1891 / 45 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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im Lande Vortragende Vortrag einige

um die Kommerzien und Mannfakturen Maßregeln zu befördern. Der nächsten Sitzung seinen

behörden, durch geeignete brach hier ab, um in der zu beenden. Hr. Dr. Krauske sprach über unedirte Briefe des Kammerherrn von Pöllnitz an den Kronprinzen Friedrich aus den Jahren 1736 bis 1740. Besonders interessant sind darin die Bemerkungen Friedrich Wil⸗ helm's I. über sein Verhältniß zum Thronfolger. Hatte der König auch noch Manches an seinem Sohne auszusetzen, im Grunde war er doch mit ihm einig und erkannte dessen hohe Befähigung. „Er ist nun ein guter Wirth“, äußerte er einmal, „und wird noch Manchen betrügen, der sich flattiret, wenn er einmal im Reichthum sitzen wird, daß er das Gold wird wegschmeißen.“ Kurz vor seinem Tode sagte der sieche König zu seiner Umgebung: „Je ne me soucie plus de vivre, puisque je laisse un flls qui a tous les talents pour bien gou- verner II m'a promis qu'il conserverait l’armée, et je suis assuré qu'il me tiendra sa promesse. Je sais qu'il aime les troupes et qu'il est brave, il a de l'esprit et tout ira bien.“ Wir wissen, wie Friedrich Wilhelm I im Heere den einzigen Schutz des aufstrebenden Königreichs sab. Schon 1724 er⸗ mahnte er einmal den Kronprinzen: „Halte immer eine gute und große Armee; du kannst keinen besseren Freund haben und dich ohne sie nicht halten. Unsere Nachharn wünfchen nichts mehr, als uns über den Haufen zu werfen. Ich kenne ihre Absitten und du wirst sie auch noch kennen lernen. Glaube mir, denke nicht an die Eitel⸗ keit, sondern halte dich an das Reelle, halte immer auf eine gute Armee und auf Geld; darin besteht der Ruhm und die Sicherheit eines Fürsten.“ Auch über die letzte Krankheit und das mannhafte Ringen Friedrich Wilhelm's I. mit dem Tode enthalten die Briefe manches Bemerkenswerthe.

Die durch den Verein für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin kürzlich ausgeschriebene Wettbewerbung um stilgerechte Ent⸗ würfe für Einbanddecken zu Adressen u. s. w. für die Firma E. Mönch hat einen guten Erfolg gehabt. Es waren dazu sehr zahlreiche Ent⸗ würfe von Künstlern aus allen Theilen Deutschlands eingelaufen, darunter viele von besonders schöner Ausführung. Den ersten Preis erhielt Hr. Aug. Glaser in München, den zweiten Preis Hr. Conr. Schlottke in Hamburg, den dritten Preis Hr. Carl Gagel in Karlsruhe.

Einige neuere, hochinteressante Fälle der Verwendung der Photo⸗ graphie im Dienste der Kriminaljustiz konnte der Gerichts⸗ chemiker Dr Jeserich in der gestrigen Sitzung der Polytechnischen Gesellschaft vorführen. Die Photographie hat sich in der Rechts⸗ pflege ein weites Gebiet erobert. Der Nutzen eines „Verbrecher⸗ Albums“ ist überall anerkannt, die photographische Fixirung der Lokalbefunde bei Verbrechen wird immer dringender allgemein ver⸗ langt, die photographische Aufnahme der Resultate chemischer und mikroskopischer Untersuchungen von Objekten, die mit Ver⸗ brechen in Verbindung stehen, erhöht die Würdigung dieser Objekte, die dadurch auch dem NichtcUemiker in verständlicher Form vorgeführt und die damit zugleich auch für spätere Zeiten als Beweismaterial erhalten werden. In vielen Fällen ist es nur durch die Photographie gelungen, Angeschuldigte zu überführen, andererseits aber auch Un⸗ schuldige zu entlasten. So stand kürzlich in der Pfalz ein Mann im Verdackt, ein junges Mädchen ermordet zu haben. An der Schulter dieses Mädchens hatte man ein Haar gefunden, welches man dem Ansehen nach für ein Barthaar des Mannes hielt. Das 1600 fach vergrößerte Bild des Haares zeigte aber deutlich, daß man es hier mit dem Haar eines älteren gelben kurzhaarigen Hundes zu thun hatte, und der Besitzer eines solchen Hundes ist denn auch später als der wirkliche Thäter ermittelt worden. In eirem anderen Fall hatte zwischen dem Mörder und seinem Opfer, einer Frau, ein Kampf stattgefunden, bei dem Beide Haare verloren hatten, die zur direkten Ueberführung des Angeschuldigten geführt haben. Der Mörder war ein Mann mit einer Glatze und die in den Händen der Frau gefundenen Haare zeigten entweder gar keine oder nur eine kleine Wurzel, sodaß Dr. Jeserich, ohne von der Glatze etwas zu wissen, bei seinem Gutachten auf das wahrscheinliche Vorhandensein einer solchen hinweisen konnte. Die weitere Ermittelung bestätigte denn auch die Identität der gefundenen Haare des Mannes. Andererseits hatte man bei dem Angeschuldigten Haare gefunden, die sich durch ihre keulenförmige Wurzel und scharfe Spitze als unver⸗ schnittene Frauenhaare erwiesen. Der Vergleich der Photographien zeigte auch hier die Identität. Bei einem anderen Mörder wurden die phbotographischen Vergrößerungen gefundener Blut⸗ spuren zum Verräther. Der Angeschuldigte hatte behauptet, die Flecke beim Schlachten einer Ziege erhalten zu haben und hatte auch den Beweis erbracht, daß er thatsächlich ein solches Thier geschlachtet. Das photographische Bild zeigte nun aber neben dem Ziegenblut auch Menschenblut. Beide Blutarten sind in der gestern vorgezeigten 10 000 fachen Vergrößerung genau von einander unterscheibbar und zwar an der Menge und Form der einzelnen kleinen Blutkörperchen, von denen beim Menschenblut 4 ¼½ bis 5 ½ Mil⸗ lionen in einem Kubikmillimeter enthalten sind, während Ziegenblut davon bedeutend weniger und von unregelmäßigerer Form aufweist. Dem Menschenblut ähnlich ist nur das Blut der Elephanten und Kameele. Sehr interessant sind die Ermittelungen von Dokumenten⸗ fälschungen mit Hülfe der Photographie. Die verschiedenen Tinten erscheinen je nach ihrer chemischen Zusammensetzung im photographischen Bilde sehr verschieden und Fälschungen sind in Folge dessen sehr leicht festzustellen. Nach dem Tode eines Bauerngutsbesitzers wurde kürz lich ein Schuldschein über 20 200 präsentirt. Da die Erben wusten, daß der Todte nur 1200 schuldig gewesen, wurde der Schuld⸗ schein photographirt und es zeigte sich, daß die erste Zwei neu vor⸗ gesetzt war, daß man die Eins zu einer Null ausgezogen hatte, daß die zweite Zwei unberührt geblieben und die zwei letzten Nullen nach⸗ gezogen waren, um sie der ersten ähnlicher zu machen Recht übel ist ein Mann gefahren, der wegen einer recht thörichten Fälschung sich auf acht Monate ins Gefängniß gebracht hat. Er war am „21.“ eines Monats vor Gericht geladen, hatte den Termin ver⸗ säumt und um sich zu entschuldigen, aus der 21 eine 24 gemacht. Ein schlauer Viehhändler in Ratibor hatte durch ähnliche Verwand⸗ lungskünste einen Quarantäneschem gefälscht, um sein Hornvieh frei zu bekommen. Auch hier zeigte das photographische Bild mit ver⸗ blüffender Genauigkeit diese Fälschung Radirungen treten gleichfalls im vergrößerten photographischen Bild klar zu Tage und nur einem solchen Bilde verdankt ein Postbeamter im Posenschen die Vereitelung eines gegen ihn geschmiedeten Planes. Er wurde der Unterschlagung von drei Postanweisungen beschuldigt, die Photographie der von der angeblich ge⸗ schädigten Frau vorgelegten Quittungsscheine ergab aber unzweifelhafte Radirungen und Fälschungen, und es stellte sich durch die Postbücher denn auch heraus, daß die Klägerin selbst die Betrügerin war, indem sie Aenderungen an alten Quittungsscheinen vorgenommen hatte.

