v111“ “ ““ 15. Januar 1892, ormittags 11 Uhr, ihre Rechte auf den gegen 2000 ℳ betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird. Der sich später meldende Erbe muß alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anerkennen und sich mit Heraus⸗ gabe des noch Vorhandenen begnügen, ohne Rech⸗ nungslegung und Ersatz der gezogenen Nutz fordern zu dürfen. 8 Frankenstein, den 20. Februar 1891. Königliches Amtsgericht.
[67756] Verschollenheitsverfahren.
Nr. 2052. Das Großh. Amtsgericht Waldkirch
hat unter'm Heutigen verfügt: 1
„Nachdem auf die diesseitige Aufforderung vom 28. Januar 1890 Nr. 792 die Franz Sales Kalten⸗ bach Ehefrau Euphrosina geb. Schätzle von Wald⸗ kirch keine Nachricht von sich gegeben, wird dieselbe für verschollen erklärt und hat dieselbe die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Waldkirch, 24. Februar 1891.
Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts:
8 G Willi. [67755) Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die 4 % igen Pfandbriefe der Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗Bank zu Berlin Ser. VII. Litt. T. Nr. 10 370 und 15 252 über je 300 ℳ für kraftlos erklärt.
Berlin, den 19. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49. [67760] Bekaunntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die Schuldverschreibung der Preußischen Staatsanleihe von 1853 über 100 Thaler = 300 ℳ Litt. D. 2069 für kraftlos erklärt.
Berlin, den 9. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49. [67759] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die Prioritätgobligation der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn Serie II. Nr. 6215 über 50 Thaler für kraftlos erklärt.
Berlin, den 9. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[67758] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ ichts vom heutigen Tage sind die folgenden Depot⸗ scheine des Comtoirs der Reichshauptbank für Werth⸗ papiere:
a. Nr. 308409 vom 8. April 1885 über die der⸗ selben von dem Herrn August Reichwald in Newcastle on Tyne in Verwahrung gegebene Be⸗ scheinigung des Königlichen Staatsschuldbuchbureaus de dato Berlin, 27. März 1885, über dort einge⸗ lieferte 6 Stück Schuldverschreibungen der Preußischen 4 % konsolidirten Staatsanleihe über zusammen 10 000 ℳ nebst Zinsscheinen über die vom 1. Ja⸗ nuar 1885 ab laufenden Zinsen und 6 Talons,
b. Nr. 312207 vom 7. Mai 1885 über die der⸗ selben von demselben Herrn August Reichwald zur Aufbewahrung übergebene Bescheinigung des König⸗ lichen Staatsschuldbuchbureaus über dort eingelieferte 4 Stück Schuldverschreibungen der preußischen 4 % konsolidirten Staatsanleihe über zusammen 20 000 ℳ nebst Zinsscheinen über die vom 1. Januar 1885 ab laufenden Zinsen und Talons,
c. Nr. 317498 vom 28. Juni 1885 über die von demselben Herrn August Reichwald zur Ver⸗ wahrung übergebene Empfangsbescheinigung Nr. 1144 des Königlichen Staatsschuldbuchbureaus in Berlin über 10 000 ℳ 4 % preußische konsolidirte Staats⸗ anleihe mit Zinsscheinen vom 1. Juli 1885 und Talons
für kraftlos erklärt.
Berlin, den 9. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[67753] Bekanntmachung. M
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist der Depotschein des Comtoirs der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere Nr. 458 313 vom 11. April 1888 über die demselben von Frau Ottilie Siegfriedt, geb. Fiedler, hier zur Aufbewahrung übergebenen 1000 ℳ 4 % Hypo⸗ thekenbrief⸗Anleihe der Hypothekenbank in Hamburg von 1887 mit Zinsscheinen fällig 1. Juli 1888 folgenden, und Talons, für kraftlos erklärt.
Berlin, den 9. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[67623] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 23. Februar 1891 ist die von der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft in Lübeck ausgestellte „Deposital⸗Prämien⸗Quittung“, durch welche die Gesellschaft den Empfang der Quittung Nr. 30 845 über die für die Zeit vom 1. April 1889 bis zum 30. Juni 1889 bezahlte Prämie zu der auf das Leben des J. A. Krüger in Halle ge⸗ zeichneten Polize Nr. 21 628 bezeichnet, für kraftlos erklärt. 1 b
Lübeck, den 23. Februar 1891. 8
Das Amtsgericht, Abth. IJ. .“ Zur Beglaubigung: Propp, Gerichtsschreiber.
67767]
b Das Sparkassenbuch Nr. 1018 der Kreissparkasse Neidenburg ist durch Ausschluß⸗Urtheil des König⸗ lichen Amtsgerichts daselbst vom 16. Februar 1891 für kraftlos erklärt.
Neidenburg, den 25. Februar 1891. Bergmann, 8 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[67747] Bekanntmachung. 311 Durch Ausschlußurtheil vom 11. August 1890 ist die Band 1 Blatt 265 Abtheilung III. Nr. 5 und Band 1 Blatt 259 Abtheilung III. Nr. 9 Grund⸗ buchs von Osterfeld für den Kommissionär Friedrich Tourneau zu Bottrop eingetragene Post von 86 Thlr. 18 Sgr. 10 Pfg. für wirkungslos erklärt. Bottrop, den 26. Februar 1891. Khönigliches Amtsgericht.
1““ “ 11“ 8
67871 . Amtsgericht Ulm. Ausschlußurtheil vom 12. Februar 1891 wurde der für Ursula, geb. Boerschel, Wittwe des gewesenen Metzgers Jakob Haeusele in Ulm unterm 16. März 1876 bezw. 5. März 1883 wegen einer von der Wittwe des Jakob Nickel, Holzhändlers in Ulm, ab⸗ getretenen Darlehensforderung im ursprüngl. Be⸗ frage von 4800 ℳ ausgestellte Pfandschein (Unter⸗ pfandsbuch der Stadtgemeinde Ulm Theil 129 Bl. 290) für kraftlos erklärt.
