1891 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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haben, als die Bestimmung im zweiten Absatz des §. 105 der jetzigen

Gewerbeordnung hat. Ich bitte Sie also nochmals, bei dem Beschluß der Kommission

stehen zu P

Abg. Böttcher: eine Partei müsse dagegen Widerspruch erheben. das Gesetz, wie der Abg. Bebel es thue, als das Interesse der Arbeiter schädigend dargestellt werd Im Vergleich mit dem Bestehenden wende die Vorlage den Arbeit ern ganz über⸗ wiegende Vortheile zu, und darum könne eine Partei, die die Inter⸗ essen der Arbeiter zu vorgebe, unmöglich dies Geses ab⸗ lehnen, wenn sie nicht glaube, daß das Gesetz auch ohne sie zu Stande komme. Wenm in einem P. unkt die Ko mmission einig gewesen sei, so sei sie es in Bezug darauf gewesen, daß den Arbeitern volle Sonntagsruhe zu lassen sei und daß sie nicht durch die Ruhe an irgend einem beliebigen Wochentage 855 werden könne; auch darin sei man einig gewesen, daß nicht ein absolutes Auf⸗ hören aller Beschäftigung am Sonntag gs. könne; wann die Ausnahmen einzutreten hätten, das seien Detailfrag en, die man ja bei den folgenden Paragrape en erledigen könne. Der Abg. Dr. Orterer meire nun, §. 105 a in der Fassung der Kommission enthalte einen Rückschritt gegen die jetzt geltenden Bestimmungen. Er (Redner) behaupte das Gegentheil; denn jetzt könne der Betriebsleiter selbst bestimmen, wann die ““ üuhe eine Ausnahme erfahren solle, in Zukunft solle dag eg as in jedem einzelnen Falle von der Ge⸗ nehmigung der Bebörde abhängen, und durch diese Bestimmung werde man dem soz zialen Frieden, den b. anstrebten, besser dienen als durch irgend eine andere. Dabei sei die Kommissionsfassung auf Drängen der 1 n entstanden, welche gegen

e Regierungsvorlage angekämpft habe, während die Anderen gegen bie Vorlage nichts einzuwenden gehabt hätten.

Abg. Dr. Orterer: Ihm babe nichts ferner gelegen, als Schwieri igkeiten für den so ialen Frieden zu schaffen. Dem Arbeiter⸗ schutze stehe freilich die Rücksicht auf das Interesse der Arbe eitgeber gegenüber, aber man müsse doch festhalten, daß den Arbeitern das in der göttlichen Ordnung begründete Recht auf Son ntagsruhe nur in den dringendsten Fällen genommen werden dürfe. Diese Nothfälle würden in der bisherigen Gewerb eordnung genau fixirt, und bei gutem Willen würden auch in Zukunft durch die Annahme Feines An⸗ trages Schwierigkeiten in der Praxis nicht entstehen. Hätte man bisher keine Sonntagsruhe, dann würden die Kommissions zanträg e Vor⸗ theile gegen die bestehenden Zustände enth halten, er in der That habe man 1“ . schon durch die Ge setzgebung der Einzel staaten, so in Vorschriften über die Sonntagsruhe, 1

s Gesichtspunkt der Son tagsheilig ung in er traue den Regierungen bauch ieser Bestimmungen in der Praxis

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werden kör nne, am F zu arbeiten. Werde der Antrag Orterer angenommen, so schaffe man drei Kategorien: erstens die Fälle, in denen der Arbeitg am Sonntag nicht arb eiten lassen dürfe, v Pigse⸗ dem Arbeitgeber erlaubt sei, die Arbeit am

zu lassen und in denen der Arbeiter Seha. Ner⸗

unehmen, und drittens die Fälle, in denen der

aufnehmen lassen dürfe, in denen aber der

gezwungen werden könne, die Arbeit am Sonntag auf⸗

urch das Gesetz werde ohnehin eine große Menge von Ver⸗

waltu unggeinfluß eingeführt, darum sollte man diesen und die sonstigen Schwierigkeiten nicht noch weiter vermehren und nichts Anderes annehmen, als die Kommis sions sbeschlüsse. 8 Abg. Bebel: Dem „Dr. Orterer bemerke er, daß er das, was er hier in Beiug ie Vorlage sage, auch den Arbeitern zegenüber könne ne (des Redners) Partei solle illoxpal Agitation treibe Das cürde ihr schlecht bekommen, denn da der Mehrheit Firce, Staat u. s. w. zur Verfügung ständen, so würden jeder Wes Agitation für seine Partei zum Schaden n. Der Abg. Orterer hätte dem Arbeiter, der ihm 522 f daraus gema 28. habe, daß er gegen das Alters⸗ und Inralidit sicherungsgesetz gestimmt bab e, ent⸗ gegnen könren, daß auch in 1. Redners) Fraktion dazegen ge⸗ stimmt habe; dann wäre eiter so mundtodt gemacht wie nur möglich. Man müsse die aibe skfatn che Partei nicht für ganz vereinzelte Auslassungen von Parteig enossen im Lande rerantwortlich machen, ebenso wenig, wie diese Partei die anderen Parteien für jede Aeußerung der Parteigenossen verantwortlich machen könne. Wenn seine Partei hier im Stande wäre, d Gesetz zu Falle zu bringen, so würde das eben s schaden. Fätte sie die Majorität, so würde ein iel besseres Gesetz zu Stande kommen. Die ganze Kommissionsr orlage sei ja überhaupt nur zu Stande gekommen durch ein Kompromi ß des Centrums mit den Konservativen. Seine Partei freilich gehe auf gar kein Kom⸗ promiß ein, sie sei etwas unbescheidener und wolle noch viel bessere Einrichtungen für die Arbeiter, als durch die Kommissionsberathung entstanden seien. Er müsse sich darüber wundern, daß der Staats⸗ Minister Freiherr von Berlepsch die Kommissionsvorlage dem ur⸗ sprünglichen Regierung sentwurf gegenüber, welcher sich mit dem Antrag Orterer decke, vertheidige. Die Kommission habe den gereasas in Bezug auf die Vollmacht der Behörden so gut wie neu geregelt, und aus diesem Gesichtspunkte sei er (Redner) davon überrascht, daß der Staats⸗Minister für die Kommission eintrete und die Re gierungevorlage für unannehmbar erkläre. Der Abg. Freiherr von Stumm habe,

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wie er (Redner) glaube, bei seinen Ansführungen doch noch Hinter⸗ gedanken, die er durch seine Argumentation verde cken wolle. Er (Redner) habe auch nicht gesagt, daß er gegen das Gesetz sei, weil es in der Tendenz richtig sei und nur geringe Nachthe 25 bringe, sondern weil, trotzdem an einzelnen Punkten große Vortheile für die Arbeiter darin enthalten seien, in anderen Punkten die Nachäheil⸗ so groß seien, daß durch dieselben die Vortheile überwogen würden.

