1891 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

liegen, aber keineswegs vollständig beseitigt werden. Denn es werden auch eine Menge Kommunallasten in anderer Form erhoben, wie ich schon mehrfach gezeigt habe, und solche trifft der Antrag des Hrn. Grafen Strachwitz wieder nicht. Wie uch rechnen mögen, Sie kommen aus der Sache nicht heraus; Sie machen eine künstliche Ungleichheit; indem Sie sich einen einzelnen Fall vorstellen, der Ihnen billig zu berücksichtigen scheint, begehen Sie im Großen und Ganzen eine enerelle Ungerechtigkeit und schaffen eine generelle Ungleichheit in der ganzen Monarchie. (Lebhaftes Bravo!)

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum: Wenn seine Freunde lo schlimme Agrarier wären, wie man gewöhnlich annehme, dann müßte sie den Antrag des Grafen Strachwitz annehmen, denn die Grundbesitzer häͤtten davon einen Vortheil. Wenn der Abg. Richter die Steuer betrachte als ein Aeguivalent für den Schutz des Staates, so be⸗ weise er damit etwas gegen sich selbst. Denn der Staat ermögliche überhaupt erst, daß Gemeinden vorhanden seien, also könnten die Gemeindesteuern nicht vom Einkommen abgezogen werden. Aus der Debatte sei hervorgegangen, daß unter den Kommunalabgaben sehr viele Ausgaben für allerlei Annehmlichkeiten seien; es würde dahber sehr unberechtigt sein, dafür Abzüge zu gestatten. Mit der Belastung des Westens sei es ein eigenes Ding. Man habe erlebt, daß die Staatssteuern im Westen sehr niedrig seien und dann renom⸗ mirten die Herren nachher mit den großen Kommunalsteuern. Er bitte, es bei der Regierungsvorlage zu belassen. ““

Unter Annahme des mehr redaktionellen Antrages Schmie⸗ ding wird Nr. 4 nach dem Antrage der Kommission an⸗ genommen; die Wiederherstellung der Regierungsvorlage wurde mit 147 gegen 143 Stimmen abgelehnt.

Zu Nr. 5 empfiehlt

Abg. von Tiedemann (Bomst) seinen Antrag,

Beschlusse der Gewerbesteuer⸗Kommission entspreche. werbesteuer⸗Gesetz befinde sich ein ähnlicher Passus, den sion aber geändert habe. 8 8

General⸗Steuerdirektor Burghart hält den Antrag für bedenklich, denn er könne dahin führen, daß ein Besitzer von We thpapieren einen Kursrückgang seiner Werthpapiere als Verlust anrechne.

Abg. Dr. Hammacher spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus, welchen Abg. von Tiedemann darauf vorläufig zurückzieht, mit der Bitte, in Nummer 5 nur die Worte: „so weit solche nicht aus Betriebseinnahmen beschafft sind“, zu streichen.

General⸗Steuerdirektor Burghart erklärt, auf diese Worte keinen besondern Werth lege.

Abg. Dr. Ritter wünscht zur Klarstellung der Sache eine Er⸗ klärung der Regierung darüber, das eine Verminderung der Werth⸗ substanz in Abzug zu bringen sei, wie es schon im Kommunalsteuer⸗ gesetz bestimmt sei.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich habe in der Kommission erklärt, daß der vorliegende Antrag an sich mit den im Kommunalsteuergesetz ge⸗ troffenen Bestimmungen sich im Einklang befinde, auch dies Gesetz in diesem Punkt, es handelte sich gerade um die Frage, die der Abg. Dr. Ritter angeregt hatte speziell beim Bergbau so zu handhaben sei, wie das Kommunalsteuergesetz vorschreibe. Diese Erklärung kann ich lediglich wiederholen, das entspricht genau dem Standpunkt der Vorlage, da es sich hier um eine Verminderung der Substanz beim, V

Bergwerksbetriebe handelt.

Abg. Burghardt (Lauban) bittet den Abg. von Tiedemann seinen Antrag auf Streichung der Worte „soweit solche nicht aus den Betriebseinnahmen beschafft sind“, aufrecht zu erhalten.

Akg. Dr. Hammacher: Die Aufrechterhaltung der angefochtenen Worte der Nr. 5 würde zu großen Subtilitäten in der Rechnung führen und die Deklaration erschweren. Von großer Bedeutung würde die ganze Sache nicht sein. Im Prinzip seien die Ausführungen des Regierungskommissarius vollständig berechtigt. 8

General⸗Steuerdirektor Burghart widerspricht diesem Antrag; denn wenn eine Maschine aus den Einnahmen ei S

