1891 / 61 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

[7009630) Bekanntmachung.

In dem Testament des Lehrers Paul Leopold Weniger von Erfurt sind nach dem Ableben der Haushälterin Katharine Jahn zu Erfurt des ꝛc. Weniger dessen beide Söhne Johann Georg und Moritz gleichantheilig eingesetzt und, falls Einer der⸗ selben vor der gedachten Haushälterin stirbt, ihnen ihre Abkömmlinge substituirt.

Da der Aufenthalt des nach Chicago ausgewanderten Gärtners Moritz Weniger aus Erfurt nicht zu er⸗ mitteln ist, so wird derselbe resp. seine Erben und seine nächsten Verwandten, namentlich seine Tochter Klara hierdurch zur Anmeldung bei dem unter⸗ zeichneten Gericht und zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame aufgefordert, widrigenfalls nach Ablauf von sechs Monaten der Nachlaß den im Testa⸗ mente des ꝛc. Weniger eingesetzten anderen Erben ausgehändigt werden wird.

furt, den 6. März 1891. Koͤnigliches Amtsgericht. Rohland.

Abtheilung V.

[70094] Aufgebot.

Auf Antrag der Arbeiterfrau Karoline Ketz, gebo⸗ renen Mannß, aus Riesenkirch ist gegen deren Ehe⸗ mann Arbeiter Johann Ketz das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung eingeleitet worden.

Der Verschollene Johann Ketz, Sohn der Maurer Christian und Anna Marie, geborene Brandt,

Ketz'schen Eheleute, am 12. Mai 1850 zu Heinrichau, Kreis Rosenberg, geboren und zuletzt in Riesenkirch wohnhaft, für seine Person, sowie auch die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb⸗

nehmer werden hiermit aufgefordert, sich spätestens

im Aufgebotstermine am 19. Februar 1892, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht

schriftlich oder persönlich, oder durch einen Bevoll⸗ mächtigten zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird.

Riesenburg, den 19. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 2. März 1891. Fischer, Gerichtsschreiber. 8

Auf den Antrag des Schlächtermeisters Bernhard Overlach zu Berlin erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Brandenburg a. H. durch den Amtsgerichts⸗ Rath Rabert für Recht: Der am 20. Oktober 1858 zu Berlin geborene Tuchmacher Paul Overlach wird für todt erklärt und sein Nachlaß den gesetzlichen Erben ausge⸗ antwortet.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus seinem Nachlaß zu entnehmen,. Rabert.

169813]

[69793]

Nachdem der Augustin Siefert von Rasdorf, geb. den 28./8. 1820, am 4. März 1891 bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte sich nicht gemeldet hat, so wird derselbe für todt erklärt und dabei angeordnet, daß sein Vermögen seinen nächsten Intestaterben aus⸗ zuantworten ist.

Hünfeld, den 4. März 1891. Königliches Amtsgericht.

169811] Bekanntmachung. 1 Das kgl. Amtsgericht Kötzting hat in seiner öffent⸗ lichen Sitzung vom 2. März 1891 folgendes Aus⸗ chlußurtheil erlassen:

I. das von der Distrikssparkasse Kötzting für die ledige Bauerstochter Franziska Rackl von Gravbis, z. Zt. wohnhaft in Gehstorf, ausgestellte, ursprünglich auf den Betrag von 1550 ℳ, nunmehr jedoch auf den Betrag von 1000 ℳ, wovon wiederum 350 von der Sparkasse erhoben worden sind, lautende Sparkassenbuch, Hauptbuch Fol. 46/III, wird für kraftlos erklärt; G

II. die genannte Franziska Rackl ist berechtigt, die Rechte nach §. 850 der Reichscivilprozeßordnung geltend zu machen;

III. dieselbe hat als Antragstellerin die Kosten zu tragen.

Kötzting, am 4. März 1891. Gerichtsschreiberei des kgl. Amtsgerichts Kötzting. (L. S.) Sternbauer, Sekr.

169804] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 5. März 1891 sind folgende Sparkassenbücher der Ständischen Neben⸗ sparkasse zu Friedland N./ L.

a. Litt. S. Nr. 620 lautend auf August Jordan in Krügersdorf über ult. Dezember 2302,60 ℳ, b. Litt. S. Nr. 2580 lautend auf Johann Schmidt in Oelsen und am 15. März 1886 an die verehelichte Büdner Lehmann, geb. Schmidt, in Chossewitz abge⸗ treten, über 99 15 und 1,08 berechnete Zinsen,

c. Litt. S. Nr. 2582 lautend auf Pauline Dribbisch in Oelsen über 642,44 und 6,51 berechnete Zinsen,

d. Litt. S. Nr. 2707 lautend auf Johann Schmidt in Oelsen über 90,25 und 99 be⸗ rechnete Zinsen,

fkür kraftlos erklärt. Beeskow, den 6. März 1891. Königliches Amtsgericht.

[70125] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I, Abtheilung 49, hier vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 34 944 über 421 24 ₰, lautend auf den Arbeiter Friedrich Stolp, Stromstraße 40 a., für kraftlos erklärt.

Berlin, den 27. Februar 1891.

During, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[70123] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag

1) des Arbeiters Friedrich Block hierselbst für sich und Namens seines minderjährigen Sohnes Willy Block sowie

2) des Dienstmädchens, unverehelichten Bertha Lehmann hierselbst

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Potsdam durch

den Amtsgerichtsrath Möllendorf f

Recht:

Die nachstehenden Sparkassenbücher der Sparkasse der Stadt Potsdam, welche angeblich entwendet und demnächst verbrannt sind: 1u“

1) Co. Nr. 18 934, lautend auf Friedrich Block, über noch 552.87 ℳ, 2) Co. Nr. 5594, lautend auf Willy Block, über noch 1,03 ℳ, 1 3) Co. Nr. 3279, lautend auf die unverehelichte Bertha Lehmann, über noch 119,37 werden für kraftlos erklärt. Verkündet am 7. Februar 1891. Potsdam, den 10. Februar 1891. Kokkot, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung I.