Den 26 Februar 1891. 1
Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts: Schi
—
—
“
Durch Ausschlußurtheil vom 14. Februar 1891 ist die DHypothekenurkunde vom 8. September 1837 über die Band 6 Blatt 102 Stadt Ahlen Abtbeilung III Nr. 1 für den Armenfonds der Stadt Ahlen ein⸗ getragene und von dort nach Band 27 Blatt 14 Stadt Ahlen übertragene Post von 50 Thalern groben preußischen Kourants für kraftlos erklärt.
Ahlen, den 18. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht.
— 8
[67492] Im Namen des Königs
Auf den Antrag der Besitzerfrau Pauline Jasnoch, geb. Jacubowska, verwittwet gewesenen Pawlocka, in Karszyn, im Beistande ihres Ehemannes Johann Jasnoch, daselbst, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Konitz durch den Amtsrichter Deittert für Recht: die Hypothekenurkunde über 1321 ℳ 5 ₰ Erbtheil des Johann Jacubowski in Karszyn, eingetragen auf den der verwittwet gewesenen Pauline Pawlocka, geb. Jacubowska, jetzt verehelichten Johann Jasnoch in Karszyn gehörigen Grundstücken Karszyn Bl. 61 Abthl. III Nr. 12 (früher Nr. 11) und Karszin Bl. 117 Abthl. III Nr. 2 auf Grund des Erbrezesses vom 28. Mai 1880, welche gebildet ist aus je einem mit einander verbundenen Hypothekenbriefe zu Blatt 117 bezw. Bl. 61 und welchem die Erbrezeß⸗ ausfertigung vom 28. Mai 1880 angehängt ist, wird für kraftlos erklärt. 6
Der Antragstellerin werden die Kosten des Ver⸗ fahrens auferlegt.
Verkündet Konitz, den 24. Februar 1891.
Beglaubigt: Koch, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
67493]
Durch das Ausschlußurtheil vom 18. Febr. d. J. ist die Kraftloserklärung folgender Hypotheken⸗ dokumente ausgesprochen: 1
I. Das Hypothekendokument über das auf Schillen⸗ öhlen Nr. 28 Abth. III Nr. 5 für die Rosine Schrader eingetragene Muttererbtheil von 10 Thalern, bestehend aus der Ausfertigung des Erbvergleichs vom 16. Juli 1850, versehen mit dem Eintragungs⸗ vermerk und verbunden mit dem Hypothekenscheine vom 29. Januar 1853;
II. des Hypothekendokuments über die daselbst Abth. III Nr. 6 und Nr. 7 für Anna Koch einge⸗ tragenen Posten von 13 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. be⸗ ziehungsweise 113 Thlr. 20 Sgr., bestehend aus dem Erbvergleich vom 27. Oktober 1851, versehen mit dem Eintragungsvermerk und verbunden mit dem Hypothekenscheine vom 29. Januar 1853;
III. des Hypothekendokuments über die daselbst Abth. III Nr. 8 für Ludwig Steffenhagen zu Pap⸗ lienen eingetragene Darlehnsforderung von 100 Thaler nebst Zinsen, bestehend aus der Ausfertigung der Obli⸗ gation vom 15. September 1853, versehen mit den In⸗ grossationsregistraturen vom 14. Juni 1854 und 23. Oktober 1854 und verbunden mit den Hy⸗ pothekenbuchsauszügen vom 11. Mai 1854 und 23. Oktober 1854. 1
Pillkallen, den 21. Februar 1891.
88 Königliches Amtsgericht. [67491] 1
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das Hypothekeninstrument vom 22. Juni 1821 über die im Grundbuche von Dortmund Band 31 Blatt 39 in Abth. III Nr. 2 auf Flur XIX Nr. 532 der Steuergemeinde Dortmund für die Jungfern des Kohlgartenstifts zu Dortmund eingetragene Forderung von 180 Thlr. bergisch nebst 5 % Zinsen aus dem Vertrage vom 14. Juni bezw. Juli 1818 für kraftlos
erklärt. Dortmund, 21. Februar 1891. KRshnigliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Februar 1891. v. Keudell, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Eigenthümers Andreas Wvczynski in Thorn, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Scheda daselbst, erkennt das Königliche Amts⸗ erict zu Thorn durch den Amtsrichter Wilde für
echt:
I. Die Hypothekenurkunde über 45,95 ℳ Judikat⸗ Forderung nebst 6 % Zinsen seit dem 26. Februar 1877, 2,50 ℳ Kostenersatz⸗Forderung und über 1,40 ℳ zu erstattende Eintragungskosten, eingetragen aus dem Mandat vom 21. Februar 1877 für den Kauf⸗ mann Victor Wilck in Thorn in Abtheilung III. Nr. 3 des dem Eigenthümer Andreas Wyczynski'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Altstadt Thorn Band XII. Blatt 391, wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Von Rechts Wegen. [67772] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 38 169 über
65,16 ℳ, auf den Namen des Arbeiters Friedrich e⸗ Mühlenstraße 42, lautend, für kraftlos erklärt.
Berlin, den 9. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 4a. [67774 Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Februar 1891. 8
Neidhart, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Hüttners Markus Link zu Rückers erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuhof durch den Amtsrichter Keller ꝛc. für Recht:
Die Rechtsnachfolger des Simon Goldschmidt senior zu Heubach werden mit ihren Rechten auf die Hypothek wegen 57 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. laut
1“ 4“
Obligation vom 10. Februar 1849, eingetragen im Grundbuch von Rückers Artikel 123 Abtheilung III Nr. 2 ausgeschlossen, die über diese Post gebildete Urkunde wird für kraftlos erklärt.
8 8.
