1891 / 66 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

haupt nicht vorhanden, sondern findet sich lediglich in einer Aus⸗ führungsverordnung, die ein einzelner Landrath oder Regierungs⸗ Präsident erlassen hat. Eine Bestimmung, daß der Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden soll, daß kein Wechsel des Aufent⸗ halts des Arbeiters eintritt, ist in der von mir erlassenen Verfügung nicht vorhanden.

Was die Ausweisungen anlangt, so habe ich ausdrücklich ge⸗ sagt, daß generell neue Ausweisungen nicht veranlaßt werden; natürlich ist solche für den einzelnen Fall, wo sich ein Aus⸗ länder lästig macht, nach wie vor zulässig. Der Fall, den der Abg. Rickert erwähnt hat, ist mir nicht genau in Erinnerung, ich glaube mich aber nicht zu irren, wenn ich sage, daß ich neue Ermittelungen veranlaßt habe, und daß dieselben voraussichtlich dahin führen werden, daß dem Betreffenden, dem vorläufig das Verbleiben in Preußen gestattet ist, auch in Zukunft das Verbleiben gestattet werden wird. (Bravo! links.) Dann hat der Hr. Abg. Rickert einem Schmerzensschrei über die Verschiedenheit des Kanzleistils und über die Anforderungen, die von den verschiedenen Behörden in dieser Beziehung gestellt würden, hier Ausdruck gegeben. Meine Herren, soweit sich dieser Schmerzensschrei auf die Titulatur des „Hochwohl⸗ geboren“ und „Wohlgeboren“ bezieht, ist diese Frage für mich überhaupt nicht vorhanden. Diese Frage hat für mich ein aktuelles, amtliches Interesse nicht. Es besteht der Grundsatz, daß, wenn überhaupt einmal eine solche Anfrage kommt, eine näheres Eingehen a limine abgelehnt wird. Meine Herren, diese Frage hat meines Erach⸗ tens mehr ein archäologisches Interesse. (Heiterkeit.) Sie ist für mich eine Frage des Geschmacks, und ich überlasse Jedem, was er in dieser Hinsicht als geschmackvoll oder geschmacklos ansehen will. Das gebe ich alerdings zu, daß wie ich mich z. B. aus der Zeit meines Vorbereitungsdienstes erinnere es handelte sich um ein Cirkular an einen Kreistag, in welchem sich Grafen, Freiherren, adelige und bürgerliche Rittergutsbesitzer befanden daß, wenn damals verlangt wurde, nicht bloß einmal, sondern sechsmal solle in dem Kontext der betreffenden Vorladung „Euer Hochgeboren, Hoch⸗ und Wohlgeboren, Hochwohlgeboren und Wohlgeboren“ gesetzt werden, daß eine solche Wendung nicht zu denjenigen gehört, die ich für geschmackvoll erachte.

Was im Uebrigen die einzelnen von ihm zur Sprache gebrachten Fälle anlangt, so ist keiner derselben amtlich zu meiner Kognition gelangt, und ich habe keine Veranlassung gehabt, amtlich mich darüber auszusprechen. In den Zeitungen habe ich auch von diesen Fällen ge⸗ lesen, ich habe mich aber wohl gehütet, Bericht darüber zu erfordern; denn ecs ist nicht angenehm, über derartige Fragen zu entscheiden, die doch immer mehr oder minder zu den Quisquilien zu rechnen und vom Erhabenen mindestens einen Schritt entfernt sind.

An sich aber, meine Herren, muß, glaube ich, daran festgehalten werden, daß für den schriftlichen Verkehr der Behörden bestimmte Formen vorgeschrieben sind. Hierzu gehört, was allerdings nicht irgendwo im Gesetz fixirt ist, aber ganz allgemein gebräuchlich

ist, daß für den schriftlichen Verkehr zwischen der unter⸗ geordneten und übergeordneten Behörde die Berichtsform ge⸗ wählt wird, und für den schriftlichen Verkehr zwischen koordinirten Behörden die Form des Ersuchensschreibens. Nach dieser Richtung hin, glaube ich, wird man eine Aenderung eintreten zu lassen keine Veranlassung haben. Daß dabei nun entsprechend dem Sprach⸗ gebrauch für die Berichtsform das Wort „gehorsamst“, für das Er⸗ suchungsschreiben das Wort „ergebenst“ gebraucht wird, ist that⸗ sächlich richtig. Die Antwort, die der Hr. Abg. Rickert auf die an ihn gestellte Anfrage gegeben hat, ist übrigens meines Erachtens ganz korrekt, indem er gesagt hat: „wenn du keines der beiden Prä⸗ dikate gebrauchst, so machst du dich nicht strafbar, wenn du aber eins brauchst, so darfst du das Wort „ergebenst“ in dem Berichte an die vorgesetzte Behörde nicht brauchen, das paßt sich dafür nicht.“

Diese beiden Worte „ergebenst“ und „gehorsamst“ sind ja, ich möchte sagen, nur die großen, starken Linien in dem Bilde, welches uns im Kanzleistile entgegentritt. Die Finessen des Kanzleistils liegen

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sein noch auf anderen Gebieten. will, was die

Berichtsform anlangt, nur an die heikle Frage der Form und Größe

der Submissionsstriche erinnern (Heiterkeit), und was das Er⸗

suchungsschreiben anlangt, an die Feinheiten des Unterschiedes, ob ich

jemand „ergebenst“ oder „ganz ergebenst“ ersuche, „gefälligst“ oder „sehr gefälligst“ oder „geneigtest“ etwas zu thun.

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„gen (Heiterkeit) Der Hr. Abg. Rickert wird schon ich will ganz von den Prädikaten nicht verkennen, daß ein gewisser Unterschied ist, ihn ersuche, die Nothwendigkeit derartiger Vor⸗ einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen (Heiterkeit), oder ob ich seiner Erwägung anheimstelle, diese Verhältnisse einer nochmaligen Prüfung unterziehen zu wollen (deiterkeit).

Im Uebrigen, meine Herren, meine ich es hat das ja auch der Abg. Rickert mit vielem Geschick gethan —, hat diese Frage den Anstrich einer gewissen Komik. Aber dieser Vorwurf trifft in den von ihm bezeichneten Fällen doch hauptsächlich denjenigen, dessen Männerstolz ihm nicht gestattet, einer ihm übergeordneten Behörde ein Prädikat zu geben, das allgemein gebräuchlich ist (sehr richtig!), welcher sich darauf steift, da, wo der kategorische Imperativ des Ge⸗ horsams vorhanden ist, bloß den Ausdruck seiner „hochachtungsvollen Ergebenheit“ zu gebrauchen. (Bravo! Heiterkeit.)

