1891 / 45 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

8

Mullaghmore 8 Aberdeen.. Christiansund

8

Vollendung des Kirchenbaues noch etwa werden, die Einrichtung regelmäßiger Gottesdienste

Gemeinde aber immer mehr zur Nothwendigkeit wird, Dorotheenstädtische Kirchengemeinde auf dem in der Bachstraße rechts

vom Panorama Jerusalem belegenen Senplc. eine kapelle errichten, welche mindestens 300 können, und in der der zum dritten

Die heutige Trauerfeier für den verstorbenen Großmeister

l Deutschland, Obersten z. D. Neuland, der Großen Landesloge von Deutsch E““

gestaltete sich zu einer erhebenden Ku⸗

roße Saal des Logengebäudes in der Dranienburger Straße v 888 Sarg mit einer Menge der prächtig⸗

war mit tropischen Pflanzen, der

sten Palmen⸗ und Kranzspenden, welche aus allen Theilen des Rei als letzte Gabe dankbarer Verehrung eingegangen waren, geschmückt.

Am Fußende zwischen den beiden Ordenskissen lag 8 Se. Königliche Hoheit der Leopold übersandt hatte. Darüber breitete kranz der Großen Landesloge aus. Die

Niedersachsen ließ durch eine besondere kranz niederlegen, ebenso die Großlogen von

sich

Preußen,

111“ Logen von Schleswig⸗Holstein und zahlreiche EEE1 Ascher leben, Krefeld, Thorn und

Auch verschiedene Kapitellogen bezeugten in kostbaren

aus Hamburg, Breslau, Königsberg,

anderen Orten. Kranzspenden ihre Verehrung loge Zus den drei Weltkugeln

für den Entschlafenen.

Carslath mit Widmungskränzen zur

Ordensmeister Dr.

9 2 2* In Goltz, Ising und von Siefardt, Stadtrath Schreiner, der Polizei⸗Oberst Paris gesehene Bürger der Stadt.

Alsdann erfolgte die Ueberführung Hasenhaide.

Mittels Verfügung des Polizei⸗Präsidiums sind die

Personen, auf den Fahrdämmen stehend, Pferde⸗ auf die Bürgersteige zurückzu⸗ gebrechlichen Personen bei stärkerem Fuhrverkehr beim Ueberschreiten des Fahrdammes behülflich

Schutzleute dahin angewiesen worden, Frauen und Kinder, die, bahnwagen oder Omnibusse erwarten, weisen, auch Kindern und alten

zu sein. 2

n der gestrigen öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten⸗ ’“ erklärte sich der „N. A. Z.“ zufolge die Versamm⸗ lung mit der Erwerbung der zur Freilegung der Skalitzerstraße vom Kottbuser Thor bis Lausitzer Platz erforderlichen Flächen im Ent⸗

eignungsverfahren einverstanden. Die Vorlage, die Ver⸗ mi

pachtung des Anschlagswesens, wurde rungen des Magistrats ohne Debatte angenommen,

das Projekt zum Anstalt für Epileptische bei Biesdorf genehmigt.

Der Berliner Thierschutzverein wird am 6. März in der

Philharmonie sein Stiftungsfest feiern. Das Depot

des Vereins haben im letzten abgelaufenen

eing gegeben 28, sonst im

verschenkt.

Wetterbericht vom 20. Februar, Morgens 8 Uhr.

Wind. I Wetter.

in ° Celsius

Temperatur 2 0 C. = 40R.

Bar. auf 0 Gr zu. d. Meeressp. red. in Millim

3 wolkenlos 1 heiter

8 wolkenlos 1 Nebel

2 wolkenlos 6 heiter

1 bedeckt

1 Nebel

—₰‿½

NO 771

W 182 Kopenhagen. 73 2 Stockholm. 769 WSW 121— l t. Petersb. 763 Moskau .. . 766 Cork, Queens⸗ 9ee“

EP 770 8

elder... 774 O NNW

ylt 773 amburg.. 774 W Swinemünde 773 NW

Neufahrwasser 772 W

Memel.. 772 Wa

De 1II1X*X“X“

ünster. 774 N

Karlsruhe. 774 NO 1 wolkenlos Wiesbaden. 774 still wolkenl. ²)

München 774 W 3 Dunst

Chemnitz. 776 still Nebel) Berlin. .. 774 WNW 3 Regen . 776 still Nebel Breslau 774 W 1bedeckt. Ile d'Aix. 2 wolkenlos

771 O 774 ONO I wolkenlos

OSO 4 Dunst Dunst Nebel Nebel Nebel Dunst bedeckt ¹) bedeckt wolkenlos 1 Nebel

769

——JOSOSSbhE† bobbmnre—8— e

0,—doO—hh-—

¹) Nachts wenig Schnee. ²³) Reif. ³) Rauhfrost,

Glatteis.

Uebersicht der Witterung.

Eiine tiefe Depression liegt über Lappland, Wind und Wetter im Ostseegebiet beherrschend, während der Kern des Hochdruckgebietes, welches über Mittel⸗ und Süd⸗Europa lagert, nach Oesterreich⸗Ungarn sich verlegt hat. Das Wetter in Central⸗Europa ist ruhig, theils heiter, theils neblig, ohne meßbare Niederschläge. Im deutschen Binnenlande herrscht meist Frostwetter, in Ungarn strenge Kälte. In Nord⸗Europa ist das Wetter andauernd warm. München meldet 9 ½, Pest 17 Grad Kälte. Bei der Beständigkeit des hohen Luftdruckes über Mittel⸗

Eyuropa dürfte erhebliche Aenderung in den Witterungs⸗

*.

verhältnissen demnächst noch nicht zu erwarten sein.

Deutsche Seewarte.

fünf Jahre

für die

ersonen wird fassen Geistlichen an der Dorotheen⸗ städtischen Kirche gewählte Prediger Hagemann regelmäßige Gottes⸗ dienste abhalten, sowie Taufen und Trauungen ꝛc. vornehmen wird.

