essen klar, müssen hier und da im Einzelinteresse Opfer gebracht n. ““ jetzigen Parteien sind gegründet auf Interessen und ver⸗ folgen dieselben oft zu sehr, eine jede für sich. Es ist ein hohes Verdienst Meiner Vorfahren, daß sie sich nie zu den Parteien gestellt, sondern daß sie stets darüber gestanden haben und daß es ihnen ge⸗ lungen ist, die einzelnen Parteien zum Wohle des Ganzen zu ver⸗ einigen. Nun, Sie sehen ja, wie der Erfolg diese Bemübungen gekrönt hat zum Heil des Ganzen, zum fortschreitenden Gedeihen unserer Arbeit. 11
Ich hoffe und spreche die feste Zuversicht aus, daß ein Jeder von
Ihnen in seiner Arbeit und in seinem Wirkungskreis verstehen wird, daß er für das Ganze wirken und arbeiten soll, daß er Mir treu zur Seite stehen und Mir helfen muß. Ich glaube nicht, daß die brandenburgischen Männer zaudern werden, Mir zu folgen auf den ie Ich beschreite. 1t “ 1 Meine ganze Stellung und Meine Aufgabe als eine Mir vom Himmel gesetzte auffasse, daß Ich im Auftrag eines Höheren, dem Ich später einmal Rechenschaft abzulegen habe, berufen bin. Deshalb kann Ich Sie versichern, daß kein Abend und kein Morgen vergeht ohne ein Gebet für Mein Volk und speziell ein Gedenken an Meine Mark Brandenburg.
Nun, Brandenburger! Ihr Markgraf spricht zu Ihnen, folgen Sie Ihm durch Dick und Dünn auf allen den Wegen, die Er Sie führen wird! Sie können versichert sein, es ist zum Heil und zur Grö nseres Vaterlandes. Gö6 Gesinnung rufe Ich: Es lebe die Provinz Branden⸗ burg, hurrah! hurrah! zum dritten Male hurraͤh!
Durch die vom Bundesrath beschlossenen und dur Reichskanzler vIbb veröffentlichten Be⸗ stimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen ist angeordnet, daß die Thiere nicht geknebelt und in Säcken, Käfigen, Kisten oder ähnlichen Behältern nur dann zur Beförderung zugelassen
werden dürfen, wenn diese Behälter hinlänglich geräumig und luftig sind. 8 8 Auf den Großherzoglich badischen Eisenbahnen ist hierzu die Anordnung getroffen, daß, wenn Sendungen von Thieren in Käfigen und dergleichen unterwegs ein nennenswerthes Stilllager erfahren, die Stationen für. die Tränkung und nöthigenfalls für die Fütterung der Thiere Sorge zu tragen haben. Die baaren Auslagen für das Futter werden auf die Sendung nachgenommen, dagegen darf für die Mühewaltung der Bediensteten eine Anrechnung nicht stattfinden. Auf An⸗ regung des Vorstandes des Verbandes der Thierschutzvereine des Deuschen Reichs zu Köln ist das Reichs⸗Eisenbahnamt mit sämmtlichen Bundesregierungen, denen Eisenbahnver⸗ waltungen unterstellt sind, wegen Verallgemeinerung dieser Ein⸗ richtung in Benehmen getreten und ist dadurch erreicht worden, daß nunmehr auf sämmtlichen deutschen Eisenbahnen bei der Beförderung von Thieren in Käfigen u. s. w. in gleicher Weise wie auf den Großherzoglich badischen Eisenbahnen ver⸗ fahren werden wird. Gleichwohl wird es sich für die Ver⸗ sender empfehten, etwaige Wünsche in Bezug auf die Tränkung und Fütterung der Thiere durch Aufschriften an den Käfigen oder durch Vermerk in den Frachtbriefen zum Ausdruck zu bringen, wie dies in vielen Fällen schon jetzt geschehen ist. Eine besondere Gewähr werden die Eisenbahnverwaltungen durch diese Fürsorge allerdings nicht übernehmen, vielmehr bleiben in dieser Beziehung die gegenwärtigen Bestimmungen über die Haftpflicht in Geltung.
s der „Times“ und französischen Blättern hat eine Melbung aus Sansibar den Weg in die deutsche Presse gefunden, derzufolge ein in Sansibar wohnhafter Reichs⸗ angehöriger, Namens Raddatz, ein Suahelimädchen in seine Wohnung gelockt und dort ermordet haben sollte. Nach den angestellten Ermittelungen ist eine derartige Beschuldigung allerdings von dem Sultan und der aufgeregten Bevölkerung Sansibars gegen den Genannten er⸗ hoben worden, indessen hat das Ergebniß der über den That⸗ bestand veranlaßten amtlichen Erhebungen keinen Anlaß zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Raddatz
geboten.
Se. Durchlaucht der Prinz Albert zu Sachsen⸗ Alten 1“ der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, ist von Urlaub nach Oesterreich⸗Ungarn hierher zurückgekehrt.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarz⸗ urg⸗sondershausensche Staats⸗Minister Petersen ist hier ngekommen.
Der General der Infanterie z. D. von Leszezy nski, Chef des Infanterie Regiments Markgraf Karl (7. Branden⸗ burgisches) Nr. 60, hat Berlin wieder verlassen.
Der General⸗Lieutenant z. D. von Teichman und Logischen hat sich auf längere Zeit nach Italien begeben.
