sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 314 Personen verunglückt, sowie 74 Eisenbahnfahrzeuge er⸗ heblich und 261 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 1 getödtet und 23 verletzt, und zwar ent⸗ fallen: die Tödtung auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Breslau, 14 Verletzungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrh.) zu Köln, drei Verletzungen auf die Reichs⸗Eisen⸗ bahnen in Elsaß⸗Lothringen, zwei Verletzungen auf die Ver⸗ waltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen (linksrh.) zu Köln, je eine Verletzung auf die Lübeck⸗Büchener Eisenhahn und auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen zu Altona, zu Elberfeld und zu Breslau. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 45 getödtet und 203 ver⸗ letzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 2 getödtet und 2 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 21 getödtet und 17 ver⸗ letzt. Außerdem wurden bei Nebenbeschäftigungen 3 Beamte ge⸗ tödtet und 37 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (ebei zu⸗ sammen 33 481,88 km Betriebslänge und 889 482 526 geför⸗ derten Achskilometern) 328 Fälle, davon sind verhältniß⸗ mäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilo⸗ meter und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main⸗ Neckar Eisenbahn und in den Verwaltungsbezirken der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Köln k(rechtsrh.) und zu Breslau die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privat⸗ bahnen (bei zusammen 2529,44 km Betriebslänge und 28 831 268 geförderten Achskilometern) 21 Fälle, davon sind verhältnißmäßig auf der Kiel⸗Flensburger Eisenbahn, auf der Braunschweigischen Landeseisenbahn und der Hessischen Lud⸗
wigsbahn die meisten Unfalle vorgekommen.
Der als Minister⸗Resident in außerordentlicher Mission am Hofe Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Luxemburg beglaubigte Legations⸗Rath Graf von Wallwitz ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder über⸗ nommen.
Der General der Infanterie z. D. von Wissmann, zuletzt Commandeur der Großherzoglich hessischen (25.) Division, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
Der Regierungs⸗Assessor Schlange ist der Königlichen Regierung zu Königsberg, und der Regierungs⸗Assessor von Heineccius der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin überwiesen worden.
S. M. Kreuzer „Habicht“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitan von Dresky, ist am 11. Februar in Kapstadt eingetroffen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 12. Februar. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist der „Th. C.“ zufolge heute von seinem Besuche am Altenburger Hofe hierher zurückgekehrt.
. 2 9 2 8 Anhalt.
Dessau, 12. Februar. In der gestrigen Sitzung des Landtags wurde zunächst über die Zahl und Zusammen⸗ setzung der Kommissionen Beschluß gefaßt. Sodann wurde der Abschluß der Staatsschulden⸗Verwaltungskasse und der Hauptfinanzabschluß für 1889—90 an die Finanzkommission verwiesen, während für einige andere Vor⸗ lagen, die im Plenum erledigt werden sollen, Berichterstatter ernannt wurden.
Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Rudolstadt, 12. Februar. Ihre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin Reuß ä. L. sind, wie die „Schwzb. Rud. Lds. Ztg.“ meldet, gestern Abend zum Besuche des Fürsten hierselbst eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Nach einer Meldung der „Presse“ wäre die Been⸗ digung der österreichisch⸗ ungarisch⸗ deutschen Handelsvertrags⸗Verhandlungen Anfangs März zu erwarten. 2
Wie die „Polit. Korresp.“ meldet, hat der italienische Botschafter Graf Nigra vorgestern dem Minister des Aus⸗ wärtigen Grafen Kälnoky das Antritts⸗Rundschreiben des italienischen Minister⸗Präsidenten Marquis di Rudini zur Kenntniß gebracht.
Auf eine gestern im ungarischen Unterhause einge⸗ brachte Interpellation des Abg. Julius Horvath ant⸗ wortete laut Meldung des „W. T. B.“ der Handels⸗Minister Baroß, die Meldungen der Blätter über in Wien erfolgte Vereinbarungen der beiderseitigen Handels⸗ Minister Betreffs der Tariffrage seien nicht authentisch, es seien keinerlei Vereinbarungen ge⸗ troffen worden, welche eine Aenderung der bis⸗ herigen ungarischen Tarife involvirten. Der Minister wies entschieden die Behauptung zurück, die ungarische Re⸗ gierung hätte ihren Standpunkt in der Tariffrage aufgegeben. Ohne eine vollkommen äquivalente Gegenleistung sei eine Aenderung der ungarischen Tarife unthunlich; allein die Un⸗ antastbarkeit der Tarife zu proklamiren, auch wenn die ungarische Regierung dafür Vortheile erlange, liege nicht im Interesse des Landes. (Lebhafte Zustimmung.) Auf die Frage Horvath's, ob bei den Zollverhandlungen mit Deutschland auch die Eisenbahntariffragen mit einbezogen würden, antwortete der Handels⸗Minister, bezüglich der Eisen⸗ bahntarife beständen bereits gewisse Verfügungen, es sei daher nur die Frage, wie letztere in Zukunft anzuwenden wären. In dieser Richtung werde das Interesse des Landes in jeder Beziehung wahrgenommen werden; auch berechtigten die Bereitwilligkeit und Weisheit der unterhandelnden Regie⸗ rungen zu der Hoffnung, daß die ungarische Regierung die Interessen des Landes auf der Grundlage der Reziprozität werde geltend machen können. (Allgemeine Zustimmung.) Die Antwort wurde von dem Interpellanten und dem Hause zur Kenntniß genommen. 1“ 8
Der Gesetzentwurf, betreffend die Zulassung bosnisch⸗
herzegowinischer Truppen auf ungarisches Staatsgebiet, wurde angenommen.