[70118] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über 400 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 31. August 1846 am 7. September 1846 für den Gerichtsscholzen und Kretschambesitzer Ruppelt aus Neudorf in Abthei⸗ lung III. Nr. 11 des der verehelichten Kretscham⸗ besitzer Henriette Caroline Hoffmann, geborenen Scholz, zu Schöbekirch gehörigen Grundstücks Schöbe⸗ kirch Nr. 5, gebildet aus der gedachten Schuldurkunde und dem Hypothekenschein vom 7. September 1846, wird für kraftlos erklärt. 1

Kauth, den 5 März 1891.

Ksönigliches Amtsgericht.

[70224] Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Hofbesitzers J. v. Oldenburg, früher in Osterhusum, jetzt auf Nordstrand, und des Gastwirths A. Martens in Husum, vertreten durch Justizrath Cornils in Husum, ist die Schadlos⸗

6. Dez. 1879 8 haltungsakte vom 7 Jan. 1881 nach welcher im

Grundbuch von Husum Band IX Blatt Nr. 26 Artikel 444 Abtheilung III laufende Nummer 6 eine Kautionshypothek von 15 000 eingetragen steht, als Sicherheit für die von dem Hofbesitzer J. v. Olden⸗ burg, früher in Osterhusum, jetzt auf Nordstrand, und Gastwirths A. Martens in Husum übernom⸗ mene Bürgschaft für die laut Wechsels vom 14. Ok⸗ tober 1878 von A. Kemper in Husum als Haupt⸗ schuldner der Mildstedter Sparkasse geschuldeten 15 000 durch Ausschlußurtheil vom 20. Februar 1891 für kraftlos erklärt. Husum, den 20. Februar 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung

[70119]

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Berechti⸗ gungen einer Hypothekenurkunde und eines bei einer Zwangsversteigerung zur Hebung gekommenen Be⸗ trages erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reichen⸗ stein durch den Amtsrichter Metzig für Recht:

1) Alle Diejenigen, welche auf folgende Berechti⸗ gungen:

a. auf die auf dem früher dem Anton Klapper gehörigen Grundstück Bl. 25 Gierichswalde in Abth. II. unter Nr. 5 für Josepha Schadler aus dem Kaufvertrage vom 3. Dezember 1832 eingetragene Ausstattung, auf das auf dem Grundstück des Pastors Stern⸗ berg Bl. 127 Haus Reichenstein in Abth. II. unter Nr. 1 gemäß Zuschlagbescheides vom 7. März 1829 für Josepha Pohl eingetragene Herbergsrecht 1

Ansprüche zu haben vermeinen, werden mit denselben ausgeschlossen.

2) Die unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf den bei Vertheilung der Kaufgelder des zwangsweise versteigerten, jetzt dem Handels⸗ mann Kahler in Reichenstein gehörigen Grundstücks Nr. 104 Maifritzdorf voll zur Hebung gekommenen und Mangels eines zum Empfange legitimirten Gläubigers als Spezialmasse bei der Kgl. Regierung zu Breslau hinterlegten Betrag der auf genanntem Grundstück in Abth. III. unter Nr. 9 für die Vor⸗ besitzerin Marie Funke, geb. Volkmer, eingetragenen Restkaufgelder⸗Forderung von 99 Thlr. 6 Sgr. = 297,60 ausgeschlossen.

3) Die Hppothekenurkunde über die auf dem den Werkführer Amand und Auguste (geb. Frommberger) Werner'schen Eheleuten gehörigen Grundstücke Nr. 245 Haus Reichenstein in Abtheilung III. unter Nr. 7 für die städtischen Schulen zu Reichenstein haftende Hypothek von 100 Thlr. = 300 wird für kraftlos erklärt.

4) Die Kosten des Aufgebots haben bei 1) a, 1) b. und 3) die Antragsteller zu tragen und sind bei 2) aus der Spezialmasse vorweg zu entnehmen.

Reichenstein, den 2. März 1891.

Königliches Amtsgericht.

Ce““ h

[69809] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I Abtheilung 49 vom heutigen Tage ist das Hypothekendokument über die auf dem dem Bank⸗ repräsentanten Robert Ferdinand Wilhelm Walden gehörigen, zu Berlin, Kleinbeerenstraße 25 belegenen, im Grundbuche von Tempelhof Band XI Nr. 488 verzeichneten Grundstücke in der III. Abtheilung Nr. 8 aus der Obligation vom 1. April 1874 unterm 19. Juni 1874 für die verwittwete Frau Staatsminister von Goßler, Auguste, geb. von Lamprecht, eingetragenen Dreitausend Thaler (9000 ℳ) nebst 5 % Zinsen, bestehend aus dem Hypotheken⸗ briefe vom 19. Juni 1874, dem Prioritäts⸗Ein⸗ räumungsvermerk von demselben Tage, dem Ver⸗ merke vom 6. Dezember 1876 über anderweitige Kündigungsmodalitäten nebst angehefteter Schuld⸗ urkunde vom 1. April 1874, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 27. Februar 1891.

During, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 49.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 3. März 1891. Reougemont, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe des weil. Buchhalters Georg Dröge, Sophie, geb. Webering, früher hier, jetzt zu Hannover, für sich und als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder Friedrich, Arnold und Elisabeth Dröge zu Hannover und des stud. phil. Anton Dröge daselbst, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Osnabrück, Abth. I., durch den Gerichts⸗ assessor Detering für Recht:

[69802]

Die Hypothekenurkunde vom 26. Juli 1873 über

9 Thaler Kaufgeldrest, eingetragen im Hypotheken⸗ ve

8.

buche für die Stadt Osnabrück Abthl. I. Band. 19 pag. 223 Nr. 4 zu Lasten des genannten Buchhalters Dröge, für den Pensionär Johann Heinrich Masch⸗ meyer zu Osnabrück, auf dem Wohnhause Nr. 2 der Natruperstraße bieselbst, wird für kraftlos erklärt und soll die Hypothek im Grundbuche von Osnabrück Band 29 Blatt 1122 Abthl. III. Nr. 1, wohin sie übertragen worden, gelöscht werden.

[69806] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über 60 Thaler rückstän⸗ diger Kaufgelder, zu 4 % verzinslich, eingetragen auf dem im Grundbuch von Luckenwalde Band VI Blatt Nr. 520 verzeichneten, den Zimmermann Karl Maygatte'schen Eheleuten hierselbst gehörigen Grund⸗ stück in Abtheilung III Nr. 7 ist durch Ausschluß⸗ urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Luckenwalde vom 4. März 1891 für kraftlos erklärt worden.

Luckenwalde, den 4. März 1891.

Königliches Amtsgerich [69805) Bekanntmachung.

Das Document über die auf dem dem Arbeiter und Tuchmachergesellen Johann Gottlieb Haase zu Luckenwalde gehörigen Grundstück Band VI Blatt Nr. 530 des Grundbuchs von Luckenwalde in Ab⸗ theilung III unter Nr. 8 für den Tuchmacher Albert Reppin zu Luckenwalde eingetragenen Hypothek von 600 ist durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Luckenwalde vom 4. März 1891 für kraftlos erklärt worden.

Luckenwalde, den 4. März 1891.

Königliches Amtsgericht

Im Namen des Königs, Verkündet am 24. Februar 1891. Tomaszewski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Schneidermeisters Michaelis Blankenstein in Wronke erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wronke durch den Amtsrichter Boetticher für Recht: den Grundschuldbrief über die für den Antragsteller auf dessen Grundstück Wronke Blatt Nr. 132 in Abtheilung III Nr. 10 ein⸗ getragene Grundschuld von 5000 nebst Zinsen wird zum Zweck der Bildung eines neuen Grund⸗ schuldbriefes für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

Bötticher

[69797]

Im Namen des Königs!

Verkündet am 26. Februar 1891 Hintze, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Otto Gerloff zu Techow, vertreten durch den Rechtsanwalt Kükenthal zu Wittstock, hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Wittstock durch den Amtsgerichtsrath Weichert für Recht erkannt: 8

Die Hypothekengläubiger der auf dem Grundstück Band I Blatt VI von Techow rubr. III Nr. 3 und rubr. III Nr. 16c eingetragenen Forderungen von 100 Thaler resp. 102 Thaler 6 Sgr. 2 Pf., resp. die Rechtsnachfolger dieser Hypothekengläubiger, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen; gleichzeitig wird das Dokument über die erstgedachte Post, bestehend aus der Ausfertigung der Correal⸗Obligation vom 25. Februar 1835, dem Hypothekenschein und dem Eintragungsvermerk vom 2. März 1835, hiermit für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts

[69798]

Wegen.

[69794] Verkündet am 21. Februar 1891. Refexendar Bogusch als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Gerichtsvollziehers Alexander Schrötter hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Neßlinger hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wehlau durch den Amtsrichter Uhl für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 50 Thlr. Kauf⸗ gelderrest, eingetragen in Abth. III Nr. 1 des dem Gerichtsvollzieher Schrötter gehörigen Grundstücks Wehlau Nr. 370, bestehend aus einer Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages vom 15. Juni 1850, der Cession vom 25. Juni 1853 und dem Hypo⸗ thekenschein vom 5. Oktober 1853, wird für kraftlos erklärt.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 24. Februar 1891. 8 Franke, Sekr., Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo⸗ thekenposten und Hypothekenurkunden in Sachen F. 7/90, 8/90, 12/90, 13/90, 14/90, 15/90, 16/90 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Querfurt durch den Amtsrichter Forell für Recht:

I. Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger bezüglich folgender Hypothekenposten:

A. 1) 11 20 (3 Thlr. 22 Sgr.) Restforde⸗ rung aus dem schiedsamtlichen Vergleich vom 8. No⸗ vember 1845 einschließlich 22 Sgr. Verläge für den Lohgerbermeister Martin Brandt zu Schönewerda. Eingetragen unter Bildung des Hypothekendokuments zufolge Verfügung vom 19. März 1849, ietzt ver⸗ zeichnet im Grundbuche von Roßleben a. Band II. Artikel 22 Abtheilung III. Nr. 2, b. Band XI. Artikel 23 Abtheilung III. Nr. 1,

A 2) 138 (46 Thlr.) mit 5 % Zinsen und Kosten aus der Verschreibung vom 1. August 1832 für das Pupillendepositorium des Patrimonialgerichts zu Vitzenburg und zwar mit 120 (40 Thlr.) für Karl August Porzig und 18 (6 Thlr.) für Rosine Bornschein zufolge Verfügung vom 5. August 1832 eingetragen unter Bildung eines Hypothekendoku⸗ ments, jetzt verzeichnet im Grundbuche von Roßleben a. Band 4 Artikel 22 Abtheilung III. Nr. 1, b. Band 5 Artikel 32 Abtheilung III. Nr. 1,

