1891 / 43 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

112,50 G 111,50 B 47,00 G

106,00 G

7

= A EEoEEEEREEE

128,25 G 68,60 bz 121,50 bz 91,60 G 99,75 G

18,80 G 244,00 bz B

00—,0,—

Union, Bauges.. Nulcan Bergwrk. Weißbier(Ger.). do. (Bolle). Wilhelmj Wunb.. Wissen. Bergwrk. Zeitzer Maschinen 20

Versicherungs⸗Gesellschaften. Cours und Dividende = pr. Stck. Dividende pro 1889 1890 Aach.⸗M. Feuerv. 20 % v. 1000 hr 440 Aach. Rückvrs.⸗G. 20 % v. 400 7lr 120 Brl. Lnd.⸗u. Wssv. 20 % v. 500 Nlr 120 Brl Feuervs.⸗G. 20 % v 1000 Tln 176 Brl. Hagel⸗A.⸗G. 20 % v. 1000 Nblr 30 Brl. Lebensv.⸗G. 20 % v. 1000 hlr 176 ½ Cöln. Hagelvs.⸗G. 20 % v.500 Mr 0 Cöln. Rückvrs.⸗G. 20 % v. 500 TChlr 45 Colonia, Feuerv. 20 % v. 1000 Nlr 400 Foncordia, Lebv. 200 % v. 1000 or 45 1480 B Dt. Feuerv. Berl. 20 % v. 1000 RAlr 96 1700 B Dt. Aoyd Berlin 20 % v. 1000 Tln 200 Deutscher Phönix 20 % v. 1000 fl. 114 Dtsch. Trnsp.⸗V. 26 ¾ % v. 2400 135 1865 B Drsd. Allg. Trsp. 100 % v. 1000 Tlr 300 3390 B Düssld. Trsp.⸗V. 10 % v. 1000 Nln 255 Elberf. Feuervrs. 20 % v. 1000 NAlr 270 Fortuna, A. Vrs. 20 % v. 1000 Zlr 200 Germania, Lebnsv. 20 % v.500 Mr 45 Gladb. Feuervrs. 20 % v. 1000 Mlr 30 Leipzig. Feuervrs. 600 % v. 1000 7ℳr 720 Magdeburg. Allg. V.⸗G. 100 Thlr 30 Nagdeb. Feuerv. 20 % v. 1000 Nlr 203 Magdeb. Hagelv. 33 ½ % v.500 lr 25 65 Magdeb. Lebensv. 20 % v. 500 AMr 25 372 G Magdeb. Rückvers.⸗Ges. 100 Alr 45 926 G Niederrh. Güt.⸗A. 10 % v. 500 Nℳr 60 1099 B Nordstern, Lebvs. 20 % v. 1000 Tlr 84 1790 B Oldenb. Vers.⸗Ges. 20 % v. 500 Mlr 45 1515 G Preuß. Lebnsv.⸗G. 20 % v. 500 Nlr 37 ½ 700 B Preuß. Nat.⸗Vers. 25 % v. 400 lr 48 1095 G Providentia, 10 % von 1000 fl. 45 Rhein.⸗Westf. Lld. 10 % v. 1000 Tlr 15 Rhein.⸗Wstf. Rckv. 10 % v. 400 Mlr 18 Sachs. Rückv.⸗Ges. 5 % v. 500 Tlr 75 698 B Schls. Feuerv.⸗G. 20 % v. 500 Nlr 100 1915 B Huringia, V.⸗G. 20 %0v. 1000 Tlrx 240 ansatlant. Güt. 20 % v. 1500 120 1500 B 449 B 3405 G 1599 B

MH0lSnh=2SD =8hvbo —½ 07— 9

—1 00 5 S

1085 G 9900 B

2999B 995 B 689 B

4260 G

=SmX 8 8

ion, Hagelvers. 20 % v. 500 Tlr 22 ctoria, Berlin 20 % v. 1000 Nlx 159

5

2

9 27

. 7

Fi 4*

1

2*

Berichtigung. (Nichtamtliche Course.) Gestern: Hildesheimer Stadt⸗Anl. 96,50 G.

Fonds⸗ und Aktien⸗Börse.

Berlin, 17. Februar. Die Umsätze sind auch an der heutigen Börse nicht über bescheidene Grenzen hinausgegangen, weil es eben wieder an jeglicher Anregung für unsere Spekulation fehlte, nach der einen oder der anderen Richtung neue Engagements nennenswerthen Umfanges einzugehen.

