die die Durchfübrung obligatorischen Fort ildungsf schulunterrichts sind damit einverstanden, daß der Antrag Gutfleisch und Genossen, ur allerlei Vir ean t 8 n. g28 stehe dem ““ e va.e; 2 s Stimm⸗ und den öffentlichen Lasten leistet. Und die notbwendige Konsequen Ich glaube sie nehr beja müssen, als, wie gesagt, es 8 8 8 2 227 : 2 8 ungs s v He ni 8 8 2 ein ¹ egen en di edingung hr ind s 6 is 8 8 1 8 — „ F i .s 7 3 31.„7., & :7 5 S- n Absatz des §. 120 der Vorl „ der sich in dieser Richtung bewegt, angenommen wird. Fortbildu schulwe 4.B gie mlich nabe umh verstebe nicht, wie mmau in Gemeindeangelegenheiten an die Bedingung eines jährlichen Grundsatzes ist, daß, wenn sich bei dem einzelnen W öti dem f eien Entschluß der Gemeinden überlassen ist, in welcher Weise sichern soll, wie es im dritten Absatz des §. r Vorlage ge’⸗ . „ Sen bet ehbans .— liche jügendliche Arbeiter bier anders behandeln wolle, als männ⸗ Klassensteuerbetrages von 6 Mark geknüpft ist, tritt bis zur ander⸗ die Beitragsleistung ver 5 8. . - aig- 4 cehen ist, sind folgende: Nach §. 120 des bestehenden Gesetzes ist Endlich, meine Herren, erkennen wir auch an, daß es durchaus liche. Die Be voeennng der Innungen schließlich erschrecke ihn gar weitigen gesetzlichen Regelung des Gemeindewahlrechts an die Stelle s neB vermehrt, dann ehe enhe entsprechende Steigerung sie ihrerseits dieses Verhältniß von Personal⸗ und Realsteuern be⸗ ulässt urch Ortsstatut den Arbeitern unter 18 Jahren die wünschenswerth ist, daß während des Hauptgottesdienstes ein Unter⸗ nicht, mit Rücksicht auf den Geldpunkt werde diese Bestimmung auf des genannten Satzes der Steuersatz von 4 ℳ bezw. ein Ein- des Stimmrechts eintreten, und wenn sich die Last vermindert, dann ! stimmen woden, und sie zu diesem Beschluß lediglich die Genehmigung 1 g aufzulege ine tbildungsschule zu besuchen. richt in der Fortbildungsschule überhaupt nicht stattfindet. Dagegen dem Papier stehen bleiben. Die Anträge seiner Partei ständen in kommen von mehr als 660 ℳ bis 900 ℳ 1 sich auch das Stimmrecht entsprechend vermindern muß. der Aufsichtsbehörde bedürfen würden. 8 zulegen, eine Fortbildungs 1 6e . 5 b diesem Falle der Regierungsvorlage am nächsten und er empfehle — In denjenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeinde⸗ 2 dies nah Ien. ese 8 8 ;2
fbestimmung für die Arbeiter, die jungen Leute bis zu aber haben wir Bedenken, daß dieses im Geses ausgesprochen wird unter Ab ehnung aller anderen An 2- K. ge ihre Annahme 4 ertreterwahlen die Wäh bler nach Maßgabe d on ihnen zu ent⸗ verns iesem Grundsatz ansgehend, war es richt er⸗ Abg. Richter: Die Gemeinden b ürften, wenn die Zascläg fb 1 8 „ 1 —+‿EN 5 2 2 2 ng 0 8 U ele de T 8 ; — 22 1 9 2 1 —8 „ 73 —2» 12s Bes 4 8 5 829 AüAee 5
18 1.eaa n, die die Schule zu besuchen haben, aber versäumen, enthält Es ist von Jahr zu Jahr mehr eingetreten, daß der Unterricht Abg Dr. Buhl: Den Antrag Gutfleisch könne er schon deshalb 8 richtenden direkten Steuern ia Abtheilungen get heilt werden, tritt Lraevgs; gerh nn v116166* bebörbe F. LüG 8 shner 1 Fre “ öi 2* g
ο —₰ 2* 82 — 3 1 2 8 2. M 8 . = 8 2 . 82 6 5 1 8 : 1 8 lütze br d 5 H 8 die Gewerbeordnung nicht. In denjenigen Ländern, wo der Fort- wä bhrend des Gottesdienstes aufgehört bat; wir wären in der Lage, nicht empfehlen, weil, wenn die Fortbildungsschule in d der Zeit des nan Stelle eines 6 ℳ Einkommensteuer übersteigenden Steue ersatzes, Rlchtang bin anzustellen. bae. TeIS2en1ge ön en8⸗ Baügs
8 1u 2 vires g 8 1 8 . 8 V ns vi sstatu 3 Wah t d r W 8 ies rmittelung vs z 8 8 e ie dazu die Genehmi
bildungsschulunterricht nicht durch Ges 5 obligatorisch gemacht ist, hat Ihnen das durch Zahlen nachzuweisen, daß von Jahr zu Jahr die Hauptgottesdienstes gehalten werde, in Folge des Vorkommens vieler an welchen durch Ortsstatut das Wahlrecht geknüpft wird, der Wenn man aber diese Ermittelungen angestellt hätte, so w (Gemeinden müßten hüäe doch im Augenblic des
84188* man sich damit zu helfen gesucht, daß auf Grund einer Polizei⸗ Zahl derjenigen Schulen, in denen
un
8½ 49299⸗ 4 L d 1 no S 1 von 6 s üure 25 9 2 8 1 8 ¹ . 5 212 8 3 6
nebeend des Hanvsgoti sdtenfhes Bssenihen, Elenaae be ans P⸗ ““ Petd⸗ 8 vu hssg * Drtsf statuten nach bestehenden Kommunalordnungen sie heute gänzlich unbrauchbar und antiquirt, denn die BGesetzes wissen, woran sie seien. Es würden
2 88 88 Ra wnghs 1 c 1 2 1 1 3 Orts 1 8 nalbtenn. Arre are, 3 3„13 . V1 '— 4 “ 3 beaeg 3 S a 8 1 aenange 5 2 8 2. Staatsregierun nat 0 E 1st entstehen, wenn künftis die alten Prozen “ die Strafbarkeit der Säumigen ausgesprochen wurde. So freiwillig unterrichtet wird, zurückgegangen ist. Wir wünschen diese Hartmann befreunden müssen, aber nach den Au sführungen des 8. ssig sind, kann das Wahlrecht von einem niedrigeren Steuer⸗ 8 g bätte natürlich doch nur Ermittelungen anstellen Rnn und se muüse 8 Fersge.