3) 80 Thlr. rückständige Kaufgelder für Johann Paul Wege aus dem Kaufkontrakt vom 28. März 1833, eingetragen zufolge Verfügung vom 1. Januar 1840, jetzt verzeichnet im Gesammtgrundbuche von Querfurt a. Band 135 Artikel 6026 Abtheilung III. Nr. 1, b. Band 52 Artikel 1994 Abtheilung III Nr. 1, worüber ein Hypothekenbrief mit Ingrossationsnote vom 1. Januar 1840 gebildet ist,

4) 100 Thlr. rückständige Kaufgelder nebst 4 % Zinsen und Kosten aus dem Kontrakte vom 29. No⸗

18 Schwarze *

[69808]

dessen Ehefrau Dorethea Elisabeth Lautenschläger, eingetragen unter Bildung eines Hypothekendokuments zufolge Verfügung vom 5. April 1836, jetzt ver⸗ zeichnet im Gesammt⸗Grundbuch von Querfurt a. Band 87 Artikel 3751 Abtheilung III. Nr. 2, b. Band 87 Artikel 3752 Abtheilung III. Nr. 3,

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten für ausgeschlossen erklärt.

II. Folgende Hypothekenurkunden:

1) über getilgte Hypothekenposten zwecks Löschung der letzteren und Kraftloserklärung der Urkunden:

B. 1 a. Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 21. Mai 1834 mit Ingrossationsnote und Hypo⸗ thekenschein von demselben Tage über 27 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. mit 5 % jährlich zinsbar, nach drei⸗ monatlicher Kündigung fällig, welche Johanne Friederike Kolbe, ver ehelichte Fischer, dem Schiffs⸗ eigner Gottlieb Wurm zu Schönewerda für em⸗ pfangenes Holz schuldet, auf Grund der Obligation d. d. Nebra, 21. Mai 1834, mit Zinsen und Kosten eingetragen ex decr. 21. Mai 1834, jetzt verzeichnet im Grundbuche von Roßleben a. Band 3 Artikel 3 Abtheilung III. Nr. 2, b. Band 8 Artikel 3 Ab⸗ theilung III. Nr. 2,

b. Ausfertigung der Schuld⸗ und Hypothekver⸗ schreibung vom 4 Juni 1864 mit Ingrossationsnote und Hypothekenschein vom 8. Juni 1864 über 49 Thaler mit 5 % jährlich in jährlichen Raten verzinsliches Darlehn für Landwirth Michael Lohse zu Steigra ex oblig. vom 4. Juni 1864, eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Juni 1864, jetzt ver⸗ zeichnet im Grundbuche von Steigra a. Band I. Artikel 47 Abtheilung III. Nr. 3, b. Band I. Ar⸗ tikel 46 Abtheilung III. Nr. 3,

2) über eine noch wachende Post zwecks Erlangung einer neuen Ausfertigung des Hypothekenbriefes, nämlich das Zweigdokument vom 27. Februar 1879 mit Ausfertigung des Erbrezesses vom 24. April 1875, gebildet über die von ursprünglich 13500 ab⸗ gezweigten 12 450 vpäterliche Erbegelderforderung zu 4 ½ % verzinslich für den Oekonom Wilhelm Otto Herold zu Groß⸗Osterhausen, eingetragen am 30. Oktober 1875, jetzt verzeichnet im Grundbuche von Groß⸗Osterhausen Band 3 Blatt 111 Abthei⸗ lung III. Nr. 9 b.

werden für kraftlos erklärt.

III. Die Kosten werden den Antragstellern an⸗

theilig zur Last gelegt. 8

[69795] Verkündet am 21. Februar 1891. Referendar Bogusch, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der unverehelichten Marie Neu⸗ mann, vertreten durch den Justizrath Barnick in Wehlau, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Wehlau durch den Amtsrichter Uhl für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 50 Thaler Darlehn, eingetragen in Abth. III Nr. 2 des der unverehe⸗ lichten Marie Neumann gehörigen Grundstücks Wilkendorf Nr. 17, bestehend aus der gerichtlichen Obligation vom 9. Mai 1845 und Hypothekenbuchs⸗ auszug, wird für kraftlos erklärt.

69803

In 2 Aufgebotssache Hellwig F. 5— 90 hat das Königliche Amtsgericht Kastrop durch den Amts⸗ richter Fritsch für Recht erkannt:

Die über die im Grundbuche von Kastrop Band VII. Artikel 39 Abtheilung III. unter Nr. 11 und 14 (früher Band XIII a. Blatt 54 Abtheilung III. Nr. 12 und 15) eingetragenen Posten gebildeten Hypothekendokumente werden für kraftlos erklärt und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller

zur Last gelegt. Fritsch.

Verkündet am 20. Februar 1891. Wibbe, Gerichtsschreiber. .

1“ IIT“

[69796] Verkündet am 21. Februar 1891. Referendar Bogusch als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers W. Heinrich in Poppendorf, vertreten durch Rechtsanwalt Neßlinger in Wehlau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wehlau durch den Amtsrichter Uhl für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 100 Thaler Darlehn, eingetragen in Abth. III Nr. 2 des dem Besitzer W. Heinrich gehörigen Grundstücks Poppendorf Nr. 12, gebildet aus der Schuldurkunde und dem Hypothekenscheine vom 30. April 1853, wird für kraftlos erklärt.