1

daß die Regierung

r e e ines Jahres beschafft worden sei, der Staat also für diese Summe eine Steuer nicht erhalten habe, dann könne sich die Regierung nachher nicht noch Ab⸗ schreibungen für diese Maschine gefallen lassen. Abg. Goldschmidt svpricht sich ebenfalls für die Streichung der angefochtenen Worte aus. Finanz⸗Minister Dr. Miquel: ö . Meine Herren! Ich verstehe den Gang dieser Diskussion gar nicht; er ist mir, je länger ich zugehört habe, desto dunkler geworden. Jedermann aus der Praxis weiß doch, daß das eine Unternehmen sehr viel neue Ausgaben aus dem Betriebe nimmt, wie man zu sagen pflegt, und das andere aus dem Kapital⸗Conto, darüber kann doch gar kein Zweifel sein, um diesen Unterschied handelt es sich hier im vorliegenden Fall. Wenn eine Ausgabe, die auch hätte auf Kapital⸗Conto gemacht werden können, von einem Unternchmer aus den laufenden Betriebseinnahmen genommen wird, so vermindert sich das Reineinkommen in dem betreffenden Jahre um diesen Betrag, und kann also der Prozentsatz für die Ab⸗ nutzung nicht noch einmal dem Staat zur Last fallen. Dies allein soll der Zusatz ausdrücken, wenigstens so ist die Vorlage zu verstehen, und wir haben sie durch diesen Zusatz hier deklarirt. Nun k nicht Derjenige, der in der glücklichen Lage ist, viele Anlagen aus seinen Betriebsmitteln machen zu können, gegenüber Demjenigen be⸗ günstigt werden, der genöthigt ist, dies durch Uebernahme auf das Kapital⸗ Conto zu thun. Einer der Herren Vorredner ha vollständig Unrecht, wenn er glaubt, daß diese Bestimmung die kleinen Unternehmer benachthei⸗ ligt und die großen begünstigt. Es kann sogar, wenn man über⸗ haupt diesen Gegensatz machen will, gerade umgekehrt der Fall sein. Es kann eine Aktiengesellschaft es für gerathen halten, sehr wenig Dividenden Jahre hindurch zu vertheilen und alle möglichen neuen Aus⸗ gaben aus Betriebsmitteln zu decken. Dann bezahlt diese Aktiengesellschaft in diesen Jahren wenig an Dividende. Nachher allerdings kommt das möglicherweise wieder in der erhöhten Divi⸗ dende der Einkommensteuer zu Gute. Ein Privatmann aber kann auf diese Weise sich ein Vermögen erwerben, und es ist einer der wichtigsten Gründe für die Erbschaftssteuer, daß hier Abschreibungen verschiedener Art ein Vermögen erworben werden 1, welches bei Lebzeiten dem Staat niemals zu Gute kommt. Hier hat weiter nichts ausgedrückt werden sollen, al daß die⸗ jenigen Abrechnungen, welche bereits dem Staat voll zur Last gekommen sind bei der ersten Verausgabung, in der Berechnung der Höhe des Einkommens nicht noch außerdem dem Staat doppelt zur Last gelegt werden sollen in der allmählichen Abrechnung der Abnutzungsprozente. Ich glaube, Sie müssen wirklich diesen Satz stehen lassen. Wenn er nicht ganz deutlich sein sollte, so mag man ihn besser redigiren, aber wenn Sie jetzt ihn gänzlich herausbringen, so würden Sie die aller⸗ größte Unklarheit schaffen. 8 Abg. Stengel: Für den praktischen Mann sei die Vorschrift unverständlich. 8 1” General⸗Steuerdirektor Burghart: Wenn das Prinzip be⸗ rechtigt sei, dann müsse es auch anerkannt werden. . Akg. Stengel: Das Prinäp sei ja vollständig richtig, aber ein

Unterschied zwischen dem Kapitalkonto und den Betriebseinnahmen bestehe nicht, wie er hier vom Minister und seinem Stellvertreter gemacht sei.

Finanz⸗Minister 2

Es ist jetzt zu konstatiren, alle in der Sache einig sind, nur stoßen sich die Herren an der g. Dann möchte ich wirklich bitten, eine andere Fassung vorzuschlagen, aber nicht den nothwendigen Satz selbst zu streichen. Ich will Ihnen ich eine Fassung nennen, die die Zweifel behebt, welche die Herren haben. Dann sagen Sie: ‚„soweit solche nicht unter den Betriebsausgaben bereits verrechnet sind.“ Dann ist die Sache klar. Ich bitte, diesen Antrag zu stellen. Ich kann ihn ja selbst nicht stellen. (Heiterkeit.) Aber Sie dürfen den Gedanken selbst nicht beseitigen; darauf kommt es mir nur an.

Hr. Abg. Stengel angeführt hat, ist ganz zutreffend. Zenn eine Ausgabe, welche auf Kapital⸗ Conto önnte, auf Betriebskosten gebucht wird, 1 1 f is beben: die Ausgabe ist weggeschrieben, sie ist nicht mehr und wir wollen nur nicht, daß diese weg⸗ geschriebene Ausgabe weiter der Staatskasse zur Last kommt durch fortwährende Abschreibungen darauf. Das ist der ganze Sinn der Sache.

Abg. von Tiedemann (Bomst) erklärte, daß er diese Finanz⸗Minister vorgeschlagene Fassung seinerseits aufnehme.

Abg. Dr. Hammacher fürchtet, daß diese Vorschrift ühren könne, daß allzu viel Ausgaben auf die Betriebsaus übernommen würden. 8

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Hr. Abg. Hammacher irrt sich doch durchaus über die Wirkung. Ich möchte ihn fragen, ob ein Geschäftsunternehmer, welcher einen Gegenstand angeschafft, denselben aber völlig abgeschrieben hat im

sich selbst später darauf noch Abnutzungsprozente berechnet. (Rufe: nein!) Gewiß nicht, und wenn er das nicht thut, kann er auch nicht verlangen, daß dem Staat zur Last kommen; er wird gar nicht auf den Gedanken kommen. Also einen Nachtheil kann ich gar nicht hierin sehen. Denn in der richtigen Rechnungs⸗ und Buchfübrung der kaufmännischen Praxis wird ja derartiges gar nicht vorkommen; das wäre geradezu dem Staat gegenüber eine Fälschung.

