des Rindviehs. — (Schaumburg⸗Lippe.) Hebammen. — (Italien.)
Laboratorien der Gesundheitspolizei. — (Schweden.) Koch'sches Heil⸗ mittel gegen Tuberkulose. — Rechtsprechung. Vertrieb von Arznei⸗ mitteln ꝛc. außerhalb der Apotheken. (Schluß.)
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die vertragsmäßig vereinbarte Konventionalstrafe bei nicht gehöriger Vertragserfüllung fällt nach § 307 I, 5 des Preuß. Allg. Landrechts fort, wenn der Andere die nachherige Erfüllung ganz oder zum Theil ohne Vorbehalt angenommen hat. Diese Be⸗ stimmung findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 3. Dezember 1890, auch bei Lieferungsverträgen Anwendung, bei welchen vertragsmäßig bestimmt ist, daß die Konventionalstrafe von den Kaufgeldern in Abzug gebracht werden könne. Den Beweis, daß die verspätete Erfüllung ohne Vorbehalt angenommen worden, hat der säumige Erfüller zu führen.
Mannigfaltiges. Bezüglich des Baues einer zweiten Garnisonkirche in
Berlin ist, wie die „N. A. Z.“ mittheilt, jetzt eine Vorlage an die
Stadtverordneten⸗Versammlung gelangt. Die Heeresverwaltung hat für den Bau dieser zweiten evangelischen Garnisonkirche den im Eigenthum des preußischen Fiskus befindlichen Platz E Abtheilung II des Bebauungsplanes in Aussicht genommen und demgemäß bei dem Magistrat den Antrag gestellt, eine entsprechende Bauflucht⸗ linie zur Festsetzung zu bringen. Der Reichs⸗Militärfiskus hat sich für den Fall der beantragten Abänderung des Bebauungs⸗ planes verpflichtet, nicht nur den eigentlichen Kirchenbauplatz, sondern auch das demnächst der Stadtgemeinde zu übereignende Terrain für die den Platz umgebenden, durch den Bau bedingten Straßen für eigene Rechnung zu erwerben und die Kosten der nothwendig werdenden Verlegung der Pferdebahngeleise zu tragen. Der Magistrat hält im Einvernehmen mit der Baudeputation die Vorschläge des Reichs⸗ Militäaäͤrfiskus für annehmbar und beabsichtigt demgemäß, die projektirte Baufluchtlinie zur Festsetzung zu bringen.
Am 2. und 3. April soll der „N. Pr. Ztg.“ zufolge von 11 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags in den Räumen der Kriegs⸗ Akademie, Eingang Dorotheenstraße, zum Besten des für Zwecke der inneren Mission in Rixdorf gegründeten Vereinshauses eine Ostermesse stattfinden. Eine große Anzahl hervorragender Persönlichkeiten aus allen Kreisen der Gesellschaft hat ihre Mit⸗ wirkung zugesagt. Viele und reiche, ja kostbare Gaben sind schon eingegangen und noch in Aussicht gestellt, sodaß allem Anschein nach
der Verkauf einen großartigen Charakter tragen wird. Im Interesse
der großen Nothstände des größten Vororts von Berlin ist dringend zu wünschen, daß das begonnene Werk mit reichem Erfolg gekrönt werde.
In der letzten Sitzung der Gemeindevertreter von Schöneberg ist, wie die „Voss. Ztg.“ mittheilt, beschlossen worden, die feierliche
1 “
wird sich insgesammt dabei betheiligen. Das Denkmal wird vor dem
neuen, im Bau begriffenen Gemeindehause zwischen diesem und der Hauptstraße seinen Platz finden.
Der Kammergerichts⸗Rath Ernst Wichert, der Vorsitzende des Vereins Berliner Presse, begeht heute seinen 60. Geburtstag. Aus diesem Anlasse veranstaltet das Königliche Schausplielhaus eine Wiederaufführung seines Lustspiels „Ein Schritt vom Wege“, und die drei literarischen Vereinigungen Berlins, der Verein Berliner Presse, die Literarische Gesellschaft und die Schriftsteller⸗Genossen⸗ schaft, feiern den Geburtstag heute Abend durch ein Festdiner im Hôtel de Rome.