Abg. Boediker verweist auf die Ueberschwemmungen der Neben⸗ flüsse des Rbeins und bittet den Minister, gegen Wiederholung der⸗ selben Vorkehrungen zu treffen. 1

Minister des Innern Herrfurth:

Ich bin zu meinem Bedauern nicht in der Lage, dem von dem Hrn. Abg. Bödiker geäußerten Wunsche, eine Berücksichtigung, soweit mein Ressort dabei in Frage kommt, in Aussicht zu stellen.

Ich bemerke zunächst, daß Anträge auf Gewährung von Noth⸗ standsbeihülfen für die Ueberschwemmten der Sieg an die Staats⸗ regierung, insbesondere an mich, nicht gelangt sind. Aber, meine Herren, wenn dies auch der Fall gewesen wäre, so würde nach den Erfahrungen, die die Königliche Staatsregierung bei den übrigen Nothstandsgesetzen gemacht hat, dieselbe nicht und am Wenigsten für diesen Spezialfall in der Lage gewesen sein, ihrerseits in gleicher Weise, wie dies früher geschehen ist, vorzugehen.

Meine Herren, es handelt sich bei den Ueberschwemmungen der Sieg in gleicher Weise, wie bei einer Anzahl ähnlicher Ueberschwem⸗ mungen kleiner Flüsse ich nenne die Eder, die Ruhr, die Lenne, die Emscher wesentlich um lokale Schäden in einem Umfange, daß

ihnen durch die freiwillige Liebesthätigkeit und durch das Eintreten der nachbarlichen Verbände des Kreises und der Provinz Abhülfe ge⸗

absehen wenn ich schriften

schaffen werden kann. Ich selbst bin nicht im Besitz von Disposi⸗ tionsfonds, welche eine irgendwie ausgiebige Beihülfe zu geben mir gestatten würden; es würde überhaupt nur möglich sein hier Aushülfen zu schaffen entweder durch kleinere Beträge, welche bei Seiner Ma⸗ jestät aus Allerhöchsten Fonds erbeten werden könnten, oder aber, wo es sich um Beträge handelt, wie sie der Hr. Abg. Bödiker genannt hat, durch den Erlaß eines Nothstandsgesetzes. Und, meine Herren, diesen Weg be⸗ schreiten wir nicht wieder, soweit es sich nicht um Schäden von solcher Größe handelt, daß die nachbarlichen Verbände des Kreises und der Provinz auszuhelfen außer Stande sind. Ich erinnere daran, daß zunächst, soweit mein Ressort in Frage kommt, es sich um die Beihülfe an einzelne durch die Ueberschwemmung in ihrem Haus⸗ und Nahrungsstande geschädigte Personen, welche hülfsbedürftig ge⸗ worden sind, handeln kann. Hier hat, insoweit als die freiwillige iebesthätigkeit nicht aushelfen kann Gott sei Dank ist dieselbe in

hohem Maße vorhanden, daß der weitaus größte Theil dieser Schäden auf diese Weise in solchen Fällen gedeckt wird —, zunächst auf Grund gesetzlicher Verpflichtangen der Ortsarmenverband einzu⸗ treten und, soweit dieser nicht dazu im Stande ist, der Landarmen⸗ verband, das ist also in der Regel die Provinz. Meine Herren, diese Bestimmung des §. 36 des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz scheint eigentlich nur auf dem Papiere zu stehen. Wir haben nach den Ermittelungen, die ich bei den Vorarbeiten zu der Landgemeindeordnung für die Ost⸗ provinzen veranlaßt habe, festgestellt, daß die Ortsarmenverbände Beträge von mehr als 45 Millionen Mark für Armenzwecke geleistet haben, und daß auf Grund der Beihülfe⸗Verpflichtung der Land⸗ armenverbände noch nicht 1 ½ pro Mille dieser Summe, nämlich 65 000 gezahlt worden sind. Das zeigt, daß man von dieser ge⸗ setzlichen Bestimmung nicht ausgiebig und nicht ausreichend Gebrauch gemacht hat. Wird in einem solchen Falle, wie Hr. Abg. Bödiker ihn schildert, durch die Ueberschwemmung eine Gemeinde so hart betroffen, daß sie nicht mehr in der Lage ist, den an sie heran⸗ tretenden Verpflichtungen in Betreff der Hülfsbedürftigen zu genügen, so hat eben der Landarmenverband einzutreten. Soweit es sich um die Schädigung an Brücken, Wegen, Kommunikationen handelt, ist es Sache des Kreises einzutreten. Daß auch hier der Staat mit seinen Meliorationsfonds, soweit es sich um Meliorationszwecke handelt, um Aufforstungen, um Wasserregulirungen, Beihülfe leistet, versteht sich von selbst. Ich glaube, daß die Anträge, die dann aber nicht an mich, sondern an die Herren Ressort⸗ Chefs zu richten sind, dort wohlwollende und, soweit die Mittel es gestatten, ausgiebige Berücksichtigung finden werden. Von meinem Standpunkte als Nothstands⸗Minister kann ich aber nur ringend bitten, daß die Herren davon absehen, einen Nothstand zu organisiren, sie thun damit den betroffenen Bevölkerungen den allerschlechtesten Gefallen. (Bravo!)

Abg. von Kölichen weist darauf hin, daß die Nothstandsgelder aus früheren Jahren im Kreise Bunzlau noch nicht ausgezahlt seien, während dies in den anderen Kreisen der Fall sei. Dadurch seien verschiedene Verbesserungen im Rückstand geblieben.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Haase erklärt, daß an der Ver⸗ ögerung schuld sei der Umstand, daß die Liquidationen zuerst beim Ministerium der

Daß auch

Landwirthschaft eingereicht seien. Abg. von Schalscha: Bei den Ausweisungsmaßregeln spiele ein es Stück Polenfurcht mit; von dieser Polenfurcht scheine sich der ster etwas freigemacht zu haben. Die Zulassung einzelstehender ter reiche nicht aus; diese seien schwerer zu fesseln als Familien. ie könne ein Arbeitgeber Garantien für die Familien übernehmen, Unter den Sachsengängern befänden sich au

nicht kenne? 1g athete Leute. Die durch die Ausweisungen und Auswanderungen Staats⸗

ffenen Lücken durch die jetzigen Maßregeln der regierung üllt. Die Einwanderung der Arbeiter aus g nicht organisirt, aber wenigstens nicht

Russisch⸗Polen

behindert werden. Die Unzufriedenheit habe die östlichen Provinzen

entvölkert. Die Civilehe und die schlechte Organisation der Orts⸗ weit vom Orte sei

polizei, deren Sitz oft t vom L. fernt hätten Un⸗ zufriedenheit wachgerufen. Die Distriktskommissarien hätten ferner

eden 2 keine genügende Entschädigung für Porto, sodaß sie viele Briefe unfrankirt sendeten.