Die günstigen Ziffern des Ausweises der Reichsbank vom 14. d. M. blieben vollständig ohne Einfluß, weil man dieselben erwartet und in Folge ssen in der Tendenzgestaltung auch schon genügend eskomptirt hatte. Die von den zuswärtigen Plätzen vorliegenden Meldungen lauteten

Hig, aber vorwiegend fest und waren deshalb auch

danach angethan, den Ausgangspunkt zu regerer

gleiche Stimmung gelagert hatte. 88

Von Bankaktien sprach sich für österreichische Kreditaktien günstigere Meinung aus, weil man nach Wiener Meldungen annehmen zu können glaubt, es werde dieselbe Dividende wie im Vorjahre zur Ver⸗

beilung gelangen.

Sebr gati lagen Darmstädter Bankaktien. Im Uebrigen war die Haltung ruhig und der Cours⸗ stand kaum verändert.

Inländische Eisenbahnaktien ganz unbelebt, aber meist gut behauptet. Ausländische Bahnen zeigten keine inheitliche Tendenz; während einzelne fester lagen und lebhafter umgingen, neigten andere bei kleinen Umsätzen mehr zur Schwäche. Montanwerthe nach

schwachem Beginn befestigt, ohne reger beachtet zu werden. . 11“

Andere Industriepapiere still bei meist unwesent⸗ lichen Veränderungen in den Notirungen.

Fremde Fonds in russischen Anleihen und Noten geschäftlich und tendenziell bevorzugt. Preußische und deutsche Fonds, Pfand⸗ und Rentenbriefe ruhig, meist matter, besonders 4 und 3 ½ %. Scrips der neuen 3 % Anleihe lebhaft zu 85 ¾ % umgesetzt und

in gutem Begehr bleibend. 8

Privatdiskont 2 ½ %. 8

Course um 2 ½ Uhr. Schwach. Oesterr. Kreditaktien 175,87, Franzosen 108,12, Lombard. 59,12, Türk. Tabackaktien 165,00, Bochumer Guß 45 25, Dortmunder St.⸗Pr. 83,50, Gelsenkirchen 175,62, Harpener Hütte 194,00, Hibernia 189,25, Laurahütte 137,00, Berl. Handelsgesellsch. 160,37, Darmstädter Bank 154,75, Deutsche Bank 163 00, Diskonto⸗Kommandit 216,00, Dresdner Bank 159,75, Fnternationale 106,75, National⸗Bank 137,75, Pp⸗ vamite Trust 159,25, Russ. Bk. 87,70, Lübeck⸗Büch. 188,75, Mainzer 119,75, Marienb. 64 87, Mecklenb. —,—, Ostpr. 89,37, Duxer 246,50, Elbethal 102,87, Galizier 93,87, Mittelmeer 102,00, Nordwestb. —,—, Gotthardbahn 156,25, Rumäaänier —,—, Staliener 94,62, Oest. Goldrente —,—, do. do. 1860 er Loose 125,75, Russen 1880 er 99,50, do. 1889er 100,00, 4 % Ungar. Goldrente 93,40 Egypter 98,75, Russ. Noten 238 50, Russ. Orient II. 76,80, do. do. III. 77,80

Breslau, 16. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗ Course.) 3 ½ % Land. Pfandbr. 97,85, 4 % ungar. SColdr. 93,55, Kons. Türken 19,10, Turk. Loose 80,00, Bral. Diskontobank 106,75, Brsl. Wechslr. 104,50, Bankverein 122,75, Kreditakt. 176,40, Donnersmarckh. 89,25, Oberschles. Eis. 86,50,

Opp. Cement 106,50, Kramsta —,—, Laurabütte 136,25, Verein. Oelf. 102,50, Oest. Bankn. 178 15, Russ. Bankn. 238,70, Schles. Zinkaktien 186,75. Oberschles. Portland⸗Cement 116,00, Kattowitzer Aktien⸗Wesellschaft für I““ Hüttenbetrleb 130,25, Flöther Maschinenbau 115,00.

Frankfurt a. M., 16. Februar (W. T. B.) (Schluß⸗Course.) Fest. Londoner Wechsel 20,562, Paris. * 80 70, Wien do. 178,00, Reichsanl. 106 65, De. Silkerr. 51,85, do. Papierr. 82 00 do. 5 %% Pavpierr

60, do. 4 %% Goldr. 97,80, 1860 Loose 126.20. 4 % ungar. Goldrente 93,50, Italiener 94,70. 1880r Russen 99,10, II. Orientanl. 76,50, III. Orientanl 77,70, 4 % Spanier 77 00, Unif. Egypter 98,79, 3 ½ % Egvpter 95,00, Konvertirte Türken 19,00. 4 % türk. Anleihe 84,00, 3 % port. Anleihe 54.50. 5 % serb. Rente 90.30, Serb. Tabackr. 90,00, 5 % amort Rum. 99.90, 5 % kens. Merxik. 91 30, Böhm Westbahn 301 ¾¼, Böhm. J. 1 178 ⁄¾, Central Pacch 109.50, Franzosen 217 ¼. Galiz. 188 ½ Gotthb. 155,10. Hef. Ludob. 11620. Lomb. 117 ¼, Lübeck⸗Büchen 164,70, Nordwestbahn 191 ⅛, Kredit⸗ gktien 274 ½¼, Darmstädter Bank 152,80, Mittel⸗ deutsche Kreditbank 109,70. Reichsbank 40,50, Diskonto⸗Komm. 213 30. Dresdner Bank 156,40. Courl Bergwerksaktien 99,50, Privatdisk. 2 ½⅛ %.