Breslau, 10. März. Seit der letzten Nacht ist das Wasser der Oder so bedeutend gestiegen, daß bereits die Sandplätze am Schlunge überfluthet sind. Am Weidendamm tritt das Wasser auf die Straße. Die Verbindung zwischen Schwoitsch und Kavallen ist unterbrochen.
Posen, 11. März. Die Warthe steigt, wie „W. T. B.“ meldet, sowohl hier wie in Pogorzelice beständig. Die Wasser⸗ höhe beträgt gegenwärtig hier 4,74 m, in Pogorzelice 4,89 m. Die Ueberschwemmung der Straßen nimmt zu und die Zahl der Obdachlosen wächst.
Trier, 7. März Der Verein deutscher Rosenfreunde wird der „Magdb. Ztg.“ zufolge in diesem Sommer seine Haupt⸗ versammlung in Trier abhalten. Im Anschluß an diese Versamm⸗ lung soll dort ferner in den Tagen vom 27. Juni bis zum 1. Juli eine Rosenausstellung stattfinden, die zum ersten Male ein großes, in sich abgeschlossenes Bild der Rosenzucht Westdeutschlands und seiner Nachbarländer liefern dürfte. Die Ausstellung wird nach dem Vorbilde der jährlichen Rosenschau der Königlichen Rosengesell“ schaft Englands ausgeführt.
Bonn, 7. März. Dem Verein Beethoven⸗Haus hat nach der „Köln. Z.“ die Stadtverordneten⸗Versammlung einen jährlichen Beitrag von 1000 ℳ bewilligt.
Dresden, 9. März. Der Bildhauer Professor Haehnel wurde dem „W. T. B.“ zufolge heute aus Anlaß seines 80 jährigen Geburtstages vom akademischen Rath der Kunst⸗Akademie unter Führung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg sowie von mehreren Ministern und dem Ober⸗Bürgermeister beglückwünscht und empfing zahlreiche Deputationen mit Glückwunsch⸗Adressen. Professor Schaper überbrachte im Auftrage der Deutschen Kunst⸗ genossenschaft in Berlin einen prächtigen Pokal. Die Schüler Haehnel's überreichten eine goldene Ehren⸗Medaille.
Bremen, 10. März. Die Rettungsstation Binz (Rügen) telegraphirt: Am 10. März von dem gesunkenen Kahn „Julie“, Kapitän Miltz, mit Holz von Wolgast nach Binz bestimmt, fünf Personen gerettet durch das Rettungsboot „Dr. Schumacher“ der Station Binz.
Lemberg, 10. März. Das Eis der Weichsel hat sich bei Trawnik gesetzt; in Folge dessen steigt das Wasser. Vorkehrungen
London, 7. März. Ueber einen neuen Schiffsunfall wird Folgendes berichtet: Gestern Morgen um 1 ½ Uhr kollidirte etwa 25 Meilen sfüdöstlich von den Lizards der englische Dampfer „West⸗ burv“ von Bristol mit dem deutschen Dampfer „Wandrahm“ von Hamburg. Beide Dampfer verfolgten ziemlich denselben Kurs und hatten sich bereits einige Zeit vor dem Unfall gesehen, jedoch die zwischen ihnen liegende Entfernung unterschätzt. Der „Wandrahm“ lief gegen die Steuerbordseite des „Westbury“ und brachte demselben ein nicht unbedeutendes Leck bei. Die Mannschaft des englischen Dampfers eilte sofort in die Boote, um sich zu retten, kehrte jedoch wieder auf das Schiff zurück, als sie bemerkte, daß der Schaden nicht so groß war, wie er anfänglich ausschaute. Der Kapitän des „West⸗ bury“ lehnte die angebotene Hülfe des „Wandrahm“ ab und lief ohne weiteren Beistand den Hafen von Plymouth an. — Am 6. August v. J. verließ das Segelschiff „Malaysia“, welches den Rhedern J. und W. Goffey in Liverpool gehört, den Hafen von San Fran⸗ cisco, um die Heimreise anzutreten, und hätte schon im Dezember in England ankommen sollen. Man hat jedoch seit dem Tage seiner Abreise nichts von ihm gehört oder gesehen und glaubt, daß die „Malaysia“ mit Mann und Maus untergegangen ist.