67757] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind folgende Hypotheken⸗Dokumente:
a. über die auf dem im Grundbuche von Konarskie bei Bnin Band I. Blatt Nr. 32 verzeichneten Grundstücke des Wirths Ignaz Blaszkowiak in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 für den Landwirth Martin Siejal zu Konarskie eingetragenen 53 Thlr. Wechselforde⸗ rung nebst 6 % Zinsen davon seit 1. Januar 1871, 7 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf festgesetzte Kosten, 15 Sgr. Mandatariengebühren, 15 Sgr. Kosten für das Attest der Rechtskraft und die Kosten der Eintragung,
b. über die auf dem im Grundbuche von Biernatki Band I. Blatt Nr. 23 verzeichneten, dem Wirth Johann Mieloch in Dembiec gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Franz und Leon Kania noch mit je 40 Thlr. eingetragenen und auf das den Johann und Franzisca Rybakschen Eheleuten in Biernatki gehörige, in demselben Grundbuche Band I. Blatt Nr. 31 (jetzt Nr. 16) verzeichnete Grundstück nach Abtheilung III. Nr. 1 unverändert übertragenen rückständigen Kaufgelder,
c. über die auf das dem Wirth Johann Skiera zu Emchen gehörige, im Grundbuche von Emchen Band I. Blatt Nr. 6 (früher Mchy Nr. 34 A) ver⸗ zeichnete Grundstück nach Abtheilung III. Nr. 1 von dem in demselben Grundbuche Band I. Blatt Nr. 4 (früber Mchy Nr. 33 A) verzeichneten Grundstücke übertragenen, hier in Abtheilung III. Nr. 4 für die Marianna Skatecka, verehel. Arbeiter Walkowiak, eingetragenen bezw. umgeschriebenen 66 Thlr. 20 Sgr. Sb nebst 5 % Zinsen und Eintragungs⸗ osten, 8
d. über die auf dem im Grundbuche von Xions Band I. Blatt Nr. 32 verzeichneten, dem Wirth und Zieglermeister Andreas Jakubiak zu Wtoscie⸗ jewki gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 6 für den Handelsmann Boas Becher zu Schrimm eingetragenen 4 Thlr. 15 Sgr. Forderung nebst 5 % Zinsen seit 2. Januar 1870, 10 Sgr. festgesetzte Kosten sowie die Kosten der Eintragung,
e über die auf dem im Grundbuche von Wloscie⸗ jewki Hauland Band I. Blatt Nr. 25 verzeichneten, der Wittwe Josepha Gerwazik, geb. Jankowska, zu Wlosciejewki Hauland gehörigen Grundstücke in Ab⸗ theilung III. Nr. 7 für den Kaufmann Joseph Wolf zu Schrimm eingetragenen und auf das dem Wirth Thomas Piwecki zu Wtiosciejewki Hauland gehörige, in demselben Grundbuche Band I. Blatt Nr. 34 verzeichnete Grundstück nach Abtheilung III Nr. 7 mit übertragenen 30 Thlr. nebst 6 % Zinsen seit dem 15. Oktober 1874 und 4 Thlr. Caution wegen Erstattung der Kosten,
f. über die auf dem im Grundbuche von Pyszaca Band I. Blatt Nr. 9 verzeichneten, dem Wirth Stephan Wlodarczak zu Pyszaca gehörigen Grund⸗ stücke in Abtheilung III. Nr. 2 für den damals minorennen Martin Nowak in Pyszaca eingetragenen 100 Thlr. Abfindung,
g. über die auf dem im Grundbuche von Blociszewo Band I. Blatt Nr. 18 verzeichneten, dem Wirth Stanislaus Przybylak zu Blociszewo gehörigen Grandstücke in Abtheilung III. Nr. 2 für den Kauf⸗ mann Itzig Mittwoch zu Schrimm eingetragenen 100 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen und den Kosten der Intabulation und Einziehung,
h. über die auf dem im Grundbuche von Binkowo Band I. Blatt Nr. 12 verzeichneten, dem Wirth Martin Lewicki zu Binkowo gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 4 für den Kaufmann Itzig Mittwoch zu Schrimm eingetragenen 200 Thlr. nebst 5 % Zinsen und den Kosten der Einziehung,
i. über die auf demselben Grundstücke wie zu h. in Abtheilung III. Nr. 1 für Woje ech Sztuk ein⸗ getragenen 125 Thlr. väterliches Erbtheil nebst 5 % Zinsen seit 23. April 1827,
k. über die auf dem Mszcezyczvn Band I. Blatt Nr. 31 (früber Nr. 37 A.) verzeichneten, dem Wirth Martin Jeodrzejezak zu Mszczyczyn gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 2 für den Kaufmann Baer Becher zu Schrimm eingetragenen 31 Thlr. nebst 5 % Zinsen von 43 Thlr. seit 12. Dezember 1850 bis 17. August 1851 von 35 Thlr. bis 15. September 1851 und von da ab von 31 Thlr.,
J. über die auf dem im Grundbuche von Görka Band I. Blatt Nr. 4 verzeichneten, dem Wirth Johann Frackowiak zu Eörka gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 1 für die Marianna und Michael Geschwister Swiencioch (Swiecioch) einge⸗ tragenen 222 Thlr. 10 Pf. väterliche Erbtheile nebst 5 % Zinsen,
m über die auf dem im Grundbuche von Orkowo Band I. Blatt Nr. 17 verzeichneten, dem Wirth Paul Tomkowiak zu Orkowo gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 2 für die Geschwister Joseph und Josepha Haremza eingetragenen je 100 Thlr., zusammen 200 Thlr., vorbeschiedene elterliche Erb⸗ theile, sowie über das für die Josepha Haremza ebenda eingetragene Recht auf eine tragende Ferse oder eine junge Kuh im Werthe von 18 Thlr.
