von Handels⸗ und gewerblichen Unternehmungen sowie die hierauf zu verwenden Geldmittel zu bestimmen; ferner zu beschließen:
7) über die Einforderung von Einzahlungen auf die An⸗ theile (Art. 9);
8) über den alljährlich aufzustellenden Voranschlag der Ausgaben und Einnahmen der Gesellschaft;
9) über die Grundsätze für Aufstellung der Inventur, der Jahresbilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung; 8
10) über die Bemessung der dem Reservefonds zuzufüh⸗ renden Beträge innerhalb der durch das Statut bestimmten Grenzen;
sodann:
11) die Jahresbilanz und die Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung zu prüfen und nach Feststellung an die General⸗ versammlung Behufs der Entlastung vorzulegen;
12) über die Berufung außerordentlicher Generalversamm⸗
lungen zu beschließen. secliet Art. 28.
Um den überseeischen Geschäftsbetrieb zu prüfen und zu regeln, kann der Aufsichtsrath Abgeordnete oder Ausschüsse ernennen und durch Spezialvollmacht festsetzen, welche seiner
Befugnisse auf dieselben übergehen. 76. Genervalvemmlunng Art. 29.
Die Generalversammlung, regelmäßig konstituirt, vertritt die Gesammtheit der b1“
In jedem Jahre findet eine ordentliche Generalversamm⸗ lung vor Ablauf des Monats Dezember statt.
Eine außerordentliche Generalversammlung wird berufen,
a. wenn über die Auflösung der Gesellschaft oder deren Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft oder die Um⸗ wandlung ihrer rechtlichen Form zu beschließen ist;
b. wenn Mitglieder, welche zusammen wenigstens den vierten Theil der Antheile besitzen, die Einberufung fordern und der Direktion zur Vorlage an die Generalversammlung einen formulirten Antrag einreichen, welcher innerhalb der Zuständigkeit der Generalversammlung liegt; ..“
c. wenn der Aufsichtsrath aus besonderem Anlaß die Ein⸗ berufung beschließt. 1. 8 Art. 32.
In der ordentlichen Generalversammlung wird über die Genehmigung der Bilanz, sowie die damit der Verwaltung zu ertheilende Entlastung Beschluß gefaßt.
Die Bilanz mit der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, sowie die Berichte der Direktion und des Aufsichtsrathes müssen während zwei Wochen vor der Versammlung in dem Geschäfts⸗ lokale der Gesellschaft zur Einsicht eines jeden Mitgliedes aus⸗ gelegt sein.
Außerdem steht der ordentlichen Generalversammlung der Beschluß über jede Vorlage zu, welche nicht nach Art. 31, Litt. a der außerordentlichen Generalversammlung überwiesen ist, insbesondere: 6
a. über die Ausgabe weiterer Antheile (Art. 6);
b. über die Aufnahme von Anleihen;
c. über Aenderungen und Ergänzungen des Statuts, ins⸗ besondere Aenderungen und Erweiterungen des Zweckes der
Gesellschaft. Gesellschaf Art. 33.
Beschlüsse über einen der im Art. 31 unter a bezeichneten Gegenstände sind nur gültig, wenn wenigstens drei Viertel der Antheile in der Versammlung vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann zu gleichem Zwecke innerhalb der nächsten sechs Wochen abermals eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung berufen werden, in welcher gültig Beschluß gefaßt werden kann, auch wenn weniger als drei Viertel der Antheile ver⸗ treten sind. Außerdem ist zur Gültigkeit des Beschlusses er⸗ forderlich, daß derselbe mit einer Mehrheit von wenigstens zwei Drittel der in der Versammlung vertretenen Stimmen angenommen werde.
Abänderungen und Ergänzungen dieses Statuts (Art. 32 c) können nur mit einer Mehrheit von wenigstens zwei Drittel der in der Versammlung vertretenen Stimmen beschlossen werden.
Vorbehaltlich dieser Bestimmungen werden die Beschlüsse der Generalversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit ge⸗ faßt. Bei Gleichheit der Stimmen giebt die des Vorsitzenden den Ausschlag.
Auflösung.
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft wird nach Til⸗ gung ihrer Schulden das Vermögen nach Verhältniß der auf .“ geleisteten Einzahlungen unter die Mitglieder
etheilt.
Die Vertheilung darf nicht eher vollzogen werden, als nach Ablauf eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflösung der Gesellschaft unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, in den Gesellschafts⸗ blättern bekannt gemacht worden ist.
Bis zur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der 1 Organisation der Gesellschaft und ihrem Gerichts⸗
ande.