Wenn der Abg. Hammacher wünsch z mehr aus den Be⸗ triebsmitteln erneuert wird und reibungen stattfinden, so hindert ja die hier dies in keiner Weise.

was der Censit mit Reck schreibt, wird ihm ja in der seines Netto Einkom Also diese Gefahr

te wirklich bitten, daß Sie hier nicht Unklarheiten hinein⸗ bringen, die Sie selbst nicht wollen, wenigstens die Herren von drüben ausdrücklich abgelehnt haben.

Der Antrag von Tiedemann (Bomst) wird darauf angenommen und mit ihm die Nr. 5.

Zu Nr. 6 bemerkt

Abg. Richter: Er nehme nur mit einer gewissen Schüchternheit das Wort bei dieser Debatte, nachdem der Minister vor ihm ge⸗ warnt habe als dem Führer der Minusmacher, während der Minister

der Führer der Plusmacher sei. (Heiterkeit.) Das Haus habe die Pflicht, die Vorlage so gut wie möglich zu gestalten: deshalb wünsche er, daß nicht bloß die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge abgezogen würden, sondern auch andere Beiträge, welche nur vertrags⸗ ernommen seien. Auf die weitergehenden Anträge wegen versicherungsprämien wolle er jetzt nicht eingehen; sollten mmen werden, so werde ja eine Korrektur der Beschlüsse in können. Die Vorlage sei ein Unrecht gegenüber den Civilpersonen. Der Beamte habe nicht bloß Anspruch auf Gehalt, sondern auch auf Pension und Reliktenversorgung. Der Werth dieser Versorgung werde aber nicht dem Gehalt hinzugerechnet. Dadurch entständen große Ungerechtigkeiten. Ein Arzt, der an einer Anstalt mit Pensionsanspruch angestellt sei, stehe besser da, als ein anderer Arzt mit gleichem Einkommen, denn der Letztere müsse von seinen 6000 erst einen erheblichen Theil abgeben, um für sein Alter und seine Hinterbliebenen zu sorgen. Die Arbeiter würden auch besser gestellt, denn ihre Versorgungsbeiträge würden angerechnet, während kleine Handwerksmeister und Kaufleute, die den Arbeitern vollständig gleichständen, ihre Versicherungsbeiträge nicht

dürften. adurch würden diese Personen freiwillig p Versicherung abgeschreckt. Die Gesetzgebung habe jetzt sehr Rücksicht genommen auf die Männer der körperlichen Arbeit, man sollte auch Rücksicht nehmen auf die geistigen Arbeiter. Denn körper⸗ liche Arbeit werde erst gewinndringend durch die Leitung der geistigen Arbeit. (Zustimmung.)

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ich bin erfreut, in diesem Falle mit dem Abg. Richter ganz ein⸗ verstanden zu sein, nur darin nicht, daß dieser Antrag und diese längere Ausführung nothwendig war. Meine Herren, in der Re⸗ gierungsvorlage im §. 9 steht:

„Die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Beiträge zu Kranken⸗, Unfall⸗, Alters⸗ und Invalidenversicherungs⸗, Wittwen⸗, Waisen⸗ und Pensionskassen.“

Da steht von gesetzlichen, auf Grund Gesetzes zu entrichtenden Beiträgen auch nicht ein Wort. Der Betrag jeder Verpflichtung, die eingegangen ist, solche Beiträge zu entrichten, kann abgezogen werden, ob diese Verpflichtung entstanden ist durch Gesetz oder durch Vertrag. Der Hr. Abg. Richter hat wahrscheinlich die Regierungsmotive nicht verstanden. Es heißt auf Seite 47 der Regierungs⸗

mäßig üb sie angeno

der dritten Lesung eintreten

ganz richtig motivpe: „Die Beiträge zu Kranken⸗ u. s. w. Kassen sind nur insoweit abzugsfähig, als ihrer Entrichtung eine entsprechende allgemeine, die Freiwilligkeit der Ausgabe ausschließende Verpflichtung zu Grunde liegt. Hiermit geht die Bestimmung §. 30 Absatz 3 des Gesetzes

der Nr 6 über die zu enge vom 1.,25. Mai

Ganz klar allerdings ist dies nicht ausgedrückt, das muß ich dem Abg. Richter zugeben, und dadurch kann vielleicht der Irrthum ent⸗ standen sein.

Was die Motive hier sagen wollen, ist dieses: Das bestehende Recht beschränkt die Abzugsfähigkeit auf die auf allgemeinen gesetz⸗ lichen Bestimmungen beruhenden Fälle; wir wollen aber in der Nr. 6 hierüber hinausgehen. Daher hat die Regierungs⸗ vorlage die Fälle, die der Hr. Abg. Richter mit seinem An⸗ trage treffen will, bereits getroffen; man kann sich sogar Fälle denken, wo die Regierungsvorlage noch weiter geht.

