitkräfte an der Grenze bald 800 Mann betragen dürften, einschließlich zweier Es⸗ cadrons einheimischer Reiterei. Der Kommandant von Gabes wollte eine Inspizirung der vorgeschobenen Forts unter⸗ nehmen, namentlich diejenige eines kürzlich in Kebelli errichte⸗ ten, in welchem, wie es heißt, Truppen a Algerien e et werden. 1 8
8
Parlamentarische Nachrichten
In der heutigen (61.) Sitzung des Reichstages theilte der Präsident den Eingang einer Mittheilung des Reichskanzlers (Reichs⸗Schatzamt) über den Bundes⸗ rathsbeschluß vom 5. d. M., betreffend die Ausfüh⸗ rungen des Tabacksteuergesetzes auf Grund von Beschlüssen des Reichstages aus dem Jahre 1889, mit Anlagen mit. b b
Auf der Tagesordnung stand an erster Stelle Bericht der Wahlprüfungs⸗Kommission, die Wahl des Abg. Hermes (Brandenburg) im 8. Wahlkreise des Regierungs⸗ Y bezirks Potsdam betreffend; das Haus schloß sich ohne De⸗ batte dem Beschlusse der Kommission an: die Beschluß⸗ fassung über die Gültigkeit der Wahl im 8. Wahlkreise Potsdam auszusetzen.
Ebenso folgte ohne Debatte das Haus dem nachstehenden Kommissionsbeschlusse bezüglich der Wahl des Abg. Dr. Hänel (7. Schleswig⸗Holstein): die Wahl des Abg. Dr. Hänel für den 7. Schleswig⸗Holsteinschen Wahlkreis für gültig zu erklären.
Die Wahl des Abg. Grafen Carmer (Breslau) wurde debattelos für gültig erklärt. Bezüglich der Wahl des Abg. Raeithel beschloß das Haus ohne Debatte:
Unter Rückgabe der Akten den Herrn Reichskanzler zu er⸗ suchen, die Königlich bayerische Regierung zu veranlassen, den Wahlvorstand in Schönwald auf die Unzulässigkeit seines Verfahrens aufmerksam zu machen und für den Fall, daß die gleiche gegen die Bestimmungen des Reichswahlgesetzes ver⸗ stoßende Praxis, wie behauptet wird, allgemein geübt worden sein sollte, eine entsprechende Rechtsbelehrung eintreten zu lassen.
Es folgte der Bericht der Wahlprüfungs⸗Kom⸗ mission über die Wahl des Abg. Dr. Porsch (11. Breslau). Berichterstatter Abg. von Hellmann. Derselbe beantragte:
die Abstimmung über die Gültigkeit der Wahl des
Abg. Dr. Porsch im 11. Wahlkreise des Regierungsbezirks Breslau auszusetzen.
Debatte betheiligten sich die Abgg. Groeber und Auer. Der Letztere wollte die Erhebungen auf die durch den Pfarrer Brauner in Ludwigsdorf, den Inspektor des Dominiums in Obersdorf und den Direktor Straßburg der Gasanstalt in Ernsdorf gegen den sozialdemo⸗ kratischen Kandidaten ausgeübten Wahlbeeinflussungen aus⸗ gedehnt wissen. Der Kommissionsantrag wurde an⸗ genommen mit der Ausdehnung der Erhebungen auf den Pfarrer Brauner und den Inspektor in Obersdorf. (Schluß des Blattes.)
— Wie die „Nat.⸗Ztg.“ berichtet, hat die Reichstags⸗ bau⸗Kommission am Sonnabend unter dem Vorsitz des Staatssekretärs des Reichsamts des Innern, Staats⸗Ministers von Boetticher im neuen Reichstagsbau eine Sitzung ab⸗ gehalten, in welcher hauptsächlich die Geldfrage besprochen wurde. Man war, wie das Blatt berichtet, allgemein der Ansicht, daß die für den Reichstagsbau be⸗ willigte Geldsumme nicht ausreichen werde, und be⸗ schloß deshalb, eine Sub⸗ Kommission einzusetzen, welche Vorschläge nach dieser Richtung vorbereiten soll. Ueber die Frage, ob echtes Material oder Stuck für den inneren Bau des Reichstagsgebäudes zur Verwendung gelangen soll, wurde ein Beschluß nicht gefaßt, jedoch ging die Ansicht der
Mehrheit der Kommissionsmitglieder dahin, daß für die konstruktiven Theile, wie beispielsweise die Säulen, echtes
Material, für die Wandbekleidung dagegen Stuck verwendet
werden solle. — Die Kommission des Reichstages zur Vorberathung
wieder auf, um die zweite Lesung des Gesetzes zu erledigen. Zu §. 1
wurde beschlossen, daß auch die in den Geschäftsbetrieben der Kranken⸗
kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten beschäftigten
Personen versicherungspflichtig sein sollen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangen Depeschen.