Wie die „Voss. Ztg.“ hört, tritt Professor Dr H. Brugsch in den nächsten Tagen mit Unterstützung des Unterrichts⸗Ministeriums eine Reise nach Egypten an, die wissenschaftlichen Zwecken dienen soll.

Mit Bezug auf die jüngste Entdeckung von Alter⸗ thümern in Luxor meldet „R. B.“ aus Cairo des Weiteren, daß drei Galerien am Fuße eines 48 Fuß tiefen Schachtes geöffnet wurden. Eine Galerie war leer; die übrigen enthielten 152 gut⸗ erhaltene Mumien, von denen 149 der 20. Dynastie und 2 der 19. Dpnastie angehörten. Ferner wurden 100 Kisten mit Statuetten und Votivtafeln, 77 Papyrusrollen und Standbilder von Isis, Nephtis und Osiris, sowie eine große Menge anderer werth⸗ voller Schätze vorgefunden. Der ganze Fund wurde in Kähnen nach S gesandt, um dort vom Direktor Grébaut katalo isirt zu werden.

Land⸗ und Forstwirthschaft

Deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft. Die gestrige Hauptversammlung der Gesellschaft leitete Landes⸗ Oekonomie⸗Rath von Hoppenstedt, da der Präsident der Gesell⸗ schaft, Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Oldenburg, auch

gestern wegen Krankheit am Erscheinen behindert war. Mit einem dreifachen Hoch auf den hohen Protektor, Se. Majestät den Kaiser und König, wurde die Versammlung eröffnet. Dann folgten eine Reibe Vorträge rein fachmännischer Natur. Nur die Mittheilungen des Professors Dr. Schütz⸗Berlin über „Die Lungen⸗ seuchen⸗Impfung“ waren von allgemeinerem Interesse. Zu Grunde lagen dem Vortrage praktische Versuche, die mit ÜUnterstützung des Landwirthschafts⸗Ministers von dem landwirthschaftlichen Verein zu Magdeburg angestellt worden sind. Die Impfungen erfolgten zwei Mal an je zwölf Stück gesunden Rindern. Ein Mal kam warme Lymphe, wie sie kurz vorher aus einer kranken Lunge genommen war, das andere Mal kalte Lymphe zur Verwendung. Das Resultat ist für den Redner dies, daß er jeden Landwirth davor warnen müsse, eine Impfung mit warmer Lymphe vorzunehmen, da sie für die betreffen⸗ den Thiere nicht ohne Gefahr sei. Von den zwölf mit warmer Lymphe geimpften Thieren ist eins an Bauchfellentzündung zu Grunde gegangen Die geimpften Thiere sind dann in einen Stall neben kranke Thiere gebracht worden und blieben trotzdem von der Lungen⸗ seuche verschont. Dagegen wurden von vier Thieren, die ungeimpft in den Stall kamen, drei sehr bald von der Lungenseuche ergriffen und aingen zu Grunde. Bei der Impfung mit kalter Lymple blieb die Wirkung lange aus, erst nach üͤber vierzehn Tagen stellten sich die Reaktionsecrscheinungen ein. Das Eine sei nicht zu leugnen, führte Redner am Schluß aus, daß die Impfung allerdings die davon betroffenen Thiere immun mache; nur sei die mit der Impfung selbst für die Thiere verbundene Gefahr zu groß, wie die Versuche mit warmer Lymphe gezeigt hätten.⸗In der Debatte, die auf den Vortrag folgte, wurde von mehreren Rednern die Impfung vertreten, da sie, wenn sie richtig ausgeführt werde, durchaus günstig wirke. Professor Schütz bemerkte, daß man Seitens des Staats der Sache die größte Aufmerksamkeit schenke. Zu erwägen sei namentlich, wer die Impfung ausführen solle. Dann werde es doch nöthig sein, einer Staatsanstalt die Erzeugung der Lymphe anzuver⸗ trauen. Die Gesellschaft wird ebenso wie Professor Schütz die An⸗ gelegenheit im Auge behalten. 8

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Generalversammlung des Vereins deuts Spiritus⸗ Fabrikanten.