Abg. Dr. Kraufe tritt nochmals für die Kommissionsfassung ein.

Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Ich babe nur auf einen Irrthum aufmerksam zu machen, der den Ausführungen des Hrn. Abg. Bebel zu Grunde gelegen hat. Der Antrag des Hrn. Abg. Dr. Orterer ist nicht identisch mit dem Antrage der Regierungsvorlage, sondern er ist identisch mit dem bisher bestehenden Recht der Gewerbeordnung. Dahin⸗ gegen ist der Fet h der Kommission identisch mit dem Antrage der Regierungsvorlage; und daraus erklärt es sich wohl zur Genüge, wenn ich für diesen Antrag eingetreten bin.

Abg. Freiherr von Stumm: Daß er Hintergedanken habe, die er durch seine Argumentation verdecken wolle, müsse er enlschieden zurüͤckweisen. Er erinnere daran, daß 1878 sein Antrag auf gesetz⸗ liches Verbot der Sonntagsarb eit wesentlich dadurch gefallen sei, daß ihn die Freunde des Abg. Bebel im Stich gelassen hätten. Und in die Resolution der Abgg Schrad der und Baumbach über die Frauen und Kinderarbeit sei die Ford erung der Sonntagsruhe auf seinen An⸗ trag mit aufgenommen worden. Die Ausnahmen, welche die Kom⸗ mission beschlossen habe, gingen weit genug. Jedenfalls müsse klar ausgesprochen werden, in welchen Fällen gearbeitet werden müsse und in welchen nicht.

Abg. Dr. Böttcher: Der Antrag Orterer harmonire nicht mit den fol genden Paragraphen; würde er angenommen, so müßte ein ganz neues System geschaffen werden. Den Sozialdemokraten habe er illoyale Mittel ni cht vorgeworfen⸗ er habe lediglich gesagt: eine Partei, welche, wie die sozialdemokra atische, fast die ausschließl iche Vertreterin der Arbeiter zu sein behauptet, kann es unmöglich verantworten, den Vortheil, den dieses Gesetz den Arbeitern bringt, abzulehnen, wenn sie nicht überzeugt wäre, daß das Gesetz auch ohne sie zu x käme. Wenn die Sozialdemokraten von vornherein das

zip aufstellten, auf keine Kompromisse einzugehen, so würden sie ein Gesetz zu Gunsten der Arbeiter zu Stande bringen. tei treibe Kompromißpolitik, um ein Gesetz, welches 5 der Arbeiter bezwecke, durchzubringen, die So 1dagegen in erster Linie ihr Partetinteresse im 2 gegen das Gesetz stimmen, um auch ferner nheit der Arbeiter erhalten zu können. Die ja auf der Unzufriedenheit. ie könne nicht ellung des sozialen Friedens mitwirken, sie bedürf um ihr Staatsideal durchzufübz gren. Die Mehrh s, nicht die sozialdemokratische Partei, vertrete eiter.

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Abg. Bebel: Wenn seine Partei au 8 Parteiinteresse handele so thue sie dasselbe, wie jede andere Partei. Ob das Interesse d Arbeiter dabei wahrgenommen werde, darüber würden die deutsche Arbeiter selbst entscheiden; seine Paris sehe deren Urtheil mit größter Ruhe und Kaltblütigkeit entgege Wenn seine Partei wirklich nur von der Unz zufriedenheit lebte, .-2 es schlimm mit der Ex istenz der sozialde mokratif schen Partei bestellt, wenn sie von einem solchen Gesetz abhinge. ie habe außerdem noch ungeheuer riele Wünsche mit denen sie die Unzufriedenheit der Arbeiter erha lten könne. An Mitteln und Stoff zur Unzufried enheit lasse seine Partei es nicht fehlen. Man könne ja mal die Proke machen, wenn man die sozial⸗ demokratischen Anträge annehme. Bei jedem dieser Anträge wolle er beweisen, daß ähnliche Bestimm ungen in anderen Staaten, selbst in esterreich, beständen. Die Arbeiter würden die sozialdemokratische Parte steinig en. wenn sie allen diesen Beschlüssen der Kommission zu⸗ stimmte. Der Abg. Freiberr von Stumm sei allerdings für die S onntags⸗ ru äbe eingetreten, aber nicht in dem Maße, wie seine (des Red dners) i es für nöthig halte. Wenn seine Partei einmal einem Antrage Abg Freiherrn von Stumm über die Sonntagsruhe nicht habe, so könne er sich aus dem Gedächtniß augenblicklich machen, um welchen Antrag es sich handele. Jeden⸗ der Antrag so gewesen, daß seine Partei nicht dafür habe stimmen können. Damit schließt die⸗

Persönl: ch bemerkt Abg. Freih err von 8 büter. 1 R 8 stimmt, a ab sie 85 tten ihn dabei im Stie n 3 1. Theil erst nach der Abstimmung gekom

Darauf wird der §. 105a unter Able ehnung des Antrages O S in der Kommission⸗ zfassung angenommen.

Es wird darauf der erste Absatz des §. 105 b zur Debatte gestellt, ü8 lcher bestimmt: „Im Betried von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, von Huͤttenwerken, Fabriken und Werkstätten, von Zimmerplätzen und anderen Bauhöfen, von Werften und Ziegeleien, sowie bei Bauten aller Art dürfen Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen nicht beschäftigt werden. Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat für jeden Sonn⸗ und Festtag mindestens 24, für zwei mfeinandersolgenbe Sonn⸗ und Festtage 36, für das? Weihnachts⸗,

Oster⸗ und Pfingstfest 48 Stunden zu dauern. Die Ruhezeit von 12 Uhr Nachts s zu rechnen, in Betrieben mit regel⸗

mäßiger Tag⸗ und Nachtschicht, sofern für sie Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Paragraphen zulässig sind oder der Bundesrath es sonst für ein unabweisliches Bedürfniß erachtet, frühestens von 6 Uhr Abends des vorhergehenden Werktages, spätestens von 6 Uhr Morgens des Sonn⸗ und Festtags und muß bei zwei aufeinanderfolgenden Sonn⸗ und Festtagen bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages dauern.“

Die sozialdemokratischen Abgg. Auer und Genossen bea tragen, statt 24 und 48 Stunden Ruhezeit 36 und 60 zu setzen und die Ruhezeit am vorangehenden Werktage spätestens um 6 Uhr beginnen zu lassen. Die Volkspartei (Abgg. Hähnle u. Gen.) will statt 24 Stunden 30 gewähren.