Krefeld, 9. Februar. 88 T. B.) Das hiesige Be⸗ triebsamt meldet: Die Trajekt⸗Störung Spyck⸗Welle, Strecke Kleve —Zevenaar, ist vom 7. d. ab für den Güter⸗
verkehr beseitigt. 1 eö 9. Februar. (W. T. B.) Der Prinz⸗ Regent hat ein Handschreiben an den Minister des Innern gerichtet, in welchem er über die zu seinem bevorstehenden 70. Geburtsfeste beabsichtigten Stif⸗ tungen im Interesse der Linderung der Noth oder zur Förde⸗ rung von Kunst und Handwerk durch freiwillige Gaben Einzelner oder durch entsprechend Zuwen⸗ dungen größerer leistungsfähiger Körperschaften seine Freude und Zustimmung ausspricht. Dagegen würde es seinen landesväterlichen Anschauungen und Inten⸗ tionen durchaus zuwiderlaufen, wenn aus bestehenden Stif⸗ tungen Mittel entnommen oder Sammlungen, die einen Zwangscharakter tragen, veranstaltet werden sollten.
Wien, 9. Februar. (W. T. B.) Der ungarische Handels⸗ Minister Baroß konferirte mit dem Minister am Kaiserlichen Hoflager von Szögyenyi. Die jetzige Anwesenheit des Ministers hängt ferner mit Konferenzen zusammen, welche der⸗ selbe mit dem Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe, dem Minister des Aeußern Grafen Kaälnoky, dem Handels⸗Minister Marquis Bacquehem und dem deutschen Botschafter Prinzen Reuß zum Theil bereits gehabt bat, zum Theil
noch haben wird. 3 9. Februar. (W. T. B.) Nach über Lima aus Valparaiso eingetroffenen, bis zum 27. Ja nuar reichenden Nachrichten ist der Dampfer „Impé⸗ rial“, als er 2000 Mann für Jaäuique einschiffte, von dem Torpedoboote „Blanco“ angegriffen worden: nach einem mehrstündigen Kampfe wurde letzteres zurückgesc=hlagen. Dem „Impérial“ gelang es darauf, in See zu gehen und die Truppen in Patillos bei Iquique zu landen. Die Häfen Taltal und Chanaral seien die einzigen, welche von den Revolutionären eingenommen sind. Das englische Schiff „Champion“ wäre nach den⸗ selben Meldungen das einzige fremde Kriegsschiff in Valparaiso gewesen. 2500 Personen haben Pisagua an Bord des von der Regierung gecharterten Dampfers „Romulus“ verlassen. Die Regierungstruppen haben Coquimbo und Pisagug wieder genommen. Die Bloka de in Valparaiso besteht noch fort, aber die Dampfer können bis 5 Uhr Abends ein⸗ und auslaufen. Nach dieser Zeit wird vom Ufer aus auf jeden auslaufenden Dampfer geschossen. 8 Kairo, 9. Februar. (W. T. B.) Die egyptische Re⸗ gierung beschloß Maßregeln zu ergreifen, um die Derwische aus Tokar zu vertreiben.
bemessene
amtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
des Krankenkassengesetzes nahm heute Vormittag ihre Sitzungen
Wetterbericht vom 9. Februar, Theater⸗Anzeigen. Rönigliche Schauspiele.
Morgens 8 Uhr.
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1) Reif. ²) Reif. ³) Reif. ⁴) Reif. ⁵) Reif Donnerstag:
Uebersicht der Witterung.
Ein neues barometrisches Minimum ist über Nord⸗ Skandinavien erschienen, während das Barometer über den britischen Inseln gefallen ist. Am bschsten ist der Luftdruck zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meere. In Central⸗Europa herrscht bei schwacher südlicher bis östlicher Luftströmung und an I. Raida. an der Küste nebeliger, im Binnenlande vielfach C. Severini. beiterer Witterung ohne meßbare Niederschläge Frost⸗ wetter, am Nordfuße der Alpen ziemlich strenge Kälte. In der Nacht sank in Friedrichshafen die Temperatur auf 14, in München auf 15 Grad unter MNull. Die gegenwärtige Wetterlage macht Fort⸗ danuer des Frostwetters zunächst noch wahrscheinlich. 8 Deutsche Seewarte.
in 5 Akten vo
Maxime Bo Musik von E.
Text von Beaumarchais.
Schauspielhaus.
Mittwoch: Opernhaus. Schauspielhaus. Zauber⸗Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. v. Schlegel's Uebersetzung.
der Excellenz. 8 Mittwoch: Ehrbare Mädchen. Donnerstag: Die Kinder der Excellenz.
Paradies findet am Freitag statt.
1 Zerliner Thrater. * b mar Zbalh bed. Mitmwoch: Wehe den Besiegten.
Tessing-Theater. Dienstag: Zum ersten Male: Hedda Gabler. Schauspiel in 4 Akten von Henrik
Mittwoch: Hedda Gabler. 5 Akten von Henrik Ibsen.
Bictoria-Theater. Dienstag: Zum 72 Male: Die sieben Raben. hardt. Z des 3.
W. Hock. Anfang 7 ½ Uhr.
Waüner-Theater. Dienstag: Zum 4. Male:
Miß Helyett.
Mittwoch
Dienstag: Mit Male: Meißner Porzellan. 1 Akt nebst einem Vorspiel von von Helmesberger jun. Wolfheim. meisterin
Dienstag: Opern orstellung. Die Hochzeit des ische Oper in 4 Akten von Mozart. Dirigent: Kapellmeister . 7 Uhr. Frl. Lilé
39. Vorstellung. Zum ersten
Wildenbruch. Strauß. Regie: Hr.
