Oeffentliche Zustellung. Die Frau Johanne Hopf, geb. Rottmann, zu Gotha, vertreten durch den Rechtsanwalt Jacobs II. aselbst, kllagt gegen ihren Ehemann, den Former Otto Hopf von hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund des §. 122 des Ehe⸗ mandats mit dem Antrage auf Urtheil dahin: die Ehe zwischen den Parteien zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und in die Sachkosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor ie II. Civilkammer des Herzogl. Landgerichts zu Gotha auf den 16. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gotha, den 13. Febru 4 — Ditel, Landgerichts⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
1684526]
[64510] Oeffentliche Zustellung. Auszug. ““ Mit Protokollarklage vom 10. Februar 1891 ver⸗ angen die ledige großjährige Dienstmagd Anna Clara Behringer von Ottenhofen, zur Zeit in Winds⸗ eim, und der Vieh⸗ und Unterhändler Georg Messel⸗ äußer von Windsheim als Vormund über das un⸗ ründige außerebeliche Kind der Ersteren, die Ver⸗ rtheilung des ledigen großjährigen Maurergesellen eonhard Müller von Burgbernheim, nun unbe⸗ annten Aufenthalts, wegen Ansprüchen aus außer⸗
ehelicher Schwängerung, 3 a zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem von der Anna Clara Bebringer mit ꝛc. Müller zu
Burgbernheim erzeugten und zu Ottenhofen am
24. Dezember 18980 außerehelich geborenen Kinde
„Anna Margaretha“ und Einräumung des gesetz⸗
lich beschränkten Erbrechts,
zur Zahlung:
1) eines jährlichen, vierteljährig vorauszahlbaren Alimentationsbeitrages von 80 ℳ bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes,
2) des seinerzeitigen Schulgeldes,
3) der allenfallsigen Kur⸗ und Beerdigungskosten des Kindes während der Alimentationsperiode, endlich 8
4) der Kindbettkosten zu 40 ℳ,.,
zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites hat das Kgl. Amtsgericht Windsheim Termin auf Mittwoch, den 15. April 1891, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale 1 „ wozu der Beklagte Leonhard Müller von geladen wird. eim, den 12. Februar 1891. Der Kgl. Gerichtsschreiber des Kgl. b. Amtsgerichts Windsheim: 8 Hahn, Sekretär.
116“ —, 8
[64515] Oeffentliche Zustellung. 1) 32 unverehelichte Emilie Drenkow zu Gr. Welle 2) das am 23. August 1890 von derselben ge⸗ borene, durch den Arbeitsmann August Dren⸗ kow zu Gr. Welle als geseblichen Vormund vertretene Kind Else Luise, vertreten durch den Rechtsanwalt Börne in Berlin, klagen gegen den Schlächtergesellen Paul Koehn, früher hier, Wolgasterstr. 10 bei Kube, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus außerehelichem Beischlaf, welchen der Beklagte mit der Klägerin zu 1 in der esetzlichen Empfängniszeit vom 11. November 1889 bis 25. Januar 1890 vollzogen hat, mit dem An⸗ trage, den Beklagten als Vater des von der Kläge⸗ rin zu 1 geborenen Kindes Else Luise zu verurthei⸗ len: a. an die Klägerin zu 1 an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten 30 ℳ, b an den Vormund für das vorgedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten vierzehnten Lebensjahre 7,50 ℳ an monatlichen Alimenten und zwar die rückstän⸗ digen sofort, die laufenden in vierteljährlichen Vor⸗ ausbezahlungen zu entrichten, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht I., Ab⸗ theilung 17, zu Berlin, Jüdenstr. 59, II Treppen Zimmer 76, auf den S. April 1891, Vormittags 10 Uhr. Die Einlassunzsfrist ist auf zwei Wochen festgesett. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Krenke, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsge
[64508] Amtsgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Der Droguist G. Mohr in Wandsbeck, straße 53, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bracken⸗ hoeft hier, klagt gegen den Maler Frahm in Volks⸗ dorf, zuletzt in Meiendorf bei Alt⸗Rahlstedt, jetzt unbekannten Aufenthalts. Der Kläger hat am 5. Dk⸗ tober 1888 einen Arresthbefehl gegen den Beklagten erwirkt und als Sicherheit 150 ℳ bei der hiesigen Amtsgerichtskasse hinterlegt. Beklagter hat gegen den Arrestbefehl Widerspruch nicht erhoben und be⸗ ansprucht Kläger jetzt Einwilligung in die Rückzahlung des hinterlegten Betrages. Kläger beantragt kosten⸗ pflichtige vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Einwilligung in die Rückerhebung der am 6. Oktober 1888 zur Sicherheit bei der Amts⸗ gerichtskasse hinterlegten 150 ℳ, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung II, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 25, auf Montag, den 6. April 1891, Nachmittags 1 ¼ Uhr. 52— Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
uszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 10. Februar 1891.