Nach dem Ausweis der Staatskassen für das vierte Quartal 1890 stellten sich die Einnahmen in Ungarn um 12 217 321 Fl. höher, die Ausgaben um 416 699 Fl. niedriger, die Bilanz also um 12 633 990 Fl. günstiger als in der gleichen Periode 1889. Z““
Großbritannien und Irland.
Die Deputirten Dillon und O’Brien sind gestern Nachmittag in Folkestone bei ihrer Ankunft aus Boulogne verhaftet worden.
Wie der „Standard“ erfährt, wären die Unterhand⸗ lungen der irischen Parteifübrer hauptsächlich an der Unzulänglichkeit der liberalen Versicherungen über die Fragen in Betreff des Rechtsvetos und der trischen Vertretung im Parlament gescheitert. Parnell's Wunsch gehe dahin, das irische Parlament unabhängig von einer Reichskontrole zu machen. Gleichzeitig beanstande er eine beträchtliche Herabminderung der Vertretung Irlands in Westminster. Es verlautet, Parnell werde demnächst ein Manifest an das irische Volk erlassen, dem seinerseits eine thätige Agitation in Irland folgen werde, die in hohme Grade antisklerikalec Natur sein werde. Parnell betrachte die Einmischung der Bischöfe und Priester in den gegenwärtigen Kampf als gefährlich für die nationale Sache.
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses erklärte Lord Salisbury die Berufung einer Konferenz der Kolonien zum Behuf der Förderung des Handels innerhalb der englischen Besitzungen und zur Bildung von Fonds für Zwecke der Ver⸗ theidigung des Reichs für unpraktisch, weil der Konferenz keine bestimmten Propositionen vorliegen würden. Differenzialzölle zu Gunsten der Kolonien seien, obwohl sie vielleicht als Re⸗ pressalien gegen fremde Zolltarife zweckmäßig wären, Angesichts der öffentlichen Meinung in England unmöglich.
Das Unterhaus nahm gestern in dritter Lesung die Zehnten-Bill mit 250 gegen 161 Stimmen an. — Der Unter⸗Staatssekretär Fergusson erklärte im Verlauf der Verhandlung: die englische Regierung habe gegen die Be⸗ setzung von Tokar und Handub durch egyptische Truppen nichts eingewandt, weil die Behörden die Besetzung als dringend zur Befreiung des Destrikts von der Bedrückung und Plünderung Seitens der Derwische und besonders zur Erleichterung der Eröffnung des Getreidehandels empfohlen hätten.
Dem Ober⸗Sekretär für Irland Balfour wurde am 10. d. M. von dem Senat des alten Trinity College in Dublin in feierlicher Sitzung der Ehrengrad eines Doktors der Rechte verliehen. Die Elite der Dubliner Gesellschaft hatte sich zu der Feierlichkeit eingefunden und bereitete Hrn. Balfour beim Eintritt in die Aula einer nthusiastischen Empfang. Als der Ober⸗Sekretär nach Be⸗ endigung des Akts sich wieder in seinen Wagen begeben wollte, spannten Studenten die Pferde aus und machten den Versuch, den Gefeierten im Triumph nach dem Schlosse zu führen. Nur mit Mühe von ihrem Vorhaben abgebracht, folgten sie, laute Hochs auf Balfour ausbringend, der Equipage durch Dame Street und kehrten endlich unter Absingung der Nationalhymne zurück.
Am Dienstag fand in dem Rathhause zu Skibbereen in Irland die erste Berathung über die zweckentsprechendste Vertheilung der Gaben aus dem Balfour 'schen Hülfsfonds statt. Zahlreiche Landedelleute, Armenpfleger und Bewohner der Stadt waren zugegen, während die Straßen von Schaaren armer Leute wimmelten, welche sehnsüchtig auf das Resultat der Verhandlungen warteten. Kapitän Welsh führte den Vorsitz und erläuterte die Bestimmungen über die Vertheilung der Unterstützungen. Danach hat keine Familie Anspruch auf Hülfe, in welcher sich ein männliches und arbeitsfähiges, über vierzehn Jahre altes Mitglied befindet. Ferner sind alle Personen ausgeschlossen, welche Vieh besitzen oder Geld aus Amerika empfangen oder nicht wenigstens einen Viertel⸗ Acker Land haben. Die letztere Klasse hat nämlich Anrecht auf gewöhnliche Armenunterstützung. Ihren Anspruch auf Unterstützung haben jedoch diejenigen nicht verwirkt, welche gelegentlich Armengelder erhalten haben. Ebenso sind alle wirklichen Nothleidenden berechtigt. Unberücksichtigt bleiben alle professionellen Bettler. Die Gaben werden durch die Polizei in Form von Lebensmitteln und Gebrauchsgegen⸗ ständen, jedoch nicht in Geld vertheilt werden. Auch kleinere Farmer dürften aus dem Fonds Unterstützungen erhalten.