Eine theilweise Zurückzahlung des Gesellschaftskapitals an die Mitglieder unterliegt denselben Bestimmungen wie die Auflösung der Gesellschaft. 8 8 VI. Aufsichtsbehörde.
Art. 35. 1
Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler geführt. Derselbe kann zu dem Behufe einen Kommissar bestellen. Der Kommissar ist berechtigt, an jeder Versammlung des Auf⸗ sichtsraths und an jeder Generalversammlung theilzunehmen, von dem Aufsichtsrath jederzeit Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, auch die 1885 und Schriften derselben einzusehen, sowie auf Kosten der Gesellschaft, wenn dem Ver⸗ langen der dazu berechtigten Mitglieder der Gesellschaft Art. 31 b nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche Genetho zu berufen.
Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind insbesondere unterworfen: “
1) die Aufnahme von Anleihen sowie die Ausgabe von weiteren Antheilen; 8
2) die Beschlüsse der Gesellschaft, nach welchen eine Aende⸗ rung oder Ergänzung des Statuts erfolgen, die Gesellschaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt oder in ihrer rechtlichen Form umgewandelt werden soll.
Dem zum Konsular⸗Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Hannover ernannten Herrn George H. Murphy ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 88 “ 8“
Zu dem „LCentralblatt für das Deutsche Reich“ ist ein neues Sachregister, die Jahre 1873— 1890 umfassend, in Carl Heymann's Verlag in Berlin W, Mauerstraße 44, er⸗ schienen. Das Register ist zum Preise von 2,40 ℳ durch die Verlags⸗Buchhandlung, sämmtliche Sortiments⸗Buchhandlungen sowie durch das Kaiserliche Post⸗Zeitungsamt zu beziehen.
Die Nummer 6 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 1937 das Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichs⸗ haushalts und des Landeshaushalts von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1890/91. Vom 9. Februar 1891; und unter Nr. 1938 die Verordnung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über Gewährung von Tagegeldern, Fuhrkosten und Umzugskosten an die Beamten der Militär⸗ und Marine⸗ verwaltung. Vom 16. Februar 1891. Berlin W., den 21. Februar 1891. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. o“
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats-⸗Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der Zuckermengen, welche in der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurück⸗ gebracht worden sind, veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Dekorations⸗Jund Landschaftsmaler Adolf Dittmer zu Stettin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Dekorations⸗ malers zu verleihen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Prignitzer Eisenbahngesellschaft zu Perleberg ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow ertheilt worden. 8
Justiz-Ministerium.
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Schmidt in Neu⸗ damm als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Guben, der Amtsgerichts⸗Rath Dr. Witting in Altona als Land⸗ gerichts⸗Rath an das Landgericht daselbst, der Amtsrichter
Broicher in Oplaben und der Amtsrichter Stinshoff in
Lobberich als Landrichter an das Landgericht in Aachen, der Amtsgerichts⸗Rath Keber in Angermünde an das Amtsgericht in Kottbus und der Amtsrichter Schulenburg in Neumatkk Westpr. an das Amtsgericht in Löbejün.
Der Amtsrichter Dr. Cohausz in Birnbaum ist an das Amtsgericht in Werl (nicht Wesel — Nr. 40 des „R.⸗ U. St.⸗A.“) versetzt. “
Dem Amtsgerichts⸗Rath Tiessen in Königsberg i. Pr. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Dem Rechtsanwalt und Notar Jahr in Wollin ist in seiner Eigenschaft als Notar der Wohnsitz in Anklam an⸗ gewiesen. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Stobbe aus Passenheim bei dem Amtsgericht in Soldau, der Rechtsanwalt Schenk aus Breslau bei dem Amtsgericht in Groß⸗Strehlitz, der Notar Müller in Lebach bei dem Amtsgericht daselbst, der Gerichts⸗Assessor Dr. Schnitzler bei dem Amtsgericht und bei der Kammer für Handelssachen in Krefeld, der Gerichts⸗Assessor Thomsen bei dem Amtsgericht in Kappeln und der Gerichts⸗Assessor Wilhelm Meyer bei dem Landgericht in Neu⸗Ruppin.
Der Landgerichts⸗Rath Fetköter in Bielefeld, der Amts⸗ gerichts⸗Rath Stubenrauch in Magdeburg und der Amts⸗ gerichts⸗Rath Antz in Mülheim a. d. Ruhr sind gestorben.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Ausgabe von 240 000 ℳ viereinhalbprozentiger Anleihescheine der Broelthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft, Aus⸗ gabe von 1891, veröffentlicht. 1
Ahbgereist: Se. Excellenz der kommandirende Admiral Freiherr von der Golt, nach England.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
8 Preußen. Berlin, 21. Februar.
Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern Abend dem Festmahl des Brandenburgischen Provinzial⸗ Landtages im Kaiserhof bei.