as beispielsweise in Preußen auf Grund des Gesetzes vom 11. März Entwickelung; aber ich balte es nicht für richtig, im Gesetze sie Staats⸗Ministers Freiherrn von Berlepsch könne sie auch dem Antrag bezw. von einem Einkommen bis 900 ℳ abhä⸗ agig gemacht 1on auf der Basis, die sie im Gesetz gegeben, also auf dem Inkrafttreten dieses Gese die Zuschl anders
geschehen. Mit di csen Polizeiverordnungen und der Be⸗ obligatorisch zu machen, weil wir auch hier fürchten müssen, daß eine Schädler beitreten. Er (Re dner) glaube eine Uebereinkunft wischen 8 werden Eine Erhöhung ist nicht zulässig. Tarif, den sie in Anwendung bringen wollte mit einem Maximalsaz FEr wünsche, daß man auch B.55. der Gemeiad⸗ 83 m. dl 1 82gg 88- Sen 2 — 2 “ br g des §. 120 der Gewerbeordnung haben wir einen durchaus ganze Reihe wohlthätig wirkender Fortbildungsschulen
dadurch den geistlichen ficn. chen üb 8 8’ 8. ees §. 79a soll SS die Stelle des früheren Antrags von 3 %. Nun sind aber in Ihrer Kommission wesentliche Aen velcke die Mehrertraͤgni doscer wezhens
Oe 6 8 3 Sr⸗ 2 8 1 dienst werde si eicht und zur a gemeinen Zufriedenk ei erste 8 achem treten, der urü gezogen ist. zeser Richtt Marir e s⸗ j
1 Zustand lange Jahre hindurch ge ehabt; die Schule einen empfindlichen Stoß bekommen würden. Wir würden es also lassen. Der Antrag Auer erscheine ihm in seiner Tendenz durchaus — Außerdeme⸗ . noch folgende Anträge vor: — nag m6 84 Richtung 89 vorgenommen worden; der Maxima lsar Ermäßigung der Zuschläge. st regelmäßig besucht worden, nicht mehr und nicht weniger als vorziehen, daß diese Bestimmung nicht gesetzlich gemacht werde, sondern sempa üthisch. Er wisse aus langer Erfahrung, daß die Abg. Richter: ron 3 auf 4 % heraufgesetzt worden, und in den mittleren Kl sen Minister des Innern Herrfurth:
ig . E 28 R. Sn Mbponz sop 2 pel. UvZ⸗ 8 2e . * S5jauns s7 v Fr n) 5 2 und „ persoön 6 m Sr⸗ 2„ * andere Schulen, und, wie gesagt, es war gar kein Grund zu daß man es dem weiteren Bestreben der verbündeten Regierungen über⸗ ildung - a. Imn geent Hörs fäs die L t. 9 Vor §. 79 folgenden §. 78a einzuschalten: eve erhebliche “ stattgefunden. Alle Ermittelungen un Mei ne Herren! Ich persönlich bin mit dem Hrn Abg. Rickter 8 2 8 8 . 2 —K⸗N 8 & 37 zu sorgen da der Un terricht in der 5 ortbildungsschule, stän hätten ährend des Unterri s jeien die jungen Leu müde, In denj enigen Landes ztheilen, in welchen für die Gemeinde⸗ Erhebungen, die inbetreff der Aenderung d 3 Wahlre chts auf Grund der chaus e nvers standen, muß ihm ab ger entgegn ien, eine folche Anwei⸗ einer Beschwerde vorhanden. Da erging im Jahre, wenn lasse, dafür ; gen, daß jenig
“ nach Schlus des Unterrichts seien sie aber sehr aufgeräumt und zu 3 sgab von ihnen zu entrich⸗ Regierungsvorlage stattaef ätten Se. z „ 2 vS nicht irre, 1888 ein Erkenntniß des Kammergerichts, auch der freiwillige, während des Hauptgottesdienstes, immer mehr solchem Unfuge auigeleg t, daß mehrfach des swegen die Schulen hätten vertreterwahlen die Wabl er nach Masgabe der von ihnen zu entrich. Regierungsvorlage stattgefunden hätten, würden jest unbrauchbar sein. Sei 88 der Centralbehörden, wenn er sie als wünschenswerth — 3 ꝛet, ist unmöglich aus dem Grunde, weil die Aussichtst wnae Bis
Fn E . tenden direkten Steuern in Abtheilungen getheilt werden, erfolgt Wir werden Ermittelungen v ij W bg b “ K. 8 wer J Ab 2 — 1— 18 rd mittelungen von praktischem Wert ösen eichn welches aussprach, daß diese Polizeiverordnungen, welche vor aufhört. aufgehoben werden müssen. Er könne aber konstatiren, daß die In⸗ diefe Eintbeilung fortan e ben sbee. er 2 2 em Werthe überhaupt erst lös die Landgemeinden der Kreisausschuß, für die Stadt zirksausschuß ist, und diese in Betreff Erthei
b“ “ 5 die in d dustriellen aus de rzlich bereit erklärt hätten, für die ; hen können, nachdem wir wiss 8 u den örtlichen Polizeiverordnungen erlassen waren, nicht Zu meinem Bedauern sind die Haushaltungss chulen, die in der Lö 8 FüShbes; 1. fun. b- 1 Stmat und Gemeinde zu entrichtenden Ei mnkommensteuer 8 “ en, wie der Tarif und der Maximalsteuersatz 1 8 1 Soweit für solche Landestheile das Gemei nde⸗Bürgerrecht nach efinitiv festgestellt sind. Gesetz oder Ortsstatut abhängig ist von einem k v“ Eine derartige Bestimmung über die Aenderungen des Wahl⸗ sagung der Geneb emiqung der einzelnen 8 9„, 68 5 8 88 eeue.] 8 8 8 betrag von Klassensteuer oder von einem bestimmten Minimal⸗ Sbas gebört, wie ich bei Gelegenheit des Antrages des Abg. Bachem
ö 3,7 ee.“] † em⸗ NR 18 b P gefu ) ) 1 1 cültig seien, und diesem Kammergerichtserkenntniß schlossen sich dem “ ge ihren Platz geft ven Hattent, gesctrichen .““ Zeit zu lassen. Gegen den Antrag Auer lasse sich einwenden, daß, 2 nächst eine große Zahl von Erkenntnissen von Schöffengerichten an. Ich lege auf die Ausbildung dieses Haushaltungsschulunterrichts einen wenn er ang lenommen we rde, in Gemeinden, die gegen die Fortbildunzs⸗ 8 8 g 8 5 — Ire ze. — . 1 3 8 ist „ b; g „ 2 83; 8 4*½ Die Folge davon war, daß in einer großen Reihe von Fortbildungs⸗ ganz erheblichen Werth. Es ist uns auch hier entgegengehalten worden, schule während er Arbeits zeit Einwendungen erhöben, dann einkom men, tritt an Stelle solcher Bestimmungen die Vorschrift,