Prinz

Großloge Deputation einen Widmungs⸗

1 hatte den Professor Mätzner, die Mutterloge Royal York (den Professor Flohr und den Prinzen Schönaich⸗ 2 Trauerfeier 1 Die Großbeamten der trauernden Großen Landesloge waren mit dem Alexis Schmidt und mit den beiden n großmeistern Oberst Zöllner und Landgerichtsdirektor Gartz vollzählig erschienen. Unter den bekannten Anwesenden befanden sich der Geheime frath Spielhagen vom Hofstaat des Prinzen Friedrich Leopold, die

si Generalarzt Wegener, und viele andere an⸗ Hofprediger D Frommel hi. Gedenkrede, der Ordensmeister Dr. Alexis Schmidt die Abschiedsrede. nach dem Garnisonkirchhof in der

Neubau des Wohnhauses auf dem Gutshofe der

Monat mit Deftzit ge⸗ wirthschaftet, das Depot hatte eine Unterbilanz von 337, das Asyl eine solche von 355 Im Devpot wurden 194 Findlinge und 259. efangene Hunde eingeliefert, eingelöst wurden nur 160, in Pflege dem Asyl überwiesen 254, von diesen letzteren und den Asyl eingelieferten 54 Hunden wurden 251 getödtet und 54

Am Monatsschluß waren in beiden Anstalten 210 Hunde.

vergehen neue so wird die

Presse“ ergeben,

Görlitz, 19. Februar.

Interims⸗ Febr den Prinzen Friedrich

dem „D. Tgbl.“ zufolge Aufstellung des Denkmals noch

gesichert. Preßburg, 19. Februar.

Erdbeben verspürt. Nachmittags

des Reichs

der kostbare Friedrich der Riesen⸗ von

Rom. In der Nacht vom 13.

zwölf Apostel eingebrochen. Altäre und trugen alle ex voto un

Mecklenburg,

Logen raubten sie die kostbaren goldenen

Jesuskindes wie auch eine schöne kamen die Diebe nicht in die Krypt aufbewahrt sind.

Cordova. Ueber die Uebe d. Bl.), welche in der Nacht vom

Die Mutter⸗

abgeordnet. „Argent. Wochenblatt“ stündiger Regen hatte im Süden Fluth erzeugt; Geräusch, das sich riß Alles mit sich: Karren und Bäumtn,

2 Landes⸗

überall

hielt die

rufe von Ertrinkenden. Gevirgsflüsse von 3 m Tiefe Wellen huschten wie G. Bäume stromabwärts vorüber die in der Nähe des

ins besondere 1 irgend eine schreckliche Scene ab.

mingtonschüsse abknallte, wohner noch vermehrte.

müthigen Beistand aus. über 150 berechnet.

den Aende⸗ äude ebenso wurde Lestersteme

rümmerhaufen von unter Schutthaufen Bücher, bunt durcheinander, und dazu

überall in

und das Asyl

New⸗York, 18. Februar.

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 44. Vorstellung. Carmen. Oper in ¹ Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Paul Taglioni. Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 50. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 45. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 6 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 51. Vorstellung. Roderich Heller. Lustspiel in 5 Aufzügen von Franz von Schönthan. Anfang 7 Uhr.

Zeutsches Theater. Sonnabend: Des Meeres

und der Liebe Wellen. 8 Sonntag: Die Kinder der Excellenz. Montag: Faust I. Theil.

Verliner Theater. Sonnabend: Ein Freund der Frauen. Anfang 7 Uhr.

Sonntag, Nachm. 2 ¾ Uhr: Der Kaufmaun von Venedig. Abends 7 ½ Uhr: Goldfische.

Montag: Die Journalisten.

Tessing-Theater. Sonnabend: Das Gnaden⸗ brod. Hierauf: Fortuna. Schauspiel in

Sonntag: Der Volksfeind. 5 Akten von Henrik Ibsen. Montag: Der Fall Clémenceau. 1 Dienstag: Zum ersten Male: Der Probepfeil. Lustspiel in 4 Akten von Oskar Blumenthal.

Victoria-Theater. Sonnabend: Zum 83 Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehn⸗ hardt. Balletcompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeisters C. Severini. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur W. Hock. Anfang 7 ½ Uhr.

Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 15. Male: Miß Helyett. Vaudeville in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deutsch von Richard Genée. Musik von E. Audran. Anfang 7 ½ Ubr.

Sonntag und folg. Tage: Miß Helyett.

Priedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Ueb „den das Ballfest des Vereins „Berliner beträgt 21 000 Diese Summe kommt dem

Ünterstützungsfonds des Vereins zu Gute.

Zur Errichtung des Denkmals für Carl auf dem Ober⸗Mühlberge in der Nähe des Blockhauses ist nunmehr der „Schles. Ztg.“ zufolge die

Königliche Genehmigung ertheilt worden. G den Betrag von 4000 ergeben.

in diesem Jahre erscheint dadurch

Während eines heftigen Orkans wurde laut Meldung des „H. T. B.“ gestern Vormittag ein leichtes

darunter einer in der staatlichen Lehrerinnen⸗Präparandenanstalt, wobei unter den Schülerinnen eine große Panik entstand.

der „Germania“ aus Rom meldet, in der Basilika der heiligen

d ein uraltes byzantinisches, vom Kardinal Bessarion geschenktes Madonnenbild fort.

die Stadt Cordova in Argentinien heimgesucht bat, theilt das folgende Einzelheiten mit:

kurz vor 11 Uhr Nachts vernahm man ein dumpfes

sehr schnell näherte. e sserr ganze Ranchos mit ihren Insassen, Thieren,

breitend. Es wankten die Mauern und Häuser; Thüren und Fenster wurden eingedrückt; von allen Seiten ertönten Nothschreie und Hülfe⸗ Die Straßen wurden im Nu in reißende

Gespenster

allgemeine Verwirrung war unbeschreiblich und fast in jeder Familie, abgedämmten Flußbettes wohnte, spielte sich Währenddessen hatte sich die Po⸗ lizei in dem Glauben, daß von einem Avgenblick zum anderen eine Revolution ausbrechen könnte, in ihre - wo aus sie, als jemand absichtlich Revolverschüsse abfeuerte, um da⸗

mit die Wächter herbeizulocken, als Antwort, einfach was die Angst und den Schrecken der Ein⸗