Minister des Innern Herrfurth: Abg. von Schalscha gegenüber muß

belstand in der Provinz Posen

ie Standesämter und die Bu reaus

dort in den Händen

kommissare liegt, von einem großen Theile der Eingesessenen nur unter Zurücklegung weiter Entfernungen erreicht werden können. Diesem Uebelstand kann aber nicht anders abgeholfen werden als dadurch, daß die Zahl der Distriktskommissare sehr erheb⸗ lich vermehrt wird, denn wir haben in der Provinz Posen kein anderes Material weder für die Wahrnehmung der standesamtlichen Geschäfte noch für die Geschäfte der Ortspolizeiverwaltung. Nun ist aber eine Vermehrung der Zahl der Distriktskommissare eine Frage, die von Jahr zu Jahr für einzelne Kreise wieder auftaucht und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nach Möglichkeit berücksichtigt wird eine kostspielige Sache, um so kostspieliger, nachdem wir die Gehälter der Distriktskommissare sehr erheblich vor einigen Jahren erhöht haben. Soweit es irgend thunlich und ohne Beeinträchtigung sonstiger dringenderer Bedürfnisse möglich ist, wird auch nach dieser Richtung Sorge getragen werden. Insbesondere wird auch, was die von Hrn. von Schalscha angeregte Frage der Fixirung der Porto⸗

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ich anerkennen, in der Hinsicht der Ortspolizei⸗

Verwaltung, der Distrikts⸗

auslagen betrifft, sofern der Nachweis der Unzulänglichkeit geliefert werden sollte, eine Abhülfe geschaffen werden.

Im Uebrigen möchte ich mit Bezugnahme auf die Eingangsworte des Hrn. von Schalscha nur erwähnen: ich brauche die Mahnung nicht, mich von der Polenfurcht zu erholen. Daß das nicht nöthig ist, glaube ich dadurch bewiesen zu haben, daß ich im ersten Jahre meiner Thätigkeit als Minister die neue Organisation für die Provinz Posen eingeführt habe, ein Vorgehen, welches eben darauf beruht, daß von Polenfurcht in der preußischen Staatsregierung gegenüber den Polen nicht die Rede sein kann. (Bravo!)

Abg. Rickert: Seine Ausführungen über Formelunwesen seien kein Schmerzensschrei gewesen. Aus der Welt sei die Sache noch nicht geschafft, denn es seien Leute mit Ordnungsstrafen belegt worden, weil sie das „Gehorsamst“ nicht geschrieben hätten.

Abg. Strombeck tritt für eine Gehaltsaufbesserung der ein, die im Anschluß an die Aufbesserung der Ge⸗

älter der mittleren Beamten erfolgen müsse.

Minister des Innern Herrfurth:

Ich kann mit den Ausführungen des Hrn. Abg. von Strombeck

das Titel⸗ und

sichere Erwartung aus, daß, sobald die Mittel vorhanden sind, auf dem Wege, den wir für die Unterbeamten und für die Kanzleibeamten beschritten haben, weiter zu gehen, sobald die Möglichkeit vorliegt, für die mittleren und Subalternbeamten eine Gehaltserhöhung ein⸗ treten zu lassen, daß dann auch und dabei bin ich im Einverständniß mit dem Vertreter des Finanz⸗Ministeriums die vom Hrn. von Strombeck bezeichneten Kategorien von Beamten in erster Linie ihre volle Berücksichtigung finden werden.

Das Gehalt des Ministers wird genehmigt. Beim Kapitel „Landräthliche Behörden und Aemter“ bittet Abg. von Meyer (Arnswalde) um eine Statistik darüber, wie viel Landräthe vor der Kreisordnung von 1872 auf Gütern an⸗ gesessen gewesen seien und wie viel es jetzt seien. Als Gutsbesitzer werde der Landrath ohne Weiteres der Vertrauensmann des Kreises. Das Ergebniß der Statistik werde nicht sehr günstig sein, die Zahl der angesessenen Landräthe werde eine sehr viel kleinere geworden sein. Nicht das Gehalt der Landräthe solle man erhöhen, sondern nur die Dienstunkosten. Wenn für die Ausführung der Inbaliditätsversicherung den Landräthen 100 Hülfskräfte und ein Zuschuß von 350 000 gegeben werden solle, so sei das zu wenig. Die Unkosten würden für die Landräthe sehr viel erheblicher sein, als 720 durchschnittlich, die auf jeden Landrath entfielen. Die Vergütungen für Portounkosten seien durchaus nicht genügend. Daß der Landrath auch vom Kreise Bureaukosten erhalte, sei eine schlechte Einrichtung; der Landrath solle nicht darauf angewiesen sein, deswegen mit dem Kreise zu handeln. Minister des Innern Herrfurth:

Den letzten Ausführungen des Hrn. Abg. von Meyer kann ich meinerseits nur beitreten. Es ist meines Erachtens ein unerwünschtes Verhältniß durch die Kreisordnung insofern geschaffen, als die Kosten für die Kreisausschuß⸗Verwaltung nicht vom Staat ge⸗ tragen und dem Landrath in einer Summe öüberwiesen werden, sondern daß der Landrath veranlaßt worden ist, sich mit dem Kreis darüber auseinanderzusetzen, ob dieser die Kosten der Kreisausschuß⸗Verwaltung in natura tragen oder sich mit dem Landrath darüber einigen will, daß Letzterer die Kreisausschuß⸗Verwaltung ganz oder theilweise in Entreprist nimmt. Ich trete dem Hrn. Abg. von Mevyer darin bei, daß in gewissen Fällen der Landrath dabei zu gut wegkommt, der Andere dagegen zu schlecht. Beides ist nicht erwünscht, aber eine Aenderung können wir im Verwaltungswege nicht eintreten lassen; wir müssen, um eine Basis für eine Aenderung zu gewinnen, in eine Abänderung sämmtlicher bestehenden Kreisordnungen und demnächst auch, wie der Hr. Abg. von Meyer ganz richtig angeführt hat, der Dotationsgesetze eintreten.