Heute Vormittag hörten Se. Majestät die Vorträge des Reichskanzlers, des Chefs des Generalstabes der Armee sowie des Chefs des Militärkabinets und nahmen um 1 Uhr militärische Meldungen entgegen.
Se. Majestät der Kaiser und König nahm gestern an dem Mittagsmahle Theil, zu welchem sich die Mitglieder des Provinzial⸗Landtages von Brandenburg im großen Saale des Kaiserhoßßs um 6 Uhr vereinigt hatten.
Allerhöchstderselbe wurde von dem Vorsitzenden, Geheinen
Regierungs⸗Rath von Bornstedt, von dem Ober⸗Präsidenten, Staats⸗Minister Dr. von Achenbach und von dem Landes⸗ Direktor von Levetzow empfangen und alsbald in den festlich geschmückten Saal geleitet. Se. Majestät nahm zwischen dem Ober⸗Präsidenten und dem Vorsitzenden des Provinzial⸗ Landtages Platz; Allerhöchstdemselben gegenüber saß der Landes⸗Direktor.
Während des Essens erbat sich von Sr. Majestät der Ge⸗- heime Regierungs⸗Rath von Bornstedt die Erlaubniß zu einem Trinkspruch, in welchem er Allerhöchstdemselben für Sein Erscheinen den ehrfurchtsvollsten Dank aussprach und di Gelübde der Treue und Hingebung der Brandenburger für Se. Majestät erneuerfe. In das auf Allerhöchstdenselben ausgebrachte Hoch stimmten die Festgenossen dreimal begeistert ein. 8
Se. Majestät dankte in längerer Ansprache und schloß dieselbe mit einem dreifachen Hurrah auf die Mark Brandenburg.
Nach Aufhebung der Tafel verweilte Se. Majestät noch einige Zeit unter den Festgenossen und verließ etwa um 9 Uhr den Kaiserhof.
Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundes raths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Ver kehr zu einer Sitzung zusammen. 1
In einem Artikel der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“ vom 14. d. M. wird die Behauptung aufgestellt, daß im staatlichen Submissionsverfahren meist nur die billigsten Preisstellungen berücksichtigt würden. Da wir ähnlichen Bemerkungen auch sonst in der Presse begegnet sind,
machen wir auf die bezüglichen Vorschriften der „All⸗ gemeinen Bestimmungen über die Vergebung von Leistungen und Lieferungen für den Staat“ aufmerksam, worin es unter II. 7 wörtlich heißt: „Die niedrigste Geldforderung
als solche ist bei der Zuschlagsertheilung keineswegs vorzugs⸗
weise zu berücksichtigen. Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Arbeit oder Lieferung gewähr⸗
leistendes Gebot ertheilt werden.v“ v“
Bei dem 1ö“ Charité⸗Krankenhause werden zufolge Verfügung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 16. d. M. die Kur⸗ und Verpflegungs⸗Kostensätze für körperlich kranke Erwachsene vom 1. April d. J. ab von 1,75 ℳ auf 2 ℳ und für körperlich kranke Kinder von 1,25 ℳ auf 1,50 ℳ für den Tag und Kopf erhöht werden. Die Kostensätze für Geisteskranke bleiben unverändert 3 ℳ für hiesige und 4 ℳ für auswärtige Kranke.
Für körperlich Kranke haben die höheren Sätze von 2 ℳ resp. 1,50 ℳ bereits früher vom 1. Juni 1873 bis zum 1. April 1876 Geltung gehabt, sie wurden dann auf den Wunsch der Charité⸗Direktion mit ministerieller Genehmigung versuchsweise auf die jetzigen Beträge herabgesetzt. Die nun⸗ mehrige Wiederherstellung der höheren Sätze ist unvermeidlich geworden, nachdem sich die Gewährung eines entsprechenden Zuschusses aus allgemeinem Staatsfonds nicht hat er⸗ möglichen lassen. Die während des letzten Jahrzehnts be⸗ ständig gestiegenen und im weiteren Steigen begriffenen An⸗ forderungen, welche an die öffentlichen Krankenhäuser der Großstädte in allgemeiner hygienischer und wissenschaftlicher Hinsicht sowie in Bezug auf ärztliche Behandlung, Kranken⸗ wartung, Verpflegung und dergl. gestellt werden sind so groß und so kostspielig, daß die von den Krankenhaus⸗Verwaltungen erhobenen Kurkosten die Selbstkosten bei Weitem nicht decken Dieses Mißverhältniß trifft insbesondere bei dem Charité⸗Krankenhause zu, dessen Verwaltung mit den Privilegien der Kommune Berlin schwer belastet ist und deshalb in den letzten Jahren mit beträcht⸗ lichen Defizits abgeschlossen hat. Nach der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 6. Juli 1835 müssen bekanntlich de Kommune Berlin von der Charité jährlich 100 000 Kranken verpflegungstage unentgeltlich gewährt werden, was einem reellen Werth von fast 300 000 ℳ jährlich gleichkommt.