Bei der gestrigen Wahl in Northampton zum Ersatz für Bradlaugh wurde der Gladstonianer Manfield mit 5436 Stimmen gewählt; sein Gegenkandidat Germaine (kon⸗ servativ) erhielt 3725 Stimmen.
Sir Francis de Winton, General Administrator des englischen Ost⸗Afrika, wird im März nach England kommen, um einige private Angelegenheiten zu ordnen. George S. Mackenzie, einer der Direktoren der englischen Ost⸗Afrika⸗ Gesellschaft, hat London verlassen, um sich in einem Spezial⸗ auftrage nach der Ostküste Afrikas zu begeben. Er wird im April oder Anfang Mai zurückerwartet
Frankreich.
Paris, 13. Februar. Der Ministerrath beschäftigte sich gestern, wie „W. T. B.“ meldet, mit dem Gesetzentwurf betreffend das Vereinsrecht. Der Gesetzentwurf stellt die absolute Freiheit des Vereinsrechtes fest unter der Bedingung der vorgangigen Anmeldung. Vereine können, abgesehen von Wohlthatigkeits⸗Vereinen, nur die für Wohnungen ihrer Mitglieder erforderlichen Grundstücke besitzen. Jedes Mitglied einer religiösen Vereinigung hat das Recht, nach Belieben aus derselben auszutreten und das von ihm Eingebrachte zurück⸗ zuverlangen. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz werden mit Strafen bis zu fünf Jahren Gefängniß bedroht. Das Gesetz gestattet auch Vereinigungen zwischen Franzosen und Aus⸗ ländern, sowie zwischen Ausländern allein, nach vorgängiger Anmeldung. Die Regierung kann jedoch die Auflösung von Vereinen der Ausländer aussprechen, ohne daß denselben ein Rechtsmittel dagegen zusteht, und die Vereine, welche Aus⸗ länder zu ihren Mitgliedern zählen, müssen alle ausländischen Mitglieder ausschließen, deren Ausschließung die Regierung verlangen sollte. 1 8 In der Budget⸗Kommission erklärte der Finanz Minister Rouvier die Reform der Zuckersteuer für unauf⸗ schiebbar. Die Kommission beschloß in Folge der Dar⸗ legungen des Mizisters einstimmig, ihren jüngsten Be⸗ schluß aufzuheben, und nahm die Regierungs⸗ vorlage an. “
Dem Minister des Auswärtigen Ribot ist von der Regierung der Vereinigten Staaten eine Note zugegangen, in welcher die französische Regierung offiziell zur Theilnahme an der Weltausstellung in Chicago eingeladen wird.
Der hier weilende König Milan von Serbien läßt die Blättermeldung, wonach sein Sohn, der König Alexan⸗ der, an einer chronischen Krankheit leide, formell für unbegründet erklären.
Rußland und Polen.
Der gestrigen großen Truppenparade wohnte, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, der Erzherzog Franz Ferdinand in der Uniform seines Bug'schen Dragoner⸗Regiments bei. Der Erzherzog ritt an der Seite des Kaisers die Front der Truppen ab. Die Haltung der Truppen war trotz Schneegestöbers eine vorzüg⸗ liche. Nach der Parade fand im Winterpalais ein Dejeuner statt, zu dem die Chefs der Paradetruppen und eine Deputation des Bug'schen Regiments befohlen waren. An der Tafel toastete der Kaiser auf den Erzherzog, welcher mit einem Trinkspruch auf den Kaiser erwiderte. Erzherzog Franz Ferdinand besuchte am Nachmittag den Großfürsten und die Großfürstin Constantin Nikolaj⸗witsch in Pawlowsk. Am Abend fand im Winterpalais ein Ball statt.
Wie früher im Livländischen, so ist nunmehr auch in sämmtlichen Stadtverwaltungen des Kurländischen Gouvernements der Gebrauch der russischen Sprache vorgeschrieben; den des Russischen unkundigen Stadtverord neten ist es jedoch einstweilen gestattet, sich bei den Debatten auch einer anderen Sprache zu bedienen.
Den „Pet. List.“ zufolge ist das geistliche Oberhaupt der muhamedanischen Unterthanen Rußlands, der Mufti Muha⸗ medias Ssultanow, am 9. d. M. aus Orenburg in St. Petersburg eingetroffen. Zweck seiner Reise ist, der Re⸗ gierung einige Gesuche zu unterbreit⸗
Italien.
Der am Mittwoch abgehaltene Ministerrath beschloß, der Münch. „Allg. Ztg.“ zufolge, zunächst am Kriegs⸗ und Marine⸗Budget 17 Millionen Ersparnisse zu erzielen, wovon allein auf Afrika 5 Millionen entfallen. Der neue Schatz⸗Minister Luzzatti hat die Direktoren sämmtlicher sechs Zettelbanken zu einer Berathung nach Rom ein⸗ geladen.