Was die Frage einer Verbesserung der pekuniären Stellung de Landräthe anlangt, so bin ich auch darin mit ihm einverstanden. Er hat ja auch anerkannt, daß in dem diesjährigen Etat durch die neue Beantragung einer Summe von mehr als einer halben Million sehr viel geschehen ist. Meine Herren, ob das ausreichend sein wird, weiß ich nicht, das wird aber Hr. von Meyer zur Zeit ebenso wenig wissen; denn wir wissen noch nicht, wie sich der Umfang der Bureauarbeiten und der Mühewaltungen der Landräthe für die Alters⸗ und Invaliden⸗ versicherung gestalten wird, in welchem Maße es nothwendig werden wird, daß der Landrath einen besonderen Beamten für diese Arbeiten sich engagirt und welche Kosten er dafür aufwenden muß.

Im Uebrigen, glaube ich, ist schon dadurch sehr erheblich geholfen, daß für hundert Stellen die Kosten für neu an⸗ zustellende staatlich besoldete Bureau⸗Hülfsarbeiter bewilligt und daß außerdem 350 000 zur Verstärkung der Bureaukosten verwendet werden, von denen diejenigen Landräthe, welche die Bureau⸗ arbeiten bekommen, natürlich in viel geringerem Maße werden berück⸗ sichtigt werden wie diejenigen, welche keine solche Bureauhülfsarbeiter erhalten.

Endlich habe ich, da die Zahl der unbesoldeten Regierungs⸗ Assessoren thatsächlich in solchem Umfange wächst, daß ich, wenn nicht die Steuergesetze jetzt einen erheblichen Abzug für jüngere Beamte gäben, geradezu in einen embarras de richesse mit diesen Assessoren rathen würde, eine Einrichtung dahin getroffen, daß größeren Land⸗ rathsämtern, sofern der Landrath es wünscht, ein Regierungs⸗ Assessor beigeordnet worden ist, also ein zweiter Beamter, der nach seiner Anleitung an den Landrathsgeschäften sich betheiligt. Eine der⸗ artige Einrichtung ist zur Zeit bereits bei sechsig Landräthen getroffen, und nach den Mittheilungen, die mir von den betreffenden Landräthen zugegangen sind, hat sich diese Einrichtung überall vollständig bewährt.

Was endlich die von dem Hrn. Abg. von Meyer verlangte Statistik anlangt, so ist es ja daß von dem furor statisticus auch der Hr. Abg. von Meyer einen großen Theil mit abbekommen hat, denn er ist der Vater einer Statistik, die jetzt einen dauernden Bestandtbheil unserer amtlichen Statistik bildet, der Brandstatistik, und ich glaube, er hat auch ein Recht, stolz darauf zu sein, denn diese Statistik ist von einem großen praktischen Werth gewesen. Den praktischen Werth der Statistik, die er in Betreff der Landräthe jetzt verlangt, vermag ich allerdings zur Zeit nicht zu erkennen, und deshalb hin ich auch nicht in der Lage, ihm nach der Richtung hin die Anstellung einer solchen Enquete zuzu⸗ sichern. Läßt sich aber die Aufstellung aus den Akten ohne große Schwierigkeiten machen, so bin ich gern bereit, ihm den Gefallen zu thun.

Abg. Szmula verlangt, daß die Amtsvorsteher in der Mitte ihres Bezirks wohnten, daß ferner die leistungsunfähigen Gemeinden unterstützt würden, wenn sie Kosten für kommissarisch eingesetzte Amts⸗ vorsteher zu tragen hätten.

Abg. von Rauchhaupt dankt dem Minister für die Vermehrung der Unkostenentschädigung der Landräthe, hält aber den Betrag von 350 000 für nicht ausreichend, um die Portounkosten zu decken, welche durch die Invaliditätsversicherung hervorgerufen würden. Besser würde es sein, wenn der preußische Staat gegen Zablung eines Pauschquantums die Portofreiheit für diese Sendungen herbeiführen wolle, denn sonst würden die Landräthe bei mangelhafter Porto⸗ entschädigung wieder zu den alten Beförderungsgelegenheiten durch die alten Butterweiber u. s. w. zurückkehren müssen. 2

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Haase; Die Gewährung eines Portopauschquantums für die Landräthe sei zurückzuführen auf Erinnerungen der Ober⸗Rechnungskammer bezüglich der Porto⸗ liquidationen der Landräthe. Ob die Summe von 350 000 für Portoentschädigung ausreiche, lasse sich erst aus der Erfahrung ersehen. Mit der Post sei eine Einigung wegen der Portofreiheit nicht erzielt worden, weil die Forderungen des Reichs⸗Postamts nicht hätten zugestanden werden können. 8 1 8

Die Gründung des Reichs könne fast

Abg. von Schalscha: De. dung ch 1 traurig stimmen, wenn man sehe, daß mit dem Staatssekretär Der Staatssekretär

von Stephan eine Einigung nicht zu erzielen sei. von Stephan scheine ein sehr geriebener Geschäftsmann zu sein. Redner empfiehlt die Beseitigung der Einrichtung der Kreisboten, welche der heutigen Verkehrstechnik nicht mehr entspreche.

Das Kapitel „Landräthliche Behörden“ wird genehmigt;

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richtig,

mich nur Wort für Wort einverstanden erklären, und ich spreche die

ebenso die Kapitel Polizeiverwaltung in Berlin und in den

Provinzen, Distriktskommissarien, Landgendarmerie und all⸗ gemeine Ausgaben.

Bei dem Kapitel: Strafanstalts⸗Verwaltung tritt Abg. Schmelzer für die Aufbesserung der Lage der Gefangen⸗ aufseher ein. W“ 8

Minister des Innern Herrfurth:

Ich erkenne an, daß der Dienst der Strafanstalts⸗ Unterbeamten zu den schwierigsten und unangenehmsten und zu gleicher Zeit verantwortungsvollsten gehört, die wir überhaupt in unserem Staate haben. Aber, meine Herren, bei der Natur des Strafanstaltsdienstes ist eine größere Beschränkung der Zeitdauer nur dann möglich, wenn eine größere Zahl von Strafanstaltsbeamten an⸗ gestellt wird. Ohne Aufsicht können und dürfen die Ge⸗ fangenen nicht bleiben. Bis jetzt sind die Mittel dafür flüssig gemacht worden, daß die pekuniäre Lage dieser Strafanstalts Unter⸗ beamten erheblich verbessert worden ist; dieselben sind durchschnittlich um 150 ℳ, um etwa 14 % iöres bisherigen Gehalts, gestiegen. Es würde mir sehr erfreulich sein, wenn die Mittel beschafft werden könnten, um die Zahl derselben soweit zu vermehren, daß sie in ihrem schweren Dienst einigermaßen erleichtert werden könnten. Es würde das auch dazu dienen, daß künftig mehr Leute sich zu diesem Dienst melden. Denn ich muß allerdings zugestehen, daß in Folge des schweren Dienstes es jetzt sehr schwierig ist, den richtigen und geeig⸗ neten Ersatz für die abgängigen Strafanstalts⸗Unterbeamten zu er⸗ halten.