Glasgow, 10. März. Durch eine in der Eisengießerei von Dixon heute stattgefundene Explosion eines Konden⸗ sators sind laut Meldung des „W. T. B.“ eine große Anzahl Arbeiter getödtet und verwundet worden. Die Leichen des Direktors des Werks und mehrerer Arbeiter waren bei Abgang des Telegramms noch nicht aufgefunden worden.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
München, 11. März. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent mit sämmtlichen Prinzen und Herzögen des Königlichen Hauses, dem Kriegs⸗Minister und den Militär⸗Attachées, nahm heute auf dem Maximilians⸗ Platze eine Gala⸗Kirchenparade der gesammten Garnison ab. Nach dem Empfang der Königlichen Familie fand Gottes⸗ dienst in der Residenzkirche statt. Später ertheilte der Prinz⸗ Regent dem päpstlichen Nuntius Agliardi eine Privat⸗ audienz, welche dieser besonders nachgesucht hatte, um dem Prinzen den päpstlichen Segen zu überbringen. Im Laufe des Vormittags empfing der Jubilar auch den russischen Gesandten, Grafen von der Osten⸗Sacken, welcher die Glückwünsche seines Monarchen übermittelte, sowie das Ministerium und das gesammte diplomatische Corps, welches eine prachtvoll ausgestattete Adresse über⸗ reichte. Das Wetter ist regnerisch.
Rom, 11. März. (W. T. B.) Prinz Victor Napoleon wurde gestern Abend von seinem Vater dem Prinzen Jérôme Napoleon empfangen. Letzterer hatte eine unruhige Nacht, gegen Morgen war das Befinden ruhiger.
Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
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Grundsteinlegung für das
Wetterbericht vom 11. März, Morgens 8 Uhr.
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red. in Millim.
Stationen.
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Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meeres
3 heiter 5 wolkig 2 wolkig 1 Dunst 6 bedeckt 2 bedeckt 3 Schnee 1 3 heiter 7 Regen 1 bedeckt 1 Schnee 1 Nebel ¹) still Nebel 2 bedeckt 3 halb bed.
Christiansund Kopenhagen. Stockholm. aparanda. t. Petersb. Moskau . ..
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ünster.. 7742 2 bedeckt Karlsruhe.. 746 SW 4 Regen Wiesbaden./ 745 1 Regen München. 745 6 wolkig Ehemnitz . 744 1 wolkig Berlin... 744 2 halb bed. Wien . 748 1 wolkenlos Breslau.. 747 0 1 halb bed. Ile d'Aix 750 WNW 7 wolkig 812 ö..7748 SW 6 Nebel Triest.. 754 O 1 bedeckt
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1) Gestern Schnee und Regen. Uebersicht der Witterung.
Ein umfangreiches Depressionsgebiet liegt über dem westlichen Europa, charakterisirt durch trübe Witterung mit Niederschlägen. In Deutschland wehen bei mildem und vielfach nebligem Wetter allent⸗ halben nur schwache Winde, im Norden aus süd⸗ licher bis östlicher, im Süden aus südlicher bis west⸗ licher Richtung, nur an der westdeutschen Küste liegt die Temperatur etwas unter dem Mittelwerthe. Im westlichen Mittel⸗Europa haben ausgedehnte Regenfälle stattgefunden. Wiesbaden meldet 22, Stornoway 26 mm Niederschlag.
Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 62. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Aufzügen. usik von C. M. von Weber. Die Recitative von F. Wüllner. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 68. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Uhr.
Kaiser⸗Denkmal am Sonntag, 22. d. M, Mittags 1 Uhr, zu begehen. Die Gemeindevertretung
Freitag: Opernhaus. 63. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (David: Friedrich Erl, vom Großherzogl. bof⸗ und National⸗Theater in Mannheim, als Gaft.) Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 69. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Zum 100. Male: Fauft I. Theil.