Ueber die neuernannten Unter⸗Staatssekretäre und Abtheilungs⸗Direktoren des Kabinets Rudini berichtet die
„P. C.“
Hr. J. M der unter den Ministern Depretis und Robilant ie Stelle eines General⸗Sekretärs und General⸗Direktors der Ab⸗ beilung politische Angelegenheiten im Ministerium des Aeußern bekleidet hatte und zuletzt, nachdem er die ihm von Hrn. Crispi an⸗ gebotene Stellang eines Gesandten in Tokio ausgeschlagen hatte, als Mitglied des Staatsraths fungirte, ist durch den Marchese di Radini neuerdings als General⸗Direktor dieser Abtheilung in das ge⸗ nannte Ministerium berufen worden. Dem Unter⸗Staatssekretär im Ministerium des Aeußern, Grafen Arco, wird vornehmlich die Aufgabe der Vertretung dieses Ministeriums im Parlament zufallen, während Hrn. Malvano die eigentliche Leitung der politischen und handelspolitischen Angelegenheiten sowie des Verkehrs dieses Ministertums met den diplo⸗ matischen Vertretungen Italiens im Auslande anvertraut sein wird. Der neue Unter⸗Staatssekretär im Ministerium des Innern Hr. Lucca welcher den Wahlkreis Vercelli vertritt, ging in der Kammer mit der Rechten. Er unterstützte die auswärtige Politik Crispi's, bekämpfte aber als Schutzzöllner dessen handelspolitische Richtung. Er besitzt große Sachkenntniß in agrarischen Fragen. Außer den bereits ge⸗ nannten Persönlichkeiten wurden zu Unter⸗Staatssekretären ernannt: m Justiz⸗Ministerium der Deputirte Napodamo, der bisher noch
. hervorgetreten ist; i d
. 2..
d 1
im Staatsschatz⸗Ministerium der begabte Finanzangelegenheiten unterrichtete Depatirte Ferrari und im
iegs⸗Ministerium Hr. Afan de Rivera.
Portugal.
Das amtliche Blatt der Regierung begann gestern mit der Veröffentlichung zahlreicher, aus dem ganzen Königreich an den König gelangter Loyalitäts⸗Kundgebungen aus Anlaß der Zwischenfälle in Oporto.
Die für Mozambique bestimmten Truppen schifften sich gestern in Lissabon an Bord des Dampfers „Loanda“ ein und wurden von der Bevölkerung bei ihrem Abschied sympa⸗ thisch begrüßt. Die Ordnung wurde nirgends gestört.
Wie der „Köln. Ztg.“ aus Lissabon gemeldet wird, ist der Negeraufstand auf der Insel St. Thomas bereits niedergeschlagen.
Dem „Hamb. Corr.“ wird aus Oporto berichtet: Von dem Kriegsschiff „India“ suchten am Donnerstag fünf der verhafteten Sergeanten za entfliehen, die Wachen gaben Feuer und tödteten vier derselben; der fünfte wurde zurück⸗ gebrocht. Ein Student, welcher während des Aufstandes im Stadthause die Bildnisse der Könige Dom Luiz und Dom Carlos zerschlagen hatte, wurde von dem Kriegsgericht zu zehnjähriger Deportation verurtheilt. 8
Belgien.
Die fünfte Abtheilung der Repräsentanten⸗ kammer hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Brüssel mit 11 gegen 8 Stimmen den Antrag auf Verfassungs⸗ revision abgelehnt; vier Mitglieder enthielten sich der Ab⸗ stimmung. Auch die vierte Abtheitung verwarf den Antrag, und zwar mit 8 gegen 6 Stimmen. In zwei Abtheilungen haben sich die Mitglieder der Rechten gegen diejenigen der Linken für die Verfassungsrevision ausgesprochen.
Bulgarien. 2
Sofia, 12. Februar. Die Regierung beschloß, wie „W. T. B.“ meldet, im Frühjahr aus eigenen Mitteln Behufs Ausbeutung der Kohlenminen von Moschino und Umgebung eine Eisenbahnlinie von Sofia nach Pernik zu er⸗ bauen, die etwa 30 km beträgt. Die Bahnlinie könnte später bis Küstendje und der türkischen Grenze weitergeführt werden.
Der italienische Vertreter Sonnaz theilte der Regierung das Rundschreiben des Minister⸗Präsidenten Rudini mit. In der Antwort der bulgarischen Regierung wird die Hoff⸗ nung ausgesprochen, die nationale Sache Bulgariens werde bei dem neuen Kabinet dieselbe sympathische Würdigung finden, wie bei den früheren Regierungen.
Schweden und Norwegen.
(F) Stockholm, 10. Februar. Der Bewilligungs⸗ ausschuß des Reichstages hat heute die Verhandlungen über die Anträge, betreffend die Herabsetzung oder Auf⸗ hebung der jetzigen Zölle auf Kartoffeln, Butter, Speck, Schmalz, Vieh und Fleisch, beendet und beschlossen, zu bean⸗ tragen, daß der Reichstag diesen Anträgen nicht zustimmen wolle.
speck und 223 Jahre 1888/8 gängig gut
Nach dem Bericht des Staatscomtoirs haben die Staats⸗ Einnahmen im Januar dieses Jahres betragen: Zölle 1 644 569 Kronen gegen 2 468 848 Kronen, Branntweinsteuer 994 966 Kronen gegen 1 034 368 Kronen, Staatseisenbahnen (Ueberschüsse) 300 000 Kronen gegen 500 000 Kronen oder zusammen 2 939 535 Kronen gegen 4003 216 Kronen im gleichen Monat des Vorjahres.