Der Vorstand des Vereins deutscher Spiritus⸗Fabrikanten ver⸗ öffentlicht aus Anlaß der heute beginnenden Generalversammlung seinen Geschäftsbericht pro 1890. Daraus ist zu entnehmen, daß bei angemessenen Abschreibungen ein Vermögenszuwachs von ca. 5700 zu verzeichnen ist, sodaß das Gesammtvermögen des Vereins sich zur Zeit auf 50 771 beläuft. Die Zahl der Mitglieder beträgt zur Zeit 2267. Die Abtheilung für Auskunftsertheilung war sehr lebhaft, besonders durch die in immer neuen Variationen auftauchenden Fragen, die Neukontingentirung betreffend, in Anspruch genommen. Auch bei der Abtheilung für wirthschaftliche Angelegenheiten stand die Neukontingentirung im Vordergrunde des Interesses. Der Vorstand bezeichnet es als ein Verdienst der Thätigkeit dieser Abtheilung, wenn die Neukontingentirungen sich in alle Theile befriedigender Weise voll⸗ ziehen werden. Da die etwas besseren Spirituspreise so manchen Brenner veranlaßt haben, den Erträgen seiner Brennerei etwas mehr Aufmerk⸗ samkeit zu schenken, als dies in den letzten Jahren der Fall gewesen, so hatten die technischen Beamten des Vereins eine rege Thätigkeit zu entfalten. Das Laboratorium hatte 363 analytische Aufträge zu erledigen, davon 247 für Stärkefabrikation. Die wissenschaftlichen Arbeiten haben mehrere Neuerungen zu Tage gefördert; insbesondere ist zu erwähnen, daß die Untersuchungen ergeben, daß die schweflige Säure der Flußsäure ebenbürtig zur Seite steht. Die Frage der Heferassen ist auch weiter studirt worden und hat zunächst gezeigt, daß und warum bestimmte Heferassen für den Brennereibetrieb völlig un⸗ brauchbar sind. Die Brennereischule mit Abtheilung für Stärke⸗ und Preßhefefabrikation wurde im vergangenen Jahre von 25 Brennerei⸗ besitzern und 56 Brennmeistern besucht. Seit dem Bestehen der Schule (1878) wurde dieselbe von insgesammt 236 Brennereibesitzern und 962 Brennmeistern besucht. Die Abtheilung „Glasbläserei“ verkaufte im vergangenen Jahre für 51 231 65 Instrumente. Bei der höheren Lehranstalt für Gährungsgewerbe war der Besuch ein mäßiger. Die deutsche Kartoffel⸗Kulturstation hat ihr erstes Triennium hinter sich. Das neue Jahr wird dadurch ein anderes Bild bieten, daß dem Verein in Gemeinschaft mit dem befreundeten Verein „Versuchs⸗ und Lehbhranstalt für Brennerei in Berlin“ die Verwaltung des der Königlichen landwirthschaftlichen Hochschule ge⸗ hörigen Versuchsfeldes übertragen ist. Der Berein wird in der Lage sein, das Kartoffel⸗Varietätenfeld dorthin zu verlegen und auch die Vermehrung neuester Arten selbständig vorzunehmen. Die im Vor⸗ jahre in Aussicht genommenen Gersten⸗Anbauversuche werden nunmehr auf sechzehn in Deutschland vertheilten Versuchsfeldern zur Aus⸗ führung kommen. An Mitgliederbeiträgen wurden im vergangenen

Jahre v einnahmt 39 864

8 Kiefernraupe.

Die Gefahr, welche durch die in den letzten Jahren stattge Vermehrung der großen Kiefernraupe, Gastropocha pini, den Wald⸗ beständen des Regierungsbezirks Potsdam drohte, scheint nicht mehr in dem früheren Maße vorhanden zu sein. Beweise für diese Annahme haben sich jedoch bisher nicht erbringen lassen, da in Folge des plötzlich und verhältnißmäßig früh eingetretenen Frostes und Schneefalles die Probesammlungen theils nicht durchgeführt werden konnten, theils unsichere Ergebnisse geliefert haben.

Handel und Gewerbe.

Von demn stellvertretenden Gouverneur der Kolonie Neu⸗ Süd⸗Wales ist unter dem 18. Dezember v. J. die Einfuhr von Schafen, Futter sowie von allen zum Zweck des Schaftransports an Bord eines Schiffes dienenden Geräthschaften aus den Kolonien Neu⸗Seeland und West⸗ Australien für die Dauer eines Jahres verboten worden. Dagegen sind unter demselben Datum die für die Ein⸗ fuhr von lebenden Thieren, abgesehen von Schafen, erlassenen Quarantänebestimmungen bezüglich der Provenienzen aller australischen Kolonien auf die Dauer von sechs Monaten auf⸗ gehoben. Nur bezüglich der Provenienzen der Kolonie West⸗ Australien bleibt das bisherige Verbot von lebenden Thieren überhaupt auch ferner in Kraft.

Täͤgliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 19. Februar gestellt 10 640, nicht recht⸗ zeitig gestellt 572 Wagen. In Oberschlesien sind am 18. d. M. gestellt 4818, nicht rechtzeitig gestellt 3 Wagen.

Das Syndikat der neuen Kolonial⸗Gesellschaft, an welches die Deutsche Kolonial⸗Gesellschaft für Südwest⸗ Afrita mit Genehmigung des Herrn Reichskanzlers den größten Theil ihrer Besitzungen und Konzessionen veräußert hat, be⸗ steht, wie der „Hamb. Corr.“ mittheilt, aus den Hrrn. Adolf Woer⸗ mann, Carl Wichmann, Max A. Philipp und Dr. Scharlach in Hamburg und Hrn. J. N. Heidemann in Köln. Beabsichtigt wird, eine Kolonial⸗Gesellschaft mit dem S in Hamburg zu gründen, welche die Erschließung und allseitige Verwerthung des Erworbenen mit großen Miteln und in energischer Weise betreiben soll.

Dem Aufsichtsrath der Chemischen Fabrik auf Actien vormals E. Schering wurde Seitens der Direktion der Ge⸗ schäfts⸗Abschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt. Die Rechnung, welche zunächst noch von den Revisoren zu prüfen ist, er⸗ giebt nach der vorgelegten Rohbilanz, incl. des Saldovortrages, einen Brutto⸗Gewinn von 1 426 228 ℳ, wovon die und allgemeinen Unkosten 513 689 in Abzug kommen. Von den verbleibenden

912 539 sollen 1117526 zu Abschreibungen verwandt werden, während aus dem verbleibenden Nettogewinn von 801 012 eine Dividende von 19 % an die Aktionäre vertheilt werden soll. Das Vorjahr hatte einen Bruttogewinn von 1 296 575 und einen Nettogewinn von 762 428 ergeben, während für Abschreibungen nur 54 950 verwandt wurden. Von der Leipziger Monatschrift für Textil⸗ Industrie, welche von Theodor Martin in Leipzig beraus⸗ gegeben wird, liegt die erste Nummer des sechsten Jahrgangs vor, welche die gewohnte Reichhaltigkeit zeigt und u. A. Beiträge von dem österreichischen Reichstags⸗Abgeordneten G. von Pacher, Georg Bötticher, Professor Dr. von Cochenhausen, Direktor O. Hallensleben ꝛc. enthält. Neben technischen Aufsätzen, welche lediglich für den Fachmann geschrieben sind, bringt das Heft auch viele Artikel und Mittheilungen, die für weitere Kreise von Interesse sind, wie z. B. den Aufsatz über eine völlig neue Art von Gobelin⸗Stofftapeten, bei welchem der Schuß nicht aus Garn, sondern aus rohem Flachs besteht. Als

Sonder⸗Beilagen enthält das vorliegende, schön ausgestattete Heft

noch eine Tafel mit Ausfärbungen neuer Farbstoffe, ferner zwei künst⸗

lerische Original⸗Entwürfe als Vorlagen für Gewebemusterung, so⸗

wie eine Anzahl eigens für die Monatsschrift gewebter Stoffproben. Leipzig, 19. Februar. (W. T. B.)

andel. La Plata. Grundmuster B.

März 4,27

4,27 ½ ℳ,

4.3

7 pr. Juli 4,30 ℳ, pr. August 4,30 ℳ, pr. September 2 ½ 27 ½, pr.

G Oktober 4,32 ½ ℳ, pr. November 4,32 ½ ℳ, pr. hauptet.

Wien, 19. Februar. Lokalbahnen der Oesterreichischen Lokal⸗Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft betrugen die provisorisch ermittelten Einnahmen für den Monat Januar 1891 138 512 Fl., während die definitiven Einnahmen im gleichen Monat des Vorjahres 145 183 Fl. betragen haben.

London, 19. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. Fest. Preise unverändert.

An der Küste 1 Weizenladung angeboten.

Bradford, 19. Februar. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, Garne ruhig, Exportstoffe ruhiger. 8

Washington, 19. Februar. (W. T. B.) Im Senat erklärte der Vertreter des Schatzsekretärs, daß bei den Silberankäufen der Silberpreis auf Grundlage der Tagesnotirungen von Lon⸗ don, New⸗York und San Francisco festgestellt werde. Das Schatzamt betrachte es als Regel, zu dem niedrigsten Preise einzu⸗ kaufen, wofern der betreffende Tagescours nicht die höchsten, auf den angeführten Märkten beobachteten Preise bedeutend übersteigt.

Submissionen im Auslande. Dänemark. 1 1) 28. Februar, Mittags. Maschinen⸗Chef für Fünen’schen Eisenbahnen in Aarhus. Lieferung von: Pfund Twistabfall, Ellen wollenem Gardinenzeug, rothem Plüsch, 1 Wachstuch, Hessian⸗Leinen, ungebleichtem Leinen, Twistleinen, vierfachem Leinen, Bramtuch, Stück Wischtücher, 200 Handtücher, 50 Pfund ungefärbtem Wollengarn 1 Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und Stelle. . 2) 3. März, Mittags. Magistrat zu Kopenhagen, Sekretariat der 4. Abtheilung, Lavendelstraede Nr. 1 I. Asphaltirung von Bürger⸗ steigen für das Jahr 1891. Bedingungen wochentäglich zur Einsicht auf dem Kontor des

Pflasterungs⸗ und Wegewesens, Guldbergsgade, Kopenhagen.