Abg. Freiherr von Münch beantragt, statt 24 und 48 Stunden 32 und 56 zu setzen und die Ruhez eit spätestens um 12 Uhr Nachts beginnen und frühestens um 4 Uhr Morgens des 8 folgenden Werktages endigen zu lassen.

Die Abgg. Gutfleisch, Dr. Hartmann, Letocha und Freiherr von wollen in der Kommis ssionsfassung die auf die Betriebe mit regelmäßiger Tag⸗ und Nachtschicht bezüglichen Vorschriften durch folgende Bestimmungen ersetzen:

In Betrieben mit regelmäßiger Tag⸗ und Nachtschicht kann die Ruhezeit frübest stens um 6 Uhr Abends des vorhergebenden Werktages, spätestens um 6 Uhr Morgens des Sonn⸗ und Fest⸗ tages beginnen, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.“

Abg. Holtzmann beantragt, in dem Antrage Gutfleisch und Genossen die Bedingung, für den Beginn der Arbeitszeit: „wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht“ zu streichen: Seine Partei denke keineswegs daran, dem Arbeiter die 24stündige Ruhezeit zu mißgönnen, sondern halte diese aus reli⸗ giösen, moralischen und wirths baftlichen Gründen für geboten. Ohne seinen Antrag aber würde durch eine Hinterthür das ganz neue Prinzip in das Gesetz kommen, daß an Sonntagen jeder Betrieb 24 Stunden ruhen müsse. Bisher habe man es immer für ausreichend gehalten, wenn dem Arbeiter eine 24 stündige Ruhezeit gewährt würde. Für

Diskussion.

Fabrikationsbetriebe, die nur Tagarbeit hätten, sei jene neue Bestim⸗

mung nicht wesentlich, e anders dagegen für solche, die eine Tag⸗ und Nachtschicht hätten. Der Nachtbetrieb sei in keiner Art wünschens⸗ werth, und die Fabrikanten zwinge nur die reale Natur ihres Be⸗ triebes und auch die auswärtige Konkurrenz zu einer solchen. Wenn heute beim Dampfbetrieb die Arbeit 12 Stunden ruhe, habe der einzelne Arbeiter 24 Stunden Ruhezeit. Lege man aber dem Betriebe eine 24 stündige Ruhe auf, so zwinge man den Fabri⸗ kanten, die Betriebs mittel durch Einstellun ig neuer Maschinen zu ver⸗ größern. Derselbe Dampf, der in 11 Schichten erzeugt werde, stelle sich in 10 Schichten nicht theurer, wenn um den entf sprechenden Theil die Maschinen vermehrt würden. Das sei aber für viele Betriebe eine vnerschwingliche Zumuthung. Am S Schlimmsten seien die mit Wasser⸗ kraft arbeitenden Betriebe daran. Von der Natur sei nur ein be⸗ stimmtes Quantum Wasserkraft gegeben, und lasse man dieses den Berg hinunterlaufen, so sei das 2822 ein unwiderbringlicher Verlust, denn hier könne keine Abhülfe durch vermehrte Betriebsmittel ge⸗ schaffen werden. Außerdem seien gerade solche Betriebe auf Wasserkraft angewiesen, bei denen sich Dampfkraft nicht rentire; sie lägen hoch in den Bergen, mit schlechten Verkehrsverhältnissen, und nur die billige Wasserkraft mache den Betrieb möglich. In allen Konkurrenzländern sei 2 nun üblich, bei solchen Betrieben mit Wasserkraft die Arbeit am onntage nicht ruhen zu lassen, so in Frankreich, Belgien, G“ Norwegen und auch in Besterreic, wo gerade für diese Betriebe die Dispensation zulässig und üblich sei. In Deutschland handele es sich um Mühlen, Sägemühlen, Holzschneidef abriken und Papierfabriken. Diese arbeiteten vielfach für den Export, und eine Vertheuerung c Produktion mache sie konkurrenzunfähig. An Holz, einfach geschnitten und bearbeitet, sei 1889 für 39 Millionen Mark exportirt, an Holzmehl für 38 ½ Millionen, an Holzstoffen für 15 Millionen, an Papier für 43 Millionen, im Ganzen also für ca. 140 Millionen bei zur vier Berufszweigen. Mit Ausnahme von Sachsen und dem Regierungsbezirk Düsseldorf hätten bisher alle S ren Betrieben die Sonntagsarbeit gestattet, macht worden. Ein vierundz wanzigstündiger Produktion um ein volles Sie⸗ bentel bedeuten. In Deuts and seien 534 Ho lzstofffabriken, welche mit ca. 100 000 Pferdekräften arbeiteten, 506, welche mit 953 Papier⸗ maschinen arbeiteken und mit 90 00) Pferd ekräften. Von den letzteren würden 40 000 mit Wasser und 50 000 mit Dampf erzeugt. Also bei diesen beiden en handele es sich um 190 000 Pferdekräfte, und diese würden um ein Siebentel reduzirt, wenn man vorschreibe, daß der Betrieb 24 Stunden ruhe. Die verminderte