Dagegen zeichneten sich einige Offiziere der Garnison sowie zahlreiche Mitglieder G Der Verlust an Menschenleben wird auf Einen traurigen Anblick boten die südlichen und südwestlichen Stadtviertel, wo hauptsächlich die Wasser tobten. Ganze Gebäude waren aus dem Gleichgewicht gebracht, Mauerstücke und den Straßen n Möbeln, Thüren, Fenstern und Brücken; Luxusgegenstände, ein fürchterlicher Schmutz. Familien retteten sich auf die Dächer, einzelne Personen kletterten auf Bäume; ein hochbetagter Greis saß auf e einem Magazin warf die Springfluth einen eisernen Geldschrank um; in anderen flossen ganze Waarenladungen in das Meer. wurde auf hunderttausende von Pesos veranschlagt und hunderte von Familien waren brod⸗ und obdachlos geworden.

Unweit Newton (Nord⸗Carolina) stürzte, wie der „N. Pr. Z.“ telegraphirt wird, ein Bahnzug von der dreißig Meter hohen Brücke herab. Zehn Passagiere wurden getödtet, viele schwer verletzt.

Beirut, 19.

Die Sammlungen haben Die

„Augusta Victoria⸗ ein Wagen mit sechs Reisenden auf der Paßhöhe eingeschneit und konnte, trotz aller Bemühungen

nicht erreicht werden. Hempel, Saak und der Spezialberichterstatter des „Hamburger Cor⸗ respondenten“ Benrath, ferner Etats⸗Rath Kier aus Aalborg und Robert Lange aus Kiel. 1.

richten besagen, daß die Herren in Schotra (Libanon) eingeschneit,

aber sämmtlich wohlauf sind.

Februar. Von den Fahrgästen des Schnelldampfers

ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ des Libanon

Hilfe zu leisten,

Die Reisenden sind die Hamburger Brüder

Das Wetter ist sehr schlecht. Neuere Nach⸗

Nach Sch

brachen mehrere Brände aus,

Wien, 20. zum 14. d. M. wurde, wie man Die Diebe beraubten mehrere darunter Fürst v

Unter Anderem e 20

Kronen der Madonna und des goldene Rose. Glücklicherweise a, wo kostbare Reliquienschränke

rschwemmung (vergl. Nr. 42

19. auf den 20. Dezember v. J schen Bureau

Ein sechzehn⸗ der Stadt eine außerordentliche

Die gewaltige Wassermasse

0

Tod ver⸗

und Verderben vorrücken.

London,

mitgetheilt

d auf den nn Santiago,

Thiere hinaus.

umgewandelt Menschen, Nacht

daß

und in die Die 1— Theil geworden

Festungen zurückgezogen, von Truppen.

200 Re⸗ s v. der Militärp

der Union Civica durch helden⸗

lande, nieder

abgefeuert; der

unförmliche Bern, 20.

aufgethürmt,

Pianos ꝛc. Viele

wie 1— bisherige

einem Feigenbaum. In theilung Rode.

Der Schaden zösische General⸗

einer Idee des Bisville von Held und West. Musik von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang

hr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Zum 43 Male: Der selige Ton⸗ pinel (Fen Tonpinel). Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. Deutsch von Gustav von Moser. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher zum 43. Male: Friquette. Schwank in 1 Akt von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Der selige Toupinel. Vorher: Friquette.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Ensemble⸗ Gastspiel von Mitgltedern des Wallner⸗CTheaters. Zum 10. Male: Pension Schöller. Posse in 3 Akten nach einer W. Jacoby'schen Idee von Carl Laufs. Anfang 7 ½ Uhr. 1 Sonntag und folg. Tage: Pension Schöller.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Zum 8. Male: Adam und Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elvy. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik von Adolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Sonnabend: Zum 19. Male: Der Registrator auf Reisen. Posse mit Gesang von A. L' Arronge, G. von Moser und G. Steffens. Musik von R. Bial. In Scene gesetzt von A. Kurz. Die neuen Couplets von Alfred Bender. Cäsar Wichtig: Emil Thomas. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Der Registrator auf Reisen.

Concert⸗Anzeigen.

Concert-Haus. Sonnabend geschlossen. Sonntag: Gesellschafts⸗Abend. Anfang 6 Uhr.

Sing-Akademie. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr:

Concert von E. v. Mühler, unter gütiger Mit⸗ wirkung des Hrn. Graf. H. Pückler, d. a capella- Chors d. K. Hochschule f. Musik, Dirig. Hr. Prof. Ad. Schulze, unter Mitw. des Philh. Orchesters,

gesellschaft bei

Reuß wohnten bei: 1 1— die Minister Graf Kalnoky, Graf Schönborn und Freiherr von Gautsch, ferner viele Mitglieder des diplomatischen Corps,

David ist heute mit dem zur Begrüßung des deuts Spalato abgereist. London, 20. Februar. wird aus El Teb vom 18. d. gemeldet: daselbst eingebrachter Gefangener Digma befände von Afafité an der Straße nach Tokar. en 17 beabsichtigte Vormarsch der egyptischen Streitkräfte von El Teb wurde durch einen Sandwirbelsturm verhindert; die Truppen sollten am 19. d. früh 4 Uhr gegen Afafits

„Reuter'schen Bureau“ aus wird,

Regierung Seitens

Paris, 20. Februar. melden, hatten sich während der gestrigen Looszi ehung

Anarchisten i aufrührerische

Polizei⸗Kommissar, . verhaftete, wurde von einem der Letzteren ein Revolverschuß

Vertretern der Schweiz sind ernannt: für London der Legations⸗Sekretär in Paris cc Buenos⸗Aftres der bisherige Sekretär der politischen Ab⸗

Kairo, 20. Februar.

luß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Februar. (W. T. B.) Der gestrigen Abend⸗ dem Prinzen und der Prinzessin der Prinz Gustav von Sachsen⸗Weimar,

on Lobanoff und andere Staatswürdenträger.