“
Dänemark. (P) Kopenhagen, 11. Februar. Das Landsthing hat in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Metersystems, in dritter See
mit 34 gegen 8 Stimmen angenommen und den Entwur
alsdann dem Folkething zugestellt. “
Dem offiziellen Bericht über die Verhältnisse in Grön⸗ land während der Zeit vom September 1889 bis dahin 1890 sind solgende Mittheilungen entnommen:
er vorige Winter war verhältnißmäßig karz. In Nord⸗Grönland erreichte die Kälte im Februar mit 30 °%R. ibr Maximum. Der Sommer war in ganz Grönland ungewöhnlich kühl und regnerisch mit nur wenigen schönen und warmen Tagen. In der Umgegend der Kolonie Sukkertoppen wurden am 5. Dezember und in der Nacht vom 14. zum 15. Januar ziemlich starke Erdbeben bemerkt. Der Robben⸗ und der Fischfang waren im Allgemeinen gut, auch die Jagd auf Bären, Rennthiere, Füchse, Hasen und Schneehühner war lohnend, dagegen war der bei der Kolonie Holstensborg versuchte Walfang wie den Vorjahren ergebnißlos. Die Nettoproduktion während der Zeit vom 1. April 1889 bis 31. März 1890 betrug 11 439 t Robben⸗ 7 t Fischleber gegen resp. 10 095 t und 1468 t in dem 9. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung war durch⸗ Nach den letzten Zählungslisten betrug die Anzahl der Eingeborenen Ende 1889 in Nord⸗Grönland 22. 3 Personen männ⸗ lichen und 2360 Personen weiblichen Geschlechts, in Süd⸗Grönland 2591 Personen männlichen und 3023 Personen weiblichen Geschlechts, mit⸗ hin zusammen in ganz Grögland 10 177 Personen, wovon 4794 männlichen und 5383 weiblichen Geschlechts. Die Anzahl der Ge⸗ burten betrug 377 und die der Todesfälle 430; 31 Eskimos ertranken im Kajak. Zwei wissenschaftliche Expeditio en haben die Küsten zwischen Frederikshaab und Julianehaab sowie an der Discobucht untersucht. In dem Kryolithbruch bei Ivigtut waren im Jahre 1890 119 Arbeiter beschäftigt, und der Ertrag war 479,6 Kubikklafter Kryvolith, die in 14 Schiffsladungen versendet wurden. “ Amerika. “
Vereinigte Staaten. Das New⸗Yorker Handels⸗ amt hat dem „W. T. B.“ zufolge eine Resolution angenommen, worin die freie Ausprägung von Silber bekämpft wird, so lange nicht eine Vereinigung mit anderen, Handel treiben⸗ den Mächten erzielt sei. Ein Schreiben des früheren Präsi⸗ denten Grover Cleveland spricht sich ebenfalls gegen die freie Silberausprägung aus.
General Sherman ist schwer erkrankt; die Aerzte er⸗ lärten seinen Zustand für kritisch, jedoch nicht für hoffnungslos. Die ganze Familie war vorgestern in seiner Wohnung zu New⸗ York versammelt. Neueren Nachrichten zufolge ist eine Besse⸗ rung im Befinden des Patienten eingetreten.
Mexiko. Ein Kabeltelegramm aus Mexiko vom 11. Fe⸗ bruar meldet: Die im Umlauf befindlichen Gerüchte von bevorstehenden Veränderungen im Kabinet entbehren der Begründung. Präsident Diaz erklärt, alle Mitglieder des Kabinets seien in Uebereinstimmung mit ihm, und weder im Personal, noch in der Politik der Regierung seien irgend⸗ welche Veränderungen wahrscheinlich.
Afrika.
Egypten. Nach einer Meldung des „R. B.“ aus Kairo
vom 12. 5. M. fänden unter den Anhängern Osman Digma’'s,
der bei Tokar angekommen ist, zahlreiche Desertionen statt. Das 4. und 11. egyptische Bataillon, zusammen 1200 Mann stark, sind am 11. d. Morgens an Bord der Kriegsschiffe „Dolphin“, „Sandfly“, „Mukdah“ und „Agamy“ nach Trin⸗ kitat abgedampft. Von dort marschiren sie nach Tokar. Der Rest der für den Zug bestimmten Streitmacht sollte gestern nachfolgen.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (65.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär Dr. von Boetticher und der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, fortgesetzt bei dem §. 105 b, Absatz 2 “
Der Kommissionsantrag lautet: 8
Im Handelsgewerbe dürfen Gebülfen, Lehrlinge und Arbeiter am ersten Weihnachts⸗, Oster, und Pfingsttage überhaupt nicht, im Uebrigen an Sonn⸗ und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden. Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes (§. 142) kann diese Be⸗ schäftigung für alle oder einzelne Zweige des Handels⸗ gewerbes auf kürzere Zeit eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Für die letzten vier Wochen vor Weihnachten sowie für einzelne Sonn⸗ und Festtage, an welchen örtliche Ver⸗ hältnisse einen erweiterten Geschaͤftsverkehr erforderlich machen, kann die Polizeibehörde eine Vermehrung der Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, bis auf zehn Stunden zulassen. Die Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, werden unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit durch statutarische Bestimmungen oder, soweit folche nicht erlassen sind, von der Polizeibehörde festgestellt. Die Feststellung kann für verschiedene Zweige des Handelsgewerbes ver⸗ schieden erfolgen.