Prod uktion bringe auch erhöhte Produkti onskosten, und diese seien in

keiner Weise künstlicheem Wege zu verringern. Auch die Generalunkosten würden dadurch the urer, daß weniger produzirt werde. ies Schädigungen würden die Exportindustrien nicht können. In den Holzstoff⸗ und Papierfabriken stecke ein 87 agekap pital von 300 Millionen Mark, und man streiche also, urch die Entwerthung um ein Siebent el, volle 40 Millionen fort. Diese Zahlen seien nicht übertrieb en, eher zu niedrig, als zu hoch griffen, wovon man sich aus jedem statistif 2 Handbuch überzeugen Aber auch der Lohn der Arbeiter werde durch den Ausfall verringern. Ein Ausfall von 2 pro mache bei Jahresbudget von 700 bis 750 fi Arbeiter sehr viel. Die Holzstofffabriken ich jährlich und auch fl also ein dne 18s cher Ausfall sich brauchten noch erheblich mehr H fabrikation. Die kleinen ägemühl n, lägen, seien gerade der Wass zrt aft weg egt und bildeten die einzige sichere Ab nahmequelle für „Holz. minn möge also nicht über die Regierungsvorlage hinausgehen, die sro n Fabriken könnten die Bestimmung einer 24stündig gen Ru ibe 1 aien nicht aber die kleinen. Schon heute liefere Schw 1 ½ bis 2 per 100 kg billiger, als die roduzenten, und riese kämpften heute ei nen wahren Verz I wpf In Schwe⸗ den und seien in den letzten Jahren kolossale Pa pierfabriken entstand en, und diesem Au genblick würden weitere 30 Papier⸗ maschinen dort stellt, um den großen Reichthum an Holz und an Wasserkräften Schweden auszunutzen. Alle diese Fa veer würfen sich auf den der durch ihre Lage am Meer erleichte werde. Deutschland exportire heute an deu tschem Druckpapier 281888 Spanien, Süd⸗Amerika, Indien und Australien. Wenn die schwe dische Papierigd ustrie auch diese Gebiete zu erobern suche, komme der Verzweiflungskampf für die deutsche Papierind ustrie. Deshalb sollte man die Betriebsverhä nisse nicht unnöthig erschweren, wenn nur dem Arbeiter seine vierundzwar nzigstündige Ruhe gesichert sei. Man möge seinen Antrag an nehmen; es liege ebenso im Interesse des Wäldes und der Industrie, wie in dem des Arbeiters. (Beifall.) eiherr von Münch: A e Parteien dieses Hau ses seien sich ein Verlust für den Arbeitgeber bei der Arbeiter⸗ ebung nicht ausschlaggebend sein könne. 8, Se Kaiser⸗ sse vom 4. Februar vergangenen Jahres stehe von den des gewerblichen Unte rnehmers kein Wort. Di le Konkurrenz⸗ Weenn der deutschen Industrie sei allerdings eine Grenze für die Arbeiterschutzges etzgebung. Aber die Konkurrenzfähigkeit werde durch diese Gesetzgebung nicht geschädigt werden. Der Vorredner glaube, daß, wenn man dieselbe Massenproduktion wie bisher auf den Markt werfe wolle, man den Betrieb verg rößern müsse. Man solle aber nicht n veiter so wie es auf einer Weltausstellung vor 15 Jahren noch g eische hen sei, nach der Devise: „Billig und schlecht!“ Der Kulturstand des ö Volks auch in Bezug auf industrielle Produktion sei ein so hoher, daß Deutschland den Welt⸗ markt erringen könne durch die Güte der Produktion, nicht durch deren Masse. Die Sonntagsruhe sei aber geeignet, den Arbeiter physisch und geistig zu kräftigen, und was vielleicht an zeitlicher Produktion ver⸗ loren gehe, werde durch die Qualität ersetzt werden. Er meine nicht, wie die Sozialdemokraten, daß der Arbeiter die Hälfte des Tages ausruhen müsse, die Ruhe solle nur die Einbuße an Fraft ersetzen, die der Arbeiter durch die Arbeit erleide. Er halte also ein Gesetz für schädlich, das den Arbeiter zwinge, seine Kraft nur r bährend der einen Hälfte des Tages zu benutzen, wohl aber müsse zu der vierundzwanzizstündigen Sonntagsruhe noch eine Zeit für den Schlaf hinzukommen. Der Mangel an Ruhe nach den Zerstreuungen des Sonntags habe bewirkt, daß gerade am Montag weit mehr Unglücks⸗ fälle in, den Fabriken pa isirten, als an den anderen Wochentagen. Erst nach Annahme seines Antrages werde man von einer vollständigen onntagsruhe sprechen können. 8 Abg. Bebel: Nach mehr als zwei Jahrzehnte langen Be⸗ mühungen scheine endlich eine gesetzliche Regelung der Son mtagsruhe eintreten zu sollen. Die für die Zonata gsruhe vorgeschlagene Zeit sei indeß zu kurz bemessen. Wenn in dem L8 auch Bestimmungen über die M aximalarbeitszeit und das Verbot der Nachtarbeit für abriken ohne kontinuirlichen Betrieb A werden könnten, so Fönnte seine Partei von Anträgen auf Erweiterung der Sonntagsruhezeit absehen; hierzu würden aber weder die verbündeten Regierungen noch die Mehrheit des Reichstages bereit sein. Desto mehr müsse seine Partei darauf sehen, daß der Arbeiter einen vollen Tag frei habe, an dem er nicht nur ausruhen, sondern sich als Mensch fühlen, mit seiner Familie sich freuen, die Natur genießen könne u. dergl. Die Kommission schlage eine Sonntagsruhe von mindestens 24 Stun⸗ den vor. Danach werde die Arbeit entweder Sonnabend Abends 6 Uhr abgebrochen und Sonntag Abends 6 Uhr aufgenommen oder Sonntag Morgens 6 Uhr abgebrochen und Montag Morgens 6 Uhr aufgenommen werden können. In dem einen wie in dem anderen Falle werde der Arbeiter um einen großen Theil des Sonntags ge⸗ bracht. Der Arbeiter, der um 6 Uhr Abends zur Arbeit gehen solle, werde schon um 5 oder, wenn er einen weiten Weg zur Arbeitsstätte habe, gar um 4 Uhr sich in die Alltagskleider werfen müssen, und nur Gefühle der Verbitterung und des Zornes und der größten Un⸗ zufriedenheit könne es in ihm erwecken, wenn er zur Fabrik müsse zu einer Zeit, wo er für so viele Andere den Sonntagsgenuß erst beginnen sehe. Werde er aber erst Sonntag früh um 6 Uhr ent⸗ lassen, so werde er einen großen Theil des freien Tages mit Schlafen zuzubringen haben, und also auch bei dieser Einrichtung werde

weise ertheilte Ruhe ihm verkümmert sei.

ihm ein großer Theil des Tages geraubt. Ebenso genüge es nicht, daß, wenn zwei Feiertage hintereinander fielen, 36, und nur an Weihnachten, Ostern und Pfingsten 48 Stunden lang die Arbeit aus⸗ gesetzt werde. Die besser Situirten und die ganze Beamtenwelt seien in der Lage, auf Wochen und Monate in Urlaub zu gehen. Der Arbeiter sei das ganze Jahr von früh bis spät an das Bergwerk oder die Fabrik gefesselt. Wenn er einmal feiere, so sei es unter den widrigsten Verhältnissen, wo er keinen Verdienst ha⸗ e und die zwangs⸗ Seine Partei verlange, daß, wenn er einmal in die Lage komme zu ruhen, ihm eine längere

Zeit gegeben sei, um einen Besuch bei einem Freunde oder einem

Verwandten zu machen; seine Partei wünsche deshalb die Feierzeit von 36 bezw. 48 Stunden auf 60 Stunden erweitert. Die Sonntags⸗ ruhe aber müsse sich auf 36 Stunden erstrecken, von Sonnabend 6 Uhr Abends bis Montag 6 Uhr Morgens, damit der Arbeiter beide