Februar. (W. T. B.) Der Statthalter Kriegsdampfer „Andreas Hofer“ en Geschwaders nach (W. T. B.) Dem ‚Reuter⸗ Ein habe mitgetheilt, Osman sich in einem Lager zwei Meilen nördlich Der für den 17. d.

(W. T. B.) Wie dem de Inca (Chile) bestätigen offizielle Meldungen aus in Folge der Unterstützung, welche der der Armee und der Nationalgarde zu ist, die Revolution allmählich unter⸗

20. Februar.

Puente

drückt wird. Die Insurrektion beschränkt sich jetzt auf das

aufständische Geschwader und 2. 1 Der größte Theil des Landes ist ruhig.

die in Tarapaca gelegenen (W. T. B.) Wie die Blätter

flichtigen in St. Denis etwa zwanzig n einem Kaffeehause angesammelt und stießen

Rufe wie: „Nieder mit dem Vater⸗ mit den Soldaten!“ aus. Auf den welcher einschritt und die Demonstranten

Bolizei⸗Kommissar wurde nicht verletzt. ebruar. (W. T. B.) Zu diplomatischen Bourcard, für

(W. T. B.) Der hiesige fran⸗ Konsul Graf d'Aubigny begiebt sich demnächst

nach Frankreich zu einer Besprechung mit dem Minister des Auswärtigen Ribot.

(Fortsetzung des Nich amtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

AUrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrrer Bahnhof). Geöffnet von 12 11 Uhr. Täglich Vorstellung im Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elise Hauschild mit Hrn. Kapitän z. D. Andreas Reine (Leipzig). Frl. Hedwig von der Decken mit Hrn. Otto von Lenthe⸗ Wrestedt (Hannover). Frl. Jenny Wulsch mit Hrn. Kaufmann Richard Burghardt (Magdeburg Sudenburg) Frl. Margarethe Streuber mit Hrn. Prem.⸗Lt. Bode (Köslin) Frl. Emma Vogler mit Hrn. Lieutenant Freiherrn von Horn (Brüssel).

Verehelicht: Hr. Chordirektor Hans Rauch mit Frl. Anna Kraus (Augsburg). Hr. Pastor Martin Meltzer mit Frl. Ernestine Voigtländer (Klösterlein⸗Zelle b. Aue Chemnitz). Hr. Reg. Assessor Dr. Helmentag mit Frl. Paula von Kaiser (Berlin). Hr. Gustav Deubner mit Frl. Helene Deubner (Stollberg Chemnitz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Albert Heinecke (Maadeburg) Hrn. Major Adolf Werner (Gießen). Hrn. Kgl. Eisenbahn⸗Bau⸗ und Be⸗ triebs⸗Inspektor Ernst Nöhre (Köln). Hrn. Major von Neindorff (Frankfurt a. O.). Hrn. C. Pötsch (Libbesdorf). Hrn. Hauptmann Guido Grafen Matuschka (Spandau). Hrn. Anton Kurka (Hirschberg). Hrn. Pastor G. Heyn (Brallentin i. Pomm.) Eine Tochter: Hrn. Ger.⸗Assessor Schmidt (Görlitz). Hrn. Pastor Joh. von Bötticher (Echte, Han⸗ nover). Hrn. Hermann Heidgen (Chemnitz). Hrn. Prem.⸗Lieut. Simons (Mainz).

Gestorben: Hr. Rentier C. Marten (Angerstein). Hrn. Georg von Witzleben Sohn Fritz (Gnichwitz). Frau Kaufmann Marie Standke, geb. Hein (Frankenstein i. Schles.). Hr. Paul Möller (Berlin). Hr. Guts⸗ und Erbgerichts⸗ besitzer Julius Klotz (Metzdorf). Frau Pauline Reichard, geb. Jenetzky (Nieder⸗Peterswaldau). Hr. Kgl. Geh. Regierungsrath a. D. Theodor Kramer (Boppard).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 3 Sieben Beilagen

Sonnabend: Mit neuer Ausstattung. Zum 2. Male:

Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach

Dir. Kogel. Reinertrag für Stiftungszwecke 1 ““

Antrag des Abg. Krause.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage⸗

8 8

Erste B

eilage

Berlin, Freitag, den 20. Februar

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eiger und Königlich Preußischen Stnats⸗Anzeiger.

1891.

Deutscher Reichstag. 70. Sitzung vom 19. Februar, 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Der Staatssekretär

Dr. von Boetticher und der Staats⸗Minister Freiherr von

I Vor der Tagesordnung verlangt das Wort der Abg. Biehl: In der Sitzung vom 14. d. M. habe er, veranlaßt durch eine Be⸗ merkung des Abg. Bebel, geäußert, daß der orthodoxe Jude am Sonnabend wohl Geld einstecke, aber nicht quittire. Dieser Aeuße⸗ rung verdanke er einen Brief aus Mainz von der Redaktion des JIfraelit“ und „Jeschurun“, in dem es heiße: „Wir gestatten uns hierauf die ergebene Bemerkung, daß es den orthodoxen Juden

religionsgesetzlich verboten ist, das Incasso von Geldern am Sabbath

zu besorgen, die orthodoxen Juden berühren nicht einmal gangbare

Geld am Sabbath. Wir dürfen demnach ncbehees Richtigftrüung

in der morgigen Sitzung des Reichstages von Ihnen en.

Die zweite Berathung des Arbeiterschutzgesetzes wird fortgesetzt und zwar steht heute zur von der Kommission neu beschlossene §. 1051:

Die §§. 105 a Abs. 1 bis 105f finden auf Gast⸗ und Schank⸗ wirthschaftsgewerbe, Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten sowie auf Verkehrs⸗ gewerbe keine Anwendung. Zum Arbeiten an Sonn⸗ und Fest⸗

tagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter in diesem Ge⸗

werbe nicht verpflichten. Arbeiten, welche nach der Natur des

Gewerbebetriebes einen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht

gestatten, fallen unter die vorstehende Bestimmung nicht.

Gleichzeitig hat die Kommission folgende Resolution angenommen: den Reichskanzler zu ersuchen, Behufs Förderung der Gewährung ausreichender Sonntagsruhe beim Eisen⸗ bahndienst seine Vermittelung bei den verbündeten Re⸗ gierungen eintreten zu lassen, insbesondere dahin zu wirken, daß der Güterverkehr an Sonn⸗ und Festtagen möglichst ein⸗ geschränkt werde.