Mevyer, Gerichtsschreibergeh. des Amtsgerichts Hamburg, Civil⸗Abtheilung II.
[64509] Amtsgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Der Buchdrucker F. E. Baumann in Bitterfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Dohrn in Izehoe, klagt gegen den Buchhändler Otto Fick, zuletzt wohnhaft in Hamburg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus einer Rechnungsforderung für gelieferte Druck⸗ und Einbindearbeiten sowie verauslagte Fracht, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig voll⸗ streckhare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung
1. Dezember v. Is., und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Ham burg, Cioil⸗Abtheilung I, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 25, auf Montag, den 6. April 1891, Nachmittags 1¼ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 5. Februar 1891.
Meyer, Gerichtsschreibergeh. des Amtsgerichts
Hamburg, Civil⸗Abtheilung II. 1“
[64512] Oeffentliche Zustellung. Die Firma A. Haunschting und Co., Thonwaaren⸗ fabrik zu Kamenz, vertreten durch den Rechtsanwalt Schurig daselbst, klagt gegen den Handelsmann Ludwig Weingärtner, früher in Bebra bei Roten⸗ burg a. d. Fulda, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen käuflicher Lieferung eines Waggons Töpfe mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 115 ℳ sammt Verzugszinsen davon zu 6 % seit dem 1. Mai 1889 und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kamenz auf den 3. April 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Haase, Gerichtsschreiber des Königlichen
[64521]
Oeffentliche Zustellung und Ladung. Die Armenpflege der Gemeinde Eisenberg, treten durch den Armenpflegschaftsratb, dieser durch seinen Vorstand Michael Scherr, Bürgermeister in Eisenberg, Klägerin, durch Rechtsanwalt Dr. Gallinger in Kaiserslautern als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treter, hat gegen Anna Margaretha Scheifling, ledig, ohne Gewerbe, früher in Eisenberg wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort ab⸗ wesend, Beklagte, wegen Forderung Klage zur Civil⸗ kammer des k. Landgerichts Kaiserslautern erhoben mit dem Antrage:
„Die Beklagte zu verurtheilen:
1) an die Klägerin den Betrag vierhunderteinundfünfzig Mark vierundstebzig Pfe mit fünf Prozent Zinsen bieraus seit dem K zu bezahlen; 2) die Kosten des Rechtsstrei tragen,
mtsgeri
bezw. der Klägerin zu erstatte Letzteren alle weiteren Rechte vorzubehalt
Beklagte wird in die von dem Herrn Vorsitzenden bestimmte öffentliche Sitzung der Civilkammer des Kal. Landgerichts Kaiserslautern vom 29. April 1891, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen mit der Aufforderung, sich einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Vorstehender Klageauszug wird zum Zwecke der Zustellung an die Beklagte öffentlich macht.
Kaiserslautern,
Der Gerichtssch
Oeffentliche Zustellung.
Josef, Schreinermeister, und Lucie, diese handelnd
Vaters Cousin, Peter, z Agent Simon hier, klagen e Barbarot, geb. Bouvin, i
z. Zt. bekannten Wo
aus Darlehn, mit dem Antrage auf
zur Zahlung von 275,00 ℳ nebst Zinj
stellungstage der Klage und laden
zur mündlichen Verhandlung des
das Kaiserliche Amtsgericht zu M
1. April 1891, Vormittags
Zwecke der öffentlichen Zustellung
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cherbourg.
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsg
T 4
[64518] Oeffentliche Zustellung. Der Bauer Borecwski in Scharnigk, vertreten durch den Rechtsanwalt Kisielnicki in Seeburg, klagt gegen 1) die Arbeiterfrau Kurreck, früher 8 Friedrichsberg bei Berlin, Aufentbalts, deren “ Arbeiter Dunz, unbekannten alts,
verwittwet gewesene in Königsberg, sodann in
jetzt unbekannten
uittung
öschungsbewilligung bezüglich des für hren verstorbenen Ebemann Joseph Kurreck Abth. III. Nr. 3 des Grundbuchs Scharnigk Nr. 14 eingetragenen Erbt von 44,62 ℳ auf Kosten des Klä
Löschungsbewilligung seiner Ehefrau, der Be⸗
klagten zu 1, 11 u1.“ kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil für id ladet die Be⸗
nehmigung der zu erkl
vorläufig vollstreckbar zu erklären, und klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Seeburg auf den S8. Mai 1891, Vormitltags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Seeburg, den 11. Februar 1891.
Borchardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerich
[64522] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Johann Zielinski zu Schuli
treten durch den Rechtsanwalt Fuchs zu Bro klagt gegen: 8
1) die Wittwe Anna Apolonia Koszudowska, geb. Kowalska, zu Schulitz,
2) den Arbeiter Franz Koszudowski ebenda,
3) den früheren Lazarethgehülfen Marian Koszu⸗ dowski in Ludwigsmühle bei Schulitz,
4) den Schuhmacher Anton Koszudowski zu Berlin, Friedrichsfelderstraße Nr. 21 (bei Tackmann), die Geschwister Koszudowski, nämlich:
a. Marianna, geboren 18. November 1871,
b. Julianna, geboren 9. Januar 1875,
c. Anna, geboren 8. Juli 1879, sämmtlich vertreten durch ihre Mutter, die Beklagte zu 1 als Vormünderin, die Frau Cäcilie Zonorata Kunt, geborene Kowalska, zu Schulitz, den früheren Droschkenkutscher Franz Kunt, früher in Bromberg, jetzt unbekannten Auf⸗
2 8 e
tz, ve mberg
32
von 168 ℳ 70 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem
enthalts,
8) den Arbeiter Johann Kowalski zu Schulitz, wegen Ertheilung löschungsfähiger Quittung über die im Grundbuche von Schulitz Nr. 5 in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 und 4 eingetragenen Hypo⸗ thekenposten bezw. Einwilligung in die Löschung — mit dem Antrage:
die Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger löschungsfähige Quittung über die im Grundbuche des Grundstücks Schulitz Nr. 5 in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 und Nr. 4 eingetragenen Hypothekenposten zu er⸗ theilen, bezw. in die Löschung dieser Posten zu willigen, wenn Zug um Zug gegen Aushändi⸗ gung der löschungsfähigen Quittung bezw. gegen Einwilligung in die Löschung der Kläger an die Beklagten zu 1 bis 5 im Ganzen 15 ℳ, an die Beklagte zu 6 ferner 80,31 ℳ und an den Beklagten zu 8 — 10 ℳ zahlt, auch das ergehende Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zu 7, fräheren Droschken⸗ kutscher Franz Kunt, jetzt unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 8. Mai 1891, Vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bromberg, den 10. Februar 1891. Wröblewski, Karzleirath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[64516] Oeffentliche Zustellung. Der Gastwirth S. Loewenthal in Battrow, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Köhler und Dr. Pink in Flatow, klagt gegen den Besitzer Jacob Ristau, früher in Hüttenbusch, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 204,25 ℳ und Zinsen mit dem Antrage: den verurtheilen, bei Vermeidung der das Grundstück Hüttenbusch übrige Vermögen des Be⸗ ℳ 25 ₰ nebst 6 % Zinsen 1888 zu zahlen und das vollstreckbar zu erklären und ladet den Bekl mündlichen Verhand⸗ zu Flatow auf den 21. April 1891, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 161/91.
Flatow, den 13. Februar 1891.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgeri Topolewski, Sekretär. [64514] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung L. H. Berger Collani & Co zu Berlin, Lindenstr. 25, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wölbling in Berlin, klagt gegen den Marine⸗ Zablmeister⸗Applikant a. D. Georg Korndorff, unbekannten Aufenthalts, wegen im Februar, März, September und Dezember 1886 gelieferter Waaren mit der Bebauptung, daß Parteien im Jahre 1887 dahin übereingekommen seien, daß Beklagter in Berlin zu erfüllen habe und mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurtheilen, an Kligerin 251,10 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 1. Januar 1887 zu zablen und das Urtheil für vorläußfig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I., Ab⸗ theilung 17, zu Berlin, Jüdenstr. 59, II Treppen, Zimmer 76, auf deu 15. April 1891, Vormit⸗ tags 10 Uhr. Die Einlassungsfrist ist auf drei Wochen festgesetzt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus der Klage bekannt
1 Krenke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
8
1 8₰
[64513] Oeffentliche Zustellung.
Der Kupferschmiedemeister Th. Oppermann hier, — klogt gegen den Restaurateur R. Wallraff, früher hier, Wilbelmstr. 9 bei Junker, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 164,88 ℳ für gelieferte Waaren, 33 C. 2342. 90, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung zur Zahlung von 164,88 ℳ nebst 6 Prozent Zinsen seit 1. Juni 1888 an Kläger und vorlä des Urtheils, und la lichen Verhand * d
„ 5 8½ 12025 Lindenstr. 107,
ufige Vollstreckbarkeitserklärung det den Beklagten zur münd⸗ Jüdenstr. 58, Zim⸗ mer 31 a, II Treppen, auf den 23. März 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Berlin, den 11. F Brannasch, Ge
r des Königlichen Amtsgerichts
zu Berlin,
ruar 1891. Gerich
Oeffentliche Zustellung. sitzer George Quassowski aus Las⸗ hn urch den Rechtsanwalt Mack zu Pillkallen, gegen den Grundbesitzer August Scheller, Aufenthalts, wegen rück⸗ ständiger Zinsen v f dem Grundstücke des Beklagten — Dagutschen Nr. 30 Abth. III. Nr. 1 resp. 2 für tragene Kap talien von 200 Thaler resp 50 Thbaler für die Zeit vom 2. Ja⸗ nuar 1886 bis dabin 1891, mit dem Antrage den Beklagten kostenpflichtig verurtheilen an den Kläger 178 ℳ 20 ₰ nebst 5 % Zinsen davon seit Rechtskraft des Urtheils zu bezahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 8
822 —+½ 8
streits vor das Königliche Amtsgericht zu Pillkallen auf den 3. April 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffeatlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Pillkallen, den 10. Februar 1891. 1X““ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[64520]% SOeffentliche Zustellung.