Kavpellmeister Federmann. Mittwoch: Meißner
Keine Vorstellung. Mitt Die Fledermaus.
40. Vorstellung. Der Sturm.
Musik von Tanz von E. Graeb. Anfang 7 Uhr. burg.
Alexandre Bisson.
1 Akt von Benno Jacobson. von Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Friquette.
Aufführung von Das verlorene
Dienstag: Graf Walde⸗ Belle-Alliance-Theater.
htracs 1 Theaters Zum 5. Male: 8 Dramatischer Scherz in 1 Akt.
Grigolatis a. G. Nachbarinnen.
Adolph Eruf-Theater.
Ein Volksfeind. Schauspiel in
Gesangsposse in 4
und Adolpb Ferron.
Romantisches Zaubermärchen Musik von G. Lehn⸗ Aktes von C. Ballets unter Leitung des Balletmeisters In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur
n Emil Pohl. Leopold Elv.
Dienstag: Zum 8. Male:
Bial.
Vaudeville in 3 Akten von Couplets von
ucheron. Deutsch von Richard Gense.
Audran. Anfang 7 Uhr. und folg. Tage: Miß Helyett.
Triedrich-Withelmstädtisches Theater.
neuer Ausstattung:
Dirigent: Ballet⸗Arrangement von der Ballet⸗ und Hrn. 1 Hierauf: Die Fledermaus. Komische Operette in Male wiederholt: Der ueue Herr. Schauspiel in 3 Akten nach Meilhac und Halewy, bearbeitet von 7 Vorgängen von Ernst von 2 In C. Haffner und R Gense. Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.
Musik von Binder. Anfang 7 Uhr. Porzellan.
Refidenz-Theater. Direktion: Sigmund La Q-— Dienstag: Zum 32 Male: Der selige Tou⸗ 1 pinel (Feu Tonpinel). Schwank in 3 Akten Zeutsches Theater. Dienstag: Die Kinder von Deutsch von Gustav von
Moser. In Scetne gesetzt von Sigmund Lautenburg.
Verher zum 32. Male: Friquette.
Anfang 7 ½ Uhr Hrn. Der selige Toupinel.
Dienstag:
Gastspiel der Lufttänzerin Preciosa Grigolatis und Ensemble⸗Gastspiel von Mettgliedern des
Vorher: Zum letzten Male: Die Anfang 7 ½ Uhr.
Dienstag: Zum 157. Male: Unsere Don Inaus. f Akten von Leon Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Sonnabend: Zum ersten Male: Adam und Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Couplets von Jacobson und Gustav
Görß. Musik von Adolph Ferron.
Thomas-Theater. Alte
auf Reisen. Posse mit Gesang von A. L'Arronge, G. von Moser und G. Steffens. In Scene gesetzt von A. Kurz. Alfred Bender. Emil Thomas. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Concert⸗Anzeigen Concert-Haus. Dienstag: Letzter seriptions⸗Ball. Hauses. 1 Mittwoch: Gesellschafts⸗Abend.
Zum 12. Pant. Ballet in Golinelli. Musik Kapellmeister L. Gundlach.
Sing-Akademie. Dienstag,
Johann Rosenmund (Ges.).
Sub⸗
Billets à 3 ℳ im Bureau des
Abends 8 Uhr: Concert von Alice Reinshagen (Klav.) und Ida
Dirigent: Hr.
Hierauf: Geöffnet von 12—11 Uhr. wissenschaftlichen Theater. zettel.
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Familien⸗Nachrichten. Verlobt:
Schwank in In Scene gesetzt Prem. ⸗Lieutenant
Vorher:
“ (Küstrin). Fünftes Verehelicht: Hr. Wallner⸗ Schelm Cupido. Cupido: Preciosa Sulicki (Düsseldorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn.
Major von Hennigs (Saarburg
(Letzte Woche. — Hrn.
6 che.) Lothringen). — Eine Tochter: Hrn Treptow. (Breslau). — Frl. Karoline von
(Mannheim) — Petersdorff II (Buddow p. Falkenburg.)
Krania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnkof) Täglich Vorstellung im Näheres die Anschlag⸗
uten⸗ nmnn————ü
Frl. Klara Lange mit Hrn Kapitän⸗ Lieutenant Erich Gühler (Kiel). — Frl. Helene Wien mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Max Rötger (Königsberg). — Frl. Elsbeth von Gersdorf mit Diedrich Graf von der Recke⸗Volmerstein (Züllichau). — Frl. Lina Jaeger mit Hrn. Karl Flatten (Köln). — Frl. Editha von Brause mit Hrn. Sec.⸗Lieut. Ernst Wagner
P. Germann Lindemann mit Frl. Angelique Lomer (Pfarrhaus Ober⸗Neuschön⸗ berg). — Hr Prof. Dr. M. Dennstedt mit Frl. Hedwig Websky (Tannhausen). — Hr. Prem. Lieut. Otto von Bonin mit Frl. Marie Marschall von
Gutsbesitzer
Max Baucke (Hohen⸗Wilkau p. Namslau). — Hrn. Geh. Justiz Rath von Rosenberg (Breslau). 3 Paul
Marnitz (Cöthen). — Hrn. Paul Hahlo (Berlin). Gestorben: Hr. Hans von Klitzing (Görlitz). —
Hr. Raths⸗Kanzleidirektor a. D. Robert Meisel K Hinüber (Hannover). — Hr. Königl. Schulrath Dr Leopold Fietz (Rudolstadt). — Frau Helene Gärtner, geb. Busse (Schweidnitz). — Hr. Rentier Gust. Greeff Hr. Sec.⸗Lieut. Bernhard von
Jakobstraße 30.