Die Abgg. Gutfleisch und Genossen beantragen, auch die Vorschrift des §. 105 g (Befugniß des Bundesraths zur Ausdehnung der Bestimmung über die Sonntagsruhe auf andere Gewerbe) keine Anwendung auf die im §. 1051 ge⸗

nannten Gewerbe finden zu lassen. Das Gleiche bezweckt ein

Die Abgg. Auer und Genossen beantragen: „Insofern in den genannten Betrieben Personen regelmäßig beschäftigt werden, ist denselben in der Woche eine ununterbrochene Ruhe⸗ zeit von 36 Stunden zu gewähren. In jeder vierten Woche muß diese Ruhezeit auf einen Sonntag oder allgemeinen Fest⸗ tag fallen.“

Die Kommissionsmitglieder aus der freisinnigen und Volks⸗ partei (Abgg. Dr. Gutfleisch, Hähnle und Gen.) wollen dem §. 1051 folgenden Satz beifügen:

„Doch sind die Gewerbetreibenden in den Verkehrsgewerben verpflichtet, jeden ständig beschäftigten Arbeiter an jedem dritten Sonntage volle 36 Stunden von der Arbeit freizulassen.“

Referent Abg. Hitze: Die Kommission habe nicht verkannt, daß im Schank⸗ und Gastwirthsgewerbe viele und erhebliche Miß⸗ stände beständen, aber mit Rücksicht auf praktische Schwierigkeiten 8 habe sie geglaubt, die Verhältnisse dieses Gewerbes in dem vor⸗ liegenden Gesetz nicht regeln zu können, und habe deshalb den Antrag Auer abgelehnt. Aus gleichen Gründen empfehle die Kommission, die Anträge Gutfleisch und Krause abzulehnen. Nur ein Gewerbe meine die Kommission besonders berücksichtigen zu sollen, nämlich das der bei Eisenbahnen angestellten Personen, und zu diesem Zweck habe sie die vorliegende Resolution beschlossen. Abg. Klemm (Sachsen): Bei dem ganzen Transportgewerbe und seiner Sonntagsarbeit handele es sich nicht bloß um eingewurzelte Gewohnheiten des Publikums, sondern auch bis zu einem gewissen Grade um direkte Bedürfnisse, nämlich um Erholung und Vergnügen. Um hier die Ueberschreitung des absolut Nothwendigen zu verhindern, hätten sich schon die Gesetzgebung und die Verwaltung der Einzel⸗ taaten bemüht, aber des Reichs Sache sei es, sich auch m diesen Gegenstand zu kümmern, und deshalb habe er in er Kommission Berathungen hierüber angeregt, deren Resultat in 8 er vom Abg. Hitze formulirten Resolution vorliege. Um die Sache nicht durch zu weite Ausdehnung zu gefährden, beschränke seine Partei sich auf en Eisenbahnbetrieb, zumal da, wenn der Eisenbahnbetrieb an Sonntagen eingeschränkt sei, die übrigen Zweige des Transport⸗ ewerbes von selbst nachfolgen würden. Den Personenverkehr wolle r nicht berühren, denn da werde sich das Publikum wenig ver⸗ ieten lassen, wenn er auch hoffe, daß man mit der Zeit in der Richtung werde wirken können, daß das Publikum die Befriedigung seines Erholungsbedürfnisses durch Eisenbahnfahrten ein klein wenig einschränke, aber auf dem Gebiet des Güterverkehrs werde viel gethan werden können. Ein hoch entwickeltes Industrieland, die Schweiz, sei mit gutem Beispiel vorangegangen; dort sei im vergangenen Sommer der ganze Frachtverkehr am Sonntag, mit Ausnahme des Eilfracht⸗ verkehrs, verboten, und im Herbst habe der schweizerische Stände⸗ rath beschlossen, den Bundesrath zu ersuchen, durch internationale Ver⸗ einbarungen die Sonntagsruhe der bei der Eisenbahn beschäftigten Personen durch Einstellung des Frachtverkehrs zu fördern. Inter⸗ nationale Abmachungen seien aber oft sehr zeitraubend, und Deutschland sei allein mächtig und wohlwollend genug, um selbst⸗ ständig vorzugehen; man brauchte z. B. bei Berechnung der Lieferzeit für Frachtgüter Sonn⸗ und Festtage nicht einzurechnen, wodurch schon viel erreicht wäre. Eine Hauptstörung der Sonntagsruhe entstehe aber aus den ganz außerordentlich oft auf den Montag gelegten Viehmärkten; diese Einrichtung stamme aus früheren Zeiten und habe den Vieh⸗ händlern die Möglichkeit geben sollen, an dem sonst arbeitsfreien Sonntag für gute Aufstellung des Viehs zu sorgen, heute aber mache sie den Eisenbahnbeamten, namentlich auf den Ein⸗ und Ausladestationen, die größte Arbeit. Es handele sich hier nicht um eine wirthschaft⸗ lich nothwendige Einrichtung, die man nicht beseitigen könne, sondern der Aenderung stehe eigentlich nur eine gewisse Bequemlichkeit entgegen. Im Jahre 1889 habe der sächsische Landeskulturrath die Regierung um Verlegung der Viehmärkte ersucht, und danach sei dies mehrfach erfolgt. In außerdeutschen Ländern habe man seit längerer Zeit mehrfach Maärkte mit Rücksicht auf die hohen jüdischen 8 eiertage verlegt, und dasselbe sollte man doch in Deutschland mit ücksicht auf den christlichen Sonntag thun können. Er empfehle also die Annahme der Resolution.