69800]

Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil ist der Hypothekenbrief vom 30. April 1880 über 2160 Abrechnungsforderung des Pfarrers Ludwig Klee⸗ berger in Halsdorf, eingetragen im Grundbuch von

Halsdorf Artikel 87 Abth. III. Nr. 2, 8 104 1212 ursprüngliche Schuldner: Johannes Waldschmidt und Frau Anna Catharina, geb. Scheifler, daselbst für kraftlos erklärt.

Rauschenberg, den 4. März 1891.

Königliches Amtsgericht. Amelung.

[69799) Im Namen des Königs! 8 Auf den Antrag des Mühlenbesitzers Wilhelm Gilberg zu Lenzen erkennt das Königliche Amts⸗ b zu Lenzen durch den Amtsrichter Wille für echt: Das Hypothekendokument vom 6. Dezember 1865, welches über die im Grundbuche von Eldenburg Bd. I. Nr. 22 S. 106 Abth. III.

von 1500 gebildet ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Lenzen, den 3. März 1891. Königliches Amtsgericht. [69810] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 3. März 1891 sind die Inhaber der auf Landungen von Massow Bd. II. Nr. 106 Abth. III. Nr. 2 aus dem Ueberlassungsvertrage vom 8. Juni 1841 für die Ackerbürger Johann und Dorothea, geb. Ballermann Krahn'schen Eheleute eingetragenen, zu 4 % verzinslichen Restkaufgelder⸗ forderung von 1800 mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen.

Massow, den 3. März 1891.

Königliches Amtsgericht.

18 Nr. 8. ie die Städtische Sparkasse zu Lenzen eingetragene Hypothek

[69812] Bekanntmachung. Das Königliche Amtsgericht zu Oppeln hat heut für Recht erkannt: daß das Hypothekendokument über die auf Blatt 137 und 416 Goslawitz Abtheilung 1 ¹1 und resp. 11 für Franz Kurz haftenden 22 Thaler 10 Silbergroschen 5 Pfennig Muttererbe, welche auf dem Stamm⸗ grundstücke Blatt 1 Goslawitz Abtheilung III Nr. 4 als Rest von 111 Thalern 20 Silbergroschen 6 Pfennig Muttererbtheil der 6 Geschwister Kurz aus der Urkunde vom 22./26. Januar 1839 ex decreto vom 27. April 1839 eingetragen worden sind, gebildet aus der gerichtlichen Urkunde vom 22 /26. Januar 1839 und dem Hypothekenscheine vom 27. April 1839 behufs Löschung der Post für kraftlos erklärt wird.

Oppeln, den 3. März 1891.

1““ „Hentschel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[69792] Bekanntmachung.

Auf Antrag des Hofbesitzers Heinrich Ropers zu Götzdorf ist die angeblich verbrannte Hypotheken⸗ urkunde vom 18. März 1877 über 1500 ℳ, ein⸗ getragen am 24. April 1877 für den Hofkbesitzer Nikolaus Ropers zu Bützflether⸗Außendeich auf Fol. 302 pag. 213 Nr. 5 Abth. I. Band 2 des Hy⸗ pothekenbuchs, jetzt im Grundbuch von Bützfleth Band I. Blatt Nr. 38 Abtheilung 3 Nr. 1, im Wege des Aufgebotsverfahrens durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts am 4. März 1891 für kraftlos erklärt worden.

Freiburg (Elbe), den 6. März 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[70120] Im Namen des Königds! Verkündet am 4. März 1891. Justizanwärter Pewinski, als Gerichtsschreiber K. A.

Auf den Antrag des Wirths Michael Paluszkiewicz zu Baschkow, vertreten durch den Rechtsanwalt Seyda zu Krotoschin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Krotoschin durch den Ametsrichter Steinmann für Recht:

Die eingetragenen Gläubiger Matheus und Hedwig, geb. Korzela⸗Olszak'schen Eheleute bezw. deren un⸗ bekannte Rechtsnachfolger, werden mit ihren An⸗

sprüchen an die im Grundbuche von Baschkow Blatt

Nr. 80 in Abth. III. Nr. 2 eingetragenen Hypotheken⸗ post von 160 Thalern Erbtheilsforderung aus⸗ geschlossen; den von dem Antragsteller angezeigten Rechtsnach⸗ folgern der eingetragenen Gläubiger:

verehelichten

1) der Nepomucena, geb. Olszak, Wirth Joseph Krystek, zu Baschkow,

2) der Franciska, geb. Olszak, verwittweten Wirth Anton Ptak, zu Bestwin und deren 6 von ihr bevor⸗ mundeten Kinder:

a. Hedwig, b. Catharina, c. Anna, d. Johann, e. Thomas, f. Joseph, Geschwister Ptak,

3) den Kindern der zu Benice verstorbenen Marianna Szynka, geb. Olszak, deren Ehemann Franz Szynka, Schmied zu Rzemichow, gleichfalls

bereits todt ist, nämlich den Geschwistern Szynka:

a. Josefa, Dienstmagd in Krotoschin, b. Ignatz, Schmied in Alt⸗Kobylin, Nicolaus, unbekannten Aufenthalts

C. d. Augustin, Knecht in Pempowo,

e. Joseph, Knecht in Romanow, 8 8 sowie den aus der zweiten Ehe des Franz Szynk hervorgegangenen Kindern, deren Namen und Wohn⸗ ort dem Antragsteller nicht näber bekannt sind,

4) den Kindern der in Bestwin verstorbenen Arbeiterfrau Catharina Talaga, geb. Olszak, deren Namen und Wohnort dem Antragsteller nicht näher bekannt sind,

5) dem Arbeiter Johann Talaga zu Bestwin, der seinen Anspruch auf die oben genannte Post recht⸗ zeitig angemeldet hat,

werden ihre Ansprüche auf die vorgenannte Post vorbehalten;

die eingetragenen Gläubiger Matheus und Hedwig, geb. Korzela- Olszak'schen Eheleute, und ihre unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger, die nicht vom Antrag⸗ steller angezeigt sind, und ihre Ansprüche auf die mehr erwähnte Post nicht angemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

[70225] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Josefa Gems, geb. Groffik, zu Lona⸗Lany, vertreten durch den Justizrath Huck zu Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Gems, (Aufenthalt unbekannt), früher zu Lona⸗Lany, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ achten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Gleiwitz auf den 16. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gleiwitz, den 4. März 1891. Altwasser, sschreiber des Königlichen Landgerichts.

Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Auszug aus der Ladung in Sachen der Ehefrau A. L2. F. Störig, geb. Schröder, früher hierselbst, jetzt in Bayonne City, U. S., wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Brackenhoeft, gegen deren Ehemann Heinrich Carl Störig, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung. Klägerin beantragt, den ihr durch bedingtes Endurtheil des Landgerichts Hamburg vom 3. November 1890 auf⸗ erlegten Eid durch Vermittelung des deutschen Kon⸗ suls in New⸗York abnehmen zu lassen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über diesen Antrag vor die 5. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 1. Mai 1891, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 9. März 1891.

„O. Mangelsdorff, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[70111] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Maximiliane Katharine Friedericke Jorwitz, verwittwet gewesene Rudolph, geborene Zinserling, zu Erfurt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Treudentheil in Hamburg, wider ihren Ehemann, den Tischlergesellen Karl August Ferdinand Jorwitz, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ist auf Ersuchen des Landgerichts Ham⸗ burg vom 2. März 1891 Termin zur Ableistung des der Klägerin durch Urtheil des Landgerichts Ham⸗ burg vom 3. Rovember 1890 auferlegten Eides auf den 29. April 1891, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 50 bestimmt, zu welchem der Beklagte hiermit geladen wird.

Erfurt, den 7. März 1891.

1 Bergmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[70106] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Margarethe Grutzka, geb. Rajewska, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Arthur Misch hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuh⸗ macher Peter Grutzka, zuletzt in Berlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 3. Juli 1891, Nachmittags 1 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser (Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. März 1891.

. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.

[70107] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Auguste Emilie Jonas, verwittwete Sahr, geb. Krüger, hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Schwering hier, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Bäcker Ferdinand Friedrich Wilhelm Jonas, zuletzt in Berlin jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: zu erkennen, daß die Ehe zwischen den Parteien getrennt, der Beklagte auch unter Ver⸗ urtheilung in die Kosten des Rechtsstreits für den schul⸗ digen Theil erklärt werde und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 3. Juli 1891, Nachmittags 1 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ““

Berlin, den 6. März 1891.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.

[70112] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Wilhelm Schwarzenberg zu Herten, Kolonie Ewald Nr. 36, vertreten durch den Rechtsanwalt Peus zu Münster, klagt gegen seine Ehefrau Anna Maria, geb. Neuheuser, zu Amerika, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären und ihr die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Münster auf den 4. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

1 Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[70110] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Löwenstein und Mehlert zu Hamburg, vertreten durch den Mandatar Jonas in Jork, klagt im Wechselprozesse gegen den Dr. med. Bloomen⸗ thal, früher zu Borstel, jetzt unbekannten Aufent- halts, aus einem Wechsel vom 11. Oktober 1890 mit dem Antrage auf:

a. kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 250 nebst 6 % Zinsen seit dem 5. Februar 1891 und 5 64 Wechselunkosten,

b. detgacfce Vollstreckbarkeitserklärung des Ur⸗ theils,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Abtheilung II. zu Jork auf den 24. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Jork, den 7. März 1891.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

[70226] Oeffentliche Zustellung.

Die zu Höchst a./Main unter der Firma B. S. Ettingshausen bestehende und allda domizilirte Hand⸗ lung, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Pbilipp Mayer zu Mainz, klagt gegen 1) August Lorch, Handlungsgehülfe, zuletzt in Höchst a./Main wohnhaft, derzeit unbekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsorts; 2) Bernhard Lorch, Weinhändler;

3) Albert Lorch, Handlungsgehülfe; 4) Clara, ge⸗

borene Lorch, und 5) deren Ehemann Eugen Herzog, Buchdruckereibesitzer; 6) Franziska, ge⸗ borene Lorch, und 7) deren Ehemann David C. Loeb, Kaufmann, diese Eheleute Loeb, in der cor. Mitchell & Broad Street, Stadt Atlanta, Staat Georgia, Vereinigte Staaten von Nordamerika; 8) Samuel Lorch II., Vieh⸗ und Weinhändler; die Beklagten ad 2, 3, 4, 5 und 8 in Mainz wohn⸗ haft, die Beklagten ad 5 und 7 der ehelichen Er⸗ mächtigung und Gütergemeinschaft wegen, auf Theilung mit dem Antrage: „die Inventur, soweit solche noch nicht geschehen sein sollte, und Theilung des Nachlasses der Magdalena, geborene Mayer, lebend Ehefrau des Mitbeklagten Samuel Lorch II., Vieh⸗ und Weinhändler in Mainz und der zwischen diesen beiden Eheleuten bestandenen ehelichen Güter⸗ gemeinschaft zu verordnen, einen Notar mit Vor⸗ nahme des Theilungsgeschäftes zu beauftragen, Sach⸗ verständige zu ernennen, welche nach vorheriger Be⸗

seidigung die Massegegenstände hinsichtlich ihrer Theil⸗ und Untheilbarkeit begutachten, abschätzen und er⸗ forderlichen Falles die Loose bilden sollen, ein Mit⸗ glied des Gerichts als Berichterstatter zu ernennen,