Verkehrs⸗Anstalten. Laut Telegramm aus Duisburg ist die englische

(W. T. B.) Bei den 298 km langen

Kammzug⸗Termin⸗ pr. Februar 4,27 ½ ℳ, pr. ℳ, pr. April 4,27 ½ ℳ%, pr. Mai 4 27 ½ ℳ, pr. Juni

Dezember 4,32 ½ ℳ, pr. Januar 4,32 ½ Umsatz 115 000 kg. Be⸗

Post über Vlissingen vom 19. d. M., 7,25 Uhr Vm. aus⸗

geblieben. Grund: Zugverspätung auf niederländischer Strecke. Bromberg, 19. Februar. (W. T. B.) 1 Direktion Bromberg meldet: Die Strecke Garnsee Lessen ist wieder fahrbar. Hamburg, 19. Februar. „Rugia“ der Hamburg⸗Amerikanischen

Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute Vormittag

11 Uhr auf der Elbe eingetroffen. 20. Februar. (W. T. B.) ruskia“ der Hamburg⸗Amerikanischen 1 Aktien⸗Gesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St. Thomas, und der Postdampfer „Polynesia“ derselben .Gesellschaft, von Hamburg kommend, Mittags 1 Uhr in New⸗York eingetroffen.

Der Postdampfer „Che⸗

Norddeutscher Lloyd in Bremen. (Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer) New⸗York⸗ und Baltimore⸗Linien:

Bestimmung. Bremen 19. Febr. in Southampton. Bremen 16. Febr. von New⸗York. Bremen 18. Febr. von New⸗York. New⸗York 18. Febr. in New⸗York. New⸗York 12. Febr. von Southampton. New⸗York 16. Febr. von Southampton. New⸗York 18. es von Bremerhaven. Bremen 19. Febr. in Bremerhaven. Bremen 14. Febr. von Baltimore. Bremen 18. Febr. von Baltimore Baltimore 7. Febr. Lizard basftrt. Baltimore 15. Febr. Lizard passirt. Baltimore 19. Nebr. von Bremerhaven. Brasil⸗ und La Plata⸗Linien: 8 Bremen 19. Febr. in Antwerpen. „Weser“. Antwerp, Bremen 18. Febr. von Vigo. Aatwerd., Hleme; 8S. issabon, Antw., Serig Seree 14 „Gera-. Vigo, Bremen 10. Febr. von Buenos Aires. ⸗Frankfurt“ La Plata 14. Febr. in Montevideo. „Berlin“. Rio, La Plata 5. Febr. Las Palmas passirt. „Baltimore“ Brasilien 12. Febr. St. Vincent passirt.

„Oldenburg“ Leh 18. Febr. von Coruna.

inien nach Ost⸗Asien und Australien:

Bremen 13. Febr. von Genua. Bremen 14. Febr. in Hongkong. Ost⸗Asien 15. Febr. in Singapore. Ost⸗Asien 18. Febr. von Genua. Bremen 18. Febr. in Antwerpen. Bremen 19. Febr. in Colombo. Australien 11. Febr. in Adelaide. „Kaiser 722 28 Australien 14. Febr. in Aden. „Braunschweig“ Australien 18. Febr. von Bremerhaven.

““

„Ems“ Eider „Havel“. „Fulda“ „Saale“ „Werra“ „Spree“ „Hermann“ „Salier“. „Amerika“ „Nürnberg“ „München“ „Stuttgart“.

K

Febr. von Bahia.

„Preußen“ „Bayern“. Neckar. „Sachsen“ . 81“ 852

„Hohenstaufen“

17. Febr. St. Vincent passirt

Die Eisenbahn⸗

(W. T. B.) Der Postdampfer Packetfahrt⸗

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Packetfahrt⸗

8

8

Schein

1. Untersuchungs⸗Sachen. 1

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffent

icher Anzeiger

v11“ b 1“

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[65566] Steckbrief.

Gegen den Diener Martin Wilhelm Ferdinand Bluhme, geboren am 14. Mai 1862 zu Berlin, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholten Betruges in Sachen J. I. B. 1271/90 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Justiz⸗Gefängniß ab⸗ zuliefern. 11““

Berlin, den 16. Februar 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft. I.

2) Aufgebote, Zustellungen

3 1““ [65577] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 47 Nr. 2612 auf den Namen des Landwirths Karl Zindler hier eingetragene, Gartenstraße Nr. 79. belegene Grundstück am 14. April 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 8780 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätz ungen und andere das Grundstück betreffende Nachwei sungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach ersolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. April 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle, verkündet werden.

Berlin, den 11. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

165576]

In Sachen der Wittwe des Schuhmachers Schulenburg, Emilie Dorothea, geb. Schmidt, hier, und Genossen, Kläger, wider den Schenkwirth Hein⸗ rich Gerecke allhier, Beklagten, wegen Hypotbek⸗ kapitals, wird, nachdem auf Antrag der Kläger die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 65 Bl. V. des Feldrisses Altewiek an der Eisen⸗ büttelerstraße hieselbst belegenen Grundstücks zu 9 a 85 qam zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 28. Januar 1891 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 4. Februar 1891 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 22. Mai 1891, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Zimmer Nr. 41 angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 11. Februar 1890.

Herzogliches Amtsgericht. VIJ. 1 Rhamm. [6559uö351

Der Papiermachedrucker Johann Schmidt in Meilschnitz hat als letzter Inhaber der ursprünglich über 250 auf den Eduard Schaller in Meilschnitz als Gläubiger lautenden Empfangs⸗ bescheinigung der städtischen Sparkasse zu Coburg vom 1. August 1884 Nr. 9579 b. das Aufgebot dieses Sparkassescheins beantragt.

Der Inhaber dieses Sparkassescheins wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Montag, den 31. August 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und den betreffenden vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Coburg, den 12. Februar 1891. Herzogl. Sächs. Amtsgericht. (L. S.) Schiegnitz

[52747] Aufgebot.