n. über die auf dem im Grundbuche von Dolzig Band II. Blatt Nr. 59 verzeichneten, dem Schmiede⸗ meister Wojciech Kwiecinski zu Dolzig gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 5 für den Kauf⸗ mann Joseph Lichtenberg in Schrimm eingetragenen und auf das den Ackerbürger Joseph Desiderius und Ludovica, geb. Stajewska, Bertrand'schen Eheleute zu Dolzig, gehörige, in demselben Grundbuche Blatt Nr. 28 verzeichnete Grundstück nach Abtheilung III. Nr. 4 unverändert übertragenen 40 Thlr. Forderung nebst 5 % Zinsen, 1
o. über die von einem von den im Grundbuche von Chytromo⸗Gutsbezirk Band I. Seite 337 der Rittergüter Artikel I. in Abtheilung III. Nr. 43 für Elisabeth von Jaraczewska eingetragen und auf das Blatt Chvtrowo Nr. 81 nach Abtheilung III. Nr. 4 zur Mithaft übertragen gewesenen von 20 000 Thlr. nebst Zinsen an den Rentier Anton von Jezewski abgetretenen Theitlbetrage von 15 000 Thlr. nebst Zinsen weiter an den Kaufmann Heimann Marcus zu Posen abgetretenen, für diesen auf dem im Grundbuche von Chytrowo⸗Gutsbezirk Band I. Seite 337 der Rittergüter Artikel I. verzeichneten, dem Rittergutsbesitzer Matthias von Stablewski auf Chytrowo gehörigen Grundstücke bei der Post Abtheilung III. Nr. 43 subingrossirt gewesenen und durch Cession in der Kaufgelderbelegungsverhandlung
im Grundbuche von
“ I1“ 8 “ 88 vom 16./17. August 1876 dem ꝛc. Matthias von Stablewski abgetretenen 10000 Thlr. nebst 5 % Zinsen (Zweigdolument);
p. über die auf dem im Grundbuche von Kielczyn⸗ Hauland Band I. Blatt Nr. 10 verzeichneten, dem
Birth Michael Nagengast zu Kielczyn Hauland ge⸗ hörigen Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 18 für den Lederhändler Joseph Kopf in Xions eingetra⸗ genen 2 Thlr. 22 Sgr. Forderung nebst 5 % Zinsen seit 17. Juni 1868, sowie 26 Sgr. Kosten und die Kosten der Eintragung,
q. über die auf demselben Grundstücke wie zu p für denselben Gläubiger in Abtheilung III. Nr. 19 eingetragenen 5 Thlr. 4 Sgr. Restforderung nebst 5 % Zinsen seit 11. Oktober 1869, sowie 8 Sgr Kosten und die Kosten der Eintragung, 1““
für kraftlos erklärt worden.
Schrimm, den 24. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht
[67770] Bekanntmachung. Im Namen des Königs!
In Sachen betreffend das Aufgebot von Hypo⸗ thekenurkunden und Posten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schweidnitz durch den Gerichts⸗ Assessor Dr. Dittrich am 10. Februar 1891:
I. Der eingetragene Gläubiger Friedrich Sauer⸗ mann der ursprünglich auf Nr. 35 Schönbrunn (alte Nr. 8) Abtheilung III. Nr. 3 eingetragenen bei Zuschreibung dieses Grundstücks auf das Grund⸗ stück Nr. 12 Schönbrunn Abtheilung III. Nr. 16 übertragenen Darlehnshypothek von 30 Thalern Kourant und dessen Rechtsnachfolger, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
II. Nachstehende Hypothekenurkunden:
1) der Resthypothekenbrief über die auf Nr. 5 Esdorf Abtheilung III. Nr. 11 für Auguste Pauline Hoffmann zu Esdorf haftende Antheilspost von 5107,35 ℳ Vatererbe, zu 5 % verzinslich, bestehend aus dem ursprünglich über 10 214,70 ℳ lautenden Hypothekenbrief nebst Schuldurkunde vom 23. Juni 1883, dem Abzweigungs⸗ und Umschreibungsvermerk über 5107,35 ℳ und dem Restgültigkeitsvermerk über 5107,35 ℳ vom 13. Mai 1886;
2) das Hypothekeninstrument über die auf Nr. 8 Nitschendorf Abtheilung III. Nr. 2 für Carl August Kulms eingetragene, auf dessen Erben und Erbes⸗ erben gediehenen 265 Thaler Vatererbe einschließlich 65 Thaler Ausstattung;
3) a. das Hypothekeninstrument über die auf Nr. 65 Puschkau Abtheilung III. Nr. 3 für die Frau Amrmann Dierig, Johanna Caroline Henriette, geb. Haase, früher zu Peterwitz, Klebt zu Neudorf, einge⸗ tragene zu 5 % verzinsliche Kaufgelderforderung von 500 Thaler, bestehend aus der Ausfertigung des Kaufvertrages vom 23. November 1867, Eintragungs⸗ vermerk und Hypothekenbuchsauszug vom 30. No⸗ 1Sng 1867 und Umschreibungsvermerk vom 15. April
b. der Hypothekenbrief über die auf Nr. 65 Puschkau Abtheilung III. Nr. 4 für den früheren Amtmann, jetzigen Wirthschaftsdirektor a. D. Carl Dierig und dessen Ehefrau Caroline, geb. Haase, früher in Peterwitz, jetzt in Neudorf, gleichantheilig eingetragene zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 1200 ℳ, bestehend aus der Schuldurkunde vom 19. März 1874, dem Eintragungsvermerk und den Nachrichten vom 27. März 1874;
4) das Hypothekeninstrument über die auf Nr. 51 Bunzelwitz Abtheilung III. Nr. 5 für die Pfarrer
Dittrich'sche Fundationsmasse von Fürstenau einge⸗
tragene Post von 4 Thalern;
5) das Hypothekeninstrument über die auf Nr. 33 Domanze Abtheilung III. Nr. 8 für den Auszügler Gottlieb Nitsche zu Domanze eingetragenen, von diesem auf seine Erben und Erbeserben gediehenen und durch Quittung derselben auf den früheren Eigen⸗ thümer Gottlieb Dorn übergegangenen 150 Thaler Kaufgelder;
6) der Hypothekenbrief über die auf Nr. 19 und Nr. 20 zu Waizenrodau Abtheilung III. Nr. 20
bezw. Nr. 7 für den Kaufmann Louis Sandberg zu
Breslau eingetragene Kaution von 1500 Thaler werden für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht.