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Der Registrator —
Berlin: 8
2 Verlag der Expedition (Scholz). Musik von R. 8 1 Die neuen Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Ve Cäsar Wichtig:
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
(220)
Erste Beilage
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
Berlin, Montag, den 9. Februar
Deutscher Reichstag. 60. Sitzung vom 7. Februar, 1 Uhr.
n Am 11 des Bundesraths: Die Staatssekretäre
von Boetticher und Freiherr von Maltzahn.
8 RAur 8 Berathung steht der Gesetzentwurf, betreffend
2, Abanderung des Gesetzes über die Besteuerun
des Branntweins vom 24. Juni 1887. 8
Staatssekretär Freiherr von Maltzahn: .“ 8 Meine Herren! Die einzelnen Bestimmungen der Novelle zum Branntweinsteuergesetz, welche Ihnen vorgelegt worden ist, sind in der Anlage des Gesetzentwurfes eingehend begründet; ich bitte aber mir zu gestatten, dieser Spezialbegründung einige wenige Sätze all⸗ gemeineren Charakters hinzuzufügen.
Das Gesetz vom 24. Juni 1887 ordnete eine vollständig neue Materie, es wurde mit demselben ein ganz neuer Weg betreten 1 der Verabschiedung dieses Gesetzes waren so eingehende Diskussionen vorangegangen, es war dabei eine so große Verschiedenheit der An⸗ schauungen hervorgetreten, daß wohl allgemein die Erwartung bestand es werde binnen kürzerer oder längerer Frist nothwendig sein 8as Revision dieses Gesetzes in einzelnen Beziehungen vorzunehmen. 8 Der erste Zeitpunkt, zu welchem man angemessener Weise an eine solche Revision herantreten durfte, war der Ablauf der ersten Kontingentsperiode. Dies ist der äußere Anlaß gewesen weshalb im gegenwärtigen Moment die verbündeten Regierungen den Reichstage eine Vorlage unterbreiten. Die verbündeten Regierungen nicht der Meinung, daß es im gegenwärtigen Augenblich 1icehh sein könne, eine prinzipielle Revision dieses vor drei Jahren in Kraft getretenen Gesetzes vorzunehmen. Denn abgesehen daben daß eine so kurze Dauer der Geltung des Gesetzes überhaupt gegen prinzipielle Abänderungen sprechen würde, haben auch während eines ehbehtthen Theils der verflossenen Zeit Umstände der verschiedensten Art dahin zusammengewirkt, daß die reine Wirkung desselben in sehr unvoll⸗ kommenem Maße eingetreten ist.
Es ist also nach Meinung der verbündeten Regierungen durchaus kein Anlaß vorhanden, die Grundlagen des Gesetzes im gegenwärtigen Moment anzufechten, und das beabsichtigt auch die Vorlage, hele. Ihnen gemacht ist, nicht; sie will nur einzelne kleinere verhältnißmäßi unbedeutende Fragen neu regeln, deren anderweite Regelung sich bereits für die nächste Kontingentirungsperiode als zweckmäßig und ausführbar herausgestellt hat, oder bezüglich deren sich erhebliche Schwierigkeiten bei der bisherigen Handhabung des Gesetzes gezeigt 8. Schwierigkeiten, deren Ueberwindung man gegenwärtig bereits für spruchreif zu halten berechtigt ist.
1 Es sind nun nicht alle bei dieser Gelegenheit aufgetretenen Wünsche der betheiligten Kreise, selbst nicht alle Anträge der bei der Sache besonders interessirten Regierungen in den Gesetzentwurf Sis⸗ genommen worden. In die Einzelheiten einzugehen, enthalte ich mich in diesem Augenblick. Ich will nur einen Punkt hervorheben.
8 In den Kreisen der Betheiligten bestand vielfach der Glaube daß Heet für die jest neu begonnene Kontingentirungsperiode die Resultate der neuen Volkszählung vom vorigen Jahre in Wirksamkeit treten könnten. Dies ist einfach um deswillen unmöglich, weil die definitiven Zahlen dieser Volkszählung nicht eher als ün Früh⸗ jahre 1892 feststehen, 1“
Der Artikel I der Vorlage bezieht sich auf diejenigen Brennereien welche vor der Geltung des Gesetzes als landwirthschaftliche Brenne⸗ reien bezeichnet wurden. Er bezweckt eine etwas günstigere Se lung derselben bei der nächsten Kontingentirung. Der Artikel I1I 8 seinem ersten Abschnitt beabsichtigt, den landwirthschaftlichen Brenne⸗
en mit Rücksicht auf die klimatischen Verhältnisse eines Theils unseres Vaterlandes die Möglichkeit zu geben, ohne Verlust der ge⸗ setzlichen Privilegien ihre Brennperiode früher zu beginnen, als es nach dem Gesetz zugelassen war. In seinem zweiten Absatz bezweckt r eine etwas veränderte Regelung der in dem §. 41 des Gesetzes ge⸗ gebenen Sätze für die Brennmaterialsteuer.