Die Diskussion wtrd verbunden mit den von der Kom⸗ mission neu vorgeschlagenen Artikeln A und B:
“ Artikel A. Hinter §. 41 der Gewerbeordnung wird eingeschaltet: 3 41 . 1“ S. I a. (Neu.)
Soweit nach den Bestimmungen der §§. 105 b bis 105 h Ge⸗ hülfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe an Sonn⸗ und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, darf in offenen Verkaufs⸗ stellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nicht stattfinden.
Weitergehenden landesgesetzlichen Beschränkungen des Gewerbe⸗ betriebes an Sonn⸗ und Festtagen steht diese Bestimmung nicht entgegen.
Artikel B.
Hinter §. 55 der Gewerbeordnung wird eingeschaltet:
§. 55 a. (Neu.)
An Sonn⸗ und Festtagen (§. 105 a Absatz 2) ist der Gewerbe⸗ betrieb im Umherziehen, soweit er unter §. 55 Absatz 1 Zisser 1 bis 3 fällt, verboten.
Ausnahmen können von der unteren Verwaltungsbehörde zuge⸗ lassen werden. Der Bundesrath ist ermächtigt, über die Voraus⸗ setzungen und Bedingungen, unter denen Ausnahmen zugelassen werden dürfen, Bestimmungen zu erlassen.
Es liegen ferner folgende Anträge vor:
Freiherr von Münch: Im Absatz 2, Zeile 6, das Wort ersetzen. 8 Wöllmer und Dr. Hirsch Absatz 2 hinter den Worten „Sonn⸗ und Festtagen“ zu setzen: nicht später als drei Uhr Nachmittags und nicht länger als drei Stunden, in offenen Verkaufsstellen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden. Durch statutarische Bestimmung u. s. w.“ Gutfleisch und Genossen: Im ersten Satze, statt „überhaupt nicht“ zu setzen: „nicht länger als zwei“. Hartmann und Genossen Absatz 2: Im vorletzten Satze statt der Worte „durch statutarische Be⸗ stimmungen oder soweit solche nicht erlassen sind“ zu setzen: „so⸗ fern die Beschäftigungszeit durch statutarische Bestimmungen ein⸗ geschränkt worden ist, durch letztere, im Uebrigen“. Auer: 2. Im Absatz 1 dem zweiten und dritten Satz folgende Fassung
„fünf“ durch „vier“ zu
hrende Ruhe hat für jeden Sonn⸗ und
g Stunden, für zwei auf einander
onn nindestens sechszig Stunden zu dauern.
zeit . thergehenden Werktage spätestens Abends u beginnen.
Abg. Wöllmer führte für seinen Antrag an, daß in der Kommission noch nicht hinreichende Erhebungen vorgelegen hätten, daß jetzt aber nach Anhörung der Handelskammern und ähnlicher Korporationen nicht nur alle Bedenken beseitigt seien, sondern eine noch weitere Ausdehnung der Sonntags⸗ ruhe für Handlungsgehülfen zulässig sein würde.
Abg. Dr. Buhl wandte sich gegen den Antrag Wöllmer
wie gegen den des Abg. Auer. Den meisten Handelskammern gingen die Kommissionsbeschlüsse schon bis an die Grenze des Durchführbaren und man könne auch aus anderen Gründen nicht weiter gehen. Abg. Singer begründete den Antrag Auer. Eine Schließung der Geschäfte am Sonntag um 3 Uhr gewähre in den meisten Fällen nicht mehr die Möglichkeit zu einer Erholung im Freien; aber für alle Fälle, selbst für die Zeiten gesteigerten Geschäftsverkehrs, vor den hohen Festen und bei Inventur⸗ aufnahmen, müsse durch eine Bestimmung die Schließung der Geschäfte am Sonntag um sechs Uhr Abends festgesetzt werden. Im Allgemeinen sei aber eine sonntägliche Arbeits⸗ zeit von drei Stunden völlig ausreichend.
Bei Schluß des Blattes erhält Abg. Dr. Schädler das Wort.
— In der heutigen (32.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Einkommensteuergesetzes fortgesetzt, und zwar wurde zunächst die gestern vertagte Diskussion über §. 2 auf⸗ genommen.
Die Ab 2 “ Die Abgg. vom H e, von Eynern und Steffens sprachen sich gegen, die Abgg. Peters und Weyerbusch für die Kommissionsfassung aus, welche darauf auch Seitens des Hauses Annahme fand.
Die Diskussion über die §§. 3 und 4 wurde verbunden.
In der Fassung der Kommission lautet:
§ 3.
Von der Einkommensteuer sind befreit:
1) die Mitglieder des Königlichen Hauses und des hohenzollern⸗ schen Fürstenhaufes;
2) die Mitglieder des vormaligen hannoverschen Königshauses, des vormaligen kurbessischen und des vormaligen Herzoglich nassauischen Fürstenhauses:
1 3) die bei dem Kaiser und König beglaubigten Vertreter fremder Mächte und die Bevollmächtigten anderer Bundesstaaten zum Bundesrath, die ihnen zugewiesenen Beamten, sowie die in ihren und ihrer Beamten Diensten stehenden Personen, soweit sie Ausländer sind;
.4) diejenigen Personen, denen sonst nach völkerrechtlichen Grund⸗ sätzen oder nach besonderen, mit anderen Staaten getroffenen Ver⸗ einbarungen ein Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer zukommt.