Die Charité besitzt außer dem im Regierungsbezir Breslau belegenen Gute Prieborn kein weiteres Vermögen und die Pachteinnahmen aus diesem Gute haben bei der vor Kurzem stattgehabten Neuverpachtung wegen der gedrückten Lage der Land wirthschaft nicht gesteigert werden können. Dagegen werden der Charité Verwaltung durch die seit Jahr und Tag herrschende nam hafte Preissteigerung wichtiger Lebensmittel und anderer, fü Krankenhäuser ins Gewicht fallender Konsumartikel, sowie durch die fortschreitende Aufbesserung der Arbeitslöhne so er⸗ hebliche Mehrkosten verursacht, daß es nicht möglich ist bei dem jetzigen Tarif die Verwaltung ordnungs⸗ mäßig weiter zu führen. Die bevorstehende Erhöhung der Kurkostensätze wird deshalb als eine ebenso nothwendige, wie mäßige von der öffentlichen Meinung um so mehr aner⸗ kannt werden müssen, als in vielen anderen deutschen Städten erheblich höhere Krankenhaussätze bestehen. 1—
Der hiesige chinesische Gesandte Hung hat sich auf einige Zeit nach St. Petersburg begeben. Während seiner Abwesen⸗
heit fungirt der Legations⸗Sekretär Wong Fong Tsao als Geschäftsträger.
Der General der Infanterie z. D. von Leszezynski, Chef des Infanterie⸗Regiments Markgraf Karl (7. Branden⸗ burgisches) Nr. 60, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier angekomme 8
Bayern.
München, 20. Februar. Das Central⸗Comité zu der Vereinigung der Feier des 70. Geburtstages Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinz⸗Regenten hat der „Allg. Ztg.“ zufolge das Programm jetzt in der Art festgestellt, daß die Gottesdienste und Paraden, die bisher am 12. März stattfanden, diesmal am 11. stattfinden werden. Am 11. März findet ferner Nachmittags der große Kinderfest⸗
zug zur Residenz statt, am Abend die Festgottesdienste für das
önigliche Haus und später die Militär⸗Serenade. Am 12. März beginnt Vormittags um 10 Uhr der Festzug, Abends bringt zuerst der Bayerische Sängerbund eine Serenade, an diese reiht sich der Fackelzug der Studirenden an.
Theatern finden an den beiden Festabenden Vorstellungen
statt, jedoch keine eigentlichen Festspiele.
Die Jahres⸗Einnahme der bayerischen Post⸗ und Telegraphenverwaltung betrug für 1890 18 488 928 ℳ, gegen 1889 117 323 ℳ mehr.
Hessen.
Darmstadt, 20. Februar. Die Zweite Kammer ge⸗ nehmigte in ihrer gestrigen Sitzung die für die Seminarien und Präparanden⸗Anstalten in dem Etat geforderten Summen und bewilligte 570 000 ℳ für Zuschüsse an bedürftige Ge⸗ meinden zur Aufbringung der Lehrergehalte, Dienstalters⸗ zulagen und Remunerationen von Katecheten.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 20. Februar. Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing der „Th. C.“ zufolge heute in feier⸗ licher Audienz den von Berlin mit Begleitung eingetroffenen Gesandten der Niederlande Jonkheer van der Hoeven, der in Folge des in den Niederlanden stattgehabten Thronwechsels neue Beglaubigungsschreiben überreichte. Nach der Ueber⸗ reichung dieser Schreiben wurde der Gesandte von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin sowie von den Erb⸗ großherzoglichen Herrschaften empfangen. Abends fand große Tafel statt.
Sachsen⸗Altenburg.
Altenburg, 21. Februar. Nachdem in den letzten Wochen Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg, die in Leipzig studirenden beiden Königlichen Prinzen von Sachsen, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Ihre Durchlaucht die Prinzessin Adolph von Schwarzburg nebst der Prinzessin Thekla und der regierende Fürst von Reuß ä. L. nebst Gemahlin den hiesigen Hof mit ihren Besuchen
eehrt haben, ist Se. Hoheit der Herzog heute in Be⸗ gleitung seiner beiden persönlichen Adjutanten, Major von der Lühe und Premier⸗Lieutenant von Sydow, zu Höchstseiner Tochter Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Albrecht
on Preußen nach Braunschweig abgereist. Voraussichtlich wird der Herzog von da aus einen kürzeren Besuch in Bücke⸗ burg und Stadthagen abstatten und in den ersten Tagen des
März hier wieder eintreffen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 21. Februar. Se. Majestät der Kaiser und
König empfing gestern laut Meldung des „W. T. B.“ Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este in einstündiger Audienz. Das deutsche Geschwader, bestehend aus den Panzer⸗ schiffen „Kaiser“, „Deutschland“, „Friedrich Carl“, „Preußen“ und dem Aviso „Pfeil“ ist gestern in den Hafen von Spalato eingelaufen. Nach dem Austausch des üblichen Kanonensaluts Seitens des hier ankernden österreichischꝛungarischen sowie des deutschen Geschwaders be⸗ gaben sich der Bezirks⸗Hauptmann und der Bürger⸗ meister von Spalato zur 1“] der Gäste an Bord des deutschen Admiralsschiffes. ald darauf traf, von beiden Geschwadern salutirt, der Statthalter von Dalmatien aus Zara zur Begrüßung des deutschen Ge⸗ schwaders ein. Derselbe erhielt und erwiderte die Besuche des deutschen Contre⸗Admirals Schröder und des österreichischen Contre⸗Admirals Hinke. Die Begrüßung der deutschen Gäste war eine überaus herzliche. Die Stadt war festlich beflaggt. Abends gab der Statthalter zu Ehren der deutschen Gäste ein Diner in der Bezirks⸗Hauptmannschaft. 1 Der italienische Botschafter Graf Nigra, der wegen eines neuralgischen Leidens dem jüngst stattgehabten diplomatischen Diner bei dem Grafen Kälnoky nicht beiwohnen konnte, be⸗ findet sich der „Pol. Corresp.“ zufolge besser und wird nächstens das Zimmer verlassen können. “
Großbritannien und Irland.
Die Königin kehrte am Donnerstag, begleitet von dem Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Battenberg und ihrem Hofstaat, von Osborne nach Schloß Windsor zurück. Der Vizekönig von Irland Lord Zetland hat sich von Dublin nach den nothleidenden Distrikten West⸗Irlands begeben. An Stelle des kürzlich verstorbenen Generals Sir Leicester Smyth ist General Sir Lothian Nicholson zum Gouverneur von Gibraltar ernannt worden. . Die Mittwoch⸗Nachmittagssitzung des Unterhauses war fast ausschließlich der Erörterung einer Vorlage zur Ergän⸗ ung des bestehenden Fabriken⸗und Werkstättengesetzes gewidmet, deren zweite Lesung Sir Henry James beantragte. Die Bill trägt Fürsorge für die bessere Ventilirung und Sanirung von Fabriken, für hinlängliche Schutzwehren gegen Feuersgefahr und andere die Sicherheit der Arbeiter betreffende Maßregeln, sowie auch für die Vermeidung von Konflikten zwischen Kapital und Arbeit. James räumte ein, daß die gegen einige der Bestimmungen der Bill erhobenen Einwände gerecht seien, und erklärte sich bereit, in der Einzelberathung Verbesserungsvorschlägen Gehör zu leihen. Im Laufe einer ür die Zwecke der Maßregel im Allgemeinen günstigen, aber
viele ihrer Vorschläge bekämpfenden Erörterung drückte der
Minister des Innern die Hoffnung aus, daß die von ihm eingebrachte ministerielle Vorlage über denselben Gegen⸗ stand vor Ostern zum zweiten Male gelesen und dann dem ständigen Handelsausschuß zur Begutachtung überwiesen werden würde. Er empfahl Sir Henry James, dem ständigen Aus⸗
schuß seiue Klauseln als Zusätze zur Regierungsvorlage zu
unterbreiten. Schließlich wurde die Vorlage ohne Abstimmung in zweiter Lesung angenommen.
Am Donnerstag berieth das Unterhaus zunächst in langer Debatte über einen Antrag Hanbury's zu Gunsten einer Aenderung der Dienstverhältnisse im Heere behufs Er⸗ leichterung der Rekrutirung. Der Kriegs⸗Minister trat diesem Antrage mit dem Bemerken entgegen, daß er selber eine aus Sachverständigen bestehende Kommission niedersetzen würde, welche den Truppensold und die Dienstzeit bei der Fahne und in der Reserve zum Gegenstand Prüfung machen solle. Alsdann legte der Minister das Armeebudget für das Fiskaljahr 1891/92 vor und erklärte: Die Verbesserung der Befestigungen der Hafen⸗ und
Kohlenstationen des Reichs würde innerhalb der veranschlagten dreijährigen Frist von 1888 ab vollendet sein. Die Bewaff⸗ nung der Kohlenstationen nähere sich der Vollendung und die Bewaffnung der großen Reichsfestungen mit modernen Kanonen sei nahezu vollendet. Der Bau neuer und die Verbesserung be⸗ stehender Kasernen mache befriedigende Fortschritte. Im ver⸗ flossenen Jahre wären nach allen Richtungen Maßregeln thätig betrieben worden für die schleunige Mobilisirung der Wehr⸗ kraft des Reichs in Kriegszeiten. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Küstenvertheidigung zugewendet, für welche die Bildung eines auserlesenen besonderen Corps, sowie die wesentliche Verstärkung der Festungs⸗Artillerie in Aussicht genommen sei. Die Stärke des Heeres dürfe keine Herab⸗ minderung erfahren, da sie nicht mehr als hinlänglich sei. Die Berathung des Budgets wurde sodann bis Montag vertagt. — Der Unter⸗Staatssekretär für die Kolonien Baron Worms beantwortete eine Anfrage Sir G. Campbell's in Bezug auf Natal dahin: die Legislatur von Natal sei benachrichtigt worden, daß vorbehaltlich der Inkraftsetzung eines Sondergesetzes zum Schutze von nichteuropäischen Einwohnern die Reichsregierung Willens sei, Natal eine verantwortliche Regierung zu gewähren. ululand würde dagegen unter der direkten Aufsicht der egierung bleiben. Am Freitag brachte Pritchard Morgan im Unterhause einen Antrag ein, wonach das Bestehen der englischen Kirche in Wales als Staatskirche für eine Anomalie und Ungerechtigkeit erklärt wird, die aufhören sollte. Gladstone be⸗ kämpfte den Antrag und unterstützte die Regierung. Der Antrag wurde hierauf mit 235 gegen 203 Stimmen vom Hause verworfen.
Die beiden irischen Parlamentsmitglieder John Dillon und William O'Brien sind am 19. d. M. Morgens aus dem Gefängniß in Clonmel nach dem in Galway mittels Separatzuges überführt worden. Als der Zug durch Tippe⸗ rary kam, brachen die auf der Station de Personen in Hochs auf die beiden Gefangenen aus. Letztere werden den Rest ihrer Strafe wahrscheinlich in dem Gefängniß von Galway abbüßen.
Frankreich.
Paris, 21. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich machte, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Vor⸗ mittaa, von zwei Personen begleitet, einen Spaziergang auf den Quais, wobei Allerhöchstdieselbe in einige Buchhandlungen eintrat und das Stadthaus in Augenschein nahm. Während dieser Zeit ritt Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Margarethe in Begleitung der Frau von Schön und einiger S der deutschen Botschaft im Bois de Boulogne spazieren.
ach dem Dejeuner in der Botschaft machte Ihre Majestät mit der Comtesse Marie Münster und dem Grafen Seckendorff einen längeren Spaziergang in der Stadt. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Margarethe machte inzwischen eine Tour auf den Eiffelthüurm in Begleitung des Botschafters Grafen Münster, der Gräfin Perponcher und des Grafen Arco. Am Fuße des Eiffelthurmes wurde Ihre Königliche Hoheit vom Ingenieur Eiffel und den Administratoren des Thurmes empfangen und machte die Auffahrt mittels der Aufzüge, welche heute für Höchstdieselbe ausnahms⸗ weise in Betrieb gesetzt waren. Ihre Königliche Hoheit stieg auf bis unter die Fahne. In den Zimmern Eiffel's war ein glänzendes Mahl vorbereitet. Eiffel bot der hohen Besucherin ein großes Bouquet von weißem Flieder und der Gräfin Perponcher einen Rosenstrauß dar. Ihre Königliche Hoheit zeichnete sich in dem Fremdenbuche des Thurms mit den Worten: „Margarethe, Prinzessin von Preußen, 20./2. 1891 um 5 ½ Uhr“ ein. Gestern Abend empfing Ihre Majestät im deutschen Botschaftspalais das Personal der englischen Botschaft zum Diner.
Wie der „Temps“ mittheilt, ist der französische Pro⸗ test gegen die englische Ingerenz auf das egyptische Justizwesen in einem sehr festen Tone abgefaßt; er ent⸗ hält die entschiedene Weigerung, einer Verwendung der aus der Konvertirung der Schuld resultirenden Ersparnisse für Ablösung des Frohnwesens sowie für Vermehrung von Armee und Polizei zuzustimmen.
Italien.
Im Einzelnen wird über die in dem Ministerrath am 19. d. M. beschlossenen Ersparnisse von 50 Millionen noch ge⸗ meldet, daß 13 Millionen im Kriegs⸗Etat, 6 Millionen bei der Marine und 2 Millionen in der Verwaltung des Innern estrichen werden sollen; außerdem soll eine bedeutende Herab⸗ seruenes in den Ausgaben für Afrika eintreten.