Indem ich Nr. 3 und 4 des Artikels übergehe, wende ich mich zu Artikel III des Gesetzes. Dieser Artikel, welcher den Zollsatz be⸗ handelt, steht mit Artikel I und II nicht in einem organischen Zu⸗ sammenhang. Es ist, soweit ich es habe verfolgen können, der einzige Artikel der Novelle, welcher seinem Inhalt nach in der Oeffentlichkeit in den Zeitungen eine lebhafte Anfechtung erfahren hat. Die Ein⸗ fügung dieses Artikels ist hervorgerufen durch die technischen Schwierig⸗ keiten, welche sich bei der Durchführung der entsprechenden Bestim⸗ bh des jetzt geltenden Gesetzes ergeben haben. Einen finanziellen Mehrertrag zu erreichen ist der Zweck des Gesetzvorschlages nicht ge⸗ wesen. Ich kann deshalb bereits jetzt erklären, daß, wenn die vorge⸗ schlagene Be timmung die Zustimmung des Reichstages nicht finden sollte, es nicht ausgeschlossen sein würde, auf einem anderen Wege sich über eine Abänderung des Gesetzes zu einigen, oder das Gesetz, wie es jetzt ist, unverändert bestehen zu lassen. Die Voraus setzung für eine Zustimmung der verbündeten Regierungen in Bezug auf diesen Punkt mwürde selbstverständlich die sein, daß die in das Gesetz einzu⸗ fügende Bestimmung ausführbar ist, nicht erheblich die wirthschaft⸗ lichen Interessen schädigt und die Einkünfte, welche die Reichskasse aus der Besteuerung des Branntweins erzielen soll, nicht verringert.
——
gemäß auch die Menge eines vorzüglichen Fütterungsmittels für die Landwirthschaft vermindert. Es sei begreiflich, daß diese Wirkung des Gesetzes eine große Unzufriedenheit, ja Erbitterung hervorgerufen habe um so mehr, als das frühere badische Branntweinsteuergesetz drei freie Brenntage gewährt habe. Man habe sich deshalb an den badischen Landta — zunäͤchst den 1“ gemacht, daß den 2.88 wirthschaft Brennereien eine Brennprämie aus der is S eafl 15 Selbstversäͤnblic hätte Fedische Ieaterie ein Landesgesetz nothwendig gemacht, und de die badische Regierung ergeach. Nachdem G weinsteuergemeinschaft eingetreten sind, haben wir auf 88 Sonderrecht in Bezug auf die Branntweinsteuer verzichtet, und es ist unzulässig, durch ein Landesgesetz die Sache zu regeln. Ein anderer Vorschlag sei nun dahin gegangen die Groß⸗ e „ ersuchen, eine Aenderung des v es beim Bundesrath in dem Sinne vorzuschlage ß bei den landwirthschaftlichen Kleinbrennereien Jahresmencecdes “ reinen Alkohols jährlich als Haustrunk von der Branntweinsteuer efreit würden. Er erkenne es mit großem Dank an, daß die badische Regierung im vorigen Jahre einen solchen Gesetzentwurf dem Bundes⸗ rath übergeben habe. Es sei denn auch in diese Novelle eine Bestim⸗ mung aufgenommen, welche die Materialsteuer neu regele dahin daß die 111..“ einen produzirenden Brennereien nicht Liter reinen Alkohols, sondern mit 16 ₰ echne würden. Aber gerade die dritte Bestimmung benünlich “ 1 sei Bundesrath unberücksichtigt geblieben. Allerdings würde diese Maßregel für Baden ei nan⸗ ziellen Ausfall von 100 000 ℳ herbeiführen, aber —— — gegen den volkswirthschaftlichen Nutzen derselben nicht ins Gewicht fallen. Er möchte diese kleinen landwirthschaftlichen Brennereien dem freundlichen Wohlwollen des Reichstages empfehlen, wenn seine Partei den von dem Bundesrath begrabenen Antrag der badischen Regierung 82 wieder aufnähme. Uebrigens beantrage er Verweisung 1 1“ eine Kommission von vierzehn Mitgliedern Geifall
Staatssekretär Freiherr von Maltzahn: — Wenn die Vorlage einer Kommission überwiesen wird, wird sich 8 dort Gelegenheit bieten, den von dem Herrn Vorredner erwähnten Punkt eingehender zu erörtern. Ich möchte aber doch nicht unterlassen anknüpfend an das, was ich in der Einleitung gesagt habe, mitzutheilen, 8. ein Antrag der Großherzoglich badischen Regierung den verbündeten Regierungen vorlag, welcher einen Paragraphen in das Gesetz ein⸗
zufügen bezweckte, nach welchem Branntwein in einer Jahresmenge von nicht mehr als 10 Liter reinen Alkohols, welcher als Haustrunk aus selbstgewonnenen Wein⸗ und Obstrückständen in einfachen Bremn⸗ vorrichtungen mit unmittelbarer Feuerung hergestellt wird, steuerfrei bleiben sollte. Die wirthschaftlichen Gründe, d. h. die aus den wirth⸗ schaftlichen Verhältnissen der Kleinbrenner in Süddeutschland her⸗ genommenen Gründe für eine solche Bestimmung sind im Kreise der Regierungen zur eingehendsten Erwägung gekommen. Dennoch hat die Mehrheit der verbündeten Regierungen sich nicht entschließen können, dem Antrag der Großherzoglich badischen Regierunz zuzustimmen (hört! hört!) und hauptsächlich von dem von mir bereits vorher erwähnten Stand⸗ punkte aus, daß es zur Zeit wenigstens nicht angezeigt erscheinen könne durch eine Novelle Bestimmungen in das Gesetz einzufügen welche an den Grundlagen des Gesetzes rühren. Eine solche Bestimmung