Abg. Stolle: Die Gehülfen im Gastwirthschafts⸗ und Schank⸗ gewerbe würden in ihrer Arbeitskraft in einer Weise ausgebeutet, wie kaum in irgenn einem anderen Gewerbe. Dazu seien die Leute in den meisten Fällen auf gar keine Bezahlung, sondern nur auf Almosen, das sog. Trinkgeld, angewiesen, seien also bezüglich ihres Lohnes ganz der Laune und Willkür der Gäste überlassen. Anderer⸗ seits genössen die Leute auch von der Gesetzgebung keinen Schutz. In Berlin würden sie gezwungen, vor ihrem Eintritt Verträge zu unterschreiben, daß sie jeden Tag ohne die sonst übliche 14 tägige

Kündigung entlassen werden könnten. Da sei es doch endlich an der Zeit, durch die Reichsgesetzgebung einzugreifen. In 8 vor einigen Wochen in Berlin abgehaltenen größeren, von 2000 bis 3000 Kellnern besuchten Versammlung sei eine Petition an den Reichstag beschlossen worden, in der es heiße, daß die Kellner nicht einmal als Gehülfen anerkannt seien. Durch richterliche Erkenntnisse, z. B. eins des Ober⸗Handelsgerichts vom Jahre 1878, und durch mehrere Verfügungen sei anerkannt, daß die Kellner nur als Dienst⸗ boten betrachtet werden könnten, wenn sie vorwiegend als solche beschäftigt seien; der Unternehmer könne sich also ganz nach seinem Interesse das Eine oder Andere aus⸗ wählen. 8Der Antrag seiner Partei bezwecke, diesen Arbeitern wenigstens das gleiche Recht wie den anderen zu geben. Er gestatte den Leuten, auch ihren religiösen Gefühlen Rechnung zu tragen; jetzt könnten sie an keinem einzigen Sonntag des Jahres die Kirche be⸗ suchen. In jener Versammlung habe er zu seinem Erstaunen gehört, daß selbst in der Reichstagswirthschaft, trotzdem der Wirth sämmt⸗ liche Stühle und alles Inventar unentgeltlich bekomme, ähnliche traurige Zustände wie anderswo herrschten. Auf dem Lande und in den kleinen Städten sei die Lage der Leute etwas besser. Die größeren Unternehmer in der Provinz würden es ganz gern sehen, wenn durch Gesetz ausgesprochen würde, daß Kellner nicht ohne einen bestimmten Lohnsatz angenommen werden dürften. Man möge den Nothschrei der Kellner berücksichtigen und den Antrag seiner Partei annehmen.

Regierungs⸗Rath Dr. Wilhelmi: Auf die rechtliche Stellung der Personen im Gastwirthschafts⸗ und Schankgewerbe einzugehen, werde sich bei einem späteren Paragraphen noch Gelegenheit bieten. Der Verzicht der verbündeten Regierungen auf die gesetzliche Regelung der Sonntagsarbeit im Gastwirthschafts⸗ und Schankgewerbe bei dieser Vorlage sei kein endgültiger Verzicht auf eine Regelung überhaupt. Die Regierung habe bereits in der Kommission anerkannt, daß Miß⸗ stände in den betreffenden Gewerben beständen. Die Regierung empfehle gleichwohl dem Hause die Ablehnung der Anträge Auer und Gutfleisch, weil außerordentliche Schwierigkeiten in der Sache selbst lägen. Die Verhältnisse in den Gastwirthschafts⸗ und Schankgewerben unterschieden sich ganz wesentlich von denen, für die hier eine Rege⸗ lung geschaffen werden solle. Man müsse dort auf die eingewurzelten Lebensgewohnheiten des Volkes und die unbemittelten Klassen, besonders auch auf die Arbeiter selbst eingehende Rücksicht nehmen und, soweit es sich um das Verkehrsgewerbe handele, auf die Be⸗ dürfnisse der Industrie, von denen die Arbeiter selbst am Meisten berührt würden, und auf öffentliche Interessen. Es sei unmöglich gewesen, alle diese Verhältnisse in diesem Stadium der Berathung eingehend zu erwägen. So nebenbei, wie es der An⸗ trag Auer wolle, sei die Sache nicht zu regeln; die Vorschläge würden den Bedürfnissen in keiner Weise genügen, ohne in die wirthschaftlichen Verhältnisse auch der Arbeiter selbst schwer einzu⸗ greifen. Wie verschtedenartig die Gesichtspunkte seien, ergebe sich schon aus den bezüglichen Anträgen Gutfleisch und Auer; dieler halte eine gesetzliche Regelung dieser Sache im Rahmen der Vorlage für möglich, jener wolle diese Regelung noch vorbehalten. Auch über das Maß der Sonntags⸗ und Wochenruhe herrsche keine Ueberein⸗ stimmung. Da die Sache gegenwärtig also noch nicht spruchreif sei, bitte er, beide Anträge abzulehnen. Der Antrag Gutfleisch und der Antrag Krause bewegten sich auf der Linie der gestrigen Erklä⸗ rungen des Handels⸗Ministers; er (Redner) empfehle ihre Annahme.

Abg. Dr. Orterer: Unzweifelhaft sei die Regelung der Sonn⸗ tagsruhe im Gastwirthschafts⸗ und Schaakgewerbe eine der dringend⸗ sten Aufgaben der Gesetzgebung. Die rechtliche Stellung der be⸗ trefenden Personen könne män hier aber ohne Weiteres nicht entscheiden, ebenso wenig die allgemein anerkannten, mißlichen Lohn⸗ verhältnisse durch gesetzgeberische Maßregeln abändern. Die Gesetz⸗ gebung über die Sonntagsruhe sei in den verschiedenen Staaten außerordentlich verschieden, die thatsächlichen Verhältnisse in Stadt und Land, größeren und kleineren Städten ebenso. Durch die Landes⸗ gesetzgebung könnte noch eher, als durch die Anträge Auer oder Gutfleisch, eine schnelle Regelung bewirkt werden; in Bayern sei heute schon viel geschehen. In den Ausführungen des Regie⸗ rungskommissars hätte er allerdings eine bündigere Erklärung über baldige Regelung erwartet. Die Gesetzgebung würde auch die Gewohn⸗ heiten der Bevölkerung zum Schutz der betreffenden Gewerbetreibenden abändern. Die Landesregierungen hätten sich alle Mühe gegeben, die mißlichen Verhältnisse des Eisenbahnverkehrswesens zu bessern und unter Aufwand großer Mittel dem Subaltern⸗Eisenbahnpersonal die Möglichkeit gegeben, den Sonntag Vormittag für sich zu haben, wozu ein reichliches Ablösungspersonal erforderlich gewesen sei. Die Einzel⸗ staaten hätten aber jeder Zeit darauf hingewiesen, daß eine Einschrän⸗ kung des Güterverkehrs am Sonntag sehr wohl durchzuführen wäre. Die Einzelstaaten könnten aber allein nichts ausrichten, wenn nicht das Reich als solches vorgehe und dieses ferner mit den Einzelstaaten in Verbindung trete. Deshalb habe sich die Kommission mit Recht

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auf die Resolution beschränkt, die er bitte anzunehmen.

Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch: 8 8

Dem Herrn Vorredner erlaube ich mir auf seine Anregung eine bestimmtere Erklärung zu dem §. 105i abzugeben. Auf die Frage, ob die verbündeten Regierungen geneigt seien, den Verhältnissen der Gehülfenschaft im Gast⸗ und Schankwirthschafts⸗ sowie im Verkehrs⸗ gewerbe näher zu treten und sie zu regeln, erwidere ich, daß ich anerkenne, daß diese Verhältnisse dringend einer Abhülfe bedürfen, und daß ich nicht anstehen würde, alles zu thun, um möglichst bald zur Verbesserung dieser Mißstände beizutragen. Ich glaube auch nicht, bezweifeln zu sollen, daß die verbündeten Regierungen auf demselben Standpunkte stehen, wenn sie auch nicht einen diesbezüglichen Be⸗ schluß bis jetzt gefaßt haben. Ich bin der Meinung, meine Herren, daß die Verhältnisse der Gehülfen und Lehrlinge im Gast⸗ und Schankwirthschaftsbetriebe, im Verkehrsgewerbe sowie auch in dem bereits früher behandelten Handelsgewerbe durch eine spezielle Gesetz⸗ gebung zu erledigen sind, nicht hier, im Rahmen dieses, allgemein gewerbliche Verhältnisse betreffenden Gesetzes. Ich hoffe, der Herr Abgeordnete wird mit dieser Erklärung zufrieden sein.

Abg. Merbach: Auch er wünsche eine Einschränkung des Eisen⸗ bahnverkehrs am Sonntage, aber man könne heute über die Reso⸗

(Hört, hört!) Diese Berichte spiegelten sich wider in den seiner Partei zugegangenen Petitionen, die alle darauf hinwiesen, daß in der Kommission der Beschluß gefaßt worden sei, die Kellner künftig unter das Gesinde zu stellen, und zwar entgegen dem Antrage der sozialdemokratischen Mitglieder der Kommission. Bei Berathung des §. 121 werde er jene Mittheilungen vorlesen, die von sozial⸗ demokratischen Führern, die diesem Haufe allerdings nicht angehörten, gemacht worden seien. Es sei ihm interessant, von der Anwesenheit des Abg. Stolle in jener Versammlung zu hören, und er (Redner) müsse daraus entnehmen, daß der Abg. Stolle keine Kenntniß gehabt habe von dem, was in der Kommission vorgegangen sei. Sonst würde er gewiß der Wahrheit die Ehre gegeben und gesagt haben, daß in der Kommission nicht so beschlossen sei, wie jene Berichterstatter behauptet hätten. Der Antrag seiner Partei beschränke sich auf das Verkehrsgewerbe, weil zwischen diesem und dem Gast⸗ und Schankwirthschaftsgewerbe wieder eine Trennung gemacht werden müsse. Beim Verkehrsgewerbe sei über die Sonntags⸗ ruhe, die seine Partei natürlich in den anderen Gewerben auch für nothwendig halte, leichter eine Bestimmung zu treffen Es könne sich das nur beziehen auf das Privatverkehrsgebiet, da Eisen⸗ bahn⸗ oder Postwesen von der Gewerbeordnung ausgenommen seien. Bei einer baldigen gesetzlichen Regelung werde gewiß auch das staat⸗ liche Verkehrsgewerbe nicht vollständig vergessen werden. Mit einer Regelung der Sonntagsruhe im Privatverkehrsgewerbe werde schon ein großer Fortschritt gemacht worden sein, der in der Spezial⸗ gesetzgebung natürlich noch überboten werden könne.