8 M. Das Uebungs⸗Geschwader, bestehend aus S. M Panzerschiffen „Kaiser“ (Flaggschiff), EEEEEE1 „Preußen“ und S. M. Aviso „Pfeil“ — Geschwader⸗Chef: Contre⸗Admiral Schröder — ist am 20. Februar in Spalato angekommen und beabsichtigt, am 4. März nach Neapel in See 8. 8Ten,, S. „Friedrich Carl“, Kommandant: Kapitän zur See Aschenborn, ist am 21. Februar von Messina nach in See gegangen. 8 8 — 88 8eh- Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Valette, ist am 20. Februar in Neapel angekommen und 28. Februar die Heimreise fortzusetze
— 1 irende Wilhelmshaven, 21. Februar. Der kommandiren Admiral Freiherr von der Goltz ist einer Meldung des
Karlsruhe, 22. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern, welche gegenwärtig in Baden⸗ Baden weilt, begiebt sich der „Karlsr. Ztg.“ zufolge demnächst wieder nach Brüssel und von dort zu längerem Aufenthalt nach Mentone. Zugleich schreibt das genannte Blatt: Wir sind ermächtigt, die aus dem fran⸗ zösischen Blatte „Pariser Post“ stammende Mittheilung über einen angeblichen gewaltsamen Tod des Prinzen Balduin von Flandern mit allen darin enthaltenen aben⸗ teuerlichen Erzählungen als eine böswillige Erfindung zu erklären. Da auch deutsche Zeitungen, darunter hiesige Blätter, die Sensationsnachricht in ihren Spalten aufgenommen haben, erscheint es als eine werthe Pflicht, die so schwer ge⸗ prüften Eltern des trefflichen Prinzen Balduin von Flandern sowie die ganze Königlich belgische Familie vor Verleum⸗ dungen zu schützen, die ihren gerechten Schmerz so schonungs⸗ los mißachten. Das Gefühl der Ehrfurcht und Theilnahme an der Trauer einer deutschen Fürstin, welche dermalen in der Heimath bei ihrer verehrten Mutter weilt, erhöht die Pflicht der Vertheidigung derselben in verstärktem Maße.
Mecklenburg⸗Schwerin. “ Schwerin, 23. Februar. Ihre Königliche Hoheit die E1“ begeht heute die Feier ihres Ge⸗ burtstages. Von einer größeren Feier ist den „Mecklenb. Nachr.“ zufolge diesmal abgesehen worden, doch fand früh große Reveille statt und haben die öffentlichen wie zahlreiche Privatgebäude geflaggt. 8
Oldenburg.
(H) Oldenburg, 20. Februar. Der Landtag gab in der heutigen Sitzung seine Zustimmung zu dem von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines Berggesetzes für das Fürstenthum Birkenfeld, nach welchem an Stelle des ver⸗ alteten französischen Gesetzes gleiche bergrechtliche Bestimmungen dort eingeführt werden sollen, wie sie in der benachbarten preußischen Rheinprovinz bestehen. Ein Antrag aus dem Landtage, die Großherzogliche Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht wie in anderen deutschen Staaten so auch hier der Gewerbebetrieb von Privat⸗Versicherungsunter⸗ nehmen von einer Konzession abhängig zu machen sei, um erstens das Publikum vor Benachtheiligungen durch unsolide Versicherungsgesellschaften zu schützen und zweitens die aus⸗ wärtigen Gesellschaften durch die ihnen bei der Konzession 2 ertheilung zu stellenden Bedingungen, im hiesigen Staat Generalagenten zu bestellen, zur Besteuerung der ihnen aus demselben zufließenden Einnahmen heranzuziehen, fand die Zustimmung des Landtages. — Ueber eine Petition des „Deutschen Frauenvereins Reform“ in Weimar um Errichtung eines Mädchen Gymnasiums oder Zulassung des weiblichen Geschlechts zur Ablegung des an den bestehenden Gymnafien eingeführten Maturitätsexamens ging der Landtag zur Tages⸗ ordnung über.
Reuß j. L. Gera, 21. Februar. Der Landtag erledigte der Ger. Ztg.“ zufolge in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Civilstaatsdienst nach den Anträgen des Justizausschusses.
Oesterreich⸗Ungarn.
Am Sonnabend Vormittag fand im Ministerium des Aeußeren eine Konferenz der Delegirten zu den österreichisch⸗ungarisch⸗deutschen Handelsvertrags⸗ Verhandlungen statt. Wie die „Politische Correspondenz vernimmt, werden im Laufe der nochsten Woche weitere Sitzungen abgehalten werden. Der „Presse“ zufolge steht bei den Verhand⸗ lungen gegenwärtig die abzuschließende Veterinär⸗Kon⸗ vention auf der EEE1“ Gleichzeitig wird über die SEisenbahn⸗Tariffrage berathen. 1 “ 23. s Se. Majestät der Kaiser und König, sowie Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Erzherzoge Albrecht und Wilhelm kondolirten, wie die „Wien Zig.“ mittheilt, den Hinterbliebenen des ver⸗ storbenen früheren Kriegs⸗Ministers Grafen von Bylandt⸗ 1 hectt, Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin Wittwe Erzherzogin Stefanie ist vorgestern aus Abbazia
ieder eingetroffen.
8 Die rumäntschen Bevollmächtigten Lahovary und Duca wurden heute Mittag von dem Grafen Kälnoky empfangen. Ersterer stattete Ss Botschafter Prinzen 8 ß einen längeren Besuch ab.
“ am e Abend von dem Statthalter von Dal⸗ matien Feldmarschall⸗Lieutenant von David zu Ehren des in Spalato weilenden deutschen Geschwaders ver⸗ anstaltete Diner fand in einem mit deutschen und österreichischen Flaggen, sowie mit den Bildnissen ‚der Kaiser Wilhelm und Franz Joseph geschmückten Saale statt. Der deutsche Contre⸗Admiral Schröder war mit dem Stabs⸗Chef und den Kommandanten der deutschen Schiffe, der österreichische Contre⸗Admiral Hinke mit den Kommandanten der österreichischen Schiffe erschienen. Außerdem waren der deutsche Vize⸗Konsul und die Spitzen der Behörden anwesend. Der Statthalter brachte unter den Klängen der deutschen Nationalhymne ein dreimaliges begeistert aufgenommenes Hoch auf Se. Majestät den Kaiser Wilhelm aus und erklärte, durch die herzlichste Begrüßung der deutschen Gäste erfülle er freudigst einen ehrenvollen Auftrag seines Kaisers. Contre⸗ Admiral Schröder dankte für die gastliche Aufnahme und brachte unter den Klängen der österreichischen Volkshymne ein dreimaliges begeistert Jaufgenommenes Hoch auf den Kaiser Franz Joseph aus. Während des Diners herrschte zwischen den deutschen und österreichischen Offizieren ein sehr kameradschaft⸗ licher und herzlicher Verkehr. Bei dem am Sonnabend von dem Contre⸗Admiral Hinke zu Ehren des deutschen Ge⸗ schwaders veranstalteten Diner brachte derselbe anknüpfend an den frreundschaftlichen Empfang des österreichischen Geschwaders in Kiel ein dreimaliges, enthusiastisch auf⸗ genommenes Hoch auf Se. Majestät den deutschen Kaiser und Se. Königliche Hoheit den Prinzen Heinrich aus, in welchem besonders die Freund⸗ schaft beider Marinen verkörpert erscheine.
3 8
„W. T. B.“ zufolge heute mit dem Panzerschiff „Oldenburg“ nach Portsmouth in See gegangen. 1
intonirte die Nationalhymne. Contre Admiral Schröder
Die Marinekapelle
fang hervor und brachte ein dreimaliges, begeistert auf⸗ veee Hoch auf den Kaiser Franz Joseph und die freundschaftlichen Beziehungen beider Kriegsmarinen, speziell auf Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Erzherzog Karl Stephan, in welchem diese Beziehungen verkörpert würden, aus. Die Musik intonirte die österreichische Hymne. Abends fand auf dem Herrenplatze Concert statt. Gestern Nachmittag unternahmen die Contre⸗Admirale Schröder und Hinke und sämmtliche Offiziere beider Geschwader theils zu Wagen, theils mittelst Barke einen Ausflug zu den Ausgrabungen bei Salona. Dort wurde ein Lunch eingenommen. Der Museum⸗Direktor Bulic hatte die Führung übernommen. Vertreter der Civil⸗ und Militär⸗ behörden sowie der Bürgerschaft von Spalato nahmen an dem Ausfluge Theil.
Großbritannien und Irland.
8 berhause beantragte Lord Thring am Freitag die berhe 18 and Workshop Sanitation Bill, welche Fürsorge trifft für bessere Ventilation und Rein⸗ lichkeit der Fabriken und Werkstätten und die Beauf⸗ sichtigung regelt. Gleichzeitig beantragte Lord Dunraven die zweite Lesung eines ähnlichen Entwurfs, welcher die Ver⸗ wendung von Kellern und ungesunden Erdgeschossen für Werkstätten untersagt und in Verfolg des von der Berliner Arbeiterschutz⸗Konferenz gefaßten Beschlusses das Alter, in welchem Kinder beschäftigt werden können, von zehn auf zwölf Jahre erhöht. Beide Vorlagen wurden unter der Bedingung zum zweiten Mal gelesen, daß sie alsdann zurückgestellt werden sollen, bis die Regierungsvorlage zur Ergänzung des Fabrikengesetzes eingebracht worden ist.
Earl Albemarle, einer der letzten Ueberlebenden von den Offizieren, die an der Schlacht von Waterloo theilnahmen, ist, wie „W. T. B.“ aus London von heute meldet, 92 Jahre alt, gestorben. 1
Frankreich.
Paris, — 1 riserin Friedrich machte am Sonnabend Vormittag einen Spazier⸗ gang nach dem Tuileriengarten und besichtigte darauf mehrere Läden in der Rue Rivoli sowie die Gemäldesammlung Sedel⸗ meyer's. Am Nachmittage stattete Allerhöchstdieselbe in Be⸗ gleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Marga⸗ rethe, der Gräfin Perponcher, sowie des Grafen Seckendorff dem Maler Munkacsy einen Besuch ab. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Margarethe unternahm später in Be⸗ gleitung des Botschafters Grafen Münster und des Militär⸗Attaches Freiherrn von Süßkind einen Spazier⸗ ritt im Bois de Boulogne. Am Abend fand in der deutschen Botschaft ein kleines Diner statt und später wohnten Ihre Majestät die Kaiserin und Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zessin Margarethe in Begleitung des Grafen Seckendorff einer Vorstellung von Miß Hellyett im Theater Bouffes Parisiens bei. Gestern verließ Ihre Majestät, wie „W. T B.“ meldet, Vormittags 9 Uhr 30 Minuten die deutsche Botschaft, machte im Garten der Tuilerien einen etwa einstündigen Spaziergang und begab sich alsdann mit der Prinzessin Margarethe in die pro⸗ testantische Kapelle in der Rue Royale. Nach dem Gottesdienst fuhren die hohen Herrschaften in einem offenen Landauer, von etwa 200 Personen, welche sich vor der Kirche aufgestellt hatten, ehrerbietig begrüßt, zum Marsfeld. Auf einem längeren Spaziergange daselbst passirte Ihre Majestät auch die
befindet. Die anwesenden Offiziere grüßten die Hohen Be⸗ sucherinnen. Später folgten die Hohen Herrscha ten einer Einladung des bayerischen Geschäftsträgers Freiherrn von Tucher zum Déjeuner. Nachmittags wohnte Ihre Majestät dem Gottes⸗ dienste in der englischen Kirche bei, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Margarethe begab sich nach dem Konser⸗ vatorium. 2 1
Die schwedische Korvette „Freya“, Kommandant Se. Königliche Hoheit der Prinz Oscar von Schweden, ist, wie aus Tunis gemeldet wird, von Konstantinopel kommend, in La Goulette eingelaufen. — 1 1 3 Wie der 7hes meldet, hat der Präsident Carnot ein Dekret unterzeichnet, durch welches der General⸗Gouverneur von Algier Tirman ein Mandat als Regierungs⸗ kommissar erhält, um seine Amtsthätigkeit anläßlich der am 26. d. M. stattfindenden Debatte über die Interpellation des Senators Dide zu vertheidigen. “ Der Ackerbau⸗Minister Develle und der Handels⸗Minister Jules Roche werden heute vor der Zollkommission über die von derselben an den Regierungsvorschlägen vorgenom⸗ menen Abänderungen Erklärungen abgeben. Die Regierung wird sich gegen jede übermäßige Erhöhung der Zölle, welche die guten Beziehungen Frankreichs zum Auslande schädigen könnte, aussprechen, namentlich gegen die hohen Zollsätze auf Mühlsteine, reine Seidenstoffe, Fleisch, Konserven, spanische
Zeine ꝛc.
Minister des Auswärtigen Ribot hat bei der Kammer einen Gesetzentwurf betreffend die Organisation, der französischeinn Justizpflege auf Madagaskar, eingebracht. Nach demselben sollen drei französssche Gerichte erster Instanz in Tananariva, Tamatave und Majunga und ein Appell⸗Gerichtshof in Tamatave errichtet werden. Vor diesen Tribunalen würden alle Angelegenheiten, welche Europäer betreffen, verhandelt werden. Die Kosten für die Einrichtung der Gerichte werden im ersten Jahre auf 243 000 Fr. veranschlagt, sür später sollen jährlich 140 000 Fr. dafür eingestellt werden. Die Zusammensetzung der Gerichts⸗ höfe und die Kompetenz derselben sollen durch Dekrete geregelt werden. 1
Die mit der Abänderung der Vorschriften über die Führung der Straflisten beauftragte Kommission beschloß hinsichtlich der Ausländer, daß die Vergünstigung des Nichteintrags in die Listen nur da stattfinden solle, wo eine gleiche Vergünstigung für die französischen Unterthanen im Auslande bestehe; die Behufs der Ausweisung Verhafteten sollen jedoch stets in die Listen eingetragen werden.
Die russische Regierung hat bei der hiesigen Re⸗ gierung für den Lieutenant Machkoff, welcher sich im Auf⸗ trage der Petersburger geographischen Gesellschaft zu wissen⸗ schaftlichen Zwecken nach Abyssinien begiebt, die Erlaubniß nachgesucht, die französischen Besitzungen am Rothen Meere ungehindert passiren zu können. Die Erlaubniß ist sofort er⸗ theilt worden.
Eine aus der Südsee in San Francisco eingetroffene Brigg berichtet, die französischen Kreuzer „Chaplain und „Volage“ hätten mehrere Dörfer auf der Insel
hob alsdann in warmen Worten den allsseitigen herzlichen
Raiatea, eine der Gesellschaftsinseln, bombardirt und ein
23. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin
Maschinengalerie, wo sich gegenwärtig eine Militär⸗Reitschule
voon etwa 700 Todten, welche rings um die egyptische Stel⸗ lung herum das Feld bedeckten. Auf englischer Seite wurden
Truppendetachement ans Land gesetzt, welches mehrere ein⸗ geborene Stämme unterworfen habe. Die auf der Bergseite wohnenden Stämme hätten sich nicht unterworfen.
ein englischer Kapitän getödtet, einer verwundet, 42 verwundet.
der früheren Patriotenliga protestirte Deroulede gegen die Betheiligug französischer Künstler an der Kunstausstellung in Berlin.
Wie die Blätter melden, ist in der vergangenen Nacht vor der Statue der Stadt Straßburg eine boulangistische Kundgebung versucht, jedoch von der Polizei, welche die
ervorragenden Emirs befinden sich unter den Todten.
auf Temrin.
1— 4 egyptische Offiziere schwer verwundet, 12 egyptische Soldaten getödtet,
. r Die Egypter eroberten zwei Kanonen, viele In einer gestern Abend stattgehabten Vers ammlung e und eine Menge Waffen und Munition. Alle
Osman Digma beobachtete den Lauf des Gefechts von benachbarten Hügeln aus und entkam mit etwa 30 Reitern in der Richtung
Theilnehmer auseinandertrieb und einen Ruhestörer verhaftete, verhindert worden.
Rußland und Polen. Das 40. Reserve⸗ (Cadre⸗) Regiment (Stabs⸗ In quartier Kowel, Gouvernement Wolhynien) ist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, in das 165. Kowel'sche Infan⸗ terie⸗Regiment ohne Veränderung der Dislokation umbenannt worden.
Das Projekt der sibirischen Eisenbahn ist nunmehr zur Vorlage an das Kommunikations⸗Ministerium gelangt und wird von da dem Reichsrath zur Bestätigung und Be⸗ willigung der Mittel zugehen. 1
Parlamentarische Nachrichten.
der heutigen welcher der Staatssekretär Dr. von Boetticher Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch beiwohnten, theilt
—“
folgender Vorlagen mit: 1) des Berichts des
wesen des Deutschen Reichs.
Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der zweiten 1 Italien.
In Rom ist der M. „Allg. Ztg.“ zufolge der Präsident des Admiralitätsraths, Vize⸗Admiral Ferdinand Acton, der dem Kabinet Cairoli als Marine⸗Minister angehört hat, im 60. Lebensjahre gestorben. Die italienische Marine verliert in ihm eine ihrer hervorragendsten Kapa⸗ zitäten. Die Leiche wird nach Neapel übergeführt und dort bestattet werden. — Zum Nachfolger des neuen Marine⸗Ministers di San⸗Bon auf dem Posten des Chef⸗ kommandanten des Marine⸗Departements in Neapel soll Vize⸗ Admiral Bertelli ernannt werden. — Der Prinz von Neapel, welcher Dienstag Abends zum Besuche seiner König⸗ lichen Eltern in Rom eintraf, wollte in der Hauptstadt bis ten unter heute verweilen. — Der russische Botschafter beim Quirinal folst werden, soweit die dafür an Baron Uexküll ist sehr schwer erkranktt. 1 (chnittlichen Selbstkosten, rückschtlich der Wohnung und 2.
nutzung die ortsüblichen Mieths⸗ und Pachtpreise nicht übersteigen
8 Portugal G“ Die Auszahlung der Löhne darf ohne
In Oporto ist der dort lebende pensionirte General Correira Silva am Sonnabend verhaftet und nach der Festung Foz gebracht worden. Außer dem General sind auch noch mehrere andere Personen festgenommen worden.
der Gewerbeordnung
Derselbe lautet:
Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Löhne Arbeiter in Reichswährung zu berechnen und baar auszuzahlen.
Verabfolgung von sofern sie zu steigenden Preise mung nicht;
Lebensmitteln an die einem die erfolgt, auch können
Alrbeiter Anschaffungskosten nicht über unter die vorstehende den Arbeitern Wohnung, Feuerung
tragenen Arbeiten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verab
oder Verkaufsstellen erfolgen. Hierzu lagen folgende Anträge vor: 1) vom Abg. Auer: 8 Im Absatz 2, zweite Zeile, hinter dem Worte „Waaren“ zu setzen:
Serbien. „verkaufen oder kreditiren“.
Belgrad, 23. Februar. Das Ministerium hat laut Meldung des „W. T. B.“ am Freitag Abend der Regentschaft seine Entlassung überreicht, um die Bildung eines Kabinets zu ermöglichen, welches in seiner Stellung zu der Skupschtina die Staatsangelegenheiten erfolgreicher er⸗ ledigen könnte. Die Regentschaft hat die Minister auf⸗ gefordert, bis zu einer endgültigen Entscheidung die Geschäfte weiter zu führen. Die „Politische Correspondenz“ meldet hierzu, das Ministerium Gruic habe seine Entlassung ein⸗ gereicht, weil es nicht im Stande gewesen sei, die parlamen⸗ tarische Situation vollständig zu beherrschen. Die Regentschaft habe mit Pasic Betreffs der Bildung eines neuen Kabinets konferirt, welcher den Wunsch geäußert habe, sich zunächst seinen engeren Freunden zu verständigen. “
streichen. 1 — c Dem Absatz 3 folgende Fassung zu geben:
tag oder Festtag sein. Die Auszahlung der Löhne darf nicht in
Die Lohnabrechnung muß spätestens alle vierzehn Tage, beziehentlich
nach Fertigstellung der Akkordarbeiten stattfinden.“
2) vom Abg. Dr. Gutfleisch: Im Absatz 3 die Anfangsworte
dürfen“. Den zweiten Absatz des §. 115 nehmen: “ „Sie dürfen den Arbeitern keine Waaren kreditiren.
Amerika. es gestattet, den Arbeitern Lebensmittel für den Betrag der An⸗
Vereinigte Staaten. An Stelle des verstorbenen Schatzsekretärs Windom ist der vormalige Gouverneur des Staates Ohio, Charles Foster, zum Schatzsekretär er⸗ nannt worden. Einem Zeitungsberichterstatter gegenüber äußerte derselbe dem „W. T. B.“ zufolge, daß er vorläufig die Politik Windom's fortsetzen werde und nicht daran denke, irgend welche Aenderungen eintreten zu lassen. Er befinde sich in Uebereinstimmung mit den finanziellen Ansichten des Präsidenten Harrison und der republikanischen Partei. Ferner sprach sich Foster dahin aus, daß seiner An⸗ sicht nach die freie Silberprägung den Handel schädigen würde. Im Uebrigen sei er Schutzzöllner und Anhänger der Reziprozität und wünsche auf das Lebhafteste die Genehmigung der Vorlagen, welche bezweckten, den ameri⸗ kanischen Seehandel wieder zu beleben. her Chile. Ueber Buenos⸗Aires wird dem „R. B.“ vom Sonntag berichtt: es habe bei Pisagua ein ernstes und hartnäckiges Gefecht stattgefunden, in welchem die In⸗ surgenten unterlegen seien. Bei Iquique seien gestern die Aufständischen mit den Regierungstruppen aufs Neue zu⸗ sammengestoßen; der Ausgang sei aber noch unbekannt.
Argentinien. Der Mordversuch gegen den General Roca wird, einer bei der argentinischen Gesandtschaft in London eingegangenen Depesche aus Buenos Aires zufolge, dort allgemein auf das Entschiedenste verurtheilt; es handle sich daber übrigens um eine mit politischen Dingen nicht zu⸗ sammenhängende That eines Einzelnen. In der Stadt und im ganzen Lande herrsche vollkommene Ruhe. Nach in Paris eingetroffenen Nachrichten aus Buenos Aires hat eine Anzahl Generale und Offiziere nach der Proklamation des Be⸗ lagerungszustandes ein Manifest erlassen, in welchem sie er⸗ klären, sie würden die gesetzmäßige Regierung energisch unter⸗ stützen. Der Munizipalrathswahlen wegen wurde der Belagerungszustand für gestern aufgehoben und erst nach Be⸗ endigung der Wahlen wieder hergestellt; die Ruhe wurde auch gestern nirgends gestört. v“
Mieth⸗ und Pachtpreise, Feuerung, Beleuchtung, regelmäßige Be⸗ köstigung, Arzeneien und ärztliche Hülfe, sowie Werkzeuge und Stoffe für den Betrag der durchschnittlichen Selbstkosten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung zu verabfolgen.
Zu einem höheren Preise ist die Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen für Akkordarbeiter zulässig, wenn derselbe den orts⸗ üb lichen nicht übersteigt und im Voraus vereinbart ist.
3) noch ein Antrag vom Abg. Metzner. Der Referent Abg. Hitze empfahl die Ablehnung aller dieser Anträge und die Annahme des Kommissionsbeschlusses.
Abg. Grillenberger verwarf nicht nur die Kom⸗ missionsvorlage, sondern namentlich auch den Kompromißantrag Gutfleisch, der nicht nur eine Zulassung, sondern geradezu eine Legalisirung des Trucksystems enthalte. Im Uebrigen befür⸗ wortete er den Antrag seiner Fraktion. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (40.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Dr. von Goßler, der Minister des Innern Herr⸗ furth und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel beiwohnten, wurde die Diskussion über die §§. 84, 84a und 85 des Ent⸗ wurfs eines Einkommensteuergesetzes, welche die Verwendung der etwaigen Ueberschüsse in Folge der neuen Ver⸗ Ghscsnc betreffen, nebst den dazu gestellten Anträgen, fort⸗ gesetzt. Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum erklärte sich gegen die sofortige Verwendung der Ueberschüsse zur Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer, weil ein solcher Schritt nicht mehr zurückgethan werden könne. Auch die weniger bedenkliche einmalige Entnahme von 20 Millionen zu Schulbauzwecken präjudizire der weiteren Steuerreform. Vielleicht ließen sich die Ueberschüsse der ersten beiden Jahre zur Schuldentilgung verwenden. Die Quotisirung nach dem Antrage Rickert würde den Anfang der parlamentarischen Regierung bedeuten.
Abg. Freiherr von der Reck hielt eine definitive Be⸗ schlußfassung über die Verwendung der Ueberschüsse schon jetzt für nothwendig.
Abg. Rickert bezeichnete die Verwendungsfrage als eine Frage des Vertrauens, das er, wenn auch zum Minister, doch zur gegenwärtigen Majorität des Hauses nicht haben könne. Die 20 Millionen zu Schulbauten wolle er aus der lex Huene, aber nicht aus der Einkommensteuer bewilligen und auch nur in Verbindung mit einem festen Verwendungsplane. Für die Quotisirung machte er geltend, daß sie eine alte Forderung der nationalliberalen Partei sei, welche auch der jetzige Finanz⸗ Minister früher vertheidigt habe, und daß sie in mehreren deutschen Staaten eingeführt sei. (Schluß des Blattes.)
— Bei der im 2. meiningenschen Wahlkreise (Saalfeld⸗Sonneberg) stattgehabten Reichstagswahl erhielt der Schneidermeister Paul Reißhaus in Erfurt Sozial⸗ demokrat) 7103, der Senator a. D. Dr. Friedrich Witte in Rostock (deutschfreisinnig) 5654, der Rechtsanwalt Dr. Hans Blum in Leipzig (nationalliberal) 3119 Stimmen, sodaß
Afrika.