aber würde in der That die Grundlage des Gesetzes berühren, nach sr 2. 8. 22 2 * 2 ₰ 94 8 welchem der sämmtliche in Deutschland hergestellte und konsumirte
Branntwein der Besteuerung unterliegen soll. Es kommt nun noch dazu, daß der finanzielle Effekt einer sol hen Maßregel sich absolut nicht übersehen läßt. Es würde durchaus irrig sein, anzunehmen daß der finanzielle Ausfall infolge eines solchen Paragraphen nicht höher sein sollte als die Summe der im Augenblick vorhandenen Klein⸗ brenner multiplizirt mit dem Steuersatz für 10 Liter. Es würde das Bestehen einer solchen Bestimmung naturgemäß einen erheblichen An⸗ reiz für die Berufsgenossen der jetzigen Kleinbrenner bilden auch ibrerseits einen steuerfreien Haustrunk herzustellen. Und dann vreins Herren, wenn Sie durch eine solche Abänderung des Gesetzes der süddeutschen Brennerei eine neue 2 egünstigung zuführen würden, so wollen Sie erwägen, ob nicht in Norddeutschland der Wunsch anch entstehen könnte, für sämmtliche Brenner ebenfalls einen freien Trunk für ihre Brennereiarbeiter bewilligt zu haben.
Es kommt aber noch ein Weiteres hinzu. Es besteht eine der⸗ artige Einrichtung steuerfreien Haustrunkes seit langer Zeit in Frank⸗ reich, und dort hat sich vom finanziellen Standpunkt aus nach unseren Nachrichten die Maßregel durchaus nicht bewährt; man ist dort der Meinung, daß sich an diese Einrichtung eine sehr erhebliche Hinter⸗ ziehung von Steuern knüpft und daß die dadurch der Staatskasse ent⸗ gehenden Summen sich auf eine große Zahl von Millionen belaufen (dört! hört!) In Folge dessen ist auch wiederxholt in Frankreich Seitens der Regierung der Versuch gemacht, diese Einrichtung auf⸗
. Abg. Hug: In seinem Heimathlande Baden spielten die land⸗ wirthschaftlichen Kleinbrennereien eine große Rolle. Die kleinen Landwirthe brennten in einfachen Apparaten von geringem Umfange ihr Obst. Leider aber hätten die Schutz⸗ und Kontrolvorschriften des neuen Gesetzes einen Rückgang resp. den Ruin dieser kleinen Brennereten nicht aufzuhalten vermocht. In Baden hätten vor dem 1. Oktober 1887 28 000 kleine Brennereien bestanden, während jetzt nur noch 14 000 beständen. Die ÜUrsache liege darin, daß 88 Folge der Einführung der neuen Branntweinsteuer die Produktionskosten sich so sehr erbhöhten, daß der Preis der er⸗ zielten Ausbeute zu denselben in keinem Verhältniß stehe. Die edleren Branntweinsorten, welche in Baden produzirt würden, wie Kirschwasser, hätten ihre Stellung auf dem Weltmarkte erhalten trotz der starken Steuer, während die minderwerthigen Sorten, welche
zuheben oder abzuändern; es ist dies jedoch bisher nicht gelungen. Aus den in Frankreich gemachten Erfahrungen hat daher die Mehrheit der verbündeten Regierungen eine Warnung gegen die Einführung einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland entnehmen zu sollen geglaubt. Badischer Ministerial⸗Rath Scherer: Er habe sich zum Wort gemeldet, um dem Abg. Hug zunächst zu bestätigen, daß in der That die badische Regierung unterm 16. Oktober einen Antrag beim Bundesrath eingebracht habe in Betreff der Steuerfreiheit des Haustrunkes, wie ihn der Abgeordnete verlesen habe Trotz der gegen diesen Antrag geltend gemachtes Gründe, deren Gewicht die Großherzogliche Regierung keineswegs verkenne, stehe diese Regierung nach wie vor auf dem Standpunkte, daß jener Antrag in den eigen⸗ thümlichen Verhältnissen des badischen kleinen landwirthschaftlichen Betriebes und speziell des kleinen Brennereibetriebes durchaus begründet sei. (Sehr richtig! im Centrum) Leider sei der Antrag im Bundesrath von dem gewünschten Erfolge nicht begleitet gewesen. Er wolle für heute den eingehenden Gründen, die der Abg Hug vorgebracht habe, Weiteres nicht beifügen und nur den Antrag den er in Aussicht gestellt habe, dem hohen Hause zur thunlichsten Berück⸗ sichtigung auf das Wärmste empfehlen. (Bravo! im Centrum.)