Die Befreiungen zu Nr. 3 und 4 erstrecken sich nicht auf das nach §. 2 steuerpflichtige Einkommen und bleiben in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in welchen in den betreffenden Staaten Gegen⸗ seitigkeit nicht gewährt wird. Die Häupter und Mitglieder der Familien vormals unmittel⸗ barer deutscher Reichsstände, welchen das Recht der Befreiung von ordentlichen Personalstenern zusteht, werden zu der Einkommen⸗ steuer von dem Zeitpunkt ab herangezogen, in welchem durch be⸗ sonderes Gesetz die Entschädigung für die aufzuhebende Befreiung von der Einkommensteuer geregelt sein wird.
Die Abgg. von Eynern und Schmieding beantragen: 1) Im § 3 die Nr. 2 zu streichen und
2) Im §. 4 zu Anfang die Worte zu setzen:
„Die Mitglieder des vormaligen hannoverschen Königshauses, des vormaligen kurbessischen und des vormaligen nassauischen Fürstenhauses, sowie ferner“
Der Abg. Dr. Enneccerus beantragt den §. 4 der Regierungsvorlage wiederherzustellen, welcher lautet:
Die Häupter und Mitglieder der Familien vormals unmittelbarer deutscher Reichsstände, welchen das Recht der Befreiung von ordent⸗ lichen Personalsteuern nachweislich zusteht, unterliegen der Ein⸗ kommenstener vom 1. April 1894 ab
Die für Aufhebung der bisherigen Befreiung zu gewährende Entschädigung wird durch besonderes Gesetz geregelt.
Die Abgg. von Achenbach u. Gen. beantragen:
Den § 4 folgendermaßen zu fassen:
Die Häupter und Mitglieder vormals unmittelbarer deutscher Reichsstände, welchen das Recht der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern nachweislich zusteht, unterliegen der Einkommen⸗
steuer vom Inkraftreten dieses Gesetzes ab.
Die die Aufhebung bisberiger Befreiungen zu gewährende
billige Entschädigung wird durch besonderes Gesetz geregelt.
Abg. Rickert endlich beantragt:
Den §. 4 in folgender Fassung anzunehmen:
„Die Häupter und Mitglieder der Familien vormals unmittel⸗ barer deutscher Reichsstände, welche bisher die Befreiung von ordentlichen Personalsteuern genossen haben, unterliegen der Ein⸗ kommensteuer vom 1. April 1892 ab.“
Abg. von Eynern begründete den von Antrag.
Abg. Dr. Windthorst vertheidigte die Steuerfreiheit der Reichsunmittelbaren; jedenfalls könne sie nicht aufgehoben werden, ehe eine Entschädigung vereinbart sei. Eine voll⸗ ständige Verkennung der Sachlage aber sei es, die Häuser Hannover, Kurhessen und Nassau ebenso zu behandeln wie die Reichsunmittelbaren. Wer das Recht nicht mit Füßen treten wolle, müsse für die Kommissionsvorlage stimmen.
Abg. Rickert sah in dem Kommissionsantrage eine Ver⸗ letzung des Art. 101 der Verfassung, welcher ausdrücklich alle bestehenden Vorrechte der Besteuerung abschaffe, und wollte
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ihm gestellten
einen Entschädigungsanspruch der Reichsunmittelbaren über⸗
haupt nicht anerkennen. “
Herzoglich
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Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum führte aus, daß die Vorrechte der Standesherren und Fürstlichen Häuser auf inter⸗ nationalen Verträgen beruhten und respektirt werden müßten. Der Kommissionsvorschlag widerspreche nicht der Verfassung. Eine dauernde Steuerbefreiung würde allerdings verfassungs⸗ widrig sein; mit der Verfassung sei es aber zu vereinbaren, wenn die Beseitigung der Steuerfreiheit in Aussicht genommen sei. (Schluß des Blattes.)
— Die Budget⸗Kommission des Reichstages genehmigte die im Marine⸗Etat verlangte Vermehrung des Seeoffiziercorps um zwanzig Stellen.
— Die Wahlprüfungs⸗Kommission des Reich antragt, die Beschlußfassung über die Gültigkeit der Wahl de b Dr. Schier im 8. Wahlkreise des Regierungsbezirks Kassel aus⸗ zusetzen.
— Dem Herreuhause ist der von dem Hause der Abgeordneten angenommene Entwurf eines Wildschadengesetzes zuge⸗ gangen.
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend den auf⸗ sichtführenden Amtsrichter, trat gestern Abend zusammen und lehnte bei der Abstimmung die Vorlage, wie sie im Herrenhaufe an⸗
men ab. Demnächst wird ein ung gezogen werden.
genommen war, mit 8 gegen 5 Stir gestellter Abänderungsantrag in Berath
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Dänemark.
Durch Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz⸗Ministe⸗ riums vom 31. Januar 1891 ist die unterm 21. Juni 1890 ange⸗ ordnete Quarantäne für die aus den spanischen Mittelmeerhäfen kom⸗ menden Schiffe aufgehoben worden, und es sind an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen über die gesundheitspolizeiliche Unter⸗ suchung von Schiffen getreten. (Vergl ichs⸗Anzeiger“ Nr. 159 vom 3. Juli 1890.)