Abg. Bebel: Gegen den Abg. Stolle könne wegen seiner An⸗ wesenheit in jener Versammlung der Kellner kein Vorwurf erhoben werden, und er (Redner) glaube auch nicht, daß der Abg. Schmidt einen solchen habe erheben wollen. Ein Examen unter den Mitgliedern des Hauses über die Beschlüsse in den zahlreichen Kommissionen vor einer zweiten Lesung im Plenum würden wahrscheinlich sehr Wenige bestehen. Bei der gegenwärtigen Ueberarbeitung mit den ver⸗ schiedenartigsten Gesetzen überlasse man es den in die Kommission gesandten Mitgliedern der Partei, den Beschlüssen zu folgen. Als ihm (dem Redner) eine Deputation der Kellner die Petition persönlich ans Herz gelegt habe, habe er sofort auf den Irrthum aufmerksam gemacht. Nach der Erklärung des Handels⸗Ministers wolle er (Redner) dem Antrage Gutfleisch keinen Widerstand entgegensetzen, obgleich nach den Erklärungen des Regierungskommissars ihm die Angelegenheit noch nicht aufgeklärt erscheine. Er fürchte nur, daß bis zu der in Aussicht gestellten Spezial⸗ gesetzzebung noch eine geraume Zeit vergehe. Nicht allein im Bundesrath werde man sich nicht leicht einigen, sondern auch der Reichstag werde auf eine solche Gesetzgebung nicht leicht eingehen. Die verschiedenen Redner hätten allerdings ihrer lebhaften Sympathie füc ein solches Gesetz Ausdruck gegeben. Derartige Sym⸗ pathieerklärungen träten aber immer sehr lebhaft auf, wenn man zu einer wirklichen Regelung der Sache wenig Neigung habe. Die Resolution, die eine Regelung in Bezug auf das Eisenbahngewerbe verlange, wäre ein arger Widerspruch, wenn Gast⸗ und Schank⸗ wirthschaftsgehülfen von einer gesetzlichen Sonntagsruhe ausgeschlossen sein sollten. Es sei noch nicht lange her, daß man von derselben Stelle, von dersman jetzt für die Resolution sich erklärt habe, behauptet habe: wenn auf allen Gebieten eine gesetzliche Regelung möglich sei, so doch nicht auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens. Nachdem die Schweiz und Oesterreich vorangegangen seien, sehe man jetzt, daß man auch hier nicht mehr zurückbleiben könne. Die Kellner hätten ihre Sonntagsruhe ebenso nöthig wie die Eisenbahnarbeiter. Sowohl das männliche als das weibliche Personal habe hier eine übermensch⸗ liche Arbeitszeit auszuhalten. Dazu werde auch den männlichen Per⸗ sonen zugemuthet, eine ganze Reihe von Arbeiten im Laufe des Tages zu vollziehen, die man als eigentliche Dienstbotenarbeiten im schlimmsten Sinne des Wortes bezeichnen müsse. Den großen Anstrengungen entsprächen auch nicht die allerbescheidensten Anforderungen in hygienischer Beziehung, besonders die Lehr⸗ linge litten unter der schlechten Luft in den Räumen. Eine tägliche Arbeitszeit von 16—18 Stunden sei geradezu über⸗ menschlich und ertödte die Arbeitskraft überhaupt. In dem Verkehrs⸗ gewerbe, dem Pferdebahn⸗, Straßenbahn⸗, dem Omnibusverkehr seien die Verhältnisse noch schlimmer. In Berlin seien in dem Omnibus⸗ verkehr 500 Familienväter beschäftigt, die eine tägliche Arbeitszeit von 17 bis 18 Stunden, Sonntags wie Werktags hätten. Von Morgens 6 Uhr bis Nachts 12 Uhr seien die Leute in ihrem Berufe thätig, hätten vor Beginn und nach Schluß der Arbeitszeit noch einen weiten Weg zu machen. Nach einer Fahrt von einem Ende der Stadt zum anderen hätten sie eine Pause von 7 Minuten, während welcher Zeit sie die Pferde umspannen, füttern und ihr Mittagsmahl verzehren müßten. Man könne jeden Mittag zwischen 12 und 1 Uhr an den Haltestationen sehen, wie die Frau auf ihren Mann mit dem das Mittagbrod enthaltenden Topf warte. Der Mann lehne sich an einen Zaun oder eine Straßenecke und würge so schleunig wie möglich das Essen herunter, um dann sofort wieder auf den Bock zu springen. Um 12 Uhr Nachts komme er zerschlagen nach Hause und müsse schon nach ganz wenigen Stunden aufs Neue sein Tage⸗ werk beginnen. In Bezug auf das Pferdebahnwesen sei in Berlin in der letzten Zeit Erhebliches gebessert worden, weil die Arbeiter im rechten Augenblicke mit Einstellung gedroht hätten und die Presse ohne Unterschied der Partei für die .e5 rung der Arbeiter eingetreten sei. In anderen Städten, in Leipzig und Dresden, ließen die Verhältnisse noch viel zu wünschen übrig und lägen ebenso traurig, wie bei der Berliner Omnibusgesellschaft. Weil am Sonntag die Gastwirthsgehülfen den besten Verdienst hätten, wolle seine Partei nur die Möglich⸗ keit schaffen, daß sie alle vier Wochen einen freien Sonntag hätten.- Er glaube also, daß die Sache keinen Aufschub dulde. Es würde eine große Enttäuschung in den betreffenden Kreisen bereiten, wenme nicht nur der Antrag seiner Partei, sondern auch der Antrag E fleisch abgelehnt würde. 8

Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Wenn ich recht gehört habe, so ist der Herr Vorredner der Meinung gewesen, daß sich die Ausfährungen des Herrn Wilhelmi und die meinigen nicht in Uebereinstimmung gefunden bätten, Ich glaube, das ist nicht zutreffend. Herr WilhdAmi hat nicht gesagt, daß die Regelung der hier in Frage stehenden Spezialgewerde durch Beschluß des Bundesraths und Kaiserliche Verordnung auf Grund des

lution nicht hinausgehen. Vom Standpunkt des Unternehmerthums und auch von dem des „profitwüthigen Unternehmerthums“ betrachtet, ließen die heutigen Verhältnisse viel zu wünschen übrig. Viele Güter würden zwar Sonntags befördert, aber nicht abgeliefert, sodaß eine Stauung eintrete, und die Arbeiter Montags ein überreiches Quantum Güter zu erledigen hätten. Zur Abhülfe dieser Mißstände fordere die Resolution auf.

Abg. Schmidt (Elberfeld): Es sei nicht nur eine Petition von Kellnern an seine Partei gekommen, wie der Abg. Stolle erwähnt habe, sondern mehrere, auch hätten in letzter Zeit in Berlin ver⸗ schiedene größere Versammlungen von Kellnern ie encr im Centralhotel wie in den Arminshallen. Leider hätten die dort an⸗ wesenden Berichterstatter nicht der Wahrheit gemäß berichtet, was in der Arbeiterschutzkommission verhandelt worden sei, sondern Mitthei⸗

§. 105 g erfolgen könne. Das war ja nicht angängig schon mit Rücksicht auf die Ausführungen, die ich miz gestemn in Bezug auf diese Frage gestattet habe. Wenn er trotzdem von einer Abhülfe durch Beschluß des Bundesraths gesprochen hat, so hat er nicht den §. 105 g, sondern §. 120 e Abs. 3 im Auge gehabt, auf den ich überhaupt. in Bezug auf die jetzt betonte Frage der übermäßig langen Be⸗ schäftigung in einzelnen Gewerben hinweisen möchte. Nach diesem Absatz 3 des §. 120 e ist es zulässig, daß der Bundesrath für solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeits⸗ zeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, die Dauer oer zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vor⸗

lungen gemacht, die der Wahrheit geradezu ins Gesicht schlügen.

schreibt. Auf Grund dieser Bestimmung kann allerdings die