Abg. Freiherr von Heereman klagt darüber, daß weibliche Gefangene aus den Strafanstalten statt gebessert, ganz zuchtlos aus den Anstalten gekommen seien, weil sie dort mit den schlechtesten Elementen zusammengekommen und verdorben seien. Er befürwortet die Anstellung von Ordensfrauen bei den Strafanstalten.

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren! Es sind mir Klagen nach der Nichtung hin, welcher der Hr. Abg. Freiherr von Heereman soeben Ausdruck gegeben hat, nicht zu Ohren gekommen, und ich möchte au glauben, daß, wenn derart ige Mizßstände eingetreten sind, sie nur ganz vereinzelt in einzelnen Anstalten vorgekommen sein mögen. Es wird die möglichste Rücksicht darauf genommen, daß geeig⸗ nete Aufseherinnen und Ober⸗Aufseherinnen eingestellt werden, und daß die Aufsicht eine so strenge ist, daß die von ihm bezeichneten Uebelstände nicht eintreten können. Wenn der Hr. Abg. von Heereman behauptet, daß die Unterhaltung bei der gemeinschaftlichen Arbeit eine gänzlich freie sei und dadurch dem Verderb der besseren Elemente Vorschub geleistet werde, so ist das nicht richtig; überall wird daran festgehalten, daß ununterbrochen eine Aufseherin bei den Arbeiten zugegen ist, und daß derartige Unter⸗ haltungen nicht stattst dürfen. Hinsichtlich des von ihm ausge⸗ sprochenen Wunsches, für katholische Anstalten Mitglieder von Ordensgenossenschaͤften mit der Funktion der Aufseherinnen beauftragt werden möchten, ist einmal ein entsprechender Versuch gemacht wor⸗ den, aber die Bedingungen, die Seitens der Ordensgenossenschaften für diese Anstellung aufgestellt wurden, warer derartige, daß sie sich mit den Prinzipien, welche für die Verwaltung der staatlichen Strafanstalten festgehalten werden müssen, nicht haben vereinigen lassen. Im Uebrigen ist neuerdings eine Einrichtung getroffen worden, welche den von dem Hrn. Abg. von Heereman verfolgten Zweck zu fördern geeignet sein dürfte. Es sind Frauenvereine um die Erlaubniß eingekommen, ihrerseits eine Art Einwirkung auf die in den Gefängnissen internirten Frauenspersonen eintreten zu lassen, und haben um die Erlaubniß gebeten, Zutritt zu den Gefangenen zu erhalten. Nach dieser Richtung hin ist den betreffenden Vereinen, soweit sie die nöthige Garantie dafür nach der Persönlichkeit ihrer Mitglieder ge⸗ boten haben, entgegengekommen worden, und ich glaube, es sind die Erfolge, die man nach dieser Richtung hin erzielt hat, auch günstige gewesen. Das Eine will ich allerdings dem Hrn. Abg. von Heereman zugeben: wir sind leider in der Lage, daß wir in den Weiber⸗ gefängnissen nicht eine genügende Anzahl von Isolirzelle haben, um die jugendlichen Uebelthäterinnen ebenso ausschließlich in Einzelhaft halten zu können, wie wir dies bei den männlichen Ge⸗ fangenen anstreben; aber das kann nur sehr allmählich geändert werden, indem durch Neubauten oder durch Umänderungsbauten eine größere Anzahl von Isolirzellen geschaffen wird. Das muß ich zugeben, daß in gemeinschaftlicher Haft es nicht gäͤnzlich zu ver⸗ hindern ist, daß Jüngere, wenig Verdorbene ich will nicht von un⸗ verdorbenen Seelen sprechen doch mehr oder weniger in die Schule des Lasters kommen, und wenn wir nicht die Möglichkeit haben, sie in Einzelhaft zu halten, sie nicht gebessert, sondern vielleicht in den Strafanstalten verschlechtert werden.

Das Kapitel wird genehmigt, ebenso die übrigen Ausgaben des Etats des Ministeriums des Innern. 8

Schluß 3 Uhr.

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Literatur.

st. Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig⸗ Holstein⸗Lauenburgische Geschichte. 20. Bd. Kiel 1890, Kommissionsverlag der Universitäts⸗Buchhandlung. Der vorliegende Band enthält einen interessanten Aufsatz von Justiz⸗Rath Dr A. Wolff, welcher die Schicksale Flensburgs in den Kriegsjahren 1657 60 behandelt. Auf Grund meist unbekannten archivalischen Materials berechnet der Verfasser die Steuern und Lieferungen, welche die Flens⸗ burger Bürgerschaft während der drei Jahre des schwedische dänischen Krieges an die schwedischen, brandenburgischen, Kaiserlichen und dänischen Truppen entrichten mußte. Die Verpflegung der durch⸗ ziehenden Heere verursachte der keineswegs wohlhabenden Stadt große Kosten und zwang die Verwaltung die Steuern zu erhöhen, worüber in der Bürgerschaft lebhafte Zwistigkeiten ausbrachen, die erst durch das Eingreisen der Landesregierung beigelegt werden konnten. Von besonderem Interesse sind die mitgetheilten Rechnungen, welche die Ansprüche der Soldaten an ihre Quartiergeber anschaulich machen.

Ferner bringt der Band eine Abhandlung über die Schlacht

bei Idstedt am 25. Juli 1850 von Abercron, welche vorzugweise bestimmt ist, die von Zeitgenossen getadelte Haltung der 2. Schleswig⸗ Helsteinisten Infanterie⸗Brigade während der Schlacht zu recht⸗ ertigen. Nach bisher theils unbekannten Berichten und Mittheilungen von Augenzeugen giebt Abercron eine eingehende Darstellung vom Verlauf der Schlacht. Der Aufsatz enthält nur die Schlacht⸗ beschreibung; auf die strategische Lage vor und nach dem Gefecht ist nicht eingegangen. Der Abdruck vieler auf die Schlacht bezüglichen Aktenstücke erleichtert die Prüfung der Darstellung sowie fernere Ar⸗ beiten über diesen Gegenstand außerordentlich.

Von mehr als lokalhistorischem Interesse dürfte endlich sein der Inhalt des öffentlichen Archive der Familie von Hedemann gen. von Herspen zu Deutsch⸗Nienhof, den P. von Hedemann publizirt.

SbesFeperifües Archiv für Herausgegeben von dem Historis Bayern. München, 1890. Königl. Hof⸗ und Universitäts⸗ Zuchdruckerei von Dr. C. Wolf. Das zweite Heft des 46. Bandes ser Zeitschrift wird eröffnet durch eine Untersuchung von August rtmann über Briefe zweier vornehmer baverischer Ritter dem 16. Jahrhundert. Bisber hatte man diese Briefe sämmtlich; von einem Verfasser, dem Ritter Kaspar Winzerer, herrührend ge⸗ übt; Hartmann weist aber nach, daß ein Theil derselben von dem Pater des eben Genannten geschrieben ist. Der Inhalt der Corre⸗ spondenz bezieht sich theils auf die bayerische Geschichte, theils auf die allgemeinen Welthändel im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Weiter bringt das Heft Notizen von Glasschröder über das Material zur b s es in römischen

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r bayerischen Geschichte, welch Bibliotheken enthalten ist. Wenn das hier gegebene Verzeichniß auch nicht vollständig ist, so hofft der Verfasser doch, durch seine Zusammen⸗ stellung die Forschungsarbeit auf diesem Gebiete zu erleichtern.

In die neuste Zeit führt uns eine Abhandlung von Adolf Schneidawind über die Bemühungen des Münchener Professors Franz Faver Kefer, am Ende des vorigen Jabrhunderts eine „bürger⸗ liche Fevertagsschule für Handwerks⸗Jungen und Gesellen“ zu gründen. Ohne Unterstützung zu erhalten, führte Kefer trotz seiner geringen Mittel und trotz mancher Widerwärtigkeiten das Unternehmen glücklich durch, bis nach einigen Jahren sich weitere Kreise dafür zu interessiren begannen. Eben als sich die bayerische Regierung seiner Schöpfung annahm, starb er, so daß er die großen Erfolge seiner Bestrebungen nicht mehr erlebte.

ff Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins berausgegeben von der Badischen historischen Kommission. Neue Folge Bd. VI Heft 1. Freiburg i. B. 1891. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr. 224 Seiten, 4 An der Svitze des Heftes steht ein Aufsatz von Heinrich Witte: „Zur Geschichte der Burgunderkriege. Die Konstanzer Richtung und das Kriegsjahr 1474.“ Witte behandelt hauptsächlich das diplomatische Vorspiel des Krieges, welcher den Untergang Karl's des Kuͤhnen herbeiführte. Er schildert die Verhandlungen, durch welche der alte Hader zwischen den Eidgenossen und dem Hause Oesterresch unter Vermittelung des Königs von Frankreich geschlichtet wurde ferner das Vorgehen der Eidgenossen und ihrer Verbündeten gegen Karl, der mit hohen politischen Plänen beschäftigt, gern mit der Schweiz im Frieden leben wollte, endlich aber doch zum Kriege ge⸗ zwungen wurde. Zu der Thätigkeit des französischen Königs, welcher ie Gegensätze zwischen Burgund und der Schweiz vortrefflich zu benutzen verstand und durch seine geschickte Diplomatie und durch Geld⸗ venden die Eidgenossen ganz an die französische Politik kettete, steht Hülflosigkeit und Unfähigkeit des Herzogs von Oesterreich in

Gegensatze. Von dem Kriege selbst schildert Witte nur

Plünderungszüge, mit denen sich die Parteien während des 1474 heimsuchten. Karl Hartfelder giebt in seinem Aufsatze „Zur Gelehrten⸗ chte Heidelbergs am Ende des Mittelalters“ kurze izen über Leben und Leistungen von acht Gelehrten der Heidel⸗ r Universität des 15. Jahrhunderts. Die Beilagen zu phischen Angaben, enthaltend bislang unbekannte Werke enen Personen oder urkundliche Angaben über ihre Lebenszei tellung, verleihen der kurzen Abhandlung einen besond

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Werth.

Noch ungedruckte Br ffentlichen Otto Win ser publizirt vier Briefe

m hervorragenden katholischen 2 fünf Schreiben von Thomas dem bekannten Gegner welche einen Streit zwischen ihm und den Städten Straß⸗

zern und Zürich behandeln. Ven den übrigen Aufsfätzen

ir besonders aufmerksam auf die für den Kunsthistorlter interessante Arbeit von W. Lübke: ie Wandgemälde in der Schloßkapelle zu Ob *o. Mit Literaturnotizen und den Mittheilungen der is mmission schließt das Heft.

us der Reformationszeit

Eugen Waldner.

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Die Armeen der euro Truppen⸗ heilung und Standquarti Jahrgang 1891. Hannover. mg'sche Verlagsbuchhandlung. Dieses Buch enthält eine über⸗ e Zusammenstellung der deutschen, französischen, russischen, reichisch⸗ungarischen und italienischen Armee, welche die Ein⸗ ung in Corps, Divisionen, Brigaden und Regimenter, sowie die ndorte der höheren Stäbe und sämmtlicher Truppentheile leicht mnen läßt. Der französischen Armee ist am Schluß ein Ueber⸗ g ihrer Kriegsstärke im laufenden Jahre beigefügt, in welchem d auf 4 715 000 Mann angegeben ist. Im Anhange sind die kleineren Armeen, die rumänische, serbische, bulgarische, montene⸗ grinische, türkische und griechische als südosteuropäische Gruppe und die belgische, niederländische, schweizerische, englische, dänische, schwedische, norwegische, spanische und portugiesische Armee als nordwesteuropäische Gruppe in derselben Weise behandelt. Anlage I. enthält eine ver⸗ leichende Uebersicht der Friedensstärken der Großmächte. Danach esitzt Deutschland 538 Bataillone, 465 Escadrons und 434 Feld⸗ batterien; Oesterreich⸗Ungarn 458 B., 252 Esc. und 241 Feldb.; Italien 346 B., 144 Esc. und 207 Feldb.; Rußland 1029 ¾ B., 687 Esc. und 405 Feldb.; Frankreich 561 B., 420 Esc. und 480 Feldb. In Anlage II. wird eine vergleichende Uebersicht der Flotten der europäischen Staaten und der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika gegeben. Wir heben daraus die Anzahl der Panzerschiffe hervor, mit enen die bedeutenderen Seemächte zur Zeit aufzutreten vermögen. Frankreich bat 58, Rußland 37, Oesterreich⸗Ungarn 11, Deutschland 11 (außerdem 15 Panzerfahrzeuge), Großbritannien und Irland 82 (darunter 26 II. und III. Klasse), die Niederlande 19, Schweden und Norwegen 20, die Türkei 15 und die Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika 27 Panzerschiffe.

Organisation und Bekleidung der Königlich preußischen Leib⸗Gendarmerie. 1820 1890. Bearbeitet von Kiesling, Lieutenant und Adjutant des Hessischen Train⸗Bataillons Nr. 11. Mit 2 Uniformb ldern. Berlin 1890. E. S. Mittler und Sohn. Preis 1,20 Kurz und klar schildert der Verfasser dieser kleinen Schrift die Entwicklung der jetzt dem Kommandanten des Hauptquartiers Seiner Majestät des Kaisers und Königs unterstellten und aus zwei Zügen bestehenden Leib⸗Gendarmerie aus dem im Jahre 1820 durch Königliche Kabinets⸗Ordre gebildeten Garde⸗Reserve⸗ Armee⸗Gendarmerie⸗Kommando, giebt dann einen genauen Ueberblick über den Wechsel in der Bekleidung und Ausrüstung dieser stets zur persönlichen Dienstleistung bei dem Allerhöchsten Kriegsherrn ver⸗ wendeten auserlesenen Truppe im Verlauf der siebenzig Jahre ihres Bestehens und endlich Verzeichnisse der Leibgendarmen, welche die Feldzüge 1866 und 1870/71 mitgemacht haben, der ersten Wacht⸗ meister dieses Corps mit biographischen Angaben, ihrer Commandeure, Führer und der zur Leib⸗Gendarmerie seit dem Jahre 1882 komman⸗ dirten Kavallerie⸗Offiziere. In zwei guten Abbildungen sind die jetzigen Uniformen der Leib⸗Gendarmerie und die des Führers des Garde⸗ Reserve⸗Armee⸗Gendarmerie⸗Kommandos aus dem Jahre 1827 ver⸗ anschaulicht. Die mit großem Fleiß zusammengestellte Schrift kann auf das Wärmste empfohlen werden.

Von Seiten der Plankammer der Königlich preußischen Landesaufnahme ist uns ein Verzeichniß zugegangen der von der Landesaufnahme herausgegebenen und von der Plankammer ver⸗ walteten Karten. Diesem Verzeichniß ist beigefügt: 1) Eine Uebersicht der seit dem Jahre 1877 von der preußischen Landes⸗ aufnahme im Maßstabe von 1: 25 000 der natürlichen Länge ver⸗ öffentlichten Meßtischblätter; 2) ein Uebersichtsblatt zu der Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe von 1: 100 000, bearbeitet von der Königlich preußischen Landesaufnahme, den topo⸗ graphischen Bureaus des Königlich bayerischen und des Königlich sächsischen Generalstabes und dem Königlich württembergischen statistischen Landesamt; 3) ein Uebersichtsblatt zur topographischen Spezialkarte (Reymann) von Mittel⸗Europa, im Maß⸗ Kabe von 1: 200 000, herausgegeben von der kartographischen

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Abtheilung der Königlich preeihischen Landesaufnahme; 4) ein Uebersichtsblatt zur Karte der Uongegend von Berlin und Potsdam im Maßstabe von 1: 25 000 und 5) ein Uebersichtsblatt zur Karte des Landes zunächst urn Berlin im Maßstabe von 1:50 900 der natürlichen Länge und mehrere andere Garnisonkarten Sämmtliche Uebersichtsblätter sind mit Netzlinien zur Abgrenzung der einzelnen Blätter und diese mit Numvier und Namen versehen, wodurch die so häufig vorkommenden Mißd erständnisse bei Karten⸗ bestellungen mit Leichtigkeit vermieden werden können. Durch be⸗ sondere leicht zu erkennende Zeichen ist auf ledem Uebersichtsblatt bemerklich gemacht, welche der einzelnen Blätter bereits fertig gestellt sind und welche älteren Blätter für die noch nicht fertig gestellten vorläufig als Ersatz dienen. Das unter Nr. 1 dufgeführte Ueber⸗ sichtsblatt ist mit starken Netzlinien und Nummern zur Bezeichnung der Meßtischblätter der Karte im Maßstabe von 1: 100 000 und mit schwchen Netzlinien und Nummern für die Meßtischblätter der Karte im Maßstabe von 1: 25 000 versehen, eine sehr prakt ische un erkennenswerthe Einrichtung. Auch sind auf diesem Blat Doppellinien Meßtischblattgruppen umschlossen, die in einer Ausgabe als Garnison⸗Umgebungskarten erschienen sind. Die lichen von der preußischen Landesaufnahme herausgegebenen Karten sind durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisenschmidt in Berlin Nr. 1 und 3 zum Preise von 1 ℳ, Nr. 2 und 4 zum Preise ron 1,50 und Nr. 5 zum Preise von 0,40 für das Blatt zu be⸗ jiehen, während die als Ersatzblätter für noch nicht fertisgestellte sich im Verlage von Schmorl und Seefeld in Hannover, A. Freischmidt in Kassel und G. Braun in Karlsruhe befinden, und die vom Königlich bkaverischen und sächsischen Generalstabe, sowie von dem württem⸗ bergischen statistischen Landesamt berausgegebenen Blätter der unter Nr. 2 genannten Karte von Th. Riedel in München, Carl Höckner in Dresden und der Königlich württembergischen Plankammer der⸗ trieben werden. Nach dem Verzeichniß können aus dem Verlage von R. Eisenschmidt in lin auch noch die Schlacht⸗ und Gefechts⸗ felderpläne von den Feldzügen 1864 und 1866 bezogen werden. Zu erwähnen bleibt noch, daß alle bier angeführten Karten für den Dienst⸗ gebrauch der Militär⸗ und Civilbehörden durch die Plankammer der Landesaufnahme zum halben Preise abgegeben werden. Die Plan⸗ kammer bittet, die Bestellungen zur Vermeidung Förtbümern genau nach der oben angegebenen Fassung und möglichst durch die Behörden gesammelt zu machen. Doch werden auch Bestellungen einzelner Offiziere jederzeit entgegengenommen. Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Mlr. Der Civilprozeß. Svstematisch bearbeitet für die ordent⸗ lichen Gerichte des preußische auf Grund der Reichsgesetzgebun der preußischen Landesgesetz⸗ gebung, sowie der Vorschriften der ischen Landes⸗Justizverwaltung. Von V. Rintelen, Geheimem ustiz⸗Rath. Berlin W. 1891. Verlag von Otto Lieb Preis des ganzen Werks (XXIV u. 946 S. gr. Okt. ch. 22 b. 23 50 ₰. Mit der vorliegenden Lieferung wi gehender Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen des Reichs⸗ gerichts und anderer Publikationen den ursprünglich geplanten Umfang nicht unbeträchtlich überschritten bat, zu Ende geführt. Dasselbe bildet den Schlußstein in der Reihe von Einzelschriften, durch welche der Verfasser seine in den Jahren 1881—83 erschienene