Egypten. Ueber die Expedition gegen die Derwische wird aus Kairo weiter gemeldet, daß Osman Digma vollständig besiegt ist und sich auf der Flucht nach Cassala befindet. Aus Afafit vom 20. d. M. liegen via Suakim folgende Nachrichten des „R. B.“ vor: Vor der Einnahme von Tokar fand bei Afafit ein heftiges Gefecht mit den Streitkräften unter Osman Digma statt, welches 1 ¼ Stunden währte. Osman Digma nahm nicht persönlich an demselben Theil. Seine etwa auf 2000 Mann geschätzten Streitkräfte griffen mit großem Ungestüm die egyptischen Truppen an, welche mehrere bei Afafit gelegene, in Ruinen liegende Gebäude besetzt hielten. Es ent⸗ spann sich ein erbitterter Kampf Mann gegen Mann, bis zu⸗ letzt die egyptische Reiterei zum Angriff auf den Feind vor⸗ brach, denselben überritt und in die Flucht schlug. Die Araber wurden gänzlich zerstreut und flüchteten unter Zurücklassung
(72.) Sitzung des Reichstages, und der
der Vize⸗Präsident Graf Ballestrem zunächst den Eingang
Reichs⸗ kommissars für das Auswanderungswesen pro 1890 und 2) des Gesetzentwurfs betreffend das Telegraphen⸗
Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung — auf Grund des Berichts der
VIII. Kommission. Die Berathung wurde fortgesetzt mit §. 115. ihrer Sie dürfen den Arbeitern keine Waaren kreditiren. Die
fällt, Bestim⸗
Beleuchtung, Landnutzung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, sowie Werkzeuge und Stoffe zu den ihnen über⸗
angerechneten Beträge die durch⸗ Wohnung und Land⸗
bne 1 Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde nicht in Gast⸗ und Schankwirthschaften
b. In demselben Absatz das Wort „durchschnittlichen“ zu
„Der Lohnzahltag darf weder ein Sonnabend noch ein Sonn⸗ Gast⸗ und Schankwirthschaften oder Verkaufsstellen erfolgen. So⸗
weit die Lohnzahlung nicht wöchentlich stattfindet, ist den Arbeitern eine ihren Leistungen entsprechende Abschlagszahlung zu gewähren.
b „Die Auszahlung der Löhne darf“ zu ersetzen durch die Worte „Lohn⸗ und Abschlagszahlungen
in folgender Fassung Janzu⸗ Doch ist schaffungskosten, Wohnung und Landnutzung gegen die ortsüblichen
e
1
7
— Die Wahlprüfungs⸗Kommission des Reichstages beantragt die Wahl des Abg. Günther im 8. Wahlkreise des Regierungsbezirks Merseburg für gültig zu erklären, dagegen di Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Lucius im 4. Wahlkreise des Regierungsbezirks Erfurt auszusetzen.
— Der Bericht der XII. Kommission des Hauses de
Abgeordneten über den Entwurf einer Landgemeinde⸗ Ordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie L nunmehr im Druck vor. Er ist von dem Abg. Barth erstattet.
— Die Einkommensteuer⸗Kommission des Hause 8 der Abgeordneten berieth heute den Antrag Bachem (Mül⸗ heim), Fritzen (Reis) und Wenders. Dieselben haben folgenden Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes vom 25. Mai 1873 be⸗ antragt: „Der §. 96 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 wegen Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommen⸗ steuer erhält als Absatz 3 — folgenden Zusatz: In den⸗ jenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeindevertreterwahlen die Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Staatssteuern in Abtheilungen getheilt werden, verlieren ortsstatuta⸗ rische Bestimmungen, welche das Wahlrecht an einen höheren Klassen⸗ 8 steuersatz als dem der 2. Steuerstufe (6 ℳ) knüpfen, ihre Gül⸗ tigkeit; der Erlaß solcher Ortsstatuten ist ferner nicht zulässig. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Ai Abg. Freiherr v. Zedlitz schlug vor, als §. 79a folgenden Satz ein⸗ zuschalten: „Soweit nach den bestehenden Bestimmungen in Stadt⸗ und Landgemeinden das Bürgerrecht bezw. das Stimm⸗ und Wahl⸗ recht in Gemeindeangelegenheiten an die Bedingung eines jährlichen Klassensteuerbetrages von 6 ℳ geknüpft ist, tritt bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung des Gemeindewahlrechts an die Stelle des genannten Satzes der Steuersatz von 4 ℳ bezw. ein Einkommen von 660 ℳ In denjenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeindevertreter⸗ wahlen die Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Steuern in Abtheilungen getheilt werden, tritt an Stelle eines
6 ℳ Einkommensteuer übersteigenden Steuersatzes, an welchen durch Ortsstatut das Wahlrecht geknüpft wird, der Steuersatz von 6ℳ Wo solche Ortsstatuten nach bestehenden Kommunalordnungen zulässig sind, kann das Wahlrecht von einem niedrigeren Steuersatze bezw. von einem Einkommen unter 900 ℳ abhängig gemacht werden. Eine Erhöhung ist nicht zulässig“ Es entspann sich eine lebhafte Debatte, die jedoch ohne Abschluß blieb. .
— Die Volksschulgesetz⸗Kommission des Hauses der Abgeordneten erledigte am Freitag, wie die „Nat.⸗Z.“ mittheilt, den Abschnitt 5 der Vorlage (§§. 149 — 172), welcher im Wesentlichen das Lehrerpensionsgesetz von 1885 wiedergiebt. Hierzu lagen drei Anträge vor. Zunächst der des Abg. Krebs, welcher die Dienstzeit eines Lehrers an einer Privatschule anerkannter Religionsgesellschaften bei der Pensionirung in Anrechnung bringen will, sodann der Antrag des Abg. von Plettenberg, welcher dem Unter⸗ richts⸗Minister die Befugniß geben will, die Dienste in einer Unterrichts⸗Anstalt, welche auf Grund eines mit dem Staate geschlossenen Vertrages gan oder theilweise aus Staatsmitteln unterhalten wird, als pensionspflichtige Dienstzeit an⸗ zurechnen; und schließlich ein Antrag des Abg. Zelle, welcher bezweckt, die Pensionirung eines Lehrers nach den Regeln zu be⸗ bewirken, welche für die Gemeindebeamten gelten, unter Genehmigung der Bezirksregierung. Alle drei Anträge wurden abgelehnt und die Regierungsvorlage mit der Aenderung genehmigt, daß in den verschiedenen Paragraphen durchweg das Wort „Schulaufsichts⸗ behörde“ durch „Bezirksregierung“ ersetzt wurde. — Der sechste Ab⸗ schnitt handelt von der Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Volksschullehrer. Gegenüber den auf Erhöhung der Wittwen⸗ und Reliktengelder gerichteten Anträgen hob der Kommissar des Finanz⸗ Ministers, Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Germar hervor, daß diese Anträge in hohem Grade eine Bevorzugung der Lehrer gegenüber den unmittelbaren Staatsbeamten involviren und einen weitgehenden Axpell aller Staatsbeamten zur Folge haben würden, da die Ver⸗ hältnisse der letzteren gleichliegend seien mit denen der Lehrer. Er könne zwar eine bestimmte Erklärung nicht abgeben, glaube aber einen Widerspruch der Königlichen Staatsregierung gegen diese Anträge in Aussicht stellen zu müssen. Die Beschlußfassung über den sechsten Abschnitt wurde darauf bis zur nächsten Sitzung vertagt.
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wendet worden. D. Bank in B.
8
Entschetdungen des Reichsgerichts. Zu vier Schlußscheinen
über uneigentliche Lom⸗
bardgeschäfte vom 29. August 1888 war von der Deutschen Bank
u Berlin der Reichsstempel für Anschaffungsgeschaͤfte ver⸗ Diese Schlußnoten lauteten: „Von X. in B. an Geschlossen nach hiesiger Börsen⸗Usance. Uneigent⸗
J
f
n
gegen Hinterlegung de . .. Stückzahl). tember a c. f. Werth .... (Angabe der Summa, bestehend aus dem Gegenstand des Geschäfts und dem Zinsenbetrage).“ fiskus verlangte zu diesen Schlaßnoten neben dem Reichsstempel für Anschaffungsgeschäfte noch den preußisch
iches Lombardgeschäft. Gegenstand des Geschäfts: de Mark.. ““ (Angabe der Effekten nach Art und Zahlungstermin per ult. cr. Rückzahlung ult. Sep⸗ — Der Stempel⸗
en Landesstempel ür Schuldverschreibungen, indem er in den erwähnten Schluß⸗ oten außer den Anschaffungsgeschäften noch Darlehne über die
gegen die hinterlegten Papiere erhaltenen Geldbeträge bekundet fand,
welche nicht als Bestandtheile der Aaschafkungsgeschafte anzusehen, sondern
zahlte den gegen den erstritt in des Fiskus Urtheil vom 15. Dezembe 5600 — ausführte: G des 29. Mai/ 3. Juni 1885 sind Geschäfte, welche nach Tarifnummer 4 abgabe⸗
selbständige Geschäfte wären. ie Deutsche eingeforderten Mehrbetrag, klagte aber Stempelfiskus auf Zurückzahlung desselben, und beiden Instanzen obsiegende Urtheile. Die Revision wurde vom Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch n, indem es begründend wmnen Stempelgesetzes vom
Bank sodann
„Nach §. 17 des
pflichtig sind, sowie Schriftstücke über solche Geschaͤfte in den einzel⸗
ne
n Bundesstaaten keinen Stempelausgaben unterworfen. Da nun
unstreitig die uneigentlichen Lombardgeschäfte als Anschaffungsgeschäfte
hi R
nsichtlich der Lombard⸗Effekten anzusehen und als solche dem eichstempel unterworfen sind, welcher denn auch hier zu den frag⸗
lichen Schlußnoten verwendet ist, so würden die nämlichen Urkunden
de
selben
m Landesstempel nur dann
unterliegen, hervorgehenden
wenn die aus den⸗ Darlehnsverträge
als besondere von den
Anschaffungsgeschäften rechtlich zu trennende Geschäfte zu betrachten
wären.
Dies ist aber von den Vorinstanzen mit Recht verneint, denn
wenn das vneigentliche Lombardgeschäft dadurch, daß die verpfändeten Effekten oder Waaren nicht in specie, sondern in genere zu resti⸗ tuiren sind und deshalb in das Eigenthum des Pfandnehmers über⸗ gehen, in die Reihe der Anschaffungsgeschafte tritt, so bildet das von
obj für
Darlehn ist einheitlichen geschäftes und
schi
liegt auch nicht dem Reichsgerichtsurtheil vom Grunde, in welchem das uneigentliche Lombardgeschäft aus verschiedenen Elementen gemischtes,
schi als
dem Pfandnehmer gewährte Darlehn die dem Erwerbe des Pfande
ekts gegenüberstehende
Gegenleistung desselben, deren Werth Berechnung des
Reichsstempels maßgebend ist. Das daber ein wesentliches Element des Lombardgeschäfts als Anschaffungs⸗ und kann von diesem nicht als ein davon ver⸗ edenes Geschäft l sgelöst werden. Eine abweichende Auffassung 19. April 1888 zu zwar als ein edenen aber nicht als ein aus ver⸗ edenen juristischen selbständigen Geschäften kombinirtes, sondern ein einheitliches charakterisirt wird. Gerade hierdurch unterscheidet
zwischen den beiden Ersteren Stichwahl stattzufinden hat.
lich
es sich von dem Reportgeschäft, welchem es nach seinem wirthschaft⸗
en Zwecke nahe verwandt ist.“