Freitag: Faust’s Tod.
Sonnabend: Die Kinder der Excellenz.
Berliner Theater. Donrerstag: Graf Walde⸗
mar. Anfang 7 Uhr. 1 Freitag: 27. Abonnements⸗Vorstellung. Arbeit. Sonnabend: Kean.
Tessing-Theater. Donnerstag: Thermidor.
Drama in 4 Akten von Victorien Sardou. Freitag, Sonnabend und Sonntag:
Bictoria-Theater. Donnerstag: Zum 103. Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehn⸗ hardt. Balletcompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets von C. Severini. In Scene gesetzt von W. Hock. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Wallner-Theater. Donnerstag: Zum 34. Male: Miß Helyett. Vaudeville in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deutsch von Richard Genée. Musik von E. Audran. Anfang 7 ½ Ubr.
Freitag und folg. Tage: Miß Helyett.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Donnerstag: Mit neuer Ausstattung. Zum 21. Male: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Bisville von Held und West. Musik von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang
7 Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Zum 62. Male: Der selige Tou⸗ pinel (Feu Toupinel). Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. Deutsch von Gustav von Moser. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Die Schulreiterin. Lustspiel in 1 Akt von E. Pohl. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Der selige Toupinel. Vorher: Die Schulreiterin.
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: 7. Gast⸗
spiel von Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. Kean. Commedia in 5 atti di Dumas (padre). Anfang 7 ½ Uhr. 1
zum Schutze der bedrohten Bevölkerung sind getroffen worden.
Thermidor.
Freitag: Gavaut, Minard & Co. Sonnabend: 8. Gastspiel von Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. Othello.
Adolph Ernst-Theater. Donnerstag: Zum 27. Male: Adam und Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elv. Couplets von Jacobson und Gustav Goͤrß. Musik von Adolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Dieselbe Vorstellung. 1
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Donnerstag: Zum 38. Male: Der Registrator auf Reisen. Posse mit Gesang von A. L' Arronge, G. von Moser. Musik von R. Bial und G. Steffens. Die neuen Couplets von A. Bender. Cäsar Wichtig: Emil Thomas. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: Der Registrator auf Reisen. —
Dienstag: Zum ersten Male: (Novität.) Der Millionenbauer. Volksstück mit Gesang nach
(Fortsetzung des
Beilage.)
dem gleichnamigen Roman von Max Kretzer. Billet⸗
bestellungen werden von heute ab an der Kasse des Theaters entgegengenommen.
Concert⸗Anzeigen.
Concert-Haus. Donnerstag: Carl Meyder⸗ Concert. Gesellschafts⸗Abend.
Sing-Akademie. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Concert von Fritz Schousboe mit dem Philhar⸗ monischen Orchester, sowie unter gef. Mitwirkung der Mezzo⸗Sopranistin Frau Helene Krüger.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrrer Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im 1n Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
Familien⸗Nachrichten. 1 Nachruf.
Am 8. d. Mts. entschlief nach einem kurzen aber schweren Krankenlager unser Mitglied, der Königliche Ober⸗Baudirektor
Herr Karl Friedrich Endell hierselbst.
Seit fast vier Jahren Mitglied der Abtheilung für den Hochbau hat er sich an den vielseitigen Arbeiten der unterzeichneten Akademie mit der ihm eigenen hingebenden Pflichttreue und einem nie rastenden Fleiße in hervorragender Weise betheiligt.
Schmerzlich betrauern wir den Verlust dieses, durch persönliche Liebenswürdigkeit und seltene An⸗ spruchslosigkeit gleich ausgezeichneten, in der Blüthe des Mannesalters dahingeschiedenen Kollegen und werden ihm ein ehrendes Andenken dauernd bewahren.
Berlin, den 10. März 1891.
Königliche Akademie des Bauwesens. Schneider.