Staatssekretär Freiherr von Maltzahn:
Ich möchte noch einen Punkt berühren, den ich vorher übersehen hatte. Es bestimmt der §. 2 des Branntweinsteuergesetzes unter Anderem Folgendes:
Materialsteuer entrichtenden Brennereten kann nach näherer Be⸗
aus Obst und Wein produzirt würden, zuruͤckgi 2 n b gingen. In Folge des Rückgangs der Verarbeitung der Rohproduktion habe sich 1
stimmung des Bundesraths gestattet werden, ihr gesammtes Er⸗ zeugniß zu dem niedrigeren Abgabesatze herzustellen. “
“
Auf Grund dieser Bestimmung hat der Bundesrath bereits im September 1887 die Anordnung getroffen, daß den Materialsteuer entrichtenden Brennereien mit Vorbehalt des Widerrufs zu gestatten sei, ihr gesammtes Erzeugniß zu dem niedrigeren Abgabesatze von 50 ₰ herzustellen. In dieser Anordnung liegt eine wesentliche und be⸗ absichtigte Begünstigung der süddeutschen kleinen Brennereien. H.ge e Daß diese Novelle die Grundlage des bestehenden ranntweinsteuergesetzes nicht berühre, sei ihm ein erfreulicher Beweis dafür, daß das Gesetz sich in seiner Wirksamkeit bewährt habe. In der That habe das Gesetz Enttäuschungen nicht bereitet. Es habe nicht erwartet werden können, daß die Maischraumsteuer in ihrer bis⸗ herigen Höhe eingehen würde. Es sei vorauszusehen gewesen daß eine erhebliche Einschränkung im Betriebe eintreten würde. Die Ver⸗ brauchsabgabe habe sich von Jahr zu Jahr nicht unwesentlich ver⸗ mehrt. Das Reich habe 1887/88 etwa 85 Millionen Einnahmen gehabt, 1888 /89 113 Millionen, 1890 124 Millionen. Die Land⸗ wirthschaft habe von vornherein keine großen Hoffnungen an das Gesetz geknüpft. Die nächste Folge des Gesetzes sei eine erbebliche Betriebsein chränkung in Folge der dem Landmann auferlegten höheren Produktionskosten gewesen. Daß ein derartiger Ausfall auf die landwirthschaftlichen Verhältnisse nicht ohne den nachtheiligsten Einfluß habe sein können, sei klar. Das jetzige Kontingent betrage zwei Drittel des vorigen Betriebes. In Folge dessen habe sich eine erhebliche Reduktion der Rückstände aus der Brennerei für die 1 Fütterung der Viehbestände und ein Rückgang der Rente aus der Kapitalsanlage ergeben. Nun sei das Ueber⸗ gangsstadium überwunden und der Landmann habe es gelernt mit den vorhandenen Thatsachen zu rechnen; er wünsche nur, daß die Verhältnisse, wie sie durch das Gesetz einmal geschaffen seien, stabil blieben. Art. I wolle für diejenigen land⸗ wirthschaftlichen Brennereien, welche in den abgelaufenen letzten drei “ nur während der Zeit vom 1. Oktober bis 15. Juni be⸗ trie en worden seien und die an einem Tage durchschnittlich nicht mehr als 1050 1 Bottichraum bemaischt hätten, die in den letzten e Jahren durchschnittlich zum niedrigeren Abgabesatze herg estellte Jahresmengen um 13 erhöhen. Es heiße in den Motiven es seien eeecf Klagen eingegangen, daß in 2, 3 Monaten das Kontingent abgebrannt sei. Demgegenüber hätten Ermittelungen ergeben, daß das Verhältniß zwischen dem Anfang des Betriebes in kleinen Brennereien ö gewaͤhrten Kontingent das gleiche sei, wie bei den größeren. Man könne daraus also keinen triftigen Grund entnehmen, sich für dieses erhöhte Kontingent zu erwärmen. Wenn seine Partei trotzdem dafür stimme, so geschehe es, weil die Einschränkung des Kon⸗ tingents die kleinen Brennereien wesentlich härter treffe als die großen. Der kleine Brenner habe schon vor der Einführung der neuen Branntweinsteuer, um des geringeren Steuersatzes theilhaftig zu werden, alle Ursache gehabt, seinen Betrieb an die äußerste Grenze des Bedarfs heranzuführen, während bei den größeren Betrieben er sich wesentlich nach dem Ausfall der Kartoffelernte, nach dem Preis⸗ verhältniß wischen Kartoffel und Spiritus und andern Dingen ge⸗ richtet habe. Außerdem sei seine Partei überhaupt bestrebt, die Schmerzen der kleinen Landwirthe und Brenner zu mildern. Sie wolle aber nur den im Gesetz genannten Kleinbetrieben einer Vorzug geben und nicht einen Anreiz zu neuen Anlagen. Durch Artikel I1 8 die Vorlage den Bedürfnissen der Landwirthschaft durch die usdehnung des für die Brennperiode gegebenen Spielraums gerecht Er habe bereits 1887 einen derartigen Antrag gestellt und es sei ihm eine