Durch die gleiche Bekanntmachung ist ferner das am 15. Ok⸗ tober 1890 ergangene Verbot der Einfuhr von Früchten und Grün gewächsen aus Spanien aufgehoben worden. (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 257 vom 25. Oktober 1890.)
Australien. gen vom 23. Dezember 1890 ist die unterm ordnete Quarantäne für alle von Egypten lmeers kommenden Schiffe in der Kolonie (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“
ft gesetzt worden er 1890.)
Handel und Gewerbe.
Die heutige Herabsetzung des Diskontosatzes der Reichs bank von 3 ½ auf 3 Prozent, welche den Gegenstand der Berathung in der heutigen Sitzung des Central⸗Ausschusses bildete, erklärt sich genügend aus der fortschreitenden Besserung aller Positionen, insonderheit der Zunahme des Gold⸗ bezw. Metallvorraths, sowie der fremden Gelder und der Abnahme der Anlagen. Die steuerfreie Noten⸗Reserve ist auf 244 Millionen gestiegen, also ca. 100 Millionen größer als im Vorjahre, und in den letzten beiden Tagen noch weiter um 20 Millionen. Der Privat⸗ diskont an der Börse ist im Fallen, gestern 2 ½, heute 23 ⁄. Auch die Wechselcourse sind meist günstig. Der Goldzufluß aus dem Auslande dauert fort.
— Auf Anordnung des Königlich ungarischen Handels⸗ Ministers soll durch das Handels⸗Museum zu Budapest in der Zeit vom 15. Mai bis 30. Juni d. J. daselbst eine mit einem Markte verbundene Thon⸗, Asphalt⸗, Stein⸗ und Cement⸗Industrie⸗Ausstellung veranstaltet werden.
Zur Ausstellung von Arbeitsmaschinen, Hülfsmitteln und Werkzeugen werden auch ausländische Firmen zugelassen. Letztere können sich auch an den übrigen Gruppen der Aus⸗ stellung mit solchen Erzeugnissen betheiligen, welche zur Zeit in Ungarn noch nicht hergestellt werden.
Den Ausstellern ist im Programm der Ausstellung eine Ermäßigung von fünfzig Prozent der Eisenbahnfracht zu⸗ gesichert.
Speziell in der Töpferindustrie wird die Ausstellung möglichst reichhaltiger Sammlungen solcher Erzeugnisse ge⸗ wünscht, welche eine Spezialität des Heimathlandes des Aus⸗ stellers bilden.
— In Finland ist der Eingangszoll für Chili⸗Salpeter
20 Penni pro 100 kg auch für das Jahr 1891 bis auf
s bestehen geblieben.
Theater un
Königlich
In der Vorstellung des „Obero sind die Damen Pierson, Herz Hrrn. Sylva, Lieban und Obe s ftigt. Die Vorstellung des Schauspiels „Der neue abweichend von der ersten Aufführun ie it von 7 10 ⅞ Uhr umfaßt, wird am Montag i finden. Auch die zweite und dritte ausverkauftem Hause in Scene.
Berliner Theater.
Die gestrige Aufführung von,Kean“ beehrten Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich, Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hobeit die Erbpriazessin von Sachsen⸗Meiningen, sowie Prinz Maox von Baden mit ihrem Besuche.
Die Hauptrollen des am Sonnabend zum ersten Mal in Scene gehenden Lustspiels „Ein Freund der Frauen“ von Alexander Dumas Sohn, deutsch von Dora Duncker, sind, wie folgt, besetzt: Jane de Simerose Nuscha Butze, Miß Brown Margarethe Tondeur, Madame Leverdet Wilhelmine Schlüter, Balbine Leverdet Helene Odilon, de Rvons Friedrich Mitterwurzer, de Simerose Ludwig Stahl, de Montegre Friedrich Basil, Leverdet Albert Eckert.
Belle⸗Alliance⸗Theater
Die von Carl Lauf nach einer Idee von W. Jacoby verfaßte Posse „Pension Schöller“, welche im Oktober und November vorigen Jahres mit großem Erfolge mehr als fünfzig Mal im Wallner Theater aufgeführt worden ist, wurde gestern von derselben Gesellschaft im Belle⸗Alliance⸗Theater unter lebhaftem Beifall zum ersten Male gegeben. Die Besetzung der Hauptrollen hatte jedoch eine Aenderung erfahren. An Stelle des Hrn. Schweighofer wurde der Onkel Klapproth, welchem die „Pension Schöller“ als eine Irrenanstalt gezeigt wirr, von Hrn. Hugo Gerlach dargestellt, während für die noch immer kranke Fr. Anna Schramm Frl. Wegner als schwärmerischer Blaustrumpf eingetreten war. Beide waren mit Erfolg bestrebt, ihren bewährten Vorbildern nachzueifern, und ernteten für ihre recht guten Leistungen reichlichen Beifall. Oscar Gimnich als Weltenbummler und Theodor Müller als knurrender ält⸗ licher Major a. D. trugen wie im Wallner⸗Theater auch hier in
im Opernhause und Leisinger, die nächste deren Spieldauer Uhr bis
denselben Rollen viel zur Echeiterung der Zupörer bei. Da auch die übrigen Darsteller in vollstem Maße ihre Schuldigkeit thaten und das Zusammenspiel ein gutes war, so kann die Vorstellung als eine
recht gelungene bezeichnet werden. ““