Nr. 1750. Fabrilant Karl Walterspiel in Frei⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt C. Mayer in Freiburg, klagt gegen Architekt Wilhelm Hermann von da, z Z. an unbekannten Orten, aus Wechsel im Wechselprozeß mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 2000 ℳ nebst 6 % Zins vom 9. Februar d. J, 12 ℳ 40 ₰ Wechselunkosten und † % Provision und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor die I. Civilkammer des Großherzoglichen
Landgerichts zu Freiburg auf Dienstag, den 24. März 1891, Vormittags 8 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg, den 12. Februar 1891. 1 Werrlein, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[64638] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterkrankenkasse der Fabrik G. Steinheil, Dieterlen & Cie. zu Rothau, vertreten durch Gustav Steinheil, ihren Präsidenten, und Ernst Fuchs, ihren Kassirer, Beide zu Rothau, klagt gegen: 1) Ludwig Gonzaga Barbas und 2) Ludwig Justin Barbas, Beide ohne Stand, früher zu Rothau, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, als Erben ihrer zu Rothau verlebten Eltern Carl Barbas und Catharina, geborene Gerard, wegen baaren Dar⸗ lehns, mit dem Antrage auf Zahlung von 300 ℳ nebst Zinsen zu 5 % vom Klagezustellungstage an, Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits und auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des ergehenden Urtheils, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Schirmeck auf den 8. April 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bornert, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
dann zu New⸗York, dann zu Paris s jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, und ist zur Verhandlung über den von dem
bei dem Notar Adams
trag, dahin gebend: „Die Gütergemeigschaft, Eheleuten Lehrer Franz von garethe Schorn zu Aachen b Art zu theilen, daß die eine Hälf Franz von den Hoff, Margare gel die andere Hälfte dem Nachlasse von den Hoff zufällt, und den Nachla
ff in der Art zu tbeilen
” 8
von den Hoff der zwölf Kinder ein Zwölftel desse
Termin bestimmt auf Freitag, d 1891, Nachmittags 3 ½ Uhr, auf stube des Notars Adams zu Aachen, helmstraße 9. . 8
Zu diesem Termine ladet der Notar Adams Kaufmann Engelbert Johann Hubert von den H früher zu Aachen, daan zu New⸗York, dann zu P sich aufhaltend, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, hiermit unter der ausdrücklichen Verwarnurg, daß auch beim Erscheinen nur eines Betheiligten im ne bestimmten Termine über ten vorstebenden Theilungs antrag verhandelt und daß gegen die Ausbleibenden ngenommen wird, sie seien mit der Vornahme de Theilung einverstanden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. u1u“
Aachen, den 11. Februar 1891.
Cliever, Gerichtsschreiber des Königlichen
[64535] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Nachstehende Abschrift: Beschluß.
Das K. Landgericht Zweibrücken, Civilkammer In Sachen Katharina Bohl, Ebefrau von Loren Hagelweiß, Schriftsetzer, beide in Pirmasens woh haft, Klägerin im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Löw in Zweitrücken, gegen Loren Hagelweiß, Schriftsetzer, z. Zt. ohne bekannten Aufenthaltsort abwesend, ohne aufgestellten Arwalt,
estimmt nach erfolgter Be weisaufnahme zur Fortsetzung der mündlichen Ver handlung seine öffentliche Sitzung vom zweiten April nächsthin, Vormittags 9 Uhr, hiermit Ladung ergeht und Aufforderung an Beklagten einen bei diesem Gerichte zugelasse Rechtsanwalt zum Anwalt zu bestellen. Gesch in nicht öffentlicher Sitzung vom 10. Februar wo zugegen waren: Obter Landesge Platz als Vorsitzender bei Verhiderung des Präsidenten und des dienstältesten R 5 er⸗Landesgerichts⸗ rath Bruch und Landgeri Mohr als bei⸗ sitzende Richter.
wegen Gütertrennung,
25] Oeffentliche Zustellung.
te Emilie Illinger, Ehrfrau von Georg Schaub, Besitzerin des Hotel zur Krone in Andlau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zschweigert, klagt gegen ihren Ehemann Georg Schaub, früher Gastwirth. in Bischheim, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, mit dem Antrage, Kaiserliches Land⸗ gericht wolle die zwischen den Parteien bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären und dem Beklagten die Kosten des Verfabrens zur Last legen, und ladet den Beklagten z ü Ver
[841
2
1 zur mündlichen handlung des Rechtsstreits die erste Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straß⸗ burg i./ Els. auf den 1. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. üen. Zwecke der öffentlichen Zustellung sorie in emäßheit des §. 4 des Gesetzes vom 8. Juli 1879 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Landgerichts⸗Sekretär. (L. S.) Krümmel.
[64536] Gütertrennung.
Dieudonné Adelphine, Ehefrau des Wirthes Christian Muhs, zu Pfalzburg, vertreten durch Rechtsanwalt Wündisch in Zabern, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: durch vor
läufig vollstreckbares Urtheil die Gütertrennung zwischen Parteien auszusprechen, dieselben zur Ver⸗ mögensauseinandersetzung vor einen Notar zu ver⸗ weisen und dem Beklagten die Prozeßkosten auf⸗ zuerlegen Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Cioilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern ist anberaumt auf den 6. April 1891, Vormittags 10 Uhr. „Der Landgerichtssekrekär Berger, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
164534] Bekanntmachung.
Die Maria Fritz, Ehefrau von Johann Risse, Tagelöhner, beide zu Forbach wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagt gegen ihren 8 S Ehemann auf Gütertrennung. Zur
erhandlung über diesen Rechtsstreit ist die Sitzung des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd vom S. April cr., Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Saargemünd, den 11. Februar 1891.
Der Ober⸗Sekretär: Erren, Kanzlei⸗Rath.
[64636] Bekanntmachung. Maria Georgenthum, gewerblose Ehefrau von Lorenz Hauptmann, Rebmann in Mittelweier, vertreten durch Rechtsanwalt Ganser, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Güter⸗ gemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits or der I. Abtheilung der Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Colmar i. E. ist Termin auf den 3. April 1891, Vormittags 9 Uhr,
bestimmt.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.
Keine.
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛec.
[64470] Nutzholz Verkauf in der Königlichen Ober⸗ försterei Neu⸗Glienicke, Kreis Ruppin, Reg. Bez. Potsdam. Mittwoch, den 4. März 1891, von Vor⸗ mittags 10 Uhr ab, sollen in Bernau's Hotel in
Neu⸗Ruppin die nachstehenden Bau⸗ und Schneid hölzer in meist größeren Loosen gegen sofortige An⸗ zahlung von 135 des Meistgebots öffentlich meist⸗ bietend versteigert werden. — Schutzbezirk Gühblen⸗Glienicke. ö“ Totalität: 387 St. Kiefern Nutzholz mit 507,96 fm. Schutzbezirk Frankendorf. Jagen 2, 3 und Totalität: Kiefern Nutzholz mit 331,52 fm. Schutzbezirk Neu⸗Glienicke. 8 Totalität: ;t. Kiefern Nutzholz mit 430,99 fm. Schutzbezirk Wallitz. Jagen 167 und 194:
293 St. Birken Nutzholz mit 43,66 fm. 755 St. Kiefern Nutzholz mit 1252,74 fm. 22 rm Schichtnutzholz II. Klasse Neu⸗Glienicke b. Gühlen⸗Glienicke,
13. Februar 1891.
Der Königliche Oberförster. v. Gustedt.
390
442
[641165) 1““ Der bei den Artillerie⸗Depots im Bereiche der 2. Art. Dep. Insp. in der Zeit vom 1,/4 bis 31./3. 92 eintretende Bedarf an blauen Aktendeckeln, Konzept⸗, Kanzlei⸗ und Couvert⸗Papier, sowie an Baumwollenzeug, grauem und schwarzem Drillich soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung gedeckt werden. Bezügliche Angebote sind zum 24. 2. 1891, Vorm. 19 ½¼ Uhr, im Geschäftszimmer des unter⸗ zeichneten Artillerie⸗Depots, Junkerstr. Nr. 14 — woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht aus⸗ liegen bezw. gegen Erstattung der Schreibegebühren bezogen werden können — abzugeben. Artillerie⸗Depot Stettin.
[644688 „Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Bromberg. Die Lieferung von 2431 Stück Flußstahl⸗Rad⸗
reifen und 3635 Stück schweifeisernen Siederöhren
soll verdungen werden. Anbietungstermin am
5. März 1891, Vormittags 11 Uhr, im unter⸗
zeichneten Büreau. Angebote sind an das Materialien⸗
Büreau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu
Bromberg mit der Aufschrift: „Angebot auf Liefe⸗
rung von Radreifen bez. Siederöhren“ versiegelt und
frei einzureichen. Bedingungen werden von uns gegen Einsendung von 60 ₰ für Radreifen und 50 ₰ für Siederöhren frei übersfandt. Zuschlag erfolgt
spätestens am 26. März 1891. 8 Bromberg, den 10. Februar 1891.
Materialien⸗Bürean.
5) Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. Bekanntmachung.
Zͤprozeutige Deutsche Reichs-Anleihe.
Von der auf Grund der Allerhöchsten Erlasse vom 7.
nb . S
von
m 1. April und 1. Oktober zu verzinsen. Berlin, den 14. Februar 1891.
Reichsbank⸗Direktorium
Dr. Koch.
Bedingungen.
Die Zeichnung findet gleichzeitig bei folgenden Stellen statt:
Artikel 1. Reichshauptbank (Komtor der Reichshaupt⸗ bank für Werthpapiere) zu Berlin, alle Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen, die Reichsbank⸗Kommandite in Insterburg und alle Reichsbanknebenstellen mit Kassen⸗ einrichtung, 8 82 General⸗Direction der handlungs Specietät Bank für Handel und Indnstrie Berliner Handelsgesellschaft S. Bleichröder Deutsche Bank Dentsche Genossenschafts⸗Bank von Soergel, Parrisius & Co. Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft Dresdner Bank Bank in Berlin W. Krause & Co., Bank⸗ geschäft, Mendelssohn & Co. Mitteldentsche Creditbank Nationalbauk für Deutschland Gebrüder Schickler Robert Warschauer & Co. Sal. Oppenheim jun. & Cie A. Schaaffhausenscher Bank⸗ Verein Deutsche Efferten⸗& Wechsel⸗ 28 5v in eutsche Genossenschafts⸗Bank —₰ . von Soergel, Parrisius Frankfurt &Co., Kommandite Frank. a. Main, furt a. Main
See⸗
in Köln,
ferner bei anderen deutschen Bankhäusern gemäß der von denselben erlassenen besonderen Bekanntmachungen am 20. Februar d. J. von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr und von 3 bis 5 Uhr Nachmittags
und wird alsdann geschlossen. Artikel 2.
betrages zu vergüten. Artikel 4.
betreffende Zeichnungsstelle als zulässig erachtet.
Theil der geleisteten Sicherheit zu auf dieselbe verrechnet. 8 8
Artikel 5. Die Zutheilung erfolgt nach Ermessen der Zeichnungsstellen thunlichst bald nach
Schluß der Zeichnung.
2 Anmeldungen auf bestimmte Stücke können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach Beurtheilung der Zeichnungsstellen mit den Interessen der anderen Zeichner verträglich ist.
er 1890, 22. Januar 1891 und 9. Februar 1891 auszugebenden Reichs⸗Anleihe legen wir den
Zwei Hundert Millionen Mark
chstehenden Bedingungen hiermit zur öffe
E. Ladenburg Mittteldentsche Creditbank . M. A. von Rothschild & Söhne 1
Hamburger
Artike Der zu begebende Anleihebetrag wird ausgefertigt in Schuldverschreibungen zu 20, 500, 1020, 2000, 5000 Mark mit vom 1. Oktober 1891 ab laufenden Zinsscheinen. Artikel 3. Der Zeichnungspreis ist auf 84,40 Mark für je 100 Mark Nennwerth festgesetzt. Außer dem Preise hat der Zeichner die Hälfte des für den Schlußschein verwendeten Stempel⸗
1 B . Bei der Zeichnung ist eine Sicherheit von 5 Procent des gezeichneten Nennbetrages
aar oder solchen nach dem Tages⸗Kurse zu veranschlagenden Werthpapieren zu binterlegen, welche die
Foae ichnungsste G Die vom Komtor der Reichshauptbank für Werthpapiere usgegebenen Depotscheine vertreten die Stelle der Effecten.
Den Zeichnern steht im Falle der Reduction die freie Verfügung über den überschießenden
Die Sicherheit wird bei der ersten Einzahlung zurückgegeben bezw.
September 1889,
17. März 1890,
. E 8 2 3 1““ ntlichen Zeichnung auf. Die Anleihe ist mit drei vom
90 Frommer.
Deutsche Vereinsbank von Erlanger & Söhne Filiale der Bank für Handel und Industrie 8 Frankfurter Filiale der 8 8 Besen Ba “ Frankfurt a. Main,
Jacob S. H. Stern
Anglo⸗Dentsche Bank
L. Behrens & Söhne
Commerz⸗& Discontobank in Hamburg
iliale der Deut⸗ schen Bank
Norddeutsche Bank in Hamburg
Vereinsbank in Hamburg
Bayerische Hypotheken⸗ & Wechsel⸗Bank Bayerische Vereinsbank
Königliche Hauptbank Vereinsbank
Aktien⸗Gesellschaft für Boden⸗ und Kommunal⸗Kredit in Elsaß⸗Lothringen zuStraß⸗ burg
2 Württembergische Hof⸗
ank S
Württembergische Bankanstalt, 2 in vorm. Pflaum & Co. Stuttgart,
Württembergische Vereinbank
München, „in Nürnberg,
in Straßburg,
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1