Genugthuung, daß die Regierung jetzt selbst darauf zurück⸗ komme, ja noch darüber hinausgehe. Die Landwirthschaft habe ein Interesse daran, daß der Termin des Beginns der Brennperiode vom 1. Oktober auf den 15. September zurückverlegt werde. Dies was er damals beantragt habe, sei richtiger als die Regierungsvorlage, die bis zum 1. September zurückgreife. Die Kartoffelernte beginne setzt mit dem 15. September. Der Landwirth werde lieber vom 15. September bis 1. Oktober mit dem Brennen beginnen, sowohl wegen der Futter⸗ verhältnisse, als auch, weil dann die Kartoffel stärkehaltiger sei als vorher. Die Sommervakanz dürfe nicht unter drei Monat herab⸗ gesetzt werden. Er wolle aber seinen damaligen Antrag nicht wieder aufnehmen und stimme mit seinen politischen Freunden für die Vorlage. Auch der Aenderung in der Festsetzung der Brannt weinmaterialsteuer pflichte er bei. Ebenso finde seine Partei es ge
rechtfertigt, daß auch den kleinen Brennereien, welche nichtmehlige Stoffe verarbeiteten, ein ermäßigter Zuschlagssatz zur Verbrauchs abgabe gewährt werde. Dagegen könne sie den Artikel III, nach welchem für allen importirten Branntwein 150 ℳ Zoll erhobe werden solle, zunächst nicht annehmen. Es solle der bisherige Zoll für Arak, Cognaec und Rum von 125 ℳ auf 150 ℳ erhöh und der Zoll für anderen Branntwein auf 150 ℳ ermäßigt werden Allerdings werde dadurch eine wünschenswerthe Einfachheit in de Zollabfertigung erreicht, aber diese Maßregel schädige große Volkskreise wirthschaftlich. Zahlreiche Petitionen bewiesen die Beunruhigung der Interessenten darüber. Es würde auch eine lebhafte Ver⸗ wirrung in der Preisbildung eintreten, die sich nach langen Schwankungen endlich auf der Basis des letzten Gesetzes vollzogen habe. Ohne zwingenden Grund dürse man eine gesetzliche Materie, welche so wichtige wirthschaftliche Inter⸗ essen berühre, nicht ändern. Wenn die Regierung sage, der echte Arak, Cognac und Rum sei von den Steuerbeamten, selbst von Chemikern nicht von Imitaten zu unterscheiden, so hätten ihm Sach⸗ verständige gesagt, daß das mit Hülfe des Alkoholometers und einer geübten Zunge (Heiterkeit) doch wohl möglich sei. Für die kleinen badischen Brennereien habe seine Fraktion auch lebhaftes Interesse, und sie wolle denfelben den Haustrunk steuerfrei lassen, aber die Gründe des Staatssekretärs dagegen seien doch sehr schwerwiegend. Eine Kontrole für den so freigegebenen Haustrunk sei unmöglich; der jetzt vor die Defrandation gezogene Riegel würde wesentlich ge⸗ lockert, und das herrschende Gefühl der Garantie für die Reellität der Waare erhielte einen bedeutenden Stoß. In der Kommission würden eventuelle Aenderungen zu erwägen sein. Er schließe sich dem Antrage auf Ueberweifung der Vorlage an eine Kommission von vierzehn Mitgliedern an. (Beifall rechts.)
Abg. Dr. Barth: Nichts sei charakteristischer für die ver⸗ schierenartigen Auffassungen über das Branntweinsteuergesetz als die Ausführungen der Abgg. Hug und Holtz. Während der Abg. Holtz mit den durch das Gesetz von 1887 geschaffenen Zuständen sehr zufrieden sei, meine der Abg. Hug, daß gerade in Folge dieses Gesetzes die Verhältnisse für die kleineren Brennereien, speziell in Süddeutschland, unerträglich geworden seien. Das beweise daß diejenigen, welche wesentlich auf Grund der Verhältnisse des Groß⸗ brennereibetriebes sprächen, dem Gesetz ganz anders gegenüberständen als die kleinen Brenner. (Sehr richtig! links.) Während das Gesetz von 1387 die großen Brenner in eine Lage versetzt habe die so mit allen Privilegien ausgepolstert sei, daß man sich darin wohl fühlen könne, hätten die kleinen Brenner davon nur Schaden gehabt. (Sehr richtig! links) Der Abg. Hug könne seine Klagen wesentlich gegen seine eigenen Fraktionsgenossen mit richten. Zwei⸗ drittel des Centrums hätten für das Gesetz gestimmt. Die Freisinnigen würden niemals ein Privilegtum zulassen und an⸗ dererseits die Verhäͤltnisse der kleinen Brenner nicht verschlechtern wollen. Sie würden deshalb auch in der Kommission irgend etwas zu finden sich ernstlich bemühen, was, selbstverständlich unter der Be⸗
ücksi chtigung der allgemeinen Interessen, doch einen Zustand schaffe