Der Schuhmacher Ernst Carl Braune zu Mans⸗ feld hat das Aufgebot des auf seinen Namen aus⸗ gestellten, über 55,56 lautenden und angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 33887 der

Abth. V.

städtischen Sparkasse zu Merseburg beantragt. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird aufgefordert,

spätestens in dem auf den 8. Juli 1891, Vormit⸗

tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte,

Poststraße 1, Zimmer Nr. 37, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗

selben erfolgen wird. Merseburg, den 12. Dezember 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

159028] A

8 ufgebot. I. Der Mühlenbesitzer W. O. Kolk zu Mabnert⸗ mühle bei Haan⸗Ort, II. der Mühlenbesitzer P. Kürten zu Düsseldorf, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kelders, Solingen,

haben das Aufgebot eines von W. O. Kolk zu

Haan⸗Ort am 16. September 1890 an eigene Ordre

gestellten und auf W. O. Kolk in Haan Ort ge⸗ zogenen, bei J. A. Kolk in Solingen am 16. No⸗

vember 1890 zahlbaren Wechsels über 1048 (eintausendachtundvierzig Mark) beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. September 1891, Nach⸗ mittags 4 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Wupperstraße Nr. 60, und zwar im Sitzungssaale desselben, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Solingen, den 14. Januar 1891.

Koönigliches Amtsgericht. IV.

8 gez. Trutschler.

2 b Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Grosche.

[65572] 8 Aufgebot.

Der Fabrikbesitzer W. Michalk in Deuben (König⸗ reich Sachsen) hat hier glaubhaft nachgewiesen, daß ihm ein von dem Fabrikanten P. H. Blau in Weida auf den Kaufmann F Thein in Coburg gezogener und von diesem angenommener Prima⸗Wechsel über 150 ℳ, ausgestellt am 10. Oktober 1890 und fällig am 28. Dezember 1890, zahlbar in Weida beim Aussteller P. H. Blau abhanden gekommen ist.

Auf Antrag des genannten W. Michalk ist das Aufgebotsverfahren wegen dieses Wechsels eingeleitet worden und Aufgebotstermin auf den 13. April 1891, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger ordent⸗ licher Gerichtsstelle bestimmt worden.

Der Inhaber des obengedachten Wechsels wird hierdurch aufgefordert, spätestens im gedachten Ter⸗ mine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen. Geschieht keines von beiden, so wird der obengedachte Wechsel für kraftlos erklärt werden.

Weida, am 13. Februar 1891.

Großherzoglich Sächsisches Amtsgericht. Abth. II.

Ackermann.

Aufgebot.

2

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74] Der Halbspänner Hermann Nolte in Hessen hat bh

glaubhaft gemacht, daß das im Grundbuche von Hessen Band I. Blatt 33 bei seinem Halbspänner⸗ hofe No. ass. 68 daselbst aus dem notariellen Doku⸗ mente vom 27. Juli 1808 zu Gunsten des gemüths⸗ kranken Amtmann Georg Friedrich Flotho in Han⸗ nover eingetragene Hypothekkapital von 150 Thlr. Konventionsmünze = 462 50 vor dem 1. Oktober 1878 bereits zurückgezahlt, und der In⸗ haber der gedachten Schuld⸗ und Pfandurkunde vom 27. Juli 1808 unbekannt ist.

Auf seinen Antrag werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde, und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechtsnachtheile, daß die Hypothekurkunde dem Eigen⸗ thümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche späte⸗ stens in dem auf den 25. September 1891, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine unter Vorlegung der aufgebotenen Urkunde geltend zu machen.

Schöppenstedt, den 6. Februar 1891.

Herzogliches Amtsgericht. gez. P. Peßler. Veröffentlicht: H. Angerstein, gepr. Gerichtsschr⸗Aspirant, als Gerichtsschreiber.

8

[65575 Aufgebot.

Der Tischler Hermann Paulmann aus Evessen hat glaubhaft gemacht, daß das im Grundbuche von Evessen Band I. Blatt 35 bei seinem Brinksitzer⸗ wesen No. ass. 39 daselbst aus dem Kaufkontrakte 8 12. April 189⸗ 6 1 vom 15. Mai 1825 zu Gunsten des Roß⸗ händlers August Heinrich Oppermann zu Mönche⸗ Vahlberg als Kaufgeldrückstand eingetragene Hypothek⸗ kapital von 100 Thlr. Konventionsmünze = 308 66 vor dem 1. Oktober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Inhaber der gedachten Schuld⸗ und Pfand⸗

12. Amril

lemecri Rbses e erüras 25 1* 2 zst urkunde vom 15. Mai 1825 unbekannt ist.

Auf seinen Antrog werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde, und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechts⸗ nachtheile, daß die Hypothekurkunde dem Eigen⸗ thümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 25. September 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der aufgebotenen Urkunde geltend zu machen

Schöppenstedt, den 6. Februar 1891.

Herzogliches Amtsgericht. gez. P. Peßler. Veröffentlicht: H. Angerstein, gepr. Gerichtsschr.⸗Aspirant, als Gerichtsscheiber

[65592] 1 Der Rentner Ernst Frankenberg in Rotenburg hat das Aufgebot folgender auf seinem im Gen. Währsch. u. Hyp.⸗Buch von Bebra Bd. IX. Bl. 150 eingetragenen Grundvermögen haftenden Post: „210 Thaler Kaufgeld für Jacob Hahn und Frau Elisabeth, gebr. Curth, in Bebra nach Vertrag vom 18. Juli 1846˙, 8 unter der Behauptung, daß die Hypothek längst be⸗ zahlt sei, beantragt. 8 Die bescheinigtermaßen unbekannt wo? abwesenden Erben der verstorbenen Berechtigten bezw. deren Rechtsnachfolger werden daher aufgefordert, etwaige Einwendungen bis spätestens im Termin, den 14. Mai cr., Morgens 10 Uhr, vorzubringen, widrigenfalls die Post zur Löschung gelangen wird. (Aktenz. F. 2/91.) 8 “M“ Rotenburg a. F., den 17. Februar 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[65761] I. Oeffentliches Aufgebot.