Artikel 6. Auf die zug Beträge sind zu 20 Procent derselben am 5. März 10 vom 1.— 6. April „ 1.—6. Mai 1.— 6. Juli 8 8 Ottober 8 fünfte 1 2 2 „. 8 — 6. November „ „ sechste ) 1 is vpierte 8 8 Se; Us v De. e e 8= E“ vierten Einzahlung werden von der Einzahlungsstelle Stückzinsen vom Ersten 8 eeenaee — 5 “ vergütet, bei der fünften Einzahlung findet eine Berechnung St sen ni att, bei der sechsten sind die Stückzinsen für einen Monat an die Einzahlungsstell Z“ v Stückzinsen fü ien Monat an die Einzahlungsstelle An jedem für die zweite bis fünfte Einzahl 1 Termin ist unt 8 zweite bis fünfte Einzahlung festgesetzten Termin ist unter der entsprechenden Zinsberechnung Vollzahlung zulässig. g festueset 5 5 92 ( 2 2 Fes 8 *⁴ 8 2 „ . — 8 „ 1 Artikel 7. Die erste Einzahlung muß an derjenigen Stelle erfolgen, welche die Zeichnung an⸗ Fnomen hat. Die späteren Einzahlungen können geleistet werden bei der Keichshauptbank Ia Berlin, den Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen, der Reichsbank⸗Kommandite in Insterburg und den Reichsbank⸗ nebenstellen in Barmen, Bochum, Darmstadt, Duisburg. Heilbronn und Wiesbaden während die übrigen 9 A8 LBoünug 2 43 5 8 4 . . 71 5 8 2 Ir 2 5 84 7 2 ½ Seüun Reichsbanknebenstellen mit Kasseneinrichtung die kostenfreie Vermittelung solcher Einzablungen übernehmen Artikel 8. Bei der ersten Einzahlung erhalten die Zeichner entsprechende, vom Reichsbank⸗
iesem Termin
3 z9 ausg ISen zmssch.; f pons⸗ 5 z sg3 3 8 8 „†; 2 E“ ce ine, auf denen über die späteren Eittzahlungen sowie über die Voll⸗ neen Quittung ertbeilt wird. Ueber den nach geleisteter Vollzablung stattfindenden Umtausch der Interimsscheine in Schuldverschreibungen wi as Erforderliche bekannt g n. 88 8 . rtikel 9. ird eine Z im Fälligkeitstermin versäumt, eines Monats, jedoch nur unter Zak nventionalstrafe von f zahlungsbetrages erfolgen. Sollte der Inhabe Interimsscheines seine dieser Frist nicht erfüllen, so verfällt der bis eingezahlte Betrag zu damit der Interimsschein seine Gältigkeit. 8
Artikel 10. Die Bescheinigung
Sicherheitsbestellung wird dem Zeichner von r zuli
12 127*½
8 72 490 412
—. 8
ersten Einzahlung wied
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Formulare zu den Zeichnungsscheinen stellen unentgeltlich zu haben.
5
886 (G. S. S. 209), 1. April 1887 (G.⸗S. S. 97),
S. S. 238), 8. April 1889 (G.⸗S. S. 69) und
gen wir im Auftrage des Herrn Finanz⸗Ministers den Nennbetrag
. .„ 83 e 2 83 Zweihundertundfünfzig Millionen
stehenden Bedingungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung auf
m 1. April und 1 Oktober z9 verzinsen. “
Berlin, den 14. Februar 1891.
5 e General⸗Direktion der Seeha
Kö von Burchard
Bedingungen.
Artikel 1. Die Zeichnung findet gleichzeitig bei folgenden Stellen statt: General⸗Direktion der Seehandlungs⸗Socie⸗ [Sal. Oppenheim jun. & Cie. tät in Berlin, A. Schaaffhausenscher Bank⸗ gö Bb e „Haupt⸗ Verein
tassen, Kreis⸗ und Steuerkassen, Deutsche Effecteu⸗ Wechsel⸗ B ““ “ * X. 2 “ Hauptbank für Werthpapiere) in Berlin, Deutsche Genossenschafts Reichsbank⸗Hauptstelle in Hamburg, 11“ innerhalb Preußens belegene Reichsbank⸗ Co., Kommandite Frankfurt Hauptstellen, Reichsbaukstellen, Reichs⸗ a. Main bank⸗Kommandite in Insterburg und Deutsche Vereinsbauk e ee. en eeir z iaebüt mit Kassen⸗Ein⸗ von Erlanger & Söhne in richtung, Filiale der Bank für H. . Frankf Bank für Handel und Industrie) vund Industrie „ 1e“ 1.-—† Berliner Handelsgesellschaft 1b Frankfurter Filiale der Deut⸗ 8 S. Bleichröder schen Bank Deutsche Bank E. Ladenburg Deutsche Genossenschaftsbank von Mitteldeutsche Creditbank Soergel, Parrisins u. Co. M. A. von Rothschild & Direction der Disconto⸗Gesell⸗ Söhne schaft Jacob S. H. Stern Dresduer Bank Anglo⸗Deutsche Bank Internationale Bank in Berlin L. Behrens & Söhne “ c Co. Bank⸗ Ge e9 ck Disvcontobank t “ u Hamburg Mendelssohn & Co. 6 Hamburger Filiale der Deut⸗ Mitteldeutsche Kreditbank schen Bank Nationalbank für Deutschlaud 3 Norddeutsche Bank in Ham⸗ Gebrüder Schickler burg Robert Warschauer & Co. Vereinsbank in Hamburg ferner bei anderen deutschen Bankhäusern gemäß der von denselben erlassenen besonderen Bekanntmachungen: am 20. Februar d. J. von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr und von 3—5 Uhr Nachmittags und wird E’ö 3 Artikel 2. Der zu begebende Anleihebetrag wird ausgefertigt in Schuldverschreibunge 200, 300, 500, 1000, 2000 und 5000 Mark mit vom 1. Oktober 1891 ab laufenden Zinsscheinen. 