Verlobt: Frl. Frieda Conrad mit Hrn. König⸗ lichen Reg.⸗Baumeister Joh. Müller (Kleersmühle b. Quedlinburg — Paderborn). — Frl. Elkriede Thieme mit Hrn. Pastor Johannes Lorenz (Breslau — Bielawe). — Frau verw. Olga von Wellmann, geb. von Uechtritz, mit Hrn. Haupt⸗ mann a. D. Wilhelm von Otterstedt (Hirschberg — Düsseldorf). — Freiin Erna Henn von Henneberg mit Hrn. Landrath Walter Frhrn. Vincke (Hirsch⸗ berg i. Schl. - Hamm i. W.). — Frl. Katharina Scholz mit Hrn. Architekten Albrecht Walter Schmidt (Berlin). — Frl. Käthe Zvchlin von Zychlinska mit Hrn. Sec.⸗Lieut. Bodo von Lüderitz (Wittenberg — Perleberg). — Frl. Maria Frank mit Hrn. Bernhard Richter (Leipzig — Werdau). — 3. Agnes Sommer mit Hrn. Ingenieur Karl Nitrup (New⸗York — Magdeburg⸗Buckau). — Frl. Bertha Göhring mit Hrn. Paul Kuntze (Kalbe a. S.). — Frl. Gertrud Sanders mit Hrn. Apotheker Clemens Werres (Dorsten — Mettmann). — Frl. Meta Specht mit Hrn. Hermann Blöcker
(Schöneberg — Klein⸗Flintbek). — Frl. Elsbeth Gerwig mit Hrn. Königlichen Reg.⸗Baumeister Robert Kampfbenkel (Osterburg).
Verehelicht: Hr. Prem.⸗Lieut. Cuno von Falken⸗ hayn mit Frl. Elisabeth Richter (Dessau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberlehrer Dr. Bünger (Görlitz). — Hrn. Georg von Auer (Goldschmiede i. Ostpr.). — Hrn. Pfarrer G. Hoening (Jodlauken). — Hrn. Gustav Grafen von Schwerin (Schojow). — Hrn. Robert Schaefer (Elberfeld). — Hrn. Hauptmann Jacobi (Fritzlar⸗ Kassel). — Hrn. Ernst Reckleben (Rittergut Bah⸗ rendorf). — Hrn. Dr. med. O. Hoehne (Prausnitz). — Eine Tochter: Hrn. Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Vierhaus (Kassel). — Hrn. Hauptmann z. D. von Oppen (Mülheim a. d. Ruhr). — Hrn. Emil Bolev (Kempen, Rh.) — Hrn. Rich. Hage (Egeln).
Gestorben: Hr. Amtmann Heinrich Scheller (Magdeburg). — Frl. Irma vom Rath (Köln) — Hr. Rittergutsbesitzer Thedel von Wallmoden (auf Alt⸗Wallmoden). — Hr. Landrath a. D. Th. Schulze (Hannover). — Hr. Eutsbesitzer Hermann Manske (Hoheneiche). — Frau verw. Pastor Emilie Kaiser, geb. Nolting (Dortmund). — Hr. Otto von Herford (Fürstenwalde). — Hr. Superintendent Coelestin Ebel (Pillkallen). — Hr. Pastor emer. Leopold Polko (Breslau). — Frau Marie Fritze, geb. Fischer (Berlin). — Frl. Wilhelmine von Schrader (Rondeshagen). — Hr. Fabrikbesitzer Georg Aston (Burg) — Frau Luise Werner. geb. Thietz (Berlin). — Freifrau Antoinette von Mir⸗ bach, geb. Schenck (Bonn). — Frau Luise von Hellwig, geb. Haack (Halle a. S.).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholz)z.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ b Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
Gebote ist nicht gestattet.
Königreich Preußen. Bedingungen, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Li rungen im Bereiche der Allgemeinen Bau⸗V waltung, der Staats⸗Eisenbahn⸗ und Berg⸗V waltung zur Anwendung kommen.
§. 1. Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber. bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat Niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtt, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in technis her Hinsicht — die B1““ Sicherheit bietet.
Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ec. „ Merdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der öu“ verabfolgt.