Frankfurt a. M., 16. Februar. (W T B.) Eftekten⸗Societäat. (Schluß.) Kreditaktien 273 Franzosen 217 ½ Lombarder 117 ¼, Galizicr Egvpter —,—, 4 % ungarische Goldrente 98,60, Russen 99,40, Gotthardbahn 154,90. Diskonto⸗ Kommandit 212,60, Dresdner Bank 156,20, Gelfen⸗ kirchen 172,10, Laurabütte 136,60, Neue 3 Reichsanleihe 85,80. Schvächer. 8

Leipzig, 16. Februar (W T. B.) (Schluß⸗Cour 3 % sächs. Rente 87,25, 4 % do. Anleihe 98, Buschthierader Eisenbahn Litt A 216,50, Busch Eis Litt. B. 222,00, Böhm. Nordbahn⸗Akt, 124, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 202,60, Leipzi Bank⸗Aktien 128,00, Credit⸗ u. Sparbank zu Lein 128,75, Altenburger Aktien⸗Brauerei 252. Sächsische Bank⸗Aktien 114,10, Leipziger Kamm Spinnerei⸗Akt. 182,00, „Kette“ Deutsche Elbschiff⸗

,60, Zuckerfabr. Glauzig⸗A. 121,20, Zuckerre lle⸗Akt. 150,00, Thür. Gas⸗Sesellschafts⸗Akt

Zeitzer Paraffin⸗ u. Solaröl⸗Fabr. 109,, . Buaknoten 178,19, Mansfelder Kuxe 825, mburg, 16. Februar (W. T. B.) (Schli

Preuß. 4 % Consols 106,20, Silbe

1860 Loose 126,00. Italiener 94.70, Kredita 374,50 Franzosen 543,50, Lombarden 293,20, Russen 97,50, 1883 do. 105,00, II. Orientanl. 74. III. Orientanleihe 75,50, Deutsche Bank 159, Diskonto Kommandit 212,75, Berliner Handels⸗ 157,20, Dresdener Bank 156,50, Nationalbe für Deutschland —,— Hamburger Komme bank 120 00, Norddeutsche Bank 158 00, Lübe. Büchen 164,70, Marienburg⸗Mlawka 60.1 Ostpreußische Südbahn 85,00, Laurahütte 135 7) Norddeutsche Jute⸗Spinnerei 120,00, A.⸗( Guꝛno⸗W. 155,50, Hamburger Packetf. Akt. 130,0. Dyn.⸗Trust⸗A. 152 09 Prioatdiskont 2 ¾ %.

Hamburg, 16. Februar. (W. T. B.) Aben]

s Oesterr. Kreditaktien 273,75, Franzos⸗ 542,00, Lombarden 293,00, Ungar. Goldrente 93,6 Ostpreußen 85,50, Lübeck⸗Büchen 164,75, Diskont Kommandit 212,60, Laurahütte 135,75, Dynan Trust 151,75. Abgeschwäicht.

Wien, 16. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Ceurf Oeit. Papierr. 92,15, do. 52% do. 102,00, do. Silt 92,15, Goldrente 110,00, 4 % Ung. Goldrer 105,25, 5 % Pavpierrente 101,00, 1860 er Loc 138,50, Anglo⸗Austr. 168 25, Länderbank 221,0 Kreditaktien 309,37 ½, Unionbank 248,50, Unga Kredit 345,50, Wiener Bankv. 118,60, Böhr Westkahn 339,00, Böbmische Nordbahn 202,0. Buschth. Eisenb. 487,00, Elbethalbahn 222,0, Galiz. 212,00, Nordb. 2780,00, Franz. 244,12 ½, Lemb Czern. 234,00, Lombarden 131,25, Nordwestbal 215,25, Pardubitzer 175,00, Alp. Mont. Akt. 97,5 Tabackaktien 148,00, Amsterdam 94,75, Deutse Plätze 56,10, Londoner Wechsel 114,30, Paris Wechsel 45,32 ½, Napoleons 9,08, Marknoten 56,12 Russ. Bankn. 1,33 ¾, Silbercoupons 100,00.

Oesterreichische Waffenfabrikaktien 488.

Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Fest. Ungarische Kreditaktien 344,75, Oesterreichist Kreditaktien 309,12 ½, Franzosen 243,50, Lon barden 132,75, Galizier 211,90, Nordwestbah! —,—, Elbethalbahn 221,75, Oester. Papierrent 92,20, do. Goldrente —, 5 % ung. Papierrent 101,07 ½, 4 % ungar. Goldrente 105,25, Marknote 56,32 ½, Napoleons 9,09, Bankverein 119,25, Taback aktien 148,75, Länderbank 222,40. 1

London, 16. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Course. Ruhig. Engl. 2 ¾ % Consols 97 ⁄6, Preuß. 4 Consols 105, Italienische 5 % Rente 94, Lom barden 12 ⅛, 4 % konsol. Russen 1889 (II. Serie 99 ¾, Kond. Türken 19 ¼, Oest. Silberr. 81, do Goldrente 98, 4 % ung. Goldrente 92 R, 4 % Span. 77, 3 ½ % Egypt. 94 ⅞% 4 % unif. Egypt 98 ½, 3 % gar. 101 ¾, 4 % egypt. Tributanl. 991 6 % kons. Merxikaner 92 ½¼, Ortomanb. 14 ¾, Suez aktien 96 ½, Canada Pac.

1

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0 9 ,8 2 xh. 12

1 börse.

76 %⅜, De Beers Aktier

4315, Ville de Paris de 1871 412,00, Tabacs Ottom. 334, 2 ¾ % Cons. Angl. —, Wechsel auf deutsche Plätze 121 ¾ Wechsel auf London 25 20 ½, Cheques auf London 25,22, Wechsel Wien k. 218,25, do. Amsterdam k. 206,75, do. Madrid k. 484,75, Comptoir d'Escompte 660. III. Orient⸗Anleihe 78,68, Neue 3 % Rente 94,05. Amsterdam, 16. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗ Course.) Oest. Papierrente Mai⸗November verzl. 80 ½., Oest. Silberr. Jan⸗Juli verzl. 80 ⅜, Oest Goldr. 97 ¾— 4 % Ungarische Goldrente 92 ½¼, Russische große Eisenbahnen 124 ¾, do. I. Orientanleihe 72 , do II. Orientanl. 73, Konvert. Türken 19 ¾ 3 ½ % holländische Anleihe 101. 5 % garant. Transv.⸗ Eisenb⸗Oblig. —, Warschan⸗Wiener Eisenb.⸗Akt. 133 ⅛. Marknoten 59,25 Russ. Zoll⸗Convons 192 ⅛. Hamburger Wechsel 59,15, Wiener Wechsel 102,00 St. Petersburg, 16. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf London 85,10, Russ. II. Ortenz⸗ 103 ¾, do. III. Oriemtanleihe 105 ½, de. Bank für auswärtigen Handel 295. St. Peters⸗ durger Diskonto⸗Bank 615 ½ Warschauer Tisconto⸗ Bank —, St. Petersburger internationale Bank 22 [.249 % Bodenkredit⸗Pfansbriefe 139 ¼, Eisenbahnen 222. Russ. Süd⸗ tien 118 ½ 8 New⸗York, 16. Februar (W. T., B.) (Schluß⸗ Course.) Anfangs recht fest, Schluß ruhiger. Wechsel auf London (60 Tage) 2,854, Cable Transfers 4,88 ½ chsel auf Paris (60 Tane) 5,19 ⅛, Wechsel auf Berlin (60 Tage) 95 ¼½ 222 E. 4* —— haAe

—neeornr an .„2 2

France

neue 16 ½, Rio Tinto 22 ⅞, Platzdisk. 2 ¼ Silbe:

45 ½, 4 ½ % Rupees 77 ¼. Argentinier 5 % Goldanl von 1886 74 ¼, Arg. 4 ½ % äußere Anleihe 565.

Neue 3 % Reichs⸗Anleihe 84 ½. 41

In die Bank flossen 119 000 Pfd. Sterl. 3

Aus der Bank flossen 1 000 000 Pfd. Sterl. an die Bank von Frankreich.

Paris, 16. Februar. (W. T. B.) Boulevard⸗ verkehr. 3 % Rentt 95,70, Italiener 94,82, 4 % ungar. Goldrente —,—. Türken 19,55, Türkenloose —,—, Spanier 77,18, Egypter —,—, Ottomanbank 624,06, Rio Tinto —,—, Taback⸗ aktien 335,62, Panama 40,00. Fest.