Es werden folgende Aufgebote erlassen:

A. 1) Auf Antrag des Mangelarbeiters Gottfried Krause aus Dittersbach staedt. als eingetragenen Eigenthümers des Grundstücks Nr. 18 daselbst, be⸗ treffend die angeblich verloren gegangene Hypotheken⸗ urkunde vom 2. Februar 1855 über 30 Thaler, ein⸗ getragen in Abth. III. unter Nr. 3 für die unver⸗

ehelichte Johanne Christiane Caroline Berg zu

Dittersbach staedt. Zwecks Kraftloserklärung der Urkunde.

2) Auf Antrag des Stellmachermeisters Wilhelm Haeder zu MittelConradswaldau als eingetragenen Eigenthümers des Grundstücks Nr. 67 dort, betreffend die angeblich verloren gegangenen Hypothekenurkunden vom 21. Februar 1851 und resp. vom 7. April 1853 über 50 Thaler und rep. 30 Thaler, eingetragen Abth. III. Nr. 5 und resp. 8 für die katholische Kirche zu Gaablau Zwecks Kraftloserklärung der Urkunden.

3) Auf Antrag der verwittweten Stellenbesitzer Ernestine Riediger, geb. Walter, zu Nieder⸗Zieder als eingetragenen Eigenthümerin des Grundstücks Nr. 38 daselbst, betreffend die angeblich verloren gegangene Hypothekenurkunde vom 20. April 1867 über 200 Thaler, eingetragen Abth. III. Nr. 2 für die geschiedene Stellenbesitzer Ruscheweyh, Johanne Beate Christiane, geb. Hübner zu Nieder Zieder Zwecks Kraftloserklärung der Urkunde.

4) Auf Antrag des Hausbesitzers und Zimmer⸗ manrns Wilhelm Müller aus Nieder⸗Schreibendorf als eingetragenen Eigenthümers des Grundstücks Nr. 23 Nieder⸗Schreibendorf, betreffend die angeblich verloren gegangene Hypothekenurkunde vom 8. Juli 1834 über 13 Thaler, eingetragen Abth. III. Nr. 7 für die Johanne Beate Drescher aus Nieder⸗ Schreibendorf Zwecks Kraftloserklärung der Urkunde.

B. Auf Antrag der unverebelichten Hedwig Reichelt zu Hirschberg als Eigenthümerin des Quittungsbuchs der städtischen Sparkasse zu Landeshut i/Schl Nr. 6885 über 192,34 Behufs Amortisation.

Die Inhaber der vorstehend zu A. 1—4 bezeich⸗ neten Urkunden sowie des vorstehend zu B. bezeich⸗ neten Sparkassen⸗Quittungsbuches werden aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 25. Septem⸗ ber 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte bestimmten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden beziehungs⸗ weise das Sparkafsen⸗Quittungsbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung beziehungsweise Ungültigkeitserklärung erfolgen wird.

Landeshut, den 13. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht.

[65573] Aufgebot.

Auf Antrag der Rittergutsbesitzer Andreas Stein⸗ schen Erben, nämlich der Frau Oekonomierath Dr. Strehl, Ida, geborene Großer, verwittwet gewesene Stein, und der minderjährigen, von dem Oekonsmie⸗ rath Dr. Strehl zu Popellau bevormundeten Ge⸗ schwister Ernst und Carl Stein, sollen die in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Pstrzonsna unter Nr. 34, 62 und 63 Kartenblatt 2 verzeichneten, im Dorfe belegenen Flächenabschnitte von 08 a 90 qm Hofraum, 13 a 30 qm Hofraum und 50 a 60 qm Acker, mit einem Gesammtreinertrag von 4,74 ℳ, für welche bisher ein Grundbuchblatt nicht angelegt ist, zu diesem Zwecke aufgeboten worden.

Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf diese Flächen spätestens im Aufgebotstermin, den 15. April 1891, Vormittags 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 50) anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden.

Rybnik, den 12. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

GVZ Aufgebot. v1

Die Wittwe Lene Wolf, geb. Mann, und deren Sohn der Handelsmann Simon Wolf in Wronke haben als Besitzer des Antheils II. am Grundstück Wronke Blatt Nr. 152 zwecks Eintragung ihres und ihres Sohnes bezw. Bruders Mannheim Eigen⸗ thums das Aufgebot dieses Grundstücksantheils be⸗ antragt, dessen eingetragene Eigenthümer die im Jahre 1839 gestorbenen Brüder Hirsch Mann und Simon Mann sind.

Der Aufgebotstermin wird auf den 26. Mai 1891, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte festgesetzt.

Spätestens in diesem Termine haben

1) folgende ihrem Leben und Aufenthalte nach un⸗ bekannten Eigenthumanwärter:

A Freide Mann, Wittwe des Hirsch Mann,

B. die Geschwister des Hirsch Mann,

a. Krosse Mann, verehelichte Joachim,

b. Perle Mann, verehelichte Jacob Saul,

c. Jacob Mann, oder deren Erben;

2) alle ihrem Leben nach unbekannten Eigenthums⸗ anwärter ihre Rechte auf den genannten Grundstücks⸗ antheil anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie, zu 1: ihre Widerspruchsrechte gegen die Eigen⸗ thumseintragung in einem besonderen Prozesse zu verfolgen haben, oder zu 2: mit ihren Rechten dauernd ausgeschlossen werden. v

Wronke, den 10. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht.

[65594] Aufforderung. 1 Die am 10. Januar 1821 zu Steinbach bei Vilbel geborene Elisabethe Fendel, Tochter des ver⸗ storbenen Johannes Fendel und seiner Ehefrau Esther, geb. Steinmeyer, von Steinbach, ist vor einer Reihe von Jahren nach Amerika ausgewandert, hat seit länger denn 36 Jahren nichts von sich hören lassen und ist deren dermaliger Aufenthaltsort nicht bekannt, auch trotz angestellter Nachforschungen nicht zu ermitteln gewesen. b Als die nächsten bekannten erbberechtigten Ver⸗ wandten der Elisabethe Fendel kommen in Betracht: 1) deren noch lebender Bruder Philipp Fendel in Steinbach, 2) die Kinder der verstorbenen Schwester Mar⸗ garethe, geb. Fendel, Ehefrau des gleichfalls ver⸗ storbenen Conrad Straßheimer in Steinbach: 3 a. Elisabethe, Ehefrau des Kaspar Wilhelm Weber in Steinbach, 8 b. Margarethe, Ehefrau des Georg Philipp Friedrich Gissel von da, c. Johann Philipp Straßheimer von da, 3) die Kinder des vorverstorbenen Bruders Jo⸗

a. Katharine Emilie Eleonore, Ehefrau des Carl Gissel in Steinbach, Magdalene, Ehefrau des J. C. Kempf in Bornheim, Johannes Nikolaus Fendel in Steinbach, Margarethe Fendel von da, Susanne Elisabethe Fendel von da,

Conrad Fendel von da,

g. Christine Fendel von da.

Das der Elisabethe Fendel aus dem elterlichen Nachlasse zugefallene, kuratorisch verwaltete Ver⸗ mögen besteht aus elf in der Gemarkung Steinbach belegenen Immobjlien im Schätzungswerth von Eintausend fünfzig Mark und einer Sparkassen⸗ einlage bei dem Mathildenstift Vilbel im Betrage von 1128 89 ₰.

Auf Antrag des Kurators Georg Friedrich Philipp Gissel von Steinbach wird die Elisabethe Fendel, eventuell deren Leibeserben oder sonstige Rechts⸗ nachfolger hiermit aufgefordert, sich spätestens bis zum Aufgebotstermine Samstag, den 6. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, bei unterzeichnetem Gericht anzumelden bezw. ihre Erb⸗ oder sonstigen Ansprüche an das kuratorisch verwaltete Vermögen der Elisabethe Fendel geltend zu machen, widrigen⸗ falls die Elisabethe Fendel für todt erklärt und das vorerwähnte Vermögen den bekannten nächsten Ver wandten überwiesen werden wird.

Offenbach, den 11. Februar 1891.

Großherzogliches Amtsgericht Beierau.

[65595] Aufgebot.

Auf den Antrag der Erben des weiland Glaser⸗ meisters Heinrich Amelung hieselbst

1) der Ehefrau des Lehrers August Runge,

Auguste, geb. Amelung, zu Hannover, 2) des Gerichts⸗Assessors Dr. Friedrich Amelung zu Berlin,

werden alle Diejenigen, welche Anspruch auf Be⸗ friedigung an die Verlassenschaft des Glasermeisters H. Amelung zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 16. April 1891, Morgens 10 ¼ Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte damit anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, unter dem Rechts⸗ nachtheile, daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, welcher nach Be⸗ richtigung der angemeldeten Forderungen auf die Erben übergeht.

Gandersheim, den 16. Februar 1891.

Herzog liches Amtsgericht.

gez. Seebaß.

Zur Beglaubigung:

F. Rummert, Gerichtsschreibergeh.

(L. S.)

[655933 Aufgebot.

Die auf dem Namen des Carl Jungermann zu Hering stehenden Items

Flur I. Nr. 181/182 ½ Hofraithe, in der Stadt,

Flur IV. Nr. 413 Acker, im oberen Bernhard, wurden nach dessen Ableben, da sein Nachlaß über⸗ schuldet war, durch gerichtliche Verfügung vom

Juni 1860 seiner Tochter Catharina, Peter Gebhard Ehefrau zu Hering gegen Uebernahme der Schulden überwiesen. Nach dem kinderlosen Sterb⸗ fall der Peter Gebhard Eheleute wurde der Erlös von 735 theils durch dingliche Schulden, theils durch Ersatzposten zu Gunsten der nach Pfälzer Landrecht den Erben des Mannes als überlebenden Ehegatten zufallenden Errungenschaft konsumirt an⸗ genommen, sodaß der Nachlaß der Peter Gebhard Frau überschuldet erscheint.

Auf Antrag der Wilhelmine Meyer Wittwe zu Aschaffenburg als Erbin des Peter Gebhard wird dem unbekannt wo abwesenden Carl Junger⸗ mann jun, Bruder der Peter Gebhard Ehefrau, oder seinem Erben aufgegeben, Einwendungen gegen genannte Ueberweisungsverfügung und gegen die Ueberweisung des Resterlöses an Antragstellerin spätestens im Aufgebotstermin: Freitag, den 17. April 1891, Vormittags 9 Uhr, schrift⸗ lich oder zu Protokoll dahier vorzubringen, andern⸗ falls unter seinem Ausschluß von der Masse solche definitiv der Antragstellerin überwiesen würde.

Groß⸗-Umstadt, den 14. Februar 1891.

Großherzoglich Hessisches Amtsgericht

8 Geikl .

[65596] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Februar 1891 ist der im Jahre 1877 von Arnsberg nach Amerika ausgewanderte Andreas Gohres für todt erklärt.

Arnsberg, den 11. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht.

[65581]

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 14. d. M. ist der abwesende Seemann August Remmert aus Hildesheim geb. am 3. November 1855 für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben überwiesen.

Hildesheim, den 14. Februar 1891. Königliches Amtsgericht. I.

[65338] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 10. Februar 1891 ist der Ostpreußische Pfandbrief Litt. D. Nr. 31 237 über 600 für kraftlos erklärt. Königsberg, den 14. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht. VIII

[65348] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I., Abtheilung 49, vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin, Nr. 8240 über 15 28 ₰, lautend auf ö“ Marie Teichler, Seydelstraße 19, für raftlos erklärt. Berlin, den 6. Februar 1891.

homas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.

hannes Fendel von Steinbach: