1891 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

vwerde, ist unbegründet.

führen.

Frankreich.

Paris, 14. Februar. Der Ministerrath wird, wie „W. T. B.“ meldet, heute auf die von den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika ergangene Einladung zur Theil⸗ nahme an der Coicagoer Ausstellung im Jahre 1893 Beschluß fassen. Man glaubt, daß die Regierung in Rücksicht auf die offizielle Betheiligung der Vereinigten Staaten an der hiesigen Jubiläums⸗Ausstellung 1889 die Einladung an⸗ nehmen wird. 1

Der Justiz⸗Minister erließ ein Rundschreiben an die Gerichts⸗Präsidenten und Staatsanwatte, in welchem anläßlich der jüngst vorgekommenen Mißbräuche Weisungen in Betreff der Zulassung zu den Gerichtsverhandlungen sowohl der berufsmaßig denselben beiwohnenden Personen, als auch des Publikums ertheilt werden. Die Gerichts⸗Präsidenten sind künftig nicht beFeshtigt. Eintrittskarten zu den Gerichts⸗

erhandlungen auszugeben. Der Heehimizie gestern den Handelsvertrag it Griechenland. Lir Initiativkommission der Deputirtenkammer empfiehlt die Inbetrachtnahme des Antrages der Deputirten Montfort und Laferronay, durch welchen die Regierung aufgefordert wird, baldmöglichst einen Gesetzentwurf einzu⸗ bringen, der das Militärgesetz von 1889 abändern und die schwer bedrückten Familien in ausgifebiger Weise sten solle. melcchan oh 1meer⸗Geschwoder ist im Golfe von Juan, die Panzer⸗Division in Cadiz eingelaufen.

Dem „Matin“ wird aus Rom gemeldet, Bischof Freppel, welcher gestern vom Papst empfangen Bwurde, habe erklärt, seine Reise entbehre eines polttischen Zweckes. Der Papst sei mehr denn je entschlossen, bei den französischen Bischöfen eine konziliante Haltung gegenüber der republikanischen Regierung durchzusetzen. ““

Wie aus Marseille gemeldet wird, berichtet die mit dem „Jangtse“ aus Tongking eingetroffene Post, daß nord⸗ östlich von Honghoa im Thal Songma sich zahlreiche Piratenbanden unter Führung des Rebellen⸗Chefs Ngu konzentriren, welche neue größere Kämpfe befürchten lassen. Der schwedische Kaufmann Oberg, welcher von dem fran⸗ zösischen Gericht wegen Waffenschmuggels in contumaciam verurtheilt und inzwischen von Piraten entführt worden war, ist nach Haiphong zurückgekehrt, um eine Revision seines Prozesses zu betreiben.

Rußland und Polen. v 1

Der Erzherzog Franz Ferdinand wohnte laut Bericht des „W. T. B.“ aus St. Petersburg der gestern sortgesetzten Truppenrevue ebenfalls bei und ritt neben dem Kaiser die Fronten ab. Sodann nahm der Erzherzog an dem Dejeuner im Anitschkow⸗Palais Theil. Auf dem vor⸗ gestrigen Hofbal, zu welchem etwa 900 Einladungen ergangen waren, tanzte der Erzherzog die erste Quadrille mit der Kaiserin. Gestern Abend 10 Uhr trat der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este mittels Hofsonderzuges die Reise nach Moskau an. Der Kaiser Alexander, in österreichischer Uniform mit dem Orden des goldenen Vließes, sowie sämmtliche in Petersburg anwesenden männlichen Mitglieder der Kaiserlichen Familie, die Kaiserliche Suite, der Hof⸗Minister und andere Würden⸗ träger gaben dem Erzherzog das Geleit nach dem Bahnhof. Von der Kaiserin und den Großfürstinnen hatte sich der Erzherzog noch im Anitschkow⸗Palais verabschiedet, woselbst zu Ehren desselben ein Abschiedsdiner stattfand. Bei dem Diner waren außer der Kaiserlichen Familie noch die Hofstaaten, das Gefolge des Erzherzogs, die Mitglieder der österreichischen Botschaft, eine Deputalion des Bug'schen Dragoner⸗Regiments und zahlreiche Würdenträger anwesend. Kaiser Alexander toastete auf den Kaiser und die Kaiserin von Oesterreich sowie auf den Erzherzog Franz Ferdinand, der Erzherzog auf den Kaiser und die Kaiserin von Rußland und das ganze Kaiserliche

„Russki Wed.“ zufolge hat das Kriegs⸗Ministerium an den Reichsrath eine Vorlage gerichtet Betreffs Ausdehnung des Gesetzes vom 22. Mai 1880 über das Verbot für Juden, im Donischen Kosaken⸗Gebiet sich niederzulassen und Immobilien zu erwerben, auch auf das Kuban⸗ und das Terek⸗Gebiet.

Dem „Fanfulla“ zusolge wird der Minister Präsident Marchese di Rudini in der heutigen Sitzung des Senats kurz gefaßte, bündige Erklärungen abgeben. Er werde zunächst die von dem vorigen Kabinet eingebrachten Vor⸗ lagen einschließlich derjenigen über die Reorganisation der Präfekturen zurückziehen. Dann werde der Ministesr⸗Präsident das Programm der Regierung entwickeln. Dieses laute dahin: Nach außen ehrliche überzeugte Fortsetzung der von Italien eingeschlagenen Politik, Festhaltung an dem einzigen Ziel, den Frieden zu erhalten und Pflege der herz⸗ lichen Beziehungen zu allen europäischen Mächten; im Innern: Einhaltung einer festen, vorsichtigen Politik, getragen von dem Gedanken, die Freiheit zu vertheidigen, von der ernsten und beständigen Achtung vor Gesetz und Ordnung und von dem festen Vorsatz, das Budgetgleichgewicht durch Ersparnisse ohne neue Steuern oder anderweitige schwerere Belastungen der

Buürger zu erreichen.

Kriegs⸗Minister General Pelloux läßt der M. „Allg. Ztg.“ zufolge wiederholt erklären, daß die Erspar⸗

nisse am Militäretat die Dienstzweige und die Wehrkraft niccht beeinträchtigen werden.

Die Nachricht, daß Hr. Crispi Rom für einige Zeit verlassen und sich in den nächsten Mo⸗ naten an den Berathungen der Kammer nicht betheiligen Hr. Crispi bleibt in der Hauptstadt und hat die Absicht kundgegeben, den Verhandlungen des Puarlaments sofort nach dem Wiederzusammentritt desselben regelmäßig beizuwohnen.

Der Präsident der Deputirtenkammer hat, ent⸗ sprechend dem parlamentarischen Gebrauch, in dem Fall eines Wechsels des gesammten Kabinets, beschlossen, seine Entlassung zu nehmen, wird aber in der heutigen Sitzung noch den Vorsitz

In Folge eines Gesuches der Regierung von St. Gallen hat der Bundesrath, wie „W. T. B.“ aus Bern meldet, den schweizerischen Gesandten in Wien beauftragt, bei der österreichischen Regierung nachdrücklichst auf die Ein⸗ berufung einer Schlußkonferenz Betreffs des Rhein⸗ durchstichs zu dringen. Falls diesem Vorschlage keine Folge

gegeben werden sollte, müßte der Bundesrath, wie er erklärt,

die Verantwortlichkeit Katastrophen

für etwaige weiter ablehnen.

Niederlande.

Der von dem Kriegs⸗Minister Bergansius ausgearbeitete und demnächst der Zweiten Kammer vorzulegende Militär⸗ dienst⸗Gesetzentwurf enthält nach einer Korrespondenz der „Köln. Ztg.“ folgende Bestimmungen:

Von den 40 000 jungen Leuten, welche jedes Jahr dienstpflichtig sind, werden 16 300 zu den Fabnen gerufen; dienstfrei sind für immer: wer kleiner als 1,55 m ist, die Geistlichen und Diener der Kirchen, die römisch katholischen Ordensmitglieder, welche zu einem innerhalb des Staatsgebiets liegenden Kloster gehören, wenn sie 27 Jahre oder älter sind; vor diesem Lebensalter werden sie von Jahr zu Jahr zurückgestellt, ebenso wie die Studirenden der Theologie; wer unter letztere Kategorie fällt, wird durch Königlichen Beschluß fest⸗ gesetzt. Ist der Studirende der Theologie in dem Jahre, in welchem er das 27. Lebensjahr zurückgelegt hat, noch kein Geistlicher oder Kirchendiener geworden, dann wird die Friststellung nicht mehr ge⸗ währt. Das stehende Heer bestebt aus: 1) einer Feldarmee, 45 000, und einer Besatzungsarmee, 30 000 Mann stark; 2) aus Depottruppen, 20 000 Mann; 3) Reserve, 20 000 Mann. Dazu tritt eine Landwehr, 50 000 Mann, eine Ergänzungsreserve von 209 500 Mann und endlich der Landsturm, zu welchem alle noch verfürbaren wehrharen Männer bis zum zurückgelegten 40. Lebensjahre gehören. Der Dienst in der Feld⸗ und Besatzungs⸗Armee dauert 8 Jahre, aiso vom 20. bis 28 Lebensjahre, er kann aber gesetzlich verlängert werden; die Uebungs⸗ zeit für die nicht berittenen Waffen beträgt 12 Menate und auch hier ist eine Verlängerung derselben zulässig. Wiederholungs⸗ übungen wauern jedes Jahr in Friedenszeit sechs Wochen; wer beurlaubt ist, muß wenigstens einmal des Jahres vor der Inspektion erscheinen. Wer vom aktiven Heere zu den Devpot⸗ truppen gehören soll, wird durch das Loos bestimmt; letztere werden während der achtjährigen Dienstzeit nur 3 Monate einexerzitt, Wiederbolungsübungen finden hier nicht statt. Die Reservetruppen werden ebenfalls nur 3 Monate einexerzirt, übrigens ist hier eine Ver⸗ längerung der Dienstzeit zulässig; Depot⸗ und 2 keserretrupven gehören aber zum stehenden Heere. Zur Verheirathung ist Erlaubniß nöthig und keiner darf ohne Erlaubniß länger als 30 Tage außer Landes sein. Wer seine Dienstzeit beim stehenden Heere vellbracht bat, gebt für die Zeit von 5 Jahren, also vom 28. bis 33. Lebensjahr, zur Landwehr über, während auch hier das Gesetz eine längere Dienstzeit vorschreiben kann. Ivnnerhalb dieser 5 Jahre bat Jeder in Friedenszeit 14 Tage zu dienen. Zur Ergänzungsreserve gehören alle die, welche aus dem einen oder anderen Grunde von dem Dienst im stehenden Heere und von der Landwehr befreit sind, wie: einzige Söhne, Ernährer der Familie und solche, welche durch Bruder⸗ dienst frei sind; Studenten der Theologie und Ordensmitglieder sind auch von diesem Dienst, der bis zum 33. Lebensjahre dauert, befreit. Diese Ergänzungsreserve besteht aus zwei Elementen: 1) der eigent⸗ lichen Ergänzungsreserve, um die Lücken der Feld⸗Besatzungs⸗Armee in Kriegszeit auszufüllen; 2) solchen, welche während eines Krieges vom 20. bis 30. Jabre für spezielle Dienste verwendet werden können, jedoch so, daß sie keine Gefahr laufen, verwundet, verstümmelt oder erschossen zu werden. Der Landsturm endlich besteht aus allen wehr⸗ baren Männern, welche unter normalen Verhältnissen und in weniger ernsthaften Umständen nicht oder nicht mehr der Pflicht der Landes⸗

ertheidigung unterworfen sind; für die Mehrzahl der zum Landsturm Gebörigen wird die Dienstzeit also sieben Jahre betragen. Ausdrücklich wird in dem Gesetzentwurf die Landwehr als derjenige Theil der Streitkräfte genannt, welcher die bis jetzt bestehende Schütterei, welche

dann wegfallen würde, zu ersetzen hat.