1”“ =I.; S pß b . n ss bildungs ing 1 fern g . icht 5 Fi 8 . schulen der Unterricht durch Fortbleiben der Schüler derart gestört das werde sich entwickeln, es werden sich diese Schulen von selbst und überh 1 Fer ei 1 1,12 8es daß da Gemeinde⸗Buͤrgerrecht Jedermann zustebt, der zur Ein⸗ 8g Erachtens nicht in das Einkommensteuerge Finanz⸗Minister Pr. Ferguet. 1 4 — 8. 8 8 8 L 2 g 9 baes 2 5 . 8 „ C 28 wurde, daß die Schule ganz geschlossen werden mußte. Das freiwillig immer mehr ausbilden. Ja, ich muß behaupten, wir sind an in 8 Fen- ngs Lzusss 8 1.n 1.b de-4 . See .xöö 1.e des. des S Staats oder der Gemeinde veranlagt ist oder ein esetzlichen Regelung Meine Herren! Ich babe in der Kommission meine 8 8 . S 2 g 1 219 8 — 8 8 8 8* 3 8 4 ss S2. 5 We 1 8 t Dr chi 1 18 7 8 rkoönmen . b 7 1g zz . . † · zn . 4 3 einen ganz außerordentlich bedenklichen Zustand unseres diesen Versuchen jetzt schon recht lange Zeit; und wenn Sie das denen Einer geringere tägliche Arbeitszeit habe als die Anderen, so 8 Graf S euns e. 8 8 end ne eingehendsten Ermi ttela ungen Ansicht ausgesprochen, daß ein uanbedingtes, striktes Festbalten Fortbildungsschulwesens. Heute müssen wir befürchten, Fazit ziehen, so swerden sie ein etwas betrübendes Re⸗ könnte mit Rücksicht auf dies eine Gewerbe die ’e 321 2 79 als Absatz 4 birzuzufügen: ange . irch den Antrag des Abg. Bachem bisberigen Praxis, die Gemeinden genau an den Tarif der F Ne. Wüba 8 1— B 5s is äb der Arbeitszeit der anderen Gewerbe nicht zugelassen werden 1 S. als nuzu ¹ i es vorliegend Besetzes für einen bestimmten Landes⸗ steuer zu bin znerseits nicht für richtin ehalten werd wenn nicht eine Aenderung durch die Gesetzgebung herbei⸗ fultat bekommen. Der Besuch der Haushaltungsschulen hat sich bis ned brs 1“ “ “ “ ves Fhrtbildungs⸗ „Eine Abs nderung der am 1. Januar 1891 vorhandenen een 1 3 ei 1e. n andes bg 1 nden, me iner eits nicht für richtig gehalten verde⸗ wird, das Fortbildungsscht in Preußen jetzt nur sehr wenig lebhaft entwickelt — in Süddeutschland, wie ich gegene eAcheiter vöööu6 Urwahlbezirke in solchen Gemeinden darf nur dann stattfinden, Veränderu g orden sind, haben solche Ermitte- Herr Kommissar des Herrn Ministers des tern hat dies Er⸗ 8 . bi * 8 5 b i 86 8 v 7 ’ 9— 28 5 E . 5 r G 82 PLero mmn p N 6 „ 2 Mruckl 8 zruna 5 2 8 2 2 Dieser Beg⸗ den verbündeten glaube, mehr wie in den norddeutschen Theilen unseres Vaterlandes, werden was im größten Theile Deutschlands schon geltendes wenn die ü e “ z die nach der Verord⸗ lungen stattgefunden, und nen in der Drucksache Nr. 119 klärung abgegeben. Daraus resultirt schon die Befürchtung 8 ungen “ Falle ganz ders der preußischen im Ganzen aber immerhin doch nur sehr schwach. Ich kann die Recht sei. Er bitte also, auch den dahin gehenden Antrag anzu⸗ nuzz enheagert. 1849 zulässige Höhe üb ersteigt.“ zur gezph setees vor. des Hrn. Abg. Richter nach zeser 21 hin jedenfalls 1 „ 1212 3 1 8 21*2 8 12 2 6 8g . „8 5 8 5, daß ei 1 ies nehmen. 8 11X““ 1 1 letzten Ausführungen des Hrn. Abg. Richter an⸗ nicht begründet ist. Dageg 2 Re er hbier di “ die den Antrag im Bunde kratze emgebewcht het. die Ber. etict richt e — . he⸗ en 1 Zwang anh c8 8-S Abg. Klemm (Sachsen): Die wichtigste Frage, um die es sich . 1) Im Alinea 2 des §. 79 in der drittletzten Zeile .4“ u 68 vr 11 8. die 8 2s v18 S ; xn F Hen. 8 8 rs pflichtung auf, in der Vorlage e ine Hülfe zu suchen. Richtung ausgeübt wird, mit der Ausbildung dieses außerordentlich bie für 11111“ bildunssschulunterricht in di 8 statt ,32 zu setzen. 8. 8 8 - inwiewei ur ie neue in 1““ Hincs. aufwir t: wie gestaltet sich die ve n entlich im Ueber⸗ Meine aus dieser Entstehungsge schichte heraus möchte wichtigen Zweiges der Fortbildungss schule, welcher die Ausbildung der Zeit des Hauptgo tesdienstes verlegt werden dürfe Nach den Aus⸗ 2) Die König liche Staatsregierung zu er uchen: Veranlagung j 5 lnen Gemeinden in Folge der gangsjahr? — und er hat zutreffend ausge allerdings
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uS9 e 1402 In 77 — „ 8 8 . . 8 8 2 9½ *† 2 zu a 9„ † — 19 „ 2„ 8,7 ers Treiß 94 PB 1 Ses ch 8 8 2 ga de S Na äl n⸗s vo S 1 für 8 „„ „ 5 5 ich schon hier bemerken, daß meines Erachtens die Bedeutung, die die Mädchen aus dem Arbeiterstande zu guten und tüchtigen Hausfrauen führungen des Staats⸗Ministers Freiberrn von Berlevsch werde man In der nächsten n295bne den durch die Artikel 7 Steigerun . Ein uer das Verhältniß von Per⸗ Schwierigkeiten für die Gemeinden entstehen können. 3z war längst