89 Form und Inhalt der Angebote.
Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Form lare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.
Die Angebote müssen enthalten:
a. die ausdrückliche Erklärung, daß dingu gen, welche der Ausschreibung zu wirf!;
b die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;
e die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
d. Seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften;
ze. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit einge⸗ reichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls v Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;
f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten.
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminsstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche hezüglich des Gegenstandes von der Aus⸗ schreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.
Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen.
der Bewerber sich den Be⸗ Grunde gelegt sind, unter⸗
1 Wirkung des Angebots. Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der
ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlags⸗
frist, bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (§. 3 letzter
Absatz) an ihre Angebote gebunden. 5 88 8 ie Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in
Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der
Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde
ihren Sitz hat und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen
müssen.
§. 5
Zulassung zum Eröffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen
6
Ertheillung des Zuschlages. 1“ Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be⸗ hörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt.
Leetzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesen⸗ deten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot
nicht mehr gebunden, Falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Ein⸗
Zuschlags⸗Erklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat.
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des⸗
selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben
bei den Prüfungen verbraucht sind. Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben. „Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen.
27 Vertragsabschluß.
Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.
Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.
Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.
Kautionsstellung. 8 Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der
Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die
“
Behörde befugt ist, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen. §. 9. Kosten der Ausschreibung. Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.
II. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauten.*)
Gegenstand des Vertrages.
Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche — ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bau⸗Entwürfe — bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.
Abänderungen der Bau⸗Entwürfe anzuordnen, bleibt der bau⸗ leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bau⸗Ent⸗ würfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. 5
Berechnung der Vergütung.
Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet.
Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.
Ausschluß einer besonderen Vergütung leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Ger Rüstungen ꝛc. Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen, sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herftellung und Unterhaltung von Zusuhrwegen nicht be⸗ sondere Preisansaͤtze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur planmaͤßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrages ge⸗ hörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heran⸗ schaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus de auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle m Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkeeug, Geräthen ꝛc.
Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhemessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Entschädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhen⸗ messungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.
Mehrleistungen gegen den Vertrag.
Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Verbindungsanschlage nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.
Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der banleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Behörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage für die Staatskasse entstanden ist. 8
4
für Neben⸗ äthen,
Minderleistung gegen den Vertrag.
Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.
Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht. (§. 19.)
Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten ec., Konventionalstrafe.
.Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und
Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten
Fristen zu erfolgen.
Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Bedin⸗ gungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bau⸗ leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.
Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.
Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.
EFine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.
Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Verzögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.
6
Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon Anzeige zu erstatten.
Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden, Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.
Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.
Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, Falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ fristen — längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — zu bewilligen.
Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreise ent⸗ sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete be⸗ seudeee zu ermitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu erechnen.
*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich Preußische Staats⸗Eisen⸗ bahn⸗Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ fest⸗ gestellt worden.
1
Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind oder — insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen — sich auf Seiten der bauleitenden Be⸗ hörde zugetragen haben. .
Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden. 1A“
In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.
Ist die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen.
Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon⸗ ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.
In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht. (§. 19.)
Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Thei zugestellt werden; andernfalls bleibt — unbeschadet der inzwischen etwa crwachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventional⸗ strafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in dem⸗ selben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunter⸗ brechung verlängert wird. 8
- der Arbeitsleistungen und der Materialien. Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und en besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des ertrages entsprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und g Arbeiter be⸗ schäftigt werden.
Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für bierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.
Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.
Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angesertigt werden.
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Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.
Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und den ban⸗ leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Be⸗ treff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.
Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ve⸗ fügung zu stellen. b“
Entziehung der Arbeit ec.
Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn
a. seine Leistungen untüchtig sind, oder
b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht ge⸗ nügend gefördert sind, oder
c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß §. 8 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.
Vor der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.
Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.
Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadensersatz finden die Bestimmungen im §. 6 gleich⸗ mäßige Anwendung.
Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt. 8
Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Untirnehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.
Ueber die in Folge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden vermögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht. (§. 19.)
§. 10. Ordnungsvorschriften.
Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zutreffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmäch⸗ tigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bauausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des banleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.
Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver⸗ einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen.