1891 / 62 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

und Weisung für Vervollkommnung unseres Schulerziehungswesens agegeben und insonders dem höheren Schulwesen laut Allerhöchsten Erlasses die Aufgabe zugewiesen worden, in noch wirksamerer Ver⸗ folgung seiner bisherigen Ziele diejenigen Gesellschaftsklassen, welche zu maßgebendem Einflusse auf unser gesammtes Volksleben berufen sind, nicht nur mit dem dazu nöthigen Wissen auszurüsten, sondern ihnen auch durch eine auf dem Grunde des Christenthums und des deutschen Volksgeistes beruhende Erziehung eine dauernde Richtung des Willens und des Charakters zu geben, erscheinen hier 21 Schulreden eines Mannes, der unter vier preußischen Königen als Lehrer und Leiter von Gymnasien seine Schüler gleichen Geistes gerade dem Ziele zugeführt hat, welches neuerdings hochgestellt worden. Ob Königs⸗, bezw. Kaisers⸗Geburtstags⸗, oder Antritts⸗, Abiturienten⸗ Entlassungsrede, ob Festrede zur Sedan⸗ oder zur vaterländischen Trauerfeier, immer durchzieht und durchglüht diese Reden das be⸗ geisterungsvolle Bestreben, denkend arbeitende Jünglinge zu bilden, die in ernster Frömmigkeit und hingebender Vaterlandsliebe unbeirrt und unentwegt ihre Schuldigkeit thun. Solche Kundgebungen wirken als lebenwahrendes Vermächtniß fort und wecken in den Schülern und Freunden des Redners tiefes Dankgefühl nach dem Motto, welches die Sammlung trägt: „Und was man ist, das blieb man Andern 1 8 Als Heft 10 des III. Bandes der von Wilhelm Mevxer⸗ Markau herausgegebenen, im Verlage von A. Hellmich. in Bielefeld erscheinenden „Sammlung pädagogischer Vorträge“ liegt uns vor „Zur Lehrerbildungsfrage“ von A. Günther, Mittelschul⸗ lebrer in Cöthen. Diese Arbeit ist dem Bestreben entsprungen, das⸗ jenige Glied in der Kette der Entwickelung unseres Volksschulwesens hervorzukehren, dessen Einfügung als dringendes Bedürfniß erscheint, nämlich die Reform der Lehrerbildung. Nachdem Verfasser den bisherigen Sonderbildungsgang der Volksschullehrer besprochen, legt er, gestützt auf Zeugnisse hervorragender Lehrerbildner, wie Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Kellner und Schulrath Dr. Kehr, dar, daß der Mißstand der bisherigen Lehrerbildung darin hervortritt, daß unsere gegenwärtigen Lehrer⸗Bildungsanstalten gleichzeitig für Berufsbildung und Ergänzung des Wissens arbeiten müssen, also allgemeine Bildungsanstalten und pädagogische Fach⸗ schulen zugleich und in dieser Zwittergestalt nicht im Stande sind, den an sie zu stellenden Ansprüchen, theoretisch wie praktisch gründlich durchgebildete Lehrer ins Amt zu entlassen, voll zu genügen. Er fordert daher die Beseitigung dieses Doppelcharakters und weist die An⸗ eignung der allgemeinen Bildung, welche für eine erfolgreiche Theil⸗ nahme am Seminarunterrichte nöthig ist, der Vorbildung zu, welche durch die höheren Lehranstalten, Gymnasien und Realschulen zu be⸗ sorgen sei. Die Bestreitung des höheren Aufwandes an Vorbildung solle Ehrenpflicht der Mitbürger, bzw. des Staates und ein höheres Jahresgehalt der Anreiz zum Eintritt in den Lehrerberuf sein.

Das wirthschaftliche Leben. Vergangenheit und Gegenwart, dargestellt für Schule und Haus von Dr. Ed. Moor⸗ meister, Gymnastal⸗Direktor. Freiburg i. B., Herder’sche Ver⸗ lagshandlung. 1891. 80. S. VIII und 180. Preis 1 % 80 ₰. In der vorliegenden Schrift beabsichtigt der Gymnasial⸗Direktor Dr. Moormeister zu Schlettstadt, seine eigenen nationalökonomischen Kenntnisse für Schule und Haus nutzbar zu machen, nachdem er bereits im Jahre 1879 die in den größeren gewerblichen Schulen Italiens dem volkswirthschaftlichen Unterricht zum Grunde gelegten Schriften des Professors an der Königlichen Universität zu Pavia Dr. Luigi Cossa uͤber die ersten Elemente und das Studium der Wirthschaftslehre in das Deutsche übertragen hat. Der Verfasser will den Versuch machen, das jetzt in weiteren Kreisen sich fühlbar machende Bedürf⸗ niß nach Belehrung auf dem wirthschaftlichen Gebiete gleichfalls für die Jugend zu befriedigen; er wünscht das Interesse des heras⸗ wachsenden Geschlechts für wirthschaftliche Fragen zu wecken, weil diesem seither durch die zu abstrakt gehaltene Behandlung der in Betracht kommenden Gegenstände die Kenntnißnahme erschwert wurde. Er giebt freilich zu (S. II), die Wirthschaftswissenschaft gehört nicht in Schulen, welche eine allgemeine Geistesbildung vermitteln sollen; sie ist eine Fachwissenschaft, und als solche bleibt sie der Fachschule vorbehalten. Aber an den wirthschaftlichen Erscheinungen, wie sich solche in dem geschichtlichen und geographischen Unterricht oder bei der allgemeinen Betrachtung menschlicher Verhältnisse geradezu aufdrängen, vornehm und kalt vorüberzugehen, wäre eine schwere Versündigung an der Jugend. In den Berathungen der während des vorigen Jahres in Berlin abgehaltenen Schulkonferenz wurde die Berechtigung der Behandlung des wirthschaftlichen Lebens in den höheren Schulen gleichfalls anerkannt. Eine endgültige Entscheidung höheren Orts auf diesen Antrag ist aber noch nicht ergangen. Unser Verfasser besitzt allerdings die erforderlichen Eigenschaften, um eine passende und angemessene Anleitung zur Kenntnißnahme dieser jetzt täglich praktischer werdenden Wissenschaft zu geben. Die vorliegende Belehrung ist laut eigenem Geständniß (S. V.) auf Grund einer durch langjährigen Verkehr mit der studirenden Jugend gewonnenen Beobachtung entstanden. Die Besonnenheit und Unparteilichkeit im Urtheil, sowie die Begabung, den Stoff zu einer übersichtlichen Form zusammen zu drängen, muß anerkannt werden. Der erste Abschnitt handelt von der geschichtlichen Entwicklung der wirthschaftlichen Thä⸗ tigkeit. Ein gedrängter Ueberblick wird über das wirthschaftliche Leben der Vergangenheit und Gegenwart gegeben, die völlige Umgestaltung der Verhältnisse in der Neuzeit durch die geschichtlichen Ereignisse dargelegt, wie aus der Naturalwirthschaft eine Geldwirthschaft ent⸗ stand. (S. 13.) Die neuen wirthschaftlichen Systeme von Adam Smith, Ricardo und Roscher sind S. 51 ff. kurz skizzirt. Der zweite Theil behandelt in klarer, übersichtlicher, alle Theile der Wirth⸗ schaftslehre gleichmäßig beherrschender Darlegung die Elemente der Wirthschaftslehre. Die Definitionen sind einfach und verständlich, zur leichteren Faßlichkeit hat der Verfasser den praktischen Weg gewählt, an Beispielen, welche aus dem Leben gegriffen sind, das Ver⸗ ständniß zu ermöglichen; z. B. ist S. 9, um die Zeit⸗ und Mühersparniß, welche bei dem Uebergehen von einer Beschäftigung zur anderen noth⸗ wendig verloren geht, zu erweisen, die Arbeitstheilung durch den Hinweis auf das Anzünden der Lampen in den Waggons eines Eisenbahnzuges anschaulich gemacht. Eingebend ist auch die gesetzgeberische Aufgabe des Staats für den Arbeiter S. 965 behandelt. „Von hoher Be⸗ deutung für den Schutz des Arbeiters ist die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reichs, welche vom Kaiser Wilhelm I. begonnen wurde, und deren Fortsetzung und Ausbau im Sinne seines glorreichen Groß⸗ vaters durch Kaiser Wilhelm II. gesichert scheint. Wenn auch die sozialpoli⸗ tischen Gesetze, denen wir die Einrichtung der bekannten Zwangsver⸗ sicherungen verdanken, das soziale Unheil nicht aus der Welt räumen können, so wird sich doch die segensreiche Wirkung dieser Einrichtungen immer mehr fühlbar machen.“ (S. 167 u. 169.) Gelobt muß werden, daß der philologisch gebildete Verfasser sich in einen rühmlichen Gegensatz zu der Schreibweise vieler Gelehrten setzt, für welche Mohl’s Ausspruch gilt: „Die Wissenschaft sei dazu bestimmt, das Bekannte unkenntlich und das Einfache unbegreiflich zu machen. Am Schlusse des letzten Kapitels über die wirthschaftliche Seite der Berufswahl wird Seite 180 der beherzigenswerthe Rath ertheilt: „Ein junger Mann sollte bei der Berufswahl einen seinen Befähigungen entsprechenden Beruf ergreifen und in demselben Tüch⸗ tiges leisten zu seinem eigenen Wohle und zum Wohle seiner Mit⸗ menschen. Nicht was wir sind, ist die Hauptsache, sondern wie wir es sind.“ 8

Pädagogische Fragmente. Von Dr. P. H. Ritter Pastor w kacf Nach der dritten bolländischen Ausgabe übersetzt von O. Greeven. Gotha, Friedr. Andr. Perthes (Emil Perthes), 1890. (Preis 3 ℳ) In lose aneinander gereihten Aufsätzen be⸗ handelt der Verfasser, aus ernsten Studien, langjähriger Erfahrung und reicher Belesenheit schöpfend, alle wichtigeren Fragen der Er⸗ ziehung. Ueberall in die Tiefe dringend, lehrt er, auf viele Punkte achten, die dem oberflächlichen Blicke entgehen. Er entkräftet manches eingewurzelte Vorurtheil, schärft die Gewissen und neis die Herzen für das ernste Werk rechter Kinderleitung und Jugendbildung zu er⸗ wärmen. Namentlich stehen ihm Mütter vor der Seele, die nach

auch jede mögliche Handreichung, um sie vor Verirrungen und Fehl⸗ 898 ¾ zu . Als Ziel der Erziehung gilt ihm für die Eltern, sich selbst überflüssig zu machen, d. h. die Kinder zu selbständigen, sittlich gereiften Persönlichkeiten heranzubilden. Die Bildung des Willens und des Charakters steht ihm immer im Vordergrunde. Wenn die Eltern bedenken, daß der Lebenszweck der Kinder nicht in den Eltern, sondern der Lebenszweck der Eltern zum guten Theil in den Kindern liegt, so werden sie auch vor einer zu weit gehenden Ein⸗ mischung, einem zu tiefen Eingreifen in das Leben der Kinder bewahrt bleiben. Die letzteren sollen, je weiter sie sich, immer älter werdend, naturgemäß von den Eltern entfernen, um so mehr deren vertraute Freunde werden. Im Schlußkapitel werden treffliche Winke über die religiöse Erziehung der Kinder gegeben, die darauf hinauslaufen, daß das Kind mit der Religion möglichst in unmittelbare Berührung ge⸗ bracht werde. Steht das Leben in einer steten direkten Beziehung auf Gott, so wird es eine beständige Wiedergeburt werden. Der Ton ist kein ausschließend lehrhafter, sondern vielseitig bewegt, überall ins volle Leben hineingreifend und dahber belebend und erfrischend.

ck. Deutschlands Schule im Jahre 2000. Der Traum eines Pädagogen. Walther und Apolant's Verlagsbuchhandlung in Berlin. Ein Seitenstück zum Bellamy’schen „Rückblick“.

olitik. ck. Politisches Gedenkbuch. Reden, Proklama⸗ tionen, Erlasse unter der Regierung Kaiser Wilhelm 8 des Zweiten. Das vorliegende 6. Heft, welches die dem Amts⸗ antritt des Reichskanzlers von Caprivi folgenden 9 Monate umfaßt, bringt, mit dem Erlaß gegen den Luxus der Offiziere beginnend, die zahlreichen Erlasse und Reden Sr. Majestät des Kaisers gelegentlich der Parlamentseröffnungen, der Moltkefeier, der Feier des Großen Kurfürsten ꝛc. 1 8 ck. Kriegervereine gegen Sozialdemokratie. Ein Mahnwort an die gebildeten Stände. Von Dr. R. Westphal, Premier⸗Lieutenant d. Res. d. 6. Pomm. Infanterie⸗Regiments Nr. 49, erster Schriftführer im Vorstande des Deutschen Kriegerbundes. Herausgegeben vom Vorstande des Deutschen Kriegerbundes. Berlin. Im Selbstverlage des Deutschen Kriegerbundes. Die vor⸗ liegende kleine Schrift, welche, indem sie sich ausschließlich an die höheren Gesellschaftsklassen wendet, dieselben für die Sache des deutschen Kriegervereinswesens im Allgemeinen, sowie des Deutschen Krieger⸗ bundes im Besonderen zu gewinnen die Aufgabe hat, ist als sehr zeitgemäß aufs Wärmste zu begrüßen, weil vortrefflich geeignet, die Erkenntniß zu fördern, daß „die eines starken Königthums, daß die Vaterlandsfreunde sich nicht mehr den Luxus gestatten dürfen, sich gegenseitig zu bekämpfen, sondern daß sie einig das Kleinod zu bewahren und zu beschirmen haben, das sie alle im Herzen tragen, die Liebe zu Kaiser und Reich, zu Fürst und Vaterland!“ Möge dem Schriftchen die weiteste Verbreitung und eingehendste Beachtung

werden!

Die französisch⸗russische Allianz von Josef Poponoski. Wien, Verlag von Wilhelm Frick. Der durch andere militärisch⸗politische Schriften bereits bekannte Verfasser er⸗ örtert in der vorliegenden Broschüre die Frage, ob Frankreich gut daran thun werde, in dem Zusammenstoße zwischen Rußland und der Tripel⸗ allianz, welchen er für unvermeidlich erachtet, thätigen Antheil zu nehmen. Er beantwortet diese Frage verneinend und begründet dies

des Näheren. “““ Wirthschaftspolitisches.

ck. Die deutschen Ansiedelungen in Westpreußen und Posen. Reisebeobachtungen von Carl Lucke auf Patershausen in Hessen. Berlin, Verlag von Paul Parey. (Preis 1 ℳ.) Durch dieses Werkchen dürsten manche irrigen Auffassungen über das An⸗ siedelungswerk in Westpreußen und Posen wie über den Fortgang des⸗ selben eine durchgreifende Berichtigung finden. Der Verfasser bezweckt mit der Wiedergabe seiner auf einem orientirenden Besuche einzelner Ansiedelung en gemachten Wahrnehmungen nicht nur eine Schilderung des Ansiedelungswerkes und eine Darlegung der hervorragenden Leistungen der Ansiedelungsexekutive in der kurzen Zeit ihres Bestehens, sondern es liegt ihm vornehmlich daran, die Aufmerksamkeit seiner Berufsgenossen, welche selbst durch Begründung von Ansiedelungen ihren Besitz konsolidiren wollen, dahin zu lenken, wo sie lernen können, nicht nur wie man Kolonien errichtet, sondern auch, daß dies ein Geschäft ist, welches unendlich viel Mühe, Geduld und eine Unsumme von Vorarbeiten erfordert, dann aber, solchergestalt in's Werk gesetzt, für den Begründer wie für den Kolonisten gleich vortheilhaft ist. Im Anfang finden sich das Ansiedelungsgesetz vom 26. April 1886 und Rentengütergesetz vom 27. Juni 1890 mitgetheilt.

ck. Ueber die wesentlichen Unterschiede zwischen den Bünger⸗ Göring'schen Reformvorschlägen und denen des Grund⸗ schuldscheins. Berlin. Verlag von Walther und Apolant. Als Facit der vorliegenden Betrachtungen ergiebt sich, daß die Bünger⸗Göring'schen Vorschläge zur Beschaffung einer provisorischen Reform Foße Beachtung verdienen, daß sie aber nicht geeignet erscheinen, die bestehenden Uebel⸗ stände an der Wurzel anzufassen; denn dazu gehörten ähnliche Ein⸗ richtungen, wie sie in der Broschüre „Der Grundschuldschein“ in Vor⸗ schlag gebracht worden seien.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßzregeln.

Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältnisse im Monat Januar 1891. Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind im Monat Januar d. J. von je 1000 Personen, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 19,0, in Breslau 26,8, in Königsberg 27,2, in Köln 27,5, in Kassel 21,4, in Magdeburg 24,2, in Stettin 29,3, in Altona 28,3, in Hannover 19,5, in Frankfurt a. M. 20,6, in Wiesbaden 16,8, in München 23,4, in Nürnberg 26,1, in Augsburg 30,2, in Dresden 18,0, in Leipzig 19,7, in Stuttgart 16,6, in Karlsruhe 22,3, in Braunschweig 23,6, in Hamburg 22,7, in Straßburg 26,0, in Metz 22,3, in Amsterdam 31,0, in Brüssel 31,8, in Budapest 26,7, in Christiania 18,7, in Dublin 35,9, in Edinburg 21,2, in Glasgow 35,2, in Kopenhagen 22,4, in Krakau 34,5, in Liverpool 24,7, in London 26,4, in Lyon 29,1, in Odessa 21,4, in Paris 28,1, in St. Petersburg 31,1, in Prag 27,6, in Rom 23,2, in Stockholm 23,9, in Triest 34,1, in Turin 17,6, in Venedig 38,7, in Warschau 26,6, in Wien 25,7. (Für die außerdeutschen Städte ist der Zeitraum von vier Wochen, vom 4. bis 31. Januar inkl., zusammengefaßt.) b Der Gesundbeitsstand im Monat Januar cr. war in der über⸗ wiegenden Mehrzahl der größeren Städte Europas kein so günstiger als in dem vorangegangenen Monat Dezember. Insbesondere hat unter den deutschen Orten die Zahl der Städte mit sehr geringer Sterblichkeit (bis 15,0 pr. M. u. J.) abgenommen, sodaß nur zwei Städte (Ratibor und Kaiserslautern), gegen 6 des Vormonats, sich einer so niedrigen Sterblichkeit erfreuten. Auch die Zahl der Orte mit günstiger Sterblichkeit (bis 20,0 pr. M. u. J.) war eine wesent⸗ lich kleinere (58) als im Vormonat (71). Wir erwähnen von den⸗ selben hier nur Berlin (Lichtenberg, Schöneberg), Barmen, Bromberg, Charlottenburg, Dortmund, Flensburg, Gleiwitz, Glogau, Graudenz, Guben, Hagen, Hannover, Hildesheim, Iserlohn, Kolberg, Merseburg, Mühlhausen i/Th., Nordhausen, Oppeln, Pader⸗ born, Rheydt, Thorn, Tilsit, Wiesbaden, Dresden, Leipzig, Meißen, Hof, Passau, Stuttgart, Eßlingen, Gmünd, Reutlingen, en Konstanz, Offenbach, Apolda, Weimar, Gotha, Coburg, Dessau, Zerbst, Greiz, Gera, Lübeck u. a. und von außerdeutschen Christiania. In 49 deutschen Orten (gegen 51 des Vormonats), von denen wir hier nur Bockenheim, Brandenburg, Eisleben, Erfurt, Frankfurt a. / M., Görlitz, Halle, Halberstadt, Kassel, Kiel, Kreuznach, Münster, Osna⸗ brück, Posen, Potsdam, Spandau, Stargard i./ Po., Trier, Weißensee (b. Berlin), Plauen i./V., ayreuth, Ludwigs⸗ hafen, Bautzen, Zwickau, Heilbronn, Ulm, Karlsruhe Heidelberg, Mannheim, Darmstadt, Mainz, Eisenach, Rostock, Wismar, Bremen, Hamburg, Metz u. a. und von außerdeutschen Städten

Eisgangs nach

(über 35,0 pro Mille) wurden nur aus fünf deutschen Orten berichtet, aus Bonn, Brieg. Ingolstadt, Freiberg i. S. und Gelsenkirchen, in welch letzterem Ort die Sterblichkeit in Folge eines bedeutenden Grubenunglücks, wobei 46 Bergleute verunglückten, auf 48,1 pro Mille und Jahr anstieg. 1

Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit war dabei eine gegen den Vormonat erheblich verminderte. Von je 10 000 Lebenden starben auf's Jahr berechnet in Dresden 32, in Stuttgart 33, in Berlin 56, in Ham⸗ burg 70, in München 72 Säuglinge. Akute Darmkrankheiten

haben meist wie in Berlin, Hamburg, Altona, Dresden, Straßburg,

Wien, Paris, London, St. Petersburg u. a. weniger, nur in Breslau, Magdeburg, München, Leipzig etwas mehr Sterbefälle veranlaßt, als in Vormonat. Dagegen stieg die Sterblichkeit der höheren Altersklassen, zumeist wohl in Folge der zahlreicheren Todesfälle, welche die in ganz Europa herrschende anhaltend kältere Witterung auf das Vorkommen von akuten Entzündungen der Athmungs⸗ organe ausübte, welche besonders in Berlin, Breslau, Hamburg, Altona, Danzig, Köln, Barmen, Krefel, Magdeburg, Leipzig, Braunschweig, Wien, Paris und namentlich in London und den größeren englischen Städten, ferner in Kopenhagen, Warschau, St. Petersburg u. a. O. eine bedeutende Zahl von Opfern forderten. Auch Lungenschwindsucht führte häufiger zum Tode. 1

Von den Infektionskrankheiten wurden Sterbefälle an Masern, Diphtherie und Unterleibstyrhus weniger, an Scharlach, Keuchhusten und Pocken mehr mitgetheilt als im Vormonat. Mafern bherrschten in Karlsruhe, Straßburg, Amsterdam, Paris, London, Glasgow, Wien und seinen Vororten, und in ganz hervor⸗ ragender Weise in Stockholm, wo in der Berichtszeit allein 245 Sterbefälle an Masern gemeldet wurden. In Elberfeld, Köln, Fürth, München, Nürnberg, Brüssel, Prag, St. Peters-⸗ burg war die Zahl der gemeldeten Todesfälle eine nur mäßige und meist kleiner als im Vormonat. Im Dezember des verflossenen Jahres herrschten Masern auch in Lausanne und in New⸗ York. Zabhlreiche Erkrankungen an Masern kamen aus Breslau, München, Nürnberg, Wien, Budapest, Stockholm, Kopenhagen und aus den preußischen Regierungsbezirken, Arnsberg, Düsseldorf, Lüne⸗ burg, Minden, Osnabrück, Posen und Stettin zur Anzeige. Das Scharlachfieber bat in Breslau, Frankfurt a. O., Chemnitz, Cherson, Glasgow, Paris, Wien mehr, dagegen in London, Liver⸗ pool, Odessa, Stockholm, St. Petersburg, Warschau weniger Todesfälle als im Dezember hervorgerufen. Auch in Moskau, Brooklyn, Chicago, New⸗York erlagen im Dezember dem Scharlachfieber viele Personen. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war auch in diesem Monat eine große, doch vielfach eine kleinere als im Vormonat, wie in Berlin, Breslau, Duisburg, Erfurt, Hannover, Kiel, Köln, Königsberg, München, Nürnberg, Augsburg, Dresden, Leipzig, Cann⸗ statt, Amsterdam, Kopenhagen, Krakau, London, Odessa, Prag, Stock⸗ holm, Triest, Venedig, Warschau, Wien und seinen Vororten, Kairo. Dagegen hat in Magdeburg, Stettin, Chemnitz, Hamburg, Budapest, Pilsen und Alexandrien die Zahl der Sterbefälle zugenommen und blieb in Frankfurt a. M., Linden bei Hannover, Osnabrück, Bamberg, Stuttgart, Mainz, Christiania, Paris, St. Petersburg fast die gleich große wie im Dezember. In Genf, Moskau, Brooklyn, Chicago, New⸗York, St.Louis und San Francisco forderte die Diphtherie im Dezember gleich⸗ falls viel Opfer. Das Vorkommen von Unterleibstyphus blieb auch in diesem Monat ein beschränktes; in keiner größeren deutschen Stadt waren Todesfälle an Unterleibstyphus häufig; aus Berlin, Wien, Warschau kamen nur sehr wenig Todesfälle zum Bericht; auch in Paris, London, Petersburg wurde die Zahl derselben geringer. An Flecktyphus kamen vereinzelte Todesfälle aus Thorn (durch 1 Ortsfremden dahin verschleppt), Altendorf, Amsterdam, Warschau, Alexandrien zur San Franzisco und Moskau (im Dezember) 12 bezw. 25. Er⸗ krankungen waren im Herzogthum Braunschweig und im Re⸗ gierungs⸗Bezirk Osnabrück vereinzelt, aus dem Regierungs⸗Bezirk Posen kamen 4, aus Petersburg 21 zur Kenntniß. Dem Rückfallfieber

erlagen in Moskau (Dezember) 1, in St. Petersburg 15 Personen.

Erkrankungen waren in St. Petersburg sehr zahlreich, auch aus dem Regierungsbezirk Marienwerden wurden mehrfache Erkrankungen mit⸗ getheilt. An Genickstarre kam aus St. Petersburg 1, und aus dem Monst Dezember aus Brooklyn 5, Cincinnati und New⸗York je 6, aus Chikago 12 Todesfälle zum Bericht. Vereinzelte Erkran⸗ kungen zeigten sich in Berlin, Kopenhagen und im Regierungsbezirk Schleswig, mehrfache im Regierungsbezirk Posen. Sterbefälle an Keuchhusten waren in Berlin, Köln, Edinburg, Glasgow, Kairo, Paris und London häufiger, in Amsterdam und Liverpool seltener als im Dezember. Erkrankungen waren in Berlin, München, Hamburg, Wien, Kopenhagen zahlreich. An Tollwuth wurden aus dem Reg.⸗Bez. Posen 2 Erkrankungen gemeldet. Grippe zeigte sich in Kopenhagen nicht selten, aber mit durchwegs günstigem Verlauf. An Rotz starb in London 1 Person. Pocken haben in Brünn, Lemberg, Pilsen, Lyon, Bombay je 1, in Kairo (Dezember) 2, in Paris und Venedig je 5, in Prag 7, in Wien 17, in Warschau 22, in Brüssel 25, in den Vororten Wiens 28, in St. Petersburg 30, in Cherson 52 Opfer gefordert. Im Dezember erlagen auch in Rom 2, in Madras und San Francisco je 3, in Turin 5, im November in Lissabon 73, im Oktober in Rio de Janeiro 34, im September in Marseille 55 Personen den Pocken. Erkrankungen an Pocken wurden aus der Berichtszeit aus dem Regierungsbezirk Aachen 1, aus Breslau 2, aus Berlin und Budapest je 3, aus Kopenhagen 37, aus Wien 48, aus St. Peters⸗ burg 81 bekannt. Die Cholera herrschte bis zur Mitte des Monats Januar in den syrischen Vilajets Aleppo, Beirut, Adana, Mamuret el Aziz und Diarbekir. Zu Ende des Monats war die Hahl der gemeldeten Sterbefälle jedoch nur noch eine geringe; dagen kamen aus der Stadt Tripolis einige Cholerafälle zur Kennkniz.

Mannigfaltiges.

Budapest, 10. März. Die Lage der Stadt ist Angesichts des einer Meldung des „H. T. B.“ sehr kritisch. Budapest befindet sich zwischen zwei Eisbarrièren. Sollte der Eisstoß von Waizen eher abgehen als derjenige von Erczic, so dürfte eine Ueberschwemmung unvermeidlich sein. Die Nachrichten vom Waag⸗ thal lauten ebenfalls recht bedenklich. Den Pionieren gelang es

bisher nicht, die Eisbarrikade bei Szered zu sprengen. Szered, Zele

und Szilard sind überschwemmt.

London. Der Schneesturm, welcher am Montag England heimgesucht hat, ist, den Meldungen englischer Blätter zufolge, der schlimmste seit dem Jahre 1881 gewesen. Der Schiffs⸗ wie der Eisenbahnverkehr wurde durch denselben vielfach völlig brachgelegt. Die Herzogin von Edinburg S am Montag Abend um 6 Uhr von Dover nach Calais zu fahren. Das Wetter war aber

derrt, daß sich die Prinzessin entschloß, in Dover zu bleiben. Nur 30 Fahr-⸗

ostdampfers „Victoria“, welcher aber die ganze Nacht mitten im Kanal beilegen mußte, weil gegen den Schneesturm nicht anzukommen war. Erst am Morgen konnte die „Victoria“ ihre kurze Feß⸗ nach dem französischen Gestade fortsetzen Der Postdampfer von Calais fuhr am Montag Abend gar nicht ab und die Fahrgäste waren genöthigt, sich in den dortigen Gasthäusern einzuquartieren. Der Postdampfer von Ostende kam am Dienstag Morgen zwar in England an, aber um viele Stunden verspätet. Er hatte nur fünf Fahrgäste, alte Reisende, welche versicherten, daß das Wetter im Kanal niemals so stürmisch gewesen sei. Das Rettungs⸗ boot von Littlestone schlug um und sieben Küstenwächter ertranken Bei den Gunfleet⸗Sandbänken strandete am Montag ein Schooner Die Besatzung flüchtete und wurde von dem Rettungsboot von Walton⸗on⸗Naze gerettet. Der Dampfer der Great Eisenbahn konnte am Dienstag Morgen seine Fahrt

den Kanal⸗Inseln nicht antreten. Nicht weniger als die Schiff fahrt litt unter dem furchtbaren Wetter der Eisenbahn

gäste gingen an Bord des

Rath und Hülfe suchen. Solchen legt er die ganze Größe der an den Kindern zu erfüllenden Pflichten warm ans Herz, erweist ihnen aber

Edinburg und Odessa nennen wollen, blieb die Sterblichkeit eine mäßig hohe (etwas über 20,0 pro Mille). Hohe Sterblichkeitsziffern

Serkehr. Eine englische Meile von Sandgate blieb der von

ue“ 1“

London kommende Zug Montag Abend in dem fünf Fuß hohen Schnee stecken. Erst am Dienstag Morgen gelang es, ihn freizu⸗ machen. Die Fahrgäste erfroren halb. Zwischen Southampton und London wurde ein Zug in einem tiefen Durchstich auf der Strecke von Winchester nach Farnham eingeschneit. Die Great Western⸗Eisen⸗ bahn konnte am Dienstag Morgen keine Züge über Salisbury hinaus 8 fabren lassen. Bei Beacon Hill lag der Schnee 8 Fuß hoch und 3 Lokomotiven konnten einen Lokalzug nicht von der Stelle bewegen. 8 Der Eingang des Tunnels zwischen Weymouth und Dorchester schneite vpöllig zu. Die ganze Montag⸗Nacht konnte kein Zug den Tunnel

passiren. In Monmouthshire mußte der Postverkehr auf der Land⸗ straße eingestellt werden. Die Taff und Rhinney⸗Eisenbahn in Wales konnte keine Züge fahren lassen. Dennoch gab es bei all' dem Un⸗ wetter einen glücklichen Strich Landes, welcher verschont blieb. In Nord⸗Lancashire blieb der Himmel heiter und wolkenlos. Es wehte ein scharfer Ostwind, aber Schnee fiel nicht. Auch in Amerika fiel in der Sonntagsnacht und am Montag in den Staaten Minne⸗

sota, Jowa, Illinois und Wisconsin viel Schnee. Ueberall blieben die Eisenbahnzüge im Schnee stecken.

London Aus dem soeben veröffentlichten englischen Zeitungs⸗

adreßbuch geht hervor, daß zur Zeit in Großbritannien und Irland

2234 Zeitungen erscheinen, und zwar 1293 Zeitungen in England,

90 in Wales, 201 in Schottland, 157 in Irland und 23 auf den

britischen Inseln. Die Zahl der illustrirten Journale und Zeit⸗ schriften beträgt einschließlich der Vierteljahrsrevuen 1773.

(P) Christiania, 8. März. Bei dem Fest, das die Kommune Christiania am 2. Juli 1890 zu Ehren Kaiser Wilhelm's II. und des Königs Oskar auf Frognersäteren gab, waren bei den Plätzen der Majestäten zwei Pokale angebracht, welche aus vollkommen reinem norwegischen Krystallglas angefertigt und dem Zweck entsprechend ornamentirt waren. Da die hohen Gäste gestatteten, daß ihnen diese Becher als Erinnerung an diese Begebenheit zugestellt werden konnten, so hat das Festcomité beide Pokale mit norwegischen und lateinischen Inschriften versehen und für dieselben sehr schöne mit rothem Sammet gefütterte Mahagoni⸗Etuis anfertigen lassen. Der für König Oskar bestimmte Pokal wurde ihm in diesen Tagen von dem Bürgermeister überreicht; König Oskar bat, dem Festcomité seinen Dank für den Pokal auszusprechen, der als eine Zierde im Königlichen Schloß auf⸗ bewahrt werden solle. Der Pokal ist 39 cm hoch, mit Deckel versehen und zeigt auf der einen Seite in matter Gravirung die Namenschiffre des Königs mit der Königs⸗ krone darüber, auf der anderen Seite das Wappen Norwegens. Die Zwischenräume nach beiden Seiten sind mit Ornamenten im Re⸗ naissancestil mit nordischen Motiven ausgefüllt: um den Seitenrand des Namensschildes schlingen sich Drachenköpfe, die nach jeder Rich⸗ tung in Spiralen auslaufen; diese enden in kleinen Rosetten, welche sich um eine größere Mittelrosette im Innern der Hauptspirale sym⸗ metrisch sammeln. Der Stengel der Letzteren wird von stilisirten Akanthus⸗ blättern umschlungen und an der oberen Seite, nach der Namenschiffre und dem Reichswappen hin, schießen naturalistisch geformte Lorbeerblätter empor. Auch der Fuß und der Deckel sind entsprechend verziert.

Der für Seine Majestät den Kaiser Wilhelm bestimmte Pokal zeigt die Namenschiffre mit Kaiserkrone darüber und das deutsche Reichswappen. In der Inschrift am Rande steht hier: NORVAGORVM. Dieser Pokal soll jetzt dem Gesandten der ver⸗ einigten Reiche in Berlin mit dem Ersuchen zugesandt werden, Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser überreichen zu wollen.

„(F) Christiania, 9. März. Die norwegische Robben⸗ fängerflotte ist in diesen Tagen nach dem nördlichen Polarmeere abgegangen. Die Flotte besteht im Ganzen aus 25 Dampfern von 6344 Tons Tragfähigkeit und hat eine Besatzung von 1110 Mann.

New⸗York, 7. März. In Tacoma, Ellensburg und anderen Orten längs der Northern Pacific⸗Eisenbahn wurden gestern Erdstöße gespürt, welche 1 bis 10 Sekunden dauerten.

„New⸗York, 10. März. Der Staat Mississippi ist während der ganzen vergangenen Woche, von einem beispiellosen Regenfall heimgesucht worden, sodaß seit Sonnabend die Eisen⸗ bahnverbindung mit Pickens stockt. Der große „schwarze Fluß“ ist in rapidem Steigen begriffen und hat bereits alle Brücken, welche über ihn gebaut waren, mit einer einzigen Ausnahme fortgerissen. Von dem Geleise der Illinois Central⸗Eisenbahn sind die Schienen auf meilenlange Strecken weggeschwemmt. Der durch die Fluthen ange⸗ richtete Schaden wurde noch durch einen Cyklon vermehrt, welcher

Anzeige, aus Krakau 2, aus Petersburg 3, aus

gung unterm 16. März 1881 erlassene und zuletzt

170505]

Western⸗

Paris, 11. März.

vier Leichen unter den Trümmern aufgefunden.

ris Nach einer Meldung des „Temps“ aus Tunis ist in Menzel bei Gabes die Synagoge eingestürzt, wobei eine größere Anzahl Kinder verschüttet wurde.

Die Zeichnungen zu diesen Verz Harald Olsen ausgeführt.

Bisher wurden

Am Fuß der Pokale steht eingravirt: „Frognersaeteren den 2. Juli 1890“, und längs des oberen Randes liest man zwischen zwei matten Streifen folgende lateinische Inschrift: SEMEL. A. TE. EXHAVSTVM. SEMPER. TIBI. SERVIRE. VELIM MNEMOSYXNON- CHRISTIANIENSE.

ierungen sind von dem Architekten

gemeldet.

Sonnabend Nacht mit verheerender Gewalt über die Grafschaft Madison daherbrauste und mehrere Menschenleben kostete, liche Unheilsnachrichten werden auch aus anderen Theilen des Staats

Aehn⸗

. Untersuchungs⸗Sachen.

. Aufgebote, Zustellun en u. dergl.

. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 8 Versaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. . Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise. .

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

v111““ I1“

1) Untersuchungs⸗Sachen.

70619] Steckbrief. Gegen die Schmiedegesellen:

1) Emil Gerber, geboren am 7. September

1865 zu Thonberg bei Leipzig,

2) Friedrich Spangenberg, geboren in Stern⸗

berg, Mecklenburg⸗Schwerin, am 9. März 1870,

„Beide zuletzt in Ketzin aufhältlich,

welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen

Beleidigung ꝛc. in den Akten J. 2387/90 verhängt.

Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in

das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern.

Ppotsdam, den 25. Februar 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[70618] Steckbriefs⸗Erledigung. Deer in den Untersuchungsakten J. II. d. 824/80 gegen den Sattler Stanislaus Leszeynski aus Konarski wegen Unterschlagung unterm 16. März 1881 erlassene und zuletzt am 27. Februar 1886 Seitens des Königlichen Amtsgerichts I., Abthei⸗ lung 83, zu Berlin erneuerte Steckbrief wird hier⸗ mit zurückgenommen. Berlin, den 3. März 1891. Staatsanwaltschaft beim Königl. Landgericht I.

70617] Steckbriefs⸗Erledigung. Der in den Untersuchungsakten J. II. d. 824/80 eee die verehelichte Sattler Leszeyuski, Antonie, geb. Olszynska, aus Bromberg wegen Unterschla⸗

am 27. Februar 1886 Seitens des Königl. Amts⸗ gerichts I. Abtheilung 83 zu Berlin erneuerte Steck⸗ brief wird hiermit zurückgenommen. Berlin, den 3. März 1891. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

170305] Bekanntmachung.

Der hinter dem Losmannssohn Martin Nopens von Skirwieth unterm 13. Januar cr. erlassene Steckbrief ist erledigt. D. 109/90.

Ruß, den 2. März 1891. Königliches Amtsgericht.

Das gegen den Handelsmann Baruch Bakalasch aus Pilica in Stück 224 Nr. 40 573 des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers vom 23. September 1882 unterm 10. August 1882 erlassene Strafvollstreckungs⸗Ersuchen wird hiermit widerrufen. V. D. 324/81. önigshütte, den 4. März 1891. Königliches Amtsgericht.

[70616] Durch Erkenntniß des Großberzoglichen Schöffen⸗ gerichts hieselbst vom 18. März 1887 ist der Lehrer Felix Fischer aus Schönberg wegen Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des St.⸗G.⸗B. rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 50 event. zu einer Haftstrafe von 14 Tagen verurtheilt worden. Wir bitten event. um Mittheilung des Aufent⸗ haltsortes des ꝛc. Fischer. 8 Schönberg i./M., den 7. März 1891. EFroßherzogliches Amtsgericht. 8 GöVoöorr.

.

der Strafsache gegen den Ackerer Alois geboren am 1. Dezember 1867 zu Volkensberg, Sohn von Alois Stempflin und Ursula Wertenberger, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Stempflin des Vergehens gegen §. 69 des Iütitcr. Strufgefegzuche beschuldigt ist, uf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeß⸗ ordnung und §§. 245, 246 der Milit.⸗Strg.⸗Ordg. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Ver⸗ fahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Angeschuldigten mit Beschlag 185 Zu⸗ gleich wird verordnet, daß die Vermögensbeschlag⸗ nahme außer im Reichs⸗Anzeiger noch in der Neuen Mülhauser Zeitung bekannt zu machen sei. Mliülhausen, den 21. Februar 1891. 3 Kaiserlichetz Landgericht, Strafkammer. gez. Rummel. Stenglein. Peters. Zur Beglaubigung:

[70307]

In der Strafsache gegen den Rekrut Alfred Utwiller, heeene am 24. April 1868 zu Brubach, zuletzt daselbst wohnhaft, Fabrikarbeiter, Sohn von Dominik Utwiller und Viktorine Aeby wegen Iöbcs wird, da der Angeschuldigte Utwiller des

ergehens gegen §. 69 des Militär⸗Strafgesetz⸗ buchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §§. 245, 246 Millit.⸗ Str.⸗Ger.⸗Ordnung, zur Deckung der den Ange⸗ schuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strafe und der Kosten des Verfahrens das im Deut⸗ schen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Zugleich wird angeordnet, daß die Vermögensbeschlagnahme außer im Reichs⸗ Anzeiger noch in der Neuen Mülhauser Zeitung be⸗ kannt zu machen sei.

Mülhausen, den 21. Februar 1891.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Rummel, Stenglein, Peters. Zur Beglaubigung:

(L. S.) Der Landgerichtssekretär: Heckelmann.

70620] Beschluß. In der Strafsache gegen Adam Schlaffer, Roth⸗ gerber von Waidhaus, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, wird auf Grund der gepflogenen Erhebungen und amtsanwaltschaftlichen Antrags vom 9. d. M. gemäß §. 332 Abs. 1 d. R. St P. O. das im deutschen Reiche befindliche Vermögen des Adam Schlaffer, bestehend besonders in den Anwesen H.⸗Nr. 82 in Waidhaus und H.⸗Nr. 1

in Ströbl mit Beschlag belegt. 6“

Vohenstrauß, 10. März 1891.

Königliches AmtsgerichF. 1 S. G

Zur Beglaubigung: Oehl, k. Gerichtsschreiber.

[703088 111““

Auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltsch wird das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Fahnenflüchtigen, Rekruten Xaver Decker, geboren den 14. Mai 1870 zu Blodels⸗ heim, Kreis Gebweiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt.

Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ fügung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ sowie im „Gebweiler Kreisblatt“ verordnet.

Colmar, den 5. Februar 1891.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Schneider. Isemann. Dr. Weber.

8 1““ Der Landgerichtssekretär:

8 Diebels. 8

[70311] Beschluß. Auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaf wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Rudolf Glohr, ge⸗ boren den 18. Januar 1869 zu Markirch, Kreis Rap⸗ poltsweiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ fügung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ sowie im „Rappoltsweiler Kreisblatt“ verordnet. Colmar, den 7. Februar 1891. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Schneider. Isemann. Liebler. Beglaubigt:

(L. S.) Der Landgerichtssekretär: Diebels.

[70312] Beschluß. Auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des fahnenflüchtigen Rekruten Johann Karl Riette, geboren den 11. Februar 1869 zu Leberau, Kreis Rappoltsweiler, bis zur Höhe von drei⸗ tausend Mark mit Beschlag belegt. „Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ fügung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ sowie im „Rappoltsweiler Kreisblatt“ verordnet. 8 Colmar, den 7. Februar 1891. 8 Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Schneider. Isemann. Lieble Beglaubigt: (L. S.) Der Landgerichtssekretär: Diebels.

170309] Beschluß.

Auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Wehrmann August Wetter⸗ wald, geboren den 9. Januar 1860 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark

Friedrich Wilhelm Kussin zu Berlin eingetragene, [am Weidenweg (Nr. 75) belegene Grundstück am 5. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem Friedrichstraße

Grundstück

fügung im „Gebweiler Kreisblatt“ verordnet. Colmar, den 11. Februar 1891. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Schneider. Isemann. Lieble Beglaubigt: (L. S.) Der Landgerichtssekretär: Diebels.

2

[70310] „Auf Antrag der wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Franz Josef Metzger, eboren den 9. Oktober 1870 zu Markirch, Kreis Rappoltsweiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt. „Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ fügung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ sowie im „Rappoltsweiler Kreisblatt“ verordnet. Colmar, den 7. Februar 1891. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. . gez. Schneider. Isemann. Liebler. Beglaubigt: (L. S.) Der Landgerichtssekretär: Diebels.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[70333] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 153 Nr. 6813. auf den Namen des Conditors Friedrich Handke hierselbst eingetragene, in der Swinemünderstraße, angeblich Nr. 72, belegene Grundstück am 5. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist bis zum 1. April 1892 mit 6,42 Reinertrag und einer Fläche von 9 a 12 qm zur Grundsteuer, mit 11 380 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer für das Etatsjahr 1892/93 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das ÜUrtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. Juni 1891, Nach⸗ mittags 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 26. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[70632] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 124 Blatt Nr. 5909 auf den Namen des Tischlermeisters

unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd⸗ Saal Nr. 40, versteigert werden. Das ist mit 10000 Nutzungswerth. zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗

geschoß,

Der Landgerichtssekretär: (L. S.) Heckelmann.

mit Beschlag belegt.

Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ sowie im

Beschluß. 8 Kaiserlichen Staatsanwaltschaft

gesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei eststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu schlagg wird am 8. Mai 1891, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an obenbezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.

Berlin, den 3. März 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

170325] Zwangsversteigerung.

Auf Antrag des Landwirths Georg Metzdorf als Benefizialerbe der verstorbenen Gutsbesitzer Georg Friedrich Metzdorf'schen Eheleute zu Friedrichshof soll das zum Nachlasse des Letzteren gehörige, im Grundbuche von Müncheberg BandVIII. Blatt Nr. 351 auf den Namen des Georg Friedrich Metzdorf ein⸗ getragene zu Müncheberg belegene Grundstück, genannt Friedrichshof am 14. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Ort und Stelle zu Friedrichshof zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 403,96 Thaler Reinertrag und einer Fläche von 84,95,80 ha zur Grundsteuer, mit 285 Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervor⸗ ging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten spä⸗ testens im Versteigerungstermin vor der Aufforde⸗ rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der Benefizialerbe widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. Mai 1891, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, verkündet werden.

Müncheberg, den 7. März 1891. Königliches Amtsgericht.

[70324 „In Sachen der Firma August Brandes & Comp. in Hannover, Klägerin, wider den Zeegeleibesitzer C. Träger in Flechtorf, Beklagten, wegen Forde⸗ rung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen Grund⸗ stücke, als: 1) des Anbauerwesens No. ass. 45, 1“ 2) des Wohnhauses No. ass. 48, ““ zu Flechtorf nebst allem Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 13. Fe⸗ bruar 1891 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ ö im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt st, Termin zur Zwangsversteigerung auf Mitt⸗ woch, den 6. Mai 1891, Nachmittags 4 Uhr, vor unterzeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte in der Widdecke’schen Gastwirthschaft zu Flechtorf angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken briefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 6. März 1891.

Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen.

schreiberei ebenda, Fluͤgel D., Zimmer 42, ein⸗

E. Kulemann.

11I1““