Kosten der Theilung von der Masse,

diejenigen etwaigen Kontestationen, weitere Anträge und alle Rechte, insbesondere in der Sache selbst, vorbe⸗ baltend“, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer Gr. Landgerichts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf den 11. Juli 1891, Vormittags 9 Uhr, unter der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ nannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten August Lorch wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

8 Haustaedt, Gerichtsassessor, i. V. Gr. Landgerichtssekretärs.

[70087] SOeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Polizeisergeanten Otto Kahl, Lina, geb. Miersch, zu Halle a. S, Krukenberg⸗ straße 8, klagt gegen die Frau Louise Zahn, geb. Patzschky, zu Meißen, z. Zt. in unbekannter Ab⸗ wesenheit, auf Freigabe der am 4. Februar 1891 auf Antrag der Beklagten in der Wohnuug der Klägerin in Sachen der Beklagten gegen den Ehemann der Klägerin gepfändeten Gegenstände, als:

a 1 Sophas mit stahlgrünem Bezuge,

b. 1 zweithürigen Kleiderschrankes, 8

c. 3 neuer Rohrstühle, 8 mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung der Beklagten, in Freigabe der gepfändeten Gegen⸗ stände zu willigen, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Halle a. S., Abth. VI. b., Zimmer Nr. 18, auf den 30. April 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Krüger,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 6 b. [69128] Oeffentliche Zustellung. Der Jacob Dehlinger, Eisenhändler, zu Saaralben, Kläger, klagt gegen die Erben des zu Bettringen verlebten Josef Manuel und dessen verlebten Tochter Magdalena Manuel, als:

1) Johann Roßtucher, Schmied, (Nord),

2) Kaspar Klock, Tagner, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort,

3) die Kinder und Erbrepräsentanten von Angelika Klock, lebend Ehefrau von Nicolaus Schmitt, als:

a. Johann Schmitt, Ackerer, zu Holvingen, b. Katharina Schmitt, Dienstmagd, zu Hilsprich, c. Barbara Schmitt, Ehefrau von Nicolaus Holz, beisammen in Hinsingen wohnend und und Letzteren selbst der ehelichen Gütergemein⸗ schaft wegen, d Nicolaus Schmitt, Tagner, und e. Kaspar Schmitt, Tagner, Beide ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagte,

aus Schuldschein vom 3. Mai 1889, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung der Beklagten im Ur⸗ kundenprozesse zur Zahlung von 120 ℳ, nebst 5 % Zinsen vom 3. Mai 1889 ab und zwar nach Verhältniß ihrer Erbansprüche und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Saar⸗ alben auf den 18. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saaralben, den 3. März 1891.

. Didier,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts [69137] Oeffentliche Zustellung.

Der Losmann Johann Standszus zu Trakseden, vertreten durch Rechtsanwalt Scheu zu Heydekrug, klagt gegen die Losfrau Madline Szeimies, verehe⸗ lichte Jons Szeimies, im Beistande ihres Ehe⸗ manns, beide unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß für die inzwischen verstorbene Mutter der Parteien, die Enwicke Soma, verehelichte Standszus, im Grundbuche des Grundstücks Wirkieten Nr. 10 Abtheilung III Nr. 2 auf Grund des Erb⸗ theilungsvertrages vom 2. November 1825 zufolge Verfügung vom 30. September 1829 12 Thaler 20 Sgr. Vatererbtheil nebst 5 % Zinsen, zahlbar nach erreichter Großjährigkeit, eingetragen stehen, daß Parteien Erben ihrer Mutter geworden, und obiger Betrag von dem Besitzer des verhafteten Grund⸗ stücks nebst den Zinsen mit zusammen 47 50 bei der Königlichen Regierung hinterlegt worden,

mit dem Antrage:

a. anzuerkennen, daß von den bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen am 20. April 1885 von dem Besitzer Christoph Mickszas durch den

unterzeichneten Anwalt zur neuen Edwicke Soma⸗

chen Nachlaßmasse binterlegten 47,50 dem Kläger die Hälfte mit 23,75 gebührt,

b. darin zu willigen, daß diese 23,75 nebst auf⸗ gelaufenen Hinterlegungszinsen an ihn von der Hinterlegungsstelle, der Königlichen Regierung zu Gumbinnen ausgezahlt werden,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Heydekrug auf

den 6. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bumbullis,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[70088] 1

In der Prozeßsache des Artisten Franz Wegener, alias Willoni, aus Berlin, früher hier, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, gegen den Direktor Schalkan, früher in Flora⸗Mittelhufen, jetzt in Königsberg, wegen Herausgabe von Sachen, XI. C. 1220/90, lade ich, nachdem Herr Rechtsanwalt Heck sein Mandat niedergelegt hat, den Kläger im Namen des Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht, XI., zu Königs⸗ berg i./Pr. zu dem vor demselben anzuberaumenden Termin.

Ich werde beantragen:

die Klage abzuweisen und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Rechtsanwalt Baehr.

Verhandlungstermin den 1. Mai 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 63.

Königsberg i./Pr., den 23. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht. XI. 8 Bellgardt.

Vorstehende Ladung wird zum Zwecke der öffent⸗

lichen Zustellung bekannt gemacht. Krause,

zu Denaim

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. XI.

.“

[70115] Oeffentliche Zustellung.

Der Gustav Spiecker zu Bonn, vertreten durch den Rechtsanwalt Geilen zu Schwelm, klagt gegen den Wilh. Runkel, früher zu Bischofsbruch bei Haßlinghausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständigen Pachtzinses für die Zeit vom 1. Novem⸗ ber 1889 bis 1. November 1890 mit dem Antrage auf Zahlung von 200 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. November 1890 und Anerkennung, daß für die Forderung und entstehenden Prozeßkosten die sämmt⸗ lichen auf dem verpachteten Kotten eingebrachten Sachen verhaftet sind, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schwelm auf den 20. April 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schwelm, den 5. März 1891. 18 Kammeyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[70113] Oeffentliche Zustellung. 8

Der Kötter Johann Herm. Wilhelm Althoff zu Kirchsp. Epe, vertreten durch den Rechtsanwalt Driever zu Ahaus, klagt gegen die Adelheid Altho aus Kirchsp. Epe, jetzt ihrem Aufenthalte nach un⸗ bekannt, wegen Löschungsbewilligung, mit dem An⸗ trage: die Beklagte zu verurtheilen, zu bewilligen, daß die im Grundbuche von Epe Band 19 Bl, 16 Abth. III. Nr. 3 eingetragene Post: „Für die Ge⸗ schwister Hermann Bernard Gerhard, Elisabeth und Adelheid Althoff freie Wohnung, Verpflegung in gesunden und kranken Tagen resp. nur in kranken Tagen, und zwar gegen Mitarbeit, wofür ihnen dann auch noch ein bestimmter Lohn ausgesetzt ist ferner für die beiden Brüder das Recht zur unent⸗ geltlichen Erlernung des Weberhandwerks und zur Unterstützung in der Militärzeit Alles dieses falls die Geschwister nicht definitiv vom Kotten ab⸗ gehen; andernfalls für jedes der Geschwister 40 Thlr. und verschiedene Naturalien und Mobilien, Alles nach Maßgabe des Auseinandersetzungsvertrages vom 19. Februar 1840“, soweit selbe sie angeht, gelöscht wird, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ahaus auf den 24. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ahaus, den 19. Februar 1891.

Mitsdörffer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

70114] Oeffentliche Zustellung.

Der Kötter Johann Herm. Wilhelm Althoff ; Kirchsp. Epe, vertreten durch den Rechtsanwal Driever zu Ahaus, klagt gegen den Ackerer Hermann Althoff aus dem Kirchsp. Epe, jetzt seinem Auf⸗ enthalte nach unbekannt, wegen Löschungsbewilligung mit dem Antrage, den Beklagten zu vexrurtheilen, zu bewilligen, daß die im Grundbuche von Epe Bd. 19 Bl. 18 Abth. III. Nr. 3 eingetragene Post: „Für die Geschwister Hermann Bernard Gerhard, Elisa beth und Adelheid Althoff freie Wohnung, Ver pflegung in gesunden und kranken Tagen resp. nur in kranken Tagen und zwar gegen Mitarbeit, wofü ihnen dann auch noch ein bestimmter Lohn ausgesetzt ist ferner für die beiden Brüder das Recht zur un entgeltlichen Erlernung des Weberhandwerks und zu Unterstützung in der Militärzeit alles dieses, falls die Geschwister nicht definitiv vom Kotten abgehen andernfalls für jedes der Geschwister 40 Thlr. und verschiedene Naturalien und Mobilien, alles nach Maßgabe des Auseinandersetzungsvertrages vom 19. Februar 1840“‧, soweit selbe ihn angeht, gelösch wird, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckba zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ahaus auf den 24. Jun 1891, Vormittags 97 Uhr. Zum Zwecke de öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ahaus, den 19. Februar 1891.

Mitsdörffer, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[70221] Oeffentliche Zustellung.

1) Jacob Klein, Eigenthümer, 2) Constant Haus Weinsticher, Beide zu Ingersheim wohnend, vertre ten durch Rechtsanwalt Abt in Colmar, klagen gegen Josefine Straub, geschiedene Ehefrau des Eigen thümers Gabriel Horber zu Egtsheim, sie jetzt in Paris wohnhaft, mit dem Antrage: Kaiserlich Landgericht wolle: I. Feststellen, daß Kläger au Grund des zwischen ihnen und der Beklagten unterm 28. Juni 1890, vor Notar Kiefer in Kaysersberg abgeschlossenen Kaufvertrages, der Beklagten auf den Kaufpreis nichts mehr schulden, II. die Beklagt verurtheilen, nebst Zins an Kläger zu bezahlen a. 235,20 Kaufpreisdifferenz, b. 100,00 Kosten des Aktes vor Notar Kiefer vom 8. Oktober 1890; wolle der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen unter Vorbehalt der Erhöhung bezw Ermäßigung des Punkts IIb, und laden die Be klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Abthlg. I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 29. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Colmar, den 6. März 1891.

Der Landgerichts⸗Sekretär:

[70227] Oeffentliche Zustellung.

Der Gerichtsschreiberamtscandidat Arthur Roth in Buchsweiler als Verwalter der Konkursmasse des Bankiers Raphael Levy zu Ingweiler klagt gegen den Joseph Duero, Arbeiter aus Lichtenberg, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Cons. als Erben ihres Vaters Peter Duero wegen Nichtzahlung des Kaufpreises eines zu Lichtenberg gelegenen Grundstückes mit dem Antrage auf Auf⸗ lösung des am 19. September 1880 zwischen den Eheleuten Duero und Levy abgeschlossenen Kaufs und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Lützelstein auf Mittwoch, den 29. April 1891, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lützelstein, den 9. März 1891.

(L. s.) Wild, Amtsgerichte⸗Sekretär.

Jansen.