Die Kardinäle haben dem Papst zum gestrigen Jahrestage seiner Erwählung ihre Glückwünsche dargebracht.
Portugal.
Die Cortes sollen dem Vernehmen nach auf den 4. März zusammenberufen werden. Die Vorlagen werden vorwiegend finanzieller Natur sein.
Wie die „Gazette du Portugal“ meldet, soll das Taback⸗ monopol, welches der Konsolidirung der schwebenden Schuld als Basis dient, an eine Gesellschaft begeben werden.
Der Militärgerichtshof in Oporto hat alle Per⸗ sonen, welche bei der jüngsten Revolte verhaftet wurden, bis auf neun, unter Anklage gestellt. Letztere sind in Freiheit gesetzt. Die Gesammtzahl der Verhafteten beträgt etwa 300 Soldaten und 30 Civilpersonen. Die Sol⸗ daten werden in Gruppen von je zehn abgeurtheilt werden.
Bulgarien. Sofia, 20. Februar. Das Amtsblatt veröffentlicht die
Ernennung des Majors Ssawow an Stelle Mutkurow's zum
Kriegs⸗Minister sowie die des Obersten Nikolajew zum Armee⸗Inspektor.
Schweden und Norwegen.
(F) Stockholm, 18. Februar. Der Etat des Departe⸗
nts des Aeußern stand heute auf der Tagesordnung beider Kammern des Reichstages. Der Staatsausschuß hatte beantragt, den von der Regierung vorgelegten Etat zu bewilligen, gleichzeitig aber die Regierung mit Bezugnahme auf verschiedene Anträge zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, ob sich die Ausgaben dieses Departements nicht noch mehr verringern lassen könnten. Eine aus neun Mitgliedern bestehende Minderheit des Staatsausschusses, sämmtlich aus der Zweiten Kammer, hatten dagegen beantragt, die Ausgaben für die Ge⸗ sandtschaften von 337 941 Kronen auf 297 941 Kronen herabzusetzen. Der Minister des Aeußern sprach zuerst in der Ersten Kammer und später auch in der Zweiten!
Kammer gegen jede Herabsetzung der Gehälter für die Ge⸗ sandten. In längerem Vortrage wies er darauf hin, welche Gehälter von Staaten gleicher Größe wie Schweden⸗Norwegen an deren diplomatische Vertreter gezahlt würden. Aus seiner eigenen Er⸗ fahrung könne er bezeugen, daß es den Gesandten gewisser anderer Länder vollkommen unmöglich sei, mit den ihnen ge⸗ währten geringeren Gehältern mit ihren Familien auf dem Fuße zu leben, wie ausländische Gesandten in Paris zu leben pflegten. Die Gehälter der schwedisch⸗norwegischen Gesandten seien jetzt nicht größer als sie vor sechzig Jahren gewesen seien und könnten nicht herabgesetzt werden, ohne die soziale Stellung der Gesandten zu gefährden oder bei den Ernennungen zu große Rücksicht auf den Besitz von Privatvermögen nehmen zu müssen. Der Minister erklärte sich im Uebrigen auch gegen die Verminderung der Anzahl der diplomatischen Vertreter. In der Ersten Kammer wurde nach kurzer Debatte der Antrag des Staatsausschusses ohne Abstimmung angenommen. In der Zweiten Kammer gab dagegen diese Angelegenheit zu einer umfang⸗ reichen Verhandlung Anlaß. Der Minister des Aeußern ergriff wiederholt das Wort, um den Antrag der Minder⸗ heit des Staatsausschusses, der besonders von dem Abg. Hedin vertheidigt wurde, zu bekämpfen. Bei der Abstimmung wurde jedoch der Antrag der Minderheit mit 129 gegen 74 Stimmen angenommen. Da die Kammern somit ver⸗ schiedene Beschlüsse gefaßt haben, so muß diese Frage durch gemeinschaftliche Abstimmung beider entschieden werden. — Der erste Haupttitel des Finanzgesetzentwurfs, betreffend die Apanagen des Königlichen Hauses sowie die Ausgaben für die Hof⸗ und Schloßverwaltung, wurden heute von beiden Kammern ohne Verhandlung und einstimmig genehmigt. Amerika.
Vereinigte Staaten. Das Comité des Reprä⸗ sentantenhauses für die Münzfrage hat, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, gestern mit acht gegen vier Stimmen beschlossen, einen Bericht vorzulegen, welcher der vom Senat angenommenen Bill über die freie Silberprägung nicht zustimmt und der Kammer empfiehlt, die Bill abzulehnen.
Die vom Senat der Vorlage, betreffend die Autoren⸗ rechte hinzugefügten zwei Zusätze find: 1) eine Bestimmung, wonach ausländische Bücher gegen Zahlung des regelmäßigen Zolls importirt werden können; 2) eine Bestimmung (das sogen. Lithographen Amendement), welche Kunstwerken denselben Schutz wie Büchern gewährt, aber erheischt, daß Landkarten, Noten, Stiche, Holzschnitte, Lithographien, Photographien und Chromo⸗ drucke Schutz nur genießen sollen, wenn sie amerikanischen Ursprungs sind. Die Vertreter des Senats in dem Konferenz⸗ Ausschuß beider Häuser sind der Bill freundlich gesinnt. Der Sprecher Reed begünstigt angeblich die Maßregel ebenfalls, und wenn auch sein Anhang im Ausschusse für die Her⸗ stellung eines internationalen Autorenrechts ist, so dürfte die Konferenz rasch zu einem befriedigenden Abschluß gelangen, worauf das Repräsentantenhaus nur über den Bericht des gemeinsamen Ausschusses zu entscheiden Seig würde.
Der Ausschuß des Repräsentantenhauses für Indianer⸗ Angelegenheiten äußerte sich zu Gunsten der Vorlage, den Verkauf von Waffen und Munition an Indianer verbietet.
Argentinien. Auf den General Roca, den Unter⸗ drücker des vorjährigen Aufstandes, wurde einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Buenos⸗Aires vom 19. d. zufolge ein Pistolen⸗ schuß abgefeuert, der ihn leicht verwundete. Der Thäter ist verhaftet. Von den an dem Aufstande betheiligten, zum Dienst an die Grenze verschickten Offizieren haben 40 ihren Ab⸗ schied genommen und das Land verlassen. — „R. B.“ meldet über die Vorgänge bei dem Attentat auf den General Roca noch Folgendes: Nach dem Attentat sprang General Roca aus seinem Wagen und schlug den Angreifer mit einem Stock zu Boden. Zahlreiche Personen begaben sich nach dem Hause Roca's, um ihn zu seiner Errettung zu beglückwünschen. Es herrscht allgemeiner Unwille gegen den Verbrecher. Um 5 Uhr Nachmittags wurde der Belagerungszustand erklärt. Von Zaraba ist Artillerie eingetroffen. Die Truppen sind in den Kasernen konsignirt. Wie verlautet, hätte der General Campos demissionirt.
50 Mann chilenischer Marine⸗Infanterie sind auf dem Landwege in Buenos⸗Aires eingetroffen, um die Besatzung der drei dort liegenden chilenischen Kanonenboote zu bilden. — Pisagua soll nach aus Chile eingetroffenen Meldungen von den Aufständischen bombardirt und zerstört worden sein. 8
Japan. Prinz Sanjo, Präsident des japanischen Staatsraths und Großsiegelbewahrer, ist nach einer Meldung des „R. B.“ aus Yokohama vom 19. d. gestorben. 1
Afrika.
Egypten. Wie „R. B.“ aus Suakim meldet, ist Tokar gestern nach geringem Widerstande besetzt worden.
Der französische diplomatische Agent in Kairo hat, wie schon gemeldet, formellen Protest gegen die Er⸗ nennung eines Engländers als juristischen Beiraths für die Eingeborenen⸗Tribunale brhohen, da dies eine weitere Ausdehnung des englischen Einflusses in Egypten be⸗ deute, welche Frankreich nicht dulden könne. Um ihrem “ mehr Nachdruck zu verleihen, droht die französische
egierung, der „Times“ zufolge, eine Verwendung der Ein⸗ nahmen aus der kürzlichen Konversion der öffentlichen Schuld im Sinne der von der egyptischen Verwaltung geptanten Reformen nicht gestatten zu wollen. Diese Reformen sollten in der dauernden Abschaffung der bisher nur auf ein Jahr aufgegebenen Zwangs⸗ arbeit, in dem „Rachat“ und einer entsprechenden Verstärkung der Armee wie der Polizei bestehen. Führt Frankreich seine Drohung aus, bemerkt die „Times“ —, so werde die Einnahme, welche Egypten aus der Konversion durch Herabsetzung des
insfußes gewonnen hat, und welche jährlich etwa 300 000 vee⸗ Sterl. beträgt, dem Verkehr entzogen und nutzlos von der Verwaltung der öffentlichen Schuld zurückgehalten werden. (vgl. a. Frankreich.) 1 “
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (39.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ eiten Dr. von Goßler, der Minister des Innern Herr⸗
furth und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel beiwohnten,