[67748] Bekanntmachung.
Durch E“ vom 29. Januar cur. sind die über die Band 16 Blatt 43 Abtheilung III. Nr. 3 und Band 26 Art. 39 Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Bottrop eingetragenen Posten: a. 34 ℳ 15 ₰ Judikatforderung für den
Rechtsanwalt Fechner in Hamm,
. 9000 ℳ Darlehn für die Eheleute Ackers⸗ mann Johann Bußforth in Horst gebildeten Hypothekenbriefe sowie die der letztere zu Grunde liegende Schuldurkunde 8
für kraftlos erklärt.
Bottrop, den 26. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht.
[67749]
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist die 1 21. März 1818 3 Urkunde vom 3 März 1823, nach welcher im
Grundbuch von Velen Band 39 Blatt 128 eine Ab⸗ findung von 423 Thlr. 18 Sgr. für die Kinder des Friedrich Biergans aus dessen erster Ehe eingetragen
steht, für kraftlos erklärt. Borken i./W., 19. Februar 1891. Königliches Amtsgericht.
[67762] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Gransee vom 19. Februar 1891 ist die SeetM vom 11. März 1830 über die im rundbuche von Burow Band I. Blatt Nr. 8 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 für die Geschwister Wilhelm und Wilhelmine Bethke eingetragenen 40 Thlr. für kraft⸗ los erklärt worden. Gransee, den 23. Februar 1891. Königliches Amtsgericht.
[67763] Bekauntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ erichts zu Gransee vom 19. Februar 1891 ist der ypothekenbrief vom 9. Oktober 1884 über die im Grundbuch von Gransee Band III. Blatt Nr. 216 Abtheilung III. Nr. 9 für den Webermeister Carl Friedrich Wilhelm Wächter zu Gransee eingetragene Post von 2100 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Gransee, den 23. k. 1891. 8
Königliches Amtsgericht.
1“
[67773]
theilun 200 Ih
8
167754) Ausschluß ⸗Urtheile. Durch Ausschluß⸗Urtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Zinten vom 13. Februar 1891 sind folgende
b Hypotheken⸗Urkunden:
1) über das für den Pfarrer Gustav Schulz zu Groß⸗Peisten im Grundbuche von Sargen Nr. 5 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Darlehn von 166 Thlr. 20 Sgr.,
2) über das für den Krüger Johann Arndt zu e im Grundbuche von Schoenwalde Nr. 15
btheilung III Nr. 2 eingetragene Darlehn von 33 Thlr. 10 Sgr.,
3) über das für den Brauer Johann Feige zu Zinten im Grundbuche von Zinten Nr. 41 Abthei⸗ lung III. Nr. 20 eingetragene Darlehn von 2100 ℳ,
4) die Zweigurkunde über den für den Wirthssohn Fredrich Kohn und sodann auf den Hammerschmied udwig Döpner zu Strauchmühle umgeschriebenen Erbtheil von 352 ℳ 35 ₰, Theil der im Grund⸗ buche von Schoenborn Nr. 3/4 Abtheilung III. Nrü 6 eingetragenen Post von 2675 Thlr.
für kraftlos erklärt.
Zinten, den 14. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht Dr. Oswald.
Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Februar 1891. Metsch, Referendar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Kohlrausch in Hannover, als gerichtlich bestellten Vormunds der geisteskranken Wilhelmine Hoffmann daselbst, ver⸗
treten durch den Rechtsanwalt Dr. Harnier in Kassel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gräfen⸗
hainchen durch den Amtsrichter Seiler auf Grund des §. 839 Abs. 2 C. Pr. Ordg. und des §. 20 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur C. Pr. Ordg. vom 24. März 1879 für Recht:
Folgende Urkunden:
a. die zu Protokoll des Gräflich Solms'schen Patrimonialgerichts zu Altpouch vom 5. September 1872 erklärte Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Neuhäuslers Friedrich Harras und seiner Ehefrau Christiane, geb. Dietrich, von Schmerz nebst Hypo⸗ thekenbrief vom 23. September 1872, aus welcher im Grundbuch von Schmerz Band I Blatt 29, Ab⸗
III Nr. 1 eine Darlehnssorderung von alern ursprünglich für den Förster Karl Leo⸗ pold Müller zu Rauchhaus bei Krina und jetzt für die geisteskranke Wilhelmine Hoffmann zu Hannover eingetragen steht;
b. die vor der Königlichen Kreisgerichts⸗Commission
zu Bitterfeld unter dem 11. Februar 1862 zu Pro⸗ tokoll erklärte Schuld⸗ und Pfandverschreibung des
Webermeisters Friedrich Krause zu Schmerz nebst Hypothekenbrief vom 23. September 1872, aus welcher im Grundbuch von Schmerz Band II Blatt 45 Abtheilung III Nr. 1 eine Darlehnsforderung
von 175 Thalern ursprünglich für den Arbeiter Friedrich Braune zu Schmerz
t und jetzt für die geisteskranke Wilhelmine Hoffmann zu Hannover eingetragen steht, werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗
steller auferlegt.
Seiler.
[67750] Ausschluß⸗Urtheil. Im Namen des Königs!
In der Schoenfeldt'schen Aufge otssache von Beyersdorf, Aktenzeichen IF, 8/89, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pyritz unter dem 17. Fe⸗ bruar 1891 durch den Amtsrichter von Kobylecki für Recht:
I. Das Hypotheken⸗Instrument, betreffend diejeni⸗ en dreihundert vier und neunzig Thaler 3 Silber⸗ roschen 1 ½ Pfennig Muttererbtheil, welche zufolge
Verfügung vom 9. März 1825 im Grundbuch von Beyersdorf Band I. Blatt Nr. 1 in Abtheilung III. Nr. 1 für Johann Friedrich Ebel als Restpost ein⸗ getragen sind, bestehend aus der Ausfertigung des gerichtlichen Auseinandersetzungsvertrages vom 12. No⸗ vember 1821 mit dem obervormundschaftlichen Ap⸗ probationsdekret vom 14. November 1821 und dem Hypothekenschein vom 9. März 1825, wird behufs Ichung der Hypothek im Grundbuche für kraftlos erklärt.
II. Der Kaufmann Ascher Cohnfeld resp. seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Hypothek von 100 Thalern Dar⸗ lehn, welche im Grundbuche von Beyersdorf Band I. Blatt Nr. 1 in Abtheilung III unter Nr. 3 für den Kaufmann Ascher Cohnfeld aus Pyritz aus der gerichtlichen Schuld⸗ und Hypothekverschreibung vom 11. März 1831 zufolge Verfügung vom 11. Juni 1831 eingetragen sind, behufs Löschung der Post im Grundbuche ausgeschlossen.
III. Die Kosten des Verfahrens werden dem “ Wilhelm Schoenfeldt in Beye erlegt.
“
[674888 Ausschlußurtheil. 8
In Sachen betreffend das Aufgebot der auf dem Grundstücke Zempelburg, Blatt 496 Abtheilung III Nr. 1, für die Gastwirthin Wittwe Schmidt zu Fen aus dem Erkenntnisse vom 7. März 1845 auf die Reguisition vom 18. März 1845 im Wege der Exekution eingetragene, angeblich getilgte Hypotheken⸗ Uederng von 15 Thlr. 27 Sgr., hat das Königl. Amtsgericht zu Zempelburg in öffentlicher Sitzung durch den Amtsrichter Rejewski für Recht erkannt:
daß alle diejenigen, welche auf die oben näher be⸗ zeichnete Post Ansprüche und Rechte zu haben ver⸗ meinen, mit denselben auszuschließen und die genannte Post im Grundbuche zu löschen, die Kosten des Ver⸗ fahrens aber der Antragstellerin zur Last zu legen.
Von Rechts Wegen.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 24. Februar 1891. Brose, Gerichtsschreiber.
„Auf den Antrag des Bauern Friedrich Wilhelm
Splettstoeßer zu Gutsdorf erkennt das Königliche
Funt zu Callies durch den Amtsrichter Tirpitz
ür Recht:
1) Die Hypothekenbriefe vom 25. Februar 1812 und 13. September 1817 über die auf dem Grund⸗ stück des Bauern Friedrich Wilhelm Splettstoeßer zu Gutsdorf, Band 1 Blatt Nr. 6 in Abtheilung III unter Nr. 1 bezw. 2 für die Geschwister Splettstoeßer e. Marie Elisabeth, b. Caroline, c. Christian Friedrich
[67490]
und d. Peter, eingetragenen 234 Thlr. 13 Sgr. bezw.
175. Thlr. 3 Sgr. 1⁄½ Pf. werden für kraftlos erklärt.
2) Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Marie Elisabeth Splettstoeßer später verwittwete Vorwerks⸗ besitzer Howe zu Gutsdorf sowie Pauline Splett⸗ stoeßer, Tochter des verstorbenen Büdners Christian Friedrich Splettstoeßer und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichneten beiden Posten eneFesen
3) Die Kosten des Aufgebots werden dem Antrag⸗ steller Bauer Friedrich Wilhelm Splettstoeßer zu Gutsdorf auferlegt.
Von Rechts Wegen. Tirpitz. [67765] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom heutigen Tage sind alle Die⸗ jenigen, welche auf die im Grundbuche von Kade Band I. Blatt Nr. 25 in Abtheilung III. unter Nr. 1 auf den Grundstücken des Kossathen Friedrich Andreas Matthies zu Kade für die ver⸗ ehelichte Lamprecht, Marie Dorothee, geb. Wenzlow, aus der gerichtlichen Korrealobligation vom 11. Mai 1805 mit 3 % verzinslich eingetragenen 20 Thaler 1 sea⸗ machen könnten, mit denselben ausgeschlossen worden.
Geuthin, den 20. Februar 1891. 8
Königliches Amtsgericht. [67769] Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot eingetragener Forderungen, F. Nr. 5 von 1890 und F. Nr. 6 von 1890, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Spandan am 23. Februar 1891 für Recht:
Die unbekannten Berechtigten sowohl, wie die zu den Akten angezeigten angeblichen Rechtsnachfolger der letzten verfügungsberechtigten Inhaber folgender im Grundbuche von den Rittergütern Wansdorf Band I. Blatt Nr. 11 eingetragenen Posten:
a. 1671 Thaler 18 Sgr. 51923 Pf. Courant Lehnskompetenz,
b. 111 Thaler 10 Sgr. 10 Pf. Courant an
Kissten⸗ und Kastengeräth — zu a. und b in Abtheilung III. Nr. 9 für Ludowika Mar⸗ garethe Erika Helene von Redern ein⸗ getragen, —
c. 407 Thaler 5 Sgr. 5214 Pf., als Theilpost der in Abtheilung III. Nr. 15 für Georg Wilbelm Alexander von Redern eingetragenen Posten von 476 Thaler 21 Sgr. 110⁄14 Pf. W1.“ und 857 Thaler 5 Sgr. 5 ⁄14 Pf. old,
werden mit ihren etwaigen Rechten auf diese Posten
ausgeschlossen.
[67746] Bekauntmachung.
Die Geschwister Peter Feldmann und deren un⸗ bekannte Rechtsnachfolger sind durch Ausschluß⸗ urtheil vom beutigen Tage mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Gladbeck Band III. Blatt 169 in Abtheilung III. unter Nr. 1 ein⸗ getragene Post von 120 Thlr. 6 Sgr. 11 Pf. rück⸗ ständigen Kaufgelder ausgeschlossen.
Buer i. W., den 26. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht.
[67768] Bekanntmachung. 1“ Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 13. Februar 1891 sind die Inhaber nachstehender Hypothekenposten die im Grundbuche der Häuser von Langenstein Band 2 Blatt 301 aus der Urkunde vom 24. März 1850 für den Lohgerber Carl Schroeder zu Halber⸗ stadt ex decret vom 31. Dezember 1852 in Abthei⸗ lung III. Nr. 9 eingetragene Post von 177 Thlr. 3 Sgr. Geld Restkaufgelder nebst Zinsen,
2) die auf demselben Grundbuchblatte für Frau Amtsmann Hartmann, Johanne, geb. Behnecke, in Langenstein in Folge der Requisition des Prozeß⸗ richters vom 21. September 1871 in Abtheilung III. Nr. 7 eingetragene Post von 26 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. ausgeklagte Forderung nebst Zinsen, 3 Thlr. 3 Sgr. 3 Pf. Kosten des Vorprozesses, 25 Sgr. Kosten für das Mandat vom 4. Juli 1871, 1 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. Mandatariengebühren und 20 Sgr. Gerichtskosten für die Verfügung vom 14. September 1871 sowie die Kosten der Eintragung
mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen. “
Halberstadt, den 16. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV
[677711 Im Namen des Königs! Verkündet am 25. Februar 1891. 8 Sturtzel, Gerichtsschreiber. ““
Auf den Antrag der Wirth Franz und Catharina, geb. Gawrich, Malecki'schen Eheleute zu Sarbinowo erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Krause für Recht:
I. Folgenden Personen:
der Wirthswittwe Josepha Kruszka, geb. Malecka, zu Sulinowo, der Wirthswittwe Catharina Brzykey, geb. Malecka, zu Murczyn, dem Einwohner Stanislaus Malecki zu Sulinowo, dem Knecht Peter Malecki ebendaselbst, e. dem Wirth Joseph Malecki in Budzislaw bei Gnesen, werden ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 300 ℳ Darlehn, eingetragen für den Wirth Carl Malecki zu Sulinowo aus der Schuldverschreibung vom 11. April 1867 auf dem Grundstücke Inin 278 in Abtheilung III. sub Nr. 1 des Grundbuchs vor⸗ behalten.
II. Die übrigen Rechtsnachfolger des Gläubigers Carl Malecki werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen.
Er Die Kosten werden den Antragstellern auf⸗ gelegt. 1“ 8
[67752] Bekanntmachung. 8
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Firma Boettcher und Comp. Nachfolger zu Berlin und deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Templin, Gärten, Bd. II Bl. Nr. 72 in Abthei⸗ lung III Nr. 4 eingetragene Hypothekenpost von 34 Thlr. 20 Sgr. = 104 ℳ ausgeschlossen.
Templin, den 13. Februar 1891. — Königliches Amtsgericht.
[67751]
Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Rechtsnachfolger des Christian Friedrich Brunn mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Libbesicke Bd. I. Bl. Nr. 6 in Abtheilung III. Nr. 5 eingetragene Hypothekenpost von 200 Thlr. ausgeschlossen.
Templin, den 17. Februar 1891.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 25. Februar 1891. 81 Rätzel, als Gerichtsschreiber. “ In der Pauline Jenke'schen und Dorothea Scholz⸗
schen Aufgebotssache — F. 4/89 und F. 14/89 —
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reichenbach in Schles. durch den Amtsrichter Weinberg für
Recht:
a. Der Nachlaß
I. der am 12. Juni 1888 zu Mittel⸗Peters⸗ waldau verstorbenen unverehelichten Pauline Jenke,
II. der am 30. September 1888 zu Ober⸗Faul⸗ brück verstorbenen verwittweten Dorothea Scholz, geb. Böhm, von Mellendorf,
wird dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen.
b. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind, unter
gleicher Vertheilung derjenigen für die Bekannt⸗
machung, aus den Nachlässen vorweg zu entnehmen.
167741] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schneiders Wilhelm Grütz⸗ macher, Anna, geb. Müller, z. Z. Dienstmagd zu Poritz, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt — zu Stendal, klagt gegen den Schneider Wil⸗
elm Grützmacher, z. Z. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Stendal auf den 16. Juni 1891, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemäucht.
Stendal, den 25. Februar 1891. *.
Schmücker, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[67745] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schlachters Johann Hinrich Rusch, Margarethe, geb. Bauer, zu Grohn, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt L. Müller hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlas⸗ sung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als schuldigen Theil zu erkennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer 2 des Königlichen Landgerichts zu Verden a./d. Aller auf den 25. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Verden, den 25. Februar 1891.
agerer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.
[67739] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanna Louise Henriette Stürck, geb. Henkensmeier, hierselbst wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Asc. Kl. Gobert, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Johann Stürck, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung vom Bande. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 5. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 29. Mai 1891, Vormittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Hamburg, den 26. Februar 1891.
O. Mangelsdorff, Gerichtsschreiber des Landgerichts. [67727] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Ernestine Firus, geb. Freier, zu Neu⸗Lipke, vertreten durch den Rechtsanwalt Fränkel zu Landsberg a./W., klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Eigenthümer Carl Firus, zuletzt in Neu⸗ Lipke, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Eheschei⸗ dung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Landsberg a./W. auf den 27. Juni 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Landsberg a./W., den 25. Februar 1891. Herfarth, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(67872] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Sulzmann Auguste, geb. Stein, Klägerin, zu Eberstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kleinschmidt in Darmstadt, klagt gegen ihren Ehemann den Kaufmann Wilhelm Sulzmann, zuletzt in Bessungen wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsortes, Be⸗ klagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die zwischen den Streittheilen bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und in die Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf Mitt⸗ woch, den 3. Juni 1891, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Darmstadt, 29. Februar 1891. J. V.: Eller, Gerichts⸗Assessor,
[67766]
der öffentlichen
[677361 Amtsgericht Nagold. Oeffeutliche Zustellung.
Die ledige, volljährige Heinrike Kübler von Hünerberg, Gemeinde Aichelberg, O.⸗A. Calw, und der Pfleger ihres außerehelichen Kindes Johann Peter, geboren am 19. Dezember 1890, Peter Kübler, Wegwart in Hünerberg, haben gegen den mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika befindlichen Matthäus Seeger, ledigen Bauern von Mohn⸗ hardt, Gemeinde Walddorf, aus unehelicher Vater⸗ schaft Klage erhoben mit dem Antrag, durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urtheil für Recht zu erkennen, der Beklagte sei kostenfällig schuldig:
1) der Mitklägerin Heinrike Kübler als Ersatz für Tauf. und Kindbettkosten 40 ℳ und 2) der Pflegschaft des genannten Kindes an Alimenten vom 19. Dezember 1890 an bis sich dasselbe selbst ernähren kann, jedenfalls aber bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebens⸗ jahr, jährlich 90 ℳ, in vierterjährlichen Raten vorauszahlbar, das Verfallene sofort zu bezahlen und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das hiesige Amtsgericht in den auf Freitag, den 5. Inni 1891, Vormittags
9 Uhr, anberaumten Termin. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Klageauszug be⸗ kannt gemacht.
Den 26. Februar 1891.
Gerichtsschreiber Heckmann.
[67726] Oeffentliche Zustellung. Das uneheliche Kind der ledigen E.kunda Witt⸗ mann von Karlsruhe, Namens Emilie Auguste Witt⸗ mann, vertreten durch den Vormund Karl Albrecht Wittmann dahier, klagt gegen den Oekonomen August Hasenstab von hier, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Ernährungsbeitrag mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung eines wöchentlichen Bei⸗ trags von 2 ℳ zur Ernährung des klagenden Kindes, und zwar von der Geburt desselben, d. i. 4. März 1890, bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre desselben, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Karlsruhe auf Freitag, den 10. April 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies
der Klage bekannt G Karlsruhe, 24. Februar 1891. W. Frank,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen
[67737] “ 1“ Königliches Amtsgericht München I. 18 Abth. A. für Civilsachen. In Sachen der Maschinenstrickerin Sophie Keßler hier und der Kuratel über das von derselben am 28. Februar 1887 außerehelich geborene Kind „Johann Christoph“ vertreten durch den Vormund Johann Christoph Keßler, Rothgerbermeister in Arz⸗ berg, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Meier hier, Klagetheil, gegen den ledigen großjährigen Kaufmann Julius Heßlein, früher hier, nun in Amerika, Beklagten, wegen Alimenten⸗ forderung, wird letzterer zur mündlichen Verhandlung
über den klägerischen Antrag, den Beklagten in ei soweit gesetzlich zulässig, gten in einem,
. für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urtheile kostenfällig hcse. er⸗ kennen, an die Kindsmutter 350 ℳ für verauslagte Alimente zu bezablen, sodann für die Zeit vom 28. Januar 1891 bis zum zurückgelegten 14. Lebens⸗ jahre des am 28. Februar 1887 geborenen Kindes Johann Christoph einen monatlich vorauszahlbaren Unterhalts⸗ und Kleidungsbeitrag von 12 ℳ sowie die Hälfte allenfallsiger Kur⸗ und Leichenkosten, des Schul⸗ und Lehrgeldes zu entrichten, in die öffent⸗ liche Sitzung des vorbezeichneten Prozeßgerichts vom Freitag, den 15. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 25, nach erfolgter Be⸗ willigung der öffentlichen Zustellung geladen. 6 München, am 25. Februar 1891. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts München I., Abth. A. f. Civilsachen. b
L. S.) Horn, K. Sekretär.
— [67742 DOeffentliche Zustellung. “ Der Kaufmann J. Wunderlich zu Marienwerder klagt gegen die Bäckermeister Franz Rusch'schen Eheleute, früher zu Marienwerder, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Restforderung für käuflich geliefertes Weizenmehl und wegen vorgeschossener Gerichtskosten, mit dem Antrage: 1) auf Verurthei⸗ lung der Beklagten, darin zu willigen, daß von den in der Arrestsache Wunderlich gegen Rusch G. 1/91 des hiesigen Königlichen Amtsgerichts von denselben bei der Königlichen Regierung hier hinterlegten 105 ℳ 60 ₰ der Betrag von 83 ℳ 05 ₰ an Kläger gezahlt wird, 2) das Urtheil für vorläufig vollstrecbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder auf den 29. April 1891, Vormittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Marienwerder, den 20. Februar 1891. Krueger, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.
[67930] Oeffentliche Zustellung.
Der Weinhändler Otto Peters zu Prenzlau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Wittelshöfer daselbst, klagt gegen den früheren Lieutenant Bernhard von Besser, früher zu Prenzlau, jetzt in Amerika, aus dem Wechsel vom 25. Juli 1889 mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung
a. von 500 ℳ nebst 6 % Zinsen seit der Zu⸗ stellung der Klage,
b. der dem Kläger in dem Arrestverfahren Peters ce./a. von Besser — Q. 21. 89 erwachsenen Kosten
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 21. April 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. P. 13. 91.
Prenzlan, den 20. Februar 1891.
. 8 . Sprung, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,