Nächte vor und nach dem Son ntag der Ruhe widmen und Montag

mit frischen Kräften an die Arbeit gehen könne. Die Behauptung, daß 24 Stunden für die große Mehrzahl der Betricbe genügten, weil ja nicht regelmä sig Nacht⸗ und Tagbetrieb stattfinde, sei unzutreffend. In der Sonntagsarbeitsenquete von 1885 hätten Unternehmer selbst erklärt, es sei zu fürchten, daß, wenn Sonntagsarbeit ausgeschlossen werde, die Nachtarbeit an Stelle trete. Auf diesem Wege würde die wohlthätige Wirkung des Verbotes der Sonntags zarbeit paralysirt werr en. Besonders in kleinen Gewerben und auch in o bisher theilweise am Sonntag gearbeitet werde, nach Verbotes der Sountagsarbeit die Nacht von ei ben⸗

u Hülfe genommen werden. Das wolle 8 Sönra

auf Ruhe von 36 Stunden verhindern.

derartige Einrichtungen sehr waohl ertragen. Der

habe von dem Unternebmerstandpunkt allerd ings vortreff wie dadurch manche Zweige der deutschen Industrie auf das j geschädigt würden. Für ihn sei freilich i9 nicht der Aabeuer eeese sondern nur das h Kapital. Das Kapital sei ihm das Erst

sei i Zweite, dann komme der Kapitali 8

ber v 8 1 3 dann zu allerletzt komme der Arbe er. ausgeführt, daß durch derartige Bes chrän⸗ othwendigkeit ein Ausfall an Lohn ver⸗ finn 8 sführungen deckten sich fast wörtlich 8 1883 von de Fürf Bismarck gegen die S12n.2 Sonntagsruhe gemachten. eberall vielmehr, wo die zeit durch Maximalarbe itsbestimmungen, Verbot von Na chtarbeit. oder dergleichen verkürzt worden, gesti Der Abg. Holtz mann werde ihm (dem Fedfen) kein spiel von Gegenth eil nennen können. Wo die Arbeitszeit 585 sei, sei der Lohn niedrig, und wo die Arbeitszeit kurz sei, sei der Lohn hoch. Das sei auch leicht erklärlich, denn durch die kürzere Arbeitszeit werde die Leistungsfähigkeit der Arbeiter erböht. Werde ie Arbeitszeit verkürzt, s güeder neue Betriebe errichtet, es sei eine größere fee nach Arbeitern, un stiegen. Aehn! ich wie es heute von dem Abg. sei auch im englischen Parlament in den fünfziger Reduktion der Arbeitszeit von 11 auf 10 Stunden ise zurückgewiesen worden, daß die Unternehmer unret em Ruin verfallen würden. Das Parlament habs⸗ effende Bill angenommen und eine Schädigung der In Der 55— Holtz⸗ mann glaube wohl f 5 Falle eine Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit ei ewisses Quantu nicht zur Papierfabrikati on gelangen Wenn Na da sei, werde man sich schon zu belfen rausschlagen. (Abg. Holtzmann: Ex ere Länder hätten einen we itergehenden Arbeiterschutz, eutsch ihn nach diesem Entr wurf haben werde. Er erinnere an Engl⸗ und die Vereinigten Staa ten und in gewisser Beziebung auch an Oesterreich. Er 888 ube also, daß man mit den Kommissionsbestimmungen nach keiner Seite die deutschen Arbeiter befriedigen werde, man werde melfach sogar die Lage der Arbeiter verschlechtern, und in kurzer Zeit würden die Arbeiter weiteren Schutz und weitergehende 5 über die Sonntags⸗ arbeit verlangen. Man sollte schon im Voraus Sdi esen Wünschen entgegenkom men und die Anträge seiner Partei annehmen, welche ohne Schädigung des Kapitals denjenigen Schutz gewährten, de n. die vor⸗ liegenden Bestimmung zen nur zum Schein und nur zum Theil ge⸗ währten. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Payer: Es sei nicht die Absicht seiner Partei, durch den Arbeiterschutz dem Kapital Verluste zuzufügen Ein kleines Opfer werde freilich die Industrie bringen mässen. Das Argument des 2 Holtzmann, daß wegen der Verkürzung der Arbeitszeit das Kapital nicht in gehörigem Maße nutzbar gemacht werden könne, woran 89 eine Reihe weiterer Scha digungen knüͤpften, ließe sich mit dem⸗ selben Recht gegen 8 mmtliche Bestimmungen dieser Novelle anführen. Wenn die kleinen Kopitalisten und Unternehmer es sich gefallen lassen

ßten, daß man sozusagen in ihre Rechtssphäre eingreife, so müßten sich auch die aroßen Betriebe mit Tag⸗ und Nachtf chi cht daran ge⸗ wöhnen, ein Opfer zu bringen. So groß, wie der Abg. Holtz⸗ mann den Käapitalverlust hinstelle, sei er gewiß nicht. Man kenne schon die Redewendungen auf dies Wochen hätten die Agrarier gesagt, daß, wenn die Getreidezölle ermäßigt würden, die Landwirthschaft dem Ruin mit Sicherheit ent⸗ gegengehe. Die Eisenindu istriellen sagten natürlich dasselbe bezüglich der Aufhebung der Eisenzölle, und er (Redner) glaube, die Zeit werde lehren, daß der Abg. Holtzmann entschieden viel zu schwa rz gesehen habe. Er habe auf die Konkurrenz des Auslandes hin wiesen Die Konkurrenz des Inlandes sei viel ai Im Beginn einer derartigen Industrie denke kein Mensch daran, daß es nothwendig sei, Tag⸗ und MNachtschichten fast ohne Unterbrechung einzufübren, endli ich 2. me Einer und nutze sein Kapital und seine Arbefter ö lose as als Andere, und wenn er begonnen habe, dann Er (Redner) sei der festen Ueberzeugung, daß eine ganze Reit e von industriellen Etablissements der von dem Abg. Holtz zmann erwähnten Branchen es mit der größten Freude begrüßen egens venn hier endlich einmal sollte mit gleichem Maße gemessen werd enn K. iner mehr in der Lage sein werde, den Anderen durch solche Ausnutzung der Arbeitskraft Konkurrenz zu machen. Der Antrag seiner Partei sei nichts Anderes als was die Kommission selbst in erster Lesung beschlossen habe mit einer Mehrheit von 15 gegen 10 Stimmen. Er glaube, daß in der Mehrzahl der Fabriken dasjenige erreicht werden könne, was seine Partei wolle. Sie halte es für keine ausreichende Sonntags⸗ ruhe, wenn der Arbeiter mit dem Opfer einer Nacht oder zweier halber Nächte *† Verkürzung, die ihm das Gesetz gewähre, wieder bezahlen Darin läge gewissermaßen eine Erschwerung gegenüber dem 252 Zustande. Seine Partei habe sich bemüht, mit ihrem Antrage die Mitte zu halten zwischen der Kbwmifsione⸗ vorlage und dem Antrage der Sozialdemokraten. Zunächst wolle sie as Erreichbare erreichen; es sei keine richtige Taktik, das Aeußerste zu begehren und dann prinzipiell alles Andere zu verwerfen. Seine Partei wolle eine Uebergangsperio schaffen. Sie wolle sehen, ob die dreißigstündige Sonntagsru be ungenügend sei, oder ob schon durch diese Meh rbelastung die Industrie in ihren Grundfesten er⸗ schüttert werde. 8

Abg. Dr. Hartmann: Der Kommissionsvorschlag bringe den Arbeitern mehr, als die Vorredner angenommen hätten. Die 24 stündige Sonntagsruhe, welche die Kommission vorschlage, solle ja regelmäßig gerechnet werden nach dem Kalendertage. Das führe dahin, daß Diejenigen, welche am Tage Schicht hätten, unter Umständen länger als 24 Stunden ruhten. Aber auch die Betriebe mit zear⸗ mäßiger Tag⸗ und Nachtschicht würden diese Zahl überschreiten. Das ergebe sich aus dem hergebrachten unvermeidlichen Wechsel zwischen

den Tag⸗ und Nachtschichtern. Er warne davor, die Kommission über⸗ bieten zu wollen. Nur mit großer Mühe und mit Opfern von fast allen Seiten sei dieser Beschluß zu Stande gekommen. Man könnte leicht in die Brüche kommen, wenn diese Uebereinstimmung durch⸗ brochen werde. Für den Antrag Holtzmann könne er leider nicht stimmen. Er habe sich im Laufe der Debatte davon überzeugt,

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daß er in Wirklichkeit entbehrlich sei. Die Gründe des Abg. Bebel

eigne er sich nicht an. Man müsse die Interessen der Industriellen ebenso maut vertreten, wie die der Arbeiter. Andererseits müsse er dem A Holtzmann sagen, daß seine allgemeinen Ausführungen auf Iee ganze Sonntagsruhegesetz ang ewendet werden könnten. Er sei in der Hitze des Gefechts wohl weiter gegangen, als er habe gehen wollen. Der Abg g. Holtzmann habe nicht zur Genüge die Tragweite der Ausnahmebe estimmurngen gewürdigt, welche in diesem Gesetentwurf in den späteren Paragraphen enthalten seien. Er (Redner) erinnere nur an die Bestimmung in Bezug auf die Betriebe mit Wasserkraft.

Durch ihren Antrag wolle seine Partei verhindern, daß die Produktion vermehrt oder, um mit dem Abg. Bebel 1 reden, die Profitmacherei begünstigt werde. Seine Partei habe deshalb geglaubt, in irgend einer Weise bezüglich der Betriebe mit regelmäßiger Tag⸗ und Nacht⸗ schicht ein Sicherheitsventil schaffen zu müssen. Den Antrag oltzmann bitte er (Redner) abzulehnen. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Hirsch: Wolle man den Arbeite er theilnehmen la ssen an den Fort chritten der Kultur, so dürfe man die Sonntagsruhe nicht zu arg begrenzen. Man bürde in dieser Beziehung in der Kommission gleich von vornherein viel weiter gekommen sein, wenn man zwischen den ve. 8 mit Tagarbeit und denen zmit regelmäßiger Tag⸗ und Nachtschicht strenger unterschieden hätte. Diese Scheidung nehme nun⸗ mehr der Antras Gutfleisch vor. Der eec gebe keine volle Garantie, daß in den meisten Fällen die Ruhe dreißig Stunden dauere. Er fürchte, daß da, wo die Noth dazu zwinge, d. h. bei den kleineren Unternehmungen, dennoch dazu übergegang n werde, durch Nachtar rbeit die Einschränkung der Sonn aozarbeft zu ersetzen.

Die Industrie sollte das Opfer v für die Uebergangszeit bringen, denn 8 Gum eine ch erde es sich bandeln. Er sei überzeugt, daß schon nach turzer Zeit sich herausstellen werde, daß die Induffrie mit den Bestimmungen, die man hier festsetzen ve. nicht auskommen könne. Das Beispiel Englands zeige, daß so

chanische Bestimmung en sich nicht durchführen ließen. Er werde füt den d vgees stimmen. von Stumm: Der Antrag Holtzmann stell ch wohl sche inbar die Regieran igsvorlage wieder der letzteren aber bewiesen, daß das dem Sinne nach 2e nicht der Fall sei. Die letztere verlange ine objektive Ruhe von 2 Stund en für die So ge und eine solche von 12 Stunden für die Feiertage, und seiner Partei den Regierungsentw Ruhe des Werkes sei bei 5e gebe Industrieen, in denen das Werk au 8 üns eine Seke Ruhe kommen könne. Praktisch habe der Antra g seiner P Vortheil, daß er die Zahl der vom Bundesrath oder Verwalt ungsbehörden zu bestimmenden Ausnahmen 1 Annahme des Bebel werde in vielen Fällen, w vorkämen, zur Folge 18⸗ 8 ein Arbeit 5 Tage ruhen der Woche arbeiten und einen Tag ruhen solle seiner Partei anzune hmen; denn kein Arbeiter werde Arbeitgebern angehalten werden, am Sonntage beiten. Wenn man aber den Antrag Holtzmann ann leicht vorkommen, daß der Schichtwechsel gerade um treten könne, was den Arbeitern sehr unbequem sein

Abg. Freiherr von Pfetten: Er empfehle den Kompro mißantrag seiner Parkei, weil er sowohl die Interessen der Arbeiter, als auch

die der Arbeitgeber berücksichtige, wobei er aKerdings lobend hervor⸗ heben müsse, daß die Arbeiter bisber imn er ein erfreuliches Interesse daran gezeigt hätten, daß das Werk, in dem sie beschäftigt seien, blühe. Der Abg. Holtzmann sei im Irrthum, wenn er glaube, mit seinem Antrage die Regierungsvorlage herzustellen. Er würde, abgesehen von anderen Schwierigkeiten, noch die Härte im Gefolge haben, daß bei Wasserwerken auch im Winter, wenn gar keine Arbeiten vorgenommen würden, doch eine ständige Bewachung derselben bestehen 8 8 bitte, unter Ablehnung der anderen Anträge für den Antra fleisch zu stimmen.

Abg. Léuschner: Bei der vorgeschrittenen Zeit 1“ er nur darauf aufmerksam machen, daß eine übermäßig ausgedehnte Sonn⸗ tagsruhe nicht etwa zu der in sanitärem Sinne ünf hhten Er⸗ holung der Arbeiter dienen würde, sondern daß die Arbeiter, nament⸗ lich die lüngeren, diese freie Zeit auf dem Tanzboden und in der

Schänke zubringen würden. Und außerdem sei zu bedenken, daß die Arbeiter bei 9 verringerten Arbeitszeit auch weniger Arbeitslöhne beziehen 15 bitte er bei Abstimmung zu bedenken.

Sachsen): re Anträge bas e seine Partei

in Fabriten. besc äftigten Arbeiter gestellt,

eine vollständige Sonn tagsruhe drängten. Der ö“ genüge dazu nicht, denn die Arbeiter seien r Nachtschicht genöthigt, noch die Maschinen zu reinigen, zum frühen Morgen in Anspruch sodaß ihre S8.ee; um die se E1 gekürzt werde. Jeder, der nicht die Sra 7 habe, auf Kosten Anderer den gen zu spielen, müsse Erhöhung des Arbeitslohnes wünschen. Die Papier⸗ und

Holzi daduftrie habe, wie aus den betreffenden Petitionen hervorgehe,

Ko nkurrenzkampf bisher siegreich bestanden, und die Chemnitzer

Papier rfabrik habe im letzten Jahre eine Dividende von 6 bis 8 %

vährend die Arbeiterlöhne hier pro Stunde nur 12 15 ö.

4 Durch die Sonntagsruhe köͤnnten diese Arbeiter nicht

estell werden, denn sie verdienten bisher schon kaum den Unterhalt. „Woll⸗ man also im Interesse der Arbeiter wie der Arbeit⸗ as-ees u““ man die Anträge seiner Partei annehmen.

Damit schließt die Diskussion.

Der dritte Absatz des §. 105 b wird mit dem Antrag

utfleisch unter Ablehnung aller anderen Abänderungsanträge Fe.

Um 5 ³ Uhr wird die Fortsetzung büsatts athung auf

Freitag 1 Uhr vertagt.

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Haus der Abgeordneten. Sitzung vom 12. Februar 1891.

Der Sitzung wohnt der Finanz⸗Minister Dr. Miquel bei

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten

Hergthuns des Einkommensteuergesetzes, und zwar Nr. 4 des §. 1 und 8. 16.

Abg. Metzn er: Wenn die Konsumvereine immer mehr den Cbarakter von Hand Lesheellchafte annähmen, wenn sie ihre Pro⸗ dukte nicht mehr unter die Mitglieder vertheilten, sondern nach kauf⸗ männischer Praxis v .* uften, wenn sie so groß würden, daß die Mitglieder einander nicht mehr kennen könnten, den genossenschaft lichen Charakter immer mehr verlören und einen sozialen an⸗ nähmen, wenn die Beschränkung auf die Mitglieder undurchführbar sei, wenn sie einen Umsatz von jährlich Millionen erzielten, wenn sie zu einer Gefahr für die freien Gewerbebetriebe würden, g7. müsse man sagen, daß sie den kleinen Gewerbebetrieben gegenüb keinen Anspruch auf Steuerfreiheit hätten. Man sage, daß die Konsumvereine kein Einkommen hätten; die Gewährung der Gewinne sei eigentlich eine Vertheilung vo zu viel Gezahltem. Warum machten denn die Vorstände dieser Vereine nach zwanzigjähriger Erfahrung alle Jahre denselben Rechen⸗ fehler? Warum reduzire man nicht die Preisnotirung? Aus dem einfachen Grunde, weil die Vereine Gewinne erzielen und ver⸗ theilen wollten. Der Breslauer Konsumverein habe z. B. im Jahre 1889 das kleine Sümmchen von 792 666 an Nettogewinn ver⸗ theilt. Dazu kämen noch über 17 000 Abschreibungen. (Hört, hört! im Centrum.) Durch diese Konsumvereine würden thatsächlich freie Existenzen vernichtet. Die 23 200 Steuer, welche diese Gesellschaft eigentlich zahlen müsse, müßten von tausend Anderen werden. Das sei ein Unrecht, das zum Himmel schreie.

In Breslau sei noch nicht der größte Verein. Wenn diese Genossen⸗ schaftsbildung so weiter gehe, wie Schulze⸗Delitzsch es gedacht habe,

li ßlich der hen Finanz⸗ Minister einfach auf dem

Trockenen. Er bitte, den Kommissionsantrag mit seinem Zusatze der lediglich eine Deklaration enthalte, anzunehmen. Schließlich möchte er den Finanz⸗Minister fragen, ob dieser die Meinung theile, daß Konsumvereine aller Art stenerpflichtig sein sollten, selbst wenn sie nicht eingetragene Genossenschaften seien. Sollte der Finanz⸗ Minister anderer Meinung sein, so müsse er sich für die dritte Lesung einen Antrag vorbehalten.

Geheimer Finanz⸗Rath Wallach: Aktiengesellschaften, Kom⸗ manditgesellschaften auf „Aktien, sowie eingetragene Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb über den Kreis der Mitg lieder hinausg ebe, sollten nach dem §. 4 fteuerpflichtig sein. Konsu ümvereine mit offenem Lager, die nicht eingetragene Genossenschaften seien von diesen sei überhaupt in dem ganzen Paragraph nicht die Rede —, blieben seseese. Es würs e garnicht ausführbar sein, in einem weiteren Umfange und in der Allgemeinheit, wie der Vorredner das zu wünschen scheine, die Konfumverein ie einer Besteuerung zu unterwerfen, nament⸗ lich deshalb nicht, weil es da sehr oft vollko an greifbaren Personen fehle. Die Steuer könne nur mit bestimmten Personen operiren.

Abg. Parisius: Wenn man die Nr. 4 aufrecht erhalten wolle, so müßten wenigstens die Genossenschaften von der Einkommen⸗ steuer freigelassen werden. Die für die Besteuerung der Aktiengesell⸗ schaften geltend gemachten Gründe 2 seien auf die Genossenschaften nicht anwendbar, da ja die der Genossen gerichtlich festgestellt und daraus schon das Einko der einzelnen Genoffe nschafts⸗Mitgliede aus dieser Beth eligung, iu erkennen sei. 2 ie 2,Ge roffenschaften namentlich die P ktiv⸗Genossenschaften kleiner Leute müßten 8 jede Weise geförder 1. 8 1 dabei sogar Ler n⸗ betheilig welche an und für sie zahlten Er möchte Austuaft darüber erbitten, iese Le g auf solche Art nun doch zur

teuer herangezoge: sollten. Der Finanz⸗Minister habe Fecters gesagt, Vorliebe für die Genosfs ichaten diesen anschließe, gesellf aft, müsse eben o beste wie die Aktionäre. n Leute ab er in anderer Weise, rm

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Haften, auch a wirtbsckaft auf . anderen Ueber die Konsumvereine würden tungen aufgestellt. Er glaube, die kennten die Konsumvereine gar nicht Genossenschaftswesen betheiligt seien, ungemein boch, auch Schulte⸗De ligis h Mitglieder von Konsumvereinen ite zu kämen 14 % Ha newerker; im Ganzen könne Mitglieder der Kon⸗ sumvereine zu den arbeitende Dazu . die Konsumvereine durch die Nothwendi laean der Baarzahlung gewisß eine hohe erziehliche Wirkung, und man könne außerdem nicht verk kennen, daß durch die Konsumvereine Ersparnisse beim Einkauf möglich würden. as möchten doch auch die Arbeitgeber an dem Se. bed 86.5. rch dieses Gesetz sollten die eingetrag enen werden. Die kleinen Genossens Haften gerade große Genossenschaften aber .8 . ies von 822

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Steuer bef leiben, jene nicht? Die Konsumverein fast insgesammt . Gewinne; dieselben kämen doch ee nur den Mit⸗ gliegern, kleinen Leu zu Gute Wenn wirklich durch die Konsum⸗ vereine einige Krämer gegang seien, so sei noch ie Frage, ob erhaltung gswerth ge⸗ wesen seien. Ueb erschüsse kaum mit dem Aust in zei⸗ ; vielmehr werde den Mit er herausgezahlt, was si Thatsächlich b kleinen Leute, nd die nun mit reichsten Leute. If zu igkeit zur Genossenschaf bbe dtaac erziebend; demokratie wirke, 16 en, die Genossens zu stärken, daß die Be⸗ des Einkommens derse 8. gel erde.

Der Antrag Simon wird zu Gunsten des Antrages

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wird namentlich abgestimmt werden.

Abg. von Tiedemann (2 Bomst): Unsichten. der beiden Vorredner über die Partei eine vermittelnde Heltaen⸗ ein. Nach Peelege würden der Br eslauer Konsumverein, und die Offiziervereine au erangezo ein Freund der Konsumvereine die Vorlage lege ihnen auch keine Hindernisse in den Weg. ine Doppelbesteuerung werde durch den Antrag Achenbach vermieden. Die Ausf 2* rung, von Doppelbesteuerung könne insofern keine Rede sein, als gesellschaften nur diese, also eine jaristi 8 Person, nicht die Personen er Aktionäre träfe, sei doch reine Spiegelfechterei, denn die Steuer, ie die Aktiengesellschaft aable, werde ja auch aus dem Vermögen er Aktionäre entnommen. Nun werde von verschiedenen Seiten hier die Doppelbesteuerung befürwortet, um den Kreis derer zu vergrößern, die ein Interesse daran hätten, die Doppel⸗ besteuerung wieder zu feitige n; aber das sei doch mit dem Prinzip, eben die Doppelbe⸗ ichst zu beseitigen, unverein⸗ bar. Einige wollten, um 2 ung zu verme iden, die Er⸗ trägnisse der Aktiengesel ften g in das würde ab er de8 Naz e in Händen von Ausländern befindlichen mund auch das zum Börsen⸗ spiel behenn Akhenkar D

saste 28 bias seine Bestimmungen der owie die Beamten⸗

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euert würde. Der Vorschlag, von den Dividenden 3 ½ % eehe zu lassen, würde auch erstens diese 3 ½ %, soweit sie Ausländern zu gute kämen, ganz steuerfrei lassen und sodann die vöünebim vorhandene, jedoch zu bekämpfende Tendenz, unser Kapital in ausländischen Waiag hen anzulegen, noch verstärken. Man wende gegen den Antrag Achenbach ein, daß er nur die Großaktionäre treffe, den kleiseren ktionären aber nicht zu gute komme. Dagegen koͤnnten sich die Kleinaktionäre ganz einfach da⸗ durch schützen, daß sie ihre Aktien bei der Aktiengesellschaft oder auch bei Banken devonirten. Außerdem wünsche er gar nicht einmal, daß die kleinen Leute üihr Kapital in Aktien anlegten, da sie den Geschäfts⸗ betrieb der Aktiengesellschaften 855 nicht übersehen könnten, Wenn der Abg. von Huene sage, es werde einen wunderbaren Eindruck machen, daß ein beftimmtes e,; ganz steuerfrei bleibe, so sei zu bemerken, esen wunderbaren Eindruck doch nur auf Leute machen mdiesen Geschäften nichts verständen, und auf die Me vvung Se Leute könne und wolle seine Partei keine Rücksicht nebmen. Auf den Co urswerth der Aktien werde die vor⸗ eschlagene Bestimmungsmethode ebe 8 sowenig Einfluß haben, wie die ei Grundstücken bisher hatfs lich vorhandene Dovppelbesteuerung auf den Werth der Grundstücke von Einfluß gewesen sei. Er empfehle also, von allen vorgeschlagenen Anträgen den Antrag Achen⸗ bach Abg. ammacher: Je mehr in dem Gesetz die gerechten Grundla 8 Steuerreform zu erkennen seien, desto mehr habe man Grund, die Unge erechtigkeit bezüglich der Besteuerung der Aktien⸗ gestellschaften zu entfernen. Die 1v könne mit leichter Mühe dadurch vermieden werden, da der Deklaration abgezogen werden könne. Geschehe das nicht, so

fiskation des Einkommens werde. Es habe schon in manchen Staaten die steuerliche Gesetzgebung viel dazu beigetragen, die Nation in ihrer

der pelbesteuerung noch weiter Mißvergnügte schaffen sollte. Wo es ein gutes Ziel gebe, Achenbach sei ein solcher Weg. Es sei nicht genügend hervorgehoben, daß sehr viele Aktien auf Namen lauteten, was namentlich bei den kleinen Gesellschaften der Fall sei. Ferner sei mit einer Leichtigkeit,

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die er nicht verstehe über die Verhältnisse bei den Bergwerkzoesesl⸗

Achenbach zurückgezogen; über den Antrag Achenbach

gen werden. Er sei ebenfalls 8

e Besteuerung der Aktien⸗

das betreffende Einkommen bei— schaffe man einen Zustand, der in vielen Fällen geradezu zur Kon- finanziellen und kulturellen Entwickelung zu hemmen. In Preußen gebe es schon Gegensätze genug, als daß man durch Einführung einer

gebe es auch einen Weg, und der Antrag