1 Artikel 3. Der Zeichnungspreis ist auf 84,40 Mark für je 100 Mark Nennwerth fest⸗ gesett. Außer dem Preise hat der Zeichner die Hälfte des für den Schlußschein verwendeten Stempel⸗ etrages zu vergüten. . Artikel 4. Bei der Zeichnung ist eine Sicherheit von 5 Procent des gezeichneten Nennbetrages in baar oder solchen nach dem Tages⸗Kurse zu veranschlagenden Effecten zu hinterlegen, welche die be⸗ treffende Zeichnungsstelle als zulässig erachtet. Die von dem Comptoir der Reichshauptbank für Werth⸗ papiere ausgegebenen Depotscheine vertreten die Stelle der Effecten. Dem Zeichner steht im Falle der Reduktion die freie Verfügung über den überschießenden Theil der Sicherheit zu. Die Sicherheit wird bei der ersten Einzahlung zurückgegeben oder auf dieselbe verrechnet. 8 Artikel 5. Die Zutheilung erfolgt nach Ermessen der Zeichnungsstelle thunlichst bald nach Schluß der Zeichnung. Anmeldungen auf bestimmte Stücke können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach Beurtheilung der Zeichnungsstelle mit den Interessen der anderen Zeichner verträglich ist. Artikel 6. Von den zugetheilten Beträgen sind zu entrichten: 20 Procent am 5. März d. Js. 10 . vom 1. bis 6. 10 1 20 8 2
in Berlin,
in
Hamburg,
als erste Einzahlung, bvͤVWä.
„ dritte
20 1 Rerte 5 1 „ fünfte 8
20 1. P8“ Bei der 1. bis 4. Einzahlung werden Stückzinsen vom Beginn des Einzahlungsmonats bis zum 1. Oktober d. J. für 7, 6, 5 bezw. 3 Monate vergütet. Bei der 5. Einzahlung findet eine Berechnung von Stückzinsen nicht statt. Bei der 6. Einzahlung sind an die Einzahlungsstelle Stückzinsen für einen Monat zu entrichten. An jedem der oben für die zweite bis fünfte Einzahlung bestimmten Termine ist unter der dem Zahlungstermine entsprechenden Zinsberechnung Vollzahlung zulässig. 1 Artikel 7. Die erste Einzahlung muß an derselben Stelle erfolgen, welche die Zeichnung angenommen hat. Die späteren Einzahlungen können erfolgen bei der Haupt⸗Seehandlungskasse, den Regierungs⸗Haupt⸗Kassen, der Reichsbank⸗Hauptstelle in Hamburg, ferner bei den in Preußen belegenen Reichsbank⸗Hauptstellen, den Reichsbankstellen, der Reichsbank⸗Kommandite in Insterburg und den Reichs⸗ bank⸗Nebenstellen in Barmen, Bochum, Duisburg und Wiesbaden, während die übrigen Reichsbank⸗Neben⸗ stellen mit Kassen⸗Einrichtung die kostenfreie Vermittelung solcher Einzahlungen übernehmen. Artikel 8. Bei der ersten Einzahlung erhalten die Zeichner von der General⸗Direktion der Seehandlungs⸗Societät ausgestellte Interimsscheine, auf denen über die späteren Einzahlungen, sowie über Vollzahlungen Quittung ertheilt wird. Ueber den Umtausch in Schuldverschreibungen wird das Erforder⸗ liche bekannt gemacht werden. Artikel 9. Wird eine Zahlung im Fälligkeitstermine versäumt, so kann dieselbe noch inner⸗ halb eines Monats unter gleichzeitiger Entrichtung einer Konventionalstrafe von 5 Prozent des fälligen Betrages erfolgen. Wird auch diese Frist versäumt, so verfällt der bis dahin eingezahlte Betrag der Staatskasse und verliert damit der Interimsschein seine Gültigkeit. Artikel 10. Die von den Zeichnungsscheinen abtrennbare Bescheinigung über die erfolgte Zeichnung mit der Quittung über die Sicherheitsbestellung wird dem Zeichner zurückgegeben, und ist die⸗ selbe bei der ersten Einzahlung der Zeichnungsstelle wieder einzuliefern.
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Ferpaüg⸗ zu Zeichnungsscheinen sind vom 16. Februar d. J. ab bei allen Heichnungsstellen unentgeltlich zu haben. “ 8 3 1
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