81“ n8 9 F. 8 5 8 3 Verfassungsurkunde verbeißenen Gesetzentwurf, betreff — sonal⸗ zu Realsteuern 1 3 Herren Mitglieder der polnischen Fraktion der eventuellen Annahme bezweckt, nur ein ganz geringer Fortschritt gemacht werden wird. das zur Zeit leider nicht vermeiden können. Er (Redner) hoffe, daß b 8 8 — sonal⸗ zu steuern en so möchte i
5 — se vorzulegen undd durch dasse 89 2 6. 2 1 1 I “ 8 ö sich in Zukunft anders werde einri ichten lassen. Jetzt habe die zum Asgeorr enetenbauf She⸗ . —n ünd ““ 111“] der Vorlage geben, daß nämlich darin die Sanktion rnirung eines g Indessen muß ich bekennen, daß die Einwendungen, die von Aufsichts es. as Bestimmungsrecht darüber, und er bhoffe, daß gleiche, direkte und geheime Wahlrecht nach Maßga Reich merk am alb der Gemeinden die eses erhältniß Gründen der ersten Veranlagung der neuen Staatssteuern sehr die Anwendung der Muttersprache in der Fortbildungs mehreren Seiten gegen den Zwang zum Besuch der Haushaltungs⸗ sie dieses Aufsichtsrecht wohlwollend ausüben werde, besonders nach wahlrechts einzuführen. nirgends g stge ist. Die Einkommensteuer⸗Regu⸗ frähz beginnen, sodaß die Gemeinden zeitig in der richteten Prinzips läge, nicht zutrifft. Die w it dies schulen gemacht sind, auch ihre Berechtigung haben, und ich kann es Richtungd daß den jungen Leuten die gehörige Zeit zur Muße Abg. Ferr von Zedliß. u“ lative 1 Regel nur die Bestimmungen 2 ror dem 1. April — fast ees beees. inde⸗Etats laufen
8 1“ 8 P . 8 8 — . Fsee . err39 S cphadle In d 5 5 3 2 2 Fbo⸗ 5Fö 81 g Af. . Bestimmung hier aufzunehmen, ist nur darin 1 wohl aussprechen, daß die verbündeten Regierungen auf die Annahme zöͤnnt werd beiog “ düchte aes, 1) 28. 1 Zeue vg. Werr 8 vü. C. 2 üͤber 5 in welcher Weise eine Kom mmu nal⸗ Rechtszustand gestört war, und dasß er wieder hergestellt werd .sdieser ihrer Vorlage nicht ein so entscheid endes Gewicht legen, daß vrs vr E. s. geben, und er möchte deshalb sich für die dritte durch „laufenden Legislalurperiod kommensteuer erhoben werden soll; und die andere Frage, inwieweit 1— 1eg es.
; 1 läge auszuschreiben zu de leue S ein ommensteuer. In Ich möchte mir gestatt — 88 teser m E1““ 4 5 — F- hhe heds ₰ vese des Unterrichts an ch unmöglich in der Dasselbe ist Fall bei der Beschränkung der Verpflichtung Was den F vunzsunkerricht der weibl lichen b-. ü. Grundlag 1“ 70—72 2 der Verfaffr nach besonderen Beschlüssen der Gemeinden; und diese Beschlüsse Fecg,he muß man wohl ffen. Ob, wenn er gelt werden kann. 2 ie hier die Be⸗ auf männliche jr iche Arbeiter bis zum achtzehnten Lebensjahre. ür nicht durch zu große be egr. des F Ab⸗ Vacd ⸗ em (Mlat fhec⸗ Linzuführen“ zu ftreichen jeden Augenblick geändert werden, und zu ihrer Aenderung be⸗ gen in den Gemeinden in m bisherigen Verh
M U — 1 1 1 1 84 uß „ 6 8 35 2 1 8 1 5. üe. 1 3 2 dem Einfluß der Familie entziehen. Man sage, in 5 1g g. 90 1 fes lediglich der Zustimmung der Kommunal⸗Aufsichts⸗ ünscht werden, man sich ni aus damit bel fen kann,
in der Fortbildungsschule in der Mutter⸗⸗ Gerade mit 11“ aushaltungsschulen hätten schulen lernten die Mädchen nähen und ausbessern, aber er habe in 3 2. Absatzes 1 G 1 11““ ““ soll, so kommen meines Erachtens wir gewünscht, 51 ligatorische Besuch der Fortbildungsschulen seinem Leben genug junge Mädchen kennen gelernt (Heiterkeit) und 1b bes üüsfe renrirtt an fols f zörde 1 des Kreis⸗Ausschuffes bei man ö um Zeit zur gründli rörterung zu gewianen, guenz, daß Sie überhaupt den ganzen Lehrplan auch für Mädchen eing richt et würde. Bei dem zahlreichen Wider⸗ wisse, daß sech alle diese Handfertigkeiten in der Ehe von selbst ei ein⸗ 1 ist f jede zur einkommenst ni anlagte neinden, ezirks⸗Ausschusses bei den 5 8 n Gemeinden 8 1 2 inen entspre vechende
in diesem Gesetz müssen. Das spruch, der dagegen erh n89 ist, kann ich nicht annehmen, daß diese fänden. Der Antrag Auer sei ihm sehr sympathisch, aber mi 8 berechtig te Person e teuerbetrag 3 % 6 n. 8 5 muß ich dem Hrn. Abg. Rich 2 usch in die
eicer Scs 9* ee. sführb 8 — ;55 ganz ausgeschlossen. Ich möchte Sie deshbalb bitten, Bestimmung Annahme finden wird. Ich kann auch hier nur wieder⸗ Ruͤcks Un g8 uh Kle ö“ “ . § 7 77 en — liegt es n Betreff der Kreissteuern. In Betre dem Herrn Vorredner — ich glaube, von der bholen, wie wünschenswerth sie uns auch erscheint; wir würden dem 25 vUgr 5 828 288 wir 1 g 1 Abg. S Es sei auffällig, daß, während der Minister steuer ist allerdings 8r Verhältniß der Personal⸗ und Realft euer inner⸗ — auf den Standpunkt zu stellen, daß die Paragraphen aus dem Grunde, daß die weiblichen Arbeiter gestrichen stag ) 8 3 sich sonst viele statistische 3cjammentenungen en verschafft habe, keine balb gewisser Minimal⸗ und Maximalgrenzen festgelegt. Insoweit daher er Frage nicht der Gewerbeordnung unterliegt, sondern sind, unsere Zustimmung schließlich nicht versagen. — 8 erfolg gt sei, 12 der 8. 77 der Vorlag⸗ auf diese Minimal⸗ und Maximalgrenze der Heranziehung der Realsteuern ndesgesetzgebung ist. Nun möchte ich noch einige Worte mir gestatten zu dem Antrage8 I“ Fae2 “ “ in Folge der Veranlagurg zur neuen Einkommensteuer überschritten s- zich doch konstatiren zu dürfen, daß im Allgemeinen des Hrn. Abg. Dr. Schaedler, der als Zusatz⸗Antrag gestellt ist n dem Haus der Abgeordneten. würden. eigentlich nicht gegen den §. 77 Einwendungen werden würde, wird hier ex lege eine Aenderung eintreten en. Söis⸗ getroffen werden, die den Gemeinden die Sache in der
darauf auf⸗ unsere Absict. gerade aus diesem Grunde un u aus anderen
tzt von dem 1. April — die nöthi derungen in ihren Zu⸗ lägen zu machen und, wo das nicht n ndig zeitig ihre Zu⸗
6. . 8
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en, gleich an dieser Stelle darauf erians dadurch der Paragraph für sie unanneh abar sung einen eren Antrag nach dieser Richtung vorbehalten. 2) Zeile 3 einzuschalten haee „Abgeordnetenhause“ S; gn Fxeü Zuschläge zu Realsteuern erhoben werden, regelt sich d P
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könnten, Verhalten
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——
ssce ears schule, die Unentbehrlichkeit derselben Antrage der Hrrn. Abgg. Dr. Hartmann und Genossen auf Nr. 300 III. 1 122. Sitzung vom 25. Februar 1891 M erbeben, sondern nur dagegen, daß über das Ver⸗ Nach dieser Richtung hin kann aber, weil eben diese Aenderung Ues rg periode thunlichst erleichkern. Sich nun über das Einzelne be⸗
dem wiegenden Theile di s anerkannt wird. Die Soweit ich den Antrag auffasse, bedeutet er ein Entgegenkommen Der Sitzung wohnen der Minister des Innern Herr⸗ n zur C“ 22 Eüet sei, als eintritt, im Wege von Anordnungen der Verwaltungsbehörden über⸗ 188 chen und gs e Grundsätze aufzuste ellen, nach welchen Se 1 8, 1 E b8 N Regb eH4 1“ S 8 8 8 §. 77 enthalte. Der g. Rickert habe in der Kommission p 8 . n ab 8 S—55 6
verbündeten 8- gierungen sind so entschieden davon durchdrungen, daß gegen den Standpunkt, den die Regierungen in dieser Frage einge furth und der Finanz Minister Dr. Miquel bei. 1 im Anschluß an das Gesetz Vorschläge zu machen in Bezug haupt nicht vorgegangen werden. Auch nach dieser Richtung hin die Gemeinden sollen abweichen nen in ihren Beschlüssen von dem staat⸗
A. : “ 5 88 8 hin 5 8 321 6 „„ 8 8 1. r ften i B irker es 5 £ 2 B Ündung 22 * - „ „2
sIc““ C“ nommen haben, eine Erleichterung dahin, daß es möglich ist, den Die zweite Lesung des Einkommensteuergesetzes — Verhältniß zur Gemeindebesteuerung. Er habe dabei so ge die Bedenken des Hrn. Abg. Richter der Begründung Segr ggne gwah.2 6 üar, 88 der Meinung
anferer jugendlichen Arbeiter ist, d avon unter keinen Umständen Unterricht am Sonntag in aasgedehnt, erem Maße stattfinden zu wendet sich nunmehr zu dem zurückgestellten Abschnitt X: wenig Unterstützung gefunden, daß er (Redner) sich nach diesen und entbehren. 2s das lediglich von den besonderen Verhältnissen und de
lassen möchten, und daß sie Alles versuchen müssen, um sie wirksam aus⸗ lassen, als wenn, wie das bisher geplant ist, allgemein Heranziehung z u Kommunalabgaben, sowie Rege⸗ 8 9 8. benen Erfabrugzen 829 2* mit Vorschlägen. hier⸗ -». ’e ct W1“ 1 8 2 1,—½̈ 1 3 2 5 2 1 ge⸗ znis don; i Sej 2 Fen⸗ 2 3 ¹ 3 z 2 2 ;
zugestalten. Und dazu gehört — das glaube ich doch aussprechen zu vorgeschrieben wird, daß während des Hauptgottesdienstes kein lung des Wahl rechts. über hervorzutre a e sich in der Kommission damit ge Minister ganz bei gelassen: db es nicht zweckmäͤßig sein b bi wsq ahsn as
8 . .;.F I.; . 3 8 8 g 5 C „Br 2 2 8 86 . U 2 b „
müssen — auch der Zwang. Mit der Freiwilligkeit haben wir leider Unterricht stattfinden darf. Ich nehme an, daß der Antrag so zu F. “ EGerie . Verwaltungswege geregelt werden würden, und der Finanz⸗Minister IE1 bde Unr⸗j 1 aoc don Niee meinde, in ihrer Zusammenset tung, in ihren igen Vermögens⸗
8 8 2 8 * g . έρ. . 823 — c 2 8 Sin zu 1 Beitrag D v „ u 8 es⸗ (. 2 1] ig, n lch veeaanm ; 88 8 1
schlechte gemacht, und ich kann mich wieder darauf be⸗ verstehen ist, daß diejenige Instanz, die die Stunde des Unterrichts andere , ntliche (Schul⸗, Kwchen⸗ u — w.) Verbände nach an erklärt, daß die bisberige Praxis insofern aufgegeben werden solle, die Gemeindesteuerverhältnisse sich verändern würden, wenn nach de verhältnissen, in ihren Einnahmen aus “ igen, in
— — 8 2 . 4 2 38 7 32 K .. 2 — offe chu 8 . . 8 5 fas 2 88 „. 2 mxar-. 111 U 8 3 S 9 H
ziehen, was ich vorbin schon auss daß in Folge eines 8 legen hat, darüber zu entscheiden hat, ob der betreffende Schüler Maßstabe der Einkommensteuer aufzubringen bezw. zu re. IrPo b 5 I solle fis gen bisberigen Praris der Gemeind eederst is 9* Zrecken, welche “
gerichtlichen Erkenntnisses, welches f 18 für die Versã umniß n Hauptgottesdienst zu besuchen hat, oder den besonders für ihn haben Person nen mit Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ her⸗ 1 8 arifsaße sie sich E. GSehe 88 II1“ er ö güs. tarif anschließen solle. Die Gemeinden müßten auch direkt, Grundlage
“ 3 4 8 b zdienst sei fesß nzuz iehen, so erfolgt deren Veranlagung auf Grund nachstehender rung, wie sie sich im Grozen d Ganzen den Verwaltungsweg durch die parlamentarischen Verhandlungen davon un tterrichtet 22 n l die