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In Luxemburg macht die Auflehnung der Mehrheit des Gemeinderaths der Residenz gegen eine Ernennung des Großherzogs viel Aufsehen. Der Großherzog hatte, wie dem „Hamb. Corr.“ berichtet wird, einen neuen Bürgermeister und zwei neue Schöffen ernannt. Diese Ernennung, namentlich die Wahl der beiden Schöffen, gefiel neun von den fünfzehn Mitgliedern des Gemeinderaths nicht; vier von den neun erstrebten selbst dieses Amt. In einer neulichen Gemeinde⸗ rathssitzung gaben die neun Unzufriedenen nun eine Erklärung ab, wonach sie so lange von den Berathungen fern bleiben würden, bis das Schöffenkollegium anders zusammengesetzt worden sei. Der Bürgermeister Dr. Brasseur bemerkte: „Aus rein persönlichem Groll verweigern Sie Ihre Mitwirkung; Sie thun dem Großherzog und der Regierung Gewalt an, das ist unsinnig und verfassungswidrig.“ Als dann der Bürgermeister zur Tagesordnung übergehen wollte, protestirten die neun Unzufriedenen gegen diese „Diktatur“ und verließen den Saal, worauf die Sitzung wegen Beschluß⸗ unfähigkeit aufgehoben werden mußte. Einem Telegramm der „Mgdb. Ztg.“ zufolge wird der Bürgermeister, um dem Gesetz zu genügen, noch zweimal den Gemeinderath einbe⸗ rufen. Falls die oppositionellen neun Mitglieder nicht erscheinen, sollen sie durch die Regierung ihres Mandats für verlustig erklärt werden.

Belgien. 1

Das (schon in Nr. 38 d. Bl. erwähnte) Manifest, welches die Arbeiterpartei an den belgischen Episkopat zu Gunsten des allgemeinen Stimmrechts erlassen hat erklart: es sei ein unnatürliches Privilegium, wenn 130 000 Belgiern, die nicht besser seien als ihre Mitbürger, gestattet werde, absolute Herrscher zu sein; es sei ein schreiendes Unrecht, wenn unter gänzlicher Mißachtung der Lehren des katholischen Glaubens ein solches Verhältniß be⸗ stehe. Das Manifest richtet die Frage an den Episkopat, ob er den Zeitpunkt nicht für geeignet halte, seine Stimme zu Gunsten des allgemeinen Stimmrechts zu erheben, der einzigen Reform, welche geeignet sei, Gleichheit unter den Belgiern herzustellen und die unter den Bürgern bestehenden Uneinig⸗ keiten zu beruhigen. Das Manifest fordert schließlich den Episkopat auf, mit seiner großen Autorität vermittelnd ein⸗ zutreten und sich offen über diese Frage zu erklären, indem er sich entweder an die gesammte Bevölkerung oder an die Katholiken aller Klassen der verschiedenen Diözesen wende.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Der Senat nahm in seiner gestrigen Sitzung die Berathung der Vorlage, betreffend das Urbheberrecht, wieder auf und genehmigte mit 25 gegen 24 Stimmen ein Amendement Sherman'’s, nach welchem gegen Zahlung der im gewöhnlichen Tarif festgesetzten Ein⸗ gangszölle die Zulassung derjenigen Ausgaben fremder Bücher gestattet wird, welche bereits im literarischen Eigenthums⸗ Bureau der Vereinigten Staaten eingetragen sind.

Präsident Harrison hat am 12. d. M. die in Washington eingetroffenen Indianerhäuptlinge empfangen. Der „A. C.“ zufolge sagte er ihnen u. A.: sie wären zu schwach, um sich auf einen Krieg mit den Vereinigten Staaten einzulassen, und sie müßten ihre Jugend lehren, nicht Krieger, sondern Bürger zu sein. „Wenn Agenten oder weiße An⸗ siedler Euch ein Unrecht zufügen“, fuhr der Präsident fort, „solltet Ihr friedlich eine Beschwerde Washington

senden.

Ich ha den Kongreß ersucht, Gesetze geben Behufs Ausführung einer jeden Bestimmung des mit Euch bestehenden Vertrages, aber Ihr dürft nicht erwarten, stets von der Regierung verpflegt zu werden. Jeder Weiße arbeitet für seinen Lebensunterhalt, und Ihr müßt lernen, jedes Jahr etwas mehr für Enre eigene Unter⸗ stützung zu thun.“ Wie verlautet, würde sich Präsident Harrison mit den meisten Mitgliedern des Kabinets bald nach der Vertagung des Kongresses an die Küste des Stillen Meeres begeben und auf dem Wege dahin eine Rundreise durch die südlichen Staaten machen.

Der Admiral Porter, welcher sich im Secessionskriege wiederholt ausgezeichnet hat, ist gestern in New⸗York ver⸗ storben.

Chile. Ueber Buenos⸗Aires eingegangene Nachrichten aus Chile vom 13. Februar berichten: in Folge des Bom⸗ bardements durch die Insurgenten seien die Städte Pisagua und Jquique in Brand gerathen.

Afrika. 8

Egypten. Aus Kairo wird der „Frkf. Ztg.“ über London

gemeldet, daß das ganze Ministerium demissionirt habe wegen der Ernennung des englischen Richters Scott zum Rathgeber der egyptischen Regierung in legalen Angelegen⸗ heiten und zum Vorsitzenden der Kommission, welche die ein⸗ heimischen Gerichte kontroliren soll. Der Khedive habe die Demission angenommen.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (66.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch bei⸗ wohnte, ehrte das Haus zunächst das Andenken des gestern

verstorbenen Abg. Limbourg (1. Trier) durch Erheben von den Sitzen. 1 Darauf wurde die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung, auf Grund des Berichts der VIII. Kommission in der gestern abgebrochenen Diskussion über §. 105 b Alinea 2 in Verbindung mit Art. A und B mit den dazu gestelltten Anträgen fortgesetzt. Handschriftlich ist noch vom Abg. Biehl der Antrag eingegangen, im §. 55a Absatz 1 hinter dem Worte „fällt“ einzuschalten: „sowie der Gewerbe⸗ betrieb der im §. 42 a bezeichneten Personen“. Abg. Bebel erklärte, zu diesem Antrage noch keine Stellung nehmen zu können, bis derselbe gedruckt vorliege, und wandte sich sodann gegen die gestrigen Vorwürfe des Abg. Dr. Hartmann, daß der frühere sozialdemokratische Arbeiterschutz⸗ Gesetzentwurf den Handlungsgehülfen nicht soviel geboten habe, wie die Kommissions⸗Vorlage. Die damaligen Vorschläge der Sozialdemokraten bewiesen eben, daß diese keine Himmels⸗ stürmer seien. Inzwischen seien aber die Verhältnisse anders geworden, sodaß man jetzt allerdings weiter gehen müsse. Redner schilderte darauf die traurigen Verhältnisse, welche besonders in Kolonialgeschäften herrschten, und erklärte die Vermeidung der Sonntagsarbeit in den kaufmännischen Comtoirs für durchführbar, besonders wenn die Post ihren Sonntagsdienst einstelle. Die Vorlage berücksichtige die Ver⸗ hältnisse der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen nur in ungenügendem Maße. 8 Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch vertheidigte die Regierung gegen den letzten Vorwurf. Die Vorlage wäre nicht fertig geworden, hätte man weitere Begünstigungen der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen darin aufnehmen wollen,

denn deren Verhältnisse seien noch sehr wenig ergründet.

Er erkenne jedoch die Mißstände im Handelsgewerbe an und sei bereit, für spätere Zeit eine entsprechende Vorlage dem Bundesrath zu unterbreiten. Zur Zeit seien in Berlin 37 000 Personen während des ganzen Sonntags im Handels⸗ gewerbe beschäftigt. Dem gegenüber bedeute die Vorlage schon einen bedeutenden Fortschritt. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (33.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel beiwohnte, machte der Präsident von dem Ableben des Abg. Limbourg (3. Trier) Mittheilung. Das Haus ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. Auf der Tagesordnung stand: Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Einkommensteuer⸗ esetzes. Die Berathung wurde bei §. 9 aufgenommen. 8 9 nach dem Vorschlage der Kommission lautet: I Von dem Einkommen (§. 7) sind in Abzug zu bringen: 1) die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Ein⸗ kommens verwendeten Ausgaben; 2) die von den Steuerpflichtigen zu zahlenden Schuldenzinsen und Renten, soweit dieselben nicht auf Einnahmequellen haften, welche bei der Veranlagung außer Betracht zu lassen sind (§. 6 Nr. 1 und 1 a). Erstreckt sich die Besteuerung lediglich auf das im §. 2 be⸗ zeichnete Einkommen, so sind nur die Zinsen solcher Schulden ab⸗ zugsfähig, welche auf den inländischen Einkommensquellen haften, oder für deren Erwerb aufgenommen sind; 3) die auf besonderen Rechtstiteln Lasten; 4) die von dem Grundeigenthume und dem Gewerbebetriebe zu entrichrenden direkten Staats⸗ und Kommunalsteuern, sowie solche indirekte Abgaben, welche zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sind; 5) die regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen, Betriebsgeräthschaften u. s. w., soweit solche nicht aus den Betriebseinrahmen beschafft sind; 6) die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Beiträge zu Kranken⸗, Unfall-, Alters, und Invalidenversicherungs⸗, Wittwen⸗, Waisen⸗ und Pensionskassen. II Nicht abzugsfähig sind dagegen insbesondere: 1) Verwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Ver⸗ mögens, zu Geschäftserweiterungen, Kapitalanlagen oder Kapital⸗ abtragungen, welche nicht lediglich als durch eine gute Wirthschaft gebotene und aus den Betriebseinnahmen zu deckende Ausgaben an⸗ zusehen sind; 2) die zur Bestreitung des Haushalts der Steuerpflichtigen und zum Unterhalte ihrer Angehörigen gemachten Ausgaben, einst ließlich des Geldwerthes der zu diesen Zwecken verbrauchter Erzeugnisse und Waaren des eigenen landwirthschaftlichen oder gewerblichen Betriebes. 8— Hierzu liegen die Anträge vor: des Abg. Graf Strachwitz: In I. 4 die Worte: 8 „von dem Grundeigenthume und dem Gewerbebetriebe z richtenden“ zu streichen.

des Abg. von Tiedemann (Bomst):

Nr. 5 zu fassen: die regelmäßigen jährlichen Abschreibungen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der Werthverminderung entsprechen.

beruhenden dauernden

Klage im Streitverfahren nicht offen.

des Abg. Schmieding:

In Nr. 4 hinter dem Worte „Grundeigenthume“ hinzuzufügen: „Bergbau“.

ddes Abg. von Bismarck: 8 In I, 4 die Worte „und Kommunal“ zu streiche

des Abg. Richter:

Nr. 6 folgende Fassung zu geben:

Die von den Steuerpflichtigen gesetz⸗ oder vertragsmäßig zu entrichtenden Beiträge zu Kranken⸗, Unfall⸗, Alters⸗ und Invaliden⸗ versicherungs⸗, Wittwen⸗, Waisen⸗ und Pensionskassen.

des Aba. Lückhoff:

Als Ziffer 7 binnzufügen: 1“

Die an deutsche Versicherungsgesellschasften zu entrichtenden Versicherungsbeiträge für Unfall⸗ und Lebensversicherung in Höhe bis zu 500 jährlich und sofern dieselben 5 % des Jahres⸗ einkommens nicht übersteigen.

des Abg. Fegtex:

zum I 3 folgenden Zusatz zu beschließen:

„wohin auch die Deich und Siellasten, überhaupt alle durch Gesetz festgestellte Wasserbaulasten zu zählen sind.“

Zu I Nr. 1 erklärte auf Anfragen der Abgg. von Christen und Hansen der Regierungskommissar Ge⸗ heime Finanz Rath Wallach, daß die Ausgaben für jede Art der Sachversicherung bei Berechnung der Einkommensteuer in Abzug kommen würden; es gelte das auch bezüglich der Beiträge zu den Deichgenossenschaften; bei den Wasser⸗ genossenschaften werde zu untersuchen sein, ob es sich um Er⸗ haltung des Einkommens oder um Melioration handele.

Gegenüber den Bedenken des Abg. Bohtz, daß das Gesetz es zweifelhaft lasse, wie bei landwirthschaftlichen Betrieben die Beiträge zur Abwehr von Seuchengefahr, zu den Schulbau⸗, Kirchenlasten u. dergl. bezüglich der Einkemmensteuerberechnung anzusehen seien, setzte Finanz⸗Minister Dr. Miquelauseinander, daß derattige Detailfragen in dem Gesetz selbst nicht geregelt werden könnten, sondern der pflichtmäßigen und unabhängigen Entscheidung der Steuerbehörden überlassen bleiben müßten.

Nach kurzen Bemerkungen des Abg. Fegter und des Re⸗ gierungskommissars, Geheimen Finanz⸗Raths Wallach wurde Nr. 1 angenommen. Bei Nr. 2 entgegnete auf eine Frage des Abg. Grafen Strachwitz, ob Amortisationsbeiträge heran⸗ gezogen werden sollten, der Geheime Finanz⸗Rath Wallach, daß dies von der Lage des einzelnen Falles abhänge und auf die Klage des Abg. von Tiedemann (Bomst) über die gegenwärtige verschiedene Praxis der Finanz⸗Minister Dr. Miquel, daß durch den Steuergerichtshof in Zukunft eine Einheitlichkeit des Verfahrens hergestellt werden würde. Nr. 2 wurde an⸗ genommen, ebenso nach einer kurzen Aeußerung des Abg. von Strombeck Nr. 3. Bei Nr. 4 befürwortete Abg. Graf Strachwitz seinen Antrag, der Finanz⸗Minister Dr. Miquel bat, denselben abzulehnen.

Abg. Schmieding wollte den Bergbau in den Para⸗ graphen aufgenommen sehen. Geheimer Finanz⸗Rath Wallach bezeichnete das als überflüssig.

Nach längerer Diskussion, an der noch die Abgg. Freiherr von Huene, Dr. Enneccerus, Hoeppner, Freiherr von Zedlitz, von Eynern, Ottens, Freiherr von der Reck, Richter, Graf zu Limburg⸗Stirum und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel und der General⸗ Steuer⸗Direktor Burghart sich betheiligten, wurde Nr. 4 unter Einfügung des Antrags Schmieding und Ab⸗ lehnung aller anderen Abänderungsanträge nach dem K missionsvorschlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

Die Wahlprüfungs⸗Kommission des Reichstages beantragt, die Beschlußfassung über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Grumbt im 8. Wabhlkreise des Königreichs Sachsen aus⸗

zufetzen.

Die Volksschulgesetz⸗Kommission der Abgeordneten nahm vorgestern, wie die N. A. Z. berichtet, §. 124 der Vorlage (Nebenämter und Neben⸗ beschäftigungen der Lehrer) nach Ablehnung mehrerer An⸗ träge unverändert an. In §. 125 (Anwendung der Vorschriften des Disziplinargesetzes für die nichtrichterlichen Beamten) blieb Abs. 1: „Der Kreis⸗Schulinsrektor ist befugt, Geldbußen bis zu 9 zu ver⸗ hängen, unverändert. Dagegen erhielten die Absätze 2 und 3 nach dem Antrag der freien Vereinigung“ folgende Fassung: „Gegen Volks⸗ schullehrer und Lehrerinnen kann auf Versetzung in ein anderes Amt von gleichem Range, jedoch mit der Verminderung des Diensteinkommens und Verlust des Anspruchs auf Umzugs⸗ kosten oder einen von beiden Nachtheilen erkannt werden. Einstweilig angestellte Lehrer können ohne ein förmliches Disziplinarverfahren von der Bezirksregierung entlassen werden.“ Absatz 4 lautet: „Bei der zwangsweisen Versetzung von Lehrern und Lehrerinnen in den Rrhestand entscheidet in erster Instanz die Bezirksregierung, in der Rekursinstanz der Unterrichts⸗Minister.“ Diese Fassung blieb un⸗ verändert, ebenso die §§. 125 und 126 (Dienstreisen zu Konferenzen

des Hauses A

und Umjzugskosten).

Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 3. Stader Wahlbeirk (Neuhaus a. d. Oste, Hadeln), Pastor emr. Pfaff, hat sein Mandat niedergelegt.

Aus der Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts

8 Senat) vom 4. d. M. steht den Kreisbeamten wegen

isziplinarstrafverfügungen des Landraths die 1 Zwar gewährt der §. 134 Nr. 3 der Kreisordnungs⸗Novelle unmittelbar dem Land⸗ rathe und durch Hinweis auf den § 68 auch dem Kreisausschusse und dem Regierungs⸗Präsidenten die Befugniß zur Verhängung von Ordnungsstrafen; obwohl nun der so in Bezug ge⸗ nommene §. 68 gegen Strafverfügungen des Kreisausschusses oder des Regierungs⸗Präsidenten nach vorangegangener

die Klage an das Ober⸗Verwaltungsgericht gewährt hat, so hat doch weder diese Vorschrift, noch auch der §. 134 Nr. 3 selbst das gleiche Rechtsmittel gegen die Strafverfügungen des Landraths zugelassen. Bezüglich dieser müssen daher der §. 21 des g. e 7h vom 21. Juli 1852 und die dort vorgesehenen Rechtsmittel die Beschwerde im vorgesehenen Instanzenzuge unter Ausschluß des Streit⸗ verfahrens auch jetzt noch Anwendung finden.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Konvertirungen und Umtausch von Inbaberpapieren sind Anschaffungsgeschäfte, welche dem Reichsstempel für Schlußnoten unterliegen. §. 6, Tarif Nr. 4 des Gesetzes vom 29. Mai/3. Juni 1885 Ein Bankgeschäft hatte für einen Kunden den Umtausch 5 % Prioritäts⸗Obligationen der Kaschau⸗ Oderberger Eisenbahn gegen 4 % Prioritäts Obligationen derselben Gesellschaft, im Verhältniß von 100: 110,50, ferner den Um⸗ tausch 4 % Prioritäts⸗Obligationer verstaatlichter Privatbahnen gegen 3 ½ % preußische Konsols ohne Ertheilung gestem⸗ pelter Schlußnoten bewirkt und den von der Steuerbehörde nachträglich erhobenen Stempelbetrag zurückgefordert. Nachdem die Vorinstanzen die Klage des Bankgeschäftes gegen die Steuer⸗ behörde abgewiesen, ist die Revision von dem Rieichs⸗ gericht für unbegründet erklärt worden. Dasselbe geht davon aus, daß jedes auf den Eigenthums erwerb an Mobilien gerichtete Vertrags⸗ geschäft ein Anschaffungsgeschäft im Sinne des Stempelgesetzes enthalte, und daß ein solches Geschäft auch dann für vorliegend zu erachten sei, wenn, wie in dem gegebenen Falle, durch Ab⸗ kommen zwischen Gläubiger und Schuldner unter Herab⸗ setzung des Zinsfußes und unter Abänderung der bisherigen Schuldmodalitäten das zinstragende Werthpapier gegen ein anderes von gleicher Kategorie umgetauscht werde. da alsdann eine völlige Umwandlung des Schuldverhältnisses anzunehmen sei. Das Reichs gericht läßt es hierbei, weil für die zur Frage stehenden Konver⸗ tirungen unerheblich, ausdrücklich unentschieden, ob ein Anschaffungs⸗ geschäft auch dann anzunehmen sein würde, wenn die neuen Werth⸗ papiere von den alten sich lediglich im Zinsfuß unterschieden.

Die Entscheidung wird für die Handelskreise von weitgehender Bedeutung sein

Die Erfüllung einer Grundschuld (Zahlung derselben gegen Cession oder Quittung) hat nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, IV. Civilsenats, vom 6. November 1890, im Gebiet des Preuß Rechts Mangels besonderer Bestimmung an demjenigen Orte zu erfolgen, wo das Grund buch des verpfändeten Grundstücks ge⸗ führt wird

Land⸗ und Forftwirthschaft.

Die Zuckerrüben⸗Ernte

ist auch am Niederrhein der Quantität nach zwar zufriedenstellend gewesen, entspricht aber hinsichtlich der Qualität nicht den gehegten Erwartungen, da die Rüben nur einen Zuckergehalt von 13 % gegen 15 % im Vorjahre zeigen. Dazu kommt, daß die Rüben sehr durch den früh eingetretenen Frost gelitten und durch denselben noch mehr an ihrem Zuckergehalt eingebüßt haben, so daß die Hoffnungen für das Resultat der Campagne welche noch nicht beendet ist, ziemlich niedergedrückt sind. 8

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Paris, 13. Februar. (W. T. B.). Der Gouverneur vom Senegal hat, nachdem mehrere Fälle von gelbem Fieber zu Bonny, in den englischen Besitzungen an der Nigermündung, festgestellt worden, eine fünftägige Quarantäne für alle Provenienzen aus dem Süden der Kolonie und eine Quarantäne von 23 Tagen für die Provenienzen aus Bonny, Sierra⸗Leone und solchen Punkten der Küste angeordnet, an denen wirksame Quarantäne⸗Maß⸗ regeln voraussichtlich nicht getroffen werden.

Handel und Gewerbe. 8

In Italien sind bekanntlich seit 29. v. M. Aenderungen der Zölle auf Mineral⸗, Harz⸗ und Theer⸗Oele, ölige Samen, sowie der Grenzzuschlags⸗Taxen auf Spiritus und Spiritus enthaltende Produkte provisorisch in Kraft getreten.

Gleichzeitig hat die italienische Regierung mehrere weitere, augenblicklich noch der Kammer zur Berathung vorliegende Zolltarifänderungen in Vorschlag gebracht, und zwar namentlich: Erhöhung für Farben aus Theer oder anderen bituminösen Substanzen (Pos. 70 des Generalzolltarifs) und Filze, in Theer getränkt (Pos. 133), Ermäßigungen für Muffs (Pos. 192), Nadeln ohne Oehr oder mit mangelhaftem Oehr (Pos. 225) und für nicht eingefaßte, bearbeitete Korallen (Pos. 324).

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. Februar gestellt 10 729, nicht recht⸗ leitig gestellt 281 Wagen. In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 3195, nicht rechtzeitig gestellt 1929 Wagen.

Subhastations⸗Resultate.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berl stand 8 im Grundbuche von Niederbarnim Band 86 Nr. 3555 auf den Namen des Stellmachermeisters Bernhard Schroeter und des wurde zu Eindrittel⸗Antheil der Geldschrankfabrikant Paul Mailllefert, Maurermeisters Wilhelm Sommer eingetragene, in der Jagow⸗ straße 16 belegene Grundstück zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf 202 370 festgesetzt. Ersteher Dennewitzstraße 35, und der Tischlermeister Ferdinand Knorr, Winterfeldtstraße 23, zu Zweidrittel⸗Antheilen, für das Meist⸗ gebot von zusammen 226 430 ℳ%ℳ Ferner das im Grundbuch von den Umgebungen Band 140 Nr. 6411 auf den Namen des Kauf⸗ manns Simon Silbermann eingetragene, in der Stralsunder Straße 60 belegene, mit 8280 Nutzungswerth veranlagte Grund⸗ stück. Das geringste Gebot wurde auf 1310 festgesetzt. Für das Meistgebot von 138 001 wurde der Tischlermeister Gustav Schmidt, Gartenstraße 81, Ersteher.

Aufgehoben wurde des Verfahren der Zwangsversteigerung in den noch verzeichneten Sachen: Grundbuch von den Umgebungen Band 132 Nr. 6163, Ecke der Reichenbergerstr. u. der Straßeb, dem Maurermeister Job. Gerbsch gehörig, und die Termine am 13. Februar cr. Grundbuch wie vorher Band 149 Nr. 6692, Friedenstraße 96a, und die Termine am 18. März 1891. Grundbuch von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 25 Nr. 913, Gneisenaustraße 64, und die Termine am 10. März cr.

Berlin, 13. Februar. (Amtliche Pretsfeststellung fuüͤr Butter, Käse und Somalz.) Butter: Hof⸗ und Genossen⸗ schaftsbutter Ia. 105 107 ℳ, IIa. 102 104 ℳ, IIIa. —, do. abfallende 95 101 ℳ, Land⸗, Preußische 80 83 Netzbrücher 80 83 ℳ, Pommersche 82 84 ℳ, Poln. 80 83 ℳ, Baver. Senn⸗ butter 93 97 ℳ, do. Landbutter 80 85 ℳ, Schles. 80 83 ℳ, Galizische 70 75 Margarine 40 70 Käse: Schweizer, Emmenthaler 93 98 ℳ, Bayperischer 75 80 ℳ, do. Ost⸗ und Weß⸗ preußischer, Ia. 72 78 ℳ, do. II a. 65 70 ℳ, Holländer 80 90 ℳ, Limburger 40 46 ℳ, Quadratmagerkäse Ia. 22— 26 ℳ, do. IIa. 12 16 Schmalz: Prima Western 17 % Ta. 37,50 ℳ, reines, in Deutschland raffinirt 40,00 43,00 *ℳ Berliner Bratenschmalz 42,00 46,00 Fett, in Amerika rafänirt 36,00 ℳ, in Deutschland raffinirt 39,00 41,00 ꝗℳ Tendenz: Butter: Bei stärkerer Nachfrage zogen Preise an. Schmalz:

Tendenz: ruhig. 8 gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der

In der a Deutschen Genossenschafts⸗Bank von Spoergel,

Parrisius u. Co. in Berlin wurde von den persönlich haftenden

Gesellschaftern der Abschluß für das Rechnungsjahr 1890 vorgelegt. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto schließt mit einem Reingewinn von 1 725 223 (1889: 1 483 827 ℳ) Der Aufsichtsrath beschloß der zum 7. März d. J. einzuberufenden Generalversammlung die Ver theilung einer Dividende von 7 % (1889: 8 %) auf das dividenden bere htiate Kapital von 21 000 000 (1889: 15 000 000 ℳ) vor zuschlagen.

Der Aufsichtsrath der Deutschen Grundschuld⸗Ban hat beschlossen, die ordentliche Generalversammlung auf de 13. März d. J. einzuberufen, derselben die Vertheilung einer Dividend von 6 ½ % vorzuschlagen und den Antrag zu stellen, das Aktienkapita von 3 auf 6 Millionen zu erhöhen, unter Abänderung des §. 4 des Statuts, welcher vom Kapital handelt.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“: Die Lage des oberschlesischen Eisen marktes hat sich wenig geändert. Die Spezifikationen gehen zwa etwas besser ein als in den Vorwochen, jedoch noch nicht ausreichend zu einer vollen Beschäftigung. Indessen ist Vertrauen auf ein bessere Frühjahrsgeschäft vorhanden, hervorgerufen durch den voraus sichtlich großen Bedarf an diversen Eisensorten zu Eisenbahnzwecken. Da das produzirte Roheisen noch immer den Verbrauch übersteigt, so werden die Bestände immer größer, und das Geschäft in Alteisen liegt in Folge dessen ganz darnieder. Was das Walzeisen geschäft anlangt, so ist der Verbrauch an Handelseisen im Inlande gegenwärtig noch nicht bedeutend und der Export sehr schwach; nur einzelne größere Werke, wie Königshütte und Martha⸗ hütte, erfreuen sich eines regeren Absatzes. Das Geschäft in Blechen hat sich ebenfalls noch nicht günstiger gestaltet. Die Feinblechpreise sind, wie schon früher berichtet, in hohem Grade ver⸗ lustbringend. Etwas besser steht das Geschäft in Grobblechen. Die Eisengießereien sind auch noch schwach im Betriebe, weil der Bedarf an Handelsguß gedeckt ist und Bestellungen auf Bau⸗ und Maschinenguß noch nicht in genügendem Umfange eingehen; auch hier wird vom Frübjahr das Beste erhofft. Ganz gleich verhält es sich mit den Maschinenfabriken und Eisenkonstruktions⸗Werkstätten; dieselben beschäf⸗ tigen sich gegenwärtig zum größten Theile mit Anfertigung von kleineren Objekten und mit Ergänzungs⸗ resp. Reparatur⸗Arbeiten für die ober⸗ schlesischen Werke. In Zink ist die Stimmung fortgesetzt eine feste. Auch in den Londoner Notirungen kommt seit Anfang laufender Woche eine festere Haltung zum Ausdruck, und haben sich die dortigen Preise den hiesigen mehr und mehr genähert. Schlesisches Vereins⸗ zink zuletzt 46,60 bez., W H-Zink 48,50 pro 100 kg franco Bres lau.

1 Der Aufsichtsrath der Vereinigten Bautzener Papier⸗ fabrik.en hat dem Antrage des Vorstandes gemäß beschlossen, von dem für das Geschäftsjahr 1890 sich ergebenden Gewinn 160 499 abzuschreiben und eine Dividende von 8 % gegenüber 7 % im Vor⸗ jahre zur Vertheilung zu bringen. Die ordentliche Generalversamm⸗ lung soll em 3. März d. J. stattfinden.

Der Aufsichtsrath der Jutespinnerei und Weberei in Bremen hat die Dividende pro 1890 auf 7 % (gegen 5 % im Vor⸗

jahre) festgesetzt.

Leipzig, 13. Februar. (W. CT. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 4,27 ½ ℳ, pr. är; 4,30 ℳ, pr. April 4,30 ℳ, pr. Mai 4,30 ℳ, pr. Juni

M 4,32 ½˖ ℳ, pr. Juli 4,35 ℳ, pr. August 4,35 ℳ, pr. September

* 3 4.35 ℳ,

pr. Oktober 4,37 ½ ℳ, pr. November 4,37 ½ ℳ, pr ezember 4,37 ½ Umsatz 65 000 kg. Schwach.

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Verkehrs⸗Anstalten.

Die Post von dem am 14. Januar aus Shanghai ab⸗ gegangenen Reichs⸗Postdampfer „Preußen“ ist in Brin disi eingetroffen und gelangt für Berlin voraussichtlich am 16., Vor⸗ mittags, zur Ausgabe.

Allenstein, 13. Februar. (W. T. B.) Das Eisenbahn⸗ Betriebsamt Allenstein macht bekannt: Der Betrieb auf den Strecken Allenstein Wormditt und Mehlsack Per⸗ wilten ist wiederhergestellt.

Bromberg, 13. Februar. (W. T. B.) Die Eisenbahn⸗ Direktion macht bekannt: Die Nebenbahn Garnsee Lessen ist in Folge von Schneeverwehungen auf unbestimmte Zeit gesperrt.

Hamburg, 13. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer „India“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktien⸗Gesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Morgen Lizard passirt.

London, 13. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Roslin Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreise von Capetown abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Dunbar Castle“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown abgegangen.

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Theater und Mufik.

Königliche Theater. 8

Se. Majestät der Kaiser und Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich besuchten gestern die dritte Vorstellung des Schau⸗ spiels „Der neue Herr“ und gaben wiederbolt Ibren Beifall zu er⸗ kennen. Der Andrang zu den Aufführungen des Wildenbruch'schen Stücks ist so bedeutend, daß dasselbe in der nichsten Woche viermal (Montag, Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend) gegeben werden wird. In den Spielplan des Schauspielhauses soll nach längerer Pause F. von Schönthan's Lustspiel „Roderich Heller“ wieder aufgenommen werden.

Im Opernhause geht am Montag Lerßing's „Undine“ mit den Damen Herzog, Lammert und Kopka mit den Hrrn. Kraus, Betz, Lieban, Krolop und Stammer in S Der Dienstag bringt die erste Wiederholung der Oper „Hiarne“ von Ingeborg von Bronsart.

Der Spielplan der Oper für die Zeit vom 15. bis 21. Fe⸗ bruar lautet: Sonntag: „Oberon“. Montag: „Undine“. Dienstag: Zum ersten Male wiederholt: „Hiarne“’. Mittwoch: „Don Juan. Donnerstag: „Hiarne“. Freitag: „Die lustigen Weiber von Windsor“. Sonnabend: „Carmen“. 18

Für das Schaufpiel: Sonntag: „Was ihr wollt.“ Montag: „Der neutc Herr“. Dienstag: „Der Bibliothekar“. Mittwoch: „Der neue Herr“. Donnerstag: „Der neue Herr“. Freitag: „Roderich Heller’. Sonnabend: „Der neue Herr“.

Deutsches Theater.

Die nächste Aufführung des Schauspiels „Ehrbare Mädchen“ findet am Donnerstag statt; da sich das Stück für einen Theater⸗ abend nicht ganz ausreichend erweist, wird ihm das bekannte kleine Drama „Ehrenschulden“ von Paul Heyse voraufgehen. Morgen und Sonnabend wird Grillparzer's Drama „Des Meeres und der Liebe Wellen“ gegeden. Montag, Mittwoch und Freitag finden Wieder⸗ holungen von dem Schauspiel „Die Kinder der Excellenz“ statt. Am Dienstag kommt der „Pfarrer von Kirchfeld“ zur Aufführung.

Berliner Theater.

Die jüngste Novität, Dumas' Lustspiel „Ein Freund der Frauen“, wird am Montag, Donnerstag und Sonnabend der neuen Woche wiederholt. Richard Voß’ „Wehe den Besiegten“ kommt am morgigen Sonntag und am Mittwoch zur Aufführung, während Schönthan'’s und Kadelburg's noch immer überaus zugkräftige „Goldfische“ am Dienstag, Freitag und am Sonntag Abend in Scene gehen. Die morgige Nachmittagsvorstellung bringt „Kabale und Liebe“, Auf ärztliche Anordnung muß Direktor Ludwig Barnay sich für kurze Zeit eine Erholungspause gönnen, und können deshalb „Kean“ und „Gra Waldemar“, die bisher stets volle Häuser erzielten, vorläufig nicht au dem Repertoire erscheinen.

. Lessing⸗Theater.

Am nächsten Donnerstag findet ein Novitäten⸗Abend statt, der sich aus einem von Eugen Zabel bearbeiteten, zweiaktigen Charakter⸗ bild „Das Gnadenbrod“ von Jwan Turgeniew und einem drei⸗ aktigen Schauspiel „Fortuna“ von Hermann Faber zusammensetzt einem dramatischen Erstlingewerk, das bereits in Hamburg und Frank⸗

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