Paris, 16. Februar. (W. T. B.) (Schlu Course.) 3 % amortisirb. Rente 95 92 ½, 3 % Rente 95,70, 4 ½ % Anl. 105,10, Ital. 5 % Rente 94,95, Oest. Goldr. 98 ½, 4 % ung. Goldr. 953,

Russen 1880 99,90, 4 % Russen 18

4 % unif. Egypt. 496,87, 4 % spanisch äußere Anleihe 77 ½, Konvertirte Türken 19,52 ⅛, Törkische Loose 78,50, 4 % priril. Türken Obl. 430,00, Franosen 543,75, Lombarden 312 50, Lombard. Prioritäten 341,25, Banque ottomane 623,75, Banque de Paris 837,50, Banque d'Escompte 553,75, Erebdit foncier 1288,75, do. mobilier 427,50, Meridional⸗Aktien 696,25, Panama⸗Kanal⸗Akt. 40,00, Panama 5 % Obl. 39,00, Rio Tinto Akt. 575,00, Suezkanal⸗Aktien 2455,00, Gaz Parisien 1465,00,

Credit Lyonnais 821,25, Gaz pour le F. et ['Etrang. 598,00, Transatlantique 618,00, B. de

eh, ogee ereicn Pidnuan per Febr⸗März —, per März⸗April —, per April⸗ Mai 125 bez, per Mai⸗Juni —.

Erbsen per 1000 kg. Kochwaare150 180 Futter⸗ waare 138 142 nach Qualität.

Rozggenmehl Nr. 0 u. 1 per 100 kg brutto inkl. Sack. Termine still. Gekünd. Sack. Kün⸗ digungspreis ℳ, per diesen Monat 24,55 ℳ, per Februar März 24,4 bez, per März⸗April —, ver April⸗Mai 223,85 bez., per Mai⸗Juni 23,45 bez., ver Juni⸗Juli 23,25 bez., per Juli⸗August —.

Rüböl per 100 kg mit Faß. Höher. Gekünd. Ctr. Kündigungspreis Loco mit Faß —, loco ohne Faß —. per diesen Monat 59,1 ℳ, per April⸗Mai 58,9 59,1 —59 bez., per Mai⸗Juni 59,1 —,2 bez., per September⸗Oktober 59—,4 bez.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine —. Gekünd. kg Kündigungspr.

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt —. Tuͤndigungspreis Loco ohne Faß 70,0 bez.

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt 1. Kündigungspreis —. Loco ohne Faß 50,3 bez..

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per 100 I à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt 1. Kündigungspreis Loco mit Faß —, per diesen Monat —. 2

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe. Anfangs matt, schließt fest. Gekündigt 10 000 1. Kündigungs⸗ preis 49,6 %ℳ Loco mit Faß —, per diesen Monat 49,6 —, 4 —,7 bez., per Febr.⸗März —, per April⸗ Mai und per Mai⸗Juni 49,6—,9 —,7 50 bez., per Juni⸗Juli 50 —,2 —,1—,2 bez., per Juli⸗Aug. 50,2 —,1 —,5 bez., per Aug.⸗Sept. 50 —, 2—,1—,4 bez., per Sept.⸗Okt. 46,3 —, 6 bez. 8

Weizenmehl Nr. 00 27,5 26, Nr. 0 25,75— 24,25 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt.

Rozgenmehl Nr. 0 u. 1 24,75 24,00, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 25,5 24,75 bez., Nr. 0 1,50 Löher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.

Vosen, 16. Februar. (W. T. B.) S pirttus loco ohne Faß (50er) 67,50, do. loco ohne Fas (70er) 48,00. Fest.

Magdeburg, 16. Februar. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker exkl., von 92 % 18,15 Kornzucker, exkl., 88 % Rendement 17,15 Nachprodukte, exkl. 75 % Rendement 14,40. Ruhig. Brodr. I. 28,25, Brodraff. II. 27,75, Gem. Raffinade mit Faf 28, gem. Melis I. mit Faß 26,50. Ruhig, aber fest. Roh⸗ zucker I Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 13,55 bez., 13,52 ½ Br., pr. April 13,37 ½ bez., 13,40 Br., pr. Mai 13,40 bez., 13,45 Br., pr. Juni 13,45 Gd, 13,50 Br. Schwach.

Köln, 16. Februar. (W. T B.) Getreide⸗

-— 54 gmnenshr

Nio (t. 8 4 Mai 16,57.

Kasfee 16,97, pr.

ütam 7. dr. März

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 16. Februar 1891.

Auftrieb und Marktpreite nach Schlachtgewicht, ⸗ut Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. 1 11“

Rinder. Auftrieb 3675 Stücl. (Durchschnittz⸗ preis für 100 kg.) I. Qual. 118 124 ℳ, II. Qualitat 108 116 ℳ, III. Qualität 96 104 ℳ, IV. Qualitat 90 94

Schweine. Auftrieb 10 381 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) Mecklenburger 108 ℳ, Land⸗ schweine: a. gute 102 106 ℳ, b. geringere 92 100 bei 20 % Tara, Batony 96 102 bei 25 kg Tara pro Stück. 2

Kalber. Auftrieb 1672 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 1 kg.) I. Qualität 1,16— 1,24 ℳ, II. Qualität 1,04 1,14 ℳ, III. Qualität 0,84— 1,02

Schafe. Avftrieb 9388 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg., I. Qualität 0,94 1,04 ℳ, II. Qualität L,84 0,2 ℳ, III. Qualität

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Austalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königlich

che Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

1

Berlin, Mittwoch, den 18. Februar,

Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Forstmeister von Ulrici zu Potsdam und dem evangelischen Pfarrer Heise zu Altmorschen im Kreise Mel⸗ sungen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Bezirks⸗ Physikus, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Sieber zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Gerichts⸗ vollzieher Breyer zu Dorum im Kreise Lehe das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold; dem pensionirten Gerichtsvollzieher Kehrberg zu Potsdam, dem pensionirten Weichensteller Heister zu Huckingen bei Duisburg, dem Schmied Michael Linden zu Aachen, dem Monteur Gerhard Beckers ebendaselbst und dem Dienstknecht Vinzent Jasiura zu Deutsch⸗Müllmen im Kreise Neu⸗ stadt O.⸗Schl. das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bahn⸗ wärter Eickmeier zu Meiderich im Kreise Ruhrort die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Kämmerer, Rittmeister der Reserve des Galizischen Ulanen⸗ Regiments Nr. 8, Grafen Wolff⸗Metternich zur Gracht, in Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Luxemburg Herzog zu Nassau, den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Denutsches Reich.

Nachdem durch die rechtskräftigen Urtheile des Land⸗ gerichts I hierselbst vom 19. April 1890 und des Schöffen⸗ gerichts I hierselbst vom 3. Januar 1891 gegen die in Buda⸗ pest erscheinende illustrirte Zeitschrift „Caviar, pikante und heitere Blätter“ Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird auf Grund des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung dieser Druckschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch ver⸗ boten. 111X“

Berlin, den 15. Februar 1891. 8

Der Reichskanzler.

In Vertretung: von Boetticher.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Regierungs⸗Assessoren Siber zu Minden, von Wuthenau zu Köslin und Müller zu Stade, sowie

den Landrath Bugisch zu Münster zu Regierungs⸗ Räthen zu ernennen; ferner

den Kaufleuten Gebrüdern Cleon und Carl Kühn, Inhabern der Firma „Carl Kühn und Söhne“ zu Berlin, das Prädikat als Königliche Hoflieferanten zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

Der Geheime Ober⸗Medizinal⸗Rath und Kaiserlich russische Leibarzt Dr. Martin Wilhelm von Mandt und dessen Ehe⸗ gattin Johanna Charlotte Ludovika, geb. Ackermann, haben in ihrem am 20. Oktober 1857 errichteten wechselseitigen Testamente zur Förderung wissenschaftlicher und technischer Studien unter der männlichen Nachkommenschaft ihrer Seiten⸗ verwandten unter dem Namen „von Mandt⸗Ackermann'’'sche Stipendienstiftung“

vier Stipendien gestiftet.

Die Verleihung der Stipendien erfolgt jedes Mal nur auf Ein Semester und zwar an junge Maänner christlicher Religion, welche sich der Arznei⸗, der Rechts⸗, den in der philosophischen Fakultät vertretenen Wissenschaften auf Uni⸗ versitäten oder der höhern technischen Ausbildung auf Ge⸗ werbeschulen und ähnlichen Anstalten widmen.

Zum Genusse der qu. Stipendien sind nach testamentari⸗ scher Bestimmung vorzugsweise berufen:

I. die ehelichen männlichen Nachkommen der Geschwister der Stifter:

in erster Reihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Bruders Karl Theodor Mandt;

in zweiter Reihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Schwester Therese, verehelichten Grano;

in dritter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Albert Ackermann;

in vierter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Gebhard Ackermann;

demnächst bei Kategorie:

Ermangelung von Bewerbern dieser

II. die männlichen Nachkommen

zuerst des Ehemanns von Mandt beider Halbbrüder Friedrich Mandt und Franz Mandt;

zweitens des Freundes der Stifter, Appellationsgerichts⸗ Raths Wilhelm Graffunder;

drittens des Freundes der Stifter, Regierungs⸗ und Bauraths Emil Flaminius.

Der Genuß und die Verabfolgung der Stipendien ist weder von dem Besuche der hiesigen Universität noch überhaupt von der Gegenwart auf preußischen Universitäten und Lehr⸗ anstalten abhängig; jedoch befreit der Genuß im Auslande in keinem Falle von der Beibringung der zur Verleihung erforderlichen Zeugnisse der wirklich besuchten Unterrichts⸗ anstalten.

Bewerbungen, welchen amtliche Zeugnisse über das Ver⸗ wandtschaftsverhältniß mit den Stiftern, resp. den mit Vor⸗ zugsrecht bedachten Familien, die Schul⸗ und Sittenzeugnisse der bisher besuchten Unterrichtsanstalten, das Universitäts⸗ Immatrikulations⸗ und Sitten⸗Zeugniß, sowie ein Dekanats⸗ zeugniß; von den Gewerbetreibenden: empfehlende Zeugnisse der Gewerbebehörden und die Unterrichtszeugnisse der Vorschul⸗ anstalten und Lehrmeister beigefügt sein müssen, sind bis zum 15. Mai 1891 hierher einzusenden.

Berlin, den 14. Februar 1891. ““ 1“ Das Kuratorium der von Mandt⸗Ackermann’'schen Stipendien⸗ stiftung bei der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

8 e B8

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird

1“

1“

Stadt Essen im Betrage von 200 000 veröffentlicht.

des VIII. Armee⸗Corps, General der Kavallerie

und Königs Wilhelm I., von Koblenz.

Michtamtliches. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 18. Februar.

Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern Nachmittag längere Zeit mit dem Chef des Militär⸗ kabinets.

Heute Vormittag hatten Se. Majestät zunächst eine Konferenz mit dem Staatssekretär Freiherrn von Marschall und nahmen später einen längeren Vortrag des Chefs des Civilkabinets entgegen.

Keute trat der Ausschuß des Bundesraths für Zoll und Steuerwesen zu einer Sitzung zusammen.

aus dem statistischen Theil des Geschäftsberichts des Reichs⸗ Versicherungsamts fügen wir die nachstehenden Auszüge aus dem übrigen Theil des Berichts hinzu.

Nachdem hervorgehoben worden, daß die Zahl der Rekurse gegen die Entscheidungen der Schiedsgerichte relativ abge⸗ nommen hat, indem erheblich weniger als ein Viertel der rekursfähigen Entscheidungen angefochten wurde, heißt es über die Thätigkeit der Schiedsgerichte:

Die bingebende Thätigkeit der Schiedsgerichtsvorsitzenden verdient auch für das abgelaufene Jahr wärmste Anerkennung. Erfreulich ist es, aus ihren Berichten zu entnehmen, wie sie es, auch da, wo die große Zahl der Berufungen ungewöhnliche Anforderungen an ihre Arbeitskraft stellt, als eine Genugthuung und Freude empfinden, in ihrer Stellung mittels freier Handhabung eines durch Form⸗ vorschriften wenig eingeengten Verfahrens den wohlthätigen Absichten der Unfallversicherungsgesetzgebung im Sinne materieller Gerechtigkeit und Billigkeit zur Verwirklichung verhelfen zu können.

Hierbei werden sie, wie in ihren Berichten fast ausnahmslos hervorgehoben wird, von den Schiedsgerichtsbeisitzern aus der Klasse der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter durch richtige Auffassung des Prozeßstoffes und durch Sachkenntniß in erwünschter Weise unterstützt. Von mehreren Seiten wird namentlich die in dem Urtheil der Beisitzer hervortretende Sachlichkeit und Selbständigkeit betont, vermöge deren innerhalb des Gerichts ein Gegensatz von Arbeitgebern und Arbeitern sich nicht geltend gemacht habe, und von Außen her, namentlich auch aus den Arbeiterkreisen, dem Schieds⸗ gericht Vertrauen entgegengebracht werde. .

Vereinzelt wird zwar über die Zunahme von Simulationen,

Uebertreibungen und gänzlich u begründeten Berufungen geklagt;

ein⸗Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der

Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende General 1— vall Freiherr von Los, General⸗Adjutant weiland Sr. Majestät des Kaisers

Der an dieser Stelle gestern veröffentlichten Uebersicht

die überwiegende Mehrzahl der Berichte jedoch spricht sich dahin aus, daß sich im Allgemeinen die Ansprüche der Berufungskläger innerhalb verständiger Grenzen halten, und daß etwaige übertriebene und gänzlich unbegründete Anforderungen und Berufungen meistens auf den Einfluß von Personen zurückzuführen seien, die aus der An⸗ fertigung von Berufungen, Beschwerden und Eingaben sich ein Ge⸗ schäft machen und deshalb die Arbeiter zur Inanspruchnahme des Schiedsgerichts verleiten.

9 ö“ der Wirksamkeit des Reich;⸗Versicherungsamts eißt es:

Gleichwie in früheren Jahren, so hat auch in dem Berichtsjahre sich die Theilnahme von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeit⸗ nehmer an der rechtsprechenden und verwaltenden Thätigkeit des Reichs⸗ Versicherungsamts durchaus bewährt.

Auch ist die Bemerkung erwähnenswerth, daß der Erlaß von berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften einen weiteren erfreulichen Fortschritt gemacht hat und daß die An⸗ stellung von besonderen besoldeten Beauftragten (Revisions⸗ ingenieuren ꝛc.) zur Ueberwachung der Betriebe in weiterer gedeih⸗ licher Fortentwickelung begriffen ist. Die Bedeutung dieser Seite der berufsgenossenschaftlichen Thätigkeit springt unmitte bar in die Augen, wenn berücksichtigt wird, daß im Jahre 1890 über 42 000 Personen tödtliche und andere schwere Unfälle erlitten und daß die gezahlten Unfallentschädigungen bereits rund 20 000 000 betragen haben.

Nach dem in Nr. 3 des „R.⸗ u. St.⸗A“ vom 3. Januar 1891 erwähnten Erlaß des Kultus⸗Ministers vom 27. De⸗ zember 1890 sollen in Abänderung der Bestimmungen der Ordnung der Reifeprüfung für Gymnasien vom 27. Mai 1882 a. der lateinische Aufsatz als Zielleistung, b. das griechische Versetzungsscriptum für Prima schon für den nächsten Ostertermin allgemein in Wegfall kommen.

Daß die Bestimmung unter b auch für Progymnasien gilt, geht schon daraus hervor, daß nach der Ordnung der Reifeprüfung für Progymnasien alle Ordnungen der Reife⸗ prüfung an Gymnasien sinnentsprechende Anwendung finden Demgemäß sind an Gymnasien und Progymnasien die grie⸗ chischen Versetzungsscripta für Prima überhaupt aufgehoben.

Für die gleichzeitige Aufhebung auch des französischen Versetzungsscriptums an Gymnasien und Progymnasien und für die Beseitigung des lateinischen Versetzungsscriptums an Realgymnasien und sonstiger fremdsprachlicher Prüfungs⸗ leistungen an Realanstalten besteht ein so dringendes Bedürfniß wie bei dem lateinischen Aufsatz und griechischen Scriptum an Gymnasien nicht, und es bleibt vorbehalten, bei der Neu⸗ ordnung des ganzen Reifeprüfungswesens im Zusammenhang darauf zurückzukommen. Desgleichen bleibt fernerer Erwägung vorbehalten, in wie weit nach allgemeiner Einführung der Abschlußprüfung aus dem sechsten Jahreskursus und nach Zurückführung aller siebenstufigen Anstalten auf fechsstufige die früher vorgeschriebenen Versetzungsscripta für Prima dem⸗ nächst nach der fünften Stufe einzulegen sind.

Was die Uebungen im freien schriftlichen Gebrauch der lateinischen Sprache betrifft, so sind sie nur insoweit beschränkt, als der lateinische Aufsatz als Zielleistung weggefallen, somit auch die Vorbereitung darauf in Hausaufsätzen überflüssig g worden ist und fernerhin zu unterbleiben hat. Nicht berührt von der Aufhebung des lateinischen Aufsatzes sind aber die mündlichen und schriftlichen Uebungen in der Klasse, sofern diese eine allseitige Verarbeitung des sprachlichen Materials zu einem freien schriftlichen Gebrauch der lateinischen Sprache fördern und dadurch zum besseren Verständniß der Schrift⸗ steller befähigen sollen. 11“ d-

Durch einen neueren Erlaß vom 12. Februar sind vor⸗ stehende Gesichtspunkte den Königlichen Provinzial⸗Schu kollegien zur Beachtung mitgetheilt worden.

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Ueber die stempelsteuerliche der von der Direktion der akademischen Heilanstalten mit Lieferanten abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Lebens⸗ mitteln, Beleuchtungs⸗ und Reinigungsmaterialien

hat der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

Angelegenheiten im Einverständniß mit dem Finanz⸗Minister

verfügt, daß die akademischen Heilanstalten den gewerblichen Unternehmen nicht beizuzählen sind, weil sie Unterrichtszwecken dienen, aber nicht eine auf die Erlangung von Vermögense⸗ vortheilen gerichtete Thätigkeit verfolgen, sodaß, wenn sie gleich Kranke gegen Entgelt aufnehmen, auf sie das für den Begriff des Gewerbes wesentliche Erforderniß die Absicht der Erzielung eines Erwerbes nicht zutrifft. Sind aber die akademischen Heilanstalten keine gewerblichen Unter⸗ nehmungen, so folgt, daß die an sie gelieferten Lebensmittel, Beleuchtungs: und Reinigungsmaterialien der Eigenschaft der gewerblichen Betriebsmaterialien ermangeln. Da diese Gegenstände ihre Bestimmung auch nicht in der Weiter⸗ veräußerung, sondern im Gebrauch und Verbrauch für Anstalts⸗ zwecke finden, so haben die über die Lieferung derselben er⸗ richteten Verträge auf Grund der §§. 9e und 11 des Reichs⸗ WW11“ 1 8