ematische Darstellung des gesammten Prozeßrechts“ einer bei dem veränderten Stande der Gesetzg nöthig er⸗ schienenen Umarbeitung unterz zat. Einer besonderen Empfehlung bedarf diese neueste Arbeit Verfassers nicht, seine Methode in der Behandlung der einzelnen Materien des Prozeßrechts hat sich wie der den älteren Werken zu Theil gewordene 2 eingebürgert. Die an den früheren Erscheinun treten bei dem größerem Umfang möglich noch deutlicher hervor. im besten Sinne des Worts. großen Kommentare zur Civilproz; das schnelle Auffinden aller in Betracht kommenden sehr ausführlichen Quellen⸗ und Sachregister ausreiche tragen. In manchen Beziehungen verdient aber die b. systematische Darstellung den Vorzug. Einmal hat fasser durch den Verzicht auf die oft unfruchtbare von Streitfragen Raum gewonnen für eine Mittheilung der vo Reichsgericht angenommenen Grundsätze, wie wir sie in diese fange noch in keinem anderen derartigen Werk wahrgenommen Vor Allem aber hat er Gelegenheit gefunden, am passenden zusammenbhängender Weise verschiedene wichtige Lehren zu b die, wie die Zulässigkeit des Rechtsweges, Nothwendigkeit der genossenschaft, gesetzliche Vertretung und viele andere mehr, gleicher Weise in das formelle wie in das materielle Recht eingreifen, und die in den Anmerkungen eines Kommentars begreiflicher Weise nur in sehr beschränktem Maße Berücksichtigung finden können. Diese Partien zählen zu den werthvollsten des Werks und glauben wir dasselbe allein schon um dieser willen auf das Angelegentlichste empfehlen zu sollen.

Mlr. Der Entwurf einer Patentnovelle. Besprochen von A. Bolze, Reichsgerichts⸗Rath. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung, 1890, 171 S. (Pr. 4 ℳ). Die An⸗ zeige dieser Schrift erfolgt etwas verspätet, nachdem soeben di Patentnovelle vom Reichstage in dritter Lesung angenommen worden ist. Gleichwohl ist es von wissenschaftlichem Interesse, die Ansichten des Verfassers, welcher ein genauer Kenner des Patentrechts ist, kennen zu lernen, und nur aus diesem Grunde sei hiervon Notiz genommen. In den sechs Kapiteln, in welche sich die Arbeit gliedert, zeigt sich der Verfasser als ein entschiedener Gegner des Entwurfs. Er begnügt sich jedoch nicht mit einem wissenschaftlichen Angriff auf die in dem⸗ selben aufgestellten Grundsätze, sondern er entwickelt einen geschlossenen Gegenplan, bei dessen Durchführung, wie er hofft, die vielfachen in der Rechtsprechung auf dem Gebiete des Patentrechts hervorgetretenen Mißstände beseitigt werden würden. Die Grundzüge der von ihm angestrebten Reformen lassen sich im Umriß wie folgt zusammenfassen. Das Civilprozeßverfahren in Patentsachen sei, wie er ausführt, durch Errichtung von „Kammern für Patentsachen“ und ein gemeinsames Berufungsgericht einheitlich zu gestalten (Kap. III2). Die Klage auf Vernichtung des Patents sei auch noch nach Ablauf von 5 Jal seit Ertheilung desselden zuzulassen (Kap. I), andererseits aber 8 dem Erfinder eine Klage auf Ertheilung des Patents im Falle der Ablehnung seines hierauf gerichteten Antrags zu gewähren (Kap. V). Bei der Klage auf Nichtigkeit, bezw. Zurücknahme des Patents müsse zur Vermeidung wiederholter, auf gleicher thatsächlicher Grundlage beruhender Prozesse unter bestimmten Voraussetzungen eine absolute Wirkung der zuerst ergangenen rechtskräftigen Entscheidung er⸗ zielt werden können (Kap. III). Ferner sei die Frage, unter welcher Voraussetzung und mit welchen Maßgaben der Patentinhaber bei Verfolgung seines Rechts Ersatz des i des Gegners erwachsenen Schadens verlangen könne, in gegenüber dem geltenden Recht für den Kläger günstigeren Sinne zu lösen, indem insbesondere die Gutgläubigkeit des Beklagten an und für sich keinen Grund für den Fortfall der Ersatzpflicht abgeben dürfe (Kap. II). Des Weiteren sei der ältere Erfinder gegen jüngen e Pa⸗ tentansprüche, welche auf der älteren Erfindung fußten, bey w. die⸗ selbe ganz oder zum Theil zur Voraussetzung bätten, ebenso voie gegen Entwendungen seiner Erfindung, auch abgesehen von der Klage auf Nichtigkeit des ungeachtet dieser Umstände gewährten Pat ents durch geeignete Maßregeln (einstweilige Verfügungen ꝛc.) in ergie iger Weise zu schützen (Kap. IV). Endlich wendet sich der Verfass er gegen die Bestimmung der Novelle, wonach Niemand ohne F*laubniß des Patentinhabers dessen Erfindung gewerbsmäßig in den Werkehr bringen, verwerthen und gebrauchen soll. Dieses Verbot geb,t ihm zu weit. Er würde es für geuügend erachten, wenn der P atentinhaber den gewerblichen Verkauf, nicht aber zugleich auch den gewerblichen Ge⸗ brauch des Erzeugnisses eines patentirten Verfahr’ ns untersagen dürfe (Kap. VI). Näher auf die hier nur ganz im „Allgemeinen skizzirten Vorschläge des Verfassers es versagen. Auch

zweiten sämmt⸗

von Irrt

ennzugeben, müssen wier uns hinsichtlich der eingehenden Begründung könveen wir nur daraaf hin⸗ weisen, wie der Verfasser für dieselbe die rei⸗che Erfahrung aus seiner. eigenen richterlichen Thätigkeit in Patentsachen hat verwerthen könntv.