Meine Herren, die Regierung hat sich hierzu entschlossen, obwohl nicht ju verkennen ist, daß allerdings möglicherweise ein erheblicher Mißbrauch mit dieser Bestimmung getrieben werden kann; wir haben aber doch gecälscbt, daß die Möglichkeit eines Mißbrauchs der inneren Berechtigung der Sache gegenüber nicht in Betracht kommen könne, und haben daher diese Bestimmung so gefaßt, wie sie in der

Regierungs vorlage enthalten ist. Ich glaube somit, der Antrag des

Hrn. Abg. Richter ist jedenfalls nicht nothwendig; ich könnte mir sogar ich will das hier nicht näher ausführen Fälle denken, 1 wo die Regierungsvorlage noch weiter geht, als der Antrag.

Abg Richter: Nach der Begründung habe er nur annehmen können, daß es sich um Versicherungen auf Grund gesetzlicher Vor⸗ schriften handle. Das Weitergehen über den jetzigen Zustand habe er dahin verstanden, daß außer Pensions⸗ und Wittwenversicherung auch Unfall⸗, Kranken⸗ und Invalidenversicherung in Betracht kämen. Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ich habe gegen die Ersetzung des Wortes „die“ durch „alle“ nichts zu erinnern, habe auch nichts gegen den Antrag Richter; ich glaube aber, die Sache ist durch meine Erklärung für die praktische Handhabung genügend klargestellt.

Abg. Fritzen⸗Borken: Er habe die Sache auch nur verstanden wie der Abg. Richter und möchte deshalb den Antrag zur Annahme empfehlen.

Der Antrag Richter wird gegen die Stimmen der Konser⸗ vativen angenommen. Die Berathung wendet sich nunmehr dem Antrage des Abg. Lückhoff zu.

Im Laufe der Sitzung ist noch folgender Antrag des Abg. Rickert eingegangen, als Ziffer 7 folgenden Satz einzufügen: „Versicherungsprämien, welche für Verficherung auf das Leben, die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit gezahlt werden, so weit sie 900 jährlich nicht übersteigen“.

Abg. Lückhoff empfiehlt seinen Antrag. namentlich im Interesse der kleineren Leute, welche die Ausgaben für die Lebensversicherung mit versteuern müßten, dadurch würden sie abgeschreckt von der Ver⸗ sicherung, trotzdem sie auf diese Weise leicht für ihre Hinterbliebenen sorgen könnten

Abg. Rickert: Der Antrag des Vorredners gehe nicht weit genug; denn die Beschränkung auf 5 %o des Jahreseinkommens reiche bei älteren Personen nicht aus, um die Kosten einer Lebensversiche⸗ rung zu decken.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Ueber bloße Tendenzen sich zu äußern, und nicht über konkrete Anträge, ist etwas schwierig. Aber das will ich wohl aussprechen, daß ich mich gegen die Bestrebungen, die in diesen Anträgen enthalten sind, nicht absolut abwehrend verbalte.

In der Kommission kam diese Frage ja auch schon zur Sprache, und da war, glaube ich, auch der Hr. Abg. Rickert einer derjenigen, die doch Bedenken trugen, hier zuzustimmen, indem er, glaube ich, selber hervorhob, daß dies doch nur eine Form der Er⸗ sparung sei, und daß nicht begründet sei, einen Mann, der seine Ersparnisse in der Form der Lebensversicherung anlege, anders zu behandeln als einen Mann, der seine Ersparnisse in der Sparkasse hat. Das ist, glaube ich, in der Kommission mehr oder

veniger durchschlagend gewesen.

Trotzdem r, wenn in den Anträgen da unterschieden wird, wo unterschieden werden muß, wenn es sich um mäßige Beträge handelt, sodaß man nicht reiche Leute veranlaßt, in dieser Form die Einkommensteuer zu hinterziehen, so will ich mich nicht unbedingt ablehnend verhalten, weil ich allerdings mit den größten Werth darauf lege, daß gerade diese Form der Ersparung eine größere Verbreitung findet, als sie bisber gefunden hat. (Sehr gut!) Man kann die Sache sogar von dem Gesichtspunkt des Verhältnisses von fundirten und nicht fundirten Einkommen auffassen. Durch eine Lebensversicherung bekommt gewissermaßen ein nicht fundirtes Einkommen mehr oder weniger den Charakter eines fundirten Einkommens. Also ich sage: ganz ablehnend will ich mich gegen die Sache nicht verhalten. Wie aber die Anträge heute vorliegen, würde ich mich dagegen erklären müssen, und wenn die Herren An⸗ tragsteller vielleicht bis zur dritten Lesung die Sache zurückziehen wollen, bin ich nicht abgeneigt, darüber mit ihnen in näheres Be⸗ nehmen zu treten. Beispielsweise würde ich im eigenen Interesse der Tendenz, die die Herren Antragsteller verfolgen, den Satz in dem Antrag Lückhoff „und sofern dieselben 5 % des Jahreseinkommens nicht übersteigen“ unbedingt zu streichen beantragen. (Sehr richtig! links.) Denn da würden wir gerade die kleineren Vermögen, wo solche Zahlung veon 500 über 5 % des Jahreseinkommens

„am Allerschlechtesten behandeln.

Sache ist so, wie die Anträge vorliegen, nach meiner Mei⸗

2 z ss

herung eingegangen ist u. s. w.

Ich würde also bitten, daß die Herren vielleicht jetzt ihre An⸗ träge zurückziehen und zur dritten Lesung in dieser Beziehung gereiftere Anträge stellen.

Abg. Lückhoff strei 5 % des Jahreseinkommens.

Abg. Rickert: Der Antrag des Vorredners enthalte noch die Bezeichnung „deutsche“ Versicherungsgesellschaft; warum solle einem Manne, der in einer fremden Versicherungsgesellschaft versichert sei, nicht ebenfalls diese Begünstigung zu Theil werden. Wenn heute die Berathung vertagt werde, könnten die Anträge bis Montag besser

efaßt werden.

Um 4 Uhr wird darauf die weitere Berathung vertagt.

cht in seinem Antrage die Beschränkung auf

1

In Bezug auf die Bestimmung des §. 98 rungsgesetzees, wonach die Forderung des Entschädigu berechtigten an einen Dritten auf die Berufsgenos schaft übergeht, hat das Reichsgericht, III. Civilsenat, durch Ur vom 11. November 1890 ausgesprochen, daß die Feststellungen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über den von dem Verlet⸗ ten gegen die Berufsgenossenschaft erbobenen Schadensersatzanspru für die Civilgerichte nicht bindend sind, sobald die Genossen⸗ schaft auf Grund des §. 98 des Unfallversicherungsgesetzes den Dritten, welcher angeblich den Unfall durch sein Verschulden verursacht bat, im Regreßwege belangt. Eine derartige Regreßforderung sft, gleichwte eine vom Verletzten selbst gegen den Verschulder des Unfalls erhobene Schadensersatzklage, von dem Civilgericht nach den maßgebenden civilrechtlichen Vorschriften selbständig zu prüfen und zu entscheiden.

Die Bestimmung in Lebensversicherungs⸗Verträgen, daß bei Aufkündigung des Versicherungs⸗Vertrages Seitens des Versicherten die Gesellschaft diesem „die aus den bisher gezahlten ordentlichen ganzen Jahresprämien angesammelte Reserve abzügli 3 ½ % der versicherten Summe“ baar zurückgewährt, findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 12. November 1890, in dem Falle, in welchem von dem Versicherungsnehmer wegen er⸗ höhten Risikos (mangelhafter Gesundheit ꝛc.) eine erhöhte Jahres⸗ prämie ju zahlen ist, regelmäßig in der Weise Anwendung, daß die aus den bisher bezahlten erhöhten Jahresprämien ihrem ganzen Umfange nach angesammelte Reserve zurückzugewähren ist.

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Montag, den 16. Februar

88

weite Beilage

8

1““

4

1891.

Nichtamtliches.

Bulgarien.

Spofia, 14. Februar. Die „Agence Balcanique“ erklärt die telegraphischen Meldungen der Pariser und Londoner Blätter von einem an blichen Komplot dreier Freunde des hingerichteten Majors? nitza gegen den Prinzen Ferdi⸗ nand für gänzlich unbegründet und auf einer Erfindung

beruhend. 8

Amerika.

Vereinigte Staaten. Der Senat verwarf bei der

Spezialberathung der Bill, betreffend das Urheberrecht, in seiner am Freitag abgehaltenen Sitzung en bloc alle früher angenommenen Amendements, sodaß die Vorlage nunmehr dieselbe Fassung hat, wie sie von dem Repräsentanten⸗ haufe angenommen wurde. Der Senat ist jetzt in die dritte Lesung der Vorlage eingetreten. Im Repräsentantenhause wurde eine Bill eingebracht, wonach die freie Ausprägung des in den Vereinigten Staaten produzirten Silbers ge⸗ stattet ist. General William Tecumseh Sherman ist am Sonn⸗ abend Nachmittag in New⸗York seinem Leiden, einer Lungen⸗ entzündung, erlegen. Neben den ihm im Tode vorangegangenen Generalen Grant und Sheridan galt Sherman für den be⸗ deutendsten Heerführer im amerikanischen Bürgerkriege. Er war am 8. Februar 1820 zu Lancaster im Staat Ohio ge⸗ boren und in der Kriegs⸗Akademie zu Westpoint erzogen. Nachdem er im Kriege gegen Mexiko Dienste gethan, wurde er 1861 zum Obersten eines Infanterie Regiments ernannt. Er zeich⸗ naeete sich in dem Gefecht bei Bull Run (am 21. Juli 1861) so aus, daß er bald darauf zum Divisions⸗Commandeur befördert wurde und im März des nächsten Jahres den Oberbefehl im Mississippi⸗Departement erhielt. Er schlug die konföderirte Armee unter den Generalen Johnston urd Hood in mehreren siegreichen Schlachten und trat dann 864/65 den kühnen Zug durch Georgia, Süd⸗ und kord⸗Carolina an. Nachdem er Johnston noch einmal bei Beatonville entscheidend geschlagen, mußte sich dieser ihm am 26. April mit 28 000 Mann ergeben. Nach dem Friedensschluß

im Winter

erhielt Sherman das Kommando über das Mülitär⸗Departe⸗ ment des Westens, dämpfte die Indianerunruhen und ward dann nach einander General⸗Lieutenant und Ober⸗Befehlshaber der Armee. Seit dem 1. November 1883 lebte er im Ruhe⸗ stand. Seine „Memoirs“, von denen vor einigen Jahren eine zweite Auflage erschienen ist, bilden eine reiche Fundgrube für Denjenigen, welcher die Geschichte des amerikanischen Bürger⸗ krieges sudirt. Sherman hinterläßt eine Tochter. Der be⸗ kannte Staatsmann und Senator John Sherman ist ein jüngerer Bruder des Verstorbenen.

Brasilien. Die konstituirende Versammlung hat, wie „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro meldet, den neuen Verfassungsentwurf mit einer größeren Anzahl von Amendements in zweiter Lesung angenommen. Wie ver⸗ lautet, wird die Wahl des neuen Präsidenten der Re⸗ publik in der nächsten Woche stattfinden. Als Kandidaten für die Präsidentenwahlen werden vornehmlich da Fonseca und de Moraes genannt. . 8 1 Chöhile. Nach über Buenos⸗Aires und Paris aus Chile eingegangenen Nachrichten hätte bei Tarapaca ein Kampf zwischen den Aufständischen und den Regierungs⸗ truppen stattgefunden, in welchem letztere geschlagen worden

seien.

8 Statistik und Volkswirthschaft.

Jahresversammlung der Vereinigung der Steuer⸗ und

Wirthschafts⸗Reformer.

Die Jabresversammlung der Vereinigung der Steuer⸗ und Wirthschafts⸗ Reformer wurde heute Vormittag im großen S des Architektenhauses (Wilhelmstraße 92 und 93) von Vorsitzenden Grafen von Mirbach (Sorquitten) mit einer Ansprache eröffnet, in der er auf die Befürch⸗ Vernachläsigung des Schutzes der Landwirth⸗

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tungen wegen schaft hinwies und unter Berufung auf die im Mai vorigen Jahr bei dem Aufenthalt in Königsberg i Pr. von Sr. Majestäl der Kaiser und König gesprochenen Worte dem Vertrauen Ausdru gab, daß Se. Majestät eine Verringerung des Schutzes der Land⸗ wirthschaft nicht zulassen werde; in diesem Gefühle des Vertrauens brachte der Redner ein Hoch auf Se. Majestät aus, in welches die ““ einstimmten. ierauf wurden Abg. Dr. von Frege (Abtnaundorf) und Freiherr von Thüngen (Roßbach) zu deeee. Vorsienden un Fhr Den ersten Gegenstand dee Tagesordnung bildete Zolleinigungen und die deutsche Landwirthschaft“. Der Referent Abg. Dr. Arendt (Berlin) bemerkte: In der besten aller Welten könnte man vielleicht mit dem Prinzip des „Laisser faire, laisser passer“ auskommen, in unserer Zeit müsse dies Prinzip zur sozial⸗ demokratischen Revolntion führen. Man könne dreist behaupten: die liberale Manchesterpartei sei die beste Vorkämpferin der revolutiorären Sozialdemokratie. Zu der Sozialreform, die der Staat zum Ziel! habe, gehöre auch der Schrtz der rentirenden Arbeit. Es leuchte ja; dem kleinen Manne ein, wenn man ihm sage: er könnte, wenn die Schutzzölle nicht vorhanden wären, Alles Snsse kaufen. Man vergesse nur, daß die große Mehrheit des Volkes nicht bloß Käufer, sondern auch Produzenten seien, und daß, wenn die inländische Produktion zurückgehe, ihre Einnahmen schließ⸗ lich derartig gering werden, daß ihnen die billigen Lebensmittelpreise sehr wenig Vortheil bringen. Er sei im Gegentbeil der Meinung: die Schutzzölle seien gerade eine Wohlthat für die Arbeiter, da erstere dazu beitragen, die inländische Produktion zu heben. Je mehr die Produktion prosperire, desto höher gestalteten sich naturgemäß die Arbeitslöhne. Aber nicht bloß die Arbeiter, sondern auch der sogenannte Mittelstand und die Beamten haben nur Vor⸗ theil, wenn Handel, Industrie und Landwirthschaft prosperirten. Es sei einmal selbstverständlich, daß die Lage der Kleingewerbetreibenden eine bessere werde, sobald ein allgemeiner wirthschaftlicher Aufschwung stattfinde. Andererseits werden auch erfahrungsgemäß in solchem Falle die Beamtengehälter erhöht. Er sei der Meinung, daß die Ungarn allerdings ein wesentliches Interesse an der Verminderung der deutschen Getreidezölle haben, sie würden sonst die Verminderung