hIZ“ Z“ Rrorisre 1I“ fing irt ter Normal Ise esase. in Bezug auf die Gemeiadee einkommensteuer denke. Wolle man ab- daß jetzt andere Verwaltung zmaximen Platz gr riffen in . 8
8 * ir 2 6 n % 2 9 ee Se. 8 G ns 1 e 8 Fnit . — 1 1 3 G — 8 8 8 111“ s öö V Sesbo vab he sih ber. aß aniet dan bfesa bei einem Jahreseinkommen warten, bis die Gemeinde die Initiative ergreife? as würde sehr un⸗ die Bestätigung der Gemeindesteuertarife; zweitens habe er “ gn⸗Ss mir ohne Zwang an sehr bcsgss Seelles nicht aus
tröstet, daß die Schwierig keiten der Gemeindeeinkommensteuer im würde, von Seiten der Ministerien die Initiative zu ergreifen, um
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1 c — — 2 err: . — zu- Gottesdienst seiner Konfession ein solcher verstanden wird, der unter 2 bis einschließlich Jahressteuer 2.aah. sein, 8 die Gemneänden hätten sic 8 Jahren an die wie man es vermeiden wolle, wenn in Folge der Veranlagung nach Stadt, die für Millionen ein Theater . 8 8 94 . Ste U 82 8 . Nerh ; 7 esot. ¹ . 7 3 r „rIb 22 [8 X75 unte Ihnen eine ganze Reihe von “ ngs⸗ Zustimmung der geistlichen Behörde eingerichtet wird. 420 ℳ 25 % des ermittelten steuer⸗ “ 8 P-Sega Fer ven E“ 1 le * Ger dem neuen Einkommensteuergesetz die Zuschlöze neu regulirt werden ist, ein anderes Steuersystem n als eine andere Stadt, die nn ₰ 3 8 — 4 ₰3 3 8 nz 8 8 ein egt ge 9 urch ein 2 f 8 8 7 8½ 5 3 inaa! jnistert - —ι₰ “ dieser Fall eingetreten ist. 8 sind z. B. im Ich nehme an, daß diese Voraussetzungen richtig sind, und kann vfäcms 2. “ b meinden zus erlassendes Cirkular. Es sei dabei noch zu bedenken, v1“ 1 nur das Nothwendigste thut. Das muß nach den Verhältnissen der 8 8. z 0 vo 8 4 Z11“ Kg. S- be⸗= eitlausfigteiten ung z30g; g nden; s, ob es in de 1 1 8 zehn bis zwölf Schulen vorhanden, vorläufig erklären, daß die verbündeten Regierungen gegen den Antrag 1 12 20 ℳ daß die Veranlagung namentlich im ersten Jahre früher Absicht der Regierung liege, die Frage der Einkommensteuerzuschläge einzelnen Gemeinden beurtheilt werden. ; . 2 8* — 8 8 8 znwoend 22 2. 2. — gp scheb⸗ 1 8 son 8 ste⸗ ie wei e Fraa IhS. 1213 1 ⸗ 2₰ 4 ; g ; 2 8 2 blten, heute keine mehr, nachdem das fr agliche des Hrn. Abg. Dr. Schaedler voraussichtlich keine Einwendungen er⸗ 660 2,40 ℳ geschehemn “ scl 29 . Eitte⸗ üe “ Frec. unabhängig von den Zuschlägen zur Grund⸗ und Gebändesteuer zu Abg. Rickert: Wenn die einzelnen Gemeinden — und es “ ist. Im Regierungsbezirk Köslin heben werden, wenn der der Hrrn. Dr. Hartmann, Letocha 889 ““ 4,00 „ “ vCrass. und Gebäudesteuer.. Diese Fubehlaer regeln. Es sei möglich, daß das Ministerium sich darüber noch würden eine ganze Amahl sein — mit der Unmöglichkeit, mit dem geschlossen werden müssen. — und Möller Annahme find Die vorbezeichneten Personen können, wenn ae Deckung des 2 g-2. vae eeitlice Beschlü g; 5 2308 b5 daß äge nicht schlüssig gemacht habe, dann hätte aber eine negative Erklärung neuen Tarif der Staatseinkommenstener auszukommen, an das E1I1II111““ 1 b a Shü sas oll zchtigter Ober⸗R gs⸗Rath Land⸗ Bedarfs des betreffenden Verbandes ohne deren Heranziehung ge- 1 seen 8 er 3 EE1X“ er Au sichts * e festge⸗- abgegeben werden müssen. Den Grundsatz könne er nicht von vornberein Ministerium heranträten, werde gar keine Zeit sein, erst in eine auer Regierungsbeii ist eine Schule von 134 Schülern 1t Baverischer L E“ 8. — Selen a 1 sichert ist, von der Beitragspflicht entbunden oder mit einem ge-.. 8 88 - 82.h- 1-, * E rmäßigung anerkennen, daß, weil den Mitgliedern der ersten und zweiten Klasse] weitschichtige Prüfung der einzelnen Kommunalverhältnisse einzutreten beganger, ine an n 450 Schülern auf 300; eine Schule mann: Die be J schts Sö,v⸗ cves n⸗ e4 ingeren Prozentsatze als das höhere Einkommen berangezogen 8 8 n des Bnsch 1 8 in 1 oder sollten 7 höhere Steuern auferlegt worden seien, das Wahlrecht sich sofort] damit würde den Kommunen nicht geholfen sein. Aus den Verhand⸗ des e. anf s; i lisionen des Fortbildun asc u “ 8 mt u beeh Bras werden, übre Freilassung muß e erfolgen, sofern sie im Wege der u“ baseee⸗ be e durchaus g⸗ rn 18 verschieben müsse. Dem Dreiklassenwahlsystem lägen formell nur lungen hier im Hause würden die Kommunen auch nicht über ihre 120 Schüler hatte iicht meiden. 8* Anfrag Herhpʒmn “ Phen 8.8 Vormitt 92Eg vs öffentlichen? Armenpflege fortlaufende Unterstützung erhalten. 8 3 men 1 6 V 89 Kene- gen in d Gemei ertigt halten. die direkten Steuern zu Grunde, aber heute hätten die indirekten Lage genügend orientirt sein. Er wünsche daher, dasß beide Ressort⸗ vr ve. b selben würde der Unterrich cht nur auf einen Thei ü. Fettaae g §. 78 lautet: 25 die pes-- dieses güles n den 85 emeinden mehr Geld Steuern auch eine große Bedeutung. Noch niemals sei eine so durch⸗ Minister sich zu einem Reskript vereinigten und darin bestimmte in Quedlinburg, die ¹ legt werden können. Es dürften etwa nur Wer Stunden fren ble en. 8.Die Veranlagung (§. 77) geschieht durch die Voreinschätzungs⸗ au küer müsse dieses 82 9 Nen Hera eßung der Zuschläge greifende Aenderung für die Gemeindesteuerverhältnisse erfolgt, als Gtund ag⸗ qufstellten. sind auch; in anderen “ Das s sei zu wenig. Für den B üle 8 e-k- en kommissionen (§. 31) unter Anwendung der Bestimmungen dieses üe2 eede ane r. Uiten ube Ln. Zuf schläge zur Grund⸗ bier; obgleich an sich 1883 die Aenderung eigentlich eine größere ge- „Richter: Dadurch, daß die Genehmigung der Zuschläge in Senh. et b. öaxras ece “ “ Ha3 Aus viesen Gesetzer. 3 1.“ Aüas. v“ S. gen⸗ erden⸗ 8 5 der neuen Ver⸗ wesen sei, hätten damals doch die Gemeinden die alte Einschätzung ersten Insanz von selbständigen Körperschaften abhänge, die un⸗ der S uch e S den 1 8 , beb 5 und ziag v 8 es ums bes und Le babe. daß - ne n be l ner e de dee bil⸗ Die Beschlüst der Voreinschätzungskommission unterliegen der ⸗Iös. “ Sün. e birses d. r Finang minif ster beibebalten dürfen. Heute fehle eine solche Bestimmung, und die nzig von der Meinung des Ministeriums besondere Grund dsätze b 3 Verhältnissen sei in Bavern Praxis brlich 53 tcgdiens Prüfung des Vorsitzenden der Veranlagungskommission; beanstandet agaeaneges; v“ 8 esetz die Frag ge der Verwaltung erbalte einen viel größeren Spielraum Man hätte al'o ung bringen könnten, werde die Sache no ch schwierig er. Diese bildungsschulen heute noch nicht zu. dungsschüler, sei es vor oder nach dem genos⸗ d2 8 üc 728 derselbe einen Beschluß, so erfolgt die Festsetzung des Steuersatzes 8 esean e ees⸗ 1 9 FaS be- 1n2 enn man nun im Ver⸗ sehr wohl Erhebungen veranstalten können. Auch wenn man diese 9 Organtsation passe am wenigsten für die Verbäͤltniffe der einen besonderen Schül 7 L111“ durch die Veranlag “ EEE““ 8 ven Peee indehausbalt die an den Tarif der Regierungsvorlage angeschlossen hätte, hätten alle zeit. Die Berechtigung der Gemeinden für die Uebergangs⸗ sich bier wesentlich um die Frage, auf welche ia. 8 1nss Er freue sich 5 8 Die festgese zte Steuerliste ist 14 Tage lang 1c8 ntlich aus⸗ 8 Zuschl⸗ 28 Grund 88 Gebandefteum “ EEee üer gestellten zur Sicherstellung des Wahlrechts eine bessere ze 4 esondere Genehmigung, die Zuschlagsprozente ; zur Ein⸗ 8 4 bg. Ebertv: EC eue daß E ; ü Weis 8 lege 3 ar. lpen er. werbe s ganze Ver⸗ rundlage gehabt. mensteuer so zu ermäßigen, wie es die neue Veranlagung ihnen üeees. der Fo rtbildungsschulunterricht gelegt Ministers eine dem Vorschlag seiner Partei rünsti ( rung zulegen uvnd der Beg gin n der Aus Slegung in ortsübl icher Weise be hältniß der Real⸗ und Pe erson nalsteuern unmittelbar 52 In krafttreten 8 — F ““ 8 8 srane xaswic de ja allerdings 8 ein wesentliches Mittel 8a⸗ a che es rungen stehen gewiß mit Ihnen auf dem gegeben worden sei, sowie darüber, daß er es nicht foö cens ucge 32 dis 82 lagung steht dem Steuepfllchtigen biamen einer diefes Gesetzes verschoben werden. Minister des Innern Herrfurth: anch nur im Wege der Gesetzgebung geschaffen werden .8 sczenswer kbesten wre, man könnte den Unter⸗ e; Hekernn 8. F. . see 8 edienstes Ausschlußfrist von vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist die Minister des Innern Herrfur th: 1.“ Der Hr. Abg. Richter wünscht Antwort auf zwei Fragen: erstens §. 77 wird genehmigt, ebenso ohne Debatte §. 7.5Z3. lassen. Ich glaube, die richtigste nicht fns Ufinden dürfe. Dir Auf rechterba altung des Idunges Berufung zu und zwar Der Hr. Abg. Richter hat zunẽchst der Staatsregierung und ob die Staatsregierung beabsichtige, im Verwaltungswege bestimmte Bei S. 79 11 98 b 8 8 9 sp 0 Wipister 8 X‿ zinen * F. 5 8 . 85b „5 LII4„, zg 8 allgemein an zwei Wochentagen des wesens und seine Foribildung sei ebenso eine kuln wie andere a. wenn die Veranlag durch die Voreinschätzungskommission peziell dem Ministerium des Innern einen Vorwurf daraus gemacht, Grundsätze über das Verhältniß der Heranziehung der Per⸗ weist der Refer
vaonfstga 1 I 12 p g g. 2 8 2 . . ¹ nstandung . t, an die Veranlagungskommission, daß nicht rechtzeitig die erforderlichen Erhebungen und Er⸗ sonal⸗ und Realsteuer bei Aufbringung der Gemeinde⸗Abgaben wendigen Zenee,
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“ arbeitenden Klaffen sollten in dem Konkurren 8— Farker gemacht b. wenn die Feüisetz lieg fassung ang eführt sei, Auskunfts nzusehen c8 Auskunftsmittel ar nden. Er stimme dem Handels⸗Minister auch darin bei, daß es 8. 8298
nt veae; Fortbild ngsschul⸗ enterricht ertheilt werde; denn Sittlichkeitsfragen, von denen des Breiteren ha werde. Die ohne Be⸗ üe des Steuersatzes d-8. He,e 822 agungs⸗ 1 / de zu mi en F zschul kommission stattgefunden bar 1”9 Berufungskommission . mittelungen darüber veranstaltet worden seien, in welcher Weise in Folge der Veränderungen, welche durch die Veranlagung liege. Wenn auch di
werden; dazu müßten sie die Grundlage in den Fortbildungsschulen §. 79 in der Kommissionsfassung lautet: das neue Einkommensteuergesetz eine Rückwirkang auf das staat, zur neuen Einkommensteuer eintreten werden, den Gemeinden heiten schon beschlossen, daß in der Veränderung dieser Verordnun
ii ist das sicher btig. ohne Zwang nicht gehe. Von diesen Auffassungen nun sei die Re⸗ Für die Feststellung der rach dem Maßstabe der Besteuerung 8 liche und kommunale Wahlrecht baben, inwieweit durch die vorzuschreiben. Ich kann mich nach dieser Richtung hin nur auf e Ver riagungzinderung . es g 3 eisaeese hes
ssen sich aber klar darüber sei gierungsvorlage ausgegangen. Er beklage es, daß andere Momente, lten Wabl., “ und sonstig 1a eeehgrg 42 See Erhöhung der Einkommensteuersätze eine Verschiebunz innerhalb der dasjenige beziehen, was ich bereits gesagt habe. In Betreff der Bachem: Der Antrag der Kommission bringe keine
mittagsunterrichts in der Woche b⸗ mi 8 frage 2 8 scheffen 5 Se die 8,79 nen⸗, vorgesehenen ents wee S5 e für dieses Wahlrecht bestehenden Klassen eintreten werddeF. treissteuern darf es die Regierung nicht, weil es durch Gesetz fest⸗ Recien I1““ vei. eaügreevg das bald
dem heft gsten Wider⸗ Gewerb epoli tigeseh machen Die Ki be und de Re ligion 1 dabei Steuersätze, falls aber die Veranlagun; in Gemäßheit des §. 78 Ich glaube zunächst darauf hinweisen zu sollen, daß, insoweit als gelegt ist; in Betreff der Gemeinden ist es nicht nothwendig, für den 22 der Kommission . Durch die v es
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. ‚das hier in Frage ist, aus dem Svpiele zu lassen. Für Den, der wirklich religiöses Bedürf⸗ nicht statkgefunden hat, die den betreffenden Klassensteuerstufen 88 bei den Kommunalmahlen wir ein gleiches Wablrecht mit einem weil die Gemeinden das Recht haben, ihrerseits das Verhältnis kommensteuer sei eine Potenzirung des auf dem Bes itz aufgebauten sondern wir müßen auch fü dadurch eine wesent⸗ nis kabe, sei de papierne 1 ganz gleichgültig. Das sprechenden Einkommensbezüge. “ 8 Census haben, das neue Einommensteuergesetz überhaupt ohne jeden selbständig zu bestimmen, und eine Festlegung Seitens der Regierang Wahlrechts eingetrete n, welche ds ahlrecht völlig un⸗
2 e Nei babe 4mälf; ahre 88 s. b Phatas 8 8 bs ürwäͤblera theilungen für Ge⸗ — Einfluß bleiben wird; denn das Minimal⸗Einkommen, von dem über⸗ kann im Verwaltungswege überhaupt nicht erfolgen; sie kann nur 218 G In Evxöes b werde dl kaum eine Mehr⸗ 8 shalb, wei — vielen tellen des Deutschen Reichs terri um ause bge ’“ Fx “ aupt das S zrän fola⸗ 8 gor . v g eit für die Einfü Hwe- es b 1 n und direkten W önn 8 eichs 4 * auf de W i ig mn wird, bl unverändert, erf urch E n ergesetzes. Aber — und 8
Wir können ei. na7e 1 auptgottesdien stes beilt worden sei, die Ingend veen everrreterwahlen und in sonstigen wo auf die Wahl⸗ haup abhängig gemacht wird, bl eibt nverändert rfolgen d rlaß eines Kommunalsteuergesetzes. Aber und hier Wahlrechts finden; aber gerade Dreiklassenwahl⸗
zu treten, den irreligiös ““ Mit Ge Vereevothei Ges teen fördere man die berechtigungen in zFentlichen Verbänden die Summe der ver⸗ gleichviel welcer Steuersatz von demselben entrichtet wird. Der will ich die zweite Frage beantworten, damit erledigt sich vielleicht sollten sich bũ . dasselbe s werden zu lassen,
Religion nicht. Es sei eine Bestimmung, die nichts nütze, aber sehr anlagten Beträge der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer Einfluß kann überhaupt nur da vorkommen, wo nach Abtheilungen zagleich die erste — die zweite Frage ist dahin gerichtet, ob die Re⸗ 3 ganz unhaltbar werde. Sein A beschäftige sich zu⸗
viel schaden könne. Aus diesen Gründen halte er den Antrag seiner einwirkt, ist für jede leae selg. ein 8 gewählt wird, wo das Dreiklassen⸗Wahlsystem besteht. Nun gierung es nicht für zweckmäßig erachten würde, die Gemeinden auf t der Rhe einprovinz und wolle die Bestimmung beseitigen
t Ihnen der Ansicht, Partei für den 22 nichtigen. Er wolle se Frjgt⸗ 2 afrechterbaltung e- 1. an Stelle der bisherigen Klassensteuer zum Ansatz; “ Kesera deer Ge 1 bonne. 28* 5 2 d. olle 1. Watu 82 8 8 1 * 88 8 8 ◻☚ gung Ue 1 28
daß es - zulässig ven ₰ ½ der ildungsschulen während — 585 Fb““; Fortbildungsschulen - dn Ferner beantragt die Kommission folgenden §. 792: Stimm⸗ und Wahlrechts des einzelnen Wahlberechtigten abhängig ge⸗ zu der neuen Einkommensteuer auch bezüglich der Erhebung der Zu⸗ Wenn von Seiten de rheinischen Behörden, nament
des Hauptgottesdierstes am Sonntag vlnge oeñ F; machen. Wir drangsalirt werden, und die Behörden würden von diesen Ein⸗! Soweit na 8 den bestehenden Bestimmungen in Stadt⸗ macht werden soll von dem Maße des Beitrages, welchen derselbe zu schläge eintreten würden, — und diese Frage bin ich bereit zu bejahen. präsidenten, geltend — sei, daß durch die Herabsetzumd des Census
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beruht aber das letztere auf dem Grundsatz, daß das Maß des die Aenderungen aufmerksam zu machen, welche durch diese Veranlagung