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28 Zollschranken mit einem Lande mit gleichartigen Produktions⸗ sbedingungen, wie etwa mit Frankreich, nicht mißbilligen. Allein Ländern gegenüber, die bessere Produktiorsbedingungen als Deutschland bätten, seien Zollschranken dringend geboten. Und die Zölle auf landwirth⸗ schaftliche Produkte seien nicht bloß im wirthschaftlichen, sondern im allge⸗ meinen nationalen Interesse dringend nothwendig. In einer Zeit wo die soziale Resolution an die Thür poche, sei es doppelt notbwendig die Landwirthschaft, die stärkste Säule unserer Dynastie und unserer wirthschaftlichen Ordnung, zu stärken, um es zu verhüten, daß die Landarbeiter und Kleinbauern sich schließlich dem revolutionären städtischen Proletariat anschließen. Wenn auch Oesterreich vie leicht unter denselben Produktionsbedingungen arbeite, wie Deutschland so seien einmal die österreichischen Valutaschwankengen sowie ferner der Umstand in Betracht zu ziehen, daß Oesterreich nicht so bohe Zollschranken als Deutschland habe, und daß aus den ztterreichisch⸗ ungarischen Hinterländern Unmassen von unverzolltem Getreide nach Deutschland kommen würden. Es sei ferner zu erwägen, daß Deutschland, wenn es erst einmal begonnen habe, die Getreide⸗ zölle herabzufetzen, nicht umhin können werde, selbe anderen Staaten gegenüber zu thun, wolle man ib preußischen Ostprorinzen das Todesurtheil sprechen. (Redner) ein Freund des Dreibundes sei, so sei er doch daß Oesterreich ein bedeutend größeres Interesse an habe als Deutschland, und daß daher dieses zu dem Handelsve keine Veranlassung biete. Andererseits haben die Vertreter der deuts Industrie erklärt, daß sie keinerlei Vortheile auf Kosten der deut Landwirthschaft verlangen. Angesichts dessen sei es wohl angeze noch in letzter Stunde gegen den deutsch⸗österreichischen Handelsr trag die Stimme zu erheben. (Beifall) Er empfehle die Annahm folgender Resolution: b

Die XVI. Generalversammlung der Steuer⸗ und Wirthbschafts⸗ Reformer erklärt: I. Nach wie vor für die Interessengemeinschaft der Lan schaft einerseits und der Industrie, des Handwerks und der Ge andererseits einzutreten.

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das Deutsche Reich und die in Frage kommenden Staaten che, oder auf festen gegenseitigen Vereinbarungen beru⸗ ung besitzen. Ohne Aufhebung der sog. Meistbegünstigungs⸗ a n den bestehenden Zoll⸗ und Handelsverträgen ist die Bildung eines mitteleuropäischen Zollbundes unausführbar, da die Voraus⸗ setzung desselben ist der gemeinsame, gleichmäßige und ausreichende Zollschutz gegenüber Ländern mit von uns so ungleichartigen Pro⸗ duktionsbedingungen, wie Rußland, Amerika und die sonstigen übe seeischer Länder.

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Verein zur Beförderung der Moorkultur im Deutschen Reich.

Der Verein zur Beförderung der Moorkultur trat heute Vor⸗ mittag 10 Uhr im Sagle des Englischen Hauses zu seiner diesjährigen Generalversammlung zusammen. Den Vorsitz führte Rittergutsbesitzer Pogge⸗Blankenhof. Nach dem vom Vorsitzenden des Direktoriums Prof Dr. Hugo Grahlerstatteten Geschäftsbericht zählt der Verein zur Zeit 713 Mitglieder gegen 683 am 1. Januar 1890. Im Beginn des Jahres 1890 hat eine statistische Erhebung über die vorhandenen Noorkulturen stattgefunden, wie über deren Kosten und Erträge. Die e haben bewiesen, daß die Moorkultur in ihrer Ausdehnung

en ist und sich bezahlt macht. Diese Statistik wird einem des Ausschusses zufolge künftig in Zwischenräumen von drei if Jahren ausgeführt werden. Auf dem internationalen land⸗ rstwirthschaftlichen Kongreß in Wien vom 2. bis 6. Sep⸗ er 1890 war auch eine Moorkultursektion gebildet. Durch e Betheiligung des Vereins an dem Düngerbezuge der Deutschen

irthschafts⸗Gesellschaft ist auch in dem vergangenen Jahre den

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tgliedern ein ansehnlicher Vortheil erwachsen. Von dem Land⸗ tthschaftlichen Ministerium ist dem Verein auch im vergangenen hre eine Beihülfe von 1800 gewährt worden. Die Einnahmen Jahre 1890 beliefen sich auf 14 309,42 ℳ, denen 7048,88 Aus⸗ nentgegenstanden, sodaß für 1891 ein Bestand von 7260,54 zu über⸗ gen war. In den Tagen vom 4. bis 8. Juni d. J. wird der Verein in men auf der zu dieser Zeit stattfindenden Ausstellung der utschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft mit einer besonderen Abtheilung ertreten sein. Bereits sind für die Moorkultur bedeutende Ebren⸗ und Geldpreise ausgesetzt, bei deren Vertheilung die Erfolge in der Hochmoorkultur besonders berücksichtigt werden. Aber auch für Torf und Torsprodukte sind Preise bestimmt. Die Anmeldung für diese Ausstellung, die an die Deutsche Landwirthschafts⸗Gesell⸗ schaft, Berlin SW., Zimmerstraße 8, zu richten ist, läuft mit dem 28. Februar ab. Mit der Ausstellung werden verschiedene Ausflüge in die Bremen zunächst liegenden Moorkultur⸗Gebiete verbunden sein. Den nächsten Punkt der Tagesordnung bildete der Antrag des Hrn. von Knebel⸗ Doeberitz auf Friedrichsdorf: „Eine Petition an den Landtag zu richten, daß der Fonds des Landwirthschaftlichen Ministeriums für - zu Flußregulirungen im Interesse der Landeskultur erhöht werde.

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Chemische Industrie. In den Geschäftsverhältnissen der chemischen Industrie hat sich der bemerkenswerthe Vorgang vollzogen, daß sich der seit längerer Zeit schon geplante engere Zusammenschluß der englischen Leblanc⸗Soda⸗ fabriken verwirklicht hat. Diese Fabriken sind bis auf wenige nicht schwer⸗ wiegende Ausnahmen in eine einzige Aktiengesellschaft umgebildet worden,

wirken wird, da die Produktion sich jetzt mehr nach dem Bedarf richten und daher die großen Preisschwankungen, welche so bäufig störend auftraten, werden vermieden werden können. Der Bedarf an Soda und Schwefelsäure war in letzter Zeit, wie aus Aacen ge⸗ schrieben wird, ein ziemlich bedeutender, während in Chlorkalk 8 schwefelsaurem Natron eine Zunahme nicht zu erkennen war. Der Absatz von Salzsäure hat sich durch den vielfach schon auftretend Ersat der Salzsäure durch Schwefelsäure verringet.

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aussichtsloser. Viele sich auch bereits nach te Wie die „Rh.⸗Westf. Z'g“ aus Hanau mitthei einen Weltruf genießende Diamantschleiferei r Houg in Hanau, die älteste Firma am Platze gesammten Betrieb einstellen, weil b den Arbeitgebern und ihren za lassen wollten. Die Besitzer der Diamantschleiterei dessen ihrem Arbeiterpersonal, lieber gar nicht als zu wollen, und kündigten sämmtlichen Arbeitern. 8 b einer Notiz des „Verwärts“ aus Hamm i. We ersehen, daß bei der dortigen Firma Gebrüde u. Müller die Geldschrankbauer . 8 und Lohndrückerei“ die Arbeit eingestellt Hier in Berlin erstattete am Freitag in der Strike⸗Kontrol⸗Kommission amburg, Mitglied Generalkommission sämmtlicher ewerkschaften Deutsch Bericht über die Lage der ikenden Tabackarbei in Hamburg⸗Altona Die ri beschloß, wie die „Volks⸗Ztg.“ berichtet, in den nächste Tagen eine große öffentliche Volksversammlung einzubernfen, um zur Unterstützung der Strikenden aufzuferdern. Die einzelnen Gewerkschaften sollen wie ferner beschlossen wurde zu demselbe Zweck von ihren Angehörigen s erheben. In der Vergolder⸗Werkstatt GHu. haben, wie wir einer Notiz wärts“ entnebmen, mehrere Arbeiter in Folge von Lohn en die Arbeit eingestellt. Aus London berichtet ei sches Telegramm, daß der Londoner Schiffs b 7 hat, der zufolge vom 22 engagirt auch wenn Arbeiterverband Aus Brüssel Befehl des Gene partiellen i wird telegraphirt, der Genera abend in geheimer Si be Brüssel eine Ritsenmani recht zu veranstalten.

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Kunft und Wissenschaft.

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schönen Künste zu P das in Nr. 39 des „R. „Generals à la suite Sr. Majest 38, zur Verlesung, welches wie folgt la in, 4. Februar 1891. Se. Majestät der Kaiser und ener Perr, hat mir befohlen, Ew. Excellenz mitzutheilen, Nachricht von dem Tode Ihres berühmten Landsmannes

schmerzlich berühtt hat. Se. Majestät bewovnderte das— at des Malers und freute sich, in allen Werken den ge...—

großangelegten Künstler zu erkennen, der aus einem bewundernswerthen Selbstgefühl von knem seiner Gemälde abließ. ohne Alles zu seiner höchsten Vollendung gethan zu haben, was in seinen Kräften stand. Se. Majestat hielt immer Meissoanier einen der Ruhmessterne Frankr⸗ichs und der ganzen Welt und nimmt lebhaften Antheil an dem Schmerz, welchen der Tod des Meisters in seiner Heimatd hervorrvt. Se. Majestät beauftragt mich, Ew. Excellenz z kitten, des dem Institut zu übermitteln, welches es sich immer zur Ehre zechnen darf, Meissonnier unter seine Mitglieder ge⸗ zählt zu haben. 8

sodaß der für die ganze Welt so wichtige englische Chemikalienmarkt von einer festen Hand geleitet und dadurch voraussichtlich eine größene Festigkeit in den Preisen von Soda, Chlorkalk und anderen wichtin.,n Produkten herbeigeführt werden wird. Man knüpft hieran den

der deutschen Getreidezölle nicht in so stürmischer Weise fordern. Er sei kein prinzipieller Schutzzöllner und würde z. B. eine Aufhebung

Kreisen der chemischer. Industrie im Regierungsbezirk Jachen die

Hoffnung, daß diese Festigkeit auch auf die dortigen Pranije günstig ein⸗

Die Aravemie beauftragte ihren ständigen S⸗

Borde, in einem Schreiben an den Grafen von We

Dank für die Beileidskundgebung Sr. Majestät anläßlie Meissonnier's Ausdruck zu geben. Das Schreiben soll durch Minister des öffentlichen Unterrichts Bourgeois und den Mirvister des Aeußern Ribot dem Botschaft bett mhaE Werhaba..